Rückbau Ölabscheider ALDI LZ Langenfeld
div. Projekte ALDI LZ Langenfeld
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Die ALDI-Süd Immobileinverwaltung GmbH & CO. oHG führt eine Baumaßnahme auf dem Betriebsgelände Karl-Benz-Str. 4-6 in 40764 Langefeld durch. Die Maßnahme unterteilt sich in zwei Abschnitte: - Rückbau der Abscheideranlage der LKW-Waschhalle - Außerbetriebnahme der Regenwasser-Pumpe im Bereich der Papierpressen am hinteren Ende der Logistikhalle Rückbau der Abscheideranlage Die LKW-Waschhalle auf dem Logistikgelände wird nicht mehr genutzt und soll vollständig außer Betrieb genommen werden. Die eigentliche Waschhalle bleibt bestehen. Für die Außerbetriebnahme wird die vor der Halle befindliche Abscheideranlage rückgebaut. Hierfür werden die Konen der zugehörigen Schächte aufgenommen, die Einbauteile ausgebaut und die restlichen Schachtkörper mit Drainagekies verfüllt. Über eine Vliesabdeckung erfolgt die Wiederverfüllung. Da die Abwassserleitung für die weitere Nutzung der Halle, Handwaschbecken etc., in Betrieb bleiben soll, wird in den Schächten eine neue durchgehende Rohrleitung DN 200 aus Rohren KG 2000 verlegt. Die Schächte der Abscheideranlage liegen z.T. in einer Grünfläche und z.T. in der in Asphaltbauweise befestigten Platzfläche. Die Schachtdeckel befinden sich in der Grünfläche. Die Schächte werden vor der Ausführung vom AG abgepumpt und gereinigt. Diese Arbeiten werden somit nicht vom AN durchgeführt. Hierzu Zeichnung Nr. 2408.30.L31 Außerbetriebnahme der Regenwasser-Pumpe Auf der gegenüberliegenden Seite der Logistikhalle wird das anfallende Regenwasser über einen Pumpenschacht mit angeschlossener Druckleitung der Vorflut zugeführt. Die Pumpenanlage wird außer Betreib genommen und das Regenwasser im Freispiegelgefälle einem vorhandenen Schacht auf der anderen Seite des Hallenteils zugeführt. Hier werden ca. 42 m Rohrleitung DN 200, KG 2000, verlegt. Im Bereich der Giebelseite liegt die Sohltiefe bei ca. 40-50 cm. Um hier das Rohr verlegen zu können, wird zum unbefestigten Weg eine Abfangung aus Mauerscheiben erstellt. Vor der Halle zum Vorflutschacht verläuft die Rohrleitung in eine vorhandene Böschung, die Grabentiefe am Schacht beträgt ca. 2,80 m. Im vorhandenen Pumpenschacht wird die Pumpenanlage ausgebaut und das Gerinne entsprechend der neuen Wasserführung geändert. Hierzu Zeichnung Nr. 2408.30.L32 und 2408.30.Q30 1. Angaben zur Baustelle: 1.1 Die Baustellenbereiche befinden sich auf dem Gelände des Logistikzentrums Langenfeld. Die Zufahrtsbereiche sind befestigt, die letzten ca. 100 m zur auszubauenden Pumpenanlage als Schotterbefestigung. 1.2 Anschlüsse für Wasser, Energie und ggfs. Abwasser können in Abstimmung mit dem AG vor Ort zur Verfügung gestellt werden. 1.3 Bauzeit An den beiden Abschnitten kann zeitlich parallel gearbeitet werden, dies ist aber keine Voraussetzung. Die Arbeiten können auch nacheinander erfolgen. Als Gesamtbauzeit werden 4 Wochen (20 AT) festgelegt. Die Arbeiten sollen noch in 2026 ausgeführt werden.
Die ALDI-Süd Immobileinverwaltung GmbH & CO. oHG
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Anmerkungen ALDI SÜD Filialen: Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen. Zusätzliche Vorbemerkungen: Dem Angebot, sowie Lieferung und Montage der kompletten elektrischen Ausrüstung für vorstehend genannte Anlagen und Geräte, liegen folgende Bedingungen zugrunde und gelten als Vertragsbestandteile: · Das Leistungsverzeichnis mit den technischen Erläuterungen. · Die Vorblätter zum VOB-Leistungsverzeichnis, sowie die VOB. · Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961, in der neuesten Ausgabe, soweit im Leistungsverzeichnis mit den besonderen Vertragsbedingungen keine andere Regelung getroffen ist. · Die neuesten Vorschriften und Regeln und Leitsätze des VDE. · Die einschlägigen DIN-Normen. · VDE-Vorschriften und Richtlinien gemäß VDE 0100, 0022. · DIN 18 382 - Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in Gebäuden, in Verbindung mit VOB, Teil C. · Vorschriften und Richtlinien des örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmens. · DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen in Verbindung mit VOB, Teil C, - ABB bzw. DIN 57 185 / VDE 0 185. · Die Unfallverhütungsvorschriften. · Richtlinien des Verbandes der Sachverständiger (VdS) für Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen. · Sämtliche einschlägigen, gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen und Verordnungen. Vom Bieter beigefügte Liefer-, Verkaufs-, Zahlungs- und Montagebedingungen und dergl. werden nicht anerkannt und sind im Falle des Auftrages gegenstandslos. Das Gleiche gilt für Hinweise oder Bezugnahme auf solche Bedingungen sowie für Zugrundelegen dieser Bedingungen in irgendeiner Form. Wenn im Leistungsverzeichnis Markennamen angegeben sind, so dienen diese lediglich zur Festlegung eines Qualitätsbegriffes. Gleichwertige andere Fabrikate können nur nach Genehmigung durch den Fachplaner bzw. Auftraggeber verwendet werden. Die Materialien, Geräte, Apparaturen und dergleichen müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, gem. den Vorschriften des VDE beschaffen sein, in Übereinstimmung mit der betreffenden Forderung. Der Unternehmer ist verpflichtet, den gesamten Materialbedarf für die einzelnen Leistungen des Angebotes gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und dessen Beschaffenheit rechtzeitig sicherzustellen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe, Bauteile und systemgebundenem Zubehör, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Besondere Hinweise: Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Aufmass und Abrechnung: Die Rechnungen sind 1-fach über das Planungsbüro an den Bauherrn einzureichen. Die Abrechnung der Anlage erfolgt, falls nicht anderes vereinbart, nur nach gemeinsamen Aufmass über das eingebaute Material und unter Zugrundelegung der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses. Entsprechend den Positionen des Leistungsverzeichnisses müssen die aufgemessenen Materialien und Arbeiten schriftlich dargelegt und vom Auftraggeber durch Unterschrift anerkannt sein. Auf die saubere und übersichtliche Ausführung der Aufmaßblätter wird besonderer Wert gelegt. Das Aufmass muss folgende Angaben enthalten: · Kunde, Bauvorhaben · Arbeiten, Titel · Aufmassblatt-Nr. · Aufmassort: Stromkreise, Räume Materialbeschreibung mit Fabrikat und Typenangabe · Verlegeart, Ausführung der Montage, (z.B. Pos. 5 NYM-J 3 x 1,5 mm2, UP) · Vollständige Positionsnummern · Einheitliche Kennzeichnung der Nachtragspositionen · Angabe der jeweiligen Teilmengen · Einheit / Menge · Unterschrift des Kunden oder der Bauleitung · Unterschrift des bauleitenden Monteurs Abnahme und Prüfungen: Die Elektroinstallation ist nach Fertigstellung entspr. den VDE-Bestimmungen zu prüfen und ein Prüfprotokoll in 1-facher Ausfertigung, zusätzlich einmal digital, zu erstellen. Die Abnahme der gesamten Arbeiten erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung. Bis dahin ist der "AN" verpflichtet, die bereits ausgeführten Arbeiten vor ungünstigen Witterungsverhältnissen, Beschädigung, Minderungen, usw. durch geeignete Maßnahmen zu schützen und haftet dafür. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die techn. Abnahmeprüfung umgehend nach Fertigstellung der Arbeiten bei der Bauleitung zu beantragen und während der Überprüfungsdauer den bauleitenden Monteur hierfür bereitzustellen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Inbetriebnahme: Die Anlage darf erst nach der Abnahme für Zwecke der Nutzung in Betrieb genommen werden. Probebetrieb (z.B. Einweisung des Personals) und Betrieb zum Zweck der Leistungsnachweisung gelten nicht als Abnahme. Einweisung: Der Auftragnehmer hat das Technische Personal des Auftraggebers der Anlage in erforderlichem Umfang einzuweisen. Dies ist schriftlich zu bestätigen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bestandsunterlagen: Dem Planungsbüro ist 1 Satz Bestandspläne in Papier- und in digitaler Form bei der Abnahme zu übergeben. Im einzelnen sind zu übergeben: · Installationspläne (Bestandsplan) · Aufstellungspläne · Prinzipschaltpläne · Stromlaufpläne, allpolig gezeichnet und Klemmpläne, allpolig gezeichnet · Gerätelisten, Stücklisten bei Betriebsmitteln, Beschreibungen Kabelverlegepläne · Übersichtschaltschemen · Betriebsanweisungen, Wartungsvorschriften · Werkstattzeichnungen der Elektroverteiler · Prüf- und Messprotokolle VDE · Beleuchtungskörperaufstellung mit Hinweis auf Fabrikat / Typ und Leuchtmittel · Bezugsquelle wichtiger Ersatzteile Die Kosten für die vorstehend aufgeführten Bestandsunterlagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit im Leistungsverzeichnis hierfür nichts besonderes vermerkt ist. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Vertragsgrundlagen 1.1 Im Auftragsfalle besteht der Vertrag aus: a) dem Auftragsschreiben b) der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis einschl. aller Beschreibungen und Vorbemerkungen und allen dazugehörenden Änderungen, die vor Ver tragsabschluss schriftlich vereinbart wurden c) beigefügte Zeichnungen und Tabellen d) der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) e) den Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C) f) den einschlägigen DIN-Normen g) ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere die Vorschriften über den Werkvertrag, §§ 631 ff h) Beachten Sie bitte die in der Anlage befindenlichen Musteranlagen. Nach diesen Mustern wird der VOB-Vertrag aufgebaut. 1.2 Alle unter 1.1 angeführten Vorschriften gelten in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung und werden als bekannt vorausgesetzt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich die Kenntnis dieser Vorschriften zu verschaffen. 1.3 Enthalten die o.g. Vorschriften Widersprüche, so gelten die Vorschriften in der unter 1.1 angegebenen Reihenfolge. 1.4 Der Vertrag beinhaltet alle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Mündliche Zusicherungen haben keine Gültigkeit. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch den Auftraggeber. Sollten Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen in Kraft. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck des ursprünglich Gewollten wirtschaftlich am ehesten entspricht. 2. Angebot 2.1 Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise sind Festpreise, auf die später folgende Lohn- und Materialpreiserhöhungen keinen Einfluss haben. 2.2 Angebote, die nicht vollständig ausgefüllt sind oder bei denen etwas gestrichen oder hinzugesetzt ist, sind ungültig. Ebenfalls können Angebote, die zur Angebotseröffnung nicht vorliegen, bei der Vergabe des Auftrages nicht berücksichtigt werden. Das Angebot kann vom Bieter in Form einer computergefertigten Abschrift oder eine selbstgefasste Kurzfassung (Computerausdruck) des Leistungsverzeichnisses abgegeben werden. In diesem Falle erkennt der Bieter ausdrücklich den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich an. Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in der Urschrift wiedergeben. 2.3 Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind zugelassen. Sie sind als solche deutlich zu kennzeichnen und getrennt vom Hauptangebot zusammen mit diesem abzugeben. Für Nebenangebote und Änderungsvorschläge gelten im übrigen alle Bedingungen dieser Ausschreibung. 2.4 Alle Angebote sind per Mail als pdf- und GAEB-Datei (Angebotsabgabe) Termin einzureichen. Der Bieter trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs. 2.5 Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter mit den örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen. 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Alle Zahlungen werden von der Bauherrschaft unbar durch Überweisung auf ein vom Auftragnehmer anzugebendes Konto geleistet. Aufgrund des § 399 BGB gilt als vereinbart, dass Forderungen aus Leistungen nur mit schriftlicher Zustimmung des Bauherrn ganz oder teilweise an andere übertragen werden dürfen. Abschlagszahlungen werden unter Vorlage eines Leistungsnachweises in Form einer Zwischenrech nung, die in zweifacher Ausfertigung einzureichen ist, gewährt. Für nicht eingebaute Materialien werden keine Abschlagszahlungen geleistet. 3.2 Alle Abschlags- und Schlussrechnungen sind prüfbar nach Zeichnung oder durch örtliches gemeinsames Aufmaß in zweifacher Ausfertigung aufzustellen. Mit den Abschlagszahlungen ist weder ein Verzicht auf Mängelrügen, noch das Anerkenntnis der Vertragsgemäßheit der Leistungen verbunden. Auch gelten Abschlagszahlungen nicht als Zustimmung zu einer Vertragsänderung. 3.3 Die Abrechnung ist in zweifacher, auf Verlangen der Bauleitung auch in mehrfacher Ausführung, in den Fristen der VOB/B einzureichen. 3.4 Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. Fehler in diesem Sinne sind insbesondere Aufmaßfehler, Rechenfehler und Übertragungsfehler. Das Verlangen nach Berichtigung derartiger Fehler gilt nicht als Nachforderung. Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen kann sich der Auftragnehmer nicht auf den etwaigen Wegfall der Bereicherung berufen. 3.5 Das "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" verpflichtet den Auftraggeber ab 01.01.2002, bei Rechnungen für Bauleistungen 15% als Steuerabzug einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug ist das Entgelt zzgl. Umsatzsteuer. Ausnahmen: 1. Es wird kein Steuerabzug vorgenommen, wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Gegenleistung eine gültige Freistellungserklärung des Bauleistenden vorliegt. 2. Der Steuerabzug braucht zum anderen nicht vorgenommen zu werden, wenn die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr die folgenden Bagatellgrenzen voraussichtlich nicht überschreitet: - 15.000,00 _, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Vermietung von Grundstücken und Gebäuden) ausführt bzw. - 5.000,00 _ in allen übrigen Fällen. 4. Sicherheitsleistungen 4.1 Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers gemäß Nr. 4.3 in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich Umsatzsteuer zu stellen. Reicht der Unternehmer die Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Empfang des Auftragsschreibens) ein, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen zu kürzen, bis der Betrag erreicht ist. 4.2 Als Gewährleistungsbürgschaft werden 5 % des Gesamtrechnungsbetrages der Schlussrechnung einbehalten. Die Sicherheitsleistung wird 5 Jahre hinterlegt vom Tage der mängelfreien Abnahme an gerechnet. Der Sicherheitseinbehalt kann durch Bürgschaft gemäß Nr. 4.3 abgelöst werden. Nach der mängelfreien Schlussabnahme und Erfüllung aller bis dahin geltend gemachten Ansprüche einschließlich Schadenersatz und Erstattung von Überzahlungen kann auf Antrag des Unternehmers die Umwandlung der Vertragserfüllungs- und Gewähr leistungsbürgschaft in eine reine Gewährleistungsbürgschaft vorgenommen werden. 4.3 Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) abzugeben; sie darf zeitlich nicht begrenzt sein. 5. Sicherheitsbestimmungen 5.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zum Schutze fremden Eigentums zu treffen. Der Auftragnehmer haftet auch für die Einhaltung dieser Bestimmung durch alle seine Angestellten, Erfüllungsgehilfen, Lizenznehmer und alle sonstigen von ihm Beschäftigten. 5.2 Der Auftragnehmer ist für die ständige Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und aller zur Sicherheit erforderlichen Maßnahmen in seinem eigenen Arbeitsbereich und beim Zusammenwirken mit anderen Firmen auch für den erweiterten Arbeitsbereich verantwortlich. 5.3 Neben der örtlichen Aufsicht ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer auf sicherheitstechnische Mängel bei der Arbeit hinzuweisen und Fristen zur Mängelbeseitigung zu setzen. Bei Gefahr für Leib und Leben kann die Einstellung der Arbeiten verlangt werden. 5.4 Der Auftragnehmer übernimmt mit der Auftragserteilung das Bauherrenrisiko und die gesamte Haftung, soweit versicherbar. Er hat im Auftragsfalle einen Nachweis über die entsprechende Versicherung vorzulegen. Der Auftragnehmer haftet allein für alle Schäden durch Naturereignisse oder Maßnahmen, die unmittelbar mit den Baumaßnahmen in Zusammenhang stehen. Die Haftung umfasst insbesondere Schäden durch mangelhafte Gründung bzw. Verankerung sowie durch Witterung (z.B. Frost, Niederschlag, Sonne), Wasser (z.B. Hochwasser, Quellwasser, Grundwasser, Polderwasser) und jegliche Arbeitsunterbrechungen. Ausgenommen sind Schäden durch Kriegseinwirkungen und Erdbeben oder diesen gleichzusetzenden Einwirkungen. Schließt der Auftraggeber eine Bauwesen- oder sonstige Versicherung ab, die Haftungsteile des Auftragnehmers versichert, so ist der Auftraggeber zur anteilmäßigen Prämienberechnung an den Auftragnehmer berechtigt. 6. Lage und Beschaffenheit der Baustelle Vor Abgabe seines Angebotes hat sich der Auftragnehmer über Lage und Beschaffenheit der Baustelle, der Zufahrtswege, über Bodenbeschaffenheit, Grundwasserverhältnisse und die sonstigen örtlichen Gegebenheiten sowie über Art und Umfang der Leistungen genauestens zu unterrichten. 7. Ausführungsunterlagen 7.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet und unterzeichnet sind; über Art und Umfang dieser Unterlagen ist Einvernehmen herzustellen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers nach diesem Vertrag wird hierdurch nicht eingeschränkt. 8. Gefahrentragung 8.1 Der Auftragnehmer haftet bei allen Schäden, die durch ihn, von ihm Beauftragte oder Dritte im Zusammenhang mit der Leistung verursacht werden. Unabhängig davon ist jeder Schaden dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. 8.2 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von Ansprüchen jeder Art, die von dritter Seite aus Anlass der Durchführung der Leistung erhoben werden, freizustellen. Er verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen den Auftraggeber und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen den Auftraggeber und deren Angestellte und Beauftragte. 8.3 Im übrigen richtet sich die Gefahrentragung ausschließlich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werkvertrag. 9. Einheitspreise In den Einheitspreisen sind die Löhne, die Lieferung aller erforderlichen Baustoffe, sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorschreibt und das Vorhalten aller erforderlichen Geräte, Baumaschinen mit enthalten. 10. Lieferung Alle firmenseitig zu liefernden Stoffe müssen den Gütevorschriften der DIN-Normen entsprechen. Für etwa bauseitig gelieferte Stoffe und Geräte übernimmt der Unternehmer auf der Baustelle die volle Haftung. 11. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 11.1 Der Auftrag ist in ständiger Fühlungnahme mit dem Auftraggeber auszuführen. 11.2 Der Auftragnehmer hat den Auftrag durch seine Firma auszuführen. Ausnahmen hiervon, insbesondere die Beauftragung eines Subunternehmers, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 12. Forderungsabtretungen Forderungen an den Auftraggeber dürfen nicht an Dritte abgetreten werden und sind auch nicht verpfändbar. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Langenfeld. Gerichtsstand ist das für Langenfeld zuständige Gericht. 14. Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Bei durch den Auftragnehmer zu vertretender Nichteinhaltung der Fertigstellungstermine behält sich der Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe gemäß § 11 VOB/B für jeden über den Termin hinausgehenden Werktag von 0,2% der voraussichtlichen Netto-Auftragssumme bis zu höchstens 10% zu erheben. Der sich ergebende Betrag wird von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 15. Abnahme 15.1 Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen. Die Abnahme der öffentlichen Flächen erfolgt unter Beteiligung der Stadt Köln. 15.2 Die Abnahme der Leistung hat der Auftragnehmer beim Auftraggeber zu beantragen. Falls Mängel bei der Abnahme festgestellt werden, müssen diese innerhalb von 14 Tagen beseitigt werden, ansonsten ist der Auftraggeber berechtigt, diese auf Kosten des Auftragnehmers beheben zu lassen. 16. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Schäden, vom Tage der mängelfreien Abnahme der gesamten Leistung an gerechnet, die auf eine mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind, selbständig oder nach Aufforderung des Auftraggebers, sofort kostenlos zu beseitigen. Werden die festgestellten Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen behoben, so ist der Auftraggeber berechtigt, diese auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. Wird das Datum der Abnahme nicht schriftlich festgehalten, so wird das Prüfungsdatum der Schluss rechnung für den Beginn der Gewährleistung zugrunde gelegt. 17. Verpflichtungserklärung des Bieters Ich erkläre, dass ich meinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Landes- und Gemeindesteuern, der Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung sowie meinen Verpflichtungen aus den Tarifforderungen der Betriebsordnung und dem Schwerbeschädigtengesetz ordnungsgemäß nachkomme. Dem Angebot ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes beigefügt. Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen Ausschluss von weiteren Leistungen und Lieferungen wegen Unzuverlässigkeit zur Folge haben kann. Unter Anerkennung der Berechtigung des Ausschreibenden, den Zuschlag nach freier Wahl zu erteilen oder zu verweigern, verpflichtet sich der unterzeichnende Auftragnehmer, die Leistungen zu den im angehefteten Leistungsverzeichnis eingesetzten Einheitspreisen auszuführen. 18. Einverständniserklärung Mit den vorgenannten besonderen Vertragsbedingungen erkläre ich mich einverstanden. ...................................................... Ort Datum ...................................................... Firmenstempel und Unterschrift
1. Vertragsgrundlagen
Lieferscheinnachweise Für folgende Positionen sind neben den Aufmaßen die Lieferscheine als Mengennachweis zeitnah vorzulegen: Sämtliche Positionen die mit der Einheit [t] ausgeschrieben sind.
Lieferscheinnachweise
Anlagen Die Anlagen sind dem Leistungsverzeichnis angehängt. Sie sind bei der Kalkulation zu beachten. Zeichnungen: - Übersicht Gelände Logistikzentrum - Lageplan 1     2408.30.L31 - Lageplan 2     2408.30.L32 - Ansichten und Detail   2408.30.Q30 Sonstige Anlagen - Prüfbericht Abscheideranlage vom 22.01.2024
Anlagen
01 Baustelleneinrichtung, Sonstiges
01
Baustelleneinrichtung, Sonstiges
01.__. 1 Baustelleneinrichtung der gesamten Baustelle Baustelleneinrichtung der gesamten Baustelle mit allen für den Baubetrieb notwendigen Anlagen wie Beförderung, Lagerung und Verarbeitung von Baustoffen, Maschinen, Baubuden, Mannschaftsunterkünften, Sanitäranlagen etc. Herstellen, Vorhalten und späteres Beseitigen der erforderlichen Strom- und Wasserzuleitungen bis zur Einsatzstelle. Anschlüsse für Wasser und Strom (220 V) werden vom AG zur Verfügung gestellt. Bewachung der Baustelle, deren Einrichtungen und Anlagen, Beleuchtung und Beschilderung, Absperrungen im gesamten Baubereich für die komplette Bauzeit einschl. etwa erforderlicher Nacharbeiten. Das Reinigen der benutzten öffentlichen Flächen, Wege und Straßen und das Wiederherstellen von zerstörten oder beschädigten Anfahrtswegen oder Plätzen. Der AN hat die Pflicht, jegliche Straßenverschmutzung zu vermeiden bzw. unvermeidbar eintretende Verunreinigungen sofort wirksam zu beseitigen. Kommt der AN dieser Pflicht nicht nach, wird der AG die Straßenreinigung zu Lasten des AN veranlassen. Die Baustelle, die Baugruben und Lagerungen sind voll- kommen sicher abzusperren und zu bewachen; alle evtl. möglichen Unfallursachen sind damit zu beseitigen. Kalkulierte Gesamtbauzeit siehe Baubeschreibung. Die Vergütung der Baustelleneinrichtung erfolgt wie folgt: 10% nach Einrichtung 80% in Raten an die jeweilige Abschlagszahlung gebunden 10% nach Räumung einschl. der Vorhaltung über die Gesamtbauzeit. Vom AG zur Verfügung gestellte Baustelleneinrichtungsflächen: Flächen im Bereich der Bauabschnitte.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung der gesamten Baustelle
1.00
psch
01.__. 2 Vollständiges Räumen der Baustelle Vollständiges Räumen der Baustelle und aller in An- spruch genommenen Baubereiche, Wiederherstellen aller Flächen, Plätze, Straßen und Wege in den ursprünglichen Zustand. Die Vergütung erfolgt erst bei der Schlußrechnung, also nach erfolgter Abnahme bzw. der letzten Teilabnahme aller Gewerke und Reinigung aller benutzten Flächen, Plätze, Straßen und Wege.
01.__. 2
Vollständiges Räumen der Baustelle
1.00
psch
01.__. 3 Schutzzaun Schutzzaun, versetzbar, auf unbefestigtem und befestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, Zaunelemente mit Klammern verbunden, falls erforderlich, mit angehängten, batteriebetriebenen Warnleuchten, einschl. Absicherung gem. RSA bzw. ZTV-SA, aufstellen, vorhalten und räumen.
01.__. 3
Schutzzaun
135.00
m
01.__. 4 Mineralgemisch Körnung 0/45 liefern Mineralgemisch Körnung 0/45 (Basaltschotter oder Schaumlava) liefern und in Schlaglöchern, für Anrampungen etc. einbauen und verdichten, rückbauen und beseitigen. Ausführung nur in besonderer Abstimmung mit dem AG. Die Abrechnung erfolgt nach gesonderten Wiegekarten.
01.__. 4
Mineralgemisch Körnung 0/45 liefern
16.50
t
01.__. 5 Stundenlohnarbeiten Zuschläge Überstunden Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst Zuschläge für Überstunden, Facharbeiter/-in.
01.__. 5
Stundenlohnarbeiten Zuschläge Überstunden Facharbeiter/-in
10.00
h
01.__. 6 Stundenlohnarbeiten Zuschläge Überstunden Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst Zuschläge für Überstunden, Bauhelfer/-in.
01.__. 6
Stundenlohnarbeiten Zuschläge Überstunden Bauhelfer/-in
15.00
h
02 Ausbauarbeiten
02
Ausbauarbeiten
02.__. 1 Grünbeete räumen von Aufwuchs Grünbeete räumen, von Aufwuchs, Bodendecker, einschl. Wurzelwerk. Pflanzen zur Weiderverwendung im Baustellenbereich zwischenlagern.
02.__. 1
Grünbeete räumen von Aufwuchs
16.00
m2
02.__. 2 Bodenabdeckung aufnehmen Bodenabdeckung aufnehmen, d~ 10 cm, Rindenmulch händisch im Bereich de Deckel der Abscheideranalge zusammenrechen, aufnehmen und im Baustellenbereich zur Wiederverwendung zwischenlagern.
02.__. 2
Bodenabdeckung aufnehmen
16.00
m2
02.__. 3 Oberboden abtragen Abtrag-D 25cm Oberboden abtragen, in Nebenflächen, mit Wurzeln durchsetzt, Abtragdicke im Mittel 25 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle, Ausführung in Teilflächen. Oberboden in Eigentum des AN übernehmen und entsorgen.
02.__. 3
Oberboden abtragen Abtrag-D 25cm
3.00
m3
02.__. 4 Wie vor, mit Rasenansaat mit Rasenansaat, Rasensoden aufnehmen, in Eigentum des AN übernehmen und entsorgen, Oberboden im Baustellenbereich zur wiederverwendung zwischenlagern. Fläche ca. 40 m2.
02.__. 4
Wie vor, mit Rasenansaat
H
8.00
m2
02.__. 5 Boden Suchgraben lösen, lagern, verfüllen, verdichten BK 3/4 Boden für Suchgraben zur Freilegung von Kabeln und Leitungen nach Abtrag der Oberflächenbefestigung profilgerecht lösen, seitlich lagern, verfüllen und verdichten, Aushubtiefe bis 1,25 m, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle, Boden normal lösbar.
02.__. 5
Boden Suchgraben lösen, lagern, verfüllen, verdichten BK 3/4
5.00
m3
02.__. 6 Boden lösen, T bis 0,75m Boden für profilgerecht lösen, im Baubereich zur wiederverwendung zwischenlagern Abtragtiefe bis ca. 0,75 m, Aushub zum freilegen der auszubauenden Schachtkonen. Mengenermittlung nach Aufmaß an Abtragprofilen. Boden normal lösbar. Anteil Handschachtung: 50% sind einzurechnen. Hinweis: Anteil ca. 60 % Füllboden und 40 % Frostschutzmaterial, Materialien separieren und getrennt lagern.
02.__. 6
Boden lösen, T bis 0,75m
9.00
m3
02.__. 7 Im Baubereich zwischengelagerten Boden wieder Im Baubereich getrennt zwischengelagerten Boden wieder lagenweise einbauen und verdichten, nach Ausbau der Schachtkonen und Verfüllung der Schachtkörper, Frostschutzmaterial und Füllboden, Einbau auf Trennlage.
02.__. 7
Im Baubereich zwischengelagerten Boden wieder
9.00
m3
02.__. 8 Schachtabdeckung aufnehmen Schachtabdeckung DN 625, Klasse B und Klasse D, aufnehmen in Nebenflächen, BEGU- oder Guss-Abdeckung, vorh. Abdeckung einschl. Schmutzfänger aufnehmen, in Eigentum des AN übernehmen und entsorgen.
02.__. 8
Schachtabdeckung aufnehmen
7.00
St
02.__. 9 Schachtkonus aufnehmen, D= 2 m Schachtkonus aufnehmen in Nebenflächen, aus Stahlbeton, für lichten Schachtdurchmesser D= 2 m, einschl. Dichtring. Material separieren, in Eigentum des AN übernehmen und entsorgen.
02.__. 9
Schachtkonus aufnehmen, D= 2 m
2.00
St
02.__. 10 Schachtkonus aufnehmen, D= 1,50 m Schachtkonus aufnehmen in Nebenflächen, aus Stahlbeton, für lichten Schachtdurchmesser D= 1,50 m, einschl. Dichtring. Material separieren, in Eigentum des AN übernehmen und entsorgen.
02.__. 10
Schachtkonus aufnehmen, D= 1,50 m
2.00
St
02.__. 11 Einbauteile im vorh. Umlenkschacht ausbauen, UL Einbauteile im vorh. Umlenkschacht, ausbauen, einbauteil Schieber, s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage Seite 40. Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Schacht Nr. UL.
02.__. 11
Einbauteile im vorh. Umlenkschacht ausbauen, UL
1.00
St
02.__. 12 Einbauteile im vorh. Schlammfang ausbauen, S1 Einbauteile im vorh. Schlammfang, V= 6,5 m³, ausbauen, Warnanlage für Rückstau (Aufstausonde), Zulauf mit Prallblech, s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage Seite 28-30. Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Schacht Nr. S1.
02.__. 12
Einbauteile im vorh. Schlammfang ausbauen, S1
1.00
St
02.__. 13 Einbauteile im vorh. Schlammfang ausbauen, S2 Einbauteile im vorh. Schlammfang, V~ 2 m³, ausbauen, Warnanlage für Rückstau (Aufstausonde), Zulauf mit Prallblech, s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage Seite 24-27. Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Schacht Nr. S2.
02.__. 13
Einbauteile im vorh. Schlammfang ausbauen, S2
1.00
St
02.__. 14 Einbauteile im vorh. Benzinabscheider ausbauen, S/B1 Einbauteile im vorh. Benzinabscheider NG20 mit integriertem Schlammfang ausbauen, einschl. Warnanlage für Ölschichtdicke. Einbauteile aus Edelstahl: Verschlusseinrichtung in einem geschlossenen Schutzrohr geführt, Zulaufrohr, 90° nach unten geführt, s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage Seite 31-33. Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Schacht Nr. S/B1.
02.__. 14
Einbauteile im vorh. Benzinabscheider ausbauen, S/B1
1.00
St
02.__. 15 Einbauteile im vorh. Stapelbecken ausbauen, St Einbauteile im vorh. Stapelbecken, V=6,75 m3, ausbauen s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage Seite 33-35. Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Schacht Nr. St.
02.__. 15
Einbauteile im vorh. Stapelbecken ausbauen, St
1.00
St
02.__. 16 Einbauteile im vorh. Koaleszenzabscheider ausbauen, AK Einbauteile im vorh. Koaleszenzabscheiders NG20 einschl. Warnanlage für Ölschichtdicke. Einbauteile aus Edelstahl: Verschlusseinrichtung in einem geschlossenen Schutzrohr geführt, ohne Abscheiderentleerung herausnehmbar, Zulaufrohr, 90° nach unten geführt, s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage Seite 21-24. Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Schacht Nr. AK.
02.__. 16
Einbauteile im vorh. Koaleszenzabscheider ausbauen, AK
1.00
St
02.__. 17 Einbauteile im vorh. Vorabscheider / Stapelbecken ausbauen, V/St Einbauteile im vorh. Vorabscheider / Stapelbecken ausbauen, s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage Seite 33-39. Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Schacht Nr. V/St.
02.__. 17
Einbauteile im vorh. Vorabscheider / Stapelbecken ausbauen, V/St
1.00
St
02.__. 18 Einbauteile im vorh. Probenahmeschacht ausbauen, P1 Einbauteile im vorh. Vorabscheider / Stapelbecken ausbauen, Einbauteil Notfallschieber, s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage Seite 39-40. Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Schacht Nr. P1.
02.__. 18
Einbauteile im vorh. Probenahmeschacht ausbauen, P1
1.00
St
02.__. 19 Einbauteile im Pumpenschacht ausbauen Einbauteile im vorh. Pumpenschacht ausbauen, Einbauteil Abwasserpumpe für Regenwasser und Druckleitungen, Auslauf Druckleitung DN 80 im Schacht wasserdicht verschließen (z.B. mit Brunnenschaum). Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Schacht PS, Zeichnung Nr. 2408.30.L32.
02.__. 19
Einbauteile im Pumpenschacht ausbauen
1.00
St
02.__. 20 Monteurstunden Monteurstunden für Demontage Stromkabel, Schläuche etc. in den vorgenannten Schächten. Materialien im Baubereich zum Abtransport zwischenlagern.
02.__. 20
Monteurstunden
15.00
h
02.__. 21 Abfall nicht gefährlich, Kabel Siedlungsabfälle, getrennt gesammelte Fraktionen, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 200136 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, nicht schadstoffbelastet, Elektrokabel verschiedene Querschnitte, kunststoffummantelt, auf Baustelle lagernd, laden, transportieren und entsorgen, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__. 21
Abfall nicht gefährlich, Kabel
100.00
kg
02.__. 22 Kernbohrung in Schächte Abscheideranlage Kernbohrung in vorhandene Schachtwände der Abscheideranlage für Rohrdurchführung DN 200, als Überbohrung der vorhandenen Öffnungen Durchmesser der Kernbohrung 250-257 mm, Schachtwände rund, Wanddicke ca. 15 cm, bewehrt. Der entnommene Bohrkern ist zu entsorgen.
02.__. 22
Kernbohrung in Schächte Abscheideranlage
8.00
St
02.__. 23 Verschließen der Restöffnung Verschließen der Restöffnung nach der Rohrverlegung zwischen Rohr und Schachtwand der Schächte der Abscheideranlage mit wasserdichtem Brunnenschaum, geprüft wasserdicht bis 0,5 bar, z.B. 1K-Brunnenschaum Kombi, Fa. Würth oder gleichwertig.
02.__. 23
Verschließen der Restöffnung
8.00
St
02.__. 24 Kernbohrung in Schächte Abscheideranlage, Sohle Kernbohrung in vorhandene Schachtsohlen der Abscheideranlage für Sickeröffnung, Durchmesser der Kernbohrung 100 mm, Sohldicke ca. 20 cm, bewehrt. Der entnommene Bohrkern ist zu entsorgen.
02.__. 24
Kernbohrung in Schächte Abscheideranlage, Sohle
4.00
St
02.__. 25 Verfüllungen mit Drainagekies Verfüllung der Schächte mit Drainagekies 16-32 mm, gewaschen, keine Anforderungen an Farbgebung, Verfüllhöhe zunächst bis Unterkante der durchgehenden neuen Rohrverbindungen, nach Absandung der Rohrscheitel Nachverfüllung bis Rand Schachttopf. Oberfläche der Kiesverfüllung glatt abziehen. Abrechnung nach Wiegescheinen.
02.__. 25
Verfüllungen mit Drainagekies
90.00
t
02.__. 26 Vlies als Trennlage Vlies aus Geotextil, einschichtig, als Trennlage über die verfüllten Schächte auflegen, als Flächenabdeckung, Breite ca. 2,50 m. Vergütet wird die abgedeckte Fläche.
02.__. 26
Vlies als Trennlage
40.00
m2
02.__. 27 Verlegung im Bereich der Schächte auf Drainagekies Verlegung im Bereich der Schächte auf Drainagekies als Trennung zur Durchverrohrung, und zweite Lage als Abdeckung auf die Sandummantelung der Rohrleitung auflegen. Ausführung in Teilflächen.
02.__. 27
Verlegung im Bereich der Schächte auf Drainagekies
H
20.00
m2
02.__. 28 Schachtsohle ändern DN200, alter Pumpenschahct Vorh. Schachtsohle ändern für neu anzuschließenden Abwasserkanal DN 200, abknickendes Gerinne 90°, Schacht DN 1000, lichte Schachttiefe ca. 1,25 m, Auskleidung Gerinne und Berme mit sulfatbeständigem Zementestrich. Während der Arbeiten ist ständig eine Sauerstoffmessung vorzunehmen (Sauerstoffkonzentration > 18%) und am Schachteinstieg eine Kontrollperson vorzuhalten.
02.__. 28
Schachtsohle ändern DN200, alter Pumpenschahct
1.00
St
02.__. 29 Schachtsohle ändern DN200 Vorh. Schachtsohle ändern für entfallenden Abwasserkanal DN 200, abknickendes Gerinne 45°, Schacht UL, DN 1000, lichte Schachttiefe ca. 1,30 m, Auskleidung Gerinne und Berme mit sulfatbeständigem Zementestrich. Während der Arbeiten ist ständig eine Sauerstoffmessung vorzunehmen (Sauerstoffkonzentration > 18%) und am Schachteinstieg eine Kontrollperson vorzuhalten.
02.__. 29
Schachtsohle ändern DN200
1.00
St
03 Aufbruch- und Erdarbeiten, Wiederherstel
03
Aufbruch- und Erdarbeiten, Wiederherstel
03.__. 1 Boden der Gräben für Abwasserkanäle als Anschlusskanal Boden der Gräben für Abwasserkanäle als Anschlusskanal, profilgerecht ausheben, Aushubtiefe bis 1,25 m, Grabenbreite 0,80 m, Homogenbereich normal lösbar (alte Bodenklasse 3-4) Boden laden, transportieren und im Baustellenbereich zur Analyse zwischenlagern, einfache Transportentfernung bis 100 m. Hinweis: Der Aushub erfolgt unmittelbar entlang der Hallenwand, der Bagger kann nur seitlich und nicht in Grabenachse arbeiten.
03.__. 1
Boden der Gräben für Abwasserkanäle als Anschlusskanal
20.00
m3
03.__. 2 Wie vor, Grabentiefe über 1,75 bis 3 m Grabentiefe über 1,75 bis 3 m, Grabenbreite 1,10 m (lichte Grabenbreite 0,90 m), als verbauter Graben. Hinweis: Der Aushub erfolgt entlang der Hallenwand, es kann nur mit Kurzheckbagger gearbeitet werden.
03.__. 2
Wie vor, Grabentiefe über 1,75 bis 3 m
H
62.00
m3
03.__. 3 Ausheben Hand, Zulage Ausheben von Hand als Zulage zur Bodenbewegung. Abrechnung für Anschluss an bestehende Schächte und im Bereich von querenden und längslaufenden Leitungen / Kabeln.
03.__. 3
Ausheben Hand, Zulage
5.00
m3
03.__. 4 Verbau mit Verbauplatten herstellen, vorhalten, beseitigen Verbau mit Verbauplatten DIN 4124 für Graben, Verbau herstellen, vorhalten und wieder beseitigen, Verbauhöhe bis ca. 3 m, Sohlenbreite der Gräben: DN 200: 1,10 m einschl. Verbau Verbauart: Verbauplatten, Standardverbau. Verbau kraftschlüssig mit dem anstehenden Boden herstellen, Ausbau des Verbaus vorlaufend lagenweise mit der Grabenverfüllung. Abrechnung: OK Gelände zzgl. 10 cm bis Grabensohle.
03.__. 4
Verbau mit Verbauplatten herstellen, vorhalten, beseitigen
160.00
m2
03.__. 5 Kreuzung Versorgungsleitung DN 150 Zulage zum Grabenaushub und Verbauarbeiten für Kreuzung von Versorgungsleitung, Wasserleitung unter Druck, DN 150 aus Kunststoff, Leitung von Hand freilegen, einschl. Handschachtung im Zuge der Aushubarbeiten und der Erschwernisse bei den Verbauarbeiten, beim Verfüllen neu einsanden, oberhalb der Versorgungsleitung nur mit leichtem Verdichtungsgerät arbeiten.
03.__. 5
Kreuzung Versorgungsleitung DN 150
2.00
St
03.__. 6 Wie vor, Wasserleitung DN 80 Wasserleitung DN 80.
03.__. 6
Wie vor, Wasserleitung DN 80
H
1.00
St
03.__. 7 Gründungssohle nachverdichten Gründungssohle für untere Bettungsschicht im Plangefälle planieren und nachverdichten.
03.__. 7
Gründungssohle nachverdichten
42.00
m2
03.__. 8 Bodenprobe aus Haufwerken 30-60m3 Entnahme von Bodenproben aus Haufwerken, Volumen über 60 bis 80 m3, einschl. Protokoll, Untersuchung nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Mindestuntersuchungsprogramm für Boden bei unspezifischem Verdacht, Untersuchung im Feststoff aus Haufwerken. Untersuchungsbericht mit Angabe Bodenmaterial.
