trockene Feuerlöschleitung
P68
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Projektbeschreibung Projektbeschreibung Geplant ist die Errichtung einer Wohnanlage mit 46 Wohnungen verteilt auf 6 Etagen in der  Prinzenallee 86A in 13359 Berlin-Wedding. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über ein zentrales Treppenhaus, in dem eine Aufzugsanlage für die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen vorgesehen ist. Das Objekt hat keine Tiefgarage und wird auf einer Bodenplatte errichtet. Die Ausführung des Vorhabens erfolgt in zwei Bauabschnitten. Größe / Bauwerksabmessungen: gem. Planunterlagen im Anhang Allgemeine Angaben zur Konstruktion: Die Gebäude werden in vorwiegend vorgefertigter Holzmassivbauweise errichtet. Die nicht-tragenden Außenwände bestehen aus Holzrahmenelementen mit entsprechender Dämmung und witterungsgeschützter Außenbekleidung. Die Innenwände bestehen aus Holzmassivelementen sowie Trockenbauwänden. Die Decken werden als Massivholzdecken (Brettsperrholz) ausgeführt. Die Dachkonstruktion ist als Schrägdach sowie Flachdach vorgesehen. Balkonanlagen werden als vorgehängte Konstruktionen, z. B. in Stahlbauweise, umgesetzt. Das Treppenhaus sowie Teile des Hauseingangs bestehen aus Beton-Vollfertigelementen. Ausführungstermine: Baubeginn Bodenplatte:    Oktober 2025 Baubeginn Hochbau:         Februar 2026 Baubeginn Ausbau:           April 2026 Einzelfristen bzw. weitere Fristen nach Absprache / Festlegung mit der Bauleitung. Ausführungspläne: P68_P68_N_BRS_P_SC_01_trockene Feuerlöschleitung P68_P68_G_HLS_P_SC_03_Grundleitungen
Projektbeschreibung
Geltende Vorschriften und Regelwerke Geltende Vorschriften und Regelwerke Für die Ausführung sämtlicher Leistungen gelten diezurZeitderAbnahmeallgemein anerkannten Regeln derTechnik,insbesondere alle EU-Vorschriften, alle DIN-Vorschriften, alle einschlägigen Gewerbe- und Brandschutz-Bestimmungen, alle einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit, die Unfallverhütungsvorschriften,dieHerstellerhinweise,dieVDI-,VDE-undVDS-Bestimmungen, alle Vorschriften der Berufungsgenossenschaft. Die vereinbarten Einheitspreise sind Festpreise und schließen die Vergütung von Nebenleistungen mit ein. Eine Gleitklausel für Lohn-, Material-, Geräte- und Stoffkosten wird nicht vereinbart.
Geltende Vorschriften und Regelwerke
Technische Spezifikationen – Produktwahl Technische Spezifikationen – Produktwahl Es wird gefordert, dass die Bauausführung den Anforderungen des Effizienzhaus-40-Standards sowie des Baustandards „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ entspricht. Dieser umfasst das Effizienzhaus 40 (EH 40) in Verbindung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) nach dem BNG System. Der Auftragnehmer (AN) hat sicherzustellen, dass sämtliche für den Nachweis dieser Standards erforderlichen technischen Angaben, Prüfprotokolle und Dokumentationen vollständig und termingerecht erstellt und dem Auftraggeber (AG) bzw. den beauftragten Nachweisführenden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere Nachweise zu verwendeten Materialien, Anlagentechnik, bauphysikalischen Kennwerten sowie zu Ausführungsdetails, die für die Bestätigung der EH-40- und QNG-PLUS-Konformität erforderlich sind. Weiterhin ist vom AN nachzuweisen, dass mindestens 50 % der eingesetzten Holz- und Holzwerkstoffe durch ein gültiges FSC- oder PEFC-Zertifikat die nachhaltige Forstwirtschaft belegen. Darüber hinaus hat der AN sämtliche materialrelevanten Nachweise für die Zertifizierung nach dem BNG-System bereitzustellen. Verwendete Materialien müssen zudem den Kriterien der QNG-Anlage 313 entsprechen. Entsprechende Nachweise sind dem AG im Zuge der Angebotsabgabe und Schlussdokumentation nach Ausführung vorzulegen. Sofern in den Leistungsverzeichnissen bestimmte Fabrikate, Hersteller oder Produkttypen benannt sind, erfolgt dies zur eindeutigen Beschreibung der geforderten Qualität, Funktionalität und Ausführungsweise. Es können teilweise auch gleichwertige Produkte anderer Hersteller angeboten und verwendet werden, sofern diese in technischer, gestalterischer und qualitativer Hinsicht den beschriebenen Anforderungen vollumfänglich entsprechen. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung bzw. des Auftraggebers dürfen abweichende Produkte nicht eingebaut werden. Die Verwendung nicht freigegebener Ersatzprodukte kann zur kostenpflichtigen Mängelbeseitigung führen.
Technische Spezifikationen – Produktwahl
Baustellengemeinkosten und Sauberkeit auf der Baustelle Sauberkeit auf der Baustelle Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen seiner Leistungserbringung anfallenden Abfälle, Verpackungsmaterialien und sonstigen Müll ordnungsgemäß und auf eigene Kosten zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Entsorgung selbst vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer in voller Höhe belastet.
Baustellengemeinkosten und Sauberkeit auf der Baustelle
Dokumentation Dokumentation Der Auftraggeber verwendet zur Abwicklung des gegenständlichen Bauvorhabens eine Projektabwicklungssoftware namens „Dalux“ (im Folgenden kurz „Software“). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Unterstützung einer effizienten Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den anderen am Projekt Beteiligten sowie zur Sicherstellung einer einheitlichen Dokumentation die vom Auftraggeber bereitgestellte Projektabwicklungssoftware „Dalux“ zu verwenden. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer hierfür die erforderlichen Zugriffsrechte sowie eine angemessene Einweisung und Unterstützung zur Verfügung.
Dokumentation
Gewerkspezifische Vorbemerkungen Allgemeines: Der Anbieter hat sich vor Abgabe des Angebotes einen umfassenden Überblick über die Baumaßnahme zu verschaffen. Produktangaben Jegliche Produktangaben sind in der Zusammenfassung am Ende des LVs vollständig einzutragen. Schnittstellenliste Vom AN und der örtlichen Bauleitung sind folgende Schnittstellen zu organisieren: - mit der ausführenden Elektrofirma sowie Elektroplanung - der ausführenden Baufirma sowie Architekten, Bauleitung - mit der Dachdeckerfirma (bezüglich Dachdurchführungen) Dokumentationsunterlagen Dokumentationsunterlagen sind mit ausreichendem Vorlauf zur Abnahme dem Bauherrn folgende Unterlagen zu übergeben: Bestandsunterlagen, Hinweis: Die Abnahme erfolgt in mehreren Schritten, minimal Rohbau- und Fertigabnahme. Bedienungs- und Wartungsunterlagen für die eingebauten Anlagenteile Folgende Pläne liegen dem LV als Kalkulationsgrundlage vor und sind den Unterlagen beigefügt: siehe Vorbemerkung Planunterlagen Dalux Bemusterung von Baustoffen und Anlagenkomponenten Auf Wunsch des AG hat der AN Muster und Probestücke der zur Montage vorgesehenen Bauteile, Baustoffe vorzulegen.
Gewerkspezifische Vorbemerkungen
technische Vertragsbedingungen 1.1 Ausführungsunterlagen siehe Planunterlagen Dalux Der Auftragnehmer erhält einen Zugang auf die Planungsplattform Die Erstellung von Mehrausfertigungen von Ausführungsunterlagen ist Sache des AN. Auf der Grundlage dieser Unterlagen ist die Montage- und Werkplanung zu erstellen. Änderungen, die sich während des Baufortschrittes ergeben, werden nicht besonders vergütet. Vom AN sind folgende Pläne zu liefern: Montage-/Werkpläne 1.2 Koordination und Abstimmung mit anderen Gewerken In einer separaten Besprechung sind die vom AG übergebenen Ausführungspläne zusammen mit den anderen am Bau beteiligten Gewerken auf Schnittstellen und Kollisionen zu prüfen. Die Koordination und Durchführung des Termins liegt in der Verantwortung des AN. Die Montageplanung des AN ist entsprechend umzuschreiben. Der AN stellt den anderen Gewerken sämtliche benötigte Unterlagen (z.B. Skizzen, technische Daten, Angaben zu Vorleistungen) zur Verfügung, inkl. Erstellung eines Kabelplans bzw. Kabelliste mit Kabeltyp, Kabelquerschnitt, allen erforderlichen Leistungsdaten. 1.2a Abnahmebedingungen Die Abnahme der vertraglich geschuldeten Bauleistungen erfolgt in mehreren Stufen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: a. Abnahme von verdeckten Leistungen: Leistungen, die im weiteren Bauablauf durch andere Gewerke oder Bauteile verdeckt werden, sind vor dem Verdecken als Teilleistung zur Abnahme anzumelden. Die Anmeldung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine Prüfung und Abnahme durch den Auftraggeber (AG) ohne Behinderung des Bauablaufs möglich ist. Unterbleibt die Anmeldung, gehen die Kosten für eine eventuell erforderliche Freilegung zu Lasten des Auftragnehmers (AN). b. Rohbauabnahme: Nach Fertigstellung des Rohbaus findet eine förmliche Rohbauabnahme statt. Der AN hat den Termin für die Rohbauabnahme mit einer Frist von mindestens 12 Werktagen shriftlich beim AG anzumelden. Zur Rohbauabnahme müssen alle die Rohbauleistungen betreffenden Dokumentationen und Nachweise, insbesondere Material- und Prüfzeugnisse, vorliegen. c. Abnahme nach Fertigstellung (Schlussabnahme): Die förmliche Abnahme der fertiggestellten Gesamtleistung (Schlussabnahme) ist vom AN schriftlich zu beantragen. Der Antrag auf Abnahme ist dem AG mit einer Frist von mindestens 12 Werktage vor dem gewünschten Abnahmetermin zu übermitteln. Zur Schlussabnahme sind dem AG vollständig und geordnet die folgenden Unterlagen zu übergeben: Sämtliche Prüfprotokolle und Messprotokolle Dokumentationen der technischen Anlagen, inklusive Einstellwerten Bedienungs- und Wartungsanleitungen Fachunternehmererklärungen für alle relevanten Gewerke Bestands- und Revisionspläne Das vollumfängliche Vorliegen dieser Unterlagen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Abnahme. Fehlen zur Schlussabnahme wesentliche Unterlagen, so gilt die Leistung als nicht abnahmereif und die Abnahme kann vom AG verweigert werden. Die Abnahme gilt in diesem Fall als nicht erfolgt. Alle aus einer hieraus resultierenden Verzögerung entstehenden Kosten trägt der AN. 1.3 Prüfung der örtlichen Gegebenheiten Sämtliche für die Ausführung relevanten Maße aus den Ausführungsplänen sind vor Beginn der Installationsarbeiten vor Ort zu überprüfen. Zusätzlich ist zu prüfen ob sämtliche Aussparungen und Durchbrüche entsprechend den Aussparungsplänen ausgeführt wurden. Fehlende Aussparungen sind beim AG anzuzeigen. Sollten Aussparungen oder Durchbrüche vom AN ausgeführt werden so sind diese vorab vom AG freizugeben. 1.4 Befestigungssysteme Jede Verbindung der Anlagentechnik mit dem Baukörper ist körperschallisoliert auszuführen.
technische Vertragsbedingungen
49 Brandschutz
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Brandschutz
49.01 trockene Feuerlöschleitung
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trockene Feuerlöschleitung

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