Erd- und Tiefbauarbeiten
Neumünster -Neubau eines Autohofes
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Baubeschreibung Baubeschreibung Der Bauherr plant auf dem unbebauten Flurstück 181, 182, 184, Flur 8 Gemarkung Einfeld Neuenbrook 2, 24537 Neumünster den Neubau eines Autohofes mit Tankstelle für LKW und PKW, Platzhalter für erneuerbare Energien sowie einem Shop-Restaurant mit Relaxbereich. Vorgesehen sind: eine Verkehrsfläche mit 63 PKW- Parkplätzen (16 E-Ladesäulen), 22 LKW-Parkplätzen (6 LKW E-Ladesäulen) LKW-Tankstelle mit 4 Spuren LKW-Verladung für Tankwagen PKW Tankstelle mit 4 Spuren mit insgesamt 8 unterirdischen Tanks mit jeweils 100m³ sowie einer separaten Ein.- und Ausfahrt in Betonbauweise, Preispylon 18,00m hoch, inkl aller dazugehörigen Erd- und Tiefbauarbeiten und Betonbauarbeiten Ausführung der erforderlichen Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den Autohof, einschließlich Begrünung, Pflanzarbeiten und Herstellung von Versickerungsflächen. Hinweis: Auf dem Gelände verlauft eine 110KV Erdstromleitung. Der Leitungsverlauf ist zwingend zu beachten!
Baubeschreibung
Vorgesehene Vertragsbedingungen Vorgesehene Vertragsbedingungen § 1 Gegenstand des Vertrages Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Bauleistungen am Bauvorhaben Neuenbrook 2, 24537 Neumünster Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, den Ausführungsplänen, der Statik, der Baugenehmigung und dessen Auflagen sowie den ggf. vorhandenen Gutachten. § 2 Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Reihenfolge: Dieser Vertrag Auftrags-LV Baustellenordnung VOB Teil B + C in der aktuell gültigen Fassung DIN Normen, VDE Normen, ETB, UVV, DVGW Die Baugenehmigung und deren Auflagen Die geprüfte Statik Das Bodengutachten Das Brandschutzgutachten Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Vorbemerkungen Die Ausführungspläne Die Ausschreibungsunterlagen Der Bauzeitenplan Bei ggf. auftretenden Widersprüchlichkeiten gelten jeweils die oben zuerst genannten Bedingungen. Die Ausführung der Leistung hat gemäß dem allgemeinen Stand der Technik zu erfolgen. Die für die ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Erstellung, Betrieb und Nutzung maßgebenden Gesetze, Vorschriften, Regeln und Richtlinien sind zu beachten. Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dem Auftragnehmer sind Inhalt, Art und Umfang der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und Lieferungen sowie die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen und alle für die Preisbildung beeinflussenden Umstände bekannt. Er hat sich vor Abschluss dieses Vertrages durch Einsichtnahme in die Pläne und sonstigen Unterlagen gemäß Anlage sowie Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein genaues Bild über Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung verschafft. Er kann sich in keinem Fall darauf berufen, dass ihm Irrtümer oder Fehler bei seiner Ermittlung unterlaufen sind oder einzelne Arbeiten oder Lieferungen, die zu seinem Leistungsumfang gehören, besonders aufgeführt sind. Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsstandard ist unschädlich und stellt kein Mangel dar, wenn sie zu einer gleichwertigen oder höherwertigen Leistung führt. Der Ablauf der Arbeiten und die Zwischentermine sind rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch den Auftragnehmer einzuhalten. Behinderungen, Erschwernisse und Stillstandzeiten aufgrund eines eventuellen nicht kontinuierlichen Ablaufes der Arbeiten sind bei den Einheitspreisen zu berücksichtigen. § 3 Vergütung Der Auftragnehmer führt die Bauleistung zu den in der Leistungsbeschreibung eingesetzten Preisen aus. Gewährte Nachlässe und Skonti auf den Auftrag gelten auch für sämtliche Nachträge. Alle Kosten für die Baustelleneinrichtung sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern im Leistungsverzeichnis keine besonderen Positionen ausgeworfen sind. Auch ohne die ausdrückliche Erwähnung sind alle erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten in den Leistungen enthalten. Abweichend von § 2 Absatz 3 VOB - B gilt der vertragliche Einheitspreis unabhängig vom im Vertrag vorgesehenen Mengenansatz. Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen. Die Leistungen sind aus den Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführten Leistungen diesen Zeichnungen entsprechen. Auf Anforderung sind die Leistungen nach gemeinsamem örtlichem Aufmaß abzurechnen. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Massen sind für die Endabrechnung nicht verbindlich. Hierfür kommt das geprüfte Aufmaß in Frage. Eine Ermäßigung oder Erhöhung der Massen der einzelnen Positionen, auch über 10 % hinaus, berechtigt den AN zu keiner Änderung der Einheitspreise. § 4 Zahlungsbedingungen Der Auftragnehmer kann erstmals nach einem vollendeten Baufortschritt von 20 % des Gesamtbaufortschritts eine Abschlagszahlung verlangen. Jede weitere Abschlagszahlung kann jeweils nach Vollendung von weiteren 20 % der Gesamtbauleistung verlangt werden. Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich an dem jeweils vollendeten Baufortschritt und liegt im billigen Ermessen des Auftraggebers. Bei den Abschlagszahlungen werden 10 % von der Rechnungssumme als Sicherheitseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine Erfüllungsbürgschaft in Höhe der Auftragssumme möglich. Dem Auftraggeber wird mit Begleichung der verlangten Abschlagzahlung für die damit berechneten Leistungen das Eigentum übertragen. Sofern Skonto vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen binnen 8 Tagen skontierfähig. Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung fällig. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach Fertigstellung und Schlussabnahme fällig, spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Bei Fälligkeit der Schlussrechnung wird 5 % der brutto Rechnungssumme als Gewährleistungseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine Gewährleistungsbürgschaft möglich. Bei Fälligkeit der Schlussrechnung werden die vertraglich vereinbarten Nettoabzüge fällig. § 5 Sonderwünsche Der Auftragnehmer wird Sonderwünsche des Auftraggebers berücksichtigen, soweit er durch die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung nicht beeinträchtigt wird. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer nachweisen, dass auch bei Sonderwünschen die Preisbasis dieses Vertrages eingehalten wurde. Vor Ausführung ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich. § 6 Ausführungstermine Die Arbeiten sind gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan zu beginnen und abzuschließen. Hat der Auftragnehmer Bedenken die Termine nicht einhalten zu können, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. § 7 Vertragsstrafe Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragstermine für den Beginn der Bauausführung, für den Zwischentermin der Fertigstellung der 1. Baustufe und für die Gesamtfertigstellung hat der Auftragnehmer Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Kalendertag der schuldhaften Überschreitung für den Zwischentermin 0,2 % der Auftragssumme für die betroffene Teilleistung netto für Beginn und Endtermin 0,2 % der Auftragssumme. Die vorstehenden Vertragsstrafen sind auf insgesamt 5 % der Auftragssumme netto begrenzt. Der Auftragnehmer verwirkt ferner eine Vertragsstrafe, sofern er notwendige bautechnische Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig liefert oder gegen sonstige Bestimmungen des Bauvertrages verstößt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Auftraggeber bleiben unberührt. Auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wird die verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch die Vereinbarung neuer Termine. Im Falle der Vereinbarung neuer Termine oder der einvernehmlichen Fortschreibung von Vertragsterminen bei Bauzeitverschiebungen gilt das Vertragsversprechen entsprechend für neue Termine. Eine einmal verwirkte Vertragsstrafe für den Beginn- oder den Zwischentermin wird auf die nachfolgend verwirkten Vertragsstrafen für weitere Zwischentermine oder den Fertigstellungstermin angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend zu machen. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist es ausreichend, wenn der Auftraggeber diese von der Schlussrechnung in Abzug bringt. § 8 Abnahme Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistung dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Abnahme erfolgt förmlich gemäß § 12 VOB Teil B. Werden gravierende Mängel festgestellt, so wird die Abnahme verweigert. Werden lediglich geringe Mängel festgestellt, so wird dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt. Eine Konkludente Abnahme und Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme. § 9 Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre, für Abdichtungen gegen Feuchtigkeit und Dächer 10 Jahre. Für die Dauer der Gewährleistung wird ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der brutto Schlussrechnungssumme vereinbart. Sie kann unter entsprechender Anwendung des § 632a Abs. 2 BGB durch Sicherheitsleistung abgelöst werden. § 10 Personal Der AN ist dazu verpflichtet ausschließlich Fachkräfte, die auch entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterwiesen sind auf der Baustelle einzusetzen. Ebenfalls verpflichtet sich der AN über die Dauer der Bauzeit einen festen Polier oder Vorarbeiter auf der Baustelle zu belassen. § 11 Sub- und Nachunternehmer Der Auftragnehmer wird nur leistungsfähige Sub- und Nachunternehmer beschäftigen, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträger pünktlich nachkommen. Die Sub- und Nachunternehmer sind zur Vorlage je einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft verpflichtet, soweit sie dem Auftraggeber nicht aus früheren Tätigkeiten bekannt sind. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Firmen aus dem Einzugsgebiet des Bauortes zu beauftragen. Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber eine Liste mit der vollständigen Bezeichnung und Adresse aller Sub- und Nachunternehmer. Ich/Wir beabsichtige/n: (____)           keine (____)           die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer zu übertragen. Überträgt der Auftragnehmer Leistungen an Sub- und/oder Nachunternehmer, haften Auftragnehmer und durch ihn beauftragte Dritte gesamtschuldnerisch. Dem Auftragnehmer obliegt hierbei die Hauptpflicht. Der Auftragnehmer tritt die Gewährleistungsansprüche, die ihm gegenüber dem Sub- bzw. Nachunternehmer zustehen, an den Auftraggeber erfüllungshalber ab. Die Inanspruchnahme des jeweiligen Schuldners - ungeachtet des geltend gemachten Anspruchs - erfolgt nach Wahl des Auftraggebers. § 12 Versicherung Der Abschluss einer Bauwesenversicherung erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber zieht dem Auftragnehmer hierfür pauschal 0,5% der Auftragssumme Netto inklusive eventueller Nachträge von der Schlussrechnung ab. § 13 Betriebsmittel und Pauschalen Der Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Bauwasser wird pauschal abgerechnet. Auch die Baubeschilderung sowie die Bauendreinigung werden pauschal abgerechnet. § 14 Werbung / Werbeträger Sofern der Auftragnehmer oder ein durch ihn beauftragter Dritter auf oder im unmittelbaren Umfeld der Baustelle werbetechnische Einrichtungen zu installieren wünscht, hat der dies dem Auftraggeber im Vorfeld anzuzeigen. Die mit der Werbemaßnahme verbundene Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Einrichter / Unterhalter der Werbemaßnahme. Im Zweifel obliegt sie dem Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Einrichtung besteht indes nicht. § 15 Entwicklungen während der Bauzeit Tritt unmittelbar vor oder während der Planungs- und Bauzeit ein bis dato unbekannter bausituativer Umstand oder eine in der Form noch nicht hinreichend mit technischen Lösungsansätzen versehene Problemstellung auf, und sind hierfür Entwicklungen notwendig - ungeachtet ob diese gemeinsam oder nur durch eine Partei geschaffen wurden - gehen die Ergebnisse sowie sämtliche damit verbundene Bestandteile und Fortschritte in das Eigentum des Auftragsgebers über. Der Auftragnehmer sowie sämtliche durch ihn mit der Entwicklungsarbeit beauftrage Dritte, treten ihre Rechte an den Lösungsansätzen/Ergebnissen bereits jetzt an den Auftraggeber ab. Sofern sich der Auftragnehmer eines Dritten zur Lösung bedient, hat er diesem spätestens bei Beauftragung entsprechend zu verpflichten. § 16 Geheimhaltungsvereinbarung Sämtliche Dokumente, die der Auftragnehmer in Verbindung mit dem in § 1 genannten Bauvorhaben oder aus anderen Gründen von dem Auftraggeber erhält, sind vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer wird sämtliche ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen, um ein Zugriff Dritter oder eine anderweitige Veröffentlichung oder Weitergabe zu verhindern. Die Parteien vereinbaren überdies eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme je Verstoß für den Fall, dass der Auftragnehmer ohne vorheriges Einverständnis des Auftraggebers öffentliche Nachrichtenträger (Rundfunk, Fernsehen, Presse) über die Erteilung und den Inhalt des Auftrags sowie den Baufortschritt oder die Fertigstellung informiert. § 17 Datenschutz Mit Unterzeichnung des Auftrags stimmt der Auftragnehmer der Weitergabe von personenbezogenen Daten im Rahmen der Abwicklung des Bauprojektes an Dritte zu. § 18 Dokumentation Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet Änderungen gegenüber den Ausführungsplänen zu dokumentieren. Alle Dokumentationsarten müssen nachvollziehbar und lesbar sein. § 19 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) bzw. das Landgericht Verden (Aller).
Vorgesehene Vertragsbedingungen
Gewerkspezifische Vorbemerkungen Gewerkspezifische Vorbemerkungen 1. Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der erforderlichen Geräte wird nicht gesondert vergütet. 2. Für die Baustellensicherung ist der Bauleiter des Auftragnehmers (AN) verantwortlich. 3. Kabel- und Leitungspläne hat sich der AN selbst zu beschaffen. Werden bei den Bauarbeiten Leitungen beschädigt, hat der AN die Reparatur unverzüglich selbst zu veranlassen und die Reparaturkosten zu tragen. Schäden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. 4. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß. Alle Massen (Festmassen), Mengen und Stundenlohnarbeiten gelten zum Nachweis. Die Stundenlohnnachweise sind binnen 48 Std. vorzulegen. Die Aufmaße sind gemeinsam mit dem Bauleiter des Planungsbüros aufzustellen. Die Materialabfuhr ist dem Bauleiter rechtzeitig bekanntzugeben. Lieferscheine und Wiegekarten, die für die spätere Abrechnung als Mengennachweis erforderlich sind, müssen, soweit sich keine vom Auftraggeber hierzu bevollmächtigten Person auf der Baustelle befindet, spätestens 24 Std. nach der Materialanlieferung dem Bauleiter zur Anerkennung vorgelegt werden.Bei der Abrechnung nach LKW-Aufmaß darf höchstens bis Schottenoberkante geladen werden. Das Lieferdatum, die Größe der Ladefläche, die Schottenhöhe, das polizeiliche Kenzeichen des Fahrzeuges und der Name des Fahrers sind auf dem Lieferschein anzugeben. 5. Bestandteil aller Leistungen sind, auch wenn diese im Text nicht einzeln aufgeführt werden: a) die vollständige Lieferung der erforderlichen Baustoffe frei Verwendungsstelle, sowie deren fach- und normgerechte Verarbeitung. b) die Beseitigung aller Verunreinigungen und Schäden, die im Zuge der Baumaßnahme entstanden sind. c) die Leistungen aller Nebenleistungen. d) alle Maßnahmen, die zum Schutz aller vorhandenen Einrichtungen,wie Grenzsteine, Wasserschieber, Schächte und dergl. erforderlich sind, einschl. Sichern vorhandener Leitungen und Kabel. e) die Anfertigung und Lieferung der Verdichtungsnachweise. 6. Die Baufelder sind vom Auftragnehmer gemeinsam mit dem Bauleiter abzustecken. Hierfür stellt der AG eine Fachkraft ab. Hilfspersonal, Vermessungsgeräte und Hilfsmittel sind vom AN unentgeltlich und in genügendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Leistung wird nicht gesondert vergütet. 7. Alle Arbeiten sind gem. der Ausführungsplanung durchzuführen. Ausführungsmaße sind vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind dem AG sofort schriftlich mitzuteilen. 8. Arbeitsunterbrechungen und Ausführungen in Teilleistungenberechtigen nicht zu Mehrforderungen. 9. Die Hinweise und Vorschriften von Materiallieferanten sind zu berücksichtigen. 10. Bauschutt aus dem eingenen Gewerk ist täglich abzuräumen. Die Schuttabfuhr ist Sache des AN. 11. Bei maschineller Verlegung der Betonpflastersteine sind halbe Steine zu entfernen, und durch ganze Steine zu ersetzen. 12. Das Anarbeiten der Pflasterflächen an schrägwinklige, gekrümmte Flächen, wie Borde/Asphaltdecke/Gebäude etc., ist in den Einheitspreisen mit einzurechnen. Fugenschnitt wird für Pflaster nicht zusätzlich vergütet. 13. Spätestens bis zur Bauabnahme ist eine Dokumentationsmappe in 2-facher Ausfertigung zu übergeben, die mindestens nachfolgende Unterlagen und Nachweise enthalten muss:   - Qualitäts- und Gütenachweise der eingesetzten Materialien   - Nachweis der Auftriebsicherheit für Rohre   - Nachweis über die Einhaltung der geforderten Verdichtungswerte für     die Fremd- und Eigenüberwachung   - Bautagebuch bzw. alle Tagesarbeitsberichte   - Zeichnungen mit der baubegleitenden lagermäßigen Einmessung     von Leitungsquerungen auf markante Punke und höhenmäßig auf HN   - Eignungsnachweise der eingebauten Materialien, Erdstoffe, etc.,     einschl. Sieblinen   - Protokolle und Fotos der Beweissicherung   - Am offenen Rohrgraben hergestellte Bestandspläne mit Höhenangaben auf HN bezogen und die lagemäßige Einmessung auf Häuserecken bzw. Höhenfestpunkte auf Gauß-Krüger-Koordinaten. 14. Der AN erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter des Architekten ein Nivellement des vorhandenen Geländes und ein Nivellement nach Bodenabtrag. Die ermittelten Höhen gelten als Grundlage für die Abrechnung. Bodenabtrag von mehr als 5 cm unter geplante Höhe und der demzufolge anfallende erhöhte Bodeneinbau gehen zu Lasten des AN.
Gewerkspezifische Vorbemerkungen
1 Ausstattung
1
Ausstattung
1.__.__.__.0010 Baustelle einrichten Einrichtung der Baustelle gemäß den Erfordernissen des Bauvorhabens. Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemässen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen (z.B. Bedarfsleistungen) für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen. Bauwasseranschluss, Strom und Bauüberwachung (Kamera) wird vom AG gestellt.
1.__.__.__.0010
Baustelle einrichten
1.00
Psch
1.__.__.__.0020 Sanitärcontainer, WC-Anlage 15,00m² Sanitärcontainer mit WC-Anlagen, wärmegedämmte Ausführung, stapelbar, einschließlich Unterbau, Reinigung 1-mal wöchentlich durch AN. Einrichten, vorhalten, betreiben und beräumen nach dem Ende der Bauzeit, wie folgt: Nutzung: alle am Bau beteiligten Gwerke Austatttung: - Elektroheizung, Belechtung - Heizung Sanitäreinrichtung: - 2-mal Waschbecken mit Spiegel. Seifenspender und Handtuchspender je Waschbecken - Warmwasser Bereiter - 5-mal WC - 2-mal Urinal - WC-Trennwandanlage einschl. Türen für 5-mal   WC-Kabinen - Anschlüsse für Frischwasser, Abwasser und Strom Wasser, Strom und Abwassergebühren werden durch den AN übernommen. Abmessungen: bis ca. 6,50 x 2,50 m Zustand: gut, sauber, nicht älter als 3 Jahre Gebrauchsüberlassung: 4 Wochen Grundstandzeit Ortsangabe: Aufstellung nach Angaben des AG
1.__.__.__.0020
Sanitärcontainer, WC-Anlage 15,00m²
1.00
Stk
1.__.__.__.0030 Sanitärcontainer, WC-Anlage 15,00m² vorhalten Santiärcontainer als WC-Anlage vorhalten und betreiben, über die 4-wöchige Grundstandzeit hinaus für einen Monat. Reinigung 1-mal wöchentlich.
1.__.__.__.0030
Sanitärcontainer, WC-Anlage 15,00m² vorhalten
4.00
Wo
1.__.__.__.0040 Baustellen-WC Baustellen WC für die gesamte Bauzeit über vorhalten und regelmäßig reinigen und Entsorgen lassen. Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundstandzeit)
1.__.__.__.0040
Baustellen-WC
3.00
Stk
1.__.__.__.0050 Baustellen-WC vorhalten wie zuvor, jedoch über 4 Wochen/ 1 Monat über die Grundstandzeit hinaus
1.__.__.__.0050
Baustellen-WC vorhalten
O
3.00
Stk
1.__.__.__.0060 Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Das Räumen von Bauresten und Müll anderer Gewerke ist nicht in diesem Leistungsumfang enthalten.
1.__.__.__.0060
Baustelle räumen
1.00
Psch
1.__.__.__.0070 Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m Bauzaun auf unbefestigtem und befestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2,00 m, Elemente fest miteinander verbunden durch Verschraubung, liefern, aufstellen und für die Dauer der vertraglichen Leistungen vorhalten, abbauen. Vorhaltedauer: 18 Monate
1.__.__.__.0070
Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m
600.00
m
1.__.__.__.0080 Bauzaun Vorhalten Gesamter Bauzaun wie vor Pos. über die Vorhaltezeit von 18 Monaten hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Wochen zu 1/4 des Einheitspreises abgerechnet. Zaunhöhe: 2,00 m
1.__.__.__.0080
Bauzaun Vorhalten
O
1.00
Psch
1.__.__.__.0090 Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m Tor für Bauzaun, Breite bis 5,00 m, zweiflügelig, verschließbar einschließlich Türschloss, Schließzylinder bauseits. Durchfahrtsbreite: bis ca. 5,00 m Vorhaltezeit: ca. 18 Monate
1.__.__.__.0090
Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m
2.00
Stk
1.__.__.__.0100 Tor für Bauzaun Vorhalten Tor für Bauzaun wie vor Pos. über die Vorheltedauer von 18 Monaten hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Wochen zu 1/4 des Einheitspreises abgerechnet. Zaunhöhe: 2,00 m
1.__.__.__.0100
Tor für Bauzaun Vorhalten
O
2.00
Stk
2 Vermessung, Dokumentation
2
Vermessung, Dokumentation
2.__.__.__.0010 Öffentliche Vermessungspunkte sichern Öffentliche Vermessungspunkte (Höhenfestpunkte, geodätische Festpunkte) und Grenzpunkte sichern. Sicherung nach Wahl des AN.
2.__.__.__.0010
Öffentliche Vermessungspunkte sichern
1.00
Psch
2.__.__.__.0020 Erstabsteckung Erstabsteckung und Schaffung der notwendigen Höhenfestpunkte gemäß VOB/B, § 3, Nr. 2 einschl. Übergabe des Absteckrisses an den AG.
2.__.__.__.0020
Erstabsteckung
1.00
Psch
2.__.__.__.0030 Enddokumentation Für die Enddokumentation (Revisionsunterlagen) sind folgende Unterlagen vom AN zu erstellen und an den Bauherrn in 2-facher Ausfertigung (1x in Papierform sowie 1 x CAD) zu übergeben: Folgende Unterlagen müssen darin enthalten sein: Tabellarische Auflistung der abfallrechtlichen Belege mit folgenden Angaben: - Entsorgungsnachweisnummer - Belegnummer von Begleitscheinen, Wiegescheinen und Übernahmescheinen - Bezeichnung der entsorgten Abfälle (Abfallart) - Entsorger - Datum Die Angaben in der tabellarischen Übersicht sind mit Bezug zu der jeweiligen Leistungsposition zu erstellen. Die Begleit-/Übernahmescheine und Wiegescheine sind unmittelbar (zeitnah) nach der Entsorgung/Verwertung von AN dem AG zu übergeben. - Fotodokumentation des Ausgangs- und des Endzustandes einer Baumaßnahme mit Erläuterungen und Bezug zum Lageplan und zum LV (vor Beginn, während der Arbeiten, vorhandene bauliche Anlagen, Grubensohlen, Bauteile und Schichten, die nach Fertigstellung nicht mehr sicht- und prüfbar sind, Verfüll- und Verdichtungsarbeiten) sowie Besonderheiten im gesamten Bauablauf Zur Fotodokumentation gehört: * ein Deckblatt mit allen Angaben zum Bauvorhaben * ein Übersichtsplan mit Eintragung der Fotonummern bzw. Übersichtsfotos (ein Lage- und Zeitbezug muss hergestellt sein!) * Nennung des Autors * Maximal 2 Fotos auf einem DIN A4-Blatt, in der Größe 13 x 9 cm jeweils mit Bilduntertitelung * Foto-CD Dateiformat .jpg Änderungen/Ergänzungen von Ausführungsplanungen - Bestands-/Revisionsunterlagen einschl. eventueller Änderungen - Lieferscheine und Datenblätter aller eingebauten Materialien - Verarbeitungsnachweise / Eignungsprüfungen - Verdichtungsprotokolle - Prüfbescheinigungen - geprüfte Rohrstatik für Kanäle und Leitungen - Dokumentation der TV-Befahrung - Dokumentation der Dichtheitsprüfung - Dokumentation Keimfreiheit TW - Genehmigungen/ Zustimmungen - Protokolle für alle Abnahmevorgänge - Baustellentagebuch - Fachbauleitererklärung 1 LE. entspricht einer Abschlussdokumentation in 2-facher Ausfertigung
2.__.__.__.0030
Enddokumentation
O
1.00
Psch
3 Tiefbauarbeiten
3
Tiefbauarbeiten
3.01 Erdarbeiten
3.01
Erdarbeiten
3.02 Einlagerung Tanks
3.02
Einlagerung Tanks
3.03 Fertigteile / Sonstiges
3.03
Fertigteile / Sonstiges
3.04 WHG-Fläche LKW Tankstelle
3.04
WHG-Fläche LKW Tankstelle
3.05 WHG-Fläche PKW Tankstelle
3.05
WHG-Fläche PKW Tankstelle
3.06 Ladeinfrastruktur E-Mobilität
3.06
Ladeinfrastruktur E-Mobilität
4 Abscheider und Rohrleitungen
4
Abscheider und Rohrleitungen
Dichtigkeitsprüfung nach EN 1610 "L" Dichtheitsprüfung von allen Schmutzwasserleitungen gemäß DIN EN 1610 inkl. deren Dokumentation.
Dichtigkeitsprüfung nach EN 1610 "L"
4.01 Abscheider
4.01
Abscheider
4.02 Erdarbeiten Schmutzwasser
4.02
Erdarbeiten Schmutzwasser
4.03 Leitungsnetz Schmutzwasser
4.03
Leitungsnetz Schmutzwasser
4.04 Erdarbeiten Regenwasser
4.04
Erdarbeiten Regenwasser
4.05 Leitungsnetz Regenwasser
4.05
Leitungsnetz Regenwasser
4.06 Erdarbeiten Schmutzwasser HDPE
4.06
Erdarbeiten Schmutzwasser HDPE
4.07 Leitungsnetz Schmutzwasser HDPE
4.07
Leitungsnetz Schmutzwasser HDPE
4.08 Erdarbeiten Trinkwasser
4.08
Erdarbeiten Trinkwasser
4.09 Leitungsnetz Trinkwasser/ Wasser
4.09
Leitungsnetz Trinkwasser/ Wasser
5 Kabelzugrohre und Kabelschächte
5
Kabelzugrohre und Kabelschächte
5.__.__.__.0010 Bodenaushub Kabelzugrohre, 1,00 m Bodenaushub der Gräben für Kabelzugrohre im Außenbereich profilgerecht mit geeigtetem Gerät ausheben inkl. Planum. Aushub zur weiteren Wiederverfüllung seitlich lagern. Inklusiv Verfüllen und Verdichten der verlegten Kabelzugrohre nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. Sohlenbreite der Gräben abhängig von Rohrdurchmesser und Anzahl der zu verlegenden Rohre. Aushubtiefe: bis 1,00 m
5.__.__.__.0010
Bodenaushub Kabelzugrohre, 1,00 m
1,200.00
5.__.__.__.0020 Bodenaushub Kabelzugrohre, 1,50 m Bodenaushub der Gräben für Kabelzugrohre im Außenbereich profilgerecht mit geeigtetem Gerät ausheben inkl. Planum. Aushub zur weiteren Wiederverfüllung seitlich lagern. Inklusiv Verfüllen und Verdichten der verlegten Kabelzugrohre nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. Sohlenbreite der Gräben abhängig von Rohrdurchmesser und Anzahl der zu verlegenden Rohre. Aushubtiefe: bis 1,50 m
5.__.__.__.0020
Bodenaushub Kabelzugrohre, 1,50 m
300.00
5.__.__.__.0030 Bodenaushub Kabelschächte Bodenaushub für Kabelschächte nach DIN 18300, Tiefe von 0,00 bis 2,00 m, inkl. Verbau oder Böschung mit Arbeitsraum und Planum mit geeignetem Gerät fachgerecht gemäß Zeichnung herstellen und Entsorgen. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Die Massen ermitteln sich aus Bauwerkstiefe (UK. Schacht) + 0,40 m und Bauwerksaußenwand + 0,60 m Arbeitsraum und 0,15 m für Verbau. Die Baugrubensohle ist so herzurichten, dass unmittelbar die Sauberkeitsschicht aus Sand aufgebracht werden kann. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN. Bodenklassen: Siehe Bodengutachten
5.__.__.__.0030
Bodenaushub Kabelschächte
32.00
5.__.__.__.0040 Handaushub Handschachtung Handschachtung an besonders schwierigen stellen oder nachträgliche handschachtungsarbeiten für Bodenaushub nach Anordnung der örtlichen Bauleitung.
5.__.__.__.0040
Handaushub Handschachtung
O
1.00
Std.
5.__.__.__.0050 Verfüllen von Kabelzuggräben Verfüllen der zuvor hergestellten Kabelzuggräben der Kabelzugrohre und Kabelschächte mit verdichtungsfähigem Füllsand und geeignetem Gerät  lagenweise einbringen und fachgerecht verdichten.
5.__.__.__.0050
Verfüllen von Kabelzuggräben
1,000.00
5.__.__.__.0060 Zusatz für Zulieferung von Füllsand Füllsand F2 zum verfüllen der Kabelzugrohre
5.__.__.__.0060
Zusatz für Zulieferung von Füllsand
O
1.00
5.__.__.__.0070 Kabelzugrohr DN 110 Flexibles Kabelschutzrohr DN110 als Ringware in Verbundrohrbauweise (außen gewellt mit Innenrohr) gemäß DIN EN 61386-24 mit Muffe (sanddichte Ausführung). Es kann aufgrund der Ringbundware und seiner Flexibilität über größere Strecken ohne Muffen und Bögen verlegt werden und dient meist als Abzweigung von größeren Verlegeeinheiten zu Gebäuden oder Signalanlagen. Anwendungsbereiche Als flexibles Schutz- oder Leerrohr für die Erdverlegung. Merkmale Material PE Nennweiten DN 110 Fertigung und Prüfung gemäß DIN EN 61386-24 Druckfestigkeitsklasse 450 (Standardtyp) Länge Ringbund 25 m bzw. 50 m Standardfarbe schwarz (weitere Farben und Sonderqualitäten auf Anfrage lieferbar) flexibel, mit Einzugsschnur halogenfrei Doppelsteckmuffen für sanddichte Verbindungen (SD), mit Profildichtringen wasserdichte Verbindung (WD) CE
5.__.__.__.0070
Kabelzugrohr DN 110
5,000.00
m
5.__.__.__.0080 Kabelzugrohr DN 125 Flexibles Kabelschutzrohr DN125 als Ringware in Verbundrohrbauweise (außen gewellt mit Innenrohr) gemäß DIN EN 61386-24 mit Muffe (sanddichte Ausführung). Es kann aufgrund der Ringbundware und seiner Flexibilität über größere Strecken ohne Muffen und Bögen verlegt werden und dient meist als Abzweigung von größeren Verlegeeinheiten zu Gebäuden oder Signalanlagen. Anwendungsbereiche Als flexibles Schutz- oder Leerrohr für die Erdverlegung. Merkmale Material PE Nennweiten DN 125 Fertigung und Prüfung gemäß DIN EN 61386-24 Druckfestigkeitsklasse 450 (Standardtyp) Länge Ringbund 25 m bzw. 50 m Standardfarbe schwarz (weitere Farben und Sonderqualitäten auf Anfrage lieferbar) flexibel, mit Einzugsschnur halogenfrei Doppelsteckmuffen für sanddichte Verbindungen (SD), mit Profildichtringen wasserdichte Verbindung (WD) CE
5.__.__.__.0080
Kabelzugrohr DN 125
300.00
m
5.__.__.__.0090 Kabelzugrohr DN 160 Flexibles Kabelschutzrohr DN160 als Ringware in Verbundrohrbauweise (außen gewellt mit Innenrohr) gemäß DIN EN 61386-24 mit Muffe (sanddichte Ausführung). Es kann aufgrund der Ringbundware und seiner Flexibilität über größere Strecken ohne Muffen und Bögen verlegt werden und dient meist als Abzweigung von größeren Verlegeeinheiten zu Gebäuden oder Signalanlagen. Anwendungsbereiche Als flexibles Schutz- oder Leerrohr für die Erdverlegung. Merkmale Material PE Nennweiten DN 160 Fertigung und Prüfung gemäß DIN EN 61386-24 Druckfestigkeitsklasse 450 (Standardtyp) Länge Ringbund 25 m bzw. 50 m Standardfarbe schwarz (weitere Farben und Sonderqualitäten auf Anfrage lieferbar) flexibel, mit Einzugsschnur halogenfrei Doppelsteckmuffen für sanddichte Verbindungen (SD), mit Profildichtringen wasserdichte Verbindung (WD) CE
5.__.__.__.0090
Kabelzugrohr DN 160
300.00
m
5.__.__.__.0100 Kabelzugrohr DN 200 Flexibles Kabelschutzrohr DN200 als Ringware in Verbundrohrbauweise (außen gewellt mit Innenrohr) gemäß DIN EN 61386-24 mit Muffe (sanddichte Ausführung). Es kann aufgrund der Ringbundware und seiner Flexibilität über größere Strecken ohne Muffen und Bögen verlegt werden und dient meist als Abzweigung von größeren Verlegeeinheiten zu Gebäuden oder Signalanlagen. Anwendungsbereiche Als flexibles Schutz- oder Leerrohr für die Erdverlegung. Merkmale Material PE Nennweiten DN200 Fertigung und Prüfung gemäß DIN EN 61386-24 Druckfestigkeitsklasse 450 (Standardtyp) Länge Ringbund 25 m bzw. 50 m Standardfarbe schwarz (weitere Farben und Sonderqualitäten auf Anfrage lieferbar) flexibel, mit Einzugsschnur halogenfrei Doppelsteckmuffen für sanddichte Verbindungen (SD), mit Profildichtringen wasserdichte Verbindung (WD) CE
5.__.__.__.0100
Kabelzugrohr DN 200
200.00
m
5.__.__.__.0110 Kabelzugschacht 65 x 40 cm liefern und einbauen Abzweigkasten 65 x 40 cm im Lichten, Typ 2002 EP aus Stahlbetonfertigteilen = C 35/45 DIN 1045 Bemessen nach DIN Fachbericht 101 für Einwirkungen aus: - Straßenverkehr (max. 100 kN Radlast) DIN 4085 "Berechnung des Erddrucks”. Schachtabdeckung nach DIN EN 124 und DIN 1229 Klasse D 400 Typ Mönninghoff Bestehend aus: 1 Bodenplatte mit Sickerloch, 7 cm (62 kg) 1 Kastenrahmen, 42 cm mit Aussparung für Kabeleinführungsplatten EP 3 und EP 6 (122 kg) 1 Zwischenrahmen, 15 cm (59 kg) Schachtabdeckung 65 x 40 cm im Lichten, bestehend aus: 1 Deckelrahmen mit Graugusseinfassung, 19 cm (67 kg) 1 Deckel mit Betonfüllung in Graugusseinfassung, ohne Entlüftung, Klasse D 400 (105 kg)
5.__.__.__.0110
Kabelzugschacht 65 x 40 cm liefern und einbauen
4.00
Stk
5.__.__.__.0120 Kabelzugschacht 100x80 cm liefern und einbauen Kabelschacht 88/93 R1 100 x 80 x 105 cm im Lichten aus Stahlbetonfertigteilen = C 35/45 DIN 1045 Bemessen nach DIN Fachbericht 101 für Einwirkungen aus: - Straßenverkehr (max. 100 kN Radlast) DIN 4085 "Berechnung des Erddrucks”. Schachtabdeckung nach DIN EN 124 und DIN 1229 Klasse D 400 Typ Mönninghoff o.glw. Bestehend aus: 1 Bodenwanne mit Sickerloch, 20 cm hoch (385 kg) 1 Satz (4 Stück) Stahldollen d = 10 mm (2 kg) 1 Zwischenrahmen mit Aussparungen, 40 cm (308 kg) 1 Schachtoberteil einschl. Konus 57 cm hoch (550 kg) Schachtabdeckung 70/70 cm i. L. bestehend aus: 1 Deckelrahmen in Wateenstahleinfassung, 12 cm hoch, 2-seitig aufdübelbar (27 kg) 1 Deckel mit Betonfüllung in Wateenstahleinfassung ohne Lüftungsrost, Klasse D 400 (169 kg)
5.__.__.__.0120
Kabelzugschacht 100x80 cm liefern und einbauen
4.00
Stk
5.__.__.__.0130 Kabelzugschacht 145 x 120 cm liefern und einbauen Aufbauschacht Größe VII EBA - Typzulassung 145 x 120 cm im Lichten / 165 x 140 cm Außenmaß Beton: C35/45 DIN 1045 Unterbau bemessen nach DIN Fachbericht 101 für Einwirkungen aus: - Straßenverkehr (max. 100 kN Radlast) - EBA - Grundlage zur Bemessung von Kabelschächten in Eisenbahnanlagen Schachtabdeckung nach DIN EN 124 und DIN 1229 Klasse D 400 Typ Mönninghoff o.glw. Bestehend aus: 1 Satz (4 Stück) Stahldollen d = 10 mm (2 kg) 1 Bodenplatte mit Sickerloch, 16 cm (975 kg) 1 Unterrahmen 40 cm hoch (635 kg) 1 Zwischenrahmen, 40 cm hoch (635 kg) 1 Deckenplatte mit Einstiegsöffnung 140/70 cm i. L., 20 cm hoch (716 kg) Schachtabdeckung 140/70 cm im Lichten, bestehend aus: 1 Deckelrahmen in Wateenstahleinfassung, 12 cm hoch (41 kg) 2-seitig aufdübelbar 1 Deckel mit Betonfüllung in Wateenstahleinfassung mit Lüftungsrost (164 kg) 1 Deckel mit Betonfüllung in Wateenstahleinfassung ohne Lüftungsrost Klasse D 400 (169 kg)
5.__.__.__.0130
Kabelzugschacht 145 x 120 cm liefern und einbauen
2.00
Stk
5.__.__.__.0140 Uponalschacht (PP), DN 400 mit Teleskopabdeckung B125 als Kabelzugeschacht Schachtsystem DN/OD 400 gemäß DIN EN 13598 Schachtboden aus Polypropylen (PP) mit angeformten KG-Anschlussmuffen mit Lippendichtring je Muffe, glattwandiges Coex-Steigrohr aus Polyvinylchlorid (PVC-U) inkl. Teleskopabdeckung B125 liefern und unter Beachtung der DIN EN 1610 verlegen. als Kabelzugeschacht
5.__.__.__.0140
Uponalschacht (PP), DN 400 mit Teleskopabdeckung B125 als Kabelzugeschacht
O
10.00
Stk
6 Oberflächenbefestigung
6
Oberflächenbefestigung
6.01 Asphaltarbeiten
6.01
Asphaltarbeiten
6.02 Pflasterarbeiten
6.02
Pflasterarbeiten
7 Beton- und Stahlbetonarbeiten
7
Beton- und Stahlbetonarbeiten
1 Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten
[1]
Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten
E
7.__.__.__.0010 Sauberkeitsschicht Einzelfundament Preispylon Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter unter Einzelfundamenten nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 liefern und fachgerecht herstellen. Betongüte: C 12/15 Expositionsklassen: XO Einbaudicke: 5,00 cm Oberfläche glatt abziehen inkl. aller benötigten Materialien. Bereich: unter Einzel- und Streifenfundamenten
7.__.__.__.0010
Sauberkeitsschicht Einzelfundament Preispylon
18.00
7.__.__.__.0020 Einzelfundament Preispylon Einzelfundament L x B x H=6,00 x 3,00 x 1,00 mit Sockel in Ortbeton für Preispylon herstellen. Fundament in Erdschalung, oberen 30cm abgeschalt. Einbau eines Ankerkorbs zur Aufnahme des Pylons. Obere Ansicht ist zu glätten. Bewehrung ist der Statik und dem Bewehrungsplan des Preispylons zu entnehmen und einzukalkulieren. Beton C25/30, XC2 XF1, nom c= 3,5cm an allen Kanten Der eingebaute Beton ist gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Eine Nachbehandlung ist einzukalkulieren
7.__.__.__.0020
Einzelfundament Preispylon
1.00
Stk
7.__.__.__.0030 Sauberkeitsschicht Streifenfundamente Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter unter Einzelfundamenten nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 liefern und fachgerecht herstellen. Betongüte: C 12/15 Expositionsklassen: XO Einbaudicke: 5,00 cm Oberfläche glatt abziehen inkl. aller benötigten Materialien. Bereich: unter Einzel- und Streifenfundamenten
7.__.__.__.0030
Sauberkeitsschicht Streifenfundamente
21.00
7.__.__.__.0040 Ortbeton für Streifenfundamente (Nebengebäude) Ortbeton für Streifenfundamente aus Stahlbeton in verlorener Schalung einbauen und verdichten inkl. Nachbehandlung zum Schutz gegen Witterungseinflüsse, obere Betonfläche waagerecht abgezogen. Beton C25/30, XC2 XF1, nom c= 3,5cm an allen Kanten Konstruktiver Bewehrungskorb aus Q188 oder alternativ Stahlfaserbeton ist mit einzukalkulieren
7.__.__.__.0040
Ortbeton für Streifenfundamente (Nebengebäude)
3.744
7.__.__.__.0050 Auflastbeton C 20/25 mit konstr. Bewehrung Auflastbeton C 20/25, XC2 XF1 für 100m3 Erdtank liefern, einbauen und verdichten.Konstruktive Bewehrungsmatte Q335A liefern, Stöße 30cm überlappend verlegen.Inkl. der Ausschnitte für Domschächte in der Behwehrung sowie liefern und verlegen derRandstreifen um Domschächte. Frischbetonoberfläche abgezogen, nicht geglättet.
7.__.__.__.0050
Auflastbeton C 20/25 mit konstr. Bewehrung
85.12
7.__.__.__.0060 Einzelfundament Mastleuchten Lampenmastfundament mit Kopfloch für Lichtmasten bis 7,00 m Höhe fachgerecht herstellen. Liefern und Einbau eines KG-Rohr in DN250 als Aufnahme für den späteren Leuchtenmast. Inkl. Ausschnitt für Einführung des Kabuflex-Leerrohres DN110 in das KG-Rohr Betongüte: C 20/25 Nach Setzen der Mastleuchte (fixiert mit Sand) sind die oberen 8cm mit Beton im KG-Rohr bündig zu verfüllen.
7.__.__.__.0060
Einzelfundament Mastleuchten
38.00
Stk
7.__.__.__.0070 Einzelfundament für Fahnenmast Fahenmastfundament mit Kopfloch zur Aufnahme eines klappbaren Fahnenträgers bis 7,00 m Höhe fachgerecht herstellen. Liefern und Einbau eines KG-Rohr in DN300 in 1,00m Länge als Aufnahme für die bauseits gelieferte Ankerplatte des Fahnenmastes. OK Rohr ca. 3,00cm über Geländeoberkante. Betongüte: C 20/25
7.__.__.__.0070
Einzelfundament für Fahnenmast
9.00
Stk
7.__.__.__.0080 Streifenfundament für Fahnenmast wie Pos zuvor, jedoch Ausführung als unbewehrtes Streifenfundament, oberen 10cm abgeschalt und geglättet. OK Fundament ca. 3cm über Geländeoberkante. Inkl. Einbau von 3 Stück bauseits gelieferten Ankerplatten im Abstand von 2,50m . Betongüte: C 20/25 L x B x T = 5,60 x 0,50 x 0,80 m
7.__.__.__.0080
Streifenfundament für Fahnenmast
O
3.00
Stk
7.__.__.__.0090 Einzelfundament Einzelfundament inkl Ausschachtung auf Anweisung der Bauleitung für Verkehrsschilder, Geländer o.ä.in frostfreier Tiefe. Betongüte: C 20/25 L x B x T = 0,50 x 0,50 x 0,80 m
7.__.__.__.0090
Einzelfundament
O
1.00
Stk
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
2 Vorbemerkung
[2]
Vorbemerkung
E
8.__.__.__.0010 Facharbeiterstunde Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Anordnung des AG ausführen. Die Verrechnungssätze für die Arbeitskraft umfassen sämtliche Gehalts- und Lohnnebenleistungen, sowie Zuschläge für Überstunden, Nachts-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleistete Stunden zum Nachweis.
8.__.__.__.0010
Facharbeiterstunde
O
100.00
Std
8.__.__.__.0020 Helferstunden Stundenlohnarbeiten eines Helfers auf Anordnung des AG ausführen. Die Verrechnungssätze für die Arbeitskraft umfassen sämtliche Gehalts- und Lohnnebenleistungen, sowie Zuschläge für Überstunden, Nachts-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleistete Stunden zum Nachweis.
8.__.__.__.0020
Helferstunden
O
50.00
Std
8.__.__.__.0030 Vibrationswalze bis 5 to. Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG auszuführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Vibrationswalze bis 5 to. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zum Nachweis.
8.__.__.__.0030
Vibrationswalze bis 5 to.
O
15.00
Std
8.__.__.__.0040 Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Flächenrüttler über 0,75 - 1,3 to. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitstunden zum Nachweis.
8.__.__.__.0040
Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to
O
10.00
Std
8.__.__.__.0050 LKW ca. 10 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugerätea auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,  insbesondereGerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. LKW u. Ladegerät, ca. 10 to Nutzlast. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
8.__.__.__.0050
LKW ca. 10 to Nutzlasten
O
15.00
Std
8.__.__.__.0060 LKW ca. 5 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugerätea auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,  insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. LKW u. Ladegerät, ca. 5 to Nutzlast. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
8.__.__.__.0060
LKW ca. 5 to Nutzlasten
O
15.00
Std
8.__.__.__.0070 Kleinbagger bis 2,0 to Stundenlohnarbeiten durch Baugerätea auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,  insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Kleinbager bis 2,0 to. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
8.__.__.__.0070
Kleinbagger bis 2,0 to
O
10.00
Std
8.__.__.__.0080 Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugerätea auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,  insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
8.__.__.__.0080
Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm
O
20.00
Std.
8.__.__.__.0090 Radladerstunde, ca. 1,50 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte Nur auf besondere Anordnung der Bauleitung! Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Radladerstunde, ca.1,50 cbm luftbereift. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
8.__.__.__.0090
Radladerstunde, ca. 1,50 cbm
O
10.00
Std
8.__.__.__.0100 Radladerstunde, ca. 0,40 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte Nur auf besondere Anordnung der Bauleitung ! Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, eines Radladers,ca. 0,40 cbm luftbereift. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
8.__.__.__.0100
Radladerstunde, ca. 0,40 cbm
O
10.00
Std
8.__.__.__.0110 Revisionsunterlagen Erstellen der Revisionsunterlagen ( Bestandspläne) in 4-facher Ausführung. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben versehen und erfassen den Endstand der ausgeführten Arbeiten nach der Abnahme, basierend auf der DIN 2425, Teil 4, einschl. Vermessung auf der Grundbuchkarte. bestehend aus: Lageplan und Grundrißzeichnungen mit Kanal-, Kabel und Rohrleitungsführung  als DWG/DXF-Format als Papierpausen, farbig angelegt Prüf-, Druck-, Spül-, und Einweisungsprotokoll, Bedienungs- und Wartungsanleitung, System und Schemazeichnungen. Die Revisionsunterlagen sind jeweils in einem Ordner mit Rücken-schild, Inhaltsverzeichnis, Register 1-xx zu übergeben. Die Revisionsunterlagen sind als solches zu kennzeichnen und mit dem Firmennamen und mit dem Namen des Revisors zu versehen.
8.__.__.__.0110
Revisionsunterlagen
O
1.00
Stk
8.__.__.__.0120 Revisionsunterlagen wie vor beschrieben, jedoch handschriftlich in die Ausführungs-pläne eingetragen zur Übernahme durch den AG und bauseitiger Erstellung der Bestandsplaner.
8.__.__.__.0120
Revisionsunterlagen
O
1.00
Stk