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Unit price EUR
Net total EUR
01 Allgemeine Angaben, Zeichnungsleistungen
01
Allgemeine Angaben, Zeichnungsleistungen
Projektangaben Neubau einer Schule in Rimbach
Projektnummer: 7026005
Auftraggeber (=Generalunternehmer)
im Folgenden AG genannt:
Jaeger Modulbau GmbH + Co KG
Dr.-Müller-Straße 26
92637 Weiden i.d. OPf.
Bauort:
Waldhufenschule Rimbach-Zotzenbach
Schulstraße 5
64668 Rimbach
Der beauftragte Bieter wird im Folgenden AN (Auftragnehmer) oder NU (Nachunternehmer) benannt.
Alle Leistungen sind nach den deutschen Normen herzustellen und mit entsprechenden Dokumenten nachzuweisen.
Projektangaben
Baustellenangaben (allgemein) Sauberkeit, Abfallentsorgung:
der bearbeitete Bereich sowie die Baustellenumgebung (Mischplatz, Lager, Zugang,..) ist stets besenrein zu verlassen. Abfälle (Kehrgut, Abfälle,..) sind durch den Auftragnehmer (AN) täglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Lagerungen:
Materialanlieferungen und Lagerungen sind aus Baustellen-logistischen Gründen im Vorfeld der Bauleitung (BL) anzukündigen und abzustimmen (Anfahrt, Lagerdauer, Platzbedarf,...). Restmaterial ist schnellstmöglich abzufahren. Sicherungen (Wetter, Diebstahl,...) sind durch den AN eigenständig zu leisten.
Baustelleneinrichtung (bauseits, vgl. Baustelleneinrichtungsplan):
Die folgenden Einrichtungen/Medien sind nur zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu verwenden!
Baustrom: wird ab dem Baustromanschlusskasten zur Verfügung gestellt. Notwendige Verlängerungskabel sind durch den AN bereitzustellen (Baustelleneinrichtung). Es dürfen nur (VDE) geprüfte Elektrogeräte eingesetzt werden!
Bauwasser: auf dem Baugrundstück wird ein Standrohr zur Versorgung mit Bauwasser zur Verfügung gestellt. Anschlusskupplungen und Schlauchleitungen sind durch den AN eigenständig einzusetzen (Baustelleneinrichtung).
Sanitär: Auf dem Baufeld stehen Baustellentoiletten zur Verfügung.
Bauablauf:
Der Baufortschritt ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu fördern.
Behinderungen nach VOB/B §6 sind vom AN unverzüglich der BL zu melden und konkret zu beschreiben. Die Personalstärken sind so einzuplanen, dass die terminlichen Ziele erreicht werden.
Zur Ausführung der Leistung erforderliche Bedingungen (z.B. Temperatur, Witterung,..) sind im Vorfeld umfassend mit der Projektleitung bzw. Bauleitung zu kommunizieren. Falls keine Angaben gemacht werden, stellt dies auch keinen Behinderungsgrund dar.
Baudokumentation:
Zu den Leistungen und eingesetzten Materialien sind sind jeweilige Fachunternehmer- sowie Übereinstimmungserklärungen, Zulassungen und Datenblätter bereitzustellen. Brandschutz- und sicherheitsrelevante Ausführungen sind fotographisch zu erfassen, insbesondere Installationen welche verbaut werden (z.B. Brandabschottungen, Verankerungen,...). Fotos mit Positionsplan sind mit der Baudokumentation vor Schlussrechnungsstellung bereitzustellen.
ANLAGE: mit dem Bauvertrag wird die einzuhaltende Dokumentationsstruktur übermittelt.
Baustellenangaben (allgemein)
Bauablauf Planung
Die Elemente sind durch den AN unter Berücksichtigung der statischen und bauphysikalischen Anforderungen zu planen. Eventuelle Komplikationen mit Zulassungen bzw. technischen Größenbeschränkungen sind unverzüglich dem AG zu melden.
Die Zeichungen sind, mit Produktbeschreibung aller Bauteile und umfassenden Bemaßungen dem AG zur Prüfung bereitzustellen.
Die in den Vorlagen des AG festgelegten Elementnummern sind zur eindeutigen Identifizierung zwingend in den Planungen sowie bei den Elementetikettierungen zu übernehmen!
Lieferung
Die Lieferung ist im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen, damit Anfahrt und Abstellflächen auf dem Baufeld sichergestellt werden können. Die Ware ist durch den AN für Witterung, Vandalismus und Diebstahl zu sichern!
Montage
Der Einbau erfolgt durch die Montagefirma. Die Bauteilnummerierung ist nach den Planvorgaben umzusetzen. Evtl. einzuhaltende Anhängepunkte sind deutlich zu kennzeichnen.
Bauablauf
Plan- und Unterlagengrundlagen dieser Ausschreibung Plan- und Unterlagengrundlagen dieser Ausschreibung
Maßgebend für die Angebotsbearbeitung und Ausführung sind die vorstehend genannten projektspezifischen Unterlagen in Verbindung mit den jeweils freigegebenen Ausführungs-, Werk- und Montageplänen. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten ist vor Ausführung eine Klärung mit dem AG herbeizuführen.
Prüfungspflichten und Planfortschreibung
Der Auftragnehmer (AN) hat die für seine Leistung maßgebenden Unterlagen vor Angebotsabgabe auf für ihn erkennbare Widersprüche, Unklarheiten und fehlende Angaben zu prüfen und diese dem Auftraggeber (AG) schriftlich mitzuteilen. AG im Sinne dieses Nachunternehmer-Leistungsverzeichnisses ist die Jaeger Modulbau GmbH & Co.KG.
Plan- und Unterlagengrundlagen dieser Ausschreibung
Allgemeine Beschreibung Die Bauteile sind entsprechend der statischen und planerischen Vorgaben vorzufertigen, zu beschichten und an die Baustelle anzuliefern. Die Bauteile sind so zu sortieren, bzw. abzulegen, dass diese der Montagereihenfolge entsprechen.
Die Maschinenzeichnungen sind vor Produktionsstart zur Prüfung bereitzustellen.
Allgemeine Beschreibung
01.__.0010 Produktionszeichnungen Erstellen der Produktions- bzw. Abbundzeichnungen auf Grundlage der bereitgestellten Ausführungszeichnungen und Angaben in der statischen Berechnung.
01.__.0010
Produktionszeichnungen
1.00
psch
02 Abbund Holzbauteile
02
Abbund Holzbauteile
Normen und Richtlinien Zimmerer- und Holzbauarbeiten – Abbund von Dachkonstruktionen aus Holz
DIN 18334 – VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5) mit Nationalem Anhang DIN EN 1995-1-1/NA – Bemessung und Konstruktion von Holzbauten, Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 1995-1-2 (Eurocode 5), Teil 1-2 – Allgemeine Regeln – Tragwerksbemessung für den Brandfall
DIN 1052:2008-12 – Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken – Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau (ergänzend, soweit national referenziert)
DIN 4074-1 – Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit, Teil 1: Nadelschnittholz
DIN EN 14081-1 – Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Holz mit rechteckigem Querschnitt, Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN EN 338 – Bauholz für tragende Zwecke – Festigkeitsklassen
DIN EN 14080 – Holzbauwerke – Brettschichtholz und Balkenschichtholz – Anforderungen
DIN EN 13986 – Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
DIN EN 12369-1 – Holzwerkstoffe – Charakteristische Werte für die Bemessung, Teil 1: OSB, Spanplatten und Faserplatten
DIN EN 14592 – Holzbauwerke – Stiftförmige Verbindungsmittel – Anforderungen
DIN EN 912 – Verbindungsmittel für Holz – Technische Anforderungen
DIN 68800, Teile 1–4 – Holzschutz (vorbeugende bauliche Maßnahmen, Gefährdungsklassen, chemischer Holzschutz)
DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau – Bauwerke, soweit für Abbund- und Montagetoleranzen relevant
Fachregeln und Merkblätter des Zimmererhandwerks (z. B. Holzbau Deutschland) als ergänzende, allgemein anerkannte Regeln der Technik
Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassungen der genannten Normen und Richtlinien.
Normen und Richtlinien
02.__.0010 Bauteile Brettschichtholz Brettschichtholz (BSH), Fichte, Industriequalität
Festigkeitsklasse GL24c
Querschnitt bis 18/32, nicht-Sicht-Qualität
02.__.0010
Bauteile Brettschichtholz
12.80
m³
02.__.0020 Bauteile Duo-Holz Dou-Holz Fichte, Industriequalität
Festigkeitsklasse C24
Querschnitt bis 24/24, nicht-Sicht-Qualität
02.__.0020
Bauteile Duo-Holz
41.10
m³
02.__.0030 Bauteile KVH Konstruktionsvollholz (KVH) Fichte, Industriequalität
Festigkeitsklasse C24
nicht-Sicht-Qualität
02.__.0030
Bauteile KVH
0.10
m³
02.__.0040 Abbundleistungen fachgerechter und passgenauer Abbund
mit Abschnitte, Abgratung (4 Gratsparren), Kerven, Zapfenverbindungen, Abblattungen, Schifterschnitte, Bohrungen
02.__.0040
Abbundleistungen
1,500.00
lfm
03 Stahlträger Dachkonstruktion
03
Stahlträger Dachkonstruktion
Normen und Richlinien Stahlbau – Bearbeitung und Lieferung (Hochbau)
DIN EN 1993-1-1 (Eurocode 3) – Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten, Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 1090-1 – Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken, Teil 1: Anforderungen an die Konformitätsbewertung für tragende Bauteile
DIN EN 1090-2 – Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken, Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken (u. a. Ausführungsklassen EXC1–EXC4, Herstell- und Montagetoleranzen nach Anhang B, Schweißen, Bohrungen)
DIN EN 10025-2 – Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen, Teil 2: Technische Lieferbedingungen für unlegierte Baustähle (z. B. S235JR)
DIN 1025-2 in Verbindung mit DIN EN 10034 – Warmgewalzte I-Träger, Grenzabmaße und Formtoleranzen (HEB-/HEA-Profile)
DIN EN ISO 3834 – Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen
DIN EN ISO 9606-1 – Prüfung von Schweißern – Schmelzschweißen – Stähle
DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau, soweit für Anschlüsse an angrenzende Bauteile relevant
Korrosionsschutz – Rostschutzbeschichtung
DIN EN ISO 12944, Teile 1–9 – Beschichtungsstoffe – Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme (u. a. Teil 2 Umgebungsbedingungen/Korrosivitätskategorien, Teil 4 Arten von Oberflächen und Oberflächenvorbereitung, Teil 5 Beschichtungssysteme)
Feuerverzinkung
DIN EN ISO 1461 – Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) – Anforderungen und Prüfungen
DASt-Richtlinie 022 – Richtlinie zum Feuerverzinken als Korrosionsschutz für tragende Stahlbaukonstruktionen (ergänzende Anforderungen zur DIN EN ISO 1461 für den bauaufsichtlichen Bereich)
DIN EN ISO 14713-1/-2 – Zinküberzüge, Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion
Normen und Richlinien
03.__.0010 Stahlträger, Profil HEB 300 HEB mittelschwere Träger
HEB-Träger als mittelschwere Breitflanschträger, gewalzt nach DIN 1025 Blatt 2 mit Toleranzen nach EN 10034. Gefertigt aus Stahl der Güte S235 JR+AR, +M oder +N gemäß EN 10025-2 (früher RST 37-2), Werkstoffnummer 1.0038.
HEB-Träger als klassische Standardträger im Bauwesen als Nutzung für:
Unterzüge
Tragende Bauteile mit mittlerer Belastung
Oberfläche & Qualität
Warmgewalzt: Übliche Zunderschicht auf der Oberfläche.
mit Rostschutzgrundierung als Anstrich
Abrechnung nach Gewicht (kg).
03.__.0010
Stahlträger, Profil HEB 300
5,030.00
kg
03.__.0020 Stahlträger, Profil HEB 220 wie Vorposition, jedoch im Profil HEB 220
03.__.0020
Stahlträger, Profil HEB 220
880.00
kg
03.__.0030 Rostschutzgrundierung Stahlträger säubern der Rohware
vollflächig beschichten mit Rostschutzgrundierung
Farbton grau
03.__.0030
Rostschutzgrundierung Stahlträger
5,910.00
kg
03.__.0040 Bearbeitung Stahlträger - Bohrungen in vorbeschriebene HEB-Träger
Positionen nach Fertigungsplanung (AN)
Bohrungen für Schraubbefestigungen von Holz an Stahl
03.__.0040
Bearbeitung Stahlträger - Bohrungen
60.00
Stk
03.__.0050 Anschweißlaschen zur fachgerechten Befestigung der Holzbauteile
Laschen fertigen und an Träger anschweißen.
Lasche
8mmx200mmx200mm
inklusiv je 4 Bohrungen, D bis 20mm
03.__.0050
Anschweißlaschen
36.00
Stk
03.__.0060 Bearbeitung Stahlträger - Zuschnitte Ablängen der Träger durch sägen
im Toleranzbereich +/- 3mm
Mengenangabe in Stückzahl Einzelträger (HEB 300 und HEB 220)
03.__.0060
Bearbeitung Stahlträger - Zuschnitte
11.00
Stk
04 Lieferung und Montage
04
Lieferung und Montage
Normen und Richtlinien – Sicherheit bei Montagearbeiten Arbeitsschutz und Sicherheit bei Montage- und Bauarbeiten auf Baustellen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Baustellenverordnung (BaustellV) – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 38 – Bauarbeiten
DGUV Regel 101-011 – Bauarbeiten
DGUV Information 201-012 – Vermeidung von Gefährdungen beim Auf-, Um- und Abbau sowie bei der Nutzung von Gerüsten
Absturzsicherung und Schutz gegen herabfallende Gegenstände
TRBS 2121 – Technische Regeln für Betriebssicherheit: Gefährdungen von Personen durch Absturz, Teile 1–3
ASR A2.1 – Technische Regeln für Arbeitsstätten: Schutz vor Absturz und Schutz gegen herabfallende Gegenstände, Betreten von Gefahrenbereichen
DIN EN 795 – Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen
DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DIN 4426 – Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege
Gerüste und Arbeitsplätze in der Höhe
DIN EN 12811-1 – Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Arbeitsgerüste, Teil 1: Leistungsanforderungen und allgemeine Bemessung
DIN 4420-1 – Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 1: Allgemeine Regelungen, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen
DGUV Information 201-011 – Gerüstbau
Kranarbeiten und Lastenhandhabung
DGUV Vorschrift 52 – Krane
DGUV Vorschrift 53 – Turm- und Schnellbaukrane
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 – Betreiben von Kranen
Persönliche Schutzausrüstung
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Regel 112-189 – Benutzung von Fuß- und Knieschutz
DGUV Regel 112-193 – Benutzung von Kopfschutz
Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassungen der genannten Vorschriften, Normen und Regelwerke. Der AN hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen eigenständig zu planen und umzusetzen sowie seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.
Normen und Richtlinien – Sicherheit bei Montagearbeiten
04.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle mit allen zur Ausführung der zu erbringenden Leistungen erforderlichen Geräten und Maschinen, insofern diese nicht in die jeweilige Leistungsposition einkalkuliert werden können, sowie die je nach Personaleinsatz durch die Gewerbeaufsicht erforderlichen Sozialeinrichtungen.
Im Preis enthalten sind diesbezügliche Transporte, Aufbau und Vorhaltung für den Leistungszeitraum.
Es dürfen nur nach DGUV V3 geprüfte Kabel und Elektrogeräte eingesetzt werden um die Einhaltung der DIN VDE 0701-0702 sicherzustellen.
04.__.0010
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
04.__.0020 Anlieferung Anlieferung aller Bauteile an den Bauort Rimbach
Der bauseitige Baukran kann samt Bedienung und gegen Verrechnung zur Entladung eingesetzt werden.
04.__.0020
Anlieferung
1.00
psch
04.__.0030 Montage der Dachkonstruktion Montage der Dachkonstruktion mit allen Holzbauteilen und Stahlträgern.
Inklusiv aller nach der Statik erforderlichen Verbindungsmittel.
Ein Arbeits- und Schutzgerüst wird bauseits bereitgestellt.
04.__.0030
Montage der Dachkonstruktion
1.00
psch
04.__.0040 Rollgerüste innen Bereitstellen von Rollgerüsten im Innenbereich zur Montage der Dachkonstruktion
mit Berücksichtigung von zur Umsetzung teilweise notwendigen Rückbauten.
Fahrebene: Rohboden OG aus Brettsperrholz.
Höhe für Montage bis +5m ab Standebene.
Gerüstsystem, Aufbau und Nutzung sind entsprechend der sicherheitstechnischen Richtlinien zu verwenden.
04.__.0040
Rollgerüste innen
2.00
Stk
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Grundsätze Stundenlohnarbeiten werden von der Bauleitung
gesondert angeordnet und dürfen erst nach schriftlicher
Auftragserteilung durchgeführt werden. Nicht schriftlich
angeordnete Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet.
Bei Stundenlohnarbeiten sind auf besonderen Berichten
die Leistungen täglich aufzuführen und von der Bauleitung
bestätigen zu lassen.
Die Stundenlohnsätze sind einschl. aller Leistungszulagen,
Lohnnebenkosten, Auslösungen, Fahrgelder und dergl. anzugeben.
Die Materialkosten sind einschl. aller Transportkosten frei
Verwendungsstelle abgeladen anzugeben.
Auf den Stundenlohnberichten sind die Namen und die genauen
Berufsbezeichnungen anzugeben. Die Personalqualifikation ist entsprechend der auszuführenden Leistungen einzuteilen.
Auf den Stundenlohnberichten sind die ausgeführten Arbeiten
detailliert zu beschreiben. Einschl. Uhrzeit mit Beginn und
Ende, verbrauchtes Material, genutzte Werkzeuge/Maschinen usw.
Des Weiteren gelten die Vorgaben nach VOB/B §15
Grundsätze
05.__.0010 Facharbeiter Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
nach den Grundsätzen
05.__.0010
Facharbeiter
1.00
h
05.__.0020 Bauhelfer Stundenlohnarbeiten Bauhelfer
nach den Grundsätzen
05.__.0020
Bauhelfer
1.00
h