To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden.
Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage.
Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten.
UG: Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller
EG: Gewerbefläche, Wohnfläche
OG: Wohnflächen
Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen.
Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein.
Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an.
Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein
Anforderungen EU-Taxonomie
Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können.
Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter:
https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie
Bauprodukte und Materialien
Anforderungen EU-Taxonomie
Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten.
Umweltverschmutzung durch Baumaterialien
Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden:
nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden)
Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen
Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen
Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung.
Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden."
* Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden."
Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren.
Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.)
Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen:
Formaldehyd:
1. Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
VOC:
1. Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
FUW_EU-Taxonomie Anforderungen
FUW_Pflichtenheft_DGNB_GU_Rev01
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise
Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung,
PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anlage NU_Vertrag_PG BauSystem
Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
FUW F-T3 & TG-N4_Allgemeine Vorbemerkungen
Umlagen:
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,8%
Bauleistungsversicherung: 0,8%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden:
258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Sanitär FT-3
01
Sanitär FT-3
TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN
Allgemeines
VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 379 Raumlufttechnische Anlagen DIN 18 380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungs- anlagen DIN 18 381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installations- arbeiten innerhalb von Gebäuden DIN 18 421 Dämmarbeiten an technischen Anlagen Für die Barrierefreiheit gilt die DIN 18040, Teil 2 daneben alle einschlägigen Vorschriften wie DVGW, VDE, TRGI-Gas, BDI-Richtlinien, sowie die behördlichen Vorschriften und örtl. Bauauflage der Wärmeversorg- ungsunternehmen, ausserdem die erschütterungs- und körperschallisolierte Lagerung von bestimmten Anlagen.
Baubeschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau
von einem Hochhaus mit ingesamt
76 Wohneinheiten und einer PKW-Tiefgarage, angebunden
an den Bestand.
Die HLS Roh- und Fertigmontage muss im Zuge der Bauerstellung erfolgen.
Das Leistungsverzeichnis umfasst die Sanitär-Einricht- ungsgegenstände mit Zubehör, die Entwässerung inner- halb des Gebäudes, die zentrale Kalt- und dezentrale Warmwasser- versorgung, die Rohr- und Armaturendämmung, die Raumentlüftung, die Montageelemente für die Vorwand- installation mit Metallständer.
Der Auftraggeber behält sich vor die Titel getrennt zu vergeben.
Lieferung und Montage
Die Preise sind für die Lieferung und Montage einzusetzen. In die Montage sind alle erforderlichen Dübel sowie Dichtungs- und Befestigungsmaterial einzubeziehen.
Hinweis: Geschossweise Installationen nach Abstimmung mit Generalunternehmer
Information zu Alternativprodukten
Sollte der AN-Sanitär alternativ Fabrikate zu den in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten zum Einsatz bringen wollen, ist dieser zwingend verpflichtet, die Gleichwertigkeit des alternativen Systems nachzuweisen und dem Fachplaner zur Prüfung und Freigabe detailliert vorzulegen.
Ausstattungsgegenstände
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Bezeichnungs- Nummern sind aus den Sanitär-Katalogen der Hersteller, entnommen.
Für die Angebotsabgabe können auch gleichwertige Gegen- stände anderer Hersteller aufgeführt werden. Sie müssen dann jedoch getrennt als Anlage zum Leistungsverzeichnis angeboten werden. Die Bauherrschaft behält sich Änderungen über die Auswahl der Einrichtungsgegen- stände und die Montage derselben vor.
Die Preise sind für die Lieferung und Montage getrennt einzusetzen. In die Montage sind alle erforderlichen Dübel sowie Dichtungs- und Befestigungsmaterial einbezogen.
Die aufgeführten Einrichtungsgegenstände und Armaturen sind in ihrer Stückzahl aufgrund des derzeitigen Planungsstandes festgelegt. Die Lieferung erfolgt nach dem tatsächlichen Bedarf.
Alle Armaturen, Objekte und Apparate sind gemäß den Zulassungsbedingungen in erstklassiger Ausführung zu liefern und einzulagern, sowie entsprechend dem Bau- fortschritt durch Zulieferung aller notwendigen Neben-materialien betriebsfertig zu montieren.
Die Kücheneinrichtungen werden von der Bauherrschaft in eigener Regie bestellt.
