To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV
Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen
Hinweis Bauablauf
Auflistung der Anlagen
Leistungsverzeichnis
Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Wohngebäude "CS65" im Jugendstilpark, Haar
Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 65 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 31 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen.
Gebäudeabmessungen:
Gesamtfassadenabwicklung: 263 m
BGF: 5.891 m²
Grundfläche: 1441 m²
Wohnfläche: 3477 m²
Traufhöhe: 9,6m-12,1 m
Firstöhe: 12,4m-19,8 m
1.1 Projektbeschreibung
Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand.
Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 31 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden.
Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden.
Für die Müllentsorgung werden zwei überdachte Müllstationen hergestellt.
Die Wohnungen werden über 6 Hauseingänge erschlossen.
Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße.
Bestandsbeschreibung
Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, ein Erdgeschoss als Hochparterre, ein Obergeschoss sowie ein teilweise ausgebautes Dachgeschoss mit partiell vorhandenem Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise aus Stampfbeton mit einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und bis zur Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt, wodurch sie den Sockel der aufgehenden Wandflächen bilden. Das Erdgeschoss als Hochparterre sowie das Obergeschoss wurden als massiver Mauerwerksbau mit Putzfassade errichtet. Das Dachgeschoss wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion ausgeführt.
Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Gebäudes zeigt die für die Nutzung als Krankenhausgebäude typische funktionale Organisation mit beidseitig angeordneten Aufenthalts- und Krankenzimmern entlang einer zentralen Erschließungsachse. Wesentliche Teile dieser bauzeitlichen Struktur sind trotz späterer Umbauten weiterhin nachvollziehbar.
Im Zuge der Nutzung als Gerontopsychiatrie seit den 1990er Jahren wurden umfangreiche nutzungsbedingte Ein- und Umbauten vorgenommen. Hierzu zählen insbesondere der Abbruch tragender und nichttragender Innenwände, die Errichtung neuer Patienten- und Therapieräume mittels Trockenbaukonstruktionen, der Einbau eines Lastenaufzuges sowie die Errichtung eines zusätzlichen Treppenhauses zwischen Erd- und Obergeschoss. Darüber hinaus wurden zahlreiche bauzeitliche Ausstattungselemente wie Türanlagen und Wandvertäfelungen entfernt. Die ursprüngliche Grundrissorganisation ist daher nur noch in Teilbereichen ablesbar. Erhalten geblieben sind insbesondere die beiden bauzeitlichen Treppenhäuser, die Gartenloggien sowie wesentliche Teile der historischen Kastenfensteranlagen.
Die äußere Erscheinung des Gebäudes wurde durch die Aufstockung der östlich gelegenen Gartenhalle verändert. Weitere Eingriffe sind durch zusätzliche Hauszugänge sowie nachträglich angeordnete Schutz- und Gitterelemente an den Fassaden erkennbar. Das Gebäude ist zudem über einen unterirdischen Verbindungsgang mit dem nördlich gelegenen Gebäude CS 61 verbunden. Hierfür wurde das Kellergeschoss im Bereich des Treppenhauses teilweise abgesenkt.
Das langgestreckte Gebäude befindet sich im westlichen Kernbereich des ehemaligen Bezirkskrankenhauses Haar innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles "Jugendstilpark Haar". Es liegt seitlich der historischen Geschlechterachse und grenzt unmittelbar an den Bannwald. Nördlich schließt das Gebäude CS 61 an, südlich befindet sich das Gebäude CS 63. Das Gebäudegrundstück ist Bestandteil der historischen Park- und Freianlagen des ehemaligen Klinikareals.
1.2 Baustelle
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen.
Der AN Rohbau soll die Medienversorgung (Baustrom+Bauwasser) einrichten.
Verbrauchskosten werden ohne Aufschlag 1:1 dem AG in Rechnung gestellt.
1.3 Bauleistungen
Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse
Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung
Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche
Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen)
umgebende Bestandsbäume im Straßenraum
Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten
Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden.
erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig u.s.w.
Es steht keine Bauheizung zur Verfügung.
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
1.5 NavVis Zugang
Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden.
Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung:
link:
https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713
Benutzername: domhr.61
PW: domhr.61
1.6 Hinweis zur Verfügungstellung von Planungsunterlagen
Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken.
Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellt keinerlei Unterlagen in Papierform zu dem AN zu Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte
Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH
Königstrasse 5
70173 Stuttgart
Projektsteuerung KTL Heidelberg GmbH
Carl-Benz-Str. 6
69115 Heidelberg
Entwurfs- und
Ausführungsplanung SIIN GmbH
Senefelderstrasse 26
70176 Stuttgart
Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger +
Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH Bahnhofstraße 27,
70372 Stuttgart
Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG
Herzogspitalstraße 24,
80331 München
Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH
Untere Waldplätze 14
70569 Stuttgart
Objektüberwachung igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebot
1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden.
1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich.
1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart.
1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen.
1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen.
1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar
Besondere Vertragsbedingungen
Auszug Schadstoffgutachten Auszug der wesentlichen Befunde aus dem Schadstoffgutachten
(Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Quelle siehe Anlage: 24-007.2_1929220_Gutachten_C65_Stand_14.11.24)
4.1 Asbestverdächtige Baustoffe
Asbest ist ein silikatisches Fasermaterial. Nachweislich krebserregende Asbestprodukte (schwach gebundener Asbest, fest gebundener Asbest und Asbest in bauchemischen Produkten wie Putzen, Fliesenklebern und Spachtelmassen) wurden wegen ihrer baupraktischen Eigenschaften bis zum Verbot 1993 auch im Bauwesen vielfältig verwendet und eingesetzt.
4.1.1 Befunde und Einstufungen
Insgesamt wurden 34 asbestverdächtige Proben untersucht (siehe Schadstoffkataster Anlage 3).
Die detaillierten Untersuchungsergebnisse sind in dem Prüfbericht des Untersuchungslabors (Anlage 4.1) dokumentiert.
Asbest wurde nachgewiesen
im grauen Putz im 1.DG (Probe 1.DG-4-2A) auf den Wandziegeln (Spuren von Asbest, Chrysotil) und
im grauen Putz im OG (Probe OG-29-2A, Spuren von Asbest, Tremolit).
Potenziell asbesthaltig sind Bauteile mit dem Herstellungs- bzw. Einbaujahr vor 1994, insbesondere
Brandschutztüren (bspw. Aufschlusspunkte 1.DG-1-1, OG-30-1),
Flanschdichtungen in alten Rohrflanschen (bspw. Aufschlusspunkt KG-63-1)
Brandschutzklappen (bspw. Aufschlusspunkt 1.DG-17-1)
Flanschen in Rippenheizkörpern (bspw. Aufschlusspunkt OG-40-1).
Nicht asbesthaltig sind aufgrund der durchgeführten Untersuchungen oder aufgrund des Baujahrs
im Dachgeschoss
- ein grauer Kleber sowie Fliesenkleber (Probenahmepunkte 1.DG-2-2A, 1.DG-5-2A,
1.DG-6-2A),
- der Fensterkitt (Probenahmepunkt 1.DG-7-1A,),
- Dachpappe, die aber KMF enthält (Probenahmepunkt 1.DG-12-1A),
- eine Spachtelmasse zwischen Gipskartonplatten (Probenahmepunkt 1.DG-18-1A),
im Obergeschoss
- Kleber und Fliesenkleber (Probenahmepunkte OG-27-2A, OG-28-2A, OG-34-2A,
OG-35-2A, OG-37-2A, OG-47-2A, OG-48-2A, OG-48-4A, OG-49-2A),
- Ausgleichsschichten (Probenahmepunkt OG-34-3A, OG-37-3A),
- der Fensterkitt (Probenahmepunkt OG-31-1A),
- die Trittschalldämmung (Probenahmepunkt OG-27-5A),
- der Innenputz (Probenahmepunkte OG-44-2A),
- die schwarzen Bitumenpappe (Probenahmepunkt OG-47-7A),
- die Feuchtigkeitsperre (Probenahmepunkt OG-47-8A),
im Erdgeschoss
- gelbe, beige, graue Kleber (Probenahmepunkte EG-52-2A, EG-53-3A, EG-54-2A),
- die dunkelgraue Ausgleichsschicht (Probenahmepunkt EG-52-3A),
- die braune Celluloseplatte (Probenahmepunkt EG-52-6A),
im Kellergeschoss
- der hellgraue Fliesenkleber (Probenahmepunkt KG-118-2A),
- die graue Ausgleichsmasse (Probenahmepunkt KG-118-3A),
- die schwarze Feuchtigkeitssperre (Probenahmepunkt KG-118-7A).
im Außenbereich
der Außenwandputz (MP 2 Außenputz).
4.1.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Beim Umgang mit Asbest - hier der asbesthaltige graue Putz sowie ggf. alte Flanschdichtungen und Brandschutztüren- sind bei Abbruch-, bei Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallentsorgung die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe [21]) zu berücksichtigen und einzuhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen, z. B. wenn es sich um Arbeiten mit geringer Exposition handelt.
Standardisierte Arbeitsverfahren mit geringer Exposition sind in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) veröffentlicht. Arbeiten mit Asbest sind mindestens 7 Tage vor Beginn von der ausführenden Fachfirma beim Umweltamt und bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
4.1.3 Hinweise zur Entsorgung
Asbestabfälle sind vor dem Abbruch der mineralischen Bausubstanz vollständig auszubauen, zu separieren und als gefährliche Abfälle mit abfallrechtlichem Nachweisverfahren zu entsorgen. Als AVV-Nummern [7] kommen in Frage:
AVV-Nr. 17 06 05*: asbesthaltige Baustoffe,
AVV-Nr. 17 06 01*: Dämmmaterial, das Asbest enthält,
AVV-Nr. 17 04 09*: Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind,
AVV-Nr. 16 02 12*: gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten (z.B. Nachtspeicheröfen).
(AVV = Abfallverzeichnisverordnung) Für gefährliche Abfälle ist die elektronische Nachweisführung Pflicht.
Zwischenlagerung und Transport müssen in geeigneten, dichten, reißfesten Verpackungen erfolgen, durch die eine Faserfreisetzung minimiert wird.
Asbesthaltige Brandschutztüren und Brandschutzklappen werden üblicherweise "am Stück", also ohne sie vor Ort zu zerlegen, demontiert und entsorgt. Hierdurch kann eine Faserfreisetzung vor Ort vermieden werden.
4.2 Künstliche Mineralfasern (KMF, Mineralwolle)
KMF-Produkte, die vor 1996 eingebaut wurden, werden als alte Mineralwolle-Dämmstoffe bezeichnet. Es wird davon ausgegangen, dass die aus alten Mineralwolle-Dämmstoffen freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten sind. Mineralwolle, die ab Juni 2000 hergestellt wurde, ist in der Regel durch das RAL-Gütezeichen gekennzeichnet und daher unproblematisch.
Seit dem 01.06.2000 gilt in Deutschland ein Verbot des Herstellens, des Inverkehrbringens und des Verwendens von Mineralwolle-Dämmstoffen, die nicht die Freizeichnungskriterien der Gefahrstoffverordnung erfüllen. Das Verwendungsverbot beinhaltet jedoch kein Sanierungsgebot. Zwischen 1995 und 2000 wurde die Umstellung auf "neue" Wollen vollzogen, so dass in diesem Zeitraum häufig noch "alte" Mineralwolle, zunehmend aber auch bereits "neue" Mineralwolle verwendet wurde.
Ist keine eindeutige zeitliche Zuordnung möglich oder keine Freizeichnung vorhanden, ist im Regelfall von "alter" Mineralwolle auszugehen.
Verantwortlich für die Gesundheitsgefährdung sind die aus den Materialien freigesetzten lungengängigen Fasern. Als lungengängige Fasern gelten Fasern mit folgenden Abmessungen (so genannte WHO-Fasern):
Länge: > 5 ?m
Durchmesser: < 3 ?m
Länge: Durchmesser: > 3:1
Für die Vorerkundung und Einstufung der Bausubstanz wird in der Regel nur der Faserdurchmesser in Laboruntersuchungen geprüft.
4.2.1 Befunde und Einstufungen
Im Zuge der Asbestanalysen wurden 34 der untersuchten Baustoffe zusätzlich auf KMF analysiert. Die detaillierten Untersuchungsergebnisse sind in dem Prüfbericht des Untersuchungslabors (Anlage 4.1) dokumentiert. Weitere KMF-Produkte wurden nach Augenschein bzw. dem Baujahr nach bewertet.
Künstliche Mineralfasern, die von uns dem Augenschein nach bzw. anhand des Baujahrs als alt bewertet werden bzw. anhand von Faseranalytik mit einem Durchmesser von <3µm als kritische WHO-Fasern gelten, wurden festgestellt
im Dachgeschoss
- in der dunkelgrauen bis schwarze Dachpappe (Probenahmepunkt 1.DG-12-1A) und
im Obergeschoss
- in einer gelber Mineralwolle-Dämmmatten (Probenahmepunkt OG-27-5A).
Künstliche Mineralfasern (KMF) mit einem Durchmesser >3µm (keine WHO-Fasern) wur-
den festgestellt
im Dachgeschoss
- in einem Kleber (Probenahmepunkte 1.DG-5-2A) und
- in der Spachtelmasse von Gipskartonplatten (1.DG-18-1A).
im Obergeschoss
- im Putz (Probenahmepunkt OG-29-2A, ist aber asbesthaltig).
im Kellergeschoss
- in einer Ausgleichsmasse (Probenahmepunkt KG-118-3A) und
- in der darunter liegenden Feuchtigkeitssperre (Probenahmepunkt 118-7A).
Keine Künstlichen Mineralfasern (KMF) wurden festgestellt
im Dachgeschoss
- in einem Kleber (Probenahmepunkt 1.DG-2-2A),
- in einem Putz (Probenahmepunkt 1.DG-4-2A, ist aber asbesthaltig),
- in einem Fliesenkleber (Probenahmepunkt 1.DG-6-2A) und
- in einem Fensterkitt (Probenahmepunkt 1.DG-7-1A).
im Obergeschoss
- in Klebern und Fliesenklebern (Probenahmepunkt OG-27-2A, OG-28-2A, OG-35-2A, OG-47-2A, OG-48-2A, OG-48-4A, OG-49-4A),
- in einem Fensterkitt (Probenahmepunkt OG-31-1A),
- in Fliesenklebern und Ausgleichsmassen (Probenahmepunkt OG-34-2A + 3A und OG-37-2A + 3A),
- in Putzen (Probenahmepunkt OG-38-4A, OG-44-2A),
- in einer Bitumenpappe (Probenahmepunkt OG-47-7A) und
- in einer Feuchtigkeitssperre (Probenahmepunkt OG-47-8A).
im Erdgeschoss
- in Klebern und Fliesenkleber (Probenahmepunkt EG-52-2A, EG-53-3A, EG-54-2A),
- in einer Ausgleichsmasse (Probenahmepunkt EG-52-2A) und
- in einer Celluloseplatte (Probenahmepunkt EG-52-6A).
im Kellergeschoss
- in einem Fliesenkleber (Probenahmepunkt KG-118-3A).
im Außenbereich
- im Außenwandputz (MP 2 Außenputz).
4.2.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Beim Umgang mit "alten" Mineralwolle-Dämmstoffen sind die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" [23] zu beachten.
Eine pragmatische Hilfestellung zum Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von Art und Umfang der Tätigkeit liefert Abschnitt 4 der TRGS 521 mit einer Tätigkeitsauflistung, die sogenannten Expositionskategorien 1 bis 3 (früher Schutzstufen) zugeordnet sind.
