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01 Shopgebäude, Tankdächer, Zapfsäulen
01
Shopgebäude, Tankdächer, Zapfsäulen
Vorbemerkungen Allgemein
Der Bauherr die K&F Rastanlagen GmbH& Co KG plant den Neubeu eines Autohofs mit Tankstelle für LKW und PKW sowie einem Shop Restaurant an der Autobahn A7 in 24537 Neumünster, Neuenbrook 2
Beschreibung des Shop-Bistro-Gebäudes
Aufgrund der ganzjährig hohen Auslastung der Autobahn A7 und der kürzlich erheblich erweiterten Kapazitäten ist es notwendig, zusätzliche Tank- und Rastmöglichkeiten neben den bereits vorhandenen Parkplätzen und Rastanlagen entlang der Autobahn zu schaffen. Auf diese Weise können alle Verkehrsteilnehmer die erforderlichen Erholungspausen einlegen und sich bei Bedarf versorgen. Der geplante Standort an der Autobahnabfahrt Neumünster Nord trägt durch seine Versorgungs- und Erholungsfunktion wesentlich zur Verkehrssicherheit bei, besonders für Reisende auf längeren Strecken wie Skandinavienreisende, die möglicherweise eine kurze Unterbrechung der Fahrt einplanen müssen. Es werden hier Duschmöglichkeiten für Fernfahrer sowie zahlreiche Sitzplätze zum Essen, ein Café sowie Ruhezonen mit Massagesesseln vorgesehen.
Geschosstreppe: Es wird eine zweiläufige Stahlbetontreppe geplant. Die Treppengeländer werden als endbehandelte Stahlkonstruktion mit Handläufen aus Edelstahl ausgeführt
Aufzug: Im Shop-Restaurant wird ein elektrisch betriebener Personenaufzug installiert, um alle Bereiche barrierefrei erreichbar zu machen.
Die Kabine und die Türen bestehen aus Edelstahlblech, der Handlauf ist aus Edelstahl und befindet sich auf einer Seite. Ein Spiegel ist ab der Höhe der Handläufe an der Rückwand angebracht. Der Bodenbelag ist entweder aus Naturwerkstein wie im Treppenhaus oder aus Vinylboden. Die Deckenpaneele sind mit Beleuchtung ausgestattet, und ein Notrufsystem ist vorhanden. Die Haltestelle ist vom Treppenhaus aus zugänglich.
Fundamente: Einzelfundamente gem. Statik
Mauerwerk: Außenwände: Stahlbeton
Innenwände: Gipskarton- Bauplatte (de.wikipedia.org/wiki/Bauplatte) (GKB),
KSL Mauerwerk
Decken: Erd- u. Obergeschossdecke als
Stahlbetonplatte gem. Statik
Dach: Flachdach mit 1-2° Dachneigung- darauf
PV-Anlage/Stahlkonstruktion gem. Statik
Fenster: Fenster mit Isolierverglasung
Fußboden: Auf der Stahlbetonplatte Isolierung und
Zementestrich mit Fußbodenheizung
In den Flur u. Nassräume Fliesen
Heizung: Die Beheizung erfolgt über
Luft-Wärme-Pumpe.
Weitere auf dem Gelände herzustellende Gebäude
Diese gehören nicht zum Auftragsumfang!
Beschreibung des Betriebshofes
Hier werden die Sachen zum Pflegen des Autohofes gelagert, zum Beispiel Rasenmäher und andere notwendige Geräte. Die Bodenfläche wird mit Verbundpflaster ohne Tragschicht befestigt.
Dach: Gründach-Holzbalkenanlage
Fundamente: Streifenfundamente in frostfreier Tiefe
Wände: Holzkonstruktion
Beschreibung des Müllbehälterhäuschens
Im Bereich der Anlieferung bzw. des Betriebshofs ist der Stellplatz für die Mülltonnen vorgesehen. Dieser wird mit einem Doppelstabmattenzaun umgeben. Die Bodenfläche wird mit Verbundpflaster ohne Tragschicht
befestigt.
Beschreibung der überdachten PKW-Stromladeplätze
Überdachte PKW-Stromladeplätze bieten geschützten Raum zum Laden von Elektroautos, schützen vor Wettereinflüssen und sorgen für komfortables Aufladen. Hier befinden sich 10 E-Ladestation.
Fundamente: Stb.-Einzelfundamente gem. Statik
Dach: Leicht geneigtes Dach- darauf PV-Anlage /
Stahlkonstruktion gem. Statik
Tankstellenbereich
Die Anlagen bestehen aus zwei Tankfeldern für PKW-Tankstelle und LKW- Tankstelle mit:
5 Tankinseln für die LKW-Tankstelle
2 Tankinseln für PKW-Tankstelle, mit der Möglichkeit für bis zu 8 PKW gleichzeitig zu tanken, auf größenteils überdachten WHG- Abfüllflächen und unterirdische Lagertanks.
Beschreibung des Autohofs
Auf der Außsenanlagenfläche werden für 13 BUS- bzw. LKW-Stpl. davon 4x E-Ladestationen geplant. Die Parkplatzflächen werden nach den anerkannten Regeln der Technik für beladene LKW bis max. 40 Tonnen zulässiger Gesamtmasse hergestellt. Die Stellflächen werden voraussichtlich in Betonbauweise und die Fahrflächen in Asphaltbauweise hergestellt. Die Betriebszeiten der Parkplatzanlage sind 24/7.
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR TEILNAHME AN DER AUSSCHREIBUNG
- Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender
Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Tech-
nischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden.
- Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins (06.10.2026) voraus.
- Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
- Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.
- Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprä-
gungen sind dort vollständig und kompakt einzutragen.
- Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich vereinbart werden.
- Unterschrift/ Stempel sind auf den Seiten ‘Zwei‘, ‘Drei‘ und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich.
- Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.
- Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.
- Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt werden.
- Skontovereinbarung: -
- Vertragsstrafe: -
- Gewährleistung: 5,00% vom Brutto Rechnungsbetrag
- Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb
ABZÜGE NETTO
- Bauwesenversicherung 0,5 %
- anteilige Kameraüberwachung 0,2 %
- anteilige Baureinigung -
- anteiliges Bauwasser 0,15 %
- anteiliger Baustrom 0,15 %
ABZÜGE BRUTTO
- Bauleistungsversicherung -
Reinigen der Baustelle
Die Baustelle ist laufend zu reinigen und aufzuräumen.
Anfallende Schuttmassen sind in Zeitabständen
von höchstens 2 Tagen abzufahren.
Container werden seitens der Bauherren nicht
aufgestellt.
Jeder Unternehmer hat die Baustelle nach Beendigung
seiner Arbeiten besenrein zu verlassen.
Kommt eine Handwerksfirma der täglichen Reinigung nicht
nach, so werden die anfallenden Kosten in
der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Termine
Siehe Terminplan - wird bei Auftragsverhandlung vorgestellt
Eine entsprechende Mitarbeiterzahl auf der Baustelle
zum Erreichen der Vorgaben ist hierfür unbedingt
erforderlich. Dies ist mit einzukalkulieren.
Bietereinträge
Im LV geforderte Bietereinträge zu Fabrikats- und Typenangaben sind zwingend erforderlich,
andernfalls sind die Angebote bei der Prüfung von der Wertung auszuschliessen
Koordination der Baustelle
Der Auftragnehmer benennt innerhalb von 3 Tagen nach Auftragserteilung einen wirtschaftlich und fachlich bevollmächtigten Vertreter, der die Arbeiten auf der
Baustelle leitet.
Dieser Vertreter ist während der Ausführung täglich auf der Baustelle erreichbar und nimmt an der Baustellenvorbesprechung, sowie den während der Bauphase vom bauleitenden Architekten oder Bauherren angesetzten, regelmäßigen Baubesprechungen teil.
Die Teilnahme ist Vertragsbestandteil.
Im Verhinderungsfall ist eine geeignete Stellvertretung zu benennen. Die in diesen Besprechungen getroffenen Festlegungen sind verbindlich, werden protokolliert und ausschließlich per E-Mail an alle Teilnehmer
verteilt. Dabei gilt das elektronische Versandprotokoll des bauleitenden Architekten oder Bauherren als Zustellungsnachweis.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Der Unternehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und dies der
Bauleitung vorzulegen. Ebenso sind sämtliche Prüfzeugnisse, Gebrauchsanleitungen, Messprotokolle, Pflegeanleitungen sowie alle betriebstechnischen Zeichnungen, Berechnungen oder ähnliche zum weiteren Betrieb des Hauses notwendigen Unterlagen, dem Auftraggeber zu Ende des Bauvorhabens
2-fach zu übergeben.
Mit den Einheitspreisen sind alle für die vorgenannte Koordination erforderlichen Maßnahmen abgegolten.
Vorschriften und Technische Regeln
Für den zu erteilenden Auftrag gelten die einschlägigen
öffentlich rechtlichen Vorschriften und technischen
Regelwerke in der zur Angebotsabgabe gültigen Fassung,
insbesondere
die VDE - Vorschriften
die Unfallverhütungsvorschriften
die DIN - Normen
die VDI - Richtlinien
die Arbeitsstättenrichtlinien
Die VOB B in der neuesten Fassung, soweit dieser Vertrag keine davon abweichenden Regelungen enthält. Dies bedeutet, dass die VOB B dann allein für diese Regelung nicht gilt, ansonsten aber trotzdem Vertragsbestandteil bleibt.
Die VOB C in der neuesten Fassung; in Fällen, in denen dieser Vertrag eine höherwertige Qualität der Ausführung vorsieht, gilt die VOB C allein für die Einzelposition nicht.
Montageunterlagen
Der Auftragnehmer hat die für eine Ausführung nötigen
Montageunterlagen zu erstellen.
Zur Erstellung der Montageunterlagen erhält der
Auftragnehmer Ausführungspläne vom Bauherren
bzw. elektroplan elbe.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der
Auftraggeber oder dessen Beauftragter stets im Besitz
der gültigen Montagepläne sind. Notwendige Änderungen
sind umgehend vorzunehmen.
Die Arbeitsausführung ist ausschließlich anhand der vom
Auftraggeber oder dessen Beauftragten genehmigter
Montagepläne durchzuführen.
Abweichungen von der Planung und dem Auftrag sind dem
Auftraggeber oder dessen Beauftragten unaufgefordert
sofort als solche schriftlich mitzuteilen.
Das Anfertigen der Montageunterlagen ist mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Bestandsunterlagen
Für die Bestandsunterlagen sind Bauzeichnungen nach dem
neuesten Stand zu verwenden.
Ausführungszeichnung stehen auch im DXF/DWG - Format auf
Datenträger zur Verfügung und können für die Erstellung
der Bestandsunterlagen genutzt werden.
Die vollständige Revisionsunterlage muss mindestens folgende Teile enthalten:
- vollständiges Blitzschutzprüfbuch
- Berechnung der Trennungsabstände
- Materialliste der verbauten Materialien
- Messergebnisse der Erdungsanlage
Die Revisionsunterlagen sind 3-fach zu liefern sowie 1-fach auf Datenträger.
Allgemeine Bemerkungen zur Arbeitsausführung
Es besteht eine generelle Koordninationsverpflichtung mit anderen Gewerken zur Minimierung der Aufklärungszeit bzw. der Baukosten, insbesondere mit den Gewerken Betonbau, Trockenbau, Maler usw..
Als Grundlage für die vertragsmäßige Ausführung der
Arbeiten, die Beschaffenheit der Werkstoffe, die
Nebenleistungen, das Aufmaß und die Abrechnung, dienen
neben den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe
genannten Vertragsbestandteilen die neuesten
Vorschriften über die Errichtung elektrischer
Starkstromanlagen des VDE und die Sondervorschriften
des zuständigen EVU, soweit nicht andere Bedingungen
vertraglich festgelegt werden.
Alle Preise des Angebotes verstehen sich für
vollständige, fertige Arbeiten nach Maßgabe der
Ausschreibungsunterlagen, unter Mitlieferung der
erforderlichen Werkstoffe, ungebraucht, in bester, dem
Stande der Technik entsprechender Qualität sowie
sämtlicher notwendiger Transporte bis zur
Verwendungsstelle und Beseitigung des anfallenden
Bauschutts und Verpackungsmaterials.
Bemerkungen zu Klein- und Befestigungsmaterial ist, sofern nicht besonders erwähnt, in die Einheitspreise einzurechnen, desgleichen bei Leitungen und Kabel der Zuschlag für Verschnitt und Verklemmung.
Sämtliche, zur Herstellung und Inbetriebnahme der
Anlage erforderlichen Anträge, Anmeldungen und
Absprachen mit dem EVU, dem Auftraggeber, der
Technischen Abteilung und den zuständigen
Aufsichtsbehörden sind vom Auftragnehmer,
zu veranlassen. Hieraus entstehende Kosten sind im
Angebot zu berücksichtigen.
Werden zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage
Eingriffe in bestehende Anlageteile oder Unterbrechungen in der Energieversorgung notwendig, sind diese Maßnahmen mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten abzustimmen.
Es sind ausschl. die im LV angegebenen Materialien und
Qualitäten zu liefern und einzubauen.
Sollten aus der Sicht des Auftragnehmers Abweichungen
erforderlich oder sinnvoll sein, so sind diese zu
bemustern und schriftlich zu begründen. Die Montage
darf erst nach Zustimmung durch den Auftraggeber bzw.
durch die Fachbauleitung erfolgen.
Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter über Art
und Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten sowie
sämtliche, die Baustelle und ihre Einrichtungen
betreffenden Verhältnisse, örtlich zu unterrichten.
Baustrom ird kostenpflichtig gestellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Entnahme von Baustrom, sofern die übliche Entnahme für Kleingeräte überschritten wird, die Entnahme mit dem für die Baustelle Verantwortlichen abzustimmen.
Der Auftragnehmer unterwirft sich in jedem Fall den Anordnungen des Auftraggebers oder dessen Beauftragten zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle sowie über die Benutzung der hierfür
vorgesehenen Einrichtungen.
Es obliegt dem Auftragnehmer, die erbrachten Leistungen
einschließlich des verwendeten Materials laufend und
vollständig zu überwachen.
Werden Überschreitungen gegenüber den Massenansätzen
des Leistungsverzeichnisses festgestellt, sind diese
dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. Alle im Zuge des Baufortschritts getroffenen mündlichen Absprachen und
Preisvereinbarungen sind spätestens 5 Werktage nach
diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer durch Aktenvermerk
bzw. Angebot zu bestätigen.
Die Arbeiten sind nach Terminplan und Baufortschritt
aufzunehmen und durchzuführen. Sind wegen dringender
Fertigstellung der Arbeiten vom Auftragnehmer zu
vertretende Überstunden zu leisten, werden diese nicht
besonders abgegolten. Es ist daher immer eine genügende
Zahl von Arbeitskräften auf der Baustelle zu beschäftigen.
Die endgültige Abnahme und Abrechnung findet nach dem
Einschalten der Anlage statt. Unmittelbar vor der
Abnahme ist die gesamte Anlage mit allen eingebauten
bzw. vom Einbau der Anlage berührten Einrichtungen
gründlich zu reinigen.
Die Abnahmebereitschaft ist schriftlich anzuzeigen.
Danach erfolgt die Nennung des Abnahmetermins durch
die Fachbauleitung.
Um die Prüffähigkeit aller eingereichten Rechnungen
sicherzustellen, ist jeder Rechnung ein detailliertes
Aufmaß beizufügen. Die Rechnungsgliederung ist
entsprechend den Titeln des LV‘s vorzunehmen. Für
Hauptkabel, Kabelbahnen usw. sind Aufmassskizzen
anzufügen.
Die Abrechnung erfolgt zu den im Angebot angegebenen
Einheitspreisen, welche auch als Preisbasis für
eventuelle Nachtragsangebote anzusehen sind.
Es wird anheim gestellt, weitere Erläuterungen zur
Ausschreibung vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten
einzuholen.
Blitzschutzanlage und Erdung
Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage entsprechend
der VDE 0185 sowie den einschlägigen DIN-Vorschriften neuester Fassung.
Die Ableitungen sind, sofern sich während der Bauzeit nicht wirtschaftlichere Lösungen ergeben, an den Regenfallrohren herunter zu führen. Der Anschluss an die Erdungsanlage erfolgt über Trennstellen.
Sämtliche Gebäudeteile - wie Fassaden, Dachflächen, Dachaufbauten, Geländer, Metallteile - werden in die
Blitzschutzmaßnahmen einbezogen.
Alle Preise des Angebotes verstehen sich für vollständige fertige Arbeiten nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen unter Mitlieferung der erforderlichen Werkstoffe, ungebraucht, in bester, dem Stande der Technik entsprechender Qualität sowie sämtlicher notwendiger Transporte bis zur Verwendungsstelle. Die Beseitigung des anfallenden
Bauschuttes und Verpackungsmaterials ist, sofern nicht besonders erwähnt, in die Einheitspreise einzurechnen, desgleichen bei Leitungen und Kabel der Zuschlag für
Verschnitt und Verklemmung.
Nach Fertigstellung der Anlage sind Messungen des Erdungswiderstandes vorzunehmen. Die Prüfung und
Zahlung der Schlussrechnung erfolgt erst, wenn das Protokoll der mängelfreien Abnahme vorliegt.
- Die ausführende Firma erhält komplette
Ausführungszeichnungen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Aufmaß zu den im Angebot angegebenen
Einheitspreisen, welche auch als Preisbasis für evtl. Nachtragsangebote anzusehen sind.
- Mit der Schlussrechnung sind außerdem paus- oder plottfähige Revisionspläne gem. LV-Position zu fertigen und bei Abnahme der Leistungen dem Auftraggeber zu übergeben.
Der Ausführung liegen zugrunde:
- Die Bestimmung der VOB, Teile B und C. in
ihrer bei Angebotsabgabe neuesten Fassung.
- Alle einschlägigen DIN-Vorschriften und
VDE-Bestimmung,
- Ferner gelten die behördlichen Bestimmungen
und Auflagen uneingeschränkt.
- Fallen während der Arbeiten Stundenlohnarbeiten
an, so werden diese als Zusatzauftrag zu den vom
Auftragnehmer angegebenen Stundensatz schriftlich
beauftragt.
Stundensätze enthalten den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeträge,
vermögenswirksame Leistungen und dergl. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Auslösung, Wege- und Fahrgelder, Gestellung von Fahrzeugen usw..
Wenn in den Positionen nicht anders beschieben, ist das Material zu liefern und zu montieren. Klein- und Befestigungsmaterial ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Allgemein
Nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) wurde die zu erstellende bauliche Anlage in die Schutzklasse III eingestuft. Alle normativen Forderungen entsprechend
dieser Schutzklasse sind zu beachten.
Die einzuhaltenden Trennungsabstände sind rechnerisch nachzuweisen und bei der Errichtung des Blitzschutzsystems zu beachten (Anmerkung 2 in 6.3.3 der DIN EN 62305:2011-10).
Bauzeit
Maßgebend für die Einhaltung der Ausführungsfristen des Arbeitnehmers (AN) ist der Bauzeitenplan des
Architekten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass mit der Hochbaufirma (Betonarbeiten, Dachdeckerarbeiten !) die terminliche Ausführung seiner Leistungen rechtzeitig abgestimmt wird und die örtliche Bauleitung
unterrichtet ist.
Fangeinrichtungen und Ableitungen
Bei einem getrennten Blitzschutzsystem kommen die Fangeinrichtungen und Ableitungen nicht mit der baulichen Anlage in Verbindung.
Für alle Arten von Fangeinrichtungen dürfen nur die tatsächlichen Abmessungen der metallenen
Fangeinrichtung berücksichtigt werden. Für die Bestimmung des geschützten Volumens dürfen auch nur diese herangezogen werden.
Prinzipiell ist das Maschenverfahren auf ebene, nicht leitfähige Dächer begrenzt. Das Blitzkugelverfahren ist für alle Anwendungen geeignet und das Schutzwinkelverfahren wird für einfachere Anwendungen herangezogen. Bauliche Anlagen dürfen auch durch die Kombinationen der beschriebenen Verfahren geschützt werden.
Dachaufbauten mit oder ohne elektrische Einrichtungen (Ausnahme metallene Aufbauten h < 0,3 m, l < 2 m, A < 1
m² und nichtmetallene Aufbauten h < 0,5 m), müssen durch Fangeinrichtungen geschützt werden. Dies kann durch den Einsatz von speziellen Systemkomponenten wie DEHNiso-Distanzhalter, DEHNiso-Combi, DEHNconductor-System HVI-Leitung oder DEHNcon-H erreicht werden.
Bei Stahlbeton- od. Stahlskelettbauten sollte die metallene Struktur als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems und evtl. zur Schirmung verwendet werden. Diese blitzstromtragfähigen Verbindungen der metallenen Struktur müssen bereits im Planungsstadium berücksichtigt werden. Hierfür muss bei Stahlbeton ein großer Teil der Verbindungen von senkrechten und waagerechten Stäben verschweißt oder auf andere Weise sicher elektrisch verbunden werden. Verbindungen senkrechter Stäbe sind zu verschweißen, miteinander zu verklemmen (z. B. Klemmen mit N-Prüfung) oder mit mindestens dem 20-fachen ihres Durchmessers zu überlappen und zu verbinden oder auf andere Weise sicher anzuschließen. Erst dann gilt die Verbindung als elektrisch durchverbunden.
Vorhandene metallene Einfassungen bzw. Abdeckungen können als natürliche Bestandteile der Fangeinrichtung
verwendet werden, sofern sie eine Mindestmaterialstärken, entsprechend VDE 0185-305-3, Tabelle 3, Wert t, aufweisen (z. B. Kupfer 5 mm, Stahl 4 mm).
Kann das Durchschmelzen metallener Einfassungen bzw. Abdeckungen am Einschlagpunkt (Folgeschäden durch
Eindringen von Wasser) akzeptiert werden oder kann ausgeschlossen werden, dass eine Entzündung von
brennbarem Material stattfindet (auch Holzbretter), können Mindestmaterialstärken entsprechend Tabelle 3 Wert t‘ (z. B. Kupfer Mindestdicke 0,5 mm, Stahl 0,5 mm) als Fangeinrichtung verwendet werden.
Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden.
Bei den Verbindungen von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage ist auf die Materialverträglichkeit
der verwendeten Werkstoffe zu achten. Materialspezifische Leiterlängen von 10 m (Aluminium) -20 m (Stahl) sind im oberirdischen Bereich mit Dehnungsstücken zu versehen (temperaturbedingte Längenänderung).
Eine dünne Beschichtung der Fangleitungen mit Schutzfarbe oder etwa 1 mm Bitumen oder 0,5 mm PVC ist nicht als Isolierung zu betrachten. Hiervon ausgenommen sind die Verbindungsstellen, welche immer elektrisch einwandfrei sein müssen.
Leitungshalter sind nach Art der Dacheindeckung, Dachform und Wandbekleidung auszuwählen.
Eine Trennstelle sollte an jedem Anschluss der Ableitung an die Erdungsanlage angeschlossen werden (Ausnahme in Verbindung mit natürlichen Ableitungen).
Aluminium darf nicht direkt auf, im und unter Putz (Mörtel), in Beton und im Erdreich verlegt werden.
Erdungsanlage
Für das Gebäude ist ein Fundamenterder zu errichten. Die erforderliche Maschenweite im Betonfundament bzw. unter dem Betonfundament (WU-Beton, Schwarze Wanne, Perimeterdämmung od. Folienisolierung) ist der DIN
18014 bzw. der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) bzw. DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) zu entnehmen.
Bei einem stahlarmierten Betonfundament mit einem Typ-B
Erder außerhalb dieses Betonfundamentes muss für diesen
Typ-B Erder ein korrosionsfester Erderwerkstoffe (z. B. NIRO V4A, Werkstoff-Nr. 1.4571) eingesetzt werden. Dieser Typ-B Erder ist alle 5 m mit der Stahlarmierung des Betonfundamentes zu verbinden.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdungsanlage sind eventuelle, mitgeltende Normen des Personenschutz nach DIN VDE 0100 und für Anlagen > 1kV nach DIN VDE 0101 u. 0141 usw. zu beachten.
Lage und Anordnung von Anschlussfahnen für den Äußeren
und Inneren Blitzschutz, Blitzschutz-Potentialausgleich
wie auch für den Schutzpotentialausgleich über die
Haupterdungsschiene (HES) sind vor Errichtung der Erdungsanlage festzulegen.
Wird für den Erder eines Blitzschutzsystems die
schutzklassenspezifische Mindestlänge l1 nicht erreicht, sind im Bereich jeder Ableitung zusätzliche Erder (Tiefen- od. Strahlenerder) einzubringen.
Die Mindestlänge l1 muss nicht berücksichtigt werden, wenn der Erdungswiderstand der Erdungsanlage 10 Ohm
unterschreitet.
Die Erderwirksamkeit wird im Geltungsbereich der zitierten Normen ab eine Tiefe von 0,5 m erreicht.
Zusätzliche kostenrelevante Anmerkungen
Der Bauherr behält sich vor, einzelne Titel
separat zu vergeben.
Bauschutt
Sämtlicher bei den eigenen Arbeiten anfallender
Bauschutt und Unrat ist regelmäßig auf eigene Kosten
des Auftragnehmers abzufahren und nach den Vorschriften
zu entsorgen. Das betrifft auch die wöchentliche
besenreine Bausäuberung. Der Auftragnehmer hat
eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die Baustelle
sauber gehalten wird. Sondermüll etc. ist entsprechend
der gesetzlichen Vorschrift anzumelden. Die Kosten sind
in die jeweiligen EPs einzukalkulieren.
Gerüste
Erforderliche Gerüste sind in die EP‘s einzukalkulieren.
Baustrom- und Bauwasseranschluss
Siehe weiter oben - Abzüge Netto
Das Verteilen des Baustroms und des Bauwassers zum jeweiligen Verwendungsort ist Sache des ANs und einzukalkulieren.
Baubesprechungen ǀ Planungsrunden
Regelmäßig wird auf der Baustelle eine Bauberatung mit verbindlicherTeilnahme durchgeführt. Die Arbeiten werden in Abstimmung und Rückkopplung mit den Fachgewerken ausgeführt. Bilaterale Absprachen zwischen AN und Dritten sind zwingend über den Bauherrn bzw. den Architekten zu koordinieren.
Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und dieses jeweils am Freitag der abgeschlossenen Woche als Word-Datei und Papiervorlage an den Architekten zu übermitteln.
Bauleitstungsversichberung
siehe weiter oben - Abzüge Brutto
Bestandsunterlagen
Die Kosten für zu liefernde Unterlagen sind in den Einheitspreisen anteilig einzukalkulieren.
Vorbemerkungen
Hinweise Aufgrund der auf dem Dach installierten PV-Anlage wird die Auffangeinrichtung mittels Fangmaste realisiert. Komplette Ausführung in HVI light plus. Auch Ableitungen sind in HVI
geplant und laufen bis zu den UF-Trennstellenkästen.
Hinweise
Vorgesehene Vertragsbedingungen § 1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Bauleistungen am Bauvorhaben Neuenbrook 2, 24537 Neumünster
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, den Ausführungsplänen, der Statik, der Baugenehmigung und dessen Auflagen sowie den ggf. vorhandenen Gutachten.
§ 2 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Reihenfolge:
Dieser Vertrag Auftrags-LV Baustellenordnung
VOB Teil B + C in der aktuell gültigen Fassung
DIN Normen, VDE Normen, ETB, UVV, DVGW
Die Baugenehmigung und deren Auflagen
Die geprüfte Statik
Das Bodengutachten
Das Brandschutzgutachten
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Vorbemerkungen
Die Ausführungspläne
Die Ausschreibungsunterlagen
Der Bauzeitenplan
Bei ggf. auftretenden Widersprüchlichkeiten gelten jeweils die oben zuerst genannten Bedingungen.
Die Ausführung der Leistung hat gemäß dem allgemeinen Stand der Technik zu erfolgen.
Die für die ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Erstellung, Betrieb und Nutzung maßgebenden Gesetze, Vorschriften, Regeln und Richtlinien sind zu beachten.
Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Dem Auftragnehmer sind Inhalt, Art und Umfang der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und Lieferungen sowie die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen und alle für die Preisbildung beeinflussenden Umstände bekannt.
Er hat sich vor Abschluss dieses Vertrages durch Einsichtnahme in die Pläne und sonstigen Unterlagen gemäß Anlage sowie Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein genaues Bild über Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung verschafft.
Er kann sich in keinem Fall darauf berufen, dass ihm Irrtümer oder Fehler bei seiner Ermittlung unterlaufen sind oder einzelne Arbeiten oder Lieferungen, die zu seinem Leistungsumfang gehören, besonders aufgeführt sind.
Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsstandard ist unschädlich und stellt kein Mangel dar, wenn sie zu einer gleichwertigen oder höherwertigen Leistung führt.
Der Ablauf der Arbeiten und die Zwischentermine sind rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch den Auftragnehmer einzuhalten.
Behinderungen, Erschwernisse und Stillstandzeiten aufgrund eines eventuellen nicht kontinuierlichen Ablaufes der Arbeiten sind bei den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
§ 3 Vergütung
Der Auftragnehmer führt die Bauleistung zu den in der Leistungsbeschreibung eingesetzten Preisen aus.
Gewährte Nachlässe und Skonti auf den Auftrag gelten auch für sämtliche Nachträge.
Alle Kosten für die Baustelleneinrichtung sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern im Leistungsverzeichnis keine besonderen Positionen ausgeworfen sind. Auch ohne die ausdrückliche Erwähnung sind alle erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten in den Leistungen enthalten.
Abweichend von § 2 Absatz 3 VOB - B gilt der vertragliche Einheitspreis unabhängig vom im Vertrag vorgesehenen Mengenansatz.
Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen.
Die Leistungen sind aus den Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführten Leistungen diesen Zeichnungen entsprechen. Auf Anforderung sind die Leistungen nach gemeinsamem örtlichem Aufmaß abzurechnen. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Massen sind für die Endabrechnung nicht verbindlich. Hierfür kommt das geprüfte Aufmaß in Frage. Eine Ermäßigung oder Erhöhung der Massen der einzelnen Positionen, auch über 10 % hinaus, berechtigt den AN zu keiner Änderung der Einheitspreise.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer kann erstmals nach einem vollendeten Baufortschritt von 20 % des Gesamtbaufortschritts eine Abschlagszahlung verlangen. Jede weitere Abschlagszahlung kann jeweils nach Vollendung von weiteren 20 % der Gesamtbauleistung verlangt werden. Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich an dem jeweils vollendeten Baufortschritt und liegt im billigen Ermessen des Auftraggebers.
Bei den Abschlagszahlungen werden 10 % von der Rechnungssumme als Sicherheitseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine Erfüllungsbürgschaft in Höhe der Auftragssumme möglich.
Dem Auftraggeber wird mit Begleichung der verlangten Abschlagzahlung für die damit berechneten Leistungen das Eigentum übertragen.
Sofern Skonto vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen binnen 8 Tagen skontierfähig.
Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung fällig.
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach Fertigstellung und Schlussabnahme fällig, spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung wird 5 % der brutto Rechnungssumme als Gewährleistungseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine Gewährleistungsbürgschaft möglich.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung werden die vertraglich vereinbarten Nettoabzüge fällig.
§ 5 Sonderwünsche
Der Auftragnehmer wird Sonderwünsche des Auftraggebers berücksichtigen, soweit er durch die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung nicht beeinträchtigt wird. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer nachweisen, dass auch bei Sonderwünschen die Preisbasis dieses Vertrages eingehalten wurde. Vor Ausführung ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich.
§ 6 Ausführungstermine
Die Arbeiten sind gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan zu beginnen und abzuschließen. Hat der Auftragnehmer Bedenken die Termine nicht einhalten zu können, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 7 Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragstermine für den Beginn der Bauausführung, für den Zwischentermin der Fertigstellung der 1. Baustufe und für die Gesamtfertigstellung hat der Auftragnehmer Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Kalendertag der schuldhaften Überschreitung
für den Zwischentermin 0,2 % der Auftragssumme für die betroffene Teilleistung netto
für Beginn und Endtermin 0,2 % der Auftragssumme.
Die vorstehenden Vertragsstrafen sind auf insgesamt 5 % der Auftragssumme netto begrenzt.
Der Auftragnehmer verwirkt ferner eine Vertragsstrafe, sofern er notwendige bautechnische Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig liefert oder gegen sonstige Bestimmungen des Bauvertrages verstößt.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Auftraggeber bleiben unberührt. Auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wird die verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch die Vereinbarung neuer Termine. Im Falle der Vereinbarung neuer Termine oder der einvernehmlichen Fortschreibung von Vertragsterminen bei Bauzeitverschiebungen gilt das Vertragsversprechen entsprechend für neue Termine.
Eine einmal verwirkte Vertragsstrafe für den Beginn- oder den Zwischentermin wird auf die nachfolgend verwirkten Vertragsstrafen für weitere Zwischentermine oder den Fertigstellungstermin angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend zu machen. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist es ausreichend, wenn der Auftraggeber diese von der Schlussrechnung in Abzug bringt.
§ 8 Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistung dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Abnahme erfolgt förmlich gemäß § 12 VOB Teil B.
Werden gravierende Mängel festgestellt, so wird die Abnahme verweigert. Werden lediglich geringe Mängel festgestellt, so wird dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt.
Eine Konkludente Abnahme und Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.
§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre, für Abdichtungen gegen Feuchtigkeit und Dächer 10 Jahre.
Für die Dauer der Gewährleistung wird ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der brutto Schlussrechnungssumme vereinbart. Sie kann unter entsprechender Anwendung des § 632a Abs. 2 BGB durch Sicherheitsleistung abgelöst werden.
§ 10 Personal
Der AN ist dazu verpflichtet ausschließlich Fachkräfte, die auch entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterwiesen sind auf der Baustelle einzusetzen. Ebenfalls verpflichtet sich der AN über die Dauer der Bauzeit einen festen Polier oder Vorarbeiter auf der Baustelle zu belassen.
§ 11 Sub- und Nachunternehmer
Der Auftragnehmer wird nur leistungsfähige Sub- und Nachunternehmer beschäftigen, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträger pünktlich nachkommen. Die Sub- und Nachunternehmer sind zur Vorlage je einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft verpflichtet, soweit sie dem Auftraggeber nicht aus früheren Tätigkeiten bekannt sind.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Firmen aus dem Einzugsgebiet des Bauortes zu beauftragen.
Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber eine Liste mit der vollständigen Bezeichnung und Adresse aller Sub- und Nachunternehmer.
Ich/Wir beabsichtige/n:
(____) keine
(____) die in der beigefügten Liste
aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer zu übertragen.
Überträgt der Auftragnehmer Leistungen an Sub- und/oder Nachunternehmer, haften Auftragnehmer und durch ihn beauftragte Dritte gesamtschuldnerisch. Dem Auftragnehmer obliegt hierbei die Hauptpflicht. Der Auftragnehmer tritt die Gewährleistungsansprüche, die ihm gegenüber dem Sub- bzw. Nachunternehmer zustehen, an den Auftraggeber erfüllungshalber ab. Die Inanspruchnahme des jeweiligen Schuldners - ungeachtet des geltend gemachten Anspruchs - erfolgt nach Wahl des Auftraggebers.
§ 12 Versicherung
Der Abschluss einer Bauwesenversicherung erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber zieht dem Auftragnehmer hierfür pauschal 0,5% der Auftragssumme Netto inklusive eventueller Nachträge von der Schlussrechnung ab.
§ 13 Betriebsmittel und Pauschalen
Der Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Bauwasser wird pauschal abgerechnet. Auch die Baubeschilderung sowie die Bauendreinigung werden pauschal abgerechnet.
§ 14 Werbung / Werbeträger
Sofern der Auftragnehmer oder ein durch ihn beauftragter Dritter auf oder im unmittelbaren Umfeld der Baustelle werbetechnische Einrichtungen zu installieren wünscht, hat der dies dem Auftraggeber im Vorfeld anzuzeigen.
Die mit der Werbemaßnahme verbundene Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Einrichter / Unterhalter der Werbemaßnahme. Im Zweifel obliegt sie dem Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Einrichtung besteht indes nicht.
§ 15 Entwicklungen während der Bauzeit
Tritt unmittelbar vor oder während der Planungs- und Bauzeit ein bis dato unbekannter bausituativer Umstand oder eine in der Form noch nicht hinreichend mit technischen Lösungsansätzen versehene Problemstellung auf, und sind hierfür Entwicklungen notwendig - ungeachtet ob diese gemeinsam oder nur durch eine Partei geschaffen wurden - gehen die Ergebnisse sowie sämtliche damit verbundene Bestandteile und Fortschritte in das Eigentum des Auftragsgebers über. Der Auftragnehmer sowie sämtliche durch ihn mit der Entwicklungsarbeit beauftrage Dritte, treten ihre Rechte an den Lösungsansätzen/Ergebnissen bereits jetzt an den Auftraggeber ab. Sofern sich der Auftragnehmer eines Dritten zur Lösung bedient, hat er diesem spätestens bei Beauftragung entsprechend zu verpflichten.
§ 16 Geheimhaltungsvereinbarung
Sämtliche Dokumente, die der Auftragnehmer in Verbindung mit dem in § 1 genannten Bauvorhaben oder aus anderen Gründen von dem Auftraggeber erhält, sind vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer wird sämtliche ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen, um ein Zugriff Dritter oder eine anderweitige Veröffentlichung oder Weitergabe zu verhindern.
Die Parteien vereinbaren überdies eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme je Verstoß für den Fall, dass der Auftragnehmer ohne vorheriges Einverständnis des Auftraggebers öffentliche Nachrichtenträger (Rundfunk, Fernsehen, Presse) über die Erteilung und den Inhalt des Auftrags sowie den Baufortschritt oder die Fertigstellung informiert.
§ 17 Datenschutz
Mit Unterzeichnung des Auftrags stimmt der Auftragnehmer der Weitergabe von personenbezogenen Daten im Rahmen der Abwicklung des Bauprojektes an Dritte zu.
§ 18 Dokumentation
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet Änderungen gegenüber den Ausführungsplänen zu dokumentieren. Alle Dokumentationsarten müssen nachvollziehbar und lesbar sein.
§ 19 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) bzw. das Landgericht Verden (Aller)
Vorgesehene Vertragsbedingungen
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle, sowie Vorhalten
der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Für Antransport und Errichten einer/s
Baubaracke/Containers als Büro/ Aufenthalts- und
Lagerraum, nach Bedarf auf von der Bauleitung
angewiesenem Gelände, Vorhalten, während
der Dauer der Bauzeit, Demontage und Abtransport
einschl. der Gestellung von erforderlichem Gerät und
Materialien.
Voraussichtliche Dauer der Bauzeit:
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
01.__.0002 Werk- u. Montageplanung Die Anfertigung der Werksplanung mittels CAD-Systemen
erfolgt durch den Auftragnehmer. Grundrisse und
Schnitte sind im Maßstab 1 : 100, Zentralen und Details
im Maßstab 1 : 20 darzustellen. Weitere Bestandteile
der Werkplanung sind Berechnungen zur Dimensionierung
von Anlagenteilen sowie Schalt- und Übersichtsschemata.
Die Werkplanung basiert auf den letztgültigen
freigegebenen Architektenplänen sowie der
Ausschreibungsplanung TGA .
Die Werkplanung ist bis zur Fertigstellung
fortzuschreiben.
01.__.0002
Werk- u. Montageplanung
L
1.00
psch
01.__.0003 Revision- und Dokumentation CAD-Zeichnung und Messergebnissen anfertigen und liefern.
Die Unterlagen sind in Aktenordnern sortiert nach den einzelnen Anlagensystemen und Produktdatenblätter mit Trennblättern geordnet und Inhaltsverzeichnis in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
Lieferung der Revisionszeichnungen farbig angelegt mit Grundrissen und Schnitten, Beschreibungen und Bedienungsanweisungen, alles in 3-facher Ausfertigung. Übergabe der Revisionszeichnungen 3-fach auf Datenträger, als DWG- / DXF-Files bzw. PDF-Datei. Übergabe der kompletten Unterlagen in drei Ordnern.
01.__.0003
Revision- und Dokumentation
L
1.00
psch
01.__.0004 Erdgraben, ca. 50 - 60 cm tief Erdgraben, fester Boden, ca. 50 - 60 cm tief ausheben
und nach der Verlegung der Erdleitung wieder lagenweise
verfüllen.
Hinweis: Erforderliche Leitungsgräben werden bauseits ausgeführt.
01.__.0004
Erdgraben, ca. 50 - 60 cm tief
10.00
m
01.__.0005 Kopfloch Kopfloch herstellen und wieder verfüllen sowie
verdichten einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten.
Max. Abmessungen: 1,0 x 1,0 x 1,0 m
01.__.0005
Kopfloch
4.00
St
01.__.0006 Bandstahl 30x3,5mm verzinkt (Funktionspotentialausgleichsleiter) nach DIN 48801 entspr. den Vorbemerkungen
in die vorhandene Schalung und Bewehrung
mit den erforderlichen Verbindern und
Abstandshaltern einbringen.
Maschenweite: Max. 20x20m
Der Ausführungstermin ist in enger Koordination
mit dem Rohbauer festzulegen.
Höchstens 20 m × 20 m im Gebäudeinneren bzw. in der Bodenplatte.
Alle ca. 2 Meter muss eine dauerhaft leitfähige Verbindung
zur Fundamentbewehrung hergestellt werden.
Betonaustritt ist mit Korrosionsschutzbinde zu schützen.
Eine Fotodokumentation ist anzufertigen
01.__.0006
Bandstahl 30x3,5mm verzinkt (Funktionspotentialausgleichsleiter)
340.00
m
01.__.0007 Rundstahl V4A 10 mm Ø - Ringerder Runddraht nach DIN EN 50164-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Blitzschutz- u. Erdungsanlagen.
Durchm.: 10mm
Werkstoff-Nr. 1.4571 (NIRO)
Maschenweite: 10x10m
Entspr. den Vorbemerkungen
in unter der Sohle mit den erforderlichen Verbindern,
Abstandshaltern usw. einbringen.
Der Ausführungstermin ist in enger Koordination
mit dem Rohbauer festzulegen.
liefern und verlegen
01.__.0007
Rundstahl V4A 10 mm Ø - Ringerder
580.00
m
01.__.0008 Anschlussfahne 2,5m, Werkstoff-Nr. 1.4571 Anschlussfahne 2,5m aus V4A, 10mm
komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
01.__.0008
Anschlussfahne 2,5m, Werkstoff-Nr. 1.4571
5.00
St
01.__.0009 Schutzkappe für Anschlussfahnen Kennzeichnung für Anschlussfahnen
PVC 70 mm Farbe grün / gelb
Kennzeichnung für Anschlussfahnen
zum Aufstecken auf Runddrähte oder Bänder
Als auffällige Kennzeichnung
(wie nach DIN 18014 gefordert) während der Bauphase.
Werkstoff: PVC
Durchmesser Ø: 70 mm
Aufnahme Fl: 30 x 3,5 mm
Aufnahme Rd: 10 mm
Farbe: grün ? / gelb ?
Fabrikat: DEHN
Typ: SK RD10 FL30X3.5 GRGE PVC
Art.-Nr.: 478099
oder gleichwertig
01.__.0009
Schutzkappe für Anschlussfahnen
4.00
St
01.__.0010 Anschluss außenliegende Treppe die Treppe ist aus folgendem Material: Stahl (feuerverzinkt)
Anschlussfahne ca. 1,5m - 2,5m aus V4A, 10mm
komplett mit Verbindungsklemmen an Stahlstützen und an den Ringerder anschließen. Anschluß an Metallstützen und an Konstruktion der Stahltreppe anschließen, mittels Anschlusstück, Doppelnietung bzw. Klemmverbindung.
komplett liefern, verlegen und betriebsbereit anschließen.
01.__.0010
Anschluss außenliegende Treppe
8.00
St
01.__.0011 Korrosionsschutzbinde für den ober- und unterirdischen
Einsatz zum Umhüllen von korrosionsgefährdeten Bauteilen
und Schnittstellen liefern und montieren
01.__.0011
Korrosionsschutzbinde
20.00
St
01.__.0012 Erdeinführungsstangen V4A 10 mm Ø (Werkstoff-Nr. 1.4571),
bis 1500 mm lang, zum Verbinden der Ableitung mit der
Erdungsanlage, einschl. Stangenhalter VA und Trennstück VA
für Prüfzwecke liefern und montieren
01.__.0012
Erdeinführungsstangen V4A 10 mm Ø
2.00
St
01.__.0013 Erdeinführungsstangen V4A 10 mm Ø; erschwerte Montage (Werkstoff-Nr. 1.4571),
bis 1500 mm lang, zum Verbinden der Ableitung mit der
Erdungsanlage, einschl. Stangenhalter VA und Trennstück VA
für Prüfzwecke liefern und montieren
Erschwerte Montage: Montage an Stahlstütze
01.__.0013
Erdeinführungsstangen V4A 10 mm Ø; erschwerte Montage
2.00
St
01.__.0014 UF-Trennstellenkästen Ausführung GG für Unterflurmontage
mit eingebauter, gut zugänglicher Trennstelle
(mit einem Schlüssel lösbar),
inklusive Anschluss für die Ableitung
und die Erdleitung,
unten offen (ohne Boden)
Werkstoff: GG
Abmessung: 300 x 220 x 120 mm
Werkstoff Trennstelle: NIRO
Fabrikat: DEHN
Typ: UFTSK 7.10 FL40 300X220X120 GG
Art.-Nr.: 549001
oder gleichwertig.
Liefern und montieren
Abstimmung der genauen Montageposition mit dem
Hochbauleiter vor Montagebeginn.
01.__.0014
UF-Trennstellenkästen Ausführung GG
12.00
St
01.__.0015 UF-Trennstellenkästen Ausführung Kunststoff ohne Trennstelle für Unterflurmontage
ohne Trennstelle,
unten offen (ohne Boden)
Werkstoff: Kunststoff
Abmessung: 197 x 197 x 204 mm
Fabrikat: DEHN
Typ: UFTSK 197X197X204 K
Art.-Nr.: 549051
oder gleichwertig.
Liefern und montieren
Abstimmung der genauen Montageposition mit dem
Hochbauleiter vor Montagebeginn.
01.__.0015
UF-Trennstellenkästen Ausführung Kunststoff ohne Trennstelle
4.00
St
01.__.0016 Nummernschild_Trennstelle Befestigen an Leitungen, Stangen und Wänden.
01.__.0016
Nummernschild_Trennstelle
16.00
St
01.__.0017 Kreuzverbinder VA für Erdleitungen liefern und montieren,
einschl. Isolierung der Verbindungsstelle mit
Korrosionsschutzbinde
01.__.0017
Kreuzverbinder VA für Erdleitungen
300.00
St
01.__.0018 Erdungsfestpunkt mit Wassersperre für den Anschluss der
Bewehrung, Erdungsanlage oder Ableitung in WU-Beton
(weiße Wanne) mit Kontaktplatte V4A liefern und montieren
01.__.0018
Erdungsfestpunkt mit Wassersperre
2.00
St
01.__.0019 Erdungsfestpunkt in Ortbeton Stützen, für den Anschluss der
Bewehrung, Erdungsanlage oder Ableitung mit Kontaktplatte V4A liefern und montieren
01.__.0019
Erdungsfestpunkt in Ortbeton
1.00
St
01.__.0020 Vario-Klemme mit angeschweißter Schraube M12x50 für den
Anschluss an Erdungsfestpunkte mit Innengewinde liefern und
einschl. Verbindung zum Ringerder inklusive
Korrosionsschutzbinde montieren
01.__.0020
Vario-Klemme
5.00
St
01.__.0021 Dachauffangleitung Rund-Alu 8mm Gebäudeleitung aus Rund-Alu 8 mm Ø als Dachauffangleitung
bzw. Ableiter liefern und verlegen
01.__.0021
Dachauffangleitung Rund-Alu 8mm
10.00
m
01.__.0022 Ableitung Runddraht 8 mm Ø Alu, isoliert mit halogenfreiem Kunststoffmantel als
verdeckt geführte Leitung liefern und verlegen
01.__.0022
Ableitung Runddraht 8 mm Ø Alu, isoliert
10.00
m
01.__.0023 Betonsockel mit Keiltechnik Gesamtgewicht: 17 kg
für Fangstangen oder Fangstangen freistehend
im Dreibeinstativ,
zum Schutz von Dachaufbauten auf Flachdächern.
Oder für das Errichten von Distanzhaltern aus dem DEHNiso-
Distanzhalter Programm für z.B. Endverschluss der HVI-
Leitung, Anpassungsbereich der HVI-light-Leitung oder für getrennte Ringleitungen
Ausführung stapelbar,
witterungs- und frostbeständig
Gewicht: 17 kg
Aufnahme: Keiltechnik Ø16 mm
Durchmesser Ø: 337 mm
Werkstoff: Beton (C45/55)
Werkstoff Keil: NIRO
Fabrikat: DEHN
Typ: BES 17KG KT16 D337 SET
Art.-Nr.: 102010
oder gleichwertig.
liefern und montieren
01.__.0023
Betonsockel mit Keiltechnik
57.00
St
01.__.0024 Unterlegplatte zum Schutz der Dachbahnen Ausführung groß
Unterlegplatte zum Schutz der Dachbahnen
unter dem Betonsockel
Durchmesser Ø Außen: 370 mm
Durchmesser Ø Innen: 360 mm
Werkstoff: Thermoplast EVA
Farbe: schwarz
Fabrikat: DEHN
Typ: ULP KS D370 SW
Art.-Nr.: 102050
oder gleichwertig.
Liefern und verlegen
01.__.0024
Unterlegplatte zum Schutz der Dachbahnen
48.00
St
01.__.0025 Halter für Fangstangen D40 und DEHNcon-H mit VerstellbereichHalter für Fangstangen D40 und DEHNcon-H mit zum Befestigen der Fangstangen D40
oder der Stützrohre am
zu schützenden Aufbau oder an der Wand
Verstellbereich 150-200 mm
Werkstoff: NIRO
Wandabstand: 150-200 mm
Klemmbereich Rd: 8-10 mm
Befestigung: [4x] 12 x 26 mm
Klemmbereich Fangstange: 40-50 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: WB D40.50 V150.200 V2A
Art.-Nr.: 105344
oder gleichwertig.
01.__.0025
Halter für Fangstangen D40 und DEHNcon-H
2.00
St
01.__.0026 Distanzhalter mit PA-Element Länge 1000mm Distanzhalter zum Erstellen des variablen
Anpassungsbereich der HVI light plus Leitung
Mit MV-Klemme für den Anschluss
Rd 16 mm / Rd 8-10 mm.
Der Betonsockel (Art.-Nr. 102 010, Gewicht 17 kg) und
die Unterlegplatte (Art.-Nr. 102 050) sind separat zu
bestellen.
Werkstoff Distanzhalter: Al
Länge Distanzhalter: 1000 mm
Leitungshalter Aufnahme Rd: 18 mm
Werkstoff Leitungshalter: NIRO
Klemmbereich Rd MV-Klemme: 8-10 / 16 mm
Werkstoff Klemme: Al
Normenbezug: DIN IEC/TS 62561-8 (VDE V 0185-561-8)
Fabrikat: DEHN
Typ: DH PAE 18 D16 1000 AL V2A
Art.-Nr.: 105466
oder gleichwertig.
01.__.0026
Distanzhalter mit PA-Element Länge 1000mm
9.00
St
01.__.0027 Stützrohr für HVI light plus Leitung mit Fangspitze Länge 3400mm GFK/Al Stützrohre GFK/Al mit innenliegendem Endverschluss
und PA-Federelement für die HVI light plus Leitung
zum Einhalten des Trennungsabstand zu elektrisch
leitenden Teilen nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305-3).
Die Stützrohre sind nach Eurocode 1
(DIN EN 1991-1-4 + DIN EN 1991-1-4/NA) dimensioniert.
Isolierstrecke aus glasfaserverstärktem Kunststoff GFK
Materialfaktor km = 0,7
Farbe lichtgrau, UV-stabilisiert, 1-teilig
kombiniert mit Fangspitze Ø10 mm Länge 1000 mm aus NIRO
Werkstoff Stützrohr: GFK / Al
Länge Stützrohr: 2400 mm
Transportlänge: 2400 mm
Durchmesser Ø Außen: 40 mm
Länge der Isolierstrecke: 1230 mm
Normenbezug: DIN IEC/TS 62561-8 (VDE V 0185-561-8)
Fabrikat: DEHN
Typ: SR D40 2400 FSP1000 HVI LI PL GFK AL V2A
Art.-Nr.: 105675
oder gleichwertig.
01.__.0027
Stützrohr für HVI light plus Leitung mit Fangspitze Länge 3400mm GFK/Al
1.00
St
01.__.0028 Leitungshalter Typ FB (lose) für Flachdach Dachleitungshalter, für Flachdächer zur Befestigung von
Rundleitern auf Flachdächern
mit 1-facher Leitungshalterung Typ FB
aus frostbeständigem Beton und
wetterbeständigem Kunststoff, UV-stabilisiert
Kunststoff- und Betonteil getrennt recycelbar
Leitungsführung: lose
Werkstoff Leitungshalter: Thermoplast HD-PE
Leitungshalter Aufnahme Rd: 8 mm
Gewicht: 1 kg
Stein: Beton (C35/45)
Fabrikat: DEHN
Typ: DLH FB 8 LO 100X100X70
Art.-Nr.: 253015
oder gleichwertig.
01.__.0028
Leitungshalter Typ FB (lose) für Flachdach
10.00
St
01.__.0029 Dachleitungshalter zum Verlegen der HVI Leitung NIRO Dachleitungshalter mit Zweischraubenüberleger zum
Verlegen der HVI Leitung auf Flachdächer.
Ausführung mit Betonstein und Unterlegplatte
Gesamtgewicht: ca. 4,7 kg
Werkstoff Leitungshalter: NIRO
Leitungshalter Aufnahme Rd: 20-23 mm
Normenbezug: DIN IEC/TS 62561-8 (VDE V 0185-561-8)
Fabrikat: DEHN
Typ: DLH ZS 20 23 V2A 4.7KG BES180 GP300 K
Art.-Nr.: 253229
oder gleichwertig.
01.__.0029
Dachleitungshalter zum Verlegen der HVI Leitung NIRO
98.00
St
01.__.0030 Leitungshalter mit Langloch für Verlegung an Wänden NIRO Leitungshalter mit Zweischrauben-Überleger
für HVI Leitung / CUI Leitung z.B. für Wandmontage
Werkstoff Leitungshalter: NIRO
Leitungshalter Aufnahme Rd: 20-23 mm
Befestigungsloch: 5,5 x 10 mm
Normenbezug: DIN IEC/TS 62561-8 (VDE V 0185-561-8)
Fabrikat: DEHN
Typ: LH ZS 20 23 B5.5X10 V2A
Art.-Nr.: 275252
oder gleichwertig.
01.__.0030
Leitungshalter mit Langloch für Verlegung an Wänden NIRO
41.00
St
01.__.0031 Verbindungsklemme MAXI ohne Druckbügel St/blank Verbindungsklemmen, für Fundamenterder zum Verbinden von Rund- und Flachleitern im Betonfundament
Für Kreuzverbindungen ohne die Leiter einfädeln
zu müssen
Werkstoff: St/blank
Klemmbereich Rd / Fl: (+) 20-32 / 30 x 3-40 x 5 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: VK 20.32 FL40 BSB STBL
Art.-Nr.: 308037
oder gleichwertig.
01.__.0031
Verbindungsklemme MAXI ohne Druckbügel St/blank
161.00
St
01.__.0032 Kreuzstücke mit Zwischenplatte für Rund- und Flachleiter NIRO (V4A) Kreuzstücke für ober- und
unterirdische Verbindungen
zum Verbinden von Leitern
in Kreuz-, Parallel- und T-Anordnung
Werkstoff Klemme: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd / Rd: 8-10 / 8-10 mm
Klemmbereich Rd / Fl: 8-10 / 30 mm
Klemmbereich Fl / Fl: 30 / 30 mm
Werkstoff Schraube / Mutter: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L / 316
316Ti / 316L / 316
Zwischenplatte: ja
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: KS 8.10 8.10 FL30 ZP V4A
Art.-Nr.: 319209
oder gleichwertig.
01.__.0032
Kreuzstücke mit Zwischenplatte für Rund- und Flachleiter NIRO (V4A)
157.00
St
01.__.0033 MV-Klemme mit Sechskantschraube St/tZn MV-Klemmen Mehrzweck-Verbindungsklemme
zur universellen Verwendung
als Kreuz-, T- und Parallelklemme
für Rundleiter
Blitzstromtragfähig
geprüft nach EN 62561-1
mit Sechskantschraube und Gewinde im Unterteil
Werkstoff Klemme: St/tZn
Klemmbereich Rd: 8-10 mm
Materialstärke (t1 / t2): 2,5 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: MVK 8.10 SKM10X30 STTZN
Art.-Nr.: 390050
oder gleichwertig.
01.__.0033
MV-Klemme mit Sechskantschraube St/tZn
13.00
St
01.__.0034 MV-Klemme mit Sechskantschraube Al MV-Klemmen Mehrzweck-Verbindungsklemme
zur universellen Verwendung
als Kreuz-, T- und Parallelklemme
für Rundleiter
Blitzstromtragfähig
geprüft nach EN 62561-1
mit Sechskantschraube und Gewinde im Unterteil
Werkstoff Klemme: Al
Klemmbereich Rd: 8-10 mm
Materialstärke (t1 / t2): 3,0 mm- mm
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: MVK 8.10 SKM10X30 AL
Art.-Nr.: 390051
oder gleichwertig.
01.__.0034
MV-Klemme mit Sechskantschraube Al
19.00
St
01.__.0035 UNI-Trennklemme NIRO UNI-Trennklemmen zum Verbinden der Ableitungen
mit den Erdeinführungen
Ausführung mit Zwischenplatte für Rd und Rd
Werkstoff: NIRO
Klemmbereich Rd / Rd: 8-10 / 8-10 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: UTK 8.10 8.10 ZP V2A
Art.-Nr.: 459129
oder gleichwertig.
01.__.0035
UNI-Trennklemme NIRO
5.00
St
01.__.0036 Runddraht Stahldraht 10mm / 78mm² St/tZn Runddrähte nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Blitzschutz- oder Erdungsanlagen
Durchmesser Ø Leiter: 10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Werkstoff: St/tZn
Normenbezug: in Anlehnung an DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: RD 10 STTZN R30M
Art.-Nr.: 800310
oder gleichwertig.
01.__.0036
Runddraht Stahldraht 10mm / 78mm² St/tZn
290.00
m
01.__.0037 HVI light plus Leitung (Trommelware) Farbe grau HVI light plus Leitung
hochspannungsfeste isolierte Ableitung
zum Einhalten des Trennungsabstandes
zu elektrisch leitenden Teilen
nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)
Äquivalenter Trennungsabstand s =< 60m (in Luft)
oder s =< 120cm (fester Baustoff).
witterungsbeständig und UV-stabilisiert
Werkstoff Leiter: Cu
Werkstoff Isolierung: PE
Werkstoff Mantel: PE
Farbe Leitung: grau ?
Durchmesser Ø Leitung: 21 mm
Berührungschutz: Ja (gemäß DS2094)
Normenbezug: DIN IEC/TS 62561-8 (VDE V 0185-561-8)
Fabrikat: DEHN
Typ: HVI LI PL 60 21 L100M GR
Art.-Nr.: 819600
oder gleichwertig.
01.__.0037
HVI light plus Leitung (Trommelware) Farbe grau
320.00
m
01.__.0038 Anschlusselement für HVI light plus Leitung NIRO Anschlusselemente für HVI light plus Leitung zum Abschließen
der HVI light plus Leitung an beiden Seiten,
beim Erstellen der Anschlüsse der Leitung
z.B. an die Anschlussplatte am Fangmast
oder an andere Teile des Äußeren Blitzschutzes.
Inkl. Schrumpfschlauch
Werkstoff: NIRO
Anschluss: Bolzen Ø10 mm, L 50 mm
Blitzstoßstromtragfähigkeit (10/350 µs): 150 kA
Fabrikat: DEHN
Typ: AE BO10 KF HVI 60 V2A
Art.-Nr.: 819640
oder gleichwertig.
01.__.0038
Anschlusselement für HVI light plus Leitung NIRO
40.00
St
01.__.0039 Anschlussset für HVI light plus Leitung D 21mm für Rohrinnenverlegung NIRO Anschlusselemente zum Abschließen der HVI light plus Leitung an beiden Enden
Werkstoff: NIRO
Anschluss: Bolzen Ø10 mm, L 50 mm
Normenbezug: DIN IEC/TS 62561-8 (VDE V 0185-561-8)
Fabrikat: DEHN
Typ: HVI LI PL ASS RIV KF V2A
Art.-Nr.: 819645
oder gleichwertig.
01.__.0039
Anschlussset für HVI light plus Leitung D 21mm für Rohrinnenverlegung NIRO
1.00
St
01.__.0040 Fangmaste für HVI light plus Leitung auf Flachdächer H= 4700mm komplett mit 4-fach Anschlussplatte für die
HVI light plus Leitung und Befestigungsset zur Montage
der Leitung am Fangmast
Zum Einhalten des Trennungsabstand zu elektrisch
leitenden Teilen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)
Isolierstrecke aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK)
Rohr Ø40 mm
Materialfaktor km = 0,7
Farbe lichtgrau, UV-stabilisiert
Die Fangmaste sind nach
Eurocode 1 (DIN EN 1991-1-4 + DIN EN 1991-1-4/NA) für eine
max. Böenwindgeschwindigkeit von 99 km/h dimensioniert.
Anpassung an die Dachneigung bis max. 10 Grad
Fangmast 40 für HVI light plus Leitung
Höhe gesamt 4700 mm
Der stapelbare Betonsockel (Art.-Nr. 102 010) und die
Unterlegplatte (Art.-Nr. 102 050) sind separat zu bestellen.
Werkstoff Stativ: St/tZn
Radius Stativ: 560 mm
Werkstoff Stützrohr: GFK / Al
Länge Stützrohr: 1600 mm
Isolierstrecke: 1230 mm
Länge Fangstange: 3000 mm
Werkstoff Fangstange: AlMgSi
Normenbezug: DIN IEC/TS 62561-8 (VDE V 0185-561-8)
Fabrikat: DEHN
Typ: FM D40 L4700 GFK AL DBS R560 STTZN
Art.-Nr.: 819680
oder gleichwertig.
01.__.0040
Fangmaste für HVI light plus Leitung auf Flachdächer H= 4700mm
6.00
St
01.__.0041 Fangmaste für HVI light plus Leitung auf Flachdächer H= 2200mm komplett mit 4-fach Anschlussplatte für die
HVI light plus Leitung und Befestigungsset zur Montage
der Leitung am Fangmast
Zum Einhalten des Trennungsabstand zu elektrisch
leitenden Teilen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)
Isolierstrecke aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK)
Rohr Ø40 mm
Materialfaktor km = 0,7
Farbe lichtgrau, UV-stabilisiert
Fangmaste dimensioniert nach
Eurocode 1 (DIN EN 1991-1-4 + DIN EN 1991-1-4/NA)
Anpassung an die Dachneigung bis max. 10 Grad
Fangmast für HVI light plus Leitung
Höhe gesamt 2200 mm
Der stapelbare Betonsockel (Art.-Nr. 102 010) und die
Unterlegplatte (Art.-Nr. 102 050) sind separat zu bestellen
Werkstoff Stativ: St/tZn
Radius Stativ: 320 mm
Werkstoff Stützrohr: GFK / Al
Länge Stützrohr: 1600 mm
Isolierstrecke: 1230 mm
Länge Fangspitze: 500 mm
Werkstoff Fangspitze: NIRO
Normenbezug: DIN IEC/TS 62561-8 (VDE V 0185-561-8)
Fabrikat: DEHN
Typ: FM D40 L2200 GFK AL V2A DBS R320 STTZN
Art.-Nr.: 819685
oder gleichwertig.
01.__.0041
Fangmaste für HVI light plus Leitung auf Flachdächer H= 2200mm
7.00
St
Stundenlohnarbeiten Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und sollen enthalten:
Zuschläge für Lohn- und Gehaltskosten einschließlich Wagnis und Gewinn
Lohn- und Gehaltsnebenkosten
Auslösungen, Wegegelder, Fahrtentschädigungen, jedoch keine Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertage.
Abgerechnet werden nur die an der Baustelle tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie von der Bauleitung des Auftraggebers vorher angeordnet wurden. Nicht ange- ordnete Stundenlohnarbeiten werden grundsätzlich nicht vergütet.
Die Stundenlohnnachweise sind täglich von der Bauleitung durch Unterschrift anerkennen zu lassen.
Unterschriftsbefugt ist nur die Bauleitung oder durch sie berechtigte Personen. Nicht durch Unterschrift anerkannte Stundenzettel werden nicht vergütet.
Für zusätzliche Stemm- oder Abbruch-/Abrissarbeiten werden grundsätzlich nur Helferstunden anerkannt.
Stundenlohnarbeiten
01.__.0042 Facharbeiterstunden sonst wie vor.
01.__.0042
Facharbeiterstunden
30.00
St
01.__.0043 Helferstunden sonst wie vor.
01.__.0043
Helferstunden
30.00
St
02 Betriebsgebäude
02
Betriebsgebäude
Hinweise Das Betriebsgebäude erhält eine Standard-Blitzschutzanlage mit kurzen Auffangstangen und Ableitungen aus Alu.
Hinweise
02.__.0001 Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A) Runddrähte nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Durchmesser Ø Leiter: 10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Normenbezug: in Anlehnung an DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: RD 10 V4A R80M
Art.-Nr.: 860010
oder gleichwertig komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
02.__.0001
Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A)
25.00
m
02.__.0002 Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1,5m Anschlussfahnen gerichtet für den Anschluss
der Ableitungen an die Erdungsanlage oder sonstiger
Anlagen aus korrosionsfestem Edelstahl NIRO (V4A)
Nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202).
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Länge (l1): 1500 mm
Abmessung: Ø10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: AF 10 V4A 1500
Art.-Nr.: 860115
oder gleichwertig
komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
02.__.0002
Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1,5m
2.00
St
02.__.0003 Schutzkappe für Anschlussfahnen Kennzeichnung für Anschlussfahnen
PVC 70 mm Farbe grün / gelb
Kennzeichnung für Anschlussfahnen
zum Aufstecken auf Runddrähte oder Bänder
Als auffällige Kennzeichnung
(wie nach DIN 18014 gefordert) während der Bauphase.
Werkstoff: PVC
Durchmesser Ø: 70 mm
Aufnahme Fl: 30 x 3,5 mm
Aufnahme Rd: 10 mm
Farbe: grün ? / gelb ?
Fabrikat: DEHN
Typ: SK RD10 FL30X3.5 GRGE PVC
Art.-Nr.: 478099
oder gleichwertig
02.__.0003
Schutzkappe für Anschlussfahnen
2.00
St
02.__.0004 MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme) MV-Klemmen Mehrzweck-Verbindungsklemme
zur universellen Verwendung
als Kreuz-, T- und Parallelklemme
für Rundleiter
Blitzstromtragfähig
geprüft nach EN 62561-1
mit Sechskantschraube und Gewinde im Unterteil
Werkstoff Klemme: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd: 10 mm
Materialstärke (t1 / t2): 2,5 mm
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L / 316
316Ti / 316L / 316
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: MVK 10 SKM10X35 NIRO A4
Art.-Nr.: 391058
oder gleichwertig.
02.__.0004
MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme)
4.00
St
02.__.0005 Korrosionsschutzbinde für den ober- und unterirdischen
Einsatz zum Umhüllen von korrosionsgefährdeten Bauteilen
und Schnittstellen liefern und montieren
02.__.0005
Korrosionsschutzbinde
2.00
St
02.__.0006 Erdeinführungsstange Material 1.4571 Erdeinführung DIN EN 62561-2, Rd 10 mm, V4A-
Stahl, Werkstoff-Nr. 1.4571 einschließlich
Stangenhalter, Anschlussstücke sowie Isolierungen,
liefern und montieren.
02.__.0006
Erdeinführungsstange Material 1.4571
2.00
St
02.__.0007 Metallanschluss aus Stahl Metallanschluss aus Stahl an Dunstrohr,
Stahlkonstruktion, Rohrsysteme und
Metallabdeckung mit erforderlichem Anschlussstück
und Verbinder, liefern und montieren.
02.__.0007
Metallanschluss aus Stahl
3.00
St
02.__.0008 Nummernschild zur Kennzeichnung Nummernschild zur Kennzeichnung von
Trenn-/Prüfstelle, liefern und montieren.
02.__.0008
Nummernschild zur Kennzeichnung
2.00
St
02.__.0009 Hinweisschild Gefahr Hinweisschild auf die Gefahr von Schritt- und
Berührungsspannung bei Gewitter nach der
Anforderung
DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)
Werkstoff: Al
Abmessung: 297 x 210 x 0,7 mm
Befestigung: 4 x 6,5 mm dm
liefern und montieren.
02.__.0009
Hinweisschild Gefahr
2.00
St
02.__.0010 Regenrohrschellen VA inkl. KS- Anschlußklemme Regenrohrschellen DN100 VA inkl. KS- Anschlußklemme
zum Anschluss von Regenfallrohren in den
Blitzschutz-Potentialausgleich, liefern und montieren.
02.__.0010
Regenrohrschellen VA inkl. KS- Anschlußklemme
2.00
St
02.__.0011 Spez.-Blitzableiterdraht Rd 8 mm, Spez.-Blitzableiterdraht Rd 8 mm,
Aluminiumlegierung, DIN EN 62561-2, als Dach-,
Ab- und Verbindungsleitung mit allen erforderlichen
Stützen und Verbindungsmaterialien einschließlich
aller Nebenarbeiten, liefern und verlegen
02.__.0011
Spez.-Blitzableiterdraht Rd 8 mm,
25.00
m
02.__.0012 Auffangspitze 50cm aus Spez.-Blitzableiterdraht Rd 8 mm,
Aluminiumlegierung, DIN EN 62561-2, als Dach-,
Ab- und Verbindungsleitung mit allen erforderlichen
Stützen und Verbindungsmaterialien einschließlich
aller Nebenarbeiten, liefern und verlegen
02.__.0012
Auffangspitze 50cm
4.00
St
03 Überdachter E-Ladeparkplatz
03
Überdachter E-Ladeparkplatz
Hinweise Der E-Lade-Parkplatz für PKW ist in die gesamte Erdungsanlage zu integrieren. Alle 6 Stützen sind an die Erdungsanlage anzuschließen. Auf dem Dach sind Fangmasten mit vorzusehen. Als Dach ist ein Trapezblechdach vorgesehen.
Hinweise
03.__.0001 Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A) Runddrähte nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Durchmesser Ø Leiter: 10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Normenbezug: in Anlehnung an DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: RD 10 V4A R80M
Art.-Nr.: 860010
oder gleichwertig komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
03.__.0001
Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A)
50.00
m
03.__.0002 Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1,5m Anschlussfahnen gerichtet für den Anschluss
der Ableitungen an die Erdungsanlage oder sonstiger
Anlagen aus korrosionsfestem Edelstahl NIRO (V4A)
Nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202).
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Länge (l1): 1500 mm
Abmessung: Ø10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: AF 10 V4A 1500
Art.-Nr.: 860115
oder gleichwertig
komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
03.__.0002
Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1,5m
9.00
St
03.__.0003 Schutzkappe für Anschlussfahnen Kennzeichnung für Anschlussfahnen
PVC 70 mm Farbe grün / gelb
Kennzeichnung für Anschlussfahnen
zum Aufstecken auf Runddrähte oder Bänder
Als auffällige Kennzeichnung
(wie nach DIN 18014 gefordert) während der Bauphase.
Werkstoff: PVC
Durchmesser Ø: 70 mm
Aufnahme Fl: 30 x 3,5 mm
Aufnahme Rd: 10 mm
Farbe: grün ? / gelb ?
Fabrikat: DEHN
Typ: SK RD10 FL30X3.5 GRGE PVC
Art.-Nr.: 478099
oder gleichwertig
03.__.0003
Schutzkappe für Anschlussfahnen
9.00
St
03.__.0004 MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme) MV-Klemmen Mehrzweck-Verbindungsklemme
zur universellen Verwendung
als Kreuz-, T- und Parallelklemme
für Rundleiter
Blitzstromtragfähig
geprüft nach EN 62561-1
mit Sechskantschraube und Gewinde im Unterteil
Werkstoff Klemme: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd: 10 mm
Materialstärke (t1 / t2): 2,5 mm
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L / 316
316Ti / 316L / 316
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: MVK 10 SKM10X35 NIRO A4
Art.-Nr.: 391058
oder gleichwertig.
03.__.0004
MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme)
15.00
St
03.__.0005 Korrosionsschutzbinde für den ober- und unterirdischen
Einsatz zum Umhüllen von korrosionsgefährdeten Bauteilen
und Schnittstellen liefern und montieren
03.__.0005
Korrosionsschutzbinde
10.00
St
03.__.0006 KS-Verbinder einteilig NIRO (V4A) KS-Verbinder zum Anschluss an Flachprofile
mit Führung und Schlüsselfläche
Werkstoff: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd: 6-10 mm
Ausführung: + Federring
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Zulassung: nach VG96953
Militärische Bezeichnung: VG96953T07ZD001
Fabrikat: DEHN
Typ: UKSV 6.10 AQ16 50 V4A
Art.-Nr.: 540130
oder gleichwertig.
03.__.0006
KS-Verbinder einteilig NIRO (V4A)
6.00
St
03.__.0007 Z-Lasche - Entstück zum Anschrauben mit Bohrungen (V4A) Endstück zum Anschrauben an Erdungsfestpunkt, für den Anschluss z. B. einer Potentialausgleichsschiene oder zum Anschließen von Konstruktionsteilen (z. B. Stahlträger oder dgl.) durch Anschrauben. Ausführung mit Bohrungen, für den Anschluss vom Rundleiter z.B. KS-Verbinder.
Technische Daten:
Gewicht: 0,06 kg
Oberfläche: unbehandelt
Art des Verbinders: Endstück
Werkstoff: Edelstahl (V4A), 1.4571
Bohrung Ø: 10,5 / 12,5 mm
Montage am Stahlstütze
0,5m über Geländeniveau
Bohrung in Stütze für 10mm Gewinde
Gewinde anschließend kaltverzinken
M10-Schraube sowie Unterlegscheibe und Sprengring
zur Befestigung. Ausführungen alles in Material 1.4571.
03.__.0007
Z-Lasche - Entstück zum Anschrauben mit Bohrungen (V4A)
6.00
40
03.__.0008 Spez.-Blitzableiterdraht Rd 8 mm, Spez.-Blitzableiterdraht Rd 8 mm,
Aluminiumlegierung, DIN EN 62561-2, als Dach-,
Ab- und Verbindungsleitung mit allen erforderlichen
Stützen und Verbindungsmaterialien einschließlich
aller Nebenarbeiten, liefern und verlegen
03.__.0008
Spez.-Blitzableiterdraht Rd 8 mm,
25.00
m
03.__.0009 Auffangspitze 50cm aus Spez.-Blitzableiterdraht Rd 8 mm,
Aluminiumlegierung, DIN EN 62561-2, als Dach-,
Ab- und Verbindungsleitung mit allen erforderlichen
Stützen und Verbindungsmaterialien einschließlich
aller Nebenarbeiten, liefern und verlegen
Montage auf dem Tapezblech mit leitender und
stromtragfähigen Verbindungen
03.__.0009
Auffangspitze 50cm
14.00
St
04 Erdung Erdtanks
04
Erdung Erdtanks
Hinweise Die 4 Erdtanks sind in die Ringerdungsanlage der Mastleuchten zu integrieren (vermaschen).
Über Anschlussfahnen und Trennfunkenstrecken sind die Tanks in die Erdungsanlage einzubeziehen.
Hinweise
04.__.0001 Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A) Runddrähte nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Durchmesser Ø Leiter: 10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Normenbezug: in Anlehnung an DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: RD 10 V4A R80M
Art.-Nr.: 860010
oder gleichwertig komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
04.__.0001
Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A)
50.00
m
04.__.0002 Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 3m Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A)
Anschlussfahnen gerichtet für den Anschluss
der Ableitungen an die Erdungsanlage aus
korrosionsfestem Edelstahl NIRO (V4A)
Nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202).
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Länge (l1): 3000 mm
Abmessung: Ø10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: AF 10 V4A 3000
Art.-Nr.: 860130
oder gleichwertig,
komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
04.__.0002
Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 3m
4.00
Stk
04.__.0003 Schutzkappe für Anschlussfahnen Kennzeichnung für Anschlussfahnen
PVC 70 mm Farbe grün / gelb
Kennzeichnung für Anschlussfahnen
zum Aufstecken auf Runddrähte oder Bänder
Als auffällige Kennzeichnung
(wie nach DIN 18014 gefordert) während der Bauphase.
Werkstoff: PVC
Durchmesser Ø: 70 mm
Aufnahme Fl: 30 x 3,5 mm
Aufnahme Rd: 10 mm
Farbe: grün ? / gelb ?
Fabrikat: DEHN
Typ: SK RD10 FL30X3.5 GRGE PVC
Art.-Nr.: 478099
oder gleichwertig
04.__.0003
Schutzkappe für Anschlussfahnen
4.00
St
04.__.0004 MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme) MV-Klemmen Mehrzweck-Verbindungsklemme
zur universellen Verwendung
als Kreuz-, T- und Parallelklemme
für Rundleiter
Blitzstromtragfähig
geprüft nach EN 62561-1
mit Sechskantschraube und Gewinde im Unterteil
Werkstoff Klemme: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd: 10 mm
Materialstärke (t1 / t2): 2,5 mm
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L / 316
316Ti / 316L / 316
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: MVK 10 SKM10X35 NIRO A4
Art.-Nr.: 391058
oder gleichwertig.
04.__.0004
MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme)
6.00
St
04.__.0005 Korrosionsschutzbinde für den ober- und unterirdischen
Einsatz zum Umhüllen von korrosionsgefährdeten Bauteilen
und Schnittstellen liefern und montieren
04.__.0005
Korrosionsschutzbinde
6.00
St
04.__.0006 Ex-Trennfunkenstrecke EXFS 100 Ex-Trennfunkenstrecke EXFS 100 nach
IEC 62561-3:2011 (81/387/CDV) / EN 62561-3
für den Blitzschutz-Potentialausgleich nach
DIN VDE 0185-305-3, speziell zum Einsatz in
explosionsgefährdete Bereiche bis Zone 1 bzw. 21.
IECEx / ATEX-zertifiziert (2014/34/EU)
Ex-Kennzeichnung nach
IEC / EN 60079: Gase II 2G Ex d IIC T6
IEC / EN 61241: Stäube II 2D Ex tD A21 IP67 T 80°C
Blitzstoßstrom (10/350): 100 kA
Blitzstromtragfähigkeitsklasse nach IEC 62561-3:2011
(81/387/CDV) / EN 50 164-3: H
Nennableitstoßstrom (8/20): 100 kA
Bemessungs-Ansprech-Stoßspannung:<= 1,25 kV
Ansprechwechselspannung (50Hz): <= 0,5 kV
Bemessungs-Stehwechselspannung (50 Hz): <= 250 V
Bemessungs-Ableitstrom (50 Hz): 500 A / 0,2 sec. (Tu <= 45°C)
Schutzart: IP67
Anschluss-Gehäuse: beidseitige
Anschlußschraube M10 x 25 und Federring
Fabrikat: DEHN
Typ: EXFS 100
Art.-Nr.: 923100
oder gleichwertig
komplett mit Verbindungsklemmen zum beidseitigen Anschluss an 10mm Edelstahldraht liefern
und verlegen
04.__.0006
Ex-Trennfunkenstrecke EXFS 100
4.00
St
05 Mastleuchten, Preismast
05
Mastleuchten, Preismast
Hinweise Alle Mastleuchten sind mittels Ringerder untereinander einschließlich Preismast zu vermaschen. Zusätzlich sind Tiefenerder etwa alle 20m zu installieren. Der Erdungswiderstand ist zu messen. Die gesamte Blitzschutzanlage des Areals ist untereinander zu verbinden.
Für den Preismast ist ebenfalls ein Tiefenerder zu setzen.
Ausführung hat in Material 1.4571 (V4A) zu erfolgen.
Hinweise
05.__.0001 Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A) Runddrähte nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Durchmesser Ø Leiter: 10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Normenbezug: in Anlehnung an DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: RD 10 V4A R80M
Art.-Nr.: 860010
oder gleichwertig komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
05.__.0001
Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A)
700.00
m
05.__.0002 Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1m Anschlussfahnen 1m gerichtet für den Anschluss
der Ableitungen an die Erdungsanlage oder sonstiger
Anlagen aus korrosionsfestem Edelstahl NIRO (V4A)
Nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202).
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Länge (l1): 1000 mm
Abmessung: Ø10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: AF 10 V4A 1000
Art.-Nr.: 860110
oder gleichwertig
komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
05.__.0002
Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1m
40.00
St
05.__.0003 Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1,5m Anschlussfahnen gerichtet für den Anschluss
der Ableitungen an die Erdungsanlage oder sonstiger
Anlagen aus korrosionsfestem Edelstahl NIRO (V4A)
Nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202).
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Länge (l1): 1500 mm
Abmessung: Ø10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: AF 10 V4A 1500
Art.-Nr.: 860115
oder gleichwertig
komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
05.__.0003
Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1,5m
2.00
St
05.__.0004 Schutzkappe für Anschlussfahnen Kennzeichnung für Anschlussfahnen
PVC 70 mm Farbe grün / gelb
Kennzeichnung für Anschlussfahnen
zum Aufstecken auf Runddrähte oder Bänder
Als auffällige Kennzeichnung
(wie nach DIN 18014 gefordert) während der Bauphase.
Werkstoff: PVC
Durchmesser Ø: 70 mm
Aufnahme Fl: 30 x 3,5 mm
Aufnahme Rd: 10 mm
Farbe: grün ? / gelb ?
Fabrikat: DEHN
Typ: SK RD10 FL30X3.5 GRGE PVC
Art.-Nr.: 478099
oder gleichwertig
05.__.0004
Schutzkappe für Anschlussfahnen
42.00
St
05.__.0005 MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme) MV-Klemmen Mehrzweck-Verbindungsklemme
zur universellen Verwendung
als Kreuz-, T- und Parallelklemme
für Rundleiter
Blitzstromtragfähig
geprüft nach EN 62561-1
mit Sechskantschraube und Gewinde im Unterteil
Werkstoff Klemme: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd: 10 mm
Materialstärke (t1 / t2): 2,5 mm
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L / 316
316Ti / 316L / 316
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: MVK 10 SKM10X35 NIRO A4
Art.-Nr.: 391058
oder gleichwertig.
05.__.0005
MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme)
40.00
St
05.__.0006 Korrosionsschutzbinde für den ober- und unterirdischen
Einsatz zum Umhüllen von korrosionsgefährdeten Bauteilen
und Schnittstellen liefern und montieren
05.__.0006
Korrosionsschutzbinde
20.00
St
05.__.0007 KS-Verbinder einteilig NIRO (V4A) KS-Verbinder zum Anschluss an Flachprofile
mit Führung und Schlüsselfläche
Werkstoff: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd: 6-10 mm
Ausführung: + Federring
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Zulassung: nach VG96953
Militärische Bezeichnung: VG96953T07ZD001
Fabrikat: DEHN
Typ: UKSV 6.10 AQ16 50 V4A
Art.-Nr.: 540130
oder gleichwertig.
05.__.0007
KS-Verbinder einteilig NIRO (V4A)
40.00
St
05.__.0008 Z-Lasche - Entstück zum Anschrauben mit Bohrungen (V4A) Endstück zum Anschrauben an Erdungsfestpunkt, für den Anschluss z. B. einer Potentialausgleichsschiene oder zum Anschließen von Konstruktionsteilen (z. B. Stahlträger oder dgl.) durch Anschrauben. Ausführung mit Bohrungen, für den Anschluss vom Rundleiter z.B. KS-Verbinder.
Technische Daten:
Gewicht: 0,06 kg
Oberfläche: unbehandelt
Art des Verbinders: Endstück
Werkstoff: Edelstahl (V4A), 1.4571
Bohrung Ø: 10,5 / 12,5 mm
Montage am Lichtmast
0,5m über Geländeniveau
Bohrung in Mast für 10mm Gewinde
Gewinde anschließend kaltverzinken
M10-Schraube sowie Unterlegscheibe und Sprengring
zur Befestigung. Ausführungen alles in Material 1.4571.
05.__.0008
Z-Lasche - Entstück zum Anschrauben mit Bohrungen (V4A)
40.00
40
05.__.0009 Tiefenerder Material 1.4571 (9m) Tiefenerder 6x Stablänge 1500mm
Tiefenerder zum Errichten von Erdungsanlagen für Ableitungen oder Trafostationen
Werkstoff: 1.4571 (V4A)
Stablänge: 6x 1500 mm
Durchmesser Ø: 20 mm
Cu-Auflage: min 0,25 mm
Kurzschlussstrom (50 Hz): 4,2 kA
kompl. mit Schlagspitzen, Anschlussklemme
und allem Zubehör, liefern und montieren.
Einschl. Messung der Erdung. Bei nichterreichen
erforderlicher Widerstandswerte sind zusätzliche
Stäbe gemäß nachfolgender Position einzutreiben.
05.__.0009
Tiefenerder Material 1.4571 (9m)
30.00
St
05.__.0010 Tiefenerder 1x Stablänge 1500mm Tiefenerder 1x Stablänge 1500mm
Stab zum Verlängern des bereits eingetriebenen Tiefenerders zum Errichen der erforderlichen Erdungswiderstände
Werkstoff: 1.4571 (V4A)
Stablänge: 1x 1500 mm
Durchmesser Ø: 20 mm
Cu-Auflage: min 0,25 mm
Kurzschlussstrom (50 Hz): 4,2 kA
liefern und montieren.
05.__.0010
Tiefenerder 1x Stablänge 1500mm
30.00
St
06 Power-Cabinet (Ladestation LKW und überdachter Ladeplatz)
06
Power-Cabinet (Ladestation LKW und überdachter Ladeplatz)
Hinweise Das Power-Cabinet (Ladestation LKW und überdachter Ladeplatz) sind in die Ringerdungsanlage der Mastleuchten zu integrieren (vermaschen).
Über eine Anschlussfahne und eine für den Außenbereich geeignete Potentialausgleichsschiene sind erforderliche PE-Anschlüsse zu realisieren. Zusätzlich ist jeweils ein Tiefenererder zu setzen.
Hinweise
06.__.0001 Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A) Runddrähte nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Durchmesser Ø Leiter: 10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Normenbezug: in Anlehnung an DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: RD 10 V4A R80M
Art.-Nr.: 860010
oder gleichwertig komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
06.__.0001
Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A)
50.00
m
06.__.0002 Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1,5m Anschlussfahnen gerichtet für den Anschluss
der Ableitungen an die Erdungsanlage oder sonstiger
Anlagen aus korrosionsfestem Edelstahl NIRO (V4A)
Nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202).
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Länge (l1): 1500 mm
Abmessung: Ø10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: AF 10 V4A 1500
Art.-Nr.: 860115
oder gleichwertig
komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
06.__.0002
Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1,5m
2.00
St
06.__.0003 Schutzkappe für Anschlussfahnen Kennzeichnung für Anschlussfahnen
PVC 70 mm Farbe grün / gelb
Kennzeichnung für Anschlussfahnen
zum Aufstecken auf Runddrähte oder Bänder
Als auffällige Kennzeichnung
(wie nach DIN 18014 gefordert) während der Bauphase.
Werkstoff: PVC
Durchmesser Ø: 70 mm
Aufnahme Fl: 30 x 3,5 mm
Aufnahme Rd: 10 mm
Farbe: grün ? / gelb ?
Fabrikat: DEHN
Typ: SK RD10 FL30X3.5 GRGE PVC
Art.-Nr.: 478099
oder gleichwertig
06.__.0003
Schutzkappe für Anschlussfahnen
2.00
St
06.__.0004 MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme) MV-Klemmen Mehrzweck-Verbindungsklemme
zur universellen Verwendung
als Kreuz-, T- und Parallelklemme
für Rundleiter
Blitzstromtragfähig
geprüft nach EN 62561-1
mit Sechskantschraube und Gewinde im Unterteil
Werkstoff Klemme: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd: 10 mm
Materialstärke (t1 / t2): 2,5 mm
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L / 316
316Ti / 316L / 316
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: MVK 10 SKM10X35 NIRO A4
Art.-Nr.: 391058
oder gleichwertig.
06.__.0004
MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme)
4.00
St
06.__.0005 Korrosionsschutzbinde für den ober- und unterirdischen
Einsatz zum Umhüllen von korrosionsgefährdeten Bauteilen
und Schnittstellen liefern und montieren
06.__.0005
Korrosionsschutzbinde
2.00
St
06.__.0006 Tiefenerder Material 1.4571 (9m) Tiefenerder 6x Stablänge 1500mm
Tiefenerder zum Errichten von Erdungsanlagen für Ableitungen oder Trafostationen
Werkstoff: 1.4571 (V4A)
Stablänge: 6x 1500 mm
Durchmesser Ø: 20 mm
Cu-Auflage: min 0,25 mm
Kurzschlussstrom (50 Hz): 4,2 kA
kompl. mit Schlagspitzen, Anschlussklemme
und allem Zubehör, liefern und montieren.
Einschl. Messung der Erdung. Bei nichterreichen
erforderlicher Widerstandswerte sind zusätzliche
Stäbe gemäß nachfolgender Position einzutreiben.
06.__.0006
Tiefenerder Material 1.4571 (9m)
2.00
St
06.__.0007 Tiefenerder 1x Stablänge 1500mm Tiefenerder 1x Stablänge 1500mm
Stab zum Verlängern des bereits eingetriebenen Tiefenerders zum Errichen der erforderlichen Erdungswiderstände
Werkstoff: 1.4571 (V4A)
Stablänge: 1x 1500 mm
Durchmesser Ø: 20 mm
Cu-Auflage: min 0,25 mm
Kurzschlussstrom (50 Hz): 4,2 kA
liefern und montieren.
06.__.0007
Tiefenerder 1x Stablänge 1500mm
2.00
St
06.__.0008 Potentialausgleichsschienen K12 UV-stabilisiert Potentialausgleichsschienen K12, mit Aufsteckklemmen
für den Hauptpotentialausgleich nach
DIN VDE 0100 Teil 410/540 und den
Blitzschutz-Potentialausgleich
nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)
Anschluss (eindrähtig / mehrdrähtig / feindrähtig): 10 x 2,5-95 mm²
Anschluss Rd: oder 10 x -10 mm
Anschluss Fl: 1 x -30 x 4 mm
Werkstoff Kontaktschiene: Cu/gal Sn
Querschnitt: 30 mm²
Befestigung: [2x] 6 x 8 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: PAS 11AK UV
Art.-Nr.: 563201
oder gleichwertig
komplett mit Klein- u. Befestigungsmaterial
liefern und verlegen.
06.__.0008
Potentialausgleichsschienen K12 UV-stabilisiert
2.00
St
07 Erdung der Zapfsäulen und Stahlstützen der Dächer
07
Erdung der Zapfsäulen und Stahlstützen der Dächer
Hinweise Die Zapfsäulen sind in die Erdungsdungsanlage zu integrieren (vermaschen).
Hierzu sind an jeder Zapfsäule eine Anschlussfahne zu installieren.
Hinweise
07.__.0001 Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A) Runddrähte nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Durchmesser Ø Leiter: 10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Normenbezug: in Anlehnung an DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: RD 10 V4A R80M
Art.-Nr.: 860010
oder gleichwertig komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
07.__.0001
Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A)
40.00
m
07.__.0002 Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1,5m Anschlussfahnen gerichtet für den Anschluss
der Ableitungen an die Erdungsanlage oder sonstiger
Anlagen aus korrosionsfestem Edelstahl NIRO (V4A)
Nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202).
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L
Länge (l1): 1500 mm
Abmessung: Ø10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN
Typ: AF 10 V4A 1500
Art.-Nr.: 860115
oder gleichwertig
komplett mit Verbindungsklemmen liefern
und verlegen.
07.__.0002
Anschlussfahne Runddraht NIRO (V4A), 1,5m
14.00
St
07.__.0003 Schutzkappe für Anschlussfahnen Kennzeichnung für Anschlussfahnen
PVC 70 mm Farbe grün / gelb
Kennzeichnung für Anschlussfahnen
zum Aufstecken auf Runddrähte oder Bänder
Als auffällige Kennzeichnung
(wie nach DIN 18014 gefordert) während der Bauphase.
Werkstoff: PVC
Durchmesser Ø: 70 mm
Aufnahme Fl: 30 x 3,5 mm
Aufnahme Rd: 10 mm
Farbe: grün ? / gelb ?
Fabrikat: DEHN
Typ: SK RD10 FL30X3.5 GRGE PVC
Art.-Nr.: 478099
oder gleichwertig
07.__.0003
Schutzkappe für Anschlussfahnen
14.00
St
07.__.0004 MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme) MV-Klemmen Mehrzweck-Verbindungsklemme
zur universellen Verwendung
als Kreuz-, T- und Parallelklemme
für Rundleiter
Blitzstromtragfähig
geprüft nach EN 62561-1
mit Sechskantschraube und Gewinde im Unterteil
Werkstoff Klemme: NIRO (V4A)
Klemmbereich Rd: 10 mm
Materialstärke (t1 / t2): 2,5 mm
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L / 316
316Ti / 316L / 316
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: MVK 10 SKM10X35 NIRO A4
Art.-Nr.: 391058
oder gleichwertig.
07.__.0004
MV-Klemme mit Sechskantschraube NIRO (V4A) (Kreuzklemme)
16.00
St
07.__.0005 Korrosionsschutzbinde für den ober- und unterirdischen
Einsatz zum Umhüllen von korrosionsgefährdeten Bauteilen
und Schnittstellen liefern und montieren
07.__.0005
Korrosionsschutzbinde
81.00
St