Fensterbänke
Rosenstraße Sanierung Weißenhorn
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Vorbemerkung 1.Allgemeine Beschreibung Im Zuge eines Sanierungsprojekts wird ein Wohngebäude mit neun Wohneinheiten modernisiert. Ausgeschrieben sind Entkernungs-, Rückbau- und Rohbauarbeiten zur baulichen Erneuerung und Vorbereitung der weiteren Ausbaugewerke. 1.2 Planung und Bauüberwachung Die Bauleitung wird vom Auftraggeber (AG) gestellt. Anweisungen sind ausschließlich von der Bauleitung oder deren bevollmächtigten Vertretern entgegenzunehmen. Der Auftragnehmer (AN) hat für eine ständige, fachkundige Aufsicht auf der Baustelle zu sorgen. 1.3 Vertragsrangfolge Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge: Auftragsschreiben, Leistungsbeschreibung, Vorbemerkungen und weitere Vertragsbedingungen, zuletzt die VOB. Technische Normen, Richtlinien und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. 1.4 Angebotsbindefrist Die Angebotsbindefrist ist im Vergabedokument festgelegt. Innerhalb dieser Frist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 1.5 Anzeige von Unstimmigkeiten in den Vergabeunterlagen Relevanz für Bieter : Sollte der Bieter Unklarheiten, Fehler oder Widersprüche in den Vergabeunterlagen feststellen, ist er verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen (Bedenkenanmeldung gemäß VOB/B § 4 Abs. 3). Dies ist eine zentrale Pflicht zur Risikominimierung. 1.6 Angebot Das Angebot ist vollständig auszufüllen. Alle Preise sind als Nettopreise in Euro anzugeben. Positionen, für die kein Preis eingetragen ist, gelten als in die Einheitspreise der anderen Positionen einkalkuliert. 1.7 Unterlagen Mit dem Angebot sind alle geforderten Nachweise (z. B. Freistellungsbescheinigung, Nachweis der Haftpflichtversicherung, ggf. Fabrikatsangaben) unaufgefordert einzureichen. 1.8 Baustellennebenleistungen (Baustrom, Bauwasser und Entsorgung) 1.8.1 Bauschuttentsorgung Der vom Auftragnehmer verursachte Bauschutt und Verpackungsmaterial ist vom AN fachgerecht und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine sortenreine Trennung wird vorausgesetzt. Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. 1.8.2 Bauwasser und Baustrom Leistungen des Auftraggebers (AG) : Bauwasser und Baustrom werden vom AG bis zu den zentralen Entnahmestellen auf der Baustelle kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Verteilung ab den Entnahmestellen sowie die Bereitstellung notwendiger Verteiler und Kabel ist Sache des AN. 1.8.3 WC-Einrichtung Eine zentrale WC-Einrichtung wird vom AG gestellt und unterhalten. 1.8.4 Grundbeleuchtung Für eine allgemeine Grundbeleuchtung der Hauptwege wird vom AG gesorgt. Die Ausleuchtung der direkten Arbeitsbereiche ist vom AN sicherzustellen. 2. Vergütung 2.1 Preisregelung für Einheitspreise Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Mengen auf Basis eines gemeinsamen Aufmaßes. Die angegebenen Mengen sind ca. Mengen und können sich ändern. 3. Haftung und Versicherung  (Haftung und Gewährleistung) Der AN hat eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der gesamten Vertragsdauer nachzuweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß VOB/B 4 Jahre. 4.Gewährleistung 4.1 Mängelansprüche Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach § 13 VOB/B und beträgt 4 Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wird. Sie beginnt mit der Abnahme der gesamten Bauleistung. 5.Abrechnung 5.1 Vertragsgrundlage Grundlage der Abrechnung ist die VOB/C und die hierfür geltenden Abrechnungsregeln (z.B. DIN 18350). Übermessungsregeln sind zu beachten. 5.2 Rechnung Rechnungen sind prüffähig in zweifacher Ausfertigung einzureichen und müssen die Auftrags- und Projektnummer enthalten. Abschlagsrechnungen sind entsprechend dem Leistungsstand zu stellen mit nachvollziehbaren Aufmaß. Die Schlussrechnung ist spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung und gemeinsamer Aufmaßerstellung einzureichen. 5.3 Rechnungstellung Die Rechnung ist nach den Rechnungstellung hinweisen welche der Auftraggeber mit der Beauftragung dem Auftragnehmer aushändigt, zu stellen. Zahlungsverzüge auf Grund von falscher Rechnungstellung entbinden nicht von der Skonto gewähr. 5.4 Abnahme Die Leistungen sind nach Fertigstellung förmlich abzunehmen.
Vorbemerkung
001 Fensterbänke
001
Fensterbänke
001.01 Innenfensterbänke
001.01
Innenfensterbänke