Regen- und Schmutzentwässerung mit Erdarbeiten
Berlin Müggelsee
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Allgemeine Vorbemerkungen 1. Projektbeschreibung Die Auftraggeberin beabsichtigt mit vorliegendem Bauvorhaben, in der Straße zum Müggelhort 1 in 12559 Berlin-Müggelheim, das durch einen Brandschaden zerstörte Gasthaus abzubrechen und eine Wohnanlage mit 7 Mehrfamilienhäusern und einem eingeschossigen Nebengebäude für Technik und Müll zu realisieren. Das Bauvorhaben befindet sich in einem Wasserschutzgebiet (Schutzzone IIIA Wasserschutzgebiet Friedrichshagen) ohne Anschluss an den öffentlichen Kanal. Abwässer, egal welcher Art, sind in geeigneten Behältnissen zu sammeln und müssen regelmäßig abgefahren werden. Die 7 Mehrfamilienhäuser werden durch die 3 nachfolgenden Haustypen unterschieden: Haustyp A: zweigeschossig mit Staffelgeschoss, 4 Wohneinheiten, davon 2 barrierefrei, ca. 508 m² BGF, Anzahl der HäuserTyp A: 4 Haustyp B: zweigeschossig mit Staffelgeschoss, 4 Wohneinheiten, davon 2 barrierefrei, ca. 465 m² BGF, Anzahl der Häuser Typ B: 1 Haustyp C: eingeschossig mit Staffelgeschoss, 3 Wohneinheiten, davon 2 barrierefrei, ca. 340 m² BGF, Anzahl der Häuser Typ C: 2 Die Gebäude eines Haustyps sind nahezu identisch und unterscheiden sich lediglich teilweise in der Größe des Balkones bzw. der Terrasse. Insgesamt entstehen 26 Wohneinheiten. In diesem Leistungsverzeichnis sind die Massen für alle 7 Häuser in den einzelnen Positionen zusammengefasst enthalten. Das Technikgebäude ist nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. 2. Allgemeine Vorbemerkungen Für die Ausführung, das Aufmaß und die Abrechnung der Arbeiten sind die technischen Vorschriften der Vergabe- und Vertragssordnung für Bauleistungen (VOB) in der gültigen aktuellen Fassung maßgebend. Wenn in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, ist die Lieferung sämtlicher Materialien in den Einheitspreisen enthalten, desgleichen alle Nebenarbeiten, die zu einer ordnungsgemäßen Ausführung und Fertigstellung der Arbeiten erforderlich sind. Die Einheitspreise sind als Festpreise bis zur Fertigstellung aller Arbeiten verbindlich. Eine Lohngleitklausel wird nicht vereinbart. Der Auftragnehmer ist dafür zuständig, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht in deutscher Sprache zu verhandeln. Ist dies trotz Mahnung des AG nicht der Fall, so ist dieser berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Für die Einhaltung der Vorschriften des Bauamtes und der Berufsgenossenschaft ist der AN verantwortlich. Abschlagszahlungen werden in Höhe von 90% der geleisteten Arbeit auf besonderer Zwischenrechnung ausgezahlt. Der AN hat sich von den Örtlichkeiten zu überzeugen, so dass durch Unkenntnis keine Mehrkosten entstehen können. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Kabeln, Dränen, Kanälen und dgl. zu unterrichten. 3. Ergänzende besondere Vertragsbedingungen Baustelleneinrichtung Einrichtung von Lagerflächen und Unterkünften Freie Lagerflächen können in geringem Umfang auf dem Baugrundstück zur Verfügung gestellt werden. Im Außenbereich dürfen keine Lagerräume etc. eingerichtet werden; er muss unangetastet bleiben. Aufenthalts- und Lagerräume werdem vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Unterkünfte wie Schlaf- und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen nicht auf dem Baugrundstück eingerichtet werden. Die Einrichtung, Vorhaltung und Beseitigung der Baustelleneinrichtung ist Sache des AN. Die Lager- und Arbeitsplätze des AN sind so einzurichten, dass keine Behinderungen für Folgegewerke eintreten können. Treten Behinderungen auf, die der AN beim Aufstellen der BE hätte erkennen müssen, so ist das Umsetzen der entsprechenden Teile der BE durch die Vertragspreise abgegolten. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine öffenliche Abwasserleitung zur Entsorgung des Schmutzwassers ist nicht vorhanden! WC-Container mit Abwassertank, Strom und Bauwasser: werden vom AG ab Hauptentnahmestelle zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt über die Umlagepauschale. Die Leitungen zu den Verwendungsstellen sowie die.Arbeitsplatzbeleuchtung hat der AN auszuführen. Etagenverteiler: bauseits vorhanden Baustellenbesprechung: Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils mind. wöchentlich und nach Absprache und Bedarf statt. Baufristenplan: Der AN hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegung des AG, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem AG 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich (spätestens nach 6 Werktagen) jeweils in 2 Fertigungen zu übergeben. Materialanlieferung: Die Anlieferung von Material hat fracht- und verpackungsfrei bis zur Verwendungsstelle zu erfolgen. Hilfskräfte zum Entladen der Teile werden nicht zur Verfügung gestellt. 4. Baumschutz: Auf dem Gelände gibt es mehrere schützenswerte Bäume gemäß Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Diese sind während der Bauzeit unbedingt gemäß den Auflagen in der Baugenehmigung zu schützen. Der Grundschutz wurde bereits bauseits mit den Abrissarbeiten hergestellt.
Allgemeine Vorbemerkungen
ZTV Entwässerungskanalarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Entwässerungskanalarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. FHRK Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e. V. KRV Kunststoffrohrverband 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich in der Planung vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau und an den Kanalanschlussschächten tatsächlich vorhandenen Höhen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit durch Höheneinmessungen festzustellen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Bagger, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AG Entwässerungsanlagenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Plausibilität, Dimensionierung, geplante Gefälle und Höhenlagen sowie die Erfordernis anzuschließender Objekte, Rückstauverschlüsse, Reinigungsöffnungen usw. zu prüfen und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baukörper sowie mit den Anschlussbedingungen der örtlichen Abwasserbetriebe zu prüfen. Der AN prüft gleichfalls unaufgefordert, ob Entwässerungskanalleitungen durch wasserundurchlässige Betonbauteile hindurchgeführt werden und nimmt Einsicht in ein ggf. vorliegendes WU-Konzept zur rechtzeitigen Prüfung darüber, ob zum Einbau in WU-Konstruktionen geeignete, Abdichtungsfunktion aufweisende Einbauteile geplant und ausgeschrieben sind. soweit dies bei Durchdringung von WU-Konstruktionen mit Entwässerungskanalanlagen nicht der der Fall sein sollte, meldet der AN dem AG gegenüber unverzüglich Bedenken an! Die Prüfung der Eignung der ausgeschriebenen und geplanten Materialien obliegt dem AN insbesondere unter der Maßgabe, dass unterhalb von Baukörpern Rohrleitungen als Kunststoffrohr in Mindest-Ringsteifigkeit SN10 (KG2000-Rohrmaterial oder höherwertig) und als Metallrohr mindestens Edelstahlrohr zum Einbau vorgesehen ist, auch wenn dies nicht durch Normen oder Anschlussbedingungen vorgegeben ist. Selbes gilt für die Entwässerungskanalrohre von Verkehrsflächen und Parkgaragen, die zwingend mindestens in Edelstahlrohrmaterial (Werkstoffnummer 1.4404 (V4A)) auszuführen sind. Sehen Planung und Ausschreibung von diesen allgemeinen Vorgaben im Einzelfall Abweichendes vor, so teilt der AN dem AG dies rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführung schriftlich mit, um eine bewusste, gleichfalls schriftliche Entscheidung des AG darüber zu erhalten, welche Materialien zur Ausführung gelangen sollen. Bei Erfordernis meldet der AN so rechtzeitig vor Leistungserbringung Bedenken gegen die vom AG vorgelegte Planung an, dass der AG innerhalb 14 Tagen Abhilfe durch Umplanung schaffen kann, ohne dass die Bauausführung des AN hierdurch behindert wird. Überarbeitet der AN Planungen des AG selber, so sind die überarbeiteten Pläne dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. 3 Ausführung 3.1  Leitungseinbau Alle vom AN eingebauten Entwässerungskanalleitungen sind unmittelbar nach dem Einbau vom AN zu überdecken oder zu schützen. Dies betrifft auch den Einbau von Rohrdeckeln an sämtlichen offenen Leitungsenden zur Vermeidung jeglichen Schmutzeintrags. Werden Grundleitungen durch Fundamente oder andere Bauteile hindurch geführt oder verlaufen sie unterhalb von oder querend zu Bauwerkstrennfugen, so prüft der AN, ob erforderliche Bewegungsmöglichkeiten für seine Rohre auch unter der Maßgabe gegeben sind, dass die errechneten maximalen Setzungsbewegungen eintreten. Senkrechte Grundleitungen, die Fall- oder Standrohranschlüssen dienen, sind mit einer Verbindungsmuffe in Höhe -20 bis -50 cm unterhalb OK geplante Freianlagenoberfläche auszuführen, so dass vom Folgegewerk dicht unterhalb der geplanten Geländeoberfläche angeschlossen werden kann. Die Rohrstutzen sind für die Dauer der Bauzeit mind. 0,30 m über geplante Freianlagenoberfläche zu führen und mit Deckeln zu verschliessen. 3.2 Druckprobe nach Leitungseinbau Der AN führt unmittelbar nach Leitungseinbau und -überdeckung eine Leitungsspülung mit Druckprobe gemäß DIN EN 1610 durch. Als Grundlage hierfür errechnet der AN selbstständig die zulässigen Druckabfallwerte und dokumentiert die Druckprobe gemäß Anforderungen der Norm vollständig und so weitreichend, dass sämtliche diesbezügliche Anforderungen der örtlichen Abwasserbetriebe erfüllt sind und die Voraussetzungen zur Zustimmung zum Anschluss an das öffentliche Abwassernetz gegeben sind. Die Übergabe der Dokumentation erfolgt innerhalb drei Tagen nach Durchführung der Druckprobe vom AN an den AG in Dateiform (PDF) und Papierform (dreifach). Führt der AN die Druckprobe nicht unmittelbar nach Fertigstellung der entsprechenden Leistungssystemabschnitte aus, so dass die Leitungen durch Folgeleistungen anderer Gewerke überdeckt werden, trägt der AN alle hieraus gegebenfalls entstehenden Mehraufwendungen und Schäden Dritter. 3.3 Dokumentationsplanung Ergeben sich erkennbare Abweichungen bei der Ausführung der Entwässerungskanalarbeiten von der Planung, so sind diese vom AN unaufgefordert mit genauen Aufzeichnungen, Verortungen und Fotos zu dokumentieren. Der AN bietet dem AG in diesem Fall eine Revisions- oder Dokumentationsplanung über die ausgeführten Arbeiten unaufgefordert an, soweit die diesbezüglichen Leistungen nicht ausgeschrieben sind. Mehraufwendungen und Schäden, die aus vom AN nicht dokumentierter und von der Planung abweichender Leitungsverlegung resultieren, gehen, auch über den Gewährleistungszeitraum hinaus, zu Lasten des AN. 3.4 Späterer Unterhalt der Entwässerungskanalanlagen Soweit die vom AN errichteten Entwässerungskanalanlagen regelmäßiger Inspektion und Wartung bedürfen, erstellt der AN für den AG rechtzeitig vor der Abnahme einen Inspektions- und Wartungsplan, aus dem alle erforderlichen Arbeiten und deren Erbringungsorte ersichtlich sind. Soweit entwässerungsrinnen und Einläufe vorgesehen sind, die von Folgegewerken ausgeführt werden, bezieht der AN diese in seine diesbezüglichen Planerstellung mit ein. Gleichfalls übergibt der AN dem AG ein Angebot für die Durchführung dieser Inspektions- und Wartungsarbeiten für die Dauer des Gewährleistungszeitraums. Der AN lässt sich den Empfang der vorgenannten Unterlagen schriftlich vom AG bestätigen.
ZTV Entwässerungskanalarbeiten
01 Schmutz- und Regenentwässerung
01
Schmutz- und Regenentwässerung
01.01 Planung und Dokumentation
01.01
Planung und Dokumentation
01.02 Erdarbeiten
01.02
Erdarbeiten
01.03 Regenwasser
01.03
Regenwasser
01.04 Schmutzwasser
01.04
Schmutzwasser
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten