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Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Vorbemerkungen
BESCHREIBUNG DER MAßNAHME BESCHREIBUNG DER MAßNAHME
Die Maßnahme beinhaltet die Generalsanierung des Dienstgebäudes A der Regierung der Oberpfalz, das Verlegen der Nahwärmeleitung zu Gebäude D + E, Sanierung des Überganges zu Gebäude B und die Sanierung der Freiflächen in den Innenhöfen. Während der Bauphase werden ca. 200 Arbeitsplätze ausgelagert. Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) im Dienstgebäude A und die Telefonanlage werden bereits im Rahmen des vorgezogenen Bauabschnitts: Ersatzneubau Gebäude F erneuert. Während der Bauphase wird die Pforte interimsmäßig im Gebäude C untergebracht. Der Umbau der Hausmeisterwohnung ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme.
Die Gebäudestruktur und die Nutzung als Verwaltungsgebäude ändern sich nicht. Durch die Auslagerung von Archivflächen in das neue Zentralarchiv, Gebäude F, können vormalige Registratur-Räume künftig als Büroflächen genutzt werden. Die Hausmeisterwohnung wird etwas verkleinert und hierdurch ein zusätzlicher Ausstellungsraum geschaffen. Die Heizung wird zurückgebaut. Die Wärmeversorgung erfolgt künftig über eine Nahwärmeleitung von der neuen Heizzentrale im Gebäude F. Die Hausmeisterwohnung erhält eine eigene Heizungsanlage mit einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe, die im Dachspitz aufgestellt wird.
Lage im Stadtgebiet
Das Dienstgebäude A der Regierung der Oberpfalz befindet sich im südwestlichen Bereich des historischen Altstadtkernes von Regensburg und liegt damit im Geltungsbereich der Altstadtschutzsatzung. Das Grundstück umfasst die Flurnummern 493/497/513 Gemarkung Regensburg und ist ca. 4225 m2 groß. Es befindet sich im Eigentum des Freistaates Bayern. Das dreigeschossige Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 2850 m2 ist in drei Gebäudeabschnitte A1, A2, A3 untergliedert. Der östliche, vierflügelige Abschnitt A1 umschließt den Innenhof 1 und grenzt an den Emmeramsplatz an. Abschnitt A2 umfasst den kurzen, zurückgesetzten Verbindungsbau an der Marschallstraße. Der zweiflügelige Gebäudeabschnitt A3, Ecke Marschallstraße und Waffnergasse, bildet mit der Nachbarbebauung den Innenhof 2. Die Gebäudeabschnitte A1 und A3 stehen unter Denkmalschutz. Bei der Hofmauer zur Flur-Nr. 512 handelt es sich um eine Kommunwand.
Erschließung
Von der Marschallstraße aus ist eine PKW-Zufahrt in die beiden Innenhöfe möglich. Die Durchfahrten sind in der Regel mit Toren verschlossen. Durch die Baumaßnahme wird kein zusätzlicher STPL-Bedarf ausgelöst. Der barrierefreie Hauptzugang in das Gebäude A erfolgt vom Emmeramsplatz aus. Weitere Zugänge gibt es am Emmeramsplatz und am Roten-Lilienwinkel. Im Gebäudeabschnitt A1 besteht im 1. Obergeschoss eine Verbindung zum Regierungsgebäude B. Im Abschnitt A3 existiert im 2. Obergeschoss eine Verbindung zum Regierungsgebäude C.
Medienerschließung
Der vorhandene Gasanschluss am Emmeramsplatz wird zurückgebaut und stillgelegt. Die zwei vorhandenen Trinkwasser-Hausanschlüsse werden mit einem neuen Zählerbügel und einem automatisch, rückspülbaren Filter versehen. Über eine Nahwärmeleitung wird das Gebäude A künftig von der neuen Heizzentrale im Gebäude F mit Wärme versorgt. Die Gebäudeteile A, C, CA, F und B sind mit Fernwärmeleitungen verbunden. Die Nahwärmeleitung zu Gebäude D + E sind Bestandteil dieser Maßnahme. Die Starkstromversorgung erfolgt weiterhin aus dem hausinternen REWAG-Raum, über die darin enthaltene Mittelspannungs- und Trafoanlage. Im Gebäude A wurde bereits im Rahmen des 1.BA eine neue NSHV errichtet. Der Hausanschlusskasten in der Hofeinfahrt AF 104 wird aufgelöst und in den Bereich des NSHV-Raumes A 033b verlegt.
Baugrund
Es wurde kein Bodengutachten beauftragt und es sind keine Eingriffe in die Gründung geplant.
Fassadengestaltung
Gemeinsam mit dem BLfD wurde die klassizistische Gestaltung von 1792 mit heller, monochrom gefasster Fassade und dunklerer Fensterfarbe als Gestaltungskonzept für die Sanierung festgelegt. Die vorhandene Granitplattenverkleidung soll im Zuge der Generalsanierung durch einen Sockelputz ersetzt werden. Der Laibungsbereich und die umrahmenden Faschen der Fenster werden glatt geputzt. Das profilierte Traufgesims wurde zum Teil stark überformt und ist im Verlauf gestört. Die Nordwest-Ecke des Gebäudeabschnitts A3 ist durch aufgeputzte Eckquader mit imitierender gestockter Oberflächentextur betont. Im Innenhof sind die Fassadenflächen zum Teil stark durch Efeu und Wilden Wein bewachsen. Die Fassadenbegrünung wird im Zuge der Sanierung rückstandslos entfernt. Die Putzstruktur an der Marschallstraße und Waffnergasse wird geglättet. Der Altputz kann hier größtenteils belassen werden.
Der Zwischenbau A2 wurde 1970 neu errichtet. Die Fassade ist der Bauzeit entsprechend sachlich ohne Zierelemente ausgeführt. Mit Fensterfaschen wurde versucht eine optische Annäherung an die angrenzenden historischen Bestandsgebäude zu erreichen. Die Fenster werden im Zuge der Generalsanierung neu gegliedert.
Konstruktion
Das dreigeschossige Gebäude A ist an der Marschallstraße ca. 103m lang und am Emmeramsplatz ca. 58m breit. Die Unterkellerung des Gebäudekomplexes ist etwa zur Hälfte begehbar. Die Bodenplatte ist nichtragend und die Gründung nicht einsehbar. In die Gebäudegründung wird nicht eingegriffen. Die Außenwände bestehen zum größten Teil aus massivem Mischmauerwerk. Im Bereich der Außen- und tragenden Innenwände sind keine Änderungen geplant. Die Geschossdecken bestehen im Gebäudeabschnitt A2 aus Stahlbeton. In den Abschnitten A1 und A3 sind zumeist klassische Holzbalkendecken mit Fehlboden anzutreffen und zu einem geringen Teil auch sogenannte Mann-an-Mann-Decken. Im Keller und im Erdgeschoss sind Deckengewölbe vorhanden. Die Bestandsböden sind teilweise schief und hängen durch. Bei einem Gefälle über 0,8 % erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. Die Neigung der historischen Walmdächer variiert von 30 Grad bis 62 Grad. Zumeist handelt es sich um klassische Kehlbalkendachstühle mit liegendem Stuhl. Über dem Verbindungsbau A2 Baujahr 1970 ist ein Sparrendach mit einfacher Kehlbalkenlage vorhanden. Im Abschnitt A1 wurden Dachbereiche durch den Einbau von durchlaufenden Gaubenbändern stark verändert. Eine Ertüchtigung des Systems ist aus statischer Sicht erforderlich. Ein neuer Überzug aus Brettschicht-Holz soll als Auflager für die abgeschnittenen Sparren dienen. Für den Abtrag der Horizontallasten wird auf den Kehlbalken eine aussteifende Ebene aus zwei diagonal zueinander verschraubten Bretterlagen ausgebildet, dies ist zugleich der neue Boden über der Kehlbalkenlage. Die Aussteifung der horizontalen Lasten erfolgt im Dachgeschoss durch neue Wandscheiben in Holzständerbauweise.
Bauphysik
Für die nach Osten orientierten Büroräume im Dachgeschoss wurde zum Innenhof eine Verschattung der Dachgauben mit außenliegenden, beweglichen Lamellen geplant. Bei Heizkörpernischen mit Restquerschnitten unter 35 cm Außenwand, wird auf der Nischenrückseite eine 5 cm starke, Innendämmung aufgebracht, in den Laibungen ist eine Stärke von 2 cm ausreichend. Die Außenbauteile des Verbindungsbaues A2 erhalten eine nachträgliche Außendämmung in Form eines 10 cm starken, mineralischen Dämmputzes. Für die Decken in den Durchfahrten wird eine schallabsorbierende Dämmung verwendet. Gemäß Fensterkataster werden ca. 55% des Bestandes saniert. Minderwertige Bestandsfenster mit Feuchtigkeitsschäden und Defiziten beim baulichen Schallschutz werden erneuert. Neue Fenster erhalten, wo bauphysikalisch erforderlich, eine farblich neutrale Sonnenschutzverglasung. Bei Bestandsfenstern wird auf der Innenseite der äußeren Scheibe eine neutrale Sonnenschutzfolie aufgebracht. Der sommerliche Wärmeschutz wird zusätzlich durch hoch reflektierende, innenliegende Sonnenschutzlamellen verbessert. Unterstützt wird dieser durch eine Nachtentwärmung über Flure und Treppenräume.
Eine Verbesserung des Schallschutzes der Flurtüren zu den Büros wird durch den nachträglichen Einbau einer Abdichtung erreicht. Nicht benötigte Verbindungstüren zwischen Büroräumen werden dauerhaft mit einer Leichtbaukonstruktion verschlossen. In Büro- und Besprechungsräumen werden abgehängte, gelochte GK-Decken eingebaut. Zur Verringerung der Schallübertragung vom Flur in die angrenzenden Büros werden Wandabsorber vorgesehen.
Raumprogramm-Nutzung-Funktion
In der Mehrzahl sind die Büroräume für zwei Arbeitsplätze möbliert. Die Installationsführung erfolgt über einen Sockelkanal. Im Gebäude A werden insgesamt 204 Arbeitsplätze untergebracht. Als Nebennutzflächen sind mehrere Teeküchen, Kopier- und Putzräume vorhanden. Im Kellergeschoss befinden sich folgende Nutzungen: Aufstellung Klimasplitgeräte, die Übergabestationen für Gebäude A und B, die Heizungsverteilung, sowie die Technik für die Brunnenanlage, ansonsten bleibt der Keller aufgrund der feuchten Gebäudesubstanz ohne Nutzung. Im Dachspitz werden zwei Lüftungsgeräte für die Sanitärkerne Nord und Süd aufgestellt, sowie die Wärmepumpe für die HM-Wohnung, ansonsten ist auch der Dachraum ebenfalls ohne Nutzung.
Wärmeverteilung
Die horizontalen Heizleitungen werden überwiegend im Sockelkanal oder neuen Vorwänden verlegt. Die Steigleitungen befinden sich in Bestandsschlitzen, in stillgelegten Kaminschächten oder in Abkofferungen an den Innenwänden.
Wasseranlagen
Das vorhandene Trinkwasser entspricht dem Härtebereich 3 (hart), eine Enthärtungsanlage ist nur für die Brunnenwasseranlage vorgesehen, diese wird erneuert.
Lüftungsanlagen
In den Gebäudeabschnitten A1 und A3 ist je ein WC-Kern untergebracht. Bei einer Fensterlüftung würden die Mindestquerschnitte für Lüftungsöffnungen nach ASR nicht eingehalten, daher werden lüftungstechnische Anlagen notwendig. Die Be- und Entlüftung der Büro- und Besprechungsräume erfolgt konventionell über die Fenster.
Kälteerzeugung
Die EDV-Räume werden mit einem Split-Klimagerät gekühlt. Die Außeneinheit wird im Kellergeschoss aufgestellt. Die erforderliche Luftleistung wird über vorhandene Lichtschächte nachgeströmt.
Aufzugsanlagen
Die beiden vorhandenen Personenaufzüge werden erneuert. Der vorhandene Hublift im Erdgeschossflur AF 001a wird zurückgebaut und durch eine Rampe ersetzt.
Öltankanlage Notstromaggregat
Im Gebäude A gibt es zurzeit eine NEA bestehend aus einem Dieselaggregat mit Generator (100kVA) und zugehöriger Steuerungs- und Schaltanlage. Diese Anlage soll im Zuge der Sanierung gegen eine NEA mit entsprechendem Leistungsvermögen ausgetauscht werden. Die bisherige NEA wurde aus der Tankanlage der Zentralheizung mit Kraftstoff versorgt. Da die Heizzentrale und die zugehörige Tankanlage entfallen, wird für die neue NEA auch eine neue Tankanlage bestehend aus Service- (ca. 200l) und Haupttank (ca. 3000l) vorgesehen. Die Tanks werden im Raum A 028 „Notstrom 1“ aufgestellt und können über den Innenhof 2 befüllt werden. Da über die bestehende NEA auch noch andere Gebäude und Gebäudeteile der Regierung der Oberpfalz versorgt werden, soll die Anlage während der Sanierungsmaßnahme so lange als möglich in Betrieb gehalten und erst zum Abschluss der Sanierung ausgetauscht werden. Zum Zwecke des Austausches und zur Sicherstellung der Notstromversorgung wird für diesen Zeitraum dann ein Provisorium, in Form eines Mietcontaineraggregats, vorgesehen. Während der Sanierung der NEA wird dann auch der bestehende Öltank rückgebaut.
Elektrotechnik
Der Leistungsbedarf für das Gebäude A beträgt ca. 242 kW ab der NSHV. Hierin sind drei Ladepunkte für Dienstfahrzeuge (je 22kW) im Innenhof 2 und drei Ladestationen für E-Bikes (je 7,4kW) im Fahrradraum enthalten. Das Gebäude A wird über Lichtwellenleitungen (LWL) an das Rechenzentrum und die TK-Anlage im Gebäude Ca angebunden. Die bestehende Brandmeldeanlage wird ersetzt und gemäß Brandschutzkonzept angepasst. Im Raum A 006a wird eine neue Brandmeldezentrale (BMZ) und in der Pforte ein neues Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) eingerichtet. Die Netzersatzanlage (NEA) wird einschließlich Tankanlage erneuert. Die beiden Tanks (200 l + 3000 l) werden im Raum A 028 Notstrom aufgestellt und können vom Innenhof aus befüllt werden. Da die bestehende NEA auch andere Gebäude versorgt, soll die Anlage während der Sanierung möglichst lange im Betrieb bleiben und erst zum Schluss ausgetauscht werden. Zur Sicherstellung der Notstromversorgung während des Austausches wird ein Provisorium, in Form eines Mietcontaineraggregats, vorgesehen.
Eine Sicherheitsbeleuchtung in Form von Rettungshinweisleuchten ist nötig. Dafür wird eine neue Einzelbatterieanlage mit Überwachung errichtet. Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) wurde bereits im Vorfeld erneuert und dient gleichzeitig als Gebäudehauptverteilung (GHV). Je Etage werden neue Etagenunterverteiler (EUV) für die Netzversorgung vorgesehen. Die Verteiler sind in eigenen Räumen untergebracht. Sämtliche Stromkreise sind durch FI-Schutzschalter abgesichert. Grundsätzlich ist der Netzaufbau ab der NSHV als TT-System geplant.
Es wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Regierungsgebäudes A ausgeführt. Insgesamt werden auf diesen Dachflächen 123 St. PV-Module (1,14x1,76 m / 440 W) mit einer Gesamtleistung von ca. 54 kWp installiert. Die Anlage soll als reine Eigenverbrauchsanlage ohne Speicher ausgeführt werden.
Freianlagen
Die Fallleitungen der neuen Sanitärräume werden an das bestehende Kanalnetz angeschlossen. Der Baumbestand in den Innenhöfen wird während der Bauarbeiten gesichert. Auf Grund der beengten Zugänge wird größtenteils auf einen Maschineneinsatz verzichtet. Im Innenhof 2 wird ein Teil der Müllhäuschen überdacht. Zum Ausgleich der Bodenversiegelung werden die Wände der Einhausung begrünt.
Denkmalschutz
Das Gebäude ist als Baudenkmal in der Denkmalliste des Bayerischen Amtes für Denkmalschutz geführt. Es wird in enger Abstimmung mit dem BLfD saniert. Die Zustimmung für das Bauvorhaben nach Art. 6 Abs. 3 Satz 3 (BayDSchG) wird durch die Baudienststelle beim BLfD eingeholt. Im Bereich des Grundstücks befinden sich mehrere Bodendenkmäler.
Barrierefreiheit
In der Planung wurde die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzung unter Erhalt der relevanten Bausubstanz auf ein größtmögliches Maß, insbesondere im Bereich der Erschließung, Besprechungsräume, Sozialräume, WC-Bereiche ausgedehnt. Einzelne Büros sind komplett nach DIN 18040-1 ausgestattet. Wegen der komplexen Geometrien im historischen Gebäudeensemble bleiben vereinzelt Teilbereiche nicht für Rollstuhlfahrer erreichbar. Eine weitere zusätzliche Rampe ist beim Ausgang zum Innenhof 1 vorgesehen, bereits vorhandene Rampen werden im Zuge der Generalsanierung optimiert.
Brandschutz
Das Gebäude A ist baurechtlich nach Art. 2 Abs. 3 Ziffer 5 (BayBO) in die Gebäudeklasse 5 einzuordnen. Aufgrund der weitläufigen Grundrissfläche ist das Gebäude nach Art. 2 (4) Absatz 3 als Sonderbau einzustufen.
Entrauchung
In allen notwendigen Treppenhäusern werden an oberster Stelle Rauchabzugsöffnungen geschaffen.
Zeitlicher Ablauf
Die Generalsanierung Gebäude A wird in einem Bauabschnitt durchgeführt.
BESCHREIBUNG DER MAßNAHME
ATV - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN ATV - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN
Vereinfachte Schreibweise:
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Die laufende Nummerierung der nachfolgenden Punkte bezieht sich auf die Vorgaben der VOB/C, DIN 18299
Allgemeine Vorbemerkungen
0.1. Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Das Gebäude A der Regierung der Oberpfalz befindet sich am Emmeramsplatz 8 in 93047 Regensburg, FlurNrn.: 493, 497, 513, Gemarkung Regensburg.
Der Hauptzugang Nr.1 zum Gebäude erfolgt über den östlichen Gebäudeeingang am Emmeramsplatz, südlich des Haupteingangs befindet sich der Nebeneingang Nr.2. Nebeneingang Nr.3 befindet sich im Versprung im südlichen Roten-Lilien-Winkel, Nebeneingang Nr.4 in den Gebäudeteil A3 liegt nordwestlich in der Marschallstraße. Weiter östlich dessen liegt im Versprung des Gebäudeteils A2 der Zugang Nr.5, welcher zugleich die Zufahrt zum Innenhof 2 ist. Weiter östlich von diesem, Richtung Emmeramsplatz, befindet sich der letzte Gebäude-Zugang, in den Gebäudeteil A1, der Nebeneingang Nr. 6, welcher zugleich die Zufahrt zum Innenhof 1 abbildet.
Umgebungsbedingungen
Aufgrund der innerstädtischen Lage sind die Bewegungsflächen eher begrenzt, auf dem Grundstück und der BE-Fläche sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Der nicht von der BE-Fläche betroffene öffentliche Parkplatz des Emmeramsplatzes wird zu Anwohnerstellplätzen umgewandelt.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen
> entfällt
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Das dreigeschossige Gebäude mit einer Grundfläche von 2850 qm ist in drei Gebäudeabschnitte A1, A2, A3 untergliedert. Der östliche, vierflügelige Abschnitt A1 umschließt den Innenhof 1 und grenzt an den Emmeramsplatz. Abschnitt A2 umfasst den kurzen, zurückgesetzten Verbindungsbau an der Marschallstraße. Der zweiflügelige Gebäudeabschnitt A3, Ecke Marschallstraße, Waffnergasse, bildet mit der Nachbarbebauung den Innenhof 2. Bei der Hofmauer zur Flur-Nr. 512 handelt es sich um eine Kommunwand.
Die Brutto-Grundfläche der drei Gebäudeteile beträgt ca. 11.615 m2, der Brutto-Rauminhalt beträgt ca. 50.911 m3.
Die Höhenkoten können aufgrund der bauzeitlich unterschiedlichen Gebäudeteile in den Geschossen variieren, beispielhaft gibt es im Schnitt 1-1 durch den nördlichen Trakt des Gebäudeteils A1 folgendeHöhenkoten:
UG- K 05o FOK - 6,17 m
EG- AT 001 FOK + 0,00 m
EG- A 001e FOK +0,35 m
OG1- A 103 FOK + 3,99 m
OG2- A 204 FOK + 8,10 m
DG- A 303 FOK + 12,36 m
Spitzboden FOK + 15,60 m
First FOK + 20,25 m
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Zu- und Ausfahrt zur Baumaßnahme erfolgt über den St.-Petersweg (Umweltzone), eine Durchfahrung über die Marschallstraße ist höheneingeschränkt durch den Übergang zum Gebäude B. Die westlich gelegene Waffnergasse hat auch eine Höhenbeschränkung durch den Übergang zum Gebäude C, es sind enge Straßenverhältnisse und nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 9t erlaubt.
Der St.-Petersweg ist über die B15 und folglich über die Landshuterstraße erreichbar, sowie über die A93, gefolgt von der Dr. Gessler-/ Kirchmeier-/ Frieden-/ und Dr. Martin Lutherstraße. Die Anfahrten zum Emmeramsplatz sind für Baustellen- und Schwerlastverkehr möglich.
Die beiden Innenhöfe können nicht als Lagerflächen genutzt werden.
Es herrschen eingeschränkte Andienungsmöglichkeiten, da das Gebäude von Einbahnstraßen umgeben ist. Die Durchfahrten über Marschallstraße, Waffnergasse, Roter-Lilien-Winkel sind nicht für Sattelzüge geeignet.
Die BE-Fläche befindet sich vorgelagert auf Teilbereichen des Emmeramsplatzes, die Verkehrsführung wird während der Maßnahme über den Platz umgeleitet.Der Zugang zur BE-Fläche und zum Gebäude sowie die Abwicklungsmodalitäten für das Be- und Entladen, leigen im Verantwortungsbereich des Logistikkoodinators in Abstimmung mit der OÜ des AG und sind dem Logistikhandbuch zu entnehmen. Das Takten der Transporte wird über eine Baulogistikzentrale seitens des Gewerks BE-Einrichtung erfolgen.
Die Disposition zur Verfügung stehender Flächen kann dem beigefügten BE-Plan entnommen werden, diese Flächen werden vor Beginn der Maßnahme mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt. Etwaige Gebühren für Genehmigungen von Behörden (verkehrsrechtliche Genehmigungen etc.), die im Zusammenhang mit den beschriebenen Arbeiten stehen, werden vom AG getragen. Der AN hat diese zu beantragen, bzw. seinen für die Beantragung bzw. Erlangung der Genehmigungen erforderlichen Personal- bzw. Verwaltungsaufwand in seine Einheitspreise einzukalkulieren.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Jegliche Zufahrten sind als Feuerwehranfahrtszonen während der Bauzeit zu gewährleisten. Ver- und Entsorgungsverkehre Dritter in der unmittelbaren Umgebung müssen während der Baumaßnahmen gewährleistet sein.
0.1.6 Lage, Art, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen
Alle Gebäudeteile werden zu Beginn der Maßnahme eingerüstet für die Dach- und Fassadenarbeiten, während dieser Arbeiten kann das Gerüst mitgenutzt werden. Im Gebäudeteil A1 kann zusätzlich zu den ebenerdigen Eingängen zur Durchwegung und Materialeinbringung ein vom Gerüstbauer gestellter Podestturm neben dem Eingang Nr. 2 genutzt werden, über diesen erreicht man das OG1 und OG2 und kann die Bestandsfenster b/h ca. 1,10m x 1,80m als Einbringöffnung nutzen. Weitere Transportbühnen sind für den A1 im Innenhof 1, für den A2 und A3 jeweils im Innenhof 2 vorgesehen.
Der direkte Ab- und Antransport von Baumaterial ist über den Einsatz z. B. einer Schuttrutsche und/oder eines Schrägaufzug möglich! Diese können auch in den Innenhöfen aufgestellt werden, sind vom AN selbst zu erbringen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die beiden bestehenden Aufzüge können aus Brandschutzgründen während der Baumaßnahme nicht genutzt werden.
Durch den AG bereitgestellt wird kostenfrei ein Hochbaukran. Weitere Informationen siehe folgenden Pkt. 0.2.8 .
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswerte, Wasser, Energie und Abwasser
Anschlüsse für Wasser und Energie werden bauseits gestellt, die Kosten trägt der AG. Die Lage, Art und Anschlusswerte werden vor Beginn der Maßnahme vor Ort bekannt gegeben.
Baustromversorgung
Für die Durchführung der Maßnahme wird für alle beteiligten Gewerke zum Baubeginn von dem Gewerk BE-Einrichtung eine Baustromanlage eingerichtet und für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme betreut und vorgehalten. Innerhalb des Gebäudes werden dafür 1 Baustromhauptverteiler (A 033a) und an jedem der 3 zukünftigen, vertikalen Steigbereiche 1 Gruppenverteiler (A 005b, A 030b und A 080) eingeplant. In jedem Geschoss werden dann ebenfalls in der Nähe der vertikalen Steigbereiche jeweils ein Beleuchtungs- und ein Endverteiler vorgesehen. Die am Bau beteiligten Firmen erhalten Zugang zu den Endverteilern und können von denen aus, Ihren jeweiligen Arbeitsplatz eigenständig versorgen. Ferner werden die Verkehrsflächen, sowie die Flucht- und Rettungswege (Flure und Treppenhäuser) mit einer fest installierten Baubeleuchtung ausgestattet. Die Baubeleuchtung wird zeitgesteuert geschalten. Damit wird eine Grundversorgung auf der Baustelle sichergestellt – eine vollflächige Versorgung bis hin zu den individuellen Arbeitsplätzen der am Bau beteiligten Firmen ist nicht geplant.
Baubeleuchtung
Der AG beleuchtet die Verkehrswege der Baustelle zur Unfallverhütung außerhalb und innerhalb des Gebäudes.
Die Beleuchtung am Ort der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen (Arbeitslicht) obliegt jedem AN selbst.
Wasserversorgung
Die Bauwasserversorgung stellt der Bauherr allen AN kostenfrei auf der Baustelle an zentraler Stelle zur Verfügung. Siehe hierzu den BE-Plan. Die weitere Verzweigung für Zwecke des AN ist Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Für den Anschluss ist die vorherige Abstimmung mit der Objektüberwachung nötig.
0.1.8 Lage und Ausmaßüberlassenen Flächen und Räume
Für die Baustelleneinrichtung steht nur eine begrenzte Fläche zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind im BE-Plan gekennzeichnet. Andere als die ausgewiesenen Lagerflächen im Baufeld stehen nicht zur Verfügung.
Auf Grund der begrenzten Platzverhältnisse scheidet eine Aufstellung von eigenen Containern des AN für Personal und Polier aus.
Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnete BE-Fläche wird zwischen zeitlich parallel arbeitenden Gewerken durch die Bauleitung vor Ort gegliedert. Durch die BE-Einrichtung werden Sanitär-/ Besprechungs- und Aufenthaltcontainer auf der BE-Fläche zur Verfügung gestellt und für die gesamte Bauzeit vorgehalten. Das Aufstellen eines Material-/ Lagercontainers ist in den dafür ausgewiesenen Flächen möglich. Es werden keine Räume, welche leicht verschließbar gemacht werden können zur Verfügung gestellt.
Der AN hat zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf alle verfügbaren Lagerflächen, sondern nur den für seine Bauleistung zugewiesenen Anteil. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Auf der Baustelle sind keine Tagesunterkünfte zulässig sowie das Aufstellen von Wohncontainern untersagt.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Boden und seine Tragfähigkeit
Ein geotechnischer Bericht über die Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit liegt nicht vor (ausgenommen Innenhof 1 geplanter Kranstellplatz).
0.1.10 Hydrogeologische Werte von Grundwasser und Gewässern
Ein geotechnischer Bericht über Grundwasser liegt nicht vor.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Die Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen - öAUmwR sind einzuhalten.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, Abfall
Es besteht für alle am Bau Beteiligten eine arbeitstägliche Reinigungspflicht. Der Arbeitsplatz ist am Ende des Arbeitstages gereinigt zu hinterlassen. Gemäß den technischen Regeln für Gefahrstoffe; TRGS 559 „Mineralischer Staub“ ist das Reinigen mittels Besen auszuschließen. Die Reinigung hat mittels staubbindender Kehrspäne bzw. mittels Saugens zu erfolgen.
Der Baulogistikdienstleister prüft die Arbeitsbereiche der Gewerke auf Ordnung und Sauberkeit. Sofern dieser einen Mangel feststellt, ist nach Ablauf einer gesetzten Frist eine Ersatzmaßnahme (Beräumung der Bauabfälle, ggf. Nachsortierung und Reinigung des Arbeitsplatzes) vorzunehmen. Bei Gefahr in Verzug, z.B. bei Versperrung von Fluchtwegen, ist auf Anweisung des AG bzw. dessen Vertreter ohne Vorankündigung und Frist zu Lasten des Verursachers der Missstand zu beseitigen.
Anfallender Bauschutt und Müll ist getrennt, vom AN regelmäßig abzufahren bzw. in Abstimmung mit dem Logistikkoordinatror, in selbst zu stellenden Container, täglich zu sammeln und dann zu entsorgen. Schuttablagerungen auf der Baustelle sind unzulässig.
-> siehe Formblatt 241 -Abfall-
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
Es gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. Die Maßnahme befindet sich nach derzeit gültigem Flächennutzungsplan der Stadt Regensburg in einer "Fläche für den Gemeinbedarf". Direkt angrenzend daran befinden sich hauptsächlich allgemeine Wohngebiete. Aus diesem Grund sind die Immissionrichtwerte nach TA Lärm für "allgemeine Wohngebiete" einzuhalten. Dies bedeutet für die Immissionsrichtwerte tagsüber 55 dB(A) und nachts 40 dB(A). Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr. Der Maschinen und Geräteeinsatz muss der 32. BImSchV vom 29.08.2002 entsprechen.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Bauteilen etc.
Sämtliche Bäume/Sträucher in den Innenhöfen und um der BE-Fläche dürfen nicht beschädigt werden. Die Verkehrswege von der öffentlichen Straße bis in die zu sanierenden Räumlichkeiten dürfen nicht beschädigt werden.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, aus diesen Gründen ist bei allen Arbeiten äußerst vorsichtig und sorgfältig vorzugehen.
Es ist möglichst erschütterungsfrei zu arbeiten und gefährdete Bereiche gesondert zu schützen. Eingriffe in die Bausubstanz sind immer mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen.
0.1.15 Art und Umfang Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Die Verkehrssicherung außerhalb des Baufeldes erfolgt durch eine eigene Vergabeeinheit (LV 002a "Verkehrssicherung").
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen
Vorhandene Versorgungsleitungen dürfen nicht beschädigt werden, Spartenpläne können vor Beginn der Arbeiten eingesehen werden.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
13m der zu erstellenden Trasse der Nahwärmeversorgung über den Ägidienplatz sind als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft, hier wird eine baubegleitende Kampfmittelräumung vorgesehen.
0.1.18 Bestätigung, dass Erkundungs- und ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden
Eine Kampfmittelerkundung wurde durchgeführt, im Bereich des ehemaligen Löschteichs (Ägidienplatz) erfolgt eine baubegleitende Kampfmittelräumung. Die Stellungnahme kann auf Verlangen eingesehen werden.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Der AG bestellt eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
0.1.20 Besondere Anordnungen der Eigentümer
Die angrenzenden Nachbarbebauungen, sowie befestigte und nicht befestigte Flächen sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden, es ist keine eigenmächtige Veränderung von BE-Einrichtungen etc. erlaubt.
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
Es wurden mehrere Schadstoffbeprobungen durchgeführt, es wurden bedenkliche Materialien vorgefunden, eine Schadstoffsanierung wird im Zuge der Abbruch- und Rückbauarbeiten durchgeführt, die Gutachten sind auf Anfrage einsehbar.
0.1.22 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten
Das Vorbereiten des Interimsquartieres und Einrichten der Nutzer-Arbeitsplätze, sowie das Auslagern des Inventars und der Umzug der Mitarbeiter und des Präsidiums ist von Juni 2026 bis Oktober 2026 geplant
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Wenn parallel zu den Arbeiten Tätigkeiten anderer Gewerke ausgeführt werden, dürfen diese nicht behindert werden. Ebenso kann es zu kürzeren Unterbrechungen bedingt durch den Bauablauf kommen, welche nicht gesondert vergütet werden. Baubegleitend wird zur Koordinierung von der örtlichen Objektüberwachung ein Bauzeitenplan fortgeführt.
0.2. Angaben zur Ausführung
0.2.1. Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausführungstermine,
> siehe Formblatt 214. Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 5 Werktage nach dem Startgespräch, bei Überarbeitungen unverzüglich, in digitaler Formzu übergeben.
0.2.2. Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Erforderliche kurzzeitige Straßenabschnittssperrungen an den angrenzenden Straßen sind mit angemessener Vorlaufzeit mit dem AG abzustimmen und bei der Stadt zu beantragen. Auf die beengten Platzverhältnisse der Baustelle und Zufahrtswege wird hingewiesen.
Bei der Durchführung der Arbeiten ist das Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG einzuhalten.
0.2.3. Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan ergeben
Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SiGe-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und bereitzuhalten, sowie die Baustellenordnung.
0.2.4. Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung
Jedes Gewerk, das Deckenöffnungen herstellt, muss diese auch ausreichend abgedecken, so auch die Sicherung offener Deckenenden, Treppenaugen und Zugänge. Ein Dachdeckerfanggerüst wird vom Gerüstbauer errichtet. Für Sicherungsmaßnahmen für Arbeiten des eigenen
Gewerkes ist der AN zuständig. Diese sind in den EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.5. Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, ggf. besondere Anordnungen für Schutzmaßnahmen
Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die Schadstoffsanierung werden von der Abbruch- und Schadstoffsanierungsfirma ausgeführt.
0.2.6. Besondere Anforderungen an die BE-Einrichtung und Entsorgungseinrichtungen
Anfallende Abfallstoffe sind sortenrein zu trennen und in getrennte Behälter des AN zu sammeln. Ein möglicher Mehraufwand ist in die EP einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Selbst verursachte Verunreinigungen im öffentlichen Straßenraum oder in den Innenhöfen sind durch den AN umgehend zu beseitigen. Das Gebäude ist besenrein und frei von Abfällen zu hinterlassen. Alle für die Durchführung der Leistung notwendigen Unterstützungskonstruktionen, insbesondere Arbeitsgerüste sowie Hebezeuge sind vom AN zu planen, auszuführen, vorzuhalten und in die Einheitspreise zu kalkulieren.
0.2.7. Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten
Die Bauteile dürfen durch das Auf- und Abbauen, sowie Vorhalten von Gerüsten nicht beschädigt werden.
0.2.8. Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge
Die Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Kräne etc. durch den AN ist vorab mit dem AG und dem betroffenen Gewerk abzustimmen.
Für die Dauer der Schadstoffsanierung, der Abbrucharbeiten und der Dachsanierung wird vom AG ein Hochbaukran mit einem 70m Ausleger innerhalb der BE Fläche kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist frühzeitig beim Baulogistikkoordinator schriftlich anzumelden. Durch den Baulogistikkoordinator erfolgt vor der Nutzungsfreigabe eine Einweisung. Vor der Benutzung ist der Kranführer des AN namentlich zu benennen. Der Kranführer des AN muss im Besitz eines gültigen Turmdrehkran-Schein (Baukran) sein, welcher im Vorfeld der Krananmeldung und Nutzung vorzulegen ist.
0.2.9. Wie lange, für welche Arbeiten der AN Gerüste, Hebezeuge, für andere Unternehmer vorzuhalten hat
Erforderliche Vorhaltungszeiträume für Baustelleneinrichtungen, u.a. Gerüste, Hebzeuge, etc. sind in den Positionen mitangegeben.
0.2.10. Verwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen
Nur wenn im Leistungstext darauf eingegangen wird, ist die Benutzung von Recycling-Baustoffen gestattet. Ausgenommen davon sind temporäre Maßnahmen (wie z.B. Baustraßen etc.). Diese sind jedoch rückstandsfrei zu entsorgen, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird.
0.2.11. Anforderungen an Recycling-Stoffe und an nicht genormte Stoffe
Falls, wie unter Pkt. 0.2.10 beschrieben, Recyclingstoffe zur Anwendung kommen, geht der AG davon aus, dass es zu keinen umweltbedenklichen Beeinträchtigungen (unmittelbar oder auf Dauer) kommt. Im Zweifelsfall hat der AN den Beweis der Unbedenklichkeit zu führen.
0.2.12. Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile
Grundsätzlich dürfen nur umweltverträgliche Stoffe zur Ausführung verwendet werden, sowie Hilfsmittel mit schneller biologischer Abbaubarkeit.
Die Anforderungen sind im Leistungstext erläutert.
0.2.13. Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen sind im Rahmen der durchzuführenden Bauleistungen definiert und auf Verlangen des AG vorzulegen. Für alle angebotenen Produkte oder Systeme müssen bauaufsichtliche Zulassungen vorliegen; die jeweiligen Herstellerangaben, Einbauvorschriften und Richtlinien sind vollumfänglich zu beachten. Die bauaufsichtlichen Zulassungen müssen zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sein. Alle Arbeiten sind von dafür qualifizierten Fachkräften auszuführen.
0.2.14. Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen
Sollen abzubrechende Baustoffe einer weiteren oder zukünftigen Nutzung zugeführt werden, wird in den entsprechenden Positionen der Leistungsbeschreibung darauf näher eingegangen. Baustoffe oder andere Materialien, welche noch nicht bekannt sind und während der Sanierung aufgefunden werden, müssen der örtlichen Objektüberwachung gemeldet werden, diese entscheidet über das weitere Vorgehen damit.
0.2.15. Art, Zusammensetzung und Menge, Transporte, Entsorgung und die vom AG zu tragenden Entsorgungskosten
Das Sammeln auf der Baustelle, der Abtransport und die Entsorgung von Abbruchmaterial/ Bauschutt wird gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt anhand der Transportbelege, Übernahmescheine bzw. Begleitscheine und der Wiegescheine. Diese sind monatlich vorzulegen. Fotos oder eigens erstellte Skizzen werden nicht akzeptiert. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind zu beachten.
0.2.16. Art , Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom AG beigestellt werden
Vom AG werden keine Stoffe oder Bauteile beigestellt.
0.2.17. In welchem Umfang der AG Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt
Vom AG werden keine Leistungen übernommen und auch keine Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt.
0.2.18. Leistungen für andere Unternehmer
Wenn Leistungen für andere Unternehmer zu erbringen sind, dann werden diese im Leistungstext explizit besschrieben.
0.2.19. Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und Anlagen
Nur wenn im Leistungstext darauf eingegangen wird, ist ein Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen erforderlich.
0.2.20. Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Wenn, dann wird dies im Leistungstext explizit besschrieben.
0.2.21. Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche durch einen besonderen Wartungsvertrag
Wenn, dann wird dies im Leistungstext explizit besschrieben.
0.2.22. Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung erfolgt nach VOB. Die Abrechnung hat grundsätzlich nach Plan zu erfolgen. Bei Leistungen, welche nach Aufmaß abgerechnet werden müssen, haben die Aufmaßnachweise mindestens folgendes zu enthalten:
- Bezeichnung der Maßnahme, Gewerk und AN
- Datum des Aufmaßes
- Aufmaß kumulativ erfassen
- Laufende Nummer des Aufmaßnachweises
- Nummer der aufgemessenen Position gem. LV
- Bezeichnung der aufgemessenen Position
- Unterschrift des AN oder dessen Vertreter und Architekt/Objektüberwacher von welchen das Aufmaß gemeinsam anerkannt wird.
Die Abrechnungsunterlagen (Aufmaße, Skizzen, Abrechnungspläne) sind den Rechnungen 1-fach beizufügen.
0.5 Abrechnungseinheiten
In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten
cm Zentimeter
cm2 Quadratzentimeter
d Tag
h Stunde
Jr Jahr
kg Kilogramm
km Kilometer
km2 Quadratkilometer
kwh Kilowattstunde
l Liter
m Meter
m2 Quadratmeter
m3 Kubikmeter
Mt Monat
psch Pauschal
St Stück
t Tonne
Wo Wochen
md m x Tag
mMt m x Monat
mWo m x Woche
m2d m2 X Tag
m2Mt m2 x Monat
m2Wo m2 x Woche
m3d m3 x Tag
m3Mt m3 x Monat
m3Wo m3 X Woche
Sth Stück x Stunde
std Stück x Tag
StMt Stück x Monat
STWo Stück x Woche
St/M Stück pro Monat
St/J Stück pro Jahr
ATV - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN
WBVB - WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN WBVB - WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.1.1. Zutritt von Dritten zur Baustelle
Der Zutritte zur Baustelle durch Dritte, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
1.1.2. Bauleiter des AN
Bei Beginn der Arbeiten ist ein für die Arbeiten qualifizierter Bauleiter zu benennen, der gegenüber dem Bauamt über den gesamten Arbeitszeitraum als ständiger Ansprechpartner fungiert. Der AN verpflichtet sich, zur Aufsicht aller Arbeiten ständig den gleichen Bauleiter auf der Baustelle zu beschäftigen. Ein Wechsel darf nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den AG erfolgen. Der AG ist berechtigt, einen Wechsel der Firmenbauleitung zu verlangen, wenn Zweifel an der fachlichen Qualifikation dieser bestehen. Die Arbeiten des AN müssen im Wechsel mit anderen Gewerken durchgeführt werden. Eine Abstimmung mit diesen ist immer wieder während der Arbeiten erforderlich.
1.1.3. Bautagesberichte
Während der Bauzeit hat der Auftragnehmer Bautagesberichte zu führen. In diesen Bautagesberichten müssen täglich folgende Informationen festgehalten werden:
- Mitarbeiter namentlich, Besetzungsstärke
- Klimadaten: Temperatur und Witterung
- besondere Vorkommnisse (Behinderung, Schäden, Unfälle etc,)
- Einsatz von Subunternehmern (namentlich vermerkt)
- Anweisungen durch Bauleitung
- Abweichungen von Leistungsverzeichnis bzw. Werkplan
Die Tagesberichte müssen wöchentlich übergeben werden.
1.1.4. Besprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.1.5. Planverteilung über Catenda Hub
Durch den AG werden alle relevanten Ausführungsunterlagen über eine cloudbasierte Planverteilungsplattform bereitgestellt, die lediglich einen Internetbrowser und eine Internetverbindung erfordert. Der AN erhält nach der Beauftragung eine Einladung mit Zugangsdaten und gleichzeitig Zugang zu den relevanten Planunterlagen. Die Planverteilung erfolgt ausschließlich digital. Der Planausdruck erfolgt eigenverantwortlich durch den AN in der für ihn erforderlichen Menge; die Druck/ Plottkosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Da die Pläne zum Teil farbige Eintragungen enthalten bzw. Anmerkungen sind diese durch den AN entsprechend farbig auszudrucken. Die Nutzung ist für die Beteiligten verbindlich und kostenlos. Die eigene Werk- und Montageplanung ist ebenfalls über die Plattform zu verteilen bzw. digital hochzuladen. Die Aktualisierung von Ausführungsunterlagen des AG wird ebenfalls über die Plattform bereitgestellt. Der Schriftverkehr wird nicht über die Plattform abgewickelt.
Der AN erhält auf Wunsch eine kurze Einweisung bzw. Onlineschulung ca. 30min von Catenda Hub.
1.1.6. Vermessung
Vom Baumeister werden in den Treppenhäusern je Geschoss Messmarken (Meterriss) für alle Folgegewerke angebracht. Alle weiteren Einmessarbeiten sind Sache des Auftragnehmers und mit einzukalkulieren.
1.1.7. Dokumentation
Die Dokumentation zu angebotenen Produkten oder Systemen inkl. bauaufsichtlicher Zulassungen, sowie alle weiteren Abnahmerelevanten Dokumente müssen gesammelt in einem Ordner mit Inhaltsverzeichnis und Gliederung 30 Tage vor Abnahme dem AG in 2-facher Papierform und digital vorliegen.
ENDE DER WBVB - WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
WBVB - WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführung/Inhalt der vom AN zu erstellenden Montagepläne: Ausführung/Inhalt der vom AN zu erstellenden Montage- und Bestandspläne:
Darstellungen in Grundrissplänen und Schnittzeichnungen, Installationszeichnungen, -schaltpläne und Anordnungsplan Elektrotechnik DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1), Übersichts-, Blockschaltpläne und Stromlaufpläne der Elektrotechnik DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1), Verdrahtungs-, Anschluss- und Kabelpläne der Elektrotechnik DIN EN
61082-1 (VDE 0040-1), Maßstab entsprechend den zur Verfügung gestellten Zeichnungen.
Ausführung/Inhalt und Aufbau und Übergabe der Dokumentation gem. VDI 6026.
Die vom AN zu erstellenden Montageunterlagen beinhalten Dokumente der Elektrotechnik für Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA): Erstellung der Dokumente DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1) und DIN EN 60204-1
(VDE 0113-1), Schaltungen als mehrpolige Darstellung.
Format der vom AN zu erstellenden Pläne/Zeichnungen: Grundrisspläne und Schnittzeichnungen in DIN-Format, max. DIN A0, Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte, Konstruktionen in Detailzeichnungen der Baumaßnahme entsprechend den vorgegebenen Formaten der Zeichnungen des AG.
Die Erstellung der Werks- und Montageplanung beinhaltet auch die indizierte Fortschreibung inkl. der Nebenkosten bis zur Enddokumentation.
Ausführung/Inhalt der vom AN zu erstellenden Montagepläne:
Bestandsunterlagen werden dem AG 20 Werktage vor der Abnahme im DIN A 4 Bestandsunterlagen werden dem AG 20 Werktage vor der Abnahme im DIN A 4 Aktenordner 3-fach übergeben, Übergabe von Unterlagen über Datenträger, erfolgt in Abstimmung mit dem AG.
Bestandsunterlagen, bestehend aus Bestandsplänen, Betriebsanleitung mit Beschreibung der Bedienungsvorgänge für automatischen Betrieb und Handbetrieb im Störfall, mit Angaben über Einbauorte und Funktionen der Schalt-, Mess-, Steuer- und Regelgeräte, von Sicherheitseinrichtungen und -schaltungen, Erklärung der Signalanzeigen für Betrieb, Störung und Alarm, Wartungsanleitung mit Liste aller Bauteile mit Angaben Hersteller/Typ, Bestelldaten mit Leistungen, Maße, Ersatzteile, Anschrift, Telefon- und Telefax-Nummer des Kundendienststützpunktes u.ä., erforderliche Hilfsmittel und Hilfsstoffe sowie Sonderwerkzeuge, Schmierstoffe und Reinigungsgeräte, Wartungs- und Inspektionsintervalle, Mess- und Prüfgrößen und die erforderlichen Messgeräte, Qualifikation des durchführenden Personals, Protokolle über vom AN durchgeführte Funktions- und Leistungsmessungen sowie über Schulungen des Bedienungspersonals, Abnahmebescheinigungen durchgeführter behördlicher Abnahmen, Anwenderhandbuch des eingesetzten Gebäudeautomations-Systems.
Bestandsunterlagen werden dem AG 20 Werktage vor der Abnahme im DIN A 4
Vorgaben zur Internetkommunikation Vorgaben zur Internetkommunikation
Grundsätzlich ist keine Kommunikation mit dem öffentlichen Internet möglich. In begründeten. Ausnahmefällen kann die nutzende Dienststelle den gezielten http- bzw. https-Zugriff via Proxy auf konkrete Domains oder IP-Adressen gestatten (host-individuelle Whitelist), ein Rechtsanspruch auf eine solche Genehmigung besteht nicht. Geräteseitige Voraussetzung ist, dass die betreffenden Kommunikationsteilnehmer / Anwendungen die Konfiguration eines Proxy-Servers (IPv4-Adresse+Port) ermöglichen.
Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers:
- konkrete Benennung, welcher Kommunikationsteilnehmer Zugriff auf welche Ziel-Domains / Ziel-IP-Adressen benötigt inkl. konkreter Begründung des jeweiligen Kommunikationsbedarfs, de facto also eine Tabelle mit den Spalten Quelle, Ziel, Protokoll, Begründung.
- ggf. Installation der vom AG bereitgestellten Gateway-Zertifikate auf eingebrachten Kommunikationsteilnehmern.
- Benennung der funktionalen Einschränkung auf Ebene des Aggregats / der Anlage / des Gesamtsystems bzw. der Integration, wenn die Internet-Kommunikation nicht gestattet wird.
Rahmenbedingungen und Hinweise:
- Ziel-IPs / Ziel-Domains unterliegen einem Antragsverfahren. Der AG behält sich vor, die Freigabe von Ziel-IPs/Ziel-Domains nicht zu erteilen oder bereits freigegebene Ziel-IPs/Ziel-Domains wieder zu sperren.
- Derzeit sind folgende Anwendungsprotokolle nutzbar: http, https
- Der AG behält sich das Aufbrechen verschlüsselter Verbindungen (z. B. TLS) vor. Der Proxy antwortet also mit einem eigenen Gateway-Zertifikat.
Konsequenzen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Zertifikatsfehler
- Certificate Pinning nicht möglich
Vorgaben zur Internetkommunikation
Vorgaben zur Fernwartung Vorgaben zur Fernwartung
Zur Fernwartung wird ausschließlich die Fernwartungs-Infrastruktur des Freistaats Bayern eingesetzt, deren Benutzerschnittstelle per RDP (3389/TCP) in Form personalisierter Accounts auf einem Jump-Host (IPv4-Adresse: 10.173.179.144; keine IPv6-Unterstützung) bereitgestellt wird. Wartungspartner benötigen für den Zugang zur Fernwartungs-Infrastruktur sofern noch nicht vorhanden entweder einen SSL-VPN-Zugang (Standard-Lösung) oder in begründeten Einzelfällen einen Anschluss an das Dienstleister-VPN (z. B. bei Massendienstleistern; es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Anschluss an das Dienstleister-VPN).
Voraussetzungen zur Nutzung des SSL-VPN:
- Windows-PC
- Installation des VPN-Clients (erfordert für Installation und Updates Administrator-Rechte)
- Zweifaktorauthentifizierung (2FA), hardware-basiert (Token entgeltliche Bereitstellung durch den AG, Kosten je Token 5,20€/Monat zzgl. MWSt.)
- Kostenübernahme durch Auftragnehmer
Hinweis: Bei Benennung einer verantwortlichen Person besteht die Möglichkeit zur Verwendung von Funktionstokens (1 Token für einen definierten Benutzerkreis).
Voraussetzung zur Nutzung des Dienstleister-VPN:
- Einverständnis mit und Einhaltung des IT-Sicherheits-Regelwerks des Freistaats Bayern
- Anschluss erfolgt an einem geeigneten Standort des Auftragnehmers:
- nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Realisierbarkeit ist von Standort-Bedingungen abhängig (z. B. Verfügbarkeit von DSL, Kabel-Anschluss, LTE-Versorgung, etc.), Kosten: z. B. VDSL20/100Mbit/s: 88,00€/Monat zzgl. MWSt., LTE5/25Mbit/s:117,00€/Monat zzgl. MWSt).
- Bereitstellung kann mit Wartezeiten (bis zu 100 Tagen ab Genehmigung und Beauftragung durch den AG) verbunden sein. Am Anschlussort ist der Einbau / Aufbau von Hardware erforderlich.
- Kostenübernahme durch Auftragnehmer
Zur Fernwartung auf Zielsystemen können ausschließlich die Protokolle RDP, VNC, SSH und http/https eingesetzt werden.
Hinweise zu http/https:
- URL für Fernwartung muss die IPv4-Adresse des Fernwartungsziels sein (kein DNS),
- die in der URL übergebene IPv4-Adresse muss die des Fernwartungs-Zielsystems sein (kein redirect, etc.),
- die Verwendung von https führt zu Zertifikatsfehlern.
Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers:
- Angabe der Fernwartungsziele und dem jeweils verwendeten Protokoll (inkl. TCP-Port)
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners (inkl. unaufgeforderter Mitteilung bei Wechsel)
- Benennung der Fernwartenden (personalisiert, inkl. unaufgeforderter Mitteilung bei Wechsel, ggf. inkl. Zuordnung von Fernwartenden zu Fach-, Aufgaben- oder Organisations-spezifischen Gruppen von Fernwartenden) und Mitwirkung bei regelmäßigem oder anlassbezogenem Abgleich
- Koordination und Integration in eigene IT (insbesondere bei Anschluss Dienstleister-VPN)
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter die Übernahme der Kosten für den Zugang zur Fernwartungs-Infrastruktur.
Vorgaben zur Fernwartung
01 Eigenstromversorgungsanlagen
01
Eigenstromversorgungsanlagen
01.02 Photovoltaikanlage
01.02
Photovoltaikanlage
03 Niederspannungsinstallationsanlagen
03
Niederspannungsinstallationsanlagen
03.07 Brandschutzmaßnahmen
03.07
Brandschutzmaßnahmen