BAR - ELT
PV-Anlage und Elektroarbeiten an div. Standorten
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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Der AN hat die Angaben des LVs mit den Gegebenheiten des Bauwerks zu vergleichen und Unstimmigkeiten mit der Bauleitung zu klären. Massenangaben sind durch den AN zu überprüfen. Alle Positionen verstehen sich inkl. Material-, Lohn-, Transport- und Einbaukosten sowie anfallende Gebühren. Alle beschriebenen Leistungen werden komplett funktionsfertig und betriebsbereit bzw. als Grundlage für das Nachfolgegewerk übergeben, inkl. aller erforderlichen Materialkosten sowie Vor- und Nacharbeiten. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter von allen preisbildenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese im Angebot vollständig zu berücksichtigen. Dies gilt auch für mögliche Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen. Auskünfte hat sich der Bieter bei dem Verfasser der Ausschreibungsunterlagen eigenverantwortlich einzuholen. Er ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe umfassende Ortskenntnisse durch Besichtigung des Grundstücks bzw. der Baustelle zu verschaffen. Verstöße gegen diese Verpflichtung berechtigen den Bieter nicht zu Nachforderungen. Auf offensichtliche Unvollständigkeiten der Leistungsbeschreibung, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Positionen und Vollständigkeit der Beschreibung der einzelnen Positionen, hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes hinzuweisen und ergänzend anzubieten. Die verbindlich vorgegebenen Montagezeiträume und die Inbetriebnahmen der Anlagen sind mit ALDI Nord abzustimmen. Abweichungen vom vorgegebenen Leistungsverzeichnis sind zulässig, sofern der Bieter die Gleichwertigkeit angemessen und belastbar darlegt. Die Anlagen sind als Eigenverbrauchsanlagen aufzubauen. Das Angebot ist über Cosuno einzureichen. Bei Auftrag und in zugehöriger Vereinbarung wird ein Abzug für die Bauleistungsversicherung in Höhe von 0,3 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme, mit einem Selbstbehalt von 2.500,00 € pro Schadensfall, zu Lasten des Auftragnehmers vereinbart.
Vorbemerkungen
Koordination Koordination Der Ablauf der Arbeiten ist mit der Bauleitung bzw. der Projektleitung zu koordinieren. Insbesondere ist im Rahmen der Planungen eine Abstimmung mit allen tangierenden Gewerken (z.B. Dachabdichtung, Elektro, Blitzschutz, Statik, etc.) vorzunehmen. Der laufende Betrieb des LZ bzw. der Baustellenbetrieb darf unter keinen Umständen behindert werden. Über ggf. notwendige Umschaltungen an der Bestandsanlage ist die Bauleitung, die Projektleitung und Leitung LZ rechtzeitig zu informieren. Sie sind in jedem Fall außerhalb der Betriebszeiten durchzuführen. Der AN stellt den verantwortlichen Fachbauleiters entsprechend der LBO. Der Bauleiter ist im Auftragsfalle zu benennen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Koordination
Arbeitsschutz Arbeitsschutz Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind jederzeit einzuhalten. Vor Aufnahme der Arbeiten ist ein Arbeitssicherheitskonzept vorzulegen und ggf. mit dem SiGeKo abzustimmen. Mit der Montageplanung ist eine objektspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes auszuarbeiten und beizufügen. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Die Baustelle ist nach UVV und BGV abzusichern, insbesondere sind Maßnahmen zur Absturzsicherung zu ergreifen.
Arbeitsschutz
Versicherung Versicherung Der AN schließt eine Montageversicherung für Photovoltaik-Dach- und Fassadenanlagen mit einem Einzelwert/Neuwert bis 1.000.000,00 EUR ab. Die Versicherung umfasst sämtliche Schäden an der versicherten Anlage, die vor der Übergabe an den AG eintreten, insbesondere durch z.B. menschliches Versagen (Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bearbeitungsfehler in der Werkstatt, fehlerhafte Montage), technisches Versagen (Werkstofffehler, mangelhafte Konstruktion oder Planung) und von außen kommende Gefahren (Brand, Blitz, Explosion, Hagel, Sturm, Frost, Eisgang, Hochwasser, Erdrutsch, -beben, Diebstahl, Beschädigung durch Dritte). Der AN ist verpflichtet, noch vor Baubeginn für die Dauer der Bauzeit den Abschluss oder das Bestehen folgender Versicherungen auf eigene Rechnung nachzuweisen: Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen im Einzelfall: Bei einem Auftragsvolumen bis einschl. € 5,0 Mio. · Personenschäden: € 3,0 Mio., · Sach- und Vermögensschäden: € 3,0 Mio. Bei einem Auftragsvolumen größer € 5,0 Mio. · Personenschäden: € 10,0 Mio. · Sach- und Vermögensschäden € 10,0 Mio. Die Versicherungssummen dürfen pro Versicherungsjahr höchstens auf das 2-fache der vorgenannten Versicherungssummen begrenzt sein.
Versicherung
Fertigstellungstermin Fertigstellungstermin Der Fertigstellungstermin für die zuschaltbereite PV-Anlage wird auf den 01.06.2026 festgelegt.
Fertigstellungstermin
Nachweis technische Gleichwertigkeit Nachweis technische Gleichwertigkeit Bei einer Abweichung der ausgeschriebenen Produktqualität hat der Bieter die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Nachweis technische Gleichwertigkeit
allgemein anerkannte Regeln der Technik allgemein anerkannte Regeln der Technik Dieses Leistungsverzeichnis setzt voraus, dass sämtliche ausgeführten Leistungen unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRDT) erfolgen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle relevanten technischen Standards, Normen und einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Anwendungsbereiche einzuhalten, zu beachten und anzuwenden. Ziel ist es, Sicherheit, Funktionsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen dauerhaft zu gewährleisten sowie Haftungs- und Rechtsrisiken beider Vertragsparteien auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Hinweise zur Anwendung Die aRDT umfassen alle geltenden Normen, technischen Regeln, einschlägigen Rechtsvorschriften sowie anwendungsbezogene fachliche Empfehlungen. Abweichungen von den aRDT bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin/des Auftraggebers, es sei denn, gesetzliche Vorgaben schreiben zwingend etwas anderes vor. Bei Unklarheiten oder widersprüchlichen Anforderungen sind die geltenden Normen maßgeblich; im Zweifelsfall ist frühzeitig eine Abstimmung zwischen Auftraggeberin/Auftraggeber und Auftragnehmerin/Auftragnehmer herbeizuführen. Dokumentation: Alle relevanten Nachweise, Prüfberichte und Zertifikate, die die Einhaltung der aRDT belegen, sind gemäß vertraglicher Vorgabe zu führen und auf Verlangen vorzulegen. Geltungsbereich Dieses LV gilt für alle Leistungen, Lieferungen und Arbeiten, die im Rahmen  dieser Ausschreibung vorgesehen sind und die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik betreffen.
allgemein anerkannte Regeln der Technik
01 MSHV
01
MSHV
01.__.0010 Prüfen Messwandler Um den TAB gerecht zu werden, müssen für den Betrieb der PV-Anlage eichrechtskonforme Messwandler mit einer Genauigkeitsklasse von 0,5 eingesetzt werden. Durch ein MS-Schaltberechtigtes Elektrounternehmen muss vor Ort an der Schaltanlage die aktuell verbauten Messwandler aufgenommen werden, da aktuell keine Dokumentation über diese zur Verfügung steht.
01.__.0010
Prüfen Messwandler
O
L
1.00
psch
01.__.0020 Tausch Wandler Um den TAB gerecht zu werden, müssen für den Betrieb der PV-Anlage eichrechts-konforme Messwandler mit einer Genauigkeitsklasse 0,5 eingesetzt werden. Durch ein MS-Schaltberechtigtes Elektrounternehmen muss vor Ort an der Schaltanlage die aktuell verbauten Messwandler ausgetauscht werden. Die neuen Wandler sind über das örtliche VNB zu beziehen. Die Arbeiten müssen in Abstimmung mit dem Standort stattfinden. (Samstag, Sonntags, Feiertags, Nachts)
01.__.0020
Tausch Wandler
O
L
1.00
psch
01.__.0030 Schutzgeräteeinstellungen und gemeinsame Inbetriebnahme mit PV-Lieferant Schutzgeräteeinstellungen und gemeinsame Inbetriebnahme mit PV-Lieferant gemäß Vorgaben VNB (E.9-Bogen) bei der Zertifizierung vornehmen.
01.__.0030
Schutzgeräteeinstellungen und gemeinsame Inbetriebnahme mit PV-Lieferant
L
1.00
psch
02 NSHV
02
NSHV
Einbau in vorhandene NSHV Einbau in vorhandene neuen NSHV Die nachstehenden Positionen von Einabugeräten müssen in eine vorhandene NSHV eingebaut werden. Die anfallenden Kosten für die Freischaltung der Anlage, Klein- und Klemmmaterial usw. sind in den Einheitspreis mit ein zu rechnen. Die genauen Typen sind vor Ort zu prüfen. Die Arbeiten müssen in Abstimmung mit dem Standort stattfinden.
Einbau in vorhandene NSHV
Kontakt Errichter Schaltanlage Kontakt Errichter Schaltanlage Hermann Hundt Ing. GmbH HUNDT Elektrosysteme Heidelbergstr. 4 D- 07554 Korbußen Tel. +49 (0) 36602 / 9390 -24 Email: weber@hundt-gmbh.de Internet: www.hundt-elektrosysteme.de
Kontakt Errichter Schaltanlage
02.__.0010 Leistungsschalter 400A Leistungsschalter 400A in vorhandender NSHV einbauen. Eaton 191347 Eaton Moeller series NZM - Kompaktleistungsschalter. NZM3 PXR10- Leistungsschalter, 400A, 3p, inkl. systembedingtem Zubehör pro Leistungsschalter Anschluss 4x150/70mm². liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
02.__.0010
Leistungsschalter 400A
3.00
St
02.__.0020 Umbau der Bestands-NSHV Umbau der Bestands-NSHV Leistungsschalter in Feld 3 freischalten und gemäß Skizze umbauen.
02.__.0020
Umbau der Bestands-NSHV
L
1.00
psch
02.__.0030 Abklemmen der Bestandszuleitungen Abklemmen der Bestandszuleitungen Abklemmen der Bestandszuleitungen und nach Umbau wieder anklemmen
02.__.0030
Abklemmen der Bestandszuleitungen
L
1.00
psch
03 Verkabelung
03
Verkabelung
03.__.0010 Steuerleitung von EZA-Regler (üEKS) zu LS in MSHV Steuerleitung von MSHV (üEKS) zu EZA-Regler (E/A-Wandler) für Abschaltung HV-PV-Neu Q1 liefern, verlegen und einseitig auflegen Die Leitung ist zur Position des EZA-Reglers zu verlegen und eindeutig zu beschriften
03.__.0010
Steuerleitung von EZA-Regler (üEKS) zu LS in MSHV
15.00
m
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.__.0010 Schaltanlagen Dokumentation MSHV Schaltanlagen Dokumentation MSHV Die Dokumentation der vorhanden MSHV ist zu revidieren.
04.__.0010
Schaltanlagen Dokumentation MSHV
L
1.00
psch
04.__.0020 Schaltanlagen Dokumentation NSHV Schaltanlagen Dokumentation NSHV Die Dokumentation der vorhanden NSHV ist zu revidieren.
04.__.0020
Schaltanlagen Dokumentation NSHV
L
1.00
psch
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten Für nicht im Leistungsverzeichnis erfasste und nur im Stundenlohn zum Einzelnachweis durchführbare Arbeiten auf Veranlassung und in Abstimmung mit der Bauleitung: Hierzu gehören im Wesentlichen: Ausprüf-, Freischalt- und Untersuchungsarbeiten an der vorhandenen Elektroanlage Dokumentation von Teilen der Bestandsanlagen Erstellung von Provisorien Anpassungen und Änderungen der Bestandsanlage Demontagen und Rückbau von Teilen der Bestandsanlage
Stundenlohnarbeiten
04.__.0030 Stunde Techniker Techniker Stundenlohn Techniker auf besonderen Nachweis einschl. aller Zuschläge
04.__.0030
Stunde Techniker
O
1.00
Std
04.__.0040 Stunde Obermonteur Obermonteur Stundenlohn Obermonteur auf besonderen Nachweis einschl. aller Zuschläge
04.__.0040
Stunde Obermonteur
O
1.00
Std
04.__.0050 Stunde selbständiger Monteur Monteur Stundenlohn Monteur auf besonderen Nachweis einschl. aller Zuschläge
04.__.0050
Stunde selbständiger Monteur
O
1.00
Std
04.__.0060 Stunde Helfer Helfer Stundenlohn Helfer auf besonderen Nachweis einschl. aller Zuschläge
04.__.0060
Stunde Helfer
O
1.00
Std