03.__. 8
Bodenprobe aus Haufwerken 30-60m3
1.00
St
03.__. 9 Liefern Boden Liefern von Stoffen frei Verwendungsstelle, Mengenermittlung nach Wiegekarten, schwachbindiger, grobkörniger Boden, Bodengruppe GI oder GW nach DIN 18196, Boden zur Nassschüttung geeignet, als Bodenaustausch für Leitungsgraben oberhalb der Leitungszone, lagenweise im Leitungsgraben verfüllen und verdichten nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB). Hinweis: Der Graben liegt unmittelbar entlang der Hallenwand, der Bagger kann nur seitlich und nicht in Grabenachse arbeiten.
03.__. 9
Liefern Boden
57.00
m3
03.__. 10 Abfall nicht gefährlich AVV170504 entsorgen, Boden BM-F0* Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Bodenmaterial Klasse BM-F0* nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 3 und Tabelle 4, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__. 10
Abfall nicht gefährlich AVV170504 entsorgen, Boden BM-F0*
120.00
t
03.__. 11 Kanal verfüllen Füllstoff DN200 Stillgelegten Kanal verfüllen mit hydraulisch gebundenem, fließfähigem Füllstoff, Druckfestigkeit mind. 5 N/mm2, Kanal DN 200, Zulauf und Verschluss mit Entlüftung in vorh. Schächten anlegen und wieder ausbauen, Schachttiefen ca. 1,35 m. Verdämmung der Rohrleitung zwischen den Schächten UL und V/St.
03.__. 11
Kanal verfüllen Füllstoff DN200
5.00
m
03.__. 12 Asphaltoberbau schneiden D 20-26cm Asphaltoberbau schneiden, Dicke der Befestigung über 20 bis 26 cm, Ausführung mit Fugenschneidgerät, Nassschnitt.
03.__. 12
Asphaltoberbau schneiden D 20-26cm
17.00
m
03.__. 13 Bitumenhaltige Befestigung Fahrbahn abbrechen Abbruch der bitumenhaltigen Befestigung in Fahrbahnen, Dicke über 20 bis 26 cm, Geräteeinsatz ist möglich, vor der Auskofferung aufnehmen, aufgenommene Stoffe zur Verwertung sortieren, in Eigentum des AN übernehmen und verwerten nach Wahl des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach EWC 170302 Bitumengemische ohne gefährliche Stoffe, Entsorgungsnachweis ist nicht erforderlich. RuVA-StB Verwertungsklasse A, Einschneiden oder Abkanten wird gesondert vergütet, Mengenermittlung nach Aufmaß.
03.__. 13
Bitumenhaltige Befestigung Fahrbahn abbrechen
6.50
m3
03.__. 14 Pflasterrinne aufnehmen Pflasterrinne aus Betonpflaster, Rinne vor Bordsteinen, Breite über 15 bis 20 cm, Dicke 160 mm, einschl. Fundament aus Beton, Dicke 20 cm und Fugenfüllung, in Fahrbahnen, aufnehmen, laden und aufgenommene Stoffe in Eigentum des AN übernehmen und entsorgen. Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
03.__. 14
Pflasterrinne aufnehmen
17.00
m
03.__. 15 Bordstein Beton abbrechen HB15/25 Abbruch des Bordsteins aus Beton, Teilabbruch gem. Ausführungsplan, Form HB 15/25, einschl. Fundament aus Beton und Rückenstützen, Bettungsdicke 20 cm, Dicke der Rückenstütze 15 cm, Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe in Eigentum des AN übernehmen und entsorgen. Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0, Mengenermittlung nach Aufmaß.
03.__. 15
Bordstein Beton abbrechen HB15/25
17.00
m
03.__. 16 Planum herstellen zul. Abweichung 2cm Planum herstellen, für Verkehrsflächen, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm. Ausführung auf dem vorhandenen Frostschutzmaterial vor Einbau der bit. Tragschicht, Planum nachverdichten.
03.__. 16
Planum herstellen zul. Abweichung 2cm
25.00
m2
03.__. 17 Bordstein Beton HB 15/25, Anlauf 12cm Bordstein aus Beton, DIN EN 1340, Maße DIN 483, Hochbord HB 15/25, Anlauf eingebaut: 12 cm, Typ DIT, mit Vorsatzbeton, Zuschlag aus Basaltsplitt, Ansichtsflächen gewaschen (basalt dunkel), mit 3-5 mm Fuge versetzen, Steinlänge 100 cm (Rasterlänge), mit Fundament und einseitiger Rückenstütze aus Beton C 12/15 DIN EN 206-1 und DIN 1045-2, Körnung 0/16 mm, Dicke 20 cm, Breite der Rückenstütze 15 cm, Rückenstütze geschalt. Einschl. Herstellung des Bordsteinplanums, Planum nachverdichten.
03.__. 17
Bordstein Beton HB 15/25, Anlauf 12cm
17.00
m
03.__. 18 Bordsteinstoßfl. winkelgerecht nacharb. Beton Bordsteinstoßfläche winkelgerecht nacharbeiten, Betonbordstein, DIN 483, HB 15/25. Ausführung mit Nassschneidegerät.
03.__. 18
Bordsteinstoßfl. winkelgerecht nacharb. Beton
2.00
St
03.__. 19 Pflasterstreifen 1zeilig Betonpflaster Pflasterstreifen als Rinne vor Bordsteinen, aus Steinpflaster ZTV P-StB, 1zeilig, Pflastersteine aus Beton DIN EN 1338, Typ DI, Maße L/B 160/160 mm, Höhe 140 mm, Rinnenstein mit Mikro(Mini)fase, naturgrau, Bettung aus Beton C 12/15 DIN EN 206-1, Körnung 0/16, Bettungsdicke ca. 20 cm, überstehenden Fundamentbeton abschlagen und entsorgen, saubere Steinunterseite in Haftschlämme tauchen und hammerfest versetzen. Pflasterfugen, Breite 10 mm, über die gesamte Steinhöhe einschlämmen mit zementärem Pflasterfugenmörtel für starke Verkehrsbelastungen, z.B. Tubag PFH oder gleichwertig.
03.__. 19
Pflasterstreifen 1zeilig Betonpflaster
17.00
m
03.__. 20 Rinnenstein schneiden Rinnenstein der Pos. 03.19 schneiden, mit Nassschneidegerät.
03.__. 20
Rinnenstein schneiden
2.00
St
03.__. 21 Asphalttragschicht Bk32 AC22TS Bindem. 50/70 D 14cm Asphalttragschicht ZTV Asphalt-StB, Belastungsklasse RStO 12 Bk32, Mischgutart AC 22 TS, Mitverwendung von Asphaltgranulat ist zulässig, Bindemittel Straßenbaubitumen 50/70 TL Bitumen-StB und DIN EN 12591, Schichtdicke 14 cm, Einbau zwischen Randeinfassungen im Handeinbau.
03.__. 21
Asphalttragschicht Bk32 AC22TS Bindem. 50/70 D 14cm
9.00
t
03.__. 22 Bitumenhaltiges Bindem. aufsprühen 0,25-0,35kg/m2 C60BP1-S Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen, ZTV Asphalt-StB, 0,25 kg/m2, polymermodifizierte Bitumenemulsion C60BP1-S TL BE-StB und DIN EN 13808, Emulsionsmenge ausreichend für geforderte Bindemittelmenge, ganzflächig, auf neuen Asphalttragschichten, für den Einbau von Asphaltbinderschichten, Ausführung mit Handspritzgerät.
03.__. 22
Bitumenhaltiges Bindem. aufsprühen 0,25-0,35kg/m2 C60BP1-S
25.00
m2
03.__. 23 Asphaltbinderschicht Bk32 AC16BS D 8cm Asphaltbinderschicht ZTV Asphalt-StB, Belastungsklasse RStO 12 Bk32 und Bk10, Mischgutart AC 16 B S, Asphaltgranulat kann zugegeben werden, Schichtdicke 8 cm, Bindemittel polymermodifiziertes Bitumen 25/55-55 C TL Bitumen-StB und DIN EN 14023, Einbau zwischen Randeinfassungen im Handeinbau.
03.__. 23
Asphaltbinderschicht Bk32 AC16BS D 8cm
5.00
t
03.__. 24 Bitumenhaltiges Bindem. aufsprühen 0,15-0,25kg/m2 Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen, ZTV Asphalt-StB, 0,15 kg/m2, polymermodifizierte Bitumenemulsion C60BP1-S TL BE-StB und DIN EN 13808, ganzflächig, auf frischen Asphaltbinderschichten, für den Einbau von Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt oder Asphaltbeton, Ausführung in Kreisverkehren und Fahrbahnen außerhalb Kreisverkehr. Ausführung mit Anspritzfahrzeug, Zwickel und Streifen sowie Übergangsflächen sind von Hand beizuarbeiten.
