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Anlagen der Verträge wie Ausschreibung: Die Bietererklärung Die Projektbeschreibung Die zusätzliche Vertragsbedingungen Die zusätzlich technische Vertragsbestimmungen Leistungsbeschreibung Ausführungsplanung Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1 aufgeführten Anlagen / Bedingungen zugrunde und wurden bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir bieten die Ausführung der beschriebeben Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an. An mein / unser Angebot halten wir uns bis acht Kalenderwochen nach Ablauf der Zuschlagfrist gebunden. Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich / wir uns unterrichtet, und bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: seit: . . . . . . . . . . . . . . unter der Nummer: . . . . . . . . . . . . . . Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb ausführen: m  Ja  m Nein Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen. Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin / sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei Auftragerteilung reiche ich unaufgefordert ein: - Freistellungsbescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Bau BG - Bestätigungen der Haftpflichtversicherung - Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des Ersthelfers, Bescheinigung über Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle zum Nachweis vorzuhalten - Sozialversicherungsnummern und Personalausweisnummern der am Bau tätigen Mitarbeiter sind auf der Baustelle zum Nachweis vorzuhalten Zulässige Verwendung von Unterlagen: Der Bieter ist nur berechtigt, die Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für Zwecke der Erstellung seines Angebotes zu verwenden. Darüber hinaus sind die Ausschreibungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Das Vorstehende gilt für Teile der Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus entsprechend. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Ausschreibungsunterlagen, Teile bzw. Auszüge hiervon auch von den von ihm angefragten Nachunternehmern vertraulich zu behandeln sind. Soweit ein Bieter zur Erstellung seines Angebotes seinerseits ein Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die Ausschreibungsunterlagen einer Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung stellt, gleich welchen Mediums der Bieter sich bedient, insbesondere also auch Internetauktionsplattformen, hat der Bieter sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des Angebotsempfängers (Bauherrn) iSd § 5 BDSG unkenntlich sind. Eine angebotsunabhängige Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen ist untersagt. Verstößt der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen wird er vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Bieter bleibt in diesen Fällen vorbehalten. Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Ort:  . . . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung gemäß DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Lage: Das Baufeld befindet sich im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, im Stadtteil Rondorf. Es ist Teil des Bebauungsplans Nr. 66389/03 "Rondorf Nord-West". Gegenstand der Bebauung ist das Baufeld 17.1. Die Erschließung erfolgt über die Planstraßen 11 und 12 ( die Wohnstraßen 12 und 18. Nördlich wird das Baufeld durch die Wohnstraße 13 begrenzt. Die Zufahrt zum Baugebiet erfolgt über den Ortsteil Rondorf, ausgehend von der Kappelenstraße mit anschließender Einfahrt in das Plangebiet. Die Zufahrtswege sind überwiegend asphaltiert bzw. teilweise geschottert. Projektbeschreibung: Die hufeisenförmig angelegte Baustruktur entwickelt sich entlang der genannten Planstraßen. Im Süden grenzt die Bebauung an die bestehenden Nachbargrundstücke, während sich im Norden eine öffentliche Grünfläche anschließt. Geplant ist der Bau eines unterkellerten Mehrfamilienhauses mit insgesamt 36 Wohneinheiten, davon 33 im geförderten Wohnungsbau und 3 im frei finanzierten Wohnungsbau. Ergänzt wird das Bauvorhaben durch eine Tiefgarage mit 27 Stellplätzen. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Planstraße 12 ( Wohnstraße 18). Die für den Baustellenbetrieb erforderlichen Transportmittel sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Der Bauzaun wird entlang der äußeren Grundstücksgrenzen errichtet. Anschrift der Baustelle: Baufeld 17.1, Wohnstraße 13 (Zufahrt über Kappelenstraße) 50997 Köln-Rondorf 0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Bauart:   das Projekt ist ein unterkellertes Wohngebäude in Massivbauweise mit Tiefgarage für 27 Stellplätze Baugrube: entlang der Planstr. 11 und 12, sowie Wohnstr. 13 Verbau: Höhe gem. Ausschreibung, entlang der Planstraßen, im südlichen Grenzbereich" ist kein Verbau erforderlich Kellergeschoss: WU-Konstruktion für Lastfall gegen drückendes Wasser (Sickerwasser) inkl, Bodenplatte, keine Bodenplatte in der   TG Decken: Ortbetondecken Bodenaufbauten:  Dämmung mit Estrich und Bodenbelag, im UG Estrich auf Trennlage Außenwände:  UG WU-Beton; EG bis StG KS bzw. Bims mit Wärmedämmverbundsystem, teils mit Klinkerriemchen auf Außenwänden, teils Putz Fenster:  Kunststofffenster mit Rollladenkästen; Schallschutzklassen teils erforderlich Innenwände, tragend:  KS bzw. Bims, teilweise Stahlbeton Innenwände, nicht tragend:  gemauert, KS bzw. Bims, GK-Wände und GK-Vorsatzschalen Treppen:  Massiv, ggfls. Sichtbetonfertigteile, entkoppelt mit keramischem Belag / Naturstein Dachform:  Flachdach, teils Satteldach mit Hölzernem Dachstuhl Höhen und Flächen OKFFB UG -3,40 m OKFFB EG + 0,00 m = 51,59 ü.NN OKFFB OG + 2,99 m OKFFB 2.OG + 5,98 m OKFFB STG + 9,11 m OK Attika StG + 10,16 m OK Attika Dach + 13,04 m Traufe Satteldach + 10,165 m Frist Satteldach + 16,90 m Umbauter Raum ca. 19.102,6 m³
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes gilt die VOB in aktuell gültiger Fassung Teil B und C mit in diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) festgelegten Änderungen und Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben beziehen sich auf die VOB/B. Zu § 1 Art und Umfang der Leistung 1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Auftragnehmer für sein Angebot selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat. Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart. 2. Vertragsbestandteile werden: - alle unter Punkt  1 Anlagen der Verträge wie Ausschreibung der Bietererklärung erfassten Pläne, Dokumente etc. - ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem Einverständnis nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden. Heirzu zählen u.a.weiterführende statische Unterlagen etc. - bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der oben aufgestellten Reihenfolge. Zu § 2 Vergütung Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB. Zu § 3 Ausführungsunterlagen 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten als zur Ausführung gekennzeichnet sind. Der AN erhält die notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf Wunsch als pdf oder dwg Datei per Mail. 5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unaufgefordert und rechtzeitig zur Zustimmung vorzulegen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung nicht eingeschränkt. Zu § 4 Ausführung 4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw. seinem Vertreter auf Verlangen rechtzeitig vor Ausführung der Leistung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfzeit beträgt 10 Arbeitstage. 4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Kosten für die Inanspruchnahme privaten und öffentlichen Grundes mit den Vertragspreisen abgegolten. Das gleiche gilt für Wasser- und Energieanschlüsse. Siehe hierzu Regelungen in den sonstigen Vertragsbedingungen "Abzüge Netto". Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem prozentualen Anteil seiner Nettorechnungssumme an den Kosten der Beistellungen durch den Auftraggeber. Diese setzen sich wie folgt zusammen: -Bauleistungsversicherung: 0,4% -Bauwasser: 0,4% -Baustrom: 0,4% -Sanitärunterhaltung: 0,1% Die Benutzung von allen zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Auftragnehmers. Zu § 5 Ausführungsfristen als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten Termine auf Seite 1 und 3 des Vertrages. Der AN verpflichtet sich zur Lieferung eines Ablaufplans für das Gewerk. Zwischentermine auf Grundlage dieses Ablaufplans gelten als Vertragsfristen. Grundlage des Ablaufplans bildet der Bauzeitenplan des Architekten. Solange der Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der Bauzeitenplan als bindend. Änderungen der Terminplanung sind mit Vorlauf von mind. 12 Tagen zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur bei beidseitiger Anerkenntnis als bindend. Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung 1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen, einschl. der Verlängerung von Ausführungsfristen, kann der AN nur dann geltend machen, wenn er diese dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich anmeldet. Zugleich sind die für die Festsetzung der Vergütung erforderlichen Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen. Zu § 7 Verteilung der Gefahr Ergänzung: Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abzuschließen. Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB. Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB. Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und dergleichen des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen  auch während der Arbeitsruhe  ist Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des Bauherren ist ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf seinem Grundstück befinden. Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Wird der Bauherr von einem Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen, der auf einer Verletzung der dem Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat der Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen. Zu § 11 Vertragsstrafe Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2 Tausendstel der Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die Obergrenze der Vertragsstrafe ist mit 5% der Nettoauftragssumme begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die Vertragsstraffe kann bis zur Schlußzahlung vorbehalten werden. Als Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem Deckblatt des Vertrags. Zu § 12 Abnahme Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Die Gefahrtragung richtet sich ausschließlich nach §644 BGB. Zu § 13 Mängelansprüche Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart, dies gilt auch für vom Feuer berührte Bauteile von Feuerungsanlagen. Zu § 14 Abrechnung Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform einzureichen. Abweichungen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers Die Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlagrechnungen sind laufend zu nummerieren. Teilschlussrechnungen sind nur bei Teilabnahmen zulässig. Nachtragsleistungen sind unter Angabe des Nachtragsauftrages  in besonderen Abschnitten auszuweisen. Abschlag- und Schlussrechnungen und die notwendigen Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung einzureichen. Zu § 15 Stundenlohnarbeiten Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird ausgeschlossen. Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer arbeitstäglich Stundenzettel einzureichen. Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten. Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der Nummernfolge der Abschlagrechnungen einzuordnen. Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten verpflichtet, die Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden. Zu § 16 Zahlung Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag von höchstens 90 v.H. der Rechnungssumme gezahlt. Für Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in voller Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet. Schlussrechnungen werden nach mängelfreier Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen Rechnungssumme gezahlt, 5 v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit der Gewährleistung (siehe hierzu §17 Sicherheitsleistungen). Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile werden gegen Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes gewährt. Als Wert gelten bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus dem Lager des Auftragnehmers die Wiederbeschaffungspreise und bei Eigenfertigung die Herstellkosten. Mit dem Antrag hat der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen, aus denen Menge, Wert und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten Bauteilen der Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen sind nach Einbau der Stoffe und Bauteile bei den folgenden Zahlungen Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend zu verrechnen. Als Tag der Zahlung gilt bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der Tag der Übergabe oder der Einlieferung, Bei Bezahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung der Tag der Einlieferung, Bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des Auftrags an die Post oder Geldanstalt. Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der prüfbaren Original-Rechnung im Büro NEUNWERK Architekten. Der Auftraggeber kann das angebotene Skonto abziehen, wenn - die Abschlagrechnung innerhalb von 10 Bankentagen, - die Schlussrechnung nach 20 Bankentagen beglichen wird. - als Bankentag versteht sich Montag bis Freitag. Zu § 17 Sicherheitsleistung Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, die Rückerstattung von Überzahlungen, einschl. Zinsen, Schadenersatz und Gewährleistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl. der Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu leisten. Die Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung der Schlussrechnung über die ausgeführte Leistung zu erfolgen. Die Sicherheitsleistung kann nach mängelfreier Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener Schlussrechnung auf ein Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine unbefristete und unbedingt selbstschuldnerische Bürgschaft eines "in den Europäischen Gemeinschaften" zugelassenen Kreditinstituten geleistet werden. Die Sicherheit für Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des Antrags zu leisten. Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Gewährleistung einschl. Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche  auch auf Erstattung von Überzahlung  erfüllt worden sind. Durch die Rückgabe von Urkunden werden weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht berührt. Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. Vertragsänderungen Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Zu § 18 Streitigkeiten Gerichtsstand Liegen die Vorraussetztungen für eine Gerichtsvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bonn. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der deutschen Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes
Die einzuhaltenden Regelwerke sind: - Richtlinie 95/16/EG Aufzugsrichtlinie - aktuelle GSGV Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbrin gen von Aufzügen) - Die aktuelle Verordnung über die Errichtung und den   Betrieb von    Aufzugsanlagen (AufV) - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Personen- und Lastenaufzügen DIN EN 81-1:2000-05 Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge DIN EN 81-2:2000-05 Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge - Die Landesbauordnung der Länder einschließlich ergänzender Vorschriften - jeweils neueste Fassung - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS). Dabei liefert das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den gesetzlichen Rahmen. Kalkulationsgrundlage: - Besichtigen der Baustelle, Ortstermine, Aufmasstermine sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet. - Lagerflächen außerhalb des Baugrunds werden nicht vergütet. Es wird bauseits kein abgeschlossener Bereich gestellt. - die Montage des Aufzugs erfolgt zeitversetzt in mind. 3 Abschnitten, Rohmontage, Fertigmontage und Inbetriebsetzung. Behördliche oder technische Abnahmen finden zu separaten Terminen statt, diese werden nicht gesondert vergütet.
Die einzuhaltenden Regelwerke sind:
01 Aufzugsanlage
01
Aufzugsanlage
01.__. 1 Autoaufzug Autoaufzug  Lieferung & Montage Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Autoaufzugs als Durchlade-Aufzug für PKW, einschließlich aller erforderlichen Schacht-, Kabinen- und Steuerungselemente. Ausführung nach DIN EN 81-20, DIN EN 81-50, DIN EN 81-70, barrierefrei soweit erforderlich. Referenzsystem "Baumannt Argo" oder gleichwertig. Antriebsart: Direkt wirkender ölhydraulischer Antrieb Tragfähigkeit & Fahrparameter Tragfähigkeit min. 3.500 kg Fahrgeschwindigkeit 0,25  0,5 m/s Hubhöhe 3,10 m 2 Haltestellen 2 gegenüberliegende Schachttüren, Durchladefunktion. Kabine Kabinenmaße ca. 5.500 x 3.000 mm, Höhe 2.200 mm. Kabinenboden rutschfest und belastbar für Fahrzeuge bis 3.500 kg. Wände und Decke Stahlblech, Decke mit LED-Beleuchtung. Durchladefunktion für Fahrzeuge, beidseitiger Zugang. Kabinen- und Schachttüren mehrblättrige Teleskopschiebetüren, ohne Brandschutz, als Stahltüren, Schachttüren pulverbeschichtet nach Musterbroschüre, außen korrosionsgeschützt Lichte Durchfahrtsbreite 2.700 mm, Höhe 2.100 mm. Elektronisch geregelter Antrieb, Sicherheitslichtvorhang, Reversiereinrichtung. Schacht Stahlbeton- oder Stahlkonstruktion. Maße ca. 6.250 x 4.200 mm. Schachtkopf min. 2.750 mm, Schachtgrube min. 1.100 mm. Ausstattung: Schachtbeleuchtung, Grubenset, Notfallabstieg / Wartungszugang. separater Maschinenraum Steuerung Modulare Steuerung für Autoaufzüge, inkl. Überlastüberwachung, Fehler- und Fahrtenprotokoll, automatische Kabinenbeleuchtung, Türsteuerung. Bedienelemente Kabine Vandalismusgeschützte Edelstahl-Kurzhubtaster, 7-Segment Anzeige der Haltestelle, Taster für Haupthaltestelle, Tür-Auf / Tür-Zu, Notruftaste. Bedienelemente Etage Edelstahl-Deckplatte, Tasterhöhe ca. 90 cm, LED-Rückmeldung. innen Seilsystem Notruf & Kommunikation Integriertes GSM-Notrufsystem, Anschluss an 24h-Notrufzentrale mit telefonischer Bearbeitung, inkl. Funktion auch bei Stromausfall, Telealarm-Vorbereitung. Lieferumfang Belastungsgewichte für Abnahme Hinweis- und Belastungsschilder Pläne, Ankerschienen, Montagehilfen, Transport zur Baustelle Schachtbeleuchtung CE-Kennzeichnung Ampelsystem Inverkehrbringung. Wartung 3 Monate Wartung ab Abnahme, Einweisung des Betreibers. Gewährleistung 24 Monate ab Inverkehrbringung, 5 Jahre bei Abschluss eines Funktionswartungsvertrags. Termine / Lieferung Lieferung der Einbauteile nach Baufortschritt auf Abruf.
