Baumeisterarbeiten
RE-CH GmbH & Co. KG
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1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH, Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG genannt) 2. Vertragsgrundlage Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge: 2.1. das Auftragsschreiben des AG mit Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll angefertigt wurde 2.2. diese Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB), 2.3. das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften und Vorbemerkungen 2.4. die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn einschl. der Baugenehmigungsunterlagen, 2.5. die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige einschlägige DIN-Vorschriften und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der Vertragsdurchführung zu beachten sind. 2.6. Der AN versichert gegenüber dem AG, dass ausländische Arbeitskräfte auf der vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur dann zum Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 3. Vergabe 3.1. Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich. 3.2. Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber. 3.3. Das Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen. 3.4. Nebenangebote für technische Verbesserungen oder preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet einzureichen. 3.5. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche Leistung ist hinsichtlich Ausführung und Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen. 3.6. Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege, vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren. 3.7. Der AG ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben. 4. Vertragspreis 4.1. Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind Festpreise. 4.2. Alle Preise einschließlich derer für Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich aller Gehalts- und Lohnnebenkosten. 5. Pauschalpreisvereinbarung 5.1. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen. 5.2. Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen. 5.3. Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer Änderung des Pauschalpreises. 6. Umfang der Leistungen 6.1. Es gilt die VOB /B § 4 6.2. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter. 6.3. Für die Zuleitung bauseits vorhandener Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat der AN auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN. 6.4. Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon, Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine evtl. vereinbarte Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu erfolgen. 6.5. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von Einrichtungen des AG während der gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der vertragsgegenständlichen Baustelle. 6.6. Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn. 6.7. Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der AN die Genehmigung des AG einzuholen. 6.8. In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot 6.9. Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der Abfallstoffe zu achten 6.10. Entstandene Schäden sind der Bau- und Projektleitung unverzüglich zu melden 6.11. Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor Beschädigung zu schützen 7. Mehr- oder Minderleistungen 7.1. Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete 7.2. Ausführungsänderungen des Bauherrn sind unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG anzuzeigen. 7.3. Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr- oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung statt. 8. Ausführungsunterlagen 8.1. Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. 8.2. Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet. 8.3. Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 8.4. Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und diese, so weit wie möglich, mit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen. 8.5. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.6. Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu haften. 8.7. Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 8.8. Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN- Normen, behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren. 8.9. Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 8.10. Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des AN. 8.11. Der AN ist verpflichtet, für die technischen Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen anzufertigen und diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu beauftragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt. 9. Bauzustand 9.1. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über Versorgungsleitungen und sonstigen seinen Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei erbringen kann. Etwaige Einwände und Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen. 9.2. Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Haftung des Auftragnehmers führen. 9.3. Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung einzubehalten. 10. Auftragsdurchführung 10.1. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind, Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere die Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung seiner Leistungserbringung durch eine Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt der AN dem AG die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dar. Der AN hat die Projektleitung des AG unaufgefordert unverzüglich über jegliche Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN dafür ein, dass sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden, die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung, mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen- bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall einer von ihm zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von 200,00 _ pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat der AN den AG freizustellen. 10.2. Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine - termingerecht auszuführen. Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 10.3. Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen nicht eintreten. Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich, anzuzeigen. 10.4. Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter wahrzunehmen. Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen. 10.5. Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer vom AG gestellten angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und sachgerecht zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese Aufforderung schriftlich unter Begründung der Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt, ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und diese Kosten dem AN gegen Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen. 10.6. Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch Verhandlungsprotokoll. Im Falle der Nichtausfertigung eines Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche vor Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem AG schriftlich mitzuteilen. 10.7. Die personelle Besetzung der vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt ist. 10.8. Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die exakte Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen. 10.9. Der AN ist für die Unterbringung seines Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten gestattet. 10.10. Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen fristgemäß einzuholen und dem AG im Original vorzulegen. 11. Behinderungen jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG unverzüglich mündlich und unmittelbar anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen. 12. Bauleistungsversicherung 12.1. Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen. 12.2. Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw. bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung einzubehalten. 13. Fristen und Haftung 13.1. Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine mit dem Bauherrn vereinbart. Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll. Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen termingerecht erfüllen zu können. Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu verschaffen. 13.2. Überschreitet der AN den vereinbarten Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5% der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des Nachweises eines Schadens durch den AG bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen (auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die dem AG hieraus entstanden sind. 14. Aufmaß und Abrechnung 14.1. Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit Angabe des betreffenden Bauvorhabens in mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu stellen. 14.2. Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung evtl. gewährter Nachlässe. 15. Zahlungen 15.1. Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung mittels Vorlage einer prüffähigen Abschlagsrechnung angewiesen. 15.2. Der Schlussrechnung seitens des AN ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder abgebeten sind aufzuführen. 15.3. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 16.  Sicherheitsleitung 16.1. Der AG kann vom AN unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern. Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt, bei Nichterbringung der Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz herleiten. 16.2. Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN kann diesen Einbehalt durch eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B. 17. Abnahme 17.1.  Es findet eine förmliche Abnahme statt. 17.2. Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu bestätigen. 17.3. Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben und mindern. 17.4. Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN wesentliche Mängel aufweist. 17.5. Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des AN erfolgt ist. 18. Gewährleistung 18.1. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate. 18.2. Der AN ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der AG die Mängel selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen lassen. 18.3. Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form besonderen technischen oder kaufmännisch notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. 18.4. Der AN tritt auf Wunsch des AG die Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung direkt an den Bauherrn ab. 19. Arbeitsberichte 19.1. Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu erstellen. 19.2. Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu versehen. 19.3. Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind: Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse, Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung des AG und besondere Vorkommnisse; Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls unter Angabe des Grundes anzugeben. 19.4. Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN der Bauleitung des AG auszuhändigen und von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen. 20. Versicherungen 20.1. Der AN erklärt, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen, die gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind. 20.2. Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Zuwiderhandlungen können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. 21. Unbedenklichkeitsbescheinigungen Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen neuesten Datums vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft. 22. Forderungen des AG Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.) abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399). 23. Inkrafttreten des Auftrages 23.1. Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt 23.2. Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge unterliegen den vorliegenden AVAB. 24. Teilunwirksamkeit 24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. 25. Gerichtsstand 25.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es gilt in jedem Falle deutsches Recht.
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Erdarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18300 Erdarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Für die Arbeiten an mit Oberböden gilt zusätzlich die ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten als vereinbart. Für Leistungen zum Anlagen, Ausheben und Verfüllen von Rohrgräben gilt zusätzlich die ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten. Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V., Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e. V., DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., 2 Ausführung und Konstruktion 2.1 Allgemeine Hinweise Der AN besorgt sich rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten unaufgefordert die Kataster- und Leitungspläne des Baugrundstücks und erforderlichenfalls auch der angrenzenden Flächen. Die Örtlichkeit ist durch den AN auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu überprüfen. Ferner hat sich der AN vor Beginn der Erdarbeiten bei allen infrage kommenden Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu informieren. Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, Absteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel) und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN. Gegebenenfalls aus einem Altbestand vorhandene Mauerwerks- oder Betonwände und Fundamente sind im Bereich der geplanten neuen Bebauung restlos abzubrechen und auszuheben, gegebenenfalls sind Mehrtiefen zu verfüllen und zu verdichten. Der AG ist vor Beginn solcher Mehraufwendungen sofort zu verständigen, um ein gemeinsames Aufmaß durchzuführen. Nicht im Beisein des AG aufgemessene Abbruchmassen werden nicht vergütet. Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe maximal 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen; die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Wiedereinzubauender Boden ist nur dann abzufahren, wenn die Platzverhältnisse zur Zwischenlagerung auf der Baustelle ausgeschöpft sind. Der AN ist verpflichtet, vor Anfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum und die zur Wiederverfüllung vorgesehenen Stoffe frei von Bauschutt, Müll und dergleichen sind. Trifft das nicht zu, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Die Verfüllung verunreinigter Arbeitsräume ist untersagt. Hat der AN eine Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden. Der Baugrund sowie der zum Einbau bestimmte Boden dürfen durch Entwässerungsmaßnahmen nicht unzulässig durchfeuchtet werden. Unbrauchbar gewordener Boden (z. B. durch Nichtausführung, durch nicht rechtzeitige Ausführung bzw. unsachgemäße Ausführung von notwendigen Entwässerungsmaßnahmen) darf nicht verwendet werden und ist durch den AN auszutauschen. Unaufgefordert, spätestens jedoch auf Verlangen des AG, des Prüfingenieurs bzw. des Tiefbauamtes, ist vom AN, unentgeltlich für den AG, der Nachweis der Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtete Bodenmassen zu erbringen. Über die geforderte Tragfähigkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter Zuhilfenahme eines vereidigten Sachverständigen für den Erd- oder Grundbau zu führen. Die im Bodengutachten geforderte Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist vom AN unentgeltlich nachzuweisen. 2.2 Ausführung Der Arbeitsablauf, die Art des Bodenabtrages sowie die Transporte sind vom AN unter Berücksichtigung der sich aus den ggf. beigefügten Unterlagen ergebenden Festlegungen und Randbedingungen zu wählen. Aushubmaterial ist, soweit kein kontaminiertes Material vorgefunden wird, nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung. Im Falle des Auffindens kontaminierten Materials bzw. von Auffüllungen, Bauschutt etc. liegt es in der Verantwortung des AN, Beprobungen zu organisieren. Die Durchführung der Beprobung erfolgt in einem Labor nach Vorgabe des AG. Die hierfür entstehenden Kosten sind dem AG rechtzeitig zur gesonderten Vergütung anzuzeigen. Die Entsorgung erfolgt unter gutachterlicher Begleitung durch den AN, sie ist zu belegen und nachzuweisen. Ferner ist der Umfang kontaminierten Materials durch Tagesberichte, durch einen Bodenkatasterplan und einen Erdmassenaufmaßplan zu dokumentieren. Das Verbringen des kontaminierten Materials erfolgt auf eine Verwertungs-/Entsorgungsanlage nach Vorgabe des AG. Die Baugrube wird anhand einer vom AN erstellten und vom AG freizugebenden Aushubplanung ausgeführt. Im Rahmen der Gesamtleistung ist vom AN zur Baugrubenabnahme eine abschließende Baugrundbeurteilung durch den vom AN beauftragten ÖbVI-Baugrundgutachter zu erstellen. Soweit Bodenaustausch- bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese mit dem Baugrundgutachter abzustimmen. Der aus dem, soweit vorhanden, beigefügten Baugrundgutachten vermutbare Leistungsumfang ist als Angebotsgrundlage zu berücksichtigen. Für die Verfüllung der Restbaugrube sind ausschließlich nichtbindige Erdbaustoffe zu verwenden. Die Verdichtung erfolgt lagenweise entsprechend den Erfordernissen unter Einhaltung der geforderten Lagerungsdichte. Der Verdichtungsgrad für Freianlagenbereiche ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Flächennutzung zu wählen. Der erreichte Verdichtungsgrad ist nachzuweisen. Der Beginn der Verfüllung ist dem AG anzuzeigen. Baufortschrittsabhängige Leistungen, Hilfsleistungen und Provisorien sind, soweit bauüblich erforderlich, einzuplanen. Hierzu zählen u. a.: Zufahrtsrampen (zeitlich versetzt) sowie deren Sicherung/Spundung, Böschungen, Winkel, Sicherungen, Mehraushub, Rampen und deren zeitversetzter Ausbau, verbleibende Bermen zur Lagesicherung. Im Auftrag des AN erstellt ein ÖbVI-Vermesser ein Aufmaß des fertiggestellten Planums sowie ein Messpunktraster < 3,00 m über die gesamte Höhe der Baugrubenumschließung. Die Höhenangaben sind auf NN zu beziehen. Der AN errichtet alle für die Ersteinmessung der nachfolgenden Leistungen erforderlichen Absteckungen und Schnurgerüste. Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche bereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen zu sichern. 2.3 Material, Güte Soweit sich aus dem Bodengutachten ergibt, dass Bauschuttrecycling für Verfüllungsmaßnahmen geeignet ist, kann bei Nachweis der Nichtkontamination, der Verdichtungs- und Versickerungsfähigkeit hierauf zurückgegriffen werden. Aschen, Schlacken und sonstige Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Lediglich Mineralgemisch-Recycling ist unter Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises zulässig. Die Einholung der Unbedenklichkeitsnachweise ist Aufgabe des AN. 2.4 Oberfläche Soweit eine Außenanlagenplanung vorliegt, stellt der AN das Baugelände bis zu einer Höhe von 30 cm unter OFF profilgerecht her. 2.5 Aufmaß Das Aufmaß erfolgt nach festem Boden anhand vom AN zu erstellender Aufmaßzeichnungen. Die Wiederverfüllung darf erst nach der Freigabe der Aufmaßzeichnungen durch den AG erfolgen, da sonst bei Vergütungsstreitigkeiten kein Anspruch des AN auf Vergütung streitiger Mengen besteht. Soweit kein Höhenaufmaß des Geländes oder bereits vorhandener Baugruben vorliegt, erstellt der AN im Rahmen seines Leistungsnachweises ein Erstaufmaß der Bestandsprofilierung zu seinen Lasten. Die Arbeitsausführung des AN beginnt erst nach Freigabe dieses Aufmaßes durch den AG. Die Abfuhr kontaminierten Materials ist nur mit Wiegekarte, Lkw-Kennzeichen oder Containernummer zulässig. Die Wiegekarte der annehmenden Stelle muss bei Abrechnung der Arbeiten vorgelegt werden. Jeder von der Baustelle abfahrende Lkw ist den AG zur Abfahrt anzumelden und freigeben zu lassen, ansonsten verliert der AN seinen Vergütungsanspruch. 2.6 Vergütung Die Vergütung der Massen bei Abrechnung erfolgt nur nach mindesterforderlichem Aushub samt Böschungswinkel 45°. Führt der AN nach seiner Wahl voll- oder großflächigen Aushub mit anschließender Wiederverfüllung aus, erfolgt die Abrechnung ungeachtet dessen nach erforderlichen Massen. Ein entsprechendes Aufmaß, Nachweise und ein Aushubplan sind vom AN als Abrechnungsgrundlage zu erstellen. 2.7 Kampfmittel/historische Funde Funde von Kampfmitteln (Bomben, Munition, Sprengkörper, Chemikalien) sind umgehend dem AG und den zuständigen Behörden zu melden. Der AN wird unverzüglich die nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Sollten vorgenannte Arbeiten bzw. Maßnahmen notwendig werden, so führen diese in keinem Falle zu einer Verlängerung der Ausführungsfristen. Die Kampfmittelberäumung und Entfernung liegen im Verantwortungsbereich des AG. 2.8 Beseitigung von Tagwasser Sämtliches anfallendes Tagwasser infolge von Niederschlägen ist durch den AN ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen. 2.9  Entsorgung Leistungsbestandteile sämtlicher Leistungen des AN zur Entsorgung sind das Laden vom Bereitstellungslager, der Transport zur Entsorgungsstelle, Wartezeiten, Abladen, Wiegevorgang etc. Die Entsorgung von Bodenaushub hat unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Ersatzbaustoff-Mantelverordnung und der darin genannten weiterführenden Regelwerke sowie den Betriebsgenehmigungen der jeweiligen Entsorgungsanlagen zu erfolgen. Der AN hat dem AG die vorgesehenen Entsorgungsstellen auf Verlangen vor Vergabe des Auftrages anzugeben. Transporte für Materialien BM-F2 und BM-F3 haben nach Wahl des AN entweder mit abgeplanten Lkw oder mit abgedeckelten Containern zu erfolgen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Die Abrechnung der Entsorgung erfolgt nach Gewicht auf Grundlage der Original-Wiegescheine amtlich geeichter Waagen des Annahmebetriebes. Der AN hat auf Verlangen des AG als Beleg über Abfuhr und Annahme des Abfalls ein Übernahmeschein- formular des AG zu verwenden. Containerfüllungen und LKW-Ladungen sind vor Abfuhr vom AG als Grundlage des Vergütungsanspruches des AN bestätigen zu lassen; nicht vom AG bestätigte Fuhren gelangen nicht zur Vergürtung. Der AN hat dem AG insoweit rechtzeitig, d. h. mindestens drei Tage vor Ausführungsbeginn, die entsprechenden Arbeiten anzuzeigen, damit der AG Personal zur Begleitung der Abfuhrarbeiten für vorgenannte Tätigkeiten bereitstellen kann.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Entwässerungskanalarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. FHRK Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e. V. KRV Kunststoffrohrverband 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich in der Planung vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau und an den Kanalanschlussschächten tatsächlich vorhandenen Höhen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit durch Höheneinmessungen festzustellen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Bagger, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AG Entwässerungsanlagenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Plausibilität, Dimensionierung, geplante Gefälle und Höhenlagen sowie die Erfordernis anzuschließender Objekte, Rückstauverschlüsse, Reinigungsöffnungen usw. zu prüfen und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baukörper sowie mit den Anschlussbedingungen der örtlichen Abwasserbetriebe zu prüfen. Der AN prüft gleichfalls unaufgefordert, ob Entwässerungskanalleitungen durch wasserundurchlässige Betonbauteile hindurchgeführt werden und nimmt Einsicht in ein ggf. vorliegendes WU-Konzept zur rechtzeitigen Prüfung darüber, ob zum Einbau in WU-Konstruktionen geeignete, Abdichtungsfunktion aufweisende Einbauteile geplant und ausgeschrieben sind. soweit dies bei Durchdringung von WU-Konstruktionen mit Entwässerungskanalanlagen nicht der der Fall sein sollte, meldet der AN dem AG gegenüber unverzüglich Bedenken an! Die Prüfung der Eignung der ausgeschriebenen und geplanten Materialien obliegt dem AN insbesondere unter der Maßgabe, dass unterhalb von Baukörpern Rohrleitungen als Kunststoffrohr in Mindest-Ringsteifigkeit SN10 (KG2000-Rohrmaterial oder höherwertig) und als Metallrohr mindestens Edelstahlrohr zum Einbau vorgesehen ist, auch wenn dies nicht durch Normen oder Anschlussbedingungen vorgegeben ist. Selbes gilt für die Entwässerungskanalrohre von Verkehrsflächen und Parkgaragen, die zwingend mindestens in Edelstahlrohrmaterial (Werkstoffnummer 1.4404 (V4A)) auszuführen sind. Sehen Planung und Ausschreibung von diesen allgemeinen Vorgaben im Einzelfall Abweichendes vor, so teilt der AN dem AG dies rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführung schriftlich mit, um eine bewusste, gleichfalls schriftliche Entscheidung des AG darüber zu erhalten, welche Materialien zur Ausführung gelangen sollen. Bei Erfordernis meldet der AN so rechtzeitig vor Leistungserbringung Bedenken gegen die vom AG vorgelegte Planung an, dass der AG innerhalb 14 Tagen Abhilfe durch Umplanung schaffen kann, ohne dass die Bauausführung des AN hierdurch behindert wird. Überarbeitet der AN Planungen des AG selber, so sind die überarbeiteten Pläne dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. 3 Ausführung 3.1  Leitungseinbau Alle vom AN eingebauten Entwässerungskanalleitungen sind unmittelbar nach dem Einbau vom AN zu überdecken oder zu schützen. Dies betrifft auch den Einbau von Rohrdeckeln an sämtlichen offenen Leitungsenden zur Vermeidung jeglichen Schmutzeintrags. Werden Grundleitungen durch Fundamente oder andere Bauteile hindurch geführt oder verlaufen sie unterhalb von oder querend zu Bauwerkstrennfugen, so prüft der AN, ob erforderliche Bewegungsmöglichkeiten für seine Rohre auch unter der Maßgabe gegeben sind, dass die errechneten maximalen Setzungsbewegungen eintreten. Senkrechte Grundleitungen, die Fall- oder Standrohranschlüssen dienen, sind mit einer Verbindungsmuffe in Höhe -20 bis -50 cm unterhalb OK geplante Freianlagenoberfläche auszuführen, so dass vom Folgegewerk dicht unterhalb der geplanten Geländeoberfläche angeschlossen werden kann. Die Rohrstutzen sind für die Dauer der Bauzeit mind. 0,30 m über geplante Freianlagenoberfläche zu führen und mit Deckeln zu verschliessen. 3.2  Druckprobe nach Leitungseinbau Der AN führt unmittelbar nach Leitungseinbau und -überdeckung eine Leitungsspülung mit Druckprobe gemäß DIN EN 1610 durch. Als Grundlage hierfür errechnet der AN selbstständig die zulässigen Druckabfallwerte und dokumentiert die Druckprobe gemäß Anforderungen der Norm vollständig und so weitreichend, dass sämtliche diesbezügliche Anforderungen der örtlichen Abwasserbetriebe erfüllt sind und die Voraussetzungen zur Zustimmung zum Anschluss an das öffentliche Abwassernetz gegeben sind. Die Übergabe der Dokumentation erfolgt innerhalb drei Tagen nach Durchführung der Druckprobe vom AN an den AG in Dateiform (PDF) und Papierform (dreifach). Führt der AN die Druckprobe nicht unmittelbar nach Fertigstellung der entsprechenden Leistungssystemabschnitte aus, so dass die Leitungen durch Folgeleistungen anderer Gewerke überdeckt werden, trägt der AN alle hieraus gegebenfalls entstehenden Mehraufwendungen und Schäden Dritter. 3.3  Dokumentationsplanung Ergeben sich erkennbare Abweichungen bei der Ausführung der Entwässerungskanalarbeiten von der Planung, so sind diese vom AN unaufgefordert mit genauen Aufzeichnungen, Verortungen und Fotos zu dokumentieren. Der AN bietet dem AG in diesem Fall eine Revisions- oder Dokumentationsplanung über die ausgeführten Arbeiten unaufgefordert an, soweit die diesbezüglichen Leistungen nicht ausgeschrieben sind. Mehraufwendungen und Schäden, die aus vom AN nicht dokumentierter und von der Planung abweichender Leitungsverlegung resultieren, gehen, auch über den Gewährleistungszeitraum hinaus, zu Lasten des AN. 3.4  Späterer Unterhalt der Entwässerungskanalanlagen Soweit die vom AN errichteten Entwässerungskanalanlagen regelmäßiger Inspektion und Wartung bedürfen, erstellt der AN für den AG rechtzeitig vor der Abnahme einen Inspektions- und Wartungsplan, aus dem alle erforderlichen Arbeiten und deren Erbringungsorte ersichtlich sind. Soweit entwässerungsrinnen und Einläufe vorgesehen sind, die von Folgegewerken ausgeführt werden, bezieht der AN diese in seine diesbezüglichen Planerstellung mit ein. Gleichfalls übergibt der AN dem AG ein Angebot für die Durchführung dieser Inspektions- und Wartungsarbeiten für die Dauer des Gewährleistungszeitraums. Der AN lässt sich den Empfang der vorgenannten Unterlagen schriftlich vom AG bestätigen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Betonarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18331 Betonarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V., Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Bundesverband Leichtbeton e. V., Bundesverband Porenbetonindustrie e. V., BVSF: Bundesverband Spannbeton-Fertigteildecken e. V., DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e. V., InformationsZentrum Beton GmbH, RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V., VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V., ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit von Planum oder Sauberkeitsschicht des Planums durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hat der AN alle Abmessungen, Betongüten, Expositionsklassen, Bewehrungsstahlgüten, Betonoberflächen der einzelnen Bauteile usw. den beigefügten Unterlagen, insbesondere der Tragwerkswerksplanung, den Zeichnungen, den Gutachten, Konzepten und Sonderfachplanungen, zu entnehmen und auf Plausibilität zu prüfen bzw. auf deren Grundlage zu ermitteln. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen bzw. Mindestqualitäten. Soweit die Baugrube AG-seitig erstellt wird, hat der AN unverzüglich, jedoch spätestens vor Ausführungsbeginn, eine eventuell vorhandene Baugrubenumschließung und Bohrpfahlgründung auf Widersprüche zu vorliegenden Ausführungsgrundlagen zu überprüfen und bei unzulässigen Toleranzen Bedenken beim AG anzumelden. Für Bauteile mit Sichtbetonoberflächen ist immer ein Schalversatzplan mit der Darstellung aller vorgesehenen Strukturen, Stöße, Einbauten, Durchdringungen, Fugen und sonstigen Details zur Genehmigung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung beim AG einzureichen. Der AN arbeitet alle Leerrohre und Unterputzdosen in seine Werkstatt- und Montageplanung ein. Dem AN obliegt die rechtzeitige Anforderung und Koordination des Elektrogewerks für Einbauten in Sichtbetonbauteile in Bezug auf seine Arbeitsausführung. Kommt WU-Beton zur Ausführung, konzipiert der AN die WU-Ausführung eigenverantwortlich in Bezug auf Materialien, Profile, Bemessungen und Anordnung. Die WU-Konzeption umfasst neben Einbauplänen vollständige Material-, Profil- und Lieferlisten mit Mengen- und Herstellerangaben und Artikelnummern. Die WU-Konzeption ist vom AN rechtzeitig vor Materialbestellung zur Kenntnisnahme an den AG zu übergeben. Dem AN obliegt die Koordination von Planern und Firmen von Fremdgewerken wie z. B. Blitzschutz, Sanitär etc. in Bezug auf die WU-Eignung zum Einbau in die vom AN vorgesehenen Konstruktionen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Hinweise Bei Einsatz von Beton mit mindestens der Festigkeitsklasse C30/37 und/oder durch den Einsatz von WU-Beton unterliegt die Baustelle mit Beton der Überwachungsklasse 2. Die Eigenüberwachung ist nach DIN EN 13670/ DIN 1045-3 Anhang B, die erforderliche Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle nach DIN 1045-3 Anhang C durchzuführen. Sämtliche erforderlichen Überwachungsmaßnahmen sind als Leistungsbestandteil des AN von diesem zu dokumentieren und dem AG zur Vorlage beim Prüfstatiker zu übergeben. Der AN sorgt durch Auflegen von Schutzfolien bzw. Gleitlagern aus doppellagiger PE-Folie dafür, dass während des Betonierens kein Beton oder Anmachwasser in die Hohlkammern von Mauerwerkssteinen gelangen. Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. 3.1.2 Untergrund, Vorleistungen Soweit Grundleitungen Fundamente queren, stellt der AN durch Einbau entsprechender Hülsrohre sicher, dass die laut Statik und Baugrundgutachten zu erwartenden Setzungen von den vorhandenen Grundleitungen aufgenommen werden können. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Sauberkeitsschicht, ob ein bauseitig vorhandenes Planum ausreichend maßhaltig ist. 3.1.3 Konstruktive Ausführung/Änderung des AN zu Fertigteilen Es ist eine verformungsarme und setzungsunempfindliche Konstruktion zu erstellen. Eine ggf. erforderliche Rissbreitenbeschränkung ist entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung vorzusehen. Die Verwendung von Fertig- oder Halbfertigteilen ist dem AN freigestellt, soweit nicht anders beschrieben. Verwendet der AN Fertig- oder Halbfertigteile, sind vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung die erforderlichen statischen Nachweise bzw. Umrechnungen zu eigenen Lasten zu erbringen. Bei Erfordernis ist die Tragwerksplanung rechtzeitig zur Prüfung einzureichen. Die Prüfgebühren für vom AN veranlasste Änderungen an der Statik trägt der AN. Ebenso vergütet der AG dem AN lediglich die Stahlmassen für die AG-seitig vorgesehene Ortbetonausführung; änderungsbedingte Mehrmengen von Baustahl oder höhere Preise für Stahl in (Halb-)Fertigteilen werden vom AG bei AN-veranlassten Änderungen nicht vergütet. 3.1.4 Material, Güte Die Betonrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der auf den Beton einwirkenden Einflüsse zu entwickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur Erfüllung der betontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden. Verzögerer werden nur zugelassen, wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies zwingend erfordert. Es dürfen bei Betonzusatzmitteln nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die Fließmittel. Für Spannbeton dürfen Beton-Zusatzmittel nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassung im Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist. Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen. Die Expositionsklassen sind entsprechend den Umweltbelastungen und dem Einbauort der einzelnen Bauteile zu wählen. Die in der Tragwerksplanung genannten Expositionsklassen gelten als Mindestforderung und sind vom AN nochmals anforderungsbezogen zu prüfen. Je nach Einbauort ist ein Beton mit hohem Widerstand gegen Frost- und Taumittel einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Bauteile an Verkehrsflächen. Falls erforderlich, ist auch die Betondeckung der Bewehrung entsprechend zu erhöhen. Alle erdberührten Bauteile sind aus Beton mit hohem Widerstand gegen chemische Angriffe herzustellen. Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 mym oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Schalungstrenn- und Nachbehandlungsmittel dürfen die Haftung späterer Nutzschichten (z. B. Fliesen, Verbundestrich) nicht negativ beeinflussen. 3.1.5 Betonoberflächen/Sichtbetonklasse Alle offenkundig oberflächenfertig sichtbar verbleibenden Betonoberflächen (d. h. Flächen ohne Beschichtungen, Dämmungen, Verkleidungen etc. wie beispielsweise Tiefgarageneinfahrten, Kellerwände im Wohnungsbau etc.) werden als Sichtbetonflächen ausgeführt. Für die Sichtbetonoberflächen ist das DBV-Merkblatt "Sichtbeton Planung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung, Ausführung und Abnahme" zu beachten. Alle sichtbar bleibenden Betonoberflächen werden mindestens in Sichtbeton SB2 gemäß DBV-Merkblatt ausgeführt, soweit keine anderen Angaben zur Oberfläche gemacht sind. Alle Sichtbetonflächen werden absolut scharfkantig, ohne Einlegen von Rund- oder Dreiecksleisten an Innen- und Außenecken, hergestellt. Sichtbar bleibende Einbauteile für Bauzustände oder Hebezeuge dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des AGs in Sichtflächen eingebaut werden. In sichtbar verbleibenden Fassadenflächen werden keine Einbauteile für Bauzustände zugelassen. Vor Ausführung der Leistungen ist vom AN beim AG die Zustimmung zu Nachbesserungen an Sichtbetonoberflächen einzuholen. In Sichtflächen werden nur Maßnahmen akzeptiert, die eine Qualität wie diejenige der benachbarten, vertragsgemäßen Sichtbetonoberflächen in Struktur, Farbe, Toleranz und Konstruktion gewährleisten. Bei Sichtbeton dürfen keine wachshaltigen Entschalungsmittel verwendet werden. Es sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind Arbeitsfugen zu vermeiden. Der Schutz vor Austrocknung und Fremdwasser des Sichtbetons soll durch nicht direkt anliegende Kunststofffolien erfolgen. Eine Nassbehandlung ist zu vermeiden. Wird saugende Schalung verwendet, so ist sie mit Zementleim vorzubehandeln und vor dem Einbau trocken abzubürsten. Horizontale Schalungsstöße sollen auf einer Höhe liegen; vertikale Stöße sollen gleichen Abstand haben. Beton für Sichtbeton soll unter Beachtung der Sieblinien und mit einem W/Z-Faktor kleiner als 0,55 hergestellt werden. Schütthöhen dürfen 50 cm nicht überschreiten. Auf eine gleichmäßige Schütthöhe und Verdichtung ist unbedingt zu achten. Die Oberflächen von Bodenplatten und Deckenplatten sind eben abzuziehen und glatt abzureiben. Wenn Bodenbeschichtungen geplant sind, ist die Oberfläche zu glätten bzw. entsprechend der nachfolgenden Bodenbeschichtung herzustellen. Soweit nicht gesondert beschrieben, sind für alle Oberflächen die Anforderungen der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 zu erfüllen (keine erhöhten Anforderungen!). 3.1.6 Schalung Die Ausführung aller Bauteile - mit Ausnahme von Gründungbauteilen - erfolgt mit glatter Oberfläche durch Einsatz glatter, nicht saugender Schalung mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen. Betonwarzen und Grate sind abzuschleifen. Alle Kanten sind zu brechen. Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. Köcherschalungen sind zu entwässern. In die Schalung eingelegte Schaumkörper für die Herstellung von Aussparungen sind im Zuge des Ausschalens vollständig zu entfernen. Ein Ausbrennen der Schaumkörper zum Ausschalen ist nicht statthaft. Für Bauteile gleicher Art muss eine jeweils gleichartige, glatte, neuwertige Systemschalung eingesetzt werden. Plattenstöße sind vertieft auszuführen. Positive Ecken sind scharfkantig auszuführen. Löcher und Hüllrohre für Spanndrähte und Schlösser sind gleichmäßig anzuordnen und nach dem Ausschalen vertieft zu schließen. Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen sind dafür geeignete Spannelemente zu verwenden und nach dem Ausschalen unverzüglich abzudichten. Alle Betonwände, Stützen und Decken sind zu entgraten. Der AN duldet während seiner Schalarbeiten Arbeitsunterbrechungen und -behinderungen aus der TGA- und Elt-Montage in bauüblichem und mindesterforderlichem Umfang. 3.1.7 Bewehrung Alle Abnahmen und Freigaben sind in Eigenverantwortung des ANs mit dem Prüfingenieur terminlich zu vereinbaren und technisch zu koordinieren. Dem AG ist eine Ausfertigung des vom Prüfingenieur erstellten Abnahmeprotokolls über die Bewehrung zu übergeben. Zur Abrechnung gelangen nur Stahlmassen gemäß geprüfter Statik, bzw. gemäß geprüfter Bewehrungspläne. Der Aufwand für rein konstruktive Bewehrungen (Bügel, Abstandhalter etc.) sowie für Bewehrungen, die ausschließlich Transport- und Bauzuständen dienen, ist vom AN bei der Preisbildung zu berücksichtigen, da er nicht gesondert zur Abrechnung gelangt. 3.1.8 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile Arbeits- und Dehnfugen sollen mindestens 0,50 m außerhalb von Eck- und Anschlussbereichen vorgesehen werden. In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen, dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden. Die Verankerung von Mauerwerkswänden an Stahlbetonbauteilen soll mittels Ankerschienen und systemzugehöriger Mauerwerksanker erfolgen, der AN legt die Systemschienen in die Schalung ein. Bei der Bemessung und Ausführung einbetonierter Ankerschienen sind mindestens 50 %ige Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen analog zu Aussparungen vorzusehen. Soweit Einbauteile von Fremdgewerken in bewehrte Betonkonstruktionen eingebaut werden, prüft der AN unverzüglich nach deren Einbau, spätestens jedoch rechtzeitig vor der Betonage, ob allerorts ausreichende Bewehrungsabstände zu den Einbauteilen vorhanden sind. Soweit Bewehrungsmindestabstände unterschritten werden, meldet der AN Bedenken gegen die Ausführung an. 3.1.9 Aussparungen, Durchbrüche Alle AG-seitig angegebenen oder AN-seitig erforderlichen Durchbrüche und Montageöffnungen sind vom AN in seiner Werkstatt- und Montageplanung vorzusehen und baulich umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Öffnungen so geschlossen werden, dass sie einerseits leicht zu öffnen und zu verschließen sind, andererseits die bauphysikalischen Anforderungen (z. B. Brandschutz, Schallschutz, Gasdichtigkeit) an das durchdrungene Bauteil berücksichtigen. 3.1.10 Wasserundurchlässiger Beton Bauteile, die mit dem Grundwasser in Berührung kommen, d. h., unterhalb des Bemessungswasserstandes liegen, sind ggf. als "Weiße Wanne", d. h. als wasserundurchlässige Konstruktion gemäß DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Richtlinie) herzustellen, soweit vom AG gefordert oder beschrieben. Für alle Räume und Bauteile der Weißen Wanne gilt, soweit nicht anders beschrieben, die Nutzungsklasse A der WU-Richtlinie mit erhöhten Anforderungen. Die Anforderungen für hochwertig genutzte Räume gemäß DBV-Merkblatt sind zu erfüllen. 3.1.11 Stahlbetonfertigteile Der Angebotspreis für Stahlbetonfertigteile beinhaltet, soweit nicht in Leistungspositionen abweichend beschrieben, die Herstellung, Lieferung und Montage von Stahlbetonfertigteilen einschließlich Hilfs-, Trag- und Schutzgerüsten (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Montagehalterungen sowie gegebenenfalls erforderlichen (Mobil-)Kraneinsatz und das Verschließen von Transportöffnungen. Selbes gilt für jegliche Mehraufwendungen aus Montagezuständen und Bauzwischenzuständen, soweit diese nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung Dritter erforderlich sind. Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine zusätzlichen Angaben enthalten sind, ist die Oberfläche in der nutzungsentsprechenden Oberflächenqualität gemäß nachstehender Auflistung auszuführen, dabei sind die Sichtbetonklassen nach DBV-Merkblatt "Sichtbeton" einzuplanen, wie folgt: Bauteil Ausführung Oberfläche Sichtbetonklasse Decken unterseitig glatt 2 Unterzüge 3-seitig glatt 2 Stütze 4- bzw. allseitig glatt 2 Wände 2-seitig glatt 2 Treppen belegt unterseitig und Wangen  glatt 2 Treppen fertig allseitig glatt 2 Der Zulassungsbescheid von Fertigteilen muss auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen. 3.1.12 Faserbeton Bei Faserbeton ist ausschließlich der Einsatz bauaufsichtlich zugelassener Fasern (auch bei Glasfasern) gestattet. Es dürfen nur alkaliresistente Fasern zugegeben werden. 3.1.13 Betonarbeiten gegen Bestand Bei Betonage gegen Bestandswände als einseitig verlorene Schalung ist vom AN ein prüffähiger statischer Nachweis der Bestandswand für Betondruck aus den Betonierabschnittshöhen des AN zu führen. Der AN kalkuliert den erhöhten Aufwand für die Betonage in Höhen-Teilabschnitten ein. 4 Aufmaß/Bautoleranzen Der AN legt die Meterrisse an, soweit er Stahlbetonwände erstellt. Hierzu erstellt er ein Messraster < 2,50 x 2,50 m und anhand dessen eine Höhenkartografie. Aus diesem Höhenaufmaß legt der AN anschließend je Deckenebene Meterrisse fest. Die Meterrisse werden vom AN dauerhaft und unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und auf weitere Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m, jedoch mindestens ein Meterriss je Wohn- oder Gewerbeeinheit, übertragen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelle vor Beginn der Bauarbeiten einrichten Baustelle vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten gem. Baustellen-Einrichtungsplan einrichten; Dazu gehören alle notwendigen Einrichtungen des Auftragnehmers um die Baustelle ordentlich und gem. den gesetzlichen Vorgaben für die vertraglich beauftragten Bauleistungen zu betreiben. Notwendige Geräte, Hilfsmittel müssen in ausreichend großer Anzahl zur Verfügung stehen. Ebenso ist eine fachgerechte Mülltrennung auf der Baustelle umzusetzen. Zusätzlicher Hinweis: Der Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) ist direkt nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer (AN) zu erstellen und dem Bauherrn/Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen; Insbesonders sind die Kranstandorte, Kranhöhen und Schwenkbereiche abzustimmen und entsprechend einzutragen; Entsprechende Abstimmungen betreffend den örtlichen Gegebenheiten / Notwendigkeiten, eventuell auch behördliche Genehmigungen und vor allem auch nachbarschaftliche Belange (Überschwenkbereiche, etc.) sind hier im Vorfeld durch den AN eingenverantwortlich zu tätigen; Sämtliche Aufwendungen hierfür sind in diese Position mit einzurechnen und werden nicht seperat vergütet!
01.__. 1
Baustelle vor Beginn der Bauarbeiten einrichten
1.00
psch
01.__. 2 Baustelleneinrichtung vorhalten Baustelleneinrichtung vorhalten; Vorhaltezeit für das Gewerk Baumeister: ca. 6 Wochen; Abgerechnet wird pro Woche Baustelleneinrichtung vorhalten;
01.__. 2
Baustelleneinrichtung vorhalten
6.00
Wo
01.__. 3 Baustelleneinrichtung beseitigen Baustelleneinrichtung beseitigen nach Fertigstellung der vertraglich beauftragten Bauleistungen; Hierzu zählen auch alle notwendige Aufwendungen die notwendig werden um den ursprünglichen Zustand der genutzten und benutzten BE-Flächen wieder herzustellen;
01.__. 3
Baustelleneinrichtung beseitigen
1.00
psch
01.__. 4 Baukran, Bereitstellung, Liebherr 63K Baukran als Turmdrehkran ohne Gleisanlage auf Baustelle anliefern und bereitstellen, samt späterem Abbau und Abtransport. Grundvorhaltezeit: 1 Monat Standort des Krans ist mit Bauleitung abzustimmen Ausladung: 43 m Hakenhöhe: 23 m max. Tragfähigkeit bei max. Ausladung: 1.150 kg Leitfabrikat: Liebherr 63K angebotenes Fabrikat:
01.__. 4
Baukran, Bereitstellung, Liebherr 63K
1.00
St
01.__. 5 Baukran vorhalten vor beschriebenen Baukran für Nachfolgegewerke für Hebearbeiten vorhalten
01.__. 5
Baukran vorhalten
10.00
Wo
01.__. 6 Bedienpersonal Baukran vorhalten Vorhalten von Bedienpersonal für vor beschriebenen Baukran für Nachfolgehandwerker für Hebearbeiten Abrechnung nach Zeitaufwand mit direkter Abrech- nung mit den Handwerkern.
01.__. 6
Bedienpersonal Baukran vorhalten
10.00
Wo
01.__. 7 Bauwagen Bauwagen, allseitig isoliert, Nutzung durch den Auftragnehmer, aufstellen, für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfrist vorhalten und wieder beseitigen; Ausstattung mit Elektroheizung, Beleuchtung. Der Pauschalpreis ist anzubieten einschließlich beleuchten, beheizen und 1 x wöchentlich reinigen. Grundstandzeit: 4 Wochen.
01.__. 7
Bauwagen
O
1.00
psch
01.__. 8 Bauwagen vorhalten wie vor, jedoch Vorhalten für 12 Wochen
01.__. 8
Bauwagen vorhalten
12.00
Wo
01.__. 9 Mobile Toilette Mobile Toilette, einschl. aufstellen, säubern, entleeren und räumen. Die Reinigungs- und Entleerungsintervalle sind der Benutzungsintensität anzupassen. Gleichzeitig Beschäftigte: bis zu 20 Personen. Grundstandzeit: 4 Wochen.
01.__. 9
Mobile Toilette
2.00
St
01.__. 10 Mobile Toilette vorhalten vor beschriebene Mobile Toilette vorhalten
01.__. 10
Mobile Toilette vorhalten
12.00
Wo
01.__. 11 Bauzaun aufstellen Bauzaun auf unbefestigten Grund einrichten, vor- halten und nach Fertigstellung des Bauwerks ab- bauen. Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen, zu- sätzlich verschraubt, mit Rundstahlfüllstäben, Stütz- enfüße aus Beton, einschl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen, etc., Türen und Tore werden übermessen und als Zulage gesondert vergütet. Zaunhöhe ca. 2,00 m.d Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__. 11
Bauzaun aufstellen
257.00
m
01.__. 12 Bauzaun, vorhalten vor beschriebenen Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben-Gitterfüllung, Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc., vorhalten und unterhalten. Vorhaltedauer :'39'Wochen
01.__. 12
Bauzaun, vorhalten
10,023.00
mWo
01.__. 13 Zulage für Tore 3,50 m Zulage zur vorhergehenden Position, für das Erstellen, vorhalten und beseitigen eines verschließbaren Tores, 2-flüglig, passend zum Zaunsystem, inkl. diebstahlgesicherten Überwurfschloss. Tor dient als Baustellenzufahrt. Lichte Durchgangsweite: 3,50 m.
01.__. 13
Zulage für Tore 3,50 m
1.00
St
01.__. 14 Tor 3,50 m, vorhalten vor beschriebenen Tore 3,50 m, 2-flüglig, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc., vorhalten und unterhalten. Vorhaltedauer :'39'Wochen
01.__. 14
Tor 3,50 m, vorhalten
39.00
StWo
01.__. 15 Einholung von Bestandsunterlagen Einholung von Bestandsunterlagen für sämtliche Kabel und Leitungen von den entsprechenden Versorgungsträgern bevor mit Grabarbeiten am Baugrundstück begonnen wird;
01.__. 15
Einholung von Bestandsunterlagen
O
1.00
psch
01.__. 16 Bauwasseranschluß Bauwasseranschluss nach freiem Ermessen des AN, in genügender Anzahl und mit geeichter Wasseruhr, ausreichend dimensioniert für die Versorgung des ge- samten Baustellenbetriebes, auch als Anschluß für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung des Bau- werks abbauen. Der AN hat die Einrichtung und Beseitigung der Anlage mit dem AG abzustimmen und die Nebenkosten in den Pauschalpreis einzurechnen. Die anfallenden Verbrauchskosten, ohne weitere Zu- schläge, werden vom Auftraggeber getragen. Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__. 16
Bauwasseranschluß
1.00
psch
01.__. 17 Bauwasseranschluss vorhalten Bauwasseranschluss über die Dauer der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist hinaus vorhalten.
01.__. 17
Bauwasseranschluss vorhalten
31.00
Wo
01.__. 18 Baustromanschluss Baustromanschluss nach freiem Ermessen des AN, einschl. Elektrohauptverteilungsanlage in genügender Anzahl, ausreichend dimensioniert und abgesichert, für die Versorgung des gesamten Baustellenbetriebes, auch als Anschluß für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung des Bau- werks abbauen. Der AN hat die Einrichtung und Beseitigung der Anlage mit dem AG abzustimmen und die Nebenkosten in den Pauschalpreis einzurechnen. Die anfallenden Verbrauchskosten, ohne weitere Zu- schläge, werden vom Auftraggeber getragen. Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__. 18
Baustromanschluss
1.00
psch
01.__. 19 Baustromanschluss vorhalten Baustromanschluss über die Dauer der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist hinaus vorhalten.
01.__. 19
Baustromanschluss vorhalten
31.00
Wo
01.__. 20 Baustromanschluss, Unterverteilung Elektrounterverteilungen für Ausbaufirmen, nach Absprache mit der Bauleitung, in allen Geschossen, mind. 2x je Geschoss, aufbauen, vorhalten und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen, einschl. aller erforderlichen Anschlussleitungen und Nebenleistungen. Der AN hat die Einrichtung und Beseitigung der Anlage mit dem AG abzustimmen und die Neben- kosten in den Pauschalpreis einzurechnen. Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__. 20
Baustromanschluss, Unterverteilung
2.00
St
01.__. 21 Baustromanschluss, Unterverteilung vorhalten Elektrounterverteilung über die Dauer der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist hinaus vorhalten.
01.__. 21
Baustromanschluss, Unterverteilung vorhalten
44.00
StWo
01.__. 22 Höhenmeßpunkt und Polygonpunkt herstellen; Herstellen von 1 Hohenmesspunkt und 1 Polygonpunkt vor Beginn der Baumaßnahme und für die gesamte Bauzeit sicher vorhalten;
01.__. 22
Höhenmeßpunkt und Polygonpunkt herstellen;
O
1.00
St
01.__. 23 Schnurgerüst Aufstellen bzw. anbringen des Schnurgerüstes rings um die Baugruben, solide verstrebt u. ent- sprechend baurechtlicher Vorschriften erstellt, einschl. evtl. Geometerhilfen. Die durchgehend angeordneten Horizontaldielen zum Einschneiden für den Geometer müssen ab- solut waagrecht und mindestens 1,00 m über Ge- lände angebracht werden. Sie dürfen erst nach erfolgtem Anlegen sämtlicher Umfassungsund tragender Zwischenwände im EG entfernt werden. Evtl. erforderliche Abnahme durch die Baubehörde sind rechtzeitig vom Auftragnehm- er zu beantragen.
01.__. 23
Schnurgerüst
1.00
psch
01.__. 24 Meterriss auf der Baustelle herstellen; Herstellen von Meterrissen im Gebäude gem. Anordnung Bauüberwachung und dauerhaft mittels Kunststoffplakette anbringen;
01.__. 24
Meterriss auf der Baustelle herstellen;
1.00
St
01.__. 25 Schuttcontainer 7 cbm Bauschutt Schuttcontainer 7 cbm für anfallenden Bauschutt bereitstellen und beseitigen des Bauschutts. Abgerechnet wird gemäß Anlieferschein, inkl. Deponiegebühren, Transportkosten und sonstiger anfallender Kosten.
01.__. 25
Schuttcontainer 7 cbm Bauschutt
10.00
t
01.__. 26 Schuttcontainer 10 cbm Restmüll Schuttcontainer 10 cbm für anfallenden Restmüll bereitstellen und Beseitigung des Restmülls auf entsprechenden Deponien zum sortieren, inkl. aller anfallenden Kosten. Abgerechnet wird gemäß Anlieferschein, inkl. Deponiegebühren, Transportkosten und sonstiger anfallender Kosten.
01.__. 26
Schuttcontainer 10 cbm Restmüll
12.00
t
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) wird/werden nach den Technischen Regeln der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) definiert; Material ist Boden nach o. g. Definition oder besteht aus Gesteinskörnungen / Gesteinskorn-Gemischen; Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheitspreise einzurechnen: > Das Zwischenlagern des Bodens zur Beprobung auf der Baustelle; > Das Fördern des Bodens innerhalb der Baustelle unabhängig von der Länge der Förderwege, sofern in den Leistungspositionen keine Angaben zum Förderweg gemacht sind; Abrechnung: Die Mengenermittlung erfolgt, soweit nachstehend nicht anders geregelt, im Abtrag; Die Mengenermittlung von Schüttmaterial aus Seitenentnahmen wird wie folgt durchgeführt: > Die Menge des Gesamtauftrages in verdichtetem Zustand abzüglich der Menge des wiedereingebauten Abtragsmaterials ergibt die Menge des Schüttmaterials; Die Mengenermittlung des überschüssigen, einbaufähigen Abtrag erfolgt durch Abzug der Menge des Gesamtauftrages in verdichtetem Zustand von der Menge des einbaufähigen Abtrages;
Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0, Z1.1,
02.__. 1 Oberboden abtragen, beseitigen Oberboden abtragen, beseitigen. Abtragsmaterial wird Eigentum des AN und ist fach- gerecht, einschl. aller Kipp- u. Entsorgungsgebühren, zu entsorgen. Abtragsdicke bis ca. 35 cm. lt. Bodengutachten Decklehme mit Bauschutt vermischt Homogenbereich: O1, entspricht Bodenklasse 3-4 Abrechnung nach Aufmaß.
02.__. 1
Oberboden abtragen, beseitigen
735.00
m3
02.__. 2 Boden Baugrube, lösen, seitl. lagern Boden über alle Homogenbereiche (gem. DIN 18196) mit den Kennwerten gemäß Baugrundgutachten, aus allen Abtragsprofilen (Herstellung der Baugrube) lösen und am Rande des Baufeldes in Mieten lagern Ausbaubereich: Baugrube einschließlich notwendiger Arbeitsräume und Böschungen von der Geländeoberkante bis zur planmäßigen Baugrubensohle; Aushubtiefe: bis ca. 0,70 m unter Geländeoberkante; Beim Aufmaß wird die Menge in fester Masse abge- rechnet. Arbeitsräume zwischen Böschungsfuß und Außenkante Schalung sind nach DIN 4124 auszu- führen. Vor Beginn der Arbeiten ist der Aushubbereich mit der Bauleitung in einem Raster von 4x4 m höhen- mäßig zu vermessen und zeichnerisch festzulegen.
02.__. 2
Boden Baugrube, lösen, seitl. lagern
26.00
m3
02.__. 3 Boden Baugrube, lösen, beseitigen Boden über alle Homogenbereiche (gem. DIN 18196) mit den Kennwerten gemäß Baugrundgutachten, aus allen Abtragsprofilen (Herstellung der Baugrube) lösen, laden und von der Baustelle entfernen; Der geladene Boden geht in das Eigentum des AN über und ist von der Baustelle zu entfernen, einschl. aller Kipp- und Entsorgungsgebühren, zu entsorgen; Eventuell entstehende Deponiegebühren sind hier als unbelasteter Boden mit einzurechen! Ausbaubereich: Baugrube einschließlich notwendiger Arbeitsräume und Böschungen von der Geländeoberkante bis zur planmäßigen Baugrubensohle; lt. Bodengutachten Klasse 3-4 Aushubtiefe: bis ca. 0,70 m unter Geländeoberkante; Beim Aufmaß wird die Menge in fester Masse abge- rechnet. Arbeitsräume zwischen Böschungsfuß und Außenkante Schalung sind nach DIN 4124 auszu- führen. Vor Beginn der Arbeiten ist der Aushubbereich mit der Bauleitung in einem Raster von 4x4 m höhen- mäßig zu vermessen und zeichnerisch festzulegen.
02.__. 3
Boden Baugrube, lösen, beseitigen
667.00
m3
02.__. 4 Boden Einzel- und Streifenfundamente, lösen, seitl. lagern Boden über alle Homogenbereiche (gem. DIN 18196) mit den Kennwerten gemäß Baugrundgutachten, für Einzel- und Streifenfundamente  lösen und am Rande des Baufeldes in Mieten lagern Ausbaubereich: Baugrube einschließlich notwendiger Arbeitsräume und Böschungen von der Sohle Baugrube bis zur planmäßigen Fundamentsohle; Boden für Fundamente, profilgerecht ab Sohle Baugrube ausheben, laden, fördern und beseitigen. Aushubtiefe bis 1,60 m. Bodenklasse 3 bis 4.
02.__. 4
Boden Einzel- und Streifenfundamente, lösen, seitl. lagern
1,132.00
m3
02.__. 5 Zulage Boden Einzel- und Streifenfundamente, lösen, seitl. lagern BK 5-6 Zulage zur Vorposition für Bodenklasse 5 u. 6. Boden über alle Homogenbereiche (gem. DIN 18196) mit den Kennwerten gemäß Baugrundgutachten, für Einzel- und Streifenfundamente  lösen und am Rande des Baufeldes in Mieten lagern Ausbaubereich: Baugrube einschließlich notwendiger Arbeitsräume und Böschungen von der Sohle Baugrube bis zur planmäßigen Fundamentsohle; Boden für Fundamente, profilgerecht ab Sohle Baugrube ausheben, laden, fördern und beseitigen. Aushubtiefe bis 1,60 m. Bodenklasse 5 bis 6.
02.__. 5
Zulage Boden Einzel- und Streifenfundamente, lösen, seitl. lagern BK 5-6
1,132.00
m3
02.__. 6 Boden Baugrube und Fundamente laden, beseitigen Boden Baugrube im Bereich der Baustelle in Mieten lagernd, beseitigen, Abtragsmaterial wird Eigentum des AN und ist fachgerecht, einschl. aller Kipp- und Entsorgungs- gebühren, zu entsorgen. Abrechnung nach Aufmaß. Boden über alle Homogenbereiche
02.__. 6
Boden Baugrube und Fundamente laden, beseitigen
1,132.00
m3
02.__. 7 Zulage für die Entsorgung von Böden mit Zuordnungswert Z1.1 Zulage für die Entsorgung von Böden mit den Zuordnungswert Z1.1 nach LAGA gem. technische Regel für die Verwertung von mineralischen Abfällen; Zusätzlicher Hinweis: In diese Position ist die Beprobung der Böden mit einzurechen sowie auch die anfallenden Kosten für die Erstellung der Analytik (einschließlich Probenahme und Erstellung des Untersuchungsberichtes); Der Untersuchungsbericht ist dem Bauherrn und Auftraggeber vor Abfuhr der Böden zu übergeben; Abgerechnet wird nach Tonnen gem. vorliegenden Wiegeschein!
02.__. 7
Zulage für die Entsorgung von Böden mit Zuordnungswert Z1.1
O
2.00
t
02.__. 8 Zulage für die Entsorgung von Böden mit Zuordnungswert Z1.2 Zulage für die Entsorgung von Aushubmaterial für Böden mit den Zuordnungswert Z1.2 nach LAGA gem. technische Regel für die Verwertung von mineralischen Abfällen; Zusätzlicher Hinweis: In diese Position ist die Beprobung der Böden mit einzurechen sowie auch die anfallenden Kosten für die Erstellung der Analytik (einschließlich Probenahme und Erstellung des Untersuchungsberichtes); Der Untersuchungsbericht ist dem Bauherrn und Auftraggeber vor Abfuhr der Böden zu übergeben; Abgerechnet wird nach Tonnen gem. vorliegenden Wiegeschein!
02.__. 8
Zulage für die Entsorgung von Böden mit Zuordnungswert Z1.2
O
1.00
t
02.__. 9 Boden als Handaushub Bodenaushub in Handschachtung, Aushubmaterial ist seitlich zu lagern. über alle Homogenbereiche (gem. DIN 18196) mit den Kennwerten gemäß Baugrundgutachten. Die Position ist dort anzuwenden, wo der Einsatz von Kleinbaggern nicht möglich ist oder wo Hand- schachtung vom AG ausdrücklich gefordert wird.
02.__. 9
Boden als Handaushub
10.00
m3
02.__. 10 Erdplanum herstellen Erdplanum herstellen auf die planerische Höhe mit einer Ebenheit von ca. +- 3,0 cm nach dem Bodenaushub und fachgerecht verdichten. Dabei ist zu beachten, dass notwendige Längs- und Querneigungen berücksichtigt werden damit eventuell anfallende Oberflächenwässer (auch Schichtenwässer wegen Hanglage) fachgerecht abgeleitet werden können zum Schutze des Erdplanums! Sämtliche Aufwendungen zum Schutz des Erdplanums resultierend aus Oberflächen- und Schichtenwässer sind gem. ZTVE sog. Nebenleistungen und sind in diese Position mit einzurechnen! Zusätzlicher Hinweis: Explizit wird hier auf die Anforderungen gem. ZTVE "Zusätzliche Technische Vorschriften im Erdbau" verwiesen! Als Erdplanum wird die planmäßige Sohle nach dem Bodenaushub bezeichnet.
02.__. 10
Erdplanum herstellen
1,200.00
m2
02.__. 11 Untergrund verdichten unter Bodenplatte/Fundamenten Untergrund verdichten, innerhalb der Abtragsflächen, mit geeignetem Verdichtungsgerät, Verformungsmodul auf UK Bodenplatte Evd. mind. 58 MN/m²
02.__. 11
Untergrund verdichten unter Bodenplatte/Fundamenten
1,046.00
m2
02.__. 12 Planum Baugrubensohle Herstellen eines Planums, in Baugruben und für Fundamente, vor Einbau der Kiesfilter- oder Sauberkeitsschicht. Zulässige Abweichung Sollhöhe +/- 2 cm.
02.__. 12
Planum Baugrubensohle
1,046.00
m2
02.__. 13 Lastplattendruckversuch Lastplattendruckversuche durchführen, in Abstimmung mit örtlicher Bauleitung u. Statiker, zur Überprüfung der Tragfähigkeit der Unterbau- schichten. Ausführung der Prüfung durch ein unabhängiges Prüfinstitut, sowie der Ausarbeitung eines Prüfpro- tokolls zur weiteren Verwendung des AG. Einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen und -arbeiten, sowie der Gestellung eines entsprechen- den Prüfgewichtes.
02.__. 13
Lastplattendruckversuch
6.00
St
02.__. 14 Hinterfüllen Fundamente, Lieferung AN Hinterfüllen von Arbeitsräumen, mit vom AN zu lie- fernden Stoffen, auch zwischen den Fundamenten. Einbau profilgerecht einschl. verdichten, Verdichtungsgrad DPr 100%, Material: nichtbindiger Boden, Einbauhöhe bis ca. 1,50 m, Schichtdicken über 20 bis 30 cm.
02.__. 14
Hinterfüllen Fundamente, Lieferung AN
490.00
m3
02.__. 15 Frostschutz- und Tragschicht 0/32 mm liefern und als einbauen gebrochenes Mineralstoffgemisch 0/32 liefern, lagenweise in einer Schichtdicke von maximal 35 cm einbauen und fachgerecht verdichten im Bereich der neu herzustellenden Stb-Bodenplatte Einbaudicke der mineralischen Frostschutz- und Tragschicht: 40 cm; Notwendige Standsicherheit: Evd mind. 58 MN/m² Die Tragschicht dient zur Aufnahme der Bodendämmung und/oder Sauberkeitsschicht und ist in einer Ebenheit von ca. +- 10 mm herzustellen;
02.__. 15
Frostschutz- und Tragschicht 0/32 mm liefern und als einbauen
355.00
m3
02.__. 16 Planum Frostschutz- und Tragschicht herstellen als frostsicheres und drainfähiges Planum für die Stb-Bodenplatte Unter denr Stb-Bodenplatte ist eine Frostschutz- und Tragschicht als frostsicheres und drainagefähiges Schotterplanum 0/32 mm herzustellen; Das zu liefernde Material (Frostschutzschotter 0/32) ist in der vorherigen Position "Frostschutz- und Tragschicht liefern und einbauen" beschrieben; In dieser Position sind die Leistungen zur Herstellung der planmäßigen Höhe für eine erhöhte Ebenheits-Anforderung der Frostschutzschicht einzurechnen. Das Sohlplanunm ist auf eine Ebenflächigkeit von ca. +-5 mm herzustellen und zu verdichten; Zusätzlicher Hinweis: ein notwendiges Zwischenplanum wird hier NICHT mit abgerechnet weil die entsprechenden Aufwendungen dafür in der Position "Frostschutz liefern und einbauen mit einer Ebenheit von +-10 mm" mit einzurechnen sind!
02.__. 16
Planum Frostschutz- und Tragschicht herstellen als frostsicheres und drainfähiges Planum für die Stb-Bodenplatte
1,094.00
m2
02.__. 17 Unbelasteten Boden 0/32 liefern und einbauen als Bauwerksverfüllung Unbelasteten Boden als kornabgestuftes und verdichtfähiges Mineralstoffgemisch 0/32 mm liefern, lagenweise einbauen und verdichten als Bauwerksverfüllung bzw. Verfüllung der Baugrube; Einbaubereich: Verfüllung Baugrube, lagenweise mit maximaler Dicke von 30 cm pro Lage); Einbauhöhe: bis ca. 1,5 m; Notwendiger Verdichtungsgrad: mind. 95 % der Proctordichte; Notwendige Standsicherheit: Evd. mind. 58 MN/m²
02.__. 17
Unbelasteten Boden 0/32 liefern und einbauen als Bauwerksverfüllung
O
10.00
m3
02.__. 18 Lastplattendruckversuch Lastplattendruckversuche durchführen, in Abstimmung mit örtlicher Bauleitung u. Statiker, zur Überprüfung der Tragfähigkeit der Unterbau- schichten. Ausführung der Prüfung durch ein unabhängiges Prüfinstitut, sowie der Ausarbeitung eines Prüfpro- tokolls zur weiteren Verwendung des AG. Einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen und -arbeiten, sowie der Gestellung eines entsprechen- den Prüfgewichtes.
02.__. 18
Lastplattendruckversuch
6.00
St
02.__. 19 Frostschutzmaterial für Baustellenzufahrt/Lagerflächen Frostschutzmaterial, für Baustellenzufahrt und Lagerflächen, liefern, profilgerecht einbauen und verdichten. Material: Steinschotter, gebrochen. Dicke: 25 cm.
02.__. 19
Frostschutzmaterial für Baustellenzufahrt/Lagerflächen
1,600.00
m2
02.__. 20 Zulage Kranplatz Zulage zu vor beschriebenem Frostschutzmaterial für herstellen und ausreichend verdichten einer Fäche von ca. 6x 6 m als Stellplatz für einen Kran Liebherr 63K
02.__. 20
Zulage Kranplatz
1.00
psch
03 Rohbauarbeiten und Abdichtung
03
Rohbauarbeiten und Abdichtung
1. ALLGEMEINES Alle tragenden Bauteile sind nach den Ausführungs- bzw. Schal- und Bewehrungsplänen  zu erstellen. Bei Unklarheiten zwischen Statikplan und Architektenplan ist der Statiker oder die Bauleitung umgehend zu verständigen. Alle tragenden Bauteile sind erst nach der Eisenabnahme durch den Statiker zum Betonieren freigegeben. Das Ing.-Büro ist davon mind.1 Tag vorher in Kenntnis zu setzen. Insbesondere dürfen keine zusätzlichen Aussparungen, Schlitze, Öffnungen usw. in tragenden Bauteilen ohne Zustimmung des Statikers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden. Ausführungspläne bzw. Schal- und Bewehrungspläne werden dem Auftragnehmer (AN) mind. 2 Wochen vor Ausführung des betreffenden Bauteils zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen z.B. bei Planungsänderungen, Bauzeitverschiebungen usw. kann der Planvorlauf auch auf 1 Woche vor Bauausführung reduziert werden. Vor Ausführungsstart ist vom AN ein grober Termin- und Ablaufplan für die Betonage der einzelnen Bauteile zu erstellen und zu verteilen, um dem Prüfstatiker ausreichend Vorlauf für Abnahmebegehung einzuräumen. Sollte der AN einen anderen Planvorlauf benötigen, so hat er dies unmittelbar nach Auftragserteilung dem Statiker mitzuteilen. Der Statiker wird dann zusammen mit der Bauleitung und dem AN einen neuen Planvorlauf festlegen. Durch Entgegennahme der Statischen Berechnungen und Ausführungspläne, sowie durch Abnahme der ausgeführten Konstruktion von Seiten der Bauleitung, bzw. des Statikers, wird der Auftragnehmer von seinen aus dem Vertragsverhältnis übernommenen Pflichten, besonders hinsichtlich Gewährleistungspflicht, weder in zivil- noch in strafrechtlicher Hinsicht entbunden. 2. S T A H L Sämtliche Abstandshalter (Betonklötze o.ä.) mit Ausnahme von BStG-Körben bzw. Rundstahlbügel für die obere Bewehrung, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. 3. S C H A L U N G E N Arbeitsfugen die nicht aus den Ausführungsplänen hervorgehen werden in Zusammenarbeit mit der Bauleitung, dem Statiker und dem AN festgelegt. Der AN ist verpflichtet vor Abgabe seines Angebotes sich über geplante Arbeitsfugen, Bauabläufe usw. beim Statiker bzw. Architekten zu erkundigen und hat diese Informationen seinen Einheitspreisen zu Grunde zu legen. Möchte der AN eine Änderung der Arbeitsfugen bzw. des Bauablaufes erreichen, so kann dies nur nach Zustimmung des Statikers bzw. der Bauleitung erfolgen. Alle hierfür anfallenden Kosten für die Umplanung der Ausführungs- bzw. Schal- und Bewehrungspläne, sowie event. anfallenden Prüfkosten hat der AN zu übernehmen. Die Vorbemerkungen sind Bestandteil der Ausschreibung, alle hieraus entstehenden Kosten sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren!!!
1. ALLGEMEINES
03.__. 1 Sauberkeitsschicht Kiessand Einbau einschl. verdichten von Kiessand 0/7, als Sauberkeitsschicht unter der Bodenplatte oder auch zur Aufnahme einer Perimeterdämmung, profilgerecht mit vom AN zu liefernden Stoffen, unter Bodenplatten oder Fundamenten, innerhalb und außerhalb des Bauwerks. Material: Kiessand 0/7 mm. Schichtdicke: 5 cm.
03.__. 1
Sauberkeitsschicht Kiessand
1,046.00
m2
03.__. 2 PVC-Folie, 0,2 mm dick, liefern und einbauen PVC-Folie, Dicke mindestens 0,2 mm, auf dem Planum Baugrube unterhalb der Sauberkeitsschicht liefern und einbauen, mit mindestens 20 cm Stoßüberlappung (diese ist in den Einheitspreis mit einzurechnen und wird im Aufmaß übermessen); Diese Folie wird entweder über der Hartschaum-Bodendämmung oder auf der Sauberkeitsschicht eingebaut und ist punktuell zu verkleben; Ebenso sind die Stoßüberlappungen punktuell zu verkleben; Die Folie ist gegen ein ungewolltes Verrutschen bzw. verwehen zu sichern;
03.__. 2
PVC-Folie, 0,2 mm dick, liefern und einbauen
O
1,045.00
m2
03.__. 3 PVC-Folie, 0,2 mm dick, liefern und einbauen PVC-Folie, Dicke mindestens 0,2 mm, unter der Stahlbeton-Bodenplatte liefern und einbauen, mit mindestens 20 cm Stoßüberlappung (diese ist in den Einheitspreis mit einzurechnen und wird im Aufmaß übermessen); Diese Folie wird entweder über der Hartschaum-Bodendämmung oder auf der Sauberkeitsschicht eingebaut und ist punktuell zu verkleben; Ebenso sind die Stoßüberlappungen punktuell zu verkleben; Die Folie ist gegen ein ungewolltes Verrutschen bzw. verwehen zu sichern;
03.__. 3
PVC-Folie, 0,2 mm dick, liefern und einbauen
1,045.00
m2
03.__. 4 Einzelfundamente C25/30, Stahlbeton Einzelfundamente aus Stahlbeton, Festigkeitsklasse: C25/30 Expositionsklassen: XC2/ XF1, WF Schalung und Bewehrung in gesonderter Position, Breite :'1,50  m' Länge :'1,50 m' Höhe :'bis 0,50 m Breite :1,20  m Länge :1,20 m Höhe :bis 0,40 m'
03.__. 4
Einzelfundamente C25/30, Stahlbeton
16.00
m3
03.__. 5 Schalung für Einzelfundamente, einseitig Schalung für Plattenränder von Einzelfundamenten, rau, einhäuptig, einschl. der erforderlichen Abstützungen. Höhe: 40- 50 cm
03.__. 5
Schalung für Einzelfundamente, einseitig
45.00
m2
03.__. 6 Streifenfundamente C25/30, Stahlbeton Streifenfundamente aus Stahlbeton, Festigkeitsklasse: C25/30 Expositionsklassen: XC2/ XF1, WF Schalung und Bewehrung in gesonderter Position, Streifenfundament Außenwand 150 lfm Breite :'0,50 m' Höhe : '1,00 m' Streifenfundament Innenwand 50 lfm Breite :'0,50 m' Höhe : '0,40 m'
03.__. 6
Streifenfundamente C25/30, Stahlbeton
89.00
m3
03.__. 7 Schalung Streifenfundamente, beidseitig Schalung für Streifenfundamente, beidseitig, rau, einschl. der erforderlichen Abstützungen, Höhe: 40- 100 cm die Abrechnung erfolgt je Ansichtsseite Wand
03.__. 7
Schalung Streifenfundamente, beidseitig
357.00
m2
03.__. 8 Durchbruch Streifenfundament Außenwand Durchbruch in Frostschürze/ Sockel, im Zuge der Herstellung, inkl. Wiederverschließen nach Haustechnikverlegung. Größe Durchbruch: 25x 25 cm Dicke: 50 cm
03.__. 8
Durchbruch Streifenfundament Außenwand
O
1.00
St
03.__. 9 Bodenplatte Stb.-Bodenplatte, auf verdichtetem Kiesunterbau, Trennlage oder Sauberkeitsschicht, Festigkeitsklasse: C25/30 Expositionsklassen: XC2, WF Schalung und Bewehrung in gesonderter Position, Untergrund und Oberfläche waagrecht, Dicke 20 cm.
03.__. 9
Bodenplatte
1,046.00
m2
03.__. 10 Schalung Bodenplatte, Plattenränder, rau Schalung für Plattenränder von Boden- und Fundamentplatten, rau, einhäuptig. Bauteil Schalung: Plattenränder Dicke Platte :'20 cm'
03.__. 10
Schalung Bodenplatte, Plattenränder, rau
32.00
m2
03.__. 11 Kantenschutzwinkel, verzinkt Kantenschutzwinkel 50/5 mm bei Sektionaltor, mit Ankern zum Einbetonieren, für den Schutz von Betonkanten aus St37-2 feuerverzinkt (FV), liefern und gemäß Einbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers an der Schalung befestigen, Einzellänge 2500mm, Mögliches Fabrikat: z. B. HALFEN Kantenschutzwinkel HKW 50/5 oder gleichwertig; angebotenes Fabrikat:
03.__. 11
Kantenschutzwinkel, verzinkt
O
2.50
m
03.__. 12 Aufzugsunterfahrt Bodenplatte Stb.-Bodenplatte, auf verdichtetem Kiesunterbau, Trennlage oder Sauberkeitsschicht, Festigkeitsklasse: C25/30 Expositionsklassen: XC2, WF Schalung und Bewehrung in gesonderter Position, Untergrund und Oberfläche waagrecht, Dicke 20 cm.
03.__. 12
Aufzugsunterfahrt Bodenplatte
1.70
m3
03.__. 13 Schalung Bodenplatte Aufzugsunterfahrt, Plattenränder, rau Schalung für Plattenränder von Boden- und Fundamentplatten, rau, einhäuptig. Bauteil Schalung: Plattenränder Dicke Platte :'20 cm'
03.__. 13
Schalung Bodenplatte Aufzugsunterfahrt, Plattenränder, rau
2.20
m2
03.__. 14 Aufzugsunterfahrt Seitenwände Stb.-Seitenwände der Aufzugsunterfahrt, auf tragfähigem, waagrecht hergestelltem Untergrund, inkl. notwendiger Trennlage, Festigkeitsklasse: C25/30 Expositionsklassen: XC2, WF Schalung und Bewehrung in gesonderter Position, Oberflächen lotrecht und eben, Wanddicke 20 cm
03.__. 14
Aufzugsunterfahrt Seitenwände
9.80
m3
03.__. 15 Schalung Seitenwände Aufzugsunterfahrt, beidseitig Schalung für Seitenwände der Aufzugsunterfahrt, beidseitig, rau, einschl. der erforderlichen Abstützungen, Höhe: 92 cm die Abrechnung erfolgt je Ansichtsseite Wand
03.__. 15
Schalung Seitenwände Aufzugsunterfahrt, beidseitig
16.30
m2
03.__. 16 Aufzugsschacht Seitenwände Stb.-Wände des Aufzugsschachts, im Gebäude, auf tragfähigem Untergrund, Herstellung in Ortbeton, Festigkeitsklasse: C25/30 Expositionsklasse: XC1 Schalung und Bewehrung in gesonderter Position, Oberflächen lotrecht und eben, Wanddicke 20 cm
03.__. 16
Aufzugsschacht Seitenwände
16.90
m3
03.__. 17 Schalung Seitenwände Aufzugsschacht, beidseitig Schalung für die Seitenwände des Aufzugsschachts, beidseitig, einschl. der erforderlichen Abstützungen, Höhe: 7,2 m Geschossstoß bei 3,8 m die Abrechnung erfolgt je Ansichtsseite Wand
03.__. 17
Schalung Seitenwände Aufzugsschacht, beidseitig
159.00
m2
03.__. 18 Einbau Ankerschienen in Seitenwände Zulage zur Vorposition Einbau von Ankerschienen TA 40/22 in Ortbetonbauteile fachgerechtes Einsetzen, Befestigen und Ausrichten der Lastösen gemäß Herstellervorgaben und statischen Anforderungen Einbau vor dem Betonieren, inklusive Fixierung in der Schalung, Sicherung gegen Verschieben sowie Herstellung der erforderlichen Betondeckung Koordination mit Bewehrungsarbeiten und Sicherstellung der korrekten Lage im Bauteil Nacharbeiten an der Schalung zur Aufnahme der Einbauteile Lieferung der Lastösen erfolgt bauseits durch den Aufzugshersteller Schienenlänge 130 cm
03.__. 18
Einbau Ankerschienen in Seitenwände
16.00
St
03.__. 19 Deckel Aufzugsschacht Stb.-Schachdeckel des Aufzugsschachts, im Gebäude, als tragende Abdeckung aus Ortbeton, Untergrund eben vorbereitet, Festigkeitsklasse: C25/30 Expositionsklasse: XC1 Schalung und Bewehrung in gesonderter Position, Oberfläche waagrecht und glatt, Dicke 20 cm
03.__. 19
Deckel Aufzugsschacht
1.30
m3
03.__. 20 Schalung Deckel Aufzugsschacht Schalung für den Stahlbetondeckel des Aufzugsschachts, für Ortbetonarbeiten gemäß Vorgaben, inkl. erforderlicher Abstützungen und Auflager, für eine lot- und waagrecht ausgerichtete Betonfläche, Schalhaut in geeigneter Qualität zur Herstellung glatter Sichtflächen, Dicke des Bauteils: 20 cm
03.__. 20
Schalung Deckel Aufzugsschacht
8.50
m2
03.__. 21 Einbau Lastösen in Deckel Zulage zur Vorposition Einbau von R9-Lastösen in Ortbetonbauteile - fachgerechtes Einsetzen, Befestigen und Ausrichten der Lastösen gemäß Herstellervorgaben und statischen Anforderungen - Einbau vor dem Betonieren, inklusive Fixierung in der Schalung, Sicherung gegen Verschieben sowie Herstellung der erforderlichen Betondeckung - Koordination mit Bewehrungsarbeiten und Sicherstellung der korrekten Lage im Bauteil - Nacharbeiten an der Schalung zur Aufnahme der Einbauteile - Lieferung der Lastösen erfolgt bauseits durch den Aufzugshersteller
03.__. 21
Einbau Lastösen in Deckel
3.00
St
03.__. 22 Deckel Aufzugsentrauchung Durchbruch Durchbruch für Aufzugsentrauchung im Schachtdeckel, herzustellen gemäß Planvorgaben, inkl. Aussparung, Schließen der Schalhaut, sowie aller erforderlichen Abstützungen und Anpassungen der Deckelschalung, Kanten sauber und rechtwinklig auszuführen, Maße laut Ausführungsplanung,
03.__. 22
Deckel Aufzugsentrauchung Durchbruch
1.00
St
03.__. 23 Aufzugsöffnungen Herstellen von Aufzugsöffnungen, 1,20 m × 2,40 m, inkl. erforderlicher Aussparungen, Anpassen und Schließen der Schalung, saubere, rechtwinklige Kanten, Maße gemäß Ausführungsplanung.
03.__. 23
Aufzugsöffnungen
2.00
St
03.__. 24 Betonstahl B500A S (Stabstahl) liefern und einbauen Betonstahl B500A S in verschiedenen Durchmessern und Längen schneiden, biegen und verlegen Liefern und verlegen der Bewehrung gemäß geprüften und freigegebenen Bewehrungsplan; Eine Abrechnung erfolgt nach geprüfter und freigegebener Stahlliste (in Tonnen); Hinweis: Vor dem Betonieren ist die Bewehrung durch eine ingenieurtechnische Kontrolle zu überprüfen und zu protokollieren; Erst nach dieser Kontrolle erfolgt eine Betonier-Freigabe!
03.__. 24
Betonstahl B500A S (Stabstahl) liefern und einbauen
1.40
t
03.__. 25 Betonstahlmatten B500A M liefern und einbauen Betonstahlmatten B500A M als Lager- und Listenmatten schneiden, biegen und verlegen Liefern und verlegen der Bewehrung gemäß geprüften und freigegebenen Bewehrungsplan; Eine Abrechnung erfolgt nach geprüfter und freigegebener Stahlliste (in Tonnen); Hinweis: Vor dem Betonieren ist die Bewehrung durch eine ingenieurtechnische Kontrolle zu überprüfen und zu protokollieren; Erst nach dieser Kontrolle erfolgt eine Betonier-Freigabe!
03.__. 25
Betonstahlmatten B500A M liefern und einbauen
13.90
t
03.__. 26 Kleineisenteile liefern und einbauen Kleineisenteile St 37 für Abstandshalter etc. liefern und fachgerecht gem. Ausführungsplanung und allgemeinen Stand der Technik in die Bewehrung einbauen; Stahlgüte: St 37; Abrechnung in Tonnen;
03.__. 26
Kleineisenteile liefern und einbauen
1.00
t
03.__. 27 Beton-Probekörper zur Kontrollprüfung herstellen Beton-Probekörper für Kontrollprüfungen des AG entsprechend DIN 1048 herstellen, kennzeichnen, nachbehandeln, verpacken und an ein unabhängiges Baustoffprüflabor senden. Die Prüfkosten sind in diesem Einheitspreis einzurechnen. Probewürfel 150/150/150 mm für das Bauteil Stb-Bodenplatte;
03.__. 27
Beton-Probekörper zur Kontrollprüfung herstellen
O
2.00
St
03.__. 28 Mehrsparten-Hauseinführung, Bodenplatte Mehrsparten-Hauseinführungs-Set zur Boden- oder Deckenmontage für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation Einbau: Bodenplatte Eigenschaften: gas- und druckwasserdicht bestehend aus: - Grundkörper für 4 Sparten - höhenverstellbare Aufstellvorrichtung inklusive   Wassersperrflansch - 4 Stück Spiralschlauch 14078 inklusive Mantelrohr und   aufgezogenen 3-Stegdichtungen, Länge 3 m - Dichteinsatz MSH Basic MBK R4 - Spartendichtelement Trinkwasser SDW 1x32/40/50 - Spartendichtelement Strom SDE 1x20-34 - 2 Stück Spartendichtelement Kommunikation SDK   1x13-21+3x7-13+1x5-13 - Gas-Montageset Schuck und RMA - 2 Stück Manschettenstopfen MS78U 1x24-52 für die Gewerke   Elektro und Wasser - 2 Stück Manschettenstopfen MS78K 1x13-21+3x7-13+1x5-12   für das Gewerk Kommunikation - Universal-Gasabschlussstopfen ABG63/70/78 1x32/40/50 Mögliches Fabrikat: z. B. hauff technik, MSH Basic FUBO SR4 BHP oder gleichwertig; angebotenes Fabrikat:
03.__. 28
Mehrsparten-Hauseinführung, Bodenplatte
1.00
St
03.__. 29 Einsparten-Hauseinführung, Bodenplatte Einsparten-Hauseinführungs-Set zur Boden- oder Deckenmontage für Strom Bauteil: Einsparten-Hauseinführung Einbau: Bodenplatte bestehend aus: - 1 Stück Rohbauteil für Bodenplatte: ESG100 FUBO werkseitig   verbunden mit geprüftem Leerrohrsystem - 1 Stück Aufstellvorrichtung inklusive Wassersperrflansch - 1 Stück Spiralschlauch 14110/10000, Länge 10 m - 1 Stück Dichtelement für Wasser oder Strom: HRK100 SSG -   1x18-65 b40 PAGF/A4/EPDM55 - 1 Stück Leerrohrabschluss: ABEK95/102/110   1x18-65+2x16-20+2x12-16+2x5-10 b50 Mögliches Fabrikat: z. B. hauff technik, ESG100 FUBO BHPXL oder gleichwertig; angebotenes Fabrikat:
03.__. 29
Einsparten-Hauseinführung, Bodenplatte
1.00
St
03.__. 30 Einsparten-Hauseinführung, Bodenplatte Einsparten-Hauseinführungs-Set zur Boden- oder Deckenmontage für Strom oder Telekommunikation Bauteil: Einsparten-Hauseinführung Einbau: Bodenplatte Wassereinwirkungsklasse DIN 18533 W1-E Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,0 bar Prüfungen: geprüfte Dichtheit nach DVGW VP 601 bestehend aus: - 1 Stück Mauerkragen-Set - 1 Stück Kabelabdichtung Kabu-IN DD 7-48 - 1 Stück Kabuflex R plus 750 co2ntrol, Länge 10 m Mögliches Fabrikat: z. B. Fränkische, Kabu-FESH Set Elektro 110/10B oder gleichwertig; angebotenes Fabrikat:
03.__. 30
Einsparten-Hauseinführung, Bodenplatte
2.00
St
03.__. 31 Abdichtung W1.2-E, PMBC, Fundamente und Wandsockel Herstellen einer Abdichtung der Außenfläche von Fundamenten und Wandsockeln, gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser mit einer kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung (PMBC), als Spachtelmasse in zwei Arbeitsgängen, einschl. systembedingtem Voranstrich. Untergrund vorbereitet. Untergrund: gereinigte Fläche/Kratzspachtelung Abdichtung: PMBC (kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung) Eigenschaft: schnell trocknend, hochflexibel Arbeitsgänge: min. 2 Wassereinwirkungsklasse: W1.2-E Rissüberbrückungsklasse: RÜ1-E bis RÜ3-E Verarbeitung: frisch in frisch Bauteil: Fundamente seitlich und oben
03.__. 31
Abdichtung W1.2-E, PMBC, Fundamente und Wandsockel
413.00
m2
03.__. 32 Waagerechte Abdichtung, KSK Bitumenbahn, Bodenplatte Herstellen einer waagerechten Abdichtung nach DIN 18533 auf der Bodenplatte mittels einer KSK Bitumenbahn. Untergrundvorbereitung Bodenplattenoberfläche: reinigen (staub-, trennmittel- und loseteilfrei), Fehlstellen/Grate beseitigen, Untergrund trocken und geeignet für Verklebung herstellen. System-Voranstrich/Grundierung (Primer) entsprechend Herstellerangaben für KSK-Bahnen auf Beton, inkl. Warte-/Trocknungszeiten. Liefern und vollflächiges, hohlraum- und faltenfreies Verlegen der KSK-Bitumenbahn über die gesamte Fläche der Bodenplatte. Ausbildung von Stößen/Überlappungen, Endstößen und Anschlüssen nach Herstellerangaben, inkl. sorgfältigem Anreiben/Andrücken (z.B. Andrückrolle) und ggf. systemzugehöriger Naht-/Stoßsicherung. Abdichtung ist im Bereich der Wandaufstellung (Holzrahmenbauwand auf Bodenplatte) durchlaufend herzustellen; mechanische Durchdringungen der Abdichtung in diesem Bereich sind unzulässig (Ausführung der Wandbefestigung/Schwellenkonstruktion gemäß Detailplanung). Schutz der fertigen Abdichtung gegen Beschädigungen bis zur weiteren Schichtenfolge (z.B. Dämmung) durch geeignete, systemverträgliche temporäre Schutzmaßnahmen nach Erfordernis.
03.__. 32
Waagerechte Abdichtung, KSK Bitumenbahn, Bodenplatte
1,045.00
m2
03.__. 33 Anschluss KSK (Bodenplatte, waagerecht) an PMBC (Fundamentsockel, vertikal) Herstellen eines dauerhaften, hinterlaufsicheren Anschlusses/Übergangs der waagerechten KSK-Bitumenbahnenabdichtung auf der Bodenplatte an die vertikale PMBC-Abdichtung am Fundamentsockel (W1.2-E gemäß gesonderter PMBC-Position), ohne Aufkantung der Flächenabdichtung und ohne Hohlkehle, gemäß System- und Herstellerangaben. - Vorbereiten der Anschlusszone an Bodenplattenrand/Plattenkante und Sockelfläche: reinigen, trocknen, geeignet herstellen; Kantenbereich so vorbereiten, dass ein sicherer Übergangsstreifen vollflächig anliegen und verklebt werden kann. - Systemprimer/Voranstrich für den Übergangs-/Anschlussstreifen auf KSK-Bahn (horizontal) und auf mineralischem Untergrund (Stirn-/Sockelfläche) gemäß Herstellerangaben. - Liefern und Einbauen eines systemkompatiblen, bahnenförmigen Übergangs-/Anschlussstreifens (bituminös/KSK- oder System-Anschlussbahn), der   - auf der waagerechten KSK-Bahn ausreichend überlappt,   - über die Bodenplattenkante geführt wird,   - und auf der vertikalen Sockelfläche eine ausreichend große, systemkonforme Anschlussfläche für die PMBC-Abdichtung herstellt. - Herstellen der Überlappungs-/Stoßbereiche des Anschlussstreifens nach Herstellerangaben (vollflächig verklebt, hohlraumfrei angedrückt, Stoßsicherung mit Systemzubehör falls erforderlich). - Aufbringen der PMBC-Abdichtung im Anschlussbereich so, dass der Übergangsstreifen als Untergrund/Anschlusszone vollständig und systemkonform eingebunden wird (Überarbeitung/Überdeckung nach Systemvorgaben). - Schutz der Anschlusszone gegen mechanische Beschädigung bis zur Fertigstellung der Perimeterdämmung/Schutzlage und Arbeitsraumverfüllung.
03.__. 33
Anschluss KSK (Bodenplatte, waagerecht) an PMBC (Fundamentsockel, vertikal)
165.00
m
03.__. 34 Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100 mm, unter Bodenplatte Außenliegende Wärmedämmung unter Bodenplatten und Fundamenten gegen Erdreich mit sehr hoher Druckbelastung (ds), aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten mit umlaufendem Stufenfalz. Untergrund :'Sauberkeitsschicht' Dämmstoff: extrudiertes Polystyrol (XPS) Brandverhalten (DIN EN 13501-1) :'B1'(DIN EN 13501) Druckbelastbarkeit: ds Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): ca. 0,040 W/(mK) Kantenausbildung: mit Stufenfalz umlaufend Dicke Dämmstoff: 100 mm Bauteil: unter Bodenplatte Mögliches Fabrikat: z. B. BASF Styrodur 4000 CS oder gleichwertig; angebotenes Fabrikat:
03.__. 34
Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100 mm, unter Bodenplatte
1,045.00
m2
03.__. 35 Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100 mm, seitlich und unter Punktfundamente, sowie innenliegende Streifenfundamente Außenliegende Wärmedämmung seitlich und unter Fundamenten, gegen Erdreich mit sehr hoher Druckbelastung (ds), aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten mit umlaufendem Stufenfalz. Liefernung, Herstellung inkl. aller benötigten Befestigungsmittel. Untergrund :'Sauberkeitsschicht' Dämmstoff: extrudiertes Polystyrol (XPS) Brandverhalten (DIN EN 13501-1) :'B1'(DIN EN 13501) Druckbelastbarkeit: ds Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): ca. 0,040 W/(mK) Kantenausbildung: mit Stufenfalz umlaufend Dicke Dämmstoff: 100 mm Bauteil: seitlich und unter Fundamenten Mögliches Fabrikat: z. B. BASF Styrodur 4000 CS oder gleichwertig; angebotenes Fabrikat:
03.__. 35
Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100 mm, seitlich und unter Punktfundamente, sowie innenliegende Streifenfundamente
57.00
m2
03.__. 36 Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100mm, seitlich an äußeren Streifenfundament, zurückstehend Außenliegende Wärmedämmung seitlich des sockelbildenden Streifenfundaments, 20 cm von OK Bodenplatte zurückstehen lassen. Gegen Erdreich mit sehr hoher Druckbelastung (ds), aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten mit umlaufendem Stufenfalz. Liefernung, Herstellung inkl. aller benötigten Befestigungsmittel. Untergrund :'Sauberkeitsschicht' Dämmstoff: extrudiertes Polystyrol (XPS) Brandverhalten (DIN EN 13501-1) :'B1'(DIN EN 13501) Druckbelastbarkeit: ds Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): ca. 0,040 W/(mK) Kantenausbildung: mit Stufenfalz umlaufend Dicke Dämmstoff: 100 mm Bauteil: seitlich des Streifenfundaments Mögliches Fabrikat: z. B. BASF Styrodur 4000 CS oder gleichwertig; angebotenes Fabrikat:
03.__. 36
Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100mm, seitlich an äußeren Streifenfundament, zurückstehend
320.00
m2
03.__. 37 Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100mm, seitlich an Äußerem Streifenfundament, 20cm ergänzend Außenliegende Wärmedämmung seitlich des sockelbildenden Streifenfundaments, freigelassene 20 cm ab OK Bodenplatte ergänzen nach Aufstellen der Fertigteilwände. Gegen Erdreich mit sehr hoher Druckbelastung (ds), aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten mit umlaufendem Stufenfalz. Liefernung, Herstellung inkl. aller benötigten Befestigungsmittel. Untergrund :'Sauberkeitsschicht' Dämmstoff: extrudiertes Polystyrol (XPS) Brandverhalten (DIN EN 13501-1) :'B1'(DIN EN 13501) Druckbelastbarkeit: ds Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): ca. 0,040 W/(mK) Kantenausbildung: mit Stufenfalz umlaufend Dicke Dämmstoff: 100 mm Bauteil: seitlich des Streifenfundaments Mögliches Fabrikat: z. B. BASF Styrodur 4000 CS oder gleichwertig; angebotenes Fabrikat:
03.__. 37
Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100mm, seitlich an Äußerem Streifenfundament, 20cm ergänzend
34.00
m2
03.__. 38 Feuchteschutzbeschichtung auf XPS Perimeterdämmung am Streifenfundament (Sockelbereich) Liefern und Herstellen einer Feuchteschutzbeschichtung auf seitlich angeordneter XPS-Perimeterdämmung am Streifenfundament/Sockelbereich. Untergrund prüfen und für Beschichtung vorbereiten (XPS-Oberfläche sauber, trocken, frei von trennenden Stoffen; Stoßbereiche bündig, Fehlstellen schließen). Systembedingte Untergrundvorbehandlung/Grundierung (falls vom Abdichtungs-/Beschichtungssystem gefordert), inkl. aller Nebenleistungen. Aufbringen einer flexiblen, kunststoff-/polymermodifizierten Feuchteschutzbeschichtung (rissüberbrückend/flexibel), geeignet zur Beschichtung von XPS-Perimeterdämmplatten im Sockel-/Erdberührungsbereich, in mind. 2 Arbeitsgängen, jeweils flächig und gleichmäßig. Ausbilden/Anarbeiten an Anschlüsse, Kanten, Abschlüsse, Sockelprofile, Übergänge und Durchdringungen im Bereich der beschichteten Fläche nach Detailplanung und Herstellerangaben. Schichtdicken- und Trocknungs-/Aushärtezeiten nach Herstellerangaben einhalten.
03.__. 38
Feuchteschutzbeschichtung auf XPS Perimeterdämmung am Streifenfundament (Sockelbereich)
200.00
m2
03.__. 39 Schutzlage/Dränschicht, Noppenbahn, 9 mm, vertikal Schutzlage auf erdberührten Wänden und Fundamenten aus vlieskaschierten Noppenbahnen als Gleit-, Schutz- und Lastverteilungsschicht, mit hoher Dränleistung und Druckfestigkeit, sowie integrierter Stoßverklebung, der erforderlichen Eckausbildungen und dem Herstellen von Randabschlüssen und Durchdringungen. Die Noppenbahn ist mit einer Kappleiste am Bauwerk lagersicher zu befestigen. Material der Noppenfolie: PET recycled Gewicht der Noppenfolie: ca. 740 g/m2 Material des Filtervlieses: PP Gewicht des Filtervlieses: ca. 125 g/m2 Dicke der Flächendrainage / Drainelement: ca. 10 mm Druckfestigkeit: mindestens 400 kN/m² angebotenes Fabrikat:
03.__. 39
Schutzlage/Dränschicht, Noppenbahn, 9 mm, vertikal
118.00
m2
03.__. 40 Sockelputzsystem komplett Herstellen eines Sockelputzsystems auf dafür geeignetem Untergrund im Sockelbereich gemäß Detailplanung, bestehend aus Armierungsschicht mit Gewebeeinlage, systemzugehöriger Putzgrundierung und Oberputz. Untergrundprüfung, Reinigen der Flächen (staub-/trennmittelfrei), ggf. kleine Ausbesserungen/Planebenheit herstellen, sodass eine systemkonforme Ausführung möglich ist. Liefern und Aufbringen einer Armierungsmasse als Grund-/Armierungslage im Sockelbereich,   inkl. vollflächigem Einbetten eines alkalibeständigen Glasfasergewebes (Armierungsgewebe) nach Systemvorgabe (Lage des Gewebes, Überlappungen, Stoßausbildung). Nach Erhärtung: Liefern und Aufbringen einer systemzugehörigen Putzgrundierung (Putzgrund) als Haft-/Egalisations- und Saugfähigkeitsausgleichsschicht nach Herstellerangabe. Liefern und Aufbringen eines Oberputzes für den Sockelbereich (z. B. pastöser oder mineralischer Oberputz), Struktur/Körnung/Farbton gemäß Planung, inkl. gleichmäßiger Oberflächenherstellung. Ausbilden von Anschlüssen und Anarbeiten an angrenzende Bauteile (z. B. an Abdichtungsebene, Perimeterdämmung,   Sockelabschlüsse), soweit ohne zusätzliche Profile/Schienen möglich. Einhaltung der Verarbeitungsbedingungen (Temperatur/Untergrundfeuchte) und Standzeiten/Trocknungszeiten gemäß Herstellerangaben. Systemkomponenten müssen zueinander kompatibel sein (Systemaufbau eines Herstellers oder nachweislich kompatibles System). Schichtdicken, Gewebequalität/-überlappung, Grundierungsauftrag und Oberputzauftrag gemäß Herstellerangaben. Mögliches Fabrikat: z. B. Systemkomponenten wie Armierungsmasse/Gewebe/Putzgrund/Oberputz eines Herstellers, z. B. Sto oder gleichwertig. angebotenes Fabrikat:
03.__. 40
Sockelputzsystem komplett
34.00
m2
03.__. 41 Sockelabschluss-/Sockelprofil (inkl. Befestigung und Anarbeiten) Liefern und montieren von Sockelabschlussprofil(en) / Sockelprofil(en) im Sockelbereich gemäß Detailplanung, inkl. Befestigung am Untergrund, Ausrichten, Stoßausbildung, Eckausbildung (falls Systembestandteil), und fachgerechtem Einspachteln/Anarbeiten in die Armierungsschicht des Sockelputzsystems. Profil zuschneiden, montieren, ausrichten (flucht- und höhengerecht). Befestigungsmittel und Zubehör (Verbinder, Eckstücke, Tropfkante sofern erforderlich) im System. Einbindung/Einspachtelung und saubere Anarbeitung an angrenzende Flächen. Mögliches Fabrikat: z. B. Sockelprofil eines Systemanbieters (z. B. Sto) oder gleichwertig. angebotenes Fabrikat:
03.__. 41
Sockelabschluss-/Sockelprofil (inkl. Befestigung und Anarbeiten)
165.00
m
03.__. 42 Eckschutzschienen / Kantenschutzprofile (inkl. Einbindung in Armierungsschicht) Liefern und montieren von Eckschutzschienen / Kantenschutzprofilen (innen/außen) im Sockelbereich gemäß Detailplanung, inkl. lot- und fluchtgerechtem Ausrichten sowie Einbindung in die Armierungsschicht des Sockelputzsystems. Zuschnitt, Montage, Ausrichtung. Einspachteln/Anarbeiten in Armierungsmasse, inkl. systemzugehöriger Überdeckungen. Mögliches Fabrikat: z. B. Eckschutzschienen eines Systemanbieters (z. B. Sto) oder gleichwertig. angebotenes Fabrikat:
03.__. 42
Eckschutzschienen / Kantenschutzprofile (inkl. Einbindung in Armierungsschicht)
10.00
St
04 Entwässerungs- und Kanalarbeiten
04
Entwässerungs- und Kanalarbeiten
04.__. 1 Verlegen Kunststoff-Abflussrohr DN 100 Liefern und Verlegen Kunststoff-Abflussrohr Ausführung: mit Steckmuffe und Gummiring als Kunststoff-PP System, Formstücke werden übermessen und als Zulage vergütet DN: 100 Fabrikat und Typ: KG 2000
04.__. 1
Verlegen Kunststoff-Abflussrohr DN 100
146.00
m
04.__. 2 wie vor, jedoch DN 125 wie vor, jedoch DN: 125
04.__. 2
wie vor, jedoch DN 125
21.00
m
04.__. 3 Mauerkragen aus EPDM als Zulage Mauerkragen aus EPDM als Zulage, für Abwasserrohr DN 100.
04.__. 3
Mauerkragen aus EPDM als Zulage
10.00
St
04.__. 4 Kunststoff-Bogen DN 100 45° Kunststoff-Bogen 45° Ausführung: mit Steckmuffe und Gummiring als Kunststoff-PP System DN: 100 Fabrikat und Typ: KG 2000
04.__. 4
Kunststoff-Bogen DN 100 45°
27.00
St
04.__. 5 wie vor, jedoch 30° wie vor, jedoch 30°
04.__. 5
wie vor, jedoch 30°
7.00
St
04.__. 6 wie vor, jedoch 15° wie vor, jedoch 15°
04.__. 6
wie vor, jedoch 15°
5.00
St
04.__. 7 Kunststoff-Abzweig DN 100 als Zulage Kunststoff-Abzweig als Zulage Ausführung: mit Steckmuffe und Gummiring als Kunststoff-PP System DN: 100 Fabrikat und Typ: KG 2000
04.__. 7
Kunststoff-Abzweig DN 100 als Zulage
10.00
St
04.__. 8 Übergang Kunststoffrohr DN125 auf DN100 Liefern und fachgerechtes Einbauen eines Übergangsstückes (Reduzierstück/Reduktion) aus Kunststoff zur Verbindung einer Freispiegelleitung DN 125 auf DN 100, passend zum vorgesehenen Rohrsystem (z. B. KG / PP / PVC-U) und zur jeweiligen Verbindungstechnik (Muffe/Steckmuffe). Inkl. aller erforderlichen Dichtelemente, ggf. Adapter/Übergangsmuffen, Ausrichten, Einbau in Leitungstrasse sowie dichtes Herstellen der Verbindung gemäß Herstellerangaben und geltenden Normen.
04.__. 8
Übergang Kunststoffrohr DN125 auf DN100
O
1.00
St
04.__. 9 Kanalanschluss DN 100 an bestehenden Schacht Kanalanschluss Ausführung: an Bestand DN: 100
04.__. 9
Kanalanschluss DN 100 an bestehenden Schacht
1.00
St
04.__. 10 Kabel- und Leitungskreuzungen Kabel- oder Leitungskreuzungen Ausführung: Sicherung mit anderen Rohrleitungen und Kabeln, Rohre und Kabel abfangen und unterstützen, Kabelsteine abnehmen und seitlich lagern sowie Wiederherstellung der ursprünglichen Lage
04.__. 10
Kabel- und Leitungskreuzungen
O
5.00
m
04.__. 11 Rohrgraben bis 1,5 m Rohrgraben Ausführung: lösen und ausheben, seitlich lagern, Herstellen einer tragfähigen Grabensohle, mit unter- und oberseitiger Sandbettung von je 20 cm, lagenweise Verfüllung und Verdichtung des Rohrgrabens, Planierung der Oberfläche, einschliesslich Füllmaterial, Abfahren des überschüssigen Materials. Grabenbreite: 0,60 m Grabentiefe: bis 1,50 m Bodenklasse: 3 bis 4 Sonstiges: mit Entsorgungskosten
04.__. 11
Rohrgraben bis 1,5 m
359.00
m
04.__. 12 Zulage Rohrgraben BK 5-6 Zulage zu Vorposition, jedoch für Bodenklasse 5-6
04.__. 12
Zulage Rohrgraben BK 5-6
359.00
m
04.__. 13 Aushub von unbrauchbarem Boden Aushub von unbrauchbarem Boden Ausführung: im Bereich der Rohre und Schächte, aufladen und abfahren mit Entsorgung
04.__. 13
Aushub von unbrauchbarem Boden
O
5.00
m3
04.__. 14 Kiesmaterial Kiesmaterial Ausführung: für Rohrgraben als Austausch für den unbrauchbaren Boden
04.__. 14
Kiesmaterial
O
5.00
m3
04.__. 15 Steinfreies Material Steinfreies Material Ausführung: für die Überdeckung der Rohre bis 30 cm über Rohrscheitel auf die gesamte Breite des Rohrgrabens mit Verdichtung DN: 100 bis 200
04.__. 15
Steinfreies Material
O
68.00
m3
04.__. 16 Trassenwarnband Trassenwarnband Ausführung: zur Sicherung von verlegten Leitungen
04.__. 16
Trassenwarnband
359.00
m
04.__. 17 Stahlüberfahrplatten Stahlüberfahrplatten Ausführung: zum Schutz der Beläge und Sicherstellung der Grundstückszufahrt
04.__. 17
Stahlüberfahrplatten
O
5.00
m2
04.__. 18 Bestandsunterlagen Bestandsunterlagen Ausführung: Pläne mit Montage-, Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie digitalen Datenträger in 3-facher Ausfertigung geordnet in DIN A4 Ordner liefern
04.__. 18
Bestandsunterlagen
1.00
psch
04.__. 19 Insgemeinkosten Insgemeinkosten Ausführung: Technische Bearbeitung, Versicherungen und Bauüberwachung
04.__. 19
Insgemeinkosten
1.00
psch
04.__. 20 Einholen der Genehmigung Einholen der Genehmigung Ausführung: zur Sperrung öffentlicher Flächen mit anfallenden Gebühren
04.__. 20
Einholen der Genehmigung
1.00
psch
04.__. 21 Einweisung Einweisung Ausführung: Unterlagen vom Ver- und Entsorgungsunternehmen einholen
04.__. 21
Einweisung
1.00
psch
04.__. 22 Revisionsschacht DN800 - Lieferung Liefern eines Revisionsschachtes DN 800 gemäß DIN EN 476 / DIN EN 1917 / DIN 4034-1 bzw. gleichwertig, bestehend aus: Schachtunterteil mit Gerinne DN 800 Schachtring(en) DN 800 Konus-/Abdeckplatte Auflagering(e) Kanaldeckel Klasse B 125 oder D 400 (nach Lage) alle erforderlichen Dicht- und Verbindungselemente. Anzunehmede Höhe: 1,2m
04.__. 22
Revisionsschacht DN800 - Lieferung
5.00
St
04.__. 23 Revisionsschacht DN800 - Aushub u. Sauberkeitsschicht Herstellen der Baugrube für den Revisionsschacht einschließlich: Aushub in offener Bauweise Böschung oder Verbau nach Erfordernis Zwischenlagerung oder Abtransport des Erdreichs Wasserhaltung falls erforderlich Planum herstellen und verdichten Lieferung und Einbau einer Sauberkeitsschicht aus Magerbeton oder verdichtetem Kies gemäß Planung Dicke: ca. 5-10 cm Planebenes Abziehen als sauberes Setzbett für das Schachtunterteil Aushubtiefe entsprechend Planung und Einbautiefe des Schachtes.
04.__. 23
Revisionsschacht DN800 - Aushub u. Sauberkeitsschicht
21.00
m3
04.__. 24 Revisionsschacht DN800 - Montage,Abdichtung, Prüfung Setzen und fachgerechtes Montieren des Revisionsschachtes DN 800 einschließlich: Einbau des Schachtunterteils auf Sauberkeitsschicht Versetzen der Schachtringe und Abdeckplatte Ausrichten und höhengerechtes Versetzen nach Planung Anschluss aller Zu- und Ablaufleitungen inkl. Muffen, Dichtungselemente und Anpassstücke Abdichtung aller Rohrdurchführungen Außenabdichtung gegen Erdfeuchte nach Herstellervorgaben Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 Dokumentation (Höhenlage, Leitungsanschlüsse)
04.__. 24
Revisionsschacht DN800 - Montage,Abdichtung, Prüfung
5.00
St
04.__. 25 Revisionsschacht DN800 - Höhenausgleich und Anpassung des Deckels Herstellen des Höhenausgleichs zwischen Schachtabdeckung und geplanter Geländeoberfläche mittels: Auflagerringe / Ausgleichsringe Ausrichten der Abdeckung Höhengenaue Anpassung an Fertiggelände
04.__. 25
Revisionsschacht DN800 - Höhenausgleich und Anpassung des Deckels
5.00
St
04.__. 26 Revisionsschacht DN800 - Verfüllung und Verdichten Verfüllen und lagenweises Verdichten des Arbeitsraumes rund um den Schacht gemäß DIN 18300: Lieferung oder Wiedereinbau des Aushubmaterials (je nach Vorgabe) Lagenweises Verdichten entsprechend Bodenklasse und Verdichtungsgrad (z.B. DPr = 95 %) Profilgerechtes Auffüllen bis OK Gelände
04.__. 26
Revisionsschacht DN800 - Verfüllung und Verdichten
10.00
m3
04.__. 27 Zisterne 5000l - Lieferung Liefern einer kompletten Regenwasserzisterne 5.000 l aus Beton oder Kunststoff (werkseitig geprüft, befahrbar oder nicht befahrbar nach Planung). Umfang: Zisternenbehälter 5 m³ Domschacht / Einstieg Abdeckung (Betondeckel / Kunststoffdeckel) nach Belastungsklasse Zulauf-, Ablauf- und Überlaufstutzen Dichtungen Reduzierungen falls notwendig Technische Dokumentation
04.__. 27
Zisterne 5000l - Lieferung
1.00
St
04.__. 28 Zisterne 5000l - Aushub u. Sauberkeitsschicht Herstellen der Baugrube für Zisterne 5 m³ einschließlich: Aushub in offener Bauweise Böschung oder Verbau nach Erfordernis Zwischenlagerung oder Abtransport des Aushubmaterials Wasserhaltung falls erforderlich Herstellen des Planums Herstellen einer Sauberkeitsschicht als Bettung für die Zisterne, bestehend aus: Liefer- und Einbau von Kies bzw. Magerbeton Dicke ca. 10-15 cm Ebenes und tragfähiges Abziehen des Fundaments
04.__. 28
Zisterne 5000l - Aushub u. Sauberkeitsschicht
160.00
m3
04.__. 29 Zisterne 5000l - Montage, Abdichtung, Prüfung Versetzen der gelieferten 5 m³-Zisterne einschließlich: Einbau in vorbereitete Grube Ausrichten und Setzen nach Herstellerangaben Herstellung aller erforderlichen Anschlüsse (Zulauf, Ablauf, Überlauf, Rückstauebene beachten) Dichtungen einbauen Abdichtung der Leitungsdurchführungen Anschluss an vorhandene Regenwasserleitungen Funktionskontrolle
04.__. 29
Zisterne 5000l - Montage, Abdichtung, Prüfung
1.00
St
04.__. 30 Zisterne 5000l - Höhenausgleich, Verfüllen, Verdichten Herstellen des Höhenausgleichs und fachgerechtes Verfüllen sowie Verdichten des Arbeitsraumes rund um die eingebaute Zisterne, einschließlich: Einbau von Ausgleichsringen bzw. Anpassung der Schachtabdeckung an die geplante Geländeoberkante Sichere Lagerung und Ausrichtung der Abdeckung Lagenweises Verfüllen des Arbeitsraums mit geeignetem Material (Aushubmaterial oder Fremdmaterial gemäß statischen Anforderungen) Verdichten der Schichten nach DIN 18300 bis zum geforderten Verdichtungsgrad Profilgerechter Abschluss bis OK Gelände
04.__. 30
Zisterne 5000l - Höhenausgleich, Verfüllen, Verdichten
5.50
m3
04.__. 31 Verlegen Grundleitungen DN200 KG Liefern und fachgerechtes Verlegen von Grundleitungen als Kunststoffrohr DN200 Verlegen und Liefern Kunststoff-Abflussrohr Ausführung: mit Steckmuffe und Gummiring als Kunststoff-PP System, Formstücke werden übermessen und als Zulage vergütet DN: 100 Fabrikat und Typ: KG
04.__. 31
Verlegen Grundleitungen DN200 KG
124.00
m
04.__. 32 wie vor, jedoch DN100 KG wie vor, jedoch DN100 KG
04.__. 32
wie vor, jedoch DN100 KG
35.00
m
04.__. 33 wie vor, jedoch DN200 KG2000 wie vor, jedoch DN200 KG2000
04.__. 33
wie vor, jedoch DN200 KG2000
33.00
04.__. 34 Kunststoff-Bogen DN100 45° KG Kunststoff-Bogen 45° Ausführung: mit Steckmuffe und Gummiring als Kunststoff-PP System DN: 100 Fabrikat und Typ: KG
04.__. 34
Kunststoff-Bogen DN100 45° KG
10.00
St
04.__. 35 Kunststoff-Bogen DN200 45° KG Kunststoff-Bogen 45° Ausführung: mit Steckmuffe und Gummiring als Kunststoff-PP System DN: 200 Fabrikat und Typ: KG
04.__. 35
Kunststoff-Bogen DN200 45° KG
3.00
St
04.__. 36 Kunststoff-Bogen DN200 30° KG Kunststoff-Bogen 45° Ausführung: mit Steckmuffe und Gummiring als Kunststoff-PP System DN: 200 Fabrikat und Typ: KG
04.__. 36
Kunststoff-Bogen DN200 30° KG
4.00
St
04.__. 37 Versickerungsrigole - Aushub Aushub für Rohrgräben, Mulden und Rigolenanlagen gemäß Planung, inkl. Abtransport und fachgerechter Entsorgung des überschüssigen Materials. Herstellen der Baugruben und Arbeitsräume gemäß DIN 18300, Einhaltung der erforderlichen Sohltiefe und Grabenbreite, inkl. ggf. erforderlicher Böschung oder Verbau.
04.__. 37
Versickerungsrigole - Aushub
0.00
m3
04.__. 38 Versickerungsrigole - Lieferung und Montage Liefern und fachgerechtes Verlegen eines Füllkörperrigolensystems zur Regenwasserversickerung und/oder -speicherung gemäß Planung, inkl. erforderlicher Stirn- und Seitenwandgitter, Blockverbinder, und Inspektionsschächte. Einbau und fachgerechte Verlegung eines Rigolenvlieses (ca. 200 g/m²) mit Stoßüberlappung nach Herstellerangabe. Einheitlicher und lagenweise Einbau gemäß Angaben Planer/Fabrikant; Sicherstellung der Dichtigkeit und Funktion. angebotenes Fabrikat:
04.__. 38
Versickerungsrigole - Lieferung und Montage
0.00
m2
04.__. 39 Versickerungsrigole - Bettung und Verfüllung Herstellen der Rohrbettung und Verfüllung für Grundleitungen und Rigolenanlage gemäß den geltenden Normen und Herstellerangaben. Liefern, Einbauen und Verdichten des Bettungsmaterials, nach Rohrverlegung Verfüllung der Gräben und Baugruben mit geeignetem Material, lagenweise Verdichtung. Bettung unter Rohr >150 mm
04.__. 39
Versickerungsrigole - Bettung und Verfüllung
0.00
m3
04.__. 40 Versickerungsrigole - Herstellung Muldenoberfläche Herstellen Muldenoberfläche für Versickerungsmulde gemäß Planung, inkl. lieferung und Einbau von Aufschotterung, Sand oder Erdmaterial zur Herstellung der vorgesehenen Oberflächenstruktur. Einbringen und Planieren der Materialien, ggf. vorbereitende Maßnahmen zur späteren Begrünung.
04.__. 40
Versickerungsrigole - Herstellung Muldenoberfläche
O
0.00
m2
04.__. 41 Versickerungsrigole - Anschluss an Grundleitungen Einbinden der Grundeitungen in Rigolenanlagen, inkl. erforderlicher Schachtarbeiten, Abdichtung und fachgerechter Verfüllung. Herstellen und Einsetzen von Anschluss- oder Übergabeschächten gemäß Planung und geltenden Normen.
04.__. 41
Versickerungsrigole - Anschluss an Grundleitungen
7.00
St
04.__. 42 Versickerungsrigole - Anschluss an Straßenkanal Herstellen des Anschlusses an Revisiosschacht (2 Stk) und an bestehenden Straßenkanal (1 Stk), inkl. erforderlicher Schachtarbeiten, Abdichtung und fachgerechter Verfüllung. Herstellen und Einsetzen von Anschluss- oder Übergabeschächten gemäß Planung und geltenden Normen.
04.__. 42
Versickerungsrigole - Anschluss an Straßenkanal
3.00
St
04.__. 43 Leitungstück für Fallrohranschluss DN100 Fachgerechtes Verlegen von Anschlussstücken für Fallrohre DN 100. Herstellen und Einbauen von Rohrleitungsteilstücken (z.B. PVC oder PP, DN 100), jeweils mit passendem Abzweig, Muffe oder Übergangsstück zur späteren Aufnahme und Verbindung von Regenfallrohren gemäß Planung. Inklusive Einbindung in das Grundleitungssystem, Abschließen und fachgerechtes Verschließen bis zum endgültigen Anschluss der Fallrohre.
04.__. 43
Leitungstück für Fallrohranschluss DN100
7.00
St
05 Fundamenterder
05
Fundamenterder
Technische Vorbemerkungen Fundamenterder: 1.   Für sämtliche Leitungsführungen sind entsprechend Leitungshalter, sowie das Verbindungsmaterial in die Einheitspreise für die Leitungs- verlegung mit einzukalkulieren. 2.   Sämtliche durch die Betriebnahme und durch die Messung des Erdwiderstandes anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 3.   Alle Einheiten verstehen sich komplett einschließlich Lieferung und betriebsfertiger Montage, auch des Klein- und Montagematerials wie Verbindungs- und Abzweigklemmen, und sonstigem notwendigem Material. Die Verbindungen im Erdreich, innerhalb von Beton oder im Mauerwerk sind ohne besondere Vergütung korrosionsfest auszuführen. 4.   Für die vertragsmäßige Ausführung der Arbeiten einschließlich Lieferungen aller Art gelten nachfolgende Bedingungen: die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung die EDV Vorschriften, insbesondere VDE 0100/ 5.73 die DIN 18 382, Starkstrom-Leitungsanlagen in Gebäuden die DIN 18 383, Schwachstrom-Leitungsanlagen in Gebäuden die DIN 18 384, Blitzschutzanlagen die Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern, herausgegeben vom VDEW 5.   Die Arbeiten müssen Hand in Hand mit der Rohbaufirma durchgeführt werden, die nötigen Absprachen hat der Unternehmer selbst mit den anderen Firmen zu treffen.
Technische Vorbemerkungen Fundamenterder:
05.__. 1 Anschlußfahnen innerhalb des Gebäudes liefern und fachgerecht einbauen Anschlußfahnen im Fundamenten liefern und an den Potentialausgleichsleiter anklemmen und aus der Betonwand bzw. Bodenplatte herausführen. Material: Bandstahl 35/3,5 mm , verzinkt; Länge der Anschlußfahne: ca. 2,50 m;
05.__. 1
Anschlußfahnen innerhalb des Gebäudes liefern und fachgerecht einbauen
10.00
St
05.__. 2 Erdungsfestpunkt Potentialausgleich liefern und fachgerecht einbauen Anschlußfahnen für Potentialausgleich als Erdungsfestpunkt NIRO-V4A, nach DIN EN 62561-1, als korrosionsfreien Anschluss an die Erdungsanlage, inkl. Anschluss an den Fundamenterder, Anschlussgewinde M12, liefern und betriebsfertig montieren.
05.__. 2
Erdungsfestpunkt Potentialausgleich liefern und fachgerecht einbauen
10.00
St
05.__. 3 Anschlußfahnen Blitzschutz liefern und fachgerecht einbauen Anschlußfahnen Blitzschutz liefern und an den Ringerder anklemmen. Material: Bandstahl 30/3,5 mm oder Rundstahl d= 10 mm, verzinkt; Länge der Anschlußfahne: ca. 1,00 m;
05.__. 3
Anschlußfahnen Blitzschutz liefern und fachgerecht einbauen
14.00
St
05.__. 4 Fundamenterder liefern und einbauen Liefern und einbauen von Fundamenterdern gemäß den Richtlinien für das Einlegen von Fundamenterdern in Gebäudefundamenten und -wänden. Material: Bandstahl 35/3,5 mm, verzinkt, einschließlich Klemm- bzw. Schweißverbindungen; Einbauort/Bauteil: Stb-Bodenplatte, Fundamente
05.__. 4
Fundamenterder liefern und einbauen
213.00
m
05.__. 5 Ringerder als Erdleitung liefern und einbauen Liefern und einbauen einer Erdleitung, NIRO (V4A) Bandstahl 35x3,5 mm, Maschenweite max. 10x 10 m, ca. 1 m Abstand vom Gebäude, Verlegetiefe mind. 0,5 m gemäß den jeweils gültigen Richtlinien, inkl. sämtlicher Verbinder, Klemmen usw.
05.__. 5
Ringerder als Erdleitung liefern und einbauen
378.00
m
05.__. 6 Messung und Prüfung des gesamten Fundamenterders Messung und Prüfung des gesamten Fundamenterders, inkl. Prüfprotokoll.
05.__. 6
Messung und Prüfung des gesamten Fundamenterders
1.00
psch
05.__. 7 Anschluss der kompletten Bewehrung Anschluss der kompletten Bewehrung alle 2 m an den Fundamenterder, inkl. elektrisch leitende Verbindungen, gemäß DIN 18014. Zur Dokumentation ist ein aussagekräftiges Fotomaterial zu erstellen und den Bestandsplänen beizufügen.
05.__. 7
Anschluss der kompletten Bewehrung
1.00
psch
05.__. 8 Erstellung einer Dokumentation Erstellung einer Dokumentation über die komplette Erdungsanlage, inkl. Bestandspläne, Fotodokumen- tation und Mess- /Prüfprotokolle. Die Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung dem Auftraggeber in DIN A4 Ordnern zu übergeben, inkl. Datenträger (dxf- bzw. dwg-Datei).
05.__. 8
Erstellung einer Dokumentation
1.00
psch
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen erst zur Ausführung gebracht werden wenn eine schriftliche Aufforderung durch den Auftraggeber (oder dessen Vertreter) an den Auftragnehmer gerichtet wird. Die dann zur Ausführung kommenden Regieleistungen sind täglich dem Auftraggeber (oder dessen Vertreter) zur Unterschriftsleistung vorzulegen und anerkennen zu lassen; Missachtet der Auftragnehmer die vorher genannten Bestimmungen, dann hat der beauftragte AN keinen Anspruch auf Vergütung! Auf die Regelungen der VOB/B §15 "Stundenlohnleistungen" Absatz 1-5 wird hierzu explizit verwiesen.
Stundenlohnarbeiten dürfen erst zur Ausführung gebracht
06.__. 1 Vorarbeiter gem. Anordnung Auftraggeber/Bauleitung Stundensatz für einen Vorarbeiter inklusive aller Nebenkosten;
06.__. 1
Vorarbeiter gem. Anordnung Auftraggeber/Bauleitung
10.00
Std
06.__. 2 Facharbeiter gem. Anordnung Auftraggeber/Bauleitung Stundensatz für einen Facharbeiter inklusive aller Nebenkosten;
06.__. 2
Facharbeiter gem. Anordnung Auftraggeber/Bauleitung
20.00
Std
06.__. 3 Helfer gem. Anordnung Auftraggeber/Bauleitung Stundensatz für einen Helfer oder Lehrling im 3. Lehrjahr inklusive aller Nebenkosten;
06.__. 3
Helfer gem. Anordnung Auftraggeber/Bauleitung
20.00
Std