Von der Sanitärfirma sind die Leitungsanschlüsse (Wasser und Abwasser) einschließlich der Eckventile nach Angaben der Bauleitung zu installieren.
Das Aufstellen der Kücheneinrichtung an Ort und Stelle erfolgt durch die Lieferfirma der Erwerber.
Sämtliche Einbaurahmen und Türen etc. sind bauseits bzw. durch den Maurer oder Fliesenleger nach Angaben der ausführenden Installationsfirma einzubauen.
Alle Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Duschwannen, Bodenentwässerer in den Sanitärräumen usw., sind nach den VDE-Vorschriften durch eine Elektroinstallations- firma vorschriftsmäßig zu erden.
Vor Bestellung der Einrichtungsgegenstände ist mit der örtlichen Bauleitung wegen der Spezifikation der tat- sächlich gewünschten Einrichtungen Rücksprache zu nehmen (evtl. ist eine Musterlieferungen durchzu- führen).
Entwässerungsanlage
Für die Verlegung und Bemessung der Entwässerungs- leitungen gelten die EN 12056 und DIN 1986-100, sowie die Vorschriften der zuständigen örtlichen Behörden.
Die Grundleitungen werden bauseitig in PP (KG 2000) oder PVC-Rohren (KG) unter der Bodenplatte verlegt bzw. durch die UG-Wände geführt.
Die Schmutzwasserfall-, Sammel- und Entlüftungs- leitungen sowie die Einzel- und Sammelanschlussleitungen werden in hochschallgedämmten Kunststoff- Abflussleitungen (z.B. Geberit dB 20 oder glw.) ausgeführt.
Die Regenwasser-Fall-/Sammelleitungen im Gebäude werden in Stahlrohren (z.B. ACO GM-X oder glw.) ausgeführt.
Bei der Montage sind die EN 12056 und DIN 1986-100, des weiteren sind die Montageanleitungen der Hersteller zu beachten.
DIN 4109, Schallschutz im Hochbau Beiblatt V und die örtlichen Vorschriften in allen Punkten zu beachten.
Kaltwasserleitungen
Die Haupt-Kaltwasserleitung wird im Hausanschlussraum an die örtliche Versorgungsleitung angeschlossen. Die Verteilung der Kaltwasserleitung zu den einzelnen Wohnungen erfolgt durch die Kellerräume und Steigschächte. Zur Filterung des vom Wasserwerk bereitgestellten Trinkwassers ist Druckminderer-/ Filterkombination (Rückspülfilter) vorgesehen.
Der anstehende Wasserdruck (Stadt) wurde mit
ca. 5 bar angegeben, auf Grund der Gebäudehöhe werden 2 Druckzonen vorgesehen - eine Druckerhöhungsanlage ist für die 2.Druckzone erforderlich.
Material: nichtrostendes Stahlrohr in Stangen für die Verteil- und Steigleitungen.
Mehrschichtverbundrohr für die Verteil- und Anschluss- leitungen in den Stockwerken und Wohnungen.
Die Installation ist nach den örtlichen Vorschriften, nach DIN 1988 und DIN EN 806 auszuführen.
Die Gesamtwasserhärte für den Bereich München-Fürstenried
liegt lt. vorliegender Trinkwasseranalyse ungefähr bei 16,1°dH - eine zentrale Wasserbehandlung ist vorgesehen.
Warmwasserbereitung
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über Wohnungsstationen.
Die Wohnungsstation mit Zubehör wird von der Heizungsfirma geliefert installiert, sowie heizungs-seitig hydraulisch angeschlossen bzw. komplett verrohrt.
Der sanitärseitige Anschluss (KW, WW, Z) muss vom AN-Sanitär erfolgen.
Material: nichtrostendes Stahlrohr in Stangen und Mehrschicht-Verbundrohr in Stangen und Rollen.
Darüber hinaus gilt dasselbe, wie unter Abschnitt Kaltwasserleitungen beschrieben.
Rohr- und Armaturendämmung
Sämtliche Kalt- und Warmwasserleitungen werden gemäß dem Leistungsbeschrieb zum Schutz gegen Schwitzwasser- bildung, Wärmeverluste und Schallübertragung gedämmt.
Die Abwasserleitungen werden gegen Schwitzwasser und Schallübertragung gedämmt.
Bei Wand- und Deckendurchführungen von Wasser- leitungen sind diese, mit auf das Rohrleitungsmaterial abgestimmten und zugelassenen, Rohrschotts aus Steinwolle (1000 °C beständig z.B. Conlit) zu versehen.
Bei Wand- und Deckendurchführungen von Abfluss-/Regen- wasserleitungen sind diese mit auf das Rohrleitungs- material abgestimmten und zugelassenen Brandschutz- Manschetten zu versehen.
Die entsprechenden Brandschutzsysteme (Rohrschotts, Rohrschalen etc.) sind vom AN-Sanitär, einschließlich der Dokumentation (Zulassungen, Übereinstimmungs- erklärung, Befähigungsnachweis des Erstellers, Beschilderung etc.), zu lieferen und zu montieren.
Das Verschließen der Durchbrüche erfolgt duch das jeweilige Gewerk Sanitär,Heizung und Lüftung.
Rohrbefestigungen
Sämtliche Leitungen sind mittels Rohrschellen, Aufhängungen oder Rohrträgern, lösbar, an selbsttragende Befestigungsschienen zu befestigen.
Alle Rohrbefestigungen für die Rohrleitungen sind in verzinkter Ausführung zu liefern. Die hierfür erforder- lichen Schrauben etc. müssen aus korrosionsgeschütztem Material bestehen.
Der Abstand der Befestigungen für waagrechte Leitungen ist so zu wählen, dass ein Durchbiegen der Rohrleitung mit Sicherheit vermieden wird. Für die senkrechten Leitungen sind pro Strang und Stockwerk mind. 2 Rohr- schellen zu verwenden.
Dübel-Befestigungen-Montageschienen. Alle Befestigungen von Einzelrohren sowie Unterkonstruktionen, z.B. Traversen, der Heizungs-, Sanitär-, Klima-, Lüftungs- und Elektrobranche sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu montieren.
Es dürfen nur Zugzonen taugliche Dübel von Zulassungs- zeitraum 2022 - 2026 und der Lastklassen 1,5 - 30 kN unter Einhaltung der Zulassungskriterien verwendet werden.
Die Dübel sind unter Berücksichtung der jeweiligen bau- aufsichtlichen Zulassung ingenieurmäßig zu planen. Ins- besondere sind die Bohrachs- und Randabstände sowie Bauteildicke zu beachten.
Bei reduzierten Achs- und Randabständen sind die jeweiligen Lasten zu reduzieren.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf den Abschnitt "Überwachung der Ausführung" in dem jeweiligen Zulassungsbescheid hin.
Vor Montagebeginn sind die jeweiligen Zulassungs- bescheide dem Bauleiter vorzulegen.
Zum Beispiel: Hinterschneidtechnik, Verbundtechnik sowie Spreiztechnik. Fabrikate: Fischer, Upat, Würth oder gleichwertig
In Feuchträumen wie zum Beispiel: Tiefgaragen, Stollen und Tunnel sind V4A Anker des Werkstoffes Nr 1.4401 DIN 17440 einzusetzen.
Es ist darauf zu achten, dass alle Rohrbefestigungen, insbesondere die Rohrschellen so groß bemessen sind, dass um das zu befestigende Rohr ein Moosgummistreifen von 4-6 mm Stärke gelegt werden kann und die Schelle dicht und fest schließt.
Geräuschdämmung
Die Anlage ist gemäß DIN 4109, Schallschutz im Hochbau Beiblatt V zu erstellen. Um die Übertragung von Fließ- geräuschen weitgehend zu unterbinden, ist es unbedingt erforderlich, Schallbrücken zwischen den Rohrleitungen und dem Gebäude zu unterbinden. Jede Rohrbefestigung erhält eine Einlage entsprechend der DIN 4109, die in der Breite jeweils 5 mm über die Befestigung heraus-ragen muss.
Alle Rohrleitungen erhalten eine Dämmung.
Bade- und Duschwannen werden an den Berührungs- punkten mit dem Mauerwerk mittels Isolierstreifen aus Kunststoff vom Mauerwerk getrennt.
Die Badewannen werden auf den Estrich (nicht auf den Rohfußboden) gestellt.
Elektroverdrahtung
Die elektrische Verdrahtung der einzelnen Schalt- und Regelgeräte ist nach den VDE-Vorschriften durch eine Elektroinstallationsfirma vorschriftsmäßig auszuführen. Das Auflegen der Elektroleitungen und die interne Verkabelung ist durch den AN-Sanitär auszuführen.
Von der vom AG beauftragten Elektroinstallationsfirma werden nur die Elektroleitungen, nach Angabe der Sanitärfirma und den zu erstellenden Kabelzuglisten, an die Geräte geführt, jedoch nicht aufgelegt.
Sämtliche Kabelzugpläne sind durch den AN-Sanitär
nach Auftragserteilung zu erstellen und an das Gewerk Elektro bzw. die Bauleitung dokumentiert zu übergeben.
Einschließlich Beschriften der Feldgeräte (vor Ort und in den Montageplänen).
Die vollständige und termingerechte Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage ist vom AN-Sanitär sicherzustellen.
Kalt- und Warmwassermessung
Im Technik-/Hausanschlussraum wird der Hauptwasserzähler Stadtwerke angeordnet.
Wohnungen:
Die Verbrauchsmessung aller zu den Wohnungen gehörenden Abnahmestellen erfolgt über separate Wohnungszähler für Kaltwasser auf Mietbasis (evtl. Funkzähler). Es werden nur die Passstücke in einem Kasten(Wohnungsstation) der einzelnen Wohnungen eingebaut.
Lage der Wasserzähler gem. HLS-Werkplanung.
Sämtliche Messeinrichtungen werden über die Hausver- waltung angemietet und vor Abnahme der Wohneinheiten vom Wärmedienstleister eingebaut. Das Zählerfabrikat wurde noch nicht ausgewählt und ist vor Montagebeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN
Vorbemerkungen für TGA-Leistungsverzeichnisse Die nachfolgenden Leistungen sind vom Bieter in sein Angebot einzurechnen ohne Anspruch auf separate oder zusätzliche Vergütung.
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET (s. FUW F-T3 & TG-N4_Allgemeine Vorbemerkungen, S.24 f.).
1. Vorbemerkungen
1.1 Vorbemerkung Preisbildung
Der Bieter hat sich vor der Kalkulation an Ort und Stelle über Zustand und Platzverhältnisse der Baustelle sowie der Zufahrtswege zu informieren. Die Möglichkeiten für die Aufstellung von Containern und die Belegung von Lagerflächen sind mit dem AG abzustimmen.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Der Ausschreibung liegen alle einschlägigen und aktuellen DIN-Vorschriften, VOB sowie Energiegesetze (GEG, EEG etc.) und CE-Kennzeichnungen zugrunde. Zur Vereinfachung dieses Dokuments wurde auf die Aufzählung der technischen Normen/VDI/VDE/ Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien etc. verzichtet. Soweit keine Vorschriften oder Richtlinien bestehen, sind die Anlagen nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Alle Normen und Vorschriften gelten, falls nicht anders vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassung. Der Bieter ist verpflichtet, in seinem Angebot darauf hinzuweisen, wenn die ausgeschriebenen Leistungen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder dem Stand der Technik entsprechen.
Die auszufüllenden Einheitspreise umfassen vollständige, funktionsfähige Leistungsabschnitte, einschl. liefern der Materialien, betriebsfertigem Aufstellen, Einbringen in das Gebäude, anschließen bzw. montieren sowie fachgerechte Verwahrung während der Bauphase bis hin zur Abnahme der Leistung.
Eine getrennte Ausschreibung von Rohrleitung und Formstücken erfolgt in der Regel nicht, auch nicht dimensionsabhängig. Die notwendigen Formstücke sind im Einheitspreis der Rohrleitungslänge zu berücksichtigen und somit Bestandteil des Angebotes.
Grundsätzlich sind alle erforderlichen Leistungen, Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel einzukalkulieren, die für eine betriebsbereite Erstellung und endfertige Reinigung notwendig sind.
Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nichtbestätigte Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen.
Vom LV abweichend angebotene Fabrikate und Gerätetypen sind im Angebotsschreiben deutlich und einzeln zu benennen. Sollten keine Hinweise hierzu im Angebotsschreiben vorliegen, so gelten die im LV benannten Fabrikate / Typangaben als vereinbart und verbindlich.
Im Zuge der Revisionsplanung sind alle notwendigen Zulassungen von technischen Einbauten mit einer Laufzeit von mindestens Zeitpunkt der Abnahme vorzulegen bzw. zu dokumentieren.
Alle notwendigen Maßnahmen sind kostenseitig zu berücksichtigen, insbesondere:
Erstellung und Fortschreibung der Montageplanung sowie deren Vervielfältigung
Koordinationsaufwand mit allen anderen am Bau beteiligten Fachfirmen und Planern
Teilnahme an den stattfindenden Baustellen- und Koordinationsgesprächen
Eventuell anfallende Bemusterungskosten
Vorhalten von Arbeits- und Lagerräumen, wenn der AG Räume nicht zur Verfügung stellt.
Notwendige Arbeitsbühnen/Gerüste etc. unabhängig der Montagehöhe
Notwendige Transport- und Abtransportleistungen einschließlich Einbringhilfen für technische Anlagenbauteile sowie Hilfsstoffe und Gerätschaften
Notwendige Bohrungen bis 100mm Durchmesser in Trockenbauwänden, Anzeichnen von benötigten Durchbrüchen in Mauerwerk- und Betonwänden bzw. Decken.
Maßnahmen zur Schalldämmung und Schwingungsdämmung gegen den Baukörper.
Durchführungen durch Wände und Decken sind schalltechnisch zu isolieren. Bei Durchführungen mit Brandschutzanforderungen ist die MLAR zu beachten.
Brandschutztechnisches Verschließen von technischen Einbauteilen in Decken-, Wand- und Bodendurchdringungen sowie deren zugehöriger Fotodokumentation
Herkömmliche Befestigungsmaterialien inklusive Sonderbefestigungssysteme
Dichtungs- und Verbindungsmaterialien
Betriebsstoffe wie z.B. Dosiermittel oder Pellets etc. für die Inbetriebnahme sowie ggf. Erstbefüllung gemäß GU-Vertrag
Betriebsmittel sowie Gerätschaften zur Dichtheitsprüfung, Einregulierarbeiten, Funktionsprüfung, Funktionsmessung und Inbetriebnahme
Die DIN-konforme Dichtheitsprüfung wasserführender Gewerke hat ausschließlich mittels mobiler elektronischer Druckprüfeinheit zu erfolgen (z.B. Rems Multi-Push), einschließlich automatischer Protokollierung der Prüfergebnisse sowie USB-Ausgabe der Messprotokolle
Softwarerechte für elektronische Bauteile etc.
Verlegung, Auflegen, Anklemmen der seitens Elektrofirma zur Verfügung gestellten elektrischen Zuleitung an mechanische Einbauten (z.B. Pumpen, Feldgeräte etc.) erfolgt seitens der Mechanik-Firmen, das beauftragte Elektrofachunternehmen führt die Zuleitung einschließlich Absicherung vom Verteiler gemäß Kabelzugliste aus. Inbetriebnahme der Pumpen, Feldgeräte etc. erfolgt durch Fachhandwerk Mechanik.
Schutzmassnahmen der installierten Anlagenbauteile während der Bauzeit sowie bis zur Übergabe an den Bauherrn, insbesondere auf dem Rohboden verlegte Leitungen / Trassen / Kabel etc.
Massnahmen zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen der jeweiligen Bauteile und Anlagen. Insbesondere zweimaliger Trinkwasseranalyse (1x Vor Befüllung der Anlage, 1x vor Inbetriebnahme) sowie Probeentnahme
Durchführung von Funktionsüberprüfungen sowie Inbetriebnahmen der eingebrachten Gewerke
Prüfungs- und Genehmigungsgebühren für Abnahmen (Behörde, TÜV, VDS etc.)
Anfertigung sowie Vervielfältigung der Revisionsplanung gemäß Bauherrenvorgabe
Einweisung der Technischen Anlagen an die Bauherrschaft sowie Nutzer
Zuarbeit und Erstellung von Technischen Dokumentationen hinsichtlich Betreiberunterlagen (z.B. Hygienefahrplan etc.)
Erforderliche Wartungszyklen bei vorgezogener Nutzung bis hin zur Abnahme durch den Bauherrn, sodass bei Abnahme der Wartungszyklus neu erfolgen kann.
1.2 Brandschutz Baustelle
Bei Arbeiten des AN in Hinblick auf Hitze, Feuer, Rauch usw. muss er Aufsichtspersonal unter Berücksichtigung aller Schutzbestimmungen stellen und ausrüsten.
Schweißarbeiten sind nur in gesicherter Umgebung sowie, falls erforderlich, mit lizenzierten Schweißer (Schweißprüfungen sind nach Aufforderung vorzulegen), gestattet.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer brennbares Material auf der Baustelle verwendet oder lagert - wenn auch nur für kurze Zeit - so hat er in eigener Verantwortung eine mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstete ständige Bewachung sicher zu stellen.
Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl vom AN auf der Baustelle vorzuhalten und bei den bezeichneten Arbeiten eine Feuerwache abzustellen.
1.3 Funktionsprüfung
Funktionsprüfung
Durch die Funktionsprüfung ist die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit der Anlage nachzuweisen. Sie soll zeigen, ob die einzelnen Bauelemente der Anlage funktionsgerecht eingebaut und wirksam sind.
Eine fachgerecht durchgeführte und protokollierte Funktionsprüfung der technischen Anlagen bildet zusammen mit der Errichtererklärung die Voraussetzung für die Inbetriebnahme sowie das Abnahmebegehren. Alle technischen Komponenten sind nach der gültigen Prüf-Verordnung vollumfänglich (Einzelprüfung jeder sicherheitsrelevanten Komponente) zu prüfen, stichprobenartige Prüfungen sind nicht ausreichend. Die Funktionsprüfungen sind zu protokollieren und zu unterzeichnen. Vorgenannte Prüfprotokolle sind spätestens bei Anmeldung zur Abnahme bzw. Probebetrieb der technischen Anlagen dem AG zu übergeben.
Im Rahmen der Funktionsprüfung der Gesamtanlage einschl. der MSR-Anlage, ist ein umfassender Probebetrieb durchzuführen.
Vor Prüfung der Gesamtanlage auf Funktion, sind insbesondere folgende Leistungen / Arbeiten zu erbringen:
Mechanische Gewerke:
Dichtheitsprüfungen
Probebetrieb der Gesamtanlage bei unterschiedlichen Lastbedingungen.
Einstellen der Massenströme und der Verteilung auf die vorgeschriebenen Betriebszustände
Einstellen der Drosselelemente
Einstellen der Massenströme und Verteilung auf die Systeme
Einstellen und Prüfen der Schutzeinrichtungen
Einstellen der Regelanlage
Einstellen automatischer Steuerungen
Einstellen und Prüfung der Absperrvorrichtungen
Einstellen der Drosselorgane auf die erforderlichen Betriebswerte
Einstellen der Energieversorgung auf Auslegungsbedingungen
Vorlegen der Protokolle über alle im Rahmen der Einregulierung durchgeführten Messungen
Einweisen des Betriebspersonals
Vorlegen der Bestandsunterlagen
Einrichtungen mit Zubehör auf Funktion und Beschädigung.
Absperrvorrichtungen auf Funktion
Sicherheitseinrichtungen auf Funktion
Versorgung mit den notwendigen Energien
Pumpenanlagen auf Funktion
Regelanlage auf Funktion
Automatische Steuerung auf Funktion
Schutzeinrichtungen der Antriebsmotore
Drosselorgane in den einzelnen Medien
Lieferung aller Mess- und Einstellwerte an die GA-/MSR-Anlage
1.4 Funktionsmessung
Funktionsmessung
Die Funktionsmessung soll nachweisen, dass die zugesicherten Sollwerte durch die Anlage erbracht werden. Die einzusetzenden Messverfahren und Messgeräte müssen für die jeweilige Funktionsmessung den geltenden technischen Regeln entsprechen. Die Messgeräte sind unter Berücksichtigung der Messunsicherheit auszuwählen. Nach Möglichkeit sind eich- und kalibrierfähige Geräte zu verwenden. Das Ergebnis der Funktionsmessungen ist zu protokollieren.
Folgende Funktionsmessungen sind durchzuführen:
Mechanische Gewerke:
Stromaufnahme der Pumpen-Motoren
Messung der Schleifenimpedanz der elektrischen Anlagen
Stichprobenartige Messung der Raumlufttemperatur und zugehörigen Vorlauf- u. Rücklauftemperatur
Luftmengenmessprotokolle, die nachweisen, dass die geplanten Soll-Luftmengen in den verschiedenen Räumlichkeiten erreicht werden.
Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Gewerke Heizung, Sanitär und Kälte.
Vorbemerkungen für TGA-Leistungsverzeichnisse
01.01 Sanitär
01.01
Sanitär