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Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) - VOB/B Es gilt die VOB/B in der bei Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) - VOB/B
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - Vereinbarungen zur VOB/B §4 (4) 3. Ausführung
Die Kosten für den Verbrauch von Wasser und Energie sowie die dazugehörigen Zähleinrichtung tragen anteilig alle AN. Dafür wird eine Pauschale von:
Bauwasser 0,20%
Baustrom 0,20%
auf die Bruttoabrechnungssumme vereinbart.
§5 (1) Ausführungsfristen
Ausführungsbeginn:
innerhalb von 3 KW nach Auftragserteilung
Fertigstellung;
innerhalb von 12 KW
§11 (2) Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe wird für den Fall vereinbart, dass der Auftragnehmer nicht in der vereinbarten Frist erfüllt (auch Einzelfristen sind maßgeblich). Die Höhe der Vertragsstrafe ermittelt sich wie folgt:
0,1% je Werktag
jedoch max. 3% auf die Bruttoauftragssumme
§11 (4) Vertragsstrafe
Für die Abnahme der Bauleistung wird der Vertragsstrafenvorbehalt vereinbart.
§12 (4) Abnahme
Eine förmliche Abnahme wird vereinbart.
§13 (4) 1. Mängelansprüche
Für Mängelansprüche wird eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart.
§16 (3) 2. Zahlung
Auf die Ausschlusswirkung von Nachforderungen nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung wird hingewiesen.
§17 (1) 1. Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung wird in Höhe von 5% auf die Bruttoabrechnungssumme als
Sicherheit für die Vertragserfüllung
Sicherheit für Mängelansprüche
vereinbart.
§17 (1) 2. Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung wird vereinbart;
für Sicherheit für die Vertragserfüllung durch:
Einbehalt
für Sicherheit für Mängelansprüche durch:
Bürgschaft
§17 (6) 1. Sicherheitsleistung
Es wird vereinbart, die Sicherheit bei Abschlagsrechnungen in Teilbeträgen einzubehalten. Die Abschlagszahlungen werden um höchstens 10% gekürzt, bis die vereinbarte Sicherheit erreicht ist.
§17 (8) 2. Sicherheitsleistung
Für die Rückgabe der Sicherheit für Mängelansprüche werden 5 Jahre vereinbart. (Vorschlag, die Verjährungsfrist nach §13 (4) 1. Wählen.)
§18 (1) Streitigkeiten
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Potsdam (statt Sitz des AG).
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - Vereinbarungen zur VOB/B
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) - Ergänzungen zur VOB/B Baureststoffentsorgung
Baustoffreste (z.B. Beton, Mörtel, Ziegel), Baustellenabfälle (z.B. Schutt, Holz, Metall, Kunststoff, Hausmüll), Verpackungen usw. sind selbständig und sofort von der Baustelle zu entfernen. Die fachgerechte Entsorgung obliegt dem ausführenden Unternehmen. Bei Zuwiderhandlung werden die Baustoffreste zu Lasten des AN durch den AG beseitigt. Bei Vermischung der Baustoffreste aller am Bau Beteiligten werden die Kosten für die Entsorgung auf alle AN umgelegt.
Dafür wird eine Pauschale von 0,24% % auf die Abrechnungssumme vereinbart.
Abbruchmassenentsorgung
Abbruchschutt (z.B. Beton, Mörtel, Ziegel, Holz, Metall) sind selbständig und sofort von der Baustelle zu entfernen. Die fachgerechte Entsorgung obliegt dem ausführenden Unternehmen. Die Vergütung ist in den Abbruchpositionen vorgesehen und dort zu kalkulieren. Für schadstoffbelastete Abbruchmaterialien und Sondermüll ist ein entsprechender Entsorgungsnachweis vorzulegen, auch wenn dies nicht gesondert im Positionstext aufgeführt ist.
Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber schließt für die Baumaßnahme eine Bauwesenversicherung ab. Die Kosten für die Bauwesenversicherung werden auf alle AN umgelegt.
Dafür wird eine Pauschale von 0,25% auf die Abrechnungssumme vereinbart.
Skonto
Bei Skontovereinbarung gelten folgende Zahlungsfristen;
Abschlagszahlung innerhalb von 10 (statt 21) Tagen (Zugang beim AG).
Schlusszahlung innerhalb von 15 (statt 30 / 31 bis max. 60) Tagen (Zugang beim AG).
Die Skontovereinbarung gilt auch für etwaige Nachträge.
Nachlass
Eine Nachlassvereinbarung gilt auch für etwaige Nachträge.
Allgemeine Bauleitertätigkeiten
Durch den AN ist ein Bauleiter zu bestimmen, der die Koordination und fachliche Anleitung der örtlich tätigen Handwerker übernimmt sowie für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle sorgt. Diese Person ist namentlich zu benennen und deren Kontaktdaten gegenüber der Auftraggeberseite zu veröffentlichen. Desweiteren ist eine Liste mit den beauftragten Nachunternehmern zu fertigen. Diese Liste enthält den vollständigen Namen der Firma, einen Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten.
Qualitätskontrolle
Durch den AG ist eine örtliche Bauleitung bestellt worden. Diese kontrolliert den ordnungsgemäßen Fortgang der Baustelle, die Qualität der zu erbringenden Leistung, die Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik und erfasst ggf. Mängel. Das ausführende Unternehmen ist zu Kooperation und Mithilfe verpflichtet.
Bautagesberichte
Es sind täglich Bautagesberichte zu fertigen und im wöchentlichen Rhythmus an die örtliche Bauleitung zu übergeben. Als Inhalte ist folgendes darzustellen;
• äußere Einflüsse auf die Bauleistungen (z.B. Temperaturen),
• Art und Umfang der ausgeführten Bauarbeiten,
• Art und Umfang der eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte (einschl. Nachunternehmereinsatz) und
• sonstige wichtige, den Baufortschritt betreffende Ereignisse (z.B. Planübergaben vom Auftraggeber, Behinderungen oder sonstige Vorkommnisse)
Forderungen der Berufsgenossenschaften, Unfallverhütungsvorschriften
Der ausführende Unternehmer hat eigenverantwortlich für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu sorgen. Bei mehr als 20 Beschäftigten auf der Baustelle muss der Unternehmer eine(n) oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen. Hierfür wird keine gesonderte Vergütung gezahlt. Desweiteren sind die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
Bauausführungsunterlagen
Die auch diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Planungs- und Genehmigungsunterlagen werden ausschließlich digital übergeben. Es obliegt dem ausführenden Unternehmen, die vollständigen Unterlagen in Papierform auf der Baustelle zu hinterlegen und allen vor Ort tätigen Handwerkern zugänglich zu machen. Ergänzende Unterlagen werden durch die vom AG beauftragte Bauleitung ebenfalls ausschließlich digital übergeben. Den Unterlagen auf der Baustelle ist ein blanko Leistungsverzeichnis beizufügen. Für einzubauende Bauteile, die eines abZ, abP oder einer Zustimmung im Einzelfall bedürfen, sind auch diese allen vor Ort tätigen Handwerkern zugänglich zu machen (öffentlich-rechtliche Vorschrift).
Dokumentation
Der Unternehmer hat vor Beginn seiner Leistungen alle durch ihn zur Anwendung kommende Baustoffe schriftlich aufzulisten und die entsprechenden Fabrikate zu bezeichnen. Im Weiteren hat er die materialspezifischen Angaben und Unterlagen (Technische Datenblätter, abZ, abP, Zustimmung im Einzelfall, Übereinstimmungsnachweise, ... usw.) an die örtliche Bauleitung zu übergeben.
Nach Fertigstellung der Bauleistungen sind ggf. ergänzende wie vorgenannte Unterlagen nachzureichen sowie Lieferscheine, Wartungsanleitungen, Benutzerhinweise, ... usw. zu übergeben. Die Übergabe aller Unterlagen erfolgt einfach als Print und digital.
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) - Ergänzungen zur VOB/B
Baubeschreibung Im Zuge einer Bebauung auf dem Nachbargrundstück sind in der Grenzwand und anderen Mauwerksverbänden erhebliche Risse entstanden. Hauptaufgabe in dem ersten Teil der Sanierung ist es relevante Risse im Keller, TRH und Dachboden freizulegen und kraftschlüssig zu verpressen .
Bei Interesse an dem Bauvorhaben, rufen Sie mich gern an : Arne Kirk 0173/3250539 - 0331/9716528
Lage
Bauort / Baustelle
Die auf der Baustelle zur Verfügung stehenden Lager- und Arbeitsräume sind beschränkt. Die vorhandenen Zufahrten sind freizuhalten und nicht zu versperren. Auf der Baustelle ist nur so viel an Material zu lagern, wie es auch unverzüglich verarbeitet wird. Containerstellflächen und Lagerflächen sind vorher vor Ort mit der zuständigen Bauleitung und dem Auftraggeber abzustimmen. Baustellenfahrzeuge sind nicht auf dem Baugrundstück oder auf vorhandenen Grünflächen abzustellen. Nach notwendigen Entladevorgängen sind die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu parken.
Im Bereich von Gehwegen, Durchfahrten usw. ist auf die Sicherheit von Passanten bzw. Bewohnern zu achten. Baustelleneinrichtungen, Gerüste - auch Fahrgerüste oder Hebebühnen - usw. sind vor Fremdzugriffen derart zu schützen, dass vor allem Kinder nicht in Gefahr geraten.
Es sind anfallende Baustoffreste sowie Abbruchmassen täglich von der Baustelle zu entfernen, so dass die ohnehin eingeschränkten Flächen nicht noch mehr durch Müllablagerungen eingeengt werden.
Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes, sich bereits vor der Kalkulation über die Örtlichkeit informiert und den Bauort / Baustelle in Augenschein genommen zu haben.
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
• Bauzustandsfeststellung Proj.: 14.215 vom 01.02.2022, Ersteller Simon & Struckart PartGmbB
Der Bieter bestätigt, diese vollständig in Augenschein genommen zu haben, um sich über die Einzelheiten genauestens zu informieren.
Baubeschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Schutzmaßnahmen
01.02
Schutzmaßnahmen
02 Gerüstarbeiten
02
Gerüstarbeiten
02.01 Innengerüst
02.01
Innengerüst
03 Putz, und Stuckarbeiten
03
Putz, und Stuckarbeiten
03.01 Rissinstandsetzung TH, Dachboden, Keller, Außenwände
03.01
Rissinstandsetzung TH, Dachboden, Keller, Außenwände
04 Natur, -u. Betonsteinarbeiten
04
Natur, -u. Betonsteinarbeiten
04.01 Terrazzo ausbessern (Treppenhaus)
04.01
Terrazzo ausbessern (Treppenhaus)
05 Betonarbeiten
05
Betonarbeiten
05.01 Risssanierung Keller
05.01
Risssanierung Keller
06 Gebäudereinigung
06
Gebäudereinigung
06.01 Gebäudeendreinigung
06.01
Gebäudeendreinigung
07 Stundensätze
07
Stundensätze
07.__.01 Stundensatz Facharbeiter Maurer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Facharbeiter Maurer
07.__.01
Stundensatz Facharbeiter Maurer
5.00
h
07.__.02 Stundenlohn Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
07.__.02
Stundenlohn Helfer
5.00
h