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Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens
Die NaSa Immobilien GmbH hat die Arbeitsgemeinschaft kurz ARGE Neubau OCS Bochum mit der schlüsselfertigen Herstellung Ihres neuen Firmenstandortes in Bochum beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft Neubau OCS Bochum organisiert sich wie folgt:
Technische Geschäftsführung
Runkel Hochbau GmbH
Hessische Straße 10-12
57074 Siegen
Kaufmännische Geschäftsführung
OTTO QUAST Fertigbau GmbH
Weidenauer Str. 265
57076 Siegen
OCS errichtet an dem neuen Standort in Bochum auf dem ehemaligen Opel-Gelände eine neue Firmenzentrale. Das Gebäude wird Bereiche für Entwicklung und Fertigung sowie klassische Büroorganisation enthalten. Über ein repräsentatives Foyer als Haupteingang zu allen Bereichen sind auch Besprechungs- und Schulungsräume zu erreichen. Büro- und Verwaltungsnutzung gliedern sich im OG1 und OG2 um einen begrünten Dachgarten mit Terrasse. Das Untergeschoss wird für eine regelmäßige Andienung mit kleinen LKW (7,5 to) ausgelegt und beinhaltet neben Flächen für Kommissionierung, Entsorgung und Technik auch eine Tiefgarage für PKW.
Es entstehen ca. 7.500 m² Nutzfläche im gewerblichen und ca. 5.000 m² im kaufmännischen Bereich.
Baubeginn: ca. Januar 2026
Fertigstellung: Mitte 2028 / Ende 2028
Adresse: OCS Optical Conrtol Systems GmbH
Robert-Bosch-Straße 12
44806 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Herr Luca Frederic Sting
Tel.: 0271-695 184
Mobil: 0151-53161545
E-Mail: luca.sting@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen ARGE AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsbestandteile
1.1. Allgemein
Verträge zwischen der ARGE Neubau OCS (Auftraggeber, "AG") und ihren jeweiligen Nachunternehmern (Auftragnehmer, "AN") kommen nur durch schriftlichen Vertragsabschluss oder durch schriftliche Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung des AG zustande.
1.2. Vertragsgrundlage
Für Verträge zwischen AG und AN ist die Anwendung der VOB/B, die Einbeziehung der VOB/C und die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG für Nachunternehmerverträge vereinbart. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN gelten nicht. Sofern nicht anders benannt, gelten die einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2. Baustellenorganisation & -logistik
2.1. Bauleiter
AG und AN werden im Rahmen des Bauvorhabens durch die im Vertrag oder vor Baubeginn benannten Bauleiter vertreten. Die Bauleiter sind jeweils bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und als Vertreter der Parteien an der Abnahme teilzunehmen. Der Bauleiter des AN darf nur nach vorheriger Zustimmung des AG ausgetauscht werden. Der AG wird die Zustimmung erteilen, wenn der neue Bauleiter persönlich und fachlich gleichermaßen geeignet ist. Der AN muss dafür sorgen, dass entweder der Bauleiter oder jedenfalls ein hinreichend zuverlässiger und geeigneter Polier oder Vorarbeiter während der jeweiligen Arbeitszeiten stets auf der Baustelle anwesend ist.
2.2 Entsorgung von Abfällen
Der AN entsorgt den bei seinen Arbeiten anfallenden Abfall (insbesondere Verpackungsmaterialien und Bauschutt) jeweils unverzüglich. Er hinterlässt die Baustelle stets und insbesondere vor Wochenenden oder sonstigen Unterbrechungen in ordnungsgemäß gesäubertem Zustand. Wenn der AN trotz Aufforderung nebst Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme den vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, hat der AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen jeweils auf Kosten des AN im Wege der Ersatzvornahme durchführen zu lassen.
2.3. Baustellenordnung
Die jeweils gültige Baustellenordnung des Generalunternehmers ist verbindlich einzuhalten. Verstöße können zum Baustellenverweis führen. Die Baustellenordnung regelt u.a.:
- Zutrittskontrollen und Ausweisregelung. Vorstellung und Einweisung in die Baustelle durch die örtliche Bauleitung
- Verhaltenspflichten (z. B. Rauchverbot, Alkoholverbot)
- PSA-Pflichten (Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhe)
- Ordnung und Sauberkeit
- Verhalten bei Unfällen und Gefahren
2.4. Logistik
Anlieferungen sind mit der Bauleitung frühzeitig abzustimmen. Zwischenlagerung ist nur auf zugewiesenen Flächen gestattet. Gerüste und Aufzüge sind nach Absprache mit dem GU mitnutzbar. Baustrom und Bauwasser werden zentral bereitgestellt. Sozialräume wie z.B. Toiletten sind gemeinsam mit anderen Gewerken zu nutzen. Ordnung und Hygiene sind sicherzustellen. Leistungen Dritter sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Gegenseitige Absprachen mit Nachbargewerken über Schnittstellen sind unverzichtbar.
2.5 Aufenthalts- und Materialcontainer
Aufenthalts-, Pausen- und Materialcontainer dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung aufgestellt werden. Der Standort ist so zu wählen, dass Bauabläufe, Verkehrswege, Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten nicht beeinträchtigt werden.
Die Container sind in ordnungsgemäßem, sauberem und sicherem Zustand zu halten. Aufenthaltscontainer sind ausschließlich für Pausen und Verwaltungszwecke zu nutzen; eine Nutzung zu Übernachtungszwecken ist untersagt. In allen Containern gilt Rauch- und Alkoholverbot.
Materialcontainer sind klar zu kennzeichnen, verschlossen zu halten und so einzurichten, dass die Lagerung den anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Gefahrstofflagerung) entspricht.
Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Container einschließlich Fundamentierungen oder Aufstellhilfen restlos und fristgerecht vom AN zu entfernen. Eventuell verursachte Schäden am Untergrund oder an baulichen Anlagen sind auf Kosten des AN fachgerecht zu beseitigen.
3. Ausführungsbedingungen
3.1. Bauleistungserbringung durch Subunternehmer
Die Vergabe von Leistungen des AN an Subunternehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AG erteilt die Zustimmung, wenn dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Er darf die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel an der erforderlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des potenziellen Subunternehmers bestehen. Der AN bleibt auch im Falle der Vergabe von Leistungen an einen Subunternehmer ausschließlicher Vertragspartner des AG und Schuldner der nach Maßgabe des Vertrags zu erbringenden Leistungen.
3.2. Bautagebuch (BTB)
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und zu Händen des Bauleiters des AG eine wöchentliche Durchschrift zu erteilen. Die Übergabe des BTB erfolgt unaufgefordert.
3.4. Arbeitszeiten
Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen Arbeitszeiten (werktags 7:00 bis 18:00 Uhr) durchzuführen. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung. Die Bauzeit ist dem verbindlichen Bauzeitenplan zu entnehmen. Der AN hat seine Leistungen termingerecht und mit Blick auf Schnittstellen zu anderen Gewerken zu koordinieren.
4. Technische Hinweise
4.1. Materialien
Die in den Leistungsverzeichnissen genannten Materialien sind verbindlich oder durch gleichwertige Produkte mit Zustimmung des AG ersetzbar. Es gelten die technischen Merkblätter der Hersteller. Vor Ausführung sind Bemusterungen oder Musterflächen ggf. anzulegen. Der AN wendet nur geeignete und gegebenenfalls zugelassene Baustoffe und Bauverfahren an. Nach der Leistungsbeschreibung oder nach dem Gesetz erforderliche Baustoffprüfungen lässt der AN auch ohne besondere Aufforderung von staatlich anerkannten Prüfstellen durchführen. Deren Entscheidung ist für ihn verbindlich. Oberflächenqualität, Toleranzen und technische Vorgaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, den DIN-Normen und der VOB/C. Vor Ausführung sind die Maße vor Ort zu überprüfen.
4.2. Informations- und Prüfungspflichten
Der AN ist stets verpflichtet, auf für ihn erkennbare Fehler, Widersprüche oder Lücken in den Vertragsunterlagen hinzuweisen. Das gilt auch für durch den AG nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailzeichnungen. Solche Unterlagen erhält der AN vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Zuge des jeweiligen Baufortschritts. Der AG stellt über die Projektphase einen Planerserver zur Verfügung, auf welchem die aktuellste Ausführungsplanung abrufbar ist. Der AN hat sich eigenständig auf der Plattform nach dem aktuellsten Stand zu erkundigen. Abweichungen zum geschlossenen Vertrag sind anzuzeigen und mit einem Angebot über die zusätzliche oder entfallene Leistung zu untermauern. Vor der Ausführung muss das Angebot beauftragt werden. Vom AN nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailpläne erhält der AG rechtzeitig zu Händen seines Bauleiters zur jeweiligen Freigabe. Anlässlich der Freigabe wird lediglich die Übereinstimmung der nach Maßgabe der Pläne zu erbringenden Leistungen mit den generellen vertraglichen Vorgaben zur Art der Ausführung geprüft. Gegenstand der Prüfung des AG ist nicht die bautechnische oder sonstige Eignung der in den Plänen des AN vorgesehenen Ausführung. Die Freigabe der Pläne beinhaltet keinen Verzicht auf etwaige Mängelansprüche für den Fall, dass sich die Ausführung nach Maßgabe der Pläne als mangelhaft erweist.
4.3. Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ständige Eigenkontrolle der Ausführung sicherzustellen. Aufmaße sind nachvollziehbar und digital zu dokumentieren. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Leistungsumfang auf Basis der vereinbarten Einheitspreise. Fotodokumentationen sind bei verdeckten Leistungen zwingend erforderlich. Mängel sind fristgerecht anzuzeigen und in Eigenverantwortung zu beseitigen. Abnahmen erfolgen nur bei vollständiger und mangelfreier Leistung.
Auf schlechte Witterung oder Winterbedingungen ist organisatorisch und technisch zu reagieren (z. B. durch Abdeckungen, Beheizung). Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung, Nässe und Beschädigung bestehender Bauteile sind eigenverantwortlich vorzusehen.
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen ARGE
Mitwirkung "Digitale Baustelle" Mitwirkung "Digitale Baustelle"
Produktvorstellung
Im Projekt kommt die cloudbasierte Bausoftware CAPMO zur Anwendung. CAPMO ist eine digitale Plattform zur Baustellendokumentation, Mängelverfolgung, Kommunikation und Projektkoordination.
https://www.capmo.com/
Die Anwendung ist plattformunabhängig und kann sowohl webbasiert über den Browser als auch mobil über iOS- und Android-Geräte mittels App genutzt werden. Sie ermöglicht die strukturierte Erfassung und Bearbeitung von Aufgaben (sog. „Tickets“) sowie die zentrale Ablage von Plänen, Protokollen und Fotos. Die Nutzung unterstützt eine transparente, effiziente und nachvollziehbare Kommunikation aller Projektbeteiligten.
Aufgabenbeschreibung
Die Mitwirkung an der digitalen Baustelle mittels CAPMO ist verpflichtend für alle Nachunternehmer im Projekt. Ein kostenfreier Gastzugang zur CAPMO-Plattform wird durch den Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, ihm zugewiesene Tickets innerhalb der vorgegebenen Fristen zu bearbeiten und den Status entsprechend in der Plattform zu aktualisieren. Darüber hinaus ist über CAPMO die vollständige und zeitnahe baustellenrelevante Dokumentation durch den Nachunternehmer zu führen, einschließlich Fotodokumentation, Fortschrittsmeldungen und ggf. Rückmeldungen zu Mängelabstellungen. Die Einhaltung der digitalen Prozesse ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.
Einweisung
Durch die Bau- und Projektleitung kann eine Einweisung erfolgen. Online stehen auf den gängigen Videoplattformen Lernvideos zur Verfügung. Die tägliche Anwendung im Baustellenalltag sowie die konsequente Umsetzung der digitalen Prozesse liegen jedoch in der Verantwortung des Nachunternehmers. Es obliegt ihm, die Nutzung innerhalb seines Teams sicherzustellen und ggf. intern weiterführende Einweisungen oder Kontrollen durchzuführen.
Mitwirkung "Digitale Baustelle"
Vorbemerkung Für die Ausführung der Feuerlöschanlage sind die allgemein anerkannten
Regeln der Technik und DIN Vorschriften, bezogen auf den neuesten Stand,
zu verwenden. Es gilt die VOB Teil C.
Die Installation ist gemäß DIN 14462, DIN 14461,
bezogen auf den neusten Stand, herzustellen.
Soweit in der Beschreibung Qualitätsangaben über Materialien fehlen,
sind nur solche bester Qualität zu verwenden.
Alle Teile, die zur Erstellung der Anlage gehören und nicht besonders
erwähnt sind, aber für die Herstellung und zur Vollendung der Anlage
unerlässlich sind, müssen in den Preisen enthalten sein.
Alternativvorschläge sind mit einer kurzgefassten technischen
Erläuterung und mit Mehr- oder Minderkosten dem Angebot beizulegen.
Abweichung von der Planung und dem Auftrag sind dem Auftraggeber und
dessen Beauftragten unaufgefordert sofort als solche schriftlich
mitzuteilen.
Dies gilt sowohl für die Planung wie auch für die Ausführung.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die technischen Anlagen
auf Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, und haftet ohne
Einschränkung für die vorschriftsmäßige Ausführung, die verlangten
Nutzeffekte und das Funktionieren der gesamten Anlagen.
Die Prüfung und Abnahme und evtl. erforderlichen Nachabnahmen sind für
den Auftraggeber kostenlos durchzuführen und rechtzeitig zu beantragen.
Behördliche vorgeschriebene Abnahmen (Sachkundigenabnahme) sind durch den
Auftragnehmer zu veranlassen. Die Kosten dafür trägt der Auftragnehmer.
Desgleichen hat der Auftragnehmer die Montageplanung nach VOB Teil C
zu erbringen, die Montagezeichnungen mit den zuständigen Behörden,
Stadtwerken, Branddirektion etc. auf Einhaltung der entsprechenden
Auflagen durchzusprechen.
Hierdurch entstehende Reise- oder sonstige Nebenkosten sind im Festpreis
enthalten. Dichtigkeitsproben sind erforderlich.
Der Auftraggeber oder dessen Beauftragter
ist so rechtzeitig zu informieren, dass er an den Dichtigkeitsproben
teilnehmen kann.
Dichtigkeitsproben sind durch Protokolle zu belegen.
Für die Dichtungselemente sind entsprechende Prüfzeugnisse vorzulegen.
Die Befestigungen sind in feuerverzinkter Ausführung zu liefern. Der
Nachweis über die Zug- und Druckfestigkeit ist rechnerisch vorzulegen,
einschließlich der Eignung der bauaufsichtlich zugelassenen Dübel.
Die Lagerung aller beweglichen Teile, Achsen usw. muss geräusch- und
wartungsfrei sein.
Verwendung und Gebrauch von Schussapparaten ist verboten.
