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ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1. Projektdaten
Projekt: Neubau Haus der Athleten Schülerwohnheim
Bauort: Ursula-Wolfring-Straße,11 Flur-Nr. 145/1894
90471 Nürnberg
Bauherr: Wbg Immobilien GmbH
Glogauer Straße 70
90473 Nürnberg
Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für den Bauherren, Wbg Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau von einem Schülerwohnheim bestehend aus 60 Wohnheimzimmern, mit Gemeinschafträumen und Verwaltung. Das Schülerwohnheim trägt hierbei die Bezeichnung „Haus der Athleten“.
Bei dem Neubau handelt es sich um einen Vierstöckigen Massivbau mit 3.866m² BGF.
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C).
Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen:
Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind.
Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist.
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind
sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch
ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen
den Anforderungen nicht.
Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen.
Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren
Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne
Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten
von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt.
Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem
Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der
effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das
Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub,
Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind
grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie
übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt.
Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Kosten für die notwendige Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf inkl. deren Ausstattung sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet.
Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze
infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie
unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
ZTV-4 - Technische Vorbemerkungen 1. Allgemeines
Die WC-Trennwandanlage ist als komplett betriebsfertiges System einschließlich aller erforderlichen Befestigungs-, Verbindungs- und Zubehörteile zu liefern und fachgerecht zu montieren. Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den Herstellerrichtlinien sowie den einschlägigen DIN- und EN-Normen in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung über die örtlichen Gegebenheiten, Anschlusssituationen, Befestigungsuntergründe sowie die maßlichen Voraussetzungen zu informieren. Maßangaben aus den Ausführungsunterlagen sind vor Fertigungsbeginn am Bau zu überprüfen.
2. Material und Ausführung
Die WC-Trennwände einschließlich Türen bestehen aus feuchtigkeitsbeständigen Holzwerkstoffplatten mit Melaminharzbeschichtung. Sämtliche Sichtflächen müssen kratzfest, stoßfest, abriebfest sowie leicht zu reinigen sein.
Kanten sind dauerhaft gegen Feuchtigkeit zu schützen und entsprechend dem Systemaufbau des Herstellers auszubilden.
Die Konstruktion ist für den Einsatz in Sanitärbereichen geeignet und korrosionsbeständig auszuführen. Metallteile, Beschläge und Befestigungsmittel müssen dauerhaft korrosionsgeschützt sein.
3. Türen und Beschläge
WC-Türen sind mit folgenden Ausstattungsmerkmalen zu liefern:
Frei-/Besetzt-Schloss mit Notentriegelung von außen
Selbstschließende Ausführung über Federbänder oder gleichwertiges System
Türdrücker bzw. Drehknopf gemäß Systemhersteller
Anschlagpuffer und erforderliche Anschlagbegrenzungen
Korrosionsbeständige Beschläge
Die Türen müssen leichtgängig funktionieren und dürfen auch bei Temperaturschwankungen oder erhöhte Luftfeuchtigkeit keine Beeinträchtigung der Funktion aufweisen.
4. Befestigung und Anschlüsse
Die Befestigung erfolgt entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen des Systems. Erforderliche Verstärkungen, Hinterlegungen oder Sonderbefestigungen sind im Einheitspreis einzukalkulieren, soweit diese aus den Planunterlagen erkennbar sind.
Anschlüsse an Wände, Böden und sonstige Bauteile sind sauber, lot- und fluchtgerecht auszuführen.
5. Oberflächenqualität
Sämtliche Oberflächen müssen frei von Beschädigungen, Kratzern, Verunreinigungen, Abplatzungen oder sonstigen Mängeln sein. Farbton und Oberflächenstruktur müssen innerhalb einer Anlage einheitlich ausgeführt werden.
6. Nebenleistungen
In die Einheitspreise sind insbesondere einzukalkulieren:
Aufmaß am Bau
Werk- und Montageplanung
Lieferung sämtlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel
Transport, Entladung und innerbetrieblicher Transport
Schutz der eingebauten Bauteile während der Bauzeit
Reinigung der Bauteile nach Montage
Entsorgung sämtlicher Verpackungs- und Restmaterialien
Funktionsprüfung aller Türen und Beschläge
7. Abnahme
Vor der Abnahme sind sämtliche WC-Trennwände auf Funktion, lot- und fluchtgerechte Ausführung sowie Beschädigungen zu prüfen. Nicht einwandfrei funktionierende Bauteile sind unverzüglich auszutauschen oder nachzubessern.
8. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt entsprechend den ausgeschriebenen Positionen nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheiten. Leistungen, die für eine vollständige und gebrauchsfertige Ausführung erforderlich sind, jedoch nicht gesondert beschrieben werden, gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-4 - Technische Vorbemerkungen
ZTV-5 - LEAN-Construction ZTV- 5. LEAN-Construction
Der Bauablauf wird mit der Methode"Lean Construction" getaktet. Lean Construction ist die Adaptation des Lean Managements auf die Bauindustrie. Ursprünglich aus der Automobilbranche kommend werden seit den 1990er Jahren Prinzipien und Werkzeuge dieses Ansatzes auf andere Wirtschaftszweige übertragen und weiterentwickelt.
Unter Lean Construction versteht man einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Erstellung eines Bauprojektes. Durch Lean Construction soll Verschwendung beseitigt, die Kundenerwartungen erreicht und übertroffen, eine Fokussierung auf dem gesamten Wertstrom und nach Perfektion gestrebt werden.
Zur Durchführung von Lean Construction wird der Bauablauf vom AG in wöchentlich abzuarbeitende Bereiche untergliedert. Diese sind vom AN sowohl zeitlich als auch räumlich zwingend einzuhalten und umzusetzen.
ZTV-5 - LEAN-Construction
ZTV-6 - Vom AN vorzulegende Unterlagen ZTV- 6. Vom AN vorzulegende Unterlagen
Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
1. Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung der
Leistungen
- sämtliche Produktdatenblätter (papierform, pdf-Datei)
- bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse
(papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
2. Vorlage spätestens 14 Kalendertage nach Fertigstellung der
Leistungen
- Revisionspläne
(papierform, pdf-Datei, plt-Datei, dxf-Datei, dwg-Datei)
- Fachunternehmerbescheinigung (papierform, pdf-Datei)
- Fachbauleitererklärung (papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
- TÜV- bzw. Sachverständigenprotokolle
(papierform, pdf-Datei)
Die Unterlagen sind dem AG 4-fach in Papierform und 1-fach digital zu übergeben. Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme seiner Leistungen. Die Kosten für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung.
ZTV-6 - Vom AN vorzulegende Unterlagen
01 Sanitärtrennwände
01
Sanitärtrennwände
01.01 WC-Trennwände
01.01
WC-Trennwände
02 Sonstiges
02
Sonstiges
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten