01 Allgemeine Leistungen
01.02 Baustelleneinrichtung
01.03 Freimachung Baubereich
01.04 Verkehrssicherung
01.06 Landschaftsbau
02 KG 300 Hochbau
02.01 KG 310 Baugrube
09 KG 500 Außenanlagen
09.01 KG 501 Erdarbeiten
09.02 KG 502 Schichten ohne Bindemittel
KG 502 Schichten ohne Bindemittel
09.03 KG 502 Pflasterarbeiten & Einfassungen
KG 502 Pflasterarbeiten & Einfassungen
09.04 KG 502 Straßenbauarbeiten
KG 502 Straßenbauarbeiten
09.05 KG 504 Sonstige Anlagen
09.06 KG 504 Trinkwasser
09.07 KG 504 Entwässerung
09.08 KG 504 Kabeltiefbau
09.10 KG 509 Ausstattung, Beschilderung und Markierung
KG 509 Ausstattung, Beschilderung und Markierung
Wärmeversorgungsanlagen Wärmeversorgungsanlagen
Wärmeversorgungsanlagen Wärmeversorgungsanlagen
09.11 KG 554 Leitungen, Formstücke und Zubehör
KG 554 Leitungen, Formstücke und Zubehör
09.12 KG 559 Sonstiges zu KG 550
KG 559 Sonstiges zu KG 550
10 KG 600 BoVeK
10.01 Bereitstellungsflächen
10.02 Vorbereitung zur Entsorgung von Bau-/
Abbruchabfällen
Vorbereitung zur Entsorgung von Bau-/
Abbruchabfällen
10.03 Beprobung und Abfalldeklaration
Beprobung und Abfalldeklaration
Die jeweils gültigen behördlichen Genehmigungen und Die jeweils gültigen behördlichen Genehmigungen und
Zertifizierungen der Entsorgungsunternehmen sind durch
den AN zu belegen.
Die für die ordnungsmäße Entsorgung notwendigen Kosten
inkl. Verwiegen bei der Annahme auf geeichten Waagen
und Verbleibsdokumentation gem. NachwV sind in den
Einheitspreis einzurechnen.
Die für den Transport notwendigen Kosten inkl.
Verbleibsdokumentation und Ladungssicherung gem. ADR
sind in den Einheitspreis einzurechnen.
Aushub- / Abbruchmaterialien sind sortenrein auf
Bereitstellungsflächen zwischenzulagern.
Der Quertransport ist in den Einheitspreis
einzurechnen.
Abrechnungsgrundlage der Entsorgungs- und
Transportleistungen sind die Lieferscheine/Wiegenoten
der Entsorgungsanlage.
Einzurechnende Nebenleistungen / Besondere Leistungen:
In die Einheitspreise sind sämtliche Ausgaben und
Leistungen für die ordnungsgemäße Entsorgung der
Abfälle sowie u.a. die zusätzlichen
Kontrolluntersuchungen, Gebühren für die Genehmigung
und Verwaltung inkl. Zuweisungs- und
Abwicklungsgebühren sowie eventuelle Umlagerungen
innerhalb der Anlage einzurechnen.
Das Wiegen der angelieferten Abfälle und das Ausstellen
der Wiegenoten sind Nebenleistungen, für die keine
gesonderte Vergütung erfolgt.
Hat der AN mit den von ihm gebundenen Aufbereitungs-
und Verwertungsanlagen Untersuchungen nach anderen
Vorschriften, z.B. nach LAGA oder BBodSchV, vereinbart,
hat er diese Leistungen in sein Angebot
einzukalkulieren, es erfolgt keine gesonderte
Vergütung.
Die jeweils gültigen behördlichen Genehmigungen und
Die jeweils gültigen behördlichen Genehmigungen und Die jeweils gültigen behördlichen Genehmigungen und
Zertifizierungen der Entsorgungsunternehmen sind durch
den AN zu belegen.
Die für die ordnungsgemäße Entsorgung notwendigen
Kosten inkl. Verwiegen bei der Annahme auf geeichte
Waagen und Verbleibsdokumentation gem. NachwV sind in
den Einheitspreisen einzurechnen.
Die für den transport notwendigen Kosten inkl.
Verbleibsdokumentation und Ladungssicherung gem. ADR
somd om den Einheitspreisen einzurechnen.
Aushub-/Abbruchmaterialien sind sortenrein auf
Bereitstellungsflächen zwischenzulagern.
Der Quertransport ist in den Einheitspreisen
einzurechnen.
Alle in den Vorbemerkungen beschriebenen Regelungen zur
ordnungsgemäßen Behandlung / Entsorgung von Abfällen
sind einzuhalten.
Abrechnungsgrundlage der Entsorgungs- und
Transportleistungen sind die Lieferscheine/Wiegenoten
der Entsorgungsanlage.
Hinweise zur Chargeneinteilung:
Das Aushubmaterial wird nach Bauabschnitt in material-
und schadstoffspezifische Chargen unterteilt. Die
Klassifizierung erfolgt auf Grundlage von material- und
länderspezifischen Rechtsvorgaben.
Annahme- / Transportkapazität:
Der AN garantiert mit der Abgabe seines Angebotes die
angegebenen Entsorger-Kapazitäten. Der AN sichert mit
der Abgabe seines Angebots das Zurverfügungstellen
einer der Baumaßnahme und den örtlichen Gegebenheiten
entsprechende Mindesttransportleistung (pro
Tag) zu.
Es ist einzuplanen, dass die Entsorgungs- und
Transportleistungen diskontinuierlich erfolgen können.
Einzurechnende Nebenleistungen / Besondere Leistungen:
- In die Einheitspreise sind sämtliche Ausgaben und
Leistungen für die ordnungsgemäße Entsorgung der
Abfälle sowie u.a. die zusätzlichen
Kontrolluntersuchungen, Gebühren für die Genehmigung
und Verwaltung inkl. Zuweisungs- und
Abwicklungsgebühren sowie eventuelle Umlagerungen
innerhalb der Anlage einzurechnen.
- Das Wiegen der angelieferten Abfälle und das
Ausstellen
der Wiegenoten sind Nebenleistungen, für die keine
gesonderte Vergütung erfolgt.
Hat der AN mit den von ihm gebundenen Aufbereitungs-
und Verwertungsanlagen Untersuchungen nach anderen
Vorschriften, z.B. nach LAGA oder BBodSchV, vereinbart,
hat er diese Leistungen in sein Angebot
einzukalkulieren, es erfolgt keine gesonderte
Vergütung.
Die jeweils gültigen behördlichen Genehmigungen und
Vorbemerkung Vorbemerkung
Der Transport und die Entsorgung beinhalten das Be- /
Entladen, wiegen und eventuelles Umladen von Haufwerken
und /oder Container / BigBags. Diese Leistungen sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle in der Leistungsbeschreibung beschriebenen
Regelungen inkl. Nachweisführung sind einzuhalten,
durchzuführen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis durch Lieferschein/
Wiegenote.
10.04 Entsorgung und Transport Bauabfälle (ngA)
Entsorgung und Transport Bauabfälle (ngA)
10.05 Entsorgung und Transport Bauabfälle (gA)
Entsorgung und Transport Bauabfälle (gA)
10.06 Behälter Entsorgung
10.07 Entsorgung und Transport Bauabfälle (ngA)
Entsorgung und Transport Bauabfälle (ngA)
10.08 Entsorgung und Transport v. Beton,
Bauschutt, Ziegel (AVV 17 01 xx)
Entsorgung und Transport v. Beton,
Bauschutt, Ziegel (AVV 17 01 xx)