Heizung-Lüftung-Klima
Neubau/Umzug ALDI Markt Gelnhausen
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Allgemeine Anmerkungen Allgemeine Anmerkungen Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen. Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Anmerkungen
Fachtechnische Baubeschreibung Fachtechnische Baubeschreibung Es handelt sich hier um den Umzug einer ALDI-Verkaufsstelle in FMZ Coleman Center, 63571 Gelnhausen. Bei der Realisierung der Baumaßnahme durch die Fachfirma wird besonderer Wert auf eine saubere, technisch einwandfreie Installation und Rohrführung gelegt. Zu diesem Zweck ist eine weitgehende Koordinierung mit den anderen am Bau befindlichen Fachfirmen unerlässlich. Sämtliche einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sind zu berücksichtigen. Die im Angebot angegebenen Einheitspreise gelten als Festpreise für die gesamte Maßnahme. Um eine termingerechte Ausführung der Baumaßnahme zu gewährleisten, ist es bei Bedarf erforderlich, entsprechend der Terminsituation bis zu 3 Montagegruppen einzusetzen. Des Weiteren ist im Auftragsfall für die technische Abwicklung des Bauvorhabens ein Sachbearbeiter namentlich zu benennen. Dieser Sachbearbeiter muss das Projekt bis zur Abrechnung betreuen. Selbiges gilt für den bauleitenden Obermonteur. Der bauleitende Obermonteur muss bei den Baubesprechungen anwesend sein. Sicherheitshinweis: Für die Sicherung gegen Absturz durch nicht standsichere Flächenbauteile der Unterdeckenkonstruktion sind standsichere, den berufsgenossenschaftlich geltenden Unfallschutzbestimmungen "Leitern und Tritt" entsprechende ausreichend lange Auflageflächen (z. B. Holzbohlen) in ausreichender Anzahl für die Dauer der Bauzeit vor Ort vorzuhalten und einzusetzen. Das Gebäude ist täglich von Restmaterialien wie Bauschutt, Kanalteilen etc. zu reinigen und besenrein zu verlassen. Sollten diese Arbeiten durch Fremdpersonal erledigt werden müssen, so werden diese Kosten in Abzug gebracht. Kalkulationshinweis: Montagearbeiten werden in mehreren Phasen (mehrere Anfahrten) ausgeführt und sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen bzw. einzukalkulieren. Ein Teil der Wärmeerzeugung / Klimatisierung wird im Lager auf ca. 3,50 m über OK FFB, montiert.
Fachtechnische Baubeschreibung
Betriebsordnung der Firma ALDI-Süd für Fremdfirmen Betriebsordnung der Firma ALDI-Süd für Fremdfirmen Diese Betriebsordnung dient dem Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer und unserer Mitarbeiter sowie dem Schutz unserer Kunden. Alle durch uns erteilten Aufträge sind generell nach den Maßgaben der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Handel- & Warendistribution (BGHW) auszuführen. Die Aufträge gelten als erteilt unter der Bedingung, dass die Ausführung den Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entspricht. Es sollen Unfälle und Störungen vermieden und die Umwelt geschützt werden. Die Anweisungen des verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiters vor Ort sind zu befolgen. Die nachfolgenden Punkte sind einzuhalten: 1. Auf dem Betriebsgelände von ALDI SÜD gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Zugang hat über die ausgewiesenen Zufahrtswege zu erfolgen. Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Das Parken auf anderen Flächen ist nur mit Genehmigung des verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiters erlaubt. 2. Vor der Arbeitsaufnahme ist der Arbeitsauftrag mit dem verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiter abzustimmen. Dieser weist den Aufsichtsführenden des Auftragnehmers in die örtlichen Gegebenheiten und Sicherheitsbestimmungen ein. Die einschlägigen Arbeitschutzvorschriften zur Erfüllung des Arbeitsauftrages sind einzuhalten. Insbesondere sind sichere Betriebsmittel und die notwendige Schutzausrüstung zu verwenden. 3. Werden Besucherausweise ausgehändigt, sind diese jederzeit offen sichtbar an der Kleidung zu tragen. Bei Verlassen des Geländes sind diese zurück zu geben. 4. Es dürfen keine Tätigkeiten durchgeführt werden, die ALDI SÜD-Kunden, ALDI SÜD-Mitarbeiter und den Auftragnehmer selbst gefährden. 5. Bei Arbeiten mit Kränen, Flurförderzeugen oder Hubarbeitsbühnen ist stets auf Rohrleitungen, Kabeltrassen und besonders auf Sprinkleranlagen bzw. -köpfe zu achten. 6. Gegenstände und Material sind während der Arbeiten und beim Verlassen des Arbeitsbereiches sicher zu lagern. 7. Gefährliche Arbeiten bzw. Feuerarbeiten bedürfen der besonderen Zustimmung des verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiters. Bei Feuerarbeiten muss eine schriftliche Erlaubnis ausgestellt werden. 8. Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, der Zugang zu Feuerlöschern und Erste Hilfe-Einrichtungen sind stets freizuhalten. Kennzeichnungen hierzu dürfen nicht zugestellt werden bzw. verdeckt werden. 9. Betriebsmittel im Eigentum von ALDI SÜD dürfen nur mit Genehmigung des verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiters eingesetzt werden. 10. Stellt der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter Sicherheitsmängel fest, sind diese unverzüglich dem verantwortlichen ALDI SÜD-Mitarbeiter zu melden. 11. Für Pausen sind die vorgesehenen Räumlichkeiten bzw. Bereiche zu benutzen. Rauchen ist nur in den hierfür ausgewiesenen Bereichen gestattet. 12. Vor dem Arbeitsende ist der Arbeitsbereich auf sicherheitstechnische Mängel zu prüfen und anschließend vom ALDI SÜD-Mitarbeiter abnehmen zu lassen. Hiermit bestätige ich, die Betriebsordnung für Fremdfirmen verstanden zu haben, die Anweisungen zu befolgen und meine Mitarbeiter zu unterweisen. ______________________________ Ort, Datum ______________________________ Unterschrift Auftragnehmer
Betriebsordnung der Firma ALDI-Süd für Fremdfirmen
Mindestlohngesetz Mindestlohngesetz Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen deutschlandweit beträgt seit 01.01.2025 12,82 Euro (ab dem 01.01.2026  13,90 Euro) brutto pro Zeitstunde. Somit sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern diesen Mindestlohn zu zahlen. Als auftraggebendes Unternehmen stehen wir gemäß § 13 in der Haftung, wenn das von uns mit Dienst- oder Werksleistungen beauftragte Unternehmen seinen Arbeitnehmern keinen gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Die Bundeszollverwaltung kontrolliert, ob der Mindestlohn eingehalten wird und Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Schriftliche Bestätigung über die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns Die unterzeichnende Firma bestätigt hiermit, dass alle von ihr beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den für die Branche gesetzlich geltenden Mindestlohn erhalten. ...................................................................... Ort, Datum ...................................................................... Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Mindestlohngesetz
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Gültige Vorschriften Maßgebend für die vertragsmäßige Ausführung, die Beschaffenheit der Werkstoffe, die Nebenleistungen, das Aufmaß und die Abrechnung soweit nicht unten anders bestimmt, sind gleichrangig: 1.01 Die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers - gelten vorrangig - . 1.02 Die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB (jeweils neueste gültige Fassung). 1.03 Die allgemeinen Vorbemerkungen. 1.04 Die einschlägigen DIN-Vorschriften. 1.05 Die einschlägigen VDI-Vorschriften. 1.06 Die einschlägigen VDE-Vorschriften. 1.07 Die einschlägigen DVGW-Vorschriften. 1.08 Die einschlägigen ministeriellen, gesetzlichen, baupolizeilichen und sonstigen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, die UVV, die Vorschriften und Anordnungen von Ämtern und Behörden wie z. B. Versorgungsunternehmen, Bundespost (Fernsprechordnung etc.), usw. 1.09 Die technischen Vorbemerkungen. 1.10 Das Leistungsverzeichnis mit den in den einzelnen Positionen aufgeführten Bedingungen. 1.11 Die Projekt- bzw. Ausführungszeichnungen. 2. Preise Die Angebotspreise sind Festpreise und umfassen alle Arbeiten, Material und Zubehör, Gestellung der erforderlichen Hilfskräfte, Gerüste, Hebe- und Werkzeuge für die Lieferung und Montage der funktions- und betriebsfertigen Anlage. Änderungen der Positionen, Mehr- oder Minderleistungen und teilweise Vergabe haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise. Bei Pauschalabschlüssen bleibt bei einer Mehr- oder Minderleistung von +/- 10 % die Vertragssumme bestehen. 2.01 Transportkosten bis zur Verwendungsstelle ohne Gestellung von bauseitigen Arbeitskräften. 2.02 Die Kosten für die Anfertigung von Detail- und Montagezeichnungen, Schaltschemen etc. sind bei den Insgemeinkosten mit einzurechnen. 2.03 Ein abschnittsweises Abdrücken und Inbetriebnehmen mit Einstellen und Einregulieren, je nach baulichen Gegebenheiten bzw. Baufortschritt. 2.04 Schlagen, Bohren oder Fräsen von Schlitzen, Wand- und Deckendurchbrüchen, sofern bauseits nicht vorgesehen, mit hierfür geeignetem Werkzeug. 2.05 Das sorgfältige, fachgerechte Herstellen der Anschlüsse an vorhandene oder bauseits eingebaute Bauteile. 2.06 Die Kosten für die laufende Sauberhaltung der Baustelle. Wird diese vom Auftragnehmer nicht laufend durchgeführt, ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Baureinigung durchführen zu lassen. 2.07 Die Kosten für die Wege- und Fahrtauslagen, Auslösungen und Montageüberwachung, wobei über die gesamte Ausführungszeit mind. ein verantwortlicher Obermonteur ständig auf der Baustelle anwesend sein muss. 3. Ausführung 3.01 Der Bieter muss sich genau an das ausgeschriebene Material sowie an verlangte Fabrikate halten. Änderungen dürfen nur mit Zustimmung des Ingenieurbüros und der Bauherrschaft erfolgen. 3.02 Wird durch eine unfachgemäße Ausführung, eine Nachlässigkeit, einen Schaden etc. die Leistung eines Dritten verhindert, beschädigt oder zerstört, so wird zur Regulierung des Schadens der Verursacher mit den entstehenden Kosten direkter oder indirekter Art belastet. 3.03 Für die Ausführung des Auftrages gelten die vom Ingenieurbüro ausgearbeiteten Planungsunterlagen und Erläuterungen (Leistungsverzeichnis). 3.04 Die im Leistungsverzeichnis und den Planungsunterlagen aufgeführten Massen und Maße sind vor Materialbestellung an Ort und Stelle zu überprüfen. Daraus entstehende Fehleinkäufe gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 3.05 Vor Ausführung der Arbeiten sind der Bauherrschaft auf Wunsch kostenlos Muster bzw. Prospektunterlagen für die einzubauenden Geräte, Armaturen usw. vorzulegen. 3.06 Der Auftragnehmer hat sich über die örtlichen Verhältnisse durch Besichtigung der Baustelle, Erkundung der Verkehrsverhältnisse und Lagermöglichkeiten genaue Kenntnis zu verschaffen. Nachforderungen, die sich aus der Außerachtlassung dieses Hinweises ergeben, werden nicht anerkannt. 3.07 Sollten Erweiterungen des Leistungsumfanges während der Bauzeit erforderlich werden, so sind entsprechende Nachtragsangebote auf Grundlage des Hauptangebotes, in dreifacher Ausfertigung, beim Planungsbüro zur Prüfung einzureichen. Erst nach Genehmigung der Preise darf mit den Arbeiten begonnen werden. 3.08 Der Unternehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Anmeldungen für Wasser, Gas, Wärme usw. unverzüglich nach Auftragserteilung bei den entsprechenden amtlichen Stellen einzureichen. 3.09 Material darf nur an Plätzen gelagert werden, welche die Bauleitung bestimmt. Die Lagerflächen sind vom Unternehmer zu sichern (Türen). Ferner ist der Unternehmer für die Wiederherstellung des alten Zustandes auf sämtlichen für die Baustelleneinrichtung benutzten Flächen verpflichtet. 4. Abnahme und Verteilung der Gefahr 4.01 Bis zur Abnahme seiner Leistungen ist der Auftragnehmer für jede Beschädigung und Zerstörung an diesen ersatzpflichtig. Er übernimmt die Sicherung seiner Materialien, Baustoffe etc., auch dann, wenn eine bauseitige Bewachung der Baustelle vorhanden ist. 4.02 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Vollendung der Arbeiten zwecks Abnahme schriftlich anzuzeigen. 4.03 Das Ergebnis der Abnahme wird von der örtlichen Bauleitung schriftlich niedergelegt. Diese Abnahmen können nur bei Anwesenheit des örtlichen Bauleiters und eines Vertreters der Bauherrschaft getätigt werden. 4.04 Treten während der Abnahme Mängel auf, so wird die Zeit der Abnahme und somit auch der Beginn der Gewährleistungsfrist bis zur Beseitigung der Mängel ausgesetzt. 4.05 Die örtliche Bauleitung kann die Abnahme sofort abbrechen, wenn mehrere Mängel schon bei Beginn der Abnahme oder fehlende Leistungen festgestellt werden. Der Abnehmende hat nicht die Aufgabe, anstelle des Ausführenden die Kontrolle der Leistungen auf Abnahmefähigkeit zu überprüfen. 4.06 Die Abnahme gilt erst als vollzogen, wenn eine Abnahmebescheinigung von der Bauleitung gegeben ist. Diese Abnahmebescheinigung kann erst bei einer mängelfreien Anlage gegeben werden. Sollten die Mängel nicht zu dem vom Unternehmer und Auftraggeber vereinbarten Termin ordnungsgemäß beseitigt sein, so werden die Arbeiten auf Kosten des Unternehmers ausgeführt. Der Betrag hierfür wird dann an der Schlussrechnung abgesetzt. Die Abnahme wird durch eine frühere Benutzung oder Inbetriebnahme nicht ersetzt. Zwei Monate nach Bezug des Bauwerks sind sämtliche vertraglichen Arbeiten noch einmal zu überprüfen, um sich herausstellende Mängel oder Beanstandungen zu beheben. Die Ausführung dieses letzten Teiles der vertraglichen Arbeiten muss vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Haben sich Mängel herausgestellt, für welche der Unternehmer nicht verantwortlich ist, oder sind Beschädigungen durch Dritte verursacht worden, so ist dem Bauleiter sofort Bericht zu erstatten. 5. Ausschreibung 5.01 Die Zuschlagsfrist beträgt drei Monate, d. h., der Bieter ist in diesem Zeitraum an sein Angebot gebunden. 5.02 Nicht ordnungsgemäß in allen Teilen ausgefüllte oder schlecht (unleserlich) beschriftete Angebote werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Änderungen im Text des Leistungsverzeichnisses sind unzulässig. 