ERD- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
OB_Feuerwehrhaus_Willingen/Usseln
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ALLGEMEINES Die Gemeinde Willingen plant den Neubau eines Feuerwehrstützpunktes in 34508 Willingen-Usseln. Das Bauvorhaben ist als Generalunternehmer-Leistung ausgeschrieben. Das Baufeld befindet sich auf den Flurstücken 99/20 und 100/20. Die in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen beschreiben im Wesentlichen die Erd- und Entwässerungsarbeiten. Grundlage ist die beiliegende Genehmigungsplanung / Vorentwurfsplanung sowie das Bodengutachten.
ALLGEMEINES
LEISTUNGEN ART UND UMFANG DER LEISTUNG Gegenstand dieser Ausschreibung sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen inkl. Lieferung Transporte zum Einbauort und Montage sofern nicht anders beschrieben. ANGABEN ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG Grundlage des Angebotes ist dieses Leistungsverzeichnis und beiliegende Planunterlagen. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll und notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit entsprechender Begründung dem Angebot beizufügen. NEBENANGEBOTE Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zur ausgeschriebenen Ausführung, Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Ausführung nachzuweisen. WEITERE LEISTUNGSBESTANDTEILE Nachfolgende Arbeiten sind in die Kalkulation der Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet: - Liefern aller notwendigen Materialien zur Ausführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten, sofern im LV nichts Gegenteiliges beschrieben ist - Verunreinigungen jeglicher Art sind vom Unternehmer unentgeltlich und unaufgefordert zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, werden die Kosten für Reinigung der Baustelle dem Auftragnehmer separat abgezogen. NORMEN - RICHTLINIEN Für die Ausführung sind einzuhalten. - VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). - VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). - Die für dieses Gewerk gültigen DIN-Normen und Richtlinien sowie der aktuelle Stand der Technik. - Unfallverhütungs-Vorschriften. bauseitige Leistungen: Durch C+P werden folgende Leistungen bereitgestellt und müssen nicht durch den AN in den Angebotspreis einkalkuliert werden: - Bauwasseranschluss - Baustromanschluss - Sanitärcontainer
LEISTUNGEN
HINWEISE Im auszuhebenden Bereich ist gemäß Bodengutachten ab einem Höhenniveau von 617,4mNHN bis 622,3 mNHN Grundgebirge (Fels) zu erwarten. Nähere Informationen sind dem beiliegenden Bodengutachten zu entnehmen.
HINWEISE
Ergebnisse der chemischen Analysen Es wurden zwei repräsentative Mischproben zusammengestellt und homogenisiert und anschließend gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV 07/2023) und Deponieverordnung (DepV 07/2021) untersucht. Für die Mischproben wurden die Materialklassen BM-0* und BM-F0* sowie Deponieklassen DK0 ermittelt. Nähere Informationen sind dem beiliegenden Bodengutachten zu entnehmen.
Ergebnisse der chemischen Analysen
01 ERDARBEITEN
01
ERDARBEITEN
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Vorbereitende Arbeiten, Aushub, Oberflächenvorbereitung
01.02
Vorbereitende Arbeiten, Aushub, Oberflächenvorbereitung
01.03 Fundamentaushub, Tragschicht
01.03
Fundamentaushub, Tragschicht
02 ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
02
ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
02.01 Erdarbeiten für Entwässerungsarbeiten
02.01
Erdarbeiten für Entwässerungsarbeiten
02.02 Regenwasserentwässerung
02.02
Regenwasserentwässerung
02.03 Schmutzwasserentwässerung
02.03
Schmutzwasserentwässerung
02.04 Hangentwässerung
02.04
Hangentwässerung
03 LEERROHRE UND VERSORGUNGSGRÄBEN
03
LEERROHRE UND VERSORGUNGSGRÄBEN
03.01 Leerrohre und Versorgungsgräben
03.01
Leerrohre und Versorgungsgräben
04 STUNDENLOHNARBEITEN
04
STUNDENLOHNARBEITEN
Vorbemerkungen Tagelohnarbeiten: Tagelohnarbeiten zum Nachweis, falls sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschließlich aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt. Arbeiten, welche keine Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden abgerechnet.
Vorbemerkungen Tagelohnarbeiten:
04.10 Stundenlohnarbeiten
04.10
Stundenlohnarbeiten