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26 Feuerlöschanlagen APH
26
Feuerlöschanlagen APH
Baubeschreibung Bauvorhaben:
Neubau eine Seniorenresidenz mit 119 vollstationären
Pflegeplätzen, 25 Wohnungen und einer Tagespflege mit
21 Plätzen
Auftraggeber:
Cureus West GmbH
Karl-Breuing-Str. 4
45770 Marl
1.1. Projektbeschreibung
1.2. Lage des Grundstücks
Der Standort des zu errichtenden Bauvorhabens befindet
sich in Korbach.
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Poststraße 1-3
34497 Korbach
1.1.3. Bestand
Das Grundstück ist unbebaut, bzw. zum Zeitpunkt der
Erd- & Entwässerungsarbeiten sind Abbrucharbeiten
fertiggestellt und das Grundstück geräumt.
1.1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 4 - geschossige Gebäude (KG, EG, 1.OG,
SG) ist mit einem Flachdach geplant.
1.1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über
Poststraße.
1.2. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften der derzeit gültigen
Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen DIN-Vorschriften, Normen und
Gesetzgebung
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung:
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen:
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition):
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis:
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition:
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf:
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN - Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist.
Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantvortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Die Ausführungspläne können nach Absprache bei der Firma Cureus West GmbH eingesehen werden.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.)
Allgemeine Vorbemerkungen
Auszug Brandschutzkonzept 8.5 Feuerlöscher
Für das Gebäude sind Feuerlöscher erforderlich. Grundlage für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ist die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2.
Im vorliegenden Fall sollen aufgrund der besonderen Art der Nutzung und der vorliegenden Abweichungen vom Baurecht darüber hinausgehend die Regeln des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften BGR 133 zur Festlegung der Löschmitteleinheiten verwendet werden, die gegenüber der ASR A2.2 zu einer höheren Anzahl von Löschmitteleinheiten führen.
Die Anzahl der notwendigen Feuerlöscher wird in Abhängigkeit von der Gefährdung gemäß DIN EN 3 über das Löschvermögen eines einzelnen Feuerlöschers bestimmt. Um die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöschertypen (z. B. Brandklasse A und B) vergleichen zu können, wurde die Hilfsgröße "Löschmitteleinheit" eingeführt. Somit ist es möglich, die Leistungsfähigkeit von Feuerlöschern mit unterschiedlichem Löschvermögen addieren zu können.
Abb. 34 Löschmitteleinheiten nach BGR 133
Die Brandgefährdung wird gemäß BGR 133 bei der vorliegenden Nutzung als ?mittel? eingestuft.
Es wird empfohlen, Wasser- oder Schaumlöscher einzusetzen. Pulverlöscher sollten wegen der Folge-
schäden möglichst vermieden werden.
Es sind mindestens die folgenden Löschmitteleinheiten (LE) anzuordnen:
- Kellergeschoss 853,28 m² 63 Löschmitteleinheiten
- Erdgeschoss 2.046,31 m² 122 Löschmitteleinheiten
- 1. Obergeschoss 2.015,81 m² 121 Löschmitteleinheiten
- Staffelgeschoss 1.511,14 m² 97 Löschmitteleinheiten
In der Nutzungseinheit ?Küche? wird zusätzlich ein Feuerlöscher der Brandklasse F (Fettbrände) vorgehalten. Im Bereich von Technikräumen (Elt.-Räume) sind CO2-Löscher vorgesehen.
Die Feuerlöscher müssen gut zugänglich (z. B. in der Nähe der Notausgänge, sichtbar und griffbereit in einer Griffhöhe von ca. 1,10 m über dem Fußboden angebracht werden und müssen ohne Hilfsmittel benutzbar sein. Die einschlägigen Vorschriften zur Prüfung und Wartung der Feuerlöscher sind zu beachten.
Vorschläge für die Platzierung der Feuerlöscher können den Brandschutzplänen (Anlage) entnommen werden. In Summe muss bei Addition der Löschmitteleinheiten aller FeuerlöscherSymbole gemäß den Brandschutzplänen mind. die o. g. Summe der Löschmitteleinheiten je Geschoss erfüllt sein (z. B. 1. und 2. Obergeschoss: 10 Feuerlöscher á mind. 10 LE + 1 Feuerlöscher mit mind. 6 Lösch- mitteleinheiten = 106 LE). Die endgültige Anordnung der Feuerlöscher kann den Flucht- und Rettungsplänen entnommen werden, die im Rahmen der Ausführungsplanung nach DIN ISO 23601 erstellt werden
Auszug Brandschutzkonzept
Anlagen Folgende Unterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei
22G048-1-APH Korbach
BSLP_APH Korbach_2022-06-30
BSP_APH Korbach_EG_2022-06-30
BSP_APH Korbach_KG_2022-06-30
BSP_APH Korbach_OG_2022-06-30
BSP_APH Korbach_SG_2022-06-30
BSP_APH Korbach_X Gesamt_2022-06-30
Anlagen
26.1 Feuerlöschanlagen
26.1
Feuerlöschanlagen
26.2 Beschilderung
26.2
Beschilderung
26.3 Wartung Feuerlöscheinheiten
26.3
Wartung Feuerlöscheinheiten
26.4 Stundenlohnarbeiten
26.4
Stundenlohnarbeiten