6. Allgemein 6.01 Die Vergabe erfolgt entgegen der VOB, Teil A. 6.02 Der Anbieter gewährleistet die Richtigkeit aller von ihm ausgeführten Berechnungen und Zeichnungen sowie dafür, dass alle Lieferungen, Leistungen und Arbeiten den Ausführungsbestimmungen des Leistungsverzeichnisses, nach den jeweils neuesten gültigen Vorschriften und etwaigen nachträglichen Vereinbarungen entsprechend ausgeführt sind. Hat der Anbieter gegen die im Leistungsverzeichnis und in den Projektplänen angeführten Materialien, Daten und Forderungen Bedenken, so muss er diese zusammen mit seinem Angebot in schriftlicher Form vorbringen. Alle im Leistungsverzeichnis offen gelassenen Daten sind vom Anbieter auszufüllen. Leistungsverzeichnisse, bei denen die Fabrikatsangaben fehlen und nicht vollkommen ausgefüllt sind, werden nicht berücksichtigt. Dem Bieter ist freigestellt, andere gleichwertige Fabrikate in den hierfür vorgesehenen Bedarfspositionen anzubieten. 6.03 Der Unternehmer hat für die Unterbringung seiner Materialien und Werkzeuge selbst zu sorgen. Sollte bei Montagebeginn kein für ihn geeigneter Raum vorhanden sein, so kann er hiermit eine Verzögerung des Montagebeginns nicht herbeiführen. 6.04 Auf dem Baugelände wird ein einheitliches Bauschild aufgestellt. Dem Unternehmer wird hiervon ein Streifen für sein Firmenschild zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür werden dem Auftragnehmer von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 6.05 Vor Inbetriebnahme der Anlage oder Anlagenteile hat der Auftragnehmer, mit einem Beauftragten der Bauleitung eine Prüfung der Anlage auf Betriebssicherheit vorzunehmen. Der Prüfbericht ist vom AN schriftlich niederzulegen und der Bauleitung zu übergeben. 6.06 Der Auftragnehmer hat sich um die Stromversorgung (Baustrom) selbst zu kümmern. Es besteht die Möglichkeit, an einen bauseits gestellten Verteiler anzuschließen. Die Abrechnung erfolgt bei der Prüfung und Anweisung der Schlussrechnung. Es werden 0,35 % der Auftragssumme für Insgemeinkosten wie Baustrom, Bauwasser, Baureinigung usw. in Abzug gebracht. 6.07 Bestandsunterlagen a) Strangschema (nur wenn vorgegeben) 3-fach, farbig angelegt sowie auf Datenträger 1-fach b) Revisionszeichnungen in Form von Gebäudegrundrissen im Maßstab 1:50, 3-fach, Rohr- bzw. Kanalführung farbig angelegt sowie auf Datenträger 1-fach. c) Betriebs- und Bedienungsanweisungen für eingebaute Pumpen, Motoren, Aggregate, Armaturen, Kessel- und Tankanlagen, Filteranlagen usw., 3-fach in gehefteter Form. Sämtliche vorbeschriebenen Unterlagen sind dem Auftraggeber bei der Abnahme zu übergeben. 7. Stundenlohnarbeiten Bei Stundenlohnarbeiten während der normalen Arbeitszeit werden die im LV angegebenen Sätze vergütet. Die tariflichen Zuschläge bei Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit sind: 1. Überstunden ........................................ % 2. Nachtzuschlag ........................................ % 3. Sonntagszuschlag ........................................ % 4. Feiertagszuschlag ........................................ %
Allgemeine Vertragsbedingungen
Technische Vertragsbedingungen Technische Vertragsbedingungen 1. In Ergänzung der in den "Allgemeinen Vertragsbedingungen" genannten Bestimmungen gilt für die nachstehenden Leistungen zusätzlich: - Die Anlagen sind in ihrem Aufbau und ihren Einzelheiten nach den anerkannten Regeln der Technik, den z. Zt. gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften sowie nach vorliegender Leistungsbeschreibung sorgfältig und fachgerecht auszuführen. - Zu beachten sind die Vorschriften des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes, des TÜV, TÜH sowie der Arbeitsstättenrichtlinien in der neusten Fassung. 2. Leistungen, die den einschlägigen Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen nicht entsprechen, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen zu bringen. Für Schäden, die dem Bauherrn in Zukunft durch den Betrieb einer nicht nach den Bestimmungen hergestellten Anlage entstehen, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Abnahme der Anlagen durch den Bauherrn oder dessen Beauftragten in vollem Umfang. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur Auftragserteilung in die Planungsunterlagen Einsicht zu nehmen, eine Massenprüfung und Prüfung der Anlage in technischer Hinsicht durchzuführen und unverzüglich die notwendigen Berichtigungen anzugeben. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich bis zur Auftragsvergabe sämtliche baulichen Angaben wie Schlitze usw. im Zusammenhang mit den Montageplänen voll verantwortlich zu überprüfen und erforderlichenfalls nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro richtigzustellen. - Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung über konstruktive Richtigkeit der Anlage und die Bemessung der Teile sowie für die Einhaltung sämtlicher gültiger Vorschriften. - Der Auftragnehmer hat unverzüglich in die Baugenehmigung Einsicht zu nehmen und evtl. Auflagen der Behörden in Form eines Nachtragsangebotes und Berichtigung der Pläne dem Bauherrn nachzureichen. Mehrungen, die auf einer Unvollständigkeit des Leistungsverzeichnisses sowie der Installationspläne beruhen und nicht bis zur Auftragserteilung angezeigt werden, werden nicht vergütet. 4. Sämtliche Detail- und Montagezeichnungen sind selbst zu erstellen und unaufgefordert mit den anderen Gewerken zu koordinieren, sechs Wochen vor Montagebeginn der Bauleitung, dem Ing.-Büro Zinßer-Ingenieure, dem Akustiker und dem Bauherrn zur Genehmigung vorzulegen. Die Montage darf nur mit genehmigten Zeichnungen vorgenommen werden. Für die einwandfreie Funktion der Anlagen sowie das Erreichen der geforderten Betriebsverhältnisse garantiert der Auftragnehmer. 5. Die Abgrenzung des Leistungsumfanges zwischen den einzelnen am Bauvorhaben tätigen Installations- firmen muss der Auftragnehmer mit dem Beauftragten des Bauherrn absprechen und diesen über alle für die Montage der luft-, heiz- und sanitärtechnischen Anlagen erforderlichen Grundarbeiten rechtzeitig informieren. 6. Über den gesamten Schriftverkehr ist in Form von Kopien zu informieren: a) Bauherr b) Architekturbüro c) BCS-Service GmbH Zum Schriftverkehr zählen auch Genehmigungsanträge und erfolgte Genehmigungen. 7. Sollten andere Fabrikate als die ausgeschriebenen verwendet werden, so ist die Genehmigung vom Ingenieurbüro einzuholen. 8. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Funktion und aus reichender Bemessung der Anlagen wird durch die Anerkennung der Montagezeichnungen und sonstiger Unterlagen durch den Bauherrn oder dessen Beauftragten in keinster Weise aufgehoben oder auch nur eingeschränkt. 9. Die Klemmen- und Positionspläne sind vom Auftragnehmer Heizung, Lüftung und Sanitär zu erstellen und dem Elektroinstallateur auszuhändigen. 10. Akustik Die Fundamente werden nach planerischen Angaben des Auftragnehmers und des Akustikers bauseits erstellt. Dieselben müssen eine erschütterungsarme Aufstellung der Lüftungsgeräte, Heizkessel, Pumpen usw. gewährleisten und rechtzeitig angegeben werden. Zur akustischen Planung der baulichen Schallschutzmaßnahmen und der Überprüfung sind für alle Anlagen und Geräte Lautstärke und Schallpegel in Oktavbänder mit Angabe der Bedingungen, unter welchen sie bestimmt wurden, anzugeben und dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen. Falls erforderlich, sind die Technikräume nach Angabe der Auftragnehmer entsprechend baulich auszubilden. Die Geräte sind so aufzustellen und zu montieren, dass sich die erforderlichen Schalldämmmaßnahmen durchführen lassen. 11. Öffnungen von Rohren und Kanälen sind während der Montage provisorisch zu verschließen. Vor Inbetriebnahme sind alle Anlagen und Anlagenteile, insbesondere Filter und Lufterhitzer, von dem angefallenen Baustaub zu reinigen. 12. Das gesamte Wasserrohrnetz muss einer Druckprobe unterzogen werden. Die Kosten für die Druckprobe sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Druckproben sind abschnittsweise nach Baufortschritt durchzuführen. 13. Regelung, Schaltschränke, ZLT 13.1. Das Bedienungspersonal ist in alle Schaltvorgänge einzuweisen. Unkenntnis des Personals und dadurch auftretende Störungen oder Schäden gehören zur Garantieleistung und sind vom Auftragnehmer zu vertreten und zu beheben. 13.2. Leistungsabgrenzung Schnittstelle ZLT Im Schaltschrank der beschriebenen Anlagen (BTA) wird die Schnittstelle zwischen den BTA und der ZLT-G von einer Klemmleiste gebildet. Sie ist als Prüfklemmleiste auszuführen. Diese Klemmleiste gehört zum Liefer- und Montageumfang des ZLT-Auftragnehmers. Alle für den Installationsaustausch mit der ZLT-G erforderlichen Kabel sind vom Auftragnehmer auf die ZLT-Klemmleisten gem. VDI-Richtlinien 3814 aufzulegen. Die Verdrahtung zwischen den Klemmleisten und den potentialfreien Kontakten, Schützen, Fühlern, Gebern und Umformern ist in der Aderkennzeichnung "braun" nach DIN 40 705 auszuführen (bauseitige Leistung der BTA). Folgende Messgeber müssen an die Unterstation anschließbar sein: - Widerstandsgeber: Pt 100 bzw. Ni 100 - Potentiometer nach DIN 43 822: z. B. 5 - 150 - 5 Ohm - Spannungsgeber: 0 bis 1 V bzw. 0 bis 10 V - Stromgeber: 0 bis 20 mA bzw. 4 bis 20 mA Die örtliche Festlegung der Messpunkte und Gebereinbauorte erfolgt in gemeinsamer Abstimmung zwischen BTA-Planer und Auftragnehmer sowie ZLT-Planer und Auftragnehmer. Alle Messwertfühler, Messwertumformer, Stellgeräte, Impulszähler, Ventile und alle Schaltschränke mit Elektroleitungsteilen gehören zum Lieferumfang der BTA. 14. Durchbruchangaben Die wesentlichen Aussparungen werden bereits bei der Planung angegeben und in die Schalpläne des Statikers übernommen. Sollten zusätzliche Aussparungserweiterungen gewünscht werden, so sind diese nach Abstimmung mit dem Büro BCS-Service GmbH spätestens drei Wochen nach Auftragserteilung anzugeben. Das Stemmen sämtlicher Durchbrüche und Schlitze, soweit diese nicht bereits bei den Rohbauarbeiten vorgesehen wurden, ist mit den eingesetzten Einheitspreise abgegolten. 15. Allgemein Termine: Festlegung gem. Bauzeitenplan bei Auftragserteilung. Montagebeginn: 07.04.2026 Ausführungszeit: Nach Angabe bzw. Bauzeitenplan. Die Benutzung der Sanitärobjekte muss spätestens ab der Abnahme gewährleistet sein. 16. Abrechnung, Abnahme, Gewährleistung und Sicherheitsleistung Wir bitten um Eingang der Schlussrechnung, max. 4 - 8 Wochen nach Fertigstellung der Verkaufsstelle. Dies ist zwingend zu beachten! Die Anlagen werden nach der Einregulierung übernommen. Die Gewährleistung der Anlagen erfolgt nach VOB, Teil B und C, jedoch verlängert auf fünf Jahre und beginnt ab mängelfreier Abnahme durch die zuständigen Behörden, dem Bauherrn oder dessen Beauftragten. Die Abnahme der Anlagen erfolgt nur, wenn diese betriebssicher laufen, alle später genannten Bedienungs- und Wartungsanweisungen usw. beigebracht, die Anlagen ordnungsgemäß bezeichnet und beschildert sind und hinsichtlich Funktion und Leistung den Bedienungen entsprechen. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungsdaten und sonstigen Garantien sind vom Auftragnehmer mit von ihm beizustellenden geeigneten Messgeräten im Beisein des Bauherrn oder dessen Beauftragten ohne besondere Berechnung nachzuweisen. Werden die im LV genannten Werte nicht erreicht, so hat der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte notwendigen Maßnahmen kostenlos durchzuführen. Änderungen oder Folgekosten, die durch derartige Nacharbeit notwendig werden, muss der Auftragnehmer durchführen bzw. beheben lassen. Gelingt dem Auftragnehmer der Nachweis der geforderten Werte und Leistungen nicht, so kann der Bauherr den kostenlosen Ausbau der Anlage verlangen. Der Auftragnehmer hat dann die durch den Einbau der technischen Anlagen entstandenen Baukosten zurückzuerstatten. Es steht dem Bauherrn frei, anstelle des Ausbaus der techn. Anlagen eine entsprechende Minderung der vereinbarten Lieferungs- und Einbaukosten und eine etwaige Rückerstattung des überzahlten Betrages zu fordern. Sind Mehrfach-Abnahmen erforderlich, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, werden diese Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Bei der Endabnahme sind dem Planungsbüro folgende Betriebsunterlagen in 3-facher Ausfertigung ohne besondere Berechnung zu übergeben: - Revisionszeichnungen, farbig angelegt. Die Zeichnungen müssen alle technischen Daten enthalten. - 1 Satz auf Datenträger - Anlagenbeschreibung - Betriebsvorschriften - Wartungspläne und Vorschriften - Strang- und Kanalschemata - Regelungs- und Verdrahtungspläne - Prospekte und Beschreibungen der eingebauten Aggregate - Einweisungs-/Übergabeprotokoll Nutzer/Bauherr Protokolle über: - TÜV-Abnahme oder gleichwertig, mängelfrei - VdS-Abnahme, mängelfrei - Betriebserlaubnis Trinkwasser - Abnahme der Brandschutzbehörde (falls erforderlich) - Abnahme Schornsteinfeger - Betriebserlaubnis - Einweisungsprotokolle, unterschrieben vom Nutzer - Ersatzteilaufstellung aller Verschleiß- oder Bruchteile, z. B. Motoren, Schaltgeräte, Pumpen usw. Die Ersatzteilliste muss enthalten: - Hersteller mit Anschrift, Type u. Fabrikat-Nummer - Größe/Maße - Auslieferungslager, Kundendienst mit Anschrift und Telefonnummer Während der Montage der Anlage, des Probebetriebes sowie der Einregulierungszeit ist das Bedienungspersonal ausreichend einzuschulen, sodass eine einwandfreie Wartung und Bedienung erfolgen kann. Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5 % der Abrechnungssumme einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt kann durch eine Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden. Der Bieter erkennt mit nachstehender Unterschrift die Vorbemerkungen mit den allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen uneingeschränkt an. .........................................................., den ................................................................ Ort, Datum ................................................................................... (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
Technische Vertragsbedingungen
01 Heizungsinstallation
01
Heizungsinstallation
Alle nachstehenden Anlagentelle Alle nachstehenden Anlagentelle sind fachgerecht zu demontieren, in transportfähige Größen zu zerlegen und bei Bedarf zwischenzulagern. Für die Montage- und Demontagearbeiten sind teilweise die Deckenplatten der abgehängten Decken zu entfernen und wieder einzulegen. Bei Rohrleitungen sind die Wärmedämmung und die Aufhänge- bzw. Auflagekonstruktionen bis unter Putz bzw. unter abgehängte Decken zu entfernen. Alle Anlagenteile sind aus dem Gebäude zu schaffen und zu entsorgen. Die Kosten für diese Arbeiten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle nachstehenden Anlagentelle
01.__.0001 Demontage von ca. 10 Ifdm. Gewinde- bzw. Kuplerrohr DN 40 - Demontage von ca. 10 lfdm. Gewinde- bzw. Kuplerrohr DN 40 - 15, einschl. Kleinaramaturen, Halterungen und Wärmedämmung, mit Entsorgung.
01.__.0001
Demontage von ca. 10 Ifdm. Gewinde- bzw. Kuplerrohr DN 40 -
L
1.00
psch
01.__.0002 Bezeichnungsschild aus Kunststoff, mit weißer zweizeiliger Bezeichnungsschild aus Kunststoff, mit weißer zweizeiliger Beschriftung auf farbigem Grund, Größe 100 x 50 mm, einschl. Befestigung, liefern und montieren.
01.__.0002
Bezeichnungsschild aus Kunststoff, mit weißer zweizeiliger
2.00
Stk
01.__.0003 Füll- und Entleerhahn DN 15 (R 1/2") aus Messing, solide Füll- und Entleerhahn DN 15 (R 1/2") aus Messing, solide Ausführung, als Kugelhahn, mit Schlauchverschraubung, Kappe und Kette, einschl. Schweißmuffe, liefern und montieren.
01.__.0003
Füll- und Entleerhahn DN 15 (R 1/2") aus Messing, solide
2.00
Stk
01.__.0004 desgl., jedoch DN 20 (A 34rdquo;), desgl., jedoch DN 20 (A 34rdquo;), liefern und montieren.
01.__.0004
desgl., jedoch DN 20 (A 34rdquo;),
2.00
Stk
01.__.0005 Strang-, Absperr- und Regulierventil für den Einbau in den Strang-, Absperr- und Regulierventil für den Einbau in den Rücklauf von Zweirohrheizungsanlagen, zum Regeln des Volumenstromes, sichtbare Voreinstellungsanzeige bei verdecktem Voreinstellring, Fabrikat: MNG Type: Kombi-3-Plus, blau Nennweile: DN 15 ( R 1/2") kvs-Wert: 2,7 einschl. Verschraubungen und Isolierschale, liefern und montieren.
01.__.0005
Strang-, Absperr- und Regulierventil für den Einbau in den
4.00
Stk
01.__.0006 Kupferrohr nach DIN-EN 1057- DVGW, R 220 (weich) + R 250 Kupferrohr nach DIN-EN 1057- DVGW, R 220 (weich) + R 250 (halbhart), d.28 x 1,0. mm, einschließlich Verschnittzuschlag, für Anschluss der Deckenstahlplatten. liefern und verlegen. Form- und Verbindungsstücke sowie Dichtungs-, Löt- und Betestigungsmaterialien werden als Zulage nicht besonders vergütet und sind deshalb in die Rohrpreise mit einzukalkulieren. Die Rohrbefestigungen haben mit verzinkten System-Rohrschellen bzw. Rohraufhängungen nach DIN 4109 zu erfolgen.
01.__.0006
Kupferrohr nach DIN-EN 1057- DVGW, R 220 (weich) + R 250
10.00
m
01.__.0007 desgl., jedoch d 22 x 1,0. mm, desgl., jedoch d 22 x 1,0. mm, liefern und verlegen.
01.__.0007
desgl., jedoch d 22 x 1,0. mm,
25.00
m
01.__.0008 desgl., jedoch d 18 x 1,0. mm, desgl., jedoch d 18 x 1,0. mm, liefern und verlegen.
01.__.0008
desgl., jedoch d 18 x 1,0. mm,
15.00
m
01.__.0009 desgl., jedoch d 15 x 1,0 mm, desgl., jedoch d 15 x 1,0 mm, liefern und verlegen.
01.__.0009
desgl., jedoch d 15 x 1,0 mm,
10.00
m
01.__.0010 Schnellentlüfter DN 10, mit autom. Absperrung, Schnellentlüfter DN 10, mit autom. Absperrung, liefern und montieren.
01.__.0010
Schnellentlüfter DN 10, mit autom. Absperrung,
4.00
Stk
01.__.0011 Anschluss DN 25 an 2 Stück baussitige Heizleitung unter Anschluss DN 25 an 2 Stück baussitige Heizleitung unter Zulieferung aller erforderlichen Schweiß- und Dichtungsmaterialien herstellen.
01.__.0011
Anschluss DN 25 an 2 Stück baussitige Heizleitung unter
O
L
1.00
psch
01.__.0012 Anschluss DN 20 an 2 Stück Heizleitung herstellen. Anschluss DN 20 an 2 Stück Heizleitung herstellen.
01.__.0012
Anschluss DN 20 an 2 Stück Heizleitung herstellen.
O
L
1.00
psch
01.__.0013 Anschluss DN 15 an 2 Stück Heizleitungen Anschluss DN 15 an 2 Stück Heizleitungen herstellen
01.__.0013
Anschluss DN 15 an 2 Stück Heizleitungen
O
L
1.00
psch
01.__.0014 Formeisen für brauchbare Verstrebungen, Formeisen für brauchbare Verstrebungen, Sonderaufhängungen, Verstärkungen, Festpunkte und Haltekonstruktionen, einschl. Schrauben, Dübel und Unterlagsscheiben, Schrauben und Unterlagsscheiben in verzinkter Ausführung, fix und fertig verarbeitet und montiert, sowie mit zweimaligem Rostschutzanstrich (grau) versehen, liefern und montieren.
01.__.0014
Formeisen für brauchbare Verstrebungen,
25.00
kg
01.__.0015 Abdrücken, Füllen und Entlüften der kompletten Abdrücken, Füllen und Entlüften der kompletten Heizungsanlage, kompl. mit allen dazu benötigten Materialien und Zubehör.
01.__.0015
Abdrücken, Füllen und Entlüften der kompletten
L
1.00
psch
Wärmedämmung gem. DIN 18 421 und VDI 2055 mit Wärmedämmung gem. DIN 18 421 und VDI 2055 mit chemisch neutralen Mineralwollematten oder Halbschalen, alukaschlart, in nicht brennbarer Ausführung nach DIN 4102 (Klassse A). Rohrleitungs-Isolierung für Leitungen innerhalb von Wandschlitzen und der abgehängten Decke, Medium Heizwasser 80/60 °C. Die Matten sind entsprechend dem Rohrumfang zuzuschneiden und mit verzinktem Draht zu binden. Bei zwei Mattenlagen sind die Fugen versetzt anzuordnen. Die Rohrleitungen müssen einzeln isoliert werden. Kompl. mit allen Abzweigen, Ausschnitten, Bögen usw. liefern und anbringen
Wärmedämmung gem. DIN 18 421 und VDI 2055 mit
01.__.0016 für Rohr DN 20 und d 22, Mattenstärke 20 mm, für Rohr DN 20 und d 22, Mattenstärke 20 mm, lietern und anbringen.
01.__.0016
für Rohr DN 20 und d 22, Mattenstärke 20 mm,
10.00
m
01.__.0017 für Rohr DN 15 und d 18 / d 15, Mattenstärke 20 mm, für Rohr DN 15 und d 18 / d 15, Mattenstärke 20 mm, liefern und anbringen.
01.__.0017
für Rohr DN 15 und d 18 / d 15, Mattenstärke 20 mm,
10.00
m
01.__.0018 Isolierung der Heizungsleitungen DN 20 und d 22, in den Isolierung der Heizungsleitungen DN 20 und d 22, in den Wanddurchführungen und Wandschlitzen, mittels Armallex-Isolierschläuchen, Wandstärke 13 mm, liefern und anbringen.
01.__.0018
Isolierung der Heizungsleitungen DN 20 und d 22, in den
5.00
m
01.__.0019 desgl., jedoch für Heizungsleitungen DN 15 und d 18, desgl., jedoch für Heizungsleitungen DN 15 und d 18, Wandstärke 13 mm, liefern und anbringen,
01.__.0019
desgl., jedoch für Heizungsleitungen DN 15 und d 18,
10.00
m
01.__.0020 Strangabsperrventil DN 20, R 34" Strangabsperrventil DN 20, R 34" liefern und anbringen.
01.__.0020
Strangabsperrventil DN 20, R 34"
1.00
Stk
01.__.0021 Isolierung alukaschiert DN 28 für Rohr DN 28 Isolierung alukaschiert DN 28 für Rohr DN 28 liefern und anbringen.
01.__.0021
Isolierung alukaschiert DN 28 für Rohr DN 28
2.00
m
02 Lüftungsinstallation
02
Lüftungsinstallation
Hinweis: Hinweis: Nach dem Brandschutz-Konzept ausgeführt, d. h., es werden keine Brandschutzanforderungen an die abgehängte Decke gestellt. Alle nachstehenden Anlagenteile sind fachgerecht zu demontieren, in transportfähige Größen zu zerlegen und bei Bedarf zwischenzulagern bzw. dem Bauherm zur Weiterverwendung zu übergeben. Bei Kanälen und Rohrleitungen sind die Wärmedämmung und die Aufhänge- bzw. Auflagekonstruktionen bis unter Putz bzw. unter abgehängter Decke zu entfernen. Alle Anlagenteile sind aus dem Gebäude zu schaffen und zu entsorgen. Die Kosten für diese Arbeiten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren Wichtiger Hinweis: Bei den Montagearbeiten im Dachraum dürfen keine Bretter aus der Dachkonstruktion entfernt werden; nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Bauleiter bzw. Architekten ausführen. Die Kanäle und Rohre sind in der Zwischendecke zu installieren.
Hinweis:
02.__.0001 Deckenluftauslassgitter 625 x 625 mm, Deckenluftauslassgitter 625 x 625 mm, zum einlegen in OWA Decke liefern und montieren
02.__.0001
Deckenluftauslassgitter 625 x 625 mm,
4.00
Stk
02.__.0002 Anpassen der vorhandenen Deckenisolierung am alten Standort Anpassen der vorhandenen Deckenisolierung am alten Standort der Zu/Abluftkästen einschl, aller Nebenleistungen, wie z.B. das fachgerechte Beiarbeiten und Verkleben der Dampfsperre. Hinweis: - Zum Kleben der Dampfsperre ist das Klebeband Fabr. Würth EUROSOL (Art.-Nr. 0992 700 50) zu verwenden. - An den alten Öffnungen sind die Holzlatten wieder zu ergänzen (von unten an die Holzbinder schrauben).
02.__.0002
Anpassen der vorhandenen Deckenisolierung am alten Standort
10.00
Stk
02.__.0003 Deckenauslass für Zuluft, in quadratischer Ausführung, Deckenauslass für Zuluft, in quadratischer Ausführung, bestehend aus Frontplatte, Farbton RAL 9010, mit integrierter Lamellenbetestigung. Mit einzeln verstellbaren Luftlenklamellen in Tragflügelprofilform aus Kunststoff, Farbe RAL 9010, für verdeckte Montage (Traversenbefestigung VM) Fabrikat: Schako Type: DQJA-SO-Z Größe: 625 x 625 mm Volumenstrom: 1000 m³/h liefern und montieren.
02.__.0003
Deckenauslass für Zuluft, in quadratischer Ausführung,
17.00
Stk
02.__.0004 Anschlusskasten aus verz. Stahlblech mit eingebautem Anschlusskasten aus verz. Stahlblech mit eingebautem Gleichrichterlochblech sowie seitlichen Stutzen DN 300, innen schwarz gestrichen, mit Aufhängeösen, einschl. Beiestigungsmatarial für Befestigung an den Holzbindern, Größe 625 x 625 mm, liefern und montieren.
02.__.0004
Anschlusskasten aus verz. Stahlblech mit eingebautem
17.00
Stk
02.__.0005 Anschlusskasten aus verz. Stahlblech mit eingebautem Anschlusskasten aus verz. Stahlblech mit eingebautem Gleichrichterlochblech sowie seitlichen zwei Stutzen DN 200, innen schwarz gestrichen, mit Aufhängeösen, einschl. Befestigungsmaterial für Befestigung an den Holzbindern, Größe 625 x 625 mm, liefern und montieren.
02.__.0005
Anschlusskasten aus verz. Stahlblech mit eingebautem
O
4.00
Stk
02.__.0006 Anpassen der zuvor beschriebenen Zuluftkästen. Anpassen der zuvor beschriebenen Zuluftkästen. Nach Montage auf das Deckanraster, einschl. aller Nebenleistungen, wie z. B. das Anpassen der bauseitigen Isolierung und das fachgerechte Beiarbeiten und Verkleben der Dampfsperre. Hinweis: Zum Verkleben der Dampfsperre ist das Klebeband Fabr. Würth, EURASOL (Art.-Nr. 0992 700 050) zu verwenden.
02.__.0006
Anpassen der zuvor beschriebenen Zuluftkästen.
17.00
Stk
02.__.0007 Zuluft-Deckenschlitzauslässe 1050 mm mit Anschlusskasten, Zuluft-Deckenschlitzauslässe 1050 mm mit Anschlusskasten, Brandschutzelement, Rohrleitung, demontieren, entsorgen oder zur Wiederverwendung bereitstellen.
02.__.0007
Zuluft-Deckenschlitzauslässe 1050 mm mit Anschlusskasten,
O
2.00
Stk
02.__.0008 Wiedermontage und Ausrichten der Schlitzauslässe im Wiedermontage und Ausrichten der Schlitzauslässe im Eingangsbereich
02.__.0008
Wiedermontage und Ausrichten der Schlitzauslässe im
O
2.00
Stk
02.__.0009 Lüftungsgilter, wie zuvor beschrieben, jedoch als Lüftungsgilter, wie zuvor beschrieben, jedoch als Deckeneinlass, für Zuluft-Türkoller Fabrikat: Schako Type: 4-DEZ-Z Größe: 625 x 625 mm liefern und montieren,
02.__.0009
Lüftungsgilter, wie zuvor beschrieben, jedoch als
2.00
Stk
Wickelfalzrahr nach DIN 24145, aus sendzimierverzinktem Wickelfalzrahr nach DIN 24145, aus sendzimierverzinktem Stahlblech, Sinngemäß gelten für die Montage die Festlegungen der Kanalbeschreibung. Verbindung der Rohre mit Steckmuffen, Blechschrauben sowie Schrumpfband zur Abdichtung, liefern und betriebsfertig verlegen.
Wickelfalzrahr nach DIN 24145, aus sendzimierverzinktem
02.__.0010 Wickellalzrohr wie zuvor beschrieben, jedoch DN 300 - Wickellalzrohr wie zuvor beschrieben, jedoch DN 300 - Blechdicke 0,6 mm, liefern und verlegen.
02.__.0010
Wickellalzrohr wie zuvor beschrieben, jedoch DN 300 -
5.00
m
02.__.0011 Wickelfalzrohr wie zuvor beschrieben, jedoch DN 250 - Wickelfalzrohr wie zuvor beschrieben, jedoch DN 250 - Blechdicke 0,6 mm, liefern und verlegen
02.__.0011
Wickelfalzrohr wie zuvor beschrieben, jedoch DN 250 -
O
3.00
m
02.__.0012 Wickelfalzrohr wie zuvor beschrieben, jedoch DN 200 - Wickelfalzrohr wie zuvor beschrieben, jedoch DN 200 - Blechdicke 0,6 mm, liefern und verlegen
02.__.0012
Wickelfalzrohr wie zuvor beschrieben, jedoch DN 200 -
12.00
m
02.__.0013 Bogen, 30rdquo; - 90°, DN 300, gepresst bzw. gezogen, r = d, Bogen, 30rdquo; - 90°, DN 300, gepresst bzw. gezogen, r = d, Blechdicke 1,2 mm, als Zulage. liefern und montieren
02.__.0013
Bogen, 30rdquo; - 90°, DN 300, gepresst bzw. gezogen, r = d,
3.00
Stk
02.__.0014 Bogen, 30° - 90°, DN 250, gepresst bzw. gezogen, r = d, Bogen, 30° - 90°, DN 250, gepresst bzw. gezogen, r = d, Blechdicke 1,2 mm, als Zulage liefern und montieren
02.__.0014
Bogen, 30° - 90°, DN 250, gepresst bzw. gezogen, r = d,
O
6.00
Stk
02.__.0015 Bogen, 30* - 90°, DN 200, gepresst bzw. gezogen, r = d, Bogen, 30* - 90°, DN 200, gepresst bzw. gezogen, r = d, Blechdicke 1,2 mm, als Zulage. liefern und montieren
02.__.0015
Bogen, 30* - 90°, DN 200, gepresst bzw. gezogen, r = d,
8.00
Stk
02.__.0016 Reduzierstück DN 300, symmetrisch gepresst, Blechdicke 0,75 Reduzierstück DN 300, symmetrisch gepresst, Blechdicke 0,75 mm als Zulage liefern und montieren
02.__.0016
Reduzierstück DN 300, symmetrisch gepresst, Blechdicke 0,75
1.00
Stk
02.__.0017 Reduzierstück DN 250, symmetrisch gepresst, Blechdicke 0,75 Reduzierstück DN 250, symmetrisch gepresst, Blechdicke 0,75 mm, als Zulage. liefern und montieren
02.__.0017
Reduzierstück DN 250, symmetrisch gepresst, Blechdicke 0,75
O
1.00
Stk
02.__.0018 Reduzierstück DN 200, symmetrisch gepresst, Blechdicke 0,75 Reduzierstück DN 200, symmetrisch gepresst, Blechdicke 0,75 mm, als Zulage liefern und montieren
02.__.0018
Reduzierstück DN 200, symmetrisch gepresst, Blechdicke 0,75
2.00
Stk
02.__.0019 Steck -Verbindungsnippel DN 300, Blechdicke 0,70 mm, als Steck -Verbindungsnippel DN 300, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage liefern und montieren
02.__.0019
Steck -Verbindungsnippel DN 300, Blechdicke 0,70 mm, als
4.00
Stk
02.__.0020 Steck-Verbindungsnippel DN 250. Blechdicke 0.70 mm, als Steck-Verbindungsnippel DN 250. Blechdicke 0.70 mm, als Zulage liefern und montieren
02.__.0020
Steck-Verbindungsnippel DN 250. Blechdicke 0.70 mm, als
4.00
Stk
02.__.0021 Steck-Verbindungsnippel DN 200, Blechdicke 0,70 mm, als Steck-Verbindungsnippel DN 200, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage. liefern und montieren
02.__.0021
Steck-Verbindungsnippel DN 200, Blechdicke 0,70 mm, als
4.00
Stk
02.__.0022 Steck-Verbindungmuffe DN 300, Blechdicke 0.70 mm, als Steck-Verbindungmuffe DN 300, Blechdicke 0.70 mm, als Zulage liefern und montieren
02.__.0022
Steck-Verbindungmuffe DN 300, Blechdicke 0.70 mm, als
2.00
Stk
02.__.0023 Steck-Verbindungmuffe DN 250, Blechdicke 0,70 mm, als Steck-Verbindungmuffe DN 250, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage liefern und montieren
02.__.0023
Steck-Verbindungmuffe DN 250, Blechdicke 0,70 mm, als
O
1.00
Stk
02.__.0024 Steck-Verbindungmuffe DN 200, Blechdicke 0,70 mm, als Steck-Verbindungmuffe DN 200, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage. liefern und montieren
02.__.0024
Steck-Verbindungmuffe DN 200, Blechdicke 0,70 mm, als
O
1.00
Stk
02.__.0025 Drosselklappe wie zuvor beschrieben, jedoch DN 300, Drosselklappe wie zuvor beschrieben, jedoch DN 300, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage. liefern und montieren
02.__.0025
Drosselklappe wie zuvor beschrieben, jedoch DN 300,
2.00
Stk
02.__.0026 Drosselklappe wie zuvor beschrieben, jedoch DN 250, Drosselklappe wie zuvor beschrieben, jedoch DN 250, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage. liefern und montieren
02.__.0026
Drosselklappe wie zuvor beschrieben, jedoch DN 250,
O
1.00
Stk
02.__.0027 Drosselklappe wie zuvor beschrieben, jedoch DN 200, Drosselklappe wie zuvor beschrieben, jedoch DN 200, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage liefern und montieren
02.__.0027
Drosselklappe wie zuvor beschrieben, jedoch DN 200,
O
1.00
Stk
02.__.0028 Enddeckel DN 300, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage Enddeckel DN 300, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage liefern und montieren
02.__.0028
Enddeckel DN 300, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage
2.00
Stk
02.__.0029 Enddeckel DN 200, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage Enddeckel DN 200, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage liefern und montieren
02.__.0029
Enddeckel DN 200, Blechdicke 0,70 mm, als Zulage
6.00
Stk
02.__.0030 Verz. Bundkragen, lose, DN 300, Blechdicke 0,7 mm, Verz. Bundkragen, lose, DN 300, Blechdicke 0,7 mm, einschl. Kanalausschnitt, als Zulage. liefern und montieren
02.__.0030
Verz. Bundkragen, lose, DN 300, Blechdicke 0,7 mm,
2.00
Stk
02.__.0031 Verz. Bundkragen, lose, DN 250, Blechdicke 0,7 mm, Verz. Bundkragen, lose, DN 250, Blechdicke 0,7 mm, einschl. Kanalausschnitt, als Zulage. liefern und montieren
02.__.0031
Verz. Bundkragen, lose, DN 250, Blechdicke 0,7 mm,
4.00
Stk
02.__.0032 Verz. Bundkragen, lose, DN 200, Blechdicke 0,7 mm, Verz. Bundkragen, lose, DN 200, Blechdicke 0,7 mm, einschl, Kanalausschnitt, als Zulage. liefern und montieren
02.__.0032
Verz. Bundkragen, lose, DN 200, Blechdicke 0,7 mm,
O
1.00
Stk
02.__.0033 Anschluss an vorh, Lüftungsrohr, unter Zulieferung aller Anschluss an vorh, flexiblen Lüftungsrohr, unter Zulieferung aller erforderlichen Klein- und Dichtungsmaterialien, herstellen.
02.__.0033
Anschluss an vorh, Lüftungsrohr, unter Zulieferung aller
17.00
Stk
02.__.0034 Flexibles doppellagiges Rohr DN 300, nach DIN 24 146, aus Flexibles doppellagiges Rohr DN 300, nach DIN 24 146, aus Alu/Alu (Flexrohr), liefern und verlegen
02.__.0034
Flexibles doppellagiges Rohr DN 300, nach DIN 24 146, aus
3.00
m
02.__.0035 Flexibles doppellagiges Rohr DN 250, nach DIN 24 146, aus Flexibles doppellagiges Rohr DN 250, nach DIN 24 146, aus AluAlu (Flexrohr), liefern und verlegen.
02.__.0035
Flexibles doppellagiges Rohr DN 250, nach DIN 24 146, aus
90.00
m
02.__.0036 Flexibles doppellagiges Rohr DN 200, nach DIN 24 146, aus Flexibles doppellagiges Rohr DN 200, nach DIN 24 146, aus AluAlu (Flexrohr), liefern und verlegen.
02.__.0036
Flexibles doppellagiges Rohr DN 200, nach DIN 24 146, aus
20.00
m
02.__.0037 Spannband 300 mm Durchmesser, zur Befestigung von Spannband 300 mm Durchmesser, zur Befestigung von flexiblen Anschlüssen, liefern und montieren
02.__.0037
Spannband 300 mm Durchmesser, zur Befestigung von
2.00
Stk
02.__.0038 Spannband 250 mm Durchmesser, zur Befestigung von Spannband 250 mm Durchmesser, zur Befestigung von flexiblen Anschlüssen, liefern und montieren.
02.__.0038
Spannband 250 mm Durchmesser, zur Befestigung von
8.00
Stk
02.__.0039 Spannband 200 mm Durchmesser, zur Befestigung von Spannband 200 mm Durchmesser, zur Befestigung von flexiblen Anschlüssen, liefern und montieren.
02.__.0039
Spannband 200 mm Durchmesser, zur Befestigung von
4.00
Stk
02.__.0040 Lieferung und Montage der v. 9. Luftleitungen und Einbauteile Lieferung und Montage der v. 9. Luftleitungen und Einbauteile nach den Anforderungen der VDI 6022, Anlieferung sämtlicher Bauteile der Lüftungsleitungen mit luftdichtem Verschluss, Verschluss der offenen Rohrenden während der Montage mit geeigneten Mitteln wie z. B. Kunststoffhauben,
02.__.0040
Lieferung und Montage der v. 9. Luftleitungen und Einbauteile
4.00
Stk
02.__.0041 Unterstützungsmaterial aus Profileisen (z. B. U 30 oder T 40) für Unterstützungsmaterial aus Profileisen (z. B. U 30 oder T 40) für die Befestigung des Kanalnetzes und des Schaltschrankes am Lüftungsgerät, einsch. verz. Holz- und Blechschrauben sowie einer 2-fachen Grundierung, mit allem Kleinmaterial, liefern und montieren.
02.__.0041
Unterstützungsmaterial aus Profileisen (z. B. U 30 oder T 40) für
5.00
kg
02.__.0042 Holz in kurzen Teillänge, als Unterlage für Kanäle, Geräte usw. Holz in kurzen Teillänge, als Unterlage für Kanäle, Geräte usw. Konstruktionsvollholz ca. 40 x 60 mm, im Zuschnitt, einschl, Befestigungsmaterial usw. liefern und montieren.
02.__.0042
Holz in kurzen Teillänge, als Unterlage für Kanäle, Geräte usw.
2.00
m
02.__.0043 Isolierung für Zuluftkanal und Formteile, bestehend aus Isolierung für Zuluftkanal und Formteile, bestehend aus Mineralfaserplatten, 100 mm stark, mit aufkaschierter Aluminiumfolie, Rohdichte 60 - 80 kg/m², nicht brennbar nach DIN 4102 Anbringung der Mineralfaserplatten wie zuvor beschrieben, jedoch alle Stöße, Fugen, Kanten und Anschlussstellen sind absolut diffusionsdicht mit breiten, nicht brennbaren Aluminiumstreifen abzukleben. Es Ist darauf zu achten, dass die Klebeflächen fett- und staubfrei sind, kompl. liefern und anbringen.
02.__.0043
Isolierung für Zuluftkanal und Formteile, bestehend aus
5.00
Isolierung für Wickelfalzrohr der Zuluftleitung. Dämmung gemäß Isolierung für Wickelfalzrohr der Zuluftleitung. Dämmung gemäß DIN 18 421 und VDI 2055 mit chemisch neutralen Mineralwollematten, 100 mm stark, alukaschiert, in nicht brennbarer Ausführung nach DIN 4102 (Klasse A). Die Matten sind entsprechend dem Rohrumlang zuzuschneiden und mit verzinktem Draht zu binden, Die Stöße und Längsfugen sind mit nicht brennbaren Aluminiumstreifen dampfdiffusionsdicht zu verkleben, komplelt mit allen Abzweigen, Ausschnitten, Bögen usw, liefern und anbringen
Isolierung für Wickelfalzrohr der Zuluftleitung. Dämmung gemäß
02.__.0044 für Spiralfalzrohr DN 300, Isolierstärke 100 mm, für Spiralfalzrohr DN 300, Isolierstärke 100 mm, kompl. liefern und anbringen
02.__.0044
für Spiralfalzrohr DN 300, Isolierstärke 100 mm,
10.00
m
02.__.0045 für Spiralfalzrohr DN 250, Isolierstärke 100 mm, für Spiralfalzrohr DN 250, Isolierstärke 100 mm, kompl. liefern und anbringen.
02.__.0045
für Spiralfalzrohr DN 250, Isolierstärke 100 mm,
10.00
m
02.__.0046 für Spiralfalzrohr DN 200, Isolierstärke 100 mm, kompl. liefern für Spiralfalzrohr DN 200, Isolierstärke 100 mm, kompl. liefern und anbringen
02.__.0046
für Spiralfalzrohr DN 200, Isolierstärke 100 mm, kompl. liefern
10.00
m
02.__.0047 für Spiralfalzrohr DN 160, Isolierstärke 100 mm, für Spiralfalzrohr DN 160, Isolierstärke 100 mm, kompl. liefern und anbringen
02.__.0047
für Spiralfalzrohr DN 160, Isolierstärke 100 mm,
5.00
m
02.__.0048 Reinigung der Lüftungsanlage Reinigung der Lüftungsanlage
02.__.0048
Reinigung der Lüftungsanlage
L
1.00
psch
02.__.0049 Inbetriebnahme der Anlage Inbetriebnahme der Anlage
02.__.0049
Inbetriebnahme der Anlage
L
1.00
psch
03 Klimaanlage
03
Klimaanlage
03.01 VRV-Sytem
03.01
VRV-Sytem
04 Regiearbeiten und sonstiges
04
Regiearbeiten und sonstiges
04.__.0001 Meister/Techniker Meister/Techniker
04.__.0001
Meister/Techniker
25.00
Std
04.__.0002 Geselle/Facharbeiter Geselle/Facharbeiter
04.__.0002
Geselle/Facharbeiter
50.00
Std
04.__.0003 Helfer Helfer
04.__.0003
Helfer
20.00
Std
04.__.0004 Auszubildender Auszubildender
04.__.0004
Auszubildender
20.00
Std
04.__.0005 Kernbohrungen d = 80 mm durch Betondecken, bzw. Kernbohrungen d = 80 mm durch Betondecken, bzw.
04.__.0005
Kernbohrungen d = 80 mm durch Betondecken, bzw.
1.00
Stk
04.__.0006 Kernbohrungen wie vor beschrieben, Kernbohrungen wie vor beschrieben, jedoch d = 100 mm
04.__.0006
Kernbohrungen wie vor beschrieben,
1.00
Stk
04.__.0007 Stickstoff 20 Liter Stickstoff 20 Liter
04.__.0007
Stickstoff 20 Liter
2.00
Stk
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