Metallbau
OCS Neubau Firmenzentrale Fertigungsgebäude mit Verwaltung und Tiefgarage
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Beschreibung des Bauvorhabens Die NaSa Immobilien GmbH hat die Arbeitsgemeinschaft kurz ARGE Neubau OCS Bochum mit der schlüsselfertigen Herstellung Ihres neuen Firmenstandortes in Bochum beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft Neubau OCS Bochum organisiert sich wie folgt: Technische Geschäftsführung Runkel Hochbau GmbH Hessische Straße 10-12 57074 Siegen Kaufmännische Geschäftsführung OTTO QUAST Fertigbau GmbH Weidenauer Str. 265 57076 Siegen OCS errichtet an dem neuen Standort in Bochum auf dem ehemaligen Opel-Gelände eine neue Firmenzentrale. Das Gebäude wird Bereiche für Entwicklung und Fertigung sowie klassische Büroorganisation enthalten. Über ein repräsentatives Foyer als Haupteingang zu allen Bereichen sind auch Besprechungs- und Schulungsräume zu erreichen. Büro- und Verwaltungsnutzung gliedern sich im OG1 und OG2 um einen begrünten Dachgarten mit Terrasse. Das Untergeschoss wird für eine regelmäßige Andienung mit kleinen LKW (7,5 to) ausgelegt und beinhaltet neben Flächen für Kommissionierung, Entsorgung und Technik auch eine Tiefgarage für PKW. Es entstehen ca. 7.500 m² Nutzfläche im gewerblichen und ca. 5.000 m² im kaufmännischen Bereich. Baubeginn:    ca. Januar 2026 Fertigstellung:   Mitte 2028 / Ende 2028 Adresse:   OCS Optical Conrtol Systems GmbH    Robert-Bosch-Straße 12    44806 Bochum Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Herr Luca Frederic Sting Tel.:   0271-695 184 Mobil:   0151-53161545 E-Mail:    luca.sting@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsbestandteile 1.1. Allgemein Verträge zwischen der ARGE Neubau OCS (Auftraggeber, "AG") und ihren jeweiligen Nachunternehmern (Auftragnehmer, "AN") kommen nur durch schriftlichen Vertragsabschluss oder durch schriftliche Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung des AG zustande. 1.2. Vertragsgrundlage Für Verträge zwischen AG und AN ist die Anwendung der VOB/B, die Einbeziehung der VOB/C und die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG für Nachunternehmerverträge vereinbart. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN gelten nicht. Sofern nicht anders benannt, gelten die einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik. 2. Baustellenorganisation & -logistik 2.1. Bauleiter AG und AN werden im Rahmen des Bauvorhabens durch die im Vertrag oder vor Baubeginn benannten Bauleiter vertreten. Die Bauleiter sind jeweils bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und als Vertreter der Parteien an der Abnahme teilzunehmen. Der Bauleiter des AN darf nur nach vorheriger Zustimmung des AG ausgetauscht werden. Der AG wird die Zustimmung erteilen, wenn der neue Bauleiter persönlich und fachlich gleichermaßen geeignet ist. Der AN muss dafür sorgen, dass entweder der Bauleiter oder jedenfalls ein hinreichend zuverlässiger und geeigneter Polier oder Vorarbeiter während der jeweiligen Arbeitszeiten stets auf der Baustelle anwesend ist. 2.2 Entsorgung von Abfällen Der AN entsorgt den bei seinen Arbeiten anfallenden Abfall (insbesondere Verpackungsmaterialien und Bauschutt) jeweils unverzüglich. Er hinterlässt die Baustelle stets und insbesondere vor Wochenenden oder sonstigen Unterbrechungen in ordnungsgemäß gesäubertem Zustand. Wenn der AN trotz Aufforderung nebst Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme den vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, hat der AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen jeweils auf Kosten des AN im Wege der Ersatzvornahme durchführen zu lassen. 2.3. Baustellenordnung Die jeweils gültige Baustellenordnung des Generalunternehmers ist verbindlich einzuhalten. Verstöße können zum Baustellenverweis führen. Die Baustellenordnung regelt u.a.: - Zutrittskontrollen und Ausweisregelung. Vorstellung und Einweisung in die Baustelle durch die örtliche Bauleitung - Verhaltenspflichten (z. B. Rauchverbot, Alkoholverbot) - PSA-Pflichten (Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhe) - Ordnung und Sauberkeit - Verhalten bei Unfällen und Gefahren 2.4. Logistik Anlieferungen sind mit der Bauleitung frühzeitig abzustimmen. Zwischenlagerung ist nur auf zugewiesenen Flächen gestattet. Gerüste und Aufzüge sind nach Absprache mit dem GU mitnutzbar. Baustrom und Bauwasser werden zentral bereitgestellt. Sozialräume wie z.B. Toiletten sind gemeinsam mit anderen Gewerken zu nutzen. Ordnung und Hygiene sind sicherzustellen. Leistungen Dritter sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Gegenseitige Absprachen mit Nachbargewerken über Schnittstellen sind unverzichtbar. 2.5 Aufenthalts- und Materialcontainer Aufenthalts-, Pausen- und Materialcontainer dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung aufgestellt werden. Der Standort ist so zu wählen, dass Bauabläufe, Verkehrswege, Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten nicht beeinträchtigt werden. Die Container sind in ordnungsgemäßem, sauberem und sicherem Zustand zu halten. Aufenthaltscontainer sind ausschließlich für Pausen und Verwaltungszwecke zu nutzen; eine Nutzung zu Übernachtungszwecken ist untersagt. In allen Containern gilt Rauch- und Alkoholverbot. Materialcontainer sind klar zu kennzeichnen, verschlossen zu halten und so einzurichten, dass die Lagerung den anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Gefahrstofflagerung) entspricht. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Container einschließlich Fundamentierungen oder Aufstellhilfen restlos und fristgerecht vom AN zu entfernen. Eventuell verursachte Schäden am Untergrund oder an baulichen Anlagen sind auf Kosten des AN fachgerecht zu beseitigen. 3. Ausführungsbedingungen 3.1. Bauleistungserbringung durch Subunternehmer Die Vergabe von Leistungen des AN an Subunternehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AG erteilt die Zustimmung, wenn dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Er darf die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel an der erforderlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des potenziellen Subunternehmers bestehen. Der AN bleibt auch im Falle der Vergabe von Leistungen an einen Subunternehmer ausschließlicher Vertragspartner des AG und Schuldner der nach Maßgabe des Vertrags zu erbringenden Leistungen. 3.2. Bautagebuch (BTB) Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und zu Händen des Bauleiters des AG eine wöchentliche Durchschrift zu erteilen. Die Übergabe des BTB erfolgt unaufgefordert. 3.4. Arbeitszeiten Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen Arbeitszeiten (werktags 7:00 bis 18:00 Uhr) durchzuführen. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung. Die Bauzeit ist dem verbindlichen Bauzeitenplan zu entnehmen. Der AN hat seine Leistungen termingerecht und mit Blick auf Schnittstellen zu anderen Gewerken zu koordinieren. 4. Technische Hinweise 4.1. Materialien Die in den Leistungsverzeichnissen genannten Materialien sind verbindlich oder durch gleichwertige Produkte mit Zustimmung des AG ersetzbar. Es gelten die technischen Merkblätter der Hersteller. Vor Ausführung sind Bemusterungen oder Musterflächen ggf. anzulegen. Der AN wendet nur geeignete und gegebenenfalls zugelassene Baustoffe und Bauverfahren an. Nach der Leistungsbeschreibung oder nach dem Gesetz erforderliche Baustoffprüfungen lässt der AN auch ohne besondere Aufforderung von staatlich anerkannten Prüfstellen durchführen. Deren Entscheidung ist für ihn verbindlich. Oberflächenqualität, Toleranzen und technische Vorgaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, den DIN-Normen und der VOB/C. Vor Ausführung sind die Maße vor Ort zu überprüfen. 4.2. Informations- und Prüfungspflichten Der AN ist stets verpflichtet, auf für ihn erkennbare Fehler, Widersprüche oder Lücken in den Vertragsunterlagen hinzuweisen. Das gilt auch für durch den AG nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailzeichnungen. Solche Unterlagen erhält der AN vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Zuge des jeweiligen Baufortschritts. Der AG stellt über die Projektphase einen Planerserver zur Verfügung, auf welchem die aktuellste Ausführungsplanung abrufbar ist. Der AN hat sich eigenständig auf der Plattform nach dem aktuellsten Stand zu erkundigen. Abweichungen zum geschlossenen Vertrag sind anzuzeigen und mit einem Angebot über die zusätzliche oder entfallene Leistung zu untermauern. Vor der Ausführung muss das Angebot beauftragt werden. Vom AN nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailpläne erhält der AG rechtzeitig zu Händen seines Bauleiters zur jeweiligen Freigabe. Anlässlich der Freigabe wird lediglich die Übereinstimmung der nach Maßgabe der Pläne zu erbringenden Leistungen mit den generellen vertraglichen Vorgaben zur Art der Ausführung geprüft. Gegenstand der Prüfung des AG ist nicht die bautechnische oder sonstige Eignung der in den Plänen des AN vorgesehenen Ausführung. Die Freigabe der Pläne beinhaltet keinen Verzicht auf etwaige Mängelansprüche für den Fall, dass sich die Ausführung nach Maßgabe der Pläne als mangelhaft erweist. 4.3. Qualitätssicherung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ständige Eigenkontrolle der Ausführung sicherzustellen. Aufmaße sind nachvollziehbar und digital zu dokumentieren. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Leistungsumfang auf Basis der vereinbarten Einheitspreise. Fotodokumentationen sind bei verdeckten Leistungen zwingend erforderlich. Mängel sind fristgerecht anzuzeigen und in Eigenverantwortung zu beseitigen. Abnahmen erfolgen nur bei vollständiger und mangelfreier Leistung. Auf schlechte Witterung oder Winterbedingungen ist organisatorisch und technisch zu reagieren (z. B. durch Abdeckungen, Beheizung). Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung, Nässe und Beschädigung bestehender Bauteile sind eigenverantwortlich vorzusehen.
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen
Mitwirkung "Digitale Baustelle" Produktvorstellung Im Projekt kommt die cloudbasierte Bausoftware CAPMO zur Anwendung. CAPMO ist eine digitale Plattform zur Baustellendokumentation, Mängelverfolgung, Kommunikation und Projektkoordination. https://www.capmo.com/ Die Anwendung ist plattformunabhängig und kann sowohl webbasiert über den Browser als auch mobil über iOS- und Android-Geräte mittels App genutzt werden. Sie ermöglicht die strukturierte Erfassung und Bearbeitung von Aufgaben (sog. "Tickets") sowie die zentrale Ablage von Plänen, Protokollen und Fotos. Die Nutzung unterstützt eine transparente, effiziente und nachvollziehbare Kommunikation aller Projektbeteiligten. Aufgabenbeschreibung Die Mitwirkung an der digitalen Baustelle mittels CAPMO ist verpflichtend für alle Nachunternehmer im Projekt. Ein kostenfreier Gastzugang zur CAPMO-Plattform wird durch den Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, ihm zugewiesene Tickets innerhalb der vorgegebenen Fristen zu bearbeiten und den Status entsprechend in der Plattform zu aktualisieren. Darüber hinaus ist über CAPMO die vollständige und zeitnahe baustellenrelevante Dokumentation durch den Nachunternehmer zu führen, einschließlich Fotodokumentation, Fortschrittsmeldungen und ggf. Rückmeldungen zu Mängelabstellungen. Die Einhaltung der digitalen Prozesse ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Einweisung Durch die Bau- und Projektleitung kann eine Einweisung erfolgen. Online stehen auf den gängigen Videoplattformen Lernvideos zur Verfügung. Die tägliche Anwendung im Baustellenalltag sowie die konsequente Umsetzung der digitalen Prozesse liegen jedoch in der Verantwortung des Nachunternehmers. Es obliegt ihm, die Nutzung innerhalb seines Teams sicherzustellen und ggf. intern weiterführende Einweisungen oder Kontrollen durchzuführen.
Mitwirkung "Digitale Baustelle"
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Metallbauarbeiten Grundlage der Bauleistungen ist die VOB Teil B und C. Die Metallbauarbeiten sind nach dem neuesten Stand der Technik gemäß den einschlägigen Vorschriften, Regelwerken und Normen jeweils in der aktuell gültigen Fassung auszuführen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen sowie Verglasungsarbeiten. Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers erfolgen. Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist sicherzustellen, dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen. Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen. Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z. B. Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden) sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen. Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 05.März 2018 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, verwendet werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen. Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen. Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten von außen) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Positionen den Vorbemerkungen vor. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind. Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung sind unter Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte/Größen und der zu erreichenden Öffnungsweite nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein. Incl. der erforderliche Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und Bänder. Für die jeweiligen Anforderungen der Türen, sind die einzusetzenden Türbänder und Beschläge in ihrer Grundausstattung in den Leistungspositionen beschrieben. Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen. Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern. Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken. Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln. Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschriebene Regelung. Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen. Die in den "ZTV" gemachten Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und zur Angriffs- und Durchschusshemmung, sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen. Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer auszuführen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen an die Wärmedämmstoffe und die entsprechende DIN EN des Bezeichnungsschlüssels sind gemäß der DIN V 4108-10 auszuwählen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens und die Eingruppierung erfolgt nach der DIN EN 13501, bei Schäumen ist die Klasse E zu berücksichtigen, bei Mineralwolle Klasse A1. Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist diese in stehender Faser und mit zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten. Es gelten zudem folgende Normen: DIN EN 410 DIN 18360:2019-09 DIN 18008-1 bis -5: 2013 DIN EN 17020-4: 2021 DIN EN ISO 12543: 2022 DIN EN 12206-1: 2021
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für
10 ALUMINIUM- FENSTERELEMENTE
10
ALUMINIUM- FENSTERELEMENTE
10.10 Untergeschoss UG
10.10
Untergeschoss UG
10.20 Erdgeschoss 00 E00
10.20
Erdgeschoss 00 E00
10.30 Erdgeschoss 01 E01
10.30
Erdgeschoss 01 E01
10.40 1.Obergeschoss 1.OG
10.40
1.Obergeschoss 1.OG
10.50 2.Obergeschoss 2.OG
10.50
2.Obergeschoss 2.OG
20 ALUMINIUM- FASSADENELEMENT
20
ALUMINIUM- FASSADENELEMENT
20.10 Erdgeschoss 00 E00
20.10
Erdgeschoss 00 E00
30 WINDFANG
30
WINDFANG
30.10 Erdgeschoss 00 E00
30.10
Erdgeschoss 00 E00
40 LÜFTUNGSGITTER
40
LÜFTUNGSGITTER
40.10 Erdgeschoss 00 E00
40.10
Erdgeschoss 00 E00
50 SONSTIGES
50
SONSTIGES
50.__. 1 Zulage Türschließer mit elektromagnetischer Feststellung Türschließer mit elektromagnetischer Feststellung (E-Anschluss Magnetplatte bauseits). Angebotenes Fabrikat:.............................................. ....................
50.__. 1
Zulage Türschließer mit elektromagnetischer Feststellung
3.00
St
50.__. 3 Zulage pro 20 mm Fensterbank- Mehrtiefe Zulage pro 20 mm Fensterbank- Mehrtiefe.
50.__. 3
Zulage pro 20 mm Fensterbank- Mehrtiefe
O
1.00
m
50.__. 4 Zulage für Riegelschaltkontakt an zuvor beschriebenen Türanlagen Zulage für Riegelschaltkontakt an zuvor beschriebenen Türanlagen zur elektronischen Verschlussüberwachung der Türflüge. Der Riegelschaltkontakt ist auf das ausgeschriebene Profilsystem abzustimmen. Lieferung und Montage Inbetriebnahme und E-Anschluss durch bauseitigen Elektriker.
50.__. 4
Zulage für Riegelschaltkontakt an zuvor beschriebenen Türanlagen
1.00
St
50.__. 5 Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen Fensterelementen Zulage für Ausführung des Fensterelementes mit einem Magnetschalter-Set zur elektronischen Öffnungsüberwachung VDS-Klasse C. Dieses Magnetschalter-Set ist speziell abgestimmt auf das ausgeschriebene System. Lieferung und Montage Inbetriebnahme und E-Anschluss durch bauseitigen Elektriker.
50.__. 5
Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen Fensterelementen
1.00
St
50.__. 6 Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen Türelementen Zulage für Ausführung des Türelementes mit einem Magnetschalter-Set zur elektronischen Öffnungsüberwachung VDS-Klasse C. Dieses Magnetschalter-Set ist speziell abgestimmt auf das ausgeschriebene System. Lieferung und Montage Inbetriebnahme und E-Anschluss durch bauseitigen Elektriker.
50.__. 6
Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen Türelementen
O
1.00
St
50.__. 7 Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen Schiebe-Türelement Zulage für Ausführung des Schiebe- Türelementes mit einem Magnetschalter-Set zur elektronischen Öffnungsüberwachung VDS-Klasse C. Dieses Magnetschalter-Set ist speziell abgestimmt auf das ausgeschriebene System. Lieferung und Montage Inbetriebnahme und E-Anschluss durch bauseitigen Elektriker.
50.__. 7
Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen Schiebe-Türelement
1.00
St
50.__. 8 Statischer Nachweis der Fenster- und Fassaden-Konstruktionen Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis unter Berücksichtigung der DIN 18008-4 vom Juli 2013 für alle Fenster,- Fassaden-Konstruktionen sowie aller Ihrer Einbauelemente insbesondere der Verglasungen, Verankerungen etc. Der prüfbare statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis, über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen einschließlich der DIN 18008-4, sind in schriftlicher Form (3-fach), vorzulegen. Der statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis ist dem Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig vorzulegen.
50.__. 8
Statischer Nachweis der Fenster- und Fassaden-Konstruktionen
1.00
psch
50.__. 9 Statischer Nachweis der Stahlkonstruktion und der Dachtrapezeindeckung Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis unter Berücksichtigung der DIN für die Stahlkonstruktion des Windfangs und der Dachtrapezblecheindeckung, inkl. aller Verankerungen etc. Der prüfbare statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis, über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen, sind in schriftlicher Form (3-fach), vorzulegen. Der statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis ist dem Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig vorzulegen.
50.__. 9
Statischer Nachweis der Stahlkonstruktion und der Dachtrapezeindeckung
1.00
psch
50.__. 10 Glasbemessung Glasbemessung der einzelnen Scheiben nach DIN 18008. Die prüfbare Glasbemessung ist in schriftlicher Form (3-fach) vorzulegen.
50.__. 10
Glasbemessung
1.00
psch
50.__. 11 Werk- und Montageplanung Werk- und Montageplanung der zuvor beschriebenen Metallbauarbeiten Dem Auftragnehmer wird nach der Auftragserteilung die Ausführungsplanung des Planers übergeben. Die weitere technische Bearbeitung, d. h. - Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen - Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn - örtliche Aufmaße - Vorlage von Original-Muster der Fenster- und Fassadenprofile ist mit dieser Position komplett anzubieten. Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne, Beschreibungen und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung dem AG in dreifacher Ausfertigung zu liefern. Nach Überprüfung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung durch den AG hat dieser die genannten Unterlagen in einer Ausfertigung mit seinem Prüfvermerk an den AN zurückzugeben. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Ziff. 3.1.7).
50.__. 11
Werk- und Montageplanung
1.00
psch
60 STUNDENLOHNARBEITEN
60
STUNDENLOHNARBEITEN
VORBEMERKUNGEN ZU STUNDENLOHNARBEITEN Die nachfolgend aufgeführten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Stundennachweise sind der Bauleitung arbeitstäglich unaufgefordert zur Anerkennung vorzulegen. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält (Zuschläge für Gemeinkosten,Sozialkassnbeiträge, vermögenswirksame Leistungen u.a. sowie Lohnnebenkosten). Zuschläge für evtl. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sind nicht eingerechnet. Der Verrechnungssatz ist unter der Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt. Er ist unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
VORBEMERKUNGEN ZU STUNDENLOHNARBEITEN
60.__. 1 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
60.__. 1
Stundensatz Vorarbeiter
O
1.00
h
60.__. 2 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
60.__. 2
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
h
60.__. 3 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
60.__. 3
Stundensatz Helfer
O
1.00
h