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Allgemeine Technische Vertragsbedingungen gem. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen gem. VOB/C DIN 18382
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Tech- nische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemein- same technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleich- wertig", immer gleichwertige Technische Spezifi- kationen in Bezug genommen.
0.1 Angaben zur Baustelle
Das Objekt befindet sich in 24105 Kiel in der Straße Hohenbergstraße 13. Es ist der Bau von 1 Stück Mehrfamilienhäusern mit 4 Wohnungen geplant.
Das Gebäude ist 2-geschossig. Die Geschosse EG und OG werden als Wohnungen genutzt. Im UG sind Technik-, Nebenräume und Mieterkeller sowie eine Tiefgarage untergebracht. Der Zugang ins Gebäude erfolgt über einen zentralen Zugang im EG.
Zugang und Zufahrt zur Baustelle:
Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die angrenzenden Straßen. Die Platzverhältnisse auf der Baustelle sind teilweise eingeschränkt. Für eine erforderliche Materiallagerung stehen in Abstimmung mit der Baustelleneinrichtung / Bauleitung begrenzte Freiflächen zur Verfügung. Parkplätze sind in begrenztem Umfang auf der Baustelle vorhanden.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingun- gen: keine
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse
Die zwei Gebäude Haus 1 und Haus 2 liegen an der Straße Müddenredder, die Gebäude stehen einzeln, nicht auf einem gemeinsamen Unter- geschoss, die Gebäude sind jeweils 3-geschossig. Die lichten Geschosshöhen betragen:
Untergeschoss 3.320 m
Erdgeschoss 2,620 m
Obergeschoss 2.780...3.780 m
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen: keine
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
keine
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Trans- porteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Mon- tageöffnungen.
Montageöffnungen sind nicht vorgesehen, sämt- liche Zugänge und Treppenräume können genutzt werden. Die Benutzung von Baukrähnen ist unter Kostenbeteiligung mit der Baustelle direkt abzu- stimmen.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
Werden vom Auftraggeber gegen Gebühr an zentraler Stelle aurf der Baustelle bereit gestellt. Die Anschlüsse und Leitungen zu den Verteilern sind vom Auftragnehmer selber zu erstellen.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benut- zung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.
Kleinere Aufstellflächen für Lagerr-/Bürocantainer können nach Absprache mit dem AG zur Verfügung gestellt werden.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seie Trag- fähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen.
nicht relevant
1.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Er- gebnisse von Wasseranalysen.
nicht relevant
1.1.11 Besondere umweltrchtliche Vorschriften
Das Austreten wassergefährdender Stoffe aus Lei- tungen, Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Umschlagen oder Verwenden wassergefährdender Stoffe oder aus Fahrzeugen ist unverzüglich dem Auftraggeber und über diesen der unteren Wasser- behörde anzuzeigen.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwas- ser und Abfall.
Der im Leistungsbereich des Auftragnehmers an- fallende Abfall, inkl. Stemm- und Bohrschutt, ist von diesem selbst zu entsorgen. Es gilt Absatz 4.1.11 & 4.1.12 der DIN 18299.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Ge- wässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immis- sionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
Es existieren keine besonderen Schutzgebiete oder Schutzzeiten, die das hier ausgeschriebene Gewerk betreffen.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrs- flächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Straßenbeläge und Bordsteinkanten sind geeignet zu schützen und bei Beschädigung wieder herzu- stellen. Bäume im Baustellenbereich sind zu schützen. Angrenzende Vegetationsflächen sind nicht zu betreten.
0.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbe- sondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.
keine
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit be- kannt, deren Eigentümer.
keine
0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Bau- stelle, Ergebnisse von Erkundungsoder Beräu- mungsmaßnahmen
keine
0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenver- ordnung getroffene Maßnahmen.
nicht relevant
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
nichtr relevant
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
keine bekannt
0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlas- sten Vorarbeiten.
nicht relevant
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunter- brechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen an- derer.
Die Arbeiten sind in einem Zuge durchzuführen. Restarbeiten geringen Umfangs sowie Fertigin- stallationen und Inbetriebnahmen müssen nach der eigentlichen Ausführung, kurz vor Bezug des Ge- bäudes, durchgeführt werden.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äuße- ren Einflüssen.
Sind nicht zu erwarten
0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls beson- dere Anordnungen für Schutz- und Sicherheits- maßnahmen.
Nicht erfoderlich.
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustellen- einrichtung und Entsorgungseinrichtungen,z.B. Be- hälter für die getrennte Erfassung.
Lager- und Aufenthaltsflächen im Gebäude bedür- fen der räumlichen und schriftlichen Zustimmung des AG.
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt.
Nicht relevant
0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.
Nicht vorgesehen.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtun- gen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
Fremde Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge Aufenthalts- und Lagerräumen, Einrichtungen und dergleichen stehen nicht zur Verfügung.
0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gege- benenfalls für welche Beanspruchung der Auftrag- nehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufent- halts- und Lagerräume, Einrichtungen und derg- leichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.
Der AN hat die oben genannten Punkte nur für seine Leistungen vorzuhalten. Für andere Unter- nehmer sind diese nicht vorzuhalten.
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wie- deraufbereiteten (Recycling-)Stoffen.
Nicht vorgesehen
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Re- cycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.
Dürfen nicht verwendet werden.
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
Keine besonderen Anforderungen
0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber ver- langten Eignungs- und Gütenachweise.
Ankennung als zugelassener Betrieb Brandmelde- u. Sicherheitsbeleuchtungsanlagen installieren und in Betrieb nehmen zu dürfen.
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Bau- stelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzu- führen sind.
Dürfen nicht verwendet werden.
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderun- gen an die Nachweise über Transporte, Entsor- gung und die vom Auftraggeber zu tragenden Ent- sorgungskosten.
Der NU ist für die Entsorgung der durch die Er- richtung seines Gewerk anfallenden Bauschutts (durch Bohren, Schlitzen etc.) selber verantwort- lich.
0.2.15 Art, Menge, Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort und Zeit ihrer Übergabe.
Seitens des AG werden keine Materialien beige- stellt. Der Netzbetreiber stellt Kabel zur Verlegung bei, dies ist in der Ausschreibung berücksichtigt.
0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Ab- laden, Lagern und Transport von Stoffen und Bau- teilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Gem. Abschnitt 4 der DIN 18299 Nebenleistung des AN. Abladen, Lagern, Transport von Stoffen und Bauteilen des AN sind vom AG nicht vorge- sehen.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer.
Zur Fertigstellung der Leistung des Nachunterneh- mers Elektro gehört es dazu, dass er für die Inbe- triebnahme anderer technischer Anlagen anderer am Bau beteiligten Gewerken vor der Abnahme seines Gewerks Strom zur Verfügung stellt.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zu- sammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation
Inbetriebnahmen von sämtlichen Komponenten / Anlagen die das Gewerk Elektro betreffen, haben im Beisein des Nachunternehmers Elektro zu erfol- gen; gemeinsamer Probebetriebe im üblichem Um- fang sind vorzusehen.
