Putzarbeiten
Pfarrhaus Pähl
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Vorbemerkungen 1.0  Allgemeine Vorbemerkungen / Objektbeschreibung Bauwerk - Ort, Zweck und Nutzung:   [Bauvorhaben Zeile 1]   [Bauvorhaben Zeile 2]   [Bauvorhaben Zeile 3]   [Bauvorhaben Zeile 4] Objektbeschreibung: Bei dem Gebäude handelt es sich um eine denkmalgeschütztes Pfarrhaus aus dem Jahre 1730 von Josef Schnitzer. Es befindet sich in der Ortschaft Pähl nördlich von Weilheim in Oberbayern. Die Pfarrhaus ist ca. 20,44m lang, und 14,50m breit. Es besteht aus Erdgeschoss, Obergeschoss, sowie einem hohen, zweigeschossigem Dachgeschoss mit einer Firsthöhe von 14,11m und einer Traufhöhe von 6,03m. Die Außenwände sind wahrscheinlich aus Kalktuffstein erstellt. Im Ergeschoss sollen zwei getrennte Wohneinheiten entstehen. Hierzu werden die Öltanks- und die Heizunsanlage ausgebaut und durch eine Pelletanlage im Keller ersetzt. Die Fensteröffnungen werden wieder hergestellt. Die Putz- und Estrichflächen mit ölbeständigen Anstrich werden entfernt und nach entsprechender Trockung des Mauerwerks mit einem dampfdiffusionsoffenen Sanierputzschicht und entsprechendem Anstrich versehen. Die Trennung der Wohnungen erfolgt über eine Wohnungstrennwand im Flur, in F-60 Qualität. Die Heizungs- und Elektroinstallation wird entsprechend erneuert und zusätzliche Bäder eingebaut. Die Bodenaufbauten und Oberbeläge bleiben in weiten Teilen erhalten und sind zu schützen. Nur in einzelnen Räumen wird der Boden bis auf die Bodenplatte zurückgebaut und mit einem entsprechenden den aktuellen Anforderungen erfüllenden Bodenaufbau ersetzt. Im Obergeschoss werden die Räume in ihrer Aufteilung belassen und als Pfarrbüro genutzt, lediglich zwei Räume werden durch den Einbau eines Stahlträgers zu einem Sekretariatsbereich zusammengefasst. Es wird die Heizungs- und Elektroinstallation soweit technisch erforderlich erneuert. Der bestehende Stuck an Wänden und Decken ist entsprechend zu schützen und zu erhalten.Ebenso die denkmalgeschützten Türen. Die Damen-WC-Anlage wird in ein behinderten- gerechtes WC umgebaut. Die alten zum Teil bemalten Türenblätter sind entsprechend zu erhalten, zu schützen und zu restaurieren. Die neuzeitichen Kastenfenster aus den 1950er Jahren werden durch Isolierglasfenster als Kreuzstockfenster nach Vorbild und Abmessung der bestehenden Barockfenster im Erdgeschoss (Kreuzstock aus Pfosten und Kämpfer mit entsprechend 4 Flügel, wovon die beiden großeren Flügel durch eine waagerechter Sprosse unterteilt sind) ohne Regenschiene und mit Wetterschenkel erneuert. Die noch erhaltenen Barockfenster werden so weit möglich erhalten und nur malermässig Instandgesetzt durch innenliegende Isolierverglasungen zu Kastenfenstern ergänzt. Die Fensterläden werden soweit möglich erhalten und malermässig Instandgesetzt und nur im Erdgeschoss ergänzt. Die Fensterbretter und Fensterbleche werden erneuert. Für die Malerarbeiten und Putzausbesserungsarbeiten an der Fassade ist ein Arbeits- und Fassadengerüst geplant. Angaben zur Baustelle: Baustellenlage Der Zugang zum Objekt/ Gebäude ist direkt über die anliegende Ortsstrasse möglich. Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück des AG stehen nicht zur Verfügung; sondern sind nur auf den angrenzenden öffentlichen Straßen / Wegen möglich. zum Be- und Entladen steht eine steile Zufahrt direkt am Gebäude zur Verfügung. Anschlussbedingungen für Wasser und Energie Die für die Baudurchführung benötigten Baustrom- und Bauwasser- anschlüsse sind mit den nach stehenden technischen Vorbemerkungen der Baustelleneinrichtung und der beschriebenen Baustelleneinrichtungen abgegolten. Lagerflächen - Materiallieferung Lagerflächen für Material und Baustelleneinrichtung direkt an der Baustelle stehen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Ggf müssen auch hier zusätzlich benötigte Lager- und Aufstellflächen auf öffentlichem Gelände angemietet werden. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass von ihm bestellte Lieferungen an die Baustelle nur dann erfolgen, wenn sein Personal zum Empfang der Lieferung auf der Baustelle ist. Sofern der Transport von sperrigen oder stark schmutzenden Baumaterialien oder Abfallstoffen über angrenzende Kirchenzuwegung erfolgt, ist hier besondere Vorsicht vor Beschädigungen geboten. Angaben zur Ausführung:    Beschränkungen. Sollte die Nutzung öffentlicher Flächen gestattet werden, ist für eine ausreichende und insbesondere nachts sichtbare Beschilderung Sorge zu tragen. Grundsätzlich ist der Bieter aufgrund der Lage und der unmittelbaren Nähe der Nachbarn verpflichtet, nur Geräte mit geringen Schall- und Erschütterungsemissionen einzusetzen und bei Angebotserstellung zu berücksichtigen. Die ortsüblichen Werte sind derzeit: 60 dB (A) für Maschinen und Fahrzeuge im Stillstand tagsüber nachts wird keine Bautätigkeit gewünscht Der Einsatz entsprechender Maschinen und Fahrzeuge ist bei der Kalkulation und der Auftragsabwicklung zu berücksichtigen. Gerüste Es stehen bauseits entsprechende Fassaden-  und Dachdeckerfanggerüste am Gebäude zur Verfügung. Ein Bauaufzug steht nicht zur Verfügung, und muss ggf. selbst gestellt werden. Hebezeuge/Aufzüge Evtl. weitere benötigte Hebezeuge (Kran / Teleskoplader) / Lasten- / Schrägaufzüge / o.ä. stehen bauseits nicht zur Verfügung bzw. sind ggf. selbst zu stellen. Leistungsbeschreibung Alle nachstehenden Leistungsbeschreibungen verstehen sich, soweit nicht explizit ausgenommen immer mit liefern und auf-/ einbauen der beschriebenen Positionen. Einzelne Positionen Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass kein Anspruch auf die Durchführung einzelner Positionen besteht. d.h.  bei der Auswertung der Angebote kann durch die Berücksichtigung von Eigenleistung, Alternativen oder Eventualitäten eine Abänderung der vorgesehenen Ausführung erfolgen; d.h. - durch die Verwendung von Alternativ- oder Bedarfspositionen oder durch die Einbringung von Eigenleistung kann sich die bei der Submission abgegebene Angebotssumme wesentlich verändern Zeichnungen Zeichnungen des AG Anliegende Übersichtspläne, Detailskizzen, Gutachten etc., sind verbindlicher Bestandteil des Leistungsverzeichnisses Fertigungsunterlagen (Zeichnungen des AN) Die Genehmigung dieser Zeichnungen schränkt die Haftung des Auftragnehmers nicht ein. Die Kosten für die Fertigung dieser Zeichnungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Architektenpläne und Detailzeichnungen Dem Leistungsverzeichnis beigefügte Planunterlagen sind Ausschreibungsunterlagen und werden Vertragsbestandteil. Nicht beigefügte Planunterlagen werden ebenfalls Vertragsbestandteil und können bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden. Sie sind ebenfalls Ausschreibungsgrundlage soweit sie sinngemäß mit  der Forderung und Beschreibung des Leistungsverzeichnisses übereinstimmen. Ausführungsfristen Gesamt- Ausführungszeitraum, Montagebeginn, Montageende, sowie Festlegung von Einzelfristen, siehe jeweils letzter Stand des fortlaufend aktualisierten Terminplanes. Die nach genannten Angeben sind Ca. - Angaben und  werden ggf. wetterbedingt nach Rücksprache verschoben; d.h. § 537 Abs.1 Satz 1 BGB gilt nicht !! Derzeit geplanter Bauablauf: Baubeginn: gem. Ausschreibungsunterlagen Vergabestelle Fertigstellung:  gem. Ausschreibungsunterlagen Vergabestelle Verantwortlicher AN-Vertretung: Der AN hat einen namentlich verantwortlichen bevollmächtigten Vertreter bei der Auftragsbesprechung zu benennen. Dieser ist für die ordnungsgemäße Einhaltung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Bauvorlagen entsprechend, sowie für die ordnungsgemäße Einrichtung, den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. Bauleitung des AG Der Auftraggeber wird bei der Baudurchführung von seine/r Bauleiter/in vertreten. Diese sind zur Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle berechtigt. Den Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten. Baustellenbesprechungen Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, diesen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Abrechnungsmodalitäten Sämtliche Rechnungen, gleich ob Abschlags- / oder Schlussrechnungen sind beim Architekten / (oder Bauherrn)  einfach in Papierformat einzureichen. Die entsprechende Zustellung zählt als Eingangszeitpunkt. Als E-Mail eingereichte Rechnungen werden nicht akzeptiert / angenommen. Diebstähle Für Diebstähle und Beschädigungen übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung. Etwaige Schutzmaßnahmen sind u.U. einzukalkulieren. Arbeiten anderer Unternehmer Wegen der kurzen Bauzeit werden parallele Arbeiten von verschiedenen Unternehmen erfolgen. Der Auftragnehmer hat vor Erbringung seiner Leistung zu kontrollieren, ob die für seine Leistungen erforderlichen Vorleistungen erbracht sind. Der Auftragnehmer hat sich mit den anderen am Bau beteiligten Firmen hinsichtlich seiner Leistungserbringung unter Mitwirkung der Objektüberwachung zu koordinieren. Besichtigung Die Örtlichkeiten sind in Absprache mit der Bauleitung vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der Bieter bestätigt mit Unterzeichnung seines Angebotes, dass die Örtlichkeiten für die Angebotskalkulation eingehend besichtigt wurden, die Bauaufgabe im Leistungsverzeichnis eindeutig beschrieben ist und alle eventuellen Unklarheiten für die Preisbildung ausgeräumt wurden.
Vorbemerkungen
2.0. Besondere Vertragsbestimmungen beiliegenden Besonderen Vertragsbedingungen für Bauleistungen Blatt 214H und die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Anlage 10 zu Blatt 214H
2.0. Besondere Vertragsbestimmungen
3.0 ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (Gültigkeit für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen.) Für die Ausführung gelten die "Allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst", die "Allgemeinen Technischen Vorschriften" (ATV) VOB/C sowie z.B. alle in Anwendung zu bringenden Normen, Verordnungen, DIN-Vorschriften, Richtlinien, Ausführungs- und Verarbeitungsempfehlungen sowie Vorschriften der Hersteller. Ferner sind die Auflagen zuständiger Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. TÜV sowie Versorgungsunternehmen etc. zu berücksichtigen und einzuhalten. Alle nachstehende aufgeführten Leistungen (siehe Leistungspositionen) verstehen sich, soweit nicht explizit ausgenommen, immer mit der Lieferung der Baumaterialien, die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, der Lieferung der Arbeitsgeräte, Hilfsmittel, Maschinen mit den dazugehörigen Stoffen und Bauteilen, einschl. Abladen, Lagern auf der Baustelle, Transport an den Arbeitsbereich, sowie das auf-/ einbauen, bzw. die Montage als komplette Leistung, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes beschrieben wird. Ebenso bleiben sämtliche überschüssigen Materialien und durch das Gewerk entsehenden Verunreinigungen Eigentum des AN und sind kostenfrei zu entfernen und abzufahren. In die Einheitspreise sind, soweit keine eigene LV-Position dafür vorgesehen ist, unter anderem folgende Leistungen einzurechnen. Baustelleneinrichtung Die Sicherung des Arbeitsbereiches Verkehrsmäßige Sicherung der Baustelle entsprechend der wege- und verkehrsrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Erstellen, Vorhalten und Beseitigen der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse für den Eigenbedarf gem. Objektbeschreibung Die Reinigung der öffentlichen Verkehrswege und Baustellenzufahrten haben unter Beachtung der behördlichen Auflagen regelmäßig zu erfolgen. Die im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung und dem Betrieb erforderlichen Verhandlungen mit Behörden, Anträge, Zulassungen und Kündigungen sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise einzurechnen. Es dürfen keine Geräte verwendet werden, welche Erschütterungen verursachen, die den verbleibenden Bestand und die Nachbargebäude beschädigen könnten. Beiliegende Übersichtspläne, Detailskizzen, Gutachten, etc. sind verbindlicher Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Auf Anforderung des Auftraggebers bzw. der Objektüberwachung sind Baustoffe, Bauteile, Einbauteile etc. zu bemustern. Baureinigung, Entsorgung von Bauschutt usw. siehe Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen ZTVs Der Einsatz von Heizgeräten etc. ist genehmigungspflichtig. Verkehrswege, auch innerhalb des Gebäudes, sind stets freizuhalten (Unfallgefahr!). Der Auftragnehmer ist für Sicherheit und Schutz der Baustelle bis zur Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens allein verantwortlich. Bei den zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen sind die Vorschriften der zuständigen Behörden, wie z.B. der Bauaufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaften, Sicherheits- und Gesundheitskoordinators, etc. zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer trägt allein die Sorge und Verantwortung dafür, dass der Baustellenverkehr den Regelungen der STVO, den Verordnungen und besonderen Auflagen der Verkehrsbehörde entspricht und dementsprechend abläuft. Dem Bieter steht es frei, andere Konstruktionen, Arbeitsverfahren oder Verrechnungssätze zu wählen und diese in Form eines Nebenangebots zum Hauptangebot anzubieten, sofern die Konstruktionen und Leistungen gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot nachzuweisen. Die erforderlichen Absturzsicherungen, Wartezeiten für Abbindevorgänge, Umsetzvorgänge, etc. sind in die Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
3.0 ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
4.0. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN PUTZARBEITEN (Gültigkeit für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen) Allgemeines Für die Ausführung gelten die "Allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst", die "Allgemeinen Technischen Vorschriften" (ATV) VOB/C sowie z.B. alle in Anwendung zu bringenden Normen, Verordnungen, DIN-Vorschriften der Hersteller, jeweils in ihrer letztgültigen Fassung. Ferner sind die Auflagen zuständiger Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. TÜV sowie Versorgungsunternehmen etc. zu berücksichtigen und einzuhalten. Bestehen untereinander unterschiedliche Aussagen, gilt die weitergehende Forderung. Umweltschutz Der Grundsatz der Umweltvorsorge und des Umweltschutzes (Vorbeugung) findet beim Bau dieses Bauobjektes verstärkt Beachtung. Der AG sieht sich besonders verpflichtet, bei Auftragsvergaben auf dem Bausektor gezielt die Forderung nach umweltfreundlichen und gesundheitlich unbedenklichen Baustoffen/ Bauteilen/ Bauarten, die im weitesten Sinne bei der Verwendung Schaden von Mensch und Umwelt abwenden bzw. unvermeidbare Beeinträchtigung minimieren, in den Vordergrund zu stellen. Die Bieter werden daher aufgefordert, beim Angebot von Baustoffen/ Bauteilen/ Bauarten die Umweltbedeutsamkeit zu beachten und ökologische und ökonomische Voraussetzungen so zu berücksichtigen, dass Gewinnung, Herstellung, Nutzung, Unterhaltung und Wiederverwendung der Baustoffe/ Bauteile/ Bauarten im Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit in das Angebot einbezogen werden. Diesbezüglich vorgegebene bestimmte Produkte sind den "Technischen Vorbemerkungen", der Leitbeschreibung, den Positionstexten, sowie den Plänen zu entnehmen. Gleichwertige Produkte nicht nur in technischer, sondern auch in biologischer/ ökologischer Bezugnahme können angeboten werden. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte ist vom AN nachzuweisen. Der Nachweis kann vom AG jederzeit (auch nach Auftragserteilung) verlangt werden. Nicht gleichwertige Produkte dürfen nicht verarbeitet werden. Anforderungen an die Konstruktion Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die den vorgenannten technischen Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Auf Verlangen hat der Bieter bzw. Auftragnehmer die Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der  Produkte in deutscher Sprache unverzüglich vorzulegen. Fertigungsunterlagen Wenn ein örtliches Aufmaß möglich ist, ist dies als Kontrollmaß zu nehmen. Abstimmung und Koordinierung mit angrenzenden Gewerken hat der AN im Zuge der Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung durchzuführen. Hier sei neben der Abstimmung auf den Rohbau und dessen zulässige Bautoleranz hingewiesen. Ein gemeinsames örtliches Aufmaß der zum Planungszeitpunkt vorhandenen Baukörper wird von der ausschreibenden Stelle vorgeschrieben. Nachweise Allgemeines Soweit mit den Nachweisen zum Angebot nicht bereits gefordert, kann der Auftraggeber den Nachweis verlangen, dass für den Einbau vorgesehene Baustoffe, Konstruktionen und die angewandten Verfahren den  Normen und/ oder den geforderten Qualitäten entsprechen. Der Nachweis ist zu erbringen durch: Prüfungszeugnisse amtlicher oder anerkannter Prüfinstitute (z. B. Brandschutz, Schallschutz etc.) bauaufsichtliche Zulassung Gutachterliche Stellungnahmen anerkannter Güteprüfstellen rechnerische oder vergleichbare Nachweise (z. B. Dampfdiffussionsberechnung) Grenz-, Ausfallmuster, Werkanalysen Güteüberwachung nach Bestimmungen oder Zulassungen Anforderungen an die Putzarbeiten Nachstehende Forderungen sind in die EH-Preise einzurechnen, sofern dafür im LV keine eigene Position vorgesehen ist. Leitbeschreibung Angaben zur Ausführung Sämtliche Putzarbeiten sind vollkommen eben, waage-, flucht-, und lotgerecht, sowie rechtwinkelig auszuführen (innerhalb der zulässigen Bautoleranzen). Mauernischen sind mit Winkelschablonen zu putzen. Bis zur Abnahme seiner Arbeiten haftet der Auftragnehmer für alle entsprechenden Schäden. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber und bedarf der schriftlichen Bestätigung. Putzschäden sind ohne zusätzliche Kosten, sauber und nicht sichtbar auszubessern. Alle Flächen, Gegenstände, Einbauteile, besonders Zierelemente, sowie Bauteile aus Stahl, Holz, Glas, Naturstein, Dächer oder Sichtbeton sowie Regenrohre, Fenster, Stahl-Glas-Elemente, Fensterbleche und deren Beschläge, Balkonflächen und dergleichen, die der Gefahr der Verunreinigung oder Beschädigung ausgesetzt sind, müssen durch Abdecken oder Abkleben geschützt werden. Entstandene Beschädigungen sind sofort der Bauleitung zu melden. Führt der AN die Reinigung nicht oder unzureichend aus, wird die Bauleitung diese Arbeit durch Dritte ausführen lassen. Die Kosten werden dem Unternehmer der Putzarbeiten in Abzug gebracht. Der Sockelanschluss sowie andere Anschlussarbeiten sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen. Die Bauleitung hat das Recht einzelne Flächen (Raumgruppen, Flächen, hinter Heizkörpern) oder Fassadenteile vorweg, oder außer der Reihe putzen zu lassen, ohne, dass hierfür ein Anspruch auf besondere Vergütung abgeleitet werden kann. Der AN hat rechtzeitig zu überprüfen: Putzgrund, Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes sämtlicher Wände und Decken, Haftungsmessungen zur Untersuchung der Untergrund- haftigkeit. Werden Beanstandungen an den Vorleistungen geltend gemacht, sind diese sofort und schriftlich der Bauleitung bekannt zu geben. Eine spätere Berufung hierfür wird nicht anerkannt. Zur Beurteilung des gewählten Materials bzw. der gewählten Oberflächenstruktur sind alle Bauteile einschließlich Anschlussbeispiele in Originalstruktur und Farbe zu bemustern. Für die Regelflächen sind drei Putzmuster anzulegen. Einzelgröße mindestens 1,0 qm. Der Zeitpunkt der Bemusterung hat spätestens nach Abruf des AG zu erfolgen und ist so zu wählen, dass keine Verzögerung im Arbeitsablauf eintritt. Die abgenommenen und geprüften Ausführungen und Qualitäten sind der Maßstab für die weiteren Ausführungen. Die Kosten der Bemusterung sind Bestandteil der Leistungen des AN. Fassadenöffnungen für Fenster- und Fenstertüren etc. werden gemäß VOB 18 350 bis 2,50 qm übermessen. Die Instandsetzung beschädigter Leitungen sowie evtl. Freilegungsarbeiten, die durch nicht gemeldete Schäden entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Sämtliche Elektrodosen etc. und später freizulegende Einbauteile sind zu kennzeichnen und von Putzresten zu reinigen. Alle Durchdringungen der Putzflächen (Konsolen, Elektrodosen, Regenrohrhalterungen, Kabel, Blitzschutz etc. ) sind fachgerecht anzuarbeiten bzw. auszusparen. Oben genannte Arbeiten sind so auszuführen, dass keine Putzansätze wahrzunehmen sind. Notwendige Spachtelarbeiten bei den Malerarbeiten gehen zu Lasten des AN. Die Kosten für diese Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers und werden nicht besonders vergütet. Trotzdem durch die Arbeiten verschmutzte Bauteile müssen unverzüglich fachgerecht und spurenlos gereinigt werden. Eckschutzschienen, Putzabschlussstreifen - soweit nicht in eigener Position erfasst - etc. sind in die Putzeinheitspreise einzurechnen. Sie sind in ganzen Stücken einzubauen. Bei Materialwechsel ist eine Putzarmierung aus Kunststoffgittern bzw. Drahtnetzbahnen aufzubringen. Die Leistung ist in die Putzeinheitspreise ein- zurechnen. Vor Beginn der Ausführung sind sämtliche Wände auf Winkelgenauigkeit usw. zu überprüfen. Bei Wannennischen, o.ä. hat sich der AN vor Beginn der Ausführung über die notwendigen Mindestmaße zu informieren. Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Garantie für eine einwandfreie Putzhaftung und Putzqualität. Werden Beanstandungen an den Vorleistungen geltend gemacht, sind diese sofort und schriftlich der Bauleitung bekannt zu geben. Eine spätere Berufung hierauf wird nicht anerkannt. Durch die Bauleitung entnommene Materialproben einschließlich Untersuchung beim Materialprüfamt gehen in allen Fällen zu Lasten des Auftragnehmers. In den Nassräumen darf kein Gipsmörtel verwendet werden. Zu fliesende Flächen müssen so ausgeführt werden, dass ohne weiteres Fliesen geklebet werden können. Nicht geflieste Flächen sind in der normalen Putzstruktur auszuführen, auf den Übergang Fliesen auf Putzfläche ist besonders zu achten. Für die Zeit des Gerüstabbaues hat der AN Sorge zu tragen, dass im Zuge der Abbauarbeiten die Gerüstlöcher der Verankerungen mit Dämmung verfüllt und sauber, farbgleich und ansatzlos verschlossen werden. Jeder Putz darf, wenn in den Positionen nicht anders beschrieben, erst nach Erstarren der vorhergehenden Lage aufgebracht werden. Zur haftsicheren Bindung des Oberputzes muss der Unterputz aufgerauht sein. Sämtliche Meterrisse sind zu schließen. Sonstige Vorbemerkungen Messungen und Höhenangaben Die zur Durchführung der eigenen Leistungen erforderlichen Messungen und Bauabschnürungen sind vom AN zu erbringen. Pro Geschoß steht bauseits eine Höhenangabe / Gebäudeachsen zur Verfügung / Höhenbolzen. Die Maße sind soweit vom Bauablauf möglich vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen bzw. in Koordination mit dem vorhandenen Gewerk festzustellen. Die Baumaßnahme vorangehender Gewerke am Bau, muss dem Baufortschritt entsprechend kontrolliert werden. Abweichungen über den zulässigen Toleranzbereich hinaus sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Geschieht das bis 2 Wochen vor Beginn der Putzarbeiten nicht, so gilt das als Bestätigung, dass die zulässigen Rohbautoleranzen nicht überschritten worden sind. Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten hat der AN sich ferner davon zu überzeugen, dass die Untergrundflächen, Bauteile und angrenzenden Materialien geeignet sind, die vorgeschriebenen Konstruktionsaufbauten bzw. Materialien aufzunehmen. Ferner hat er zu prüfen, ob die Verträglichkeit der zusammengeführten Materialien für die vorgegebene Nutzung geeignet ist. Sind Mängel zu erkennen oder Schäden am fertigen Produkt zu befürchten, ist der AG sofort darauf hinzuweisen. Nachträgliche Einwände und Forderungen sind ausgeschlossen und werden nicht akzeptiert. Schwierigkeiten bei der Anlieferung und Einbau der Konstruktion des AN berechtigen zu keinerlei Mehrforderungen. Grundsätzlich stehen für die Zwischenlagerung auf dem Baugrundstück nur sehr begrenzt oder gar keine freien Flächen zur Verfügung. Es steht bauseits ein Fassadengerüst mit Treppenturm zur Verfügung. Bauseitige, mechanische Höhenaufzüge und Transporthilfen stehen nicht zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat gemäß DIN 18 360 für den Schutz der ausgeführten Leistungen vor Beschädigung und Diebstahl bis zur Abnahme zu sorgen. Muster und Proben Auf Aufforderung sind ohne Berechnung kleine Handmuster von Profilen von 1,0 m Länge, Hölzer, Platten, Bleche bis 1 m² Größe mit verschiedenen Farbmustern bzw. Farbbeschichtungen als Nebenleistung vorzulegen.
4.0. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
5.0 Anlagen - Terminplan v. Januar 2026 - Plananlagen: Übersichtsplan   M 1 / 200 Grundriss  Kellergeschoß  M 1 / 100 Grundriss  Erdgeschoss  M 1 / 100 Grundriss  1. Obergeschoss  M 1 / 100 Schnitt   M 1 / 100 Ansichten Süd / Nord / West / Ost M 1 / 100 Fotodokumentation - Putzarbeiten
5.0 Anlagen
02 Außenputz
02
Außenputz
02.01 Fundamentsanierung / Abdichtung Sockel
02.01
Fundamentsanierung / Abdichtung Sockel
02.02 Außen- / Sanierputzputz
02.02
Außen- / Sanierputzputz
02.03 Sonstige Außenputzarbeiten
02.03
Sonstige Außenputzarbeiten
02.04 Sonstiges - Außenputzarbeiten
02.04
Sonstiges - Außenputzarbeiten
03 Innenputz
03
Innenputz
03.01 Innen - /Sanierputz
03.01
Innen - /Sanierputz
03.02 Sonstige Innenputzarbeiten
03.02
Sonstige Innenputzarbeiten