Bewehrung
P5 - Neubau Bürogebäude Sparkasse Bad Tölz - Wolfratshausen
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Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplanes), andernfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern. Weitere erforderliche Flächen sind durch den Auftragnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist der gesamte Arbeitsbereich des AN aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zulässig; Einrichtungen, die diese Nutzung erlauben sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. T 2. Vorleistungen/Vorarbeiten Die Leistungen des AN werden teilweise parallellaufend zu den weiteren Ausbauarbeiten ausgeführt. Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur termin- und qualitätsgerechten Herstellung der Leistungen erwartet. T 3. Unfallverhütung/Sicherheit Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten. Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen. Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten. Der Zugang zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten. Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Melde-Einrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein. Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen. Begleitend zu den Rohbauarbeiten wird ein Fassadengerüst entlang der Außenwände bis auf Höhe Dachrand aufstellt, das auch für Folgearbeiten geeignet ist. T 4. Materialqualitäten Es sind ausschließlich DIN-konfome Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden. Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/Prüfberichten zu belegen. T 5. Bauzustände/Kran Für vom Auftragnehmer aufgrund der gewählten Bauverfahren bzw. des gewählten Bauablaufes erzeugte Bauzustände sind ggf. nach Bedarf bzw. nach Aufforderung durch Bauleitung oder Statiker Standsicherheitsnachweise in prüffähiger Form (3-fach) zu erstellen und mit ausreichendem Vorlauf (mind. 2 Wochen) vor der Ausführung zur Prüfung einzureichen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die endgültigen Kranstandorte sind frühzeitig durch den Auftragnehmer mit der Bauleitung und dem Statiker abzustimmen. Die statische Berechnung für Kranfundamente ist vom Auftragnehmer zu erstellen und dem Prüfingenieur zur Freigabe vorzulegen. Sofern Kranfundamente in das Gebäude integriert werden, müssen vom Auftragnehmer entsprechende Schal- und Bewehrungspläne unter Berücksichtigung der auftraggeberseits erstellten Schal- und Bewehrungspläne der Bodenplatte erstellt und ebenfalls dem Prüfingenieur zur Freigabe vorgelegt werden. Für Deckenöffnungen der Kranturmdurchführungen sind vom Auftragnehmer Pläne für das nachträgliche Schließen der Öffnungen auf der Grundlage der jeweiligen Schal- und Bewehrungspläne des Tragwerkplaners zu erstellen und dem Prüfingenieur zur Freigabe vorzulegen. Sämtliche Aufwendungen wie vor beschrieben, sowie zusätzliche Bewehrungen, Rückbiegeanschlüsse, Schraubmuffen, Fugenbänder, Abschalungen o. ä. Einbauteile infolge der Bauzustände/Kranaufstellung sind in die entsprechenden Positionen der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. T 6. Ausführung von Betonarbeiten/Schalungen Zusätzlich zu den Festlegungen nach den gängigen Normen (DIN 1045 ) wird auf eine der Witterung angepasste Betonnachbehandlung hingewiesen. Der Betonzuschlag ist auf die vorgesehene Bewehrung und die vorgesehenen Einbauteile abzustimmen. Bei normal bewehrten Bauteilen ist ein Größtkorn von 32 mm zulässig, bei hochbewehrten Bauteilen (z. B. Stützen) ist ein Größtkorn von 16 mm einzusetzen. Bei wasserundurchlässigen Bauteilen ist mit erhöhter Bewehrungsdichte zu rechnen. Arbeitsfugen sind rauh auszuführen, d. h. mit Streckmetall o. ä. Material abzuschalen. Die Abstände der Arbeitsfugen sind nach den geltenden Vorschriften festzulegen. Zu Betonsorten siehe Punkt 3 Materialqualitäten. Für das Einbetonieren von Fugenbändern/Fugenblechen sind Betonsorten mit Größtkorn <= 8 mm vorzusehen. Auf die Gefahr der Entmischung ist bei der Verarbeitung zu achten. Insbesondere für Decken ist auf eine saubere Oberfläche (Untersicht) ohne Beschädigungen (Schalung), Nester, Grate, Absätze, Versprünge und Lunker  zu achten. Die Decken werden anschließend nur noch gespachtelt und gestrichen bzw. in Teilbereichen abgehängt. Mehraufwendungen für die Fertigoberflächen, die über eine Spachtelung geringer Dicke hinausgehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Oberseiten von Decken wird auf die Einhaltung der Ebenheitstoleranzen gem. DIN 18201/18202 hingewiesen. Für die Oberfläche der Bodenplatten sind erhöhte Toleranzen einzuhalten (flächenfertig geglättet). Die Decken sind nach Angabe des Statikers bis zu 0,5 % zu überhöhen. Die Wand-, Stützen-, Unter- und Überzugoberflächen sind ebenfalls ohne Grate, Absätze, Verprünge, Nester, Lunker und größere Poren auszuführen; die Schalung ist mit geordneten Stößen und Fugen auszuführen. Ortbetonwände werden nicht geputzt sondern nur noch gespachtelt und gestrichen. Alle Oberflächen welche nur noch gespachtelt werden sind nach dem Ausschalen mittels Schleifgerät an den Stößen und im Bereich schadhafter Schalung zu bearbeiten, so dass keinerlei Betonüberstände (erhaben) gegenüber der Fläche mehr vorhanden sind. Mehraufwendungen für die Fertigoberflächen, die über eine Spachtelung geringer Dicke hinausgehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Schalung ist mit neuwertigen Systemschalungen, einschließlich neuwertiger Schalhaut, auszuführen. Der Bauherr behält sich die Bemusterung der angebotenen bzw. verwendeten Schalungssysteme vor. Spätestens zum Bietergespräch sind entsprechende Refernzobjekte durch den Bieter zu benennen. Sämtliche Ankerstellen sind mit systemzugehörigen Verpressmassen vollständig zu schließen, so dass alle Anforderungen des Brand-, Schall- und Feuchteschutzes gewährleistet sind. Fertigteiloberflächen (z. B: Brüstungen-Innenseiten, Treppenuntersichten) sind grundsätzlich anstreichfertig herzustellen, d. h. erforderliche Spachtelarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmer Alle sichtbaren Kanten sind durch Dreikantleisten zu brechen. Sofern vom Architekt vorgegeben sind die Kanten "scharf", d.h. ohne Dreikantleiste, herzustellen. In der Tiefgarage sind die Aussenecken im Bereich der Fahrwege und Stellplätze mit verstärkten Dreikantleisten (Ecke "gefast/gebrochen" - Schenkellänge ca. 3 bis 4 cm) zu kalkulieren, für die Ausführung maßgebend sind jedoch die detailierten Angaben in den Bewehrungsplänen. An Abdichtungs-Abkantungen sind grobe Dreikantleisten einzusetzen bzw. die Kanten geeignet zu brechen. Abdichtungshochzüge sind mit Hohlkehle auszuführen. Alle wandartigen Träger müssen so lange unterstützt werden, bis die darüberliegende Decke ihre Nennfestigkeit erreicht hat. Die Art der Unterstützung ist nach den Lastangaben des Statikers und den jeweiligen Geschosshöhen zu wählen. Deckenränder bei Kranturmdurchführungen sind während der Bauphase dauerhaft bis auf die Bodenplatte zu unterstützen. Eventuell überstehende Bewehrungen sind zu schützen. Bei bauseitig in die Betonbauteile während der Schalungs- und Bewehrungsarbeiten eingelegten Elektroleerrohren und -einbauteilen ist der Auftragnehmer hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere für Materialtransporte mit Kran, Angaben zur Einmessung, Baufreiheit für den ausführenden Monteur, Beseitigung von Hindernissen (störende Bewehrungen) etc.. Sämtliche Mauerstärken bzw. Spannstellen in Betonbauteilen sind entsprechend den Anforderungen Wasserdichtigkeit, Schallschutz und Brandschutz - i.d.R. zumindes voll mit Betonquellmörtel verpresst - auszuführen. Halfenschienen (auch bauseitig verlegte bzw. bauseits beigestellte) sind nach dem Ausschalen zu reinigen, Styroporfüllungen und Nägel sind zu entfernen. Etagen, Bauabschnitte, Bauteile oder Bautakte sind spätestens 4 Wochen nach Herstellung des letzten zugehörigen Betonierabschnittes vollständig beräumt und besenrein an die Nachfolgegewerke zu übergeben (ausgenommen erfoderliche Abstützungen / Notstützen). Die vorgenannten Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. T 7. Ausführung von Bewehrungen Auf die ordentliche und saubere Lagerung von Betonstahl (Schutz gegen Verunreinigungen) ist zu achten. Bei Rückbiegeanschlüssen sind die Montagerichtlinien der Hersteller sowie das Merkblatt "Rückbiegen" des DBV zu beachten. Insbesondere ist darauf zu achten, daß für das Rückbiegen geeignetes Werkzeug verwendet wird. Für das ausgeschriebene nachträgliche Einbohren von Bewehrungen müssen die ausführenden Personen eine entsprechende Zulassung gemäß der Vorgaben der Hersteller besitzen. Die Mengenverteilung Stab-/Mattenstahl ist nicht bindend; Änderungen des Mengenverhältnisses berechtigen nicht zu Mehrforderungen. T 8. Ausführung von Dämmung/Abdichtungen Außenliegende Fundamente und Wände werden mit einer Oberflächenabdichtung versehen oder als weiße Wanne ausgeführt. Die Kelleraussenwände erhalten i.d.R. eine Perimeterdämmung. T 9. Fertigteile Werden vom Tragwerksplaner vorgesehene Ortbetonbauteile vom Auftragnehmer als Betonfertigteile bzw. -halbfertigteile ausgeführt so müssen vom Auftragnehmer alle hierfür erforderlichen Elementpläne (4-fach) erstellt und beim Statiker, Architekt und Prüfingenieur zur Freigabe eingereicht werden werden. Die notwendige Ortbetonbewehrung ist auf Grundlage der freigegebenen Bewehrungspläne umzustellen bzw. anzupassen. Falls erforderlich muß der Auftragnehmer zu den geänderten Bauteilen eine statische Berechnung auf der Grundlage der vorhandenen Statik erstellen und beim Prüfingenieur zur Freigabe einreichen. Alle Aufwendungen aus der Umstellung von Ortbetonbauteilen in Fertigteile bzw. Halbfertigteile, auch Planungsaufwendungen, Statikaufwand, Prüfkosten, zusätzliche Bewehrungen, Mehrstahl für Aufbetonschicht etc. werden nicht gesondert vergütet und sind vom Auftragnehmer zu tragen. T 10. Abrechnungshinweise Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen. Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen. Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers. T 11. Bauseitige Leistungen Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung. Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen. Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten
Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetonfertigteile Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetonfertigteile Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetofertigteile FT 1. Oberflächenqualität Grundsätzlich ist für alle Fertigteile eine einwandfreie Sichtqualität zu liefern. Die Anforderungen sind jeweils in den Positionen näher definiert. Die Oberflächen werden i.d.R. im Endzustand nicht mehr behandelt, auch nicht gestrichen. FT 2. Ausführung, Montagehilfen, Einbauteile Sämtliche Hilfsmittel, Einbauteile und Befestigungen für das werksseitige Handling und die Montage sind in die Fertigteile einzubauen. Diese Bauteile werden nicht gesondert vergütet. Es ist eine Montageanweisung/Montageplanung zu erstellen aus der alle notwendigen Maßnahmen für die Montage vor Ort hervorgehen. Die in der Statik angesetzten Montagebehelfe sind zu beachten/umzusetzen. Sämtliche Aufwendungen für Abstützungen, Rüstungen, Abspannungen, Befestigungen, Hilfsunterstützungen, Vergussfugen und  -hülsen und andere Montagevorrichtungen sind in die Angebotspreise einzurechnen. Ggf sind noch andere Einbauteile einzubauen; diese werden im LV dann als Zulage ausgeschrieben. FT 3.1 FT-Sützen mit angeformten Fundamenten Für die Stützen mit angeformten Fundamenten ist eine verstärkte Sauberkeitsschicht als Montagegrundlage vorzusehen. Die Fundamente sind mittels Zentrierkegel o.ä. auf diese Sauberkeitsschicht aufzusetzen und höhenmäßig auszurichten. Anschließend wird die Fuge zwischen Sauberkeitsschicht und Fundament-UK kraftschlüssig mit geeignetem, auf die Belastung abgestimmten Vergussmörtel durch entsprechende Einbringöffnungen/Vergussrohre vergossen. Die vorgenannten Aufwendungen sind in die Angebotspreise einzurechnen. FT 3.2 FT-Fassaden- und Sockelplatten Für die Sockelplatten ist die erforderliche Montageabstützung einschl. sämtlicher Einbauteile in die Angebotspreise einzurechnen. Die Einbauteile sind oberflächennah nicht rostend auszuführen und nach Montage mit geeignetem dauerhaften Material oberflächenbündig zu verschließen. Die Fugen sind direkt nach dem Betonieren/der Montage zu reinigen/auszuwaschen und mit geeignetem Material bzw. nach Vorgaben der Statik abzudichten/nachzuverfugen sowie auf den gesamten Querschnitt zu verfüllen. Die Fugen sollen nach Bearbeitung Sichtqualität haben. Erforderliche Ergänzungsbewehrung in den Fugen ist unter den Positionen für Bewehrung Ortbeton abzurechnen. Die innenseitige Fugenverfüllung ist nach Abstimmung mit der Bauleitung auf den späteren Endzustand abzustimmen (z. B. zurückversetzte Ausführung wegen nachträgl. dauerelast. Verfugung oder bündiger Mörtelverschluss). Bei längerem offenen Stehen/direkter Bewitterung sind die Fugen nach Abstimmung mit der Bauleitung außen dauerhaft regendicht zu verschließen. FT 3.3 FT-Spannbeton-Unterzüge/-Spannbeton-Verbundunterzüge/-Spannbeton- Abfangträger Für die Unterzüge/Abfangträger ist die Verbindung mit benachbarten Fertigteilen und Ortbetonbauteilen in die Angebotspreise einzurechnen, also Verschraubungen, Vergussfugen, Auflagerplatten, Elastomerelager (sofern nicht in der Position angegeben), Schubbolzen, Knaggen, Dorne mit Vergussrohren etc. Erforderliche provisorische Unterstützungen für den Bauzustand sind ebenfalls einzurechnen. Erforderliche Ergänzungsbewehrung in den Fugen oder im angrenzenden Deckenbereich ist unter den Positionen für Bewehrung Ortbeton abzurechnen. Starre Fugen zu angrenzenden Bauteilen sind mit geeignetem Material abzudichten und direkt nach dem Betonieren zu reinigen/auszuwaschen und anschließend nachzuverfugen. Die Fugen sollen nach Bearbeitung Sichtqualität haben. Die Fugenverfüllung ist nach Abstimmung mit der Bauleitung auf den späteren Endzustand abzustimmen (z. B zurückversetzte Ausführung als Schattenfuge oder bündiger Mörtelverschluss) FT 3.4 FT-Winkelstützwände Für die Montage von Winkelstützwänden ist ggf. eine verstärkte Sauberkeitsschicht in die Angebotspreise einzurechnen. Fugenverfüllungen sind nach Abstimmung mit der Bauleitung auf den späteren Endzustand abzustimmen (z. B. zurückversetzte Ausführung wegen nachträgl. dauerelast. Verfugung oder bündiger Mörtelverschluss). Bei längerem offenen Stehen/direkter Bewitterung sind die Fugen nach Abstimmung mit der Bauleitung außen dauerhaft regendicht zu verschließen. Ft 3.5 FT - Stahlbeton-Treppen Für die Treppen ist ein Konsolauflager bzw. Fußauflager in die Angebotspreise einzurechnen. Sonstige Einbauteile siehe entsprechender Titel. Erforderliche provisorische Unterstützungen für den Bauzustand sind ebenfalls einzurechnen. Fugen zu angrenzenden Bauteilen (Konsolauflager, Wände) sind dauerhaft gegen Eindringen von Schmutz und Schutt zu schützen, z. B. durch entsprechende Fugeneinlagen (Schöck-Fugenplatte o. glw.). Auf die Vermeidung von Schallbrücken wird besonders hingewiesen. Schallbrücken werden als wesentlicher Mangel betrachtet.
Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetonfertigteile
03 Betonbau
03
Betonbau
03.14 Bewehrung
03.14
Bewehrung
03.15 Einbauteile
03.15
Einbauteile