4.2.3 Hinweise zur Entsorgung
Baustoffe die gefährliche KMF enthalten, hier die alte Mineralwolle, sind vor dem Abbruch der mineralischen Bausubstanz vollständig auszubauen, zu separieren und als gefährliche Abfälle mit abfallrechtlichem Nachweisverfahren zu entsorgen. Als Abfallschlüsselnummern für kommen u.a. in Frage [7]:
AVV-Nr. 17 06 03*: "anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält",
AVV-Nr. 17 09 03*: "sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten"
AVV-Nr.17 04 09* "Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind".
Zwischenlagerung und Transport müssen in geeigneten, dichten, reißfesten Verpackungen
erfolgen, durch die eine Faserfreisetzung minimiert wird.
Für gefährliche Abfälle ist die elektronische Nachweisführung Pflicht.
4.3 PAK-/Teerhaltige Stoffe
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (= PAK) sind eine große Gruppe von einzelnen ringförmigen Kohlenwasserstoffverbindungen. Per Definition wird bei chemischen Untersuchungen in der Regel die Summe aus 16 Einzelkomponenten (nach US EPA Environmental Protection Agency) bestimmt.
Leitkomponente für die persistenten und kanzerogenen PAK hinsichtlich der Gefahrstoffbewertung ist der PAK-Einzelstoff Benzo(a)pyren (= BaP).
4.3.1 Befunde und Einstufungen
Insgesamt wurden fünf Baustoffproben auf PAK im Feststoff (PAK 16) untersucht. Die Einzelergebnisse sind im Schadstoffkataster (Anlage 3) sowie den Prüfberichten des chemischen Labors in Anlage 4.2 zusammengestellt.
Zur Bewertung wird unterschieden in
mineralische Baustoffe ohne erhöhten PAK-Gehalt mit PAK-Gehalten bis 20 mg/kg, die sich nach EBV [1] noch für das Baustoffrecycling eignen,
Asphalte ohne erhöhten PAK-Gehalt mit PAK-Gehalten bis 25 mg/kg, die nach der RuVA-StB [29] in der Verwertungsklasse A in Asphaltaufbereitungsanalagen verwertet werden können,
PAK-haltige Baustoffe, die PAK-Gehalte von 20 mg/kg bzw. 25 mg/kg bis 1.000 mg/kg und <50 mg/kg BaP aufweisen und
teerhaltige Baustoffe, die PAK-Gehalte über 1.000 mg/kg PAK oder über 50 mg/kg BaP
aufweisen.
Im Rahmen der Vorerkundung auf Schadstoffe in der Bausubstanz wird aufgrund der begrenzten Probenmengen hier nur der PAK16-Wert im Feststoff berücksichtigt. Für die spätere Verwertung mineralischer Baustoffe bis 20 mg/kg PAK16 ist nach der ErsatzbaustoffV [5] zusätzlich der PAK-Gehalt im Eluat zu untersuchen. Die Obergrenze der Materialklasse RC-3 nach [5] für PAK15 im Eluat beträgt 25 µg/l. Eine Einhaltung des PAK-Feststoffgehaltes ist nicht gleichbedeutend mit der Einhaltung des PAK-Eluatwertes.
Teerhaltig ist
im Obergeschoss
- die Korkdämmung (Probenahmepunkt OG-48-11B) mit 3.127 mg/kg PAK davon 249 mg/kg Benzo(a)pyren. Es handelt sich um gefährlichen Abfall.
PAK-haltig sind
im Dachgeschoss
- die Dachpappe mit 50,7 mg/kg PAK.
im Obergeschoss
- das bituminöse Material (Probenahmepunkt OG-48-8B) mit 124 mg/kg PAK und
- die darunter befindliche Feuchtigkeitssperre (Probenahmepunkt OG-48-9B) mit
57,6 mg/kg PAK.
Keine erhöhten PAK-Gehalten wurden nachgewiesen
im Kellergeschoss
- in einer Feuchtigkeitssperre mit 13,7 mg/kg PAK (Probenahmepunkte KG-119-4B).
4.3.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Beim Rückbau von PAK-/teerhaltigen Stoffen sind erhöhte Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig, wenn der PAK-Einzelstoff Benzo(a)pyren (BaP) den Gehalt von 50 mg/kg überschreitet. Diese Arbeitsschutzmaßnahmen sind in den Informationsschriften der Berufsgenossenschaften und in der TRGS 551: "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material" [25] beschrieben.
Überschreitungen des BaP-Gehalts von 50 mg/kg weist die Korkdämmung (Probenahmepunkt 1.OG-52-3B) 249 mg/kg Benzo(a)pyren auf.
4.3.3 Hinweise zur Entsorgung
Für PAK-/Teerhaltige Bauabfälle stehen nach der AVV [7] die folgenden Abfallschlüsselnummern für die Entsorgung zur Verfügung:
Für Abfälle mit weniger als 1.000 mg/kg PAK bzw. weniger als 50 mg/kg Benzo(a)pyren können in der Regel die AVV-Nummern verwendet werden:
- 17 01 07 "Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen", oder
- 17 09 04 "gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen", oder
- 17 03 02 "Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen" verwendet werden.
Für Abfälle mit mehr als 1.000 mg/kg PAK bzw. mehr als 50 mg/kg Benzo(a)pyren können in der Regel die AVV-Nummern
- 17 01 06* "Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten", oder
- 17 09 03* "sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten", oder
- 17 03 01* "kohlenteerhaltige Bitumengemische" verwendet werden.
Abfälle mit PAK-Gehalten ab 1.000 mg/kg bzw. Benzo(a)pyren-Gehalten ab 50 mg/kg sind nach den Hinweisen zur Einstufung von Abfällen in Bayern [11] als "gefährlicher Abfall" einzustufen.
Bitumenbahnen gehen häufig in die thermische Verwertung.
Nach der Deponieverordnung [6] in Verbindung mit den "Richtwerten für Deponien der DK I und II nach Deponieverordnung (DepV) vom 27.04.2009" [9] gilt für die Entsorgung von PAK-haltigen Baustoffen ein Grenzwert von 500 mg/kg PAK für die Deponieklasse DK i und ein Grenzwert von 1.000 mg/kg für die Deponieklasse DK II.
Als Mineralölprodukte weisen teer- und bitumenhaltige Produkte naturgemäß hohe Mineralölgehalte auf, die nicht auf Schadstoffeinträge zurückzuführen sind, aber bei der Entsorgung zu berücksichtigen sind. Sie sind deshalb möglichst rückstandsfrei von anderen Baustoffen/Abfällen zu trennen.
4.4 Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Die PCB gehören chemisch zur Gruppe der chlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffe.
PCB sind schwer entflammbar, beständig und widerstandsfähig gegen Säuren und Laugen. Sie wurden z.B. als elektrische Isolatoren in Transformatoren und Kondensatoren, als Weichmacher in Kunststoffen, in Dichtungsmaterialien für Gebäudedehnfugen sowie in Hydraulikanlagen in erheblichem Umfang eingesetzt.
Seit 1989 ist die Verwendung von PCB in Deutschland mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich verboten. Die Bestimmung des PCB-Gehaltes im Labor erfolgt durch Quantifizierung der 6 PCB-Leitkongenere (Nummerierung nach Ballschmiter). Dieser analytisch ermittelte Wert stellt den sogenannten PCB-Bestimmungswert dar (PCB6). Die Ermittlung des PCB-Gesamtgehaltes (PCBgesamt) erfolgt näherungsweise, gemäß einer Konvention, durch Multiplikation des Bestimmungswertes PCB6 mit dem Faktor 5.
4.4.1 Befunde und Einstufungen
Insgesamt wurden zwei Baustoffe auf PCB untersucht. Die Einzelergebnisse sind im Schadstoffkataster (Anlage 3) sowie den Prüfberichten des chemischen Labors in Anlage 4.2 zusammengestellt.
In keiner der untersuchten Proben wurden erhöhte PCB-Gehalte festgestellt.
Keine erhöhten PCB-Gehalte ?Nachweisgrenze im Prüfbericht) weisen demnach
im Dachgeschoss
- ein grünlich grauer Anstrich der Stahlträger (Probenahmepunkt 1.DG-23-1B), und
im Obergeschoss
- ein weißer Anstrich der Holzfenster (Probenahmepunkt OG-32-1B) auf.
