Gründungsbeläge Bodenbeläge
RM-025-023 - An der Plantage 36/36a/38 Mainz
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Angebotsanfrage: Bodenbelagsarbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Stangsanierung eines Mehrfamilienhauses An der Plantage 36, 36a, 38 in 55120 Mainz Gesamtbauzeit: März - November 2026 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Bodenbelagsarbeiten
01 BODENBELAGSARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
01
BODENBELAGSARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Bei der Baumaßnahme An der Plantage 36; 36a; 38 handelt es sich um ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 3 Eingängen, Baujahr 1971. Insgesamt befinden sich 24 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1.320 m² (nach Umplanung) in dem Gebäude. Die Modernisierung wird in bewohntem Zustand durchgeführt. Im Zuge der Sanitär- und Lüftungsinstallation in Teilbereichen auch der Heizungs- und Elektroinstallationserneuerung werden alle Bäder, Flure und die Küchen renoviert. Bei Wohnungsleerständen werden die restlichen Räume ebenfalls komplett renoviert und erhalten eine neue Elektroinstallation. Zusätzlich wird das Gebäude energetisch aufgewertet in dem neue Fenster, in den Obergeschossen mit Aufsatzrollläden, eingebaut werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird das Dach neu eingedeckt und die Fassade, die bereits ein WDVS hat, farblich neu angelegt. Eine Kellerdeckendämmung ist auch bereits vorhanden, muss nach den Arbeiten jedoch ausgebessert werden. Beschreibung des Bauvorhabens im Einzelnen: Lage Das Gebäude befindet sich in der Stadt Mainz, Stadtteil Mombach Gebäude: • Gebäude mit flach geneigtem Satteldach, Breite ca. 9,85 m, Länge ca. 46,51m, Höhe First 14,58 m, Höhe Traufe 11,25 m • 4 Wohngeschosse, Kellergeschoss •3x Zweispänner •3 Hauseingänge •8 Wohneinheiten mit 2-Zimmer Wohnungen (ca. 40 m²) •16 Wohneinheiten mit 3-Zimmer Wohnungen (ca. 60-65 m²) •im wesentlichen 2 unterschiedliche Wohnungstypen •Kellergeschossnutzung: Mieterkeller, Technik, Abstellräume •Dachgeschossnutzung: Trockenraum •Gebäude liegt in einer parkähnlichen Anlage Folgende Maßnahmen in den Wohnungen sind geplant: - Erneuerung Versorgungsleitungen und -schacht, Fliesen, Sanitärobjekte und   Heizkörper im Bad (Neuanordnung Objekte und Schacht) - neue Wand zur Küche als Installationswand - Wegfall Badewanne zugunsten Dusche - Stellfläche Waschmaschine im Bad - Versetzen der Badezimmertür - Wegfall Abstellraum Flur - Erneuerung bzw. Herstellung eines Elektro-Versorgungsschachts im Flur - Küchenintallation in neuer Installationstrennwand zum Bad - Sanierung komplette Küche - Neuinstallation Elektro im Flur unter Putz inkl. Erneuerung Wand- /   Decken- und Bodenbeläge - Abgehängte Decke im Flur Energetische Maßnahmen: - Austausch der Fenster/Fenstertüren - Austausch vorhandener Rollläden im EG, Sanierung und Dämmung der   Rollladenkästen - Aufsatzrolläden in den Obergeschossen - Wohnraumlüftung als Abluftanlage - Neuinstallation der Heizungs-Steigleitungen an zentraler Stelle - Austausch von Heizkörpern bei Bedarf Zusätzliche Maßnahmen: - Erneuerung Elektroinstallation im Keller ab Hauseinführung und Treppenhaus - Reinigung der Balkonbrüstungen - Neuanstrich der Fassade (->Gerüststellung) - Abbruch der nicht mehr notwendigen Kamine - Neueindeckung d      es Daches (-> Gerüststellung), Reduzierung der Dachflächenfenster Bauzeit: Die vom AG gesetzten Arbeitsbeginn-Termine sind verbindlich, da diese mit den jeweiligen Mietern im Vorfeld abgestimmt werden.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifische Ausführungsbeschreibung Bodenaufbau Küchen und Flure bauseitige Vorarbeit: Ergänzung des schwimmenden Estrichs in Folge der Wandabbrüche -> Streifen entlang der Küchenwand -> Flur im Bereich der neuen Wand zum Bad. Bodenbelag auf vorhandenem und neuem Estrich: Untergrund mit lösungsmittelfreiem Haftgrund vorbereiten inkl. absaugen und anschleifen Vollflächige Spachtelung des Untergrunds (stuhlrollengeeignet) Schichtdicke mind. 2,0mm-5,0mm Oberboden aus PVC, DIN EN 649 Form: ~~~~~~~~~~                Planken Größe: ~~~~~~~~                 22,9 cm x 1,21 m Dicke: ~~~~~~~~~~                ca. 2 mm Nutzschichtdicke:         0,30 mm Oberfläche:                   Druckdesign mit Holzoptik (Eiche) Oberflächenvergütung: werkseitig Rutschsicherheit:          R9 Sockelleisten: Kernsockelleiste mit Kunststoffummantelung und flexibler Lippe zu Wand und Boden (Meterware) Oberfläche: Druckdesign in Holzoptik; passend zu Bodenbelag Größe: ~~~~~~~~ h=60mm Dicke: ~~~~~~~~~ 15mm einschl. liefern und verkleben auf Untergrund, Verlegerichtung paralell zur Außenwand. einschl. Anbringen der Sockelleisten mit geeigneter Methode einschl. aller Anschlüsse an die Örtlichkeit einschl. dauerelastischer Versiegelung der Anschlüsse einschl. sonstiger Nebenarbeiten Produktangabe Oberboden: Bodenbelag: Tarkett I.D. Essential 30, 3977012 Soft Oak, Light Brown Sockelleiste: Döllken, S60 flex life TOP, Eiche klassisch 2339 sauberer Trennschnitt und Anpassung an bestehenden Fußboden in den Zimmern mit Ausbildung einer Trennfuge wenn nötig mit Übergangsschiene. (Übergangsschiene in Material und Farbe dem Bestand angepasst) Hinweis: Ist es Wunsch des Mieters, dass sein Bodenbelag erhalten bleibt, muss dieser ausreichend geschützt werden. In diesem Fall werden Minderkosten (Preiser- mittlung siehe "Sonstiges-Fussbodenbelag") in Ansatz gebracht. Der Erhalt ist im Vorfeld mit der Bauleitung des AG`s abzustimmen.
Objektspezifische Ausführungsbeschreibung
Musterausführung Musterbad/ Musterküche Pro Gebäude ist zu Beginn der Arbeiten in einem gemeinsam mit dem AG festgelegten Bad und Küche eine Musterausführung herzustellen, bei denen alle wichtigen technischen Details fest- gelegt werden. Nach diesem Muster hat die Ausführung in den übrigen Bädern und Küchen zu erfolgen. Besonders Wert gelegt wird auf die Ausführung von: - Installationsschacht (Abmessungen) - Elektroarbeiten - HLS-Installation - Abdichtungsarbeiten an Boden und Wand, Durchdringungen - Fliesenverlegung Bei den Abdichtungsarbeiten im Musterbad ist ein Vertreter des Herstellers hinzuzuziehen, der den sachgemäßen Aufbau der systemrelevanten Schichten und die Richtigkeit der systemgebundenen Materialwahl bestätigt.
Musterausführung Musterbad/ Musterküche
Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 365 gelten für die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISO-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, insbesondere DIN 18 353 Estricharbeitem DIN 4102 Brandschutz im Hochbau Herstellervorschriften und Ausführungsdetails.
Maßgebende technische Vorschriften
Ausführungsrichtlinien Pflegeanleitungen sind dem AG für alle verlegten Bodenbeläge bei Abnahme zu übergeben. Bodenbeläge werden ohne Unterlage mit stuhlrollengeeigneten Klebstoffen verklebt. Es dürfen nur Klebstoffe eingesetzt werden, die nach Art und Klebstoffmenge für den angebotenen Belag von der Klebstoffindustrie freigegeben und empfohlen werden. Die verwendeten Materialien müssen frei von gesundheitsschädlichen Ausdünstungen, Ausgasungen und Emissionen sein. Klebstoffe dürfen folgende Bestandteile nicht enthalten: Benzol, Di- und Tetrachloräthan, Trichloräthylen, Methanol, Dioxan, Tetrahydrofuran, Schwefel-Kohlenstoff, Formaldehyd, Toluol, sowie alle weiteren zwischenzeitlich als gesundheitsgefährdend eingeordneten Lösungsmittel und Zusatzstoffe. Grundsätzlich dürfen keine gesundheitsschädlichen Baustoffe zur Ausführung kommen. Nicht einzusetzen sind beispielsweise asbesthaltige, radioaktive und PCB-haltige Baustoffe, sowie unter Einsatz von Fluorkohlenwasserstoffen hergestellte Baustoffe. (z.B. FCKW geschäumte Platten). Alle verwendeten Baustoffe müssen baubiologisch unbedenklich sein. Im Übergang zu anderen Baustoffen und Bauteilen sind Anschlussfugen herzustellen. Materialwechsel sind mittels Übergangsschiene sauber auszuführen. An durchdringenden Bauteile ist sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG eingebaut werden. Ein passgenaues Anarbeiten an bestehende bzw. neue Türzargen einschl. Verfugung ist Leistung des AN. Alle Bodenbeläge sind nach Herstellervorschrift auf fertig vorbereitem Untergrund vollflächig und unter Berücksichtigung der Rapportangaben zu verkleben. Grundsätzlich sind die neuesten, vom Hersteller herausgegebenen Verlegeanleitungen zu beachten. Sollte es sich als erforderlich erweisen, so ist mit dem Hersteller Rücksprache zu nehmen. Klebstoffrückstände auf dem Bodenbelag sind sofort zu entfernen. Die Untergrundvorbehandlung erfolgt durch Aufbringen einer Spachtelmasse bzw. bei größeren Unebenheiten einer Ausgleichsmasse. Die Spachtel- oder Ausgleichsmasse ist so aufzubringen, dass sie sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbindet, nicht reißt und ausreichend druckfest ist. Für die Verträglichkeit der Spachtelmasse mit dem Klebstoff und dem Untergrund ist der Bieter verantwortlich. Herstellen von Randdämmstreifen bei Estrichausbesserungen im Randbereich einschl. entfernen der überstehenden Randstreifen. Auf Estrichen, mit denen sich die Spachtel- oder Ausgleichsmasse ungenügend verbindet, ist ein Voranstrich als Haftbrücke zur Erzielung einer besseren Adhäsionsfähigkeit aufzubringen. Es sind Spachtelmassen, die für die Untergründe geeignet sind, einzusetzen. Die verwendeten Materialien müssen frei von gesundheitsschädlichen Ausdünstungen, Ausgasungen und Emissionen sein, auch im Zusammenhang mit den sie berührenden bauseitigen Materialien wie Estrich oder Oberbelag. Der Beanspruchung des Oberbelages entsprechend sind ausschließlich geprüfte Systeme zur Untergrundvorbehandlungen zugelassen. Auf Verlangen des AN sind geeignete Nachweise / Prüfzeugnisse vorzulegen. Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen. Bei Anschlüssen an aufgehende Bauteile ohne Sockelleisten oder an Schienen und dergleichen sind sämtliche sichtbaren Randabschlüsse scharfkantig und glatt herzustellen und vorher sauber anzuspachteln, so dass ein exakter Abschluss entsteht. Die Fuge ist dauerelastisch zu verfugen. Übergangsschienen sind ohne sichtbare Schrauben anzubringen, das Kleben ist nicht gestattet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das nur einwandfrei gereinigte Beläge abgenommen werden. Die Oberflächen dürfen keinerlei Verschmutzungen aufweisen. Alle Beläge sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen. Reservebelag von jeder Sorte von je 10 m² sind dem AG zu überlassen.
Ausführungsrichtlinien
01.01 BODENBELAG - Küchen / Flure
01.01
BODENBELAG - Küchen / Flure
01.02 BODENBELAG - Leerwohnungen
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BODENBELAG - Leerwohnungen
01.03 Maßnahmen nach Bedarf
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Maßnahmen nach Bedarf
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten