Klinkerriemchen
Rheinberg, Erweiterung Amplonius-Gymnasium
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Alle abzugebenden Preise sind mit Tinte, Kugelschreiber oder Schreibmaschine in Zahlen gut und zweifelsfrei erkennbar / lesbar einzusetzen. Sämtliche Preise verstehen sich - soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben - einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Materialien, um die Leistung ausführen zu können. Im Leistungsverzeichnis geforderte Produkt- und Fabrikatsnennung sind verbindlich anzugeben. Bei Abgabe des Angebotes durch einen Ausdruck der bietereigenen Software als z. B. Kurztext hat der Bieter eine verbindliche Erklärung beizufügen, die bestätigt, dass die Texte der Urschrift als alleinverbindlich anerkannt werden. Besonders wichtig: Das Beifügen von firmeneigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, firmeneigenen Vertragsbedingungen o.ä. und ein Hinweis darauf können zum Ausschluss von der Vergabe führen, da diese zum Teil der VOB widersprechen. Gleiches betrifft die Angabe von Zahlungszielen im Anschreiben oder am Ende des Angebotes, die der VOB widersprechen. Sollte kein anderes Briefpapier vorliegen sind die AGB´s o.ä. durchzustreichen und im Anschreiben darauf hinzuweisen, dass allein die VOB in der gültigen Fassung verbindlich ist. Maßgeblich für die Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung aller nachfolgend beschriebener Leistungen des Leistungsverzeichnisses ist die Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) in der zum Zeitpunkt der Übergabe des Leistungsverzeichnisses an den Bieter gültigen Fassung. Alle hier aufgeführten Parameter der jeweils zutreffenden Teile A, B und C sind bei der Preisfindung verbindlich zu berücksichtigen. Handschriftliche Änderungen in den Verdingungsunterlagen können zum Ausschluss führen. Etwaige Bedenken sind vorab anzumelden und ggf. in einem separaten Begleitschreiben aufzuführen. Für alle Gewerke sind die gemäß Teil C der VOB gewerkespezifischen allgemeinen technischen  Vertragsbedingungen (ATV) und die hier verbindlichen DIN und EN - Normen und sonstigen technischen Regelwerke  im besonderen Maße bei der Kalkulation verbindlich zu berücksichtigen. Ebenso sind alle erforderlichen Maßnahmen für die Einhaltung der Bestimmungen der Bauberufs- genossenschaften (BauGB), den gängigen Unfallverhütungsvorschriften und Forderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) bei der Preisfindung einzukalkulieren. Projektbezogene Vorbemerkungen und Hinweise zur Kalkulation Die Stadt Rheinberg beabsichtigt einen Erweiterungsneubau für das Amplonius Gymnasium in Rheinberg. Es ist geplant, das bestehende Schulgebäude, um einen naturwissenschaftlichen Trakt zu erweitern. Der viergeschossige Neubau soll als Verlängerung des Bestandsgebäudes im südlichen Bereich des Bestandsschulgebäudes auf der Rasenfläche zwischen Konvikt und Friedrich-Stender-Weg angebunden werden. Über eine Verbindungsbrücke wird der Erweiterungs-neubau im ersten und zweiten Obergeschoss an den Bestand angebunden. Der vorhandene Geländeverlauf wurde bei der Entwurfsfindung berücksichtigt und äußert sich in der Zugänglichkeit des Gebäudes im untersten Geschoss. Der Neubau öffnet sich in Richtung Friedrich-Stender-Weg und schafft einen ebenerdigen Eingangsbereich im Untergeschoss. Der Neubau wird über einen barrierefreien Zugang mit einer Rampe im Erdgeschoss bzw. Untergeschoss zugänglich gemacht. Im Eingangsbereich kann das Gebäude sowohl über die Treppen als auch mit dem Aufzug über alle Etagen barrierefrei erschlossen werden. Vom Treppenhaus gelangt man auf jedem Geschoss in einen zentral liegenden Flur, von dem aus alle Räumen erreicht werden können. Im Untergeschoss befinden sich Differenzierungsräume, der Mehrzweckraum, das Lehrerzimmer, der Lehrmittelraum, WC-Anlagen, Technik- und Lagerräume. In den drei darüber liegenden Geschossen sind die naturwissenschaftlichen Fachräume sowie Technik-, Lager- und PuMi-Räume angeordnet. Im Erdgeschoss befinden sich die Fachräume der Physik mit Klassenräumen und dazugehörigen Vorbereitungsräumen, im ersten Obergeschoss ist die Fachrichtung Biologie mit Klassenräumen undVorbereitungsräumen vorgesehen und im zweiten Obergeschoss ist die Fachrichtung Chemie mit Klassenräumen und Vorbereitungsräumen vertreten. BAUKONSTRUKTION Der Neubau wird in einer massiven Bauweise erstellt. Das Gebäude wird auf einer tragenden Bodenplatte gegründet. Gemäß des Bodengutachtens und der Einstufung der Beanspruchungsklasse 1 für das Untergeschoss soll das Untergeschoss inkl. Aufzugs-unterfahrt in WU-Beton ausgeführt werden. Die Decken werden in Stahlbeton erstellt und statisch tragende Außen- und Innenwände werden massiv in Mauerwerk oder Stahlbeton hergestellt. Zur Lastabtragung werden notwendige Stahlbeton-Unterzüge angeordnet. Statisch nicht erforderliche Wände werden in Trockenbau-Ständerwerk oder im Erdgeschoss ggf. auch in Mauerwerk erstellt. Außerdem gibt es einen Stahlbeton-Aufzugsschacht, der vom untersten bis ins oberste Obergeschoss geführt wird. Die Verbindungsbrücke wird in Stahlbauweise mit Doppel-T-Trägern und Trapezblechen hergestellt. Die Brücke wird entlang des Neubaus thermisch entkoppelt angebunden und erhält zusätzlich Stahlstützen als Auflagermöglichkeiten, sodass der Bestandsbaukörper nicht belastet wird. Das Dach erhält eine mineralische Gefälledämmung und wird als Foliendach ausgebildet. Auf dem Dach werden eine Lüftungsanlage und Photovoltaik-Module errichtet. Es gibt ein Oberlicht, das als Dachausstieg für Wartungsarbeiten vorgesehen ist. Die Fenster, Türen und die Pfosten-Riegel-Konstruktion in der Außenfassade werden aus Aluminium-Glas-Elementen in dunkelgrau erstellt und werden außerdem mit einer Sonnenschutzverglasung hergestellt. Als außenliegenden Sonnenschutz erhält das Gebäude Raffstore-Anlagen. Die Fassade wird mit einem Wärmedämmverbundsystem mit Mineralwolldämmung erstellt. Der Großteil des Gebäudes (ca. 2/3) wird in Anlehnung an die Gestaltung des Bestandsbaukörpers im unteren Bereich mit roten/ dunkelroten Klinkerriemchen erstellt, während die Fassade im oberen Gebäudeteil (1/3) mit weißem Putz versehen wird. Das Gebäude wird baubegleitend geschossweise im Zuge des Baufortschritts eingerüstet. ENERGIE & TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Im Rahmen des Erweiterungsneubaus des naturwissenschaftlichen Trakts für das Amplonius Gymnasium werden die Mindestanforderungen für den Wärmeschutz gem. des GEG 2024 eingehalten und darüber hinaus wird die Bauweise für einen "klimaneutralen Neubau" angestrebt. Für die Wärmeerzeugung des Neubaus ist eine autarke Sole-Wasser-Wärme-Pumpe eingeplant. Dazu wird im Untergeschoss im Technikraum die Anlage (Pufferspeicher) aufgestellt. Im gesamten Gebäude wird eine Fußbodenheizung verlegt und die Trinkwarm-wasserversorgung erfolgt dezentral über Durchlauferhitzer. Weiterhin wird der Erweiterungs-neubau mit einer zentrale Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen. Anfallender Bauschut oder Verpackungsmaterialien sind zeitnah abzufahren und dürfen nicht vor dem Gebäude gelagert werden. Ebenso sind die Bereiche der Durchfahrt, Stellplätze und das angrenzende Baufeld permanent sauber zu halten. Verschmutzungen sind aufgrund von Unfallgefahren sofort und unaufgefordert zu beseitigen. Die Parameter dieser Vorbemerkungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Anlagen: - Lageplan - Grundriss UG, EG, 1.OG, 2.OG, - Schnitte A-A, B-B, C-C, D-D, E-E - Ansichten Nord-Ost, Nord-West, Süd-Ost, Süd-West - Fassadenschnitt Detail HINWEIS: Laufender Schulbetrieb während der Bauzeit Der Schulhof darf während der Baumaßnahme auf keinen Fall befahren oder zum Abstellen von Fahrzeugen oder zum Lagern von Baumaterial genutzt werden. Da die Zufahrtsstraße "Friedrich-Stender-Weg" und "Lützenhofstraße" als Schulweg genutzt werden, sind diese mit besonderer Vorsicht zu nutzen, z.B. ist Rückwärtsfahren nur mit Einweiser zulässig. HINWEIS: Ausführung mit Hersteller- bzw. Systemkonform Die Ausführung des LVs und die angebotenen Komponeten müssen von einem Hersteller bzw. Systemkonform ausgeführt werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
02 WDVS - Silicon-Putz / Klinkerriemchen
02
WDVS - Silicon-Putz / Klinkerriemchen
Ausführungshinweis Klinkerriemchen Laibungsbereiche: In Laibungsbereichen von Fenstern mit Sonnenschutz sind Dämmstreifen mit zugeschnittenen Klinkerriemchen herzustellen. Klinker sind passgenau an die Bauteile anzuarbeiten und die Fugen fachgerecht zu schließen. Es sind je Reihe Ausgleichs Klinker zu scheiden, so dass im Eckbereich oder in Laibungsbereichen keine Klinkerstücke kleiner 15 cm platziert werden müssen. Alle Schnitt- und Anpassarbeiten sind in die EP mit einzukalkulieren. Erdberührter Bereich Die keramische Bekleidung des WDVS ist im Erdgeschoss bis unter die Geländeoberfläche zu führen. Die optisch abgesetzte Ausbildung eines Sockels ist nicht vorgesehen.
Ausführungshinweis Klinkerriemchen
02.__.0210 Mustertafel Herstellen und Liefern einer Mustertafel für die in der nachfolgenden Position beschriebenen Fassadenbekleidung mit Riemchen in aussagekräftiger Größe (mindstens 0,8 m x 0,8m). Geschnittene Regelformate sind auf eine geeignete Trägerplatte im gewünschten Verband aufzukleben und mit dem gewünschten Vormauermörtel in gewünschter Technik auszufugen.
02.__.0210
Mustertafel
1.00
St
02.__.0220 Klinker-Riemchen liefern u. verlegen Liefern und verlegen einer Fassadenbekleidung für das beschriebene WDVS aus Klinker-Riemchen nach DIN 18515-1. Riemchen mit Eck-Klinkerriemchen (Gebäudekanten etc.) mit glatter Oberfläche zur Nachbildung von Sichtmauerwerk auf vorhandenem / vorbereitetem ebenen und tragfähigen Untergrund mit erhärtendem Verlegemörtel im Floating-Buttering-Verfahren nach vorgegebenen Verlege und Fugenplan hohlraumfrei einbetten. Einschließlich anschließender fachgerechter Verfugung mit Fugenmaterial mit geeigneter Fugenkelle (Mindestfugentiefe 10mm). Fugenmörtelreste sind von den Riemchen zu entfernen. Die genaue Breite der Lagerfugen (ca. 12mm) und Stoßfugen (ca. 12mm) und mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Frostbeständig nach DIN EN 202 w-Wert: = 3% i.M. Porengrößenverteilung: > 0,2 Mikrometer graffitti-resistent Format: 240 / 15 / 71 mm (NF - Normalformat) Farbe: rot u. rotbraun brennender Ton, , siehe Foto Verlegeart: wilder Verband, minimierte Stoßfugen Fugenmörtel: dunkel grau / Anthrazit nach Bemustuerung Es ist ein Nachweis/ Prüfzeugnis zur Eignung der Riemchen für den Einsatz auf dem angebotenen WDVS zu erbringen. Alle Schnittarbeiten / Kürzungen von einzelnen Riemchen in Eck- oder Abschlussbereichen sind in den EP einzukalkulieren. Leibungen sind gesondert in einer Folgeposition erfasst. In Eck- und Laibungsbereiche sind Klinker unter 15 cm Länge nicht zulässig. Es sind vor der Eckausbildung entsprechende Kürzungen von einzelnen Klinkern vorzunehmen. Angebotenes Produkt / Typ:  (vom Bieter auszufüllen)
02.__.0220
Klinker-Riemchen liefern u. verlegen
615.00
02.__.0230 Zulage Eckverblender aus Klinkerriemchen Eckverblender an z. B. Gebäudeecken, Fenster- und Türlaibungen.
02.__.0230
Zulage Eckverblender aus Klinkerriemchen
H
165.00
m
02.__.0240 Riemchen verlegen im Sturzbereich Klinker-Riemchen im Sturzbereich von Fenstern und sonstigen Öffnungen verlegen, in denen kein bauseitiger Raffstorenkasten vorhanden ist. Tiefe Sturz: ca. 26 cm Der passende Zuschnitt ist im EP mit zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
02.__.0240
Riemchen verlegen im Sturzbereich
H
35.00
m
02.__.0250 Riemchen in Leibungen, inkl. Winkelriemchen Verlegen von Riemchen in Fenster- und Türleibungen inkl. systemzugehörigen, passenden Winkelriemchen / Läuferwinkeln Tiefe Leibung: ca. 26 cm. Der passende Zuschnitt ist im EP mit zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
02.__.0250
Riemchen in Leibungen, inkl. Winkelriemchen
H
75.00
m
02.__.0260 Mehraufwand - Leibungen mit Führungsschienen Mehraufwand für das Anpassen der Keramik an die in der Leibung eingelassenen Führungsschienen der Raffstoreanlage, inkl. Fugenausbildung einschließlich Lieferung, Erstellung und Einbringung des Hinterfüllbandes und dauerelastischem, spritzbarem Fugendichtstoff. Die Abrechnung erfolgt im Längenmaß der Leibung.
02.__.0260
Mehraufwand - Leibungen mit Führungsschienen
75.00
m
02.__.0270 Mehraufwand - Nachträgliches Anarbeiten Mehraufwand für das nachträgliche Anarbeiten des Riemchenbelags in ausgesparten Wandanschlussbereichen nach Herstellung der Abdichtungsanschlüsse durch das Gewerk Dachabdichtung / Stahlbau. Sockelbereich / Verbindungsbrücke
02.__.0270
Mehraufwand - Nachträgliches Anarbeiten
100.00
m
02.__.0280 Seitlicher Abschluss / Abschlussprofil WDVS Abschlussprofil in Verbindung mit Hybrid-Dichtungsmasse und zusätzlichen, ca. 15 cm breiten Gewebestreifen als seitlichen Abschluss der keramischen Bekleidung herstellen.
02.__.0280
Seitlicher Abschluss / Abschlussprofil
18.00
m
2 Ausführungshinweis: Fugen inkl. Abdichtung
[2]
Ausführungshinweis: Fugen inkl. Abdichtung
E
02.__.0290 Feldbegrenzungsfugen, dauerelastisch, b = max. 15 mm Anlegen von Feldbegrenzungsfugen nach DIN 18515. Ein Fugenplan ist vom AN vorab nach Erfordernissen / angebotenem System zu erstellen und bei der Werkplanung mit dem Architekten abzustimmen. Freigabe durch Architekt/AG ist zwingend, die Planerstellung ist in den EP mit einzukalkulieren. Herstellen von Feldbegrenzungsfugen mittels Trennschnitt in Dämm-, Armierungsschicht nach Herstelleranweisung, Einlegen von Hinterfüllband, Abdichten mit dauerelastischem, spritzbarem, Fugendichtstoff. Fugenbreite: max. 15 mm bzw. nach Abstimmung Farbton: passend zum Fugenmörtel, nach Wahl des AG
02.__.0290
Feldbegrenzungsfugen, dauerelastisch, b = max. 15 mm
120.00
m
02.__.0300 Anschlussfugen, dauerelastisch - sonstige Bauteile, Abdichtung Rand- und Anschlussfugen verschließen und abdichten, einschl. Vorreinigung, Einlegen Hinterfüllband, Abdichtung mit dauerelastischem, spritzbarem Fugendichtstoff. Farbton: passend zum Fugenmörtel, nach Wahl des AG Fugenbreite: ca. 15 mm Diese Position gilt für Fugen und Bereiche, welche nicht innerhalb der im LV enthaltenen Positionsbeschreibungen erfaßt sind. Hierzu gehören alle Anschlüsse sonstiger Fassadendurchdringungen wie u.a.: - Rohrleitungen (für Lüftung, Regen, Elektro) - Elektroleitungen - Außenwandinstallationen (Schild-, Außenleuchtenbefestigung etc.) - Tragkonstruktion / Montagewinkel / Wandhalter - Anschluss an Fensterbänke - Anschluss am Übergang zur Putzoberfläche
02.__.0300
Anschlussfugen, dauerelastisch - sonstige Bauteile, Abdichtung
250.00
m
Sonstiges
Sonstiges
02.__.0310 Zweimaliger Feuchteschutzanstrich im Einbindungsbereich Zweimaligen Feuchteschutzanstrich im Einbindungsbereich bis ca. 15 cm über Geländeoberkante aufbringen. hoher Klebkraft, haftet auf Bitumen, feuchtigkeitsunempfindlich, wasserdampfdiffusionsfähig, lange verarbeitungsoffene Zeit, leicht verarbeitbar Ausführung unter GOK bis ca. '...15..' cm
02.__.0310
Zweimaliger Feuchteschutzanstrich im Einbindungsbereich
110.00
m
02.__.0320 Befestigungsspirale/Montagedübel, bis l= 80 mm Befestigungsspirale / Montagedübel, bis l= 80 mm Liefern und Montieren von Befestigungsspirale bzw. Montagedübeln zum nachträglichen Befestigen von leichten bis mittelschweren Bauteilen auf Fassadendämmsysteme/WDVS. (z.B. Klingel, Lampen, Schilder o.ä.). Länge: unterschiedlich, bis 80 mm
02.__.0320
Befestigungsspirale/Montagedübel, bis l= 80 mm
20.00
St
02.__.0330 Gerüstankerlöcher verschließen Gerüstankerlöcher verschließen Regendichtes Verschließen der Gerüstankerlöcher bzw. der Dauergerüstankerhülsen mit systemkonformen Abdeckkappen, im Zuge des Gerüstabbaus. Vor dem verschließen der Gerüstankerlöcher mit Abdeckkappen, sind das WDVS und die Klinkerriemchenfläche zum Herstelern einer geschlossenen Fläche an id eAnkerlöcher anzuarbeiten und anzupassen.
02.__.0330
Gerüstankerlöcher verschließen
195.00
St
09 Stundenlohnarbeiten
09
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Arbeiten im Stundenlohn werden nur nach Zustimmung für zusätzliche, nicht im LV / Auftrag enthaltende Leistungen durch die Bauüberwachung anerkannt. Anfallende notwendige Stundenlohnarbeiten sind daher mit einer Schätzung der notwendigen Zeit vor Beginn der Bauüberwachung zur Genehmigung vorzulegen. Hierfür erforderliche Materialien hat der AN in Abstimmung mit der Bauüberwachung zu liefern. Alle Stundenlohnzettel und Lieferscheine sind der Bauüberwachung täglich zur Unterschrift vorzulegen, um in der Abrechnung anerkannt zu werden. Als Preise der Materialien dürfen nur ortsübliche Verkaufspreise des Baustoffhandels eingesetzt werden. Alle für die Durchführung der Stundenlohnarbeiten notwendigen Werkzeuge sind mit den Stundensätzen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Fahrtkosten sowie Zeiten für Materialbeschaffung werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch die Bauüberwachung anerkannt. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz des Gerätes, insbesondere Lieferung zur Baustelle, Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten, Abholung sowie sämtliche Zuschläge einschliesslich der Kosten für den Fahrer/Bediener. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Gerätes. Für durchzuführende Stundenlohnarbeiten werden folgende Stundensätze angeboten:
Stundenlohnarbeiten
09.__.0010 Stundenlohn ǀ Facharbeiter-/in Stundensatz für Arbeiten im Stundenlohn auf besondere Anweisung des AG.
09.__.0010
Stundenlohn ǀ Facharbeiter-/in
24.00
h