Abbruch/Rückbau Bestandsbalkone
RM-25-005 Linden Beethovenstraße 10-22
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Bauvorhaben: Beethovenstr. 10-22 in Linden Serielle Sanierung + Aufstockung Gesamtbauzeit: März 2026 - Dezember 2027 Leistungstitel: Abbruch Bestandsbalkone Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Standort Rhein-Main Am Prime-Parc 13 | 65479 Raunheim (bei Frankfurt a.M.) a.tsiangos@bo-bau.de
Bauvorhaben: Beethovenstr. 10-22 in Linden
Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Objektbeschreibung 1. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Die geplanten Maßnahmen betreffen vier Mehrfamilienhäuser mit je 4. Etagen in der Beethovenstraße 10–12, 14–16, 18–20 und 22 in 35440 Linden. Im Zuge der Maßnahme werden die bestehenden Dächer zurückgebaut und durch eine zusätzliche Wohnebene ersetzt. Auf diese Weise entstehen etwa 900 m² neuer Wohnfläche in Form moderner 3- bis 4-Raum-Wohnungen. Die Maßnahme umfasst neben der Aufstockung auch die umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle. Durch die serielle Sanierung wird eine gleichbleibend hohe Ausführungsqualität erreicht und die Bauzeit signifikant verkürzt. Die Sanierung wird ergänzt durch den Einbau energieeffizienter Fenster, die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie einer Photovoltaikanlage und die extensive Begrünung der neuen Dachflächen. Weiterhin werden moderne Vorstellbalkone errichtet und die Eingangs- sowie Treppenhausbereiche erneuert. Das Projekt wird im KfW-Effizienzhaus 55 EE-Standard umgesetzt und trägt den Zielen des nachhaltigen Bauens Rechnung 2. Termine Die Ausführung der Baumaßnahme ist für den Zeitraum 2026–2027 vorgesehen.                    Die Fertigstellung der Gesamtleistung ist bis spätestens 01.12.2027 vorgesehen.                      Da die Arbeiten im bewohnten Bestand erfolgen, sind logistische Einschränkungen und eine enge Abstimmung mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zwingend erforderlich. Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen sind einzuhalten.
Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
Vorbemerkungen zu den ortsspezifischen Situationen Vorbemerkungen zu den ortsspezifischen Situationen 1. Bewohnerbetrieb / Mieternutzung Die Bauarbeiten erfolgen im laufenden Mietbetrieb. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten so zu organisieren, dass die Beeinträchtigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner auf ein Minimum reduziert werden. Arbeiten innerhalb von Wohnungen sind frühzeitig, mindestens eine Woche vorab anzukündigen und mit den Mietparteien abzustimmen. Schutzmaßnahmen wie Staubschutzwände, Bodenabdeckungen und temporäre Sicherungen sind einzusetzen. Anlieferungen dürfen nicht durch Bewohner entgegen genommen werden. 2. Lärmintensive Arbeiten Lärmintensive Arbeiten sind werktags auf die Zeit zwischen 8:00 und 18:00 Uhr zu beschränken. Besondere Rücksicht ist auf Ruhezeiten sowie die Nutzung durch die Bewohner zu nehmen. Übermäßig störende Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz sind einzuhalten. 3. Ortsbesichtigung Für die Erstellung des Angebotes wird dringend eine Ortsbesichtigung angeraten. Das Gelände ist umlaufend fußläufig zu besichtigen, um die örtlichen Begebenheiten mit dem beschriebenen Leistungsumfang abzugleichen. Hierbei geht es insbesondere um die Möglichkeiten von Anfahrts- und Lagerflächen, sowie Stellplatzmöglichkeiten für den Einsatz von Mobilkränen. Zusatzkosten aufgrund mangelnder Kenntnisse über die Baustellenbegebenheiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Vorbemerkungen zu den ortsspezifischen Situationen
01 Abbruch Bestandsbalkone - 1. Bauabschnitt 2026
01
Abbruch Bestandsbalkone - 1. Bauabschnitt 2026
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Abbruch Bestandsbalkone Haus 10+12
01.02
Abbruch Bestandsbalkone Haus 10+12
01.03 Abbruch Bestandsbalkone Haus 14+16
01.03
Abbruch Bestandsbalkone Haus 14+16
01.04 Abbruch Hauseingangsvordächer
01.04
Abbruch Hauseingangsvordächer
02 Abbruch Bestandsbalkone - 2. Bauabschnitt 2027
02
Abbruch Bestandsbalkone - 2. Bauabschnitt 2027
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Abbruch Bestandsbalkone Haus 18+20
02.02
Abbruch Bestandsbalkone Haus 18+20
02.03 Abbruch Bestandsbalkone Haus 22
02.03
Abbruch Bestandsbalkone Haus 22
02.04 Abbruch Hauseingangsvordächer
02.04
Abbruch Hauseingangsvordächer