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Angebotsanfrage: WDVS / Fassadenarbeiten
Bauvorhaben: Energetische Sanierung +
Modernisierung + Aufstockung
Conrad-Hist-Str. 19-23
in 67346 Speyer
Bauzeit gesamte Maßnahme: 06/2026 - 03/2027
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: WDVS / Fassadenarbeiten
01 WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM - Conrad-Hist-Str. 19-23
01
WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM - Conrad-Hist-Str. 19-23
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Conrad-Hist-Str. 19-23a in 67346 Speyer handelt es sich um
ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1958.
Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft Speyer eG.
Die Häuser Conrad-Hist-Str. 19-23a sind unmittelbar aneinander stehende Wohnge-
bäude mit 3 Vollgeschossen, unausgebauten Dachgeschoss sowie Kellergeschoss
und drei Hauseingänge. Die Hauseingänge sind über einen befestigten Fußweg von
der Straße aus zu erreichen. Die Gesamthöhe des Wohnhauses inkl. DG beträgt
ca. 12,50 m. Das Kellergeschoss ragt ca.80-120 cm aus dem Gelände heraus.
Durch den Gebäudeversatz von ca. h= 300 cm ist das Dach nicht durchlaufend.
Bei den Blöcken handelt es sich um drei Zweispänner. Alle drei Geschosse besitzen
insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Gesamtwohnfläche der Wohngebäude
CHS 19-23a beträgt für insgesamt 18 WEs ca. 1.338 m² (inkl. 0,5-facher Balkon-
flächen) im Bestand.
Geplant ist der Abbruch des kompletten Dachstuhl und die anschließende Erweiter-
ung durch Aufstockung um eine Wohnetage. Das neue Dach wird entgegen dem
Altbestand als Flachdach ausgeführt. Die geplante Aufstockung schafft sechs zusätz-
liche Wohneinheiten mit Balkon mit Westausrichtung.
Der durch die Aufstockung entsehende Wohnflächenzuwachs beträgt ca. 461 m²,
so dass mit Abschluss der Umbaumaßnahme für insgesamt 24 WEs eine vermiet-
bare Gesamtwohnfläche von ca. 1.799 m² zur Verfügung stehen wird (inkl. 0,5-
facher Balkonflächen).
An den Objekten sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen
werden. Alle Wohnungen werden nach der Sanierung eine Loggia bzw. einen
Vorstellbalkon haben.
Die Aufstockung erhält denselben Standard wie der darunter liegende Bestand.
Das Wohnobjekt soll so saniert werden, dass ein energetischer Standard
für den Bestand KfW 70 und für die Aufstockung KfW 55 erreicht wird.
Massnahmen Sanierung (grober Überschlag):
- Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit
Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-
konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen)
- Erneuerung der Balkone durch vorgestellte Balkonanlagen
- Austausch Fensterelemente inkl. Außenfensterbänke
(Innenfensterbänke bleiben im Bestand)
- Sanierung vorh. Rollladenkästen in allen Bestands-Etagen
- Aufsatzrollladenkästen mit Gurtbedienung für Fensterlemente in Aufstockung
- Erneuerung Kellerfenster
- Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems
- brandschutztechnische Ertüchtigung der vorh. Kellerdecke
(Laut WSN ist keine KDD vorgesehen.)
- Dämmung Kellerwände am Treppenhaus
- Strangsanierung und Modernisierung der Bäder, Vergrößerung der Bäder
durch Wegfall Flurnischen
- Erneuerung Bodenbelag in Kleinflächen sowie malermäßige Überarbeitung
der von der Sanierung betroffenen Wand- und Deckenflächen in Fluren
- Austausch Badtüren inkl. Zargen
- Austausch WE-Türen inkl. Zargen
- Erneuerung T30-Türen im Treppenhaus
- Erneuerung Kelleraußentüren (78/89)
- Sanierung der Kellerabgänge im Außenbereich (BetoSan., Geländer neu)
- Hauseingangstüren bleiben im Bestand, vorh. BK-Anlage im Seitenteil
wird jeweils um zwei Kästen für neue WEs in Aufstockung erweitert
- malermäßige Überarbeitung der Treppenhäuser (Wände, Untersichten, Decken)
- malermäßige Überarbeitung der Kellerwände und -decken im öffentlichen Bereich
- Herrichtung eines Technikraumes für Fernwärmetechnik im KG
- Erneuerung der Anlagentechnik (HLS + Elektro)
- Komplettsanierung von 6,0 Leerwohnungen (Stand 15.07.25)
Die Bauarbeiten erfolgen im bewohnten Zustand.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifische Ausführungshinweise A) Die Wohnraumfenster aller Etagen sind im Bestand mit Aufsatzrollläden
ausgestattet. Hier werden die Rollladenbehänge inkl. Antrieb erneuert und die
Rollladenkästen ausgedämmt. Bei Bedarf werden neue Kastendeckel eingebaut.
In Einzelfällen werden die Aufsatzrollläden komplett getauscht.
Der obere Anschlag der Fenster besitzt eine massive Schürze. Diese bleibt im
Bestand. Die neuen Aufsatzrollladen und Fenster werden in der gleichen Ebene
wie zuvor eingebaut.
B) Erneuerung aller Kellerfenster als einfach verglaste Stahlrahmenfenster
mit Mäusegitter.
C) Die bestehenden Balkonplatten werden fassadenbündig abgeschnitten.
Diese werden durch neue vorgestellte Balkonturmanlagen in Stahlbauweise
auf Streifenfundamenten ersetzt.
D) Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit
Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-
konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen)
Objektspezifische Ausführungshinweise
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) 1. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Zusätzlich zu den allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV nach VOB/C:
DIN 18 345 Wärmedämmverbundsysteme
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18 363 Maler- und Lackiererarbeiten
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten
gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
gültigen
DIN-, EN- und ISO-Normen, Vorschriften und ergänzende
Bestimmungen,
welche sich auf die vorgesehenen Materialien, deren
Verarbeitung und
Einbau beziehen und in der Ausschreibung zum Tragen kommen,
insbesondere:
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -Bauwerke
DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
Landesbauordnung der entsprechenden Bundesländer
ETB-Richtlinien, Bauteile, die gegen Absturz sichern
Weiterhin sind die Empfehlungen der Fachverbände WDVS und Farbe und Bautenschutz
zu beachten.
Wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung Änderungen in den technischen
Vorschriften, Richtlinien, Merkbättern und DIN-, EN- und ISO-Normen etc. ergeben, hat
der AN den AG vor Beginn der Ausführung darüber schriftlich zu informieren und auf
etwaige vertragliche Konsequenzen hinzuweisen.
Die Leistungen haben den "Anerkannten Regeln der Technik" zu entsprechen.
Weiter sind zu beachten:
Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-Berufsgenossenschaft.
Richtlinien der Hersteller, soweit sie den DIN-, EN- und ISOVorschriften
nicht widersprechen.
Weiterhin gelten ergänzend zu den o.a. ATVs der VOB Teil C die nachstehend
aufgeführten
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV).
1.1 Ausführungsqualität
Die Ausführung der Arbeiten ist vom Systemhersteller zu
überwachen und durch Abnahmebescheinigungen über
- die Tragfähigkeit des Untergrundes (vor Arbeitsbeginn) mit Anweisungen
für die Verklebung und Verdübelung der Dämmplatten
- die systemgerechte Verklebung und Verdübelung der Dämmplatten
- die systemgerechte Armierung der Dämmplatten
- die Qualität der Putzoberfläche vom Systemhersteller zu bestätigen.
Diese Leistung ist in den Positionen aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor,
diese Leistung direkt an den Systemhersteller zu vergeben.
Grundsätzlich erhält der Auftraggeber alle Abnahmebescheinigungen direkt
vom Systemhersteller. Daraus resultierende Ausführungshinweise gibt der
Auftraggeber an den Auftragnehmer weiter.
Der Auftraggeber behält sich eine stichprobenartige Nachkontrolle zur
Überprüfung des eingebauten Systems bzw. der Verarbeitungsrichtlinien vor.
Sollten sich Abweichungen von den Vorgaben ergeben, gehen
die mit dem Öffnen der Fassadenfläche verbundenen Arbeiten
voll zu Lasten des Auftragnehmers.
In diesem Falle behält sich der Auftraggeber weitergehende rechtliche Schritte
vor.
1.2. Statik
Die Wahl der Befestigung für die Wärmedämmplatten hat auf
Grundlage der statischen Erfordernisse und den Vorgaben der
Systemhersteller zu erfolgen.
Der AN bestätigt, dass er die Gebäudeform, die Gebäudehöhe
sowie die zu berücksichtigenden Windlasten, den Winddruck und
den Windsog in seinen Berechnungen berücksichtigt hat.
1.3. Maße
Alle in den Plänen und LV benannten Maße sind Circa-Maße. Die zur Durchführung
der eigenen Leistungen erforderlichen Messungen und Bauabschnürungen sind
eigenverantwortlich zu erbringen.
Alle Leistungen haben nach Vorgabe einer absoluten Höhenkote und Aufmaß des
Bestandes zu erfolgen.
1.4. Muster
Nach Auftragsvergabe hat der AN Muster in Form vom Musterplatten
(ca. 1 m2) für die Ausführung des Sytems und der Oberflächen
dem AG vorzulegen. (je 3 verschiedene Farben und 0berflächen
pro Los)
Die Musterplatten mit den ausgewählten Farbmustern bleiben bis
zur Fertigstellung der Arbeiten beim AG.
1.5. Schutz der Bauteile
Alle im Zuge der Ausführung erforderlichen Maßnahmen zum Schutze von schon
fertig- oder teilweise fertigestellten Leistungen sind vom AN in Eigenverantwortung
zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Fertig behandelte Oberflächen sind durch Folien und Abklebungen sorgfältig zu
schützen.
Fenster und Außentüren einschl. der Aussenfensterbänke sind durch vollflächiges
Überdecken mit Folie, welche ringsum dicht abgeklebt sein muss, zu schützen.
Bei Öffnungen größer als 2,5 m2 erfolgt die Vergütung gem äß Leistungsverzeichnis.
Die Dachflächen sind im Bereich der Putzarbeiten abzudecken.
Dachflächen müssen zur Abnahme einwandfrei sauber sein.
Es sind nur Klebebänder zu verwenden, die rückstandsfrei entfernt werden können.
Abdeckungen und Abklebungen sind vor der Inbetriebnahme bzw. Abnahme auf
Anweisung der Bauleitung wieder zu entfernen, auch Abschnittsweise an
fertiggestellten Fassadenteilen.
Dabei sind die Abdeckungen der Fenster und Türen zeitlich auf ein Minimum zu
beschränken um die Belüftung der Wohnungen nicht zu beeinträchtigen.
Während der gesamten Fassadenarbeiten sind angrenzende und
umliegende Bauteile des Bestandes und der Nachbargebäude
sowie vorhandene Außenanlagen vor Verschmutzungen und
Beschädigung zu schützen. Diese Leistungen sind mit dem
Einzelpreis abgegolten.
Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke
durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig.
1.6. Ausführung
Sämtliche Putzflächen sind unbedingt genau lot-und fluchtgerecht
herzustellen.
Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom
Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien
zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen
Merkblätter des Herstellers zu beachten.
Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die
Technischen Merkblätter der Herstellers genauestens zu
beachten.
Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in
keinem Fall unterschritten werden.
Alle Blitzableiter, Regenfallrohre etc. dürfen von dem
Wärmedämmverbundsystem nicht eingeschlossen werden. Sie
müssen außerhalb davon verlaufen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen
durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten
Abdichtungsstoffen (i.d. R. ohne Lösungsmittel) abzudichten.
Hohlräume sind mit Dämmmaterial satt und ohne Fehlstellen
auszustopfen.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind eventuelle
Staubablagerungen zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt.
1.7 Anschlüsse an den Baukörper
Der Einbau und die Anschlüsse zum Baukörper müssen den
bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. die
Anforderungen
aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und
Fugenbewegung sind zu beachten.
Schlagregen darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu
einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte
bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper
führen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV)
WDVS / Fassadenarbeiten Es wird ausdrücklich auf folgendes aufmerksam gemacht:
WDVS, mit Nachweis der geforderten System- und System-
komponenten-Eigenschaften, sind als komplettes System zulässig.
Dabei ist zu beachten, dass nur Wärmedämm-Verbundsysteme
mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des
Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System
nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers
verarbeitet werden dürfen.
Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muß erbracht werden.
Der Nachweis muß bezüglich der Anwendung (gleiches
Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung (Nachweis
durch Laboranalyse) geführt werden.
Der Zulassungsbescheid ist spätestens vor Beginn der Arbeiten
vorzulegen.
Angebotenes Fabrikat des WDVS
............................................
(von Bieter einzutragen)
Angebotenes Fabrikat der Fassadenfarbe
............................................
(von Bieter einzutragen)
WDVS / Fassadenarbeiten
01.01 VORBEREITENDE ARBEITEN
01.01
VORBEREITENDE ARBEITEN
01.02 WDVS - EG-2.OG
01.02
WDVS - EG-2.OG
01.03 WDVS - Aufstockung (3.OG)
01.03
WDVS - Aufstockung (3.OG)
01.04 ANSCHLÜSSE AN FENSTERN UND TÜREN
01.04
ANSCHLÜSSE AN FENSTERN UND TÜREN
01.05 WDVS SOCKEL
01.05
WDVS SOCKEL
01.06 AUSSENFENSTERBÄNKE
01.06
AUSSENFENSTERBÄNKE
01.07 SONSTIGE ARBEITEN
01.07
SONSTIGE ARBEITEN
01.08 VORARBEITEN SOCKELDÄMMUNG
01.08
VORARBEITEN SOCKELDÄMMUNG
01.09 STUNDENLOHNARBEITEN
01.09
STUNDENLOHNARBEITEN