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Bill of Quantities
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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Technische Vorbemerkungen 1. Allgemeines
Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind
sämtliche Bodenbelagsarbeiten einschließlich der
hierfür erforderlichen Untergrundprüfungen,
Vorbereitungs-, Anpassungs- und Nebenarbeiten, soweit
diese nicht in gesonderten Positionen ausgeschrieben
sind.
Die Leistungen sind nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-/EN-Normen,
den Herstellervorgaben der eingesetzten Systeme sowie
den Ausführungsunterlagen des Architekten auszuführen.
Insbesondere sind soweit für die jeweilige Leistung
zutreffend zu beachten:
VOB/C ATV DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten,
VOB/C ATV DIN 18356 Parkett- und
Holzpflasterarbeiten,
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau,
DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen,
einschlägige Produktnormen und Verlegerichtlinien der
eingesetzten Beläge, Klebstoffe, Grundierungen,
Spachtelmassen und Unterlagen.
Die Allgemeinen Vorbemerkungen des Gesamtprojektes
gelten ergänzend. Es sind grundsätzlich genormte bzw.
hinsichtlich ihrer Eignung nachgewiesene Baustoffe und
in sich abgestimmte Systeme einzusetzen.
2. Vorgesehene Bodenbeläge
Für die Wohnungen sind gemäß aktueller Baubeschreibung
grundsätzlich folgende Bodenbeläge vorgesehen:
Wohnbereiche EG/OG: elastische PVC-Designplanken in
Holzoptik,
Dachgeschosse: Massivholzdielen aus Lärche, naturgeölt
und farblos,
Badezimmer DG: rutschhemmender elastischer
Sicherheitsbodenbelag,
Fußleisten in den mit Designboden ausgestatteten
Bereichen als zum Bodenbelag abgestimmte
MDF-Sockelleisten.
Die endgültigen Dekore, Farbtöne, Oberflächen und
Sortierungen sind vor Bestellung zu bemustern und durch
den Auftraggeber freigeben zu lassen.
3. Aufmaß und Prüfung der örtlichen Verhältnisse
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten
mit den örtlichen Gegebenheiten, den Bodenaufbauten,
Anschlusshöhen und angrenzenden Gewerken vertraut zu
machen.
Insbesondere sind zu prüfen:
Höhenlage des fertigen Fußbodens,
vorhandene Tür- und Schwellenhöhen,
Übergänge zwischen unterschiedlichen Bodenbelägen,
Anschlüsse an Türzargen, Einbauten und aufgehende
Bauteile,
erforderliche Fugen,
Zustand und Art des jeweiligen Untergrundes,
vorhandene Ebenheitsabweichungen.
Unstimmigkeiten zwischen Planung, Bestand und
vorgesehenem Bodenaufbau sind vor Ausführung der
Bauleitung mitzuteilen.
4. Prüfung des Untergrundes
Vor Beginn der Bodenbelagsarbeiten ist der Untergrund
durch den Auftragnehmer entsprechend DIN 18365 und den
anerkannten Regeln der Technik auf seine Belegreife zu
prüfen.
Hierzu gehören insbesondere:
Festigkeit und Tragfähigkeit,
Ebenheit,
Oberflächenfestigkeit,
Trockenheit bzw. Belegreife,
Sauberkeit,
Rissfreiheit,
ausreichende Festigkeit von Rand- und
Anschlussbereichen,
Freiheit von haftungsmindernden Stoffen,
Eignung des vorhandenen Untergrundes für den
vorgesehenen Belag und das angebotene Verlegesystem.
Erkennbare Mängel oder Bedenken sind vor Beginn der
Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
Die für den vorgesehenen PVC-Designbelag zugrunde
gelegte Verlegeanleitung fordert einen ebenen,
sauberen, festen und trockenen Untergrund und sieht vor
der Belagsverlegung grundsätzlich eine geeignete
Spachtelung vor.
5. Ebenheit
Die fertigen Untergründe müssen die Anforderungen der
DIN 18202 sowie die erhöhten Anforderungen erfüllen,
die für dünne elastische Oberbeläge zur Herstellung
eines optisch einwandfreien Erscheinungsbildes
erforderlich sind.
Für die vorgesehenen Designplanken sind gemäß der
zugrunde gelegten Verlegeempfehlung insbesondere
folgende Grenzwerte einzuhalten:
weniger als ca. 5 mm Abweichung auf 2,00 m,
weniger als ca. 1 mm Abweichung auf 20 cm.
Erforderliche weitergehende Feinspachtelungen sind
entsprechend den hierfür vorgesehenen LV-Positionen
auszuführen.
6. Untergrundvorbereitung
Untergründe sind vor jeder Grundier-, Spachtel-, Klebe-
oder Verlegearbeit sorgfältig zu reinigen.
Staub, lose Bestandteile, Mörtelreste, Farbreste, Öl,
Fett, Pflegemittel, alte Klebstoffreste und sonstige
haftungsmindernde Verunreinigungen sind zu entfernen,
soweit dies Bestandteil der jeweiligen Position bzw.
als gesonderte Leistung angeordnet ist.
Das Schleifen, Fräsen oder sonstige mechanische
Bearbeiten vorhandener Bestandsmaterialien darf nur
erfolgen, wenn deren Schadstofffreiheit nachgewiesen
bzw. die Fläche durch die Bauleitung zur Bearbeitung
freigegeben wurde.
7. Schadstoffe im Bestand
Für das Bauvorhaben liegt ein Schadstoffkataster vor.
Darin sind unter anderem asbesthaltige
Steinholzestriche, Floorflexplatten sowie asbesthaltige
schwarze Klebstoffe festgestellt worden. Die Zuordnung
betrifft teilweise vergleichbare Bereiche mehrerer
Wohnungen.
Daher gilt:
Bestandsbeläge, Klebstoffe, Estriche oder sonstige
verdächtige Schichten dürfen durch den Bodenleger nicht
eigenmächtig angeschliffen, gefräst, gebohrt,
herausgestemmt oder anderweitig mechanisch bearbeitet
werden.
Der Rückbau dieser Bereiche erfolgt durch den AG.
Schadstoffsanierungsarbeiten erfolgen grundsätzlich
getrennt und sind nur Bestandteil dieses Gewerkes, wenn
sie ausdrücklich in einer Position beschrieben sind.
Bei Auffinden unbekannter oder verdächtiger Materialien
sind die Arbeiten in dem betroffenen Bereich
einzustellen und die Bauleitung unverzüglich zu
informieren.
8. Grundierungen, Spachtelmassen und Klebstoffe
Grundierungen, Spachtelmassen, Klebstoffe und
Bodenbeläge müssen untereinander technisch verträglich
und als System für den jeweiligen Untergrund
freigegeben sein.
Es sind vorzugsweise emissionsarme Produkte
einzusetzen.
Herstellervorgaben zu:
Mischungsverhältnissen,
Ablüftezeiten,
offenen Zeiten,
Verarbeitungszeiten,
Mindest- und Höchsttemperaturen,
Schichtdicken,
Trocknungszeiten und
Belegreife
sind zwingend einzuhalten.
Werden Produkte unterschiedlicher Hersteller
kombiniert, hat der Auftragnehmer deren technische
Verträglichkeit auf Verlangen nachzuweisen.
9. Trockenestrich
Auf Gipsfaser-Trockenestrichen sind ausschließlich
hierfür freigegebene Grundierungen und Spachtelmassen
einzusetzen.
Die vollflächige Feinspachtelung zur Aufnahme dünner
elastischer Beläge erfolgt in gesonderter Position.
Insbesondere bei dünnen PVC-Designbelägen ist eine
gleichmäßig glatte und geschlossene Oberfläche
herzustellen, sodass Plattenstöße, Befestigungspunkte
oder sonstige Unebenheiten im fertigen Belag nicht
sichtbar werden.
10. Vorhandene Holzdielen
Bestehende Holzdielen, die als Untergrund weiter
genutzt werden, sind vor Bearbeitung auf Tragfähigkeit,
festen Sitz und übermäßige Verformungen zu prüfen.
Lose, federnde oder knarrende Dielen sind entsprechend
den gesonderten Positionen nachzubefestigen bzw.
auszutauschen.
Bei vollflächigem Ausgleich von Holzdielen sind
ausschließlich hierfür geeignete, faserarmierte bzw.
mit Armierungsgewebe ausgeführte, spannungsarme und
systemgerechte Spachtelaufbauten einzusetzen.
In Badezimmern müssen die eingesetzten Spachtelmassen
und Systemkomponenten für die vorhandene
Feuchtebeanspruchung und den nachfolgenden
Abdichtungsaufbau geeignet sein. Feuchteempfindliche
Spachtelmassen sind dort nicht zulässig, sofern keine
ausdrückliche Systemfreigabe vorliegt.
11. Elastische PVC-Designbeläge
PVC-Designplanken sind entsprechend den jeweiligen
LV-Positionen entweder
vollflächig verklebt oder
auf einer hierfür systemseitig freigegebenen,
selbstklebenden und gegenüber dem Untergrund lösbar
verlegten Unterlage
auszuführen.
Bei vollflächiger Verklebung sind ausschließlich für
den jeweiligen Belag geeignete und vom Belags- bzw.
Klebstoffhersteller freigegebene Klebstoffe
einzusetzen. Die vorliegende Verlegeempfehlung sieht
für Designplanken geeignete PVC-/LVT-Klebstoffe und
einen Klebstoffauftrag entsprechend den jeweiligen
Herstellerangaben vor.
Bei Verwendung einer selbstklebenden Unterlage muss die
Systemfreigabe für den konkret angebotenen Oberbelag
nachgewiesen werden.
Innerhalb eines Raumes ist ausschließlich
chargengleiches Material zu verwenden. Planken sind vor
der Verlegung aus mehreren Paketen derselben Charge zu
mischen, um ein gleichmäßiges Gesamtbild zu erzielen.
12. Lagerung und Akklimatisierung
Bodenbeläge und Verlegewerkstoffe sind trocken,
geschützt und entsprechend den Herstellervorgaben zu
lagern.
Elastische Designbeläge sind rechtzeitig vor der
Verlegung im Verlegebereich zu akklimatisieren. Für die
zugrunde gelegte Referenzqualität wird eine Lagerung im
Verlegeraum von mindestens 24 Stunden und eine
Verarbeitung bei ca. +15 °C bis +26 °C gefordert.
Die tatsächlichen Anforderungen des angebotenen
Produktes sind einzuhalten.
13. Massivholzdielen
Massivholzdielen sind vor dem Einbau ausreichend an das
vorgesehene Raumklima anzupassen.
Holzfeuchte, Raumtemperatur und relative Luftfeuchte
müssen zum Zeitpunkt der Verlegung für die vorgesehene
Holzart und Konstruktion geeignet sein.
Die Verlegung hat so zu erfolgen, dass:
eine dauerhaft ebene und trittfeste Fläche,
ein gleichmäßiges Fugenbild,
ausreichende Bewegungsmöglichkeiten des Holzes und
fachgerechte Randanschlüsse
gewährleistet sind.
Die vorgesehene Ausführung im Dachgeschoss ist
Massivdiele Lärche, naturgeölt und farblos, nach
Bemusterung.
14. Badezimmer und Nassbereiche
In den Badezimmern ist der Bodenbelagsaufbau auf die
Anforderungen der DIN 18534 und die vorgesehene
Wassereinwirkung abzustimmen.
Bodenbeläge, Klebstoffe, Spachtelmassen, Grundierungen
sowie Anschlussmaterialien müssen für die jeweilige
Feuchtebeanspruchung geeignet sein.
Der elastische Sicherheitsbodenbelag selbst ersetzt
keine erforderliche Abdichtung.
Belagsstöße und Anschlüsse sind entsprechend dem
ausgeschriebenen System dauerhaft dicht herzustellen.
Hohlkehlen, hochgeführte Sockel sowie Innen- und
Außenecken sind entsprechend den gesonderten Positionen
auszuführen.
15. Bewegungs- und Bauwerksfugen
Vorhandene Bauwerks- und Bewegungsfugen dürfen nicht
kraftschlüssig mit Spachtelmassen, Klebstoffen oder
Bodenbelägen überarbeitet werden.
Erforderliche Bewegungsfugen sind bis in den Oberbelag
zu übernehmen und mit geeigneten Profilen bzw.
systemgerechten Fugenlösungen auszubilden.
Scheinfugen oder nicht mehr erforderliche Arbeitsfugen
dürfen nur nach Abstimmung mit der Bauleitung
geschlossen werden.
16. Anschlüsse und Belagswechsel
Übergänge zwischen unterschiedlichen Bodenbelägen sind
höhengleich und stolperfrei herzustellen, soweit die
Planung nichts anderes vorgibt.
Erforderliche Übergangs- oder Abschlussprofile sind in
den hierfür vorgesehenen Positionen auszuführen.
Die Höhenlage ist insbesondere mit folgenden Gewerken
abzustimmen:
Estricharbeiten,
Trockenbau,
Fliesenarbeiten,
Innentüren,
Sanitärarbeiten.
Belagsaufbauten dürfen die Funktion von Türen,
absenkbaren Bodendichtungen und sonstigen Einbauteilen
nicht beeinträchtigen.
17. Sockelleisten
Sockelleisten sind nach Fertigstellung des Bodenbelages
fluchtgerecht und dauerhaft zu montieren.
Stoßstellen, Innen- und Außenecken sowie Anschlüsse an
Türzargen sind sauber und möglichst unauffällig
auszubilden.
Bei dekorangepassten Sockelleisten sind geringfügige
herstellungsbedingte Farb- und Strukturabweichungen
zwischen Bodenbelag und Sockelleiste zulässig.
18. Bemusterung
Vor Bestellung der sichtbaren Bodenbeläge sind
Originalmuster vorzulegen.
Die Bemusterung umfasst je nach Position insbesondere:
Dekor,
Farbton,
Oberflächenprägung,
Glanzgrad,
Holzsortierung,
Dielenformat,
Sockelleisten und
gegebenenfalls Schweißschnüre und Anschlussprofile.
Eine Bestellung größerer Materialmengen darf erst nach
Freigabe durch den AG erfolgen.
19. Nachhaltigkeit und Materialwahl
Die Quartiersbaubeschreibung sieht für die
Innenbereiche unter anderem Recycling-PVC-Bodenbeläge
sowie Holzdielen aus zertifiziertem Vollholz vor.
Im Sinne des Quartierskonzeptes sind bei technisch
gleichwertigen Systemen vorzugsweise Lösungen
einzusetzen, die:
einen hohen Recyclinganteil aufweisen,
recyclingfähig sind,
emissionsarm sind,
möglichst sortenrein rückgebaut werden können,
über Rücknahme- oder Recyclingkonzepte verfügen und
langlebig sowie wartungsarm sind.
Produkt- und Nachhaltigkeitsnachweise sind auf
Anforderung vorzulegen.
20. Schutz der fertigen Flächen
Fertiggestellte Bodenbeläge sind bis zur Abnahme gegen
Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Schutzabdeckungen müssen für den jeweiligen Belag
geeignet, diffusionsverträglich und rückstandsfrei
entfernbar sein. Klebebänder dürfen nicht unmittelbar
auf empfindliche Oberflächen geklebt werden, sofern der
Hersteller dies nicht ausdrücklich zulässt.
Beschädigungen durch nachfolgende Arbeiten sind zu
vermeiden.
21. Reinigung und Übergabe
Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche
Bodenbelagsflächen besenrein bzw. entsprechend den
Herstellervorgaben grundgereinigt zu übergeben.
Klebstoff-, Spachtel- und sonstige Verarbeitungsreste
sind vollständig zu entfernen.
Dem Auftraggeber sind spätestens zur Abnahme die
erforderlichen:
Reinigungs- und Pflegeanweisungen,
Produktdatenblätter,
technischen Merkblätter,
Emissions- und Nachhaltigkeitsnachweise sowie
Angaben zu Reparatur und Austausch
der eingebauten Produkte zu übergeben.
22. Nebenleistungen und Abrechnung
Zuschnitte, üblicher Verschnitt, Anpassungen an
Türzargen und aufgehende Bauteile, kleinere
Anschlussarbeiten sowie sämtliche für eine fachgerechte
und gebrauchsfertige Herstellung erforderlichen
Nebenleistungen sind in die Einheitspreise
einzurechnen, soweit im Leistungsverzeichnis keine
gesonderte Position vorgesehen ist.
Gesondert ausgeschriebene Leistungen, insbesondere
zusätzliche Untergrundreinigung, besondere
Spachtelungen, Mehrstärken, Armierungen, Austausch
einzelner Dielen, Hohlkehlsockel, Eckausbildungen und
alternative Verlegesysteme, werden ausschließlich über
die jeweiligen LV-Positionen vergütet.
Technische Vorbemerkungen
01 Bauabschnitt 1
01
Bauabschnitt 1
01.01 Typ A - Haus 51a
01.01
Typ A - Haus 51a
01.02 Typ A - Haus 51b
01.02
Typ A - Haus 51b
01.03 Typ C - Haus 49
01.03
Typ C - Haus 49
01.04 Typ D - Haus 47
01.04
Typ D - Haus 47
01.05 Typ D - Haus 51
01.05
Typ D - Haus 51
01.06 Typ E - Haus 45
01.06
Typ E - Haus 45
01.07 Typ B - Haus 51c
01.07
Typ B - Haus 51c
01.08 Typ C - Haus 51d
01.08
Typ C - Haus 51d
01.09 Typ D - Haus 53
01.09
Typ D - Haus 53
01.10 Typ D - Haus 55
01.10
Typ D - Haus 55
01.11 Typ F - Haus 51e
01.11
Typ F - Haus 51e