03.__. 24
Bitumenhaltiges Bindem. aufsprühen 0,15-0,25kg/m2
25.00
m2
03.__. 25 Asphaltbetondeckschicht AC8DS D 4cm 25/55-55A Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton, ZTV Asphalt-StB, Mischgutart AC 8 DS, Asphaltgranulat darf nicht zugegeben werden, Schichtdicke 4 cm, Bindemittel polymermodifiziertes Bitumen 25/55-55 A TL Bitumen-StB und DIN EN 14023, auf die noch warme Oberfläche 0,5 bis 1 kg/m2 gebrochene Gesteinskörnung der Lieferkörnung 1/3 streuen, einwalzen, nicht gebundene Stoffe abfegen, aufnehmen und entsorgen. Einbau zwischen Randeinfassungen im Handeinbau. Die Kanten sind im noch warmen Zustand zu stoßen.
03.__. 25
Asphaltbetondeckschicht AC8DS D 4cm 25/55-55A
2.50
t
03.__. 26 Fuge anlegen 40mm Fuge beim Herstellen der Asphaltdeckschicht durch Einlegen von schmelzbarem Bitumenband anlegen, an Deckschicht, als Quer- und Längsfuge, bei Anschlüssen an vorhandene Deckschichten. Fugenflanke säubern, soweit erforderlich trocknen, Flanke mit bituminösem Haftgrund (Primer) vorstreichen. Fugenband einseitig anschmelzen und an vorbereitete Fugenflanke festhaftend mit mind. 5 mm Überstand andrücken, Fugentiefe: 40 mm. Dicke Fugenband: 10 mm.
03.__. 26
Fuge anlegen 40mm
17.00
m
03.__. 27 Oberboden auftragen Oberboden auftragen, gesiebt, planieren / glätten für Raseneinsaat, Auftrag in Randstreifen und Zwickeln, Dicke bis 30 cm, in Teilflächen. Abrechnung nach Aufmaß an der Einbaustelle.
03.__. 27
Oberboden auftragen
2.00
m3
03.__. 28 Oberboden auftragen Oberboden auftragen, auf der Baustelle zwischengelagert, zum Auftrag zerkleinern (ggfs. örtl .sieben) Auftragdicke ~ 20 cm, Abrechnung nach Aufmaß an der Einbaustelle. Rasenplanum herstellen, Fläche ca. 40 m2.
03.__. 28
Oberboden auftragen
8.00
m3
03.__. 29 Rasen ansäen Zierrasen RSM1.1 V1 25g/m2 Rasen ansäen, Zierrasen, RSM 1.1 Zierrasen, Variante 1, Saatgutmenge 25 g/m2. ausgestreutes Saatgut wässern.
03.__. 29
Rasen ansäen Zierrasen RSM1.1 V1 25g/m2
40.00
m2
04 Rohrleitungen
04
Rohrleitungen
04.__. 1 Abwasserkanal DN/OD 200 Abwasserkanal DIN EN 1610 aus PP-MD (Polypropylen mit mineralischen Additiven)-Rohren DIN EN 14758-1, für Mischwasser, mit Steckverbindung, Rohrende mit Muffe, DN / OD 200, Ringsteifigkeit > 10 KN/m² (SN10), Farbe, durchgefärbt: Grün Baulängen nach Wahl des AN, Rohrsystem KG 2000 oder gleichwertig. Einbau gemäß DIN EN 1610 und DWA-A 139, einschl. Leitungszone aus Sand 0/4 mm: - untere Bettungsschicht a = 15 cm,   Bettung Typ 1, Auflagerwinkel 2a = 90°, - obere Bettungsschicht - Seitenverfüllung - Abdeckung c = 20 cm.
04.__. 1
Abwasserkanal DN/OD 200
45.00
m
04.__. 2 Zulage Passstück PP DN/OD 200 Passstück aus PP als Zulage, DN / OD 200, örtlich gemessen und geschnitten.
04.__. 2
Zulage Passstück PP DN/OD 200
9.00
St
04.__. 3 Zulage Bogen PP DN/OD 200 Zulage Bogen aus PP, DN / OD 200, 15 bis 45 Grad.
04.__. 3
Zulage Bogen PP DN/OD 200
7.00
St
04.__. 4 Zulage Überschiebmuffe aus PP, DN/OD200 Zulage Überschiebmuffe aus PP, DN / OD 200.
04.__. 4
Zulage Überschiebmuffe aus PP, DN/OD200
5.00
St
04.__. 5 Zulage Reinigungsrohr aus PP, DN/OD200 Zulage Reinigungsrohr aus PP, DN / OD 200, mit verschraubtem Deckel, Einbau im Topfschacht.
04.__. 5
Zulage Reinigungsrohr aus PP, DN/OD200
1.00
St
04.__. 6 Wie vor, Verlegung im Bereich der Schächte Verlegung im Bereich der Schächte der außer Betrieb genommenen Abscheideranlage als Durchverrohrung. Sandauflager auf Trennlage.
04.__. 6
Wie vor, Verlegung im Bereich der Schächte
H
10.00
m
04.__. 7 Zulage Abzweig aus PP DN/OD 200 Zulage Abzweig aus PP, 45 Grad, DN / OD 200/200.
04.__. 7
Zulage Abzweig aus PP DN/OD 200
1.00
St
04.__. 8 Dichtheitsprüfung Abwasserleitung Luftüberdruck LC Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 mit Luft, der neu verlegten Abwasserleitung aus PP, DN 200, einschl. aller erforderlichen Anlagen, Abdichtungen, Verankerungen und Rohrverschlüsse, Verfahren LC. Es wird die Leitung von Schacht zu Schacht geprüft. Länge der Abwasserleitung: bis 45 m. Die Absperrblasen sind in den Auslauf- und Vorflutschächten zu setzen. Auslaufschacht: T ~ 1,25 m, DN 1000 Vorflutschacht: T ~ 4,10 m, DN 2000 Die Schächte dürfen für den Ein- und Ausbau der Absperrblasen nur noch vorheriger Sauerstoffmessung (Sauerstoffkonzentration > 18%) begangen werden. Auch während der Arbeiten in den Schächten ist die ständig die Sauerstoffkonzentartion zu messen. Der Zugang zum Vorflutschacht erfolgt mit einer vom AN zu stellenden seperaten Leiter.
04.__. 8
Dichtheitsprüfung Abwasserleitung Luftüberdruck LC
1.00
St
04.__. 9 Dichtheitsprüfung Abwasserleitung Luftüberdruck LC Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 mit Luft, der neu verlegten Abwasserleitung aus PP, DN 200, einschl. aller erforderlichen Anlagen, Abdichtungen, Verankerungen und Rohrverschlüsse, Verfahren LC. Es wird die Leitung von Schacht zu Schacht geprüft. Länge der Abwasserleitung: bis 20 m., Prüfung der durchverlegten Rohre im Bereich der alten Abscheideranlage, Die Absperrblasen sind in den Auslauf- Zu- und Vorflutschächten zu setzen. Auslaufschacht UL: T ~ 1,30 m, DN 1000 Zulaufschacht S2:   T ~ 1,40 m, DN 1000 Vorflutschacht P1 :  T ~ 1,45 m, DN 1000 Die Schächte dürfen für den Ein- und Ausbau der Absperrblasen nur noch vorheriger Sauerstoffmessung (Sauerstoffkonzentration > 18%) begangen werden. Auch während der Arbeiten in den Schächten ist die ständig die Sauerstoffkonzentartion zu messen. Hinweis: Ab Schacht UL und S2 wird auch ein Stück der alten Abwasserleitungen mit geprüft.
04.__. 9
Dichtheitsprüfung Abwasserleitung Luftüberdruck LC
1.00
St
04.__. 10 Dokumentation Dichtheitsprüfung Dokumentation der Dichtheitsprüfung, als schriftlicher Bericht mit grafischer Darstellung des Prüfverlaufes, Ausführung mit Datenlogger. Bericht dem AG digital übergeben.
04.__. 10
Dokumentation Dichtheitsprüfung
2.00
St
05 Mauerscheiben etc.
05
Mauerscheiben etc.
