Kampfmittel
Regensburg; san. Ufermauer/Sandsteinmauerwerk
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Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN GELTUNGSBEREICH Für die Durchführung dieser Bauaufgabe gilt die VOB/B in allen Teilen in der jeweils gültigen Fassung als vereinbart. Entwurfs- und Ausführungsgrundlagen sind die "Allgemein anerkannten Regeln der Technik/Baukunst", einschließlich der jeweils maßgebenden Bestandteile der VOB, Teil C, in ihrer aktuell gültigen Fassung. Die ATV, "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen jeder Art", gilt für alle Bauleistungen, auch für solche, für die keine ATV in VOB/C - DIN 18300 bis DIN 18459 - bestehen. Insbesondere sind alle Normen (auch Entwürfe) und alle einschlägigen Richtlinien nach dem neuesten Stand der Technik sowie alle im Einzelnen nicht aufgeführten "Anerkannten Regeln der Technik", die für die Leistung maßgeblich werden können, zu beachten und liegen der nachstehenden Ausschreibung zugrunde. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, sind immer gleichwertige technische Spezifikationen gemeint – auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“. ERGÄNZUNG DER ANGEBOTSAUFFORDERUNG Anfragen zur Ausschreibung sind schriftlich beim Vergabeamt der Stadt Regensburg einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich. AUTOMATISCHE SORTIERUNG Die Verdingungsunterlagen wurden automatisch sortiert. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Seitenzahlen zu prüfen und fehlende Blätter bei der ausschreibenden Vergabestelle anzufordern. Doppelseiten sind auszusortieren und zu vernichten. BAUDENKMAL Das Ensemble der Werftstraße mit der Ufermauer befindet sich inmitten der Kernzone des UNESCO  Weltkulturerbes, wodurch bei sämtlichen Bauvorhaben das Thema Denkmalschutz im Fokus stehen muss. Alle Arbeiten sind deshalb in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. Aus denkmalpflegerischen Gründen ist bei allen Arbeiten äußerst vorsichtig und sorgfältig vorzugehen. Es ist möglichst erschütterungsfrei zu arbeiten, und gefährdete Bereiche sind gesondert zu schützen. Anweisungen und die Anordnung von Arbeiten erteilt nur der Bauherr oder sein Vertreter. AUSBAU VON BAUTEILEN Der Ausbau von wiederzuverwendenden Bauteilen muss vorsichtig unter Berücksichtigung der historischen Bausubstanz erfolgen. Da die Bauteile wiederverwendet werden, dürfen sie durch den Ausbau nicht beschädigt werden. ANGEBOTSPREISE Soweit die einzelnen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses keine besonderen Angaben enthalten, sind sowohl die Lieferung als auch die Montage sowie die zugehörigen Nebenleistungen in die Angebotspreise einzukalkulieren. Die Angebotspreise sind entsprechend der in den Leistungsbeschreibungen angegeben-en Arbeitsschritte aufzugliedern. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN LAGE DER BAUSTELLE / ZUFAHRTSMÖGLICHKEITEN / ANLIEFERUNGEN / ERSCHWERNISSE Folgende Anforderungen und Umstände sind gegeben und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren bzw. werden nicht gesondert vergütet, sofern keine extra Position in der Leistungs- beschreibung vorgesehen ist. GRUNDLAGEN Ausnahmegenehmigungen sind bei Erfordernis rechtzeitig und eigenverantwortlich beim AG und den zuständigen Behörden einzuholen. LAGE Die zu sanierende Ufermauer liegt im Zentrum von Regensburg auf der Donauinsel "Unterer Wöhrd" zwischen der Eisernen Brücke und der Nibelungenbrücke auf der nördlichen Seite des Donausüdarms. Die Ufermauer schließt unmittelbar an die Werftstraße an. Vor Angebotsabgabe soll sich der Bieter vor Ort über die Lage des Baufeldes, Zu- und Abfahrtswege, Lagerplätze und sonstige Randbedingungen informieren. ZUFAHRT Die Baustelle, befindet sich in der Werftstraße und kann von der B15 aus über die Nibelungenbrücke und die Wöhrdstraße und  die Inselstraße angefahren werden. Die Werftstraße selbst kann nur mit leichtem Gerät befahren werden. Die Gewichtsbeschränkung der Werftstraße liegt vor der statischen Ertüchtigung bei 13 Tonnen. LIEFERVERKEHR Lieferverkehr ist werktags von 7:00 bis 19:00 zulässig. Außerhalb dieser Zeiten ist Liefer- und Baustellenverkehr nur nach Absprache mit der Bauleitung und dem AG erlaubt. ARBEITSZEITEN Arbeitszeiten müssen den gültigen Bestimmungen entsprechen. Arbeiten auf der Baustelle sind werktags zwischen 6.30 und 20.00 Uhr zugelassen. ERSCHWERNISSE / BESCHRÄNKUNGEN 1. In der Werftstraße ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen durch die Anlieger sowie Fußgänger und Radfahrern zu rechnen. 2. Während der Bautätigkeiten wird es wegen der Gerüststellung zu beengten Platzverhältnissen und zu beschränkten Zufahrtmöglichkeiten kommen. Der Hauptteil der Arbeiten ist von der Donauseite aus durchzuführen. Hierzu ist ein Ponton zu liefern oder Gerüste aufzustellen. Erschwernisse hierfür sind in die Positionen einzukalkulieren. 3. Für die Anfuhr von Stoffen und Bauteilen zur Baustelle sind folgende Beschränkungen zu beachten: Gewichtsbeschränkung der Werftstraße vor der statischen Ertüchtigung von 13 Tonnen. Die Mauerkrone ist lastfrei zu halten. Lieferfahrzeuge haben die Baustelle unverzüglich zu verlassen. Die örtliche Objektüberwachung nimmt stellvertretend für den Auftragnehmer keine Lieferung in Empfang. 4. Festlichkeiten sind während der Bauzeit in der Werftstraße nicht geplant. 5. In der Werftstraße  dürfen keine Unterkünfte wie Schlafräume und/oder Freizeitaufenthaltsräume eingerichtet werden. 6. Es besteht ein generelles Alkohol- und Drogenverbot für alle am Bau Beteiligten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Baustellenverbot ausgesprochen. GERÜSTE / TRANSPORTEINRICHTUNGEN / HEBEZEUGE ARBEITSGERÜST/Ponton Die Mauerflächen des Bauabschnitts sind vollständig vom der Wasserseite aus vom Gerüst auf einem Ponton zu erreichen. Es kommen weitere Hänge- und Arbeitsgerüste zum Einsatz. Der Zugang zu den einzelnen Gerüstetagen ist über einen Treppenaufgang und zusätzliche Leiteraufgänge zu ermöglichen. Die Gerüste müssen die Lastenklasse 4 nach DIN EN 12810-1 bzw. 12811-1 und Breitenklasse W09 bis SW09 aufweisen. Die Gerüste sind mit weißen Staubschutznetzen zu verhängen. Das Gerüst darf nur mit Genehmigung oder auf Veranlassung des Gerüstbauers verändert werden. Bei Verstößen gegen die Gerüstsicherheit kann der Baubetrieb bis zur Wiederherstellung der ursprünglichen Sicherheit eingestellt werden. Bauunterbrechungen gehen zu Lasten des Verursachers. Das Gerüst ist täglich von groben Verunreinigungen (Bauschutt) und wöchentlich besenrein zu reinigen. Baugerüste sind arbeitstäglich zu sichern. TRANSPORTEINRICHTUNGEN stehen keine zur Verfügung HEBEZEUGE Für alle  Transporteinrichtungen sorgt der Auftragnehmer selbst und auf eigene Kosten. BAUSTELLENEINRICHTUNG Die BE-Flächen werden von allen Gewerken gleichzeitig genutzt. Der AN hat für die Baustelleneinrichtung die einschlägigen neuesten DIN-Vorschriften, sowie Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. ERSCHLIESSUNG durch AG und AN Bauzäune sind immer, auch am Tag, geschlossen zu halten. Es ist mit starkem Besucherverkehr zu rechnen. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u. dgl. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Die Baustelle wird in regelmäßigen Abständen durch Vertreter der Bauleitung und Vertreter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege besucht und kontrolliert. Außerdem steht die Baustelle in der Öffentlichkeit. Es wird erwartet, dass jeder Auftragnehmer die Baustelle zu jeder Zeit aufgeräumt und sauber präsentiert. Der Auftragnehmer hat sämtliche, von seinen Arbeiten herrührende Verunreinigungen, Abfälle, Bauschutt und dergleichen zu beseitigen und sachgerecht zu entsorgen. Bauschutt und Bauabfälle sind immer abzutransportieren, eine Lagerung auf der Baustelle - außer in vorgesehenen Containern - ist nicht erlaubt. Kommt der Auftragnehmer dieser Anweisung nicht nach, wird die Beseitigung der Verunreinigung durch den AG auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Die gesamte Baustelle ist jeweils am letzten Arbeitstag einer Arbeitswoche zu reinigen. BAUSTELLENBETRIEB Es ist folgendes zu beachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern diese Leistungen nicht gesondert im Leistungsverzeichnis bepreist sind: Tägliche Abwasserabgabe der Reedereien an den Anlegestellen 11 und 12. Eine der  Anlegestellen 11 und 12 muss für die tägliche Bedienung der Weißen Flotte der ansässigen  Reedereien stets zugänglich bleiben. Während des Baubetriebens werden stets Schiffe der ortsansässigen Reedereien An- und Ablegemanöver an der Ufermauer der Werftstraße durchführen. Mit Behinderungen und Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen. Mehrere Baugewerke An der Ufermauer bzw. im unmittelbaren Umfeld werden durch mehrere Baugewerke gleichzeitig oder überschneidend Arbeiten ausgeführt. Durch die im folgenden aufgelisteten, zur Fertigstellung des Bauabschnitts erforderlichen Baugewerke, können Behinderungen im Bauablauf und in der Baustellenzugänglichkeit hervorgerufen werden: -  Spezialtiefbau (Spundwand vor der Ufermauer) -  Mauerwerkssanierung Staubschutz Alle Arbeiten am Bauwerk sind mit geringster Staubentwicklung auszuführen! Folgende Maßnahmen gegen Staubentwicklung sind vorzusehen: 1. Schneidearbeiten sind nur mit geeigneter Staubabsaugung oder nass zulässig 2. Bauschutt ist vor der Beförderung feucht zu halten. 3. Die Gerüste sind abzusaugen. Abkehren und Abblasen sind nicht gestattet. 4. Alle Bauwerksöffnungen sind staubdicht abzukleben. 5. Das Anmischen von Mörtel erfolgt in der BE nicht auf dem Gerüst 6. Reinigungsarbeiten dürfen nur nass erfolgen, insbesondere Trockenreinigungen sind nicht gestattet. 7. Es sind immer ausreichend geeignete und leistungsfähige Staubabsaugungen vorzuhalten und einzusetzen. ANGABEN ZUR BAUABWICKLUNG Folgende Punkte ergänzen das Formblatt 214.H, Punkt 10 "Weitere Besondere Vertragsbedingungen". BAUBESPRECHUNGEN Der AN hat innerhalb seines Ausführungszeitraumes an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen mit einem geeigneten, bevollmächtigten Vertreter, der vor Beginn der Arbeiten benannt werden muss, teilzunehmen. Eine Vergütung der Teilnahme erfolgt nicht. Das Ergebnis dieser Gespräche wird in Protokollen festgehalten Einsprüche gegen das Protokoll sind spätestens in der nächstfolgenden Sitzung geltend zu machen. Die Protokolle werden den Vertragsparteien über die örtliche Bauleitung per Email zugestellt. BAULEITER AN / BAUSTELLENBESETZUNG Der vom AN beauftragte Bauleiter und ggf. sein Vertreter sind dem AG vor Ausführung bekannt zu geben. Der Nachweis über die Fachkunde des Bauleiters ist dem AG vorzulegen. Der Bauleiter muss der deutschen Sprache mächtig sein. Er muss ständig, also auch außerhalb der Arbeitszeit zu erreichen sein, wenn dies gefordert wird. Ein Wechsel des Firmenbauleiters ist dem AG bzw. der örtl. Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und darf nur nach schriftlicher Genehmigung durch den AN vollzogen werden.Der vom AN eingesetzte Bauleiter ist Ansprechpartner der örtlichen Bauüberwachung. Es wird erwartet, dass der vom AN eingesetzte Baustellenleiter schriftlich autorisiert wird, in Namen des AN Verhandlungen auf der Baustelle zu führen. Aussagen und Festlegungen die mit dem eingesetzten Bauleiter bzw. Stellvertreter getroffen werden, sind für den AN bindend. Der AN kann sich im Nachhinein nicht "auf Handeln ohne Auftrag" berufen. Alle Mitarbeiter sind aufgrund der hohen Anforderungen der zu erbringenden Leistungen schriftlich mit Angabe Ihrer Qualifikation und Erfahrung anzugeben. Die Angaben aus dem Vergabeverfahren sind mit Abgabe dieses Angebotes verbindlich. Jeder Personenwechsel ist nur in Aussnahmefällen erlaubt. Einem Mitarbeiterwechsel muss von Seiten des Auftraggebers schriftlich zugestimmt werden. Der AN ist verpflichtet, die Baustelle während der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung, werktags zu den üblichen Arbeitszeiten ohne Unterbrechung bis zum Abschluss der Maßnahme mit ausreichend Personal zur Erreichung der Bauziele zu besetzen. GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG GEMÄSS § 4 DES ARBEITSSCHUTZGESETZES Als präventive Maßnahmen werden vom Gesetzgeber arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen mit Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen gefordert. Diese sind vor Baubeginn vom AN zu erstellen und dem AG in Kopie zu übergeben. SICHERHEITSBEGEHUNGEN Es finden in erforderlichem Umfang Sicherheitsbegehungen statt. Die Sicherheitsbegehungen werden schriftlich protokolliert. Dem SiGeKo ist ein weisungsbefugter Ansprechpartner des AN zu benennen. BAUZEITENPLAN / TERMINPLAN Der AN hat einen Baufristenplan mit Kapazitätsplanung wochengenau, in Form eines Balkendiagramms über seine vertraglichen Leistungen bis spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung zu erstellen und dem AG 2- fach in Druckform und als PDF Datei zur Freigabe vorzulegen. Notwendige Umläufe für die Prüfung von Werkstattplanungen, Freigaben, Bestellfristen u. dgl. sind zu berücksichtigen und einzutragen. Zwischentermine sind entsprechend dem Bauablauf fortzuschreiben. Planänderungen sind dem AG binnen 5 Werktagen vorzulegen. Der Endtermin bleibt hiervon unberührt. Jede Fortschreibung / Planänderung ist dem AG unverzüglich zur Freigabe vorzulegen. Die Festlegungen des AG, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. BAUTAGESBERICHTE Über die gesamte Bauzeit sind Bautagesberichte im Format DIN A4 zu führen. Der bearbeitete Bauabschnitt, der konkrete Baustellenbereich und die Ausführenden mit den ihnen zugeteilten Aufgaben sind festzuhalten. In den Aufzeichnungen sind die klimatischen Bedingungen zu dokumentieren (3 x täglich: 7:00, 12:00 und 16:00 Uhr, minimale Nachttemperatur). Des Weiteren ist die Baustellenbesetzung und die Qualifikation der Mitarbeiter zu nennen; Mitarbeiter sind namentlich aufzuführen. Es ist der tägliche Baufortschritt, Maschinen und Materialeinsatz und - verbrauch zu dokumentieren. Alle durchgeführten Pflegemaßnahmen in den Reaktionsphasen von mineralischen Bindemitteln und Verfugungen sind gesondert zu dokumentieren. Es sind alle Absprachen und Ereignisse, die für den Betrieb und die Abrechnung der Baustelle von Bedeutung sind, im Bautagebuch festzuhalten. Die Bautagesberichte sind der Fachbauleitung 2 fach und zum Ende der Arbeitswoche zu übergeben. Die Erstellung der Bautageberichte, wie vor beschrieben, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. PROBEFLÄCHEN / MUSTERFLÄCHEN Aufgrund der besonderen Anforderungen der Denkmalpflege hat der Auftragnehmer zu Beginn eines jeden Arbeitsschrittes eine geeignete Musterfläche am Mauerwerk anzulegen. Die Musterflächen dienen dem Abgleich der geplanten Maßnahme mit der "Handschrift" und Arbeitsweise des Ausführenden und den heute am Objekt real vorhandenen Gegebenheiten. Die der jeweiligen Musterfläche zugrunde liegenden Arbeitsziele sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die Musterflächen müssen den ästhetischen und technologischen Anforderungen, wie in den entsprechenden Leistungstexten beschrieben, entsprechen. Die durch den Auftraggeber freigegebenen Musterflächen werden Vertragsgrundlage und bilden die Grundlage für das zu erbringende Restaurierungsergebnis. Die Musterflächen sind in den Kartierungsplänen zu lokalisieren und in einem Abnahmeprotokoll mit Fotodokumentation zu dokumentieren. Während der gesamten Baumaßnahme sind die Muster als Diskussions- und Vertragsgrundlage zu erhalten. Die Musterflächen werden vom AG, der örtlichen Denkmalpflege und der Fachbauleitung abgenommen. Die Ausführung der Leistung darf erst nach Freigabe der Musterfläche erfolgen. Verzögerungen und Kosten, die sich aufgrund nicht abnehmbarer Musterflächen ergeben, trägt der AN. ZUSAMMENARBEIT Sämtliche Arbeiten finden in enger Absprache mit der Projektleitung (Spundwand u. Mauersanierung) und der örtlichen Bauüberwachung, dem Planungsbüro und dem Auftraggeber statt. Mit ihnen sind alle Arbeitsschritte abzustimmen und gegebenenfalls auf veränderte Situationen anzupassen. Der Bauleitung sind Arbeitsschritte und Mengenmehrungen, die über die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Maßnahmen hinausgehen, sofort und unaufgefordert vor der Ausführung anzuzeigen. Bereiche, in denen zusätzliche Arbeiten oder Abweichungen vom Planungsstand vorgeschlagen werden, sind in den bauseits digital zur Verfügung gestellten Plänen zu markieren. Der Bedarf wird durch die Fachbauleitung geprüft und bei Bedarf zur Bearbeitung freigegeben. ZU SICHERNDE STOFFE Werden im Zuge der Arbeiten historische Funde gemacht, sind diese zu sichern und bei der Projekt- bzw. Fachbauleitung abzugeben. Dies können z.B. sein:                - Scherben von Keramiken                - Metallteile wie historische Anker oder Beschläge                - Münzen etc.                - Spolien                - Knochen SYSTEMSTIMMIGKEIT UND PRODUKTDEKLARATION Ergibt sich aus den aktuellen Objektgegebenheiten die Notwendigkeit, Materialien neu einzuführen, sind auf Verlangen innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen Produktkennblätter einzureichen. Die Werkstoffe sind systemstimmig abzustimmen. Werkstoffe mit potenziellem Schadenspotenzial (Salzbildung o.ä.) sind unzulässig. Für die Prüfung und den Nachweis der Eignung und Systemstimmigkeit ist der AN verantwortlich. Im Leistungsverzeichnis sind Materialanforderungen und -eigenschaften vorgegeben. PRÜFZEUGNISSE / PRODUKTDATENBLÄTTER Vor Bestellung der einzubauenden Materialien sind dem AG bzw. der örtl Bauleitung unaufgefordert alle entsprechenden technischen Merkblätter und Prüfzeugnisse vorzulegen. PLANUNTERLAGEN Die Ausführung erfolgt nach den Ausführungsplänen der Fachplaner sowie der freigegebenen Werkstatt- und Montageplanung des AN. Sämtliche Planungsunterlagen sind der Ausführung zugrunde zu legen und zeitgleich auf der Baustelle vorzuhalten und gegeneinander abzugleichen bzw. zu prüfen. Abweichungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen (AT) nach Planerhalt schriftlich anzuzeigen. Die Ausführungsunterlagen werden als Dateien in digitaler Form sowie in 2 gedrucke Plansätze übergeben. Entweder wurden diese bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform eingestellt oder werden nach Baufortschritt übergeben. FREIGABEVERMERKE Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten / Fachplaners tragen, um Verwechselungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflichten; diese bleiben unberührt. ABRECHNUNG Rechnungen sind gem. Formblatt 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Punkt 3 und Formblatt 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Punkt 13 einzureichen. Die Abrechnung der Leistung erfolgt gem. §14 VOB / B. Zur Rechnung in Papierform ist eine Abrechnungsdatei GAEB-Format Datenart 11 (.d11e) nach der Norm REB-VB 23.003.2009 mitzuliefern. Die Regelungen der VOB / C DIN 18332 und 18330 (Naturwerksteinarbeiten 5.1.2 - 5.1.4 / Maurerarbeiten) werden aufgrund der spezifi schen Anforderungen der Denkmalpflege modifiziert angewendet ! Angaben hierzu sind den Leitbeschreibungen und Leistungspositionen zu entnehmen. Die Abrechnung der Bauleistung erfolgt über Feldaufmaße und vom AG erstellten Bestandspläne. Das Aufmaß der Leistungen erfolgt flächen-, stück und längengenau. Flächen von Bauteilen die in den Planunterlagen verkürzt dargestellt sind können mit einem Bauteilfaktor für die Abrechnung vergrößert werden. Die Bauteilfaktoren variieren zwischen 1,2 und 2,5. Dies ist, sofern keine gesonderte Abrechnungsposition für Profilierungen vorgesehen ist, in der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Die Kartierungspläne im Original sind Eigentum des Auftraggebers. NACHTRÄGE Nachträge sind im REB Format zu listen. .BB.CCCC Hierbei bedeutet:                BB Leistungsbereich                CCCC Positionsnummer                bei Nachträgen ist folgender Syntax zu verwenden:                BB Nachtragsnummer                CCCC Positionsnummer                so bedeutet z.B.                01.03.0016                Nachtrag (01) - Nummer 01 - Position 0001 Nachträge sind im Original in Papierform und einschl. Kalkulationsnachweise beim AG 1-fach und ggf. gleichzeitig 1-fach bei dem mit der Bauleitung beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüro einzureichen. In diesem Fall erhält dieses die Originalunterlagen. DENKMALPFLEGERISCHE ZIELSTELLUNG Das Ensemble der Werftstraße mit der Ufermauer befindet sich inmitten der Kernzone des UNESCO  Weltkulturerbes, wodurch bei sämtlichen Bauvorhaben das Thema Denkmalschutz im Fokus stehen muss. Die restauatorische Instandsetzung oder Konservierung der gesamten Ansichtsfläche der Kaimauer auf alte Steinaußenkanten hin ist nicht die Aufgabe dieses Projektes. Es werden größere Ausbrüche beseitigt und Fugen neu geschlossen. Viele der Fehlstellen und sogar  Teile der Ausbrüche verbleiben nach Randsicherung als "Zeugen" der historischen Erosion und der Abnutzung (etwa: Seileinschnitte des Schiffstauwerkes). Auf Anweisung der Bauleitung des  AG sind dann nur die für die Dauerhaftiglkeit der aktuellen Maßnahme der statischen Verstärkung der Oberflächen relevante Fehlstellen im Stein oder an den Flanken zu ergänzen. BESTANDSBESCHREIBUNG / MATERIALIEN örtliche verbauter Sandstein: Sandstein, feinkörniger grüngrauer Sandstein, muschelführend, Bindung karbonatisch, Provenienz Regensburger Grünsandstein, Abbaugebiete zwischen Regensburg und Kelheim. Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar und erläutern - einschl. beigefügter Zeichnungen - das geforderte Instandsetzungsprinzip und die Anforderungen an die zu erstellenden Arbeiten. Diese Anforderungen und die dargestellte formale Gestaltung sind verbindlich für die Preiskalkulation. ANLAGENVERZEICHNIS Folgende Planunterlagen, Anlagen und Detailzeichnungen stehen zur  Verfügung und sind für die Kalkulation zu beachten: - Baugrundgutachten Prof. Quick und Kollegen Ingenieure und Geologen GmbH vom 23.02.2021 - Verkehrskonzeptplan und BE Werftstraße: PH6_UEB_149_Übersichtsplan_Verkehrskonzept_Teil 1                 _Stand _20_10_2025 PH6_UEB_150_Übersichtsplan_Verkehrskonzept_Teil 2                _Stand_20_10_2025 - Bauablaufplan vom 25.11.2025 - Ausschreibungspläne: PH6_UEB_101_Übersichtsplan_M_1_10000 _Stand_16_10_2025 PH6_UEB_102_Übersichtsplan_M_1_5000_Stand_16_10_2025 PH6_UEB_103_Übersichtsplan_M_1_2500_Stand_16_10_2025 PH6_UEB_104_Übersichtsplan_Lageplan_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_105_Übersichtsplan_Lageplan_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_106_Übersichtsplan_Lageplan_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_107_Mauerwerkssanierung_T1_Stand_19_10_2025 PH6_UEB_108_Mauerwerkssanierung_T2_Stand_19_10_2025 PH6_UEB_109_Mauerwerkssanierung_T3_Stand_19_10_2025 PH6_UEB_110_Mauerwerkssanierung_T4_Stand_19_10_2025 PH6_UEB_111_Abwicklung_T1_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_112_Abwicklung_T2_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_113_Abwicklung_T3_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_114_Abwicklung_T4_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_115_Abwicklung_T5_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_116_Abwicklung_T6_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_117_Abwicklung_T7_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_118_Abwicklung_T8_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_119_Abwicklung_T9_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_120_Abwicklung_T10_Stand_17_ 10_2025 PH6_UEB_121_Abwicklung_T11_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_122_Abwicklung_T12_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_123_Abwicklung_T13_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_124_Abwicklung_T14_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_125_TreppenanlageTR1_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_126_TreppenanlageTR2_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_127_TreppenanlageTR3_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_128_TreppenanlageTR4_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_145_Sanierung _TreppenanlageTR2_T1_Stand_17_10_2025 PH6_UEB_146_Sanierung _TreppenanlageTR2_T2__Stand_17_10_2025 PH6_UEB_147_Sanierung _TreppenanlageTR2_T3__Stand_17_10_2025 PH6_UEB_151_Übersichtsplan_Anlegestelle10_opt _Stand_17_10_2025 PH6_UEB_152_Übersichtsplan_Anlegestelle11 _Stand_17_10_2025 PH6_UEB_153_Übersichtsplan_Anlegestelle1213_opt _Stand_17_10_2025 SIGEKO: - Baustellenordnung vom 28.04.2025 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ABKÜRZUNGEN UND EINHEITEN Für dieses Leistungsverzeichnis gelten folgende Abkürzungen und Einheiten (Auszug unvollständig):                1.0 Längeneinheiten                cm = Zentimeter                m =  Meter                km =  Kilometer                lfm =  Laufende Meter                2.0 Flächeneinheiten                mm2 =  Quadratmillimeter                cm2 = Quadratzentimeter                m2 = Quadratmeter                3.0 Zeiteinheiten                min = Minute                h = Stunde                d = Tag                Wo = Woche                Mo = Monat                Jr = Jahr                4.0 Volumen- Gewichtseinheiten                g = Gramm                kg = Kilogramm                to = Tonne                Ltr = Liter                m3 = Kubikmeter                5.0 Stückeinheiten                psch = pauschal                St = Stück                6.0 Kombinierte Einheiten                md = m x Tag                mMt = m x Monat                mWo = m x Woche                m2d = m2 X Tag                m2Mt = m2 x Monat                m2Wo = m2 x Woche                m3d = m3 x Tag                m3Mt = m3 x Monat                m3Wo = m3 X Woche                St/h = Stück x Stunde                St/d = Stück x Tag                St/Mt =  Stück x Monat                STWo = Stück x Woche                St/M = Stück pro Monat                St/J = Stück pro Jahr                g/m2 = Gramm pro Quadratmeter                7.0 WEITERE EINHEITEN ABKÜRZUNGEN                H / (h) = Höhe, Druckhöhe                D /(d) = Durchmesser                l = Länge                t = Tiefe                SIGEKO = Sicherheitskoordnitation                Bauherr:                Stadt Regensburg                Tiefbauamt                D.-Martin-Luther-Straße 1                93047 Regensburg
Vorbemerkungen
Bauablauf Bauablauf der Gesamtbaumaßnahme Sanierung der Ufermauer: Gesamtmaßnahme (Mauersanierung und Spundwand) Beginn:                      04.05.2026 Fertigstellung: 23.04.2027 Bauablauf für die Mauersanierung: Beginn:                      04.05.2026 Fertigstellung: 15.01.2027 Bauablauf für die Spundwand: Beginn:                      27.07.2026 Fertigstellung: 26.03.2027 Bauablauf für die Beseitigung von nachträglich aufgetretenen Schäden an der Ufermauer nach den Spundwandarbeiten: Beginn:                      29.03.2027 Fertigstellung: 23.04.2027 In der Zeit vom 11.10.2026 bis 08.11.2026 dürfen die Anleger 12 und 13 nicht behindert werden. Es darf immer nur eine Anlegestelle einer Reederei für deren Schiffsbetrieb blockiert sein. Anlegestelle 11 und 12 dürfen nicht gleichzeitig blockiert werden. Folgender detaillierter Bauablauf für die Mauerwerkssanierung ist vorgesehen: Beginn der Mauerwerkssanierung am 04.05.2026 Mauerwerkssanierung im Westen ab Eiserner Brücke (Arbeitsabschnitt A) und Mauerwerkssanierung im Bereich des  Anleger 10 (Arbeitsabschnitt B) Fertigstellung:04.06.2026 Mauerwerkssanierung im Bereich des Flaschenhalses (Werftstraße 21-24) Beginn:                      05.06.2026 Mauerwerkssanierung im Bereich des Anlegers 13 Fertigstellung: 09.07.2026 Mauerwerkssanierung im Bereich des Flaschenhalses (Werftstraße 21-24) und Treppenanlage TR 4 Fertigstellung: 16.07.2026 Mauerwerkssanierung im Bereich des Anlegers 11 einschl. Erneuerung der Treppenanlage TR 2 Fertigstellung: 28.08.2026 Mauerwerkssanierung im Bereich des Anlegers 12 einschl. Erneuerung der Treppenanlage TR 3 Beginn:                      09.11.2026 Herstellung des Betonbalkens und der Horizontalabdichtung abschnittsweise während der gesamten Bauzeit Fertigstellung der Sanierung der Ufermauer am 15.01.2027 Für die Ausführung ist es zwingend notwendig, dass die Verankerung der Ufermauer und die Sanierung der Ufermauer sowie die Erneuerung der Treppenanlage TR 2,3 und 4 vor dem Herstellen der Spundwand ausgeführt wird, d.h. es muss stets vor der Spundwandfirma vorausgearbeitet werden. Deshalb sind die oben aufgeführten Termine für Beginn und Fertigstellung für die Gesamtbaumaßnahme sowie für die jeweiligen Abschnitteverbindlich zu erfüllende Termine. Diese Termine werden Vertragsbestandteil.
Bauablauf
01 Allgemeine Arbeiten / Baustelleneinrichtung
01
Allgemeine Arbeiten / Baustelleneinrichtung
01.01 Allgemeine Arbeiten
01.01
Allgemeine Arbeiten