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Projektbeschreibung Bauvorhaben: Schocken-Carré
Neubau von Einzelhandelsflächen mit Parkebene,
Sozialeinrichtungen und Wohnungen
Aufseßplatz 18 in 90459 Nürnberg
Bauherr: Ten Brinke Bau GmbH & Co.KG
Dinxperloer Str. 18-22
46399 Bocholt
Architekt: BEHLES & JOCHIMSEN
Gesellschaft von Architekten mbH BDA
Wikingerufer 7
10555 Berlin
Übersicht
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
Die TBB-Imetaal Wohnungsbau GmbH plant ein den Neubau von Einzelhandelsflächen mit einer Parkebene, Sozialeinrichtungen und Wohnungen (Schocken-Carré) am Aufseßplatz 18 in 90459 Nürnberg.
Der geplante Neubau befindet sich an der Ecke Landgrabenstraße/ Aufseßplatz; sh Bild 1.
Es ist geplant, ein Gebäudeensemble aus einem unterkellerten, zweigeschossigen Einkaufsmarkt (UG und EG), einer darüber liegenden Parkebene im 1.OG und einer 5-geschossigen Wohnanlage (ca. 219 Wohneinheiten) mit Grenzbebauung in Teilbereichen der West und Südfassade ab dem 2.OG zu errichten.
Ebenfalls im 2. Obergeschoss ist eine Kita mit Familienzentrum, sowie eine Erziehungsberatungsstelle der Stadt Nürnberg geplant, wobei die Kita einen Teil des Innenhofs im 2. Obergeschoss auf der Dachfläche des Parkgeschosses als Freiraum nutzt.
Der Neubau wird im Unter- und Erdgeschoss, der Nutzung entsprechend, Verkaufs- Lager, Technik- und Sozialflächen aufweisen. Zudem ist dort die Anbindung an die U-Bahn im Untergeschoss vorgesehen resp. vorhanden.
Über mehrere notwendige Treppenräume werden sowohl die darüber liegende Parkfläche, sowie die Wohnanlagen nebst KiTa erreicht. Die Erschließung der Wohnungen erfolgt über notwendige Flure bzw. offene Gänge sowie über eine luftdurchflutete Grünanlage auf der Dachfläche der Innenhoffläche im 2. Obergeschoss.
Die maximalen Abmessungen des Neubaus belaufen sich auf ca. 101 x 80 m, bei einer maximalen Bruttogrundrissfläche von rd. 6.870 m² im 1. Obergeschoss.
Der Gebäudekomplex ist als Massivbau mit Stahlbetondecken und einem Flachdach als oberem Abschluss geplant.
Das Bauvorhaben wird im Standart KFW 55 errichtet. Alle Wohnungen sind unter Beachtung der Wohnraumförderbestimmungen Bayern 2023 zu erstellen.
STATISCHE BESCHREIBUNG
Allgemein
Das Untergeschoss wird als WU-Konstruktion konzipiert, die Herstellung der Bodenplatte erfolgt in Ortbeton, die Außenwände aus Halbfertigteilen (Hohlwandplatten). Die Einleitung der Lasten aus den Stützen und Wänden in den Baugrund erfolgt mittels Streifen- und Einzelfundamenten, sowie in Teilbereichen des Erdgeschosses über den als überschnittene Bohrpfahlwand ausgeführten Baugrubenverbau.
Die Decken über UG und EG sind Stahlbeton - Flachdecken, welche innen auf Stützen punktgelagert werden und außen auf der Fassade aufliegen. Die Decke über 1. OG ist ebenfalls punktgelagert. Die Deckenfalte zum Innenhof hin dient als Unterzug zur Abfangung der Fassade aus dem 2. 6. Obergeschoss, welche den Innenhof umschließt. Die Fassade wird tragend in Betonfertigteilen geplant.
Die Regeldecken ab dem 2. Obergeschoss werden als Flachdecken teilweise punktgelagert auf Stützen, teilweise mit linienförmigen Auflagerungen auf Wandscheiben bzw. Wandartigen Trägern ausgebildet. Durch die Vorgaben der Architektur bedingt gehen die Wandscheiben und Stützen nicht immer vollständig durch das Gebäude. Bis auf die aus statischen Gründen zwingend in Ortbeton zu erstellenden Rampen sowie Deckenbereiche mit Höhensprüngen werden Fertigteildecken in Form von Filigranplatten mit Aufbeton eingesetzt.
Über dem Innenhof werden Kragbalkone geplant, die mittels Isokörben angeschlossen und thermisch getrennt werden. Loggien auf der Außenseite des Gebäudes werden je nach Lage auch mittels Isokörben angeschlossen und thermisch getrennt oder vereinzelt mit Dämmung versehen.
Das Dach wird als Flachdach (WU-Konstruktion) mit Retentionselementen und extensiver Begrünung ausgeführt.
RAHMENTERMINE
Rahmentermine: In Absprache mit dem Bauherren!
Start Fundamente Herbst 2026
KENNZAHLEN
Grundstücksgröße: ca. 6.923 m2
BGF: ca. 46.763 m2
BRI: ca. 179.180 m3
Bezugshöhe: OK FFB EG ± 0,00 = 308,54 m üNN
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Arbeitsumfang
Ist es dem Anbieter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich alle ausgeschriebenen Positionen oder Titel auszuführen, ist ein Teilangebot über Einzelpositionen oder Einzeltitel zulässig und erwünscht.
Grundlagen
Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt.
Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise.
Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen.
Vorgaben und Prüfpflicht
Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN schriftlich im Vorfeld hinzuweisen.
Eventuell fehlende Angaben, Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen, etc.).
Hat der Unternehmer Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden. Des weiteren hat er einen entsprechenden, begründeten, technisch möglichen Alternativvorschlag aufzuzeigen
Nimmt der Bieter keine Eintragungen bei Fabrikatsabfragen vor, gilt das Richtfabrikat der Leistungsbeschreibung als akzeptiert.
Sollten Produkte unterschiedlicher Hersteller verwendet werden, so müssen sie in allen Punkten miteinander verträglich sein.
Mit den Leistungen kann erst nach einer eine Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des AN begonnen werden.
Alternativen und Nebenangebote
Sieht der Bieter in der ausgeschriebenen Form aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine günstigere Ausführung als möglich an, so ist diese separat mit aufzuführen und die Gleichwertigkeit durch Produktblätter bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Hierdurch darf jedoch kein zeitlicher, genehmigungsrechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil bei Nutzung und Betrieb entstehen. Gestalterische Absichten müssen im Wesentlichen erhalten bleiben.
Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig dem Hauptangebot gegenüberzustellen.
Die Zustimmung für die Verwendung muss vom AG freigegeben werden.
Prüfungen / Zulassungen
Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien vor Arbeitsbeginn sind kostenlos im Rahmen der Dokumentation vorzulegen.
Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind vom AN durch den Bieter rechtzeitig und eigenverantwortlich zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen.
Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden und vom AG bestätigt werden.
Umweltschutz
Umweltschutzbedingungen, insbesondere den Gewässerschutz, den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sind einzuhalten.
Es sind ausschließlich amtlich zugelassene, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe zu verwenden.
Baustelleneinrichtung
Kosten für die Baustelleneinrichtung wie die Unterkunft des Personals, die Lagerung von Material und, falls notwendig das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der, für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Zufahrten und Wege wird nicht gesondert vergütet und muss in den Positionen (falls nicht gesondert beschrieben) mit berücksichtigt werden.
Für die Materiallagerung während der Bauzeit wird der AG keine Haftung übernehmen.
Die vom AG zur Verfügung gestellten Lager- und Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend in Stand zu setzen.
Bauablauf und Bauausführung
Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende deutschsprachige Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist.
Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben.
SIGEKO und Unfallverhütung
Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitsspezifische Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten.
Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
Werbung
Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig.
Verschmutzung und Beschädigungen
Der AN ist dazu verpflichtet alle Bauteile jeder Art, sowie die erbrachten Leistungen anderer Unternehmer vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Insbesondere bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen oberflächenfertigen Flächen ist umsichtig vorzugehen.
Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den AG erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind einzuhalten
Der aus der eigenen Leistung verursachte Schutt- und Abfall hat der AN selbst zu tragen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN anteilig beteiligt.
Allgemeine Vorbemerkungen
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt:
1. Vertragsbedingungen des Bauherrn
2. Der im Auftragsfalle gültige NU-Vertrag
3. Das Leistungsverzeichnis einschließlich Vorbemerkungen und Baubeschreibung sowie die vorhandenen Zeichnungen
4. VOB Teil B und C, neueste Fassung
5. Die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt für uns kostenlos
6. Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit und beinhalten sowohl sämtliche Lohnnebenkosten, evtl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, als auch die für die Ausführung notwendigen Nebenleistungen.
7. Der Bieter erklärt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, Vorbemerkungen und Leistungsbeschreibung mit den eingesetzten Preisen anzuerkennen, sich vom Umfang der Lieferung und Leistung überzeugt und Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Angebot stehen, geklärt zu haben.
Angaben des Bieters
1. Betriebshaftpflichtversicherung bei: ............................................................
Versicherungs - Nr.: ............................................................
gegen Personenschäden: ............................................................
gegen Sachschäden: ............................................................
gegen Vermögensschäden: ............................................................
2. Handwerksrolle eingetragen bei Handwerkskammer:
............................................................
unter Nr: ............................................................
3. Mitglied bei der Berufsgenossenschaft: ............................................................
Mitgliedsnummer: ............................................................
........................................... ............................................................
Ort und Datum Stempel u. Unterschrift des Bieters
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt
Technische Allgemeine Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ALLGEMEIN
Die anzubietenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Erstellung der Rohbauarbeiten mit folgenden Gewerken: Fundamenterder, Stahlbeton, Betonfertigteile, Mauerwerk, Abdichtung und Dämmung im erdberührten Bereich. Nicht enthalten ist die Erstellung der Baugrube (Aushub bis Übergabeniveau, Verbau und Wasserhaltung sowie Arbeitsraumverfüllung).
Grundlage und Bestandteil der einzelnen Titel und Positionen sind die beiliegenden Projektunterlagen und Gutachten. Die Freigabevermerke von Architekt und Statiker auf den Plänen sind zu beachten.
NORMEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der für die Leistung des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB (Teil C), sonstige DIN-, EN- und VDI- Normen und techn. Vorschriften neuester Fassung maßgebend.
Ergänzt werden diese durch:
- Zusätzlich technische Vertragsbedingungen ZTVs der jeweiligen Gewerke
- Die Unfallverhütungsvorschriften UVV
- Die Arbeitsstättenrichtlinien, Arbeitsstättenverordnung
- VDE-Richtlinien
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- LBO
- Technische Regeln der ATV
- entsprechende Normen der Bau- und Bauhilfsstoffe mit Verarbeitungsrichtlinien
- Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten und Merkblätter der Berufsgenossenschaft
- die Ausführungspläne des Planungsbüros, Statikers und der Sonderfachleute
- die Vorschriften über Umgang mit Kraftstoffen und technischen Ölen auf der Baustelle
- diverse Fachgutachten (Bodengutachten, Wärmeschutz- und Schallschutzgutachten)
- diverse Genehmigungen (Abbruchgenehmigung, Baugenehmigung, Entwässerungsgenehmigung)
Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber zu übernehmen.
Vom AG zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem übergebenen Zustand entsprechend instand zusetzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
ALTERNATIVEN
Alternativvorschläge bzw. Sondervorschläge des Bieters sind erwünscht und dem Angebot gesondert hinzuzufügen, jedoch ist der Nachweis der Gleichwertigkeit und des erfolgreichen Einsatzes bei vergleichbaren Projekten zu erbringen.
Alle Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig der im Hauptangebot enthaltenen Lösung gegenüberzustellen.
Sämtliche aus den Vorschlägen resultierenden Folgen, wie z.B. Planungsänderungen, genehmigungsrechtliche Belange, terminliche Auswirkungen, etc. sind aufzuzeigen und gesondert auszuweisen.
Grundsätzlich sind auch bei Alternativvorschlägen folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
1. Gleichwertigkeit der Materialien insbesondere hinsichtlich Beständigkeit und physikalischer
Anforderungen.
2. Keine wirtschaftlichen Nachteile.
3. Keine Änderung der statischen Vorgaben.
KAMPFMITTELFREIHEIT
Die Kampfmittelfreiheit wird durch den Bauherrn / Grundstückseigentümer ausgeführt.
Technische Allgemeine Vorbemerkungen
01 Rohbauarbeiten
01
Rohbauarbeiten
01.01 Allgemeine Vorbemerkungen
01.01
Allgemeine Vorbemerkungen
01.02 Rohbau
01.02
Rohbau
01.03 Einheitspreise
01.03
Einheitspreise