WDVS - Fassadenarbeiten
RM-24-023 - Conrad-Hist-Straße 19-23, Speyer
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Angebotsanfrage: WDVS / Fassadenarbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Modernisierung + Aufstockung Conrad-Hist-Str. 19-23 in 67346 Speyer Bauzeit gesamte Maßnahme: 06/2026 - 03/2027 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: WDVS / Fassadenarbeiten
01 WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM - Conrad-Hist-Str. 19-23
01
WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM - Conrad-Hist-Str. 19-23
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Conrad-Hist-Str. 19-23a in 67346 Speyer handelt es sich um ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1958. Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft Speyer eG. Die Häuser Conrad-Hist-Str. 19-23a sind unmittelbar aneinander stehende Wohnge- bäude mit 3 Vollgeschossen, unausgebauten Dachgeschoss sowie Kellergeschoss und drei Hauseingänge. Die Hauseingänge sind über einen befestigten Fußweg von der Straße aus zu erreichen. Die Gesamthöhe des Wohnhauses inkl. DG beträgt ca. 12,50 m. Das Kellergeschoss ragt ca.80-120 cm aus dem Gelände heraus. Durch den Gebäudeversatz von ca. h= 300 cm ist das Dach nicht durchlaufend. Bei den Blöcken handelt es sich um drei Zweispänner. Alle drei Geschosse besitzen insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Gesamtwohnfläche der Wohngebäude CHS 19-23a beträgt für insgesamt 18 WEs ca. 1.338 m² (inkl. 0,5-facher Balkon- flächen) im Bestand. Geplant ist der Abbruch des kompletten Dachstuhl und die anschließende Erweiter- ung durch Aufstockung um eine Wohnetage. Das neue Dach wird entgegen dem Altbestand als Flachdach ausgeführt. Die geplante Aufstockung schafft sechs zusätz- liche Wohneinheiten mit Balkon mit Westausrichtung. Der durch die Aufstockung entsehende Wohnflächenzuwachs beträgt ca. 461 m², so dass mit Abschluss der Umbaumaßnahme für insgesamt 24 WEs eine vermiet- bare Gesamtwohnfläche von ca. 1.799 m² zur Verfügung stehen wird (inkl. 0,5- facher Balkonflächen). An den Objekten sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Alle Wohnungen werden nach der Sanierung eine Loggia bzw. einen Vorstellbalkon haben. Die Aufstockung erhält denselben Standard wie der darunter liegende Bestand. Das Wohnobjekt soll so saniert werden, dass ein energetischer Standard für den Bestand KfW 70 und für die Aufstockung KfW 55 erreicht wird. Massnahmen Sanierung (grober Überschlag): - Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit   Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-   konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen) - Erneuerung der Balkone durch vorgestellte Balkonanlagen - Austausch Fensterelemente inkl. Außenfensterbänke   (Innenfensterbänke bleiben im Bestand) - Sanierung vorh. Rollladenkästen in allen Bestands-Etagen - Aufsatzrollladenkästen mit Gurtbedienung für Fensterlemente in Aufstockung - Erneuerung Kellerfenster - Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems - brandschutztechnische Ertüchtigung der vorh. Kellerdecke   (Laut WSN ist keine KDD vorgesehen.) - Dämmung Kellerwände am Treppenhaus - Strangsanierung und Modernisierung der Bäder, Vergrößerung der Bäder   durch Wegfall Flurnischen - Erneuerung Bodenbelag in Kleinflächen sowie malermäßige Überarbeitung   der von der Sanierung betroffenen Wand- und Deckenflächen in Fluren - Austausch Badtüren inkl. Zargen - Austausch WE-Türen inkl. Zargen - Erneuerung T30-Türen im Treppenhaus - Erneuerung Kelleraußentüren (78/89) - Sanierung der Kellerabgänge im Außenbereich (BetoSan., Geländer neu) - Hauseingangstüren bleiben im Bestand, vorh. BK-Anlage im Seitenteil   wird jeweils um zwei Kästen für neue WEs in Aufstockung erweitert - malermäßige Überarbeitung der Treppenhäuser (Wände, Untersichten, Decken) - malermäßige Überarbeitung der Kellerwände und -decken im öffentlichen Bereich - Herrichtung eines Technikraumes für Fernwärmetechnik im KG - Erneuerung der Anlagentechnik (HLS + Elektro) - Komplettsanierung von 6,0 Leerwohnungen (Stand 15.07.25) Die Bauarbeiten erfolgen im bewohnten Zustand.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifische Ausführungshinweise A) Die Wohnraumfenster aller Etagen sind im Bestand mit Aufsatzrollläden     ausgestattet. Hier werden die Rollladenbehänge inkl. Antrieb erneuert und die     Rollladenkästen ausgedämmt. Bei Bedarf werden neue Kastendeckel eingebaut.     In Einzelfällen werden die Aufsatzrollläden komplett getauscht.     Der obere Anschlag der Fenster besitzt eine massive Schürze. Diese bleibt im     Bestand. Die neuen Aufsatzrollladen und Fenster werden in der gleichen Ebene     wie zuvor eingebaut. B) Erneuerung aller Kellerfenster als einfach verglaste Stahlrahmenfenster     mit Mäusegitter. C) Die bestehenden Balkonplatten werden fassadenbündig abgeschnitten.      Diese werden durch neue vorgestellte Balkonturmanlagen in Stahlbauweise      auf Streifenfundamenten ersetzt. D) Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit     Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-     konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen)
Objektspezifische Ausführungshinweise
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) 1. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzlich zu den allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV nach VOB/C: DIN 18 345 Wärmedämmverbundsysteme DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 363 Maler- und Lackiererarbeiten DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN-, EN- und ISO-Normen, Vorschriften und ergänzende Bestimmungen, welche sich auf die vorgesehenen Materialien, deren Verarbeitung und Einbau beziehen und in der Ausschreibung zum Tragen kommen, insbesondere: DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -Bauwerke DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen Landesbauordnung der entsprechenden Bundesländer ETB-Richtlinien, Bauteile, die gegen Absturz sichern Weiterhin sind die Empfehlungen der Fachverbände WDVS und Farbe und Bautenschutz zu beachten. Wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung Änderungen in den technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkbättern und DIN-, EN- und ISO-Normen etc. ergeben, hat der AN den AG vor Beginn der Ausführung darüber schriftlich zu informieren und auf etwaige vertragliche Konsequenzen hinzuweisen. Die Leistungen haben den "Anerkannten Regeln der Technik" zu entsprechen. Weiter sind zu beachten: Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-Berufsgenossenschaft. Richtlinien der Hersteller, soweit sie den DIN-, EN- und ISOVorschriften nicht widersprechen. Weiterhin gelten ergänzend zu den o.a. ATVs der VOB Teil C die nachstehend aufgeführten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV). 1.1 Ausführungsqualität Die Ausführung der Arbeiten ist vom Systemhersteller zu überwachen und durch Abnahmebescheinigungen über - die Tragfähigkeit des Untergrundes (vor Arbeitsbeginn) mit Anweisungen   für die Verklebung und Verdübelung der Dämmplatten - die systemgerechte Verklebung und Verdübelung der Dämmplatten - die systemgerechte Armierung der Dämmplatten - die Qualität der Putzoberfläche vom Systemhersteller zu bestätigen. Diese Leistung ist in den Positionen aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Leistung direkt an den Systemhersteller zu vergeben. Grundsätzlich erhält der Auftraggeber alle Abnahmebescheinigungen direkt vom Systemhersteller. Daraus resultierende Ausführungshinweise gibt der Auftraggeber an den Auftragnehmer weiter. Der Auftraggeber behält sich eine stichprobenartige Nachkontrolle zur Überprüfung des eingebauten Systems bzw. der Verarbeitungsrichtlinien vor. Sollten sich Abweichungen von den Vorgaben ergeben, gehen die mit dem Öffnen der Fassadenfläche verbundenen Arbeiten voll zu Lasten des Auftragnehmers. In diesem Falle behält sich der Auftraggeber weitergehende rechtliche Schritte vor. 1.2. Statik Die Wahl der Befestigung für die Wärmedämmplatten hat auf Grundlage der statischen Erfordernisse und den Vorgaben der Systemhersteller zu erfolgen. Der AN bestätigt, dass er die Gebäudeform, die Gebäudehöhe sowie die zu berücksichtigenden Windlasten, den Winddruck und den Windsog in seinen Berechnungen berücksichtigt hat. 1.3. Maße Alle in den Plänen und LV benannten Maße sind Circa-Maße. Die zur Durchführung der eigenen Leistungen erforderlichen Messungen und Bauabschnürungen sind eigenverantwortlich zu erbringen. Alle Leistungen haben nach Vorgabe einer absoluten Höhenkote und Aufmaß des Bestandes zu erfolgen. 1.4. Muster Nach Auftragsvergabe hat der AN Muster in Form vom Musterplatten (ca. 1 m2) für die Ausführung des Sytems und der Oberflächen dem AG vorzulegen. (je 3 verschiedene Farben und 0berflächen pro Los) Die Musterplatten mit den ausgewählten Farbmustern bleiben bis zur Fertigstellung der Arbeiten beim AG. 1.5. Schutz der Bauteile Alle im Zuge der Ausführung erforderlichen Maßnahmen zum Schutze von schon fertig- oder teilweise fertigestellten Leistungen sind vom AN in Eigenverantwortung zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen. Fertig behandelte Oberflächen sind durch Folien und Abklebungen sorgfältig zu schützen. Fenster und Außentüren einschl. der Aussenfensterbänke sind durch vollflächiges Überdecken mit Folie, welche ringsum dicht abgeklebt sein muss, zu schützen. Bei Öffnungen größer als 2,5 m2 erfolgt die Vergütung gem      äß Leistungsverzeichnis. Die Dachflächen sind im Bereich der Putzarbeiten abzudecken. Dachflächen müssen zur Abnahme einwandfrei sauber sein. Es sind nur Klebebänder zu verwenden, die rückstandsfrei entfernt werden können. Abdeckungen und Abklebungen sind vor der Inbetriebnahme bzw. Abnahme auf Anweisung der Bauleitung wieder zu entfernen, auch Abschnittsweise an fertiggestellten Fassadenteilen. Dabei sind die Abdeckungen der Fenster und Türen zeitlich auf ein Minimum zu beschränken um die Belüftung der Wohnungen nicht zu beeinträchtigen. Während der gesamten Fassadenarbeiten sind angrenzende und umliegende Bauteile des Bestandes und der Nachbargebäude sowie vorhandene Außenanlagen vor Verschmutzungen und Beschädigung zu schützen. Diese Leistungen sind mit dem Einzelpreis abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig. 1.6. Ausführung Sämtliche Putzflächen sind unbedingt genau lot-und fluchtgerecht herzustellen. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten. Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter der Herstellers genauestens zu beachten. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Alle Blitzableiter, Regenfallrohre etc. dürfen von dem Wärmedämmverbundsystem nicht eingeschlossen werden. Sie müssen außerhalb davon verlaufen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d. R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Hohlräume sind mit Dämmmaterial satt und ohne Fehlstellen auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind eventuelle Staubablagerungen zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. 1.7 Anschlüsse an den Baukörper Der Einbau und die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. die Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. Schlagregen darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV)
WDVS / Fassadenarbeiten Es wird ausdrücklich auf folgendes aufmerksam gemacht: WDVS, mit Nachweis der geforderten System- und System- komponenten-Eigenschaften, sind als komplettes System zulässig. Dabei ist zu beachten, dass nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden dürfen. Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muß erbracht werden. Der Nachweis muß bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung (Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden. Der Zulassungsbescheid ist spätestens vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.    Angebotenes Fabrikat des WDVS           ............................................        (von Bieter einzutragen)    Angebotenes Fabrikat der Fassadenfarbe            ............................................         (von Bieter einzutragen)
WDVS / Fassadenarbeiten
01.01 VORBEREITENDE ARBEITEN
01.01
VORBEREITENDE ARBEITEN
01.02 WDVS - EG-2.OG
01.02
WDVS - EG-2.OG
01.03 WDVS - Aufstockung (3.OG)
01.03
WDVS - Aufstockung (3.OG)
01.04 ANSCHLÜSSE AN FENSTERN UND TÜREN
01.04
ANSCHLÜSSE AN FENSTERN UND TÜREN
01.05 WDVS SOCKEL
01.05
WDVS SOCKEL
01.06 AUSSENFENSTERBÄNKE
01.06
AUSSENFENSTERBÄNKE
01.07 SONSTIGE ARBEITEN
01.07
SONSTIGE ARBEITEN
01.08 VORARBEITEN SOCKELDÄMMUNG
01.08
VORARBEITEN SOCKELDÄMMUNG
01.09 STUNDENLOHNARBEITEN
01.09
STUNDENLOHNARBEITEN