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Net total EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung
Der Bauherr plant auf dem Grundstuck Schlepelsberg 2, in 21629, Gemarkung Rade, Flur 5, Zähler der Flurstücknummer 44 Nenner 20
die Errichtung eines PV-Carports sowie E-Ladesüle für E-LKWs
Vorgesehen sind:
Aufnahme der Pflasterfläche.
Einbau der bauseits gelieferten Betonfundamente einschließlich aller erforderlichen Erdarbeiten und der Verlegung der erforderlichen Rohrleitungen für die Ladeinfrastruktur
Ausbau der vorhandenen dreireihigen Entwässerunggosse sowie Einbau der bauseits gelieferten Schlitzrinne einschließlich sämtlicher erforderlicher Anschlussarbeiten.
Baubeschreibung
Vorgesehene Vertragsbedingungen Vorgesehene Vertragsbedingungen
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Bauleistungen am Bauvorhaben , Schlepelsberg 2
21629 Neu Wulmstorf
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, den Ausführungsplänen, der Statik, der Baugenehmigung und dessen Auflagen sowie den ggf. vorhandenen Gutachten.
§ 2 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Reihenfolge:
Dieser Vertrag Auftrags-LV Baustellenordnung
VOB Teil B + C in der aktuell gültigen Fassung
DIN Normen, VDE Normen, ETB, UVV, DVGW
Die Baugenehmigung und deren Auflagen
Die geprüfte Statik
Das Bodengutachten
Das Brandschutzgutachten
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Vorbemerkungen
Die Ausführungspläne
Die Ausschreibungsunterlagen
Der Bauzeitenplan
Bei ggf. auftretenden Widersprüchlichkeiten gelten jeweils die oben zuerst genannten Bedingungen.
Die Ausführung der Leistung hat gemäß dem allgemeinen Stand der Technik zu erfolgen.
Die für die ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Erstellung, Betrieb und Nutzung maßgebenden Gesetze, Vorschriften, Regeln und Richtlinien sind zu beachten.
Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Dem Auftragnehmer sind Inhalt, Art und Umfang der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und Lieferungen sowie die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen und alle für die Preisbildung beeinflussenden Umstände bekannt.
Er hat sich vor Abschluss dieses Vertrages durch Einsichtnahme in die Pläne und sonstigen Unterlagen gemäß Anlage sowie Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein genaues Bild über Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung verschafft.
Er kann sich in keinem Fall darauf berufen, dass ihm Irrtümer oder Fehler bei seiner Ermittlung unterlaufen sind oder einzelne Arbeiten oder Lieferungen, die zu seinem Leistungsumfang gehören, besonders aufgeführt sind.
Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsstandard ist unschädlich und stellt kein Mangel dar, wenn sie zu einer gleichwertigen oder höherwertigen Leistung führt.
Der Ablauf der Arbeiten und die Zwischentermine sind rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch den Auftragnehmer einzuhalten.
Behinderungen, Erschwernisse und Stillstandzeiten aufgrund eines eventuellen nicht kontinuierlichen Ablaufes der Arbeiten sind bei den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
§ 3 Vergütung
Der Auftragnehmer führt die Bauleistung zu den in der Leistungsbeschreibung eingesetzten Preisen aus.
Gewährte Nachlässe und Skonti auf den Auftrag gelten auch für sämtliche Nachträge.
Alle Kosten für die Baustelleneinrichtung sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern im Leistungsverzeichnis keine besonderen Positionen ausgeworfen sind. Auch ohne die ausdrückliche Erwähnung sind alle erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten in den Leistungen enthalten.
Abweichend von § 2 Absatz 3 VOB - B gilt der vertragliche Einheitspreis unabhängig vom im Vertrag vorgesehenen Mengenansatz.
Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen.
Die Leistungen sind aus den Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführten Leistungen diesen Zeichnungen entsprechen. Auf Anforderung sind die Leistungen nach gemeinsamem örtlichem Aufmaß abzurechnen. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Massen sind für die Endabrechnung nicht verbindlich. Hierfür kommt das geprüfte Aufmaß in Frage. Eine Ermäßigung oder Erhöhung der Massen der einzelnen Positionen, auch über 10 % hinaus, berechtigt den AN zu keiner Änderung der Einheitspreise.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer kann erstmals nach einem vollendeten Baufortschritt von 20 % des Gesamtbaufortschritts eine Abschlagszahlung verlangen. Jede weitere Abschlagszahlung kann jeweils nach Vollendung von weiteren 20 % der Gesamtbauleistung verlangt werden. Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich an dem jeweils vollendeten Baufortschritt und liegt im billigen Ermessen des Auftraggebers.
Bei den Abschlagszahlungen werden 10 % von der Rechnungssumme als Sicherheitseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine Erfüllungsbürgschaft in Höhe der Auftragssumme möglich.
Dem Auftraggeber wird mit Begleichung der verlangten Abschlagzahlung für die damit berechneten Leistungen das Eigentum übertragen.
Sofern Skonto vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen binnen 8 Tagen skontierfähig.
Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung fällig.
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach Fertigstellung und Schlussabnahme fällig, spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung wird 5 % der brutto Rechnungssumme als Gewährleistungseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine Gewährleistungsbürgschaft möglich.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung werden die vertraglich vereinbarten Nettoabzüge fällig.
§ 5 Sonderwünsche
Der Auftragnehmer wird Sonderwünsche des Auftraggebers berücksichtigen, soweit er durch die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung nicht beeinträchtigt wird. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer nachweisen, dass auch bei Sonderwünschen die Preisbasis dieses Vertrages eingehalten wurde. Vor Ausführung ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich.
§ 6 Ausführungstermine
Die Arbeiten sind gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan zu beginnen und abzuschließen. Hat der Auftragnehmer Bedenken die Termine nicht einhalten zu können, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 7 Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragstermine für den Beginn der Bauausführung, für den Zwischentermin der Fertigstellung der 1. Baustufe und für die Gesamtfertigstellung hat der Auftragnehmer Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Kalendertag der schuldhaften Überschreitung
für den Zwischentermin 0,2 % der Auftragssumme für die betroffene Teilleistung netto
für Beginn und Endtermin 0,2 % der Auftragssumme.
Die vorstehenden Vertragsstrafen sind auf insgesamt 5 % der Auftragssumme netto begrenzt.
Der Auftragnehmer verwirkt ferner eine Vertragsstrafe, sofern er notwendige bautechnische Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig liefert oder gegen sonstige Bestimmungen des Bauvertrages verstößt.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Auftraggeber bleiben unberührt. Auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wird die verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch die Vereinbarung neuer Termine. Im Falle der Vereinbarung neuer Termine oder der einvernehmlichen Fortschreibung von Vertragsterminen bei Bauzeitverschiebungen gilt das Vertragsversprechen entsprechend für neue Termine.
Eine einmal verwirkte Vertragsstrafe für den Beginn- oder den Zwischentermin wird auf die nachfolgend verwirkten Vertragsstrafen für weitere Zwischentermine oder den Fertigstellungstermin angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend zu machen. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist es ausreichend, wenn der Auftraggeber diese von der Schlussrechnung in Abzug bringt.
§ 8 Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistung dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Abnahme erfolgt förmlich gemäß § 12 VOB Teil B.
Werden gravierende Mängel festgestellt, so wird die Abnahme verweigert. Werden lediglich geringe Mängel festgestellt, so wird dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt.
Eine Konkludente Abnahme und Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.
§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre, für Abdichtungen gegen Feuchtigkeit und Dächer 10 Jahre.
Für die Dauer der Gewährleistung wird ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der brutto Schlussrechnungssumme vereinbart. Sie kann unter entsprechender Anwendung des § 632a Abs. 2 BGB durch Sicherheitsleistung abgelöst werden.
§ 10 Personal
Der AN ist dazu verpflichtet ausschließlich Fachkräfte, die auch entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterwiesen sind auf der Baustelle einzusetzen. Ebenfalls verpflichtet sich der AN über die Dauer der Bauzeit einen festen Polier oder Vorarbeiter auf der Baustelle zu belassen.
§ 11 Sub- und Nachunternehmer
Der Auftragnehmer wird nur leistungsfähige Sub- und Nachunternehmer beschäftigen, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträger pünktlich nachkommen. Die Sub- und Nachunternehmer sind zur Vorlage je einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft verpflichtet, soweit sie dem Auftraggeber nicht aus früheren Tätigkeiten bekannt sind.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Firmen aus dem Einzugsgebiet des Bauortes zu beauftragen.
Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber eine Liste mit der vollständigen Bezeichnung und Adresse aller Sub- und Nachunternehmer.
Ich/Wir beabsichtige/n:
(____) keine
(____) die in der beigefügten Liste
aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer zu übertragen.
Überträgt der Auftragnehmer Leistungen an Sub- und/oder Nachunternehmer, haften Auftragnehmer und durch ihn beauftragte Dritte gesamtschuldnerisch. Dem Auftragnehmer obliegt hierbei die Hauptpflicht. Der Auftragnehmer tritt die Gewährleistungsansprüche, die ihm gegenüber dem Sub- bzw. Nachunternehmer zustehen, an den Auftraggeber erfüllungshalber ab. Die Inanspruchnahme des jeweiligen Schuldners - ungeachtet des geltend gemachten Anspruchs - erfolgt nach Wahl des Auftraggebers.
§ 12 Versicherung
Der Abschluss einer Bauwesenversicherung erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber zieht dem Auftragnehmer hierfür pauschal 0,5% der Auftragssumme Netto inklusive eventueller Nachträge von der Schlussrechnung ab.
§ 13 Betriebsmittel und Pauschalen
Der Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Bauwasser wird pauschal abgerechnet. Auch die Baubeschilderung sowie die Bauendreinigung werden pauschal abgerechnet.
§ 14 Werbung / Werbeträger
Sofern der Auftragnehmer oder ein durch ihn beauftragter Dritter auf oder im unmittelbaren Umfeld der Baustelle werbetechnische Einrichtungen zu installieren wünscht, hat der dies dem Auftraggeber im Vorfeld anzuzeigen.
Die mit der Werbemaßnahme verbundene Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Einrichter / Unterhalter der Werbemaßnahme. Im Zweifel obliegt sie dem Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Einrichtung besteht indes nicht.
§ 15 Entwicklungen während der Bauzeit
Tritt unmittelbar vor oder während der Planungs- und Bauzeit ein bis dato unbekannter bausituativer Umstand oder eine in der Form noch nicht hinreichend mit technischen Lösungsansätzen versehene Problemstellung auf, und sind hierfür Entwicklungen notwendig - ungeachtet ob diese gemeinsam oder nur durch eine Partei geschaffen wurden - gehen die Ergebnisse sowie sämtliche damit verbundene Bestandteile und Fortschritte in das Eigentum des Auftragsgebers über. Der Auftragnehmer sowie sämtliche durch ihn mit der Entwicklungsarbeit beauftrage Dritte, treten ihre Rechte an den Lösungsansätzen/Ergebnissen bereits jetzt an den Auftraggeber ab. Sofern sich der Auftragnehmer eines Dritten zur Lösung bedient, hat er diesem spätestens bei Beauftragung entsprechend zu verpflichten.
§ 16 Geheimhaltungsvereinbarung
Sämtliche Dokumente, die der Auftragnehmer in Verbindung mit dem in § 1 genannten Bauvorhaben oder aus anderen Gründen von dem Auftraggeber erhält, sind vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer wird sämtliche ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen, um ein Zugriff Dritter oder eine anderweitige Veröffentlichung oder Weitergabe zu verhindern.
Die Parteien vereinbaren überdies eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme je Verstoß für den Fall, dass der Auftragnehmer ohne vorheriges Einverständnis des Auftraggebers öffentliche Nachrichtenträger (Rundfunk, Fernsehen, Presse) über die Erteilung und den Inhalt des Auftrags sowie den Baufortschritt oder die Fertigstellung informiert.
§ 17 Datenschutz
Mit Unterzeichnung des Auftrags stimmt der Auftragnehmer der Weitergabe von personenbezogenen Daten im Rahmen der Abwicklung des Bauprojektes an Dritte zu.
§ 18 Dokumentation
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet Änderungen gegenüber den Ausführungsplänen zu dokumentieren. Alle Dokumentationsarten müssen nachvollziehbar und lesbar sein.
§ 19 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) bzw. das Landgericht Verden (Aller).
Vorgesehene Vertragsbedingungen
Gewerkspezifische Vorbemerkungen Gewerkspezifische Vorbemerkungen
1. Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustellen- einrichtung einschl. der erforderlichen Geräte wird nicht gesondert vergütet.
2. Für die Baustellensicherung ist der Bauleiter des Auftragnehmers (AN) verantwortlich.
3. Kabel- und Leitungspläne hat sich der AN selbst zu beschaffen.
Werden bei den Bauarbeiten Leitungen beschädigt, hat der AN die Reparatur unverzüglich selbst zu veranlassen und die Reparaturkosten zu
tragen. Schäden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
4. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.
Alle Massen (Festmassen), Mengen und Stundenlohnarbeiten gelten zum Nachweis. Die Stundenlohnnachweise sind binnen 48 Std. vorzulegen. Die Aufmaße sind gemeinsam mit dem Bauleiter des Planungsbüros aufzustellen. Die Materialabfuhr ist dem Bauleiter rechtzeitig bekannt- zugeben. Lieferscheine und Wiegekarten, die für die spätere Abrechnung als Mengennachweis erforderlich sind, müssen, soweit sich keine vom Auftraggeber hierzu bevollmächtigten Person auf der Baustelle befindet, spätestens 24 Std. nach der Materialanlieferung dem Bauleiter zur Anerkennung vorgelegt werden.Bei der Abrechnung nach LKW-Aufmaß darf höchstens bis Schottenoberkante geladen werden. Das Lieferdatum, die Größe der Ladefläche, die Schottenhöhe, das polizeiliche Kenzeichen des Fahrzeuges und der Name des Fahrers sind auf dem Lieferschein anzugeben.
5. Bestandteil aller Leistungen sind, auch wenn diese im Text nicht einzeln aufgeführt werden:
a) die vollständige Lieferung der erforderlichen Baustoffe frei Verwendungsstelle, sowie deren fach- und normgerechte Verarbeitung.
b) die Beseitigung aller Verunreinigungen und Schäden, die im Zuge der Baumaßnahme entstanden sind.
c) die Leistungen aller Nebenleistungen.
d) alle Maßnahmen, die zum Schutz aller vorhandenen Einrichtungen,wie Grenzsteine, Wasserschieber, Schächte und dergl. erforderlich sind, einschl. Sichern vorhandener Leitungen und Kabel.
e) die Anfertigung und Lieferung der Verdichtungsnachweise.
6. Die Baufelder sind vom Auftragnehmer gemeinsam mit dem Bauleiter abzustecken. Hierfür stellt der AG eine Fachkraft ab. Hilfspersonal,
Vermessungsgeräte und Hilfsmittel sind vom AN unentgeltlich und in genügendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Die Leistung wird nicht gesondert vergütet.
7. Alle Arbeiten sind gem. der Ausführungsplanung durchzuführen.
Ausführungsmaße sind vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind dem AG sofort schriftlich mitzuteilen.
8. Arbeitsunterbrechungen und Ausführungen in Teilleistungenberechtigen nicht zu Mehrforderungen.
9. Die Hinweise und Vorschriften von Materiallieferanten sind zu berücksichtigen.
10. Bauschutt aus dem eingenen Gewerk ist täglich abzuräumen. Die Schuttabfuhr ist Sache des AN.
11. Bei maschineller Verlegung der Betonpflastersteine sind halbe Steine zu entfernen, und durch ganze Steine zu ersetzen.
12. Das Anarbeiten der Pflasterflächen an schrägwinklige, gekrümmte Flächen, wie Borde/Asphaltdecke/Gebäude etc., ist in den Einheitspreisen mit einzurechnen. Fugenschnitt wird für Pflaster nicht zusätzlich vergütet.
13. Spätestens bis zur Bauabnahme ist eine Dokumentationsmappe in 2-facher Ausfertigung zu übergeben, die mindestens nachfolgende Unterlagen und Nachweise enthalten muss:
- Qualitäts- und Gütenachweise der eingesetzten Materialien
- Nachweis der Auftriebsicherheit für Rohre
- Nachweis über die Einhaltung der geforderten Verdichtungswerte für
die Fremd- und Eigenüberwachung
- Bautagebuch bzw. alle Tagesarbeitsberichte
- Zeichnungen mit der baubegleitenden lagermäßigen Einmessung
von Leitungsquerungen auf markante Punke und höhenmäßig auf HN
- Eignungsnachweise der eingebauten Materialien, Erdstoffe, etc.,
einschl. Sieblinen
- Protokolle und Fotos der Beweissicherung
- Am offenen Rohrgraben hergestellte Bestandspläne mit Höhenangaben auf HN bezogen und die lagemäßige Einmessung auf Häuserecken bzw. Höhenfestpunkte auf Gauß-Krüger-Koordinaten.
14. Der AN erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter des Architekten ein Nivellement des vorhandenen Geländes und ein Nivellement nach Bodenabtrag. Die ermittelten Höhen gelten als Grundlage für die Abrechnung. Bodenabtrag von mehr als 5 cm unter geplante Höhe und der demzufolge anfallende erhöhte Bodeneinbau gehen zu Lasten des AN.
Gewerkspezifische Vorbemerkungen
00 Allgemeines
00
Allgemeines
00.__.0010 Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m Bauzaun auf unbefestigtem und befestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2,00 m, Elemente fest miteinander
verbunden durch Verschraubung, liefern, aufstellen und für die Dauer der vertraglichen Leistungen vorhalten und abbauen.
Kontrolle und Ersatz zerstörter und abhanden gekommener
Teile der Einrichtungen werden nicht gesondert vergütet.
Vorhaltedauer: 3 Monate
00.__.0010
Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m
400.00
m
00.__.0020 Bauzaun Vorhalten Bauzaun wie vor Pos. über die Vorhaltezeit von 3 Monaten hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet.
Zaunhöhe: 2,00 m
00.__.0020
Bauzaun Vorhalten
O
400.00
m
00.__.0030 Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m Tor für Bauzaun, Breite bis 5,00 m, zweiflügelig, verschließbar einschließlich Türschloss, Schließzylinder bauseits.
Durchfahrtsbreite: bis ca. 5,00 m
Vorhaltezeit: 3 Monate
00.__.0030
Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m
2.00
Stk
00.__.0040 Tor für Bauzaun Vorhalten Tor für Bauzaun wie vor Pos. über die Vorheltedauer von 3 Monaten hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet.
Zaunhöhe: 2,00 m
00.__.0040
Tor für Bauzaun Vorhalten
O
1.00
lfdm
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
Hinweis Erdarbeiten / Verkehrsflächen Das abgetragene Erdreich ist getrennt untereinander in je 3 bis 5 Haufwerke der größe von 300 auf dem Grundstück zwischengelagert.
Seitens des Auftraggebers wird eine Probeentnahme der einzelnen Haufwerke nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zur Feststellung von physikalischen, chemischen und biologischen Bestandteilen durchgeführt.
Gemäß dem Ergebnis der Probeentnahmen nach EBV wird das Abgetragene Erdreich geladen, transportiert und fachgerecht entsorgt.
Austauschböden
Als Austauschböden eignen sich frostsichere und gut verdichtungsfähige Lockergesteine der Region mit
≤ 7 Gew.-% Feinanteilen Korn-Ø ≤ 0,06 mm (weitgestufte Kies-Sand-Gemische) oder geeignetes, klassifiziertes Recycling-Material.
Der Austauschboden ist gemäß DIN 18196 zu wählen (z.B weitgestufte Sand-/ Kiesgemische, SW) und muss im trockenem Zustand lagenweise verdichtet werden (mindestens mitteldichte Lagerung). Ein Lastabtragswinkel vonnährungsweise 45° ist zu berücksichtigen.
Lastplattendruckversuche
Die Lagerungsdichte des eingebrachten Austauschbodens ist vor einer Überbauung mit einem geeignetem Verfahren, mittels Lastplattendruckversuchen zu überprüfen und die Prüfprotokolle sind dem Bodengutachter vor Baubeginn zur Freigabe vorzulegen.
Auf dem Planum für die Bodenplatte und die Fundamente ist eine dynamische Proctordichte von 98% nachzuweisen
Tragfähigkeit Leitungsgräben
Beim Verfüllen von Leitungsgräben/Kanälen sollte in der Baugrubensohle auf dem Planum mittels Lastplattendruckversuch ein Verformungsmodul von Ev2 ≥ 60 MN/qm (gilt nur für enggestuften Sand, Bodengruppe SE) mit einem Verhältnis Ev2/Ev1 ≤ 2,6 erreicht werden. Der Verdichtungsgrad auf der Tragschicht darf 97 %
Proctordichte nicht unterschreiten.
Tragfähigkeit Planum
Auf dem Planum der Verkehrsflächen gilt als Nachweis für eine ausreichende Tragfähigkeit ein
Ev2 - Wert ≥ 45 MN/qm und ein Verdichtunghsverhältnis von Ev2/Ev1 ≤ 2,5.
Tragfähigkeit Frostschutzschicht
Auf der OK. Frostschutzschicht ist der Nachweis von
120 MN/qm nachzuweisen.
Tragfähigkeit Schottertragschicht
Auf der OK Tragschicht (Schottertragschicht) ist bei einer Betonbauweise je nach Tragschichtaufbau ein Verformungsmodul von 150 MN/qm gefordert.
Der Verdichtungsgrad auf der Tragschicht (Schottertragschicht) darf 103% Proctordichte nicht unterschreiten. dafür ist ein Verhältniswert Ev2/Ev1 ≤ 2,2 mittels Lastplattendruckversuch Nachzuweisen.
Die Kontrolle der Verdichtung bzw. der Tragfähigkeit ist mit anerkanten Prüfverfahren vorzunehmen. Erst nach dem Erreichen der geforderten Planumstragfähigkeit kann die Ausführung des Oberbaues entsprechend der RStO 12 erfolgen.
Herstellung von Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen werden in Anlehnung an die gültigen Vorschriften im Straßenbau entsprechned der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen), der ZTVE- StB 94/Ausgabe 2009 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau) und der ZTVT- StB 95/Ausgabe 2002 (Zusätzliche Technische Vertragsbedinungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau) hergestellt.
Hinweis Erdarbeiten / Verkehrsflächen
01.__.0010 Pflaster ausbauen und seitlich lagern Industrie-Pflasterbelag (Berding Beton Triloc 10 cm) aufnehmen, und seitlich auf EU Palette zum späteren Einbau lagern.
Bereich: zwischen dem Trafo und der Insel
01.__.0010
Pflaster ausbauen und seitlich lagern
15.00
m²
01.__.0020 Pflaster ausbauen und entsorgen Industrie-Pflasterbelag (Berding Beton Triloc 10 cm) inkl. 3-reihiger Gosse aufnehmen, laden und entsorgen. Material wird Eigentum des AN.
Bereich: Carport -LKW Stellplätze und Durchfahrtsbereich
01.__.0020
Pflaster ausbauen und entsorgen
3,100.00
m²
01.__.0030 Bodenaushub bis -1,3 m Bodenaushub eines Korridors für Kabel-, Zugrohr sowie Einzelfundamente profilgerecht mit geeigtetem Gerät ausheben und zum späteren Wiedereinbau getrennt voneinander seitlich lagern.
Schichtdicke Schottertragschicht: ca. 30-40 cm BK 3
Schichtdicke Frostschutzschich (Auffüllung)t: ca. 80-90 cm BK 4
Aushubtiefe: bis 1,30 m
Aushubbreite: ca. 12,00 m
Aushublänge ca. 120 m
01.__.0030
Bodenaushub bis -1,3 m
1,900.00
m³
01.__.0040 Probeentnahme für Laboruntersuchnung nach EBV Beprobung und Analytik zur Deklaration von Bodenaushub über Haufwerke mit einer Kubatur von 500 m³ im Insituverfahren, je Haufwerk sind 9 Misch- und Laborproben aus je 4 Einzelproben zu erstellen (insgesamt max. 36 EP je Haufwerk), davon sind 2 Laborproben zu analysieren, 7 LP sind Rückstellproben und werden i.d.R. nicht analysiert. Probenahme und Analytikumfang gemäß Anlage 1 Tab. 3 Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Alle Eluatwerte sind im Schüttelversuch gemäß DIN 19529 bei einem Wasser-Feststoffverhältnis (W:F) 2:1 zu ermitteln
01.__.0040
Probeentnahme für Laboruntersuchnung nach EBV
O
2.00
Stk
01.__.0050 Entsorgung von Boden BM-0 Entsorgung von Boden aus seitlich gelagertem Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, mit geignetem Gerät laden und abfahren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-0
01.__.0050
Entsorgung von Boden BM-0
560.00
m³
01.__.0060 Entsorgung von Boden BM-0* Entsorgung von Boden aus seitlich gelagertem Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, mit geignetem Gerät laden und abfahren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-0*
01.__.0060
Entsorgung von Boden BM-0*
O
1.00
m³
01.__.0070 Entsorgung von Boden BM-1 Entsorgung von Boden aus seitlich gelagertem Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, mit geignetem Gerät laden und abfahren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-1
01.__.0070
Entsorgung von Boden BM-1
O
1.00
m³
01.__.0080 Entsorgung von Boden BM-2 Entsorgung von Boden aus seitlich gelagertem Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, mit geignetem Gerät laden und abfahren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-2
01.__.0080
Entsorgung von Boden BM-2
O
1.00
m³
01.__.0090 Entsorgung von Boden BM-3 Entsorgung von Boden aus seitlich gelagertem Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, mit geignetem Gerät laden und abfahren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-3
01.__.0090
Entsorgung von Boden BM-3
O
1.00
m³
01.__.0100 Füllsand liefern und einbauen Füllsand (Steinfreier Sand) zur Leitungsverlegung zuliefern
frostumempfindlich lagenweise einbauen und verdichten, inkl. Grobplanum Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, EV min 120MN/m² ohne bindige Beimischungen,
Schichtdicke bis ca. 10 cm
01.__.0100
Füllsand liefern und einbauen
O
10.00
m³
01.__.0110 seitlich gelagerte Frostschutzschicht einbauen seitlich gelagrte Frostschutzschicht (Pos 01.0030) nach Leitungsverlegung und lagenweise wieder einbauen
und verdichten
Schichtdecke : ca 80-90 cm
Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, EV2 min 120 MN/m²
01.__.0110
seitlich gelagerte Frostschutzschicht einbauen
1,048.00
m³
01.__.0120 seitlich gelagerte Schottertragschicht einbauen seitlich gelagerte Schottertragschicht aus Bodenaushub (Pos 01.0030)
nach Leitungsverlegung und Fundamentbetonage lagenweise wieder einbauen und verdichten
Schichtdecke : ca 30-40 cm
Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, EV min 150 MN/m²
01.__.0120
seitlich gelagerte Schottertragschicht einbauen
425.00
m³
01.__.0130 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des Messortes.
Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 150 MN/m² betragen.
Bereich:
Auf Planum der Frostschutz- und Schottertragschicht
01.__.0130
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
10.00
Stk
01.__.0140 Schottertragschicht liefern und einbauen Schottertragschicht nach ZTV SoB-StB, 0/32, Bauklasse 32 fachgerecht liefern und lagenweise einbauen.
Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, EV min 150 MN/m²
aus Mineralgemisch BI oder glw. Art einschl. Prüfzeugnis liefern, einbauen und verdichten.
Schichtdicke i.M. ca. 0,30 m, in der vorgegebenen
Flächensteigung/-Neigung liefern und einbauen.
01.__.0140
Schottertragschicht liefern und einbauen
O
1.00
m³
01.__.0150 Pflaster aufbereiten mittels Brechanlage Das in Pos. 01.0020 aufgenommene Pflaster (Triloc Y-Form) ist mittels geeigneter Brechanlage aufzubereiten und zu einem qualifizierten Recycling-Mineralgemisch der Körnung 0/32 mm herzustellen.
Das aufbereitete Material ist als Schottertragschicht gemäß ZTV SoB-StB, Bauklasse 32, fachgerecht zu verwenden, und zu transportieren
Im Einheitspreis enthalten sind sämtliche Leistungen für Aufbereitung und Brechen des Materials, Klassieren/Sieben, sämtliche erforderlichen Transporte
01.__.0150
Pflaster aufbereiten mittels Brechanlage
O
3,100.00
m²
01.__.0160 Feinplanum aus Splitt-Naturstein 2/5 mm liefern Feinplanum unter Pflasterdecke aus Splitt- Naturstein
2/5 mm liefern.und einbauen
Schichtdicke: ca.3- 5 cm
Bereich:Carport -LKW Stellplätze
01.__.0160
Feinplanum aus Splitt-Naturstein 2/5 mm liefern
1,800.00
m²
01.__.0170 Schottertragschicht ausbauen und seitlich lagern Schotterschicht ausbauen und auf einem von der Bauleitung vorgesehenen Platz zur späteren Wiederverwendung seitlich lagern. Materialen seperat voneinander lagern.
Schichtdicke bis ca. 30 cm
Bereich : neue Betonfläche
01.__.0170
Schottertragschicht ausbauen und seitlich lagern
1,190.00
m²
01.__.0180 Frostschutzschicht abtragen i. M. 0,15 m Frostschutzschicht (ca. 0,15 m) , fachgerecht und profilgerecht ausheben, mit geignetem Gerät abtragen und entsorgen
Bereich : neue Betonfläche
01.__.0180
Frostschutzschicht abtragen i. M. 0,15 m
1,190.00
m²
01.__.0190 seitlich gelagerte Schottertragschicht einbauen seitlich gelagerte Schotterschicht aus Pos : 01.0170 profilgerecht verdichten und einbauen
Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, EV min 150 MN/m²
Schichtdicke ca. 30 cm
Bereich : neue Betonfläche
01.__.0190
seitlich gelagerte Schottertragschicht einbauen
1,190.00
m²
01.__.0200 Hochborde Beton- Bordstein ausbauen und entsorgen Beton-Hochbordstein ausbauen und entsorgen
Form: Geraden, Ecksteine, Absenker (inkl. Mittelstein), Radien
Abmessungen:
Länge: 100 cm
Breite: 12 cm
Höhe: 30 cm
Betongüte: C 25/30
Farbe: grau
01.__.0200
Hochborde Beton- Bordstein ausbauen und entsorgen
60.00
m
01.__.0210 Gesiebten Mutterboden liefern und einbauen Feinplanum für Pflanz- und Rasenflächen liefern ,Einbauhöhe bis 0,20 m profilgerecht einbauen,
Bereich : neue Grünfläche
01.__.0210
Gesiebten Mutterboden liefern und einbauen
55.00
m²
01.__.0220 Rasenansaat in die vorbereiteten Flächen gleichmäßig Rasenansaat in die vorbereiteten Flächen gleichmäßig
einsäen, einigeln und abwalzen,
Fläche nach Bedarf feucht halten.
Saatgut: Rasenansaat
in 2 gesonderten Arbeitsgängen,
Saatgutmenge: 30 g/m²,
gleichmäßig ausbringen,
Kahlstellen nachsäen,
ca. 1 cm überdecken, andrücken,
Bereich : neue Grünfläche
01.__.0220
Rasenansaat in die vorbereiteten Flächen gleichmäßig
55.00
m²
02 Ladeinfrastruktor / E-Mobilität
02
Ladeinfrastruktor / E-Mobilität
02.__.0010 Kabel Erdverlegung bauseits gelieferte Kabel nach Planunterlagen verlegen
Kabeltrommel
durchmesser bis ca 1,6 m
Gewicht : bis ca 2 ton
Kabeltyp : NYY-O/NYY-J
Kabelquerschnitt: 150 mm² & 300 mm²
02.__.0010
Kabel Erdverlegung
2,112.00
m
02.__.0020 Fundament für E-Ladesäule einbauen Einbau von bauseits gelieferten Betonfundamenten.
2x Fundament HYC1000(1,736 x 1,536 x 1,020 m;2016,4 kg)
6x Fundament HYC200/400 (0,8 x 0,8 x 1,02 m; 770 kg
höhen- und fluchtgerecht einbauen,
Anfüllen und Verdichten am Fundamentkörper
02.__.0020
Fundament für E-Ladesäule einbauen
8.00
Stk
02.__.0030 Anfahrtsschutzpoller setzen Einbau von bauseits gelieferten Betonpollern (Kegelpoller).
auf passendem Unterbau wie Spliet
Maß: 100*60*80 cm
Gewicht: ca. 750 Kg
02.__.0030
Anfahrtsschutzpoller setzen
28.00
Stk
03 Kabelzugrohre und Kabelschächte
03
Kabelzugrohre und Kabelschächte
03.__.0010 Kabelzugrohr DN 110 Flexibles Kabelschutzrohr DN110 als Ringware in Verbundrohrbauweise (außen gewellt mit Innenrohr) gemäß DIN EN 61386-24 mit Muffe (sanddichte Ausführung) komplett inkl. Steckmuffen und Dichtungen liefern und fachgerecht nach Herstellervorgaben komplett verlegen. Es kann aufgrund der Ringbundware und seiner Flexibilität über größere Strecken ohne Muffen und Bögen verlegt werden und dient meist als Abzweigung von größeren Verlegeeinheiten zu Gebäuden oder Signalanlagen.
Anwendungsbereiche
Als flexibles Schutz- oder Leerrohr für die Erdverlegung.
Merkmale
Material PE
Nennweiten DN 110
Fertigung und Prüfung gemäß DIN EN 61386-24
Druckfestigkeitsklasse 450 (Standardtyp)
Länge Ringbund 25 m bzw. 50 m
Standardfarbe schwarz (weitere Farben und Sonderqualitäten auf Anfrage lieferbar)
flexibel, mit Einzugsschnur
halogenfrei
Doppelsteckmuffen für sanddichte Verbindungen (SD), mit Profildichtringen wasserdichte Verbindung (WD)
CE
03.__.0010
Kabelzugrohr DN 110
355.00
m
03.__.0020 Kabelzugrohr DN 160 Flexibles Kabelschutzrohr DN160 als Ringware in Verbundrohrbauweise (außen gewellt mit Innenrohr) gemäß DIN EN 61386-24 mit Muffe (sanddichte Ausführung) komplett inkl. Steckmuffen und Dichtungen liefern und fachgerecht nach Herstellervorgaben komplett verlegen. Es kann aufgrund der Ringbundware und seiner Flexibilität über größere Strecken ohne Muffen und Bögen verlegt werden und dient meist als Abzweigung von größeren Verlegeeinheiten zu Gebäuden oder Signalanlagen.
Anwendungsbereiche
Als flexibles Schutz- oder Leerrohr für die Erdverlegung.
Merkmale
Material PE
Nennweiten DN 160
Fertigung und Prüfung gemäß DIN EN 61386-24
Druckfestigkeitsklasse 450 (Standardtyp)
Länge Ringbund 25 m bzw. 50 m
Standardfarbe schwarz (weitere Farben und Sonderqualitäten auf Anfrage lieferbar)
flexibel, mit Einzugsschnur
halogenfrei
Doppelsteckmuffen für sanddichte Verbindungen (SD), mit Profildichtringen wasserdichte Verbindung (WD)
CE
03.__.0020
Kabelzugrohr DN 160
810.00
m
03.__.0030 Kabelzugschacht 100x100 cm liefern und einbauen Kabelschacht 88/93 R1
100 x 100 x 105 cm im Lichten
aus Stahlbetonfertigteilen = C 35/45 DIN 1045
Bemessen nach DIN Fachbericht 101 für Einwirkungen aus:
- Straßenverkehr (max. 100 kN Radlast)
DIN 4085 "Berechnung des Erddrucks.
Schachtabdeckung nach DIN EN 124 und DIN 1229
Klasse D 400
Typ Mönninghoff o.glw.
Bestehend aus:
1 Bodenwanne mit Sickerloch, 20 cm hoch (385 kg)
1 Satz (4 Stück) Stahldollen d = 10 mm (2 kg)
1 Zwischenrahmen mit Aussparungen, 40 cm (308 kg)
1 Schachtoberteil einschl. Konus 57 cm hoch (550 kg)
Schachtabdeckung 70/70 cm i. L. bestehend aus:
1 Deckelrahmen in Wateenstahleinfassung, 12 cm hoch,
2-seitig aufdübelbar (27 kg)
1 Deckel mit Betonfüllung in Wateenstahleinfassung
ohne Lüftungsrost, Klasse D 400 (169 kg)
03.__.0030
Kabelzugschacht 100x100 cm liefern und einbauen
2.00
Stk
03.__.0040 Kabelzugschacht 140x80 cm liefern und einbauen Kabelschacht 88/93 R1
140 x 80 x 105 cm im Lichten
aus Stahlbetonfertigteilen = C 35/45 DIN 1045
Bemessen nach DIN Fachbericht 101 für Einwirkungen aus:
- Straßenverkehr (max. 100 kN Radlast)
DIN 4085 "Berechnung des Erddrucks.
Schachtabdeckung 140/70/12 cm i.L. Klasse D 400 377 kg
Kantstahl-Rahmen inkl. 2 Deckeln ohne Entlüftung
Typ Mönninghoff o.glw.
Bestehend aus:
Stahldollen, 100 cm (4 Stück) 2 kg
Oberrahmen 140/80/17 cm i.L. 276 kg
Kastenrahmen 140/80/40 cm i.L. mit Aussparungen 432 kg
Kastenrahmen 140/80/40 cm i.L. mit Aussparungen 432 kg
Bodenwanne 140/80/20 cm i.L. mit Sickeröffnung Ø 3 cm 566 kg
03.__.0040
Kabelzugschacht 140x80 cm liefern und einbauen
1.00
Stk
04 Entwässerung
04
Entwässerung
04.__.0010 Regenwasserleitung PVC-hart, DN 100 Rohrleitungen für Regenwasserleitungen im Außenbereich aus PVC-hart-Rohre nach DIN 19534 in verschiedenen Längen komplett inkl. Steckmuffen und Dichtungen liefern und fachgerecht nach Herstellervorgaben komplett betriebsbereit mit geeigenetem Dichtungsmittel verlegen. Sohlenbreite und Tiefe der Gräben abhängig vom Rohrdurchmesser und Gefälle.
Auflager in nichtbindigem Boden, Auflagerwinkel 120°, in vorhandenen geböschten Graben bzw. Graben mit Verbau fachgerecht nach Herstellervorgaben verlegen.
Verfüllung der verlegten Regenwasserleitungen mit seitlich gelagertem Aushubmaterial fachgerecht nach Herstellervorgaben herstellen.
Material: PVC-hart-Rohre
Nennweite: DN 100
Grabentiefe gemäß Gefälle.
Formteile werden in gesonderter Pos. aufgelistet.
04.__.0010
Regenwasserleitung PVC-hart, DN 100
50.00
m
04.__.0020 Zulage für PVC-Rohre Bögen, DN 100 Liefern von Bögen im Außenbereich für Regenwasserleitungen PVC-hart Rohre als Zulage zu den Rohrleitungen fachgerecht nach Herstellervorgaben verlegen. Formstücke werden übermessen.
Material: PVC-hart
Nennweite: DN 100
Bogen aus PVC-hart: 15°
Bogen aus PVC-hart: 30°
Bogen aus PVC-hart: 45°
Abgerechnet wird nach tatsächlich verbrauchtem Material zum Nachweis.
04.__.0020
Zulage für PVC-Rohre Bögen, DN 100
20.00
Stk
04.__.0030 Zulage für PVC-Rohre Abzweiger, DN 100 Liefern von Abzweigern im Außenbereich für Regenwasserleitungen PVC-hart Rohre als Zulage zu den Rohrleitungen fachgerecht nach Herstellervorgaben verlegen. Abzweiger werden übermessen.
Material: PVC-Hart
Nennweite: DN 100
Abzweige: 100/100/45°
Abgerechnet wird nach tatsächlich verbrauchtem Material zum Nachweis.
04.__.0030
Zulage für PVC-Rohre Abzweiger, DN 100
20.00
Stk
04.__.0040 Zulage für PVC-Rohre Überschiebmuffen, DN 100 Liefern von Überschiebmuffen im Außenbereich für Regenwasserleitungen PVC-hart Rohre als Zulage zu den Rohrleitungen fachgerecht nach Herstellervorgaben verlegen. Überschiebmuffen werden übermessen.
Material: PVC-hart
Nennweite: DN 100
Abgerechnet wird nach tatsächlich verbrauchtem Material zum Nachweis.
04.__.0040
Zulage für PVC-Rohre Überschiebmuffen, DN 100
10.00
Stk
04.__.0050 Uponalschacht (PP), DN 400 mit Teleskopabdeckung D400 Schachtsystem DN/OD 400 gemäß DIN EN 13598
Schachtboden aus Polypropylen (PP) mit angeformten KG-Anschlussmuffen mit Lippendichtring je Muffe, glattwandiges Coex-Steigrohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U)
Schachtboden : Rechts-Mitte-Links
inkl. Teleskopabdeckung ,Belastungsklasse D400 liefern und verlegen.
04.__.0050
Uponalschacht (PP), DN 400 mit Teleskopabdeckung D400
8.00
Stk
04.__.0060 Entwässerungsrinne Rinninger Schlitzrinne Bauseits gelieferte Betonschlitzrinne fachgerecht einbauen
Entwässerungsrinne bestehend aus Betonfertigteil-Elementen (Rinninger- Schlitz-Rinne)
Typ SR 20 OE, auf Betonbettung C 12/15, d = ca. 38 cm höhen und fluchtgerecht setzen,
Hersteller: Rinninger-Schlitzrinne
Modell: Typ SR 20 OE
Gewicht: ca.1000 kg/Sk
Abmessungen:
Höhe: 380 mm
Breite: 350 mm
Länge: 4000 mm
04.__.0060
Entwässerungsrinne Rinninger Schlitzrinne
68.00
m
04.__.0070 Entwässerungsschacht zur vor Position Schlitzrinne Bauseits gelliefrte Entwässerungsschacht fachgerecht einbauen
Entwässerungsschacht Fabrikat Rinninger- Entwässerungsschacht Riki-Ceton-Reinigungsrinne
zur Schlitzrinne SR 20 OE inkl. Einlaufrost DIN EN 1433 und DIN V 19580 setzen und an die Regenentwässerung anschließen.
Hersteller: Rinninger
Modell: Typ SR 20 OE
Klasse D400
Abflussquerschnitt : 706-506 cm²
Gewicht: ca.250 kg/Sk
Abmessung:
Höhe: 380 mm
Breite: 350 mm
Länge: 1000 mm
Montagematerial sind mitzuklkulieren
Die Positionen ist an das Grundleitungssytem anzupassen. Die Positonen und Abmessungen müssen vor Ort festgestellt werden.
04.__.0070
Entwässerungsschacht zur vor Position Schlitzrinne
13.00
Stk
04.__.0080 Reinigungsrinne einbauen Bauseits gelieferte Stahlbetonreinigungsrinne Klasse D-400 SR20 OE
einbauen
gem. Zeichnung mit Beton einbauen einschl. aller Erd- u. Betonarbeiten.
Abflussquerschnitt 706 cm²
System: Rinninger Rinne
Gewicht: ca.300 kg/Sk
Abmessung:
Höhe: 380 mm
Breite: 350 mm
Länge: 1000 mm
04.__.0080
Reinigungsrinne einbauen
5.00
Stk
05 Oberflächenbefestigung
05
Oberflächenbefestigung
05.__.0010 Hochborde Beton- Bordstein, 100/12/30 Beton-Hochbordstein aus Beton nach DIN 18503 und DIN EN 1344 - R1, T4, FP100, A3, U3 gemäß Anforderungen Tabelle DIN EN 1344 Form HB in allen gem. Ausführungsplanung erforderlichen Formen liefern und gemäß Herstellervorgaben fachgerecht verlegen.
Zuschlag aus gebrochenem Basalt, gefast, Hochbordstein bündig mit OK Oberboden, mit 20 cm Bettung und zweiseitiger Rückenstütze DIN 18318, DIN EN 206-1, aus Beton C 25/30, Breite Rückenstütze min. 15 - 20 cm in abgeschrägter Form, Borde engfugig verlegen.
Form: Geraden, Ecksteine, Absenker (inkl. Mittelstein), Radien
Abmessungen:
Länge: 100 cm
Breite: 12 cm
Höhe: 30 cm
Betongüte: C 25/30
Farbe: grau
Angebotenes Fabrikat:
-----------------------------------
(vom Bieter einzutragen)
05.__.0010
Hochborde Beton- Bordstein, 100/12/30
110.00
m
05.__.0020 Tiefborde Beton-Bordstein, 100/10/30 Beton-Tiefbordstein aus Beton nach DIN 18503 und DIN EN 1344 - R1, T4, FP100, A3, U3 gemäß Anforderungen Tabelle DIN EN 1344 Form TB liefern und gemäß Herstellervorgaben fachgerecht verlegen.
Zuschlag aus gebrochenem Basalt, gefast, Tiefbordstein bündig mit OK Oberboden, mit 20 cm Bettung und zweiseitiger Rückenstütze DIN 18318, DIN EN 206-1, aus Beton C 25/30, Breite Rückenstütze min. 15 - 20 cm in abgeschrägter Form, Borde engfugig verlegen.
Form: Tiefborde
Abmessungen:
Länge: 100 cm
Breite: 10 cm
Höhe: 30 cm
Betongüte: C 25/30
Farbe: grau
Angebotenes Fabrikat:
-----------------------------------
(vom Bieter einzutragen)
05.__.0020
Tiefborde Beton-Bordstein, 100/10/30
31.00
m
05.__.0030 Pflasterdecke als Verbundsteinpflaster Pflasterdecke als Verbundsteinpflaster liefern und einbauen
Pflasterdecke Nachträglich als Verbundpflaster
aus Beton nach DIN 18503 und DIN EN 1344 -
R1, T4, FP100, A3, U3 gemäß Anforderungen
Tabelle DIN EN 1344 als Industriepflaster, Höhe
10 cm, Farbe grau, mit Längs- und
Querprofil, Bettung auf Splitt-Naturstein 0,5 mm,
Dicke im verdichteten Zustand 4 cm, Pflasterfugen
mit Brechsand Korngruppe 0-2 einschlämmen,
einschließlich das erforderliche Einschneiden
Rand-und Abschlußsteine sowie Anarbeiten an
Betonflächen, Borde usw. sowie Anschlüsse an
Einbauten, Begrenzungen. Fugenschnitte werden
nicht gesondert vergütet.
Eigenschaften:
Pflasterhöhe: 10 cm
Farbe: Anthrazit
Form: Rechteckig
Abmessungen:
Normalstein VE: 20er Raster
Bezeichnung: 20/10 cm
Länge: 197 mm
Breite: 97 mm
Dicke: 100 mm
Beschriebenes Fabrikat:
Berding Beton Normalstein VE o. gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
----------------------------------
(vom Bieter Einzutragen)
05.__.0030
Pflasterdecke als Verbundsteinpflaster
220.00
m²
05.__.0040 Pflasterdecke Fahrflächen Schwerlast Y-Format Pflasterdecke als Verbundpflaster aus Beton nach DIN 18503 und DIN EN 1344 - R1, T4, FP100, A3, U3 gemäß Anforderungen Tabelle DIN EN 1344 liefern und einbauen
Universalverbundpflaster, Höhe 10cm, mit Längs- und Querprofil, Bettung auf Splitt-Naturstein, Dicke im verdichteten Zustand 3 cm, Pflasterfugen mit Brechsand oder Splitt Korngruppe 0-3 einschlämmen, einschließlich das erforderliche Einschneiden Rand-und Abschlußsteine, und Anarbeiten an Betonflächen, Borde usw. sowie Anschlüsse an Einbauten, Begrenzungen. Fugenschnitte werden nicht gesondert vergütet.
Fabrikat: Berding - Triloc
Anforderungen:
Pflasterdecke geeignet für LKW- Schwerlastverkehr
Pflastertyp: Berdign Triloc Y-Format
Verband: nach Herstellervorgabe
Pflasterhöhe: 10 cm
Farbe: grau
Beschriebenes Fabrikat:
Berding Beton Normalstein VE o. gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
----------------------------------
(vom Bieter Einzutragen)
05.__.0040
Pflasterdecke Fahrflächen Schwerlast Y-Format
1,550.00
m²
05.__.0050 seitlich gelagertes Pflaster einbauen Einbau der Pflasterfläche aus Pos 01.0010
fachgerecht und gemäß den geltenden technischen Standards herstellen.
Die Pflastersteine müssen exakt verlegt und verdichtet werden, wobei auf eine gleichmäßige Oberfläche und richtige Fugenbreiten geachtet werden muss.
Pflasterdecke geeignet für LKW- Schwerlastverkehr
Pflastertyp: Triloc Y form
Verband: nach Herstellervorgabe
Pflasterhöhe: 10 cm
Farbe: grau
Bereich: zwischen dem Trafo und der Insel
05.__.0050
seitlich gelagertes Pflaster einbauen
15.00
m²
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
1 Vorbemerkung
[1]
Vorbemerkung
E
06.__.0010 Facharbeiterstunde Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Anordnung
des AG ausführen. Die Verrechnungssätze für die
Arbeitskraft umfassen sämtliche Gehalts- und
Lohnnebenleistungen, sowie Zuschläge für Überstunden,
Nachts-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleistete Stunden zum Nachweis.
06.__.0010
Facharbeiterstunde
O
50.00
Std
06.__.0020 Helferstunden Stundenlohnarbeiten eines Helfers auf Anordnung des
AG ausführen. Die Verrechnungssätze für die Arbeitskraft umfassen sämtliche Gehalts- und Lohnnebenleistungen, sowie Zuschläge für Überstunden, Nachts-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleistete Stunden zum Nachweis.
06.__.0020
Helferstunden
O
50.00
Std
06.__.0030 Vibrationswalze bis 5 to. Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG auszuführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal.
Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Vibrationswalze bis 5 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zum Nachweis.
06.__.0030
Vibrationswalze bis 5 to.
O
15.00
Std
06.__.0040 Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal.
Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Flächenrüttler über 0,75 - 1,3 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitstunden zum Nachweis.
06.__.0040
Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to
O
10.00
Std
06.__.0050 LKW ca. 10 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugerätea auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondereGerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
LKW u. Ladegerät, ca. 10 to Nutzlast.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06.__.0050
LKW ca. 10 to Nutzlasten
O
15.00
Std
06.__.0060 LKW ca. 5 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugerätea auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
LKW u. Ladegerät, ca. 5 to Nutzlast.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06.__.0060
LKW ca. 5 to Nutzlasten
O
15.00
Std
06.__.0070 Kleinbagger bis 2,0 to Stundenlohnarbeiten durch Baugerätea auf Anordnung
des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Kleinbager bis 2,0 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06.__.0070
Kleinbagger bis 2,0 to
O
10.00
Std
06.__.0080 Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugerätea auf Anordnung
des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06.__.0080
Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm
O
20.00
Std.
06.__.0090 Radladerstunde, ca. 1,50 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte
Nur auf besondere Anordnung der Bauleitung!
Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst
sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere
Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten
für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab
dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Radladerstunde, ca.1,50 cbm luftbereift.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06.__.0090
Radladerstunde, ca. 1,50 cbm
O
10.00
Std
06.__.0100 Radladerstunde, ca. 0,40 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte
Nur auf besondere Anordnung der Bauleitung !
Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst
sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere
Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten
für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab
dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Vergütet werden die tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden, eines Radladers,ca. 0,40 cbm
luftbereift.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06.__.0100
Radladerstunde, ca. 0,40 cbm
O
10.00
Std
06.__.0110 Revisionsunterlagen Erstellen der Revisionsunterlagen ( Bestandspläne) in
4-facher Ausführung. Die Zeichnungen sind mit allen
technischen und funktionellen Angaben versehen und
erfassen den Endstand der ausgeführten Arbeiten nach
der Abnahme, basierend auf der DIN 2425, Teil 4,
einschl. Vermessung auf der Grundbuchkarte. bestehend
aus:
Lageplan und Grundrißzeichnungen mit Kanal-, Kabel und
Rohrleitungsführung als DWG/DXF-Format als Papierpausen, farbig angelegt Prüf-, Druck-, Spül-, und Einweisungsprotokoll, Bedienungs- und Wartungsanleitung, System und
Schemazeichnungen.
Die Revisionsunterlagen sind jeweils in einem Ordner
mit Rücken-schild, Inhaltsverzeichnis, Register 1-xx
zu übergeben.
Die Revisionsunterlagen sind als solches zu
kennzeichnen und mit dem Firmennamen und mit dem Namen
des Revisors zu versehen.
06.__.0110
Revisionsunterlagen
O
1.00
Stk
06.__.0120 Revisionsunterlagen wie vor beschrieben, jedoch handschriftlich in die
Ausführungs-pläne eingetragen zur Übernahme durch den
AG und bauseitiger Erstellung der Bestandsplaner.
06.__.0120
Revisionsunterlagen
O
1.00
Stk