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1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG
genannt)
2. Vertragsgrundlage
Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der
auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für
die ordnungsgemäße Abwicklung des
Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge:
2.1. das Auftragsschreiben des AG mit
Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll
angefertigt wurde
2.2. diese Allgemeinen Vergabe- und
Auftragsbedingungen (AVAB),
2.3. das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem
zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften
und Vorbemerkungen
2.4. die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn
einschl. der Baugenehmigungsunterlagen,
2.5. die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige
einschlägige DIN-Vorschriften und
öffentlich-rechtliche Vorschriften, die
Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten
Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der
Vertragsdurchführung zu beachten sind.
2.6. Der AN versichert gegenüber dem AG, dass
ausländische Arbeitskräfte auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur
dann zum
Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der
Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten
werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während
der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten
Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen
Ansprüchen Dritter frei.
3. Vergabe
3.1. Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den
AG kostenlos und unverbindlich.
3.2. Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine
Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des
Angebots beim Auftraggeber. 3.3. Das
Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu
enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift,
Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen.
3.4. Nebenangebote für technische Verbesserungen oder
preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit
dem Hauptangebot gesondert
gekennzeichnet einzureichen.
3.5. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche
Leistung ist hinsichtlich Ausführung und
Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen
dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den
DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen
eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen
oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind
hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits
ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen.
3.6. Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot
zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege,
vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-,
Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der
Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien
hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend
zu informieren.
3.7. Der AG ist nicht verpflichtet, das
Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen
Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist
berechtigt, unter
den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben.
4. Vertragspreis
4.1. Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind
Festpreise.
4.2. Alle Preise einschließlich derer für
Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich
aller Gehalts- und Lohnnebenkosten.
5. Pauschalpreisvereinbarung
5.1. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt,
so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich
ausgeführten Massen.
5.2. Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die
Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis,
Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre
Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen
Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen.
5.3. Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer
Änderung des Pauschalpreises.
6. Umfang der Leistungen
6.1. Es gilt die VOB /B § 4
6.2. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind
Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten
Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl,
Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und
Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach-
und fachgerechte Herstellung von Bauteilen
und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der
Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten,
Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen
Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die
Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften
für die eigenen Mitarbeiter.
6.3. Für die Zuleitung bauseits vorhandener
Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat
der AN auf seine Kosten zu sorgen.
Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu
Lasten des AN.
6.4. Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon,
Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung
sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein
gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN
mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher
Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine
evtl. vereinbarte Regelung gemäß
Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser
und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu
erfolgen.
6.5. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und
die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von
Einrichtungen des AG während der gesamten
Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den
Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf
der vertragsgegenständlichen Baustelle.
6.6. Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und
Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn.
6.7. Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der
AN die Genehmigung des AG einzuholen.
6.8. In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch-
und Alkoholverbot
6.9. Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container
ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der
Abfallstoffe zu achten
6.10. Entstandene Schäden sind der Bau- und
Projektleitung unverzüglich zu melden
6.11. Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor
Beschädigung zu schützen
7. Mehr- oder Minderleistungen
7.1. Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des
Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete
7.2. Ausführungsänderungen des Bauherrn sind
unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG
anzuzeigen.
7.3. Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der
Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich
vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des
AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr-
oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung
statt.
8. Ausführungsunterlagen
8.1. Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen
Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher
Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
8.2. Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN
berechnet.
8.3. Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN
zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung
und Freigabe vorzulegen.
8.4. Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen
Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere
hinsichtlich der Maße zu überprüfen und
diese, so weit wie möglich, mit der
vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu
vergleichen.
8.5. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.6. Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung,
so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu
haften.
8.7. Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von
Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat
er diese dem AG unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
8.8. Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen
schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in
die gültigen einschlägigen DIN- Normen,
behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien
Einsicht zu gewähren.
8.9. Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf
dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine
beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen
kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der
hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten
Vergütung abgegolten.
8.10. Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der
Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner
Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und
Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des
AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus
resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des
AN.
8.11. Der AN ist verpflichtet, für die technischen
Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen
anzufertigen und diese nach Fertigstellung der
Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der
Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen
abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist
der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung
der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten
nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu
beauftragen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben
durch die Ersatzbeauftragung unberührt.
9. Bauzustand
9.1. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom
Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über
Versorgungsleitungen und sonstigen seinen
Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen
und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei
erbringen kann. Etwaige Einwände und
Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor
Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen.
9.2. Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf
die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so
hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu
rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur
Haftung des Auftragnehmers führen.
9.3. Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm
stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend
entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu
beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit
und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem
Zustand zu halten. Kommt der AN dieser
Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG
das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher
Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen
Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und
von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung
einzubehalten.
10. Auftragsdurchführung
10.1. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die
Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen
und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen
Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind,
Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat
alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie
projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz, insbesondere die
Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden
SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich
geforderte sicherheitstechnische Betreuung
seiner Leistungserbringung durch eine
Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG
unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt
der AN dem AG
die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle
geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen
Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
dar. Der AN hat die Projektleitung des AG
unaufgefordert unverzüglich über jegliche
Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN
dafür ein, dass
sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden,
die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung,
mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen-
bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall
einer von ihm zu vertretenden
Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer
übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur
Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von
200,00
_ pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß.
Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die
Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die
Vertragsstrafe
wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme
begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
bleibt vorbehalten. Von aus der
Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter
Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat
der AN den AG freizustellen.
10.2. Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der
festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine -
termingerecht auszuführen.
Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen
Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit
zu vermeiden.
10.3. Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich
vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so
durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder
Unterbrechungen nicht eintreten.
Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm
übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche
Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand
dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei
Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich,
anzuzeigen.
10.4. Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat
der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur
Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter
wahrzunehmen.
Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit
detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen.
10.5. Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner
Leistung innerhalb einer vom AG gestellten
angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und
sachgerecht
zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese
Aufforderung schriftlich unter Begründung der
Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer
einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt,
ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN
mit der Beseitigung der Mängel zu
beauftragen und diese Kosten dem AN gegen
Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der
Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die
Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen.
10.6. Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen
und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für
die vertragsgemäße Ausführung seiner
Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch
Verhandlungsprotokoll.
Im Falle der Nichtausfertigung eines
Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und
dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche
vor
Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem
AG schriftlich mitzuteilen.
10.7. Die personelle Besetzung der
vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem
AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten
schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein
Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt
ist.
10.8. Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der
AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die
exakte Einhaltung aller einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften. Die
Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten
des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen.
10.9. Der AN ist für die Unterbringung seines
Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe
selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die
Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten
gestattet.
10.10. Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung
betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen
fristgemäß einzuholen und dem AG im
Original vorzulegen.
11. Behinderungen
jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten
auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG
unverzüglich mündlich und unmittelbar
anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des
Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen.
12. Bauleistungsversicherung
12.1. Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird
eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die
der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür
eine anteilige Prämie von 0,25% seiner
Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen.
12.2. Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe
der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw.
bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und
der Schlussrechnung einzubehalten.
13. Fristen und Haftung
13.1. Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine
mit dem Bauherrn vereinbart.
Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder
einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit
vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll.
Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die
erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen,
um die vertraglich vereinbarten Leistungen
termingerecht
erfüllen zu können.
Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und
Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu
verschaffen.
13.2. Überschreitet der AN den vereinbarten
Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden
Kalendertag der Fristüberschreitung eine
Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5%
der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des
Nachweises eines Schadens durch den AG
bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG
gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen
(auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die
dem AG hieraus entstanden sind.
14. Aufmaß und Abrechnung
14.1. Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form
mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit
Angabe des betreffenden Bauvorhabens in
mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu
stellen.
14.2. Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen
ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß
unter Zugrundelegung der vertraglich
vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung
evtl. gewährter Nachlässe.
15. Zahlungen
15.1. Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in
Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung
mittels Vorlage einer prüffähigen
Abschlagsrechnung angewiesen.
15.2. Der Schlussrechnung seitens des AN ist
spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher
Fertigstellung des vertragsgegenständlichen
Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten
Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form
einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen
unter
Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder
abgebeten sind aufzuführen.
15.3. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
16. Sicherheitsleitung
16.1. Der AG kann vom AN unmittelbar nach
Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft
eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes
oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der
Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem
Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt,
bei Nichterbringung der
Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN
außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus
seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz
herleiten.
16.2. Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von
der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN
kann diesen Einbehalt durch eine
unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren
Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B.
17. Abnahme
17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt.
17.2. Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel
und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN
mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu
bestätigen.
17.3. Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass
seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme
die vertraglich zugesicherten
Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der
Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet
sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben und mindern.
17.4. Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem
AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN
wesentliche Mängel aufweist.
17.5. Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so
erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der
Gesamtabnahme des Bauwerks durch den
Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht
binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des
AN erfolgt ist.
18. Gewährleistung
18.1. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme
und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt
allerdings noch die
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den
Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert
sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem
Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate.
18.2. Der AN ist verpflichtet, alle während der
Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine
vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf
seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom
AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung
nicht nach, so kann der AG die Mängel
selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN
beseitigen lassen.
18.3. Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu
vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form
besonderen technischen oder kaufmännisch
notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung
durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN
insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
18.4. Der AN tritt auf Wunsch des AG die
Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung
direkt an den Bauherrn ab.
19. Arbeitsberichte
19.1. Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem
Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu
erstellen.
19.2. Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos
durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu
versehen.
19.3. Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind:
Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und
evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse,
Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung
des AG und besondere Vorkommnisse;
Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls
unter
Angabe des Grundes anzugeben.
19.4. Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens
einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN
der Bauleitung des AG auszuhändigen und
von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu
überprüfen und gegenzuzeichnen.
20. Versicherungen
20.1. Der AN erklärt, über eine ausreichende
Haftpflichtversicherung zu verfügen, die
gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen
Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind.
20.2. Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens
unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen.
Zuwiderhandlungen können einen
außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
21. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen
neuesten Datums vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen
Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft.
22. Forderungen des AG
Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden
Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an
Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.)
abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399).
23. Inkrafttreten des Auftrages
23.1. Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG
ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt
23.2. Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge
unterliegen den vorliegenden AVAB.
24. Teilunwirksamkeit
24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile
hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen hiervon nicht berührt.
25. Gerichtsstand
25.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es
gilt in jedem Falle deutsches Recht.
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Erdarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18300 Erdarbeiten, und
die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Für die
Arbeiten an mit Oberböden gilt zusätzlich die ATV
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten als vereinbart. Für
Leistungen zum Anlagen, Ausheben und Verfüllen von
Rohrgräben gilt zusätzlich die ATV DIN 18306
Entwässerungskanalarbeiten.
Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen
gelten die Regelwerke der nachstehend genannten
Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung
gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und
Arbeitsausführung:
Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V.,
Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e. V.,
DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.,
FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen e. V.,
FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e. V.,
2 Ausführung und Konstruktion
2.1 Allgemeine Hinweise
Der AN besorgt sich rechtzeitig vor Beginn der
Erdarbeiten unaufgefordert die Kataster- und
Leitungspläne
des Baugrundstücks und erforderlichenfalls auch der
angrenzenden Flächen. Die Örtlichkeit ist durch den AN
auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu
überprüfen. Ferner hat sich der AN vor Beginn der
Erdarbeiten bei allen infrage kommenden
Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu informieren.
Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung
offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, Absteller,
sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel)
und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN.
Gegebenenfalls aus einem Altbestand vorhandene
Mauerwerks- oder Betonwände und Fundamente sind im
Bereich der geplanten neuen Bebauung restlos
abzubrechen und auszuheben, gegebenenfalls sind
Mehrtiefen zu verfüllen und zu verdichten. Der AG ist
vor Beginn solcher Mehraufwendungen sofort zu
verständigen, um ein gemeinsames Aufmaß durchzuführen.
Nicht im Beisein des AG aufgemessene
Abbruchmassen werden nicht vergütet.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in
trapezförmigen Mieten, Höhe maximal 1,50 m, zu
lagern; die Böschungen sind abzugleichen; die Mieten
sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit
Lippenblütlern zu bepflanzen. Wiedereinzubauender
Boden ist nur dann abzufahren, wenn die
Platzverhältnisse zur Zwischenlagerung auf der
Baustelle ausgeschöpft sind.
Der AN ist verpflichtet, vor Anfüllung von Bauwerken
zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum und die zur
Wiederverfüllung vorgesehenen Stoffe frei von
Bauschutt, Müll und dergleichen sind. Trifft das nicht
zu, ist
der AG unverzüglich zu verständigen. Die Verfüllung
verunreinigter Arbeitsräume ist untersagt.
Hat der AN eine Lockerung des Bodens im Bereich der
Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein
Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der
ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten Böden
darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden,
um ein Aufweichen zu vermeiden.
Der Baugrund sowie der zum Einbau bestimmte Boden
dürfen durch Entwässerungsmaßnahmen nicht
unzulässig durchfeuchtet werden. Unbrauchbar
gewordener Boden (z. B. durch Nichtausführung, durch
nicht
rechtzeitige Ausführung bzw. unsachgemäße Ausführung
von notwendigen Entwässerungsmaßnahmen) darf
nicht verwendet werden und ist durch den AN
auszutauschen.
Unaufgefordert, spätestens jedoch auf Verlangen des
AG, des Prüfingenieurs bzw. des Tiefbauamtes, ist
vom AN, unentgeltlich für den AG, der Nachweis der
Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtete
Bodenmassen zu erbringen. Über die geforderte
Tragfähigkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter
Zuhilfenahme eines vereidigten Sachverständigen für
den Erd- oder Grundbau zu führen. Die im
Bodengutachten geforderte Tragfähigkeit der
Baugrubensohle ist vom AN unentgeltlich nachzuweisen.
2.2 Ausführung
Der Arbeitsablauf, die Art des Bodenabtrages sowie die
Transporte sind vom AN unter Berücksichtigung der
sich aus den ggf. beigefügten Unterlagen ergebenden
Festlegungen und Randbedingungen zu wählen.
Aushubmaterial ist, soweit kein kontaminiertes
Material vorgefunden wird, nach landesrechtlichen
Bestimmungen auf eine zugelassene
Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein
Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die
Grundlage für die Abrechnung.
Im Falle des Auffindens kontaminierten Materials bzw.
von Auffüllungen, Bauschutt etc. liegt es in der
Verantwortung des AN, Beprobungen zu organisieren. Die
Durchführung der Beprobung erfolgt in einem
Labor nach Vorgabe des AG. Die hierfür entstehenden
Kosten sind dem AG rechtzeitig zur gesonderten
Vergütung anzuzeigen. Die Entsorgung erfolgt unter
gutachterlicher Begleitung durch den AN, sie ist zu
belegen und nachzuweisen. Ferner ist der Umfang
kontaminierten Materials durch Tagesberichte, durch
einen Bodenkatasterplan und einen Erdmassenaufmaßplan
zu dokumentieren.
Das Verbringen des kontaminierten Materials erfolgt
auf eine Verwertungs-/Entsorgungsanlage nach
Vorgabe des AG.
Die Baugrube wird anhand einer vom AN erstellten und
vom AG freizugebenden Aushubplanung ausgeführt.
Im Rahmen der Gesamtleistung ist vom AN zur
Baugrubenabnahme eine abschließende
Baugrundbeurteilung durch den vom AN beauftragten
ÖbVI-Baugrundgutachter zu erstellen.
Soweit Bodenaustausch- bzw.
Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich werden, sind
diese mit dem
Baugrundgutachter abzustimmen. Der aus dem, soweit
vorhanden, beigefügten Baugrundgutachten
vermutbare Leistungsumfang ist als Angebotsgrundlage
zu berücksichtigen. Für die Verfüllung der
Restbaugrube sind ausschließlich nichtbindige
Erdbaustoffe zu verwenden. Die Verdichtung erfolgt
lagenweise entsprechend den Erfordernissen unter
Einhaltung der geforderten Lagerungsdichte. Der
Verdichtungsgrad für Freianlagenbereiche ist unter
Berücksichtigung der vorgesehenen Flächennutzung zu
wählen. Der erreichte Verdichtungsgrad ist
nachzuweisen. Der Beginn der Verfüllung ist dem AG
anzuzeigen.
Baufortschrittsabhängige Leistungen, Hilfsleistungen
und Provisorien sind, soweit bauüblich erforderlich,
einzuplanen. Hierzu zählen u. a.:
Zufahrtsrampen (zeitlich versetzt) sowie deren
Sicherung/Spundung,
Böschungen, Winkel, Sicherungen, Mehraushub,
Rampen und deren zeitversetzter Ausbau,
verbleibende Bermen zur Lagesicherung.
Im Auftrag des AN erstellt ein ÖbVI-Vermesser ein
Aufmaß des fertiggestellten Planums sowie ein
Messpunktraster < 3,00 m über die gesamte Höhe der
Baugrubenumschließung. Die Höhenangaben sind auf
NN zu beziehen.
Der AN errichtet alle für die Ersteinmessung der
nachfolgenden Leistungen erforderlichen Absteckungen
und
Schnurgerüste.
Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche
bereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte,
Grenzsteine, Höhenmarkierungen zu sichern.
2.3 Material, Güte
Soweit sich aus dem Bodengutachten ergibt, dass
Bauschuttrecycling für Verfüllungsmaßnahmen geeignet
ist, kann bei Nachweis der Nichtkontamination, der
Verdichtungs- und Versickerungsfähigkeit hierauf
zurückgegriffen werden. Aschen, Schlacken und sonstige
Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Lediglich
Mineralgemisch-Recycling ist unter Vorlage eines
Unbedenklichkeitsnachweises zulässig. Die Einholung der
Unbedenklichkeitsnachweise ist Aufgabe des AN.
2.4 Oberfläche
Soweit eine Außenanlagenplanung vorliegt, stellt der
AN das Baugelände bis zu einer Höhe von 30 cm unter
OFF profilgerecht her.
2.5 Aufmaß
Das Aufmaß erfolgt nach festem Boden anhand vom AN zu
erstellender Aufmaßzeichnungen. Die
Wiederverfüllung darf erst nach der Freigabe der
Aufmaßzeichnungen durch den AG erfolgen, da sonst bei
Vergütungsstreitigkeiten kein Anspruch des AN auf
Vergütung streitiger Mengen besteht.
Soweit kein Höhenaufmaß des Geländes oder bereits
vorhandener Baugruben vorliegt, erstellt der AN im
Rahmen seines Leistungsnachweises ein Erstaufmaß der
Bestandsprofilierung zu seinen Lasten. Die
Arbeitsausführung des AN beginnt erst nach Freigabe
dieses Aufmaßes durch den AG.
Die Abfuhr kontaminierten Materials ist nur mit
Wiegekarte, Lkw-Kennzeichen oder Containernummer
zulässig. Die Wiegekarte der annehmenden Stelle muss
bei Abrechnung der Arbeiten vorgelegt werden.
Jeder von der Baustelle abfahrende Lkw ist den AG zur
Abfahrt anzumelden und freigeben zu lassen,
ansonsten verliert der AN seinen Vergütungsanspruch.
2.6 Vergütung
Die Vergütung der Massen bei Abrechnung erfolgt nur
nach mindesterforderlichem Aushub samt
Böschungswinkel 45°. Führt der AN nach seiner Wahl
voll- oder großflächigen Aushub mit anschließender
Wiederverfüllung aus, erfolgt die Abrechnung
ungeachtet dessen nach erforderlichen Massen. Ein
entsprechendes Aufmaß, Nachweise und ein Aushubplan
sind vom AN als Abrechnungsgrundlage zu
erstellen.
2.7 Kampfmittel/historische Funde
Funde von Kampfmitteln (Bomben, Munition,
Sprengkörper, Chemikalien) sind umgehend dem AG und den
zuständigen Behörden zu melden. Der AN wird
unverzüglich die nach den gesetzlichen Vorschriften
vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen veranlassen.
Sollten vorgenannte Arbeiten bzw. Maßnahmen
notwendig werden, so führen diese in keinem Falle zu
einer Verlängerung der Ausführungsfristen. Die
Kampfmittelberäumung und Entfernung liegen im
Verantwortungsbereich des AG.
2.8 Beseitigung von Tagwasser
Sämtliches anfallendes Tagwasser infolge von
Niederschlägen ist durch den AN ohne gesonderte
Vergütung
zu beseitigen.
2.9 Entsorgung
Leistungsbestandteile sämtlicher Leistungen des AN zur
Entsorgung sind das Laden vom
Bereitstellungslager, der Transport zur
Entsorgungsstelle, Wartezeiten, Abladen, Wiegevorgang
etc.
Die Entsorgung von Bodenaushub hat unter
Berücksichtigung der Vorgaben aus der
Ersatzbaustoff-Mantelverordnung und der darin
genannten weiterführenden Regelwerke sowie den
Betriebsgenehmigungen der jeweiligen
Entsorgungsanlagen zu erfolgen.
Der AN hat dem AG die vorgesehenen Entsorgungsstellen
auf Verlangen vor Vergabe des Auftrages
anzugeben.
Transporte für Materialien BM-F2 und BM-F3 haben nach
Wahl des AN entweder mit abgeplanten Lkw oder
mit abgedeckelten Containern zu erfolgen. Die Kosten
hierfür sind in die entsprechenden Positionen
einzukalkulieren.
Die Abrechnung der Entsorgung erfolgt nach Gewicht auf
Grundlage der Original-Wiegescheine amtlich
geeichter Waagen des Annahmebetriebes.
Der AN hat auf Verlangen des AG als Beleg über Abfuhr
und Annahme des Abfalls ein Übernahmeschein-
formular des AG zu verwenden. Containerfüllungen und
LKW-Ladungen sind vor Abfuhr vom AG als
Grundlage des Vergütungsanspruches des AN bestätigen
zu lassen; nicht vom AG bestätigte Fuhren
gelangen nicht zur Vergürtung. Der AN hat dem AG
insoweit rechtzeitig, d. h. mindestens drei Tage vor
Ausführungsbeginn, die entsprechenden Arbeiten
anzuzeigen, damit der AG Personal zur Begleitung der
Abfuhrarbeiten für vorgenannte Tätigkeiten
bereitstellen kann.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Entwässerungskanalarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18306
Entwässerungskanalarbeiten, und die Allgemein
Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.
FHRK Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel
e. V.
KRV Kunststoffrohrverband
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation
übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und
technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau
vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich in der Planung
vorgegebene Maße und benannte Höhen auf
Übereinstimmung mit am Bau und an den
Kanalanschlussschächten tatsächlich vorhandenen Höhen
zu prüfen und erforderlichenfalls die
Maßgenauigkeit durch Höheneinmessungen festzustellen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd
sind alle
eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Bagger, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze,
Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert
vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen
ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AG Entwässerungsanlagenpläne zur Verfügung
stellt, sind diese vom AN auf Plausibilität,
Dimensionierung, geplante Gefälle und Höhenlagen sowie
die Erfordernis anzuschließender Objekte,
Rückstauverschlüsse, Reinigungsöffnungen usw. zu
prüfen und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen
Baukörper sowie mit den Anschlussbedingungen der
örtlichen Abwasserbetriebe zu prüfen.
Der AN prüft gleichfalls unaufgefordert, ob
Entwässerungskanalleitungen durch wasserundurchlässige
Betonbauteile hindurchgeführt werden und nimmt
Einsicht in ein ggf. vorliegendes WU-Konzept zur
rechtzeitigen Prüfung darüber, ob zum Einbau in
WU-Konstruktionen geeignete, Abdichtungsfunktion
aufweisende Einbauteile geplant und ausgeschrieben
sind. soweit dies bei Durchdringung von
WU-Konstruktionen mit Entwässerungskanalanlagen nicht
der der Fall sein sollte, meldet der AN dem AG
gegenüber unverzüglich Bedenken an!
Die Prüfung der Eignung der ausgeschriebenen und
geplanten Materialien obliegt dem AN insbesondere
unter der Maßgabe, dass unterhalb von Baukörpern
Rohrleitungen als Kunststoffrohr in
Mindest-Ringsteifigkeit SN10 (KG2000-Rohrmaterial oder
höherwertig) und als Metallrohr mindestens
Edelstahlrohr zum Einbau vorgesehen ist, auch wenn
dies nicht durch Normen oder Anschlussbedingungen
vorgegeben ist. Selbes gilt für die
Entwässerungskanalrohre von Verkehrsflächen und
Parkgaragen, die
zwingend mindestens in Edelstahlrohrmaterial
(Werkstoffnummer 1.4404 (V4A)) auszuführen sind. Sehen
Planung und Ausschreibung von diesen allgemeinen
Vorgaben im Einzelfall Abweichendes vor, so teilt der
AN dem AG dies rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführung schriftlich mit, um eine bewusste,
gleichfalls schriftliche Entscheidung des AG darüber
zu erhalten, welche Materialien zur Ausführung
gelangen sollen.
Bei Erfordernis meldet der AN so rechtzeitig vor
Leistungserbringung Bedenken gegen die vom AG
vorgelegte Planung an, dass der AG innerhalb 14 Tagen
Abhilfe durch Umplanung schaffen kann, ohne dass
die Bauausführung des AN hierdurch behindert wird.
Überarbeitet der AN Planungen des AG selber, so sind
die überarbeiteten Pläne dem AG vom AN rechtzeitig vor
Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
3 Ausführung
3.1 Leitungseinbau
Alle vom AN eingebauten Entwässerungskanalleitungen
sind unmittelbar nach dem Einbau vom AN zu
überdecken oder zu schützen. Dies betrifft auch den
Einbau von Rohrdeckeln an sämtlichen offenen
Leitungsenden zur Vermeidung jeglichen Schmutzeintrags.
Werden Grundleitungen durch Fundamente oder andere
Bauteile hindurch geführt oder verlaufen sie
unterhalb von oder querend zu Bauwerkstrennfugen, so
prüft der AN, ob erforderliche
Bewegungsmöglichkeiten für seine Rohre auch unter der
Maßgabe gegeben sind, dass die errechneten
maximalen Setzungsbewegungen eintreten.
Senkrechte Grundleitungen, die Fall- oder
Standrohranschlüssen dienen, sind mit einer
Verbindungsmuffe in
Höhe -20 bis -50 cm unterhalb OK geplante
Freianlagenoberfläche auszuführen, so dass vom
Folgegewerk
dicht unterhalb der geplanten Geländeoberfläche
angeschlossen werden kann. Die Rohrstutzen sind für die
Dauer der Bauzeit mind. 0,30 m über geplante
Freianlagenoberfläche zu führen und mit Deckeln zu
verschliessen.
3.2 Druckprobe nach Leitungseinbau
Der AN führt unmittelbar nach Leitungseinbau und
-überdeckung eine Leitungsspülung mit Druckprobe
gemäß DIN EN 1610 durch. Als Grundlage hierfür
errechnet der AN selbstständig die zulässigen
Druckabfallwerte und dokumentiert die Druckprobe gemäß
Anforderungen der Norm vollständig und so
weitreichend, dass sämtliche diesbezügliche
Anforderungen der örtlichen Abwasserbetriebe erfüllt
sind und
die Voraussetzungen zur Zustimmung zum Anschluss an
das öffentliche Abwassernetz gegeben sind. Die
Übergabe der Dokumentation erfolgt innerhalb drei
Tagen nach Durchführung der Druckprobe vom AN an
den AG in Dateiform (PDF) und Papierform (dreifach).
Führt der AN die Druckprobe nicht unmittelbar nach
Fertigstellung der entsprechenden
Leistungssystemabschnitte aus, so dass die Leitungen
durch
Folgeleistungen anderer Gewerke überdeckt werden,
trägt der AN alle hieraus gegebenfalls entstehenden
Mehraufwendungen und Schäden Dritter.
3.3 Dokumentationsplanung
Ergeben sich erkennbare Abweichungen bei der
Ausführung der Entwässerungskanalarbeiten von der
Planung, so sind diese vom AN unaufgefordert mit
genauen Aufzeichnungen, Verortungen und Fotos zu
dokumentieren. Der AN bietet dem AG in diesem Fall
eine Revisions- oder Dokumentationsplanung über die
ausgeführten Arbeiten unaufgefordert an, soweit die
diesbezüglichen Leistungen nicht ausgeschrieben sind.
Mehraufwendungen und Schäden, die aus vom AN nicht
dokumentierter und von der Planung abweichender
Leitungsverlegung resultieren, gehen, auch über den
Gewährleistungszeitraum hinaus, zu Lasten des AN.
3.4 Späterer Unterhalt der Entwässerungskanalanlagen
Soweit die vom AN errichteten
Entwässerungskanalanlagen regelmäßiger Inspektion und
Wartung bedürfen,
erstellt der AN für den AG rechtzeitig vor der Abnahme
einen Inspektions- und Wartungsplan, aus dem alle
erforderlichen Arbeiten und deren Erbringungsorte
ersichtlich sind. Soweit entwässerungsrinnen und
Einläufe
vorgesehen sind, die von Folgegewerken ausgeführt
werden, bezieht der AN diese in seine diesbezüglichen
Planerstellung mit ein. Gleichfalls übergibt der AN
dem AG ein Angebot für die Durchführung dieser
Inspektions- und Wartungsarbeiten für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums. Der AN lässt sich den
Empfang der vorgenannten Unterlagen schriftlich vom AG
bestätigen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Betonarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18331 Betonarbeiten, und
die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von
Betonbauwerken e. V.,
Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V.,
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
Bundesverband Leichtbeton e. V.,
Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,
BVSF: Bundesverband Spannbeton-Fertigteildecken e. V.,
DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V.,
DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.
V.,
InformationsZentrum Beton GmbH,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,
VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.
V.,
ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation
übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und
technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau
vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße
und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen zu prüfen und
erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit von Planum oder
Sauberkeitsschicht des Planums durch Nivellement
festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen,
insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der
Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder
Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese
Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung
des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr
nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche
Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als
Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen
lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd
sind alle
eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit
Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN
12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil
des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit
nicht
in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hat der
AN alle Abmessungen, Betongüten,
Expositionsklassen, Bewehrungsstahlgüten,
Betonoberflächen der einzelnen Bauteile usw. den
beigefügten
Unterlagen, insbesondere der Tragwerkswerksplanung,
den Zeichnungen, den Gutachten, Konzepten und
Sonderfachplanungen, zu entnehmen und auf
Plausibilität zu prüfen bzw. auf deren Grundlage zu
ermitteln.
Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen
Maßangaben sind Mindestabmessungen bzw.
Mindestqualitäten.
Soweit die Baugrube AG-seitig erstellt wird, hat der
AN unverzüglich, jedoch spätestens vor
Ausführungsbeginn, eine eventuell vorhandene
Baugrubenumschließung und Bohrpfahlgründung auf
Widersprüche zu vorliegenden Ausführungsgrundlagen zu
überprüfen und bei unzulässigen Toleranzen
Bedenken beim AG anzumelden.
Für Bauteile mit Sichtbetonoberflächen ist immer ein
Schalversatzplan mit der Darstellung aller
vorgesehenen Strukturen, Stöße, Einbauten,
Durchdringungen, Fugen und sonstigen Details zur
Genehmigung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung
beim AG einzureichen.
Der AN arbeitet alle Leerrohre und Unterputzdosen in
seine Werkstatt- und Montageplanung ein. Dem AN
obliegt die rechtzeitige Anforderung und Koordination
des Elektrogewerks für Einbauten in Sichtbetonbauteile
in Bezug auf seine Arbeitsausführung.
Kommt WU-Beton zur Ausführung, konzipiert der AN die
WU-Ausführung eigenverantwortlich in Bezug auf
Materialien, Profile, Bemessungen und Anordnung. Die
WU-Konzeption umfasst neben Einbauplänen
vollständige Material-, Profil- und Lieferlisten mit
Mengen- und Herstellerangaben und Artikelnummern.
Die WU-Konzeption ist vom AN rechtzeitig vor
Materialbestellung zur Kenntnisnahme an den AG zu
übergeben. Dem AN obliegt die Koordination von Planern
und Firmen von Fremdgewerken wie z. B.
Blitzschutz, Sanitär etc. in Bezug auf die WU-Eignung
zum Einbau in die vom AN vorgesehenen
Konstruktionen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Hinweise
Bei Einsatz von Beton mit mindestens der
Festigkeitsklasse C30/37 und/oder durch den Einsatz von
WU-Beton unterliegt die Baustelle mit Beton der
Überwachungsklasse 2. Die Eigenüberwachung ist nach
DIN EN 13670/ DIN 1045-3 Anhang B, die erforderliche
Überwachung durch eine anerkannte
Überwachungsstelle nach DIN 1045-3 Anhang C
durchzuführen. Sämtliche erforderlichen
Überwachungsmaßnahmen sind als Leistungsbestandteil
des AN von diesem zu dokumentieren und dem
AG zur Vorlage beim Prüfstatiker zu übergeben.
Der AN sorgt durch Auflegen von Schutzfolien bzw.
Gleitlagern aus doppellagiger PE-Folie dafür, dass
während des Betonierens kein Beton oder Anmachwasser
in die Hohlkammern von Mauerwerkssteinen
gelangen.
Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen
zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.
3.1.2 Untergrund, Vorleistungen
Soweit Grundleitungen Fundamente queren, stellt der AN
durch Einbau entsprechender Hülsrohre sicher,
dass die laut Statik und Baugrundgutachten zu
erwartenden Setzungen von den vorhandenen
Grundleitungen aufgenommen werden können.
Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der
Sauberkeitsschicht, ob ein bauseitig vorhandenes
Planum ausreichend maßhaltig ist.
3.1.3 Konstruktive Ausführung/Änderung des AN zu
Fertigteilen
Es ist eine verformungsarme und setzungsunempfindliche
Konstruktion zu erstellen. Eine ggf. erforderliche
Rissbreitenbeschränkung ist entsprechend den Vorgaben
der Tragwerksplanung vorzusehen.
Die Verwendung von Fertig- oder Halbfertigteilen ist
dem AN freigestellt, soweit nicht anders beschrieben.
Verwendet der AN Fertig- oder Halbfertigteile, sind
vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und
Montageplanung die erforderlichen statischen Nachweise
bzw. Umrechnungen zu eigenen Lasten zu
erbringen. Bei Erfordernis ist die Tragwerksplanung
rechtzeitig zur Prüfung einzureichen. Die Prüfgebühren
für vom AN veranlasste Änderungen an der Statik trägt
der AN. Ebenso vergütet der AG dem AN lediglich die
Stahlmassen für die AG-seitig vorgesehene
Ortbetonausführung; änderungsbedingte Mehrmengen von
Baustahl oder höhere Preise für Stahl in
(Halb-)Fertigteilen werden vom AG bei AN-veranlassten
Änderungen
nicht vergütet.
3.1.4 Material, Güte
Die Betonrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter
Berücksichtigung der auf den Beton einwirkenden
Einflüsse zu entwickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur
Erfüllung der betontechnologischen Anforderungen
eingesetzt werden. Verzögerer werden nur zugelassen,
wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies
zwingend erfordert.
Es dürfen bei Betonzusatzmitteln nicht mehrere
Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden.
Eine Ausnahme bilden hierbei die Fließmittel.
Für Spannbeton dürfen Beton-Zusatzmittel nur dann
verwendet werden, wenn dafür die Zulassung im
Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist. Bei Stahlbeton
sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen.
Die Expositionsklassen sind entsprechend den
Umweltbelastungen und dem Einbauort der einzelnen
Bauteile zu wählen. Die in der Tragwerksplanung
genannten Expositionsklassen gelten als
Mindestforderung
und sind vom AN nochmals anforderungsbezogen zu prüfen.
Je nach Einbauort ist ein Beton mit hohem Widerstand
gegen Frost- und Taumittel einzusetzen. Dies gilt
insbesondere für Bauteile an Verkehrsflächen. Falls
erforderlich, ist auch die Betondeckung der Bewehrung
entsprechend zu erhöhen.
Alle erdberührten Bauteile sind aus Beton mit hohem
Widerstand gegen chemische Angriffe herzustellen.
Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig
aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser
kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen
Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit
einer Schichtdicke von mindestens 80 mym oder als
Anstrichsystem ausgeführt werden.
Schalungstrenn- und Nachbehandlungsmittel dürfen die
Haftung späterer Nutzschichten (z. B. Fliesen,
Verbundestrich) nicht negativ beeinflussen.
3.1.5 Betonoberflächen/Sichtbetonklasse
Alle offenkundig oberflächenfertig sichtbar
verbleibenden Betonoberflächen (d. h. Flächen ohne
Beschichtungen, Dämmungen, Verkleidungen etc. wie
beispielsweise Tiefgarageneinfahrten, Kellerwände im
Wohnungsbau etc.) werden als Sichtbetonflächen
ausgeführt.
Für die Sichtbetonoberflächen ist das DBV-Merkblatt
"Sichtbeton Planung, Ausschreibung,
Vertragsgestaltung, Ausführung und Abnahme" zu
beachten.
Alle sichtbar bleibenden Betonoberflächen werden
mindestens in Sichtbeton SB2 gemäß DBV-Merkblatt
ausgeführt, soweit keine anderen Angaben zur
Oberfläche gemacht sind. Alle Sichtbetonflächen werden
absolut scharfkantig, ohne Einlegen von Rund- oder
Dreiecksleisten an Innen- und Außenecken, hergestellt.
Sichtbar bleibende Einbauteile für Bauzustände oder
Hebezeuge dürfen nur nach ausdrücklicher
Genehmigung des AGs in Sichtflächen eingebaut werden.
In sichtbar verbleibenden Fassadenflächen
werden keine Einbauteile für Bauzustände zugelassen.
Vor Ausführung der Leistungen ist vom AN beim AG die
Zustimmung zu Nachbesserungen an
Sichtbetonoberflächen einzuholen. In Sichtflächen
werden nur Maßnahmen akzeptiert, die eine Qualität wie
diejenige der benachbarten, vertragsgemäßen
Sichtbetonoberflächen in Struktur, Farbe, Toleranz und
Konstruktion gewährleisten.
Bei Sichtbeton dürfen keine wachshaltigen
Entschalungsmittel verwendet werden. Es sind nur
Zuschlagstoffe
und Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu
verwenden; dabei sind Arbeitsfugen zu vermeiden. Der
Schutz vor Austrocknung und Fremdwasser des
Sichtbetons soll durch nicht direkt anliegende
Kunststofffolien erfolgen. Eine Nassbehandlung ist zu
vermeiden. Wird saugende Schalung verwendet, so ist
sie mit Zementleim vorzubehandeln und vor dem Einbau
trocken abzubürsten.
Horizontale Schalungsstöße sollen auf einer Höhe
liegen; vertikale Stöße sollen gleichen Abstand haben.
Beton für Sichtbeton soll unter Beachtung der
Sieblinien und mit einem W/Z-Faktor kleiner als 0,55
hergestellt werden. Schütthöhen dürfen 50 cm nicht
überschreiten. Auf eine gleichmäßige Schütthöhe und
Verdichtung ist unbedingt zu achten.
Die Oberflächen von Bodenplatten und Deckenplatten
sind eben abzuziehen und glatt abzureiben. Wenn
Bodenbeschichtungen geplant sind, ist die Oberfläche
zu glätten bzw. entsprechend der nachfolgenden
Bodenbeschichtung herzustellen.
Soweit nicht gesondert beschrieben, sind für alle
Oberflächen die Anforderungen der Grenzwerte für
Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 zu erfüllen
(keine erhöhten Anforderungen!).
3.1.6 Schalung
Die Ausführung aller Bauteile - mit Ausnahme von
Gründungbauteilen - erfolgt mit glatter Oberfläche
durch
Einsatz glatter, nicht saugender Schalung mit
regelmäßigen Stößen und Nagelstellen. Betonwarzen und
Grate sind abzuschleifen. Alle Kanten sind zu brechen.
Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten,
damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen
entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen.
Köcherschalungen sind zu entwässern.
In die Schalung eingelegte Schaumkörper für die
Herstellung von Aussparungen sind im Zuge des
Ausschalens vollständig zu entfernen. Ein Ausbrennen
der Schaumkörper zum Ausschalen ist nicht statthaft.
Für Bauteile gleicher Art muss eine jeweils
gleichartige, glatte, neuwertige Systemschalung
eingesetzt
werden. Plattenstöße sind vertieft auszuführen.
Positive Ecken sind scharfkantig auszuführen. Löcher
und
Hüllrohre für Spanndrähte und Schlösser sind
gleichmäßig anzuordnen und nach dem Ausschalen
vertieft zu
schließen. Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen
sind dafür geeignete Spannelemente zu verwenden
und nach dem Ausschalen unverzüglich abzudichten. Alle
Betonwände, Stützen und Decken sind zu
entgraten.
Der AN duldet während seiner Schalarbeiten
Arbeitsunterbrechungen und -behinderungen aus der TGA-
und
Elt-Montage in bauüblichem und mindesterforderlichem
Umfang.
3.1.7 Bewehrung
Alle Abnahmen und Freigaben sind in Eigenverantwortung
des ANs mit dem Prüfingenieur terminlich zu
vereinbaren und technisch zu koordinieren. Dem AG ist
eine Ausfertigung des vom Prüfingenieur erstellten
Abnahmeprotokolls über die Bewehrung zu übergeben.
Zur Abrechnung gelangen nur Stahlmassen gemäß
geprüfter Statik, bzw. gemäß geprüfter
Bewehrungspläne. Der Aufwand für rein konstruktive
Bewehrungen (Bügel, Abstandhalter etc.) sowie für
Bewehrungen, die ausschließlich Transport- und
Bauzuständen dienen, ist vom AN bei der Preisbildung zu
berücksichtigen, da er nicht gesondert zur Abrechnung
gelangt.
3.1.8 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile
Arbeits- und Dehnfugen sollen mindestens 0,50 m
außerhalb von Eck- und Anschlussbereichen vorgesehen
werden. In Bereichen dicht liegender Bewehrung,
insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen, dürfen
keine Arbeitsfugen ausgebildet werden.
Die Verankerung von Mauerwerkswänden an
Stahlbetonbauteilen soll mittels Ankerschienen und
systemzugehöriger Mauerwerksanker erfolgen, der AN
legt die Systemschienen in die Schalung ein.
Bei der Bemessung und Ausführung einbetonierter
Ankerschienen sind mindestens 50 %ige Lastreserven
und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere
Nachinstallationen und Erweiterungen analog zu
Aussparungen vorzusehen.
Soweit Einbauteile von Fremdgewerken in bewehrte
Betonkonstruktionen eingebaut werden, prüft der AN
unverzüglich nach deren Einbau, spätestens jedoch
rechtzeitig vor der Betonage, ob allerorts ausreichende
Bewehrungsabstände zu den Einbauteilen vorhanden sind.
Soweit Bewehrungsmindestabstände
unterschritten werden, meldet der AN Bedenken gegen
die Ausführung an.
3.1.9 Aussparungen, Durchbrüche
Alle AG-seitig angegebenen oder AN-seitig
erforderlichen Durchbrüche und Montageöffnungen sind
vom AN
in seiner Werkstatt- und Montageplanung vorzusehen und
baulich umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen,
dass die Öffnungen so geschlossen werden, dass sie
einerseits leicht zu öffnen und zu verschließen sind,
andererseits die bauphysikalischen Anforderungen (z.
B. Brandschutz, Schallschutz, Gasdichtigkeit) an das
durchdrungene Bauteil berücksichtigen.
3.1.10 Wasserundurchlässiger Beton
Bauteile, die mit dem Grundwasser in Berührung kommen,
d. h., unterhalb des Bemessungswasserstandes
liegen, sind ggf. als "Weiße Wanne", d. h. als
wasserundurchlässige Konstruktion gemäß
DAfStb-Richtlinie
"Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton"
(WU-Richtlinie) herzustellen, soweit vom AG gefordert
oder
beschrieben.
Für alle Räume und Bauteile der Weißen Wanne gilt,
soweit nicht anders beschrieben, die Nutzungsklasse A
der WU-Richtlinie mit erhöhten Anforderungen. Die
Anforderungen für hochwertig genutzte Räume gemäß
DBV-Merkblatt sind zu erfüllen.
3.1.11 Stahlbetonfertigteile
Der Angebotspreis für Stahlbetonfertigteile
beinhaltet, soweit nicht in Leistungspositionen
abweichend
beschrieben, die Herstellung, Lieferung und Montage
von Stahlbetonfertigteilen einschließlich Hilfs-, Trag-
und Schutzgerüsten (mit Ausnahme von Traggerüsten der
Klasse B nach DIN EN 12812),
Montagehalterungen sowie gegebenenfalls erforderlichen
(Mobil-)Kraneinsatz und das Verschließen von
Transportöffnungen. Selbes gilt für jegliche
Mehraufwendungen aus Montagezuständen und
Bauzwischenzuständen, soweit diese nicht
ausschließlich im Zusammenhang mit der
Arbeitsausführung
Dritter erforderlich sind.
Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen
keine zusätzlichen Angaben enthalten sind, ist die
Oberfläche in der nutzungsentsprechenden
Oberflächenqualität gemäß nachstehender Auflistung
auszuführen, dabei sind die Sichtbetonklassen nach
DBV-Merkblatt "Sichtbeton" einzuplanen, wie folgt:
Bauteil Ausführung Oberfläche Sichtbetonklasse
Decken unterseitig glatt 2
Unterzüge 3-seitig glatt 2
Stütze 4- bzw. allseitig glatt 2
Wände 2-seitig glatt 2
Treppen belegt unterseitig und Wangen glatt 2
Treppen fertig allseitig glatt 2
Der Zulassungsbescheid von Fertigteilen muss auf der
Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen.
3.1.12 Faserbeton
Bei Faserbeton ist ausschließlich der Einsatz
bauaufsichtlich zugelassener Fasern (auch bei
Glasfasern)
gestattet. Es dürfen nur alkaliresistente Fasern
zugegeben werden.
3.1.13 Betonarbeiten gegen Bestand
Bei Betonage gegen Bestandswände als einseitig
verlorene Schalung ist vom AN ein prüffähiger
statischer
Nachweis der Bestandswand für Betondruck aus den
Betonierabschnittshöhen des AN zu führen. Der AN
kalkuliert den erhöhten Aufwand für die Betonage in
Höhen-Teilabschnitten ein.
4 Aufmaß/Bautoleranzen
Der AN legt die Meterrisse an, soweit er
Stahlbetonwände erstellt. Hierzu erstellt er ein
Messraster < 2,50 x
2,50 m und anhand dessen eine Höhenkartografie. Aus
diesem Höhenaufmaß legt der AN anschließend je
Deckenebene Meterrisse fest.
Die Meterrisse werden vom AN dauerhaft und
unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und auf
weitere
Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m, jedoch
mindestens ein Meterriss je Wohn- oder
Gewerbeeinheit, übertragen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelle vor Beginn der Bauarbeiten einrichten Baustelle vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten gem.
Baustellen-Einrichtungsplan einrichten;
Dazu gehören alle notwendigen Einrichtungen des
Auftragnehmers um die Baustelle ordentlich und gem. den
gesetzlichen Vorgaben für die vertraglich beauftragten
Bauleistungen zu betreiben.
Notwendige Geräte, Hilfsmittel müssen in ausreichend
großer
Anzahl zur Verfügung stehen.
Ebenso ist eine fachgerechte Mülltrennung auf der
Baustelle
umzusetzen.
Zusätzlicher Hinweis:
Der Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) ist direkt
nach
Auftragserteilung durch den Auftragnehmer (AN) zu
erstellen und dem Bauherrn/Auftraggeber zur Freigabe
vorzulegen; Insbesonders sind die Kranstandorte,
Kranhöhen
und Schwenkbereiche abzustimmen und entsprechend
einzutragen;
Entsprechende Abstimmungen betreffend den örtlichen
Gegebenheiten / Notwendigkeiten, eventuell auch
behördliche
Genehmigungen und vor allem auch nachbarschaftliche
Belange (Überschwenkbereiche, etc.) sind hier im
Vorfeld
durch den AN eingenverantwortlich zu tätigen;
Sämtliche Aufwendungen hierfür sind in diese Position
mit
einzurechnen und werden nicht seperat vergütet!
01.__. 1
Baustelle vor Beginn der Bauarbeiten einrichten
1.00
psch
01.__. 2 Baustelleneinrichtung vorhalten Baustelleneinrichtung vorhalten;
Vorhaltezeit für das Gewerk Baumeister: ca. 6 Wochen;
Abgerechnet wird pro Woche Baustelleneinrichtung
vorhalten;
01.__. 2
Baustelleneinrichtung vorhalten
6.00
Wo
01.__. 3 Baustelleneinrichtung beseitigen Baustelleneinrichtung beseitigen nach Fertigstellung
der
vertraglich beauftragten Bauleistungen;
Hierzu zählen auch alle notwendige Aufwendungen die
notwendig werden um den ursprünglichen Zustand der
genutzten und benutzten BE-Flächen wieder herzustellen;
01.__. 3
Baustelleneinrichtung beseitigen
1.00
psch
01.__. 4 Baukran, Bereitstellung, Liebherr 63K Baukran als Turmdrehkran ohne Gleisanlage auf Baustelle
anliefern und bereitstellen, samt späterem Abbau und
Abtransport. Grundvorhaltezeit: 1 Monat
Standort des Krans ist mit Bauleitung abzustimmen
Ausladung: 43 m
Hakenhöhe: 23 m
max. Tragfähigkeit bei max. Ausladung: 1.150 kg
Leitfabrikat: Liebherr 63K
angebotenes Fabrikat:
01.__. 4
Baukran, Bereitstellung, Liebherr 63K
1.00
St
01.__. 5 Baukran vorhalten vor beschriebenen Baukran
für Nachfolgegewerke für Hebearbeiten
vorhalten
01.__. 5
Baukran vorhalten
10.00
Wo
01.__. 6 Bedienpersonal Baukran vorhalten Vorhalten von Bedienpersonal für vor beschriebenen
Baukran für Nachfolgehandwerker für Hebearbeiten
Abrechnung nach Zeitaufwand mit direkter Abrech-
nung mit den Handwerkern.
01.__. 6
Bedienpersonal Baukran vorhalten
10.00
Wo
01.__. 7 Bauwagen Bauwagen, allseitig isoliert,
Nutzung durch den Auftragnehmer, aufstellen, für die
Dauer der vertraglichen Ausführungsfrist vorhalten
und wieder beseitigen; Ausstattung mit Elektroheizung,
Beleuchtung.
Der Pauschalpreis ist anzubieten einschließlich
beleuchten, beheizen und 1 x wöchentlich reinigen.
Grundstandzeit: 4 Wochen.
01.__. 7
Bauwagen
O
1.00
psch
01.__. 8 Bauwagen vorhalten wie vor, jedoch Vorhalten für 12 Wochen
01.__. 8
Bauwagen vorhalten
12.00
Wo
01.__. 9 Mobile Toilette Mobile Toilette,
einschl. aufstellen, säubern, entleeren und räumen.
Die Reinigungs- und Entleerungsintervalle sind der
Benutzungsintensität anzupassen.
Gleichzeitig Beschäftigte: bis zu 20 Personen.
Grundstandzeit: 4 Wochen.
01.__. 9
Mobile Toilette
2.00
St
01.__. 10 Mobile Toilette vorhalten vor beschriebene Mobile Toilette
vorhalten
01.__. 10
Mobile Toilette vorhalten
12.00
Wo
01.__. 11 Bauzaun aufstellen Bauzaun auf unbefestigten Grund einrichten, vor-
halten und nach Fertigstellung des Bauwerks ab-
bauen.
Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen, zu-
sätzlich verschraubt, mit Rundstahlfüllstäben, Stütz-
enfüße aus Beton, einschl. sämtlicher Verbindungen,
Kupplungen, etc.,
Türen und Tore werden übermessen und als Zulage
gesondert vergütet.
Zaunhöhe ca. 2,00 m.d
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__. 11
Bauzaun aufstellen
257.00
m
01.__. 12 Bauzaun, vorhalten vor beschriebenen Bauzaun aus mobilen
Stahlrahmenelementen mit
Rundstahlfüllstäben-Gitterfüllung,
Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen,
Kupplungen etc., vorhalten und unterhalten.
Vorhaltedauer :'39'Wochen
01.__. 12
Bauzaun, vorhalten
10,023.00
mWo
01.__. 13 Zulage für Tore 3,50 m Zulage zur vorhergehenden Position,
für das Erstellen, vorhalten und beseitigen eines
verschließbaren Tores, 2-flüglig,
passend zum Zaunsystem,
inkl. diebstahlgesicherten Überwurfschloss.
Tor dient als Baustellenzufahrt.
Lichte Durchgangsweite: 3,50 m.
01.__. 13
Zulage für Tore 3,50 m
1.00
St
01.__. 14 Tor 3,50 m, vorhalten vor beschriebenen Tore 3,50 m, 2-flüglig,
inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc.,
vorhalten und
unterhalten.
Vorhaltedauer :'39'Wochen
01.__. 14
Tor 3,50 m, vorhalten
39.00
StWo
01.__. 15 Einholung von Bestandsunterlagen Einholung von Bestandsunterlagen für sämtliche Kabel
und
Leitungen von den entsprechenden Versorgungsträgern
bevor
mit Grabarbeiten am Baugrundstück begonnen wird;
01.__. 15
Einholung von Bestandsunterlagen
O
1.00
psch
01.__. 16 Bauwasseranschluß Bauwasseranschluss nach freiem Ermessen des AN,
in genügender Anzahl und mit geeichter Wasseruhr,
ausreichend dimensioniert für die Versorgung des ge-
samten Baustellenbetriebes,
auch als Anschluß für Fremdfirmen nutzbar,
einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung des Bau-
werks abbauen.
Der AN hat die Einrichtung und Beseitigung der Anlage
mit dem AG abzustimmen und die Nebenkosten in den
Pauschalpreis einzurechnen.
Die anfallenden Verbrauchskosten, ohne weitere Zu-
schläge, werden vom Auftraggeber getragen.
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__. 16
Bauwasseranschluß
1.00
psch
01.__. 17 Bauwasseranschluss vorhalten Bauwasseranschluss über die Dauer der vertraglich
vereinbarten Ausführungsfrist hinaus vorhalten.
01.__. 17
Bauwasseranschluss vorhalten
31.00
Wo
01.__. 18 Baustromanschluss Baustromanschluss nach freiem Ermessen des AN,
einschl. Elektrohauptverteilungsanlage in genügender
Anzahl, ausreichend dimensioniert und abgesichert,
für die Versorgung des gesamten Baustellenbetriebes,
auch als Anschluß für Fremdfirmen nutzbar,
einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung des Bau-
werks abbauen.
Der AN hat die Einrichtung und Beseitigung der Anlage
mit dem AG abzustimmen und die Nebenkosten in den
Pauschalpreis einzurechnen.
Die anfallenden Verbrauchskosten, ohne weitere Zu-
schläge, werden vom Auftraggeber getragen.
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__. 18
Baustromanschluss
1.00
psch
01.__. 19 Baustromanschluss vorhalten Baustromanschluss über die Dauer der vertraglich
vereinbarten Ausführungsfrist hinaus vorhalten.
01.__. 19
Baustromanschluss vorhalten
31.00
Wo
01.__. 20 Baustromanschluss, Unterverteilung Elektrounterverteilungen für Ausbaufirmen,
nach Absprache mit der Bauleitung,
in allen Geschossen, mind. 2x je Geschoss,
aufbauen, vorhalten und nach Fertigstellung des
Bauwerks abbauen, einschl. aller erforderlichen
Anschlussleitungen und Nebenleistungen.
Der AN hat die Einrichtung und Beseitigung der
Anlage mit dem AG abzustimmen und die Neben-
kosten in den Pauschalpreis einzurechnen.
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__. 20
Baustromanschluss, Unterverteilung
2.00
St
01.__. 21 Baustromanschluss, Unterverteilung vorhalten Elektrounterverteilung über die Dauer der vertraglich
vereinbarten Ausführungsfrist hinaus vorhalten.
01.__. 21
Baustromanschluss, Unterverteilung vorhalten
44.00
StWo
01.__. 22 Höhenmeßpunkt und Polygonpunkt herstellen; Herstellen von 1 Hohenmesspunkt und 1 Polygonpunkt vor
Beginn der Baumaßnahme und für die gesamte Bauzeit
sicher
vorhalten;
01.__. 22
Höhenmeßpunkt und Polygonpunkt herstellen;
O
1.00
St
01.__. 23 Schnurgerüst Aufstellen bzw. anbringen des Schnurgerüstes
rings um die Baugruben, solide verstrebt u. ent-
sprechend baurechtlicher Vorschriften erstellt,
einschl. evtl. Geometerhilfen.
Die durchgehend angeordneten Horizontaldielen
zum Einschneiden für den Geometer müssen ab-
solut waagrecht und mindestens 1,00 m über Ge-
lände angebracht werden.
Sie dürfen erst nach erfolgtem Anlegen sämtlicher
Umfassungsund tragender Zwischenwände im EG
entfernt werden. Evtl. erforderliche Abnahme durch
die Baubehörde sind rechtzeitig vom Auftragnehm-
er zu beantragen.
01.__. 23
Schnurgerüst
1.00
psch
01.__. 24 Meterriss auf der Baustelle herstellen; Herstellen von Meterrissen im Gebäude gem. Anordnung
Bauüberwachung und dauerhaft mittels Kunststoffplakette
anbringen;
01.__. 24
Meterriss auf der Baustelle herstellen;
1.00
St
01.__. 25 Schuttcontainer 7 cbm Bauschutt Schuttcontainer 7 cbm für anfallenden Bauschutt
bereitstellen
und beseitigen des Bauschutts.
Abgerechnet wird gemäß Anlieferschein, inkl.
Deponiegebühren, Transportkosten und sonstiger
anfallender
Kosten.
01.__. 25
Schuttcontainer 7 cbm Bauschutt
10.00
t
01.__. 26 Schuttcontainer 10 cbm Restmüll Schuttcontainer 10 cbm für anfallenden Restmüll
bereitstellen
und Beseitigung des Restmülls auf entsprechenden
Deponien
zum sortieren, inkl. aller anfallenden Kosten.
Abgerechnet wird gemäß Anlieferschein, inkl.
Deponiegebühren, Transportkosten und sonstiger
anfallender
Kosten.
01.__. 26
Schuttcontainer 10 cbm Restmüll
12.00
t
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0, Z1.1,
Z1.2, Z2) wird/werden nach den Technischen Regeln
der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
(LAGA) definiert;
Material ist Boden nach o. g. Definition oder besteht
aus Gesteinskörnungen / Gesteinskorn-Gemischen;
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zur
vertraglichen Leistung und sind in die Einheitspreise
einzurechnen:
> Das Zwischenlagern des Bodens zur Beprobung auf der
Baustelle;
> Das Fördern des Bodens innerhalb der Baustelle
unabhängig von der Länge der Förderwege, sofern in
den Leistungspositionen keine Angaben zum Förderweg
gemacht sind;
Abrechnung:
Die Mengenermittlung erfolgt, soweit nachstehend nicht
anders geregelt, im Abtrag;
Die Mengenermittlung von Schüttmaterial aus
Seitenentnahmen wird wie folgt durchgeführt:
> Die Menge des Gesamtauftrages in verdichtetem
Zustand abzüglich der Menge des wiedereingebauten
Abtragsmaterials ergibt die Menge des Schüttmaterials;
Die Mengenermittlung des überschüssigen,
einbaufähigen Abtrag erfolgt durch Abzug der Menge
des Gesamtauftrages in verdichtetem Zustand von der
Menge des einbaufähigen Abtrages;
Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0, Z1.1,
02.__. 1 Oberboden abtragen, beseitigen Oberboden abtragen, beseitigen.
Abtragsmaterial wird Eigentum des AN und ist fach-
gerecht, einschl. aller Kipp- u. Entsorgungsgebühren,
zu entsorgen.
Abtragsdicke bis ca. 35 cm.
lt. Bodengutachten Decklehme mit Bauschutt vermischt
Homogenbereich: O1, entspricht
Bodenklasse 3-4
Abrechnung nach Aufmaß.
02.__. 1
Oberboden abtragen, beseitigen
735.00
m3
02.__. 2 Boden Baugrube, lösen, seitl. lagern Boden über alle Homogenbereiche (gem. DIN 18196) mit
den
Kennwerten gemäß Baugrundgutachten, aus allen
Abtragsprofilen (Herstellung der Baugrube) lösen und am
Rande des Baufeldes in Mieten lagern
Ausbaubereich: Baugrube einschließlich notwendiger
Arbeitsräume und Böschungen von der Geländeoberkante
bis
zur planmäßigen Baugrubensohle;
Aushubtiefe: bis ca. 0,70 m unter Geländeoberkante;
Beim Aufmaß wird die Menge in fester Masse abge-
rechnet. Arbeitsräume zwischen Böschungsfuß und
Außenkante Schalung sind nach DIN 4124 auszu-
führen.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Aushubbereich mit
der Bauleitung in einem Raster von 4x4 m höhen-
mäßig zu vermessen und zeichnerisch festzulegen.
02.__. 2
Boden Baugrube, lösen, seitl. lagern
26.00
m3
02.__. 3 Boden Baugrube, lösen, beseitigen Boden über alle Homogenbereiche (gem. DIN 18196) mit
den
Kennwerten gemäß Baugrundgutachten, aus allen
Abtragsprofilen (Herstellung der Baugrube) lösen,
laden und
von der Baustelle entfernen;
Der geladene Boden geht in das Eigentum des AN über
und ist
von der Baustelle zu entfernen, einschl. aller Kipp-
und
Entsorgungsgebühren, zu entsorgen;
Eventuell entstehende Deponiegebühren sind hier als
unbelasteter Boden mit einzurechen!
Ausbaubereich: Baugrube einschließlich notwendiger
Arbeitsräume und Böschungen von der Geländeoberkante
bis
zur planmäßigen Baugrubensohle;
lt. Bodengutachten Klasse 3-4
Aushubtiefe: bis ca. 0,70 m unter Geländeoberkante;
Beim Aufmaß wird die Menge in fester Masse abge-
rechnet. Arbeitsräume zwischen Böschungsfuß und
Außenkante Schalung sind nach DIN 4124 auszu-
führen.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Aushubbereich mit
der Bauleitung in einem Raster von 4x4 m höhen-
mäßig zu vermessen und zeichnerisch festzulegen.
02.__. 3
Boden Baugrube, lösen, beseitigen
667.00
m3
02.__. 4 Boden Einzel- und Streifenfundamente, lösen, seitl. lagern Boden über alle Homogenbereiche (gem. DIN 18196) mit
den
Kennwerten gemäß Baugrundgutachten, für Einzel- und
Streifenfundamente lösen und am Rande des Baufeldes in
Mieten lagern
Ausbaubereich: Baugrube einschließlich notwendiger
Arbeitsräume und Böschungen von der Sohle Baugrube bis
zur
planmäßigen Fundamentsohle;
Boden für Fundamente,
profilgerecht ab Sohle Baugrube ausheben,
laden, fördern und beseitigen.
Aushubtiefe bis 1,60 m.
Bodenklasse 3 bis 4.
02.__. 4
Boden Einzel- und Streifenfundamente, lösen, seitl. lagern
1,132.00
m3
02.__. 5 Zulage Boden Einzel- und Streifenfundamente, lösen, seitl.
lagern BK 5-6 Zulage zur Vorposition für Bodenklasse 5 u. 6.
Boden über alle Homogenbereiche (gem. DIN 18196) mit
den
Kennwerten gemäß Baugrundgutachten, für Einzel- und
Streifenfundamente lösen und am Rande des Baufeldes in
Mieten lagern
Ausbaubereich: Baugrube einschließlich notwendiger
Arbeitsräume und Böschungen von der Sohle Baugrube bis
zur
planmäßigen Fundamentsohle;
Boden für Fundamente,
profilgerecht ab Sohle Baugrube ausheben,
laden, fördern und beseitigen.
Aushubtiefe bis 1,60 m.
Bodenklasse 5 bis 6.
02.__. 5
Zulage Boden Einzel- und Streifenfundamente, lösen, seitl.
lagern BK 5-6
1,132.00
m3
02.__. 6 Boden Baugrube und Fundamente laden, beseitigen Boden Baugrube im Bereich der Baustelle in Mieten
lagernd,
beseitigen, Abtragsmaterial wird Eigentum des AN und
ist
fachgerecht, einschl. aller Kipp- und Entsorgungs-
gebühren, zu entsorgen.
Abrechnung nach Aufmaß.
Boden über alle Homogenbereiche
02.__. 6
Boden Baugrube und Fundamente laden, beseitigen
1,132.00
m3
02.__. 7 Zulage für die Entsorgung von Böden mit
Zuordnungswert Z1.1 Zulage für die Entsorgung von Böden mit den
Zuordnungswert
Z1.1 nach LAGA gem. technische Regel für die
Verwertung von
mineralischen Abfällen;
Zusätzlicher Hinweis:
In diese Position ist die Beprobung der Böden mit
einzurechen
sowie auch die anfallenden Kosten für die Erstellung
der
Analytik (einschließlich Probenahme und Erstellung des
Untersuchungsberichtes); Der Untersuchungsbericht ist
dem
Bauherrn und Auftraggeber vor Abfuhr der Böden zu
übergeben;
Abgerechnet wird nach Tonnen gem. vorliegenden
Wiegeschein!
02.__. 7
Zulage für die Entsorgung von Böden mit
Zuordnungswert Z1.1
O
2.00
t
02.__. 8 Zulage für die Entsorgung von Böden mit
Zuordnungswert Z1.2 Zulage für die Entsorgung von Aushubmaterial für Böden
mit
den Zuordnungswert Z1.2 nach LAGA gem. technische Regel
für die Verwertung von mineralischen Abfällen;
Zusätzlicher Hinweis:
In diese Position ist die Beprobung der Böden mit
einzurechen
sowie auch die anfallenden Kosten für die Erstellung
der
Analytik (einschließlich Probenahme und Erstellung des
Untersuchungsberichtes); Der Untersuchungsbericht ist
dem
Bauherrn und Auftraggeber vor Abfuhr der Böden zu
übergeben;
Abgerechnet wird nach Tonnen gem. vorliegenden
Wiegeschein!
02.__. 8
Zulage für die Entsorgung von Böden mit
Zuordnungswert Z1.2
O
1.00
t
02.__. 9 Boden als Handaushub Bodenaushub in Handschachtung,
Aushubmaterial ist seitlich zu lagern.
über alle Homogenbereiche (gem. DIN 18196)
mit den Kennwerten gemäß Baugrundgutachten.
Die Position ist dort anzuwenden, wo der Einsatz
von Kleinbaggern nicht möglich ist oder wo Hand-
schachtung vom AG ausdrücklich gefordert wird.
02.__. 9
Boden als Handaushub
10.00
m3
02.__. 10 Erdplanum herstellen Erdplanum herstellen auf die planerische Höhe mit einer
Ebenheit von ca. +- 3,0 cm nach dem Bodenaushub und
fachgerecht verdichten.
Dabei ist zu beachten, dass notwendige Längs- und
Querneigungen berücksichtigt werden damit eventuell
anfallende Oberflächenwässer (auch Schichtenwässer
wegen
Hanglage) fachgerecht abgeleitet werden können zum
Schutze
des Erdplanums!
Sämtliche Aufwendungen zum Schutz des Erdplanums
resultierend aus Oberflächen- und Schichtenwässer sind
gem.
ZTVE sog. Nebenleistungen und sind in diese Position
mit
einzurechnen!
Zusätzlicher Hinweis:
Explizit wird hier auf die Anforderungen gem. ZTVE
"Zusätzliche
Technische Vorschriften im Erdbau" verwiesen!
Als Erdplanum wird die planmäßige Sohle nach dem
Bodenaushub bezeichnet.
02.__. 10
Erdplanum herstellen
1,200.00
m2
02.__. 11 Untergrund verdichten unter Bodenplatte/Fundamenten Untergrund verdichten,
innerhalb der Abtragsflächen,
mit geeignetem Verdichtungsgerät,
Verformungsmodul
auf UK Bodenplatte Evd. mind. 58 MN/m²
02.__. 11
Untergrund verdichten unter Bodenplatte/Fundamenten
1,046.00
m2
02.__. 12 Planum Baugrubensohle Herstellen eines Planums,
in Baugruben und für Fundamente,
vor Einbau der Kiesfilter- oder Sauberkeitsschicht.
Zulässige Abweichung Sollhöhe +/- 2 cm.
02.__. 12
Planum Baugrubensohle
1,046.00
m2
02.__. 13 Lastplattendruckversuch Lastplattendruckversuche durchführen,
in Abstimmung mit örtlicher Bauleitung u. Statiker,
zur Überprüfung der Tragfähigkeit der Unterbau-
schichten.
Ausführung der Prüfung durch ein unabhängiges
Prüfinstitut, sowie der Ausarbeitung eines Prüfpro-
tokolls zur weiteren Verwendung des AG.
Einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen und
-arbeiten, sowie der Gestellung eines entsprechen-
den Prüfgewichtes.
02.__. 13
Lastplattendruckversuch
6.00
St
02.__. 14 Hinterfüllen Fundamente, Lieferung AN Hinterfüllen von Arbeitsräumen, mit vom AN zu lie-
fernden Stoffen, auch zwischen den Fundamenten.
Einbau profilgerecht einschl. verdichten,
Verdichtungsgrad DPr 100%,
Material: nichtbindiger Boden,
Einbauhöhe bis ca. 1,50 m,
Schichtdicken über 20 bis 30 cm.
02.__. 14
Hinterfüllen Fundamente, Lieferung AN
490.00
m3
02.__. 15 Frostschutz- und Tragschicht 0/32 mm liefern und als einbauen gebrochenes Mineralstoffgemisch 0/32 liefern,
lagenweise in
einer Schichtdicke von maximal 35 cm einbauen und
fachgerecht verdichten im Bereich der neu
herzustellenden Stb-Bodenplatte
Einbaudicke der mineralischen Frostschutz- und
Tragschicht:
40 cm;
Notwendige Standsicherheit: Evd mind. 58 MN/m²
Die Tragschicht dient zur Aufnahme der Bodendämmung
und/oder Sauberkeitsschicht und ist in einer Ebenheit
von ca. +-
10 mm herzustellen;
02.__. 15
Frostschutz- und Tragschicht 0/32 mm liefern und als einbauen
355.00
m3
02.__. 16 Planum Frostschutz- und Tragschicht herstellen als
frostsicheres und drainfähiges Planum
für die Stb-Bodenplatte Unter denr Stb-Bodenplatte ist eine Frostschutz- und
Tragschicht als frostsicheres und drainagefähiges
Schotterplanum 0/32 mm herzustellen;
Das zu liefernde Material (Frostschutzschotter 0/32)
ist in der
vorherigen Position "Frostschutz- und Tragschicht
liefern und
einbauen" beschrieben;
In dieser Position sind die Leistungen zur Herstellung
der
planmäßigen Höhe für eine erhöhte Ebenheits-Anforderung
der Frostschutzschicht einzurechnen. Das Sohlplanunm
ist auf
eine Ebenflächigkeit von ca. +-5 mm herzustellen und zu
verdichten;
Zusätzlicher Hinweis:
ein notwendiges Zwischenplanum wird hier NICHT mit
abgerechnet weil die entsprechenden Aufwendungen dafür
in
der Position "Frostschutz liefern und einbauen mit
einer
Ebenheit von +-10 mm" mit einzurechnen sind!
02.__. 16
Planum Frostschutz- und Tragschicht herstellen als
frostsicheres und drainfähiges Planum
für die Stb-Bodenplatte
1,094.00
m2
02.__. 17 Unbelasteten Boden 0/32 liefern und einbauen als
Bauwerksverfüllung Unbelasteten Boden als kornabgestuftes und
verdichtfähiges
Mineralstoffgemisch 0/32 mm liefern, lagenweise
einbauen und
verdichten als Bauwerksverfüllung bzw. Verfüllung der
Baugrube;
Einbaubereich: Verfüllung Baugrube, lagenweise mit
maximaler Dicke von 30 cm pro Lage);
Einbauhöhe: bis ca. 1,5 m;
Notwendiger Verdichtungsgrad: mind. 95 % der
Proctordichte;
Notwendige Standsicherheit: Evd. mind. 58 MN/m²
02.__. 17
Unbelasteten Boden 0/32 liefern und einbauen als
Bauwerksverfüllung
O
10.00
m3
02.__. 18 Lastplattendruckversuch Lastplattendruckversuche durchführen,
in Abstimmung mit örtlicher Bauleitung u. Statiker,
zur Überprüfung der Tragfähigkeit der Unterbau-
schichten.
Ausführung der Prüfung durch ein unabhängiges
Prüfinstitut, sowie der Ausarbeitung eines Prüfpro-
tokolls zur weiteren Verwendung des AG.
Einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen und
-arbeiten, sowie der Gestellung eines entsprechen-
den Prüfgewichtes.
02.__. 18
Lastplattendruckversuch
6.00
St
02.__. 19 Frostschutzmaterial für Baustellenzufahrt/Lagerflächen Frostschutzmaterial,
für Baustellenzufahrt und Lagerflächen,
liefern, profilgerecht einbauen und verdichten.
Material: Steinschotter, gebrochen.
Dicke: 25 cm.
02.__. 19
Frostschutzmaterial für Baustellenzufahrt/Lagerflächen
1,600.00
m2
02.__. 20 Zulage Kranplatz Zulage zu vor beschriebenem Frostschutzmaterial für
herstellen
und ausreichend verdichten einer Fäche von ca. 6x 6 m
als
Stellplatz für einen Kran Liebherr 63K
02.__. 20
Zulage Kranplatz
1.00
psch
03 Rohbauarbeiten und Abdichtung
03
Rohbauarbeiten und Abdichtung
1. ALLGEMEINES
Alle tragenden Bauteile sind nach den Ausführungs-
bzw. Schal-
und Bewehrungsplänen zu erstellen. Bei Unklarheiten
zwischen
Statikplan und Architektenplan ist der Statiker oder
die
Bauleitung umgehend zu verständigen. Alle tragenden
Bauteile
sind erst nach der Eisenabnahme durch den Statiker zum
Betonieren freigegeben. Das Ing.-Büro ist davon mind.1
Tag
vorher in Kenntnis zu setzen.
Insbesondere dürfen keine zusätzlichen Aussparungen,
Schlitze, Öffnungen usw. in tragenden Bauteilen ohne
Zustimmung des Statikers bzw. der Bauleitung ausgeführt
werden.
Ausführungspläne bzw. Schal- und Bewehrungspläne werden
dem Auftragnehmer (AN) mind. 2 Wochen vor Ausführung
des
betreffenden Bauteils zur Verfügung gestellt. In
Ausnahmefällen
z.B. bei Planungsänderungen, Bauzeitverschiebungen usw.
kann der Planvorlauf auch auf 1 Woche vor Bauausführung
reduziert werden.
Vor Ausführungsstart ist vom AN ein grober Termin- und
Ablaufplan für die Betonage der einzelnen Bauteile zu
erstellen
und zu verteilen, um dem Prüfstatiker ausreichend
Vorlauf für
Abnahmebegehung einzuräumen.
Sollte der AN einen anderen Planvorlauf benötigen, so
hat er
dies unmittelbar nach Auftragserteilung dem Statiker
mitzuteilen. Der Statiker wird dann zusammen mit der
Bauleitung und dem AN einen neuen Planvorlauf
festlegen.
Durch Entgegennahme der Statischen Berechnungen und
Ausführungspläne, sowie durch Abnahme der ausgeführten
Konstruktion von Seiten der Bauleitung, bzw. des
Statikers, wird
der Auftragnehmer von seinen aus dem Vertragsverhältnis
übernommenen Pflichten, besonders hinsichtlich
Gewährleistungspflicht, weder in zivil- noch in
strafrechtlicher
Hinsicht entbunden.
2. S T A H L
Sämtliche Abstandshalter (Betonklötze o.ä.) mit
Ausnahme von
BStG-Körben bzw. Rundstahlbügel für die obere
Bewehrung,
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden
nicht
besonders vergütet.
3. S C H A L U N G E N
Arbeitsfugen die nicht aus den Ausführungsplänen
hervorgehen
werden in Zusammenarbeit mit der Bauleitung, dem
Statiker
und dem AN festgelegt. Der AN ist verpflichtet vor
Abgabe
seines Angebotes sich über geplante Arbeitsfugen,
Bauabläufe
usw. beim Statiker bzw. Architekten zu erkundigen und
hat
diese Informationen seinen Einheitspreisen zu Grunde
zu legen.
Möchte der AN eine Änderung der Arbeitsfugen bzw. des
Bauablaufes erreichen, so kann dies nur nach
Zustimmung des
Statikers bzw. der Bauleitung erfolgen. Alle hierfür
anfallenden
Kosten für die Umplanung der Ausführungs- bzw. Schal-
und
Bewehrungspläne, sowie event. anfallenden Prüfkosten
hat der
AN zu übernehmen.
Die Vorbemerkungen sind Bestandteil der Ausschreibung,
alle hieraus entstehenden Kosten sind in den
Einheitspreisen mit einzukalkulieren!!!
1. ALLGEMEINES
03.__. 1 Sauberkeitsschicht Kiessand Einbau einschl. verdichten von Kiessand 0/7,
als Sauberkeitsschicht unter der Bodenplatte
oder auch zur Aufnahme einer Perimeterdämmung,
profilgerecht mit vom AN zu liefernden Stoffen,
unter Bodenplatten oder Fundamenten,
innerhalb und außerhalb des Bauwerks.
Material: Kiessand 0/7 mm.
Schichtdicke: 5 cm.
03.__. 1
Sauberkeitsschicht Kiessand
1,046.00
m2
03.__. 2 PVC-Folie, 0,2 mm dick, liefern und einbauen PVC-Folie, Dicke mindestens 0,2 mm, auf dem Planum
Baugrube unterhalb der Sauberkeitsschicht liefern und
einbauen, mit mindestens 20 cm Stoßüberlappung (diese
ist in
den Einheitspreis mit einzurechnen und wird im Aufmaß
übermessen);
Diese Folie wird entweder über der
Hartschaum-Bodendämmung oder auf der Sauberkeitsschicht
eingebaut und ist punktuell zu verkleben;
Ebenso sind die Stoßüberlappungen punktuell zu
verkleben; Die
Folie ist gegen ein ungewolltes Verrutschen bzw.
verwehen zu
sichern;
03.__. 2
PVC-Folie, 0,2 mm dick, liefern und einbauen
O
1,045.00
m2
03.__. 3 PVC-Folie, 0,2 mm dick, liefern und einbauen PVC-Folie, Dicke mindestens 0,2 mm, unter der
Stahlbeton-Bodenplatte liefern und einbauen, mit
mindestens 20
cm Stoßüberlappung (diese ist in den Einheitspreis mit
einzurechnen und wird im Aufmaß übermessen);
Diese Folie wird entweder über der
Hartschaum-Bodendämmung oder auf der Sauberkeitsschicht
eingebaut und ist punktuell zu verkleben;
Ebenso sind die Stoßüberlappungen punktuell zu
verkleben; Die
Folie ist gegen ein ungewolltes Verrutschen bzw.
verwehen zu
sichern;
03.__. 3
PVC-Folie, 0,2 mm dick, liefern und einbauen
1,045.00
m2
03.__. 4 Einzelfundamente C25/30, Stahlbeton Einzelfundamente aus Stahlbeton,
Festigkeitsklasse: C25/30
Expositionsklassen: XC2/ XF1, WF
Schalung und Bewehrung in gesonderter Position,
Breite :'1,50 m'
Länge :'1,50 m'
Höhe :'bis 0,50 m
Breite :1,20 m
Länge :1,20 m
Höhe :bis 0,40 m'
03.__. 4
Einzelfundamente C25/30, Stahlbeton
16.00
m3
03.__. 5 Schalung für Einzelfundamente, einseitig Schalung für Plattenränder von Einzelfundamenten, rau,
einhäuptig, einschl. der erforderlichen Abstützungen.
Höhe: 40- 50 cm
03.__. 5
Schalung für Einzelfundamente, einseitig
45.00
m2
03.__. 6 Streifenfundamente C25/30, Stahlbeton Streifenfundamente aus Stahlbeton,
Festigkeitsklasse: C25/30
Expositionsklassen: XC2/ XF1, WF
Schalung und Bewehrung in gesonderter Position,
Streifenfundament Außenwand 150 lfm
Breite :'0,50 m'
Höhe : '1,00 m'
Streifenfundament Innenwand 50 lfm
Breite :'0,50 m'
Höhe : '0,40 m'
03.__. 6
Streifenfundamente C25/30, Stahlbeton
89.00
m3
03.__. 7 Schalung Streifenfundamente, beidseitig Schalung für Streifenfundamente, beidseitig, rau,
einschl. der erforderlichen Abstützungen,
Höhe: 40- 100 cm
die Abrechnung erfolgt je Ansichtsseite Wand
03.__. 7
Schalung Streifenfundamente, beidseitig
357.00
m2
03.__. 8 Durchbruch Streifenfundament Außenwand Durchbruch in Frostschürze/ Sockel, im Zuge der
Herstellung,
inkl. Wiederverschließen nach Haustechnikverlegung.
Größe Durchbruch: 25x 25 cm
Dicke: 50 cm
03.__. 8
Durchbruch Streifenfundament Außenwand
O
1.00
St
03.__. 9 Bodenplatte Stb.-Bodenplatte,
auf verdichtetem Kiesunterbau, Trennlage oder
Sauberkeitsschicht,
Festigkeitsklasse: C25/30
Expositionsklassen: XC2, WF
Schalung und Bewehrung in gesonderter Position,
Untergrund und Oberfläche waagrecht,
Dicke 20 cm.
03.__. 9
Bodenplatte
1,046.00
m2
03.__. 10 Schalung Bodenplatte, Plattenränder, rau Schalung für Plattenränder von Boden- und
Fundamentplatten,
rau, einhäuptig.
Bauteil Schalung: Plattenränder
Dicke Platte :'20 cm'
03.__. 10
Schalung Bodenplatte, Plattenränder, rau
32.00
m2
03.__. 11 Kantenschutzwinkel, verzinkt Kantenschutzwinkel 50/5 mm bei Sektionaltor,
mit Ankern zum Einbetonieren, für den Schutz von
Betonkanten
aus St37-2 feuerverzinkt (FV),
liefern und gemäß Einbau- und Verwendungsanleitung des
Herstellers an der Schalung befestigen,
Einzellänge 2500mm,
Mögliches Fabrikat: z. B. HALFEN Kantenschutzwinkel HKW
50/5 oder gleichwertig;
angebotenes Fabrikat:
03.__. 11
Kantenschutzwinkel, verzinkt
O
2.50
m
03.__. 12 Aufzugsunterfahrt Bodenplatte Stb.-Bodenplatte,
auf verdichtetem Kiesunterbau, Trennlage oder
Sauberkeitsschicht,
Festigkeitsklasse: C25/30
Expositionsklassen: XC2, WF
Schalung und Bewehrung in gesonderter Position,
Untergrund und Oberfläche waagrecht,
Dicke 20 cm.
03.__. 12
Aufzugsunterfahrt Bodenplatte
1.70
m3
03.__. 13 Schalung Bodenplatte Aufzugsunterfahrt, Plattenränder, rau Schalung für Plattenränder von Boden- und
Fundamentplatten,
rau, einhäuptig.
Bauteil Schalung: Plattenränder
Dicke Platte :'20 cm'
03.__. 13
Schalung Bodenplatte Aufzugsunterfahrt, Plattenränder, rau
2.20
m2
03.__. 14 Aufzugsunterfahrt Seitenwände Stb.-Seitenwände der Aufzugsunterfahrt,
auf tragfähigem, waagrecht hergestelltem Untergrund,
inkl. notwendiger Trennlage,
Festigkeitsklasse: C25/30
Expositionsklassen: XC2, WF
Schalung und Bewehrung in gesonderter Position,
Oberflächen lotrecht und eben,
Wanddicke 20 cm
03.__. 14
Aufzugsunterfahrt Seitenwände
9.80
m3
03.__. 15 Schalung Seitenwände Aufzugsunterfahrt, beidseitig Schalung für Seitenwände der Aufzugsunterfahrt,
beidseitig,
rau,
einschl. der erforderlichen Abstützungen,
Höhe: 92 cm
die Abrechnung erfolgt je Ansichtsseite Wand
03.__. 15
Schalung Seitenwände Aufzugsunterfahrt, beidseitig
16.30
m2
03.__. 16 Aufzugsschacht Seitenwände Stb.-Wände des Aufzugsschachts,
im Gebäude, auf tragfähigem Untergrund,
Herstellung in Ortbeton,
Festigkeitsklasse: C25/30
Expositionsklasse: XC1
Schalung und Bewehrung in gesonderter Position,
Oberflächen lotrecht und eben,
Wanddicke 20 cm
03.__. 16
Aufzugsschacht Seitenwände
16.90
m3
03.__. 17 Schalung Seitenwände Aufzugsschacht, beidseitig Schalung für die Seitenwände des Aufzugsschachts,
beidseitig,
einschl. der erforderlichen Abstützungen,
Höhe: 7,2 m
Geschossstoß bei 3,8 m
die Abrechnung erfolgt je Ansichtsseite Wand
03.__. 17
Schalung Seitenwände Aufzugsschacht, beidseitig
159.00
m2
03.__. 18 Einbau Ankerschienen in Seitenwände Zulage zur Vorposition
Einbau von Ankerschienen TA 40/22 in Ortbetonbauteile
fachgerechtes Einsetzen, Befestigen und Ausrichten der
Lastösen gemäß Herstellervorgaben und statischen
Anforderungen
Einbau vor dem Betonieren, inklusive Fixierung in der
Schalung,
Sicherung gegen Verschieben sowie Herstellung der
erforderlichen Betondeckung
Koordination mit Bewehrungsarbeiten und Sicherstellung
der
korrekten Lage im Bauteil
Nacharbeiten an der Schalung zur Aufnahme der
Einbauteile
Lieferung der Lastösen erfolgt bauseits durch den
Aufzugshersteller
Schienenlänge 130 cm
03.__. 18
Einbau Ankerschienen in Seitenwände
16.00
St
03.__. 19 Deckel Aufzugsschacht Stb.-Schachdeckel des Aufzugsschachts,
im Gebäude, als tragende Abdeckung aus Ortbeton,
Untergrund eben vorbereitet,
Festigkeitsklasse: C25/30
Expositionsklasse: XC1
Schalung und Bewehrung in gesonderter Position,
Oberfläche waagrecht und glatt,
Dicke 20 cm
03.__. 19
Deckel Aufzugsschacht
1.30
m3
03.__. 20 Schalung Deckel Aufzugsschacht Schalung für den Stahlbetondeckel des Aufzugsschachts,
für Ortbetonarbeiten gemäß Vorgaben,
inkl. erforderlicher Abstützungen und Auflager,
für eine lot- und waagrecht ausgerichtete Betonfläche,
Schalhaut in geeigneter Qualität zur Herstellung
glatter
Sichtflächen,
Dicke des Bauteils: 20 cm
03.__. 20
Schalung Deckel Aufzugsschacht
8.50
m2
03.__. 21 Einbau Lastösen in Deckel Zulage zur Vorposition
Einbau von R9-Lastösen in Ortbetonbauteile
- fachgerechtes Einsetzen, Befestigen und Ausrichten
der
Lastösen gemäß Herstellervorgaben und statischen
Anforderungen
- Einbau vor dem Betonieren, inklusive Fixierung in der
Schalung, Sicherung gegen Verschieben sowie
Herstellung der
erforderlichen Betondeckung
- Koordination mit Bewehrungsarbeiten und
Sicherstellung der
korrekten Lage im Bauteil
- Nacharbeiten an der Schalung zur Aufnahme der
Einbauteile
- Lieferung der Lastösen erfolgt bauseits durch den
Aufzugshersteller
03.__. 21
Einbau Lastösen in Deckel
3.00
St
03.__. 22 Deckel Aufzugsentrauchung Durchbruch Durchbruch für Aufzugsentrauchung im Schachtdeckel,
herzustellen gemäß Planvorgaben,
inkl. Aussparung, Schließen der Schalhaut,
sowie aller erforderlichen Abstützungen und
Anpassungen der
Deckelschalung,
Kanten sauber und rechtwinklig auszuführen,
Maße laut Ausführungsplanung,
03.__. 22
Deckel Aufzugsentrauchung Durchbruch
1.00
St
03.__. 23 Aufzugsöffnungen Herstellen von Aufzugsöffnungen,
1,20 m × 2,40 m,
inkl. erforderlicher Aussparungen,
Anpassen und Schließen der Schalung,
saubere, rechtwinklige Kanten,
Maße gemäß Ausführungsplanung.
03.__. 23
Aufzugsöffnungen
2.00
St
03.__. 24 Betonstahl B500A S (Stabstahl) liefern und einbauen Betonstahl B500A S in verschiedenen Durchmessern und
Längen schneiden, biegen und verlegen
Liefern und verlegen der Bewehrung gemäß geprüften und
freigegebenen Bewehrungsplan; Eine Abrechnung erfolgt
nach geprüfter und freigegebener Stahlliste (in
Tonnen);
Hinweis:
Vor dem Betonieren ist die Bewehrung durch eine
ingenieurtechnische Kontrolle zu überprüfen und zu
protokollieren; Erst nach dieser Kontrolle erfolgt eine
Betonier-Freigabe!
03.__. 24
Betonstahl B500A S (Stabstahl) liefern und einbauen
1.40
t
03.__. 25 Betonstahlmatten B500A M liefern und einbauen Betonstahlmatten B500A M als Lager- und Listenmatten
schneiden, biegen und verlegen
Liefern und verlegen der Bewehrung gemäß geprüften und
freigegebenen Bewehrungsplan; Eine Abrechnung erfolgt
nach
geprüfter und freigegebener Stahlliste (in Tonnen);
Hinweis:
Vor dem Betonieren ist die Bewehrung durch eine
ingenieurtechnische Kontrolle zu überprüfen und zu
protokollieren; Erst nach dieser Kontrolle erfolgt eine
Betonier-Freigabe!
03.__. 25
Betonstahlmatten B500A M liefern und einbauen
13.90
t
03.__. 26 Kleineisenteile liefern und einbauen Kleineisenteile St 37 für Abstandshalter etc. liefern
und
fachgerecht gem. Ausführungsplanung und allgemeinen
Stand
der Technik in die Bewehrung einbauen;
Stahlgüte: St 37;
Abrechnung in Tonnen;
03.__. 26
Kleineisenteile liefern und einbauen
1.00
t
03.__. 27 Beton-Probekörper zur Kontrollprüfung herstellen Beton-Probekörper für Kontrollprüfungen des AG
entsprechend
DIN 1048 herstellen, kennzeichnen, nachbehandeln,
verpacken
und an ein unabhängiges Baustoffprüflabor senden.
Die Prüfkosten sind in diesem Einheitspreis
einzurechnen.
Probewürfel 150/150/150 mm für das Bauteil
Stb-Bodenplatte;
03.__. 27
Beton-Probekörper zur Kontrollprüfung herstellen
O
2.00
St
03.__. 28 Mehrsparten-Hauseinführung, Bodenplatte Mehrsparten-Hauseinführungs-Set zur Boden- oder
Deckenmontage für Gas, Wasser, Strom und
Telekommunikation
Einbau: Bodenplatte
Eigenschaften: gas- und druckwasserdicht
bestehend aus:
- Grundkörper für 4 Sparten
- höhenverstellbare Aufstellvorrichtung inklusive
Wassersperrflansch
- 4 Stück Spiralschlauch 14078 inklusive Mantelrohr und
aufgezogenen 3-Stegdichtungen, Länge 3 m
- Dichteinsatz MSH Basic MBK R4
- Spartendichtelement Trinkwasser SDW 1x32/40/50
- Spartendichtelement Strom SDE 1x20-34
- 2 Stück Spartendichtelement Kommunikation SDK
1x13-21+3x7-13+1x5-13
- Gas-Montageset Schuck und RMA
- 2 Stück Manschettenstopfen MS78U 1x24-52 für die
Gewerke
Elektro und Wasser
- 2 Stück Manschettenstopfen MS78K
1x13-21+3x7-13+1x5-12
für das Gewerk Kommunikation
- Universal-Gasabschlussstopfen ABG63/70/78 1x32/40/50
Mögliches Fabrikat: z. B. hauff technik, MSH Basic
FUBO SR4
BHP oder gleichwertig;
angebotenes Fabrikat:
03.__. 28
Mehrsparten-Hauseinführung, Bodenplatte
1.00
St
03.__. 29 Einsparten-Hauseinführung, Bodenplatte Einsparten-Hauseinführungs-Set zur Boden- oder
Deckenmontage für Strom
Bauteil: Einsparten-Hauseinführung
Einbau: Bodenplatte
bestehend aus:
- 1 Stück Rohbauteil für Bodenplatte: ESG100 FUBO
werkseitig
verbunden mit geprüftem Leerrohrsystem
- 1 Stück Aufstellvorrichtung inklusive
Wassersperrflansch
- 1 Stück Spiralschlauch 14110/10000, Länge 10 m
- 1 Stück Dichtelement für Wasser oder Strom: HRK100
SSG -
1x18-65 b40 PAGF/A4/EPDM55
- 1 Stück Leerrohrabschluss: ABEK95/102/110
1x18-65+2x16-20+2x12-16+2x5-10 b50
Mögliches Fabrikat: z. B. hauff technik, ESG100 FUBO
BHPXL
oder gleichwertig;
angebotenes Fabrikat:
03.__. 29
Einsparten-Hauseinführung, Bodenplatte
1.00
St
03.__. 30 Einsparten-Hauseinführung, Bodenplatte Einsparten-Hauseinführungs-Set zur Boden- oder
Deckenmontage für Strom oder Telekommunikation
Bauteil: Einsparten-Hauseinführung
Einbau: Bodenplatte
Wassereinwirkungsklasse DIN 18533 W1-E
Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,0 bar
Prüfungen: geprüfte Dichtheit nach DVGW VP 601
bestehend aus:
- 1 Stück Mauerkragen-Set
- 1 Stück Kabelabdichtung Kabu-IN DD 7-48
- 1 Stück Kabuflex R plus 750 co2ntrol, Länge 10 m
Mögliches Fabrikat: z. B. Fränkische, Kabu-FESH Set
Elektro
110/10B oder gleichwertig;
angebotenes Fabrikat:
03.__. 30
Einsparten-Hauseinführung, Bodenplatte
2.00
St
03.__. 31 Abdichtung W1.2-E, PMBC, Fundamente und Wandsockel Herstellen einer Abdichtung der Außenfläche von
Fundamenten
und Wandsockeln, gegen Bodenfeuchte und nicht
drückendes
Wasser mit einer kunststoffmodifizierten
Bitumendickbeschichtung (PMBC), als Spachtelmasse in
zwei
Arbeitsgängen, einschl. systembedingtem Voranstrich.
Untergrund vorbereitet.
Untergrund: gereinigte Fläche/Kratzspachtelung
Abdichtung: PMBC (kunststoffmodifizierte
Bitumendickbeschichtung)
Eigenschaft: schnell trocknend, hochflexibel
Arbeitsgänge: min. 2
Wassereinwirkungsklasse: W1.2-E
Rissüberbrückungsklasse: RÜ1-E bis RÜ3-E
Verarbeitung: frisch in frisch
Bauteil: Fundamente seitlich und oben
03.__. 31
Abdichtung W1.2-E, PMBC, Fundamente und Wandsockel
413.00
m2
03.__. 32 Waagerechte Abdichtung, KSK Bitumenbahn, Bodenplatte Herstellen einer waagerechten Abdichtung nach DIN
18533 auf
der Bodenplatte mittels einer KSK Bitumenbahn.
Untergrundvorbereitung Bodenplattenoberfläche: reinigen
(staub-, trennmittel- und loseteilfrei),
Fehlstellen/Grate
beseitigen, Untergrund trocken und geeignet für
Verklebung
herstellen.
System-Voranstrich/Grundierung (Primer) entsprechend
Herstellerangaben für KSK-Bahnen auf Beton, inkl.
Warte-/Trocknungszeiten.
Liefern und vollflächiges, hohlraum- und faltenfreies
Verlegen
der KSK-Bitumenbahn über die gesamte Fläche der
Bodenplatte.
Ausbildung von Stößen/Überlappungen, Endstößen und
Anschlüssen nach Herstellerangaben, inkl. sorgfältigem
Anreiben/Andrücken (z.B. Andrückrolle) und ggf.
systemzugehöriger Naht-/Stoßsicherung.
Abdichtung ist im Bereich der Wandaufstellung
(Holzrahmenbauwand auf Bodenplatte) durchlaufend
herzustellen; mechanische Durchdringungen der
Abdichtung in
diesem Bereich sind unzulässig (Ausführung der
Wandbefestigung/Schwellenkonstruktion gemäß
Detailplanung).
Schutz der fertigen Abdichtung gegen Beschädigungen
bis zur
weiteren Schichtenfolge (z.B. Dämmung) durch geeignete,
systemverträgliche temporäre Schutzmaßnahmen nach
Erfordernis.
03.__. 32
Waagerechte Abdichtung, KSK Bitumenbahn, Bodenplatte
1,045.00
m2
03.__. 33 Anschluss KSK (Bodenplatte, waagerecht) an PMBC
(Fundamentsockel, vertikal) Herstellen eines dauerhaften, hinterlaufsicheren
Anschlusses/Übergangs der waagerechten
KSK-Bitumenbahnenabdichtung auf der Bodenplatte an die
vertikale PMBC-Abdichtung am Fundamentsockel (W1.2-E
gemäß gesonderter PMBC-Position), ohne Aufkantung der
Flächenabdichtung und ohne Hohlkehle, gemäß System- und
Herstellerangaben.
- Vorbereiten der Anschlusszone an
Bodenplattenrand/Plattenkante und Sockelfläche:
reinigen,
trocknen, geeignet herstellen; Kantenbereich so
vorbereiten,
dass ein sicherer Übergangsstreifen vollflächig
anliegen und
verklebt werden kann.
- Systemprimer/Voranstrich für den
Übergangs-/Anschlussstreifen auf KSK-Bahn (horizontal)
und
auf mineralischem Untergrund (Stirn-/Sockelfläche)
gemäß
Herstellerangaben.
- Liefern und Einbauen eines systemkompatiblen,
bahnenförmigen Übergangs-/Anschlussstreifens
(bituminös/KSK- oder System-Anschlussbahn), der
- auf der waagerechten KSK-Bahn ausreichend
überlappt,
- über die Bodenplattenkante geführt wird,
- und auf der vertikalen Sockelfläche eine
ausreichend große,
systemkonforme Anschlussfläche für die PMBC-Abdichtung
herstellt.
- Herstellen der Überlappungs-/Stoßbereiche des
Anschlussstreifens nach Herstellerangaben (vollflächig
verklebt,
hohlraumfrei angedrückt, Stoßsicherung mit
Systemzubehör
falls erforderlich).
- Aufbringen der PMBC-Abdichtung im Anschlussbereich
so,
dass der Übergangsstreifen als Untergrund/Anschlusszone
vollständig und systemkonform eingebunden wird
(Überarbeitung/Überdeckung nach Systemvorgaben).
- Schutz der Anschlusszone gegen mechanische
Beschädigung
bis zur Fertigstellung der Perimeterdämmung/Schutzlage
und
Arbeitsraumverfüllung.
03.__. 33
Anschluss KSK (Bodenplatte, waagerecht) an PMBC
(Fundamentsockel, vertikal)
165.00
m
03.__. 34 Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100 mm, unter
Bodenplatte Außenliegende Wärmedämmung unter Bodenplatten und
Fundamenten gegen Erdreich mit sehr hoher
Druckbelastung
(ds), aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten mit
umlaufendem Stufenfalz.
Untergrund :'Sauberkeitsschicht'
Dämmstoff: extrudiertes Polystyrol (XPS)
Brandverhalten (DIN EN 13501-1) :'B1'(DIN EN 13501)
Druckbelastbarkeit: ds
Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): ca. 0,040 W/(mK)
Kantenausbildung: mit Stufenfalz umlaufend
Dicke Dämmstoff: 100 mm
Bauteil: unter Bodenplatte
Mögliches Fabrikat: z. B. BASF Styrodur 4000 CS oder
gleichwertig;
angebotenes Fabrikat:
03.__. 34
Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100 mm, unter
Bodenplatte
1,045.00
m2
03.__. 35 Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100 mm, seitlich und unter
Punktfundamente, sowie innenliegende Streifenfundamente Außenliegende Wärmedämmung seitlich und unter
Fundamenten, gegen Erdreich mit sehr hoher
Druckbelastung
(ds), aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten mit
umlaufendem Stufenfalz.
Liefernung, Herstellung inkl. aller benötigten
Befestigungsmittel.
Untergrund :'Sauberkeitsschicht'
Dämmstoff: extrudiertes Polystyrol (XPS)
Brandverhalten (DIN EN 13501-1) :'B1'(DIN EN 13501)
Druckbelastbarkeit: ds
Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): ca. 0,040 W/(mK)
Kantenausbildung: mit Stufenfalz umlaufend
Dicke Dämmstoff: 100 mm
Bauteil: seitlich und unter Fundamenten
Mögliches Fabrikat: z. B. BASF Styrodur 4000 CS oder
gleichwertig;
angebotenes Fabrikat:
03.__. 35
Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100 mm, seitlich und unter
Punktfundamente, sowie innenliegende Streifenfundamente
57.00
m2
03.__. 36 Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100mm, seitlich an äußeren
Streifenfundament, zurückstehend Außenliegende Wärmedämmung seitlich des sockelbildenden
Streifenfundaments, 20 cm von OK Bodenplatte
zurückstehen
lassen.
Gegen Erdreich mit sehr hoher Druckbelastung (ds), aus
extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten mit
umlaufendem
Stufenfalz.
Liefernung, Herstellung inkl. aller benötigten
Befestigungsmittel.
Untergrund :'Sauberkeitsschicht'
Dämmstoff: extrudiertes Polystyrol (XPS)
Brandverhalten (DIN EN 13501-1) :'B1'(DIN EN 13501)
Druckbelastbarkeit: ds
Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): ca. 0,040 W/(mK)
Kantenausbildung: mit Stufenfalz umlaufend
Dicke Dämmstoff: 100 mm
Bauteil: seitlich des Streifenfundaments
Mögliches Fabrikat: z. B. BASF Styrodur 4000 CS oder
gleichwertig;
angebotenes Fabrikat:
03.__. 36
Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100mm, seitlich an äußeren
Streifenfundament, zurückstehend
320.00
m2
03.__. 37 Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100mm, seitlich an Äußerem
Streifenfundament, 20cm ergänzend Außenliegende Wärmedämmung seitlich des sockelbildenden
Streifenfundaments, freigelassene 20 cm ab OK
Bodenplatte
ergänzen nach Aufstellen der Fertigteilwände.
Gegen Erdreich mit sehr hoher Druckbelastung (ds), aus
extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten mit
umlaufendem
Stufenfalz.
Liefernung, Herstellung inkl. aller benötigten
Befestigungsmittel.
Untergrund :'Sauberkeitsschicht'
Dämmstoff: extrudiertes Polystyrol (XPS)
Brandverhalten (DIN EN 13501-1) :'B1'(DIN EN 13501)
Druckbelastbarkeit: ds
Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): ca. 0,040 W/(mK)
Kantenausbildung: mit Stufenfalz umlaufend
Dicke Dämmstoff: 100 mm
Bauteil: seitlich des Streifenfundaments
Mögliches Fabrikat: z. B. BASF Styrodur 4000 CS oder
gleichwertig;
angebotenes Fabrikat:
03.__. 37
Perimeterdämmung, XPS-ds, 040, 100mm, seitlich an Äußerem
Streifenfundament, 20cm ergänzend
34.00
m2
03.__. 38 Feuchteschutzbeschichtung auf XPS Perimeterdämmung am
Streifenfundament (Sockelbereich) Liefern und Herstellen einer Feuchteschutzbeschichtung
auf
seitlich angeordneter XPS-Perimeterdämmung am
Streifenfundament/Sockelbereich.
Untergrund prüfen und für Beschichtung vorbereiten
(XPS-Oberfläche sauber, trocken, frei von trennenden
Stoffen;
Stoßbereiche bündig, Fehlstellen schließen).
Systembedingte Untergrundvorbehandlung/Grundierung
(falls
vom Abdichtungs-/Beschichtungssystem gefordert), inkl.
aller
Nebenleistungen.
Aufbringen einer flexiblen,
kunststoff-/polymermodifizierten
Feuchteschutzbeschichtung (rissüberbrückend/flexibel),
geeignet zur Beschichtung von XPS-Perimeterdämmplatten
im
Sockel-/Erdberührungsbereich, in mind. 2 Arbeitsgängen,
jeweils flächig und gleichmäßig.
Ausbilden/Anarbeiten an Anschlüsse, Kanten, Abschlüsse,
Sockelprofile, Übergänge und Durchdringungen im
Bereich der
beschichteten Fläche nach Detailplanung und
Herstellerangaben.
Schichtdicken- und Trocknungs-/Aushärtezeiten nach
Herstellerangaben einhalten.
03.__. 38
Feuchteschutzbeschichtung auf XPS Perimeterdämmung am
Streifenfundament (Sockelbereich)
200.00
m2
03.__. 39 Schutzlage/Dränschicht, Noppenbahn, 9 mm,
vertikal Schutzlage auf erdberührten Wänden und Fundamenten aus
vlieskaschierten Noppenbahnen als Gleit-, Schutz- und
Lastverteilungsschicht, mit hoher Dränleistung und
Druckfestigkeit, sowie integrierter Stoßverklebung, der
erforderlichen Eckausbildungen und dem Herstellen von
Randabschlüssen und Durchdringungen. Die Noppenbahn ist
mit einer Kappleiste am Bauwerk lagersicher zu
befestigen.
Material der Noppenfolie: PET recycled
Gewicht der Noppenfolie: ca. 740 g/m2
Material des Filtervlieses: PP
Gewicht des Filtervlieses: ca. 125 g/m2
Dicke der Flächendrainage / Drainelement: ca. 10 mm
Druckfestigkeit: mindestens 400 kN/m²
angebotenes Fabrikat:
03.__. 39
Schutzlage/Dränschicht, Noppenbahn, 9 mm,
vertikal
118.00
m2
03.__. 40 Sockelputzsystem komplett Herstellen eines Sockelputzsystems auf dafür geeignetem
Untergrund im Sockelbereich gemäß Detailplanung,
bestehend aus Armierungsschicht mit Gewebeeinlage,
systemzugehöriger Putzgrundierung und Oberputz.
Untergrundprüfung, Reinigen der Flächen
(staub-/trennmittelfrei), ggf. kleine
Ausbesserungen/Planebenheit herstellen,
sodass eine systemkonforme Ausführung möglich ist.
Liefern und Aufbringen einer Armierungsmasse als
Grund-/Armierungslage im Sockelbereich,
inkl. vollflächigem Einbetten eines alkalibeständigen
Glasfasergewebes (Armierungsgewebe) nach Systemvorgabe
(Lage des Gewebes, Überlappungen, Stoßausbildung).
Nach Erhärtung: Liefern und Aufbringen einer
systemzugehörigen Putzgrundierung (Putzgrund) als
Haft-/Egalisations- und
Saugfähigkeitsausgleichsschicht nach
Herstellerangabe.
Liefern und Aufbringen eines Oberputzes für den
Sockelbereich
(z. B. pastöser oder mineralischer Oberputz),
Struktur/Körnung/Farbton gemäß Planung, inkl.
gleichmäßiger
Oberflächenherstellung.
Ausbilden von Anschlüssen und Anarbeiten an angrenzende
Bauteile (z. B. an Abdichtungsebene, Perimeterdämmung,
Sockelabschlüsse), soweit ohne zusätzliche
Profile/Schienen
möglich.
Einhaltung der Verarbeitungsbedingungen
(Temperatur/Untergrundfeuchte) und
Standzeiten/Trocknungszeiten gemäß Herstellerangaben.
Systemkomponenten müssen zueinander kompatibel sein
(Systemaufbau eines Herstellers oder nachweislich
kompatibles
System).
Schichtdicken, Gewebequalität/-überlappung,
Grundierungsauftrag und Oberputzauftrag gemäß
Herstellerangaben.
Mögliches Fabrikat: z. B. Systemkomponenten wie
Armierungsmasse/Gewebe/Putzgrund/Oberputz eines
Herstellers,
z. B. Sto oder gleichwertig.
angebotenes Fabrikat:
03.__. 40
Sockelputzsystem komplett
34.00
m2
03.__. 41 Sockelabschluss-/Sockelprofil (inkl. Befestigung und Anarbeiten) Liefern und montieren von Sockelabschlussprofil(en) /
Sockelprofil(en) im Sockelbereich gemäß Detailplanung,
inkl. Befestigung am Untergrund, Ausrichten,
Stoßausbildung,
Eckausbildung (falls Systembestandteil),
und fachgerechtem Einspachteln/Anarbeiten in die
Armierungsschicht des Sockelputzsystems.
Profil zuschneiden, montieren, ausrichten (flucht- und
höhengerecht).
Befestigungsmittel und Zubehör (Verbinder, Eckstücke,
Tropfkante sofern erforderlich) im System.
Einbindung/Einspachtelung und saubere Anarbeitung an
angrenzende Flächen.
Mögliches Fabrikat: z. B. Sockelprofil eines
Systemanbieters (z.
B. Sto) oder gleichwertig.
angebotenes Fabrikat:
03.__. 41
Sockelabschluss-/Sockelprofil (inkl. Befestigung und Anarbeiten)
165.00
m
03.__. 42 Eckschutzschienen / Kantenschutzprofile (inkl. Einbindung in
Armierungsschicht) Liefern und montieren von Eckschutzschienen /
Kantenschutzprofilen (innen/außen) im Sockelbereich
gemäß Detailplanung, inkl. lot- und fluchtgerechtem
Ausrichten
sowie Einbindung in die Armierungsschicht
des Sockelputzsystems.
Zuschnitt, Montage, Ausrichtung.
Einspachteln/Anarbeiten in Armierungsmasse, inkl.
systemzugehöriger Überdeckungen.
Mögliches Fabrikat: z. B. Eckschutzschienen eines
Systemanbieters (z. B. Sto) oder gleichwertig.
angebotenes Fabrikat:
03.__. 42
Eckschutzschienen / Kantenschutzprofile (inkl. Einbindung in
Armierungsschicht)
10.00
St
04 Entw ässerungs- und Kanalarbeiten
04
Entwässerungs- und Kanalarbeiten
04.__. 1 Verlegen Kunststoff-Abflussrohr DN 100 Liefern und Verlegen Kunststoff-Abflussrohr
Ausführung:
mit Steckmuffe und Gummiring als Kunststoff-PP System,
Formstücke werden
übermessen und als Zulage vergütet
DN: 100
Fabrikat und Typ: KG 2000
04.__. 1
Verlegen Kunststoff-Abflussrohr DN 100
146.00
m
04.__. 2 wie vor, jedoch DN 125 wie vor, jedoch
DN: 125
04.__. 2
wie vor, jedoch DN 125
21.00
m
04.__. 3 Mauerkragen aus EPDM als Zulage Mauerkragen aus EPDM als Zulage,
für Abwasserrohr DN 100.
04.__. 3
Mauerkragen aus EPDM als Zulage
10.00
St
04.__. 4 Kunststoff-Bogen DN 100 45° Kunststoff-Bogen 45°
Ausführung:
mit Steckmuffe und Gummiring
als Kunststoff-PP System
DN: 100
Fabrikat und Typ: KG 2000
04.__. 4
Kunststoff-Bogen DN 100 45°
27.00
St
04.__. 5 wie vor, jedoch 30° wie vor, jedoch
30°
04.__. 5
wie vor, jedoch 30°
7.00
St
04.__. 6 wie vor, jedoch 15° wie vor, jedoch
15°
04.__. 6
wie vor, jedoch 15°
5.00
St
04.__. 7 Kunststoff-Abzweig DN 100 als Zulage Kunststoff-Abzweig als Zulage
Ausführung: mit Steckmuffe und Gummiring als
Kunststoff-PP
System
DN: 100
Fabrikat und Typ: KG 2000
04.__. 7
Kunststoff-Abzweig DN 100 als Zulage
10.00
St
04.__. 8 Übergang Kunststoffrohr DN125 auf DN100 Liefern und fachgerechtes Einbauen eines
Übergangsstückes
(Reduzierstück/Reduktion) aus Kunststoff zur
Verbindung einer
Freispiegelleitung DN 125 auf DN 100, passend zum
vorgesehenen Rohrsystem (z. B. KG / PP / PVC-U) und zur
jeweiligen Verbindungstechnik (Muffe/Steckmuffe).
Inkl. aller erforderlichen Dichtelemente, ggf.
Adapter/Übergangsmuffen, Ausrichten, Einbau in
Leitungstrasse sowie dichtes Herstellen der Verbindung
gemäß
Herstellerangaben und geltenden Normen.
04.__. 8
Übergang Kunststoffrohr DN125 auf DN100
O
1.00
St
04.__. 9 Kanalanschluss DN 100 an bestehenden Schacht Kanalanschluss
Ausführung: an Bestand
DN: 100
04.__. 9
Kanalanschluss DN 100 an bestehenden Schacht
1.00
St
04.__. 10 Kabel- und Leitungskreuzungen Kabel- oder Leitungskreuzungen
Ausführung:
Sicherung mit anderen Rohrleitungen und Kabeln, Rohre
und
Kabel abfangen und unterstützen, Kabelsteine abnehmen
und
seitlich lagern sowie Wiederherstellung der
ursprünglichen Lage
04.__. 10
Kabel- und Leitungskreuzungen
O
5.00
m
04.__. 11 Rohrgraben bis 1,5 m Rohrgraben
Ausführung:
lösen und ausheben, seitlich lagern, Herstellen einer
tragfähigen
Grabensohle, mit unter- und oberseitiger Sandbettung
von je 20
cm, lagenweise Verfüllung und Verdichtung des
Rohrgrabens,
Planierung der Oberfläche, einschliesslich
Füllmaterial,
Abfahren des überschüssigen Materials.
Grabenbreite: 0,60 m
Grabentiefe: bis 1,50 m
Bodenklasse: 3 bis 4
Sonstiges: mit Entsorgungskosten
04.__. 11
Rohrgraben bis 1,5 m
359.00
m
04.__. 12 Zulage Rohrgraben BK 5-6 Zulage zu Vorposition, jedoch für Bodenklasse 5-6
04.__. 12
Zulage Rohrgraben BK 5-6
359.00
m
04.__. 13 Aushub von unbrauchbarem Boden Aushub von unbrauchbarem Boden
Ausführung:
im Bereich der Rohre und Schächte, aufladen und
abfahren mit
Entsorgung
04.__. 13
Aushub von unbrauchbarem Boden
O
5.00
m3
04.__. 14 Kiesmaterial Kiesmaterial
Ausführung: für Rohrgraben als Austausch für den
unbrauchbaren Boden
04.__. 14
Kiesmaterial
O
5.00
m3
04.__. 15 Steinfreies Material Steinfreies Material
Ausführung:
für die Überdeckung der Rohre bis 30 cm über
Rohrscheitel auf
die gesamte Breite des Rohrgrabens mit Verdichtung
DN: 100 bis 200
04.__. 15
Steinfreies Material
O
68.00
m3
04.__. 16 Trassenwarnband Trassenwarnband
Ausführung: zur Sicherung von verlegten Leitungen
04.__. 16
Trassenwarnband
359.00
m
04.__. 17 Stahlüberfahrplatten Stahlüberfahrplatten
Ausführung: zum Schutz der Beläge und Sicherstellung
der
Grundstückszufahrt
04.__. 17
Stahlüberfahrplatten
O
5.00
m2
04.__. 18 Bestandsunterlagen Bestandsunterlagen
Ausführung:
Pläne mit Montage-, Bedienungs- und Wartungsanweisungen
sowie digitalen Datenträger in 3-facher Ausfertigung
geordnet in
DIN A4 Ordner
liefern
04.__. 18
Bestandsunterlagen
1.00
psch
04.__. 19 Insgemeinkosten Insgemeinkosten
Ausführung: Technische Bearbeitung, Versicherungen und
Bauüberwachung
04.__. 19
Insgemeinkosten
1.00
psch
04.__. 20 Einholen der Genehmigung Einholen der Genehmigung
Ausführung: zur Sperrung öffentlicher Flächen mit
anfallenden
Gebühren
04.__. 20
Einholen der Genehmigung
1.00
psch
04.__. 21 Einweisung Einweisung
Ausführung: Unterlagen vom Ver- und
Entsorgungsunternehmen einholen
04.__. 21
Einweisung
1.00
psch
04.__. 22 Revisionsschacht DN800 - Lieferung Liefern eines Revisionsschachtes DN 800 gemäß DIN EN
476 /
DIN EN 1917 / DIN 4034-1 bzw. gleichwertig, bestehend
aus:
Schachtunterteil mit Gerinne DN 800
Schachtring(en) DN 800
Konus-/Abdeckplatte
Auflagering(e)
Kanaldeckel Klasse B 125 oder D 400 (nach Lage)
alle erforderlichen Dicht- und Verbindungselemente.
Anzunehmede Höhe: 1,2m
04.__. 22
Revisionsschacht DN800 - Lieferung
5.00
St
04.__. 23 Revisionsschacht DN800 - Aushub u. Sauberkeitsschicht Herstellen der Baugrube für den Revisionsschacht
einschließlich:
Aushub in offener Bauweise
Böschung oder Verbau nach Erfordernis
Zwischenlagerung oder Abtransport des Erdreichs
Wasserhaltung falls erforderlich
Planum herstellen und verdichten
Lieferung und Einbau einer Sauberkeitsschicht aus
Magerbeton
oder verdichtetem Kies gemäß Planung
Dicke: ca. 5-10 cm
Planebenes Abziehen als sauberes Setzbett für das
Schachtunterteil
Aushubtiefe entsprechend Planung und Einbautiefe des
Schachtes.
04.__. 23
Revisionsschacht DN800 - Aushub u. Sauberkeitsschicht
21.00
m3
04.__. 24 Revisionsschacht DN800 - Montage,Abdichtung, Prüfung Setzen und fachgerechtes Montieren des
Revisionsschachtes
DN 800 einschließlich:
Einbau des Schachtunterteils auf Sauberkeitsschicht
Versetzen der Schachtringe und Abdeckplatte
Ausrichten und höhengerechtes Versetzen nach Planung
Anschluss aller Zu- und Ablaufleitungen inkl. Muffen,
Dichtungselemente und Anpassstücke
Abdichtung aller Rohrdurchführungen
Außenabdichtung gegen Erdfeuchte nach
Herstellervorgaben
Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610
Dokumentation (Höhenlage, Leitungsanschlüsse)
04.__. 24
Revisionsschacht DN800 - Montage,Abdichtung, Prüfung
5.00
St
04.__. 25 Revisionsschacht DN800 - Höhenausgleich und Anpassung des Deckels Herstellen des Höhenausgleichs zwischen
Schachtabdeckung
und geplanter Geländeoberfläche mittels:
Auflagerringe / Ausgleichsringe
Ausrichten der Abdeckung
Höhengenaue Anpassung an Fertiggelände
04.__. 25
Revisionsschacht DN800 - Höhenausgleich und Anpassung des Deckels
5.00
St
04.__. 26 Revisionsschacht DN800 - Verfüllung und Verdichten Verfüllen und lagenweises Verdichten des Arbeitsraumes
rund
um den Schacht gemäß DIN 18300:
Lieferung oder Wiedereinbau des Aushubmaterials (je
nach
Vorgabe)
Lagenweises Verdichten entsprechend Bodenklasse und
Verdichtungsgrad (z.B. DPr = 95 %)
Profilgerechtes Auffüllen bis OK Gelände
04.__. 26
Revisionsschacht DN800 - Verfüllung und Verdichten
10.00
m3
04.__. 27 Zisterne 5000l - Lieferung Liefern einer kompletten Regenwasserzisterne 5.000 l
aus
Beton oder Kunststoff (werkseitig geprüft, befahrbar
oder nicht
befahrbar nach Planung).
Umfang:
Zisternenbehälter 5 m³
Domschacht / Einstieg
Abdeckung (Betondeckel / Kunststoffdeckel) nach
Belastungsklasse
Zulauf-, Ablauf- und Überlaufstutzen
Dichtungen
Reduzierungen falls notwendig
Technische Dokumentation
04.__. 27
Zisterne 5000l - Lieferung
1.00
St
04.__. 28 Zisterne 5000l - Aushub u. Sauberkeitsschicht Herstellen der Baugrube für Zisterne 5 m³
einschließlich:
Aushub in offener Bauweise
Böschung oder Verbau nach Erfordernis
Zwischenlagerung oder Abtransport des Aushubmaterials
Wasserhaltung falls erforderlich
Herstellen des Planums
Herstellen einer Sauberkeitsschicht als Bettung für
die Zisterne,
bestehend aus:
Liefer- und Einbau von Kies bzw. Magerbeton
Dicke ca. 10-15 cm
Ebenes und tragfähiges Abziehen des Fundaments
04.__. 28
Zisterne 5000l - Aushub u. Sauberkeitsschicht
160.00
m3
04.__. 29 Zisterne 5000l - Montage, Abdichtung, Prüfung Versetzen der gelieferten 5 m³-Zisterne einschließlich:
Einbau in vorbereitete Grube
Ausrichten und Setzen nach Herstellerangaben
Herstellung aller erforderlichen Anschlüsse (Zulauf,
Ablauf,
Überlauf, Rückstauebene beachten)
Dichtungen einbauen
Abdichtung der Leitungsdurchführungen
Anschluss an vorhandene Regenwasserleitungen
Funktionskontrolle
04.__. 29
Zisterne 5000l - Montage, Abdichtung, Prüfung
1.00
St
04.__. 30 Zisterne 5000l - Höhenausgleich, Verfüllen, Verdichten Herstellen des Höhenausgleichs und fachgerechtes
Verfüllen
sowie Verdichten des Arbeitsraumes rund um die
eingebaute
Zisterne, einschließlich:
Einbau von Ausgleichsringen bzw. Anpassung der
Schachtabdeckung an die geplante Geländeoberkante
Sichere Lagerung und Ausrichtung der Abdeckung
Lagenweises Verfüllen des Arbeitsraums mit geeignetem
Material (Aushubmaterial oder Fremdmaterial gemäß
statischen
Anforderungen)
Verdichten der Schichten nach DIN 18300 bis zum
geforderten
Verdichtungsgrad
Profilgerechter Abschluss bis OK Gelände
04.__. 30
Zisterne 5000l - Höhenausgleich, Verfüllen, Verdichten
5.50
m3
04.__. 31 Verlegen Grundleitungen DN200 KG Liefern und fachgerechtes Verlegen von Grundleitungen
als
Kunststoffrohr DN200
Verlegen und Liefern Kunststoff-Abflussrohr
Ausführung:
mit Steckmuffe und Gummiring als Kunststoff-PP System,
Formstücke werden
übermessen und als Zulage vergütet
DN: 100
Fabrikat und Typ: KG
04.__. 31
Verlegen Grundleitungen DN200 KG
124.00
m
04.__. 32 wie vor, jedoch DN100 KG wie vor, jedoch DN100 KG
04.__. 32
wie vor, jedoch DN100 KG
35.00
m
04.__. 33 wie vor, jedoch DN200 KG2000 wie vor, jedoch DN200 KG2000
04.__. 33
wie vor, jedoch DN200 KG2000
33.00
04.__. 34 Kunststoff-Bogen DN100 45° KG Kunststoff-Bogen 45°
Ausführung:
mit Steckmuffe und Gummiring
als Kunststoff-PP System
DN: 100
Fabrikat und Typ: KG
04.__. 34
Kunststoff-Bogen DN100 45° KG
10.00
St
04.__. 35 Kunststoff-Bogen DN200 45° KG Kunststoff-Bogen 45°
Ausführung:
mit Steckmuffe und Gummiring
als Kunststoff-PP System
DN: 200
Fabrikat und Typ: KG
04.__. 35
Kunststoff-Bogen DN200 45° KG
3.00
St
04.__. 36 Kunststoff-Bogen DN200 30° KG Kunststoff-Bogen 45°
Ausführung:
mit Steckmuffe und Gummiring
als Kunststoff-PP System
DN: 200
Fabrikat und Typ: KG
04.__. 36
Kunststoff-Bogen DN200 30° KG
4.00
St
04.__. 37 Versickerungsrigole - Aushub Aushub für Rohrgräben, Mulden und Rigolenanlagen gemäß
Planung, inkl. Abtransport und fachgerechter
Entsorgung des
überschüssigen Materials.
Herstellen der Baugruben und Arbeitsräume gemäß DIN
18300,
Einhaltung der erforderlichen Sohltiefe und
Grabenbreite, inkl.
ggf. erforderlicher Böschung oder Verbau.
04.__. 37
Versickerungsrigole - Aushub
0.00
m3
04.__. 38 Versickerungsrigole - Lieferung und Montage Liefern und fachgerechtes Verlegen eines
Füllkörperrigolensystems zur Regenwasserversickerung
und/oder -speicherung gemäß Planung, inkl.
erforderlicher
Stirn- und Seitenwandgitter, Blockverbinder, und
Inspektionsschächte.
Einbau und fachgerechte Verlegung eines Rigolenvlieses
(ca.
200 g/m²) mit Stoßüberlappung nach Herstellerangabe.
Einheitlicher und lagenweise Einbau gemäß Angaben
Planer/Fabrikant; Sicherstellung der Dichtigkeit und
Funktion.
angebotenes Fabrikat:
04.__. 38
Versickerungsrigole - Lieferung und Montage
0.00
m2
04.__. 39 Versickerungsrigole - Bettung und Verfüllung Herstellen der Rohrbettung und Verfüllung für
Grundleitungen
und Rigolenanlage gemäß den geltenden Normen und
Herstellerangaben.
Liefern, Einbauen und Verdichten des
Bettungsmaterials, nach
Rohrverlegung Verfüllung der Gräben und Baugruben mit
geeignetem Material, lagenweise Verdichtung.
Bettung unter Rohr >150 mm
04.__. 39
Versickerungsrigole - Bettung und Verfüllung
0.00
m3
04.__. 40 Versickerungsrigole - Herstellung Muldenoberfläche Herstellen Muldenoberfläche für Versickerungsmulde
gemäß
Planung, inkl. lieferung und Einbau von
Aufschotterung, Sand
oder Erdmaterial zur Herstellung der vorgesehenen
Oberflächenstruktur.
Einbringen und Planieren der Materialien, ggf.
vorbereitende
Maßnahmen zur späteren Begrünung.
04.__. 40
Versickerungsrigole - Herstellung Muldenoberfläche
O
0.00
m2
04.__. 41 Versickerungsrigole - Anschluss an Grundleitungen Einbinden der Grundeitungen in Rigolenanlagen, inkl.
erforderlicher Schachtarbeiten, Abdichtung und
fachgerechter
Verfüllung.
Herstellen und Einsetzen von Anschluss- oder
Übergabeschächten gemäß Planung und geltenden Normen.
04.__. 41
Versickerungsrigole - Anschluss an Grundleitungen
7.00
St
04.__. 42 Versickerungsrigole - Anschluss an Straßenkanal Herstellen des Anschlusses an Revisiosschacht (2 Stk)
und an
bestehenden Straßenkanal (1 Stk), inkl. erforderlicher
Schachtarbeiten, Abdichtung und fachgerechter
Verfüllung.
Herstellen und Einsetzen von Anschluss- oder
Übergabeschächten gemäß Planung und geltenden Normen.
04.__. 42
Versickerungsrigole - Anschluss an Straßenkanal
3.00
St
04.__. 43 Leitungstück für Fallrohranschluss DN100 Fachgerechtes Verlegen von Anschlussstücken für
Fallrohre
DN 100.
Herstellen und Einbauen von Rohrleitungsteilstücken
(z.B. PVC
oder PP, DN 100), jeweils mit passendem Abzweig, Muffe
oder
Übergangsstück zur späteren Aufnahme und Verbindung von
Regenfallrohren gemäß Planung.
Inklusive Einbindung in das Grundleitungssystem,
Abschließen
und fachgerechtes Verschließen bis zum endgültigen
Anschluss
der Fallrohre.
04.__. 43
Leitungstück für Fallrohranschluss DN100
7.00
St
05 Fundamenterder
05
Fundamenterder
Technische Vorbemerkungen Fundamenterder:
1. Für sämtliche Leitungsführungen sind entsprechend
Leitungshalter,
sowie das Verbindungsmaterial in die Einheitspreise
für die
Leitungs-
verlegung mit einzukalkulieren.
2. Sämtliche durch die Betriebnahme und durch die
Messung
des
Erdwiderstandes anfallenden Kosten gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
3. Alle Einheiten verstehen sich komplett
einschließlich
Lieferung und
betriebsfertiger Montage, auch des Klein- und
Montagematerials
wie
Verbindungs- und Abzweigklemmen, und sonstigem
notwendigem Material.
Die Verbindungen im Erdreich, innerhalb von Beton oder
im
Mauerwerk
sind ohne besondere Vergütung korrosionsfest
auszuführen.
4. Für die vertragsmäßige Ausführung der Arbeiten
einschließlich
Lieferungen aller Art gelten nachfolgende Bedingungen:
die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung
die EDV Vorschriften, insbesondere VDE 0100/ 5.73
die DIN 18 382, Starkstrom-Leitungsanlagen in Gebäuden
die DIN 18 383, Schwachstrom-Leitungsanlagen in
Gebäuden
die DIN 18 384, Blitzschutzanlagen
die Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern,
herausgegeben
vom VDEW
5. Die Arbeiten müssen Hand in Hand mit der
Rohbaufirma
durchgeführt werden, die nötigen Absprachen hat der
Unternehmer selbst mit den anderen Firmen zu treffen.
Technische Vorbemerkungen Fundamenterder:
05.__. 1 Anschlußfahnen innerhalb des Gebäudes liefern und
fachgerecht einbauen Anschlußfahnen im Fundamenten liefern und an den
Potentialausgleichsleiter anklemmen und aus der
Betonwand
bzw. Bodenplatte herausführen.
Material: Bandstahl 35/3,5 mm , verzinkt;
Länge der Anschlußfahne: ca. 2,50 m;
05.__. 1
Anschlußfahnen innerhalb des Gebäudes liefern und
fachgerecht einbauen
10.00
St
05.__. 2 Erdungsfestpunkt Potentialausgleich liefern und fachgerecht
einbauen Anschlußfahnen für Potentialausgleich als
Erdungsfestpunkt NIRO-V4A,
nach DIN EN 62561-1,
als korrosionsfreien Anschluss an die Erdungsanlage,
inkl. Anschluss an den Fundamenterder,
Anschlussgewinde M12,
liefern und betriebsfertig montieren.
05.__. 2
Erdungsfestpunkt Potentialausgleich liefern und fachgerecht
einbauen
10.00
St
05.__. 3 Anschlußfahnen Blitzschutz liefern und fachgerecht einbauen Anschlußfahnen Blitzschutz liefern und an den Ringerder
anklemmen.
Material: Bandstahl 30/3,5 mm oder Rundstahl d= 10 mm,
verzinkt;
Länge der Anschlußfahne: ca. 1,00 m;
05.__. 3
Anschlußfahnen Blitzschutz liefern und fachgerecht einbauen
14.00
St
05.__. 4 Fundamenterder liefern und einbauen Liefern und einbauen von Fundamenterdern gemäß den
Richtlinien für das Einlegen von Fundamenterdern in
Gebäudefundamenten und -wänden.
Material: Bandstahl 35/3,5 mm, verzinkt,
einschließlich Klemm- bzw. Schweißverbindungen;
Einbauort/Bauteil: Stb-Bodenplatte, Fundamente
05.__. 4
Fundamenterder liefern und einbauen
213.00
m
05.__. 5 Ringerder als Erdleitung liefern und einbauen Liefern und einbauen einer Erdleitung,
NIRO (V4A) Bandstahl 35x3,5 mm,
Maschenweite max. 10x 10 m,
ca. 1 m Abstand vom Gebäude,
Verlegetiefe mind. 0,5 m
gemäß den jeweils gültigen Richtlinien,
inkl. sämtlicher Verbinder, Klemmen usw.
05.__. 5
Ringerder als Erdleitung liefern und einbauen
378.00
m
05.__. 6 Messung und Prüfung des gesamten Fundamenterders Messung und Prüfung des gesamten Fundamenterders,
inkl. Prüfprotokoll.
05.__. 6
Messung und Prüfung des gesamten Fundamenterders
1.00
psch
05.__. 7 Anschluss der kompletten Bewehrung Anschluss der kompletten Bewehrung alle 2 m an den
Fundamenterder, inkl. elektrisch leitende Verbindungen,
gemäß DIN 18014.
Zur Dokumentation ist ein aussagekräftiges Fotomaterial
zu erstellen und den Bestandsplänen beizufügen.
05.__. 7
Anschluss der kompletten Bewehrung
1.00
psch
05.__. 8 Erstellung einer Dokumentation Erstellung einer Dokumentation über die komplette
Erdungsanlage, inkl. Bestandspläne, Fotodokumen-
tation und Mess- /Prüfprotokolle.
Die Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung dem
Auftraggeber in DIN A4 Ordnern zu übergeben, inkl.
Datenträger (dxf- bzw. dwg-Datei).
05.__. 8
Erstellung einer Dokumentation
1.00
psch
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen erst zur Ausführung gebracht
werden wenn eine schriftliche Aufforderung durch den
Auftraggeber (oder dessen Vertreter) an den
Auftragnehmer
gerichtet wird.
Die dann zur Ausführung kommenden Regieleistungen sind
täglich dem Auftraggeber (oder dessen Vertreter) zur
Unterschriftsleistung vorzulegen und anerkennen zu
lassen;
Missachtet der Auftragnehmer die vorher genannten
Bestimmungen, dann hat der beauftragte AN keinen
Anspruch
auf Vergütung!
Auf die Regelungen der VOB/B §15
"Stundenlohnleistungen"
Absatz 1-5 wird hierzu explizit verwiesen.
Stundenlohnarbeiten dürfen erst zur Ausführung gebracht
06.__. 1 Vorarbeiter gem. Anordnung
Auftraggeber/Bauleitung Stundensatz für einen Vorarbeiter inklusive aller
Nebenkosten;
06.__. 1
Vorarbeiter gem. Anordnung
Auftraggeber/Bauleitung
10.00
Std
06.__. 2 Facharbeiter gem. Anordnung
Auftraggeber/Bauleitung Stundensatz für einen Facharbeiter inklusive aller
Nebenkosten;
06.__. 2
Facharbeiter gem. Anordnung
Auftraggeber/Bauleitung
20.00
Std
06.__. 3 Helfer gem. Anordnung Auftraggeber/Bauleitung Stundensatz für einen Helfer oder Lehrling im 3.
Lehrjahr
inklusive aller Nebenkosten;
06.__. 3
Helfer gem. Anordnung Auftraggeber/Bauleitung
20.00
Std