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Angebotsanfrage: Kellerdeckendämmarbeiten
Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Modernisierung
Konrad-Adenauer-Str. 12
in 63073 Offenbach am Main
Bauzeit gesamte Maßnahme: 05/2026 - 02/2027
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Kellerdeckendämmarbeiten
01 KELLERDECKENDÄMMARBEITEN - KAS 12
01
KELLERDECKENDÄMMARBEITEN - KAS 12
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Konrad-Adenauer-Str. 12 in Offenbach handelt es sich
um ein direkt auf der Nordseite an das Wohnhaus Konrad-Adenauer-Str. 14
angrenzendes Wohngebäude aus dem Baujahr 1973.
Das Gebäude gliedert sich in Kellergeschoss, Erdgeschoss, sieben Ober-
geschosse und das Dachgeschoss (8.OG). Im Erdgeschoss und in den
sieben Obergeschossen sind jeweils 3 Wohnungen und damit insgesamt
24 Wohneinheiten angeordnet.
Im Dachgeschoss befinden sich ausschließlich Wirtschaftsräume, wie
u.a. Abstell- und Trockenräume der Mieter und Räume zur Unterbringung
technischer Anlagen, wie die Aufzugsmaschine.
Der Treppenraum erschließt sämtliche Geschosse und hat den direkten
Ausgang ins Freie im Erdgeschoss. Innerhalb des Treppenraums ist ein
Aufzug angeordnet, der vom Keller bis zum 7.OG reicht.
Der Zugang auf das Flachdach erfolgt über eine Tür im Maschinenraum.
Die Gesamthöhe des Wohnhauses beträgt ca. 27,00 m.
Das Kellergeschoss ragt ca. 1,00 m aus dem Gelände heraus.
Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Baugenossenschaft
Odenwaldring eG, Waldstr. 182, 63071 Offenbach/Main.
Sämtliche Wohneinheiten sind vermietet und bewohnt.
Ziel der geplanten Sanierungsmaßnahme ist es, die aktuellen
Anforderungen der KfW an ein Effizientzhausstandard von 70 (BEG),
für das Gebäude zu erreichen.
Hierbei sollen folgende Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden
(grober Überschlag):
- Austausch der Fensterelemente inkl. Innen- / Außenfensterbänke
- Sanierung vorh. Rollläden (Einbau Dämmung, Tausch Behang
Kastedeckel und Gurtzug)
- neue Vorbaurollladen für Balkonfensterelemente, Bedienung Gurtzug
- Austausch der Kellerfenster
- Erneuerung des Flachdachaufbaus inkl. Dämmung und der Entwässerung
- Aufbringen eines WDVS
- Anbringen einer Kellerdeckendämmung
- Austausch der Wohnungseingangstüren
- Austausch der Haus- und Keller- und Dachzugangstüren (außen)
- Erneuerung der Hauseingangstür
- Errichtung einer freistehenden Briefkastenanlage
- Betonsanierung bestehender Balkonplatten und -brüstungen inkl.
Austausch der Brüstungsgeländer
- Betonsanierung der Kellerniedergänge
- Austausch der massiven Vordachkonstruktion gegen Glasvordach
- malermäßige Überarbeitung der Treppenhauses
- ersatzloser Rückbau der Heizkörper im Treppenhaus
- Erneuerung der Elektroinstallationen im Keller
- neue Tür- und Gegensprechanlage
- evtl. Anordnung von Balkonsteckdosen
- Hydraulischer Abgleich
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifische Ausführungshinweise
Objektspezifische Ausführungshinweise
E
Maßgebende Technische Vorschriften Trockenbauarbeiten
Zusätzlich zur DIN 18 340 gelten für die Ausführung der
Trockenbauarbeiten alle notwendigen
DIN-, EN- und ISONormen sowie die Verarbeitungsrichtlinien
der Hersteller, insbesondere
DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18 355 Tischlerarbeiten
DIN 18 360 Metallbau- und Schlosserarbeiten
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
Herstellervorschriften und Ausführungsdetails
Merkblatt Nr. 2 der IGG zu den Qualitätsstufen der
Verspachtelung
Ausführungsrichtlinien
Für Decken- und Wandkonstruktionen sind Prüfzeugnisse und
statische Nachweise vorzulegen.
Es sind grundsätzlich nur komplette Systeme mit allem Zubehör
nach Herstellerrichtlinien und
Verlegeanleitung einzubauen.
Die Schalldämmung der angebotenen Bauteile muss mind.
den in der DIN 4109 angegebenen Anforderungen entsprechen
Randbedingungen, welche eine Abminderung des Schall-
schutzes bedingen, sind nach Erfordernis durch besondere
Maßnahmen zu kompensieren. Für die ange-
botenen Konstruktionen muss ein Prüfbericht über den Rechen-
wert vorliegen.
Der AN hat für alle maßgeblichen Konstruktionen Spezifikationen
zu den Baustoffen (Bauplatten, Unterkonstruktion, Dämmstoffe
etc.) sowie die entsprechenden schalltechnischen und brand-
schutztechnischen Nachweise vorzulegen. Die Konstruktionen
sind am Bau so auszuführen, dass der jeweils geforderte
Schallschutz realisiert wird.
Der Bauherr behält sich vor, die vertraglichen Schalldämmungen
insbesondere bei Wohnungs-
abschlüssen messtechnisch überprüfen zu lassen. Sofern der
vertragliche Sollwert der Schalldämmung nicht erfüllt wird,
gehen entsprechende Nacharbeiten und erneute messtechnische
Prüfungen gemäß DIN 52210 bzw. DIN EN ISO 717 eines
unabhängigen Ing.-Büros für Akustik, ohne eine gesonderte
Vergütung zu Lasten des AN.
Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert
werden.
In Feuchträumen dürfen nur feuchtigkeitsbeständige Gipskarton-
platten eingebaut werden.
Bei mehrlagigen Beplankungen mit Brand- oder Schallschutz-
anforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu ver-
spachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutz-
konstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei
Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuer-
widerstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und
Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des
Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen
durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten
Abdichtungsstoffen (ohne Lösungsmittel) abzudichten.
Der Bieter hat durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten
Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion
sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die techno-
logischen Anforderungen erfüllen. Die angebotenen
Konstruktionen sind mit ihren Fabrikaten zu benennen
und in Form von Handmustern zu bemustern.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen und Wandan-
schlussprofile sind auf Gehrung herzustellen.
Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle
satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen
(Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu
sorgen.
Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist
Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage
mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe
nach Möglichkeit zu befeuchten.
Anschlüsse an andere Bauteile (Boden-, Decken- und Wand-
anschlüsse im System der Wand unter Berücksichtigung der
Deckendurchbiegung, sowie an Fenster, Türen und sonstige
Einbauteile) sind nach den Herstellerrichtlinien herzustellen und
dauerelastisch zu verfugen. Elastische Verfugungen sind grund-
sätzlich mit überstreichfähigem Material herzustellen.
Werden Metallständerwände im Bereich von abgerissenen
Wänden o.ä. eingebaut, müssen die umlaufenden Boden-,
Wand- und Deckenanschlüsse vorher oberflächenbündig
egalisiert sein um einen dichten und geraden Anschluss der
Metallständerwände zu erhalten.
Kantenschutzwinkel als eingespachtelte Eckwinkel.
Grundsätzlich sind Regelaufbauten beschrieben. An-/
Abschlüsse, Leibungs-/ Fußpunktanschlüsse sowie Anschlüsse
und Ausbildungen zu anderen Bauteilen sind gem. Plan bzw.
Herstellerrichtlinien jeweils für den Gebrauchszweck geeignet
auszuführen.
Alle vorbeschriebenen Leistungen inkl. aller erforderlichen
Materialien (alle erforderl. Profile, Kantenschutz, GKB- Platten,
alle Anschlussfugen, freie Wandenden, Eckausbildungen ,
Befestigungsmittel, Plattenausschnitte für Rohrdurchführungen,
Schalter, Dosen etc. sind mit den EP´s abgegolten und
in die nachfolgend ausgeschriebenen Pos. einzukalkulieren.
Maßgebende Technische Vorschriften
01.01 Abbrucharbeiten
01.01
Abbrucharbeiten
01.02 Kellerdeckendämmung
01.02
Kellerdeckendämmung
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten