Abbrucharbeiten
RM-25-030 - Hessenring 100-106 u. RBS 50-52, Rüsselsheim
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Gewerk: Abbrucharbeiten Bauvorhaben: Großmodernisierung von 48 Wohnungen in zwei 4-geschossigen Gebäuden, Errichtung von 29 Wohnungen in eingeschossigen Dach- aufstockungen und einem 5-geschossigen Neubau
Gewerk: Abbrucharbeiten
01 Abbrucharbeiten außen
01
Abbrucharbeiten außen
Objekbeschreibung Das Bauvorhaben befindet sich im Hessenring 100 - 106 sowie in der Robert-Bunsen-Straße 50 - 52 in Rüsselsheim am Main, in einem reinen Wohngebiet. Die Gebäude bleiben während der gesamten Baustellenzeit bewohnt. Die Zugänge zu den Häusern und zu den angrenzenden Müllplätzen müssen vom Parkplatz am Hessenring und der Robert-Bunsen- Straße 50-52 zu dieser für die Bewohner vollständig funktionsfähig erhalten bleiben. Ein Überschwenken dieser Wege und Einrichtungen mit Lasten ist in diesem Bereich nicht gestattet. Leistungsumfang sind sämtliche erforderliche Bauleistungen – für die betriebsfertige Erstellung von 19 Wohnungen in zwei eingeschossigen   Gebäudeaufstockungen aus Holz inkl. technischer Anlagen und Erschließung, - für die betriebsfertige Erstellung von 10 Wohnungen in einem angebauten,   fünfgeschossigen Holzhybridbau- inkl. technischer Anlagen, - sowie für eine Großmodernisierung von drei bestehenden viergeschossigen   Gebäuden mit sechs Hauseingängen Aufstockungen der Bestandsgebäude: Das L-förmige Gebäude Hessenring 100-106 sowie das MFH Robert-Bunsen-Str. 50-52 werden mit einem vorgefertigten Holzbau aufgestockt und z.T. mit auskragenden Balkonflächen und Laubengängen ausgestattet. Zu diesem Zweck werden die vorhandenen Flachdachaufbauten entfernt und die vorhandenen Außenwände mit einer Tragstruktur aus Stahl ertüchtigt. Die Aufstockungen erfolgen als Holzkonstruktion mit CLT-Holzbauelementen (Decken und Böden), sowie Holzsystembauwänden mit hinterlüfteten Holzfassaden / Bekleidungen aus WDVS. Der "Zwischenbau" (Balkonloggia mit Glasbausteinen) zwischen den Häusern Hessenring 104 und 106 wird abgebrochen und an dieser Stelle ein selbstständiges, außenliegendes Treppenhaus aus Betonfertigteilen mit Aufzug errichtet. Anbau (Neubau) Robert-Bunsen-Straße 48 Das Gebäude Robert-Bunsen-Straße 48 wird als fünfgeschossiger, teilvorgefertigter Holzhybridbau (Betonskelettbau mit Innenwänden aus Beton-/MW und vorgefertigten Außenwandelementen aus Holz) seitlich an das bestehende Haus Nr. 50 angebaut und bildet mit der Aufstockung RBS 50-52 ein Haus. Zur Einhaltung des GEG wird für die Aufstockungen und die Erweiterung als Neubau eine zusätzliche Wärmepumpe geplant. Die Dachaufstockung im Hessenring wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet.
Objekbeschreibung
Vorbemerkungen Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 459 gelten für die Ausführung der Arbeiten gelten alle notwendigen DIN- und EN Normen sowie: - Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-Berufsgenossenschaften - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Ausführungsrichtlinien Werden die Abbrucharbeiten unterbrochen, so ist die Abbruch-/ Rückbaustelle abzusichern. Bauteile, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, sind abzusprießen. Abbruchmaterial wird Eigentum des AN. Alle Bereiche, in denen Abbrucharbeiten durchgeführt wurden, sind nach Beendigung der Arbeiten zu säubern, sämtliche Schuttreste sind zu entsorgen. Treppenhäuser sind arbeitstäglich zu reinigen, bei besonderer Verschmutzung auch mehrmals täglich. Sicherungsmaßnahmen Die Abbrucharbeiten sind unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vor- schriften durchzuführen. Dazu hat der AN alle Leistungen, die zur Sicherung der öffentlichen Verkehrsbereiche und Einrichtungen, sowie der Nachbargebäude zweckdienlich und erforderlich sind, einzukalkulieren. Es müssen zuverlässige Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, damit Personen sowie Gegenstände auf dem Grundstück und dem Nachbargrundstück durch die Arbeiten nicht gefährdet werden. Dazu gehören im besonderen: · alle Schutzmaßnahmen an öffentlichen und nachbarlichen Einrichtungen und Gebäuden  vor Beschädigung   und Verschmutzung durch die Abbrucharbeiten. · Witterungsschutz in Teilflächen bei Öffnungen in der Dachfläche z.Bsp. im Bereich abgebrochener Kamine etc., während der Sanierungsmaßnahmen Ausführung mit geeigneten Planen, sturm- und regensicher anbringen, vorhalten und nach Aufforderung durch die Bauleitung wieder abbauen. Vor Ausführung der Arbeiten ist ein Abbruchkonzept zu erstellen und von der Bauleitung und dem SiGeKo freigeben zulassen.
Vorbemerkungen
Leistungsumfang · Abbruch des Loggienturmes / Zwischenbau zwischen den Gebäudeteilen Hessenring 104 und 106 · Abbruch von 3 Flachdachkonstruktionen aus Holz mit innenliegenden Entwässerungen auf bestehenden Ortbetondecken (d. 16 cm) mit aufliegenden Dämmungs- und Abdichtungsebenen auf den benannten Betondecken, einschließlich Abbruch von Wandköpfen der Wohnungstrenn- und Außenwände · Abrissarbeiten in den Untergeschossen · Abbrucharbeiten im Zuge der Strangsanierungen
Leistungsumfang
01.01 Abbrucharbeiten Zwischenbau
01.01
Abbrucharbeiten Zwischenbau
01.02 Abbruch Dachaufbauten
01.02
Abbruch Dachaufbauten
01.03 Abbruch Fenster
01.03
Abbruch Fenster
01.04 Abbrucharbeiten im KG
01.04
Abbrucharbeiten im KG
02 Abbruchmaßnahmen in den Wohnungen
02
Abbruchmaßnahmen in den Wohnungen
Hinweise zu den Sanierungsarbeiten Basismodernisierung in insgesamt 48 Stück Wohnungen. Für den Innenausbau der Bestandswohnungen EG - 3.OG sind folgende Sanierungsarbeiten geplant: Die Bestandswohnungen sind in der Regel bewohnt. Für den Sanierungszeitraum innerhalb der einzelnen Wohnungen sind diese jedoch nicht bewohnt. Möbel und Einrichtungen verbleiben jedoch in der Wohnung und sind ausreichend zu schützen. Im Zuge dieser Arbeiten werden alle Bäder vollständig neu ausgebaut, sowie die Küchen teilweise umgestaltet. Die Innenmodernisierung erfolgt strangweise nach striktem Terminplan. Im diesem Terminzyklus werden auch die Fenster und teilweise Türen getauscht. · Vollmodernisierung der Bäder mit Austausch des Estrichs, der Oberflächen, der Sanitärgegenstände und dem Einbau neuer Badtüren · In den 48 Bestandswohnungen und den Kellergeschossen werden die technischen Anlagen für Heizung, Lüftung und Sanitär neu erstellt. Die Elektroinstallation wird bis zu den Verteilerkästen in den Wohnungen erneuert. · Erneuerung der Wohnungseingangstüren · partielle De- und Remontage von fest eingebauten Möbeln und Küchen · Räumarbeiten / Lagerarbeiten für Mobiliar im Sanierungsbereich · Ergänzungsarbeiten der Estriche, Bodenbeläge, Putze, Tapeten, Wandoberflächen, etc. im Zuge der technischen Installationen und in Abrissbereichen. · Zusätzliche Renovierung der Oberflächen in den Leerstandswohnungen Vorab wurde durch den Bauherrn eine Schadstoffuntersuchung veranlasst, siehe beiliegende Unterlagen: - Pläne RBS 50+52 mit Eintragungen - Pläne HR 100 - 106 mit Eintragungen - Prüfberichte Nr. 2535059, 2535079, 2538141 und 2544035 - Übersicht der Befunde (2 Seiten) Die Schadstoffsanierung hat unter Beachtung der Hinweise zum  Umgang mit schadstoffhaltigen Materialien zu erfolgen.
Hinweise zu den Sanierungsarbeiten
02.01 Schutzmaßnahmen für Abbruch in Wohnungen
02.01
Schutzmaßnahmen für Abbruch in Wohnungen
02.02 Abbrucharbeiten in allen Bädern
02.02
Abbrucharbeiten in allen Bädern
02.03 Sonstige Abbrucharbeiten
02.03
Sonstige Abbrucharbeiten
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten