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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Vertragsgrundlagen / Geltung
Die nachstehenden Vorbemerkungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist, sind die nachfolgend beschriebenen Neben- und Begleitleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Auftragsabwicklung erfolgt auf Grundlage der VOB/B sowie der VOB/C. Für die Ausführung der Fliesen-, Platten-, Naturstein-, Betonwerkstein-, Treppen-, Podest- und Balkonbelagsarbeiten gelten insbesondere die einschlägigen ATV-Regelungen der VOB/C, insbesondere ATV DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten. Soweit nach Leistungsinhalt einschlägig, gelten ergänzend ATV DIN 18332 - Naturwerksteinarbeiten, ATV DIN 18333 - Betonwerksteinarbeiten, ATV DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Technische Festlegungen zur Ausführung und Qualität werden ergänzend in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen geregelt. Positionsbeschreibungen des Leistungsverzeichnisses gehen diesen Vorbemerkungen und den ZTVB vor.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Herstellung von Wand- und Bodenfliesen, Fliesen- und Plattenbelägen, Naturstein-, Betonwerkstein- oder Feinsteinzeugbelägen, Sockeln, Stufen- und Podestbelägen, Balkonbelägen, Anschluss- und Bewegungsfugen sowie der hierzu gehörenden Nebenleistungen nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses und der Ausführungsplanung.
Die Bewohnerbäder sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Diese wurden als Fertignasszellen angeliefert und enthalten die dort vorgesehenen Fliesenbeläge bereits werkseitig bzw. systemseitig.
2. Angebotsabgabe / Vollständigkeit
Für die Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Alternativvorschläge oder Abweichungen sind gesondert zu kennzeichnen und mit eindeutigem Bezug zu den jeweiligen LV-Positionen einzureichen.
Änderungen an Vorbemerkungen, Technischen Vertragsbedingungen oder Anlagen sind mit dem Angebot ausdrücklich und schriftlich vorzulegen. Nicht gekennzeichnete Abweichungen gelten nicht als Vertragsbestandteil.
Der Bieter hat bei Angebotsabgabe zu prüfen, ob die ausgeschriebenen Belagsarten, Formate, Materialqualitäten, Untergrundanforderungen, Abdichtungen, Klebe- und Verlegesysteme, Fugen, Sockel, Stufenanschlüsse, Bewegungsfugen und sonstigen Systembestandteile zur fachgerechten Ausführung geeignet sind. Bedenken sind mit dem Angebot anzuzeigen, soweit sie bereits aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind.
3. Ortskenntnis / Prüfungspflichten
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse, Zugänglichkeiten, Bauabläufe, Transportwege, Lagerflächen, Einbringbedingungen, Gerüst- und Zugangssituationen sowie die ausgeschriebenen Arbeiten zu informieren.
Spätere Ansprüche aus Unkenntnis der bei Angebotsabgabe erkennbaren örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt.
Vor Beginn der Arbeiten sind die Ausführungsunterlagen, Höhenbezüge, Rohbaumaße, Untergründe und baulichen Voraussetzungen auf Übereinstimmung mit der ausgeschriebenen Leistung zu prüfen. Dies gilt insbesondere für:
Estrichflächen, Gefälleestriche, Rohbetonflächen, Wandflächen, Putzflächen und Trockenbauflächen,
Ebenheit, Festigkeit, Tragfähigkeit, Feuchtigkeit und Sauberkeit der Untergründe,
Belegreife des Estrichs einschließlich Feuchtemessungen und Freigaben,
vorhandene Abdichtungen, Abdichtungsanschlüsse, Dichtmanschetten, Dichtbänder und Schutzlagen,
Lage und Höhe von Bodenabläufen, Rinnen, Entwässerungspunkten, Türschwellen und sonstigen Einbauteilen,
Anschlussdetails an Wände, Stützen, Schächte, Fertignasszellen, Türzargen, Aufzugstüren, Treppenläufe, Podeste und Fassadenanschlüsse,
Höhenanschlüsse an angrenzende Bodenbeläge, Sauberlaufzonen, Eingangsmatten, Schwellen und Übergangsprofile,
vorhandene Bauwerksfugen, Bewegungsfugen, Randfugen, Scheinfugen und Arbeitsfugen des Untergrunds,
erforderliche Fugenführung im Belag,
Rutschhemmung, Barrierefreiheit und visuelle Anforderungen an Stufenvorderkanten,
Schnittstellen zu den Gewerken Rohbau, Estrich, Abdichtung, HLS, Elektro, Trockenbau, Türen, Metallbau, Fassade, Bodenbelag, Maler und Außenanlagen.
Unstimmigkeiten, fehlende Höhenangaben, unzureichende Vorleistungen, fehlende Freigaben, fehlende Abdichtungsdetails oder erkennbare Ausführungsrisiken sind unverzüglich, spätestens vor Arbeitsaufnahme, schriftlich anzuzeigen.
4. Nebenleistungen / Preisbestandteile
Die Einheitspreise umfassen die vollständige Leistung einschließlich Lieferung, Abladen, Lagern, innerbaustelliger Transporte, Einbringen an die Verwendungsstelle, Vorbereitungs- und Nebenarbeiten sowie sämtlicher erforderlicher Kleinteile, Hilfsstoffe und systembedingter Nebenmaterialien, soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind.
In die Einheitspreise einzurechnen sind insbesondere:
Aufmaßnahme am Bau vor Ausführung,
Prüfung der Untergründe, Höhenbezüge und Anschlusssituationen,
Reinigen der Ausführungsflächen im für die Belagsarbeiten erforderlichen Umfang,
Schutz angrenzender Bauteile vor Verschmutzung und Beschädigung,
Vorhalten und Verwenden üblicher Geräte, Maschinen, Schneidgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel,
Zuschnitt, Anpassung und Anarbeitung von Fliesen, Platten, Sockeln, Stufen- und Belagselementen,
Herstellen üblicher Randanschlüsse, Eckausbildungen, Leibungen und Kleinflächen,
Einpassen an Türzargen, Schwellen, Bodenabläufe, Rinnen, Rohrdurchführungen, Einbauteile und sonstige Anschlusspunkte,
Anarbeiten an vorhandene und angrenzende Beläge,
Herstellen üblicher Fugen einschließlich Verfugung nach Systemvorgabe,
baustellenübliche Schutz-, Ordnungs- und Reinigungsleistungen,
laufendes Entfernen von Mörtel-, Kleber-, Fugenmörtel- und Materialresten,
Entsorgung von Verpackungen, Verschnitt und sonstigen durch den Auftragnehmer verursachten Abfällen.
Soweit im Leistungsverzeichnis gesonderte Positionen für Abdichtungen, Entkopplungen, Spezialgrundierungen, Gefälleausbildungen, Sonderzuschnitte, Bewegungsfugenprofile, Treppenprofile, Stufenvorderkanten, Silikonfugen, Wartungsfugen, Revisionsöffnungen, Musterflächen oder sonstige Sonderleistungen vorgesehen sind, werden diese Leistungen ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet.
5. Leistungsumfang / Systemgrenzen
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Herstellung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Belagsflächen einschließlich der jeweils erforderlichen systemgerechten Vorarbeiten, Klebe-, Verlege-, Verfugungs-, Anschluss- und Nebenleistungen.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere, soweit in den Positionen beschrieben:
Wand- und Bodenfliesen in Nass-, WC-, Küchen-, Wasch-, Pflege-, Arbeits- und Nebenräumen,
Fliesenbeläge und Plattenbeläge in Innenbereichen,
Naturstein-, Betonwerkstein- oder Feinsteinzeugbeläge in Eingangsbereichen, Foyer/Halle, Treppenhäusern, Treppenläufen und Podesten,
Sockelbeläge und Sockelausbildungen,
Stufen- und Podestbeläge einschließlich erforderlicher An- und Abschlüsse,
Balkonbeläge einschließlich systemgerechter Verlegung nach Ausführungsplanung,
Abdichtungen im Verbund, soweit diese ausdrücklich ausgeschrieben sind,
Entkopplungs-, Ausgleichs-, Grundierungs- und Haftbrückensysteme, soweit ausgeschrieben,
Bewegungsfugen, Anschlussfugen, Randfugen und elastische Fugen, soweit ausgeschrieben,
Dokumentations- und Nachweisleistungen.
Nicht Bestandteil der Leistung sind Vorleistungen anderer Gewerke, sofern diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sind. Hierzu zählen insbesondere Estricharbeiten, Gefälleestriche, Rohbauabdichtungen, Fenster- und Türanschlüsse, Metallbauleistungen, Geländer, Entwässerungsrinnen, Bodenabläufe, Türzargen, Sanitärgegenstände, Trockenbaukonstruktionen, Putzarbeiten und Malerarbeiten.
Der Auftragnehmer hat seine Leistung jedoch so mit den Vorleistungen und Folgegewerken abzustimmen, dass eine fachgerechte, gebrauchstaugliche und optisch einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Beläge möglich ist.
6. Bewohnerbäder / Fertignasszellen
Die Bewohnerbäder werden als Fertignasszellen ausgeführt und sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Die in den Fertignasszellen enthaltenen Wand- und Bodenfliesen, Abdichtungen, Gefälleausbildungen, Bodenabläufe und sonstigen systemzugehörigen Leistungen sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Fliesenarbeiten.
Soweit Anschlüsse an Fertignasszellen, angrenzende Bodenbeläge, Türanschlüsse, Leibungen, Sockel oder Übergänge erforderlich sind, sind diese nur Bestandteil der Leistung, soweit sie ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sind.
Vor Ausführung angrenzender Belagsarbeiten sind Höhen, Anschlüsse, Randfugen, Bewegungsmöglichkeiten und Übergänge zu den Fertignasszellen zu prüfen. Bedenken gegen die Ausführbarkeit, Höhenlage oder Anschlussdetails sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
7. Materialqualität / Freigaben / Muster
Es dürfen nur Materialien, Systeme und Bauprodukte verwendet werden, die für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet, systemverträglich und für die jeweilige Beanspruchung zugelassen bzw. verwendbar sind.
Materialien, Formate, Oberflächen, Farben, Fugenfarben, Sockelausbildungen, Profile, Stufenvorderkanten und sonstige sichtbare Bauteile sind entsprechend der freigegebenen Ausführungsplanung, Bemusterung, Belagsplanung und Materialfestlegung auszuführen.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor Serienausführung je wesentlicher Leistungsart ein repräsentativer Musterbereich herzustellen und freigeben zu lassen. Dies betrifft insbesondere sichtbare Belagsflächen, Fugenbild, Sockel, Treppen- und Podestbeläge, Stufenvorderkanten, Balkonbeläge und Anschlüsse an angrenzende Bauteile.
Die Freigabe eines Musters gilt als Maßstab für die weitere Ausführung, entbindet den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die vertrags- und fachgerechte Leistung.
8. Anordnungen / Zusatzleistungen
Nicht beauftragte Leistungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Dies gilt insbesondere für:
geänderte Belagsarten, Formate, Oberflächen oder Materialqualitäten,
geänderte Verlegearten, Fugenbilder oder Fugenbreiten,
zusätzliche Abdichtungen oder Abdichtungsanschlüsse,
zusätzliche Entkopplungs-, Entspannungs- oder Ausgleichssysteme,
zusätzliche Grundierungen, Haftbrücken oder Spachtelungen,
Sonderzuschnitte, Bohrungen, Ausschnitte oder Sonderformteile außerhalb der ausgeschriebenen Leistung,
zusätzliche Profile, Schienen, Abschluss- oder Bewegungsfugenprofile,
zusätzliche Silikon-, Wartungs- oder Anschlussfugen,
zusätzliche Musterflächen,
Ausgleichsmaßnahmen infolge mangelhafter Vorleistungen anderer Gewerke,
Sanierungs-, Rückbau- oder Nachbesserungsarbeiten an nicht vom Auftragnehmer verursachten Untergründen.
Ohne schriftliche Anordnung ausgeführte Zusatzleistungen begründen keinen gesonderten Vergütungsanspruch.
9. Bedenkenhinweise / Behinderungen
Bedenken hinsichtlich Ausführung, Untergrund, Vorleistungen, Planung, Schnittstellen oder Randbedingungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Dies gilt insbesondere bei:
unzureichender Ebenheit, Festigkeit, Tragfähigkeit oder Sauberkeit der Untergründe,
zu hoher Restfeuchte oder fehlender Belegreife des Estrichs,
fehlenden oder unvollständigen Feuchtemessprotokollen,
fehlenden Aufheizprotokollen bei Heizestrichen,
fehlenden oder mangelhaften Abdichtungen,
fehlenden Abdichtungsdetails an Bodenabläufen, Rinnen, Rohrdurchführungen, Türen, Schwellen oder aufgehenden Bauteilen,
fehlenden Gefälleausbildungen oder Gegengefälle in entwässerten Bereichen,
ungeeigneten Putz-, Trockenbau-, Estrich- oder Betonflächen,
Rissen, Hohllagen, Verunreinigungen, Sinterschichten oder losen Bestandteilen,
unklaren oder widersprüchlichen Höhenangaben,
unzureichenden Aufbauhöhen,
fehlenden Angaben zu Rutschhemmung, Beanspruchung oder Belagsqualität,
fehlender oder erkennbar unzureichender Fugenplanung,
nicht übernommenen Bauwerks- oder Bewegungsfugen,
unzureichender Beheizbarkeit, Lüftungsmöglichkeit oder ungeeigneten klimatischen Bedingungen,
Abweichungen zwischen Planung und tatsächlicher Einbausituation,
nicht fachgerecht ausgeführten Vorleistungen anderer Gewerke.
Behinderungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu koordinieren, dass vermeidbare Behinderungen anderer Gewerke ausgeschlossen werden.
10. Baustelleneinrichtung / Baustellenablauf / abschnittsweise Ausführung
Eine gesonderte Vergütung für Baustelleneinrichtung, Vorhalten, Umsetzen, Räumen und Vorhalten von Geräten, Maschinen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Transportmitteln, Materiallagerflächen, Schutzmaßnahmen, Einrichtungen zur Verkehrssicherung sowie sonstigen für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Baustellenhilfseinrichtungen erfolgt nicht.
Sämtliche hierfür erforderlichen Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Dies gilt auch für Erschwernisse und Mehraufwendungen aus einer abschnittsweisen, unterbrochenen oder zeitlich versetzten Ausführung der Leistungen. Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass die Fliesen-, Platten-, Treppen-, Podest- und Balkonbelagsarbeiten entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Geschossen, Bauabschnitten und gegebenenfalls nicht zusammenhängend ausgeführt werden.
Mit den Einheitspreisen sind daher insbesondere abgegolten:
mehrfaches Anfahren und Einrichten einzelner Arbeitsbereiche,
abschnittsweises Vorhalten, Umsetzen und Räumen von Material, Geräten und Hilfsmitteln,
Teilleistungen in räumlich oder zeitlich getrennten Bereichen,
Koordinationsaufwand infolge des Bauablaufs und der Mitwirkung anderer Gewerke,
übliche Erschwernisse aus parallelen Ausbauarbeiten,
übliche Schutzmaßnahmen während der Ausführung.
Ansprüche auf gesonderte Vergütung hieraus sind ausgeschlossen, soweit es sich um den bei Angebotsabgabe erkennbaren und nach den Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigenden Bauablauf handelt.
11. Schutz, Sauberkeit, Entsorgung
Verschmutzungen und Verunreinigungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind laufend zu beseitigen.
Klebereste, Mörtelreste, Fugenmörtelreste, Verpackungen, Verschnitt, Schleifstaub, Reinigungsrückstände und sonstige Abfälle sind arbeitstäglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung kann der Auftraggeber die Beseitigung kostenpflichtig veranlassen.
Gelieferte Materialien sind sach- und materialgerecht gemäß Herstellervorgaben zu lagern und gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, Frost, Verformung, Bruch, Verkratzen, Verfärbung und Beschädigung zu schützen.
Frisch hergestellte Belagsflächen sind gegen unzulässige Belastung, Feuchtigkeit, Frost, Verschmutzung, Beschädigung, Erschütterung und vorzeitige Nutzung zu schützen. Der Auftragnehmer hat die Bauleitung über erforderliche Schutz-, Sperr-, Aushärte- und Nutzungszeiten schriftlich zu informieren.
Fertiggestellte Belagsflächen sind bis zur Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Schutzabdeckungen sind so auszuführen, dass keine Verfärbungen, Kratzer, Feuchtestauungen oder sonstigen Beschädigungen entstehen.
12. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung bzw. Freigabe durch die Bauleitung oder den Auftraggeber.
Stundenlohnrapporte sind täglich zur Bestätigung vorzulegen. Nicht bestätigte Rapporte begründen keinen Vergütungsanspruch.
Material, Geräte und sonstige Aufwendungen werden nur vergütet, wenn diese gesondert angeordnet und nachgewiesen sind. Fahrtzeiten und Anfahrten werden nicht gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13. Dokumentation / Abrechnung
Abrechnungsgrundlage sind die Ausführungspläne, die freigegebenen Belags- und Materialfestlegungen sowie das positionsbezogene Aufmaß nach VOB/C. Die Abrechnung hat nachvollziehbar und getrennt nach LV-Positionen, Geschossen und Ausführungsbereichen zu erfolgen.
Mit Leistungsfertigstellung sind die erforderlichen Dokumentationsunterlagen zu übergeben, soweit diese für Nachweis, Betrieb, Weiterbearbeitung, Gewährleistung, Wartung oder Zertifizierung erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere:
Produktdatenblätter,
Sicherheitsdatenblätter,
technische Merkblätter,
Leistungserklärungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse und Verwendbarkeitsnachweise,
Nachweise zu Fliesen, Platten, Naturstein-, Betonwerkstein- oder Feinsteinzeugbelägen,
Nachweise zu Klebern, Mörteln, Fugenmörteln, Grundierungen, Spachtelmassen und Abdichtungssystemen,
Nachweise zu Entkopplungs-, Abdichtungs-, Fugen- und Profilsystemen,
Nachweise zur Rutschhemmung und Nutzungseignung,
Nachweise zu Frostbeständigkeit und Außenbereichseignung bei Balkonbelägen,
Dokumentation der ausgeführten Abdichtungen, soweit Bestandteil der Leistung,
Dokumentation der ausgeführten Bewegungsfugen, Anschlussfugen und Fugenprofile,
Pflege- und Reinigungshinweise der Hersteller,
Konformitäts- und Herstellererklärungen,
Nachweise zu QNG-/NaWoh-Anforderungen.
Die Unterlagen sind vollständig, nachvollziehbar und geordnet spätestens mit der Schlussrechnung zu übergeben. Soweit einzelne Nachweise Voraussetzung für Folgearbeiten, Abnahme, Nutzung oder Zertifizierung sind, sind diese rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Folgearbeiten vorzulegen.
Die Übergabe hat digital als PDF-Dateien in geordneter Ordnerstruktur zu erfolgen. Dateibezeichnungen sind eindeutig und nachvollziehbar zu wählen. Auf Anforderung sind einzelne Unterlagen zusätzlich in Papierform zu übergeben.
Unvollständige, nicht prüffähige oder nicht eindeutig zuordenbare Unterlagen gelten nicht als ordnungsgemäße Revisionsunterlagen.
14. QNG / NaWoh - Anforderungen und Nachweise
Das Gebäude soll eine QNG-Zertifizierung nach dem Bewertungssystem NaWoh erhalten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm gelieferten und eingebauten Produkte und Systeme, insbesondere Fliesen, Platten, Naturstein-, Betonwerkstein- und Feinsteinzeugbeläge, Kleber, Mörtel, Fugenmörtel, Silikone, Dichtstoffe, Abdichtungssysteme, Grundierungen, Spachtelmassen, Entkopplungssysteme, Profile und sonstige Bauprodukte, die einschlägigen Anforderungen des Zertifizierungssystems erfüllen.
Der Auftragnehmer hat hierzu eine Konformitätserklärung abzugeben, mit der die Einhaltung der maßgeblichen Anforderungen und Grenzwerte für die von ihm eingebrachten Produkte bestätigt wird.
Zur Nachweisführung sind die für die Zertifizierung erforderlichen Produktunterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Auf Verlangen ist eine produktbezogene Übersicht mit Hersteller, Produktbezeichnung, Artikelnummer, Einsatzbereich, Menge und Nachweisart zu übergeben.
Werden nicht konforme Produkte eingebracht, sind diese auf Anweisung des Auftraggebers auf Kosten des Auftragnehmers auszutauschen. Hieraus entstehende Terminfolgen gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers.
15. Arbeitsschutz / Verkehrssicherung
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Sicherheit seines Arbeitsbereichs, die Betriebssicherheit seiner Geräte, Maschinen und Hilfsmittel sowie die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften.
Erforderliche Absperrungen, Warnhinweise, Schutzmaßnahmen, Staubschutzmaßnahmen, Schneid- und Schleifschutzmaßnahmen, Stolperschutzmaßnahmen und Verkehrssicherungen sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und aufrechtzuerhalten.
Arbeitsbereiche, in denen frisch verlegte Beläge, offene Abdichtungen, Kleber-, Mörtel- oder Fugenarbeiten ausgeführt werden, sind gegen unbefugtes Betreten und gegen Beschädigung zu sichern.
Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so auszuführen, dass angrenzende Verkehrswege, Fluchtwege und Arbeitsbereiche anderer Gewerke nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Fliesen-, Platten-, Naturstein-, Betonwerkstein-, Treppen-, Podest- 0. Geltung und Regelwerke
0.1 Geltungsbereich
Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vorbemerkungen für alle ausgeschriebenen Fliesen-, Platten-, Naturstein-, Betonwerkstein-, Treppen-, Podest- und Balkonbelagsarbeiten.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere keramische Wand- und Bodenbeläge, Feinsteinzeugbeläge, Natursteinbeläge, Betonwerksteinbeläge, Sockel, Treppenstufen, Setzstufen, Podestbeläge, Beläge in Treppenhäusern, Beläge in Eingangsbereichen, Balkonbeläge, Verbundabdichtungen, Entkopplungen, Profile, Fugen und Anschlussausbildungen, soweit diese im Leistungsverzeichnis beschrieben sind.
Die Bewohnerbäder sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses, da diese als Fertignasszellen ausgeführt werden.
0.2 Regelwerke / Herstellervorschriften
Die Ausführung hat nach den einschlägigen Bestimmungen der VOB/C, den jeweils gültigen Normen, technischen Merkblättern, Herstellervorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Insbesondere sind, soweit einschlägig, zu beachten:
DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten,
DIN 18332 - Naturwerksteinarbeiten,
DIN 18333 - Betonwerksteinarbeiten,
DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten,
DIN 18157 - Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren,
DIN 18534 - Abdichtung von Innenräumen,
DIN 18531 - Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen,
DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau,
DIN 18040 - Barrierefreies Bauen,
DIN EN 12004 - Mörtel und Klebstoffe für keramische Fliesen und Platten,
DIN EN 13888 - Fugenmörtel für Fliesen und Platten,
DIN EN 14411 - Keramische Fliesen und Platten,
einschlägige Merkblätter und Fachregeln des Fliesenlegerhandwerks,
technische Merkblätter der eingesetzten Abdichtungs-, Klebe-, Fugen-, Entkopplungs- und Profilsysteme.
Soweit im Leistungsverzeichnis Anforderungen an Belagsart, Format, Rutschhemmung, Frostbeständigkeit, Abrieb, Oberflächenqualität, Abdichtung, Fugenführung, Barrierefreiheit, Stufenvorderkanten oder sonstige technische Eigenschaften gestellt werden, sind diese verbindlich einzuhalten.
0.3 Vorrang
Positionsbeschreibungen im Leistungsverzeichnis gehen diesen ZTVB vor. Abweichende oder ergänzende Anforderungen im Leistungsverzeichnis sind maßgeblich.
1. Allgemeine technische Anforderungen
1.1 Systemtreue / Kompatibilität
Es sind ausschließlich aufeinander abgestimmte Materialien und Systemkomponenten zu verwenden.
Grundierungen, Spachtelmassen, Ausgleichsmörtel, Abdichtungen, Dichtbänder, Dichtmanschetten, Klebemörtel, Fugenmörtel, Silikone, Profile, Entkopplungsmatten, Drainagesysteme und Belagsmaterialien müssen miteinander kompatibel und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet sein.
Bei Mischsystemen trägt der Auftragnehmer den Nachweis der Gleichwertigkeit, Eignung und Kompatibilität. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Herstellervorgaben sämtlicher eingesetzter Systembestandteile eingehalten werden.
1.2 Materialqualität / Produkteignung
Die angebotenen und eingebauten Belagsmaterialien müssen für die jeweilige Nutzung, Beanspruchung und Einbausituation geeignet sein.
Dies gilt insbesondere für:
mechanische Beanspruchung,
Rutschhemmung,
Reinigungs- und Pflegebeanspruchung,
Feuchtebeanspruchung,
Frost- und Witterungsbeanspruchung bei Außenflächen,
chemische Beanspruchung in Küchen-, Wasch- und Nebenräumen,
Eignung für Fußbodenheizung,
Eignung für barrierefreie Bereiche,
Eignung für Treppen, Stufen und Podeste,
Eignung für Pflege- und Betreiberanforderungen.
Bedenken gegen Materialauswahl, Format, Oberflächenbeschaffenheit, Rutschhemmung, Verlegesystem oder Einsatzbereich sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
1.3 Maße / Toleranzen / Höhenlage
Belagsflächen sind höhen-, flucht-, lot- und ebenengerecht herzustellen. Maßgeblich sind die Ausführungsplanung, die vorgegebenen Meterrisse, die Belagsplanung, die Tür- und Anschlussdetails, die Treppenplanung sowie die zulässigen Toleranzen nach DIN 18202, soweit im Leistungsverzeichnis keine erhöhten Anforderungen festgelegt sind.
Der Auftragnehmer hat vor Ausführung zu prüfen, ob die geplanten Belagsaufbauten mit den vorhandenen Estrichhöhen, Rohbauhöhen, Türhöhen, Aufzugsschwellen, Fertignasszellen, Bodenabläufen, Balkonanschlüssen, Treppenstufen und angrenzenden Belägen vereinbar sind.
Abweichungen, unklare Höhenbezüge oder nicht ausführbare Anschlüsse sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
1.4 Rutschhemmung / Barrierefreiheit
Beläge in Nassbereichen, Küchenbereichen, Eingangsbereichen, Treppenhäusern, Treppenläufen, Podesten und Außenbereichen sind entsprechend der vorgesehenen Nutzung mit der erforderlichen Rutschhemmung auszuführen.
Die jeweils ausgeschriebene oder planerisch vorgegebene Bewertungsgruppe ist einzuhalten. Soweit keine eindeutige Festlegung vorliegt, hat der Auftragnehmer vor Ausführung eine Klärung über die Bauleitung herbeizuführen.
In barrierefrei zu nutzenden Bereichen sind Belagswechsel, Schwellen, Höhenversätze, Fugenbreiten, Oberflächenstrukturen und Stufenvorderkanten so auszuführen, dass die Anforderungen aus Planung, Nutzung und DIN 18040 eingehalten werden.
Stufenvorderkanten sind entsprechend Planung und Leistungsverzeichnis visuell abgesetzt bzw. kontrastierend auszubilden.
1.5 Musterflächen / Freigaben
Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor Serienausführung je wesentlicher Leistungsart ein repräsentativer Musterbereich herzustellen und freigeben zu lassen.
Dies betrifft insbesondere:
Wandfliesen,
Bodenfliesen,
Sockel,
Fugenbild und Fugenfarbe,
Treppenstufen und Setzstufen,
Podestbeläge,
Stufenvorderkanten,
Balkonbeläge,
Anschlussprofile,
Bewegungsfugenprofile,
Naturstein- oder Betonwerksteinoberflächen.
Die Freigabe gilt als Maßstab für die weitere Ausführung, entbindet den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die vertrags- und fachgerechte Leistung.
2. Untergrund / Prüfung / Vorbereitung
2.1 Untergrundprüfung
Vor Ausführung hat der Auftragnehmer sämtliche Untergründe auf Eignung zu prüfen.
Zu prüfen sind insbesondere:
Tragfähigkeit,
Ebenheit,
Festigkeit,
Sauberkeit,
Feuchtigkeit,
Risse,
Hohllagen,
Sinterschichten,
Schalöl- oder Trennmittelrückstände,
lose Bestandteile,
Verunreinigungen,
Höhenversätze,
Gefälle,
Lage und Ausführung von Fugen,
Belegreife von Estrichen,
Oberflächenfestigkeit von Putz- und Spachtelflächen,
Eignung von Trockenbauflächen,
vorhandene Abdichtungen und Schutzlagen.
Mängel oder Abweichungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Eine Ausführung auf erkennbar ungeeigneten Untergründen oder mangelhaften Vorleistungen ist unzulässig.
2.2 Estrichflächen
Estrichflächen müssen vor Beginn der Belagsarbeiten belegreif, ausreichend fest, trocken, eben, sauber, rissfrei und frei von haftungsmindernden Bestandteilen sein.
Bei Heizestrichen sind die erforderlichen Aufheizprotokolle, Belegreifemeldungen und Feuchtemessungen vor Beginn der Belagsarbeiten zu prüfen. Fehlende oder unvollständige Nachweise sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Risse, Hohllagen, Scheinfugen, Arbeitsfugen, Bewegungsfugen oder sonstige Unregelmäßigkeiten im Estrich sind vor Verlegung zu prüfen. Erforderliche Sanierungs-, Verharzungs-, Spachtel- oder Ausgleichsarbeiten sind nur geschuldet, soweit sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben sind oder gesondert angeordnet werden.
2.3 Wandflächen / Putz / Trockenbau
Wandflächen müssen für die Aufnahme keramischer Bekleidungen oder Plattenbeläge geeignet sein.
Putzflächen müssen ausreichend fest, trocken, eben und tragfähig sein. Trockenbauflächen müssen für die vorgesehene Bekleidung und Beanspruchung geeignet, ausreichend standsicher, eben und entsprechend der Feuchtebeanspruchung ausgebildet sein.
In Nass- und Feuchträumen sind die Anforderungen an Untergrund, Plattenwerkstoff, Abdichtung und Systemaufbau besonders zu prüfen. Bedenken gegen Untergrund, Plattenart, Befestigung, Ebenheit, Tragfähigkeit oder Feuchteeignung sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
2.4 Reinigung / Vorbereitung
Die Ausführungsflächen sind vor Beginn der Arbeiten im für die Belagsarbeiten erforderlichen Umfang zu reinigen.
Lose Bestandteile, Staub, Mörtelreste, Kleberreste, Sinterschichten, Gipsreste, Farbreste, Trennmittel, Schalölrückstände und sonstige haftungsmindernde Bestandteile sind zu entfernen, soweit dies zur fachgerechten Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich ist und nicht gesondert ausgeschrieben ist.
Besondere Untergrundvorbereitungen, großflächige Spachtelungen, Fräsarbeiten, Schleifarbeiten, Kugelstrahlarbeiten, Risssanierungen oder Ausgleichsmaßnahmen infolge mangelhafter Vorleistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sind.
3. Abdichtungen / Feuchteschutz
3.1 Allgemeines
Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen sind entsprechend DIN 18534, den Herstellervorgaben und den ausgeschriebenen Positionen auszuführen.
Die Abdichtung ist als systemgerechte Gesamtkonstruktion herzustellen. Abdichtungsstoff, Grundierung, Dichtbänder, Dichtmanschetten, Innen- und Außenecken, Klebemörtel und Belag müssen aufeinander abgestimmt sein.
3.2 Innenabdichtungen
In Nass- und Feuchträumen sind die Abdichtungen entsprechend der jeweiligen Wassereinwirkungsklasse und Planung herzustellen.
Besonders zu berücksichtigen sind:
Bodenflächen in Nassräumen,
Wandflächen in Spritzwasserbereichen,
Anschlüsse an Bodenabläufe und Rinnen,
Rohrdurchführungen,
Eckbereiche,
Wand-Boden-Anschlüsse,
Türdurchgänge und Schwellen,
Anschlüsse an Fertignasszellen, soweit ausgeschrieben,
Durchdringungen und Einbauteile.
Die Abdichtung ist hohlraumfrei, fehlstellenfrei und in der erforderlichen Schichtdicke auszuführen. Trocknungszeiten, Überarbeitungszeiten und Mindestschichtdicken des Herstellers sind einzuhalten.
3.3 Abdichtungsanschlüsse / Dichtbänder / Manschetten
Anschlüsse, Innenecken, Außenecken, Bewegungsfugen, Rohrdurchführungen, Abläufe und sonstige Durchdringungen sind mit systemzugehörigen Dichtbändern, Dichtecken und Dichtmanschetten auszuführen.
Dichtbänder und Manschetten sind vollflächig und hohlraumfrei in die Abdichtung einzubetten. Überlappungen sind gemäß Systemvorgabe auszuführen.
Beschädigte, unterbrochene oder unvollständige Abdichtungen dürfen nicht überarbeitet oder belegt werden, bevor sie fachgerecht instandgesetzt wurden.
3.4 Balkonabdichtungen / Außenbereiche
Bei Balkonbelägen sind Abdichtung, Gefälle, Entwässerung, Drainage, Randanschlüsse, Türanschlüsse, Attika- oder Fassadenanschlüsse sowie Bewegungsfugen vor Ausführung zu prüfen.
Balkonbeläge dürfen nur auf geeigneten, entwässerungsfähigen und frostbeständigen Systemaufbauten ausgeführt werden. Die eingesetzten Materialien müssen für Außenbereiche, Frost-Tau-Wechsel und die vorgesehene Beanspruchung geeignet sein.
Soweit der Balkonbelag auf vorhandener Abdichtung oder Schutzlage ausgeführt wird, hat der Auftragnehmer diese vor Beginn der Arbeiten auf erkennbare Beschädigungen, Verschmutzungen, Gefälle, Anschlusshöhen und Eignung für den vorgesehenen Belagsaufbau zu prüfen.
Beschädigungen an Abdichtungen sind unverzüglich anzuzeigen. Eine Überarbeitung oder Belegung beschädigter Abdichtungen ist unzulässig.
4. Wandfliesen / Wandbekleidungen
4.1 Allgemeines
Wandfliesen und Wandbekleidungen sind entsprechend Leistungsverzeichnis, Belagsplanung, Bemusterung und Herstellervorgaben auszuführen.
Die Verlegung hat flucht-, lot- und ebenengerecht zu erfolgen. Fugen sind gleichmäßig, gerade und sauber auszubilden. Anschlüsse an Einbauteile, Sanitärgegenstände, Türen, Zargen, Fenster, Leibungen, Vorwandinstallationen und Trockenbaukonstruktionen sind fachgerecht herzustellen.
4.2 Verlegeart / Fugenbild
Verlegeart, Format, Fugenbreite, Fugenfarbe und Fugenbild richten sich nach Leistungsverzeichnis, Ausführungsplanung und freigegebener Bemusterung.
Vor Beginn der Verlegung ist die Flächeneinteilung festzulegen. Unvermeidbare Zuschnitte sind gleichmäßig und optisch geordnet anzuordnen. Schmale Reststreifen, unruhige Fugenverläufe und ungünstige Anschnitte sind zu vermeiden, soweit dies technisch und planerisch möglich ist.
4.3 Anschlüsse / Durchdringungen
Ausschnitte, Bohrungen und Anarbeitungen an Rohrdurchführungen, Armaturen, Revisionsöffnungen, Einbauteilen, Schaltern, Steckdosen und sonstigen Durchdringungen sind sauber und fachgerecht herzustellen.
Schnittkanten sind so auszuführen, dass keine scharfen, ausgebrochenen oder optisch mangelhaften Kanten sichtbar bleiben. Sichtbare Kanten sind mit geeigneten Profilen, Formteilen oder geschliffenen Kanten auszuführen, soweit im Leistungsverzeichnis vorgesehen.
5. Bodenfliesen / Bodenbeläge innen
5.1 Allgemeines
Bodenfliesen und Plattenbeläge sind entsprechend Leistungsverzeichnis, Belagsplanung, Bemusterung und Herstellervorgaben zu verlegen.
Die Beläge sind eben, hohlraumarm, fluchtgerecht und mit gleichmäßigem Fugenbild auszuführen. Anforderungen an Rutschhemmung, Beanspruchung, Reinigung, Pflege und Nutzung sind einzuhalten.
5.2 Verlegung auf Estrich / Heizestrich
Bei Verlegung auf Estrich oder Heizestrich sind Belegreife, Restfeuchte, Ebenheit, Fugen, Aufheizprotokolle und Untergrundfestigkeit zu prüfen.
Bewegungsfugen des Estrichs sind in den Fliesen- und Plattenbelag zu übernehmen. Bauwerksfugen dürfen nicht überbrückt werden.
Bei Heizestrichen sind Klebemörtel, Fugenmörtel und gegebenenfalls Entkopplungssysteme für beheizte Fußbodenkonstruktionen geeignet auszuwählen.
5.3 Gefällebereiche / Bodenabläufe
In Bereichen mit Bodenabläufen, Rinnen oder planmäßiger Entwässerung sind Beläge mit stetigem Gefälle zum Entwässerungspunkt herzustellen.
Gegengefälle, Mulden, stehendes Wasser und unkontrollierte Wasserführung sind unzulässig. Bodenabläufe, Rinnen und Entwässerungspunkte sind höhengerecht und dicht anzuschließen.
Soweit das erforderliche Gefälle im Untergrund fehlt oder unzureichend ist, sind Bedenken vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
6. Treppenbeläge / Podeste / Treppenhäuser
6.1 Allgemeines
Treppenläufe, Zwischenpodeste, Geschosspodeste und Treppenhausflächen sind entsprechend Leistungsverzeichnis, Treppenplanung, Belagsplanung und Bemusterung auszuführen.
Beläge auf Treppen und Podesten müssen für die vorgesehene Nutzung im Pflegeheim geeignet, trittsicher, dauerhaft, reinigungsfähig und mechanisch ausreichend belastbar sein.
6.2 Stufen / Setzstufen / Podeste
Stufenbeläge sind höhen- und fluchtgerecht herzustellen. Steigungen und Auftritte sind vor Ausführung zu prüfen. Abweichungen, ungleichmäßige Rohstufen, unzureichende Aufbauhöhen oder nicht ausführbare Anschlüsse sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Setzstufen, Trittstufen, Podestflächen und angrenzende Sockel sind optisch und technisch aufeinander abzustimmen. Zuschnitte und Fugenverläufe sind geordnet auszuführen.
6.3 Stufenvorderkanten
Stufenvorderkanten sind nach Planung und Leistungsverzeichnis visuell abgesetzt bzw. kontrastierend auszubilden. Die Anforderungen an Barrierefreiheit und sichere Begehbarkeit sind einzuhalten.
Die Ausbildung der Stufenvorderkante muss dauerhaft, reinigungsfähig, rutschhemmend und für die Beanspruchung im Treppenhaus geeignet sein.
Scharfe Kanten, ausbruchgefährdete Kanten oder nicht dauerhaft befestigte Profile sind unzulässig.
6.4 Bewegungsfugen / Anschlüsse
Bauwerksfugen und Bewegungsfugen sind in Treppen- und Podestbelägen zu übernehmen. Anschlussfugen an Wände, Stützen, Treppenwangen, Geländerbauteile, Türanlagen und angrenzende Beläge sind fachgerecht auszuführen.
Starre Anschlüsse an bewegliche oder schwingende Bauteile sind unzulässig, soweit hieraus Schäden zu erwarten sind.
7. Balkonbeläge / Außenbeläge
7.1 Allgemeines
Balkonbeläge sind entsprechend Leistungsverzeichnis, Ausführungsplanung, Abdichtungsplanung und Herstellervorgaben auszuführen.
Die Belagskonstruktion muss für Außenbereiche, Frost-Tau-Wechsel, Feuchtebeanspruchung, Temperaturwechsel, Reinigung, Nutzung und Entwässerung geeignet sein.
7.2 Gefälle / Entwässerung
Vor Ausführung sind Gefälle, Entwässerung, Abläufe, Tropfkanten, Randanschlüsse und Türanschlüsse zu prüfen.
Balkonbeläge sind so auszuführen, dass Wasser schadlos abgeführt wird. Stehendes Wasser, Gegengefälle und wasserführende Anschlüsse in Richtung Gebäude sind unzulässig.
7.3 Verlegung / Aufbau
Die Verlegung hat entsprechend dem ausgeschriebenen System zu erfolgen. Je nach Positionsbeschreibung kann dies insbesondere eine Verlegung im Verbund, auf Drainagesystem, auf Stelzlagern, in Splittbett, auf Mörtelsäckchen oder in sonstiger systemgerechter Ausführung umfassen.
Die jeweiligen Systemvorgaben sind einzuhalten. Belagsmaterialien, Unterkonstruktionen, Auflager, Fugen, Randabschlüsse und Entwässerungsebenen müssen miteinander kompatibel sein.
7.4 Fugen / Randanschlüsse im Außenbereich
Fugen in Außenbereichen sind so auszubilden, dass temperatur- und feuchtebedingte Bewegungen schadlos aufgenommen werden können.
Randanschlüsse, Türanschlüsse, Wandanschlüsse, Geländeranschlüsse und Anschlüsse an aufgehende Bauteile sind so auszuführen, dass Abdichtung, Entwässerung und Beweglichkeit nicht beeinträchtigt werden.
8. Naturstein / Betonwerkstein / Feinsteinzeug
8.1 Allgemeines
Naturstein-, Betonwerkstein- und Feinsteinzeugbeläge sind entsprechend Leistungsverzeichnis, Bemusterung, Materialvorgabe und Herstellervorschriften auszuführen.
Die Materialien müssen für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet sein. Dies betrifft insbesondere Nutzung, Rutschhemmung, Frostbeständigkeit, Biegezugfestigkeit, Abriebverhalten, Fleckempfindlichkeit, Reinigungsfähigkeit und Kompatibilität mit Klebe- und Fugenmörteln.
8.2 Naturstein
Bei Natursteinbelägen sind materialspezifische Eigenschaften wie Farb- und Strukturunterschiede, Aderungen, Porigkeit, Wasseraufnahme, Verfärbungsneigung und Empfindlichkeit gegenüber Verlegemörteln, Fugenmörteln und Reinigungsmitteln zu berücksichtigen.
Es sind geeignete, verfärbungsarme und auf den Naturstein abgestimmte Verlege- und Fugenmaterialien zu verwenden.
8.3 Betonwerkstein
Betonwerksteinbeläge sind entsprechend Eignung, Oberflächenqualität, Maßhaltigkeit und Beanspruchung auszuführen. Erforderliche Oberflächenbehandlungen, Schutzmaßnahmen oder Pflegehinweise sind nach Herstellervorgabe zu beachten.
8.4 Feinsteinzeug
Feinsteinzeugbeläge müssen entsprechend Einsatzbereich hinsichtlich Oberfläche, Rutschhemmung, Kalibrierung, Maßhaltigkeit, Frostbeständigkeit und Reinigungsfähigkeit geeignet sein.
Bei großformatigen Fliesen oder Platten sind besondere Anforderungen an Untergrundebenheit, Klebemörtel, Verlegeverfahren, Verformungsverhalten und Fugenbreite zu berücksichtigen.
9. Sockel / Profile / Abschlüsse
9.1 Sockel
Sockel sind entsprechend Leistungsverzeichnis, Belagsmaterial und Bemusterung auszuführen.
Sockel sind höhen- und fluchtgerecht anzubringen. Anschlüsse an Türzargen, Wandvorlagen, Ecken, Leibungen, Treppen, Podeste und angrenzende Bauteile sind sauber auszuführen.
Innen- und Außenecken sind fachgerecht herzustellen. Sichtbare Schnittkanten sind sauber zu bearbeiten oder mit geeigneten Profilen bzw. Formteilen auszubilden, soweit im Leistungsverzeichnis vorgesehen.
9.2 Profile / Schienen
Abschlussprofile, Übergangsprofile, Bewegungsfugenprofile, Treppenprofile, Kantenschutzprofile und sonstige Schienen sind entsprechend Leistungsverzeichnis und Systemvorgaben einzubauen.
Profile müssen für die jeweilige Beanspruchung, Einbausituation, Belagsdicke, Fugenbreite und Nutzung geeignet sein.
Profile sind gerade, fluchtgerecht, höhengleich und dauerhaft befestigt einzubauen. Beschädigte, verformte oder optisch mangelhafte Profile dürfen nicht eingebaut werden.
10. Fugen
10.1 Allgemeines
Fugen sind entsprechend Leistungsverzeichnis, Planung, Belagsart, Format, Untergrund, Beanspruchung und Herstellervorgaben herzustellen.
Fugen müssen gleichmäßig breit, vollständig gefüllt, sauber ausgewaschen und frei von Verunreinigungen sein. Ausbrüche, Fehlstellen, Farbabweichungen, Auswaschungen oder unvollständig gefüllte Fugen sind unzulässig.
10.2 Bewegungsfugen / Bauwerksfugen
Bauwerksfugen und Bewegungsfugen des Untergrunds sind deckungsgleich in den Belag zu übernehmen.
Eine starre Überbrückung von Bauwerksfugen, Bewegungsfugen oder konstruktiv erforderlichen Trennfugen ist unzulässig.
Bewegungsfugen sind mit geeigneten Profilen oder elastischen Fugenstoffen entsprechend Leistungsverzeichnis und Systemvorgabe auszuführen.
10.3 Rand- und Anschlussfugen
Rand- und Anschlussfugen an Wänden, Stützen, Schächten, Türzargen, Fertignasszellen, Treppenbauteilen, Einbauteilen, Bodenabläufen, Sanitärgegenständen, Fassadenanschlüssen und sonstigen angrenzenden Bauteilen sind fachgerecht auszuführen.
Elastische Anschlussfugen sind als Wartungsfugen zu betrachten, soweit dies nach technischer Regel und Materialsystem zutrifft. Sie müssen in geeigneter Breite, mit geeignetem Hinterfüllmaterial und systemgerechtem Dichtstoff hergestellt werden.
10.4 Feldbegrenzungsfugen
Feldbegrenzungsfugen sind entsprechend Planung, Belagsart, Untergrund, Heizflächen, Raumgeometrie, Sonneneinstrahlung, Außenbeanspruchung und technischen Erfordernissen auszuführen.
Fehlende, unklare oder erkennbar unzureichende Fugenplanung ist vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
11. Einbauteile / Durchdringungen / Schnittstellen
11.1 Bodenabläufe / Rinnen
Bodenabläufe, Entwässerungsrinnen und sonstige Entwässerungspunkte sind höhengerecht, gefällegerecht und systemgerecht in den Belag einzubinden.
Abdichtungsanschlüsse an Abläufe und Rinnen sind mit zugelassenen bzw. systemgeeigneten Anschlussmitteln herzustellen, soweit diese Leistungen Bestandteil des Leistungsverzeichnisses sind.
11.2 Rohrdurchführungen / Sanitäranschlüsse
Rohrdurchführungen und Sanitäranschlüsse sind sauber auszusparen und, soweit erforderlich, mit systemgerechten Dichtmanschetten abzudichten.
Ausschnitte sind so herzustellen, dass die Funktion der Abdichtung, die optische Qualität und die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt werden.
11.3 Türen / Schwellen / Aufzug / angrenzende Beläge
Anschlüsse an Türen, Schwellen, Aufzugstüren, Sauberlaufzonen, elastische Bodenbeläge, beschichtete Flächen, Treppenbeläge und sonstige angrenzende Beläge sind höhengerecht und fachgerecht auszuführen.
Höhenversätze, Stolperkanten und nicht abgestimmte Übergänge sind unzulässig, sofern sie nicht planerisch vorgesehen und freigegeben sind.
11.4 Schnittstellen zu anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit den angrenzenden Gewerken rechtzeitig abzustimmen.
Dies betrifft insbesondere:
Estricharbeiten,
Abdichtungsarbeiten,
HLS-Installationen,
Elektroinstallationen,
Trockenbau,
Putzarbeiten,
Türen und Zargen,
Metallbau und Geländer,
Fassadenanschlüsse,
Malerarbeiten,
Bodenbelagsarbeiten,
Außenanlagen.
Ungeeignete oder fehlende Vorleistungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
12. Schutz / Reinigung / Erstpflege
12.1 Schutz während der Ausführung
Frisch verlegte Beläge, Abdichtungen, Fugen und Profile sind gegen Beschädigung, Verschmutzung, Feuchtigkeit, Frost, zu frühe Nutzung und unzulässige Belastung zu schützen.
Der Auftragnehmer hat die Bauleitung über erforderliche Sperrzeiten, Aushärtezeiten, Begehbarkeit und Belastbarkeit schriftlich zu informieren.
12.2 Reinigung
Nach Fertigstellung sind die Belagsflächen von Kleberresten, Fugenmörtelresten, Zementschleier, Staub, Schutzfolien, Verpackungen und sonstigen Verschmutzungen aus der Leistung des Auftragnehmers zu reinigen.
Reinigungsmittel und Reinigungsverfahren müssen für das jeweilige Material geeignet sein. Säurehaltige oder aggressive Reinigungsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn diese für das jeweilige Belagsmaterial und Fugensystem geeignet sind.
12.3 Erstpflege / Pflegehinweise
Soweit für das jeweilige Material erforderlich, sind Pflege- und Reinigungshinweise des Herstellers an die Bauleitung zu übergeben.
Eine besondere Imprägnierung, Versiegelung, Einpflege oder Oberflächenbehandlung ist nur geschuldet, soweit sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben ist.
13. Dokumentation / Nachweise
Der Auftragnehmer hat die für die ausgeführten Leistungen erforderlichen Dokumentationsunterlagen vollständig und geordnet vorzulegen.
Hierzu zählen insbesondere:
Produktdatenblätter,
technische Merkblätter,
Sicherheitsdatenblätter,
Leistungserklärungen,
Zulassungen und Prüfzeugnisse,
Nachweise zur Rutschhemmung,
Nachweise zur Frostbeständigkeit bei Außenbelägen,
Nachweise zur Eignung für Fußbodenheizung,
Nachweise zu Abdichtungssystemen,
Nachweise zu Klebe- und Fugenmörteln,
Nachweise zu Dichtstoffen und Profilen,
Pflege- und Reinigungshinweise,
QNG-/NaWoh-Konformitätsnachweise,
produktbezogene Übersicht mit Hersteller, Produktbezeichnung, Artikelnummer, Einsatzbereich und Nachweisart.
Soweit Abdichtungen im Verbund Bestandteil der Leistung sind, sind diese nachvollziehbar zu dokumentieren. Auf Verlangen sind Fotodokumentationen der Abdichtung, Dichtbänder, Manschetten und Anschlüsse vor Überdeckung durch den Belag vorzulegen.
14. Abrechnungstechnische Hinweise
Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C und der jeweiligen Positionsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses.
Abgerechnet wird nach den im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Abrechnungseinheiten, insbesondere nach Quadratmetern, laufenden Metern, Stück oder Pauschalen.
Aussparungen, Öffnungen, Teilflächen, Randbereiche, Sockel, Stufen, Setzstufen, Podeste, Profile, Fugen, Abdichtungen, Anschlussausbildungen und Zulagenpositionen sind entsprechend der LV-Systematik abzurechnen.
Zulagenpositionen sind nur in Verbindung mit den zugehörigen Grundpositionen abrechenbar.
Musterflächen, Musterbereiche und übliche Abstimmungen sind, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzurechnen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Fliesen-, Platten-, Naturstein-, Betonwerkstein-, Treppen-, Podest-
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0001 Untergrundprüfung und Reinigung Bodenflächen Prüfen und Reinigen der vorhandenen Bodenflächen als Vorleistung für die nachfolgenden Fliesen-, Platten-, Naturstein-, Betonwerkstein-, Treppen-, Podest- und Balkonbelagsarbeiten.
Ausführung auf vorhandenen Estrich-, Beton-, Rohboden-, Podest-, Treppen- und sonstigen Bodenflächen nach Ausführungsplanung.
Der Untergrund ist vor Ausführung der weiteren Belagsarbeiten gemäß VOB/C, DIN 18352, DIN 18157, DIN 18202, den einschlägigen Merkblättern sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu prüfen.
Zu prüfen sind insbesondere: Ebenheit, Höhenlage, Gefälle, Festigkeit, Tragfähigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Sauberkeit, Risse, Hohllagen, lose Bestandteile, Sinterschichten, Feuchtigkeit bzw. Belegreife, vorhandene Bewegungs-, Bauwerks-, Scheinfugen und Arbeitsfugen, Anschlüsse an Bodenabläufe, Rinnen, Türschwellen, Aufzugstüren, Fertignasszellen, Treppen, Podeste und angrenzende Beläge, Eignung des Untergrundes für die vorgesehenen Grundierungen, Abdichtungen, Kleber, Entkopplungen und Belagsmaterialien.
Vorliegende CM-Messprotokolle, Aufheizprotokolle und Belegreifemeldungen sind vor Ausführung zu prüfen. Fehlende, unvollständige oder widersprüchliche Nachweise sind der Bauleitung vor Beginn der Belagsarbeiten schriftlich anzuzeigen.
Der Untergrund ist im für die nachfolgenden Belagsarbeiten erforderlichen Umfang zu reinigen. Lose Bestandteile, Staub, Mörtelreste, grobe Verschmutzungen und sonstige haftungsmindernde Bestandteile sind zu entfernen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind großflächige Schleif-, Fräs-, Kugelstrahl-, Spachtel-, Risssanierungs- oder Ausgleichsarbeiten infolge mangelhafter Vorleistungen anderer Gewerke. Diese Leistungen werden nur über gesonderte Positionen oder nach besonderer schriftlicher Anordnung vergütet.
Einschließlich sämtlicher Prüf-, Reinigungs-, Hilfs-, Neben- und Dokumentationsleistungen sowie innerbaustelliger Transporte und Entsorgung der durch den Auftragnehmer verursachten Abfälle.
Abrechnung: nach bearbeiteter Bodenfläche.
01.__.0001
Untergrundprüfung und Reinigung Bodenflächen
360.00
m²
01.__.0002 Untergrundprüfung und Reinigung Wandflächen Prüfen und Reinigen der vorhandenen Wandflächen als Vorleistung für die nachfolgenden Wandfliesen, Wandbekleidungen, Spritzschutzflächen und Abdichtungsarbeiten im Wandbereich.
Ausführung auf vorhandenen Putz-, Beton-, Mauerwerks-, Trockenbau- und sonstigen Wandflächen nach Ausführungsplanung.
Der Untergrund ist vor Ausführung gemäß VOB/C, DIN 18352, DIN 18157, DIN 18534, DIN 18202, den einschlägigen Merkblättern sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu prüfen.
Zu prüfen sind insbesondere: Ebenheit, Lot- und Fluchtgerechtigkeit, Tragfähigkeit, Oberflächenfestigkeit, Feuchtigkeit, Sauberkeit, Risse, Hohllagen, lose Bestandteile, Putzqualität, Eignung von Trockenbauflächen, Feuchtraumeignung der Unterkonstruktion, Anschlussbereiche an Bodenflächen, Vorwandinstallationen, Türzargen, Leibungen, Schächte, Sanitäranschlüsse und Einbauteile, Eignung des Untergrundes für Grundierung, Abdichtung, Klebemörtel und Fliesenbelag.
Der Untergrund ist im für die nachfolgenden Fliesen- und Abdichtungsarbeiten erforderlichen Umfang zu reinigen. Lose Bestandteile, Staub, Mörtelreste, Gipsreste, grobe Verschmutzungen und sonstige haftungsmindernde Bestandteile sind zu entfernen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind großflächige Putz-, Spachtel-, Ausgleichs-, Trockenbau-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten infolge mangelhafter Vorleistungen anderer Gewerke. Diese Leistungen werden nur über gesonderte Positionen oder nach besonderer schriftlicher Anordnung vergütet.
Einschließlich sämtlicher Prüf-, Reinigungs-, Hilfs-, Neben- und Dokumentationsleistungen sowie innerbaustelliger Transporte und Entsorgung der durch den Auftragnehmer verursachten Abfälle.
Abrechnung: nach bearbeiteter Wandfläche.
01.__.0002
Untergrundprüfung und Reinigung Wandflächen
160.00
m²
01.__.0003 Grundierung saugender mineralischer Untergründe Liefern und fachgerecht Aufbringen einer systemzugehörigen Grundierung auf saugenden mineralischen Untergründen als Vorleistung für nachfolgende Abdichtungs-, Spachtel-, Klebe- und Belagsarbeiten.
Ausführung auf geeigneten saugenden Untergründen, insbesondere Zementestrich, Beton, Zementputz, Kalkzementputz und sonstigen mineralischen Untergründen im Innenbereich.
Produkt: Sopro Grundierung GD 749 oder gleichwertig, systemverträglich mit den nachfolgenden Sopro Abdichtungs-, Klebe- und Belagssystemen.
Die Grundierung ist entsprechend den Herstellervorgaben aufzutragen. Der Untergrund muss sauber, trocken, tragfähig, fest und frei von haftungsmindernden Bestandteilen sein.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Reinigen im erforderlichen Umfang,
Aufbringen der Grundierung mit geeignetem Werkzeug,
gleichmäßiges Verteilen ohne Pfützenbildung,
Einhaltung der Verbrauchsmengen,
Einhaltung der erforderlichen Ablüfte-, Trocknungs- und Überarbeitungszeiten,
Schutz angrenzender Bauteile vor Verunreinigung.
Die Grundierung ist auf die nachfolgenden Systemkomponenten, insbesondere Verbundabdichtung, Fliesenkleber, Spachtelmasse und Belag, abzustimmen.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Werkzeuge, Hilfsstoffe, Nebenarbeiten, Schutzmaßnahmen und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach grundierter Fläche.
01.__.0003
Grundierung saugender mineralischer Untergründe
520.00
m²
01.__.0004 Haftgrund auf nicht saugenden Untergründen Liefern und fachgerecht Aufbringen eines systemzugehörigen Haftprimers auf nicht saugenden bzw. dichten Untergründen als Vorleistung für nachfolgende Abdichtungs-, Spachtel-, Klebe- und Belagsarbeiten.
Ausführung auf geeigneten nicht saugenden Untergründen, insbesondere dichten Betonflächen, vorhandenen tragfähigen Altbelägen, Terrazzo, glatten Untergründen oder sonstigen dichten Untergründen nach Freigabe durch die Bauleitung.
Produkt: Sopro HaftPrimer S HPS 673 oder gleichwertig, systemverträglich mit den nachfolgenden Sopro Abdichtungs-, Klebe- und Belagssystemen.
Der Haftprimer ist entsprechend den Herstellervorgaben aufzutragen. Der Untergrund muss sauber, trocken, tragfähig, fest und frei von haftungsmindernden Bestandteilen sein.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Reinigen im erforderlichen Umfang,
Aufbringen des Haftprimers mit geeignetem Werkzeug,
gleichmäßiges Verteilen,
Einhaltung der Verbrauchsmengen,
Einhaltung der erforderlichen Trocknungs- und Überarbeitungszeiten,
Schutz angrenzender Bauteile vor Verunreinigung.
Nicht Bestandteil dieser Position ist die Entfernung nicht tragfähiger Altbeläge, Beschichtungen, Klebstoffreste oder sonstiger haftungsmindernder Schichten.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Werkzeuge, Hilfsstoffe, Nebenarbeiten, Schutzmaßnahmen und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach grundierter Fläche.
01.__.0004
Haftgrund auf nicht saugenden Untergründen
O
1.00
m²
01.__.0005 Spezialgrundierung / Verfestigung kritischer Untergründe Liefern und fachgerecht Aufbringen einer systemzugehörigen Spezialgrundierung auf kritischen, feuchtigkeitsempfindlichen oder besonders vorzubereitenden Untergründen als Vorleistung für nachfolgende Abdichtungs-, Spachtel-, Klebe- und Belagsarbeiten.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Anwendungsbereiche insbesondere:
Untergründe mit erhöhter Saugfähigkeit,
Untergründe mit geringer oder zweifelhafter Oberflächenfestigkeit,
feuchtigkeitsempfindliche Untergründe,
kritische Mischuntergründe,
Calciumsulfatestriche, soweit vorhanden und für die nachfolgende Belagsverlegung besonders zu schützen,
Bereiche mit erhöhten Anforderungen an Haftverbund, Absperrung oder Systemverträglichkeit.
Produkt: Sopro MultiGrund MGR 637, Sopro MultiGrund Easy, Sopro EpoxiGrundierung mit Quarzsandabstreuung oder gleichwertig, jeweils passend zum Untergrund und zum nachfolgenden Systemaufbau.
Der konkrete Produkttyp ist vor Ausführung anhand Untergrund, Belagsart, Format, Beanspruchung und nachfolgendem Systemaufbau mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Reinigen im erforderlichen Umfang,
Aufbringen der Spezialgrundierung nach Herstellervorgabe,
gegebenenfalls vollflächiges Abstreuen mit systemzugehörigem Quarzsand,
Entfernen überschüssigen losen Quarzsandes nach Erhärtung,
Einhaltung der Verbrauchsmengen,
Einhaltung der erforderlichen Trocknungs- und Überarbeitungszeiten,
Schutz angrenzender Bauteile vor Verunreinigung.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Quarzsand soweit systembedingt erforderlich, Werkzeuge, Hilfsstoffe, Nebenarbeiten, Schutzmaßnahmen und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach ausgeführter Fläche.
01.__.0005
Spezialgrundierung / Verfestigung kritischer Untergründe
O
1.00
m²
01.__.0006 Bodenspachtelung / Ausgleichsspachtelung bis 5 mm Liefern und fachgerecht Herstellen einer zementären Bodenspachtelung auf vorhandenen Bodenflächen zur Herstellung einer ebenen, tragfähigen und für die nachfolgenden Fliesen-, Platten-, Naturstein- oder Feinsteinzeugbeläge geeigneten Oberfläche.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Produkt: Sopro FS 15 NEO oder gleichwertige, selbstverlaufende, zementäre Bodenspachtelmasse, systemverträglich mit den vorgesehenen Sopro Grundierungen, Abdichtungen und Klebesystemen.
Schichtdicke: bis 5 mm im Mittel.
Der Untergrund ist vor Ausführung zu prüfen, zu reinigen und entsprechend Herstellervorgabe zu grundieren. Die Spachtelmasse ist höhengerecht einzubauen, zu verteilen, zu entlüften und so auszuführen, dass eine geeignete Oberfläche für die nachfolgenden Belagsarbeiten entsteht.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes,
Reinigen im erforderlichen Umfang,
Abstimmen der erforderlichen Grundierung,
Liefern und Anmischen der Spachtelmasse,
Einbringen, Verteilen und Entlüften,
Herstellen einer ebenen Oberfläche,
Anarbeiten an angrenzende Bauteile, Bodenabläufe, Rinnen, Schwellen, Fugen und Einbauteile,
Einhaltung der Trocknungs- und Belegreifezeiten gemäß Herstellervorgabe,
Schutz der frisch gespachtelten Flächen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind großflächige Ausgleichsarbeiten über 5 mm mittlerer Schichtdicke, Gefälleausbildungen sowie Sanierungsarbeiten an mangelhaften Untergründen, sofern nicht ausdrücklich angeordnet.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Grundierung soweit nicht gesondert ausgeschrieben, Werkzeuge, Hilfsstoffe, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach gespachtelter Fläche.
01.__.0006
Bodenspachtelung / Ausgleichsspachtelung bis 5 mm
O
1.00
m²
01.__.0007 Bodenspachtelung / Ausgleichsspachtelung Mehrdicke je weitere 5mm Zulage zur Vorposition für Mehrdicken der Bodenspachtelung über 5 mm hinaus.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung und nur in Verbindung mit der zugehörigen Grundposition.
Produkt und System: entsprechend Vorposition.
Abrechnung: nach gespachtelter Fläche je angefangene weitere 5 mm mittlere Schichtdicke.
01.__.0007
Bodenspachtelung / Ausgleichsspachtelung Mehrdicke je weitere 5mm
O
1.00
m²
01.__.0008 Wandspachtelung / Ausgleich von Wandflächen bis 5 mm Liefern und fachgerecht Herstellen einer standfesten zementären Wandspachtelung auf vorhandenen Wandflächen zur Herstellung einer ebenen, tragfähigen und für nachfolgende Wandfliesen, Abdichtungen oder Wandbekleidungen geeigneten Oberfläche.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Produkt: Sopro RAM 3 Renovier- & AusgleichsMörtel oder gleichwertiger, standfester, zementärer Ausgleichsmörtel, systemverträglich mit den vorgesehenen Sopro Grundierungen, Abdichtungen und Klebesystemen.
Schichtdicke: bis 5 mm im Mittel.
Der Untergrund ist vor Ausführung zu prüfen, zu reinigen und entsprechend Herstellervorgabe zu grundieren. Die Spachtelung ist lot-, flucht- und ebenengerecht auszuführen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes,
Reinigen im erforderlichen Umfang,
Abstimmen der erforderlichen Grundierung,
Liefern und Anmischen des Ausgleichsmörtels,
Auftragen, Verteilen und Glätten,
Herstellen einer ebenen und tragfähigen Oberfläche,
Anarbeiten an Ecken, Leibungen, Vorwandinstallationen, Rohrdurchführungen, Türzargen und Einbauteile,
Einhaltung der Trocknungs- und Überarbeitungszeiten gemäß Herstellervorgabe,
Schutz der frisch gespachtelten Flächen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind Putzarbeiten, großflächige Instandsetzungsarbeiten, Trockenbauarbeiten oder Ausgleichsarbeiten über 5 mm mittlerer Schichtdicke, sofern nicht ausdrücklich angeordnet.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Grundierung soweit nicht gesondert ausgeschrieben, Werkzeuge, Hilfsstoffe, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach gespachtelter Wandfläche.
01.__.0008
Wandspachtelung / Ausgleich von Wandflächen bis 5 mm
O
1.00
m²
01.__.0009 Wandspachtelung / Ausgleich Mehrdicke je weitere 5 mm Zulage zur Vorposition für Mehrdicken der Wandspachtelung über 5 mm hinaus.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung und nur in Verbindung mit der zugehörigen Grundposition.
Produkt und System: entsprechend Vorposition.
Abrechnung: nach gespachtelter Fläche je angefangene weitere 5 mm mittlere Schichtdicke.
01.__.0009
Wandspachtelung / Ausgleich Mehrdicke je weitere 5 mm
O
1.00
m²
01.__.0010 Kraftschlüssiges Schließen von Estrichrissen Kraftschlüssiges Schließen vorhandener Risse in Estrichflächen als vorbereitende Leistung für nachfolgende Fliesen-, Platten- oder Natursteinbeläge.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Vor Ausführung sind die Risse auf Breite, Verlauf, Tiefe, Ursache, Bewegungsaktivität, Feuchtigkeit und Eignung zum kraftschlüssigen Schließen zu prüfen. Bewegungsfugen, Bauwerksfugen und sonstige konstruktiv erforderliche Fugen dürfen nicht kraftschlüssig geschlossen werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Risses auf Eignung,
Reinigen und Vorbereiten des Rissbereiches,
Aufweiten bzw. Einschneiden des Risses, soweit erforderlich,
Herstellen von Querschnitten quer zum Riss,
Einlegen geeigneter Wellenverbinder, Estrichklammern oder gleichwertiger Verbindungsmittel,
kraftschlüssiges Füllen mit geeignetem Reaktionsharz / Epoxidharz,
vollständiges Benetzen und Verkleben der Rissflanken,
erforderliches Nachfüllen,
Abstreuen der frischen Harzoberfläche mit feuergetrocknetem Quarzsand zur Herstellung eines geeigneten Haftverbundes,
Entfernen überschüssigen Materials nach Erhärtung,
Reinigen der angrenzenden Flächen.
Bei Heizestrichen ist vor Ausführung die Lage der Heizrohre zu prüfen bzw. mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen durch Schneid-, Reinigungs- oder Verharzungsarbeiten nicht beschädigt werden.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Reaktionsharz / Epoxidharz, Wellenverbinder / Estrichklammern, Quarzsand, Schneid-, Reinigungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten sowie innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach Länge der geschlossenen Risse.
01.__.0010
Kraftschlüssiges Schließen von Estrichrissen
O
1.00
m
02 Abdichtung im Verbund, Feuchteschutz
02
Abdichtung im Verbund, Feuchteschutz
02.__.0001 Verbundabdichtung Wandflächen Innenbereich W1-I, mineralisch Liefern und fachgerecht Herstellen einer mineralischen Verbundabdichtung auf Wandflächen im Innenbereich unter keramischen Fliesen- und Plattenbelägen.
Ausführung in Bereichen mit Wasserbeanspruchungsklasse W0-I und W1-I gemäß DIN 18534 sowie sonstigen feuchtebeanspruchten Wandflächen gemäß Ausführungsplanung.
Abdichtungssystem:
Sopro DSF RS 623 DichtSchlämme Flex RS, flexible mineralische Dichtungsschlämme, oder gleichwertig.
Dispersionsabdichtungen sind für Wandflächen im Rahmen dieser Position nicht zugelassen.
Ausführung:
Die Abdichtung ist in mindestens zwei Arbeitsgängen / zwei Lagen nach Herstellervorgabe aufzubringen. Die erforderliche Mindesttrockenschichtdicke des Abdichtungssystems ist einzuhalten.
Die zweite Abdichtungslage darf erst nach ausreichender Trocknung der ersten Abdichtungslage und entsprechend den Herstellervorgaben aufgebracht werden.
Untergrund:
geeignete, tragfähige, saubere, ausreichend trockene und belegreife Wandflächen, insbesondere Putz, Beton, Mauerwerk, Trockenbauflächen oder sonstige geeignete Untergründe.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung, Festigkeit, Ebenheit, Sauberkeit und Feuchtigkeit,
Reinigen des Untergrundes im erforderlichen Umfang,
Grundieren bzw. Vorbehandeln des Untergrundes nach Herstellervorgabe,
Herstellen der mineralischen Verbundabdichtung in mindestens zwei Arbeitsgängen,
Einhalten der erforderlichen Mindesttrockenschichtdicke,
fachgerechtes Einbinden von Dichtbändern, Dichtecken, Dichtmanschetten und Anschlussbauteilen, soweit nicht gesondert beschrieben,
Schutz der Abdichtung bis zur Belegung,
Kontrolle der Abdichtungsfläche vor Überarbeitung mit Fliesen- oder Plattenbelägen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind großflächige Untergrundspachtelungen, Risssanierungen, Dichtbänder, Dichtecken, Dichtmanschetten und Schnittschutzbänder, soweit diese in gesonderten Positionen beschrieben sind.
Einschließlich sämtlicher Materialien, mineralischer Dichtungsschlämme, Grundierung soweit systembedingt erforderlich, Auftrag in mehreren Lagen, Untergrundvorbereitung im erforderlichen Umfang, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach abgedichteter Wandfläche.
02.__.0001
Verbundabdichtung Wandflächen Innenbereich W1-I, mineralisch
O
1.00
m²
02.__.0002 Verbundabdichtung Wandflächen Innenbereich W2-I, mineralisch Liefern und fachgerecht Herstellen einer mineralischen Verbundabdichtung auf Wandflächen im Innenbereich unter keramischen Fliesen- und Plattenbelägen.
Ausführung in Bereichen mit Wasserbeanspruchungsklasse W2-I gemäß DIN 18534 sowie sonstigen entsprechend klassifizierten Wandflächen gemäß Ausführungsplanung.
Abdichtungssystem:
Sopro DSF RS 623 DichtSchlämme Flex RS, flexible mineralische Dichtungsschlämme, oder gleichwertig.
Dispersionsabdichtungen sind für Wandflächen im Rahmen dieser Position nicht zugelassen.
Ausführung:
Die Abdichtung ist in mindestens zwei Arbeitsgängen / zwei Lagen nach Herstellervorgabe aufzubringen. Die für die Wasserbeanspruchungsklasse W2-I erforderliche Mindesttrockenschichtdicke ist einzuhalten und zu kontrollieren.
Die zweite Abdichtungslage darf erst nach ausreichender Trocknung der ersten Abdichtungslage und entsprechend den Herstellervorgaben aufgebracht werden.
Die Abdichtung ist an aufgehenden und angrenzenden Bauteilen, Innen- und Außenecken, Rohrdurchführungen, Vorwandinstallationen, Boden-/Wandanschlüssen sowie sonstigen Anschlussbereichen systemgerecht auszuführen.
Untergrund:
geeignete, tragfähige, saubere, ausreichend trockene und belegreife Wandflächen, insbesondere Putz, Beton, Mauerwerk, Trockenbauflächen oder sonstige geeignete Untergründe.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung, Festigkeit, Ebenheit, Sauberkeit und Feuchtigkeit,
Prüfen der Wasserbeanspruchungsklasse und der vorgesehenen Abdichtungshöhen,
Reinigen des Untergrundes im erforderlichen Umfang,
Grundieren bzw. Vorbehandeln des Untergrundes nach Herstellervorgabe,
Herstellen der mineralischen Verbundabdichtung in mindestens zwei Arbeitsgängen,
Einhalten und Kontrollieren der erforderlichen Mindesttrockenschichtdicke,
fachgerechtes Einbinden von Dichtbändern, Dichtecken, Dichtmanschetten und Anschlussbauteilen, soweit nicht gesondert beschrieben,
Schutz der Abdichtung bis zur Belegung,
Kontrolle der Abdichtungsfläche vor Überarbeitung mit Fliesen- oder Plattenbelägen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind großflächige Untergrundspachtelungen, Risssanierungen, Dichtbänder, Dichtecken, Dichtmanschetten und Schnittschutzbänder, soweit diese in gesonderten Positionen beschrieben sind.
Einschließlich sämtlicher Materialien, mineralischer Dichtungsschlämme, Grundierung soweit systembedingt erforderlich, Auftrag in mehreren Lagen, Untergrundvorbereitung im erforderlichen Umfang, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach abgedichteter Wandfläche.
02.__.0002
Verbundabdichtung Wandflächen Innenbereich W2-I, mineralisch
30.00
m²
02.__.0003 0Verbundabdichtung Bodenflächen Innenbereich W2-I, mineralisch Liefern und fachgerecht Herstellen einer mineralischen Verbundabdichtung auf Bodenflächen im Innenbereich unter keramischen Fliesen- und Plattenbelägen.
Ausführung in Bereichen mit Wasserbeanspruchungsklasse W2-I gemäß DIN 18534 sowie sonstigen feuchtebeanspruchten Bodenflächen gemäß Ausführungsplanung.
Abdichtungssystem:
flexible mineralische Dichtungsschlämme, rissüberbrückend, für Abdichtungen im Verbund unter Fliesen- und Plattenbelägen geeignet.
Referenzprodukte:
Sopro DSF RS 623, Sopro TDS 823 oder gleichwertige flexible mineralische Dichtungsschlämme, geeignet für die jeweilige Wasserbeanspruchungsklasse, den vorhandenen Untergrund, das vorgesehene Fliesen- bzw. Plattenbelagssystem und die anschließende Nutzung.
Dispersionsabdichtungen sind für Bodenflächen im Rahmen dieser Position nicht zugelassen.
Ausführung:
Die Abdichtung ist in zwei Arbeitsgängen / zwei Lagen nach Herstellervorgabe aufzubringen. Jede Lage ist mit einer Schichtdicke von ca. 1 mm auszuführen, sodass die erforderliche Gesamtschichtdicke des Abdichtungssystems erreicht wird.
Die Abdichtung ist hohlstellenfrei, fehlstellenfrei, vollflächig und in gleichmäßiger Schichtdicke aufzubringen. Die einzelnen Abdichtungslagen sind erst nach ausreichender Trocknung der jeweils vorhergehenden Lage aufzubringen.
Untergrund:
geeignete, tragfähige, saubere, trockene bzw. nach Herstellervorgabe ausreichend abgetrocknete, rissfreie und belegreife mineralische Bodenflächen, insbesondere Zementestrich, Beton oder sonstige geeignete Untergründe.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung, Festigkeit, Ebenheit, Sauberkeit und Feuchtigkeit,
Prüfen vorhandener Gefälle, Bodenabläufe, Anschlusshöhen und Durchdringungen,
Reinigen des Untergrundes im erforderlichen Umfang,
Grundieren bzw. Vorbehandeln des Untergrundes nach Herstellervorgabe,
Herstellen der mineralischen Verbundabdichtung in mindestens zwei Arbeitsgängen,
Einhalten der erforderlichen Mindesttrockenschichtdicke,
fachgerechtes Einbinden von Dichtbändern, Dichtecken, Dichtmanschetten und Anschlussbauteilen, soweit nicht gesondert beschrieben,
Hochführen der Bodenabdichtung an aufgehenden Bauteilen,
Schutz der Abdichtung bis zur Belegung,
Kontrolle der Abdichtungsfläche vor Überarbeitung mit Fliesen- oder Plattenbelägen.
Nicht Bestandteil dieser Position sind großflächige Untergrundspachtelungen, Risssanierungen, Gefälleestriche, Bodenabläufe, Rinnen, Dichtbänder, Dichtecken, Dichtmanschetten und Schnittschutzbänder, soweit diese in gesonderten Positionen beschrieben sind.
Einschließlich sämtlicher Materialien, mineralischer Dichtungsschlämme, Grundierung soweit systembedingt erforderlich, Auftrag in mehreren Lagen, Untergrundvorbereitung im erforderlichen Umfang, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach abgedichteter Bodenfläche.
02.__.0003
0Verbundabdichtung Bodenflächen Innenbereich W2-I, mineralisch
80.00
m²
02.__.0004 System-Dichtband Wand-Boden-Anschluss / Innenecken Liefern und fachgerecht Einbauen eines systemzugehörigen Dichtbandes zur Abdichtung von Wand-Boden-Anschlüssen, Innenecken, Randanschlüssen und sonstigen linearen Anschlussbereichen innerhalb der Verbundabdichtung.
Ausführung in Innenbereichen nach DIN 18534, insbesondere in Nassräumen, WC-Anlagen, Umkleide-Nassbereichen, Wasch-/Wäscheräumen, Pflegearbeitsräumen, Küchenbereichen, Räumen mit Bodenabläufen und sonstigen feuchtebeanspruchten Bereichen.
System:
Sopro AEB Dichtband, Sopro FlexDichtBand oder gleichwertiges, systemgeprüftes Dichtband, passend zum eingesetzten Sopro Abdichtungssystem.
Das Dichtband ist hohlraumfrei, faltenfrei und mit ausreichender Einbettung in die frische Abdichtung bzw. den systemzugehörigen Dichtkleber einzubauen. Überlappungen sind nach Herstellervorgabe auszuführen. Das Dichtband muss dauerhaft dicht und systemverträglich an die angrenzenden Abdichtungsflächen angeschlossen werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Anschlussbereiches,
Zuschneiden und Anpassen des Dichtbandes,
Einbetten in das Abdichtungssystem,
Herstellen systemgerechter Überlappungen,
sorgfältiges Andrücken ohne Hohllagen und Falten,
Überarbeiten der Ränder mit Abdichtungsstoff,
Kontrolle des Anschlusses vor Überarbeitung mit Fliesenbelag.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Dichtband, Abdichtungsstoff bzw. Dichtkleber im unmittelbaren Anschlussbereich, Zuschnitt, Anpassung, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Länge des eingebauten Dichtbandes.
02.__.0004
System-Dichtband Wand-Boden-Anschluss / Innenecken
150.00
m
02.__.0005 System-Dichtecken innen / außen Liefern und fachgerecht Einbauen systemzugehöriger Dichtecken zur Abdichtung von Innen- und Außenecken innerhalb der Verbundabdichtung.
Ausführung in Anschlussbereichen nach DIN 18534, insbesondere bei Wand-Boden-Anschlüssen, Vorwandinstallationen, Schächten, Nischen, Vorsprüngen, Leibungen und sonstigen Eckbereichen.
System:
Sopro AEB Dichtecke innen / außen, Sopro FlexDichtecke oder gleichwertige, systemgeprüfte Dichtecken, passend zum eingesetzten Sopro Abdichtungssystem.
Die Dichtecken sind hohlraumfrei, faltenfrei und mit ausreichender Einbettung in die frische Abdichtung bzw. den systemzugehörigen Dichtkleber einzubauen. Anschlüsse an angrenzende Dichtbänder und Abdichtungsflächen sind überlappend und systemgerecht auszuführen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Eckbereiches,
Einpassen und Einbetten der Dichtecke,
Herstellen der Überlappungen zu angrenzenden Dichtbändern,
Überarbeiten mit Abdichtungsstoff,
Kontrolle vor Überarbeitung mit Fliesenbelag.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Dichtecken, Abdichtungsstoff bzw. Dichtkleber im unmittelbaren Anschlussbereich, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Stück.
02.__.0005
System-Dichtecken innen / außen
70.00
St
02.__.0006 System-Dichtmanschetten für Rohrdurchführungen Wand Liefern und fachgerecht Einbauen systemzugehöriger Dichtmanschetten zur Abdichtung von Rohrdurchführungen, Armaturenanschlüssen, Wanddurchführungen und sonstigen runden Durchdringungen im Wandbereich.
Ausführung in Innenbereichen nach DIN 18534, insbesondere in WC-Anlagen, Umkleide-Nassbereichen, Wasch-/Wäscheräumen, Pflegearbeitsräumen, Küchenbereichen, Putzräumen und sonstigen feuchtebeanspruchten Wandflächen.
System:
Sopro AEB Dichtmanschette Wand, Sopro Dichtmanschette Wand oder gleichwertige, systemgeprüfte Dichtmanschette, passend zum eingesetzten Sopro Abdichtungssystem.
Die Dichtmanschette ist passend zur Rohr- bzw. Durchdringungsgröße auszuwählen und hohlraumfrei in die frische Abdichtung bzw. den systemzugehörigen Dichtkleber einzubetten. Die Manschette muss dicht an die Rohrdurchführung anschließen und systemgerecht in die Flächenabdichtung eingebunden werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Durchdringung und Anschlussmöglichkeit,
Auswahl der passenden Manschettengröße,
Einbetten der Manschette in das Abdichtungssystem,
Überarbeiten der Manschettenränder mit Abdichtungsstoff,
Kontrolle vor Überarbeitung mit Fliesenbelag.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Dichtmanschetten, Abdichtungsstoff bzw. Dichtkleber im unmittelbaren Anschlussbereich, Zuschnitt soweit erforderlich, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Stück.
02.__.0006
System-Dichtmanschetten für Rohrdurchführungen Wand
15.00
St
02.__.0007 System-Dichtmanschetten / Anschluss Bodenabläufe und Rinnen Liefern und fachgerecht Herstellen der Abdichtungsanschlüsse an Bodenabläufe, Entwässerungsrinnen und sonstige Entwässerungspunkte innerhalb der Verbundabdichtung.
Ausführung in Bodenflächen nach DIN 18534, insbesondere in Nassräumen, Wasch-/Wäscheräumen, Wäsche unrein, Wäsche UG, Umkleide-Nassbereichen, Pflegearbeitsräumen und sonstigen Räumen mit Bodenabläufen bzw. Rinnen.
System:
Sopro AEB Dichtmanschette Boden, Sopro Dichtmanschette Boden, systemzugehörige Anschlussmanschette bzw. herstellerspezifisches Anschlussset oder gleichwertiges, systemgeprüftes Anschlussmaterial, passend zum eingesetzten Abdichtungssystem und zum Ablauf-/Rinnensystem.
Die Anschlussausbildung ist mit dem jeweiligen Ablauf- bzw. Rinnenfabrikat abzustimmen. Erforderliche Klebeflansche, Anschlussflansche, Manschetten, Dichtbänder und Übergänge sind entsprechend Herstellervorgaben einzubauen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen von Ablauf/Rinne auf Eignung und Anschlussmöglichkeit,
Prüfen der Höhenlage und Gefälleführung,
Reinigen des Anschlussbereiches,
Einbetten der systemzugehörigen Manschette bzw. Anschlusskomponente,
dichter Anschluss an Ablauf- bzw. Rinnenkörper,
Überarbeiten der Anschlussbereiche mit Abdichtungsstoff,
Anarbeiten an die angrenzende Flächenabdichtung,
Kontrolle des Anschlusses vor Überarbeitung mit Fliesenbelag.
Bedenken gegen Ablaufart, Anschlussflansch, Höhenlage, Gefälle, Abdichtbarkeit oder Systemverträglichkeit sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Dichtmanschetten, Dichtbänder, Abdichtungsstoff bzw. Dichtkleber im unmittelbaren Anschlussbereich, Zuschnitt, Anpassung, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Stück.
02.__.0007
System-Dichtmanschetten / Anschluss Bodenabläufe und Rinnen
15.00
St
02.__.0008 Abdichtungsanschluss an Türschwellen und Übergänge Liefern und fachgerecht Herstellen linearer Abdichtungsanschlüsse an Türschwellen, Übergänge, angrenzende Fertignasszellen, Türdurchgänge, Belagswechsel, Schwellenprofile und sonstige besondere Anschlussbereiche innerhalb der Verbundabdichtung.
Ausführung nur in den Bereichen, in denen ein dichter Anschluss der Boden- bzw. Wandabdichtung an angrenzende Bauteile erforderlich und im Leistungsverzeichnis bzw. in der Ausführungsplanung vorgesehen ist.
System:
Sopro AEB Dichtband, Sopro FlexDichtBand, Sopro Fixier- & Dichtkleber, Racofix Montagekleber, Sopro DichtSchlämme Flex RS 623, Sopro TurboDichtSchlämme TDS 823 oder gleichwertige, systemgeprüfte Anschlusskomponenten, passend zum jeweiligen Abdichtungssystem.
Der Anschluss ist unter Berücksichtigung der Bewegungsmöglichkeiten, Höhenlage, Fugenführung, Materialverträglichkeit und nachfolgenden Belagsausführung herzustellen. Starre, nicht bewegungsfähige oder nicht systemverträgliche Anschlüsse sind unzulässig.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Anschlussdetails,
Reinigen und Vorbereiten des Anschlussbereiches,
Zuschneiden und Einbauen der systemgerechten Anschlussbänder,
Abdichten der Übergänge und Überlappungen,
Anarbeiten an angrenzende Flächenabdichtungen,
Kontrolle des Anschlusses vor Überarbeitung mit Belag.
Bedenken gegen die Ausführbarkeit, Höhenlage, Anschlussmöglichkeit oder Bewegungsaufnahme sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Dichtbänder, Dichtkleber, Abdichtungsstoff, Zuschnitt, Anpassung, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Länge des ausgeführten Anschlusses.
02.__.0008
Abdichtungsanschluss an Türschwellen und Übergänge
18.00
m
02.__.0009 Integration bauseits eingebautes Wannendichtband Liefern der erforderlichen Anschluss- und Hilfsstoffe sowie fachgerechtes Einbinden eines bauseits bzw. durch den HLS-Unternehmer an der Duschwanne eingebauten Wannendichtbandes in die mineralische Verbundabdichtung der angrenzenden Wand- und Bodenflächen.
Ausführung im Bereich von Duschwannen, welche durch den HLS-Unternehmer geliefert und montiert werden. Das an der Duschwanne vorhandene Wannendichtband wird durch den HLS-Unternehmer eingebaut und ist durch den Auftragnehmer dieses Gewerkes in die Nassraumabdichtung zu integrieren.
Abdichtungssystem:
Sopro DSF RS 623 DichtSchlämme Flex RS oder gleichwertiges, mineralisches Abdichtungssystem gemäß den Abdichtungspositionen dieses Titels.
Die Einbindung des Wannendichtbandes hat systemgerecht, vollflächig, faltenfrei, hohlstellenfrei und dauerhaft dicht in die angrenzende mineralische Verbundabdichtung zu erfolgen. Die Herstellervorgaben des Abdichtungssystems sowie des Wannendichtbandes sind einzuhalten.
Vor Beginn der Arbeiten ist das vorhandene Wannendichtband auf erkennbare Eignung zu prüfen, insbesondere auf:
vollständige und fachgerechte Montage an der Duschwanne,
ausreichende Bandbreite und ausreichenden Überstand zur Einbindung in die Verbundabdichtung,
festen Sitz und dauerhaften Verbund zur Duschwanne,
saubere, trockene und haftfähige Oberfläche,
faltenfreie und spannungsfreie Lage,
unbeschädigte Ausführung,
fachgerechte Eckausbildung,
Anschlussfähigkeit an angrenzende Wand- und Bodenabdichtungen,
Systemverträglichkeit mit der mineralischen Verbundabdichtung.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des vorhandenen Wannendichtbandes,
Reinigen und Vorbereiten der Anschlussbereiche,
Herstellen der erforderlichen Überlappungen und Anschlüsse an die angrenzende Verbundabdichtung,
Einbetten bzw. Überarbeiten des Wannendichtbandes mit mineralischer Dichtungsschlämme bzw. systemgeeignetem Anschlussmaterial,
Herstellen dichter Anschlüsse an Innen- und Außenecken,
Anarbeiten an Wand- und Bodenabdichtung,
Einbindung in die mindestens zweilagig auszuführende mineralische Verbundabdichtung,
Kontrolle der Anschlussausbildung vor Überarbeitung mit Fliesenbelag,
Schutz des Anschlussbereiches bis zur Belegung.
Die Anschlussbereiche sind so auszuführen, dass die Abdichtungsebene der Wand- und Bodenflächen dauerhaft und funktionsfähig an die Duschwanne angeschlossen wird. Die spätere elastische Anschlussfuge zwischen Fliesenbelag und Duschwanne ersetzt diese Abdichtung nicht.
Nicht Bestandteil dieser Position sind Lieferung und Montage der Duschwanne, Lieferung und Erstmontage des Wannendichtbandes an der Duschwanne, Sanitäranschlüsse, Schallschutz- oder Montagesysteme der Duschwanne sowie elastische Anschluss- und Wartungsfugen.
Einschließlich sämtlicher Anschlussmaterialien, systemgeeigneter Klebe- bzw. Dichtstoffe soweit erforderlich, mineralischer Dichtungsschlämme, Reinigung, Untergrundvorbereitung, Einbindung, Überarbeitung, Kontrolle, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach Länge des in die Verbundabdichtung eingebundenen Wannendichtbandes.
02.__.0009
Integration bauseits eingebautes Wannendichtband
10.00
m
02.__.0010 Schnittschutzband unter elastischen Wartungsfugen Liefern und fachgerecht Einbauen eines systemzugehörigen Schnittschutzbandes zum Schutz der Abdichtungsebene im Bereich späterer elastischer Wartungsfugen.
Ausführung in Nass- und Feuchtebereichen, insbesondere an Wand-Boden-Anschlüssen, Innenecken, Dusch-/Waschbereichen, Anschlussfugen und sonstigen Bereichen, in denen elastische Fugen später erneuert werden können und hierbei die Gefahr einer Beschädigung der Abdichtung besteht.
System:
Sopro SchnittSchutzBand oder gleichwertiges, systemgeeignetes Schnittschutzband.
Das Schnittschutzband ist im Zuge der Abdichtungs- bzw. Belagsarbeiten so einzubauen, dass die darunterliegende Abdichtungsebene beim späteren Entfernen bzw. Ausschneiden der elastischen Fuge gegen Beschädigungen geschützt wird.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des vorgesehenen Fugenbereiches,
Zuschneiden des Schnittschutzbandes,
Einlegen in den Anschlussbereich gemäß Herstellervorgabe,
Abstimmung mit Abdichtung, Dichtband, Belag und späterer elastischer Fuge,
Sicherstellen der dauerhaften Lage im Fugenbereich.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Zuschnitt, Anpassung, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Länge des eingebauten Schnittschutzbandes.
02.__.0010
Schnittschutzband unter elastischen Wartungsfugen
O
150.00
m
02.__.0011 Schichtdicken-, Naht- und Anschlusskontrolle Abdichtung Pauschale Leistung für die Kontrolle und Dokumentation der ausgeführten Abdichtungsarbeiten im Verbund mit Fliesen und Platten.
Die Leistung umfasst sämtliche Abdichtungsflächen und Abdichtungsanschlüsse dieses Titels, soweit die Abdichtungen durch den Auftragnehmer ausgeführt werden.
Die Dokumentation umfasst insbesondere:
Kontrolle der Untergrundvorbereitung,
Kontrolle der eingesetzten Abdichtungsprodukte,
Kontrolle der erforderlichen Mindesttrockenschichtdicken bei flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen,
Kontrolle der Verbrauchsmengen,
Kontrolle der Dichtbänder, Dichtecken und Dichtmanschetten,
Kontrolle der Anschlüsse an Bodenabläufe, Rinnen, Rohrdurchführungen, Türschwellen und Übergänge,
Kontrolle der Stoß- und Nahtbereiche bei bahnenförmigen Abdichtungen,
Fotodokumentation vor Überdeckung durch Fliesen- oder Plattenbelag,
Zusammenstellung der Produktdatenblätter, technischen Merkblätter und Verwendbarkeitsnachweise,
Übergabe der Dokumentation an die Bauleitung.
Die Abdichtung darf erst nach Kontrolle und Freigabe bzw. nach Abstimmung mit der Bauleitung mit Fliesen, Platten oder sonstigen Belägen überarbeitet werden.
Einschließlich sämtlicher Prüf-, Kontroll-, Foto-, Dokumentations-, Abstimmungs- und Übergabeleistungen.
02.__.0011
Schichtdicken-, Naht- und Anschlusskontrolle Abdichtung
L
1.00
psch
03 Wandfliesen, Wandbekleidungen
03
Wandfliesen, Wandbekleidungen
03.__.0001 Wandfliesen, keramische Steingutfliese, 598 x 298 mm 03.1 Wandfliesen, keramische Steingutfliese, 598 x 298 mm
Liefern und fachgerecht Verlegen von keramischen Wandfliesen auf vorbereiteten Wandflächen im Innenbereich.
Ausführung in den im Leistungsverzeichnis, der Ausführungsplanung, dem Raumbuch bzw. der Belagsplanung vorgesehenen Räumen und Bereichen, insbesondere WC-Anlagen, Nassräumen, Umkleide-Nassbereichen, Wasch-/Wäschebereichen, Pflegearbeitsräumen, Arbeits- und Nebenräumen sowie sonstigen Wandflächen mit Fliesenbelag.
Belagsmaterial:
Hersteller/Fabrikat: Lasselsberger
Modell/Serie: Color One
Artikel-Nr.: WAAVK104
Farbe/Oberfläche: Weiß matt
Material: keramische Steingutfliese
Format: 598 x 298 mm
Dicke: 8 mm
Ausführung auf geeigneten, tragfähigen, ebenen, sauberen, trockenen und entsprechend vorbereiteten Untergründen, insbesondere Putz-, Beton-, Mauerwerks- oder Trockenbauflächen. In abgedichteten Bereichen erfolgt die Verlegung auf der zuvor hergestellten und freigegebenen Verbundabdichtung.
Verlegung im Dünnbettverfahren nach DIN 18157 mit geeignetem, systemverträglichem Fliesenkleber.
Klebesystem:
Sopro Fliesenfest extra light, Sopro No. 1 super light, Sopro Fliesenfest S1 turbo oder gleichwertiger, für Steingutfliesen, den jeweiligen Untergrund und die Beanspruchung geeigneter Fliesenkleber nach DIN EN 12004.
In Bereichen mit Verbundabdichtung ist ein mit dem Abdichtungssystem verträglicher Sopro-Systemkleber zu verwenden. Herstellervorgaben zu Grundierung, Kleberauftrag, Zahnung, offener Zeit, Abbindezeit und Belegung sind einzuhalten.
Verlegeart / Fugenbild:
Verlegung nach freigegebener Belagsplanung bzw. Bemusterung. Sofern keine gesonderte Vorgabe erfolgt, sind die Fliesen mit waagerechter Längsseite, im Fugenschnitt / Kreuzverband und mit gleichmäßigem Fugenbild zu verlegen. Fugenbreite nach Herstellervorgabe und Bemusterung, soweit nicht abweichend festgelegt ca. 3 mm.
Vor Beginn der Verlegung ist die Flächeneinteilung mit der Bauleitung abzustimmen. Schmale Reststreifen, unruhige Fugenverläufe und ungünstige Anschnitte sind zu vermeiden, soweit dies technisch und gestalterisch möglich ist.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Prüfen der Ebenheit, Tragfähigkeit, Feuchtigkeit und Sauberkeit,
Prüfen der vorhandenen Abdichtung in Nass- und Feuchtebereichen,
Einteilen der Flächen und Festlegen des Fugenbildes,
Liefern der Fliesen einschließlich Nebenmaterial,
innerbaustelliger Transport bis zur Einbaustelle,
fachgerechtes Ansetzen und Verlegen im Dünnbett,
Zuschnitt und Anpassung an Randbereiche, Ecken, Leibungen, Vorwandinstallationen, Türzargen, Sanitäranschlüsse, Rohrdurchführungen, Einbauteile und angrenzende Bauteile,
Herstellen gleichmäßiger Fugen,
Verfugen mit geeignetem Fugenmörtel,
Reinigen der Belagsflächen nach Fertigstellung,
Schutz der fertigen Wandfliesenflächen bis zur Übergabe.
Fugenmörtel:
Sopro Saphir 5 PerlFuge, Sopro DF 10 DesignFuge Flex oder gleichwertiger, für keramische Steingutfliesen, Fugenbreite, Beanspruchung und Bemusterung geeigneter Fugenmörtel nach DIN EN 13888. Die Fugenfarbe ist vor Ausführung mit der Bauleitung bzw. gemäß Bemusterung abzustimmen. Fugenfarbe: Silbergrau
Nicht Bestandteil dieser Position sind elastische Anschluss- und Wartungsfugen, Bewegungsfugenprofile, Abschlussprofile, Kantenschutzprofile, Dichtbänder, Dichtmanschetten, Verbundabdichtungen, großflächige Untergrundspachtelungen sowie besondere Untergrundsanierungen. Diese Leistungen werden über gesonderte Positionen vergütet.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Fliesen, Klebemörtel, Fugenmörtel, Zuschnitt, Anpassung, Verlegung, Verfugung, Reinigung, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Schutzmaßnahmen, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach gefliester Wandfläche.
03.__.0001
Wandfliesen, keramische Steingutfliese, 598 x 298 mm
82.00
m²
03.__.0002 Wandfliesen als Spritzschutz- und Kleinflächen, keramische Steingutfliese, 598 x 298 mm Liefern und fachgerecht Verlegen von keramischen Wandfliesen als Spritzschutzflächen, Kleinflächen und Teilflächen im Innenbereich.
Ausführung insbesondere im Bereich von Handwaschbecken, Waschbecken, Ausgussbecken, Arbeitsbecken, Teeküchen, Pflegearbeitsbereichen, Wäschebereichen, Putzräumen, Dienstzimmern, Küchen- und Nebenbereichen sowie sonstigen einzelnen Wandteilflächen nach Ausführungsplanung bzw. Anordnung der Bauleitung.
Belagsmaterial:
Hersteller/Fabrikat: Lasselsberger
Modell/Serie: Color One
Artikel-Nr.: WAAVK104
Farbe/Oberfläche: Weiß matt
Material: keramische Steingutfliese
Format: 598 x 298 mm
Dicke: 8 mm
Ausführung auf geeigneten, tragfähigen, ebenen, sauberen, trockenen und entsprechend vorbereiteten Wandflächen. Verlegung im Dünnbettverfahren nach DIN 18157 mit geeignetem, systemverträglichem Fliesenkleber.
Klebesystem:
Sopro Fliesenfest extra light, Sopro No. 1 super light, Sopro Fliesenfest S1 turbo oder gleichwertig.
Fugenmörtel:
Sopro Saphir 5 PerlFuge, Sopro DF 10 DesignFuge Flex oder gleichwertiger, geeigneter Fugenmörtel nach DIN EN 13888. Fugenfarbe nach Bemusterung bzw. Abstimmung mit der Bauleitung. Fugenfarbe: Silbergrau
Die Fliesenflächen sind höhen- und fluchtgerecht herzustellen. Die Größe und Lage der Spritzschutzflächen richtet sich nach Ausführungsplanung, Raumbuch, Detailplanung bzw. besonderer Anordnung der Bauleitung.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Einmessen und Anzeichnen der Teilflächen,
Abstimmen der Höhenlage mit Sanitärobjekten, Ausgussbecken, Küchenanschlüssen, Arbeitsflächen und Einbauteilen,
Liefern der Fliesen einschließlich Nebenmaterial,
Verlegen im Dünnbettverfahren,
Zuschnitt und Anpassung an Rohrdurchführungen, Armaturen, Steckdosen, Schalter, Sanitärobjekte, Möbelanschlüsse und sonstige Einbauteile,
Herstellen geordneter Rand- und Abschlussbereiche,
Verfugen der Flächen,
Reinigen der Belagsflächen nach Fertigstellung,
Schutz der fertigen Teilflächen bis zur Übergabe.
Nicht Bestandteil dieser Position sind elastische Anschluss- und Wartungsfugen, Abschlussprofile, Kantenschutzprofile, Verbundabdichtungen, großflächige Untergrundspachtelungen sowie besondere Untergrundsanierungen. Diese Leistungen werden über gesonderte Positionen vergütet.
Einschließlich erhöhtem Aufwand für Einmessen, Kleinflächen, Teilflächen, Zuschnitt, Randanpassungen, Anarbeiten, Verlegung, Verfugung, Reinigung, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Schutzmaßnahmen, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach gefliester Wandfläche.
03.__.0002
Wandfliesen als Spritzschutz- und Kleinflächen, keramische Steingutfliese, 598 x 298 mm
75.00
m²
03.__.0003 Zulage für Wandfliesen auf Verbundabdichtung Zulage zu den Wandfliesenpositionen für die Verlegung keramischer Wandfliesen auf zuvor hergestellter und freigegebener Verbundabdichtung.
Ausführung in Nass-, Feuchte- und Spritzwasserbereichen nach Ausführungsplanung, insbesondere auf Wandflächen mit Abdichtung nach DIN 18534.
Die Verbundabdichtung ist vor Beginn der Fliesenverlegung auf erkennbare Beschädigungen, Fehlstellen, Verschmutzungen, ausreichende Trocknung, ordnungsgemäße Anschlüsse, Dichtbänder und Dichtmanschetten zu prüfen. Bedenken gegen Zustand, Eignung oder Freigabe der Abdichtung sind vor Verlegung schriftlich anzuzeigen.
Die Verlegung hat mit einem systemverträglichen Sopro-Fliesenkleber zu erfolgen, der für die vorhandene Verbundabdichtung, das Fliesenmaterial und die Beanspruchung geeignet ist.
Die Leistung umfasst insbesondere:
erhöhte Sorgfalt bei der Verlegung auf Abdichtung,
Schutz der Abdichtung vor Beschädigung,
Verwendung eines systemverträglichen Klebemörtels,
Einhaltung der Herstellervorgaben zu Zahnung, Kleberauftrag, Trocknung und Überarbeitung,
Vermeidung von Beschädigungen an Dichtbändern, Manschetten und Anschlussbereichen.
Nicht Bestandteil dieser Position ist die Herstellung der Abdichtung selbst.
Abrechnung: nach auf Verbundabdichtung verlegter Wandfliesenfläche als Zulage zur jeweiligen Grundposition.
03.__.0003
Zulage für Wandfliesen auf Verbundabdichtung
25.00
m²
03.__.0004 Zulage für Leibungen und Nischen Zulage zu den Wandfliesenpositionen für erhöhten Aufwand bei der Verlegung keramischer Wandfliesen an Leibungen, Nischen.
Ausführung mit dem in der jeweiligen Grundposition beschriebenen Fliesenmaterial.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Einmessen kleinteiliger Anschlussbereiche,
Zuschnitt und Anpassung der Fliesen,
Herstellen sauberer Innen- und Außenecken,
Anarbeiten an angrenzende Wandflächen,
Herstellen geordneter Fugenverläufe,
Vermeiden schmaler Reststreifen, soweit technisch möglich,
Reinigen der bearbeiteten Bereiche.
Abschluss-, Kanten- und Eckprofile sind nicht Bestandteil dieser Position und werden über gesonderte Positionen vergütet.
Abrechnung: nach tatsächlich ausgeführter Fläche an Leibungen und Nischen als Zulage zur jeweiligen
Grundposition.
03.__.0004
Zulage für Leibungen und Nischen
O
1.00
m²
03.__.0005 Zulage Ausschnitte / Bohrungen in Wandfliesen Zulage zu den Wandfliesenpositionen für das Herstellen von Ausschnitten, Bohrungen und Durchdringungen in keramischen Wandfliesen.
Ausführung für Rohrdurchführungen, Armaturen, Eckventile, Siphonanschlüsse, Elektroinstallationen, Schalter, Steckdosen, Revisionsöffnungen, Befestigungspunkte, Sanitäranschlüsse und sonstige Einbauteile.
Die Ausschnitte und Bohrungen sind sauber, maßgenau und materialschonend herzustellen. Ausbrüche, Risse, scharfe Kanten oder optisch mangelhafte Zuschnitte sind unzulässig.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Einmessen der Ausschnitte,
Herstellen runder, eckiger oder sonstiger erforderlicher Öffnungen,
Bearbeiten der Schnittkanten,
Anpassen an vorhandene Einbauteile,
Schutz angrenzender Belagsflächen,
Austausch beschädigter oder mangelhaft bearbeiteter Fliesen auf Kosten des Auftragnehmers.
Abrechnung: nach Stück.
03.__.0005
Zulage Ausschnitte / Bohrungen in Wandfliesen
15.00
St
03.__.0006 Mehrpreis Schnellverlegung / schnell erhärtender Fliesenkleber Mehrpreis zu den Wandfliesenpositionen für die Ausführung mit schnell erhärtendem, systemverträglichem Fliesenkleber bei terminlich erforderlicher schneller Weiterbearbeitung bzw. früher Verfugung.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Produkt:
Sopro Fliesenfest S1 turbo, Sopro No. 1 Silver oder gleichwertiger, schnell erhärtender Fliesenkleber, geeignet für keramische Steingutfliesen, Untergrund, Verbundabdichtung und Beanspruchung.
Die Herstellervorgaben zu Verarbeitung, Topfzeit, klebeoffener Zeit, Abbindezeit, Verfugbarkeit und Belastbarkeit sind einzuhalten.
Abrechnung: nach mit Schnellkleber verlegter Wandfliesenfläche als Zulage zur jeweiligen Grundposition.
03.__.0006
Mehrpreis Schnellverlegung / schnell erhärtender Fliesenkleber
O
1.00
m²
04 Bodenfliesen Innenbereich
04
Bodenfliesen Innenbereich
04.__.0001 Bodenfliesen Innenbereiche, keramische Feinsteinzeugfliese Liefern und fachgerecht Verlegen von keramischen Bodenfliesen auf vorbereiteten Bodenflächen im Innenbereich.
Ausführung in den im Leistungsverzeichnis, der Ausführungsplanung, dem Raumbuch bzw. der freigegebenen Bodenbelagsliste vorgesehenen Räumen und Bereichen.
Belagsmaterial:
Hersteller/Fabrikat: Lasselsberger
Modell/Serie: Extra Marienbad
Artikel-Nr.: DARSR721
Material: keramische Feinsteinzeugfliese
Format: 598 x 298 mm
Dicke: 9 mm
Farbe/Oberfläche: Braun-Grau matt
Rutschhemmung: R10 / A+B gemäß Bemusterung bzw. Herstellerangabe
Ausführung auf geeigneten, tragfähigen, ebenen, sauberen, trockenen und belegreifen Estrich- bzw. Bodenflächen. In abgedichteten Bereichen erfolgt die Verlegung auf der zuvor hergestellten und freigegebenen Verbundabdichtung.
Verlegung im Dünnbettverfahren nach DIN 18157 mit geeignetem, flexiblem und systemverträglichem Fliesenkleber.
Klebesystem:
Sopro VarioFlex XL, Sopro No. 1, Sopro No. 1 Silver, Sopro FKM XL oder gleichwertiger, für Feinsteinzeug, Untergrund, Fußbodenheizung, Verbundabdichtung und Beanspruchung geeigneter Fliesenkleber nach DIN EN 12004.
In Bereichen mit Verbundabdichtung ist ein mit dem Abdichtungssystem verträglicher Sopro-Systemkleber zu verwenden. Herstellervorgaben zu Grundierung, Kleberauftrag, Zahnung, offener Zeit, Abbindezeit, Begehbarkeit und Verfugbarkeit sind einzuhalten.
Verlegeart / Fugenbild:
Verlegung gemäß Bemusterung, Fliesenverlegeplan bzw. Vorgabe der Bauleitung. Sofern keine gesonderte Vorgabe erfolgt, sind die Fliesen mit geordnetem Fugenbild, fluchtgerecht und höhengleich zu angrenzenden Belägen zu verlegen. Fugenbreite nach Bemusterung, Herstellervorgabe und technischer Erfordernis.
Vor Beginn der Verlegung ist die Flächeneinteilung mit der Bauleitung abzustimmen. Schmale Reststreifen, ungünstige Anschnitte, unruhige Fugenverläufe und optisch nachteilige Teilungen sind zu vermeiden, soweit dies technisch und gestalterisch möglich ist.
Fugenmörtel:
Sopro FlexFuge plus, Farbe Sandgrau 18, oder gleichwertiger, für Feinsteinzeug, Fugenbreite, Feuchtbeanspruchung, Fußbodenheizung und Nutzung geeigneter Fugenmörtel nach DIN EN 13888.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Prüfen der Ebenheit, Tragfähigkeit, Sauberkeit, Belegreife und Feuchtigkeit,
Prüfen vorhandener CM-Messprotokolle und Aufheizprotokolle, soweit erforderlich,
Prüfen der vorhandenen Verbundabdichtung in Nass- und Feuchtebereichen,
Einteilen der Flächen und Festlegen des Fugenbildes,
Liefern der Bodenfliesen einschließlich Nebenmaterial,
innerbaustelliger Transport bis zur Einbaustelle,
fachgerechtes Verlegen im Dünnbettverfahren,
Zuschnitt und Anpassung an Randbereiche, Türöffnungen, Wandanschlüsse, Vorwandinstallationen, Rohrdurchführungen, Einbauteile und angrenzende Bauteile,
Anarbeiten an aufgehende Bauteile, soweit keine gesonderten Profile oder Sockel betroffen sind,
Herstellen gleichmäßiger Fugen,
Verfugen mit Sopro FlexFuge plus, Farbe Sandgrau 18,
Reinigen der Belagsflächen nach Fertigstellung,
Schutz der fertigen Bodenfliesenflächen bis zur Übergabe.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Fliesen, Klebemörtel, Fugenmörtel, Zuschnitt, Anpassung, Verlegung, Verfugung, Reinigung, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Schutzmaßnahmen, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach gefliester Bodenfläche.
04.__.0001
Bodenfliesen Innenbereiche, keramische Feinsteinzeugfliese
360.00
m²
04.__.0002 Zulage Verlegung auf Verbundabdichtung Zulage zu den Bodenfliesenpositionen für die Verlegung keramischer Bodenfliesen auf zuvor hergestellter und freigegebener Verbundabdichtung.
Ausführung in Nass-, Feuchte- und Spritzwasserbereichen nach Ausführungsplanung, insbesondere in WC-Anlagen, Umkleide-Nassbereichen, Wasch-/Wäschebereichen, Wäsche-Schmutz, Pflegearbeitsräumen, Putzräumen sowie sonstigen Bereichen mit Abdichtung nach DIN 18534.
Die Verbundabdichtung ist vor Beginn der Fliesenverlegung auf erkennbare Beschädigungen, Fehlstellen, Verschmutzungen, ausreichende Trocknung, ordnungsgemäße Anschlüsse, Dichtbänder, Dichtmanschetten und Freigabe zu prüfen. Bedenken gegen Zustand, Eignung oder Freigabe der Abdichtung sind vor Verlegung schriftlich anzuzeigen.
Die Verlegung hat mit einem systemverträglichen Sopro-Fliesenkleber zu erfolgen, der für die vorhandene Verbundabdichtung, das Feinsteinzeug, die Fußbodenheizung und die zu erwartende Beanspruchung geeignet ist.
Die Leistung umfasst insbesondere:
erhöhte Sorgfalt bei der Verlegung auf Abdichtung,
Schutz der Abdichtung vor Beschädigung,
Verwendung eines systemverträglichen Klebemörtels,
Einhaltung der Herstellervorgaben zu Zahnung, Kleberauftrag, Trocknung, Begehbarkeit und Verfugung,
Vermeidung von Beschädigungen an Dichtbändern, Manschetten und Anschlussbereichen.
Nicht Bestandteil dieser Position ist die Herstellung der Abdichtung selbst.
Abrechnung: nach auf Verbundabdichtung verlegter Bodenfliesenfläche als Zulage zur jeweiligen Grundposition.
04.__.0002
Zulage Verlegung auf Verbundabdichtung
78.00
m²
04.__.0003 Zulage Bodenfliesen in Gefällebereichen Zulage zu den Bodenfliesenpositionen für die Verlegung keramischer Bodenfliesen in Gefällebereichen.
Ausführung ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Räumen und Teilflächen gemäß Ausführungsplanung, insbesondere im Raum Wäsche-Schmutz mit Bodenablauf.
Die Bodenfliesen sind auf dem bauseits bzw. durch Vorleistung hergestellten Gefälleestrich bzw. geeigneten Gefälleuntergrund so zu verlegen, dass eine ordnungsgemäße Wasserführung zu Bodenabläufen oder sonstigen Entwässerungspunkten gewährleistet ist.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Gefälles vor Verlegebeginn,
Prüfen der Höhenlage von Bodenabläufen und angrenzenden Bauteilen,
Einteilen des Fugenbildes unter Berücksichtigung der Gefälleführung,
Verlegung der Fliesen im Gefällebereich,
zusätzliche Zuschnitte und Anpassungen infolge Gefälleausbildung,
Anarbeiten an Ablaufbereiche, soweit der Ablaufanschluss nicht gesondert beschrieben ist,
Vermeiden von Gegengefälle, Mulden oder stehendem Wasser,
Herstellen einer optisch und technisch geordneten Gefällefläche,
Verfugen mit Sopro FlexFuge plus, Farbe Sandgrau 18.
Bedenken gegen Gefälle, Ablaufhöhe, Abdichtung, Wasserführung oder Ausführbarkeit sind vor Verlegung schriftlich anzuzeigen.
Nicht Bestandteil dieser Position ist die Herstellung des Gefälleestrichs, der Verbundabdichtung oder des abdichtungstechnischen Anschlusses an Bodenabläufe.
Abrechnung: nach im Gefälle verlegter Bodenfliesenfläche als Zulage zur jeweiligen Grundposition.
04.__.0003
Zulage Bodenfliesen in Gefällebereichen
70.00
m²
04.__.0004 Anarbeiten Bodenfliesen an Bodenabläufe Zulage zu den Bodenfliesenpositionen für das fachgerechte Anarbeiten des Bodenfliesenbelags an Bodenabläufe.
Ausführung insbesondere im Raum Wäsche-Schmutz bzw. in sonstigen Bereichen mit Bodenablauf, soweit gemäß Ausführungsplanung vorgesehen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Einmessen des Bodenablaufs,
Abstimmen von Fliesenaufteilung, Gefälle und Ablaufposition,
Herstellen der erforderlichen Zuschnitte,
höhengerechtes Anarbeiten an Ablaufrahmen bzw. Rostaufnahme,
Herstellen sauberer Schnittkanten,
Herstellen gleichmäßiger Fugenanschlüsse,
Vermeiden von Überzähnen, Gegengefälle und stehendem Wasser,
Verfugen der Anschlussbereiche mit Sopro FlexFuge plus, Farbe Sandgrau 18.
Der abdichtungstechnische Anschluss des Bodenablaufs an die Verbundabdichtung ist nicht Bestandteil dieser Position und wird über Titel 02 abgerechnet.
Bedenken gegen Ablaufhöhe, Ablaufrahmen, Gefälle, Abdichtung oder technische Ausführbarkeit sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Einschließlich sämtlicher Zuschnitte, Anpassungen, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Stück.
04.__.0004
Anarbeiten Bodenfliesen an Bodenabläufe
10.00
St
04.__.0005 Zulage Ausschnitte / Bohrungen in Bodenfliesen Zulage zu den Bodenfliesenpositionen für das Herstellen von Ausschnitten, Bohrungen und Durchdringungen in keramischen Bodenfliesen.
Ausführung für Rohrdurchführungen, Bodenhülsen, Installationsdurchdringungen, Einbauteile, Befestigungspunkte, Sanitäranschlüsse und sonstige technische Einbauten.
Die Ausschnitte und Bohrungen sind sauber, maßgenau und materialschonend herzustellen. Ausbrüche, Risse, scharfe Kanten oder optisch mangelhafte Zuschnitte sind unzulässig.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Einmessen der Ausschnitte,
Herstellen runder, eckiger oder sonstiger erforderlicher Öffnungen,
Bearbeiten der Schnittkanten,
Anpassen an vorhandene Einbauteile,
Schutz angrenzender Belagsflächen,
Austausch beschädigter oder mangelhaft bearbeiteter Fliesen auf Kosten des Auftragnehmers.
04.__.0005
Zulage Ausschnitte / Bohrungen in Bodenfliesen
100.00
St
04.__.0006 Mehrpreis schnell erhärtender Fliesenkleber Mehrpreis zu den Bodenfliesenpositionen für die Ausführung mit schnell erhärtendem, systemverträglichem Fliesenkleber bei terminlich erforderlicher schneller Weiterbearbeitung bzw. früher Verfugung und Begehbarkeit.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung.
Produkt:
Sopro VarioFlex Silver, Sopro No. 1 Silver, Sopro FKM Silver oder gleichwertiger, schnell erhärtender, für Feinsteinzeug, Untergrund, Fußbodenheizung, Verbundabdichtung und Beanspruchung geeigneter Fliesenkleber.
Die Herstellervorgaben zu Verarbeitung, Topfzeit, klebeoffener Zeit, Abbindezeit, Verfugbarkeit, Begehbarkeit und Belastbarkeit sind einzuhalten.
Abrechnung: nach mit schnell erhärtendem Fliesenkleber verlegter Bodenfliesenfläche als Zulage zur jeweiligen Grundposition.
04.__.0006
Mehrpreis schnell erhärtender Fliesenkleber
O
1.00
m²
05 Natursteinbeläge, Eingangsbereich
05
Natursteinbeläge, Eingangsbereich
05.__.0001 Natursteinbodenbelag Padang Hell Liefern und fachgerecht Verlegen von Natursteinbodenbelag auf vorbereiteten Bodenflächen im Innenbereich.
Belagsmaterial:
Naturstein: Padang Hell G633
Materialart: Naturstein / Granit / Hartgestein
Format: 300 x 600 mm
Plattendicke: 12 mm
Oberfläche: fein geschliffen / matt geschliffen C120
Rutschhemmung: mindestens R9 nach DIN 51130, Nachweis für die konkret angebotene Oberflächenbearbeitung erforderlich
Farbe / Sortierung: gemäß Bemusterung August 2025
Kantenbearbeitung: sauber geschnitten bzw. gefast nach Bemusterung / freigegebener Belagsplanung
Ausführung auf geeigneten, tragfähigen, ebenen, sauberen, trockenen und belegreifen Estrich- bzw. Bodenflächen. In diesen Bereichen ist kein Heizestrich vorgesehen.
Verlegung im geeigneten Naturstein-Verlegesystem, vorzugsweise Mittelbettverfahren bzw. im hierfür geeigneten Dünn-/Mittelbettaufbau, abgestimmt auf Naturstein, Plattendicke, Format, Untergrund und Gesamtaufbauhöhe.
Klebe- / Verlegesystem:
Sopro VarioStone Silver, Sopro VarioStone schnell, Sopro MittelDickbettMörtel oder gleichwertiger, natursteingeeigneter, trasshaltiger, verfärbungsarmer und systemverträglicher Verlegemörtel, abgestimmt auf Naturstein, Untergrund, Plattenformat, Plattendicke, Beanspruchung und Oberflächenbearbeitung.
Bei Verfärbungsrisiken, Verformungsrisiken oder abweichenden Materialeigenschaften ist vor Ausführung ein geeigneter Verlegeaufbau mit dem Hersteller bzw. der Anwendungstechnik abzustimmen. Bedenken gegen Material, Verlegesystem, Untergrund, Restfeuchte, Plattendicke, Format, Dickentoleranzen, Ebenheit, Aufbauhöhe oder Verfärbungsrisiken sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Verlegeart / Fugenbild:
Verlegung nach freigegebener Belagsplanung. Vor Beginn der Verlegung ist die Flächeneinteilung mit der Bauleitung abzustimmen. Die Fugen sind fluchtgerecht, gleichmäßig und entsprechend der freigegebenen Planung auszuführen.
Schmale Reststreifen, ungünstige Anschnitte, unruhige Fugenverläufe und optisch nachteilige Teilungen sind zu vermeiden, soweit dies technisch und gestalterisch möglich ist.
Fugenmörtel:
Sopro DF 10 DesignFuge Flex, Sopro FlexFuge plus oder gleichwertiger, für Naturstein, Fugenbreite, Nutzung und Reinigungsbeanspruchung geeigneter Fugenmörtel nach DIN EN 13888. Fugenfarbe gemäß Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Prüfen der Ebenheit, Tragfähigkeit, Sauberkeit, Belegreife und Restfeuchte,
Prüfen der Aufbauhöhe von ca. 20 mm einschließlich Kleber,
Prüfen der Höhenlage zu angrenzenden Belägen, Türanschlüssen, Sauberlaufzone, Aufzug, Flurflächen und sonstigen Anschlussbereichen,
Prüfen der freigegebenen Belagsplanung,
Einteilen der Flächen und Festlegen des Fugenbildes,
Lieferung des Natursteinbelages einschließlich Nebenmaterial,
innerbaustelliger Transport bis zur Einbaustelle,
fachgerechtes Verlegen im geeigneten Naturstein-Verlegesystem,
Zuschnitt und Anpassung an Randbereiche, Türöffnungen, Wandanschlüsse, Stützen, Einbauteile, Sauberlaufzone und angrenzende Bauteile,
Herstellen gleichmäßiger Fugen,
Verfugen mit geeignetem natursteingeeignetem Fugenmörtel,
Reinigen der Belagsflächen nach Fertigstellung,
Schutz der fertigen Natursteinflächen bis zur Übergabe.
Bauwerksfugen, Bewegungsfugen und Fugen des Estrichs sind in den Natursteinbelag zu übernehmen. Starres Überarbeiten von Bauwerks-, Bewegungs- oder konstruktiven Fugen ist unzulässig.
Polierte Oberflächen sind nicht zulässig. Die geforderte Rutschhemmung ist für die konkret angebotene Oberfläche fein geschliffen / matt geschliffen C120 durch geeigneten Nachweis zu belegen.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Natursteinplatten, Verlegemörtel, Fugenmörtel, Zuschnitt, Anpassung, Verlegung, Verfugung, Reinigung, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Schutzmaßnahmen, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
05.__.0001
Natursteinbodenbelag Padang Hell
94.00
m²
05.__.0002 Zulage Anarbeiten an Sauberlaufzone / Mattenrahmen Zulage zur Vorposition für das fachgerechte Anarbeiten des Natursteinbelages an Sauberlaufzone.
Die Sauberlaufzone bzw. der Mattenrahmen selbst ist nicht Bestandteil dieser Position, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Lage, Größe und Höhenlage der Sauberlaufzone,
Abstimmen der Belagshöhen mit Mattenrahmen, Eingangstür, angrenzenden Belägen und Gefälle- bzw. Anschlussbereichen,
Einmessen der Aussparung bzw. Anschlusskanten,
Herstellen sauberer Natursteinzuschnitte im Anschlussbereich,
höhengleiches Anarbeiten an den Mattenrahmen bzw. die Sauberlaufzone,
Herstellen sauberer, gerader und optisch einwandfreier Schnittkanten,
Abstimmen des Fugenbildes mit der Sauberlaufzone,
Verfugen der Anschlussbereiche mit geeignetem natursteingeeignetem Fugenmörtel, soweit keine elastische Anschlussfuge oder Profilposition vorgesehen ist.
Die fertige Ausführung darf keine Stolperstellen, unzulässigen Höhenversätze, lose Randbereiche oder optisch mangelhafte Zuschnitte aufweisen.
Bedenken gegen Lage, Größe, Höhenlage, Befestigung oder Ausführbarkeit der Sauberlaufzone sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Einschließlich sämtlicher Zuschnitte, Anpassungen, Hilfs- und Nebenarbeiten.
Abrechnung: nach Länge des Anschlusses an die Sauberlaufzone.
05.__.0002
Zulage Anarbeiten an Sauberlaufzone / Mattenrahmen
7.40
m
05.__.0003 Erstimprägnierung / Oberflächenschutz Naturstein Liefern und fachgerecht Aufbringen einer geeigneten Erstimprägnierung bzw. eines Oberflächenschutzes auf Natursteinbelag Padang Hell G633 im Innenbereich.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung und nach Freigabe durch Architektur / Bauherr.
Das Imprägnier- bzw. Oberflächenschutzsystem muss für den verwendeten Naturstein, die Oberflächenbearbeitung, die vorgesehene Nutzung, die Reinigungsmethode und die Anforderungen an Rutschhemmung geeignet sein. Die Rutschhemmung des Belages darf durch die Behandlung nicht unzulässig reduziert werden.
Vor Ausführung ist an unauffälliger Stelle bzw. auf Musterfläche eine Verträglichkeits- und Optikprüfung durchzuführen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Natursteinoberfläche auf Eignung,
Reinigen und Trocknen der Belagsfläche,
Herstellen einer Musterfläche, soweit gefordert,
Aufbringen der Imprägnierung / des Oberflächenschutzes nach Herstellervorgabe,
Entfernen überschüssigen Materials,
Einhaltung von Trocknungs-, Schutz- und Sperrzeiten,
Übergabe der Pflege- und Reinigungshinweise.
Nicht Bestandteil dieser Position sind Grundreinigung infolge Fremdverschmutzungen, Sanierung beschädigter Oberflächen oder spätere Unterhaltsreinigungen.
Abrechnung: nach behandelter Natursteinfläche.
05.__.0003
Erstimprägnierung / Oberflächenschutz Naturstein
O
1.00
m²
06 Treppen, Podeste
06
Treppen, Podeste
06.__.0001 Höhenausgleich / Ausgleichsmörtel auf Stahlbeton-Fertigteiltreppe Liefern und fachgerecht Herstellen eines zementären Höhenausgleichs auf Stahlbeton-Fertigteiltreppen als vorbereitende Leistung für die nachfolgende Verlegung von Naturstein-Trittstufen, Naturstein-Setzstufen und Naturstein-Podestbelägen.
Ausführung im innenliegenden Haupttreppenhaus in den Treppenläufen und Podestanschlussbereichen der Geschosse UG-EG, EG-OG und OG-DG.
Der Ausgleich dient der höhengerechten Anpassung der Rohstufen, Setzstufenflächen und Podestanschlüsse an die geplanten Natursteinbeläge einschließlich Verlegebett.
Untergrund:
Stahlbeton-Fertigteiltreppe, tragfähig, rohbau- bzw. fertigteilbedingt mit erforderlichem Höhenausgleich.
Ausgleichssystem:
Geeigneter, zementärer, standfester, schnell erhärtender und natursteinverträglicher Ausgleichsmörtel, z. B. Sopro RAM 3 Renovier- & AusgleichsMörtel oder gleichwertig, abgestimmt auf Stahlbetonuntergrund, Verlegeaufbau, Natursteinbelag und Beanspruchung.
Schichtdicke:
bis 10 mm im Mittel, soweit nicht in gesonderter Zulage erfasst.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Tragfähigkeit, Festigkeit, Ebenheit, Sauberkeit und Haftfähigkeit,
Prüfen der Rohstufenmaße, Auftritte, Steigungen und Podestanschlüsse,
Reinigen der Untergründe im erforderlichen Umfang,
Grundieren bzw. Herstellen einer Haftbrücke nach Herstellervorgabe,
Aufbringen des Ausgleichsmörtels,
höhengerechtes Abziehen und Ausbilden der Auftritts-, Setzstufen- und Podestanschlussflächen,
Einhaltung der geplanten Steigungs- und Auftrittsmaße,
Einhaltung der Trocknungs- und Überarbeitungszeiten,
Schutz der ausgeglichenen Flächen bis zur Belegung.
Die fertigen Ausgleichsflächen müssen für die nachfolgende Natursteinverlegung geeignet, tragfähig, eben, sauber und frei von haftungsmindernden Bestandteilen sein.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Grundierung bzw. Haftbrücke soweit systembedingt erforderlich, Ausgleichsmörtel, Werkzeuge, Hilfsmittel, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
06.__.0001
Höhenausgleich / Ausgleichsmörtel auf Stahlbeton-Fertigteiltreppe
25.00
m²
06.__.0002 Zulage Höhenausgleich Mehrdicke je weitere 10 mm Zulage zur Vorposition für Mehrdicken des Höhenausgleichs über 10 mm mittlere Schichtdicke hinaus.
Ausführung nur nach besonderer schriftlicher Anordnung der Bauleitung und nur in Verbindung mit der zugehörigen Grundposition.
System:
wie Vorposition.
Die Mehrdicke ist so auszuführen, dass die geplanten Steigungs- und Auftrittsmaße der Treppe eingehalten werden. Die Herstellervorgaben zu maximalen Schichtdicken, Trocknungszeiten, Grundierung, Haftbrücke und Überarbeitbarkeit sind einzuhalten.
Abrechnung: nach bearbeiteter Fläche je angefangene weitere 10 mm mittlere Schichtdicke.
06.__.0002
Zulage Höhenausgleich Mehrdicke je weitere 10 mm
O
1.00
m²
06.__.0003 Natursteinbelag Trittstufen Liefern und fachgerecht Verlegen von Natursteinbelägen auf Trittstufen der innenliegenden Stahlbeton-Fertigteiltreppe.
Ausführung in den Treppenläufen des innenliegenden Haupttreppenhauses der Geschosse UG-EG, EG-OG und OG-DG. Treppenlaufbreite: 1,36m; Auftrittsbreite: 29 cm
Belagsmaterial:
Naturstein: Padang Hell G633
Materialart: Naturstein / Granit / Hartgestein
Bauteil: Trittstufe
Plattendicke: 20 mm, exklusive Kleber / Verlegebett
Oberfläche: fein geschliffen / matt geschliffen C120
Rutschhemmung: mindestens R9 nach DIN 51130, Nachweis für die konkret angebotene Oberflächenbearbeitung erforderlich
Format / Stufenabmessung: gemäß Treppenplanung und örtlichem Aufmaß
Vorderkante: sauber bearbeitet und gefast, Ausführung gemäß freigegebener Detailplanung
Farbe / Sortierung: gemäß Bemusterung
Die Stufenplatten sind nach örtlichem Aufmaß herzustellen und höhen-, flucht- und trittgerecht zu verlegen. Die Verlegung hat so zu erfolgen, dass gleichmäßige Steigungen und Auftritte entstehen und keine unzulässigen Höhenversätze, Überzähne oder Stolperstellen auftreten.
Verlegesystem:
Geeigneter, natursteinverträglicher, trasshaltiger, verfärbungsarmer und systemverträglicher Verlegemörtel, z. B. Sopro VarioStone Silver, Sopro VarioStone schnell, Sopro MittelDickbettMörtel oder gleichwertig, abgestimmt auf Naturstein, Stahlbetonuntergrund, Ausgleichsmörtel, Plattendicke, Beanspruchung und Oberflächenbearbeitung.
Die Trittstufen sind satt, hohlraumarm und vollflächig tragfähig zu verlegen. Die Verlegebettstärke ist unter Berücksichtigung des vorhandenen Höhenausgleichs und der Treppengeometrie so zu wählen, dass die geplanten Höhenlagen eingehalten werden.
Verlegeart / Fugenbild:
gemäß freigegebener Treppen- und Belagsplanung.
Stöße innerhalb einzelner Trittstufen sind nur zulässig, soweit dies aus der freigegebenen Belagsplanung hervorgeht oder von der Bauleitung freigegeben wurde.
Fugenmörtel:
Sopro DF 10 DesignFuge Flex, Sopro FlexFuge plus oder gleichwertiger, für Naturstein, Fugenbreite, Nutzung und Reinigungsbeanspruchung geeigneter Fugenmörtel nach DIN EN 13888. Fugenfarbe gemäß Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur.
Die Leistung umfasst insbesondere:
örtliches Aufmaß der Trittstufen,
Prüfen der Rohstufen und des Höhenausgleichs,
Prüfen von Auftritt, Steigung, Ebenheit, Tragfähigkeit und Höhenlage,
Liefern der Naturstein-Trittstufen einschließlich Nebenmaterial,
innerbaustelliger Transport bis zur Einbaustelle,
fachgerechtes Verlegen im geeigneten Naturstein-Verlegesystem,
höhengerechtes Ausrichten der Trittstufen,
Bearbeiten und Anpassen der Stufenvorderkanten gemäß Detailplanung,
Zuschnitte und Anpassungen an Wandanschlüsse, Treppenwangen, Geländerbereiche und Podestanschlüsse,
Herstellen gleichmäßiger Fugen,
Verfugen mit natursteingeeignetem Fugenmörtel,
Reinigen der Belagsflächen nach Fertigstellung,
Schutz der fertigen Natursteinstufen bis zur Übergabe.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Naturstein-Trittstufen, Verlegemörtel, Fugenmörtel, Zuschnitt, Anpassung, Verlegung, Verfugung, Reinigung, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Schutzmaßnahmen, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
06.__.0003
Natursteinbelag Trittstufen
81.00
m
06.__.0004 Natursteinbelag Setzstufen Liefern und fachgerecht Verlegen von Natursteinbelägen auf Setzstufen der innenliegenden Stahlbeton-Fertigteiltreppe.
Ausführung in den Treppenläufen des innenliegenden Haupttreppenhauses der Geschosse UG-EG, EG-OG und OG-DG. Treppenlaufbreite: 1,36m; Stufenhöhe: 17,325cm
Belagsmaterial:
Naturstein: Padang Hell G633
Materialart: Naturstein / Granit / Hartgestein
Bauteil: Setzstufe
Plattendicke: 12 mm, exklusive Kleber / Verlegebett
Oberfläche: fein geschliffen / matt geschliffen C120
Format / Abmessung: gemäß Treppenplanung und örtlichem Aufmaß
Farbe / Sortierung: gemäß Bemusterung.
Kantenbearbeitung: sauber geschnitten bzw. gefast nach Bemusterung / freigegebener Detailplanung
Die Setzstufen sind höhen-, flucht- und lotgerecht zu verlegen. Die Anschlüsse an Trittstufen und Podeste sind sauber, gleichmäßig und optisch einwandfrei auszubilden.
Verlegesystem:
Geeigneter, natursteinverträglicher, trasshaltiger, verfärbungsarmer und systemverträglicher Verlegemörtel, z. B. Sopro VarioStone Silver, Sopro VarioStone schnell, Sopro MittelDickbettMörtel oder gleichwertig, abgestimmt auf Naturstein, Stahlbetonuntergrund, Ausgleichsmörtel, Plattendicke, Beanspruchung und Oberflächenbearbeitung.
Verlegeart / Fugenbild:
gemäß freigegebener Treppen- und Belagsplanung.
Fugenmörtel:
Sopro DF 10 DesignFuge Flex, Sopro FlexFuge plus oder gleichwertiger, für Naturstein, Fugenbreite, Nutzung und Reinigungsbeanspruchung geeigneter Fugenmörtel nach DIN EN 13888. Fugenfarbe gemäß Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur.
Die Leistung umfasst insbesondere:
örtliches Aufmaß der Setzstufen,
Prüfen der Untergründe und Anschlüsse,
Prüfen der Höhenlage und Treppengeometrie,
Liefern der Naturstein-Setzstufen einschließlich Nebenmaterial,
innerbaustelliger Transport bis zur Einbaustelle,
fachgerechtes Verlegen im geeigneten Naturstein-Verlegesystem,
Zuschnitte und Anpassungen an Trittstufen, Podeste, Wandanschlüsse, Treppenwangen und Geländerbereiche,
Herstellen gleichmäßiger Fugen,
Verfugen mit natursteingeeignetem Fugenmörtel,
Reinigen der Belagsflächen nach Fertigstellung,
Schutz der fertigen Natursteinflächen bis zur Übergabe.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Naturstein-Setzstufen, Verlegemörtel, Fugenmörtel, Zuschnitt, Anpassung, Verlegung, Verfugung, Reinigung, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Schutzmaßnahmen, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
06.__.0004
Natursteinbelag Setzstufen
81.00
m
06.__.0005 Natursteinbelag Podestflächen Liefern und fachgerecht Verlegen von Natursteinbodenbelag auf Zwischen- und Geschosspodesten des innenliegenden Haupttreppenhauses.
Ausführung auf den Podestflächen der Geschosse UG-EG, EG-OG und OG-DG gemäß Ausführungsplanung, Treppenplanung, Bodenbelagsgrundriss und freigegebener Belagsplanung.
Belagsmaterial:
Naturstein: Padang Hell G633
Materialart: Naturstein / Granit / Hartgestein
Bauteil: Zwischenpodeste bzw. Geschosspodeste
Format: 300 x 600 mm
Plattendicke: 20 mm
Oberfläche: fein geschliffen / matt geschliffen C120
Rutschhemmung: mindestens R9 nach DIN 51130, Nachweis für die konkret angebotene Oberflächenbearbeitung erforderlich
Farbe / Sortierung: gemäß Bemusterung
Kantenbearbeitung: sauber geschnitten bzw. gefast nach Bemusterung / freigegebener Belagsplanung
Ausführung auf geeigneten, tragfähigen, ebenen, sauberen, trockenen und belegreifen Stahlbeton- bzw. Estrichflächen. In diesen Bereichen ist kein Heizestrich vorgesehen.
Verlegung im geeigneten Naturstein-Verlegesystem, vorzugsweise Mittelbettverfahren bzw. im hierfür geeigneten Dünn-/Mittelbettaufbau, abgestimmt auf Naturstein, Plattendicke, Format, Untergrund und Aufbauhöhe.
Verlegesystem:
Sopro VarioStone Silver, Sopro VarioStone schnell, Sopro MittelDickbettMörtel oder gleichwertiger, natursteingeeigneter, trasshaltiger, verfärbungsarmer und systemverträglicher Verlegemörtel, abgestimmt auf Naturstein, Untergrund, Plattenformat, Plattendicke, Beanspruchung und Oberflächenbearbeitung.
Verlegeart / Fugenbild:
Verlegung nach freigegebener Belagsplanung. Vor Beginn der Verlegung ist die Flächeneinteilung mit der Bauleitung abzustimmen. Die Fugen sind fluchtgerecht, gleichmäßig und entsprechend der freigegebenen Planung auszuführen.
Schmale Reststreifen, ungünstige Anschnitte, unruhige Fugenverläufe und optisch nachteilige Teilungen sind zu vermeiden, soweit dies technisch und gestalterisch möglich ist.
Fugenmörtel:
Sopro DF 10 DesignFuge Flex, Sopro FlexFuge plus oder gleichwertiger, für Naturstein, Fugenbreite, Nutzung und Reinigungsbeanspruchung geeigneter Fugenmörtel nach DIN EN 13888. Fugenfarbe gemäß Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen des Untergrundes auf Eignung,
Prüfen der Ebenheit, Tragfähigkeit, Sauberkeit, Belegreife und Restfeuchte,
Prüfen der Höhenlage zu angrenzenden Treppenstufen, Türen, Flurflächen und sonstigen Anschlussbereichen,
Prüfen der freigegebenen Belagsplanung,
Einteilen der Flächen und Festlegen des Fugenbildes,
Lieferung des Natursteinbelages einschließlich Nebenmaterial,
innerbaustelliger Transport bis zur Einbaustelle,
fachgerechtes Verlegen im geeigneten Naturstein-Verlegesystem,
Zuschnitt und Anpassung an Randbereiche, Türöffnungen, Wandanschlüsse, Treppenläufe, Stützen, Einbauteile und angrenzende Bauteile,
Herstellen gleichmäßiger Fugen,
Verfugen mit geeignetem natursteingeeignetem Fugenmörtel,
Reinigen der Belagsflächen nach Fertigstellung,
Schutz der fertigen Natursteinflächen bis zur Übergabe.
Bauwerksfugen, Bewegungsfugen und Fugen des Untergrundes sind in den Natursteinbelag zu übernehmen. Starres Überarbeiten von Bauwerks-, Bewegungs- oder konstruktiven Fugen ist unzulässig.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Natursteinplatten, Verlegemörtel, Fugenmörtel, Zuschnitt, Anpassung, Verlegung, Verfugung, Reinigung, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Schutzmaßnahmen, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
06.__.0005
Natursteinbelag Podestflächen
12.00
m²
06.__.0006 Selbstklebendes Anti-Rutschband / Markierungsband Liefern und fachgerecht Aufbringen eines selbstklebenden Anti-Rutschbandes / Markierungsbandes auf den Stufenvorderkanten sämtlicher Trittstufen im innenliegenden Haupttreppenhaus.
Ausführung auf allen Trittstufen der Treppenläufe UG-EG, EG-OG und OG-DG.
Das Anti-Rutschband dient der zusätzlichen Rutschhemmung und visuellen Markierung der Stufenvorderkanten. Es ist kontrastierend zum Natursteinbelag Padang Hell G633 auszuführen.
Produkt:
Selbstklebendes, dauerhaft haftendes, rutschhemmendes, reinigungsbeständiges und für Natursteinoberflächen geeignetes Anti-Rutschband / Stufenmarkierungsband, Fabrikat und Farbe nach Freigabe durch Bauleitung / Bauherr.
Breite:
gemäß freigegebener Detailplanung, sofern nicht anders festgelegt ca. 50 mm.
Ausführung:
auf der Trittstufe im Bereich der Stufenvorderkante, über die gesamte nutzbare Stufenbreite, gleichmäßig, gerade, blasenfrei und dauerhaft haftend aufgebracht.
Der Untergrund muss vor dem Aufbringen sauber, trocken, staubfrei, fettfrei und frei von haftungsmindernden Bestandteilen sein. Erforderliche Reinigungs-, Entfettungs- oder Primerarbeiten sind gemäß Herstellervorgabe auszuführen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Natursteinoberfläche auf Eignung,
Reinigen und Vorbereiten des Untergrundes,
Einmessen und Anzeichnen der Lage,
Zuschneiden des Anti-Rutschbandes,
Aufbringen des Bandes über die gesamte nutzbare Stufenbreite,
vollflächiges Andrücken ohne Blasen, Falten oder Ablösungen,
Herstellen sauberer Enden und Abschlüsse,
Kontrolle der Haftung nach Montage,
Übergabe der Herstellerangaben zu Reinigung, Pflege, Wartung und Austausch.
Das Anti-Rutschband muss für die vorgesehene Nutzung in einem Pflegeheim, die übliche Unterhaltsreinigung und die Beanspruchung im Treppenhaus geeignet sein. Bedenken gegen Haftung, Reinigungsbeständigkeit, Dauerhaftigkeit oder Eignung auf der Natursteinoberfläche sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Das Anti-Rutschband ist als nutzungs- und reinigungsbeanspruchtes Bauteil auszuführen. Hinweise des Herstellers zu Wartung, Kontrolle und Austausch sind Bestandteil der Dokumentation.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Anti-Rutschband, Zuschnitt, Reinigung, Untergrundvorbereitung, Primer soweit systembedingt erforderlich, Montage, Andrücken, Kontrolle, Hilfs- und Nebenarbeiten.
06.__.0006
Selbstklebendes Anti-Rutschband / Markierungsband
O
1.00
m
06.__.0007 Kontrastierender Naturstein-Einlegestreifen Padang Dunkel Liefern und fachgerecht Herstellen eines kontrastierenden Naturstein-Einlegestreifens an den Stufenvorderkanten der An- und Austrittstufen im innenliegenden Haupttreppenhaus.
Ausführung an den An- und Austrittstufen der Treppenläufe gemäß Ausführungsplanung, Treppenplanung und Vorgabe der Bauleitung.
Grundbelag:
Naturstein-Trittstufen Padang Hell G633 gemäß vorbeschriebener Position.
Einlegestreifen:
Naturstein: Padang Dunkel oder gleichwertiger, farblich kontrastierender Granit / Hartgestein
Querschnitt: ca. 10 x 50 mm
Höhe / Dicke: 10 mm
Breite in Auftrittsrichtung: 50 mm
Länge: über die gesamte nutzbare Breite der jeweiligen Trittstufe
Oberfläche: fein geschliffen / matt geschliffen C120, passend zur Oberfläche der Trittstufe, R9
Rutschhemmung: mindestens entsprechend der angrenzenden Trittstufe, Nachweis für die konkret angebotene Oberfläche erforderlich
Farbe / Sortierung: nach Bemusterung und Freigabe durch Bauherr / Architektur / Bauleitung
Ausführung:
In die Naturstein-Trittstufen ist im Bereich der Stufenvorderkante über die gesamte Breite der Stufe eine maßgenaue Aussparung zur Aufnahme des Einlegestreifens herzustellen. Die Aussparung ist so auszubilden, dass der Naturstein-Einlegestreifen mit dem Querschnitt 10 x 50 mm passgenau, vollflächig und dauerhaft verklebt bzw. vergossen werden kann.
Die Herstellung der Aussparung hat vorzugsweise werkseitig im Zuge der Natursteinbearbeitung zu erfolgen. Eine bauseitige bzw. nachträgliche Bearbeitung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Freigabe durch die Bauleitung zulässig.
Der Einlegestreifen ist mit geeignetem, natursteinverträglichem, verfärbungsfreiem und dauerhaft haftendem Kleber bzw. Reaktionsharz in die Aussparung einzukleben. Das Klebe- bzw. Harzsystem muss für Naturstein, die vorgesehene Nutzung, Reinigungsbeanspruchung und die Einbausituation auf Treppenstufen geeignet sein.
Der Einlegestreifen ist flächenbündig mit der angrenzenden Trittstufenoberfläche einzubauen. Höhenversätze, Überzähne, Stolperkanten, offene Hohlstellen, lose Einlagen, Ausbrüche oder optisch mangelhafte Anschlüsse sind unzulässig.
Die sichtbaren Kanten des Einlegestreifens und der angrenzenden Aussparung sind sauber, gleichmäßig und materialgerecht auszuführen. Erforderliche Fasen bzw. Kantenbearbeitungen sind auf die angrenzenden Trittstufen abzustimmen.
Die Lage des Einlegestreifens ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Soweit keine abweichende Detailplanung vorliegt, ist der Einlegestreifen parallel zur Stufenvorderkante im vorderen Bereich der Trittstufe anzuordnen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der freigegebenen Treppen- und Detailplanung,
örtliches Aufmaß der betroffenen An- und Austrittstufen,
Abstimmen von Lage, Breite und Ausführung des Einlegestreifens,
Herstellen der Aussparung in der Naturstein-Trittstufe,
Liefern des Naturstein-Einlegestreifens Padang Dunkel,
Zuschnitt und Anpassung des Einlegestreifens auf die jeweilige Stufenbreite,
Reinigen und Vorbereiten der Aussparung,
Einkleben bzw. Eingießen des Einlegestreifens mit geeignetem Kleber bzw. Harz,
flächenbündiges Ausrichten zur angrenzenden Trittstufenoberfläche,
Entfernen überschüssigen Kleber- bzw. Harzmaterials,
Nacharbeiten der Oberfläche und Kanten, soweit erforderlich,
Reinigen der fertigen Stufenflächen,
Schutz der fertigen Leistung bis zur Übergabe.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Naturstein-Einlegestreifen, Herstellung der Aussparung, Kleber bzw. Harz, Zuschnitt, Anpassung, Einkleben, Kantenbearbeitung, Reinigung, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach Länge der ausgeführten Einlegestreifen, gemessen über die Stufenbreite.
06.__.0007
Kontrastierender Naturstein-Einlegestreifen Padang Dunkel
81.00
m
07 Balkonbeläge, Außenbeläge
07
Balkonbeläge, Außenbeläge
07.__.0001 Schutzlage / Bautenschutzlage unter Stelzlagern Liefern und fachgerecht Verlegen einer geeigneten Schutzlage / Bautenschutzlage auf der vorhandenen Balkonabdichtung als Schutz- und Trennlage unter den Stelzlagern des Balkonbelags.
Ausführung auf Balkonflächen gemäß Ausführungsplanung.
Die Schutzlage muss mit der vorhandenen bituminösen Abdichtung verträglich, druckfest, verrottungsbeständig, wasserableitend und für die Verwendung unter Stelzlagern geeignet sein.
Die Schutzlage ist lose, vollflächig bzw. im Bereich der Stelzlagerauflager ausreichend überdeckend zu verlegen. Stöße sind dicht gestoßen bzw. nach Herstellervorgabe mit ausreichender Überdeckung auszuführen. Die Schutzlage darf die Entwässerung der Balkonfläche nicht behindern.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Abdichtung auf erkennbare Beschädigungen und Verschmutzungen,
Reinigen der Abdichtungsoberfläche im erforderlichen Umfang,
Lieferung der Schutzlage,
Zuschnitt und Anpassung an Randbereiche, Türanschlüsse, Abläufe, aufgehende Bauteile und sonstige Einbauteile,
fachgerechtes Verlegen ohne mechanische Befestigung,
Schutz der Abdichtung während der weiteren Arbeiten.
Abrechnung: nach belegter Balkonfläche.
07.__.0001
Schutzlage / Bautenschutzlage unter Stelzlagern
37.00
m²
07.__.0002 Betonplattenbelag Balkon, 400 x 400 x 40 mm, Stelzlager Liefern und fachgerecht Verlegen von Balkonbelägen aus Betonplatten auf höhenverstellbaren Stelzlagern.
Ausführung auf den Balkonflächen gemäß Ausführungsplanung, Detailplanung und Belagsplanung.
Belagsmaterial:
Material: Betonplatte
Format: 400 x 400 mm
Dicke: mind. 40 mm
Farbe: grau
Oberfläche: für Außenbereich und bewitterte Balkonflächen geeignet, rutschhemmend
Referenzprodukt: Stark Deutschland GmbH, Produktserie Terralis, oder gleichwertig
Die Betonplatten müssen frost- und witterungsbeständig, maßhaltig, belastbar, für lose Verlegung auf Stelzlagern geeignet und für die vorgesehene Nutzung als Balkonbelag geeignet sein.
Verlegesystem:
alwitra Terrassen-Stelzlager PA 20 plus oder gleichwertig.
Systemanforderungen Stelzlager:
höhenverstellbare Stelzlager für lose verlegte Plattenbeläge,
geeignet für Betonplatten 400 x 400 x 40 mm,
Verlegung mit offenen Fugen,
Fugenkreuz / Abstandhalter zur Herstellung gleichmäßiger Fugen,
Fugenbreite gemäß Systemvorgabe, ca. 6 mm,
Aufstellung auf geeigneter Schutzlage,
stufenlose Höhenjustierung zum Ausgleich zulässiger Toleranzen,
zusätzliche Unterlegplatten nach Erfordernis und Systemvorgabe,
dauerhafte Sicherung der Randbereiche gegen seitliches Verschieben.
Die Verlegung erfolgt trocken, lose und mit offenen Fugen im Kreuzverband. Die Platten sind auf Stelzlagern so auszurichten, dass eine ebene, standsichere, begehbare und entwässerungsfähige Belagsfläche entsteht.
Die Stelzlager sind im Regelfall jeweils unter den Kreuzfugen von vier Platten anzuordnen. Rand- und Eckbereiche sind systemgerecht auszubilden. Erforderliche zusätzliche Stelzlager an Rändern, Ecken, Zuschnitten und Anschlussbereichen sind einzurechnen.
Die Platten sind fluchtgerecht, höhengleich und mit gleichmäßigem Fugenbild zu verlegen. Kippelnde Platten, unzulässige Höhenversätze, Stolperkanten, lose Plattenlagen oder ungleichmäßige Fugen sind unzulässig.
Die Entwässerung der Abdichtungsebene darf durch Stelzlager, Unterlegplatten, Schutzlage oder Plattenbelag nicht behindert werden. Abläufe, Notentwässerungen und Revisionsbereiche müssen zugänglich bleiben bzw. entsprechend der Planung berücksichtigt werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der vorhandenen Abdichtung und Schutzlage auf erkennbare Eignung,
Prüfen von Gefälle, Entwässerung, Anschlusshöhen und Türanschlüssen,
Prüfen der Aufbauhöhe und der erforderlichen Stelzlagerhöhe,
Lieferung der Betonplatten,
Lieferung der Stelzlager einschließlich Fugenkreuze / Abstandhalter,
Lieferung systembedingter Unterlegplatten, soweit innerhalb der Standardausführung erforderlich,
innerbaustelliger Transport bis zur Einbaustelle,
Einteilen der Balkonflächen und Abstimmen des Fugenbildes,
trockenes Verlegen der Betonplatten auf Stelzlagern,
höhengerechtes Justieren der Stelzlager,
Ausgleichen zulässiger Toleranzen in Plattendicke und Untergrund,
Herstellen gleichmäßiger offener Fugen,
Zuschnitt und Anpassung von Randplatten,
Anarbeiten an Türanschlüsse, aufgehende Bauteile, Attika, Randabschlüsse, Geländerstützen, Abläufe und sonstige Einbauteile,
umlaufende Sicherung des Belags gegen seitliches Verschieben,
Kontrolle der Ebenheit, Standsicherheit und Begehbarkeit,
Reinigen der Belagsflächen nach Fertigstellung,
Schutz der fertigen Belagsflächen bis zur Übergabe.
Die Rand- und Anschlussbereiche sind so auszubilden, dass die Abdichtung dauerhaft gegen mechanische Beschädigung geschützt bleibt. Ein seitliches Verschieben des Plattenbelags ist dauerhaft zu verhindern.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Betonplatten, Stelzlager, Fugenkreuze, systembedingter Unterlegplatten, Zuschnitt, Anpassung, Verlegung, Justierung, Randfixierung, Reinigung, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
07.__.0002
Betonplattenbelag Balkon, 400 x 400 x 40 mm, Stelzlager
37.00
m²
07.__.0003 Zulage Unterlegplatten / Höhenausgleich Stelzlager Zulage zur Vorposition für zusätzliche Unterlegplatten bzw. systemgerechte Höhenausgleiche unter Stelzlagern, soweit diese über die Standardhöhenverstellung der Stelzlager hinaus erforderlich werden.
Ausführung auf Balkonflächen gemäß tatsächlichem Erfordernis und nur nach Freigabe durch die Bauleitung.
System:
Unterlegplatten passend zum Stelzlagersystem alwitra PA 20 plus oder gleichwertig.
Die Unterlegplatten sind so einzubauen, dass die Standsicherheit, Lastverteilung, Höhenlage, Entwässerung und Dauerhaftigkeit des Belags gewährleistet bleiben. Die maximal zulässige Anzahl und Anordnung der Unterlegplatten nach Herstellervorgabe ist einzuhalten.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der erforderlichen Aufbauhöhen,
Ermitteln der erforderlichen Unterlegplatten je Stelzlager,
Lieferung der Unterlegplatten,
fachgerechtes Einlegen unter die Stelzlager,
höhengerechtes Ausrichten der Plattenbelagsfläche,
Kontrolle der Ebenheit und Standsicherheit.
Die Entwässerungsebene darf durch Unterlegplatten nicht behindert werden. Abdichtung und Schutzlage dürfen nicht beschädigt werden.
Abrechnung: nach Stück zusätzlich eingebauter Unterlegplatten.
07.__.0003
Zulage Unterlegplatten / Höhenausgleich Stelzlager
O
1.00
St
07.__.0004 Zulage Zuschnitte und Anpassungen Balkonplatten Zulage zur Balkonplattenposition für erhöhten Zuschnitt- und Anpassungsaufwand an Randbereichen, Türanschlüssen, aufgehenden Bauteilen, Geländerstützen, Abläufen, Entwässerungsbauteilen, Attikaanschlüssen und sonstigen Einbauteilen.
Die Zuschnitte sind sauber, geradlinig, maßgenau und optisch einwandfrei herzustellen. Ausbrüche, scharfkantige Schnittflächen, lose Randstücke oder instabile Plattenauflager sind unzulässig.
Die Leistung umfasst insbesondere:
örtliches Aufmaß der Anschlussbereiche,
Herstellen der erforderlichen Zuschnitte,
Bearbeiten sichtbarer Schnittkanten,
Anpassen der Platten an Rand- und Anschlussbereiche,
zusätzliche Stelzlager bzw. Auflager im Bereich von Zuschnitten, soweit erforderlich,
Sicherung der zugeschnittenen Platten gegen Kippen und Verschieben,
Kontrolle der Standsicherheit und Begehbarkeit.
Abrechnung: nach Länge der bearbeiteten Anschluss- und Randbereiche.
07.__.0004
Zulage Zuschnitte und Anpassungen Balkonplatten
40.00
m
07.__.0005 Revisionsbereiche mit Gitterrostabdeckung im Balkonbelag Liefern und fachgerecht Herstellen von revisionsfähigen Bereichen im Balkonbelag über Abläufen, Notentwässerungen oder sonstigen wartungs- und reinigungsbedürftigen Einbauteilen.
Ausführung auf Balkonflächen mit Betonplattenbelag auf Stelzlagern gemäß Ausführungsplanung bzw. nach besonderer Vorgabe der Bauleitung.
Die Revisionsbereiche sind abweichend vom Regelbelag nicht mit Betonplatten, sondern mit herausnehmbaren Gitterrostplatten abzudecken.
Ausführung Gitterrost:
Gitterrostplatte, begehbar und für Balkonflächen geeignet,
Material: feuerverzinkter Stahl oder Edelstahl, nach Freigabe durch Bauleitung / Architektur,
Maschenweite, Tragstababmessung und Rosthöhe nach statischem Erfordernis und passend zur vorhandenen Aufbauhöhe,
Oberfläche rutschhemmend und für Außenbereich geeignet,
Abmessung passend zum jeweiligen Revisionsbereich,
Ausführung herausnehmbar, lagesicher und wartungsfreundlich.
Die Gitterrostplatte ist höhengleich bzw. stolperfrei in den angrenzenden Betonplattenbelag einzubinden. Höhenversätze, Kippstellen, lose Auflagerungen, scharfkantige Anschlüsse oder nicht standsichere Abdeckungen sind unzulässig.
Die Auflagerung der Gitterrostplatte hat systemgerecht auf geeigneten Stelzlagern, Auflagerpunkten oder einem geeigneten Auflagerrahmen zu erfolgen. Die vorhandene Abdichtung und Schutzlage dürfen nicht beschädigt, durchdrungen oder mechanisch unzulässig beansprucht werden.
Die Gitterrostabdeckung muss so ausgebildet werden, dass der darunterliegende Ablauf bzw. das wartungsbedürftige Bauteil für Reinigung, Kontrolle und Wartung zerstörungsfrei zugänglich bleibt. Die Abdeckung muss hierzu ohne Beschädigung des angrenzenden Belags aufgenommen und wieder eingelegt werden können.
Die Entwässerungsfunktion darf durch Gitterrost, Auflager, Rahmen, Stelzlager oder angrenzende Betonplatten nicht beeinträchtigt werden. Abläufe und Entwässerungsebene sind dauerhaft freizuhalten.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Abstimmen der Lage und Größe der Revisionsbereiche mit der Bauleitung,
örtliches Aufmaß des jeweiligen Revisionsbereichs,
Prüfen der vorhandenen Abdichtung, Schutzlage, Aufbauhöhe und Entwässerungssituation,
Lieferung der Gitterrostplatte einschließlich erforderlicher Auflagerteile,
Zuschnitt bzw. passgenaue Herstellung der Gitterrostabdeckung,
Herstellen einer standsicheren und lagesicheren Auflagerung,
höhengleicher Einbau zum angrenzenden Betonplattenbelag,
Anpassen des Fugenbildes und der angrenzenden Betonplatten,
Sicherstellen der zerstörungsfreien Herausnehmbarkeit,
Kontrolle der Begehbarkeit, Lagesicherheit und Entwässerungsfunktion,
Reinigen des Revisionsbereichs nach Fertigstellung.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Gitterrostplatte, erforderlicher Auflagerteile, Zuschnitt, Anpassung, Einbau, Kontrolle, Reinigung, Schutzmaßnahmen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: nach Stück Revisionsbereich mit Gitterrostabdeckung.
07.__.0005
Revisionsbereiche mit Gitterrostabdeckung im Balkonbelag
O
4.00
St
08 Sockel, Profile, Abschlüsse
08
Sockel, Profile, Abschlüsse
08.__.0001 Sockel aus Bodenfliesen Liefern und fachgerecht Herstellen von Sockeln aus keramischen Bodenfliesen in den gefliesten Innenbereichen.
Sockelmaterial:
geschnitten aus Bodenfliese gemäß Titel 04.
Belagsmaterial:
Hersteller/Fabrikat: Lasselsberger
Modell/Serie: Extra Marienbad
Artikel-Nr.: DARSR721
Material: keramische Feinsteinzeugfliese
Farbe/Oberfläche: Braun-Grau matt
Format Ausgangsfliese: 598 x 298 mm
Dicke Ausgangsfliese: 9 mm
Sockelhöhe:
60 mm.
Die Sockel sind aus den Bodenfliesen fachgerecht zuzuschneiden. Die sichtbare Oberkante ist sauber zu schleifen und zu fasen. Schnittkanten, Ausbrüche oder scharfkantige Oberflächen sind unzulässig.
Ausführung auf geeigneten, tragfähigen, sauberen und ebenen Wandflächen bzw. aufgehenden Bauteilen. Der Anschluss an den Bodenbelag ist sauber, gleichmäßig und fluchtgerecht herzustellen.
Verlegesystem:
Geeigneter, systemverträglicher Fliesenkleber, abgestimmt auf Feinsteinzeug, Untergrund und Beanspruchung.
Fugenmörtel:
Sopro FlexFuge plus, Farbe Sandgrau 18, oder gleichwertig, passend zur Bodenfliesenfuge.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Anschlussflächen,
Einmessen und Einteilen der Sockelflächen,
Schneiden der Sockelstreifen aus Bodenfliesen,
Schleifen und Fasen der sichtbaren Oberkante,
Herstellen sauberer Innen- und Außenecken,
fachgerechtes Ansetzen der Sockel,
Anarbeiten an Türzargen, Leibungen, Vorwandinstallationen, Rohrdurchführungen und sonstige Anschlussbereiche,
Verfugen der Sockel,
Reinigen der fertigen Sockelflächen,
Schutz der fertigen Leistung bis zur Übergabe.
08.__.0001
Sockel aus Bodenfliesen
430.00
m
08.__.0002 Sockel Treppenhauspodeste Liefern und fachgerecht Herstellen von Sockeln aus Feinsteinzeugfliesen an den ebenen Podest- und Wandanschlussbereichen des innenliegenden Treppenhauses.
Ausführung an Zwischenpodesten, Geschosspodesten und ebenen Anschlussflächen im Treppenhaus gemäß Ausführungsplanung.
Sockelmaterial:
geschnitten aus Feinsteinzeugfliese.
Belagsmaterial:
Hersteller/Fabrikat: V&B
Modell/Serie: Pro Architectura 3.0
Material: keramische Feinsteinzeugfliese
Farbe/Oberfläche: gemäß Bemusterung / Freigabe Bauleitung
Format / Dicke Ausgangsfliese: gemäß Bemusterung / Freigabe Bauleitung
Sockelhöhe:
60 mm.
Die Sockel sind aus den Feinsteinzeugfliesen fachgerecht zuzuschneiden. Die sichtbare Oberkante ist sauber zu schleifen und zu fasen. Die Sockel sind lot-, flucht- und höhengerecht herzustellen.
Verlegesystem:
Geeigneter, systemverträglicher Fliesenkleber, abgestimmt auf Feinsteinzeug, Untergrund und Beanspruchung im Treppenhaus.
Fugenmörtel:
geeigneter Fugenmörtel nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Anschlussflächen,
Einmessen und Einteilen der Sockelflächen,
Schneiden der Sockelstreifen aus Feinsteinzeugfliesen,
Schleifen und Fasen der sichtbaren Oberkante,
Herstellen sauberer Innen- und Außenecken,
fachgerechtes Ansetzen der Sockel,
Anarbeiten an Türzargen, Treppenanschlüsse, Podestanschlüsse, Wandvorlagen und sonstige Einbauteile,
Verfugen der Sockel,
Reinigen der fertigen Sockelflächen,
Schutz der fertigen Leistung bis zur Übergabe.
08.__.0002
Sockel Treppenhauspodeste
20.00
m
08.__.0003 Gestufter Sockel Treppenlauf Liefern und fachgerecht Herstellen von gestuften Sockeln aus Feinsteinzeugfliesen entlang der Treppenläufe im innenliegenden Haupttreppenhaus.
Ausführung entlang der Treppenläufe UG-EG, EG-OG und OG-DG, jeweils an den Wandanschlüssen der Treppenläufe gemäß Ausführungsplanung.
Sockelmaterial:
geschnitten aus Feinsteinzeugfliese.
Belagsmaterial:
Hersteller/Fabrikat: V&B
Modell/Serie: Pro Architectura 3.0
Material: keramische Feinsteinzeugfliese
Farbe/Oberfläche: gemäß Bemusterung / Freigabe Bauleitung
Format / Dicke Ausgangsfliese: gemäß Bemusterung / Freigabe Bauleitung
Sockelhöhe:
60 mm.
Ausbildung:
gestufte Sockelausbildung, dem Verlauf der Tritt- und Setzstufen folgend.
Die Sockel sind aus Feinsteinzeugfliesen fachgerecht zuzuschneiden. Die sichtbaren Oberkanten sind sauber zu schleifen und zu fasen. Die gestufte Ausbildung ist fluchtgerecht, gleichmäßig und optisch sauber herzustellen. Die Anschlüsse an Trittstufen, Setzstufen, Podeste und Wandflächen sind passgenau auszuführen.
Verlegesystem:
Geeigneter, systemverträglicher Fliesenkleber, abgestimmt auf Feinsteinzeug, Untergrund und Beanspruchung im Treppenhaus.
Fugenmörtel:
geeigneter Fugenmörtel nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur.
Die Leistung umfasst insbesondere:
örtliches Aufmaß der Treppenläufe,
Prüfen der Anschlussflächen,
Einmessen und Einteilen der gestuften Sockel,
Schneiden der Sockelstreifen und Passstücke aus Feinsteinzeugfliesen,
Schleifen und Fasen der sichtbaren Oberkanten,
Herstellen der gestuften Sockelausbildung,
Anarbeiten an Trittstufen, Setzstufen, Podeste, Wandanschlüsse, Treppenwangen und sonstige Anschlussbereiche,
Herstellen sauberer Innen- und Außenecken,
Verfugen der Sockel,
Reinigen der fertigen Sockelflächen,
Schutz der fertigen Leistung bis zur Übergabe.
08.__.0003
Gestufter Sockel Treppenlauf
40.00
m
08.__.0004 Übergangsprofile Edelstahl, höhengleiche Bodenbelagsanschlüsse Liefern und fachgerecht Einbauen von Übergangsprofilen aus Edelstahl an höhengleichen Bodenbelagsanschlüssen im Innenbereich.
Ausführung an Übergängen zwischen Fliesen-, Naturstein-, Vinyl- und sonstigen angrenzenden Bodenbelägen, insbesondere in Türdurchgängen, Fluranschlüssen, Raumübergängen und sonstigen Anschlussbereichen gemäß Ausführungsplanung.
Profilmaterial:
Edelstahl, rostfrei, V2A / Werkstoff 1.4301 oder gleichwertig.
Oberfläche:
geschliffen / gebürstet, nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung.
Ausführung:
für höhengleiche Belagsanschlüsse ohne Höhendifferenz. Rampen- oder Ausgleichsprofile sind nicht vorgesehen.
Die Profile sind gerade, fluchtgerecht, dauerhaft befestigt und höhengleich mit den angrenzenden Bodenbelägen einzubauen. Stolperkanten, lose Profilbereiche oder unzulässige Höhenversätze sind unzulässig.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Anschlussbereiche und Belagshöhen,
Einmessen der Profillängen,
Lieferung der Edelstahlprofile,
Zuschnitt auf Maß,
fachgerechter Einbau gemäß Herstellervorgabe,
höhengleiche Ausrichtung zu den angrenzenden Belägen,
Anarbeiten der angrenzenden Fliesen- bzw. Natursteinbeläge,
Herstellen sauberer Profilenden und Eckausbildungen,
Schutz der Profile bis zur Übergabe.
08.__.0004
Übergangsprofile Edelstahl, höhengleiche Bodenbelagsanschlüsse
50.00
m
08.__.0005 Abschluss- und Kantenschutzprofile Edelstahl Liefern und fachgerecht Einbauen von Abschluss- und Kantenschutzprofilen aus Edelstahl an freien Kanten von Fliesen-, Platten- und Wandbelägen.
Ausführung an Außenecken, freien Fliesenkanten, Leibungen, Vorwandinstallationen, Wandfliesenabschlüssen, Fliesenspiegeln und sonstigen Abschlussbereichen gemäß Ausführungsplanung und Detailvorgabe.
Profilmaterial:
Edelstahl, rostfrei, V2A / Werkstoff 1.4301 oder gleichwertig.
Oberfläche:
geschliffen / gebürstet, nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung.
Profilhöhe:
passend zur jeweiligen Fliesen- bzw. Plattendicke.
Die Profile sind fluchtgerecht, lotrecht bzw. waagerecht, dauerhaft eingebettet und sauber an die angrenzenden Fliesenflächen anzuschließen. Eckausbildungen, Gehrungen und Endstücke sind fachgerecht und optisch einwandfrei auszuführen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Einbausituation,
Einmessen der Profillängen,
Lieferung der Edelstahlprofile,
Zuschnitt und Anpassung,
Herstellen von Gehrungen, Enden und Eckausbildungen,
fachgerechter Einbau in Verbindung mit der Fliesenverlegung,
Reinigen der Profile,
Schutz der fertigen Leistung bis zur Übergabe.
08.__.0005
Abschluss- und Kantenschutzprofile Edelstahl
70.00
m
08.__.0006 Bewegungsfugen- / Trennprofile Edelstahl für Bodenbeläge Liefern und fachgerecht Einbauen von Bewegungsfugen- bzw. Trennprofilen aus Edelstahl in Fliesen- und Natursteinbodenbelägen.
Ausführung an konstruktiv erforderlichen Bewegungsfugen, Feldbegrenzungsfugen, Estrichfugen, Belagswechseln oder sonstigen Trennstellen gemäß Ausführungsplanung, Fugenplanung und Vorgabe der Bauleitung.
Profilmaterial:
Edelstahl, rostfrei, V2A / Werkstoff 1.4301 oder gleichwertig, mit geeigneter Fugen- bzw. Bewegungsausbildung.
Oberfläche:
geschliffen / gebürstet, nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung.
Profilhöhe:
passend zur jeweiligen Belagsdicke und Aufbauhöhe.
Die Profile sind so einzubauen, dass die Bewegungen des Untergrundes bzw. des Belages nicht starr überbrückt werden. Bauwerksfugen und Bewegungsfugen dürfen nicht kraftschlüssig überarbeitet werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Fugenlage,
Abstimmen der Fugenführung mit Belags- und Fugenplanung,
Lieferung der Profile,
Zuschnitt und Anpassung,
fachgerechter Einbau gemäß Herstellervorgabe,
höhengleiche Ausrichtung zu den angrenzenden Belagsflächen,
Herstellen sauberer Profilenden und Anschlussbereiche,
Schutz der Profile bis zur Übergabe.
Abrechnung: nach Länge der eingebauten Profile.
08.__.0006
Bewegungsfugen- / Trennprofile Edelstahl für Bodenbeläge
80.00
m
08.__.0007 0Sauberlaufzone mit Eingangsmatte und Edelstahl-Einbaurahmen Liefern und fachgerecht Einbauen einer Sauberlaufzone im Erdgeschoss im Anschluss an die Haupteingangstür, bestehend aus Eingangsmatte und zugehörigem Edelstahl-Einbaurahmen.
Ausführung als Systemlösung, passend zum angrenzenden Natursteinbelag und zur vorhandenen bzw. geplanten Bodenaufbauhöhe.
Abmessungen Sauberlaufzone:
Breite: 1,50 m
Tiefe in Gehrichtung: 2,00 m
Mattenhöhe: ca. 12 mm
Referenzprodukt Eingangsmatte:
FUMA Eingangsmatte Top Clean TREND 12 mit Gummiprofil und Bürstenprofil oder gleichwertig.
Ausführung:
Eingangsmatte mit verwindungssteifen Aluminiumprofilen,
Antirutsch-Gummiprofil aus EPDM,
Bürstenprofil aus Polyamid,
Profilabstand ca. 5 mm; im Bereich automatischer Türsysteme, sofern erforderlich und vom Hersteller lieferbar, Profilabstand 3 mm,
Unterseite mit schalldämmenden Gummiprofilen bzw. systembedingter Schalldämmung,
Verbindung der Profile mit geeigneter rostfreier bzw. korrosionsgeschützter Verbindung,
rollstuhl-, rollator- und transportwagengeeignet,
aufrollbar und reinigungsfähig,
geeignet für hoch frequentierten Eingangsbereich eines Pflegeheims,
Farbe Gummiprofil: schwarz,
Farbe Bürstenprofil: schwarz oder grau, nach Bemusterung und Freigabe durch Bauherr / Architektur.
Einbaurahmen:
Edelstahl-Einbaurahmen, rostfrei, V2A / Werkstoff 1.4301 oder gleichwertig,
passend zur Mattenhöhe ca. 12 mm,
Rahmenhöhe gemäß Herstellerangabe, abgestimmt auf Mattenhöhe und angrenzenden Bodenaufbau,
Oberfläche geschliffen / gebürstet,
Gehrungen und Eckausbildungen sauber hergestellt,
höhengleich zum angrenzenden Natursteinbelag eingebaut.
Die Sauberlaufzone ist bündig und stolperfrei in den angrenzenden Natursteinbelag einzubauen. Höhenversätze, lose Rahmenbereiche, Kippstellen, scharfkantige Anschlüsse oder nicht standsichere Mattenlagen sind unzulässig.
Die Lage der Sauberlaufzone ist vor Ausführung mit der Bauleitung, der Türanlage, dem Natursteinbelag und der freigegebenen Belagsplanung abzustimmen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Einbausituation,
Prüfen der Rohbauöffnung bzw. Aussparung,
Abstimmen der Lage, Größe und Höhenlage mit Haupteingangstür, Natursteinbelag und angrenzenden Podenflächen,
Lieferung der Eingangsmatte einschließlich Edelstahl-Einbaurahmen,
örtliches Aufmaß,
passgenaue Herstellung der Matte und des Rahmens,
Einbau und Befestigung des Edelstahlrahmens,
höhengleiche Ausrichtung zu den angrenzenden Belägen,
Einlegen und Anpassen der Eingangsmatte,
Prüfen der Bündigkeit und sicheren Lage,
Schutz der fertigen Leistung bis zur Übergabe,
Übergabe der Reinigungs-, Pflege- und Wartungshinweise.
Der Auftragnehmer hat vor Ausführung zu prüfen, ob die gewählte Matte einschließlich Rahmen für die vorhandene Türanlage, die geplante Aufbauhöhe, die Barrierefreiheit, Rollstuhl- und Rollatornutzung sowie die vorgesehene Reinigungsmethode geeignet ist.
Einschließlich sämtlicher Materialien, Eingangsmatte, Edelstahl-Einbaurahmen, Verbindungsmittel, Befestigung, Aufmaß, Zuschnitt, Anpassung, Einbau, Reinigung, Schutzmaßnahmen, Nebenarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
Abrechnung: pauschal je Sauberlaufzone.
08.__.0007
0Sauberlaufzone mit Eingangsmatte und Edelstahl-Einbaurahmen
1.00
St
09 Fugen, Bewegungsfugen, Wartungsfugen
09
Fugen, Bewegungsfugen, Wartungsfugen
09.__.0001 Elastische Anschlussfugen Fliesenbereiche innen Liefern und fachgerecht Herstellen elastischer Anschlussfugen in Innenbereichen mit keramischen Fliesen- und Plattenbelägen.
Ausführung insbesondere an Anschlüssen zwischen Bodenfliesen und Sockeln, Bodenfliesen und aufgehenden Bauteilen, Wandfliesen und angrenzenden Bauteilen, Sockeln und Wandflächen sowie sonstigen Anschlussbereichen in gefliesten Innenräumen.
Anwendungsbereiche:
WC-Anlagen, Küchenbereiche, Speisekammern, Wäsche-/Waschbereiche, Putzräume, Pflegearbeitsräume, Umkleidebereiche sowie sonstige Räume mit keramischen Fliesen- und Plattenbelägen gemäß Ausführungsplanung.
Dichtstoff:
Sopro SanitärSilikon, Sopro Silikon oder gleichwertiger, dauerelastischer, für keramische Fliesen, Feinsteinzeug, Feuchträume und Unterhaltsreinigung geeigneter Dichtstoff.
Farbe:
abgestimmt auf angrenzende Fugenfarbe, insbesondere Sopro Sandgrau 18 bei Bodenfliesen Lasselsberger Extra Marienbad, soweit nicht abweichend bemustert oder freigegeben.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Fugenflanken,
Reinigen der Fugenbereiche,
Entfernen loser, haftungsmindernder oder verschmutzter Bestandteile,
Einbringen geeigneter geschlossenzelliger Hinterfüllschnur,
Vermeiden von Dreiflankenhaftung,
Grundieren der Fugenflanken, soweit systembedingt erforderlich,
fachgerechtes Einbringen des elastischen Dichtstoffs,
glattes und gleichmäßiges Abziehen der Fugen,
Herstellen sauberer Fugenflanken und Fugenoberflächen,
Reinigen angrenzender Belagsflächen,
Schutz der Fugen bis zur ausreichenden Aushärtung.
Die Fugen sind gleichmäßig breit, gerade, sauber und optisch einwandfrei auszuführen. Verschmierte, eingefallene, gerissene, unzureichend haftende oder ungleichmäßig ausgebildete Fugen sind unzulässig.
Ausführung erfolgt gemäß IVD-Merkblatt 1.
Abrechnung: nach Länge der hergestellten elastischen Anschlussfugen.
09.__.0001
Elastische Anschlussfugen Fliesenbereiche innen
450.00
m
09.__.0002 Elastische Wartungsfugen in Nass- und Feuchtebereichen Liefern und fachgerecht Herstellen elastischer Wartungsfugen in Nass- und Feuchtebereichen.
Ausführung insbesondere an Wand-/Bodenanschlüssen, Innenecken, Anschlüssen an Sanitärgegenstände, Rohrdurchführungen, Bodenabläufe, Rinnen, Vorwandinstallationen, Wandfliesenabschlüsse, Fertignasszellenanschlüsse und sonstige feuchtebeanspruchte Anschlussbereiche gemäß Ausführungsplanung.
Dichtstoff:
Sopro SanitärSilikon oder gleichwertiger, fungizid eingestellter, dauerelastischer und für Nass- und Sanitärräume geeigneter Silikondichtstoff.
Farbe:
nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur, abgestimmt auf angrenzende Fugen- und Belagsflächen.
In Bereichen mit vorhandener Verbundabdichtung sind die elastischen Fugen so herzustellen, dass Abdichtung, Dichtbänder, Dichtmanschetten und Schnittschutzbänder nicht beschädigt werden. Bei späterem Fugenaustausch muss ein Durchschneiden der Abdichtung vermieden werden.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Fugenflanken und Anschlussbereiche,
Prüfen vorhandener Abdichtungsanschlüsse auf erkennbare Beschädigungen,
Reinigen und Trocknen der Fugenbereiche,
Einbringen geeigneter Hinterfüllschnur,
Vermeiden von Dreiflankenhaftung,
Grundieren der Fugenflanken, soweit erforderlich,
fachgerechtes Einbringen des Silikondichtstoffs,
gleichmäßiges Abziehen der Fugen,
Herstellen dichter, sauberer und optisch einwandfreier Fugenoberflächen,
Reinigen angrenzender Belagsflächen,
Schutz der Fugen bis zur ausreichenden Aushärtung.
Elastische Wartungsfugen ersetzen keine Abdichtung. Bedenken gegen vorhandene Abdichtungen, Fugenbreiten, Anschlussdetails, Durchdringungen oder Ausführbarkeit sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
09.__.0002
Elastische Wartungsfugen in Nass- und Feuchtebereichen
150.00
m
09.__.0003 Elastische Anschlussfugen Natursteinbeläge Liefern und fachgerecht Herstellen elastischer Anschlussfugen an Natursteinbelägen.
Ausführung insbesondere an Natursteinbodenbelägen im Eingangsbereich, Foyer und Halle, an Natursteinbelägen im Treppenhaus, an Trittstufen, Setzstufen, Podesten, Wandanschlüssen, Türanschlüssen, Profilanschlüssen, Sauberlaufzone, Aufzuganschlüssen und sonstigen Anschlussbereichen gemäß Ausführungsplanung.
Dichtstoff:
Sopro MarmorSilikon, Sopro NatursteinSilikon oder gleichwertiger, neutralvernetzender, natursteingeeigneter, nicht verfärbender und dauerelastischer Dichtstoff.
Farbe:
nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur, abgestimmt auf Naturstein Padang Hell G633 und angrenzende Fugen.
Die Verträglichkeit des Dichtstoffes mit dem Naturstein Padang Hell G633 ist vor Ausführung zu prüfen. Randzonenverfärbungen, Weichmacherwanderungen oder sonstige optische Beeinträchtigungen des Natursteins sind unzulässig.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Fugenflanken und Natursteinoberflächen,
Reinigen und Trocknen der Fugenbereiche,
Schutz angrenzender Natursteinoberflächen,
Einbringen geeigneter Hinterfüllschnur,
Vermeiden von Dreiflankenhaftung,
Grundieren der Fugenflanken, soweit erforderlich und natursteinverträglich,
fachgerechtes Einbringen des natursteingeeigneten Dichtstoffs,
gleichmäßiges Abziehen der Fugen,
Herstellen sauberer und optisch einwandfreier Fugenoberflächen,
Entfernen von Verunreinigungen ohne Beschädigung des Natursteins.
09.__.0003
Elastische Anschlussfugen Natursteinbeläge
200.00
m
09.__.0004 Bewegungsfugen elastisch geschlossen Liefern und fachgerecht Herstellen elastisch geschlossener Bewegungsfugen in Fliesen-, Platten- und Natursteinbelägen.
Ausführung an konstruktiv erforderlichen Bewegungsfugen, Feldbegrenzungsfugen, Estrichfugen, Bauwerksfugen, Türdurchgängen, Belagswechseln und sonstigen Fugen gemäß Ausführungsplanung, Fugenplanung und Vorgabe der Bauleitung, soweit keine Bewegungsfugenprofile nach Titel 08 zur Ausführung kommen.
Die vorhandenen Fugen des Untergrundes sind lagegleich in den Oberbelag zu übernehmen. Starres Überfliesen oder kraftschlüssiges Schließen solcher Fugen ist unzulässig.
Dichtstoff:
dauerelastischer, für den jeweiligen Belag geeigneter Fugendichtstoff.
bei keramischen Fliesen und Feinsteinzeug: Sopro SanitärSilikon, Sopro Silikon oder gleichwertig,
bei Naturstein: Sopro MarmorSilikon, Sopro NatursteinSilikon oder gleichwertig, neutralvernetzend und nicht verfärbend.
Farbe:
nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Fugenlage und Fugenbreite,
Abstimmen der Fugenführung mit Belags- und Fugenplanung,
Reinigen der Fugenflanken,
Herstellen geeigneter Fugentiefe,
Einbringen geeigneter Hinterfüllschnur,
Vermeiden von Dreiflankenhaftung,
Grundieren der Fugenflanken, soweit erforderlich,
fachgerechtes Einbringen des elastischen Dichtstoffs,
gleichmäßiges Abziehen der Fugen,
Herstellen sauberer Fugenoberflächen,
Reinigen angrenzender Belagsflächen.
09.__.0004
Bewegungsfugen elastisch geschlossen
80.00
m
09.__.0005 Elastische Anschlussfugen an Einbauteile Liefern und fachgerecht Herstellen elastischer Anschlussfugen an Einbauteile, Profile, Mattenrahmen, Türzargen, Türschwellen, Aufzuganschlüsse, Revisionsrahmen, Edelstahlprofile, Sauberlaufzonen, und sonstige Einbauteile im Bereich von Fliesen-, Platten- und Natursteinbelägen.
Dichtstoff:
geeigneter, dauerelastischer und auf die angrenzenden Materialien abgestimmter Fugendichtstoff.
Bei Anschluss an Naturstein ist ein neutralvernetzender, nicht verfärbender Natursteindichtstoff zu verwenden. Bei Anschluss an keramische Fliesen und Feinsteinzeug ist ein für den jeweiligen Einsatzbereich geeigneter Silikondichtstoff zu verwenden.
Farbe:
nach Bemusterung bzw. Freigabe durch Bauleitung / Architektur.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Prüfen der Anschlussbereiche,
Prüfen der Materialverträglichkeit,
Reinigen und Trocknen der Fugenflanken,
Abkleben angrenzender sichtbarer Oberflächen, soweit erforderlich,
Einbringen geeigneter Hinterfüllschnur,
Vermeiden von Dreiflankenhaftung,
Grundieren der Fugenflanken, soweit erforderlich,
fachgerechtes Einbringen des Dichtstoffs,
gleichmäßiges Abziehen der Fugen,
Herstellen sauberer Anschlüsse an Profile, Rahmen und Einbauteile,
Entfernen von Verunreinigungen,
Schutz der Fugen bis zur ausreichenden Aushärtung.
09.__.0005
Elastische Anschlussfugen an Einbauteile
140.00
m
10 Dokumentation, Nachweise, QNG-NaWoh, Stundenlohn
10
Dokumentation, Nachweise, QNG-NaWoh, Stundenlohn
10.__.0001 Technische Dokumentation der eingesetzten Produkte und Systeme Erstellen und Übergeben der technischen Dokumentation zu allen im Rahmen dieses Leistungsverzeichnisses eingesetzten Produkten und Systemen.
Die Dokumentation umfasst insbesondere:
Produktdatenblätter,
technische Merkblätter,
Verarbeitungsvorschriften,
Herstellerangaben zu Untergrundvorbereitung, Verarbeitung, Trocknung, Begehbarkeit und Belastbarkeit,
Sicherheitsdatenblätter,
Leistungserklärungen / DoP, soweit vorhanden bzw. erforderlich,
CE-Kennzeichnungen, soweit zutreffend,
Systemfreigaben und Systemkompatibilitäten,
Chargennachweise, soweit für die Rückverfolgbarkeit erforderlich.
Zu dokumentieren sind insbesondere:
Grundierungen und Haftbrücken,
Spachtel- und Ausgleichsmassen,
Abdichtungen im Verbund,
Dichtbänder, Dichtecken und Dichtmanschetten,
Fliesenkleber und Natursteinverlegemörtel,
Fugenmörtel,
elastische Dichtstoffe,
Schnittschutzbänder,
Wand- und Bodenfliesen,
Natursteinbeläge,
Betonplatten,
Stelzlager, Unterlegplatten und Schutzlagen,
Profile und Abschlüsse,
Sauberlaufmatte einschließlich Einbaurahmen,
Anti-Rutschbänder bzw. sonstige Markierungsprodukte, sofern ausgeführt,
Naturstein-Einlegestreifen an Stufenvorderkanten,
Imprägnierungen bzw. Oberflächenschutzsysteme, sofern ausgeführt.
Die Unterlagen sind so zusammenzustellen, dass die verwendeten Produkte eindeutig den jeweiligen LV-Positionen und Einsatzbereichen zugeordnet werden können.
10.__.0001
Technische Dokumentation der eingesetzten Produkte und Systeme
L
1.00
psch
10.__.0002 Nachweise zu Belägen, Rutschhemmung und Produkteigenschaften Erstellen und Übergeben der Nachweise zu den ausgeführten Fliesen-, Platten-, Naturstein- und Betonplattenbelägen.
Die Nachweise umfassen insbesondere:
Herstellerbestätigung zu Material, Format, Dicke, Farbe und Oberfläche,
Nachweis der Rutschhemmung nach DIN 51130 bzw. nach einschlägiger Prüfgrundlage für die konkret angebotene Oberfläche,
Nachweis der Rutschhemmung für Bodenfliesen R10 / A+B gemäß Bemusterung bzw. Herstellerangabe,
Nachweis der Rutschhemmung für Naturstein Padang Hell G633, Oberfläche fein geschliffen / matt geschliffen C120, mindestens R9,
Nachweis der Eignung der Betonplatten für Außenbereiche, Balkonflächen, Frost-/Witterungsbeanspruchung und lose Verlegung auf Stelzlagern,
Nachweis der Eignung der Betonplatten 400 x 400 x 40 mm für das vorgesehene Stelzlagersystem,
Nachweis der Eignung der Sauberlaufmatte für Rollstuhl- und Rollatornutzung,
Nachweis der Eignung der eingesetzten Profile für die jeweilige Belagsdicke und Einbausituation,
Nachweis der Natursteinverträglichkeit der eingesetzten Verlege-, Fugen- und Dichtstoffsysteme,
Bemusterungs- und Freigabeunterlagen, soweit im Zuge der Ausführung erstellt oder fortgeschrieben.
Die Nachweise müssen sich auf die tatsächlich gelieferten und eingebauten Produkte beziehen. Allgemeine Produktinformationen ohne Bezug zum verwendeten Produkt gelten nicht als ausreichender Nachweis.
10.__.0002
Nachweise zu Belägen, Rutschhemmung und Produkteigenschaften
L
1.00
psch
10.__.0003 Dokumentation Abdichtungen im Verbund und Feuchteschutz Dokumentation Abdichtungen im Verbund und Feuchteschutz
Erstellen und Übergeben der Dokumentation zu den ausgeführten Abdichtungen im Verbund und Feuchteschutzmaßnahmen.
Die Dokumentation umfasst insbesondere:
verwendete Abdichtungsprodukte mit Hersteller, Produktbezeichnung und Einsatzbereich,
Produktdatenblätter und Verarbeitungsanleitungen,
Zuordnung der Abdichtungssysteme zu den jeweiligen Räumen und Flächen,
Dokumentation der Wasserbeanspruchungsklassen, soweit zutreffend,
Nachweis der Schichtdicken bzw. Verbrauchsmengen,
Dokumentation der Anzahl der Abdichtungslagen,
Nachweis der Trocknungszeiten vor Belegung,
Fotodokumentation der Abdichtungsflächen vor Überarbeitung mit Fliesenbelag,
Dokumentation der Dichtbänder, Dichtecken und Manschetten,
Dokumentation der Abdichtungsanschlüsse an Bodenabläufe, Rinnen, Türschwellen, Fertignasszellen und Durchdringungen,
Bestätigung der systemgerechten Ausführung.
Die Dokumentation ist vor dem Überdecken der Abdichtung mit Fliesen- oder Plattenbelägen soweit erforderlich der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Elastische Fugen gelten nicht als Abdichtung und sind nicht als Ersatz für Abdichtungen im Verbund zu dokumentieren.
10.__.0003
Dokumentation Abdichtungen im Verbund und Feuchteschutz
L
1.00
psch
10.__.0004 Dokumentation Fugen- und Dichtstoffsysteme Erstellen und Übergeben der Dokumentation zu den ausgeführten zementären Fugen, elastischen Anschlussfugen, Bewegungsfugen und Wartungsfugen.
Die Dokumentation umfasst insbesondere:
Aufstellung der verwendeten Fugenmörtel und Dichtstoffe mit Hersteller, Produktbezeichnung und Farbe,
Zuordnung der Produkte zu den jeweiligen Einsatzbereichen,
Produktdatenblätter und technische Merkblätter,
Nachweis der Eignung für keramische Fliesen, Feinsteinzeug, Naturstein und Betonplatten, soweit zutreffend,
Bestätigung der Natursteinverträglichkeit bei Natursteinanschlussfugen,
Verarbeitungshinweise des Herstellers,
Reinigungs- und Pflegehinweise,
Wartungshinweise für elastische Wartungsfugen,
Hinweis auf regelmäßige Kontrolle und erforderlichen Austausch bei Rissen, Ablösungen, Schimmelbefall, Beschädigungen oder Funktionsverlust.
Die elastischen Anschluss- und Wartungsfugen sind als Wartungsfugen zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuweisen, dass diese Fugen nutzungs-, reinigungs- und alterungsbedingtem Verschleiß unterliegen und regelmäßig zu kontrollieren sind.
10.__.0004
Dokumentation Fugen- und Dichtstoffsysteme
L
1.00
psch
10.__.0005 Reinigungs-, Pflege- und Wartungsanleitungen 10.5 Reinigungs-, Pflege- und Wartungsanleitungen
Erstellen und Übergeben der Reinigungs-, Pflege- und Wartungsanleitungen für die ausgeführten Belagsflächen und Einbauteile.
Die Unterlagen sind auf die tatsächlich eingebauten Produkte und die vorgesehene Nutzung des Gebäudes abzustimmen.
Die Dokumentation umfasst insbesondere Reinigungs-, Pflege- und Wartungshinweise für:
keramische Wandfliesen,
keramische Feinsteinzeug-Bodenfliesen,
Natursteinbeläge Padang Hell G633,
Naturstein-Trittstufen, Setzstufen und Podestbeläge,
Naturstein-Einlegestreifen Padang Dunkel,
Betonplatten auf Balkonen,
Stelzlagerbeläge mit offenen Fugen,
Sauberlaufmatte,
Edelstahlprofile und Mattenrahmen,
elastische Anschluss- und Wartungsfugen,
gegebenenfalls ausgeführte Imprägnierungen und Oberflächenschutzsysteme.
Die Pflegehinweise müssen insbesondere Angaben enthalten zu:
geeigneten Reinigungsmitteln,
ungeeigneten bzw. schädigenden Reinigungsmitteln,
Erstreinigung und Bauschlussreinigung,
laufender Unterhaltsreinigung,
Fleckbehandlung,
Kontrolle und Wartung elastischer Fugen,
Reinigung der Sauberlaufzone,
Reinigung und Kontrolle von Balkonbelägen auf Stelzlagern,
Freihalten von Entwässerungsebenen und Revisionsbereichen bei Balkonbelägen.
Die Unterlagen sind so aufzubereiten, dass sie an den Bauherrn bzw. Betreiber weitergegeben und für den späteren Gebäudebetrieb verwendet werden können.
10.__.0005
Reinigungs-, Pflege- und Wartungsanleitungen
L
1.00
psch
10.__.0006 Dokumentation QNG / NaWoh / Nachhaltigkeit und 10.6 Dokumentation QNG / NaWoh / Nachhaltigkeit und Schadstoffanforderungen
Erstellen und Übergeben der für die QNG- / NaWoh-Zertifizierung sowie für die Nachhaltigkeits- und Schadstoffdokumentation erforderlichen Unterlagen für alle im Gewerk eingesetzten Bauprodukte.
Die Dokumentation ist vor Ausführung bzw. rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen, soweit dies für die Freigabe der Produkte erforderlich ist. Ohne erforderliche Freigabe dürfen die betreffenden Produkte nicht eingebaut werden.
Die Dokumentation umfasst insbesondere:
vollständige Produktliste aller eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte,
Zuordnung der Produkte zu LV-Positionen und Einsatzbereichen,
Hersteller, Produktname, Artikelnummer und technische Beschreibung,
Sicherheitsdatenblätter,
technische Merkblätter,
Umweltproduktdeklarationen / EPD, soweit vorhanden,
Emissionsnachweise, z. B. EMICODE, Blauer Engel, AgBB-Bewertung oder gleichwertige Nachweise, soweit vorhanden bzw. erforderlich,
GISCODE-Angaben, soweit zutreffend,
Nachweise zu Lösemittel-, VOC- und SVHC-relevanten Inhaltsstoffen, soweit erforderlich,
Angaben zu Grundierungen, Klebern, Spachtelmassen, Abdichtungen, Fugenmörteln, Silikonen, Reaktionsharzen, Imprägnierungen und sonstigen bauchemischen Produkten,
Angaben zu Recyclinganteilen bzw. Materialzusammensetzung, soweit vom Hersteller verfügbar,
Herstellererklärungen zur Eignung für nachhaltiges Bauen, soweit verfügbar,
Nachweise zur Konformität mit den projektbezogenen QNG- / NaWoh-Anforderungen,
ergänzende Unterlagen nach Anforderung des Auftraggebers, der Bauleitung oder des Zertifizierers.
Der Auftragnehmer hat bei Produktänderungen, Produktalternativen oder gleichwertigen Produkten vor Ausführung sämtliche erforderlichen Nachweise erneut vorzulegen. Ein Produktwechsel ohne vorherige Freigabe ist unzulässig.
Die Unterlagen sind prüffähig, vollständig und in geordneter Form digital zu übergeben. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen an der Klärung von Rückfragen des Auftraggebers, der Bauleitung oder des Zertifizierers mitzuwirken.
10.__.0006
Dokumentation QNG / NaWoh / Nachhaltigkeit und
L
1.00
psch
10.__.0007 Fotodokumentation und Bestandsdokumentation Erstellen und Übergeben einer Fotodokumentation besonderer und nach Fertigstellung nicht mehr oder nur eingeschränkt sichtbarer Ausführungen.
Zu dokumentieren sind insbesondere:
Abdichtungsflächen vor Überdeckung,
Dichtbänder, Manschetten und Anschlussdetails,
Abdichtungsanschlüsse an Bodenabläufe, Türschwellen und Fertignasszellen,
Untergrund- und Ausgleichsarbeiten an Treppenläufen,
Naturstein-Einlegestreifen an An- und Austrittstufen vor und nach Fertigstellung,
Stelzlageraufbau auf Balkonflächen vor Einlegen der Betonplatten,
Schutzlagen auf Balkonabdichtungen,
Revisionsbereiche über Balkonabläufen,
Sauberlaufzone mit Einbaurahmen vor und nach Einbau,
Bewegungsfugenprofile und besondere Anschlussdetails.
Die Fotodokumentation ist geordnet nach Geschoss, Raum bzw. Bauteil und Datum zu übergeben. Die Fotos müssen eindeutig zuordenbar und in ausreichender Qualität erstellt sein.
Die Leistung umfasst auch die Erstellung einer kurzen Übersichtsliste mit Zuordnung der Fotos zu Bauteil, Raum, Datum und LV-Position.
10.__.0007
Fotodokumentation und Bestandsdokumentation
L
1.00
psch
10.__.0008 Stundenlohnarbeiten auf Grundlage eines Mittellohns Ausführen von Stundenlohnarbeiten auf besondere schriftliche Anordnung der Bauleitung.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines einheitlichen Mittellohns.
Der angebotene Mittellohn gilt für sämtliche Arbeitskräfte des Auftragnehmers und etwaiger Nachunternehmer, unabhängig von Qualifikation, Funktion oder Tätigkeit, insbesondere für Meister, Facharbeiter, Gesellen, Helfer, Auszubildende, Vorarbeiter oder sonstiges Baustellenpersonal.
Im Mittellohn enthalten sind insbesondere:
Lohn- und Gehaltskosten,
Lohnnebenkosten,
Sozialkosten,
Zuschläge,
Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn,
Kleinwerkzeuge und übliche Handwerkzeuge,
übliche persönliche Schutzausrüstung,
übliche Kleingeräte,
Arbeitsvorbereitung,
Baustellenleitung und Einweisung,
Rüstzeiten,
innerbaustellische Wegezeiten,
An- und Abfahrt,
Vorhaltung der für die Stundenlohnarbeiten üblichen Ausstattung,
Dokumentation und Einreichung der Stundenlohnnachweise.
Besondere Geräte, Maschinen, Materialien oder Stoffe werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich durch die Bauleitung angeordnet wurden und nicht bereits im Mittellohn oder in anderen Positionen enthalten sind.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach tatsächlich geleisteten, erforderlichen und von der Bauleitung anerkannten Stunden.
Der Auftragnehmer hat für Stundenlohnarbeiten täglich, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag, prüffähige Stundenlohnzettel vorzulegen.
Nicht fristgerecht vorgelegte oder nicht prüffähige Stundenlohnzettel begründen keinen Anspruch auf Anerkennung. Die Unterzeichnung eines Stundenlohnzettels bestätigt lediglich die Anwesenheit bzw. die Erfassung der Stunden und stellt keine Anerkennung der Vergütungspflicht, der Notwendigkeit oder der Abrechenbarkeit dar.
Abrechnung: nach anerkannten Arbeitsstunden zum angebotenen Mittellohn.
10.__.0008
Stundenlohnarbeiten auf Grundlage eines Mittellohns
15.00
h