To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Angaben zur Baustelle
- Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme
handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein
Mehrfamilienhaus mit insgesamt 96 Wohneinheiten umgebaut werden soll.
- Im 1. Bauabschnitt sind ca. 52 Wohneinheiten geplant.
- Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8
in Bad Kreuznach.
- Baustrom und Bauwasser werden
bereit gestellt.
- Für die Entsorgung von Bauschutt und
sonstiger Abfälle ist jeweils der
Verursacher verantwortlich.
- Sämtliche Arbeitsbereiche sind
besenrein zu hinterlassen.
- Die Weitervergabe von Leistungen
und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
durch den AG
Ausführungszeiten:
Gebäudeteile C,D,E
24.08.2026 bis 11.12.2026
Gebäudeteil A,B
23.11.2026 bis 09.04.2027
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE
Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der
Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach
den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet.
- Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind
folgende Regelwerke in der jeweils zur Abnahme
neuesten Fassung:
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaften
- Die zum Zeitpunkt der Abnahme der
Leistung geltenden
Bestimmungen, Vorschriften,
Auflagen und Anordnungen der
für die Durchführung der
Leistungen zuständigen
Behörden und behördenähnlichen
Institutionen. Zum Beispiel:
TÜV, Berufsgenossenschaften,
Fachverbände, etc.
- VOB/B DIN 1961
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen
- Die zum Zeitpunkt der Abnahme
geltende anerkannten Regeln
der Bautechnik
- VOB/C DIN 18299 Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art:
- alle Regelungen der VOB/C für
die entsprechenden Gewerke.
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen;
Begriffe, Grundsätze,
Anwendungen, Prüfung
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau,
Bauwerke.
- Herstellerrichtlinien und
Verarbeitungshinweise der
Hersteller der
einzelnen Produkte
Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge:
a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis.
b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung
c) die technischen Vorbemerkungen
d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung
e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik)
f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung
h) die einschlägigen DIN-Vorschriften
2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT
Die Zuschlagsfrist beträgt 6 Wochen ab
Angebotsabgabedatum.
3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer
einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter
Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben.
4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN)
Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht.
5. EINHEITSPREISE
In die Preise ist die Baustelleneinrichtung sowie sämtliche Leistungen
und
Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des
Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen
nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen
Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden
Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes.
6. BAUSEITIGES MATERIAL
Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom
Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und
zu lagern.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die
volle Haftung.
7. UMLAGEN BAUSTROM, WASSER, REINIGUNG,
BAUWESENVERS.
Die Kosten hierfür werden mit 0,2% der Auftragssumme vereinbart und in
der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
8. GERÜSTE
Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
Absperrvorrichtungen etc. sind jedoch zu berücksichtigen
9.SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE
Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene
Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle
z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich
und eigenmächtig auf eigene Kosten
durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN
nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in
Rechnung gestellt.
10.ORTSKENNTNIS:
Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den
Beschaffenheiten vor
Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen!
Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt!
11.SICHERHEITSEINBEHALT :
Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme
Folgende Vertragsbedingungen werden vereinbart:
Die VOB in der aktuellen Fassung ist Bestandteil des Vertrages.
Dem vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnis ist vom Bieter eine
aktuelle Freistellungsbescheinigung beizufügen.
Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so
bleibt der Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig.
Ausführungsweise gemäß beiliegender Pläne (die dem LV beigefügten Pläne,
vorbehaltlich geringfügiger Maßveränderungen, sind ausschließlich zur
Kalkulation dieses Angebotes). Die Ausführung erfolgt nach örtlichem
Aufmaß durch
den Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung.
Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt nach Vorlage
eines prüfbaren Aufmaßes mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %.
Abschlagszahlungen können nur in Höhe eines über Aufmaß ermittelten
Leistungsstandes gestellt werden.
Ab 250.000,- EUR Abrechnungssumme netto erfolgt bei der Schlussrechnung
ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% der Abrechnungssumme bis zur
Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaftsurkunde.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB B § 13,
beträgt 4 Jahre.
Hinweis zu Allgemeinen Einrichtungen:
Sämtliche sonstige Einrichtungbestandteile, die zur Abwicklung der
Arbeiten erforderlich sind sowie der
Toilettenraum entsprechend den baulichen Anforderungen
und den Anforderungen an die Einrichtung und die
Ausstattung nach Paragraph 48 Arbeitsstättenverordnung
und der Arbeitsstättenrichtlinie
ASR 48/1,2 auf den vom Bauherrn ausgewiesenen Flächen
vorhalten, aufstellen und beseitigen.
Diese sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und
werden nicht gesondert vergütet.
Im Einheitspreis sind die Kosten für Betrieb und
Unterhalt enthalten.
Hinweise zu Umlagen bzw. Abzügen der Abrechnungssumme:
Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie das
Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers
herrühren, ist gemäß VOB/C vom AN selbst zu veranlassen.
Hinweise zu Aufmaße:
Die Aufmaße sind nachvollziehbar räumlich gegliedert aufzustellen.
Grundsätzlich sind hierfür Aufmaßpläne vom Auftragnehmer zu erstellen.
Die Grundlage
für die Aufmaßpläne sind die Ausführungspläne der Fachplaner. Im
Einzelfall sind
die Aufmaße gemeinsam mit der Fachbauleitung durchzufüren. Die
Fachbauleitung erhält die Originale der Aufmaßblätter, der AN eine
Kopie. Die Massen
der einzelnen Aufmaßblätter sind in eine nach Titeln und Positionen
geordnete Aufmaßzusammenstellung zu übertragen, die laufend
fortgeschrieben wird.
Hinweise zur Kalkulation:
Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders
angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den
AN zu
entsorgenden Materialen und Bauteile gehen
in das Eigentum des Unternehmers über.
In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und
Entsorgungskosten miteinzukalkulieren.
Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan.
Arbeitszeiten:
Stunden, die ausserhalb der geregelten Arbeitzeit anfallen
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen:
Zur Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume
Lagerflächen stehen ausschließlich auf dem Baugrundstück
zur Verfügung und
sind vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten:
Schutzgebiete auf dem Baugrundstück sind keine bekannt. Schutzzeiten
richten sich nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz
gegen
Baulärm" (Geräuschimmissionen) vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz. Nr.
160).
Die örtlichen polizeilichen Ruhezeiten sind einzuhalten.
Fahrspuren von Transporter, LKWs oder Radlader sind nach
Abschluss der Arbeiten zu glätten.
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen o.Ä.
Im Baufeld sind keine schützenswerte Bäume und Pflanzenbestände
vorhanden.
Die Strassenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor
Beschädigungen
und Verunreinigungen zu schützen.
Evetuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort
eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen.
Regelung und Sicherung des Verkehrs
Für das Einholen der Genehmigungen für das Erstellen von Gerüsten,
Errichten von Kränen, Absperrungen ist der
Unternehmer selbst verantwortlich.
Vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Stoffe und Bauteile vom AG geliefert.
Vom Auftraggeber erbrachte Arbeitsleistungen
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Arbeitsleistungen vom AG erbracht.
Leistungen für andere Unternehmer
Sofern Leistungen für andrere Unternehmer zu erbringen sind hat der
Unternehmer selbst mit dem jeweiligen AN für einen entsprechenden
Ausgleich zu sorgen.
Weitere Vorbemerkung:
Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den zusätzlichen
technischen Vorschriften nicht abweichende
Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen
des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung.
Mit den im Leistungsverzeichniss enthaltenen Angaben über Bauart,
Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung,
unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der
Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei
bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und
Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Baustoffe
und Bauteile, einschl. Abladen und
Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes vorgeschrieben ist.
Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut werden, deren
Hersteller einem Güteschutzverband
angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein.
Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie
Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und bei
negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den einwandfreien
Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der Baustelle vorhanden
sein.
Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen.
Will der Unternehmer andere als vorgesehene Konstruktionen ausführen, so
muß er vorher die Genehmigung der Bauleitung einholen und
erforderlichenfalls die statischen Berechnungen und Pläne auf seine
Kosten anfertigen. Entstehende Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des
Unternehmers.
Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der Bauleitung
vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen.
Die Herstellung, Vorhaltung und Beseitigung der Zufahrten an und auf der
Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Den Zeitpunkt der Entfernung
bestimmt die Bauleitung. Alle anschließenden öffentliche Verkehrsflächen
sind laufend zu reinigen.
Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im Anschluss an
öffentliche Verkehrsflächen sind einwandfrei zu schützen. Für
Beschädigungen auch durch Zulieferanten haftet der Auftragnehmer.
Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die örtlichen Gegebenheiten
zu orientieren. Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse,
schwierige Materialtransporte, schlechte Zufahrtstraßen, notwendige
Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher Verkehrsflächen während der
Bauzeit und geforderte Absperrungen zur Sicherung des öffentlichen
Verkehrs sind in die Einheitspreise als Nebenleistungen einzurechnen,
soweit keine besonderen Ansätze dafür im Angebot enthalten sind.
Vorhandene Bepflanzungen auf dem Baugrundstück bzw. dem
Nachbargrundstück, die unbeschädigt erhalten bleiben
müssen, sind zu schützen. Die notwendigen Sicherungsmassnahmen und
entsprechende
Sorgfalt und Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
- Anlage 1: Lageplan
- Anlage 2: Grundrisse
- Anlage 3: Ansichten
- Anlage 4: Schnitte
Allgemeine Vorbemerkungen
Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der
Baustelle benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur
Baustelle, sonstige Befestigungen etc., werden nicht
gesondert aufgeführt und nicht vergütet. Die Kosten
hierfür sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Gelände
ist nach Abschluß der Arbeiten in den ursprünglichen
Zustand zu
versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken sind
während der Bauzeit zu sichern.
Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter
für die WDVS- arbeiten, sondern allen am Bau
beschäftigten
Handwerkern. Evtl. Forderungen der
Energieversorgungsunternehmen, Bauaufsichtsbehörde,
Berufsgenossenschaften
und sonstigen Behörden sind zu beachten und ohne
gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert, ist
ein
Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung
zur Genehmigung vorzulegen.
Die Vorschriften der Gemeinde Elz sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten,
dass die von ihm erstellten Einrichtungen die
öffentliche
Sicherheit und Ordnung sowie den Verkehr nicht
gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich
festgelegten
Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese
Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl.
anfallende
Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten
zu beseitigen. Während der Arbeiten entstehende
Verschmutzungen der öffentlichen Wege und Straßen sind
täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind
komplett
(einschl. Folien, Papier und Verpackungsrückstände) zu
entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und
sonst. Flächen auf dem Baugrundstück wird nicht
gestattet.
Sollte der AN diese nach Abschluß der Arbeiten nicht
selbst entfernen, so behält sich der Bauherr vor, die
Beseitigung
auf Kosten des AN durchführen zu lassen.
Hinweis:
Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung
vorgesehen ist sind in den Preisen enthalten:
Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der
Baustelleneinrichtung nach Beendigung der
Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von
Aussparungen, Absturzsicherungen, Hebegeräte,
Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen
innerhalb des Gebäudes sowie das Bereitstellen der
notwendigen Unterkunftscontainer für das
Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der
Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN
hat mit der Bauleitung den angefallenen
Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss
von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl.
bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer
selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist
Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die
erforderlichen Werkzeuge und Geräte.
Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die
für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind,
freiBaustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen,
sachgemäßer Lagerung und sofortige Rücknahme des
Verpackungsmaterials.
Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der
fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme.
Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in
Teilflächen.
Farbton: nach Wahl des AG
Nach Beauftragung, ist mit der Bauleitung ein Termin
über die Farbwahl zu vereinbaren
Angaben zur Baustelle
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach VOB/A
§10
01 Normen und Vorschriften
Die Ausführung, sowie alle verwendeten Materialien
haben den einschlägigen gesetzlichen,behördlichen und
DIN-Vorschriften, sowie den anerkannten Regeln der
Technik zu entsprechen. Es gelten die im Zusammenhang
mit der Ausführung stehenden Normen und Richtlinien in
der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung,
insbesondere:
DIN 18 356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten
TKB - Merkblatt Beurteilen und Vorbereiten von
Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten
TKB - Merkblatt Technische Beschreibung und
Verarbeitung vonzementären Bodenspachtelmassen
BEB - Merkblatt Beurteilen und Vorbereiten von
Untergründen
02 Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen
abgegolten und werden nicht zusätzlich vergütet:
1. Anarbeiten an Einbauteile, soweit nicht im LV
beschrieben. Anarbeiten an alle Wände oder Stützen.
2. Anspachteln von Übergängen verschiedener
Teppichbeläge oder sonstiger Dünnbeläge, sowie
Türschwellen, sodaß ein absatzloser Übergang entsteht.
3. Verlegung der Dielen grundsätzlich senkrecht zur
Fassade, sowie das Erstellen von Verlegeplänen zur
Freigabe durch den Architekten.
5. Vorhalten von Reservedielen für jede Charge um
beschädigte Teile vor der Übergabe auswechseln zu
können.
6. Abschneiden der Randdämmstreifen.
Hinweise:
A) Ästhetik, Farbe, Design
Um Farbabweichungen innerhalb der Flächen zu vermeiden,
muss die gesamte bestellte Menge eines Produkts aus
jeweils einer Produktionscharge geliefert werden.
B) Umweltverträglichkeit
Der Hersteller des Belages muss durch Prüfberichte /
Gutachten externer Institute nachweisen, dass:
Keinerlei Bedenken gegen den Einsatz des Bodenbelages
in Beherbergungsstätten und Gaststätten bestehen. Der
Bodenbelag frei von nachweisbaren kanzerogenen
N-Nitrosaminen gemäß TRGS 552 ist. Darüber hinaus hat
der Hersteller nachzuweisen, dass durch eine umfassende
Fremdüberwachung der Fertigprodukte durch ein
unabhängiges Institut, die Freiheit von nachweisbaren
kanzerogenen N-Nitrosaminen der Produkte dauerhaft
gesichert ist.
Der Hersteller ein zertifiziertes
Umweltmanagementsystem nach EG ÖKO-Audit-Verordnung
761/2001 oder ISO 14001 nachweisen kann.
Der Hersteller einen aktuellen Umweltbericht seines
Unternehmens vorlegt.
C) Sicherheit, Brand / Brandgase
Die angebotenen Bodenbeläge müssen die
Brandanforderungen der DIN 4102, Klasse B1 erfüllen. Im
Falle der brandtoxikologisch Unbedenklichkeit soll
diese gemäß DIN 53436 eingestuft und chlorfrei sein.
Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen
Prüfberichtes eines externen Instituts zu belegen.
D) Verlegung
Die ausführende Verlegefirma muss, um spätere
Reklamationen und Verzugskosten zu vermeiden, Erfahrung
mit den angebotenen Produkten in vergleichbaren
Einsatzbereichen vorweisen können und Ansprechpartner
anzugeben. Im Bedarfsfalle hat die Herstellerfirma des
Bodenbelags eine entsprechende Verlegeeinweisung
sicherzustellen.
E) Muster
Alle angebotenen Bodenbeläge müssen in den
entsprechenden Qualitäten/Designs als Originalmuster
vorgelegt werden. Für Sonderfarben sind Labormuster
akzeptabel, sofern das in Design und technischer
Ausführung identische Produkt standardmäßig verfügbar
ist. Das Ausschreibende Stelle bzw. Nutzer behält sich
das Recht vor, zur Sicherstellung der geforderten
Qualität Muster von externen Stellen technisch prüfen
zu lassen oder durch Probeverlegung im eigenen Hause
auf die geforderten Eigenschaften zu testen.
F) Garantien / Zertifikate
Die in dieser Ausschreibung geforderten technischen
Eigenschaften und Daten werden vom
Bodenbelagshersteller gewährleistet. Eigenschaften, die
im Objekt nicht ohne weiteres überprüfbar aber
gleichsam sicherheitsrelevant sind, sind durch eine
Prüfbescheinigung nach EN 10.204-2.2 bzw. durch
Zeugnisse unabhängiger Prüfinstitute zu bescheinigen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach VOB/A
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres
Arbeitsauftrages Ihren
Arbeitsplatz haben.
2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm
(nach DIN EN 397) und
Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder
Sicherheitsgummistiefel (nach DIN
EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich
geschlossener Räume, in
denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden.
Beschäftigte, die das
nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen!
Entsprechend den
auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere
Arbeitsschutzmittel und
Schutzausrüstungen zu benutzen.
3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot !
4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, für die eigene und für die
Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge
zu tragen. Jede von Ihnen
festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und
Gesundheit sowie alle
festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie
unverzüglich Ihrem Vorgesetzten
oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen
Vorkommnisse sind meldepflichtig!
Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und
Gesundheit der Personen zu
sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen
bei der Arbeit betroffen
sind.
5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe,
Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur
bestimmungsgemäß zu verwenden.
6. Das Entfernen oder Ändern von
Sicherheitskennzeichnungen,
Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen
ist nur befugten
Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der
Weisungsbefugnis.
7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten.
Informieren Sie sich über
die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die
Standorte der
Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw.
8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und
Ausrüstungen sind der
ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen
Prüfungen (Prüffristen) zu
beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte müssen frei von
Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit
geeignet sein.
Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und
Bedienungsanleitungen!
9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf
den Baustellenverkehr.
Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die
Schrittgeschwindigkeit. Das
Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht
gestattet.
10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten
Zugänge befahren,
betreten und verlassen werden. Außerhalb der
Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf
der Baustelle verboten.
11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten
Ersthelfer zu benennen, welcher
sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält.
12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen
und sauber zu halten. Abfälle
sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst
entsorgen. Behältnisse für
Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen.
13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten:
- Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden.
- Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer
am Unfallort oder imSanitätsraum.
- Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit
zu rechnen ist, muss
eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen.
- Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und
schonender Transport, unter
Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus
zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den
Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung
eingesehen werden
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1 Bodenbelagsarbeiten
1
Bodenbelagsarbeiten
Hinweis:
Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung
vorgesehen ist sind in den Preisen enthalten:
Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der
Baustelleneinrichtung nach Beendigung der
Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von
Aussparungen, Absturzsicherungen,
Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste,
Arbeitsbühnen innerhalb des Gebäudes sowie das
Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für
das Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung
der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet,
der AN hat mit der Bauleitung den angefallenen
Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss
von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl.
bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer
selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist
Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die
erforderlichen Werkzeuge und Geräte.
Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die
für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei
Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer
Lagerung und sofortige Rücknahme des
Verpackungsmaterials.
Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der
fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme.
Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in
Teilflächen.
Hinweis:
- Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299
(ATV) sowie DIN 18365 gültigen Regeln zu beachten.
Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt
gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
- Ausführungsgrundlage
1._._. 1 CM Messung Feuchtigkeitsmessung / Freimessung nach dem
CM-Verfahren DIN 18560-1,
Ausführung auf Anordnung des AG.
Ausführungsort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 1
CM Messung
52.00
St
1._._. 2 Randdämmstreifen abschneiden überstehenden Randdämmstreifen nach Estrich-Verlegung
oberhalb des Fertigfußbodens
bodengleich abschneiden und entsorgen.
Leistungsbereich:Wohnbereiche, GG - DG
1._._. 2
Randdämmstreifen abschneiden
4,867.80
m
1._._. 3 Bodenflächen besenrein herstellen, Estrich/Beton Reinigen und Absaugen von Boden- und
Wand-/Sockelflächen,
Entfernen von grober Verschmutzung und
haftungsmindernder
Stoffe. (z.B. durch Abbürsten, Abschleifen)
Der Untergrund muss raumbeständig, fest und sauber sein
(staubfrei, frei von Wachs, Farbschichten u.a.
Trennmitteln).
Anfallender Schutt wird Eigentum des Auftragnehmers und
ist
abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen, inkl.
Gebühren.
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
GG: 1.088,354 m²
EG: 1.350,94 m²
1.OG: 1.520,94 m²
2.OG: 1.188,78 m²
3.OG: 579,23 m²
4.OG: 222,72 m²
1._._. 3
Bodenflächen besenrein herstellen, Estrich/Beton
4,056.50
m²
1._._. 4 Arbeitsfugen und Risse verschließen (Estrich) Arbeitsfugen und Schwindrisse im Estrich verschließen,
durch Kunstharzverguss einschließlich
Quarzsandabstreuung.
Material: 2-Komponenten-Kunststoffmasse
Ausführungsort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 4
Arbeitsfugen und Risse verschließen (Estrich)
90.00
m
1._._. 5 Untergrund grundieren u. verspachteln Vollflächiges Grundieren und Spachteln des Untergrundes
mit
Spachtel-/Nivelliermasse, emissionsarm gem. GEV-EMICODE
EC 1 PLUS, zementär, selbstverlaufend,
stuhlrollengeeignet,
caseinfrei,
einschl. maschinellem Feinschliff und absaugen.
Schichtdicke: mind. 3 mm
Einhaltung der Ebenheitsklasse E3 nach dem Technischen
Hinweisblatt 02 des Bundesverband Parkett und
Fußbodentechnik.
Verarbeitung und Material nach Vorgabe des
Bodenbelagherstellers.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
GG: 1.088,354 m²
EG: 1.350,94 m²
1.OG: 1.520,94 m²
2.OG: 1.188,78 m²
3.OG: 579,23 m²
4.OG: 222,72 m²
1._._. 5
Untergrund grundieren u. verspachteln
4,056.50
m²
1._._. 6 Desingbelag/Vinybelag Oberfläche Holzdekor Vinyl-Fußbodenbelag, Inkl. Grundierung
Perm. antistatisch, vollflächig verklebt verlegen.
Untergrund Heizestrich als Zementestrich.
Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 23 (Wohnbereich)
Trittschallverbesserungsmaß EN ISO 10140-3, 5dB.
Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 Bfl-s1
Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 gemäß BGR 181.
Fußbodenheizung geeignet.
In Planken, Plankenformat in cm x cm: ca. 120 x 18
mit Druckdesign, in Holzoptik Eiche (nach auswahl AG)
Materilastärke: ca 3mm
Angeb. Fabrikat
(Belag):_______________________________________________
_______
(vom
Bieter einzutragen)
Angeb. Fabrikat
(Klebstoff):___________________________________________
_________
(vom
Bieter einzutragen)
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
GG: 1.088,354 m²
EG: 1.350,94 m²
1.OG: 1.520,94 m²
2.OG: 1.188,78 m²
3.OG: 579,23 m²
4.OG: 222,72 m²
1._._. 6
Desingbelag/Vinybelag Oberfläche Holzdekor
4,056.50
m²
1._._. 7 Sockelleiste 16/40 Eiche, inkl. Vitoband Sockelleiste Querschnitt B/H 16/40 mm, rechteckig,
Oberkante abgerundet, aus Eiche, mattweiss lackiert,
inkl. Vitoband (Schallschutz) liefern und montieren.
Ausführung genagelt und geklebt.
Untergrund Mauerwerk verputzt und Gibskartonwand.
Bei Bodentiefen Fensterelementen Sockelausführung
mittels Flachleiste.
Inkl. der benötigten Gehrungsschnitte.
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 7
Sockelleiste 16/40 Eiche, inkl. Vitoband
4,867.80
m
1._._. 8 Sichtfugen Übergänge Vorhandene Sichtfugen- Übergänge an Bodentiefe
Fensterelemente
oder Bereiche ohne Sockelleiste, elastisch mit Silikon
oder PU im Farbton
nach Angabe der Bauleitung ausbilden.
inkl. Anschnittarbeiten.
Leistungsbereich: Wohnbereiche, GG - DG
1._._. 8
Sichtfugen Übergänge
210.00
m
1._._. 9 Trennschienen Liefern und Einbauen von Materialtrennschienen aus
Edelstahl,
Schenkelhöhe passend zu vorbeschriebenen Bodenbelägen,
sauber eingespachtelt,
im Übergang unterschiedlicher Beläge.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._. 9
Trennschienen
218.00
m
1._._.10 Abschlusschienen Liefern und Einbauen von Abschlussschienen aus
Edelstahl,
Schenkelhöhe passend zu vorbeschriebenen Bodenbelägen,
sauber eingespachtelt,
am Abschluss des Bodenbelags, z.B Fliesenbeläge,
Fenstertürelement.
angeb. Fabrikat__________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Gartengeschoss bis DG
1._._.10
Abschlusschienen
350.00
m
1._._.11 Winkelschienen Liefern und montieren von Winkelschienen
als Abschlussleiste aus Aluminium-
1._._.11
Winkelschienen
O
1.00
m
1._._.12 Trennschienen anspachteln Bauseitige Trennschienen vom Vorgewerk (Fliesen)
mit standfester Spachtelmasse, höhe bis maximal 4mm
anspachteln.
Leistungsbereich: Bäder u. Gäste-WC u. Abstellräume, GG
DG
1._._.12
Trennschienen anspachteln
218.00
m
1._._.13 Abdeckung Bodenbelag Abdeckung des verlegten Bodenbelages aus Rohfilpappe
sowie späteren Abbau und fachgerechter Entsorgung.
1._._.13
Abdeckung Bodenbelag
4,056.50
m²
2 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
2
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschl.
aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur
Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene
Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht
anerkannt. Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst
ab acht Beschäftigten anerkannt. Arbeiten, welche keine
Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden
abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
2._._. 1 Vorarbeiter-/Polierstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Polierstunden.
2._._. 1
Vorarbeiter-/Polierstunden
16.00
h
2._._. 2 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Facharbeiterstunden.
2._._. 2
Facharbeiterstunden
10.00
h
2._._. 3 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Helferstunden.
2._._. 3
Helferstunden
10.00
h