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1. Allgemeines
Die Firmengruppe Schütt und Sohn hat von der SAGA Hamburg den Auftrag für den Neubau eines Wohnquartiers in Hamburg-Finkenwerder, Pamirweg 11a–11d, 15–37 und 18–36 erhalten.
Auf dem Grundstück werden sechs Bestandswohngebäude sowie die Garagenanlagen und das Kesselhaus abgebrochen. Anschließend entstehen fünf Neubauten (Haus A bis E) ohne Kellergeschoss auf einer Pfahlgründung.
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Kampfmittelsondierung der Verdachtsflächen im Bereich der Abbruchbaugruben, der Neubauten einschließlich 1,00 m umlaufend, der Bombenblindgänger-Verdachtspunkte und der Bombentrichter.
Das Grundstück wird über den Pamirweg erschlossen und grenzt im Osten an das Finkenwerder Fleet, im Süden an den Westerdeichgraben.
2. Vorhandenes Gelände & Örtliche Bedingungen
Bei den Bestandsgebäuden handelt es sich um dreigeschossige Wohnblöcke aus den 1960er Jahren in Massivbauweise aus Stahlbeton und Mauerwerk. Das Erdgeschoss ist als Hochparterre ausgeführt, das Untergeschoss liegt ca. 1,50 m unter Gelände. Die Gebäude sind auf Stahlbeton-Bohrpfählen gegründet. Diese Altpfähle verbleiben nach dem Abbruch im Baugrund und sind bei der Auswertung der Messdaten als Störkörper zu berücksichtigen.
Die Geländeoberkante liegt im Baufeld bei ca. +1,6 bis +3,1 mNHN.
Leitungsfreiheit kann nicht erklärt werden:
Im Baugrund befinden sich stillgelegte Leitungen der Bestandsbebauung.
Die Leitungen zum Pumpwerk Hamburg Wasser sowie die Interimsleitungen zur Versorgung des 2. Bauabschnitts bleiben in Betrieb.
Im Grundstück verlaufen Grunddienstbarkeiten von Hamburg Wasser.
Die Lage bekannter Leitungen ist vor Beginn der Arbeiten anhand der Leitungspläne zu prüfen. Wo Leitungen nicht auszuschließen sind, sind die Bohransatzpunkte von Hand vorzuschachten.
Auf dem Grundstück befindet sich ein umfangreicher, teilweise geschützter Baumbestand. Die Wurzelbereiche der zu erhaltenden Bäume sind in Abstimmung mit dem Baumgutachter zu schützen.
Die beengten Zufahrtsverhältnisse über den Pamirweg sowie der Betrieb der angrenzenden, bewohnten Bebauung sind einzukalkulieren.
3. Kampfmittelverdacht
Für das Grundstück liegt eine Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung der GEKV mit folgenden Daten vor:
Stellungnahme BIS/F046-24/03031_1 vom 11.06.2024 mit Lageplan im Maßstab 1:1.000
Aktualitätsabfrage vom 23.02.2026 ohne Änderungen
Innerhalb des Grundstücks bestehen folgende Verdachtsflächen:
4 Flächen mit allgemeinem Bombenblindgängerverdacht aufgrund eines Bombentrichters
Flächen mit allgemeinem Bombenblindgängerverdacht (rot-weiß schraffiert)
Die grün schraffierten Flächen sind nach Luftbildauswertung ohne Hinweis auf Kampfmittel und werden nicht sondiert.
4. Boden- und Grundwasserverhältnisse
Das Grundstück wurde durch Kleinrammbohrungen und Drucksondierungen untersucht. Maßgebend sind:
Baugrund- und Gründungsgutachten der HPC AG, Projekt-Nr. 2403898, vom 26.11.2024
Stellungnahme Nr. 1 der HPC AG vom 13.08.2025
Der Baugrund ist wie folgt aufgebaut:
An der Geländeoberkante stehen bis ca. 3,6 m unter Gelände aufgefüllte Böden an, teilweise mit Fremdbestandteilen wie Ziegel- und Betonresten.
Darunter folgen weiche Klei- und Torfschichten mit einer mittleren Mächtigkeit von ca. 7,2 m, örtlich bis ca. 10 m.
Darunter folgen tragfähige Sande.
Der Bemessungswasserstand liegt lt. Gutachten auf Höhe der Geländeoberkante. Mit Grund- und Stauwasser ist bereits in geringer Tiefe zu rechnen.
Die Klei- und Torfschichten wirken als hydraulische Trennschicht. Das Bohrverfahren und die Verfüllung der Bohrungen sind vor Ausführungsbeginn mit dem Baugrundgutachter abzustimmen, insbesondere im Hinblick auf Setzungen.
Beprobung, Analyse und Entsorgung von Aushub sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.
5. Technische Grundlagen & Sondierverfahren
Grundlage der Leistungen sind die Kampfmittelverordnung Hamburg (KampfmittelVO) und die Technische Anweisung des Kampfmittelräumdienstes Hamburg (TA-KRD) in der ab 31.03.2026 gültigen Fassung.
Der AN muss im Register geeigneter Unternehmen nach 10 Abs. 2 KampfmittelVO geführt sein. Er stellt für die gesamte Dauer der Arbeiten eine verantwortliche Person mit Befähigungsschein nach 20 SprengG.
Der Bombenhorizont wird durch die verantwortliche Person festgelegt. Als Richtwert gilt die Unterkante der Weichschichten zzgl. 1,00 m in die tragfähigen Sande (TA-KRD Pkt. 5.1.1.2). Die Bohrteufe der Bohrlochsondierung liegt mindestens 1,00 m unter dem Bombenhorizont (TA-KRD Pkt. 5.4.3).
Der Bohrlochabstand richtet sich nach dem vor Ort ermittelten Signal-Rausch-Verhältnis. Bei geringem Störrauschen beträgt er max. 1,50 m im gleichseitigen Dreieck bei einem Reihenabstand von max. 1,30 m. Bei erhöhtem Störrauschen, z. B. durch Altpfähle, Bewehrungsreste oder Bauschutt, ist der Abstand zu verringern.
Die baubegleitende Kampfmittelsondierung ist nur dort vorgesehen, wo eine systematische Sondierung nicht zielführend ist. Sie führt nicht zur Aufhebung des Kampfmittelverdachts im Verdachtsflächenkataster.
6. Bauablauf
Die Ausführung erfolgt in zwei Bauabschnitten:
Der Verdachtspunkt VP 3 liegt im Baufeld der neuen Trafostation, die vom AG errichtet wird. Die Freigabe ist vorrangig und vor deren Baubeginn herzustellen.
7. Schnittstellen
Der Abbruchunternehmer stellt die Abbruchsohle als Arbeitsebene her. Er übernimmt auch den seitlich bereitgestellten Aushub zur weiteren Verwendung bzw. Entsorgung.
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
georeferenzierte Lagepläne als DWG mit Neubauten, Pfahlplan und Bestand
die GEKV-Stellungnahme
die vorliegenden Leitungspläne
Die notwendigen Abstimmungen mit dem Abbruchunternehmer, dem Pfahlunternehmer, dem Baugrundgutachter und der umwelttechnischen Fachbegleitung sind einzukalkulieren.
Bei Kampfmittelfunden sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen. Der KRD und der AG sind unverzüglich zu verständigen. Die Beseitigung erfolgt durch den KRD.
8. Aufmaß und Abrechnung
Die Sondierbereiche sind vor Beginn gemeinsam mit dem AG festzulegen und aufzumessen.
Tagessätze und Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger Anordnung durch den AG und gegen täglich gegengezeichnete Rapporte vergütet.
9. Dokumentation
Die Räumstellendokumentation ist gem. TA-KRD Pkt. 7 laufend zu führen. Tagesberichte sind dem AG wöchentlich zu übergeben.
Nach Abschluss jedes Bauabschnitts erstellt der AN die Freigabeunterlagen gem. TA-KRD Pkt. 9:
Ergebniszusammenfassung
Freigabebericht mit Anhang
Lageplan im Lagestatus 310 (EPSG 25832)
Geodaten
Die Unterlagen sind spätestens 4 Wochen nach Räumende digital bei der GEKV einzureichen. Eine vollständige Kopie erhält der AG.
10. Vollständigkeitsprüfung
Es wird empfohlen, sich vor der Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse und Randbedingungen zu informieren.
Das Angebot umfasst alle zur Ausführung der beschriebenen Leistungen notwendigen Leistungen einschließlich der Grund- und Nebenleistungen.
Der Bieter hat bemerkte Unvollständigkeiten, fehlende Eindeutigkeit und Anomalien in den Ausschreibungsunterlagen und mitgelieferten Unterlagen dem Auftraggeber mitzuteilen.
11. Sicherheit, Bauleitung
Die Gesetze und Verordnungen des Unfallschutzes, die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der BG sowie die DGUV Information 201-027 sind einzuhalten. Den Maßgaben des SiGeKo ist Folge zu leisten.
Die Räumstelle ist gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
Der AN hat eine verantwortliche Person nach 20 SprengG mit Entscheidungsbefugnis zu benennen, die während der Arbeiten ständig vor Ort ist.
Es ist ein Bauanlauftermin vor Ort durchzuführen, mit dem AN, dem AG und dem Abbruchunternehmer.
1. Allgemeines
01 Kampfmittelsondierung
01
Kampfmittelsondierung
01.01 1. Bauabschnitt
01.01
1. Bauabschnitt
01.02 2. Bauabschnitt
01.02
2. Bauabschnitt