01.__. 1
Autoaufzug
1.00
psch
01.__. 2 Alternative Zutrittslösung über Funkfernbedienung Zulage über alternative Zutrittslösungen mittels Funkfernbedieunung
01.__. 2
Alternative Zutrittslösung über Funkfernbedienung
1.00
psch
01.__. 3 alternative Pulverbeschichtung alternative Pulverbeschichtung der Außentüre und des Rahmens nach Wahl des Bauherrn, korrosionsgeschützt
01.__. 3
alternative Pulverbeschichtung
1.00
psch
01.__. 4 Funkfernbedienung für vorbeschriebes Bedienelement Funkfernbedienung für vorbeschriebes Bedienelement Anzahl: 36 stk (je Wohnung 1)
01.__. 4
Funkfernbedienung für vorbeschriebes Bedienelement
36.00
St
01.__. 5 Wiederkehrende jährliche Kosten für Anmietung Kommunikationsverbindung, Flatrate und 24/7 Rufbereitschaft Wiederkehrende jährliche Kosten für die Anmietung der Kommunikationsverbindung und die Flatrate der SIM Karte zur Sicherstellung des Notrufsystems. Anzubieten sind die jährlich anfallenden Kosten für 1 Aufzugsanlage. Die Kosten beinhalten die monatliche Miete der Kommunikationsverbindung und der Flatrate, sowie den Service der 24/7 Rufbereitschaft inkl. Verständigung des Rettungs- /oder Service Teams.
01.__. 5
Wiederkehrende jährliche Kosten für Anmietung Kommunikationsverbindung, Flatrate und 24/7 Rufbereitschaft
1.00
St/a
01.__. 6 Externe Anlagenabnahme Prüfung der fertigen Anlage durch eine unabhängige, externe Prüfungsstelle. Bereitstellung des erforderlichen Bedienpersonals, sowie der notwendigen Materialien.
01.__. 6
Externe Anlagenabnahme
1.00
St
02 Sonstiges
02
Sonstiges
02.__. 1 Stundensatz für den Facharbeiter Stundensatz für den Facharbeiter, auf besondere Anweisung der Bauleitung. Stundenlohnarbeiten werden nur bei Vorlage von arbeitstäglich vom Bauleiter unterschriebenen Stundenzetten (Erstschriften) anerkannt.
02.__. 1
Stundensatz für den Facharbeiter
O
1.00
h
02.__. 2 Stundensatz für den Auszubildenden Pos. wie zuvor jedoch, Stundensatz für den Auszubildenden.
02.__. 2
Stundensatz für den Auszubildenden
O
1.00
h
02.__. 3 zusätzliche Anfahrt zusätzliche Anfahrt zur Durchführung zusätzlicher, notwendiger Arbeiten - auf besondere Anweisung der Bauleitung
02.__. 3
zusätzliche Anfahrt
O
1.00
Psch
03 Wartung / jährliche Kosten
03
Wartung / jährliche Kosten
03.__. 1 Funktionswartung pro Jahr TÜV-geprüfte Wartung der Anlage gemäß EN 13015, Die Wartung wird 4 mal im Jahr durchgeführt. 24-Stunden-Verfügbarkeit von Standardersatzteilen 24-Stunden/365 Tage Erreichbarkeit eines Service-Center Die Abrechnung erfolgt nach Anzahl der Aufzugsanlagen.
03.__. 1
Funktionswartung pro Jahr
O
1.00
St
03.__. 2 Erweiterte Funktionswartung pro Jahr TÜV-geprüfte Wartung Ihrer Anlagen gemäß DIN EN 13015 Die Wartung wird 4 mal im Jahr durchgeführt. Störungsbeseitigung inklusive Lohnkosten und Anfahrtspauschale innerhalb der Regelarbeitszeit sowie Ersatzteile bis zu einem zu definierenden Betrag von 103,00 _ netto. 24-Stunden-Verfügbarkeit von Standardersatzteilen 24-Stunden/365 Tage Erreichbarkeit eines Service Center Die Abrechnung erfolgt nach Anzahl der Aufzugsanlagen.
03.__. 2
Erweiterte Funktionswartung pro Jahr
O
1.00
St
03.__. 3 Vollwartung pro Jahr TÜV-geprüfte Wartung Ihrer Anlagen gemäß DIN EN 13015 alle Lohn- und Materialkosten für Reparaturen inklusive Störungsbeseitigung inklusive Lohnkosten und Anfahrtpauschale. 24-Stunden-Verfügbarkeit von Standardersatzteilen 24-Stunden/365 Tage Erreichbarkeit eines Service Center Die Abrechnung erfolgt nach Anzahl der Aufzugsanlagen.
03.__. 3
Vollwartung pro Jahr
O
1.00
St