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01 Tragwerk und dichte Gebäudehülle
01
Tragwerk und dichte Gebäudehülle
Allgemeine Baubeschreibung Veranlassung der Baumaßnahme
Die Peter-Wust-Schule befindet sich im Süd-Westen des Stadtgebietes von Münster im Stadtteil Mecklenbeck. Das Grundstück mit der Flurstück Nr 499, Flur 219, liegt in der Gemarkung Mecklenbeck im Dingbängerweg 80 in 48163 Münster und nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Die Peter-Wust-Schule wird zur vollen Vierzügigkeit erweitert und zur Ganztagsschule ausgebaut. Insgesamt bietet sie dann Raum für ca. 480 Schüler. Das vorhandene Schulensemble gliedert sich in 4 Bauteile:
- Bauteil A: Verwaltung der Schule und Hausmeisterwohnung, Baujahr 1935, steht
unter Denkmalschutz
- Bauteil B+C: Klassenräume, Baujahr 1966
- Turnhalle: Baujahr 2015
Erschließung
Die bestehenden Haupterschließungen der Schule vom Dingbängerweg und von der südlich gelegenen Schlautstiege bleiben bestehen. Zusätzlich erhält die Küche der Mensa im Neubau eine Zufahrt für die Anlieferung über die Schlautstiege. Die ausreichend vorhandenen Parkplätze werden erhalten und können weiterhin über den Dingbängerweg angefahren werden. Stellplätze für Fahrräder, Roller und Scooter werden ergänzt und an beiden Erschließungswegen verteilt.
Funktionale Gliederung / Erweiterung Neubau Bauteil D+ E mit Teilabbruch Anbau Bau C
Die beiden neuen Gebäude sind im Erdgeschoss des Bauteil D Speiseraum mit dem Bauteil C der bestehenden Schule sowie im Bauteil E mit der bestehenden Turnhalle verbunden.
Eine weitere Anbindung im Obergeschoss zwischen Bauteil C und D erschließt den Lesesaal über dem Forum barrierefrei und dient dem Lesesaal als zweiter Fluchtweg.
Beide Neubauten sind im Obergeschoss über eine Brücke verbunden.
Für die Anbindung des Neubau Bauteil D ist der Teilabbruch / Rückbau des bestehenden,
nicht unterkellerten Erweiterungsbau mit Dachboden und Ziegeldeckung des Anbau aus dem Jahr 1979 vom Bestandsgebüde Bau C erforderlich.
In der Erschließungsfigur der Neubauten wechseln die Raumbezüge nach innen zum
Lichthof und zum Außenraum ab, so dass keine Mittelflur - Monotonie entsteht.
Die Erschließung erhält Tageslicht (Seitenlicht / Oberlicht) und dadurch eine hohe Aufent- haltsqualität und ist mehrfach u.a. auch als Lernlandschaft nutzbar. Alle Klassen- und
OGS-Räume im Erdgeschoss der Neubauten erhalten wie im Bestand direkte Ausgänge
zum Schulhof. Das bestehende Schulgebäude wird am Bauteil B mit einem barrierefreien Aufzug ergänzt.
Hauptnutzung der beiden Neubauten sind die Klassenräume für die Erweiterung zur
vollen Vierzügigkeit der Schule und die Betreuungsräume für den offenen Ganztags-
bereich. Ergänzt werden diese Nutzungsbereiche durch eine Küche mit Speiseraum und
den Mehrzweckraum Musik. Im Speiseraum sind 128 Plätzen angeordnet, so dass die
Schüler in drei Schichten essen können. Der Speiseraum und der Mehrzweckraum
Musik sind durch eine mobile Trennwand getrennt und können zu einem größeren Veranstaltungsraum zusammengeschaltet werden. Das Bauteil E wird teilweise für die Technikflächen, den Hausanschlussraum und für Toiletten unterkellert.
Material und Konstruktion
Die Neubauten Bau E+D zur Erweiterung der Bestandsgebäude bestehend aus
2 Baukörpern, die jeweils die Abmessungen von ca. 22 x 29 x 9 m aufweisen.
Beide Baukörper werden mit einem EG und 1.OG ausgebildet, Bauteil E erhält
darüber hinaus noch eine Teil-Unterkellerung von ca. 22,5 x 9 x 3,5 m..
Beide Neubauten werden in ihrer Tragstruktur als zweigeschossige Holz-Element-
bauten mit tragenden Stützen, tragenden Tafelbauwänden, Holz-Verbunddecken-
elementen sowie dem massiven Erschließungskern ausgeführt.
Die Gründung, der Teilunterkellerung, der Bodenplatte sowie die Treppenhauskerne
werden konventionell in Stahlbeton ausgeführt. Die Gründung erfolgt über eine
ca. 2 m tiefe Magerbetonauffüllung bis auf den tragfähigen Grund und über Streifen-
fundamente mit dazwischenliegender Stahlbetonbodenplatte.
Aufgrund des ggf. bis kurz unter die Geländekante anstehenden Schichtenwassers
wird im Baugrundgutachten für nicht unterkellerte Bereiche die Auslegung für Wassereinwirkungsklasse W2.1-E, für unterkellerte Bereiche die Auslegung für Wassereinwirkungsklasse W2.2-E empfohlen.
Die Kellersohle und –außenwände werden daher zusätzlich zu der vom
Bauherren gewünschten Frischbetonverbundfolie in WU-Beton als „weiße Wanne“
ausgeführt.
Die Geschossdecken EG und OG werden als vorgefertigte Holz-Verbundelement-
decken bestehend aus Brettschichtholzbalken mit Brettstapeldecken in einem Balken-
raster in Querrichtung von 1,20 m konzipiert. Die vorgefertigten Deckenelemente
spannen als Einfeldträger über 7,20 m bzw. in der Mensa über 10,80 m und können
mit Elementabmessungen von 1,20 x 7,20 bzw. 10,80 m standardmäßig transportiert
werden.
Vorgefertigte Fassadenelemente werden zwischen den Fassadenstützen eingestellt.
Die umlaufende Auskragung wird an die Fassade angehängt und dient als konstruktiver Holzschutz und Sonnenschutz. Der konstruktive Brandschutz der Holzbaukonstruktion
wird nach Eurocode 5 über eine Bemessung im Brandfall und dem zugehörigen
Abbrand gewährleistet. Der hohe Grad der Vorfertigung der gleichen Elemente,
Stütze – Wand – Decke, soll eine kurze Bauzeit ermöglichen .
Die Neubauten werden als Null-Emissionshaus nach den Gebäudeleitlinie der
Stadt Münster mit extensiv begrüntem Flachdach und mit Photovoltaik realisiert
Innenausbau Möblierung
Innen und außen wird der Charakter der Neubauten durch das Material Holz und
die Konstruktion geprägt.
Für eine schadstoffarme positive Lernumgebung sollen helle Räume, mit hellen
Oberflächen und sichtbarer Holzkonstruktion, Trockenbauwände mit Holzober-
fläche farblos matt lackiert und abwaschbar, sorgen.
Die Größe der Klassen- und Betreuungsräume erlauben unterschiedliche Möblier-
ungen, u.a. Sitzmöglichkeiten entlang der Fassade und dadurch auch unterschied-
liche Lehrkonzepte. Zur Verbesserung der Raumakustik in den Innenräumen
erhalten die Deckenelemente insbesondere in den Flurbereichen Baffeldecken.
Allgemeine Baubeschreibung
Vorbemerkungen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung des Tragwerks (Rohbau, Holzbau) und der dichten Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dachabdichtung).
Normen, Vorschriften und Richtlinien
Grundlage und Vertragsbestandteil für die Planung und Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind
DIN 18 300 Erdarbeiten
DIN 18 305 Wasserhaltungsarbeiten
DIN 18 306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18 308 Drän- und Versickerarbeiten
DIN 18 331 Betonarbeiten
DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18 335 Stahlbauarbeiten
DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18 338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
DIN 18 355 Tischlerarbeiten
DIN 18 357 Beschlagarbeiten
DIN 18 358 Rolladenarbeiten
DIN 18 360 Metallbauarbeiten
DIN 18 361 Verglasungsarbeiten
DIN 18 382 Elektro-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen
DIN 18 384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
DIN 18 459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
sowie alle weiteren infrage kommenden Normen, Vorschriften, Richtlinien, die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller der verwendeten Stoffe und Bauteile sowie deren Zulassungen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweispflicht
Mit Abgabe des Angebotes sichert der AN zu, dass er alle Erschwernisse und
Maßnahmen, die sich aus den vor- und nachstehenden Ausführungen hinsichtlich
der auszuführenden Arbeiten ergeben in die Einheitspreise miteinkalkuliert hat.
Ist für den Bieter erkennbar, dass einzelne Positionen zur Abdeckung des geforderten
Leistungsbildes unvollständig sind oder fehlen, hat er dies der ausschreibenden Stelle
vor Angebotsabgabe mitzuteilen.
Widersprüche in den Verdingungsunterlagen
Im Falle von Widersprüchen gelten die Unterlagen in folgender Rangfolge:
1. Leistungsbeschreibung Langtext
2. Leistungsbeschreibung Kurztext
3. Gutachten und Nachweise
4. Detailpläne Architekt
5. Übersichtspläne Architekt
6. Pläne Fachplaner
Ausführungsunterlagen des AG
Die Ausführungsunterlagen des AG werden nur digital über den Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN hat die Pläne in ausreichender Anzahl selbst und auf eigene Rechnung zu
plotten.
Datenaustauschformate
1. Angebot GAEB DA XML 3.1 DA84
2. Aufmaß GAEB DA11 nach der REB 23.003
3. Pläne PDF-Format
4. Prüfpläne PDF und DWG 2010
5. Dokumentation PDF und DWG 2010
Planungsleistungen des AN
Die vom AN geschuldeten Planungsleistungen sind in den betroffenen Gewerken ausgeschrieben. Die Koordination dieser Leistungen untereinander und unter Berücksichtigung von Prüf- und Freigabefristen obliegt dem AN.
Dies betrifft auch übergeordnete Themen wie ein umfassendes Feuchtemanagement, das unter Holzbauarbeiten ausgeschrieben ist.
Bauablauf / Bauzeitenplan des AN
Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ein Bauzeitenplan auf
der Grundlage der Vertragsfristen zu erstellen. Dies ist Nebenleistung des AN.
Dem AN obliegt dabei die terminliche Koordination von Werk- und Montageplanung, Fertigungsdauer und örtlicher Ausführung seiner Gewerke unter Berücksichtigung von Prüffristen (Planer, Prüfstatiker).
Zusammenarbeit mit anderen AN / Baustellenkoordination
Um eine reibungslosen Bauablauf in Zusammenarbeit mit anderen AN zu gewähr-
leisten, sind rechtzeitig Informationen zur Zusammenarbeit bereitzustellen und
diese in den Bauprozess zu integrieren.
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenkoordinationsbesprechungen, welche
der Auftraggeber regelmäßig durchführt, im Zeitraum seiner eingenen örtlichen
Ausführungen einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die
Besprechungen finden, sofern keine andere Absprachen getroffen werden,
wöchentlich statt.
Vorbemerkungen
Anlagenverzeichnis 01 Bauzeitenplan
01-Bauzeitenplan Stand 09.06.2026
01-pws-vertragsfristen
02 Teilabbruch Anbau Bau C:
02-07_B_Abbr_01.01 Lageplan-Abbruch
02-07 _B_Abbr_01.02 Abbruchplan
02-Bestand Anbau Aula: 7 Pläne Statik zum Baugesuch
02-Artenschutzrechtliche Begehung vom 07.11.2025
03 Baugrund-Gutachten:
03-Baugrundgutachten 27.05.2026
04 Baumbestand
04-20250603_Baumschutzkonzept PWS
04-20250603_Baumschutzkonzept PWS_ANLAGEN I-IV
05 Brandschutzgutachten
05-2025-07-23_A_3338_Peter-Wust-Schule_Brandschutzkonzept
06 Bauphysik
06-37627_waerme01_rev_00
06-37627_LP4_Peter_Wust_Schallschutz_Anforderungen und Positionen
06-PWS - Bauphysik Schallschutz Raumakustik
Pläne Architekt
A-00.02 BE-PLan, M.1:200
Übersichtspläne
A_01.01_GR_EG_BT_D Index B
A_01.02_GR_EG_BT_E Index A
A_02.01_GR_OG_BT_D Index B
A_02.02_GR_OG_BT_E Index A
A_03.01_GR_UG_BT_D
A_03.02_GR_UG_BT_E Index B
A_04.01 gr dachaufsicht BT D Index A
A_04.02 gr dachaufsicht BT E Index A
A_05.01 SHN BT D (B-B, 3-3) Index B
A_05.02 SNT BT E (B-B, 1-1) Index C
A_05.03 SNT BT D+E (C-C, A-A) Index C
A_05.04 SNT BT D (1-1)+BT D (2-2) Index B
A_05.05 SNT BT E (2-2)+BT E (3-3) Index C
A_06.01_ Ansicht Norden_ BT D + E_Index A
A_06.02_ Ansicht Süden_ BT D + E_Index B
A_06.03_ Ansicht Osten_ BT D + E_Index A
A_06.04_ Ansicht Westen_ BT D + E_Index A
A-15.01_Teilansicht
Detailpläne
A-10.02_FS_BT_D+E_Fenster BRH 70 Index A
A-10.03_FS_BT_D+E_Wand Index A
A-10.04_FS_BT_D+E_Blindelement Index A
A-10.05_BT_D_Treppe
A-10.06_BT_E_Treppe
A_10.07_BT_D_E_Außenansicht Kerne BT D und E_2026_50
A_10.08_BT_D_E_Innenansicht Kerne BT D und E_2026_50
Fenster und Außentüren
A-11.01_Fenstertür_2-flg_innen_2026_10 Index A
A-11.02_Fenstertür_1-flg_innen_2026_10 Index A
A-11.03_Fenstertür_2-flg_außen_2026_10 Index A
A-11.04_Außentür_135cm_2026_10 Index A
A-11.05_Tür_119,5cm_2026_10 Index A
A-11.21_FE_BT_D+E_Fenster BRH 70_2026_10 Index A
A-11.22_FE_BT_D_Fenster BRH 95_2026_10 Index A
A-11.23_FE_BT_D+E_Fenster OG_2026_10 Index A
A-11.24_FE_BT_D+E_Fenster_Sonderelement_2026_10 Index A
A-11.25_FE_BT_D+E_Fenster OG_2-flg_2026_10 Index A
A-11.26_FE_BT_D+E_Fenster OG_4-flg_2026_10 Index A
260702 PWS Türliste Außentüren
Brücken
A-12.01_Detail_Brücke_2026_10
A-12.02_Detailplan_Verbindungsbau_2026_10
Pläne Tragwerksplanung
210568 - Statische Berechnung Neubau
Positionspläne
21-0568 - P3f - Gründung BT D-anonym - 18-05-26
21-0568 - P13d - UG+Gründung BT E-anonym
21-0568 - P14c - Gründung BT E-anonym - 18-05-26
Konstruktionspläne
210568 - K1-OG BT D-anonym
210568 - K2-EG BT D-anonym
210568 - K9-Vordach BT D+E-anonym
210568 - K10-Brücke BT D+E-anonym
210568 - K11-OG BT E-anonym
210568 - K12-EG BT E-anonym
Pläne LA und TGA
Bestandsleitungen
251121_PWS_L02_5.6-AP Leitungen Bestand
Grundleitungen Landschaftsbau (LA):
260116_PWS_5.8-AP Schotter Rohbau (M1-250)
260528_PWS_5.0-5.7-AP Leitungen Rohbau (M1-250)
Grundleitungen Gebäude + Fundamentdurchdringungen (TGA):
196-A-_1001_D-GR_FU_HS-2025-50
196-A-_1002_E-GR_FU_HS-2025-50
196-A-_1003_D-GR_FU_E-2025-50
196-A-_1004_E-GR_FU_E-2025-50
196-A-_1005_D-GR_UG_D-2025-50
196-A-_1006_E-GR_UG_D-2025-50
Blitzschutz und Fundamenterder (FU):
196-E-_1005_D-GR_FU_E-2024-50
196-E-_1006_E-GR_FU_E-2024-50
Anlagenverzeichnis
ATV für Bauleistungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
nach DIN 18299
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung
Die Baustelle befindet sich im Dingbängerweg 80 in 48163 Münster.
Die Baustelle kann ausschließlich von der Schlautstiege aus angedient werden.
Flächen für Anlieferung und Zwischenlager (s. BE-Plan mit ca. 200 m2) stehen nur in sehr begrenztem Umfang und nur nach vorheriger Abstimmung gemäß beiliegendem Baustelleneinrichtungsplan südlich des Baufeldes des Neubau D auf dem Grundstück bis zu r Schlautstiegestraße zur Verfügung.
Das Parken innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche ist nicht möglich.
Die Inanspruchnahme darüber hinaus erforderlicher öffentlicher Flächen ist vom AN eigenverantwortlich zu beantragen. Er trägt auch alle damit verbundenen Kosten.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
keine Angaben
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse
Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes durch den Neubau D+E, jeweils
2-geschossig vom EG bis 1.OG, der Neubau E ist Teilunterkellert von der Achse E-G/1-7.
Küche mit Speiseraum im EG sowie neue Klassenzimmer und Betreuungsräume für den offenen Ganztagsbereich.
Gesamthöhe des Gebäudes ca. 10 m.
Geschosshöhe Teilunterkellerung UG ca. 3,55 m, EG 4,03 m und OG 3,855 m.
Siehe auch Baubeschreibung
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Die Schlautstiege ist eine Fahrradstraße; Logistik, Anlieferung, Kran-/Lkw-Verkehre und Sicherungsmaßnahmen sind darauf abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat Verschmutzungen der Zufahrten und sonstigen benutzten Straßen
durch Bau- und Lieferantenfahrzeuge, vor allem bei ungünstigen Witterungsverhältnissen,
ständig zu beseitigen und die hierfür erforderlichen Geräte vorzuhalten und einzusetzen;
dies ist kalkulatorisch zu berücksichtigen.
Park - und Abstellflächen für private PKW stehen innerhalb der Bauzaunfläche nicht zur
Verfügung.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußgänger- verkehr liegt während der Bauzeit bis zur Abnahme der gesamten Dauer der Leistungen uneingeschränkt beim Auftragnehmer.
Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA-1995, die Straßenverkehrsordnung (StVO und VwV-StVO) und die ZTV-SA 97 sind zu beachten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen
Die Einbringung aller notwendigen Baustoffe und Montageelemente erfolgt ebenerdig über die BE-Fläche und die Treppenhäuser. Der AN ist für Transport von Baustoffen und Geräten zu seinen eingenen Einbaustellen selbst zuständig, siehe hierzu u.a. Punkt 0.2.8.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Nachfolgend aufgeführte Baustelleneinrichtungen gemäß BE-Plan werden durch den
AN Tragwerk und dichte Gebäudehülle erstellt und für die später am Bau beteiligten Unternehmen zur Nutzung vorgehalten:
- Baustrom
- Baubeleuchtung
- Bauwasser
Die Kosten des Verbrauchs bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der AN.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Aufenthalts-, Sozial und Lagerräume, welche leicht verschließbar gemacht werden können, können AG-seitig nicht zur Verfügung gestellt werden.
Eine Aufstellung und Vorhaltung von Firmen-Baucontainern
für die eigene Nutzung ist Leistungsumfang und somit Nebenleistung der Auftragnehmer.
Eine Aufstellfläche für max. 8 Container als zweigeschossige Anlage steht im südlichen Grundstücksteil zur Verfügung (s. BE-Plan). Davon sind bereits 4 Container für Zwecke
des AG und als Sanitärcontainer (WC D/H für alle am Bau Beteiligten) belegt.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit; Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Über das Baugrundstück liegt ein Bodengutachten vor, das dieser Ausschreibung beiliegt.
Die für die Kalkulation und die statische Berechnung erforderlichen bodenmechanischen
Kennwerte sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Die Bemessung ist gemäß den Vorgaben des Bodengutachtens auszulegen.
Bemessungswasserstand: 60,00 müNN
Duchlässigkeitsbeiwerte: siehe Gutachten, Regenwasserversickerung ist nicht durchführbar.
Wasserhaltung: ist im Zuge der Erdarbeiten vorgesehen
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern; Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern; Ergebnisse von Wasseranalysen
siehe 0.1.9
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
PVC-haltige Produkte sind auszuschließen.
Es dürfen nur FSC- oder PEFC-zertifizierte Hölzer eingebaut werden.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall
Die Abfallentsorgung ist Sache des Auftragnehmers, in dessen Bereich Abfälle, Schutt und Abwasser anfallen.
Der Bieter versichert durch seine Unterschrift unter diesem Angebot, dass er Abfälle, Schutt und Abwasser ausschließlich bestimmungsgemäß entsorgen wird.
Der Bauschutt und alle vom Auftragnehmer herrührende Abfälle sind täglich zu sammeln und von der Baustelle abzufahren. Sämtliche Verpackungsmaterialien sind vom Auftragnehmer zurückzunehmen.
Es ist zu beachten, dass Bauschutt und Abfälle nach den jeweiligen örtlichen gesetzlichen Bestimmungen nach Abfallart getrennt zu entsorgen sind. Auf der Baustelle darf kein Abfall verbrannt werden.
Weiterhin verpflichtet sich der AN, außerhalb von den dafür vorgesehenen Aufenthaltsräumen auf der Baustelle nicht zu essen und keine Nahrungsmittelreste einschl. Verpackungen zu hinterlassen.
Falls der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung zu Lasten des Auftragnehmers anderweitig durchführen zu lassen. Bei mehreren beteiligten Auftragnehmern bleibt eine Aufteilung der Kosten dem Auftraggeber vorbehalten.
Die Entsorgung ist im Auftragsfall nachzuweisen.
Bei Abbruch von Gefahrenstoffen (Schadstoffen) sind die entsprechen TRGS bei den Ausführungsarbeiten sowie Anmeldefristen bei den zuständigen Behörden einzuhalten.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
Die Baustelle liegt neben Wohn-, Büro- und Einzelhandelsgebäuden.
Beeinträchtigungen durch Baulärm und/oder Erschütterungen sind daher zu vermeiden oder, wenn nicht zu vermeiden auf das Mindestmaß zu reduzieren. Bei der Wahl der zum Einsatz kommenden Geräte und Maschinen sind alle Maßnahmen zur Lärmreduzierung und zur Vermeidung von Erschütterungen zu ergreifen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Ebenso soweit wie möglich zu vermeiden sind Staub- und Schmutzentwicklungen.
Schutzzeiten für den Teilabbruch des Anbau vom Bestandsgebüde Bau C:
Aufgrund der Schutzzeiten vom 28.2. bis 1.10. eines Jahres nach dem Protokoll
der Artenschutzrechtliche Begehung ist für das geplante Abbruchzeitfenster innerhalb der v.g. Schutzzeit für Teilabbruch des Anbau vom Bestandsgebäude Bau C eine erneute Prüfung (Auffinden von geschützten Tieren) und Abbruchfreigabe durch einen vom AG
beauftragten Fachgutachter und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster erforderlich.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Im Vorfeld der Neubaumaßnahme wurden entsprechend dem Baumschutzkonzept
als vorbereitende Geländeherrichtung von, auf den Schulgelände vorhandenen
57 Bäumen, bauseits 25 Baume (Nr. 5,7-19,29,31-37 und 40-42) im Bereich des
Neubau-Baufed nach dem BE-Plan gefällt, deren Wurzeln werden ausgefräst
und entsorgt. Das Neubaubaufeld Bau E+D wird dabei ebenfalls freigeräumt, d.h. alle Oberflächenbefestigungen und Aufbauten im Baufeld wie Pflaster, Asphalt, Leuchten, Fahradbügel, Sitzsteine etc einschließlich die ca. 20 cm starke auszukofferrnde
humose Oberbodenschicht werden dabei mit ausgebaut.
Baum-Schutz:
Um Schäden an den verbleibenden Baumbestand zu vermeiden werden
in unmittlbar dem Baufeld angrenzenden Bereichen diverse Baumschutzmaßnahmen
ausgeführt, hierzu gehört auch der unverrückbar geschlossene Baum-Schutzaun.
Diese Baumschutzmaßnahme entsprechend dem Baumschutzkonzept erfolgen
über Leistungspositionen des AN Tragwerk und dichte Gebäudehülle.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Es werden keine öffentlichen Verkehrsflächen in Anspruch genommen.
Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Aufstellung des Bauzauns entlang der Schlautstiege gemäß beiliegendem BE-Plan sowie alle darüber hinaus erforderlichen Maßnahmen sind Sache des AN.
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser-
und Versorgungsleitungen
siehe 251121_PWS_L02_5.6-AP Leitungen Bestand
Über darüber hinaus vorhandene Leitungen hat sich der AN eigenverantwortlich zu informieren.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und - soweit bekannt - deren Eigentümer
siehe 251121_PWS_L02_5.6-AP Leitungen Bestand
Über darüber hinaus vorhandene Leitungen hat sich der AN eigenverantwortlich zu informieren.
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen
zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampf-
mittel erfüllt wurden
Eine 1. Kampfmittelsondierung der gesamten Grundstücksgeländeoberfläche wird
von KBD erbracht.
Im Zuge der Erarbeiten der Baugruben wird vom Rohbaugewerk eine 2.Kampfmittel-
sondierung für das gesamte Baufeld der Baugrubensohle des Bau D + E einschl.
projizierte Grundfläche der Böschungsbereiche erbracht.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Der AG und der von ihm beauftragter befähigter Dritte (SiGeKo) hat die Umsetzung und Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen sowie der einschlägigen Richtlinien der BG der einzelnen AN zu kontrollieren. Weiter die gegenseitige Gefährdungen, bzw. die Gefährdung Dritter durch Ein- / Anweisungen und AN übergreifende Koordination zu vermeiden.
Der AN hat in geeigneter Form den Personaleinsatz, den Geräteeinsatz, die Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen und den Arbeitsfortschritt zu dokumentieren. Der Bauleitung / dem SiGeKo sind alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaft bleibt davon unberührt.
Notwendige Zuleitungen für Strom sind von einer bauseits vorhandenen Unterverteilung selbst herzustellen. Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung hat der AN zu sorgen. Maschinen und Geräte für die Ausführung dürfen nur eingesetzt werden, wenn die vorgeschriebenen Wartungs- und Prüfintervalle eingehalten sind. Der AN hat die für seinen Arbeitsbereich erforderlichen Brand- bzw. Explosionsschutzmaßnahmen zu treffen.
Die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich ist verboten. Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind aufzufangen und vom AN zu entsorgen.
Der AN hat der Bauleitung / dem SiGeko Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtsführenden und Ersthelfer vor Ort mitzuteilen, sowie des Beauftragten für Sicherheit und Arbeitsschutz im Unternehmen.
Die bauseitigen Sicherheitseinrichtungen (Geländer, Abdeckungen etc.) dürfen nicht verändert bzw. abgebaut werden. Ist dies zur Ausführung der Arbeiten notwendig, so muss eine Abstimmung wegen eventuell notwendiger Ersatzmaßnahmen mit der Objektüberwachung erfolgen.
Bei Nichtbefolgung von sicherheitstechnischen Anweisungen können Mitarbeiter der Baustelle verwiesen / kann die Baustelle eingestellt werden, alle daraus resultierenden Kosten durch Verzögerung bei der Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme, einschl. Ausbau und Freianlagen, gehen zu Lasten des AN.
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle
keine Angaben
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
keine Angaben
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Als bauseitige Vorleistung werden als Vorbereitende Maßnahmen des Herrichten
der Geländeoberfläche durch den Landschaftsbau nach dem o.a. Punkt 0.1.14 bis
zur UK der auszukoffernde humose Oberbodenschicht im Baustellenbereich des
Neubau Bau D+E dem AN Rohbau übergeben.
Des weiteren wird die 1.Kampfmittelsondierung durch den KBD lt. o.a. Pkt. 01.18
im Vorfeld ausgeführt. Für die 2. Sondierung enthält das Rohbau-LV im Zuge der
Erdarbeiten eine separate Leeistungsposition im BE-Titel.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
keine Angaben
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer
keine Angaben
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen
Während dem Ausführzungszeitraum
- der beiden Neubaugebäude Bau D, E
(siehe im BE-Plan mit Bauzaun umschlossener Baubereich)
wird der Schulbetrieb im
- Bestandsgebäude Bau A, B, C
(siehe im BE-Plan gekennzeichneter Bereich)
fortgeführt. Hierzu wird im Zuge der Rohbaubaustelleneirichtung der Baubereich vom
Schulbereich mittels einem Bauzaun voneinander getrennt,
Aufgrund dessen sind nachfolgend beschriebene Erschwernisse zum Schutz gegen
Baulärm und Baustaub bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Schutz gegen Baulärm:
Beeinträchtigungen durch Baulärm und/oder Erschütterungen sind daher zu vermeiden
oder, wenn nicht zu vermeiden auf das Mindestmaß zu reduzieren. Bei der Wahl der
zum Einsatz kommenden Geräte und Maschinen sind alle Maßnahmen zur Lärmredu-
zierung und zur Vermeidung von Erschütterungen zu ergreifen.
Schutz gegen Baustaub in den Bestandsgebäuden:
Ebenso soweit wie möglich zu vermeiden sind Staub- und Schmutzentwicklungen.
Dies gilt insbesondere für Abbruch-, Spachtel- und Schleifarbeiten. In den Bestands-
gebäuden unterliegen auch diese Leistungen den nachfolgenden Einschränkungen.
Grundsätzlich sind rechtzeitig (in der Regel 1 Woche) vor Beginn lärmintensive
Arbeiten wie Bohr- Trenn-, Säge- und sonstige Abbrucharbeiten sowie besonders schmutzintensive Arbeiten schriftlich anzuzeigen und mit der Schule über die
Bauleitung abzustimmen.
Vom Auftraggeber kann aus betriebstechnischen Gründen verlangt werden, dass Vertragsleistungen (insbesondere lärmintensive oder ansonsten den Betriebs-
ablauf störende Arbeiten) in betriebsarme Zeiten verschoben werden müssen.
Aus diesem Grund wird als Regelarbeitszeit werktags von 6.00 bis 20 Uhr für
die o.a. Arbeiten vereinbart.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben
keine Angaben
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen
keine Angaben
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
keine Angaben
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung
keine Angaben
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten
keine Angaben (Traggerüste A sind Nebenleistung)
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
keine Angaben
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat
keine Angaben
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen
keine Angaben
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen
Alle Stoffe und Bauteile müssen frei von umweltbelastenden Stoffen sein
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Eignungs- und Gütenachweise der verwendeten Produkte werden in Form einer Dokumentation verlangt. Bauaufsichtliche Zulassungen oder Zulassungen im Einzelfall sind vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind
keine Angaben
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten
keine Angaben
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe
keine Angaben
0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür den Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt
keine Angaben
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
keine Angaben
0.2.19 Mitwirken beim Erstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation
keine Angaben
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
keine Angaben
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und
die Funktionsfähigkeit hat (vgl. § 13 IV 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag
keine Angaben
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Abrechnung von Leistungen
Nach DIN 18299 Nr.5 sind die Leistungen aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistungen diesen Zeichnungen entspricht (siehe LV-Pläne).
Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden oder verdecken spätere Bauteile diese,
sind die Leistungen gemeinsam mit der Bauleitung örtlich aufzumessen. Der Auftrag-
nehmer hat rechtzeitig eine gemeinsame Feststellung zu beantragen (Nachricht
spätestens 2 Werktage vor Aufmaß).
Aufmaße / Mengenberechnungen
Nach VOB Teil B § 14 und §16 hat der Auftragnehmer (AN) seine Leistungen prüfbar abzurechnen welche eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muß.
Hierzu gehört, daß Aufmaßblätter eine fortlaufende Nummerierung haben; die Positions- nummer mit Kurzbezeichnung, Ort, Baustelle, Datum und Unterschrift sind auf den Aufmaßen zu vermerken.
Im Aufmaß ist zu den Mengen jeder Position der Verweis auf den entsprechenden Ort
sowie die Abrechnungsunterlage (ebenfalls fortlaufend zu nummerierende z.B. AU-01)
wie z.B. Zeichnungen, Skizzen und andere Belege anzugeben.
Aus der Abrechnungsunterlage müssen alle Mengenansetzungen ersichtlich lesbar vorgehen. Handschriftliche Aufmaßabstriche sind in maßstäblichen Abrechnungs- zeichungen vorzunehmen.
Die prüfbaren Aufmaße sind nebst den Abrechnungsunterlagen der Bauleitung gemäß Baufortschritt zeitnah zur Prüfung vorzulegen.
Es sind nur Originale der Bauleitung vorzulegen; Kopien von Aufmaßen, Liefer- und Wiegescheinen werden nicht akzeptiert.
Rechnungen
Rechnungen werden beim AG digital und zusätzlich bei der Objektüberwachung digital und 1-fach auf Papier eingereicht zur Prüfung eingereicht.
Bei Rechnungsstellung müssen der Bauleitung alle gemeinsamen, d.h. von beiden Seiten anerkannten Aufmaße sowie aller dazu erforderlichen Abrechnungsbelege im Original vorliegen. Werden Rechnungen ohne geprüftes Aufmaß vorgelegt, gilt die Rechnung als nicht prüfbar.
ATV für Bauleistungen
01.17 Fenster, Außentüren, Oberlichter
01.17
Fenster, Außentüren, Oberlichter