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.
Der Nachunternehmer Elektro akzeptiert, dass vor der Abnahme seines Gewerks bereits Anlagenteile in Betrieb genommen werden, um den anderen am Bau beteiligten Gewerken die Inbetriebnahmen und Abnahmen zu ermöglichen. Das betrifft z. B. die Nutzung von Trafo, Verteilungen, Beleuchtung, Steckdosen, Festanschlüssen etc.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseiti- gungsansprüche für maschinelle und elektrotech- nische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche VOB Teil B, § 13 Abs. 4 Nr. 2), durch einen besonderen War- tungsvertrag.
Wartungsverträge für die Dauer der Gewähr- leistung sind gemäß Leistungsverzeichnis anzu- bieten sowie den Revisionsunterlagen hinzuzu- fügen.
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.
Abrechnung erfolgt anhand von -durch den Nach- unternehmer erstellten- Abrechnungszeichnungen und Abrechnungstabellen, aus denen alle Maße und Mengen, die zur Feststellung und Prüfung einer Rechnung notwendig sind, unmittelbar zu er- kennen sind.
1 Geltungsbereich
Die ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" gilt für alle Bauarbeiten, auch für solche, für die keine ATV in VOB/C mdash; DIN 18300 bis DIN 18459 mdash; bestehen. Abweichende Regelungen in den ATV DIN DIN 18300 bis DIN 18459 haben Vorrang.
2 Stoffe, Bauteile
2.1 Allgemeines
2.1.1 Die Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließ- lich Abladen und Lagern auf der Baustelle.
2.1.2 Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, hat der Auftragnehmer recht- zeitig beim Auftraggeber anzufordern.
2.1.3 Stoffe und Bauteile müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander ab- gestimmt sein.
2.2 Vorhalten
Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer nur vor- zuhalten hat, die also nicht in das Bauwerk einge- hen, dürfen nach Wahl des Auftragnehmers ge- braucht oder ungebraucht sein.
2.3 Liefern
2.3.1 Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bau- werk eingehen, müssen ungebraucht sein. Wieder- aufbereitete (Recycling-)Stoffe gelten als unge- braucht, wenn sie Abschnitt 2.1.3 entsprechen.
2.3.2 Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen be- stehen, müssen den DIN-Güte- und -Maßbe- stimmungen entsprechen.
2.3.3 Stoffe und Bauteile, die nach den deutschen behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedür- fen, müssen amtlich zugelassen sein und den Zu- lassungsbedingungen entsprechen.
2.3.4 Stoffe und Bauteile, für die bestimmte tech- nische Spezifikationen in der Leistungsbeschrei- bung nicht genannt sind, dürfen auch verwendet werden, wenn sie Normen, technischen Vorschrif- ten oder sonstigen Bestimmungen anderer Staaten entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Ge- brauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft er- reicht wird. Sofern für Stoffe und Bauteile eine Überwachungs-, Prüfzeichenpflicht oder der Nach- weis der Brauchbarkeit, z. B. durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemein vorgesehen ist, kann von einer Gleichwertigkeit nur ausge- gangen werden, wenn die Stoffe und Bauteile ein Überwachungs- oder Prüfzeichen tragen oder für sie der genannte Brauchbarkeitsnachweis erbracht ist.
3 Ausführung
3.1 Wenn Verkehrs-, Versorgungs- und Entsor- gungsanlagen im Bereich des Baugeländes liegen, sind die Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen zu beachten. Kann die Lage dieser Anlagen nicht angegeben werden, ist sie zu erkunden. Solche Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ).
3.2 Die für die Aufrechterhaltung des Verkehrs bestimmten Flächen sind freizuhalten. Der Zugang zu Einrichtungen der Versorgungs- und Entsor- gungsbetriebe, der Feuerwehr, der Post und Bahn, zu Vermessungspunkten und dergleichen darf nicht mehr als durch die Ausführung unvermeidlich behindert werden.
3.3 Werden Schadstoffe angetroffen, z. B. in Bö- den, Gewässern oder Bauteilen, ist der Auftrag- geber unverzüglich zu unterrichten. Bei Gefahr im Verzug hat der Auftragnehmer unverzüglich die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Die weiteren Maßnahmen sind gemeinsam festzu- legen. Die getroffenen und die weiteren Maßnah- men sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ).
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
4.1 Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören ( VOB Teil B, § 2 Abs. 1 ). Nebenleis- tungen sind demnach insbesondere:
4.1.1 Einrichten und Räumen der Baustelle ein- schließlich der Geräte und dergleichen.
4.1.2 Vorhalten der Baustelleneinrichtung ein- schließlich der Geräte und dergleichen.
4.1.3 Messungen für das Ausführen und Abrech- nen der Arbeiten einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., des Erhaltens der Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeits- kräfte, jedoch nicht Leistungen nach VOB Teil B, §3 Abs. 2 .
4.1.4 Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behörd- lichen Bestimmungen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt
4.2.5 .
4.1.5 Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Auf- enthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers.
4.1.6 Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Ver- fügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwen- dungsstellen.
4.1.7 Liefern der Betriebsstoffe.
4.1.8 Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge.
4.1.9 Befördern aller Stoffe und Bauteile, auch wenn sie vom Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen auf der Baustelle bzw. von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Überga- bestellen zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern.
4.1.10 Sichern der Arbeiten gegen Niederschlags- wasser, mit dem üblicherweise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung.
4.1.11 Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers sowie Beseitigen der Verunreini- gungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren.
4.1.12 Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers bis zu einer Menge von 1 m³, soweit der Abfall nicht schadstoffbelastet ist.
4.2 Besondere Leistungen
Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach Abschnitt
4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Besondere Leistungen sind z. B.:
4.2.1 Maßnahmen nach Abschnitt 3.1 und 3.3 .
4.2.2 Beaufsichtigen der Leistungen anderer Unter- nehmer.
4.2.3 Erfüllen von Aufgaben des Auftraggebers (Bauherrn) hinsichtlich der Planung der Ausführung des Bauvorhabens oder der Koordinierung gemäß Baustellenverordnung.
4.2.4 Sicherungsmaßnahmen zur Unfallverhütung für Leistungen anderer Unternehmer.
4.2.5 Besondere Schutz- und Sicherheitsmaßnah- men bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, z. B. messtechnische Überwachung, spezifische Zusatz- geräte für Baumaschinen und Anlagen, abge- schottete Arbeitsbereiche.
4.2.6 Besondere Schutzmaßnahmen gegen Witte- rungsschäden, Hochwasser und Grundwasser, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.1.10.
4.2.7 Versicherung der Leistung bis zur Abnahme zugunsten des Auftraggebers oder Versicherung eines außergewöhnlichen Haftpflichtwagnisses.
4.2.8 Besondere Prüfung von Stoffen und Bautei- len, die der Auftraggeber liefert.
4.2.9 Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseiti- gen von Einrichtungen zur Sicherung und Aufrecht- erhaltung des Verkehrs auf der Baustelle, z. B. Bauzäune, Schutzgerüste, Hilfsbauwerke, Beleuch- tungen, Leiteinrichtungen.
4.2.10 Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Besei- tigen von Einrichtungen außerhalb der Baustelle zur Umleitung, Regelung und Sicherung des öffent- lichen und Anliegerverkehrs sowie das Einholen der hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Gen- ehmigungen und Anordnungen nach der StVO .
4.2.11 Bereitstellen von Teilen der Baustellen- einrichtung für andere Unternehmer oder den Auf- traggeber.
4.2.12 Besondere Maßnahmen aus Gründen des Umweltschutzes, der Landes- und Denkmalpflege.
4.2.13 Entsorgen von Abfall über die Leistungen nach Abschnitt 4.1.11 und Abschnitt 4.1.12 hinaus.
4.2.14 Besonderer Schutz der Leistung, der vom Auftraggeber für eine vorzeitige Benutzung verlangt wird, seine Unterhaltung und spätere Beseitigung.
4.2.15 Beseitigen von Hindernissen.
4.2.16 Zusätzliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, soweit sie dem Auftragneh- mer nicht ohnehin obliegen.
4.2.17 Besondere Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung gefährdeter baulicher Anlagen und benachbarter Grundstücke.
4.2.18 Sichern von Leitungen, Kabeln, Dränen, Ka- nälen, Grenzsteinen, Bäumen, Pflanzen und der- gleichen.
5 Abrechnung
Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, so- weit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhan- den, ist die Leistung aufzumessen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen gem.
ATV nach DIN 18421 - Dämmarbeiten ATV nach DIN 18421 - Dämmarbeiten
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 bis 0.1.6 siehe ATV DIN 18299
0.1.1 bis 0.1.3 0.1.7 siehe ATV DIN 18299
0.2.6 bis 0.2.8
0.2
Angaben zur Ausführung
0.2.1
Art und Stoffe der zu dämmenden Objekte Die Heizungs- und Warmwasserleitungen sind zu 100% mit alukaschierter Mineralfaser-Dämmschale zu dämmen. Die Trinkwasserleitung kalt sind zu 100% mit alukaschierter Mineralfaser-Dämmschale zu dämmen. In Vorwänden und im Fußbodenaufbau 4 mm PE-Schläuche, im Fußbodenaufbau neben warmgehenden Leitungen 13 mm PE-Schläuche. Armaturen erhalten Dämmkappen. In sichtbaren Bereichen sind Leitungen zusätzlich mit PVC-Mantel zu zuversehen.
0.2.2
Dämmstoffe Dämmstoffe aus Mineralfasermatten dürfen nur in der Baustoffklasse A 1 und A 2 nach DIN 4102 mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mk bzw. 0,040 W/mk bei einer Mitteltemperatur von 10°C nach DIN 18165verwendet werden und müssen AGI- Arbeitsblatt Q 132 entsprechen. Dämmstoffe aus Schäumen dürften nur in der Baustoffklasse B 1 für Schläuche und B 2 für Platten verwendet werden und müssen AGI- Arbeitsblatt Q 134entsprechen.
0.2.3
Art, Maße, Stoffe und Konstruktionen der Ummantelungen und Brandschutzmaßnahme In den einzelnen Positionen beschrieben
0.2.4
Besondere Dämmstoffeigenschaften In den Einzelpositionen beschrieben. Es ist hydrophobierte Mineralwolle zu verwenden.
0.2.5
Anforderungen an Dämm und Brandschutzsysteme hinsichtlich des Brand- Schall -, Wärme-, Feuchte und Strahlenschutz sowie an die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Art und Umfang erforderlicher Maßnahmen Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der Hinweise zur VOB C DIN 18421.Alle Rohrleitungen erhalten als Mindestanforderung eine Wärmedämmung bzw.Schwitzwasserdämmung mit der in der ENEV, DIN 1988 / 1986 bzw. TRVO vorgeschriebenen Dämmstärke.Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie einzeln gedämmt werden können.Hinsichtlich des Brandschutzes gelten die Anforderungen der Landes- Bauordnung (LBO und der LAR). Leitungen, die Brandabschnitte überbrücken, erhalten zugelassene Brandschutzklappen bzw .Brandschutzeinrichtungen mit Prüfzeugnis und Zulassungsbescheid. Der AN hat dem GU die Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide zulassungspflichtiger Anlagenteile unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.Der NU ist verantwortlich für den der Zulassung entsprechenden Verschluß der Restquerschnitte. Die Arbeiten sind in entsprechender LV-Position erfasst bzw. werden nach entsprechender Vorgabe anderweitig erbracht. Abdeckrosetten sichtbarer Rohrleitungsaustritte sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
0.2.6
Schutz der Dämmung gegen mechanische und andere äußere Einwirkungen. Anforderungen aus Windlasten, aus Störfall- und Brandschutzkonzepten.
0.2.7
Bedingungen,die für die Beurteilung und Ausführung der Dämmungen erforderlich sind, z.B.Betriebs-und Umgebungstemperatur
0.2.8
Bereiche mit Behinderungen und Erschwernissen, z.B. beengte Arbeitsräume, Unterschreitung der Mindestabstände nach DIN 4140.
0.2.9
Ausführungseinschränkungen wie Unzulässigkeit von Schweißarbeiten, Bohrungen und direktem metallischem Kontakt mit dem Objekt sowie Gewichtsbeschränkungen für Dämm und Brandschutzsysteme.
0.2.10
Betriebsweise nach DIN4140 Die Dämmung ist so auszuführen, dass die bei An- und Abfahren der Anlagen auftretenden Dehnungen ohne Deformation der Dämmung und der Ummantelung aufgenommen werden. Die zugrunde zu legenden Anlagenparameter sind durch den AN vor Beginn der Arbeiten zu erfragen bzw. den entsprechenden Unterlagen der Gewerke H/L/S zu entnehmen.
0.2.11
Besondere physikalische und chemische Beanspruchungen, denen Stoffe und bauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind.
0.2.12
Ausführungsvorschriften des Auftraggebers
DIN 18421
DIN 4140
AGI Arbeitsblätter
LÜAR
ENEV
DIN 1988
LAR
LBO
MLAR
TRVO jeweils neuste Fassung
0.2.13
Bei Dämmungen: Anzahl, Art und Maße Dämmung ohne Ummantelung /Zulagen Art, Anzahl und Abmessungen von Bogen, Knicken, Übergangsstücken, Stutzen und Formstücken an Kanälen, bei Dämmung aus Hartschaum Dämmung mit Ummantelung aus PVC Zulagen: Art, Anzahl und Abmessungen von Bögen, Knicken, Übergangsstücken, Hosenstücken, Endstellen, Stutzen, Ausschnitten bei Dämmungen mit Ummantelung aus Blech auch von Stirnseiten, Konussen, konischen Bögen, Passstücken, Tragekonstruktionen, Abflachungen, Blenden, Einsätzen, Regenabweisern, Übergangsstücken sowie Konussen und Formstücken an Kanälen sind einzukalkulieren
0.2.14
Bei Brandschutzmaßnahmen: Anzahl, Art, Lage und Maße der zu schützenden Bauteile,der zu schließenden Ausparungen sowie der Einbauteile, Sonderkonstruktionen. siehe Leistungsverzeichnis bzw.Anlagenbeschreibung
0.2.15 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzenden Bauteilen. siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.16
Schutz von Bau- und Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen.
0.2.17
Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilen der Leistung. siehe ATV DIN 18299 0.2.1 und 0.2.19
ATV nach DIN 18421 - Dämmarbeiten
Anlagenbeschreibung
Erstellungsgrundlagen
In den Ablufträumen werden Ablüfter ohne Wär- merückgewinnung installiert. Nachströmung über die Fassade über Fensterfalzlüfter.er
Küchenabluftanlagen
Die Küchen erhalten Umluft-Wrasenhauben ohne Außenwandanschluss.
Kellerentlüftung
Die innenliegenden Kellerräume werden über Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung be- und entlüftet.
Anlagenbeschreibung
01 ZENTRALGERÄTE UND ZUBEHÖR
01
ZENTRALGERÄTE UND ZUBEHÖR
01.__.0001 Unterputz-Gehäuse
Bäder, WC, Abstell Unterputz-Gehäuse
Unterputzgehäuse ohne Brandschutz für Wandein- bau aus normal entflammbarem Kunststoff Klasse B 2 mit Ausblasstutzen für Normrohre NW 75/80 mm, Absperrvorrichtung aus Kunststoff mit luftdich- ter Rückschlagklappe und Putzdeckel. Bauauf- sichtliche Zulassungs-Nr. Z-51.1.56. Auslaß mit Rückschlagklappe zur universellen Montage in jeder Lage um 90° umsetzbar. Integrierte Steck- verbindung für elektrischen Anschluss des Ventila- toreinsatzes. Inkl. Klein- und Befestigungsmaterial.
Verwendung Büder, WC, Abstell
Fabrikat der Planung LUNOS
Typ der Planung 3/UP
liefern und montieren
01.__.0001
Unterputz-Gehäuse
Bäder, WC, Abstell
8.00
Stüc
01.__.0002 Unterputz-Gehäuse
Küche Unterputz-Gehäuse
wie vor beschrieben, jedoch:
mit Absperrvorrichtung K90-18017, geeignet für den Einbau in Wohnküchen, mit leckluftdichter Rückschlagklappe.
Verwendung Küchen
Typ der Planung 3/UP-BR
liefern und montieren
01.__.0002
Unterputz-Gehäuse
Küche
8.00
Stüc
01.__.0003 Aufputz-Gehäuse Aufputz-Gehäuse
wie vor beschrieben, jedoch:
als Aufputzgehäuse
liefern und montieren
01.__.0003
Aufputz-Gehäuse
O
1.00
Stüc
01.__.0004 Ventilatoreinsatz
60/30 m3/h Ventilatoreinsatz
Zum universellen Einbau in vor beschriebene Un- terputz- und Aufputzgehäuse.
Bestehend aus einem Lüfter mit leistungsstarkem und energiesparendem ec-Motor in einem Kunst- stoff-Spiralgehäuse zum Einstecken in Unterputz- und Aufputzgehäuse. Mit steckbarem Netzan- schluss, leicht wechselbarem und auswaschbarem Filter und einer steckbaren Dekorblende inkl. opti- scher Filterwechselanzeige mittels LED-Indikator.
Funktionsfähigkeit wird mit zusätzlicher Steue- rungsplatine erreicht.
Inkl.Fassade, Einzelentlüftungsgerät mit Zubehör nach DIN 18017, Teil 3 (8/90) mit bauaufsichtlicher Zulassung. VDE geprüfter Strahlwasserschutz IP-X5 zum Einbau in den Schutzbereich I von Naß- räumen. Einbau in Installationsschacht oder in Wand und Decke. TÜV-geprüfte Leckrate. Volumenstrommessung aufgrund der Zulassung bei Bauabnahme entbehrlich.
Schallschutz entsprechend DIN 4109 Teil 2. Se- rienmäßig mit Dauerfilter und über- durchschnittlich großer Filterfläche. Werkzeuglose Schnellmontage des Ventilatoreinsatzes mittels Bajonett-Schließer.
Inkl. folgendem Zubehör:
- Regenerierbarer Ersatzfilter G2, 2/FSI-R
- Ersatzfilter
- Innenabdeckung
- Designblende
- mit Komfortplatine zur Feuchtesteuerung
Typ der Planung 5/EC-FK
- UP Einbaudose
Einbauort Ablufträume
Schalleistungspegel 22-35 dB(A)
Grundlüftung 0..60 m³/h (einstellbar)
Bedarfslüftung 0..60 m³/h (einstellbar)
Max. Druckerhöhung bis 400 Pa
Fördermitteldichte 1.2 Kg/m3
Fördermitteltemperatur 26 °C
Spannungsversorgung 230 V / 50 Hz
Leistungsaufnahme 1,8..6,2 W
Schutzart IPX5
Einsatz im Bereich 1 und 2 gem. VDI 0100-701
Schutzklasse II
Abmessungen
- Höhe 260 mm
- Breite 260 mm
- Tiefe 23,5 mm
SEL/SPI nach EU 1254 besser 0,08 W/m³/h
Fabrikat der Planung LUNOS
Typ der Planung Silvento EC + Zubehör
liefern und montieren
01.__.0004
Ventilatoreinsatz
60/30 m3/h
16.00
Stüc
01.__.0005 Schallgedämmte Lüftungsbox
SB EC 160
bis 500m³/h Schallgedämmte Lüftungsbox
Hochleistungs-Radiallüfter mit Laufrad aus rück- wärts gekrümmten Schaufeln in schallgedämmter Lüftungsbox, Außenläufermotor für Dauerbetrieb, Kugellager, wartungsfrei, mit thermischem Über- lastungsschutz, Gehäuse aus Stahlblech kunst- stoffpulverbeschichtet, mit außenliegendem Klemmkasten, für Einbau in jeder Lage geeignet, für Zu- oder Abluft. verz. Stahlbox mit schall- dämmender Auskleidung aus Mineralfaserplatten (Ki<50).
Inkl. folgendem Zubehör:
- Drehzahlsteller
Typ der Planung: TSW 1,5
Befestigungsmaterial für Befestigung an Wand
oder Decken inkl. Auflagerkonstruktion, körper-
schallgedämmt
- automatische Rohr-Rückschlagklappen
Typ der Planung: RSK
- 2 Stück Rohrschalldämpfer DN 160
- 2 Stück flexible Anschlussstutzen zur Vermeidung von Körperschallübertragungen
- Wochenzeitschaltuhr
Enbau in bauseitige Unterverteilung
Typ der Planung WSUP
- Motorschutzschalter
Typ der Planung MW
Verwendung Abluft UG
Nennluftmenge bis 500m³/h
externe Pressung 250 Pa
Fabrikat der Planung HELIOS
Typ der Planung Silent Box SB EC 160 + Zubehör liefern und montieren
01.__.0005
Schallgedämmte Lüftungsbox
SB EC 160
bis 500m³/h
1.00
Stüc
01.__.0006 Feuchtesteuerung
LogiDry Feuchtesteuerung
die Steuerung wird in Abhängigkeit der gemes- senen absoluten Luftfeuchte gesteuert. Ist der absolute Wassergehalt der Luft (außen) kleiner als der absolute Wassergehalt der Luft (innen), so wird gelüftet. Dies erfolgt jedoch nur solange, wie die eingestellte minimale Innentemperatur oder die minimale relative Luftfeuchte Innen nicht unter- schritten wird. Durch einen potentialfrein Kontakt (Zeitschaltuhr) kann, je nach Konfiguration, die Lüftung manuell auf Bedarf geschaltet werden. Be- stehend aus:
Steuerung als Ausführung ohne Display,
Nenn-Betriebsspannung 230V AC +/-10% 50Hz
Leistungsaufnahme 3 W
Relaisausgänge 2 Stück
Steuerungsausgänge 2 Stück
potentialfreie Kontakte 1 Stück
Betriebsmeldeausgang 24 VDC 100mA
Umgebungstemperatur -10°C..45°C
Schutzart IP 54
Schutzklasse II
Abmessungen (LxBxH) 130x130x110 mm
Temperatur-/Feuchtesensoren:
Innen- und Aussensensor
flach, mit vergossenem steckfertigem Anschluss- kabel und Western stecker (RJ10)
Abmessungen LxBxH 50 x 53 x 10 mm Verkabelung zwischen den Komponenten in gemischter Verlegung.
Entfernung zwischen
Steuerung und Aussensensor max. 25 m
Entfernung zwischen Steuerung
und Innensesor max. 15 m
Entfernung zwischen Steuerung
und Ventilator max. 15 m
Steuerungsart Einraum
Fabrikat der Planung LogiVent GmbH
Typ der Planung LogiDry
liefern und montieren
01.__.0006
Feuchtesteuerung
LogiDry
1.00
Stüc
02 LUFTVERTEILNETZ UND ZUBEHÖR
02
LUFTVERTEILNETZ UND ZUBEHÖR
Lüftungsleitungen und Zubehör Lüftungsleitungen und Zubehör
Lüftungsleitungen und Zubehör
02.__.0001 Spiralgefalzte Rohre
DN 200 Spiralgefalzte Rohre
hergestellt aus verz. Stahlblech, Blechdicke in Abhängigkeit der Durchmesser:
DN / mm
bis 100 0,4
300 0,6
500 0,8
800 1,0
größer 800 1,2
Formstücke strömungstechnisch optimal ausge- führt. Bogen bis 400mm aus Halbschalen. Ab- zweigungen mit Übergangssattelstück
sämtl. Nähte: rollnaht geschweißt,
sämtliche Formstücke nach der Anfertigung im
Vollbad feuerverzinkt
kompl. mit sämtl. Halterungsmaterialien (Loch- band),Schrauben und Dichtungsmaterialien, Steck- verbindungen und Schnellkupplung. Formstücke mit ausgebildetem mind. 60mm langem Steck- stutzen und Dicke
Montagehöhe bis 3,5 m
Art: Rohrleitung
Rohrdurchmesser DN 200
liefern und montieren
02.__.0001
Spiralgefalzte Rohre
DN 200
13.00
lfdm
02.__.0002 Spiralgefalzte Rohre
DN 160 Spiralgefalzte Rohre
wie vor beschrieben, jedoch:
Nennweite DN 160
liefern und montieren
02.__.0002
Spiralgefalzte Rohre
DN 160
10.00
lfdm
02.__.0003 Spiralgefalzte Rohre
DN 125 Spiralgefalzte Rohre
wie vor beschrieben, jedoch:
Nennweite DN 125
liefern und montieren
02.__.0003
Spiralgefalzte Rohre
DN 125
66.00
lfdm
02.__.0004 Spiralgefalzte Rohre
DN 100 Spiralgefalzte Rohre
wie vor beschrieben, jedoch:
Nennweite DN 100
liefern und montieren
02.__.0004
Spiralgefalzte Rohre
DN 100
8.00
lfdm
02.__.0005 Spiralgefalzte Rohre
DN 80 Spiralgefalzte Rohre
wie vor beschrieben, jedoch:
Nennweite DN 80
liefern und montieren
02.__.0005
Spiralgefalzte Rohre
DN 80
10.00
lfdm
02.__.0006 Spiralgefalzte Rohre - als Bogen
DN 200 Spiralgefalzte Rohre als Bogen
wie vor beschrieben, jedoch:
als Bogen aus Segmenten 15°..90°
Rohrdurchmesser DN 200
liefern und montieren
02.__.0006
Spiralgefalzte Rohre - als Bogen
DN 200
10.00
Stüc
02.__.0007 Spiralgefalzte Rohre - als Bogen
DN 160 Spiralgefalzte Rohre als Bogen
wie vor beschrieben, jedoch:
als Bogen aus Segmenten 15°..90°
Rohrdurchmesser DN 160
liefern und montieren
02.__.0007
Spiralgefalzte Rohre - als Bogen
DN 160
1.00
Stüc
02.__.0008 Spiralgefalzte Rohre - als Bogen
DN 125 Spiralgefalzte Rohre als Bogen
wie vor beschrieben, jedoch:
als Bogen aus Segmenten 15°..90°
Rohrdurchmesser DN 125
liefern und montieren
02.__.0008
Spiralgefalzte Rohre - als Bogen
DN 125
10.00
Stüc
02.__.0009 Spiralgefalzte Rohre - als Bogen
DN 100 Spiralgefalzte Rohre als Bogen
wie vor beschrieben, jedoch:
als Bogen aus Segmenten 15°..90°
Rohrdurchmesser DN 100
liefern und montieren
02.__.0009
Spiralgefalzte Rohre - als Bogen
DN 100
4.00
Stüc
02.__.0010 Spiralgefalzte Rohre - als Bogen
DN 80 Spiralgefalzte Rohre als Bogen
wie vor beschrieben, jedoch:
als Bogen aus Segmenten 45°..90°
Rohrdurchmesser DN 80
liefern und montieren
02.__.0010
Spiralgefalzte Rohre - als Bogen
DN 80
6.00
Stüc
02.__.0011 Spiralgefalzte Rohre - als T-Stück
200/100...200/200 Spiralgefalzte Rohre als T-Stück
wie vor beschrieben, jedoch:
als Zulage
Abmessungen 200/100...200/200
liefern und montieren
02.__.0011
Spiralgefalzte Rohre - als T-Stück
200/100...200/200
1.00
Stüc
02.__.0012 Spiralgefalzte Rohre - als T-Stück
160/100...160/160 Spiralgefalzte Rohre als T-Stück
wie vor beschrieben, jedoch:
als Zulage
Abmessungen 160/100...160/160
liefern und montieren
02.__.0012
Spiralgefalzte Rohre - als T-Stück
160/100...160/160
4.00
Stüc
02.__.0013 Spiralgefalzte Rohre - als T-Stück
125/100...125/125 Spiralgefalzte Rohre als T-Stück
wie vor beschrieben, jedoch:
als Zulage
Abmessungen 125/100...125/125
liefern und montieren
02.__.0013
Spiralgefalzte Rohre - als T-Stück
125/100...125/125
19.00
Stüc
02.__.0014 Spiralgefalzte Rohre - als T-Stück
100/100...100/100 Spiralgefalzte Rohre als T-Stück
wie vor beschrieben, jedoch:
als Zulage
Abmessungen 100/80...100/100
liefern und montieren
02.__.0014
Spiralgefalzte Rohre - als T-Stück
100/100...100/100
O
1.00
Stüc
02.__.0015 Spiralgefalzte Rohre - als T-Stück
80/80/80 Spiralgefalzte Rohre als T-Stück
wie vor beschrieben, jedoch:
als Zulage
Abmessungen 80/80/80
liefern und montieren
02.__.0015
Spiralgefalzte Rohre - als T-Stück
80/80/80
O
1.00
Stüc
02.__.0016 Spiralgefalzte Rohre - als Reduzierung
DN200/DN80..DN180 Spiralgefalzte Rohre als Reduzierung
wie vor beschrieben, jedoch:
Reduzierung
Rohrdurchmesser DN200/DN80..DN180
liefern und montieren
02.__.0016
Spiralgefalzte Rohre - als Reduzierung
DN200/DN80..DN180
2.00
Stüc
02.__.0017 Spiralgefalzte Rohre - als Reduzierung
DN160/DN80..DN140 Spiralgefalzte Rohre als Reduzierung
wie vor beschrieben, jedoch:
Reduzierung
Rohrdurchmesser DN160/DN80..DN140
liefern und montieren
02.__.0017
Spiralgefalzte Rohre - als Reduzierung
DN160/DN80..DN140
3.00
Stüc
02.__.0018 Spiralgefalzte Rohre - als Reduzierung
DN125/DN80..DN100 Spiralgefalzte Rohre als Reduzierung
wie vor beschrieben, jedoch:
Reduzierung
Rohrdurchmesser DN125/DN80..DN100
liefern und montieren
02.__.0018
Spiralgefalzte Rohre - als Reduzierung
DN125/DN80..DN100
2.00
Stüc
02.__.0019 Revisions-Öffnung
DN 125 Revisions-Öffnung
bestehend aus Revisionsdeckel mit Spannband zur Revision von Lüftungsleitungen.
Nennweite DN 125
Fabrikat der Planung LBF-Lufttechnik
Typ der Planung EDE
liefern und montieren
02.__.0019
Revisions-Öffnung
DN 125
6.00
Stüc
Feuerschutzklappen und -Elemente Feuerschutzklappen und -Elemente
Feuerschutzklappen und -Elemente
02.__.0020 Wartungsfreies Brandschutzelement
DN 125 Wartungsfreies Brandschutzelement
zum Einbau in, auf und unter Geschossdecken in massiver Bauweise oder als bekleidete Holzbal- kendecken, ferner zum Einbau auf, in und außer- halb von Schachtwänden und in Lüftungsleitungen. Für Abluft und Zuluft in Lüftungsanlagen in der Art von DIN 18017-3 in Gebäuden aller Art und Nut- zung. Zum Anschluss an Einzelentlüftungsgeräte, für Zentrallüftungsanlagen mit Luftdurchlässen beliebiger Bauart, Wrasenabzugshauben und für Anlagen mit Dunstabzugshauben. Kehrfähiges Gehäuse aus Stahlblech, innen und außen mit gesinterter Epoxidharz-Pulverbeschichtung und mit 100% freiem Querschnitt ohne seitliche Einschnü- rungen oder Erweiterungen. Mit vollständig gekap- selter, thermischer Schließeinrichtung. Feuerwider- standsdauer 90 Minuten.
Inkl. folgendem Zubehör:
- Mörtelanker in ausreichender Anzahl
Nennweite DN 125
Deutsche Zulassung DIBt Z 41.3 - 556
VKF Z 14204
Fabrikat der Planung WILDEBOER
Typ der Planung TS18, TopSchott
liefern und montieren
02.__.0020
Wartungsfreies Brandschutzelement
DN 125
12.00
Stüc
02.__.0021 Brandschutzventil
WILDEBOER
BV90 Brandschutzventil
nach EN 1366-2 geprüft, gemäß DIN EN 15650 mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Mit Nachweis MPA-BS 6000/593/18 zum Brandverhalten der verwendeten Baustoffe erfüllen sie darüber hinaus die Verwendungsvorgaben der MVV TB und MLüAR, sowohl für Zuluft als auch für Abluft geeignet, Einbau in massiven Wände und Decken, in leichte Trennwänden, in Schachtwänden und in feuerwiderstandsfähigen Unterdecken. Der Einbau kann jeweils als Trocken- oder Nasseinbau erfol- gen. Die Einbaulage und Luftrichtung sind beliebig.
Der Einbau in eigenständig feuerwiderstandsfähige Unterdecken aus allen gängigen Baustoffen, ein- schließlich Metalldecken, ist möglich und gemäß der allgemeinen Bauartgenehmigung Z-41.8-697 zulässig. Eignet sich für hohe, stufenlos ein- stellbare Volumenströme. Ventilteller und Einbau- gehäuse sind aus Stahl gefertigt und mit einer Pulverbeschichtung im Farbton RAL 9010 (weiß) versehen. Die thermische Auslöseeinrichtung 70°C besteht aus rostfreiem Edelstahl.
Nennweite DN 100
Fabrikat der Planung WILDEBOER
Typ der Planung BV90
liefern und montieren
02.__.0021
Brandschutzventil
WILDEBOER
BV90
1.00
Stüc
Luftauslässe und Zubehör Luftauslässe und Zubehör
Luftauslässe und Zubehör
02.__.0022 Abluftventile
TROX, LVS 100 Abluftventile
bestehend aus Montagering, Einströmring und Zwi- schenring, einschl. Halterungs- und Befestigungs- materialien. Bei Stahlausführung einbrennlackiert. Farbton nach Wahl des Auftraggebers.
Luftmenge 0...100 m³/h
Dimension DN 100
Material Stahl einbrennl.
Fabrikat der Planung TROX
Typ der Planung LVS 100
liefern und montieren
02.__.0022
Abluftventile
TROX, LVS 100
8.00
Stüc
02.__.0023 Abluftventile
TROX, LVS 125 Abluftventil
wie vor beschrieben, jedoch:
Dimension DN 125
liefern und montieren
02.__.0023
Abluftventile
TROX, LVS 125
1.00
Stüc
03 WÄRMEDÄMMUNG
03
WÄRMEDÄMMUNG
Wärmedämmung Wärmedämmung
bei der Ausführung der Wärmedämmung sind
zu berücksichtigen:
1. Das Energieeinsparungsgesetz in seiner
neuesten Fassung
2. Die DIN 18421 und DIN 4140 Teil 1 + 2
3. Die VDI-Richtlinie 2055 und die speziellen
Brandschutzbestimmungen.
Als Material zugelassen wird ausschließlich nicht brennbares nach DIN 4102, Bauklasse A1 und A2. Nachweis ist durch Prüfzeugnis des verwendeten Materials zu führen.
Durch das verwendete Isoliermaterial darf auch in Verbindung mit Feuchtigkeit keine Korrosion an Metallteilen hervorgerufen oder gefördert werden. Das Dämmaterial einschließlich eventueller Binde- mittel sowie die zur Verarbeitung notwendigen Wirkstoffe wie Kleber, Reiniger etc. müssen physiologisch unbedenklich sein. Gegen einen Einsatz, auch in Nahrungsmittelbetrieben dürfen keine Einwände bestehen. Der Ausführung der Isolierung ist besondere Sorgfalt zu widmen. Als ungünstigste Wärmeleitfähigkeit gemessen nach DIN 52613 ist 0,035 W / (m x k) zugelassen. Die nachfolgenden Angaben für den Oberflächen- schutz gelten für alle Anlagensysteme.
Schächte und Zwischendecken kein
Zentralen kein
Aussenbereich verz.Stahlblech
Wärmedämmung
03.__.0001 Schwitzwasserdämmung
DN125, ohne Schwitzwasserdämmung
von Zu- und Abluftkanälen gemäß 4140 Teil 1, für eckige und runde Luftleitungen, einschließlich aller Form- und Verbindungsteile, Dämmung aus schwer entflammbaren Stoffen gemäß DIN 4102, Klasse B1, aus geschlossenzelligen Weich- schaum, mit amtlichen Prüfzeichen, die Dämmung wird entsprechend den Verlegevorschriften voll- flächig mit den Anlagenteilen verklebt, die Kanal- flansche erhalten einen passgenauen Dämm- streifen aus gleichem Material und Dämm- stoffdicke, die Materialstöße sind dampf- und diffusionsdicht zu verkleben.
Dämmstärke 19 mm
Oberflächenschutz kein
Umgebungstemperatur -12°C ... 32 °C
Nennweise DN 125
liefern und montieren
03.__.0001
Schwitzwasserdämmung
DN125, ohne
12.00
lfdm
04 HAUBEN UND DACHDURCHFÜHRUNGEN
04
HAUBEN UND DACHDURCHFÜHRUNGEN
04.__.0001 Anschluss an Dachdurchführung
DN 125 Anschluss an Dachdurchführung
inkl. Form- und Verbinungsstücke sowie Klein- und Befestigngsmaterial.
Nennweite DN 125
liefern und montieren
04.__.0001
Anschluss an Dachdurchführung
DN 125
6.00
Stüc
04.__.0002 Dachdurchführung
DN 125 Dachdurchführung mit Haube
aus verzinktem Stahlblech inkl.folgendem Zubehör:
- Flachdachdurchführung
für flache Dachflächen, Installation auf bauseitiger Aufkantung, bestehend aus der Durchführung in angepaßter Form, Isolierung der Dachführung mit 10,0cm Mineralwolle, Oberflächenschutz aus ver- zinktem Stahlblech.
- vorbereitet für unteren Anschluss von folgenden
von unten angeschlossenen Leitungen:
Luftleitung DN 100
- Wärmedämmung der angeschlossenen
Leitungen im Dachbereich auf einer Länge
von 1,0 m mit Mineralwolle 10,0 cm Ki = 50
gegen Schwitzwasser
Technische Daten
Verwendung Wohnungsabluft
Abmessungen im Lichten DN 125
liefern und montieren
04.__.0002
Dachdurchführung
DN 125
6.00
Stüc
04.__.0003 Deflectorhaube
DN 125 Deflectorhaube
mit Erweiterung für eingesetzten Deflectorkegel, Entwässerungsrohr, Kanalstück für Dachdurch- ührung bei Montage über Dach, Dachauflagekranz mit einer Schenkelbreite von 250mm für Dach- eindichtung Vogelschutzgitter, Verbindungsflansch zur Herstellung der Verbindung mit dem Lüf- tungskanal, Zweikomponenten-Lackanstrich. Farb- ton nach Wahl des Architekten.
Inkl. Kanalisolierung im Decken-/Dachbereich mit- tels Mineralwolle 5cm, Ki=min.50 auf einer Länge von max. 1m, sowie fachgerechte Durchführung durch Dampfdiffusionsfolie.
Verwendung Abluft
Luftmenge
Einbauort über Dach
Dachform Flachdach
Ausführung rund
Nennweite DN 125
Material Stahl, verzinkt
liefern und montieren
04.__.0003
Deflectorhaube
DN 125
6.00
Stüc
04.__.0004 Luftrohr im Außenbereich
DN 160 Luftrohr im Außenbereich
bestehend aus:
- Haube aus verzinktem Blech, inkl. Schutz gegen Regen und Laub.
- Wickelfalzrohr, Länge 0,8m
- PVC-KG Rohr bestehend aus:
- Rohr gerade 5 m
- Rohrbogen 2 Stück
- Übergangsstück auf Wickelfalzrohr DN200
- druckwasserdichte Wanddurchführung zum Ein- bau in bauseitige Kernbohrung
- Rohrgraben Länge: 5m
Nennweite DN 200
Fabrikat der Planung ESTA
Typ der Planung OS 1500 27 98
liefern und montieren
04.__.0004
Luftrohr im Außenbereich
DN 160
O
1.00
Stüc
05 SONSTIGES UND TAGELOHNARBEITEN
05
SONSTIGES UND TAGELOHNARBEITEN
Dienstleistungen Dienstleistungen
Dienstleistungen
05.__.0001 Luftmengenmessung Luftmengenmessung
aller Zu- und Abluftauslässe sowie der zugehörigen Luftleitungen, Anfertigen eines Messprotokolls und ggf. Nachjustierung der Drossel- und Einstellein- richtungen. Auf Wunsch des Bauherrn sind die Messergebnisse in seinem Beisein vorzumessen. Übergabe des Protokolls gem. VDI, in 3-facher Ausfertigung.
Liefern und montieren
05.__.0001
Luftmengenmessung
L
1.00
Psch
05.__.0002 Inbetriebnahme Inbetriebnahme
der Leistungen des AN gemäß diesem Angebot. Die Inbetriebnahme beinhaltet die folgenden Leistungen:
- hydraulischer Abgleich der Gesamtanlage zur In- betriebnahme.
- Nachregulierung nach einem halben Jahr Be-
trieb.
- Funktionstest sämtlicher Anlagenteile inkl. MSR- Technik.
- Leistungsmessungen.
- Schallschutznachweise
Die Inbetriebnahme ist entspr. zu dokumentieren. Die Funktionstests erfolgen anhand von Check- listen, die der AN erstellt und mit dem AG abstimmt. Die Listen sind wie folgt zu gliedern: - Anlagenteil / Anlagengruppe.
- Funktion
- Prüfung i. O. / nicht i. O.
- geprüft am:
- geprüft durch:
Der Nachweis und die Dokumentation der Leis- tungs- und Schallmessungen ist ebenfalls mit dem AG einvernehmlich abzustimmen. Die Inbetrieb- nahme ist mit den beteiligten Gewerken zu koor- dinieren und für das gesamte System durch- zuführen. Während der Inbetriebnahme ist das Betrtiebspersonal einzuweisen und zu schulen. Umfang und Art der Schulung ist mit dem AG abzustimmen. Es sind bis zu 3 Personengruppen an unter- schiedlichen Terminen zu schulen. Am Ende der Inbetriebnahme erfolgt der "Inbetrieb- nahmetermin" mit dem Betreiber. Der Inbetrieb- nahmetermin setzt eine in den Hauptbestand- teilen vollfunktionsfähige Anlage voraus. Dies bein- haltet auch die Aufschaltung auf das Gebäude- leitsystem. Zum "Inbetriebnahmetermin" ist die In- betriebnahmedokumentation mit:
- vorher aufgefüllte Checklisten und Nachweisen
- Liste aller Anlagenparameter
- Funktionsablaufpläne
- Anlagenschemata - usw. zu übergeben.
Über den Ablauf der Inbetriebnahme ist vom AN ein Detailplan vorzulegen. Der Inbetriebnahme beginn sowie der "Inbetrieb- nahmetermin" ist dem AG mind. 14 Tage zuvor mitzuteilen.
05.__.0002
Inbetriebnahme
L
1.00
Psch
05.__.0003 Bestandsunterlagen Bestandsunterlagen
Bedienungs- und Wartungsanleitung in deutscher Sprache der kompletten Anlage ist in 2-facher Aus- fertigung in Leitzordnern eingeheftet, mit Registern und dem Antrag auf Abnahme der Anlagen abzu- legen. Die Ordnerfarbe ist mit dem AG abzu- stimmen.
a) das Inhaltsverzeichnis
b) die Anlagen- und Funktionsbeschreibung
c) das Anlagenschema
d) die Stückliste, durchpositioniert mit sämtlichen Einbauteilen mit Angaben der Herstellerfirma und jeweiliger Typenangabe, Bestell-Nr. und Lieferantenanschrift und Anlagenkenn-
zeichnungsnummer ( z.B. AKZ, AKS, etc.).
e) die Ersatzteilliste mit notwendigen Explosions-
zeichnungen.
f) die Inspektions- und Wartungsanleitung mit genauer Auflistung aller notwendigen Arbeite
mit Zeitinterwallangaben.
g) die Nachberechnung der Anlage.
h) Dokumentation von Betriebswerten und Ein-
stelldaten sowie Grenzwerten mit Anlagen-
Kennzeichnungssystem.
i) Druckprotokolle und behördliche Abnahme-
bescheinigungen.
j) die bestätigte Liste der mitgelieferten Ersatz-
teilausstattung.
k) Betriebsanleitung mit Darstellung aller
Betriebsfälle und erforderlichen Maßnahmen
Notfallplan mit Darstellung aller Störungs- fälle,
Auslösungen, Alarme und erforder- lichen
Maßnahmen.
l) Nachweise der Aggregate-Kennlinien sind
vorzulegen (d.h., die Kennlinien sind anhand von
Testfahrten und Parametermessungen, wie z.B.
Durchfluss und Förderhöhen, zu ermitteln und
nachzuweisen).
Erstellung einer Liste aller gelieferten Anlagenteile mit Betriebsmittelkennzeichnung gemäß Anlagen- Kennzeichnungssystem (z.B. AKZ, AKS, usw.). Der Betreiber legt den Umfang für die Ersatzteilaus- stattung auf Grund eines Vorschlages des AN fest. Mit den Bestandsunterlagen ist rechtzeitig ein Angebot für die Ersatzteilausstattung zu erstellen.
05.__.0003
Bestandsunterlagen
L
1.00
Psch
05.__.0004 Bestandspläne CAD / AUTOCAD Bestandspläne CAD / AUTOCAD
Anfertigen von Bestandsplänen, die den endgül- tigen Zustand der angelieferten Anlage nach Mon- tageende darstellen.
Die Bestandspläne beinhalten alle, vom AG ge- forderten Anlagenschemata, Grundrisse, Ansichten und Schnitte und müssen alle Anlagenteile einschl. der Dimension und Vermessung zum Baukörper enthalten.
Bauliche Angaben, die nicht unmittelbar das dar- gestellte Gewerk betreffen, dürfen nicht einge- tragen sein. Der AN hat mit dem AG, die orga- nisatorischen Belange des CAD-Planaufbaues vor der Erstellung abzuklären. Das betrifft insbe- sondere die Belegung der Zeichnungs-Level, die als Referenzen verwendeten Pläne, Symbol- bibliotheken, sonstige CAD spezifischen Zeich- nungsdetails, Dateistrukturen usw.. Alle für die weitere Verwendung der CAD- Bestandspläne auf dem CADSystem des AG´s, notwendigen Biblio- theken, Referenzen sind vom AN mitzuliefern.
Die Bestandspläne sind 3-fach farbig gefaltet im Ordner, einfach als Transparentplot und einmal als Datenträger zu liefern. Die Unterlagen sind mit der schriftlichen Beantragung der Abnahme der Anlage vorzulegen.
Die Art und das Format des Datenträgers ist vor der Abgabe mit dem AG abzustimmen, ebenso die Ordnerfarbe.
Die Baugrundrisse werden als Architektenpläne zur Erstellung der Bestandspläne auf Datenträger im Dateiformat ACAD DWG zur Verfügung gestellt und sind vom AN in dem selben Format zu übergeben.
05.__.0004
Bestandspläne CAD / AUTOCAD
L
1.00
Psch