Bodenbelagsarbeiten
Brückes 2-8
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Angaben zur Baustelle - Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme   handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein   Mehrfamilienhaus mit insgesamt 96 Wohneinheiten umgebaut werden soll. - Im 1. Bauabschnitt sind ca. 52 Wohneinheiten geplant. - Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8    in Bad Kreuznach. - Baustrom und Bauwasser werden   bereit gestellt. - Für die Entsorgung von Bauschutt und   sonstiger Abfälle ist jeweils der   Verursacher verantwortlich. - Sämtliche Arbeitsbereiche sind   besenrein zu hinterlassen. - Die Weitervergabe von Leistungen   und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer   bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung   durch den AG Ausführungszeiten: Gebäudeteile C,D,E 24.08.2026 bis 11.12.2026 Gebäudeteil A,B 23.11.2026 bis 09.04.2027 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet. - Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind   folgende Regelwerke in der jeweils zur Abnahme   neuesten Fassung:   - Landesbauordnung Rheinland-Pfalz   - Die einschlägigen     Unfallverhütungsvorschriften     der Berufsgenossenschaften   - Die zum Zeitpunkt der Abnahme der     Leistung geltenden     Bestimmungen, Vorschriften,     Auflagen und Anordnungen der     für die Durchführung der     Leistungen zuständigen     Behörden und behördenähnlichen     Institutionen. Zum Beispiel:     TÜV, Berufsgenossenschaften,     Fachverbände, etc.   - VOB/B DIN 1961     Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die     Ausführung von Bauleistungen   - Die zum Zeitpunkt der Abnahme     geltende anerkannten Regeln     der Bautechnik   - VOB/C DIN 18299 Allgemeine     Technische Vertragsbedingungen für     Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art: - alle Regelungen der VOB/C für    die entsprechenden Gewerke. - DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen;    Begriffe, Grundsätze,    Anwendungen, Prüfung - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau,    Bauwerke. - Herstellerrichtlinien und    Verarbeitungshinweise der    Hersteller der    einzelnen Produkte Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge: a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum     Leistungsverzeichnis. b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung c) die technischen Vorbemerkungen d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik) f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung h) die einschlägigen DIN-Vorschriften 2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT Die Zuschlagsfrist beträgt 6 Wochen ab Angebotsabgabedatum. 3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben. 4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN) Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht. 5. EINHEITSPREISE In die Preise ist die Baustelleneinrichtung sowie sämtliche Leistungen und Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes. 6. BAUSEITIGES MATERIAL Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und zu lagern. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die volle Haftung. 7. UMLAGEN BAUSTROM, WASSER, REINIGUNG, BAUWESENVERS. Die Kosten hierfür werden mit 0,2% der Auftragssumme vereinbart und in der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 8. GERÜSTE Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Absperrvorrichtungen etc. sind jedoch zu berücksichtigen 9.SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich und eigenmächtig auf eigene Kosten durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt. 10.ORTSKENNTNIS: Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den Beschaffenheiten vor Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen! Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt! 11.SICHERHEITSEINBEHALT : Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme Folgende Vertragsbedingungen werden vereinbart: Die VOB in der aktuellen Fassung ist Bestandteil des Vertrages. Dem vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnis ist vom Bieter eine aktuelle Freistellungsbescheinigung beizufügen. Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so bleibt der Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig. Ausführungsweise gemäß beiliegender Pläne (die dem LV beigefügten Pläne, vorbehaltlich geringfügiger Maßveränderungen, sind ausschließlich zur Kalkulation dieses Angebotes). Die Ausführung erfolgt nach örtlichem Aufmaß durch den Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung. Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt nach Vorlage eines prüfbaren Aufmaßes mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %. Abschlagszahlungen können nur in Höhe eines über Aufmaß ermittelten Leistungsstandes gestellt werden. Ab 250.000,- EUR Abrechnungssumme netto erfolgt bei der Schlussrechnung ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% der Abrechnungssumme bis zur Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaftsurkunde. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB B § 13, beträgt 4 Jahre. Hinweis zu Allgemeinen Einrichtungen: Sämtliche sonstige Einrichtungbestandteile, die zur Abwicklung der Arbeiten erforderlich sind sowie der Toilettenraum entsprechend den baulichen Anforderungen und den Anforderungen an die Einrichtung und die Ausstattung nach Paragraph 48 Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 48/1,2 auf den vom Bauherrn ausgewiesenen Flächen vorhalten, aufstellen und beseitigen. Diese sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Im Einheitspreis sind die Kosten für Betrieb und Unterhalt enthalten. Hinweise zu Umlagen bzw. Abzügen der Abrechnungssumme: Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie das Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, ist gemäß VOB/C vom AN selbst zu veranlassen. Hinweise zu Aufmaße: Die Aufmaße sind nachvollziehbar räumlich gegliedert aufzustellen. Grundsätzlich sind hierfür Aufmaßpläne vom Auftragnehmer zu erstellen. Die Grundlage für die Aufmaßpläne sind die Ausführungspläne der Fachplaner. Im Einzelfall sind die Aufmaße gemeinsam mit der Fachbauleitung durchzufüren. Die Fachbauleitung erhält die Originale der Aufmaßblätter, der AN eine Kopie. Die Massen der einzelnen Aufmaßblätter sind in eine nach Titeln und Positionen geordnete Aufmaßzusammenstellung zu übertragen, die laufend fortgeschrieben wird. Hinweise zur Kalkulation: Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den AN zu entsorgenden Materialen und Bauteile gehen in das Eigentum des Unternehmers über. In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und Entsorgungskosten miteinzukalkulieren. Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan. Arbeitszeiten: Stunden, die ausserhalb der geregelten Arbeitzeit anfallen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen: Zur Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume Lagerflächen stehen ausschließlich auf dem Baugrundstück zur Verfügung und sind vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: Schutzgebiete auf dem Baugrundstück sind keine bekannt. Schutzzeiten richten sich nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" (Geräuschimmissionen) vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz. Nr. 160). Die örtlichen polizeilichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Fahrspuren von Transporter, LKWs oder Radlader sind nach Abschluss der Arbeiten zu glätten. Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen o.Ä. Im Baufeld sind keine schützenswerte Bäume und Pflanzenbestände vorhanden. Die Strassenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Evetuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen. Regelung und Sicherung des Verkehrs Für das Einholen der Genehmigungen für das Erstellen von Gerüsten, Errichten von Kränen, Absperrungen ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine Stoffe und Bauteile vom AG geliefert. Vom Auftraggeber erbrachte Arbeitsleistungen Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine Arbeitsleistungen vom AG erbracht. Leistungen für andere Unternehmer Sofern Leistungen für andrere Unternehmer zu erbringen sind hat der Unternehmer selbst mit dem jeweiligen AN für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Weitere Vorbemerkung: Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den zusätzlichen technischen Vorschriften nicht abweichende Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung. Mit den im Leistungsverzeichniss enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Baustoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut werden, deren Hersteller einem Güteschutzverband angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein. Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und bei negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den einwandfreien Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der Baustelle vorhanden sein. Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen. Will der Unternehmer andere als vorgesehene Konstruktionen ausführen, so muß er vorher die Genehmigung der Bauleitung einholen und erforderlichenfalls die statischen Berechnungen und Pläne auf seine Kosten anfertigen. Entstehende Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Unternehmers. Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der Bauleitung vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Die Herstellung, Vorhaltung und Beseitigung der Zufahrten an und auf der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Den Zeitpunkt der Entfernung bestimmt die Bauleitung. Alle anschließenden öffentliche Verkehrsflächen sind laufend zu reinigen. Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen sind einwandfrei zu schützen. Für Beschädigungen auch durch Zulieferanten haftet der Auftragnehmer. Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die örtlichen Gegebenheiten zu orientieren. Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse, schwierige Materialtransporte, schlechte Zufahrtstraßen, notwendige Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher Verkehrsflächen während der Bauzeit und geforderte Absperrungen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs sind in die Einheitspreise als Nebenleistungen einzurechnen, soweit keine besonderen Ansätze dafür im Angebot enthalten sind. Vorhandene Bepflanzungen auf dem Baugrundstück bzw. dem Nachbargrundstück, die unbeschädigt  erhalten bleiben müssen, sind zu schützen. Die notwendigen Sicherungsmassnahmen und entsprechende Sorgfalt und Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt: - Anlage 1: Lageplan - Anlage 2: Grundrisse - Anlage 3: Ansichten - Anlage 4: Schnitte Allgemeine Vorbemerkungen Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der Baustelle benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur Baustelle, sonstige Befestigungen etc., werden nicht gesondert aufgeführt und nicht vergütet. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Gelände ist nach Abschluß der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken sind während der Bauzeit zu sichern. Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter für die WDVS- arbeiten, sondern allen am Bau beschäftigten Handwerkern. Evtl. Forderungen der Energieversorgungsunternehmen, Bauaufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaften und sonstigen Behörden sind zu beachten und ohne gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert, ist ein Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. Die Vorschriften der Gemeinde Elz sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten, dass die von ihm erstellten Einrichtungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie den Verkehr nicht gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich festgelegten Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl. anfallende Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten zu beseitigen. Während der Arbeiten entstehende Verschmutzungen der öffentlichen Wege und Straßen sind täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind komplett (einschl. Folien, Papier und Verpackungsrückstände) zu entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und sonst. Flächen auf dem Baugrundstück wird nicht gestattet. Sollte der AN diese nach Abschluß der Arbeiten nicht selbst entfernen, so behält sich der Bauherr vor, die Beseitigung auf Kosten des AN durchführen zu lassen. Hinweis: Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist sind in den Preisen enthalten: Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen, Absturzsicherungen, Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb des Gebäudes sowie das Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der Bauleitung den angefallenen Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl. bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen Werkzeuge und Geräte. Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, freiBaustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und sofortige Rücknahme des Verpackungsmaterials. Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme. Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen. Farbton: nach Wahl des AG Nach Beauftragung, ist mit der Bauleitung ein Termin über die Farbwahl zu vereinbaren
Angaben zur Baustelle
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach VOB/A §10 01 Normen und Vorschriften Die Ausführung, sowie alle verwendeten Materialien haben den einschlägigen gesetzlichen,behördlichen und DIN-Vorschriften, sowie den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Es gelten die im Zusammenhang mit der Ausführung stehenden Normen und Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung, insbesondere: DIN 18 356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten TKB - Merkblatt Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten TKB - Merkblatt Technische Beschreibung und Verarbeitung vonzementären Bodenspachtelmassen BEB - Merkblatt Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen 02 Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht zusätzlich vergütet: 1. Anarbeiten an Einbauteile, soweit nicht im LV beschrieben. Anarbeiten an alle Wände oder Stützen. 2. Anspachteln von Übergängen verschiedener Teppichbeläge oder sonstiger Dünnbeläge, sowie Türschwellen, sodaß ein absatzloser Übergang entsteht. 3. Verlegung der Dielen grundsätzlich senkrecht zur Fassade, sowie das Erstellen von Verlegeplänen zur Freigabe durch den Architekten. 5. Vorhalten von Reservedielen für jede Charge um beschädigte Teile vor der Übergabe auswechseln zu können. 6. Abschneiden der Randdämmstreifen. Hinweise: A) Ästhetik, Farbe, Design Um Farbabweichungen innerhalb der Flächen zu vermeiden, muss die gesamte bestellte Menge eines Produkts aus jeweils einer Produktionscharge geliefert werden. B) Umweltverträglichkeit Der Hersteller des Belages muss durch Prüfberichte / Gutachten externer Institute nachweisen, dass: Keinerlei Bedenken gegen den Einsatz des Bodenbelages in Beherbergungsstätten und Gaststätten bestehen. Der Bodenbelag frei von nachweisbaren kanzerogenen N-Nitrosaminen gemäß TRGS 552 ist. Darüber hinaus hat der Hersteller nachzuweisen, dass durch eine umfassende Fremdüberwachung der Fertigprodukte durch ein unabhängiges Institut, die Freiheit von nachweisbaren kanzerogenen N-Nitrosaminen der Produkte dauerhaft gesichert ist. Der Hersteller ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EG ÖKO-Audit-Verordnung 761/2001 oder ISO 14001 nachweisen kann. Der Hersteller einen aktuellen Umweltbericht seines Unternehmens vorlegt. C) Sicherheit, Brand / Brandgase Die angebotenen Bodenbeläge müssen die Brandanforderungen der DIN 4102, Klasse B1 erfüllen. Im Falle der brandtoxikologisch Unbedenklichkeit soll diese gemäß DIN 53436 eingestuft und chlorfrei sein. Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines externen Instituts zu belegen. D) Verlegung Die ausführende Verlegefirma muss, um spätere Reklamationen und Verzugskosten zu vermeiden, Erfahrung mit den angebotenen Produkten in vergleichbaren Einsatzbereichen vorweisen können und Ansprechpartner anzugeben. Im Bedarfsfalle hat die Herstellerfirma des Bodenbelags eine entsprechende Verlegeeinweisung sicherzustellen. E) Muster Alle angebotenen Bodenbeläge müssen in den entsprechenden Qualitäten/Designs als Originalmuster vorgelegt werden. Für Sonderfarben sind Labormuster akzeptabel, sofern das in Design und technischer Ausführung identische Produkt standardmäßig verfügbar ist. Das Ausschreibende Stelle bzw. Nutzer behält sich das Recht vor, zur Sicherstellung der geforderten Qualität Muster von externen Stellen technisch prüfen zu lassen oder durch Probeverlegung im eigenen Hause auf die geforderten Eigenschaften zu testen. F) Garantien / Zertifikate Die in dieser Ausschreibung geforderten technischen Eigenschaften und Daten werden vom Bodenbelagshersteller gewährleistet. Eigenschaften, die im Objekt nicht ohne weiteres überprüfbar aber gleichsam sicherheitsrelevant sind, sind durch eine Prüfbescheinigung nach EN 10.204-2.2 bzw. durch Zeugnisse unabhängiger Prüfinstitute zu bescheinigen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach VOB/A
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise 1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres Arbeitsauftrages Ihren Arbeitsplatz haben. 2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm (nach DIN EN 397) und Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder Sicherheitsgummistiefel (nach DIN EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich geschlossener Räume, in denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden. Beschäftigte, die das nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen! Entsprechend den auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere Arbeitsschutzmittel und Schutzausrüstungen zu benutzen. 3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot ! 4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, für die eigene und für die Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge zu tragen. Jede von Ihnen festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit sowie alle festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen Vorkommnisse sind meldepflichtig! Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. 5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden. 6. Das Entfernen oder Ändern von Sicherheitskennzeichnungen, Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen ist nur befugten Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der Weisungsbefugnis. 7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten. Informieren Sie sich über die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die Standorte der Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw. 8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und Ausrüstungen sind der ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen Prüfungen (Prüffristen) zu beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen frei von Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit geeignet sein. Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen! 9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf den Baustellenverkehr. Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die Schrittgeschwindigkeit. Das Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht gestattet. 10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten Zugänge befahren, betreten und verlassen werden. Außerhalb der Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf der Baustelle verboten. 11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten Ersthelfer zu benennen, welcher sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält. 12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Abfälle sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst entsorgen. Behältnisse für Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen. 13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten: - Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden. - Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer am Unfallort oder imSanitätsraum. - Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss   eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen. - Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und schonender Transport, unter   Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung eingesehen werden
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1 Bodenbelagsarbeiten
1
Bodenbelagsarbeiten
Hinweis: Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist  sind in den Preisen enthalten: Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen, Absturzsicherungen, Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb des Gebäudes sowie das Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der Bauleitung den angefallenen Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl. bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen Werkzeuge und Geräte. Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und sofortige Rücknahme des Verpackungsmaterials. Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme. Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen.
Hinweis:
- Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18365 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
- Ausführungsgrundlage
1._._. 1 CM Messung Feuchtigkeitsmessung / Freimessung nach dem CM-Verfahren DIN 18560-1, Ausführung auf Anordnung des AG. Ausführungsort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 1
CM Messung
52.00
St
1._._. 2 Randdämmstreifen abschneiden überstehenden Randdämmstreifen nach Estrich-Verlegung oberhalb des Fertigfußbodens bodengleich abschneiden und entsorgen. Leistungsbereich:Wohnbereiche, GG - DG
1._._. 2
Randdämmstreifen abschneiden
4,867.80
m
1._._. 3 Bodenflächen besenrein herstellen, Estrich/Beton Reinigen und Absaugen von Boden- und Wand-/Sockelflächen, Entfernen von grober Verschmutzung und haftungsmindernder Stoffe. (z.B. durch Abbürsten, Abschleifen) Der Untergrund muss raumbeständig, fest und sauber sein (staubfrei, frei von Wachs, Farbschichten u.a. Trennmitteln). Anfallender Schutt wird Eigentum des Auftragnehmers und ist abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen, inkl. Gebühren. Einbauort: Gartengeschoss bis DG    GG: 1.088,354 m²    EG: 1.350,94 m² 1.OG: 1.520,94 m² 2.OG: 1.188,78 m² 3.OG:    579,23 m² 4.OG:    222,72 m²
1._._. 3
Bodenflächen besenrein herstellen, Estrich/Beton
4,056.50
1._._. 4 Arbeitsfugen und Risse verschließen (Estrich) Arbeitsfugen und Schwindrisse im Estrich verschließen, durch Kunstharzverguss einschließlich Quarzsandabstreuung. Material: 2-Komponenten-Kunststoffmasse Ausführungsort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 4
Arbeitsfugen und Risse verschließen (Estrich)
90.00
m
1._._. 5 Untergrund grundieren u. verspachteln Vollflächiges Grundieren und Spachteln des Untergrundes mit Spachtel-/Nivelliermasse, emissionsarm gem. GEV-EMICODE EC 1 PLUS, zementär, selbstverlaufend, stuhlrollengeeignet, caseinfrei, einschl. maschinellem Feinschliff und absaugen. Schichtdicke: mind. 3 mm Einhaltung der Ebenheitsklasse E3 nach dem Technischen Hinweisblatt 02 des Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik. Verarbeitung und Material nach Vorgabe des Bodenbelagherstellers. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einbauort: Gartengeschoss bis DG    GG: 1.088,354 m²    EG: 1.350,94 m² 1.OG: 1.520,94 m² 2.OG: 1.188,78 m² 3.OG:    579,23 m² 4.OG:    222,72 m²
1._._. 5
Untergrund grundieren u. verspachteln
4,056.50
1._._. 6 Desingbelag/Vinybelag Oberfläche Holzdekor Vinyl-Fußbodenbelag, Inkl. Grundierung Perm. antistatisch, vollflächig verklebt verlegen. Untergrund Heizestrich als Zementestrich. Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 23 (Wohnbereich) Trittschallverbesserungsmaß EN ISO 10140-3, 5dB. Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 Bfl-s1 Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 gemäß BGR 181. Fußbodenheizung geeignet. In Planken, Plankenformat in cm x cm: ca. 120 x 18 mit Druckdesign, in Holzoptik Eiche (nach auswahl AG) Materilastärke: ca 3mm Angeb. Fabrikat (Belag):_______________________________________________ _______                                              (vom Bieter einzutragen) Angeb. Fabrikat (Klebstoff):___________________________________________ _________                                                 (vom Bieter einzutragen) Einbauort: Gartengeschoss bis DG    GG: 1.088,354 m²    EG: 1.350,94 m² 1.OG: 1.520,94 m² 2.OG: 1.188,78 m² 3.OG:    579,23 m² 4.OG:    222,72 m²
1._._. 6
Desingbelag/Vinybelag Oberfläche Holzdekor
4,056.50
1._._. 7 Sockelleiste 16/40 Eiche, inkl. Vitoband Sockelleiste Querschnitt B/H 16/40 mm, rechteckig, Oberkante abgerundet, aus Eiche, mattweiss lackiert, inkl. Vitoband (Schallschutz) liefern und montieren. Ausführung genagelt und geklebt. Untergrund Mauerwerk verputzt und Gibskartonwand. Bei Bodentiefen Fensterelementen Sockelausführung mittels Flachleiste. Inkl. der benötigten Gehrungsschnitte. Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 7
Sockelleiste 16/40 Eiche, inkl. Vitoband
4,867.80
m
1._._. 8 Sichtfugen Übergänge Vorhandene Sichtfugen- Übergänge an Bodentiefe Fensterelemente oder Bereiche ohne Sockelleiste, elastisch mit Silikon oder PU im Farbton nach Angabe der Bauleitung ausbilden. inkl. Anschnittarbeiten. Leistungsbereich: Wohnbereiche, GG - DG
1._._. 8
Sichtfugen Übergänge
210.00
m
1._._. 9 Trennschienen Liefern und Einbauen von Materialtrennschienen aus Edelstahl, Schenkelhöhe passend zu vorbeschriebenen Bodenbelägen, sauber eingespachtelt, im Übergang unterschiedlicher Beläge. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 9
Trennschienen
218.00
m
1._._.10 Abschlusschienen Liefern und Einbauen von Abschlussschienen aus Edelstahl, Schenkelhöhe passend zu vorbeschriebenen Bodenbelägen, sauber eingespachtelt, am Abschluss des Bodenbelags, z.B Fliesenbeläge, Fenstertürelement. angeb. Fabrikat__________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._.10
Abschlusschienen
350.00
m
1._._.11 Winkelschienen Liefern und montieren von Winkelschienen als Abschlussleiste aus Aluminium-
1._._.11
Winkelschienen
O
1.00
m
1._._.12 Trennschienen anspachteln Bauseitige Trennschienen vom Vorgewerk (Fliesen) mit standfester Spachtelmasse, höhe bis maximal 4mm anspachteln. Leistungsbereich: Bäder u. Gäste-WC u. Abstellräume, GG DG
1._._.12
Trennschienen anspachteln
218.00
m
1._._.13 Abdeckung Bodenbelag Abdeckung des verlegten Bodenbelages aus Rohfilpappe sowie späteren Abbau und fachgerechter Entsorgung.
1._._.13
Abdeckung Bodenbelag
4,056.50
2 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
2
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschl. aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt. Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst ab acht Beschäftigten anerkannt. Arbeiten, welche keine Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
2._._. 1 Vorarbeiter-/Polierstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Polierstunden.
2._._. 1
Vorarbeiter-/Polierstunden
16.00
h
2._._. 2 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Facharbeiterstunden.
2._._. 2
Facharbeiterstunden
10.00
h
2._._. 3 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Helferstunden.
2._._. 3
Helferstunden
10.00
h