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RM-025-023 - An der Plantage 36/36a/38 Mainz
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Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Projektbeschreibung allgemein: Bei der Baumaßnahme: An der Plantage  36 ;  36 a;  38 handelt es sich um ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 3 Eingängen, Baujahr 1971. Insgesamt be?nden sich 24 Wohnungen mit einer Gesamtwohn?äche von ca. 1.319,86 m² (nach Umplanung) in dem Gebäude. Die Modernisierung wird in bewohntem Zustand durchgeführt. Im Zuge der Sanitär- und Lüftungsinstallation in Teilbereichen auch der Heizungs- und Elektroinstallationserneuerung werden alle Bäder, Flure und die Küchen renoviert. Bei Wohnungsleerständen werden die restlichen Räume ebenfalls komplett renoviert und erhalten eine neue Elektroinstallation. Zusätzlich wird das Gebäude energetisch aufgewertet in dem neue Fenster, in den Obergeschossen mit Aufsatzrollläden, eingebaut werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird das Dach neu eingedeckt und die Fassade, die bereits ein WDVS hat, farblich neu angelegt. Eine Kellerdeckendämmung ist auch bereits vorhanden, muss nach den Arbeiten jedoch ausgebessert werden. Beschreibung des Bauvorhabens im Einzelnen : 1.1    Lage Das Gebäude be?ndet sich in der Stadt Mainz, Stadtteil Mombach 1.2    Gebäude · Gebäude mit ?ach geneigtem Satteldach, Breite ca. 9,85m, Länge ca. 46,51m, Höhe First 14,58m,   Höhe Traufe 11,25 m · 4  Wohngeschosse, Kellergeschoss · 3x Zweispänner · 3  Hauseingänge · 8 Wohneinheiten mit 2-Zimmer Wohnungen (ca. 40m²) · 16 Wohneinheiten mit 3-Zimmer Wohnungen (ca. 60-65m²) · im wesentlichen 2  unterschiedliche Wohnungstypen · Kellergeschossnutzung: Mieterkeller, Technik, Abstellräume · Dachgeschossnutzung: Trockenraum · Gebäude liegt in einer parkähnlichen Anlage 1.3    Gegenstand der Ausschreibung Folgende Maßnahmen in den Wohnungen sind geplant: Erneuerung Versorgungsleitungen und -schacht, Fliesen, Sanitärobjekte und Heizkörper im Bad  (Neuanordnung Objekte und Schacht), neue Wand zur Küche als Installationswand Wegfall Badewanne zugunsten  Dusche Stell?äche Waschmaschine im Bad Versetzen der Badezimmertür Wegfall Abstellraum Flur Erneuerung bzw. Herstellung eines Elektro-Versorgungsschachts im Flur Küchenintallation in neuer Installationstrennwand zum Bad Sanierung komplette Küche Neuinstallation Elektro im Flur unter Putz inkl. Erneuerung Wand- / Decken- und Bodenbeläge Abgehängte Decke im Flur Energetische Maßnahmen: Austausch der Fenster/Fenstertüren Austausch vorhandener Rollläden im EG, Sanierung und Dämmung der Rollladenkästen Aufsatzrolläden in den Obergeschossen Wohnraumlüftung als Abluftanlage Neuinstallation der Heizungs -Steigleitungen an zentraler Stelle Austausch von Heizkörpern bei Bedarf Zusätzliche Maßnahmen: Erneuerung Elektroinstallation im Keller ab Hauseinführung und Treppenhaus Reinigung der Balkonbrüstungen Neuanstrich der Fassade (->Gerüststellung) Abbruch der nicht mehr notwendigen Kamine Neueindeckung des Daches (-> Gerüststellung), Reduzierung der Dach?ächenfenster
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Leitungsverlegung und Gerätemontage Grundsätzlich ist bei mehreren Leitungen darauf zu achten, dass die Schellen im gleichen Abstand in einer Reihe über- oder nebeneinander angeordnet werden. Die Montageanweisungen des Herstellers sind zwingend einzuhalten. Nicht ordnungsgemäß ausgerichtete Leitungen werden als nicht fertiggestellt betrachtet und nicht abgenommen. Alle Installationsarbeiten sind so sauber zu verlegen, dass optisch optimale Wirkung erzielt wird. Aufhängungen, Rohrbefestigungen, Schellen und dergleichen müssen Flucht und Lot gerecht verlegt werden. Die Verlegung selbst ist den verschiedenartigen baulichen Maßnahmen anzupassen und nach den anerkannten Regeln der Technik und handwerksgerecht durchzuführen. Die Kennzeichnung aller Leitungen muss der bestehenden Norm entsprechen. Sämtliche Apparaturen und Geräte sind mit der vollen Anzahl und der richtigen Größe von Befestigungsschrauben oder Dübeln nach Angaben der Hersteller zu befestigen. Zum betriebsfertigen Montieren aller Geräte gehört auch das ordnungsgemäße Einführen, Absetzen und Anschließen der Leitungen. Steuerkabel Regelung Vom AN sind alle für die geforderten Steuerungen, Meldungen, Verriegelung usw. erforderlichen Steuerkabel oder -/Leitungen zu verlegen und aufzulegen. Rohrnetz Für das Rohrnetz sind folgende Materialien geplant: Leitung innerhalb des Gebäudes Generell sind deutsche Markenfabrikate zu verwenden! Die Verarbeitung sämtlicher Materialien, Armaturen usw. erfolgt gemäß Herstellerangaben und den neuesten DIN und Normen. Kellerleitungen, Verteilungen, Gewerk Heizung -Systemrohr außen verzinkt nach DIN EN 10305 geschweißtes, dünnwandiges Präzisionsstahlrohr Steigleitungen,  Heizkörperanschlussleitungen, -Systemrohr nach DIN EN 10305 geschweißtes, dünnwandiges Präzisionsstahlrohr mit weißer Kunststo?ummantelung oder Kellerleitungen, Verteilungen, Steigleitungen,  Anbindeleitungen an Sanitärobjekte, Gewerk Sanitär -Systemrohr als Mehrschichtmetallverbundrohr mit Pressverbindungen -die Anbindeleitung ab Wohnungs-Wasserzähler bis zu den Objekten erfolgt als Mehrschichtmetallverbundrohr, rund vorgedämmt Abwasserleitungen Sammelleitungen, Fallleitungen, -schallgedämmtes PE-Entwässerungssystem für drucklose Entwässerungsinstallationen Die wärmebedingte Rohrlängenänderung muss durch Rohrschleifen oder Rohrschenkel aufgenommen werden. Kreuzungen erfolgen wo möglich über spezielle Formstücke. Zum Befestigen der Rohrleitungen sind Rohrschellen mit Gummieinlage zu verwenden. Die DIN Vorgaben und Herstellerangaben sind einzuhalten. Die Rohrleitungen sind gemäß Trinkwasserverordnung und GEG zu isolieren. Es sind Bezeichnungsschilder (Kunststo?ausführung mit VA-Befestigung) an allen Ver- und Entsorgungsleitungen und sonstigen wichtigen Teilen einzubauen. Des weiteren sind Rohrkennzeichnungsaufkleber und Fließpfeile auf die Rohrleitungsisolierung anzubringen. Wasserversorgung Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die Mainzer Netze GmbH. Durch den Einbau einer zentralen Warmwasserversorgung ist die Wasserzählergröße und Eichung (Hausanschluss) zu überprüfen. Ist der Wasserzähler zu klein dimensioniert, ist dieser gegen einen größeren Wasserzähler auszutauschen. Ist das Eichdatum überschritten ist der Wasserzähler ebenfalls zu tauschen. Der alte Wasserzähler ist bei den Mainzer Netzen GmbH abzugeben. Weiterhin ist der Wasserzählerstand sowie die Wasserzählernummer schriftlich zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Hierzu ist ein Antrag auf Inbetriebsetzung einer Wasserinstallation bei der Mainzer Netze GmbH zu erstellen und einzureichen. Eine neue Wasserzählerplatte einschl. Verschraubungen ist zu liefern und zu montieren. Die Zählersetzung erfolgt durch die Mainzer Netze GmbH. Der im Treppenhaus be?ndliche Trinkwasserhausanschluß einschl. Armaturen und Wasserzä     ochhler ist in den benachbarten o?en zugänglichen Raum (Montageort siehe Grundriss) zu versetzen. Im Haus 36a+38 sind neue Hauswasserstationen mit Rotguss -Filtertasse (rückspülbar) einschl. Armaturen einzubauen. Im Haus 36 ist bereits eine Hauswasserstation vorhanden, diese ist zu reinigen und auf Funktion zu überprüfen.  Die vorh. Filtertasse ist gegen eine Rotguss-Filtertasse auszutauschen. Wärmeschutz Die Dämm - und Isolierarbeiten von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen und Kaltwasserleitungen, Abwasserleitungen und Lüftung sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Richtlinien, wie Trinkwasserverordnung, GEG etc. auszuführen. Isolierungsreparatur nach Anschluss der neuen Heizungs Vor- und Rücklau?eitungen. Werden Rohrleitungen auf dem Rohfußboden verlegt z.B. Heizkörperanschlußleitungen Heizkörper im Bad ist das Isoliermaterial aus besonders robuster Dämmung zum Schutz vor mechanischer Beschädigung während der Bauphase auszuführen. Objektanschlussleitungen in Wandschlitzen und Installationsdurchführungen bei nicht brandbeaufschlagten Wänden sind mit einer Rohrschutzisolierung aus reißfestem, mit gittergewebtem Isolierschlauch zu isolieren. Als Isoliermaterial werden Mineralfaserdämmsto?e mit Folienummantelung (PVC-Grau) im Kellerbereich eingesetzt. In Steigeschächten und in abgehängten Decken werden alukaschierte Mineralfaserdämmsto?e verwendet. Sämtliche Armaturen sind mit Dämmkappen auszustatten. Lieferbegrenzung Zu Elektro: Das Verlegen elektrischer Zuleitungen ist im Leistungsumfang des AN's enthalten. Das komplette Anschließen elektrisch betriebener Geräte und Fühler an das Leitungsnetz, sowie das Au?egen und Anklemmen im Schaltschrank erfolgt durch den AN.
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Grundlage aller Arbeiten sind die einschlägigen DIN, die ATV, die VOB, die in der VOB unter Teil C genannten DIN-Normen für die jeweiligen Gewerke und die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen der Berufsgenossenschaften. DIN-Normen sind in der 3 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist gültigen Fassung maßgebend. Allgemeine Hinweise: Die Baustelle ist immer gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Aufmaß und Abrechnung: In den Preisen sind sämtliche erforderliche Schutzmaßnahmen für einwandfreies und unfallsicheres Arbeiten enthalten. Alle anzubietenden Preise verstehen sich als Einheitspreise für eine Komplettleistung. Das heißt, auch wenn nicht explizit hervorgehoben, umfasst der anzubietende Preis jeweils die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme. Alle Arbeiten verstehen sich mit Transport, Lagerung, Material, Entsorgungskosten, Deponiegebühren, Löhnen und Gehältern. Nebenangebote/Änderungsvorschläge: Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage erstellt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Der Bieter hat die darin beschriebenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gliederung des LV ist beizubehalten. Änderungen und Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Die Nachweispflicht der technischen Gleichwertigkeit der Nebenangebote zur ausgeschriebenen Qualität liegt beim AN.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1. Nachstehend aufgeführte Vorschriften und Bestimmungen sind bindend einzuhalten und werden Vertragsbestandteil: 1.1 die VDE-Bestimmungen und DIN-Vorschriften in der jeweils       gültigen Fassung 1.2 die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufs-       genossenschaften 1.3 die Merkblätter der Sachversicherer 1.4 die Gewerbe- und Geschäftshausverordnung 1.5 die Landesbauordnung mit ihren ergänzenden Verordnungen 1.6 die Garagen- und Feuerstättenverordnung 1.7 die Auflagen der Genehmigungsbehörden 1.8 die Auflagen der Brandschutzbehörden 1.10 die VDI-Richtlinien. Insbesondere sind zu beachten: DIN 1946, Blatt 1 - Blatt 5 DIN 1986 - 1988 DIN 2051 - 2054 DIN 4102 - 4109 DIN 4701 - 4705 DIN 4720 - 4722 DIN 4750 - 4756 DIN 4787 - 4788 DIN 5045 DIN 18017-3 DIN 18307 DIN 18610 DIN EN 12828 VDI 4708 DVGW-Regelwerk Gas und Wasser TRGI - TRF TRD AD - Merkblätter UVV ENEV 2016 2. Die angebotenen Preise sind Festpreise und verstehen sich für eine betriebsfertige Anlage einschließlich aller Nebenarbeiten. Sie umfassen die Lieferung frei Baustelle, Abladen einschließlich Beistellung aller erforderlichen Hilfsmittel wie Kranwagen, Personal etc., Einbringen der Anlagenteile zum Einbauort, betriebsmäßige Montage, Probebetrieb, einschließlich deren Abtransport. 3. Zu erstellen sind alle nachfolgend beschriebenen, kompletten, betriebsbereiten Anlagen, auch wenn Einzelteile nicht ausdrücklich aufgeführt sind. 4. Die in den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich angegebenen Leistungen wie Lieferung von Klein-, Isolier-, Dichtungs- und Befestigungsmaterial, die aber für die einwandfreie Ausführung und Funktion der Anlage erforderlich sind, gehören zu den geforderten Leistungen und sind mit einzukalkulieren. 5. Für die angebotenen Materialien sind Fabrikat und Typ bei den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses anzugeben. Werden besondere Fabrikate vorgeschrieben, so bilden diese die Ausführungsgrundlage und sind uneingeschränkt anzubieten. Für Fabrikate mit dem Nachsatz "oder gleichwertig" kommen auch nachgewiesene gleichwertige Fabrikate zur Verwendung. Hierzu ist jedoch in jedem Fall die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachzuweisen und die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. 6. Der Auftragnehmer hat die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen Angaben auf Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und haftet ohne Einschränkung selbst für die vorschriftsmäßige Ausführung, die verlangten Nutzeffekte und das Funktionieren der gesamten Anlage. 7. Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und technischen Ausführungen dienen der Preisbildung, eine Bestellung ohne Prüfung und Ausführungsüberarbeitung ist nicht abzuleiten. 8. Der Auftragnehmer hat die für die Montage notwendigen Montagepläne, Schaltpläne, Aufzeichnungen usw. unter Zugrundelegung der Ausführungspläne des planenden Ingenieurs anzufertigen, pausfähig zu liefern und mit der Fachbauleitung abzustimmen, und zwar spätestens 6 Tage vor dem entsprechenden Arbeitsbeginn. Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt hierfür nicht. Die Installationszeichnungen sind der Bauleitung rechtzeitig vorzulegen. Mit der Ausführung darf erst nach Genehmigung begonnen werden. Für die Richtigkeit der Ausführungspläne und die ordnungsgemäße Installation haftet einzig und allein der Auftragnehmer. 9. Der Unternehmer garantiert für die einwandfreie Funktion der Anlagen, die zweckmäßige und wirtschaftliche Gestaltung sowie für die Richtigkeit der Auslegung bzw. Berechnung für die Erreichung der festgelegten Werte; er erklärt sich ausdrücklich bereit, alle evtl. daraus resultierenden Änderungen bzw. Ergänzungen kostenlos auszuführen. 10. Sämtliche Schlitzarbeiten für die Unterputzverlegung von Leitungen, Aussparungen für Schalterdosen, Abzweigdosen usw., die mit Rücksicht auf die Bauausführung nur mit geeigneten Fräswerkzeugen vorgenommen werden dürfen, gehören zur Leistung des Auftragnehmers und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die für die Verlegung der Leitungen erforderlichen Schlitze, Durchführungen, Aussparungen sind nur soweit zulässig, als sie die Stand- und Tragfähigkeit des Bauwerks nicht beeinträchtigen (DIN 1053). Größere Durchbrüche sind nur mit Genehmigung der Bauleitung zulässig. 11. Gerüste und Leitern sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und nach Vorschrift zu errichten und zu benutzen. Seitens des Auftraggebers erfolgt keine Hilfeleistung. Alle Arbeiten sind bis zu einer Höhe von 6,00 m ohne Aufpreis auszuführen. 12. Geräte und Maschinen, die bauseits geliefert oder vorgehalten werden, sind      nach verbindlichen Angaben der betreffenden Lieferfirma bzw. Bauleitung anzuschließen. Nach beendeter Montage eines Gerätes oder einer Anlage hat unter Kontrolle des Lieferanten eine Funktionsprüfung, bei Beachtung aller Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen und unter voller Verantwortung des Vorgenannten, zu erfolgen. 13. Die Baustelle ist vom Auftragnehmer von anfallendem Bauschutt, Schmutz und Verpackungsmaterialien regelmäßig zu reinigen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 14. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Installationsarbeiten so auszuführen, daß nach der Abnahme durch die Bauleitung eine betriebsfertige Übergabe erfolgen kann. Vor Übergabe der betriebsfertigen Anlage ist diese zu prüfen und in einem Protokoll niedergelegt der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Die erforderlichen Meßgeräte und Hilfskräfte hat der Auftragnehmer zu stellen. Nach beendeter Montage eines Gerätes oder einer Anlage hat unter Kontrolle des Lieferanten eine Funktionsprüfung, bei Beachtung aller Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen und unter voller Verantwortung des Auftragnehmers, zu erfolgen. 15. Bis zur Abnahme hat der Auftragnehmer Ausführungs- und Montage- pläne als Bestandspläne sowie die aufgeführten Unterlagen in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind in stabilen beschrifteten Stehordner mit Inhaltsverzeichnis anzugeben: 15.1 Pläne als Lichtpausen oder Kopien gefaltet mit der Angabe "Bestandsplan". 15.2 Bedienungsanweisungen, Wartungs- und Pflegeanleitungen einzelner Geräte und Anlagen. 15.3 Bescheinigung (Druckprüfung/Spülungen/Inbetriebnahmen/ Wasserqualität Füllwasser etc.) über das ordnungsgemäße Errichten der Anlage. 15.4 Meßprotokolle über die gemäß den VDE-Bestimmungen durchzuführenden Messungen. 15.5 Gerätestückliste für sämtliche eingebaute Materialien. Weiterhin ist 1 Satz pausfähiger Originalpläne mit Randverstärker und als CAD-Plan im DXF-Format auf beschrifteten CD's" vorzulegen. Die Vorlage der mängelfreien Bestandsunterlagen ist Voraussetzung zur Prüfung der Schlussrechnung. 16. Vor und während der Bauarbeiten hat sich der Auftragnehmer mit den Firmen der anderen Gewerke zwecks Zusammenarbeit und Festlegung der Leitungsführung, insbesondere der Trassenführungen, in Verbindung zu setzen. 17. Eingebaute Anlagenteile sind durch Abdecken, Verschließen, Überkleben bzw. Verbrettern etc. gegen Verunreinigungen und Beschä- digungen ausreichend abzusichern. Diese Sicherung ist kostenlos und gehört zur Leistung und ist auf Anforderung zu entfernen. 18. Reparaturen und Wartungen an der Anlage müssen ohne Behinderung und größere Zeitverluste durchführbar sein. Geräte und größere Anlagenteile sind in den Abmessungen so zu wählen, dass ein Auswechseln, einschl. Transport im vorhandenen Gebäude, ohne größere Schwierigkeiten möglich ist. 19. Zur Durchführung von Funktionskontrollen und Überprüfungen von technischen Werten (Temperatur, Feuchte, Druck, Drehzahl, Spannung etc.) sind Geräte, Rohre und Kanäle ausreichend mit Vorrichtungen für Messstellen und Stutzen für Kontrollgeräte auszurüsten und gehören zum Lieferumfang des Bieters. 20. Der Bieter ist verpflichtet, sich über alle örtlichen Verhältnisse sowie über Zufuhr- und Transportmöglichkeiten zu unterrichten. Er hat sich zu diesem Zwecke mit der Bauleitung in Verbindung zu setzen. 21. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisgestaltung beeinflussen, so sind diese vor Abgabe des Angebotes zu klären. Änderungen im Angebotstext sind unzulässig. Für die Bearbeitung und Abgabe des Angebots wird keine Vergütung gewährt. 22. Der Auftragnehmer hat sofort nach Auftragserteilung genaue Pläne über vorzusehende Aussparungen in Decken, Wänden und Fußböden anzufertigen und sie zwecks Ausführung durch die Rohbaufirma der Bauleitung zu übergeben. Vorhandene Aussparungen sind zu prüfen. 23. Für die Abnahme sind alle notwendigen Meß- und Prüfgeräte sind durch den Auftragnehmer zu stellen, eine besondere Vergütung wird nicht gewährt. Für die aus baulichen Gründen erforderliche teilweise Inbetriebnahme bzw     . Druckproben oder Dichtheitskontrollen wird für das Heranschaffen und die Ableitung von Versorgungsmedien sowie die notwendigen Vorbereitungsarbeiten zur Durchführung der Arbeiten keine zusätzliche Vergütung bezahlt. 24. Die vom Auftragnehmer durchzuführenden Berechnungen müssen 3-fach zur Genehmigung eingereicht werden. 25. Rohrbefestigung: Rohrschellen, Konsolen, Bügel und Gehänge, alles aus verzinktem Stahl und mit Gummiband der Shore-Härte 40 Grad ausgefüttert, Aufhängungen nur mit verzinkten Gewindestäben und Spannschlößchen, Decken- und Wanddurchführungen mit durchlaufender Rohrisolierung, alles entsprechend der DIN 4109 ausgeführt. Die Verwendung von Lochband u. ä. ist nicht zulässig. Die Rohrbefestigungen sind in technisch einwandfreier Form auszuführen. Rohraufhängungen müssen den Forderungen der DIN 4109 entsprechen. Bei den Befestigungen der Rohrleitungen ist je nach Art die entsprechende Ausdehnung zu berücksichtigen. Ebenfalls muss die Rohrausdehnung in geeigneter, technisch einwandfreier Form aufgenommen werden. Bei der Verlegung der Rohrleitung ist darauf zu achten, die Leitungsabstände so zu wählen, dass die Rohre einzeln isoliert werden können. 26. Wand- und Deckendurchführungen: Zwischen Schutzrohr und Rohrdurchführung ist ein Mindestabstand von 8-10 mm unbedingt einzuhalten. Der Zwischenraum ist mit gepreßten Spezialisolierungen, Bau- stoffklasse A 1 zu isolieren. Die Enden sind jeweils 30 mm überstehen zulassen und mit Pumaband zu verkleben. Schutzrohre in Decken enden in trockenen Räumen 3 cm und in nassen Räumen 10 cm über Fertigfußboden. 27. Schallschutz: Die Ausführung der Anlage hat unter Beachtung der gültigen Bestimmungen über Schallschutz (DIN 4109) zu erfolgen. Zur Rohrbefestigung sind Rohrschellen mit dämpfender Gummieinlage vorzusehen. Die freie Längendehnung ist zu gewährleisten. Aus Gründen des Korrosionsschutzes sind in den Naßzellen Rohrhülsen aus Kunststoff vorzusehen, die aus dem Estrich herausstehen und sowohl durch die Abklebung als auch nach oben abgedichtet sind. 28. Armaturen Vor dem Einbau sind der Bauleitung kostenlose Muster für alle Armaturen zur Begutachtung vorzulegen. Die Bauleitung behält sich vor bereits eingebaute und nicht genehmigte Armaturen austauschen zu lassen. Alle Hauptabzweigleitungen sind absperrbar einzurichten und mit Entleerungsmöglichkeit zu versehen. Bei den Muffen-Absperrventilen sind lösbare Verbindungen hinter den Ventilen einzubauen. Entleerungen und Entlüftungen sind auf Sammelleisten zu führen und in Trichtern o. ä. zuentwässern. Absperrungen mit eingebauten Entleerungen sind nicht zulässig. Die Entleerungen sind stets separat anzuordnen. 29. Abwasserleitungen Alle Abflußleitungen und Formstücke müssen der jeweiligen DIN entsprechen und sind gem. DIN 1986 und DIN 18306 (18381) und den örtlichen Vorschriften zu verlegen. Alle Abwasserleitungen innerhalb der Gebäude erhalten schallentkoppelte Systembefestigungen, bestehend aus Stütz- und Fixierschelle mit Wandplatte und Dämm-Manschette, Losschelle. Alle Abflußleitungen sind mit Gefälle nach DIN 1986 zu verlegen. Sie müssen wasserdicht sein und einer Wassersäule, die der Höhe des Gebäudes entspricht, standhalten. Zum Kürzen von Rohrleitungen sind nur geeignete Rohrtrenner zulässig. Alle Leitungsenden, an die beim späteren Ausbau angeschlossen wird, sind mit geeigneten und zulässigen Materialien zu verschließen. Nach Abschluß der Arbeiten sind die Abflußleitungen gründlich durchzuspülen, so daß alle Verunreinigungen beseitigt sind. Sie sind einer Druckprobe zu unterziehen. Hinweis zur Besichtigung Dem Bieter wird ausdrücklich empfohlen, die vorhandenen Objekte in Augenschein zu nehmen und sich ein eigenes Bild von den ausgeschriebenen Arbeiten zu machen. Der Bauherr wird Nachforderungen, welche sich aus den örtlichen Gegebenheiten ergeben und im Vorfeld zu erkennen waren, nicht anerkennen. Schlußerklärung Der Bieter erklärt, dass er durch die Abgabe des mit der Unterschrift versehenen Angebotes die vorstehenden Bedingungen anerkennt, in die zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen Einsicht genommen hat, über die örtlichen Verhältnisse genau unterrichtet ist, und mit anderen Bietern keine Preisvereinbarungen getroffen hat. Soweit eine der vorstehenden Bedingungen - gleich welchen Rechtsgrundes- unwirksam sein sollte, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle einer eventuell ungültigen Bedingung treten vorrangig die Vorschriften der VOB. ........................................................................ ............................. Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Sanitär
01
Sanitär
01.01 Rohrleitungen und Zubehör Trinkwasser
01.01
Rohrleitungen und Zubehör Trinkwasser
01.02 Armaturen und Zubehör
01.02
Armaturen und Zubehör
01.03 Abwasserleitung und Zubehör
01.03
Abwasserleitung und Zubehör
01.04 Rohrleitungsdämmung und Brandschutz
01.04
Rohrleitungsdämmung und Brandschutz
01.05 Einrichtungsgegenstände und Zubehör
01.05
Einrichtungsgegenstände und Zubehör
01.06 Sanitärarbeiten nach Bedarf
01.06
Sanitärarbeiten nach Bedarf
01.07 Bauleistungen
01.07
Bauleistungen
01.08 Demontagen
01.08
Demontagen
01.09 Provisorium Trinkwassererwärmung
01.09
Provisorium Trinkwassererwärmung
01.10 Sonstiges
01.10
Sonstiges
02 Heizung
02
Heizung
02.01 Heizkesselanlage und Zubehör
02.01
Heizkesselanlage und Zubehör
02.02 Abgasanlage
02.02
Abgasanlage
02.03 Gasanschluss
02.03
Gasanschluss
02.04 Warmwasserbereitung und Zubehör
02.04
Warmwasserbereitung und Zubehör
02.05 Rohrleitungen und Zubehör
02.05
Rohrleitungen und Zubehör
02.06 Armaturen und Zubehör
02.06
Armaturen und Zubehör
02.07 Rohrleitungsdämmung und Brandschutz
02.07
Rohrleitungsdämmung und Brandschutz
02.08 Heizkörper und Zubehör
02.08
Heizkörper und Zubehör
02.09 Heizungsarbeiten nach Bedarf
02.09
Heizungsarbeiten nach Bedarf
02.10 Bauleistungen
02.10
Bauleistungen
02.11 Demontagen
02.11
Demontagen
02.12 Sonstiges
02.12
Sonstiges
03 Lüftung
03
Lüftung
Lüftungsinstallation Die Sanitärräume erhalten eine Abluftanlage gemäß Lüftungskonzept. Für die Steigleitungen wird verzinktes Wickelfalzrohr einschl. Brandschutzschotts und für die Anbindeleitung  Flexrohr eingesetzt, sowie allen erforderlichen Nebenarbeiten. Im Keller sind Kondensa?allen und Reinigungsö?nungen vorzusehen. Im Dachgeschoss bzw. obersten Geschoss bei Flachdächern sind die Entlüftungsleitungen zu isolieren und über Dach mit zu liefernden und entsprechenden Dachhauben mit Zubehör zu montieren. Bei Steildächern sind zusätzliche Satteldach-Universalpfannen zu liefern und mit Zubehör zu montieren. Die Farbe ist dem vorhandenen Dach entsprechend zu wählen. Die alte Abluftanlage (Berliner Lüftung) ist in den Bädern gemauert, diese ist ordnungsgemäß bis 1,00 m unter Kellerdecke auszubauen und zu entsorgen (bauseits). Der restliche Kamin ist im KG von oben zu verschliessen und aus der Revisionsö?nung zu entleeren. Der Einzellüfter (je Bad) für das Einrohr-Lüftungssystem einschl. sämtlichen Zubehör wird durch den AG geliefert und montiert. Hierzu ist der AG durch den AN 4 Wochen vor Montage schriftlich in Kenntnis zu setzen. Hierbei ist darauf zu achten das der Ausschnitt (Einbauort gemäß Leitdetail) passgenau ausgeführt wird. Das Flexrohr und die Elektrozuleitung sind entsprechend lang vorzuhalten, sodass ein einsetzen in das fertig beplankte Installationsregister möglich ist. Die Wartung erfolgt über den AG.
Lüftungsinstallation
03.01 Rohrleitungen und Zubehör
03.01
Rohrleitungen und Zubehör
03.02 Brandschutz und Dämmung
03.02
Brandschutz und Dämmung
03.03 Bauleistungen
03.03
Bauleistungen
03.04 Sonstiges
03.04
Sonstiges
04 Sonstige Leistungen
04
Sonstige Leistungen
04.01 Allgemeine Arbeiten
04.01
Allgemeine Arbeiten
04.02 Baustelleneinrichtung
04.02
Baustelleneinrichtung
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten