00 Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen
00.01 Allgemein Ausschreibungsbedingungen
Allgemein Ausschreibungsbedingungen
00.10 Allg.Bes.Techn. und rechtl.Vorbemerkungen
Allg.Bes.Techn. und rechtl.Vorbemerkungen
00.99 Firmenmäßige Unterfertigung
Firmenmäßige Unterfertigung
32 Konstruktiver Stahlbau
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Qualitätsanforderungen:
Stahlbauarbeiten werden entsprechend der (den) ausgeschriebenen Ausführungsklasse(n) gemäß ÖNORM in einer für die Fertigung der Konstruktionsteile sowohl größenmäßig als auch von der Kran-, Maschinen- und der Prüfgeräteausstattung her geeigneten Betriebsstätte ausgeführt.
1.1 Verankerungen:
Stahlkonstruktionen werden auf vom Auftraggeber hergestellten Verankerungen (z.B. Ankerteile, Gewindestangen) versetzt. Der Unterguss oder Verguss erfolgt durch den Auftraggeber.
2. Maßtoleranzen:
Es gelten die in der ÖNORM EN 1090-2 festgelegten Toleranzen.
3. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
alle Positionen gelten ohne Unterschied der Höhen
Kosten der für die Stahlbaumontage erforderlichen mobilen Aufstiegshilfen (z.B. Hubsteiger, Scherenbühne)
Arbeitsgerüste, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse
eine Werkstoff-Prüfbescheinigung wird für alle Positionen gemäß ÖNORM EN 1090-2 erbracht
das Verkeilen und/oder Verschrauben der Stahlkonstruktionsteile
das Erstellen von fertigungsspezifischen Unterlagen für den eigenen Gebrauch (z.B. Einzelteilzeichnungen, Schweißpläne, Schachtelpläne) gemäß Richtlinie für Zeichnungen im Stahlbau des Österreichischen Stahlbauverbandes; eine Übergabe der Unterlagen an den Auftraggeber wird gesondert vereinbart
die Montage auf Fundamenten u. Ziegelbestandsmauerwerk einschl. ev. erforderlicher Futterbleche.
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Qualitätsanforderungen:
Stahlbauarbeiten werden entsprechend der (den) ausgeschriebenen Ausführungsklasse(n) gemäß ÖNORM in einer für die Fertigung der Konstruktionsteile sowohl größenmäßig als auch von der Kran-, Maschinen- und der Prüfgeräteausstattung her geeigneten Betriebsstätte ausgeführt.
1.1 Verankerungen:
Stahlkonstruktionen werden auf vom Auftraggeber hergestellten Verankerungen (z.B. Ankerteile, Gewindestangen) versetzt. Der Unterguss oder Verguss erfolgt durch den Auftraggeber.
2. Maßtoleranzen:
Es gelten die in der ÖNORM EN 1090-2 festgelegten Toleranzen.
3. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
alle Positionen gelten ohne Unterschied der Höhen
Kosten der für die Stahlbaumontage erforderlichen mobilen Aufstiegshilfen (z.B. Hubsteiger, Scherenbühne)
Arbeitsgerüste, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse
eine Werkstoff-Prüfbescheinigung wird für alle Positionen gemäß ÖNORM EN 1090-2 erbracht
das Verkeilen und/oder Verschrauben der Stahlkonstruktionsteile
das Erstellen von fertigungsspezifischen Unterlagen für den eigenen Gebrauch (z.B. Einzelteilzeichnungen, Schweißpläne, Schachtelpläne) gemäß Richtlinie für Zeichnungen im Stahlbau des Österreichischen Stahlbauverbandes; eine Übergabe der Unterlagen an den Auftraggeber wird gesondert vereinbart
die Montage auf Fundamenten u. Ziegelbestandsmauerwerk einschl. ev. erforderlicher Futterbleche.
32.03 Stahlbau, nach Profilart
32.11 Diverse Konstruktionen lndustriebau
Diverse Konstruktionen lndustriebau
32.90 Regieleistungen