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Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten Vorbemerkungen
Bestandsgebäude / Allgemeine Gegebenheiten
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Maßnahmen in einem in Betrieb befindlichen Bestandsgebäude. Während der gesamten Ausführungszeit sind andere Mieter und Nutzer des Gebäudes anwesend. Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsabläufe, den Materialtransport sowie die Einrichtung und Räumung der Baustelle auf diesen Umstand abzustimmen und entsprechend zu koordinieren.
Folgende Randbedingungen sind verbindlich zu beachten:
Der Betrieb des Gebäudes und der übrigen Mieter darf zu keinem Zeitpunkt unzumutbar beeinträchtigt werden.
Flure, Treppenwege, Aufzüge und allgemeine Verkehrsflächen sind jederzeit sauber und verkehrssicher zu halten.
Staub- und Lärmentwicklung ist auf das unvermeidliche Maß zu beschränken.
Materialanlieferungen und Abführtransporte sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Geltende Normen und Vorschriften
Für alle Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses gelten die jeweils aktuellen Fassungen der einschlägigen Normen und technischen Regelwerke. Insbesondere sind folgende Normen verbindlich zu beachten:
DIN 18340 – ATV Trockenbauarbeiten (VOB/C): Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für die Ausführung von Trockenbauarbeiten
DIN 18183 – Trennwände aus Gipsplatten: Anforderungen an nichttragende Trennwände in Metallständerbauweise
DIN 18181 – Gipsplatten im Hochbau: Verwendung und Verarbeitung von Gipsplatten
DIN 18182 – Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten: Anforderungen an Profile, Verbindungsmittel und Dichtbänder
DIN EN 520 – Gipsplatten: Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau: Anforderungen an Trennwände und Decken; der Untergrund und die angrenzenden Bauteile sind vor Beginn der Arbeiten auf Eignung zu prüfen
DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: Anforderungen an Feuerwiderstandsklassen von Trockenbauwänden und abgehängten Decken
DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau: Ebenheitstoleranzen für Wand- und Deckenflächen; der Untergrund ist vor Beginn der Trockenbauarbeiten zu prüfen und ggf. auszugleichen
Alle Materialien sind mit entsprechenden Nachweisen (CE-Kennzeichnung, Leistungserklärung, Emissionsklasse A+) zu liefern. Die Verarbeitung hat nach den Herstellerrichtlinien sowie den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Bestandswände und Glaselemente
Im Bestandsgebäude verbleiben Bestandswände an Ort und Stelle; Glaselemente werden im Rahmen der Baumaßnahme umgebaut. Sämtliche Arbeiten in unmittelbarer Nähe dieser Bauteile sind mit Sorgfalt auszuführen, um Beschädigungen an Bestandswänden und Glaselementen zuverlässig zu vermeiden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und bei Bedarf mit der Bauleitung abzustimmen. Für Schäden an Bestandsbauteilen, die durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer verursacht werden, haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang.
Sprinkleranlage, Deckenelemente und Brandmeldeeinrichtungen
Das Gebäude ist mit einer Sprinkleranlage ausgestattet. Der Auftragnehmer hat sämtliche Arbeiten so auszuführen, dass die Sprinklerleitungen, -düsen und alle zugehörigen Bauteile zu keinem Zeitpunkt beschädigt, unbeabsichtigt ausgelöst oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Gleiches gilt für alle deckenseitigen Einbauten wie Deckenelemente, Deckenauslässe (z. B. Lüftungsauslässe) sowie Rauchwarnmelder und sonstige Brandmeldeeinrichtungen.
Vor Beginn von Arbeiten bzw. Wechsel des Geschosses ist die Bauleitung zu informieren, sodass Lüftung und Rauchwarnmelder für den Bereich und innerhalb der Arbeitszeit deaktiviert werden können. Sofern Schutzmaßnahmen erforderlich sind (z. B. Abdecken von Rauchmeldern bei stauberzeugenden Arbeiten), sind diese mit der Bauleitung abzustimmen und vom Auftragnehmer auf eigene Kosten durchzuführen. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Schutzmaßnahmen rückstandslos zu entfernen und die ordnungsgemäße Funktion der Einrichtungen sicherzustellen.
Für Schäden oder Folgekosten, die durch unbeabsichtigtes Auslösen der Sprinkleranlage oder Beschädigung von Brandmeldeeinrichtungen entstehen, haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang.
Lärmintensive Arbeiten / Tagesrandzeiten
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, lärmintensive Arbeiten (z. B. Fräsen, Schleifen, maschinelles Bearbeiten von Wänden und Decken) auf die Tagesrandzeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten der Gebäudemieter zu legen, um die Lärmbelastung der übrigen Nutzer so gering wie möglich zu halten. Der Auftragnehmer hat diese Anforderung bei seiner Terminplanung und Kalkulation zu berücksichtigen. Ein Mehrvergütungsanspruch hieraus wird ausgeschlossen, sofern diese Randbedingung nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.
Die genaue zeitliche Abstimmung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bauleitung des Auftraggebers.
Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Schutzmaßnahmen
01.01
Schutzmaßnahmen
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
02.01 Abbrucharbeiten
02.01
Abbrucharbeiten
03 Trockenbauarbeiten
03
Trockenbauarbeiten
03.01 Trockenbauwände
03.01
Trockenbauwände
03.02 abgehängte GK-Unterdecken
03.02
abgehängte GK-Unterdecken
03.03 Revisionsöffnungen
03.03
Revisionsöffnungen
04 Innentüren
04
Innentüren
04.01 Innentüren ohne Anforderungen an Brand- und Rauchschutz
04.01
Innentüren ohne Anforderungen an Brand- und Rauchschutz
04.02 Innentüren mit Anforderungen an Brand- und Rauchschutz
04.02
Innentüren mit Anforderungen an Brand- und Rauchschutz
05 System-Trennwände
05
System-Trennwände
05.01 Glastrennwände und -Türen umbauen
05.01
Glastrennwände und -Türen umbauen
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten