To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Die Bietererklärung
Die Projektbeschreibung
Die zusätzliche Vertragsbedingungen
Die zusätzlich technische Vertragsbestimmungen
Leistungsbeschreibung
Ausführungsplanung
Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1
aufgeführten Anlagen / Bedingungen zugrunde und wurden
bei der Kalkulation
berücksichtigt.
Ich / Wir bieten die Ausführung der beschriebeben
Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an.
An mein / unser Angebot
halten wir uns bis acht Kalenderwochen nach Ablauf
der Zuschlagfrist gebunden.
Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich
/ wir uns unterrichtet, und bei der Kalkulation
berücksichtigt.
Ich / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft:
seit: . . . . . . . . . . . . . .
unter der Nummer: . . . . . . . . . . . . . .
Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb
ausführen:
m Ja m Nein
Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste
aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen.
Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren
Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben,
sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin /
sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für
die Ausführung der
angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei
Auftragerteilung reiche ich unaufgefordert ein:
- Freistellungsbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes,
der Krankenkasse, der Bau BG
- Bestätigungen der Haftpflichtversicherung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des
Ersthelfers, Bescheinigung über
Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle zum
Nachweis vorzuhalten
- Sozialversicherungsnummern und
Personalausweisnummern der am Bau tätigen Mitarbeiter
sind auf der Baustelle zum Nachweis
vorzuhalten
Zulässige Verwendung von Unterlagen:
Der Bieter ist nur berechtigt, die
Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für
Zwecke der Erstellung seines Angebotes zu
verwenden. Darüber hinaus sind die
Ausschreibungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Das
Vorstehende gilt für Teile der
Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus
entsprechend. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die
Ausschreibungsunterlagen,
Teile bzw. Auszüge hiervon auch von den von ihm
angefragten Nachunternehmern vertraulich zu behandeln
sind. Soweit ein Bieter
zur Erstellung seines Angebotes seinerseits ein
Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die
Ausschreibungsunterlagen
einer Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung
stellt, gleich welchen Mediums der Bieter sich
bedient, insbesondere also auch
Internetauktionsplattformen, hat der Bieter
sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des
Angebotsempfängers (Bauherrn)
iSd § 5 BDSG unkenntlich sind. Eine
angebotsunabhängige Weitergabe der
Ausschreibungsunterlagen ist untersagt. Verstößt der
Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen wird er
vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die
Geltendmachung weiterer
Ansprüche gegen den Bieter bleibt in diesen Fällen
vorbehalten.
Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich
falsche Erklärung im Angebot meinen / unseren
Ausschluss von weiteren
Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Ort: . . . . . . . . . . . .
Datum: . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
gemäß DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt
sowie etwaige
Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Lage:
Das Baufeld befindet sich im Stadtbezirk
Köln-Rodenkirchen, im Stadtteil Rondorf. Es ist Teil
des Bebauungsplans Nr. 66389/03
"Rondorf Nord-West". Gegenstand der Bebauung ist das
Baufeld 17.1. Die Erschließung erfolgt über die
Planstraßen 11 und 12 ( die
Wohnstraßen 12 und 18. Nördlich wird das Baufeld durch
die Wohnstraße 13 begrenzt.
Die Zufahrt zum Baugebiet erfolgt über den Ortsteil
Rondorf, ausgehend von der Kappelenstraße mit
anschließender Einfahrt in das
Plangebiet. Die Zufahrtswege sind überwiegend
asphaltiert bzw. teilweise geschottert.
Projektbeschreibung:
Die hufeisenförmig angelegte Baustruktur entwickelt
sich entlang der genannten Planstraßen. Im Süden
grenzt die Bebauung an die
bestehenden Nachbargrundstücke, während sich im Norden
eine öffentliche Grünfläche anschließt.
Geplant ist der Bau eines unterkellerten
Mehrfamilienhauses mit insgesamt 36 Wohneinheiten,
davon 33 im geförderten Wohnungsbau
und 3 im frei finanzierten Wohnungsbau. Ergänzt wird
das Bauvorhaben durch eine Tiefgarage mit 27
Stellplätzen.
Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Planstraße
12 ( Wohnstraße 18). Die für den Baustellenbetrieb
erforderlichen
Transportmittel sind vom Auftragnehmer
bereitzustellen. Der Bauzaun wird entlang der äußeren
Grundstücksgrenzen errichtet.
Anschrift der Baustelle:
Baufeld 17.1, Wohnstraße 13 (Zufahrt über
Kappelenstraße)
50997 Köln-Rondorf
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch
Anzahl und Höhe der Geschosse.
Bauart: das Projekt ist ein unterkellertes
Wohngebäude in Massivbauweise mit Tiefgarage für 27
Stellplätze
Baugrube: entlang der Planstr. 11 und 12, sowie
Wohnstr. 13
Verbau: Höhe gem. Ausschreibung, entlang der
Planstraßen, im südlichen Grenzbereich" ist kein
Verbau erforderlich
Kellergeschoss: WU-Konstruktion für Lastfall gegen
drückendes Wasser (Sickerwasser) inkl, Bodenplatte,
keine Bodenplatte in der
TG
Decken: Ortbetondecken
Bodenaufbauten: Dämmung mit Estrich und Bodenbelag,
im UG Estrich auf Trennlage
Außenwände: UG WU-Beton; EG bis StG KS bzw. Bims mit
Wärmedämmverbundsystem, teils mit Klinkerriemchen auf
Außenwänden, teils Putz
Fenster: Kunststofffenster mit Rollladenkästen;
Schallschutzklassen teils erforderlich
Innenwände,
tragend: KS bzw. Bims, teilweise Stahlbeton
Innenwände,
nicht tragend: gemauert, KS bzw. Bims, GK-Wände und
GK-Vorsatzschalen
Treppen: Massiv, ggfls. Sichtbetonfertigteile,
entkoppelt mit keramischem Belag / Naturstein
Dachform: Flachdach, teils Satteldach mit Hölzernem
Dachstuhl
Höhen und Flächen
OKFFB UG -3,40 m
OKFFB EG + 0,00 m = 51,59 ü.NN
OKFFB OG + 2,99 m
OKFFB 2.OG + 5,98 m
OKFFB STG + 9,11 m
OK Attika StG + 10,16 m
OK Attika Dach + 13,04 m
Traufe Satteldach + 10,165 m
Frist Satteldach + 16,90 m
Umbauter Raum ca. 19.102,6 m³
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes
gilt die VOB in aktuell gültiger Fassung Teil B und C
mit in diesen zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) festgelegten Änderungen und
Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben beziehen
sich auf die VOB/B.
Zu § 1 Art und Umfang der Leistung
1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK
Architekten verfassten Leistungsverzeichnisses ist
allein verbindlich, auch wenn
der Auftragnehmer für sein Angebot selbst gefertigte
Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat.
Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat
mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden
und fehlt die für das
Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im
Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart.
2. Vertragsbestandteile werden:
- alle unter Punkt 1 Anlagen der Verträge wie
Ausschreibung der Bietererklärung erfassten Pläne,
Dokumente etc.
- ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem
Einverständnis nachträglich in den Vertrag aufgenommen
werden. Heirzu zählen
u.a.weiterführende statische Unterlagen etc.
- bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in
der oben aufgestellten Reihenfolge.
Zu § 2 Vergütung
Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB.
Zu § 3 Ausführungsunterlagen
1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde
gelegt werden, die vom Architekturbüro NEUNWERK
Architekten als zur
Ausführung gekennzeichnet sind. Der AN erhält die
notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf
Wunsch als pdf oder dwg
Datei per Mail.
5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu
beschaffen hat, sind dem Architekturbüro NEUNWERK
Architekten unaufgefordert und
rechtzeitig zur Zustimmung vorzulegen. Die
Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die
Richtigkeit und Vollständigkeit
seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung nicht
eingeschränkt.
Zu § 4 Ausführung
4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw.
seinem Vertreter auf Verlangen rechtzeitig vor
Ausführung der Leistung zur Prüfung
und Freigabe vorzulegen. Die Prüfzeit beträgt 10
Arbeitstage.
4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die
Kosten für die Inanspruchnahme privaten und
öffentlichen Grundes mit den
Vertragspreisen abgegolten. Das gleiche gilt für
Wasser- und Energieanschlüsse. Siehe hierzu Regelungen
in den sonstigen
Vertragsbedingungen "Abzüge Netto".
Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem
prozentualen Anteil seiner Nettorechnungssumme an den
Kosten der Beistellungen durch
den Auftraggeber. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
-Bauleistungsversicherung: 0,4%
-Bauwasser: 0,4%
-Baustrom: 0,4%
-Sanitärunterhaltung: 0,1%
Die Benutzung von allen zur Verfügung gestellten
Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr
des Auftragnehmers.
Zu § 5 Ausführungsfristen
als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten
Termine auf Seite 1 und 3 des Vertrages. Der AN
verpflichtet sich zur Lieferung eines
Ablaufplans für das Gewerk. Zwischentermine auf
Grundlage dieses Ablaufplans gelten als
Vertragsfristen. Grundlage des Ablaufplans
bildet der Bauzeitenplan des Architekten. Solange der
Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der
Bauzeitenplan als bindend. Änderungen
der Terminplanung sind mit Vorlauf von mind. 12 Tagen
zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur
bei beidseitiger
Anerkenntnis als bindend.
Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen,
einschl. der Verlängerung von Ausführungsfristen, kann
der AN nur dann
geltend machen, wenn er diese dem Architekturbüro
NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich
anmeldet. Zugleich sind die für
die Festsetzung der Vergütung erforderlichen
Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen.
Zu § 7 Verteilung der Gefahr
Ergänzung: Der AN hat eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener
Deckungssumme abzuschließen.
Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien
Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden,
Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und dergleichen des
Auftragnehmers und seiner
Erfüllungsgehilfen auch während der Arbeitsruhe ist
Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des Bauherren
ist
ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf
seinem
Grundstück befinden.
Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu
leisten, so steht
ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der
Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Wird der Bauherr von einem Dritten wegen eines
Schadens in Anspruch genommen, der auf einer
Verletzung der dem
Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat
der Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen
unverzüglich
freizustellen.
Zu § 11 Vertragsstrafe
Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2
Tausendstel der Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die
Obergrenze der
Vertragsstrafe ist mit 5% der Nettoauftragssumme
begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die
Vertragsstraffe kann bis zur
Schlußzahlung vorbehalten werden. Als
Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem
Deckblatt des Vertrags.
Zu § 12 Abnahme
Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B
vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Die
Gefahrtragung richtet sich
ausschließlich nach §644 BGB.
Zu § 13 Mängelansprüche
Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell
eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart, dies
gilt auch für vom Feuer
berührte Bauteile von Feuerungsanlagen.
Zu § 14 Abrechnung
Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform
einzureichen. Abweichungen hierzu bedürfen der
schriftlichen
Zustimmung des Auftraggebers
Die Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung
des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-,
Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die
Abschlagrechnungen
sind laufend zu nummerieren. Teilschlussrechnungen
sind nur bei Teilabnahmen zulässig.
Nachtragsleistungen sind unter Angabe des
Nachtragsauftrages in besonderen Abschnitten
auszuweisen.
Abschlag- und Schlussrechnungen und die notwendigen
Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung
einzureichen.
Zu § 15 Stundenlohnarbeiten
Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird
ausgeschlossen.
Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer
arbeitstäglich Stundenzettel einzureichen.
Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der
bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen.
Diese müssen das Datum, die
Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-,
Lohn- und Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die
geleisteten Arbeitsstunden je
Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten.
Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte
Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der
Nummernfolge der
Abschlagrechnungen einzuordnen.
Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem
Architekturbüro NEUNWERK Architekten verpflichtet, die
Lohnkosten anhand der
Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht
Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden.
Zu § 16 Zahlung
Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag
von höchstens 90 v.H. der Rechnungssumme gezahlt. Für
Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in voller
Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet.
Schlussrechnungen werden nach mängelfreier
Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen
Rechnungssumme gezahlt, 5
v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit
der Gewährleistung (siehe hierzu §17
Sicherheitsleistungen).
Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile werden gegen
Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes gewährt.
Als Wert gelten
bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus
dem Lager des Auftragnehmers die
Wiederbeschaffungspreise und bei
Eigenfertigung die Herstellkosten. Mit dem Antrag hat
der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen, aus
denen Menge, Wert
und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der
Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten
Bauteilen der
Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen
sind nach Einbau der Stoffe und Bauteile bei den
folgenden Zahlungen
Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend zu verrechnen.
Als Tag der Zahlung gilt
bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der
Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
Bei Bezahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung der
Tag der Einlieferung,
Bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des
Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des
Auftrags
an die Post oder Geldanstalt.
Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem
Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten
Zahlungsfristen
eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem
Eingang der prüfbaren Original-Rechnung im Büro
NEUNWERK Architekten.
Der Auftraggeber kann das angebotene Skonto abziehen,
wenn
- die Abschlagrechnung innerhalb von 10 Bankentagen,
- die Schlussrechnung nach 20 Bankentagen beglichen
wird.
- als Bankentag versteht sich Montag bis Freitag.
Zu § 17 Sicherheitsleistung
Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem
Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung, die
Rückerstattung von Überzahlungen, einschl. Zinsen,
Schadenersatz und Gewährleistung hat der Auftragnehmer
eine Sicherheit in
Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl. der
Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu
leisten. Die
Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung
der Schlussrechnung über die ausgeführte Leistung zu
erfolgen.
Die Sicherheitsleistung kann nach mängelfreier
Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener
Schlussrechnung auf ein
Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine
unbefristete und unbedingt selbstschuldnerische
Bürgschaft eines "in den
Europäischen Gemeinschaften" zugelassenen
Kreditinstituten geleistet werden.
Die Sicherheit für Abschlagzahlungen für Stoffe und
Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des
Antrags zu leisten.
Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf
Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für
Gewährleistung
einschl. Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin
erhobenen Ansprüche auch auf Erstattung von
Überzahlung erfüllt
worden sind. Durch die Rückgabe von Urkunden werden
weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht
berührt.
Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf
Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile,
für die
Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom
Auftraggeber
ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Zu § 18 Streitigkeiten
Gerichtsstand
Liegen die Vorraussetztungen für eine
Gerichtsvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung
(ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bonn.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der
deutschen Sprache abgefasste Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen
und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für
die Regelungen der vertraglichen und
außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes
Die einzuhaltenden Regelwerke sind:
- Richtlinie 95/16/EG Aufzugsrichtlinie
- aktuelle GSGV Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz
(Verordnung über das Inverkehrbrin
gen von Aufzügen)
- Die aktuelle Verordnung über die Errichtung und den
Betrieb von
Aufzugsanlagen (AufV)
- Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den
Einbau von Personen- und Lastenaufzügen
DIN EN 81-1:2000-05 Elektrisch betriebene Personen-
und Lastenaufzüge
DIN EN 81-2:2000-05 Hydraulisch betriebene Personen-
und Lastenaufzüge
- Die Landesbauordnung der Länder einschließlich
ergänzender Vorschriften - jeweils neueste
Fassung
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdeten Stoffen und über Fachbetriebe
(VAwS). Dabei liefert das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
den gesetzlichen Rahmen.
Kalkulationsgrundlage:
- Besichtigen der Baustelle, Ortstermine,
Aufmasstermine sind in den Einheitspreis
einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
- Lagerflächen außerhalb des Baugrunds werden nicht
vergütet. Es wird bauseits kein
abgeschlossener Bereich gestellt.
- die Montage des Aufzugs erfolgt zeitversetzt in
mind. 3 Abschnitten, Rohmontage,
Fertigmontage und Inbetriebsetzung. Behördliche oder
technische Abnahmen finden zu
separaten Terminen statt, diese werden nicht gesondert
vergütet.
Die einzuhaltenden Regelwerke sind:
01 Aufzugsanlage
01
Aufzugsanlage
01.__. 1 Autoaufzug Autoaufzug Lieferung & Montage
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines
Autoaufzugs als
Durchlade-Aufzug für PKW, einschließlich aller
erforderlichen
Schacht-, Kabinen- und Steuerungselemente. Ausführung
nach
DIN EN 81-20, DIN EN 81-50, DIN EN 81-70, barrierefrei
soweit
erforderlich. Referenzsystem "Baumannt Argo" oder
gleichwertig.
Antriebsart:
Direkt wirkender ölhydraulischer Antrieb
Tragfähigkeit & Fahrparameter
Tragfähigkeit min. 3.500 kg
Fahrgeschwindigkeit 0,25 0,5 m/s
Hubhöhe 3,10 m
2 Haltestellen
2 gegenüberliegende Schachttüren, Durchladefunktion.
Kabine
Kabinenmaße ca. 5.500 x 3.000 mm, Höhe 2.200 mm.
Kabinenboden rutschfest und belastbar für Fahrzeuge bis
3.500 kg. Wände und Decke Stahlblech, Decke mit
LED-Beleuchtung. Durchladefunktion für Fahrzeuge,
beidseitiger Zugang.
Kabinen- und Schachttüren
mehrblättrige Teleskopschiebetüren, ohne Brandschutz,
als
Stahltüren, Schachttüren pulverbeschichtet nach
Musterbroschüre, außen korrosionsgeschützt
Lichte Durchfahrtsbreite 2.700 mm, Höhe 2.100 mm.
Elektronisch geregelter Antrieb,
Sicherheitslichtvorhang,
Reversiereinrichtung.
Schacht
Stahlbeton- oder Stahlkonstruktion. Maße ca. 6.250 x
4.200
mm. Schachtkopf min. 2.750 mm, Schachtgrube min. 1.100
mm. Ausstattung: Schachtbeleuchtung, Grubenset,
Notfallabstieg / Wartungszugang.
separater Maschinenraum
Steuerung
Modulare Steuerung für Autoaufzüge, inkl.
Überlastüberwachung, Fehler- und Fahrtenprotokoll,
automatische Kabinenbeleuchtung, Türsteuerung.
Bedienelemente Kabine
Vandalismusgeschützte Edelstahl-Kurzhubtaster,
7-Segment
Anzeige der Haltestelle, Taster für Haupthaltestelle,
Tür-Auf /
Tür-Zu, Notruftaste.
Bedienelemente Etage
Edelstahl-Deckplatte, Tasterhöhe ca. 90 cm,
LED-Rückmeldung.
innen Seilsystem
Notruf & Kommunikation
Integriertes GSM-Notrufsystem,
Anschluss an 24h-Notrufzentrale mit telefonischer
Bearbeitung, inkl. Funktion auch bei Stromausfall,
Telealarm-Vorbereitung.
Lieferumfang
Belastungsgewichte für Abnahme
Hinweis- und Belastungsschilder
Pläne, Ankerschienen, Montagehilfen, Transport zur
Baustelle
Schachtbeleuchtung
CE-Kennzeichnung
Ampelsystem
Inverkehrbringung.
Wartung
3 Monate Wartung ab Abnahme, Einweisung des Betreibers.
Gewährleistung
24 Monate ab Inverkehrbringung, 5 Jahre bei Abschluss
eines Funktionswartungsvertrags.
Termine / Lieferung
Lieferung der Einbauteile nach Baufortschritt auf
Abruf.
01.__. 1
Autoaufzug
1.00
psch
01.__. 2 Alternative Zutrittslösung über Funkfernbedienung Zulage über alternative Zutrittslösungen mittels
Funkfernbedieunung
01.__. 2
Alternative Zutrittslösung über Funkfernbedienung
1.00
psch
01.__. 3 alternative Pulverbeschichtung alternative Pulverbeschichtung der Außentüre und des
Rahmens nach Wahl des Bauherrn, korrosionsgeschützt
01.__. 3
alternative Pulverbeschichtung
1.00
psch
01.__. 4 Funkfernbedienung für vorbeschriebes Bedienelement Funkfernbedienung für vorbeschriebes Bedienelement
Anzahl:
36 stk (je Wohnung 1)
01.__. 4
Funkfernbedienung für vorbeschriebes Bedienelement
36.00
St
01.__. 5 Wiederkehrende jährliche Kosten für Anmietung
Kommunikationsverbindung, Flatrate und
24/7 Rufbereitschaft Wiederkehrende jährliche Kosten für die Anmietung der
Kommunikationsverbindung und die Flatrate der SIM
Karte zur
Sicherstellung des Notrufsystems.
Anzubieten sind die jährlich anfallenden Kosten für 1
Aufzugsanlage. Die Kosten beinhalten die monatliche
Miete der
Kommunikationsverbindung und der Flatrate, sowie den
Service
der 24/7 Rufbereitschaft inkl. Verständigung des
Rettungs-
/oder Service Teams.
01.__. 5
Wiederkehrende jährliche Kosten für Anmietung
Kommunikationsverbindung, Flatrate und
24/7 Rufbereitschaft
1.00
St/a
01.__. 6 Externe Anlagenabnahme Prüfung der fertigen Anlage durch eine unabhängige,
externe
Prüfungsstelle. Bereitstellung des erforderlichen
Bedienpersonals, sowie der notwendigen Materialien.
01.__. 6
Externe Anlagenabnahme
1.00
St
02 Sonstiges
02
Sonstiges
02.__. 1 Stundensatz für den Facharbeiter Stundensatz für den Facharbeiter, auf besondere
Anweisung der Bauleitung.
Stundenlohnarbeiten werden nur bei Vorlage von
arbeitstäglich vom Bauleiter unterschriebenen
Stundenzetten (Erstschriften) anerkannt.
02.__. 1
Stundensatz für den Facharbeiter
O
1.00
h
02.__. 2 Stundensatz für den Auszubildenden Pos. wie zuvor jedoch, Stundensatz für den
Auszubildenden.
02.__. 2
Stundensatz für den Auszubildenden
O
1.00
h
02.__. 3 zusätzliche Anfahrt zusätzliche Anfahrt zur Durchführung zusätzlicher,
notwendiger
Arbeiten - auf besondere Anweisung der Bauleitung
02.__. 3
zusätzliche Anfahrt
O
1.00
Psch
03 Wartung / jährliche Kosten
03
Wartung / jährliche Kosten
03.__. 1 Funktionswartung pro Jahr TÜV-geprüfte Wartung der Anlage gemäß EN 13015,
Die Wartung wird 4 mal im Jahr durchgeführt.
24-Stunden-Verfügbarkeit von Standardersatzteilen
24-Stunden/365 Tage Erreichbarkeit eines Service-Center
Die Abrechnung erfolgt nach Anzahl der Aufzugsanlagen.
03.__. 1
Funktionswartung pro Jahr
O
1.00
St
03.__. 2 Erweiterte Funktionswartung pro Jahr TÜV-geprüfte Wartung Ihrer Anlagen gemäß DIN EN 13015
Die Wartung wird 4 mal im Jahr durchgeführt.
Störungsbeseitigung inklusive Lohnkosten und
Anfahrtspauschale innerhalb der Regelarbeitszeit sowie
Ersatzteile bis zu einem zu definierenden Betrag von
103,00 _
netto.
24-Stunden-Verfügbarkeit von Standardersatzteilen
24-Stunden/365 Tage Erreichbarkeit eines Service Center
Die Abrechnung erfolgt nach Anzahl der Aufzugsanlagen.
03.__. 2
Erweiterte Funktionswartung pro Jahr
O
1.00
St
03.__. 3 Vollwartung pro Jahr TÜV-geprüfte Wartung Ihrer Anlagen gemäß DIN EN 13015
alle Lohn- und Materialkosten für Reparaturen inklusive
Störungsbeseitigung inklusive Lohnkosten und
Anfahrtpauschale.
24-Stunden-Verfügbarkeit von Standardersatzteilen
24-Stunden/365 Tage Erreichbarkeit eines Service Center
Die Abrechnung erfolgt nach Anzahl der Aufzugsanlagen.
03.__. 3
Vollwartung pro Jahr
O
1.00
St