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Bill of Quantities
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Begriffe:
1.1 Hauptschlüssel-/Zentralschlossanlage (Haupt/Zentral):
Die Hauptschlüsselanlage ist eine Schließanlage mit verschieden-sperrenden Zylindern, denen ein Hauptschlüssel, der alle sperrt, übergeordnet ist.
Die Zentralschlossanlage ist eine Schließanlage, deren Einzelschlüssel alle einen oder mehrere gemeinsame Zylinder sperren.
1.2 Haupt- und Gruppensperranlage (HG-Sperr-Anl.):
Die Haupt- und Gruppensperranlage ist eine Schließanlage mit unterschiedlich definierten Zylindern, die von mehreren, unterschiedlichen Schlüsseln gesperrt werden. Entsprechend einer anwenderspezifischen Hierarchiestruktur werden Sperrberechtigungen in verschiedenen Gruppen und unter einem Generalhauptschlüssel zusammengefasst.
2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
2.1 Naturmaße:
Die Aufnahme von Naturmaßen durch den Auftragnehmer ist in die Einheitspreise einkalkuliert.
2.2 Zylinder:
Zylinder werden auftragsbezogen individuell gefertigt, geliefert, in das Schloss bei freiem Loch eingesteckt und befestigt, einschließlich Sperrprobe.
Bei der Sperrprobe muss der Zylinder den Sperr-Riegel im offenen Zustand des Türblattes einwandfrei betätigen.
Etwaige Mängel, die beim Sperren bei geschlossener Tür auftreten und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, werden dem Auftraggeber unverzüglich und nachvollziehbar gemeldet.
Alle Zylinder sind links oder rechts verwendbar, Doppelzylinder von beiden Seiten zu sperren.
In den Zylinderpositionen sind keine Schlüssel enthalten. Alle Schlüssel sind in eigenen Positionen ausgeschrieben.
2.3 Dokumentation:
Der Auftraggeber erhält als Dokumentation der Zuordnungen von Türen, Zylindern und Schlüsseln einen gedruckten Schließplan in einfacher Ausfertigung.
3. Sicherheitskriterien für Schließzylinder:
3.1 Angriffswiderstand Klasse 2:
Der Schließzylinder erfüllt in Verbindung mit einem Schutzbeschlag oder einer Schutzrosette mit Kernziehschutz den Angriffswiderstand Klasse 2 gemäß Norm.
3.2 Schließzylinder kurzer Baulänge:
Bei Verwendung von Doppelzylindern, die kürzer als 60 mm sind, weisen beide Zylinderseiten gleiche kombinatorische und sicherheitstechnische Merkmale auf, aktive variierbare Zuhaltungselemente werden weder einseitig reduziert noch werden Sicherheitseinrichtungen bei Standardzylindern weggelassen.
3.3 Eindeutige Ansteck- und Abziehposition ohne Verdrehkorrektur:
Bei der Standardausführung des Doppelzylinders macht eine eindeutige Ansteck- und Abziehposition des Schlüssels auch bei mehrtourigen Einstemm- oder Einsteckschlössern den Sperrvorgang nach einer Schlüsseldrehung von jeweils 360 Grad für den Schlüsselnutzer als abgeschlossen wahrnehmbar (intuitive Benutzung).
4. Sicherheitskriterien für Schlüssel:
4.1 Keine veränderbaren Teile:
Die Schlüssel weisen keine veränderbaren Elemente auf, bei deren Austausch oder mechanischer Änderung die Schließberechtigung innerhalb der Schließanlage oder anlagenübergreifend verändert werden könnte.
5. Sicherheitskriterien für Schlüsselnachfertigung:
5.1 Organisatorischer Schlüsselschutz:
Schlüssel mit gleicher oder neuer Sperrberechtigung werden ausschließlich für bezugsberechtigte Personen nach entsprechender Legitimation hergestellt. Das Legitimationsverfahren muss auch nach Ablauf des gesetzlichen Schutzes gewährleistet bleiben. Mit dem Kauf der Anlage wird gemäß den Legitimationsverfahren des Herstellers die Art des Bezugsnachweises festgelegt, z.B. die vom Auftraggeber definierte bezugsberechtigte Person ist zur Vorlage von Sicherungskarte/-schein und Ausweis verpflichtet.
6. Herstellerbezogene Voraussetzungen:
Der Auftragnehmer vergewissert sich und haftet gegenüber dem Auftraggeber dafür,
- dass die Schließanlage und alle Einzelteile aus Sicherheitsgründen innerhalb der EU gefertigt werden,
- dass der Hersteller die Unbescholtenheit der zur Schlüsselfertigung berechtigten Personen überprüft hat,
- dass der Hersteller in der Lage und vertraglich verpflichtet ist, die Wiederherstellung der Anlagensicherheit bei etwaigen Beschädigungen von Zylindern, die Wiederbeschaffung von fehlenden Schlüsseln oder die Herstellung von Zusatzschlüsseln durch Lieferung innerhalb von 5 Werktagen zu garantieren,
- dass der Hersteller und alle von ihm berechtigten Auftragnehmer ein Qualitätsmanagementsystem in Übereinstimmung mit den Anforderungen der jeweils geltenden ISO 9001 (oder Gleichwertiges) integriert haben. Der Hersteller hat dem Auftragnehmer die Anwendung und stetige Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems mittels gültigem Zertifikat einer unabhängigen zugelassenen Prüfstelle nachgewiesen.
- dass die erforderlichen personellen Ressourcen und die technische Infrastruktur sichergestellt sind, um die Montage und Installation einer Schließanlage in Abstimmung mit dem Betreiber, Bauelementelieferanten oder Generalunternehmer zu begleiten und zu koordinieren,
- dass der Auftragnehmer auf Anforderung dem Auftraggeber nachweist, dass alle herstellerbezogenen Vertragsbedingungen für die von ihm gewählte Schließanlage zutreffen.
7. Systemprüfungen:
Alle Systeme sind hinsichtlich der geforderten Eigenschaften oder der in Normen vorgesehen Eignungsprüfungen von einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle geprüft. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber auf Anforderung die entsprechenden Prüfberichte ohne gesonderte Vergütung vor.
Der Nachweis umfasst jedenfalls die Sicherheitseinstufung gemäß NORM bezüglich Angriffswiderstandsklasse und Verschlussklasse sowie den Nachweis, dass der Zylinder der NORM entspricht und daher für den Einsatz in DIN- oder ÖNORM Einsteck- oder Einstemmschlössern geeignet ist.