Es handelt sich jedoch aufgrund der Schwermetallkonzentrationen um gefährlichen Abfall.
Im Gebäude wurden alte Leuchtstoffröhren festgestellt. Bis 1989 können in Leuchtstoffröhren noch PCB-haltige Kondensatoren eingesetzt worden sein. Die Leuchtstoffröhren sind zudem quecksilberhaltig.
4.4.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Beim Umgang mit PCB oder PCB-haltigen Produkten im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sind die in der PCB-Richtlinie, Punkt 4.3: "Schutzmaßnahmen bei der Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile" und die TRGS 524 [24] Arbeiten in kontaminierten Bereichen zu beachten.
Da bei unserer Untersuchung keine PCB-haltigen Baustoffe festgestellt wurden, sind diesbezüglich keine besonderen Maßnahmen beim Rückbau zu treffen.
4.4.3 Hinweise zur Entsorgung
Für die Entsorgung von PCB-Abfällen ist die PCB-Abfallverordnung (PCBAbfallV) maßgeblich. Da bei unseren Untersuchungen keine PCB-haltigen Baustoffe festgestellt wurden, sind im Hinblick auf die Entsorgung keine besonderen Maßnahmen zu treffen.
PCB-haltige Kondensatoren und Starter werden mit AVV-Nr. 17 09 02* "Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)" entsorgt.
Für quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren gilt die AVV-Nr. 20 01 21* "Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle".
4.5 Schwermetalle
Mennige wird als Rostschutzfarbe auf Stahlbauteilen (z.B. Stahlstützen, Stahltüren, Türzargen u.ä.) verwendet. Seit 2012 ist Bleimennige als Rostschutz in Deutschland verboten.
Anstrichfarben setzten sich grundsätzlich aus vier Komponenten: Bindemittel, Pigmente (z.B. Metalle), Lösemittel und Zusatzstoffe zusammen.
4.5.1 Befunde und Einstufungen
Aufgrund des Baujahrs ist davon auszugehen, dass sämtliche Stahlbauteile wie die Stahlstützen mit Bleimennige behandelt sind. Beprobungen wurden nicht durchgeführt, typischerweise ist mit Gehalten von rund 200.000 mg/kg Blei bei der Verwendung von Bleimennige zu rechnen.
Untersuchungen auf Blei im Feststoff bzw. auf Schwermetalle wurden an zwei Baustoffproben durchgeführt.
Erhöhte Schwermetall-Gehalte weist
Im Dachgeschoss
- ein weißer Anstrich der Holzfenster mit 51.300 mg/kg Blei und 43.400 mg/kg Zink und
im Obergeschoss
- ein weißer Anstrich der Holzfenster mit 84.700 mg/kg Blei und 120.000 mg/kg Zink
auf.
4.5.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Bei Rückbau der Stahlbauteile sind keine besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig, wenn keine staubintensiven Verfahren, wie Abschleifen, Sandstrahlen o.ä., eingesetzt werden. Sollten beim Bearbeiten der Stahlbauteile oder der Holzfensterbänke und -rahmen mit bleihaltigem bzw. zinkhaltigem Anstrich staubintensive Arbeitsverfahren, wie Abschleifen, Sandstrahlen o.ä., eingesetzt werden, sind umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen (umfangreiche Absaugung, Schwarzbereich u.ä.) erforderlich, da solche staubintensiven Verfahren zu Verunreinigung der Innenraumluft führen. Werden die Fensterbänke oder -rahmen mit staubintensiven Verfahren bearbeitet, sind Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß der TRGS 505 [21] anzuwenden.
Die BG Bau gibt Handlungsanleitungen für die staubarme Bearbeitung von Holzbauteilen mit bleihaltigen Anstrichen, z.B. die Handlungsanleitung "Abbeizen bleihaltiger Beschichtungen auf Holz" oder die Verfahrensbeschreibung "Anschleifen bleiweißhaltiger Beschichtungen auf Holz". Bei Anwendung solcher Verfahren kann in der Regel auf die Einrichtung eines Schwarzbereichs mit umfangreicher Absaugung verzichtet werden.
4.5.3 Hinweise zur Entsorgung
Sollten Holzfenster mit bleihaltigem Farbanstrich entsorgt werden, erfolgt die Einstufung entsprechend der Altholzverordnung [18] in der Kategorie A IV.
4.6 Altholz
4.6.1 Befunde und Einstufungen
Altholz fällt beim Rückbau vor allem in Form von
Holzkonstruktionen der Dachstöcke,
Holzverkleidungen des Dachstuhls,
Einbauschränken, Wänden, Holzverkleidungen,
Parkettböden, Holzböden,
Türen, Türzargen,
Fußleisten,
Holzfensterrahmen und -bänken an.
Bewertung:
Für Holzeinbauten gilt bei der Entsorgung die Altholzverordnung [18], die Althölzer im Regelfall nach ihrer Verwendung bzw. Herkunft oder Beschaffenheit in 4 Kategorien gliedert:
A I: ist für Hölzer aus dem Rückbau von Gebäuden nicht anzuwenden,
A II: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel,
A III: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel,
A IV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I bis A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.
In Anlehnung an den Anhang III der Verordnung "Zuordnung gängiger Altholzsortimente im Regelfall", ist beim Rückbau mit folgenden Althölzern zu rechnen:
4.6.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Beim Rückbau von Altholz der Kategorie A IV sind die TRGS 524 [24] und die Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 101-004 [28]) zu beachten.
4.6.3 Hinweise zur Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt entsprechend der Altholzverordnung bzw. der Tabelle 2.
4.7 Schimmel
4.7.1 Befunde und Einstufung
Zum Zeitpunkt der Erstbegehung wurde Schimmel direkten am Beginn des Verbindungstunnels festgestellt. Der angetroffene Schimmelbefall war kleinräumig aber kräftig. Im Gang stand Wasser (siehe KG-120).
Bei der Begutachtung der Kellerräume im August 2024 wurde festgestellt, dass sich der Schimmel weiter ausgebreitet hat. In Teilbereichen war Schimmel auch auf Wänden erkennbar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Wandbereichen die bisher nicht visuell auffällig sind, ebenfalls bereits hohe Schimmelpilz-Konzentrationen vorliegen. Dämmmaterialien, die z.B. auf den Gipskartondecken liegen, sind ebenfalls als Schimmelpilz befallen anzusehen.
4.7.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Hinweise der DGUV 201-028 "Gesundheitsgefährdung durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung" [30] beachten.
4.7.3 Hinweise zur Entsorgung
Schimmelpilz befallene Materialien werden im Normallfall verbrannt. Der Pilzbefall ist den Entsorgern mitzuteilen.
4.8 Mineralische Bausubstanz
Um das Ziegelmauerwerk orientierend abfalltechnisch zu beurteilen, wurde eine Mischprobe "MP 1 Ziegel" hergestellt. Die Ergebnisse der chemischen Untersuchungen sind in Anlage 4.2 dargestellt.
Als Bewertungsgrundlage wurden die Materialwerte der ErsatzbaustoffV [5], Anl. 1, Tab. 1 herangezogen. Die entsprechenden Materialwerte sind in Anlage 5 mit aufgeführt. Die dargestellten Ergebnisse der Voruntersuchung liefern im Vergleich zu den Materialwerten der EBV Hinweise auf Schadstoffe, die die Verwertbarkeit des Bauschutts ggf. einschränken. Eine endgültige Einstufung als geregelter Ersatzbaustoff in eine Klasse der Materialart RC erfolgt erst nach der Aufbereitung des Bauschutts im Zuge einer nach EBV notwendigen Güteüberwachung.
Die Mischprobe "MP 1 Ziegel" hält die Materialwerte der Materialklasse RC-3 ein.
(Misch-)Proben der Innenputze wurden exemplarisch auf das Vorhandensein von Gips (Sulfat) überprüft (Anlage 4.2). Da aus dem Gebäude der Casinostraße 61 (Gutachten S&P vom 26.03.2024) bekannt ist, dass die Wände im Innenbereich eventuell mit nicht näher bekannten Desinfektionsmitteln behandelt wurden, wurden ausgewählte Putz-Mischproben auf ihren Phenol-Index untersucht. Desinfektionsmittel auf Phenol-Basis sind häufig für Flächendesinfektion eingesetzt worden. In den untersuchten Proben lagen die Phenol-Gehalte unter der Nachweisgrenze.
Die Innenputze weisen mit Sulfat-Gehalten zwischen 1.440 mg/l und 1.570 mg/l im Eluat erhöhte Sulfat-Gehalte auf (RC 3). Es handelt sich demnach um gipshaltige Putze.
4.8.1 Hinweise zum Arbeitsschutz
Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen, die über die normalen Staubschutz- und Hygienemaßnahmen hinausgehen, sind beim Rückbau der mineralischen Bausubstanz nicht erforderlich, sofern alle gefahrstoffhaltigen Baustoffe vorher vollständig separiert wurden.
4.8.2 Hinweise zur Entsorgung
Nicht aufbereiteter Bauschutt und mineralische Baustoffe, die die Materialwerte der Klassen RC-1 bis RC-3 nach der ErsatzbaustoffV [5] einhalten, können in Bauschutt-Recycling-Anlagen verwertet werden. Dabei sind die Baustoffe möglichst sortenrein zurückzubauen, getrennt zu sammeln und zu verwerten, z.B. entsprechend den in Tabelle 4 aufgeführten Abfallschlüsseln.
Mineralische Baustoffe, die die Materialwerte für RC-3 nach EBV, Anl.1, Tab. 1 oder die zusätzlichen Materialwerte (Spalte BM-F3) nach Anl. 1, Tab. 4 der ErsatzbaustoffV [5] überschreiten, sind in der Aufbereitungsanlage separat zu lagern und soweit möglich aufzubereiten. Falls das nicht technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, werden diese Baustoffe bzw. der Bauschutt auf entsprechend zugelassenen Deponien (DK I / DK II nach DepV [6]) entsorgt.
Vor dem Rückbau der mineralischen Bausubstanz sollten Störstoffe wie z.B. gipshaltige Baustoffe (z.B. Gipskartonplatten von Wand-/Deckenverkleidungen) entfernt werden, da sie sich zum qualifizierten Bauschuttrecycling nicht eignen.
Auszug Schadstoffgutachten
Auszug Innenputzproben auf Zink + Bleigehalte 24-007.2_2218030_Blei_und_Asbest_C65_Bericht_mit_Anlagen.pdf (Vollständiger Bericht inkl. Kartierung gem. Plananlagen)
Bewertungsgrundlagen:
Zur Bewertung des Gehalts von Blei im Feststoff wurden die folgenden Grundlagen herangezogen:
Für die Verwertung von Bauschutt wurde der Überwachungswert nach ErsatzbaustoffV1. Anl. 4, Tab. 2.2, mit 140 mg/kg Blei als Richtwert angesetzt, der formal in der Güteüberwachung von RC-Baustoffen einzuhalten sind.
Als zweiter Grenzwert wurde ein Bleigehalt von 0,3 M.-% = 3.000 mg/kg angesetzt, ab dem erweiterte Arbeitsschutzmaßnahmen nach TRGS 5052 greifen. Im Folgenden fett gedruckt sind die Überschreitungen des Grenzwertes von 3.000 mg/kg.
Ergebnisse der Untersuchung für Blei:
Die Probenahmepunkte sind im Lageplan (Anlage 2, auf der Grundlage eines statischen Positionsplans von 1987) vermerkt, die Ergebnisse der Untersuchungen sind im Kataster (Anlage 3) und dem Prüfbericht des chemischen Labors (Anlage 4) dokumentiert und werden nachfolgend zusammengefasst:
im DG
- in Probe "DG-2/26" mit 9.562 mg/kg Blei,
- in Probe "DG-9/26" mit 3.355 mg/kg Blei,
im 1.OG
- in Probe "1.OG-10/26" mit 8658 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-13/26" mit 7833 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-17/26" mit 4629 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-19/26" mit 7404 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-22/26" mit 8435 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-23/26" mit 6968 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-24/26" mit 8603 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-27/26" mit 6175 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-29/26" mit 3466 mg/kg Blei,
im EG
- in Probe "EG-31/26" mit 4998 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-32/26" mit 2079 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-33/26" mit 46580 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-34/26" mit 7544 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-35/26" mit 5067 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-36/26" mit 5762 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-41/26" mit 5530 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-48/26" mit 10862 mg/kg Blei.
Keine Überschreitung der Feststoffgrenzwerte für Blei wurde festgestellt:
im DG
- in Probe "DG-1/26",
- in Probe "DG-3/26",
- in Probe "DG-4/26",
- in Probe "DG-5/26",
- in Probe "DG-6/26",
- in Probe "DG-7/26",
- in Probe "DG-8/26",
im 1.OG
- in Probe "1.OG-11/26",
- in Probe "1.OG-12/26",
- in Probe "1.OG-14/26",
- in Probe "1.OG-15/26",
- in Probe "1.OG-16/26",
- in Probe "1.OG-18/26",
- in Probe "1.OG-20/26",
- in Probe "1.OG-21/26",
- in Probe "1.OG-25/26",
- in Probe "1.OG-26/26",
- in Probe "1.OG-28/26",
- in Probe "1.OG-30/26",
im EG
- in Probe "EG-37/26",
- in Probe "EG-38/26",
- in Probe "EG-39/26",
- in Probe "EG-42/26",
- in Probe "EG-43/26",
- in Probe "EG-44/26",
- in Probe "EG-45/26",
- in Probe "EG-46/26",
- in Probe "EG-47/26",
- in Probe "EG-49/26",
im Keller
- in Probe "K-50/26",
- in Probe "K-51/26",
- in Probe "K-52/26",
- in Probe "K-53/26",
- in Probe "K-54/26".
Ergebnisse der Untersuchung für Asbest:
Insgesamt wurden 7 asbestverdächtige Putz Proben untersucht (siehe Schadstoffkataster Anlage 3). Die detaillierten Untersuchungsergebnisse sind in dem Prüfbericht des Untersuchungslabors (Anlage 4.1) dokumentiert.
Asbest wurde nachgewiesen:
im DG in Probe "DG-2/26" (Spuren von Asbest, Chrysotil) und
im EG in Probe "EG-40/26" (Spuren von Asbest, Chrysotil).
Nicht asbesthaltig sind aufgrund der durchgeführten Untersuchungen:
im DG in Probe "DG-7/26"
im 1.OG
in Probe "1.OG-19/26"
in Probe "1. OG-22/26"
im EG in Probe "EG-47/26"
im Keller in Probe "K-50/26"
Im Kellergeschoss wurden im Putz weder Blei noch Asbest nachgewiesen. Erhöhte Bleigehalte im Putz wurden ausschließlich an älteren Wand- und Deckenflächen in den Erd-, Ober- und Dachgeschossen festgestellt. Die Trockenbauwände aus Gipskartonplatten sind nicht betroffen.
Hinweise zum Arbeitsschutz:
Die Wand- und Deckenputze mit erhöhtem Bleigehalt (>3.000 mg/kg)³ können durch staubarme Verfahren (Abbeizen, Abschaben) entfernt werden. Falls beim Abtragen der bleihaltigen Oberflächenbeschichtungen die abrasiven Verfahren in Frage kommen wie z.B. Strahlen, Bürsten oder Schleifen sind die Arbeitsschutzmaßnahmen nach TRGS 5244 bereits ab einem Bleigehalt >300 mg/kg anzuwenden.
Da beim Abstemmen von bleihaltigen Putzen davon auszugehen ist, dass Staub entstehen kann, so dass hierbei staubminimierende Maßnahmen nach TRGS 505 zu ergreifen sind.
Somit sind in Bereichen mit erhöhtem Bleigehalt Arbeitsschutzmaßnahmen nach TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" und TRGS 505 "Blei", Anhang 3 anzuwenden.
Beim Umgang mit Asbest sind bei Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)
und bei der Abfallentsorgung die TRGS 5195 zu berücksichtigen und einzuhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen, z. B. wenn es sich um Arbeiten mit geringer Exposition handelt. Standardisierte Arbeitsverfahren mit geringer Exposition sind in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) veröffentlicht.
Arbeiten mit Asbest sind mindestens 7 Tage vor Beginn von der ausführenden Fachfirma beim Umweltamt und bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
Hinweise zur Entsorgung
Abbruchmaterial, welches sich aufgrund seiner chemischen Bestandteile nicht für Baustoffrecycling eignet (im vorliegenden Fall: Überschreitung der Grenzwerte von Blei nach ErsatzbaustoffV Anl. 4 Tab. 2.2), ist zu separieren und auf Haufwerke zu legen oder in Mulden zu lagern und anschließend für die abfallrechtliche Deklaration nach LAGA PN 98 zu beproben.
Asbestabfälle sind vor dem Abbruch der mineralischen Bausubstanz vollständig auszubauen, zu separieren und als gefährliche Abfälle mit abfallrechtlichem Nachweisverfahren zu entsorgen. Als AVV-Nummern kommen in Frage:
AVV-Nr. 17 06 05*: asbesthaltige Baustoffe, (AVV = Abfallverzeichnisverordnung)
Für gefährliche Abfälle ist die elektronische Nachweisführung Pflicht. Zwischenlagerung und Transport müssen in geeigneten, dichten, reißfesten Verpackungen erfolgen, durch die eine Faserfreisetzung minimiert wird.
Abgrenzung bleihaltiger Bereiche
Die bleihaltigen Proben wurden ausschließlich an älteren Wänden mit weißem Anstrich gefunden. Dies betrifft vor allem die Außenwände, Treppenhäuser und tragende Innenwände. Aus dem Plan von 1987 (siehe Anlage 2) ist jedoch nicht klar erkennbar, ob einzelne Innenwände, die keine erhöhten Bleigehalte aufweisen, späteren Baujahrs sind als das Gebäude selbst. Insofern ist eine generelle Freigabe der Innenwände mit Bleigehalten <140 mg/kg für ein Abstemmen der Putze ohne erweiterte Arbeitsschutzmaßnahmen mit dem derzeitigen Kenntnisstand in EG, OG und DG nicht möglich. Bei Wänden, die nach 1987 ergänzt wurden, kann jedoch davon ausgegangen werden, dass diese nicht bleihaltig sind.
Weiterhin kann das Kellergeschoss auf der Grundlage der Beprobungsergebnisse als "nicht bleihaltig" angesehen werden.
Auszug Innenputzproben auf Zink + Bleigehalte
ZTV Dachdeckungsarbeiten Dachdeckungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN 68365
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3
Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gebrauchsklassen
DIN EN 504
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Kupferblech
DIN EN 506
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für selbsttragende Bedachungselemente aus Kupfer- oder Zinkblech
DIN EN 516
Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Einrichtungen zum Betreten des Daches - Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte
DIN EN 517
Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Sicherheitsdachhaken
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere
IVD-Merkblatt Nr. 19-1
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 1 Außenbereich
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2047
Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2216
Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Einbauteile bei Dachdeckungen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden.
Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine wesentlichen Farbunterschiede aufweisen.
Dachlatten müssen den Anforderungen von Abschnitt 3.5 ATV DIN 18334 entsprechen.
Nägel zur Befestigung von Latten und Brettern müssen eine Länge von mindestens der 2,5-fachen Holzdicke haben und einen Flachkopf besitzen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Regeldachneigung als Mindestdachneigung für die ausgeschriebene Deckung zu prüfen, insbesondere an Schleppdächern und Gauben.
Nach Fertigstellung der Arbeiten sind Rinnen, Kehlen, Fallrohre u. dgl. von Ziegelabfällen, Mörtelresten u. ä. zu reinigen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Dämmungen
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BG Bau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen produktbedingten Maßnahmen an die Begrenzungslinien des Daches sowie an Einbauten hochzuführen und anzuschließen.
Dickenzunahme bei der Verwendung von Mineralwollematten darf die Hinterlüftung belüfteter Konstruktionen nicht behindern, ggf. sind Distanzleisten einzubauen.
Bei der normgerechten Bemessung von Lüftungsöffnungen ist die Einengung bzw. Verminderung durch Insektenschutzgitter zu beachten, der Nettoquerschnitt ist einzuhalten.
Dämmungen in Steildächern sind so einzubauen, dass ein Abgleiten verhindert wird. Das gilt auch bei der Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen.
Sanierung
Bei Dacherneuerungsarbeiten darf grundsätzlich nur so viel abgedeckt werden, wie auch am gleichen Tag eingedeckt werden kann. Diese Leistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Leistung oder die vorhandene Bausubstanz auswirken können, nur ausgeführt werden, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden ausgeschlossen werden können.
Asbestzementprodukte sind unter Beachtung der TRGS 519 - Asbest - zerstörungsfrei zu demontieren. Der Aufsichtsführende muss für die Behandlung von Asbestzementprodukten sachkundig sein.
Lattung, Schalung
Dachlatten dürfen nicht über Brandwände geführt werden. Die Latten sind zu unterbrechen und die Brandwand ist mit Metallwinkeln zu überbrücken. Die Hohlräume zwischen der Eindeckung und der Oberseite der Brandwand sind mit geeignetem Dämmmaterial zu verfüllen.
Stöße von Dachlatten auf Konterlatten sind mit einer doppelten Konterlatte zu unterlegen.
Dachziegeldeckung / Dachsteindeckung
Bei der Verwendung von Ortgangziegeln müssen diese einen lichten Abstand von mindestens 10 mm von der Außenhaut des Giebels haben. Andere Konstruktionen müssen mindestens 30 mm Überstand haben. Bei der Verwendung konischer Firstziegel ohne Falz muss die Längsüberdeckung mindestens 40 mm betragen.
Bei Trauf- und Mansardgesimsen sollen die Gesimsbretter u. dgl. erst nach der Deckung der Dachfläche zugeschnitten und angebracht werden. Das gilt entsprechend für Zahnleisten am Giebel.
Sind Ableitungen für Blitzschutz vorgesehen, sollen die Ableitungsstützen zugleich mit der Deckung eingebaut werden.
Ist ein Rinneneinhang (Traufblech) vorgesehen, sollen die Ziegel der untersten Reihe nicht in die Rinne hineinragen.
Die Anzahl der ausgeschriebenen Lüfterziegel gilt nur als Richtwert. In Abhängigkeit vom angebotenen Fabrikat sind so viele Lüfterziegel einzubauen, dass die nach DIN 4108-3 geforderten Werte erreicht werden. Das gilt insbesondere bei unregelmäßigen Dachformen und für die Lüftung von Walmflächen sowie bei Unterbrechungen durch Einbauten.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders auf der windabgewandten Seite der geneigten Dachfläche und im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen.
Die Verklammerung von Ziegeln oder Dachsteinen ist, wenn keine Vorgabe im Leistungsverzeichnis enthalten ist, nach den ZVDH-Fachregeln und den Vorschriften der Dachziegel-/Dachsteinhersteller entsprechend der Windzone und Dachneigung vorzunehmen.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege
Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe vom Auftragnehmer festzulegen.
Die Maße für Wechsel sind dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom Auftragnehmer eingebaut werden.
Werden die Fenster einschließlich Futter ausgeschrieben, sind typenspezifische Futter des Fensterherstellers einzubauen, sofern der Hersteller solche anbietet.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
Alle Metallteile müssen korrosionsgeschützt sein; das gilt auch und besonders für verdeckte Teile, Formstücke und Verbindungs- und Befestigungsmittel.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Dachdeckungsarbeiten
ZTV Klempnerarbeiten Klempnerarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 68365
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3
Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1172
Kupfer- und Kupferlegierungen - Bleche und Bänder für das Bauwesen
DIN EN ISO 4042
Verbindungselemente - Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
IVD-Merkblatt Nr. 19-1
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 1: Außenbereich
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 25
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen in der Klempnertechnik
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2047
Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2216
Brandschutzmaßnahmen für Dächer, Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ZVSHK-Merkblatt T16
Merkblatt Bekleidungen von Oberflächen an Schornsteinen und Abgasanlagen in Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Merkblatt T17
Merkblatt Fugendichtungen in der Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Merkblatt T46
Merkblatt Turm- und Tafeldeckung in Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Merkblatt T76
Merkblatt Kleben in der Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Richtlinien
Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade (Klempnerfachregeln)
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVDH-Fachregel
Regeln für Abdichtungen - mit Flachdachrichtlinie
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Freie Kanten von Blechen ab 1 mm Dicke sind zu entgraten.
Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle nach innen von ca. 10 % erhalten.
Bei Abdeckungen aus Kupferblech muss zur Vermeidung von Ablaufspuren der Überstand der Tropfkante entgegen Abschnitt 3.5.3 DIN 18339 mindestens 40 mm betragen.
Bei Gefahr von Bitumenkorrosion sind Blechteile vorsorglich zu beschichten.
Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, sind diese zuvor mit der Bauleitung abzustimmen.
Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtmauerwerk mindestens 2 cm tief einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen.
Der Bewegungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eine Schiebenaht, sondern muss durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen.
Bei Dächern ohne Schneefanggitter sind Rinnenhalter der Tragfähigkeitsklasse H zu verwenden.
Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen.
Die gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Abdichtung von Längsfalzen bei Dachdeckungen ist mit stoßfrei eingelegten Dichtungsbändern auszuführen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Klempnerarbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz Auszug CS65 I m Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen für das Gewerk, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben.
Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 65
(siehe S. 6 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.01.2019)
Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die baukonstruktiven Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung. Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer Ausführungsplanung - teilweise erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung - konkretisiert werden. Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht ausreichend beschrieben werden können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden.
(4) Statische Optimierung der zu erhaltenden Dachstuhl-Konstruktion unter Berücksichtigung der
künftigen wohnwirtschaftlichen Nutzung sowie den Vorgaben der Tragwerksplanung und dem
zu erstellenden Standsicherheitsnachweis.
· die Dachstuhl-Konstruktion wird erhalten und statisch für die neue Nutzung additiv mit Holz- und Stahlbauprofilen verstärkt; substanzbeschädigte Holzbauteile werden materialkonform und formgerecht ausgetauscht; die exakte Lage der neu einzubauenden Bauteile (Dachgauben, Dachloggien, Dachflächenfenster) wird anhand eines Sparrenplans fixiert.
· Alle Eingriffe in die Holz-Konstruktion des Dachstuhls werden im Zuge der Ausführungsplanung konkretisiert und anhand von Planungen und - soweit erforderlich - durch Arbeitsmuster mit dem BLfD einvernehmlich abgestimmt.
· Die Ausführungs- und Detailplanung beinhaltet Schemenpläne und graphische Darstellungen der auszutauschenden und/oder zu verstärkenden bauzeitlichen Holzkonstruktionen.
· Nach Konkretisierung und Abstimmung mit dem BLfD wird für den statischen Eingriff in die bauzeitliche Dachkonstruktion eine separate denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beantragt.
(5) Vor dem Hintergrund der Umnutzung zu Wohnraum erfolgt der Einbau neuer Dachgauben und neuer Dachloggien in der ersten Dachgeschossebene und der Einbau neuer Dachflächenfenster in der zweiten Dachgeschossebene (Abweichung: Süd-West-Giebel mit Dachflächenfenster in der ersten Dachgeschossebene) gemäß den Vorgaben der Gestaltungssatzung und in Detailabstimmung mit dem BLfD. Dies betrifft insbesondere Form, Material und Qualität. Im Gebäudebestand CS 65 sind keine freistehenden, bauzeitlichen Schleppgauben vorhanden. Die ge dämmte Dachkonstruktion wird mit roten Biberschwanzziegeln auf einer 6 cm starken "Auf-Sparren-Dämmung" gedeckt und mit Schneefanggittern im Traufbereich versehen. Dachabwalmungen der Treppenhausrisalite (Haupt- und Nebentreppenhaus) sowie die Dachaufstockung des Seitenflügels (Ehemalige Gartenhalle) werden ebenfalls mit roten Biberschwanzziegeln gedeckt und mit Schneefanggittern ausgestattet. Die im Bestand vorhandenen zwei Dachreiter in Kupfermetalldeckung werden erhalten und substanzschonend nach Vorgaben der Fachplanung behutsam saniert. Bauzeitliche Rinneneinlaufkästen werden materialschonend aufgearbeitet, wiedereingebaut und somit erhalten. Dachrinnen und Fallrohre werden gemäß Gestaltungssatzung wo möglich im Bestand erhalten oder in Kupfermetall hergestellt.
· Die Ausführung erfolgt nach den in der Anlage beigefügten Leitdetails des CS 65.
10) Die bereits um 1970 mit einem Multi-Funktionsraum aufgestockte Gartenhalle wird um ein Dachgeschoss in Holzkonstruktion erweitert und zu zwei Maisonettewohnungen über drei Geschosse ausgebaut.
· Der weitere Ausbau der drei Geschosse erfolgt nach eingereichter Planung.
· Die Zugänge erfolgen straßenseitig über eine vorgelagerte Treppenanlage bzw. über das seitliche Bestands-Nebentreppenhaus; zum Garten angeordnete Terrassen vervollständigen diesen zur wohnungswirtschaftlichen Nutzung ausgebauten Seitenflügel.
· Im Inneren (Erdgeschoss) werden die bauzeitlichen Rundbögen mit ihren aus Stampfbeton hergestellten Rundbögen mit eingearbeiteter Jugendstil-Ornamenten erhalten und nach den Erkenntnisses eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens saniert.
· Die Gestaltung der Fassaden orientiert sich am Bestand des Gebäudes und basiert auf den Vorgaben der Gestaltungssatzung.
11) Auf der Süd-Ost-Fassade werden gesamt drei zweigeschossige Balkonanlagen gemäß Planung und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in Abstimmung mit dem BLfD errichtet. Die Ausführung erfolgt nach angefügter Leitdetailplanung (Anlage 1) des Gebäudes CS 66 (CS xx); dieses Leitdetail findet ebenfalls Anwendung am Gebäude CS 65 und wird in der weiteren Ausführungsplanung an das Gebäude angepasst.
12) An der westlich ausgerichteten Fassade wird im Erdgeschoss die ursprüngliche Loggia gemäß der Rundbogenstruktur gedrittelt. Die beiden zur Straßenfassade weisenden Rundbögen werden mit neuen Holz-Isolier-Glas-Elementen geschlossen und künftig der dort liegenden Wohnung als geschlossene Raumkonstruktion zugeordnet. Das verbleibende Drittel der Loggia bleibt unverändert in Funktion, Form und Materialität. Alle Sanierungsmaßnahmen an den innenliegenden (bauzeitlichen) Fassaden, den aus Stampfbeton hergestellten Rundstützen mit eingearbeiteten Jugendstil-Ornamenten, der bauzeitlichen Bodenbeläge, der bauzeitlichen Brüstungsgeländer sowie der vorgelagerten Stufenanlage aus Stampfbeton mit Natursteinstufen werden nach den Erkenntnissen eines noch zu erstellenden Restauratorischen Gutachten ausgeführt.
13) An der südlich ausgerichteten Fassade wird im Erdgeschoss die ursprüngliche Loggia gemäß derRundbogenstruktur geviertelt. Die beiden äußeren Rundbögen werden mit neuen Holz-Isolier-Glas-Elementen geschlossen und künftig den dort liegenden Wohnungen als geschlossene Raumkonstruktion zugeordnet. Der mittig angeordnete Teil der Loggia wird geteilt und bleibt unverändert in Funktion, Form und Materialität. Alle Sanierungsmaßnahmen an den innenliegenden (bauzeitlichen) Fassaden, den aus Stampfbeton hergestellten Rundstützen mit eingearbeiteten Jugendstil-Ornamenten, der bauzeitlichen Bodenbeläge, der bauzeitlichen Brüstungsgeländer sowie der vorgelagerten Stufenanlage aus Stampfbeton mit Natursteinstufen werden nach den Erkenntnissen eines noch zu erstellenden Restauratorischen Gutachten ausgeführt.
14) Der Einbau neuer Loggien durch Einrücken gegenüber den Außenwänden und Errichtung einer neuen Fassadenebene in moderner Architektursprache erfolgt nach Leitdetail gemäß Anlage.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz Auszug CS65
Hinweis Bauablauf Bauablauf
Gem. Bauzeitenplan (siehe Anlage).
Reihenfolge Teilabschnitte
Die Reihenfolge der Teilabschnitte kann sich ggf. noch ändern.
Für die Leistungserbringung notwendige zusätzliche Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, alle notwendigen Anfahrten, Materialdisposition, Schutzmaßnahmen angrenzender oberflächenfertiger Bauteile etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hinweis Bauablauf
Hinweis Schnittstellen 1 Schnittstelle Zimmer- und Holzbauarbeiten / Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
1.1 LOGGIEN BESTAND
Herstellen der Loggia, mit Integration und Anarbeiten an Bestandswände und -decken mit teilweisen neuen Außenwänden mit Tragkonstruktion aus Holz: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Wände und Decken
Trägerplatte als Putzoberfläche: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Putz+Anstrich: AN Putzarbeiten
Deckendämmung mit Trägerplatte f. Putz: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Bodenaufbau
Bodenbelag mit Unterkonstruktion: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Schutzschicht Bodenaufbau: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Dämmung Bodenaufbau: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Abdichtung (bituminös) Bodenaufbau: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Dampfsperrbahn Bodenaufbau: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Überprüfung des Untergrunds auf Gefälle /Pfützenbildung
und geeignete Untergrundbehandlung, z.B. Ausgleich von
Unebenheiten mit Heißbitumen, bituminöser Voranstrich : AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten Sonstiges
Einbau und Andichtung Wasserspeier aus
Kupfer inkl. Bohrung: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Kupferblechabdeckungen: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Kupferverwahrungen u.a. Wand/Boden: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Speier (Notentwässerung): AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
1.2 LOGGIEN NEU
Neue Dachloggia, Tragkonstruktion aus Holz, Einbau in vorbereitete Dachfläche, mit Flachdach, Seitenteilen, Attikaaufkantung: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Wände und Decke
Innenwand mit Fenstertüröffnung: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Vorderteil mit Öffnungen: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Fenster in Vorderteil: AN Fensterarbeiten Neu
Brüstungen: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Kupferblechabdeckungen in Öffnungen: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Unterspannbahn: AN Zimmer-. und Holzbauarbeiten
Dach
Dachdeckung als Flachdach mit WD
und bituminöser Abdichtung: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Attikaaufkantung: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Überprüfung des Untergrunds auf Gefälle /Pfützenbildung
und geeignete Untergrundbehandlung, z.B. Ausgleich von
Unebenheiten mit Heißbitumen, bituminöser Voranstrich : AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Attikablech: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Gefälleausbildung: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Boden
Oberbelag und Unterkonstruktion als
Aufständerung im System: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Drainage : AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Schutzschicht: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Wärmedämmung: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
bituminöse Abdichtung: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Dampfsperre: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Überprüfung des Untergrunds auf Gefälle /Pfützenbildung
und geeignete Untergrundbehandlung, z.B. Ausgleich von
Unebenheiten mit Heißbitumen, bituminöser Voranstrich : AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Anschlüsse
Anschluss an Hauptdach mit Keilbrett: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Kehl- und Seitenbleche etc.: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Wandanschlussbleche: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Sämtliche Bleche: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
luftdichte Verklebung und vollständiger
Anschluss an Gebäudehülle: AN Trockenbau
Sonstiges
Aussparungen für Wasserspeier: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Lieferung Einbau und Andichtung Wasserspeier: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Fassade
Putzträgerplatte: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Putz+Anstrich: AN Putzarbeiten
1.3 SCHLEPPDACHGAUBE
neue Schleppdachgaube, Tragkonstruktion aus Holz,
Einbau in vorbereitete Dachfläche, mit Schleppdach,
Seitenteilen und Vorderteil mit Fensteröffnung: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Wände
Innenwandkonstruktion aus KVH mit Fensteröffnung,
inkl. Putzträgerplatte außen, Mineralwolledämmung,
Schalplatte OSB: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Dampfbremse, CS-Profil/Lattung, Feuerschutzplatte AN Trockenbau
Fenster und Fensterbank innen AN Fensterarbeiten neu
Dach (von innen nach außen)
Dampfbremse, CS-Profil/Lattung, Feuerschutzplatte AN Trockenbau
Deckenkonstruktion aus KVH, OSB Platte
Mineralwolledämmung, Aufsparrendämmung,
Holzfaserplatte, : AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Stehfalzdeckung Cu, geprüftes System ohne Hinterlüftung
mit strukturierter Trennlage und wasserabführender Schicht AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Anschlüsse
Anschluss an Hauptdach mit Keilbrett AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Kehl- und Seitenbleche Cu: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Wandanschlussbleche Cu: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
1.4 HAUPTDACH
Ziegel Biberschwanz
(inkl. Kehl-und Gratziegel, Dunstrohrziegel etc.): AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Ortgang Traufe: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Rinnen / Schneefanggitter etc.: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Lattung: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Konterlattung: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Unterdeckbahn (diffusionsoffen): AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Aufsparrendämmung Holzfaser: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Mineralwolle zw. Sparren Bestand: AN Trockenbau
Dampfbremse: AN Trockenbau
Mineralwolle +CD Profil/Lattung: AN Trockenbau
Feuerschutzplatte: AN Trockenbau
Die vom AN Zimmer- und Holzbauarbeiten hergestellte Lattung und Konterlattung ist durch den AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten vor Ausführung der Dachdeckung auf Eignung (z. B. Lattenabstand, Ebenheit, Befestigung) zu prüfen. Erforderliche geringfügige Anpassungen im Zuge der Deckungsarbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2.0 Schnittstellen AN Fensterarbeiten
Ausbau und Entsorgung Fensterbänke außen Bestand AN Fensterarbeiten Sanierung
Einbau neue Fensterbank und Aufbereitung Anschluss AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Fensterbankauflager ausbessern, ggfls. neu aufmörteln AN Putzarbeiten
Hinweis Schnittstellen
Nettomenge Es handelt sich um ein BIM-Projekt.
Die Mengenangaben in den Positionen entsprechen Netto-Mengen, ohne Berücksichtigung der VOB-Abzugs- und Übermessungsregeln. Auf dieser Grundlage wären auch die Abrechnungsmengen zu ermitteln, sofern keine Pauschalierung der Leistungen vereinbart wird.
Nettomenge
Transport- und Förderwege Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch besondere Leistungen gem. VOB), ist in die EPs der Positionen einzukalkulieren.
Transport- und Förderwege
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
210 Dachdeckungsarbeiten
210
Dachdeckungsarbeiten
210.010 Dacheinbauten
210.010
Dacheinbauten
210.020 Ziegeldeckung
210.020
Ziegeldeckung
220 Klempnerarbeiten
220
Klempnerarbeiten
220.010 Entwässerung
220.010
Entwässerung
220.020 Fensterbänke außen
220.020
Fensterbänke außen
220.030 Loggien und Gauben
220.030
Loggien und Gauben
220.040 Sanierung Dachreiter
220.040
Sanierung Dachreiter
230 Sonstiges
230
Sonstiges
230.010 Werk- und Montageplanung
230.010
Werk- und Montageplanung
230.020 Stundenlohnarbeiten
230.020
Stundenlohnarbeiten