05.__. 1 Einfassung (Stützwand) aus Mauerscheiben Einfassung (Stützwand) aus Mauerscheiben, Stahlbetonfertigteile, Ausführung Standard, Festigkeitsklasse C 30/37 (LP) DIN EN 206, DIN 1045-1, -2, -4. Lastfall D (LKW-Belastung): Verkehrslast auf der Hinterfüllung 33,3 KN/m². Expositionsklassen: Erdseitig: XC4, XF2 Luftseitig: XF2, XD1, XC4 Sichtflächen in Sichtbeton glatt, SB2, Sichtkanten gefast, Elemente mit Regelbaulänge 49 / 99 cm mit mittiger, vertikaler Scheinfuge, Wandstärke: 12 cm. Fundament aus Beton mit einer Zusammensetzung C 20/25 DIN EN 206-1 und DIN 1045-2, Dicke 20 cm, Fertigteile mit 5 - 10 mm Fuge auf 5 cm Betonausgleichsschicht lot- und fluchtgerecht versetzen, Verschiebesicherung der Elemente durch Einschub eines Bewehrungsstahles d= 14 mm durch die Ösen, Ösen umschlagen und zusätzlich durch das Einschlagen von Holzkeilen zwischen Mauerscheibe und Stabstahl sichern. Abdichtung der Fugen an der Rückseite durch Verklebung von ca. 20 cm breitem Streifen aus Bitumenpappe bis 10 cm unter OK gepl. Gelände. Stützwand bestehend aus folgenden Elementen: 5 St. Elemente 80/50 cm, Regelbaulänge 99 cm 1 St. Elemente 80/50 cm, Regelbaulänge 49 cm (Passstück) 1 St. Elemente 80/50 cm, Regelbaulänge 99 cm, getrennt          versetzt
05.__. 1
Einfassung (Stützwand) aus Mauerscheiben
1.00
St
05.__. 2 Einbau von einem zusätzlichen Mauerelement Wie vor beschrieben, Einbau von einem zusätzlichen Mauerelement, 80/50 cm, Regelbaulänge 99 cm.
05.__. 2
Einbau von einem zusätzlichen Mauerelement
2.00
St
05.__. 3 Kabelschacht als Topfschacht Kabelschacht als Topfschacht 100 x 60 x 50 cm im Lichten aus Stahlbetonfertigteilen C 35/45 DIN 1045 mit hohem Wassereindringwiderstand. Bemessen nach DIN Fachbericht 101 für Einwirkungen aus: Fußgängerverkehr (außergewöhnlich max. 40 kN Radlast) DIN 4085 "Berechnung des Erddrucks". Schachtabdeckung nach DIN EN 124 und DIN 1229 Klasse B 125 Bestehend aus: 1 Schachtunterteil mit Sickerloch 100 x 60 x 50 cm i. L. Schachtabdeckung 100/60 cm im Lichten, bestehend aus: 1 Deckelrahmen mit Wateenstahleinfassung,    2-seitig aufdübelbar, 12 cm hoch 2 Deckel mit Betonfüllung in Wateenstahleinfassung    ohne Lüftungsrost, Klasse B 125 Die Fugen zwischen den Bauteilen sind mit Möfix (bauamtlich zugelassener Schachtbaumörtel) oder mit Zementmörtel (MG III) nach DIN 1045 Abschnitt 6.7.1 auszubilden. Herstellernachweis: MÖNNINGHOFF GmbH & Co. KG Tel. 0 25 97 / 6 98 - 0 oder gleichwertig Schacht in Baugrube lot- und fluchtgerecht versetzen auf 10 cm dickes Splittbett 2/5 mm.
05.__. 3
Kabelschacht als Topfschacht
1.00
St
05.__. 4 Kernbohrung im Kabelschacht Kernbohrung in vorgenannten Kabelschacht für Rohrdurchführung DN 200, Durchmesser der Kernbohrung 300 mm. Der entnommene Bohrkern ist zu entsorgen.
05.__. 4
Kernbohrung im Kabelschacht
2.00
St
05.__. 5 Kernbohrung in Schachtwände Kernbohrung in vorhandene Schachtwände aus Stahlbeton, für Rohrdurchführung DN 200, Durchmesser der Kernbohrung 257 mm, Schachtwände rund, Wanddicke ca. 15 cm. Der entnommene Bohrkern ist zu entsorgen.
05.__. 5
Kernbohrung in Schachtwände
2.00
St
05.__. 6 Dichteinsatz Dichteinsatz für Rohrdurchführung DN 200 PP, Durchmesser Dichteinsatz 300 mm, z.B. Doyma Curaflex Nova Uno, Dichteinsatz mit Rohrdurchführung nach Herstellerangabe in Wand Topfschacht einsetzen, restliche Wandöffnung mit schwindfreiem Mörtel wandgleich verfüllen.
05.__. 6
Dichteinsatz
2.00
St
05.__. 7 Anschlußstutzen DN 200 Anschlußstutzen, DN 150 Anschlußstutzen, DN 200, bestehend aus konischer Einschraubkrone aus PP mit Anschlussdichtung aus SBR mit Innengewinde, mit bauaufsichtlicher Zulassung. mit bauaufsichtlicher Zulassung. Herstellerangabe: Fa. Rehau, Typ: AWADOCK New Generation Typ C oder gleichwertig, Einbau des Anschlußelementes nach Einbauanleitung in vorh. Schachtwand, Anschlussrohr KG 2000 DN 200. Hauptrohr Beton DN 300, Anschlussrohr
05.__. 7
Anschlußstutzen DN 200
2.00
St
05.__. 8 Bordstein aus Beton, HB15/25 Bordstein aus Beton, DIN EN 1340, Maße DIN 483, Form HB 15/25, Typ DIT, Höhe Anschlag 12 cm, mit Vorsatzbeton, Zuschlag aus Basaltsplitt, engfugig versetzen, mit Fundament und einseitiger Rückenstütze aus Beton C 20/25 DIN EN 206-1 und DIN 1045-2, Körnung 0/16 mm, Dicke 20 cm, Breite der Rückenstütze 15 cm, Rückenstütze geschalt. Einschl. Herstellung des Bordsteinplanums, Planum nachverdichten.
05.__. 8
Bordstein aus Beton, HB15/25
8.50
m
05.__. 9 Bordsteinstoßfläche winkelgerecht nacharbeiten Bordsteinstoßfläche winkelgerecht nacharbeiten, Betonbordstein, DIN 483, Form HB 15/25. Ausführung mit Nassschneidegerät.
05.__. 9
Bordsteinstoßfläche winkelgerecht nacharbeiten
2.00
St
05.__. 10 Pflasterstreifen als Rinne vor Bordsteinen Pflasterstreifen als Rinne vor Bordsteinen, aus Steinpflaster ZTV P-StB, 1zeilig, Pflastersteine aus Beton DIN EN 1338, Typ DI, Maße L/B 240/160 mm, Höhe 140 mm, Rinnenstein mit Minifase, versetzen im geplanten Gefälle, Fugenbreite 10 mm, Bettung aus Beton C 20/25 DIN EN 206-1, Körnung 0/16, Bettungsdicke 20 cm im verdichteten Zustand, saubere Steinunterseite in Haftschlämme tauchen und hammerfest versetzen. Pflasterfugen über die gesamte Steinhöhe einschlämmen mit zementgebundenem Pflasterfugenmörtel, wasserundurchlässig, Farbe: steingrau z.B Tubag PFH-Pflasterfugenmörtel. Einschl. Herstellung des Rinnenplanums, Planum nachverdichten, überstehende Fundamentreste sind zu beseitigen.
05.__. 10
Pflasterstreifen als Rinne vor Bordsteinen
9.50
m
05.__. 11 Rinnenstein schneiden Rinnenstein schneiden, mit Nassschneidegerät.
05.__. 11
Rinnenstein schneiden
2.00
St
05.__. 12 Pflasterdecke ZTV P-StB, aus Pflastersteinen aus Beton Pflasterdecke ZTV P-StB, aus Pflastersteinen aus Beton DIN EN 1338, Typ DI, Maße L/B 20/10 cm, Höhe 10 cm, (Rechteckpflaster), mit Minifase, in Randstreifen, Streifenbreite 35 cm, Farbton: Naturgrau Ausführung in gebundener Bauweise: Bettung aus Beton C 20/25 DIN EN 206-1, Körnung 0/16, Bettungsdicke 35 cm im verdichteten Zustand, saubere Steinunterseite in Haftschlämme tauchen und hammerfest versetzen. Pflasterfugen über die gesamte Steinhöhe einschlämmen mit zementgebundenem Pflasterfugenmörtel, wasserundurchlässig, Farbe: steingrau z.B Tubag PFH-Pflasterfugenmörtel. Hinweis: Streifenbreite 35 cm, Pflasterbreiten rechnerisch 30 cm, Fugenbreite entsprechend aufteilen.
05.__. 12
Pflasterdecke ZTV P-StB, aus Pflastersteinen aus Beton
3.00
m2