Vorbemerkung
01 Trockenlöschleitung und Zubehör
01
Trockenlöschleitung und Zubehör
01.__.0001 Edelstahlrohr 15 x 1,0 mm Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl,
Werkstoff-Nr. 1.4401 nach DIN 17455 in
geschweißter Ausführung in Stangen, mit
Prüfzeichen DVGW TS 225. Rohre gem. den
Anforderungen des DVGW-Arbeitblattes W 541
Bei Schraub- und Flanschvebindungen sind die im
DVGW- Arbeitsblatt GW 2 festgelegten lösbaren
Verbindungselemente zu verwenden und ihre
jeweilige Anwendung zu beachten.
Für alle kalt- und warmwasserführenden Rohr-
leitungen sind Normalbefestigungsschellen mit
körperschalldämmender Zwischenlage, bzw.
Festpunktkonstruktionen zu verwenden.
einschl. Zuschlag für Rohrdurchführung durch F90
Brandschutzwand bzw. -decke, Dichtmaterial und
Befestigungen.
Durchbrüche und Bohrlöcher müssen nach der
Rohrverlegung wieder fachgerecht geschlossen werden.
Wand- und Deckendurchbrüche in Rigipswände und
Decken werden nicht gesondert vergütet !
Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.
Medium: Kaltwasser, Warmwasser, Zirkulation,
Verbindungen: Preßfittings
Durchmesser: 15 x 1,0 mm
01.__.0001
Edelstahlrohr 15 x 1,0 mm
15.00
m
01.__.0002 Edelstahlrohr 35 x 1,5 mm wie vor beschrieben, jedoch
Durchmesser: 35 x 1,5 mm
01.__.0002
Edelstahlrohr 35 x 1,5 mm
25.00
m
01.__.0003 Edelstahlrohr 54 x 1,5 mm wie vor beschrieben, jedoch
Durchmesser: 54 x 1,5 mm
01.__.0003
Edelstahlrohr 54 x 1,5 mm
30.00
m
01.__.0004 Edelstahlrohr 88,9 x 2,0 mm wie vor beschrieben, jedoch
Durchmesser: 88,9 x 2,0 mm
inkl. Befestigung nach DIN 14462 4.5.4.2. (Heißbemessung) Stand 2023/07
01.__.0004
Edelstahlrohr 88,9 x 2,0 mm
330.00
m
01.__.0005 Zuschlag für Form- und Verbindungsstücke Zuschlag
als Zulage für vorstehende Rohrleitungen,
für Form- und Verbindungsstücke aller Art,
Ausführung nach DIN bzw. Hersteller-Vorgabe,
sowie Passstücke,
wie nachstehend aufgeführt.
Zuschlag auf die Position(en) 2.2.10 bis 4.2.30
01.__.0005
Zuschlag für Form- und Verbindungsstücke
1.00
Stck
02 Einrichtungsgegenstände
02
Einrichtungsgegenstände
02.__.0001 Be- und Entlüfter BEV DN 50 Selbsttätiger Be- und Entlüfter PN 16 nach DIN 14463-1 für Löschwasserleitung "nass/trocken" oder "trocken" nach DIN 14462-1. Ausführung mit einer Entlüftungsmenge von bis zu 2.200 l/min, mit oberer Kontrollschraube, Rohrleitungsanschluss G2A, Ausgang Überlauf G 1¼ oben am Gehäuse. Gehäuse aus Messing mit extrem druckfester, geschäumter Vollkugel aus Kunststoff, Dichtungen aus Gummi. Abmessungen 70 x 135 x 70 mm (B x H x T), Gewicht ca. 1,3 kg
Fabrikat: GLORIA
Typ: BEV 50
GLORIA Artikel-Nr.: 354882.0000
02.__.0001
Be- und Entlüfter BEV DN 50
5.00
Stck
02.__.0002 GLORIA Schutzschrank für einen Be- und Entlüfter AP GLORIA Schutzschrank für einen Be- und Entlüfter, Modell 7009 C (Aufputz)
Wandschrank aus verzinktem Stahlblech,
Abmessungen 340 x 440 x 140 mm (B x H x T),
pulverbeschichtet in RAL 3001.
Tür aus verzinktem Stahlblech, mit Feuerwehrschloss DIN 14925,
180° öffnend, plombierbar, mit Edelstahlscharnieren angeschlagen.
Bohrung-Ø 70 mm:
Typ:ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;7009 C - RAL 3001
Artikel-Nr.:ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;007009.2030
02.__.0002
GLORIA Schutzschrank für einen Be- und Entlüfter AP
4.00
Stk.
02.__.0003 GLORIA Schutzschrank für einen Be- und Entlüfter UP GLORIA Schutzschrank für einen Be- und Entlüfter, Modell 7009 B (Unterputz)
Wandschrank aus verzinktem Stahlblech,
Abmessungen 320 x 420 x 150 mm (B x H x T),
pulverbeschichtet in RAL 3001.
Tür aus verzinktem Stahlblech, mit Feuerwehrschloss DIN 14925,
180° öffnend, plombierbar, mit Edelstahlscharnieren angeschlagen.
Bohrung-Ø 70 mm:
Typ:ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;7009 B - RAL 3001
Artikel-Nr.:ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;ensp;007009.1030
02.__.0003
GLORIA Schutzschrank für einen Be- und Entlüfter UP
1.00
Stk.
02.__.0004 GLORIA Löschwasser-Einspeiseeinrichtung GLORIA Löschwasser-Einspeiseeinrichtung
für Steigleitungen "trocken" nach DIN 14462-1
bestehend aus:
GLORIA Löschwasser-Einspeiseschrank, Modell 7005 E
Einbauschrank, Form E nach DIN 14461-2, Abmessungen 700 x 700 x 300 mm (BxHxT). Schrank hergestellt aus feuerverzinktem Stahlblech, gekantet und geschweißt, mit umlaufender Putzleiste aus stabilem Winkeleisen, RAL 3001 pulverbeschichtet. Eine durchgehende, plombierbare Tür mit Feuerwehrschloss nach DIN 14925, 180° öffnend, mit Edelstahlscharnieren angeschlagen. Lieferung mit Hinweisschild "Löschwassereinspeisung" und Schild "Vor Gebrauch Entleerung schließen, nach Gebrauch Entleerung öffnen", jeweils als selbstklebende Folie, nicht nachleuchtend.
GLORIA Artikel-Nr. 007005.1030
Ausführung einschließlich folgendem Zubehör:
1 Stück
Einspeisearmatur DIN 14461-4, PN 16, Gehäuse aus Kupferlegierungen, Stahlteile nichtrostend. Zwei Eingangsstutzen mit federbelasteten Rückschlagklappen, B-Festkupplungen DIN 86205 sowie B-Blindkupplungen DIN 86207, Abgang 3" IG mit Überwurfmutter.
Einspeisearmatur in "hängender" Ausführung mit Entleerungskugelhahn und Auslaufrohr oder in "stehender" Ausführung mit um 180° gedrehten Eingängen und mit Blindstopfen abgedichtetem Entleerungsanschluss.
GLORIA Artikel-Nr. 334100.0000 bzw. 334100.0500
1 Stück
B/C-Kupplungsschlüssel, GLORIA Artikel-Nr. 332560.0000
1 Stück
Betätigungsschlüssel für Feuerwehrschloss nach DIN 14925-Sch
GLORIA Artikel-Nr. 217790.0000
02.__.0004
GLORIA Löschwasser-Einspeiseeinrichtung
5.00
Stck
02.__.0005 GLORIA Löschwasser-Entnahmeeinrichtung 7006 E GLORIA Löschwasser-Entnahmeeinrichtung 7006 E
für Löschwasseranlagen "trocken" nach DIN 14462-1, bestehend aus:
1 Stück
GLORIA Entnahmeschrank, Modell 7006 E
Einbauschrank, Form E nach DIN 14461-2, hergestellt aus verzinktem Stahlblech, gekantet und verschweißt, mit umlaufender Putzleiste aus stabilem Winkeleisen, kpl. RAL 3001 pulverbeschichtet, Abmessungen 300 x 400 x 140 mm (B x H x T). Tür mit Feuerwehrschloss DIN 14925, 180° öffnend, plombierbar, mit Edelstahl-Scharnieren angeschlagen. Lieferung mit Hinweisschild "Steigleitung trocken für Feuerwehr" als selbstklebende Folie, nicht nachleuchtend.
GLORIA Artikel-Nr. 007006.1030
1 Stück
Entnahmearmatur DIN 14461-5, Gehäuse aus Kupferlegierung, Stahlteile nichtrostend. Eingang G2A mit aufgeschraubter Montageverschraubung 2" aus Messing. Abgang mit drehbarem 90°-Krümmer und aufgeschraubter C-Festkupplung DIN 14307 mit C-Blindkupplung DIN 14311 einschließlich Kette mit S-Haken.
GLORIA Artikel-Nr. 332140.0000
02.__.0005
GLORIA Löschwasser-Entnahmeeinrichtung 7006 E
2.00
Stck
02.__.0006 GLORIA Löschwasser-Entnahmeeinrichtung 7006 S GLORIA Löschwasser-Entnahmeeinrichtung 7006 S
für Löschwasseranlagen "trocken" nach DIN 14462-1, bestehend aus:
1 Stück
GLORIA Entnahmeschrank, Modell 7006 S
Wandschrank, Form S nach DIN 14461-2, hergestellt aus verzinktem Stahlblech, RAL 3001 pulverbeschichtet, Abmessungen 340 x 440 x 140 mm (B x H x T). Tür mit Feuerwehrschloss DIN 14925, 180° öffnend, plombierbar, mit Edelstahl-Scharnieren angeschlagen. Lieferung mit Hinweisschild "Steigleitung trocken für Feuerwehr" als selbstklebende Folie, nicht nachleuchtend.
GLORIA Artikel-Nr. 007006.2030
1 Stück
Entnahmearmatur DIN 14461-5, Gehäuse aus Kupferlegierung, Stahlteile nichtrostend. Eingang G2A mit aufgeschraubter Montageverschraubung 2" aus Messing. Abgang mit drehbarem 90°-Krümmer und aufgeschraubter C-Festkupplung DIN 14307 mit C-Blindkupplung DIN 14311 einschließlich Kette mit S-Haken.
GLORIA Artikel-Nr. 332140.1000
02.__.0006
GLORIA Löschwasser-Entnahmeeinrichtung 7006 S
19.00
Stck
02.__.0007 Hydr. Entleerung HYE-2,0 bar Druckabhängig gesteuertes Entleerungsventil als fertig montierte Einheit, bestehend aus einem Kugelhahn, einem Schutzfänger sowie
einem nachgeschaltetem hydraulischem Ventil mit Schlauchanschluss zur Entleerung der Löschwasserleitung. Das Ventil öffnet je bei Unterschreitung des Solldrucks bzw. Schließt bei Überschreitung dieses Drucks.
Technische Daten:
Eingang: G ½
Ausgang: Schlauchanschluss ½"
Durchflussmedien: klares Wasser
Einbaulage: senkrecht
Ansprechdruck: ca. 2,0 bar
(max. Wassersäule 18 m)
Typ: HYE 15-20
Artikel-Nr. 007008.2130
02.__.0007
Hydr. Entleerung HYE-2,0 bar
4.00
Stck
03 Brandschutz
03
Brandschutz
03.__.0001 R 30 - R 90 DN80 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile R 30 - R 90 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile (Decke/Wand)
Brandschutz-Rohrabschottung um nichtbrennbare Rohre;
Einbau in Massivwänden/Massivdecken 1
Anforderung:
feuerhemmend (R 30 nach DIN 4102-11)1)
hochfeuerhemmend (R 60 nach DIN 4102-11)1)
feuerbeständig (R 90 nach DIN 4102-11)1)
Rohre:
Stahl,
Einbau in:
Wände aus Mauerwerk, Beton mit Bauteilstärke >= 100 mm)
Decken aus Beton bzw. Stahlbeton mit Bauteilstärke >= 150 mm)
Werkstoff:
Steinwolle
Baustoffklasse:
A2 nach DIN 4102-1 bzw. A2L s1 d0 nach EN 13501-1
Schmelzpunkt:
> 1000 °C nach DIN 4102-17
Rohdichte:
= 150 kg/m³
Oberfläche:
gitternetzverstärkte, farblich markierte Aluminiumfolie
Einbau/Ringspaltverschluss:
Formschlüssig in passende Kernbohrung oder mit zusätzlichen Ringspaltverschluss. Einbau und Material des Ringspaltverschluss inklusive.
Parallele Installationen:
Einbau ohne Mindestabstand zu anderen Rohrabschottungen, Kabelabschottungen und Absperrvorrichtungen gegen Feuer und Rauch in Lüftungsleitungen entsprechend DIN 18017-3 gem. Anwendbarkeitsnachweis zulässig.
Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.
Ein Kennzeichnungsschild ist ausgefüllt und unterschrieben neben der Abschottung dauerhaft zu befestigen.
Schallschutz gem. DIN 41091)
Kernbohrungsmaß [mm]:150
Rohraußendurchmesser [mm]: 88,9
Dämmstärke [mm]:30,5
03.__.0001
R 30 - R 90 DN80 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile
20.00
Stk.
03.__.0002 R 30 - R 90 DN50 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile R 30 - R 90 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile (Decke/Wand)
Brandschutz-Rohrabschottung um nichtbrennbare Rohre;
Einbau in Massivwänden/Massivdecken 1
Anforderung:
feuerhemmend (R 30 nach DIN 4102-11)1)
hochfeuerhemmend (R 60 nach DIN 4102-11)1)
feuerbeständig (R 90 nach DIN 4102-11)1)
Rohre:
Stahl,
Einbau in:
Wände aus Mauerwerk, Beton mit Bauteilstärke >= 100 mm)
Decken aus Beton bzw. Stahlbeton mit Bauteilstärke >= 150 mm)
Werkstoff:
Steinwolle
Baustoffklasse:
A2 nach DIN 4102-1 bzw. A2L s1 d0 nach EN 13501-1
Schmelzpunkt:
> 1000 °C nach DIN 4102-17
Rohdichte:
= 150 kg/m³
Oberfläche:
gitternetzverstärkte, farblich markierte Aluminiumfolie
Einbau/Ringspaltverschluss:
Formschlüssig in passende Kernbohrung oder mit zusätzlichen Ringspaltverschluss. Einbau und Material des Ringspaltverschluss inklusive.
Parallele Installationen:
Einbau ohne Mindestabstand zu anderen Rohrabschottungen, Kabelabschottungen und Absperrvorrichtungen gegen Feuer und Rauch in Lüftungsleitungen entsprechend DIN 18017-3 gem. Anwendbarkeitsnachweis zulässig.
Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.
Ein Kennzeichnungsschild ist ausgefüllt und unterschrieben neben der Abschottung dauerhaft zu befestigen.
Schallschutz gem. DIN 41091)
Kernbohrungsmaß [mm]:130
Rohraußendurchmesser [mm]: 54
Dämmstärke [mm]:38
03.__.0002
R 30 - R 90 DN50 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile
2.00
Stk.
03.__.0003 R 30 - R 90 DN32 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile R 30 - R 90 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile (Decke/Wand)
Brandschutz-Rohrabschottung um nichtbrennbare Rohre;
Einbau in Massivwänden/Massivdecken 1
Anforderung:
feuerhemmend (R 30 nach DIN 4102-11)1)
hochfeuerhemmend (R 60 nach DIN 4102-11)1)
feuerbeständig (R 90 nach DIN 4102-11)1)
Rohre:
Stahl,
Einbau in:
Wände aus Mauerwerk, Beton mit Bauteilstärke >= 100 mm)
Decken aus Beton bzw. Stahlbeton mit Bauteilstärke >= 150 mm)
Werkstoff:
Steinwolle
Baustoffklasse:
A2 nach DIN 4102-1 bzw. A2L s1 d0 nach EN 13501-1
Schmelzpunkt:
> 1000 °C nach DIN 4102-17
Rohdichte:
= 150 kg/m³
Oberfläche:
gitternetzverstärkte, farblich markierte Aluminiumfolie
Einbau/Ringspaltverschluss:
Formschlüssig in passende Kernbohrung oder mit zusätzlichen Ringspaltverschluss. Einbau und Material des Ringspaltverschluss inklusive.
Parallele Installationen:
Einbau ohne Mindestabstand zu anderen Rohrabschottungen, Kabelabschottungen und Absperrvorrichtungen gegen Feuer und Rauch in Lüftungsleitungen entsprechend DIN 18017-3 gem. Anwendbarkeitsnachweis zulässig.
Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.
Ein Kennzeichnungsschild ist ausgefüllt und unterschrieben neben der Abschottung dauerhaft zu befestigen.
Schallschutz gem. DIN 41091)
Kernbohrungsmaß [mm]:80
Rohraußendurchmesser [mm]: 35
Dämmstärke [mm]:22,5
03.__.0003
R 30 - R 90 DN32 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile
1.00
Stk.
04 Allgemein
04
Allgemein
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, nur auf Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, nur auf
ausdrückliche Anweisung der Bauleitung für
Unvorhergesehene Arbeiten.
Die Arbeitszettel sind der Bauleitung unverzüglich zur
Unterschrift vorzulegen. Arbeitszettel ohne
Unterschrift der Bauleitung werden grundsätzlich nicht
anerkannt.
Es muss davon ausgegangen werden, dass Arbeiten auch
außerhalb der tariflichen und üblichen Arbeitszeiten
durchgeführt werden müssen.
Dies ist bei der Angebotserstellung und bei der
Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen und in die
Einheitspreise einzustellen.
Überstundenzuschläge werden nicht vergütet!
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, nur auf
04.__.0001 Obermonteurstunde Obermonteurstunde
Art und Umfang sind besonders nachzuweisen.
04.__.0001
Obermonteurstunde
O
1.00
Stck
04.__.0002 Monteurstunde Monteurstunde
Art und Umfang sind besonders nachzuweisen.
04.__.0002
Monteurstunde
O
1.00
Stck
04.__.0003 Helferstunde Helferstunde
Art und Umfang sind besonders nachzuweisen.
04.__.0003
Helferstunde
O
1.00
Stck
04.__.0004 Kernbohrungen 100mm Kernbohrung durch Betondecke
bzw. -wand herstellen.
Der anfallende Bauschutt wird Eigentum
des Auftragnehmers und ist zu dessen
Lasten aus dem Gebäude zu schaffen
und zu entsorgen.
Kernbohrung Durchmesser 100 mm
Stärke bis 250 mm
04.__.0004
Kernbohrungen 100mm
21.00
Stck
04.__.0005 Kernbohrungen 150 mm Kernbohrung durch Betondecke
bzw. -wand herstellen.
Der anfallende Bauschutt wird Eigentum
des Auftragnehmers und ist zu dessen
Lasten aus dem Gebäude zu schaffen
und zu entsorgen.
Kernbohrung Durchmesser 150 mm
Stärke bis 250 mm
04.__.0005
Kernbohrungen 150 mm
20.00
Stck
04.__.0006 Abnahme und Inbetriebnahme der Feuerlöschleitungsinstallation inkl. Druckprüfung Abnahme, Inbetriebnahme und Druckprüfung der Feuerlöschleitungsinstallation
für jeden Teilbereich nach DIN 14462-1
einschl. Erstellung eines Prüfberichts und Plombierung der Einrichtungen, Ausführung durch einen Sachkundigen,
Erstellung von entsprechenden Meßprotokollen
durch die abnehmende Institution
(Sachkundige).
Übergabe der Meßprotokolle an den Bauherrn.
Die zur Abnahme erforderlichen Unter-
lagen, Abnahmepapiere und Berechnungen
sowie das Bereitstellen des erforderlichen
Personals und die Abnahmegebühren
sind einzukalkulieren.
Alle erforderlichen Messgeräte, Betriebs- und
Hilfsstoffe stellt der AN. Einschließlich aller
Gebühren für die Abnahmen, Vor- und Zwischenbegehungen
sowie Prüfberichte bis zur Vorlage mängelfreier Prüfberichte.
Erstellung und Übergabe von Kontrollbücher an Bauherrn
Preis beinhaltet alle 5 Stränge.
04.__.0006
Abnahme und Inbetriebnahme der Feuerlöschleitungsinstallation inkl. Druckprüfung
L
1.00
psch
04.__.0007 Einweisung des technischen Personals - PAUSCHAL Einweisung (zweimalig) des technischen Personals
vor Ort in alle errichteten Anlagenteile. Die
Einweisung
ist zu Protokollieren und von dem Einweiser sowie von
der eingewiesenen Person zu unterschreiben.
04.__.0007
Einweisung des technischen Personals - PAUSCHAL
L
1.00
psch
04.__.0008 MontageunterlagenW+M Planung AN CAD Montagepläne zur
Genehmigung Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, mit CAD-Programm, als Montagepläne, Inhalt der Zeichnung: Art der Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile, werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung 2-fach zur Verfügung gestellt, als Datenträger/Schnittstelle für CAD, als DVD, und im PDF-Format. Schnittstelle DWG, Ausdruck farbig.
04.__.0008
MontageunterlagenW+M Planung AN CAD Montagepläne zur
Genehmigung
1.00
Stk.
0.00
04.__.0009 Bestands- und Revisionsunterlagen bei der mängelfreien Übergabe sind dem Bauherrn
folgende Unterlagen, erstellt gemäß den CAD-Richtlinien
des Kunden, in mind. 3-facher Ausfertigung
zu übergeben:
- 1 Ausfertigung der Revisionsunteralgen ist
4 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu
übergeben
- Bestandsplansatz, farbig angelegt
- Installationspläne für alle Rohrleitungen
- Planergänzungen in vorhandenen Gewerkeplänen,
Planübersichten (Layerstruktur beachten)
- Betriebsanleitungen mit Auflistung aller
Verschleißteile und notwendigen Betriebsstoffe
sowie Ersatzteillisten (ggf. Explosionszeichnungen)
mit Herstellernachweis und Bezugsadressen
- Produktbeschreibung der Einzelkomponeten mit
Instandhaltungsanweisungen
- Auflistung der an den einzelnen Anlagen/
Anlagenteile eingestellten Parameter z.B.
- Regelparameter
- Messprotokolle (zb Spülprotokoll, Druckprüfprotokoll,
Prüfprot. für elektr. Anlagen)
- Inbetriebnahmeprotokolle
- Dichtigkeitsnachweis der Installation
- Anlagenschema
- Bedienungsanweisungen
- Beschreibungen
- Wartungsanweisungen
- Betriebsbücher
- Bestandspläne in DXF-Format, sonstige Unterlagen
lesbar im Microsoft-Office-Paket oder als pdf-Datei
auf Bestandsunterlagen 3-fach
Inhalt und Aussagekraft der Bestandsunterlagen
04.__.0009
Bestands- und Revisionsunterlagen
L
1.00
psch
04.__.0010 Mobiles Gerüst Aufbauen fahrbares Gerüst,
Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 1 (0,75 kN/m2),
Vorhaltung bis Ende der Bauzeit
04.__.0010
Mobiles Gerüst
L
1.00
psch
0.00
07 Wartungsvertrag
07
Wartungsvertrag
Hinweis Die technische Betriebsabteilung beabsichtigt, die Wartungsarbeiten während der Gewährleistungsfrist von 4 Jahren durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen.
Mit der Ausschreibung der KG 475 ist eine Wartung anzubieten. Es wird eine Vertragsdauer von 4 Jahren zugrundegelegt. Der Wartungspreis wird für die Vergabe gewertet.
Der Wartungsvertrag wird direkt mit dem Bauherrn abgeschlossen.
Hinweis
07.__.0001 Wartungsvertrag Feuerlöschanlage Dem Angebot ist ein Wartungsvertrag für die ausgeschriebene Wandhydrantenanlage gemäß DIN 14462 (Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen) in Verbindung mit DIN 14461 (Feuerlöschgeräte – Wandhydrantenanlagen) für die Gewährleistungszeit beizufügen.
Der Wartungsvertrag hat mindestens folgende Leistungen zu umfassen und nachzuweisen:
Prüfumfang je Wartungsintervall (jährlich):
Sichtprüfung aller Wandhydranten (Typ F / Typ S) auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand Funktionsprüfung der Absperrventile, Druckbegrenzungsventile und Schlauchventile Prüfung der Betriebsbereitschaft der Druckerhöhungsanlage (sofern vorhanden) Druckprüfung der Löschschlauchleitung gemäß Herstellervorgabe Prüfung der Wandhydrantenschränke auf Zugänglichkeit, Kennzeichnung und Beschädigung
Überprüfung der Beschilderung und Kennzeichnung nach DIN 4066 Dokumentation aller Mängel mit Bewertung (sicherheitsrelevant / nicht sicherheitsrelevant) Erstellung und Aushändigung eines Wartungsprotokolls je Wartungseinheit Eintragung in das Betriebsbuch / Prüfbuch der Anlage
Anforderungen an den Auftragnehmer: Nachweis der Sachkunde nach DIN 14462 Abschnitt 7 (befähigte Person) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot einzureichen:
Entwurf des Wartungsvertrages mit Angabe der jährlichen Wartungskosten (netto, €/Jahr) Wartungsarbeitskarten (Prüflisten je Wandhydrant / je Anlagenteil) als Nachweis des geplanten Prüfumfangs
07.__.0001
Wartungsvertrag Feuerlöschanlage
O
L
1.00
psch