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LEISTUNGSUMFANG LEISTUNGSUMFANG
Die anzubietenden Leistungen umfassen das
TEIL-GU-PAKET 03 - Innenausbau 1
bestehend aus
- Zargen und Türen (Holz- & Stahltüren)
- Stahl-Glas-Türen
- Trockenbaudecken
- Trockenbauwände
- OP-Wandbekleidungen
- OP-Schiebetüren und Schiebetüren
- Estricharbeiten
- Doppelboden
- PVC-Bodenbeläge/Parkettarbeiten
- Fliesenarbeiten (Verkehrswege)
für das folgende Gebäude am
Neubau Zentralklinikum Diepholz
Campus Zentralklinikum Landkreis Diepholz Twistringen
Borwede 100
27239 Twistringen
ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG
Standort:
Der Ausgangspunkt zur Planung eines neuen Zentralklinikums ging auf die Erkenntnis zurück, dass die im Landkreis Diepholz bestehenden 3 somatischen Krankenhausstandorte (Bassum, Diepholz und Sulingen) auf Dauer nicht in der derzeitigen Form betrieben werden können.
Der ausgewählte Standort für den geplanten Neubau des Zentralklinikums Diepholz Twistringen liegt unmittelbar südlich der Stadt Twistringen, zwischen den Ortsteilen Mörsen und Borwede. Das Planungsgebiet gliedert sich in die umgebenden Agrarflächen ein. Das etwa 9ha große, parallelogrammförmige Grundstück wird nordwestlich von der B51 (Lindenstraße) begrenzt. Südöstlich und südwestlich wird es von kleineren Straßen, die primär landwirtschaftlich genutzt werden, umgeben. Nordöstlich des Planungsgebiets ist der Übergang zum Nachbargrundstück nicht baulich begrenzt. In diese Richtung sind potenzielle Erweiterungen des Klinikareals zukünftig vorstellbar.
Städtebauliche Konzeption:
Die städtebauliche Konzeption sieht im ersten Bauabschnitt drei primäre Baukörper vor, die zukünftig durch zusätzliche Gebäude ergänzt werden können.
Der 1.Bauabschnitt soll daher in der bisher unbebauten Struktur eine Ordnung vorgeben und den Klinikbaukörper, der sich im südöstlichen Grundstücksareal befindet, in der Adressbildung und Zuwegung unterstützen. Ergänzt wird das Hauptgebäude durch das Servicegebäude, in das Logistik-, Technik- und Verwaltungsnutzungen ausgegliedert werden. Angeschlossen an das Servicegebäude ist der Wirtschaftshof. Durch die Lage des Wirtschaftshofes auf der Nordseite des Servicegebäudes sind die zwangsläufig mit einem Wirtschaftshof einhergehenden Emissionen vom Hauptklinikum und dem Vorplatz abgeschirmt.
Die Hauptverkehrsströme Logistik-, Besucher-, Patienten- sowie Mitarbeiterverkehr werden möglichst früh entflechtet. Das Park- haus ist entsprechend westlich dem Servicegebäude im vorderen
Grundstücksteil in der Nähe der Hauptzufahrt vorgelagert.
Südlich der Hauptzufahrt verbleibt durch diese städtebauliche Anordnung eine großzügige Fläche, die für zukünftige Bauabschnitte flexibel genutzt werden kann. Die freiraumplanerische Grundidee wird durch die Ergänzung zusätzlicher Baukörper weiter ausgeprägt, so dass ein adress- und identitätsstiftender Vorplatz vor dem Klinikhauptgebäude ausgebildet wird. Dieser Vorplatz bietet eine hohe Aufenthaltsqualität und wird nicht durch PKW-Verkehr beeinträchtigt.
Durch die gewählte städtebauliche Körnung bleibt das Hauptgebäude eindeutig der prominenteste Baukörper des Campusareals, der sich auch in der Gebäudehöhe von den ergänzenden Bauten ab-
setzt.
Projektbeschreibung Klinikgebäude (Hauptgebäude):
Die gewählte Typologie für das Zentralklinikum ist ein flacherer Hauptbaukörper, der sich harmonisch in die Weite Umgebung ein- fügt. Das klar definierte, längsrechteckige Volumen zeigt sich zum Klinikplatz hin als nur dreigeschossiger Bau, der den menschlichen Maßstab aufnimmt und sich wie selbstverständlich mit der umgebenden Landschaft verzahnt.
Der in seiner äußeren Form zunächst strenge Baukörper wird in seiner inneren Konzeption und durch die abwechslungsreichen Ein- schnitte von Höfen aufgelockert und an die spezifische Nutzung angepasst.
Durch die Positionierung des Baukörpers im hinteren Grundstücks- teil kann eine großzügige und flach ansteigende, somit für Fußgänger auch barrierefreie, Haupterschließung geschaffen werden.
Gleichzeitig liegt der Klinikbaukörper erhöht auf dem Grundstück. Mit nur einem vollständig untergeschossigen Geschoss kann der Aushub deutlich verringert werden.
Hervorstehendes Merkmal ist neben der flachen Gebäudekubatur auch der parkähnliche, weitläufige Garten im Zentrum des oberen Gebäudeteils, der ein besonderes, zusätzliches Angebot für Patienten, Besucher und Personal zum Verweilen bietet.
Der Baukörper des Klinikgebäudes wird optisch in einen zweigeschossigen Sockelbau (SG – EG) und einen in Ringstruktur organisierten Pflegeaufsatz (O1-O2) gegliedert.
Im Sockel werden die Untersuchungs- und Behandlungsfunktionen so- wie die Servicebereiche gebündelt, während im Aufsatz die Pflege untergebracht wird.
Im Sockel werden großflächige, flexibel bespielbare Flächen geschaffen, die optimal an den Anforderungen des Betriebs orientiert werden können, während in den Pflegeaufsätzen ein attraktives Umfeld für die Patienten um einen hochwertig gestalteten, großzügigen Dachgarten geschaffen wird.
Über eine starke, zweispurig ausgeprägte Nord-Süd Magistrale wird das Gebäude in der Längsrichtung von der zentralen Eingangshalle aus erschlossen. Über eine prominent ausgebildete Freitreppe in der Eingangshalle entsteht eine enge Verbindung vom Haupteingang zum Sockelgeschoss. Zentrale Besucheraufzüge, die ausschließlich dieser Verbindung dienen, stellen diese Anbindung auch barrierefrei sicher. Die zwei vertikalen Bettenknoten mit jeweils drei Aufzügen befinden sich der Struktur der Pflegestationen entsprechend im nördlichen und südlichen Teil der Magistrale. Durch die Ausbildung der Aufzüge als Durchlader wird auf einer Seite eine Besucherzone und auf der anderen Seite eine Betten- und Logistikzone vor den Aufzügen geschaffen.
Das Zentralklinikum teilt sich auf fünf Geschosse auf. Haupteingangsebene für Patienten und Besucher ist das Erdgeschoss. Hier sind Serviceeinrichtungen, aber auch die Entbindung sowie zwei Pflegestationen verortet.
Die Notaufnahme bildet das Herzstück des Sockelgeschosses, das somit eine zweite Zugangsebene darstellt. Dies wird durch die funktionale Gestaltung der Topographie und Zuwegung ermöglicht. Um die Notaufnahme herum gliedern sich die primären Diagnostikbereiche, die Intensivstation sowie als zweite Kernfunktion der Zentral-OP mit benachbarter AEMP.
Im Untergeschoss sind primär Technik- und Logistiknutzungen sowie Werkstätten und Großküche verortet. Auf dieser Ebene wird auch die Anbindung an das Servicegebäude hergestellt.
In den beiden oberen Geschossen sind in einer Ringstruktur um den zentralen Patientengarten herum insgesamt acht Pflegestationen verortet.
In der nordwestlichen Gebäudeecke ist oberhalb der Dachfläche ein Helikopterlandeplatz verortet, um Notfallpatienten kurzwegig ins Sockelgeschoss (Schockraum / ZOP) transportieren zu können.
Projektbeschreibung Servicegebäude:
Das Servicegebäude erstreckt sich über vier Geschosse. Im Untergeschoss wird die Anbindung an das Hauptgebäude sichergestellt. Zwei redundante Durchladeraufzüge bringen an dieser Stelle die
Waren aus dem Sockelgeschoss, in dem der Wirtschaftshof liegt, in das Untergeschoss zur Verbringung in das Hauptgebäude.
In der Schnittstelle zum Verbindungsgang sind Übergabeflächen für die Logistik und ergänzende Lagerfunktionen verortet.
Im Sockelgeschoss liegt der Wirtschaftshof, über den die Ver- und Entsorgung des Klinikums abgewickelt wird. Entsprechend liegen in unmittelbarer Nähe die primären Logistikbereiche mit Palettenlager und Kommissionierzone sowie die zentralen Entsorgungsräume.
Der südliche Teil des Sockelgeschosses beinhaltet einen Teil des Parkhauses, bzw. der Garage. Dieser Bereich ist für Servicemitarbeiter sowie für Bestattungswagen reserviert.
In den Geschossen EG und O1 sind im nördlichen Gebäudeteil über den Logistikfunktionen Technikzentralen verortet.
Im südlichen Gebäudeteil liegen auf diesen beiden Geschossen Verwaltungsbereiche. In diesem separaten Gebäudeflügel sind flexible Verwaltungszonen in Form von Kombibüros angeordnet. Im Geschoss O1 sind zusätzlich zu Konferenzräumen und Einzelbüros Bereitschaftsdienstzimmer sowie Betriebsarzt verortet.
Der Eingang ist in der südwestlichen Gebäudeecke Richtung Vorplatz orientiert und kurzwegig vom Hauptgebäude zu erreichen.
Projektbeschreibung Parkhaus:
Das Parkhaus ist als Split-Level geplant. Insgesamt werden etwa 490 Stellplätze auf acht Ebenen verortet. Auf Sockelgeschossniveau kann eine höhere Durchfahrtshöhe von etwa 3,00m gewährleistet werden, so dass Servicefahrzeuge aus dem Bereich des Wirtschaftshofs auf dieser Ebene geparkt werden können.
An den Stirnseiten ist je ein Aufzugs- und Treppenhauskern geplant. Der Hauptein- bzw. -ausgang für Fußgänger des Parkhauses befindet sich auf der Südseite in Richtung Vorplatz, was die Wegelänge zum Klinikgebäude und zum Servicegebäude möglichst kurz hält.
Baufeld / Baustelleneinrichtung:
Neben den vorgenannten Randbedingungen ist zu beachten, dass die Zufahrt auf das Baufeld von der B51, über 2 bis zum Baustart vorhandene Zufahrten erfolgen wird.
Dabei liegt die eine Zufahrt etwa mittig der Grundstücksbreite und dient vorwiegend der Zuwegung zum Klinikum und den zentralen Baustellencontainern, Fahrzeugabstellflächen sowie Anlieferungs- und Lagerflächen.
Die zweite Zufahrt an der nördlichen Ecke des Grundstücks dient ebenfalls der Andienung des Klinikums, aber auch für das Servicegebäude und das Parkhaus.
Das Baugrundstück wird umlaufend mit einem Bauzaun abgesichert mit entsprechenden Toren an beiden Zufahrten. Die Ausfahrt erfolgt an beiden Stellen über eine gesonderten Straßen-Bypass mit Reifenwaschanlage.
Die für die Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen sind konkret im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt und zu beachten.
Bauablauf:
Aufgrund der längeren Bauzeit und der damit verbundenen Abhängigkeiten wird der Neubau des Zentralklinikums als erstes begonnen. Der Baubeginn von Servicegebäude und Parkhaus folgt dann etwa 1,5 Jahre später. Die Fertigstellung aller 3 Bauwerke erfolgt aber zusammen.
LEISTUNGSUMFANG
A. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) A. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
- ALLGEMEIN -
Diese ZTV gelten übergreifend für alle Titel des gesamten Leistungsverzeichnisses. Sie werden ggf. durch die ZTV einzelner Fachlose, soweit vorhanden, spezifiziert.
1.1 ALLGEMEINE HINWEISE
1.1.1 Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. (DIN 18299)
1.1.2 Die angegebenen Abmessungen im LV beziehen sich grundsätzlich auf Rohbaumaße, Richtmaße, Rastermaße bzw. Elementmaße.
1.1.3 Sämtliche Maßangaben sind Circamaße und vom AN vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich an Ort und Stelle zu prüfen.
Bei Unstimmigkeiten ist umgehend die AG-Bauleitung zu informieren. Andernfalls haftet der AN für die aus der Unterlassung ggf. entstehenden Folgen.
1.1.4 Alle in den Positionen aufgeführten Mengenangaben verstehen sich als Angabe der Gesamtmenge. Bei der Ausführung ist von mehreren Teil- und Einzelmengen in verschiedenen Abschnitten des Baukörpers auszugehen.
1.1.5 Sofern in den Positionen nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle angebotenen Materialien und Arbeiten als komplette und gebrauchsfertige Leistung, d. h. inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Werkstoffen, dem Vorhalten von Geräten, Gerüsten nicht höher als 2 m und sonstiger Hilfsmittel.
1.1.6 Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen.
1.1.7 Die Ausführung der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien der verwendeten Produkte und Materialien und dem Stand der Technik. Die daraus ggf. resultierenden Aufwendungen für die gebrauchsfertige Leistung sind in die zu den Leistung gehörenden EP einzurechnen.
1.1.8 Bei Systemaufbauten dürfen nur Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
1.1.9 Die Bauleitung hat das Recht, von der vereinbarten Beschaffenheit abweichende Baustoffe zurückzuweisen und/ oder Materialprüfungen durch die zuständige Prüfstelle zu verlangen.
Alle diesbezüglichen Prüfkosten gehen zu Lasten des Unternehmers. Die Ergebnisse sind für beide bindend, entbinden den AN jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Standsicherheit.
1.1.10 In Innenräumen dürfen nach der Inbetriebnahme keine physikalischen, chemischen oder mikrobiologischen Luft- und Materialzustände auftreten, die gesundheitsschädlich sind.
1.1.11 Von den verwendeten Baustoffen dürfen keine Emissionen ausgehen, die nach dem Einbau in den Innenräumen zu unzulässigen Konzentrationen führen.
Maßgebend für die Begrenzung solcher Konzentrationen sind die nach der aktuellen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definierte Arbeitsplatzgrenzwert (AGW).
Der Bieter akzeptiert diese Anforderungen und gewährleistet, dass die von ihm angebotenen Produkte die geforderten Werte als vereinbarte Beschaffenheit besitzen und die Grenzwerte nicht überschritten werden.
1.1.12 Die Leistung des AN steht in direktem Zusammenhang mit anderen Gewerken.
Der AN hat seinen Montageablauf mit diesen Gewerken und den Haustechnikgewerken zu koordinieren. Nach Einbau von etwaig erforderlichen Unterkonstruktionen muss anderen Gewerken die Gelegenheit gegeben werden, etwaige erforderliche Leistungen auszuführen.
1.1.13 Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich, und seine Mitarbeiter in den auf der Baustelle bei der Bauleitung ausliegenden SIGE-Plan (Sicherheits- u. Gesundheitsschutzplan) einweisen zu lassen und vor Arbeitsaufnahme etwaige Gefährdungsanalysen seiner Leistungen an den Koordinator schriftlich (mindestens 2 Wochen vorher) bekanntzugeben.
Der AN hat sich die Einweisung in den SiGe-Plan bestätigen zu lassen.
1.1.14 Der Auftragnehmer hat die Baustelle so einzurichten und zu betreiben, dass entsprechend den Regeln der Technik nur geräuscharme Baumaschinen verwendet und diese nach lärmschutztechnischen Gesichtspunkten eingesetzt werden.
Die AVV Baulärm ist einzuhalten.
Er ist verpflichtet, ständig auf seine Arbeitnehmer und Nachunternehmer einzuwirken, dass nicht mehr Baulärm erzeugt wird, als nach Lage der Situation erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die sich aus der Nichteinhaltung d. Lärmschutzvorschriften ergeben.
1.1.15 Vor Materialbestellung und/bzw. Anfertigung u. Herstellung seiner Leistungen hat der AN vor Ort ein eigenverantwortliches Aufmaß zu nehmen und dieses in Bezug auf Abweichungen mit den Planvorgaben zu prüfen.
Bei Abweichungen, die die Toleranzen der DIN 18202 überschreiten oder die Planvorgaben über- oder unterschreiten, ist umgehend die Bauleitung des AG zu informieren.
Fordert der AG, dass die Leistungen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmass unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
1.1.16 Dem AN werden die erforderlichen Planunterlagen vom Bauherrn bzw. Planer generell nur digital als pdf-Datei übergeben. Der Aufwand für die entsprechende Vervielfältigung und Verteilung der Arbeitspläne ist in den Angebotspreis zu kalkulieren.
1.1.17 Alle Rückbaumaßnahmen sind erst auf besondere Anweisung der Bauleitung des AG bzw. mit deren Rücksprache vorzunehmen.
1.1.18 Teilweise werden im LV folgende übliche bauspezifische
Abkürzungen benutzt:
Als Beispiel:
GK - Gipskarton
MWK - Mauerwerk
STB - Stahlbeton
1.1.19 Der AN ist verpflichtet, die Güteeigenschaften der Stoffe und Bauteile sowie der eigenen Leistung sorgfältig zu prüfen, ob die vertraglichen Anforderungen erfüllt wurden.
Der AN hat die Güteeigenschaften der einzubauenden Stoffe durch Vorlegen von Prüfzeugnissen und Verwendungsnachweisen, sowie exemplarischen Lieferscheinen mit zugehörigen Übereinstimmungserklärungen nachzuweisen. Die Nachweise sind dem AG sortiert und geheftet zu übergeben. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.
1.1.20 Für alle zur Verwendung kommenden Baustoffe u. Böden sind dem AG auf Verlangen u. vor der Anlieferung Proben vorzulegen und Gütenachweise beizubringen. Alle gestalterisch relevanten, sichtbaren Bauteile sind dem AG zur Bemusterung und Freigabe vorzulegen (siehe auch vorherige Ausführungen zur Bemusterung). Der AG kann verlangen, dass eine Bemusterung vor Ort erfolgt, wenn dies zur Beurteilung wichtig ist.
1.1.21 Die dem Leistungsverzeichnis beiliegenden Pläne werden Bestandteil des Bauvertrages.
1.2 NEBENLEISTUNGEN
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der jeweils für die ausführenden Arbeiten gültigen DIN-Vorschriften die folgenden Leistungen als mit den EP abgegolten:
1.2.1 Der geprüfte statische Nachweis für die Lastabtragung, Montagezustände und sonstige statische Gegebenheiten, der im Zusammenhang mit den vom AN eingesetzten Geräten, Hilfsmittel und Personal steht, soweit dieses nach Abstimmung mit dem Statiker erforderlich ist.
1.2.2 Der Bieter/AN hat sämtliche erforderliche Leistungen und Nebenleistungen in die EP der jeweiligen Position einzurechnen, soweit diese nicht aufgrund von DIN-Vorschriften als besondere Leistungen zusätzlich abgerechnet werden können.
Insbesondere sind die folgenden Leistungen zu berücksichtigen, sofern sie nicht als gesonderte Positionen in dem Leistungsverzeichnis aufgeführt sind:
- Erforderliche Logistik inkl. Transport u. Geräte wie z.B. Mobilkran etc. sowie Belieferung der Baustelle, Entladen und der Verteilung zum jeweiligen Einbauort.
- Vermessungstechnische Arbeiten für die eigenen Leistungen von vorhandenen und anschließenden Bauteilen, sofern nicht in gesonderten Positionen aufgeführt.
- Fachgerechte Montage inkl. der erforderlichen Montagematerialien, Montagehilfsmittel wie Werk- und Hebezeuge, sowie Gerüststellungen.
- Montage- und Zwischenbauzustände der eigenen Leistung, z.B. auch, wenn sich Bauabläufe aus fachlichen Gründen ändern.
1.2.5 Die Arbeitsplätze sind täglich zu reinigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. darüber hinaus nach erster Anforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen.
Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen.
1.3 OPERATIVE REGELUNG
1.3.1 Feuerwehrzufahrten und Wendeplätze, sowie alle Zufahrten für Rettungswagen und die Ver- und Entsorgung der Haupteinrichtung sind zu jeder Zeit freizuhalten.
1.4 BAULOGISTIKHANDBUCH
Das Baulogistikhandbuch ist Vertragsbestandteil.
1.5 NORMEN UND RICHTLINIEN
Es gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen und Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik, sowie die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die für die vorgesehenen Konstruktionen, deren Materialien u. ihrer Verarbeitung und Montage anwendbar sind.
Insbesondere wird auf folgende Vorschriften hingewiesen (ohne Rangfolge):
Eurocode 1 Einwirkungen
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen an
Arbeitsplätze und Verkehrswege
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art
DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und
Bauarten zu ihrem Brandverhalten
DIN EN 12811-1 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke
Aktuelle VOB Aktuelle Landesbauordnung Anforderungen der Baugenehmigung Baustellenverordnung Anforderungen für die Zustimmung im Einzelfall für Sonderkonstruktionen Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien Sicherheitsvorschriften der BG UVV - Unfallverhütungsvorschriften AEB - Abfallentsorgungsbestimmungen Vorschriften der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger Vorschriften des VDE Vorschriften des VDS MVV TB / VV TB Niedersachsen in der jeweils gültigen Fassung WHG - Wasserhaushaltsgesetz (Anforderung an das Einleiten von Abwasser) Herstellervorschriften der verwendeten Produkte
A. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
B. HINWEIS "Öffnungszeiten Baustelle" B. HINWEIS "Öffnungszeiten Baustelle"
Die Baustelle ist zugänglich Montag–Freitag 06:00–20:00 Uhr und Samstag 06:00–16:00 Uhr. Abweichende Zeiten bedürfen eines schriftlichen Antrags beim LOG mindestens 5 Werktage vor dem beabsichtigten Einsatz (Formular Anlage 09 des LHB). Die durch verlängerte Öffnungszeiten entstehenden Mehrkosten des Logistikdienstleisters gehen zu Lasten des AN-Gewerks.
B. HINWEIS "Öffnungszeiten Baustelle"
C. HINWEIS "Bauausführung" C. HINWEIS "Bauausführung"
1.1 Verantwortlicher Fachbauleiter
1.1.1 Der vom AN zu stellende Fachbauleiter ist vor Beginn der Arbeiten namentlich und schriftlich zu benennen. Das gleiche gilt für den Polier/Vorarbeiter. Einer dieser Verantwortlichen muss während der Arbeits- zeit ständig auf der Baustelle erreichbar sein.
1.2 Sauberkeit / Schuttbeseitigung
1.2.1 Die Beseitigung von Schutt, Verpackungsmaterial und sonstigen Verunreinigungen im Gebäude und / oder Baufeld hat durch den AN ständig zu erfolgen, spätestens jedoch nach Aufforderung durch die Bauleitung.
1.2.2 Sollte der AN dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der AG berechtigt, Dritte (im Auftrage der Bauleitung) mit der Reinigung und Schuttbeseitigung zu beauftragen. Sämtliche damit verbundene Kosten werden an den Verursacher weiterbelastet.
1.3 Arbeitsschutzmaßnahmen
1.3.1 Die Absicherung und Einhaltung des Arbeitsschutzes ist Sache des AN. Es gelten die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und die Vorschriften des Bundeslandes.
1.4 Bautagebücher / Bautenstandsberichte
1.4.1 Die Vorgaben gemäß WBVBs sind zu beachten.
1.4.2 Die Bautagebücher / Bautenstandsberichte gelten als Nachweis über die Nutzung der Baustelleneinrichtung etc. Bei Nichtabgabe ist die Bauleitung berechtigt, abzuleitende Abrechnungssätze nach eigenem Ermessen festzulegen.
1.5 Koordinationsbesprechungen
1.5.1 Es ist geplant, während der Errichtung vor Ort wöchent- liche Koordinationsbesprechungen mit dem AN durchzufüh- ren. Der Auftragnehmer hat hierzu auf Anforderung den Projektleiter bzw. dessen kompetenten Vertreter zu ent- senden. Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbe- sprechungen, die der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter regelmäßig durchführt, einen der deutschen Sprache in Wort und Schrift fähigen und geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
1.5.2 Kosten für die Teilnahmen an den regelmäßigen Besprech- ungen werden nicht gesondert vergütet.
1.5.3 Das Ergebnis dieser Besprechungen wird in Protokollen durch den Auftraggeber festgehalten. Einsprüche gegen das Protokoll sind schriftlich geltend zu machen. Der Nicht- erhalt des Protokolls ist ebenso schriftlich anzuzeigen. Sind innerhalb der genannten Frist von 2 Tagen keine Einsprüche erhoben, gilt der Protokollinhalt als einver- nehmlich verabschiedet.
1.6 Freistellung des AG und Beweislast bei Schäden
1.6.1 Der AN hat den AG von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte mit Erfolg gegen den AG geltend machen und auf Mängel oder Fehler des Bauwerks zurückzuführen sind.
1.7 Aufmaß und Rechnungslegung
1.7.1 Das Aufmaß ist durch den Auftragnehmer übersichtlich nach Positionen des Angebotes vor Ort, ggf. gemeinsam mit einem Beauftragten des Auftraggebers, durchzuführen.
1.7.2 Aufgrund der Landesförderung ist der Auftraggeber verpflichtet, Kosten bzw. die Abrechnung des Gebäudes zum Nachweis nach DIN 276 zu führen. Sofern nicht bereits in den Positionen unterschieden, ist das Aufmaß je Bauteil- ebene nach DIN 276 zu gliedern und kenntlich zu machen, um einen Verwendungsnachweis führen zu können.
1.8 Angebotspreise
1.8.1 Bei Nachtragsangeboten, welche durch während der Bauzeit aufgetretene Planungsänderungen erforderlich werden, hat der Auftragnehmer die neu anzubietenden Leistungen auf der Basis des Hauptangebotes zu kalkulieren. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, in allen Streitfällen die Kalkulation seiner Materialpreise und Lohnkosten des Hauptangebotes offenzulegen.
C. HINWEIS "Bauausführung"
D. ANGABEN & HINWEISE ZUR KALKULATION D. ANGABEN & HINWEISE ZUR KALKULATION
Folgende Punkte sind zu beachten und in die Einheitspreise des Angebots einzukalkulieren:
1.1 Allgemeines
1.1.1 Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen.
1.1.2 Die logistische Abwicklung innerhalb der vorgegebenen Termine, obliegt dem AN und ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
1.2 Zufahrt
1.2.1 Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt gemäß Baustelleneinrichtungsplan über 2 Zufahrten von der B51, wobei die Hauptzufahrt etwa mittig der Grundstücksbreite liegt und vorwiegend der Zuwegung zum Klinikum und den zentralen Baustellencontainern, Fahrzeugabstellflächen sowie Anlieferungs- und Lagerflächen dient.
Die zweite Zufahrt an der nördlichen Ecke des Grundstücks dient ebenfalls der Andienung des Klinikums, aber auch für das Servicegebäude und das Parkhaus. Diese steht erst zeitversetzt zur Verfügung.
1.2.2 Das Baugrundstück wird umlaufend mit einem Bauzaun abgesichert mit entsprechenden Toren an beiden Zufahrten.
1.3 Baustelleneinrichtung/Baustelleneinrichtungsflächen
1.3.1 Für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten sind die notwendigen Aufwendungen zur Einrichtung, Vorhaltung und Räumung der Baustelle, einschließlich z.B. Betriebsstoffe, Maschinen, Werkzeuge, sowie Sicherungseinrichtungen in die Einheitspreise mit einzurechnen, sofern hierfür keine eigenen Positionen vorgesehen sind.
1.3.2 Die allgemeinen Baustelleneinrichtungsflächen sind bei Ausführungsbeginn bereits örtlich erstellt und stehen gemäß beiliegendem Baustellenplan zur Verfügung. Die Koordinierung zur Nutzung der Flächen, Container etc. erfolgt durch den AN Baustellenlogistik.
1.4 Reinigen von öffentlichen Verkehrsflächen
1.4.1 Verschmutzungen auf der Bundesstraße B51 sind zu vermeiden und ggf. eigenverantwortlich und ggf. in mehrmals täglich durchzuführenden Durchgängen zu reinigen.
Staubemissionen sind durch geeignete Maßnahmen, wie Besprühen der Fahrwege mit Wasser, zu vermeiden. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, sofern hierfür keine eigenen Positionen vorgesehen sind.
1.5 Verkehrswege / Rettungswege
1.5.1 Der Zugang zur Baustelle ist nur auf den vorgeschriebenen Wegen zulässig (Kontrolle durch AN Baustellenlogistik).
1.5.2 Die Arbeitsabläufe sind so zu organisieren und durchzu- führen, dass Rettungs- und Fluchtwege jederzeit unein- geschränkt zur Verfügung stehen und in Treppenhäusern sowie Eingangsbereichen keine Baumaterialien, Werkzeuge etc. gelagert werden.
1.5.3 Notwendige Sperrungen von Versorgungs- und Rettungswegen für spezielle Transport- und Montagearbeiten sind nur nach vorheriger Absprache mit der Objektüberwachung des AG und in Abstimmung mit der Bauleitung des AN Baustellenlogistik möglich.
1.5.4 Der Einsatz von Kränen darf nur in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG erfolgen.
1.6 Anlieferung / Materialtransport
1.6.1 Nach Passieren der Baustelleneinfahrt mit Schrankenanlage. Alle Lieferfahrzeuge sind umgehend zu entladen und unmittelbar nach dem Entladevorgang wieder vom Gelände zu fahren. Die Koordination der Material- und Werkzeuglieferungen obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer (AN), immer jedoch nach vorheriger Anmeldung beim AN Baustellenlogistik.
1.6.2 Materiallieferungen sind stets an die eigene Adresse zu richten. Eine Haftung für angelieferte Materialien wird weder vom Bauherrn noch von der Objektüberwachung des AG übernommen.
1.6.3 Die Erläuterung von Zufahrts- und Ausfahrtsregeln für das Baugelände erfolgt vor Beginn der Ausführung, eine Aufstellung einer Namensliste aller am Bau beteiligten Arbeitnehmer des AN ist zu übergeben. Für Privat-Pkw und Firmenfahrzeuge wird ein Parkplatz-Areal im angrenzenden Bereich der Baucontainer-Aufstellflächen zur Verfügung gestellt.
Aus Sicherheitsgründen besteht auf den Seitenstreifen der B51 für Fahrzeuge grundsätzlich ein Halte- und Parkverbot. Dort widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne weitere Ankündigung zu Lasten des jeweiligen AN kostenpflichtig umgesetzt.
1.6.4 Im Bereich der gesperrten Flächen und der BE ist das Parken untersagt.
1.6.5 Das Anliefern von Materialien ist sukzessive mit dem Bauablauf zu disponieren. Für die Lagerung sind die im BE-Plan vorgesehenen Lagerflächen zu nutzen, stets in Abstimmung mit der Bauleitung des AN Baustellenlogistik. Eine Lagerung von Materialien im Gebäude ist nur begrenzt und ebenfalls in Abstimmung mit der Bauleitung möglich.
1.7 Baufreiheit
1.7.1 Voraussichtlich werden zu Beginn der Innenausbauarbeiten zeitgleich noch Arbeiten durch Fremdfirmen (z.B. Rohbau, Dachabdichtung, Dachbegrünung, Fassadenarbeiten usw.) ausgeführt. Eine Behinderung durch das Vorhandensein bauseitiger Arbeiten kann nicht abgeleitet werden. Bei einer möglichen Behinderung vermittelt die Objektüberwachung zwischen den einzelnen Gewerken.
1.7.2 Ausführung Innenausbau
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die Innenausbauarbeiten zeitgleich mit Fassaden- und Rohbauarbeiten stattfinden.
Ein gesonderter Vergütungsanspruch für diesen logistischen Mehraufwand besteht nicht; die Kosten sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen
1.8 Hinweis Kalkulation Türen
Die in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Türelemente (Holz-, Stahl-, Stahl-Glas- sowie Schiebe- und OP-Schiebetüren) sind in den Positionen als komplette Elemente einschließlich Zarge, Türblätter, Beschläge, Durchblickfenster, Handlaufwerke und inkl. aller Befestigungselemente zu kalkulieren und anzubieten.
Die Automatiktürantriebe sind in einer separaten Positionen zu kalkulieren.
Die Unterkonstruktionen aller Türen sind im Titel Trockenbau einzukalkulieren.
Die entsprechenden Spezifikationen sind in den Positionen aufgeführt.
D. ANGABEN & HINWEISE ZUR KALKULATION
D.1 BAUSTELLENLOGISTIK D.1 BAUSTELLENLOGISTIK
Für die gesamte Dauer der Baumaßnahme ist ein gesonderter Auftragnehmer Baustellenlogistik beauftragt. Alle am Bau beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, die Regelungen des Logistikhandbuches sowie die Vorgaben des AN Baustellenlogistik zu beachten und einzuhalten.
Der AN Baustellenlogistik führt mit jedem Gewerk vor Ausführungsbeginn ein gewerkespezifisches Einweisungsgespräch durch, in dem folgende Themen verbindlich erläutert werden:
Flächenmanagement und Lagerung Zugangskontrolle und Baustellenausweise Materialanlieferungen und Avisierungspflicht Entsorgungslogistik und Abfalltrennung Bauwasser und Baustrom Nutzung von Baugeräten (Teleskopstapler, Aufzüge)
Die Teilnahme an diesem Einweisungsgespräch ist für den AN und alle eingesetzten Nachunternehmer verpflichtend. Das Protokoll des Einweisungsgesprächs wird durch den AN Baustellenlogistik angefertigt und über die Projekt- plattform an die Objektüberwachung und den AG übermittelt.
Kosten für die Mitwirkung an dem Einweisungsgespräch sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
D.1.1 Avisierungspflicht / Materialanlieferungen
Jegliche Anlieferungen sind über das Online-Avisierungs- programm Xitavis (zueblin.app.xitavis.com) mindestens 2 Arbeitstage vor Lieferung anzumelden. Die Genehmigung durch den LOG erfolgt mindestens 24 Stunden vor dem Transport. Für jede Anlieferung wird ein Avisierungs- schein mit folgenden Pflichtangaben ausgestellt:
Baustelle Datum und Uhrzeit Zeitfenster Zufahrt Entladestelle
Anlieferungen ohne gültigen Avisierungsschein können vom AN Baustellenlogistik abgewiesen werden. Daraus entstehende Kosten, Verzögerungen und Behinderungen gehen ausschließlich zu Lasten des AN GU3. Hieraus resultierende Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Mehrvergütung sind ausgeschlossen.
Die beauftragten Unternehmen und bei Inanspruchnahme auch deren Nachunternehmer erhalten Zugriff auf die Avisierungssoftware und sind während ihrer gesamten Ausführungszeit zur Nutzung des Programms verpflichtet. Alle Prozessbeteiligten in der Lieferkette von Material und Geräten sowie für die Abholung von Restmaterial und Baustellenabfällen sind in der Software zu erfassen.
Sonderlieferungen (Schwerlast, Übergrößen etc.) sind mindestens 7 Arbeitstage vor Lieferung anzumelden. Bei Schwertransporten ist eine Vorlaufzeit von mindestens 6 Wochen einzuplanen. Der AN-Gewerk erarbeitet für den Einzelfall eine Lösung in Abstimmung mit dem LOG; behördliche Genehmigungen, Verkehrssicherung und bauliche Vorleistungen gehen zu Lasten des AN-Gewerks.
D.1.2 Logistikverantwortlicher - Schulungen
Der AN benennt spätestens 5 Werktage nach Auftragserteilung einen Logistikverantwortlichen namentlich gegenüber dem AN Baustellenlogistik. Dieser ist als alleiniger Ansprechpartner für alle Materialversorgungs- und Entsorgungsabstimmungen zu benennen und in die Nutzung der Avisierungssoftware einzuweisen.
Gleiches gilt für alle eingesetzten Nachunternehmer. Die entsprechenden Namen und Kontaktdaten sind dem AN Baustellenlogistik und der Objektüberwachung schriftlich mitzuteilen.
Änderungen sind unverzüglich bekanntzugeben.
Für die Kalkulation ist hinsichtlich der Schulungen von einer Anzahl von bis zu 20 Schulungen auszugehen, ggf. mehrere Unternehmen gemeinsam. Kosten für die Schulungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
D.1.3 Containerregelung - Containerverbot
Aufgrund der nur in begrenztem Umfang auf dem Baufeld zur Verfügung stehenden BE-/Containeraufstellflächen ist den am Bau beteiligten Firmen die Aufstellung eigener Container im Bereich der vorgesehenen Flächen grundsätzlich untersagt.
Sämtliche Container (Büros, Tagesunterkünfte, Material- lagerung) werden durch den AN Baustellenlogistik gestellt; deren Lieferung, Aufstellung, Vorhaltung und Räumung erfolgt durch den AN Baustellenlogistik.
Die Containernutzung ist für den AN-Gewerk grundsätzlich kostenfrei. Der AG behält eine Kaution ein, die nach ordentlicher Containerrückgabe gemäß Übergabeprotokoll zurückgezahlt wird. Festgestellte Schäden am Container gehen zu Lasten des AN-Gewerks.
Zusatzausstattung (Lagercontainer, Klimagerät, Büromöbel) ist kostenpflichtig gemäß Anlage 02 des Logistikhandbuchs.
Der AN hat den erforderlichen Bedarf an Aufenthalts-, Büro- und Materialcontainern anzumelden. Die Fristen sind dem Logistikhandbuch zu entnehmen.
Die Containerstellung erfolgt durch den LOG gemäß Anlage 05 des Logistikhandbuchs.
Ein Anspruch auf überzogene Forderungen im Hinblick auf Ausstattung, Großzügigkeit oder Anzahl der Container besteht nicht. Der AG und der AN Baustellenlogistik behalten sich vor, Firmen mit geringerer Mitarbeiteranzahl ggf. auch in einem gemeinsamen Aufenthaltscontainer unterzubringen.
Sämtliche am Bau beteiligten Firmen sind zu einem pfleglichen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Baustellencontainern verpflichtet. Bei der Übergabe und Rückgabe eines Containers wird durch den AN Baustellenlogistik ein Protokoll angefertigt.
D.1.4 Zugangskontrolle / Baustellenausweise / Schlüsselregelung
Alle Mitarbeiter des AN sowie seiner Nachunternehmer und Lieferanten sind vor dem ersten Betreten des Baugeländes beim AN Baustellenlogistik zu registrieren und mit einem gewerkegruppen bezogenen Baustellenausweis auszustatten. Die Baustellenausweise sind mit einer Farbkennung nach Vorgaben des AG versehen.
Das Betreten des Baufelds ohne gültigen Baustellenausweis ist untersagt.
Der AN hat sicherzustellen, dass auch kurzfristig eingesetzte Nachunternehmer oder Lieferanten rechtzeitig registriert sind. Die Zugangskontrolle schützt das Baufeld vor unkontrolliertem Zugang und stellt sicher, dass nur berechtigte und angemeldete Personen sich innerhalb des Baufelds befinden.
Die Abwicklung der Schlüsselaus- und -rückgabe für alle durch den AN genutzten Bereiche erfolgt ausschließlich über den AN Baustellenlogistik auf Basis des Schlüssel- berechtigungsformblatts mit folgenden Pflichtangaben (12 Angaben je Schlüssel):
Name des Schlüsselnehmers Personal-Nr. Firma gemäß Baustellenausweis Schlüsselnummer Geschoss Raumbezeichnung / Raumtyp Ausgabedatum Ausgabeuhrzeit Rückgabedatum Rückgabeuhrzeit Unterschrift Ausgabe Unterschrift Rückgabe
Der AN ist verpflichtet, Schlüssel unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten im jeweiligen Bereich zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust werden dem AN-Gewerk gemäß Anlage 02 des Logistikhandbuchs pauschal 75,00 € je verlorenem Schlüssel für Ersatz und Neuanfertigung in Rechnung gestellt. Kosten für einen etwaig notwendigen Wechsel der gesamten Schließgruppe sowie etwaige Behinderungskosten Dritter bleiben davon unberührt und sind gesondert zu erstatten.
D.1.5 Medienversorgung
Eine zentrale Baustrom- und Bauwasserversorgung wird durch den AG gemäß Baustellenverordnung eingerichtet und vorgehalten (vgl. LHB Kap. 5.4). Eigenmächtige Änderungen, Umbauten oder Beschädigungen an den Versorgungseinrichtungen sind untersagt. Bei unverhältnismäßiger Nutzung behält sich der AG vor, Mehrkosten dem AN-Gewerk in Rechnung zu stellen.
D.1.6 Notfallmanagement
Im Notfall ist ausschließlich der Logistikleitstand zu kontaktieren. Das An- und Abmeldeverfahren am Drehkreuz dient im Gefahrenfall der Personenlokalisierung und ist daher verpflichtend. Details zu Notrufnummern, Alarmplan und Erstversorgung sind dem LHB Kap. 12 sowie dem Aushang im ZuKo-Container zu entnehmen.
D.1.7 Haftungsausschluss Wartezeiten
Gegen den AG und den LOG bestehen keine Ansprüche auf Mehrkosten, die aus Wartezeiten des Lieferanten oder des AN-Gewerks resultieren (vgl. LHB Kap. 8.1.1)
D.1.8 Abfallentsorgung
Durch den AN Baustellenlogistik wird eine Abfall-/ Wertstoff-Sammelstelle betrieben, die auf dem Baugrundstück verortet ist.
Die Vorgaben des AN „Baustellenlogistik“ in Bezug auf die vom AG vorgegebene Nutzung der Abfall-/Wertstoff-Sammel- stelle sind bei Auftragserteilung durch den Auftragnehmer zu beachten.
Die Kosten für die Abfall-/Wertstoff-Sammelstelle werden auf die Auftragnehmer umgelegt. Die Umlagekosten betragen 0,25 % der Netto-Abrechnungssumme.
D.1 BAUSTELLENLOGISTIK
E. HINWEISE ZUM AUS-/UMBAU DER ORTSDURCHFAHRT TWISTRINGEN E. HINWEISE ZUM AUS-/UMBAU DER ORTSDURCHFAHRT TWISTRINGEN
1.1. Allgemeine Erläuterung zum Aus- und Umbau:
1.1.1 Die Bundesstraße 51 ist eine wichtige Verkehrsader für die Stadt Twistringen und die Region. Sie verbindet die Stadt mit den Nachbargemeinden und dem überregionalen Straßennetz. Um die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird die B 51 im Bereich der Ortsdurchfahrt Twistringen saniert.
1.1.2 Die Fahrbahn ist in mehreren Bereichen stark beschädigt, sodass eine umfassende Sanierung der Asphalt- und Deckschichten erforderlich geworden ist. Zusätzlich zur Straße werden die Nebenanlagen, also Geh- und Radwege, erneuert und umgebaut. Außerdem saniert der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) parallel zur Umsetzung die Kanalanlagen. Weiter ertüchtigen in dem Bereich vertretene Versorger ihre Leitungen.
1.2 Umsetzung der Sanierungsmaßnahme:
1.2.1 Der Aus- und Umbau der Ortsdurchfahrt erfolgt in zwei Abschnitten: Nord und Süd. Der Südabschnitt erstreckt sich vom südlichen Ortseingang auf Höhe der Gottlieb-Daimler-Straße bis zur Zufahrt Harpstedter Straße (L 341) auf Höhe der Bäckerei Weymann (siehe auch Karte auf der Homepage: www.strassenbau.niedersachsen.de). Der Nordabschnitt umfasst den Rest der Ortsdurchfahrt bis zum nördlichen Ortseingang. Dieser befindet sich derzeit noch in der Planungsphase.
1.2.2 Der Südabschnitt (Stand Januar 2024) ist bereits im Vergabeverfahren. Die Umsetzung aller vorgesehenen Arbeiten wird voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen. Es ist geplant, ab April 2024 mit den baulichen Maßnahmen im Teilabschnitt Süd 1 zu starten (siehe auch Karte auf der Homepage: www.strassenbau.niedersachsen.de). Dieser wird während der Umsetzung der Sanierung voll gesperrt. Für die Bauzeit ist ein Jahr angesetzt.
1.2.3 Um die umfassenden Aus- und Umbauarbeiten umsetzen zu können, muss die B 51 abschnittsweise für den Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Eine Umleitung führt in dieser Zeit die aus Richtung Norden kommenden Verkehrsteilnehmer ab Bassum über die B 61 nach Sulingen und anschließend über die B 214 nach Diepholz zurück auf die B 51 (Umleitungsstrecke siehe oben). Diese Umleitungsstrecke gilt ebenso für die aus dem Süden kommenden Verkehrsteilnehmer in umgekehrter Fahrtrichtung.
1.2.4 Beeinträchtigungen durch diese Sperrungen im Bereich der Ortsdurchfahrt Twistringen, wie z.B. Verkehrsbehinderungen und längere Anfahrts- oder Transportwege, sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
E. HINWEISE ZUM AUS-/UMBAU DER ORTSDURCHFAHRT TWISTRINGEN
F. SCHUTZ- UND REINIGUNGSARBEITEN F. SCHUTZ- UND REINIGUNGSARBEITEN
Allgemeines
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Reparaturen an montierten Elementen nur als kleinere Schönheitsreparaturen geduldet werden, wenn der Originalzustand wieder hergestellt werden kann.
Alle ausgeführten Bauleistungen im Innen- und Außenbereich sind während der Bauzeit ausreichend zu schützen und vor der Abnahme zu reinigen. Die unterschiedlichen Zeitpunkte der Reinigung sind vom Auftraggeber wie folgt vorgegeben:
Finale Reinigung sämtlicher Bodenbeläge (Parkett-, PVC- und Fliesenflächen (Abrechnung siehe separate Position) Reinigung sämtlicher Türelemente, Rohrrahmentüren, Holz- und OP-Türen nach Aufforderung durch bzw. in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG (Abrechnung siehe separate Position).
Die Oberflächen von Metall- und Glasflächen sind mit Wasser unter Zusatz von nicht aggressiven Mitteln sauber zu reinigen.
Insbesondere sollen bei der Reinigung beseitigt werden:
- allgemeiner Bauschmutz (z.B. Lack-, Farb-, Teer- und Mörtel/ Beton-Spritzer)
- Schutzfolien, Etiketten u.ä.
- Klebstoffreste u.ä.
- Beläge, um spätere Irisierungserscheinungen zu vermeiden
- Atmosphärisch bedingte Verschmutzungen
Nach Abschluss der Arbeiten ist ein geeignetes Pflegemittel anzugeben. Entsprechende Reinigungsintervalle sind zu benennen.
Die Reinigungsarbeiten werden in den Positionen Reinigung in den jeweiligen Titeln abgerechnet.
F. SCHUTZ- UND REINIGUNGSARBEITEN
G. WERK- UND MONTAGEPLANUNG G. WERK- UND MONTAGEPLANUNG
1.1 Planunterlagen des Auftraggebers (AG)
Durch den AG werden dem AN nach Auftragserteilung folgende Planunterlagen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt:
Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:50 als PDF und DWG-Datei Türlisten und Raumbücher als Kalkulationsgrundlage Ggf. vorhandene BIM-Modelle (IFC-Format) zur Koordination
Der Aufwand für Vervielfältigung und Verteilung der Planunterlagen ist in die Einheitspreise einzurechnen. Alle in den Planunterlagen angegebenen Maße sind Circa-Maße; eigenverantwortliche Aufmaße des AN bleiben unberührt.
1.2 Leistungsumfang Werk- und Montageplanung (WMP)
Der AN erstellt auf eigene Kosten eine vollständige, prüffähige Werk- und Montageplanung (WMP) als Umsetzung der bauseitigen Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken. Die WMP umfasst sämtliche Titel des Leistungsverzeichnisses. Der detaillierte Leistungsumfang ist in Pos. 1.2.1.1.1 (WERK-, MONTAGE- UND FERTIGUNGSPLANUNG, Komplettleistung) geregelt und umfasst mindestens:
a) Aufmaß und Analyse
Eigenverantwortliches Aufmaß aller Einbauorte vor Ort; Prüfung der bauseitigen Planunterlagen auf Übereinstimmung mit der Örtlichkeit; Dokumentation und Meldung von Abweichungen, die die Toleranzgrenzen nach DIN 18202 überschreiten, an die Bauleitung des AG.
b) Türliste
Vollständige Türliste aller Titel (Holz- & Stahltüren, Stahl-Glas-Türen, Schiebetüren und OP-Schiebetüren) auf Grundlage der Planmaße, der Ausführungsplanung des AG, der Leistungsbeschreibung und dieser ZTV. Die Türliste enthält mindestens:
Lichte Durchgangsbreiten und Öffnungsrichtungen (DIN L / DIN R) Wandmaterial und Wanddicken Brandschutz- und Rauchschutzanforderungen Schallschutzanforderungen und Dichtungsausstattung Beschläge, Schließer, Türantriebe und E-Ausstattung Einbauhöhe Türdrücker (Vorgabe: 1.050 mm nach DIN 18040) Fluchttürwächter, Fluchttürterminals und FSA-Ausstattung
Jede Türanlage erhält eine eindeutige Nummer, die in den Grundrissen eingetragen wird. Die Türliste gilt als Werkstatt- und Montageplanung im Sinne dieser ZTV. Stellt der AN Widersprüche zwischen den Ausführungsgrundlagen fest, weist er den AG ausnahmslos darauf hin und fordert Aufklärung rechtzeitig vor Materialbestellung ein.
c) Werk- und Montagepläne
Montage- und Detailzeichnungen sowie Übersichtspläne mit vollständiger Vermaßung der Elemente und ihrer Anschlüsse an den Baukörper. Die erforderlichen Maßstäbe sind Abschnitt 1.5 zu entnehmen. Aus den Zeichnungen müssen die komplette Vermaßung aller Elemente sowie die Anschlüsse an Vorleistungs- und Folgegewerke eindeutig zu entnehmen sein.
d) Übersichtspläne elektrische Bauteile
Grundrisspläne mit vermaßter Eintragung aller Bedienelemente elektrischer und elektronisch aufschaltbarer Türelemente (Taster TÜR AUF, Handauslösetaster, Hauptschalter, Haltemagnet, Rauchmelder etc.) für jede Türanlage gemäß Abschnitt I.3 dieses LV. Die Übersichtspläne sind mit dem Gewerk Elektro abzustimmen.
e) Schnittstellenkoordination
Aktive Abstimmung mit den Fachplanern und ausführenden Unternehmen der TGA (Elektro, HLS, Medizintechnik) Einarbeitung aller erforderlichen Aussparungen, Verstärkungen, Unterkonstruktionen und Medieneinführungen (z. B. medizinische Gase, Elektroanschlüsse, Displays, Bedientableaus) in die WMP. Kollisionsprüfung zwischen Unterkonstruktion und Leitungsführung. Nachträgliche Änderungen aufgrund mangelnder Abstimmung gehen vollständig zu Lasten des AN.
f) Technische Nachweise
Statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur Gestaltungsvorschläge); Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art; Bemessung der Konstruktionen einschließlich Verkehrslasten und Verankerungen.
g) Strahlenschutz-Details
Für alle Positionen mit Strahlenschutzanforderung (Pb-Wert): Detailschnitte M 1:5 für alle Anschlüsse (Bandseite, Gegenbandseite, Sturz, Fußpunkt) mit Nachweis der geforderten Bleiüberlappungen (mind. 20 mm).
Die Details sind vor Fertigungsbeginn dem Strahlenschutzbeauftragten des AG zur Freigabe vorzulegen.
1.3 Verbindliche Planungsfristen
Die nachfolgenden Fristen sind verbindliche Vertragstermine im Sinne des § 5 Nr. 1 VOB/B. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den AG zur Geltendmachung von Verzugsschadensersatz nach § 5 Nr. 4 VOB/B sowie ggf. zur Kündigung nach § 8 Nr. 3 VOB/B.
Nr. Planungsleistung Frist ab Auftragserteilung Empfänger
1 Türliste (alle Titel, auf 24 Werktage AG / Objektüberwachung
Basis Planmaße)
2 Übersichtspläne 24 Werktage AG / Elektrogewerk
elektrisch/elektronisch
aufschaltbarer Türelemente
(alle Titel)
3 Zusammenstellung aller 24 Werktage AG
Einbauanleitungen + Hinweis
auf Vorleistungen Trockenbau
4 Zulassungen, Prüfzeugnisse, 24 Werktage AG
Einbaubedingungen aller
vorgesehenen Produkte
5 Bemusterung gem. Abschnitt H 6 Wochen AG / Architekt
dieses LV
6 Vollständige Werk- und mindestens 6 Wochen vor Architekt zur Freigabe
Montagepläne je Bauabschnitt geplantem Montagebeginn des
/ Geschoss jeweiligen Abschnitts
7 Strahlenschutz-Detailschnitte Vor Fertigungsbeginn der Strahlenschutzbeauftragter AG
(M 1:5) betroffenen Elemente
8 Vorläufige Dokumentation / 21 Tage vor Abnahme AG
WMP im Ist-Zustand
9 Vollständige, nachgeführte 3 Wochen nach Abnahme AG
Revisions-WMP (gem. Abschnitt
J)
1.4 Freigabeverfahren
Mit der Herstellung und Bestellung von Elementen darf erst nach schriftlicher Freigabe der jeweiligen Werk- und Montagepläne durch den Architekten begonnen werden. Ohne Freigabevermerk besteht keine Ausführungserlaubnis. Für die Freigabe gilt:
Der Architekt prüft vollständig eingereichte Pläne und gibt diese innerhalb von 21 Werktagen nach Eingang frei oder gibt sie mit Anmerkungen zurück. Überarbeitete Pläne werden innerhalb von 14 Werktagen erneut geprüft. Erst nach Vorlage der durch die TGA-Gewerke bestätigten Koordinationspläne erfolgt die finale Freigabe durch den AG. Freigaben entbinden den AN nicht von seiner Verantwortung für die regelgerechte Ausführung. 1.5 Maßstäbe und Planformate
Plantyp Maßstab
Übersichtspläne 1:100
Werk- und Montagepläne 1:50 – 1:10
(allgemein)
Detailzeichnungen Anschlüsse, 1:10 – 1:1
Systemübergänge
Strahlenschutz-Detailschnitte 1:5 (Mindestmaßstab)
Stahl-Glas: 1:20
Übersichtszeichnungen
Stahl-Glas: Detailschnitte 1:5
Alle Pläne sind im digitalen Projektraum Poolarserver entsprechend der Ordnerstruktur hochzulagen bzw. abzulegen. Der AN informiert den AG bzw. den Architekten schriftlich über die Uploads bzw. mögliche Aktualisierungen.
1.6 Fortschreibung und Archivierung
Die Werk- und Montageplanung ist vom AN über die gesamte Bauzeit auf den tatsächlichen Montagestand fortzuschreiben. Sie wird Bestandteil der Bestands- und Revisionsunterlagen gemäß Abschnitt J dieses LV. Die Kosten für die vollständige Erstellung, Fortschreibung und Übergabe der WMP sind in den EP der Pos. 1.2.1.1.1 einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
G. WERK- UND MONTAGEPLANUNG
H. MUSTER - MATERIALIEN H. MUSTER - MATERIALIEN
Die Bemusterung sämtlicher im Auftrag des AN befindlicher Elemente sowie deren Anschlüsse, sind als Muster mit entsprechenden Datenblättern dem AG spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung zur Freigabe in einem gemeinsamen Termin vorzustellen.
Hierzu hat der AN analog zu den vorgelegten Mustern einen Bemusterungskatalog vorzubereiten, in dem die Freigaben in einem hierfür vorzusehenden Feld dokumentiert werden können.
Folgende Bauteile und Materialien sind in bis zu 4 Varianten rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zur Bemusterung (inkl. ggf. Wiedervorlage) vorzulegen:
Muster aller PVC-Bodenbeläge in min. DIN A3 Muster aller Fliesenbeläge in Originalgröße gem. Pos.-Text Muster Parkett in min. DIN A3 Türbeschläge Muster der OP-Wandbekleidungen (Oberflächen) in min. DIN A3 Muster der Holztürblätter inkl. der PU-Kanten
Diese Musterflächen werden zunächst zur Festlegung der Farben verwendet und werden dann als Vergleichs- und Grenzmuster für die weiter zu erstellenden Flächen bzw. Elemente herangezogen. Anhand dieser Muster wird gemeinsam festgelegt, welche Abweichungen
in der Oberfläche in der Qualität in der Farbe/Farbtönung
zulässig bzw. unzulässig sind.
Es dürfen nur freigegebene Materialien verwendet und freigegebene Konstruktionen ausgeführt werden. Die Muster verbleiben bis zur Abnahme der Leistung beim Auftraggeber. Die Kosten für die Bauteil-, Material- sowie Oberflächenmuster sind in einer separaten Position anzubieten.
H. MUSTER - MATERIALIEN
I. HINWEIS ELEKTRISCHE BAUTEILE UND SCHNITTSTELLEN I. HINWEIS ELEKTRISCHE BAUTEILE UND SCHNITTSTELLEN
1.1 Anforderungen
Alle elektrischen Anlagenteile müssen VDE- und CE-geprüft sein, alle Elektroinstallationen sind gemäß den VDE-Vorschriften zu erstellen.
1.2 Schnittstellen zum Gewerk Elektroinstallationen
Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, gelten folgende Schnittstellen bei vor beschriebenen Türantrieben:
Leistung des AN
Lieferung und betriebsfertige Montage der Anlagen mit Antrieben, Öffnern und allen Zubehörteilen, incl. sämtlicher Anschlussarbeiten. alle Verkabelungen/Steuerleitungen und Sensorleisten der Anlagen als in sich geschlossene Einheit, auch die Leitungen zu den Handauslösetastern, Haltemagneten etc. Bediengeräte wie Taster, Hauptschalter etc. sind in Thermo-Polarweiss zu liefern und betriebsfertig anzuschließen, einschl. Gravur nach Vorgabe AG. pro Türe mit elektrischem Anschluss ist ein in Gipskarton (nach Türliste) gefräster Schlitz, 2,0 - 3,0 m lang mit einzurechnen. Die Verkabelungen der Feststellanlage zu den Tastern, Rauchmeldern, etc. sind in der Wand /Decke selbstständig vorzunehmen. Sofern bauseitig Leerrohre vorhanden sind, sind in diese vom AN die Kabel und Taster selbst zu verlegen/einzubauen. Lieferung und Einbau der UP-Brandschutzverbindungsdosen (F30/ F90) für die Bedienelemente etc. 230 V-Zuleitungskabel (Leistung AN Elektro) endet auf einer Abzweigdose (Übergabepunkt) in der Nähe der Türe. Vom AN ist das Anschlusskabel vom Übergabepunkt bis zur Steuerzentrale, Türe etc. zu liefern und montieren sowie betriebsfertig anzuschließen (Leitungslänge max. 5 m). Die Steuerleitung ist von Mitte Türe bis zur Steuerzentrale, Türe etc. endzuverlegen sowie betriebsfertig anzuschließen. Dem baus. Elektrounternehmen ist vom AN genaue Angaben über die Leistungsstärke und verwendete Elemente / Motoren / Schaltsysteme zu machen und der Anschluss ist mit den beteiligten Elektrounternehmen rechtzeitig abzustimmen. Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme
Bauseitige Leistungen AG (Elektrounternehmen)
Lieferung der 230 V-Zuleitungskabel bis zum Übergabepunkt (Klemmdose) Lieferung von Steuerleitungen (z.B. Zutrittsmanager etc.) bis Mitte Türe Leerrohre von Bedienelementen bis in den Deckenhohlraum Unterputz-Taster und Kabelzuführung
1.3 Werkstatt- und Montagepläne
Grundrisspläne mit vermasster Eintragung der Bedienelemente wie Taster TÜR AUF, Handauslösetaster, Hauptschalter, Haltemagnet, zusätzliche Rauchmelder etc. für jede Türe.
1.4 Inbetriebnahme Leistung AN
Die Inbetriebnahme der elektrischen Teile erfolgt zum Zeitpunkt der nachträglichen Endmontage der Beschläge in Absprache mit dem Elektrounternehmen;
die Anlagen sind zu prüfen und durch einen Sachkundigen des AN abzunehmen und betriebsfertig mit den Bestandsunterlagen zu übergeben.
I. HINWEIS ELEKTRISCHE BAUTEILE UND SCHNITTSTELLEN
J. BESTANDS- UND REVISIONSUNTERLAGEN J. BESTANDS- UND REVISIONSUNTERLAGEN
Der Auftragnehmer liefert die Dokumentation gem. den terminlichen Vorgaben aus G. WERK- UND MONTAGEPLANUNG an den Auftraggeber. Die Dokumentation ist vom AN über die Dauer der Bauzeit entsprechend fortzuschreiben.
Die Dokumentation über alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen in deutscher Sprache in folgendem Mindestumfang:
- Fachunternehmererklärung(en)
- Werkstatt- , Montage- und Detailpläne aller Konstruktionen mit allen im Rahmen der Prüfung/des Einbaus vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen
- Bestandspläne aller verlegten Leitungen
- Funktionsprüfungs-, Inbetriebsetzungs- und Abnahmeprotokolle
- Herstellerunterlagen, technische Datenblätter etc. nach Komponenten sortiert
- Aufstellung der verwendeten Oberflächenbeschichtungen aller Bauteile
- Betriebsanleitungen, Prüfbücher etc.
- Wartungsanleitungen und Pflegehinweise
- Zulassungen, Prüfzeugnisse und Gutachten
- ggf. weitere behördlich vorgeschriebene Dokumente
Die Dokumentation ist im digitalen Projektraum Poolarserver entsprechend der vorgegebenen Ordnerstruktur hochzuladen bzw. abzulegen.
Die hier geforderten Leistungen sind in die Position DOKUMENTATION/REVISIONSUNTERLAGEN einzukalkulieren.
J. BESTANDS- UND REVISIONSUNTERLAGEN
K. SYSTEMBESCHREIBUNG TÜR-BESCHLÄGE K. SYSTEMBESCHREIBUNG TÜR-BESCHLÄGE
Die Bestimmungen dieser Leitbeschreibung finden Anwendung auf:
- Zargen und Türen (Holz- & Stahltüren)
- Stahl-Glas-Türen
- Metalltüren
- Schiebetüren
Türbänder:
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und Feinjustierung der Bänder ist im Türfalz angeordnet.
In die Hohlkammern der Rahmenprofile sind entsprechende, zum System gehörende, Futterplatten einzubringen.
Die Bänder sind gemäß der Brandschutzanforderungen der Türelemente zu wählen.
Eine Feinjustierung (in der Höhe bis 3 mm und seitlich) muss vorgenommen werden können, ohne den Türflügel aushängen zu müssen.
Es sind Türbänder mit folgenden Anforderungen einzubauen:
Ausführung : 3-teilig, mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet in Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern, 3-D-verstellbar
Gebrauchsklasse
nach DIN EN 1935 : 4 (sehr starker Gebrauch)
Korrosionsbeständig-
keitsklasse nach
DIN EN 1670 : 4
Bandklasse nach
DIN EN 1935 : 13
Es sind ausschließlich die gemäß Prüfzeugnis/ Zulassungsbescheid des jeweiligen Herstellers ausgewiesenen Beschläge einzusetzen.
Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen.
Die Befestigung dieser Bauteile erfolgt mittels in die Endstücke integrierten Dübeln.
Notausgangsverschlüsse:
Ein Notausgangsverschluss muss so gebaut sein, dass er die Tür von der Innenseite mit einer einzigen Handbetätigung innerhalb 1 Sekunde freigibt, ohne dass ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Die Sicherheitsmerkmale des Beschlages müssen den Forderungen nach DIN EN 179 entsprechen.
System-Zubehör:
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör u. Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Produkte der Planung - Türgriffe
Türgriffe sind aus der Produktserie des gleichen Herstellers anzubieten.
Türgriffe:
Leitprodukte : HAFI Design 241 oder
HEWI Serie 270 oder
FSB Modell 1267
oder gleichwertig
Das angebotene Produkt muss die folgenden Gleichwertigkeitskriterien erfüllen:
Material : Edelstahl - matt
Geometrie : annähernd rechteckiger Querschnitt
Klassifizierungsschlüssel Mindestanforderung
DIN EN 1906:2012 : 4 | 7 | - | - | 1 | 4 | 0 | -
Sonstiges : Die angebotenen Türgriffe müssen mit den projektspezifischen elektrischen Schließsystemen kompatibel sein. Der Bieter hat die Kompatibilität mit dem vorgesehenen Schließsystem nachzuweisen und entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen.
K. SYSTEMBESCHREIBUNG TÜR-BESCHLÄGE
L. LEITBESCHREIBUNG TÜRSCHLIESSER L. LEITBESCHREIBUNG TÜRSCHLIESSER
Die Bestimmungen dieser Leitbeschreibung finden Anwendung auf:
- Zargen und Türen (Holz- & Stahltüren)
- Stahl-Glas-Türen
1.1 OBENTÜRSCHLIESSER - 1-flg. - Gleitschiene, ohne FSA
Obentürschließer für einflügelige Türen mit Gleitschiene und integrierter Öffnungsbegrenzung, nach EN 1154 A, Größe EN 2-6, mit bauaufsichtlicher Zulassung für die Verwendung an Feuer- und Rauchschutztüren.
Von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt/Bandseite, DIN-L und DIN-R verwendbar, Gleitschiene höhenverstellbar, mit Montageplatte, inkl. erforderlichem Zubehör liefern und montieren.
Bezeichnung : OTS 1-1S
Ausführung : ständig geschlossene Türen, ohne Feststellung
Farbton : nach Wahl des AG
Türart : 1-flg.
Türflügelbreiten : bis 1.400 mm
Einsatzbereiche : - einflügelige Türen
- Innen- und Außentüren
- Rauch- und Feuerschutztüren
- barrierefreie Türen
Angeb. Fabrikat :
vom Bieter einzutragen
Angeb. Typ :
vom Bieter einzutragen
1.2 OBENTÜRSCHLIESSER - 2-flg. - Gleitschiene, ohne FSA, mit Schließfolgeregelung
Obentürschließer für zweiflügelige Türen mit Gleitschiene und integrierter Öffnungsbegrenzung nach EN 1154 A, Größe EN 2-6, mit integrierter mechanischer Schließfolgeregelung nach EN 1158, mit bauaufsichtlicher Zulassung für die Verwendung an Feuer- und Rauchschutztüren.
Vandalismusschutz gegen mutwillige Fehlbedienung der Schließfolgeregelung, von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt/ Bandseite, mit Montageplatte, inkl. erforderlichem Zubehör liefern und montieren.
Bezeichnung : OTS 1-2G
Ausführung : ständig geschlossene Türen, ohne Feststellung
Farbton : nach Wahl des AG
Türart : 2-flg.
Türflügelbreiten : bis 1.400 mm je Türflügel
Einsatzbereiche : - zweiflügelige Türen
- Innen- und Außentüren
- Rauch- und Feuerschutztüren
- Flucht- und Rettungswegtüren
- barrierefreie Türen
Angeb. Fabrikat :
vom Bieter einzutragen
Angeb. Typ :
vom Bieter einzutragen
1.3 OBENTÜRSCHLIESSER - 1-flg. - Gleitschiene, mit elektro-
mechanischer FSA
Obentürschließer für einflügelige Türen mit Gleitschiene und integrierter Öffnungsbegrenzung nach EN 1154 A, Größe EN 2-6, mit bauaufsichtlicher Zulassung für Feuer- und Rauchschutztüren.
Mit integrierter elektromechanischer Feststellung stufenlos von 80° bis 130° auf exakten Punkt einstellbar nach EN 1155, Feststellposition überfahrbar, Schließwirkung ab 180° Öffnungswinkel, integrierte Rauchschalterzentrale mit Alarmschwellennachführung, Verschmutzungsanzeige und Prüftaste, von vorn einstellbare Schließkraft nach EN 1154, Schließgeschwindigkeit und Endschlag, mit regulierbarer Öffnungsdämpfung, mit optischer Größenanzeige,
Normalmontage auf Türblatt/Bandseite, mit Montageplatte, inkl. erforderlichem Zubehör liefern und montieren.
Bezeichnung : OTS 2-1S
Ausführung : ständig offene Türen, mit elektrischer Feststellung
Farbton : nach Wahl des AG
Türart : 1-flg.
Türflügelbreiten : bis 1.400 mm
Einsatzbereiche : - einflügelige Türen
- Innentüren
- Rauch- und Feuerschutztüren - Flucht- und Rettungswegtüren
- barrierefreie Türen
Angeb. Fabrikat :
vom Bieter einzutragen
Angeb. Typ :
vom Bieter einzutragen
1.4 OBENTÜRSCHLIESSER - 2-flg. - Gleitschiene, mit elektro-
mechanischer FSA und Schließfolgeregelung
Obentürschließer für zweiflügelige Türen mit Gleitschiene und integrierter Öffnungsbegrenzung nach EN 1154 A, Größe EN 2-6, mit integrierter mechanischer Schließfolgeregelung nach EN 1158, mit bauaufsichtlicher Zulassung für Feuer- und Rauchschutztüren.
Integrierter mechanischer Schließfolgeregelung und elektromechanischer Feststellung stufenlos von 80° bis 130° auf exakten Punkt einstellbar nach EN 1155, variable Feststellkraft, Feststellposition überfahrbar, Vandalismusschutz gegen mutwillige Fehlbedienung der Schließfolgeregelung, Schließwirkung ab 180° Öffnungswinkel, mit integrierte Rauchschalterzentrale mit Alarmschwellennachführung, Verschmutzungsanzeige und Prüftaste, von vorn einstellbare Schließkraft nach EN 1154, Schließgeschwindigkeit und Endschlag, mit regulierbarer Öffnungsdämpfung, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt/Bandseite, mit Montageplatte, inkl. erforderlichem Zubehör liefern und montieren.
Bezeichnung : OTS 2-2G
Ausführung : ständig offene Türen, mit elektrischer Feststellung
Farbton : nach Wahl des AG
Türart : 2-flg.
Türflügelbreiten : bis 1.400 mm je Türflügel
Einsatzbereiche : - zweiflügelige Türen
- Innentüren
- Rauch- und Feuerschutztüren
- Flucht- und Rettungswegtüren
- barrierefreie Türen
Angeb. Fabrikat :
vom Bieter einzutragen
Angeb. Typ :
vom Bieter einzutragen
1.5 FREILAUFTÜRSCHLIEßER - 1-flg. - Gleitschiene, mit integrierter Rauchmelderzentrale
Freilauftürschließer für einflügelige Türen mit Gleitschiene nach EN 1154 A, Größe EN 2-6, mit bauaufsichtlicher Zulassung für Feuer- und Rauchschutztüren.
Mit Freilauffunktion, aktivierbar über elektrohydraulische Feststellung nach EN1155 durch einmaliges Öffnen der Tür auf ca. 90°, mit Komfort-Rastfunktion zur leichten Arretierung im maximalen Öffnungswinkel des Freilaufbereichs, um ungewolltes Zulaufen der Tür zu verhindern, integrierte Rauchschalterzentrale mit Alarmschwellennachführung,
Verschmutzungsanzeige und Prüftaste, von vorn einstellbare Schließkraft Größe 3-6 nach EN 1154, Schließgeschwindigkeit und Endschlag, mit optischer Größenanzeige,
Normalmontage auf Türblatt/Bandseite, mit Montageplatte, inkl. erforderlichem Zubehör liefern und montieren.
Bezeichnung : FTS 1-1S
Ausführung : Türen, mit Freilauffunktion
Farbton : nach Wahl des AG
Türart : 1-flg.
Türflügelbreiten : bis 1.400 mm
Einsatzbereiche : - einflügelige Türen
- Innentüren
- Rauch- und Feuerschutztüren - Flucht- und Rettungswegtüren
- barrierefreie Türen
Angeb. Fabrikat :
vom Bieter einzutragen
Angeb. Typ :
vom Bieter einzutragen
1.6 FREILAUFTÜRSCHLIEßER - 2-flg. - Gleitschiene, mit integrierter Rauchmelderzentrale
Freilauftürschließer für zweiflügelige Türen mit Gleitschiene nach EN 1154 A, Größe EN 2–6, mit bauaufsichtlicher Zulassung für Feuer- und Rauchschutztüren, bestehend aus zwei Türschließern (Gang- und Standflügel) sowie integrierter Schließfolgeregelung nach EN 1158.
Mit Freilauffunktion, aktivierbar über elektrohydraulische Feststellung nach EN 1155 durch einmaliges Öffnen der Türflügel auf ca. 90°, mit Komfort-Rastfunktion zur leichten Arretierung im maximalen Öffnungswinkel des Freilaufbereichs, um ungewolltes Zulaufen der Tür zu verhindern.
Integrierte Rauchschalterzentrale mit Alarmschwellennachführung, Verschmutzungsanzeige und Prüftaste.
Schließkraft von vorn einstellbar, Größe 3–6 nach EN 1154, mit einstellbarer Schließgeschwindigkeit und Endschlag, optische Größenanzeige.
Mit integrierter mechanischer oder elektromechanischer Schließfolgeregelung zur Sicherstellung der richtigen Schließreihenfolge von Stand- und Gangflügel.
Normalmontage auf Türblatt/Bandseite mit Montageplatten, inkl. aller erforderlichen Zubehörteile, liefern und montieren.
Bezeichnung : FTS 2-2G
Ausführung : Zweiflügelige Türen, mit Freilauffunktion
Farbton : nach Wahl des AG
Türart : 2-flg.
Türflügelbreiten : bis 1.400 mm je Flügel
Einsatzbereiche : - zweiflügelige Türen
- Innentüren
- Rauch- und Feuerschutztüren - Flucht- und Rettungswegtüren
- barrierefreie Türen
Angeb. Fabrikat : .........................
'Vom Bieter anzugeben'
Angeb. Typ : .........................
'Vom Bieter anzugeben'
L. LEITBESCHREIBUNG TÜRSCHLIESSER
M. LEITBESCHREIBUNG TÜRANTRIEBE M. LEITBESCHREIBUNG TÜRANTRIEBE
Die Bestimmungen dieser Leitbeschreibung finden Anwendung auf:
- Zargen und Türen (Holz- & Stahltüren)
- Stahl-Glas-Türen
1.1 Drehtürantrieb - 1-flg. - integr. RMZ
Elektromechanischer Drehtürantrieb mit bauaufsichtlicher Zulassung für Feuer- und Rauchschutztüren und Feststellvorrichtung nach DIN 18 263 Teil 4, mit verstellbarer Federkraft EN Größe 4-6, geprüft und zertifiziert nach DIN 18650 / EN 16005.
Mit in der Antriebshaube integriertem Rauchschalter, mit Resettaster für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach Alarmauslösung, mit Auslösetaster (Unterputzmontage), mit Montageplattensatz, Intelligente digitale Steuerung (Kategorie 2 nach DIN EN 954-1 und Performance Level "d" nach DIN EN ISO 13849-1).
Montage auf der Band- und Bandgegenseite, ziehend mit Gleitschiene oder drückend mit Normalgestänge (Kämpferhöhe bis 100 mm erforderlich).
Inkl. erforderlichem Zubehör und fertiger Montage, der kompletten nicht sichtbaren Verdrahtung innerhalb der Türprofile u. Schloss mit Elektroöffner, der u.g. Impulsgeber, sowie der Inbetriebnahme.
Bezeichnung : DTA-1
Flügelanzahl : 1-flügelige Tür
Türflügelbreiten : bis 1.500 mm
Türflügelgewichte : bis 400 kg
Öffnungswinkel : ≥ 100°
Türverriegelung : Gangflügelverriegelung, E-Öffner-Arbeitsstrom, stromlos geschlossen, inkl. Riegelkontakt im Schließblech
Fahrverhalten : Vollautomat mit Sicherheitseinrichtungen zum Personenschutz
Sicherheits-
einrichtung : Infrarot-Sensorleisten mit integriertem, zweiteiligen Gleitschienenprofil zur Absicherung des Drehbereichs DIN 18650-1/2. Mit integrierter Wandausblendung und Energiesparmodus
Impulsgeber : 2 x Edelstahl-Taster mit Unterputzmontage (1 St je Seite, in ges. Pos)
Netzanschluss : 230 V AC, 50/60 Hz
Farbton : nach Wahl des AG
E-Anschluss : Verkabelung ca. 5m bis zum Übergabepunkt, inkl. Anschluss Zusatzkomponenten (z.B. Taster, Radarmelder, etc.)
Einsatzbereiche : - einflügelige Türen
- Innen- und Außentüren
- Feuer- und Rauchschutztüren
- Flucht- und Rettungswegtüren
- barrierefreie Türen
Angeb. Fabrikat :
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Angeb. Typ :
vom Bieter einzutragen
1.2 Drehtürantrieb - 2-flg. - integr. RMZ, mit Schließfolge regelung
Elektromechanischer Drehtürantrieb mit bauaufsichtlicher Zulassung für Feuer- und Rauchschutztüren und Feststellvorrichtung nach DIN 18 263 Teil 4, mit verstellbarer Federkraft EN Größe 4-6, geprüft und zertifiziert nach DIN 18650 / EN 16005.
Auch geeignet, um Türen leicht manuell zu öffnen (DIN 18040 optimiert).
Mit in der Antriebshaube integriertem Rauchschalter, mit Resettaster für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach Alarmauslösung, mit Auslösetaster (Unterputzmontage), mit Montageplattensatz, Intelligente digitale Steuerung.
Montage auf der Band- und Bandgegenseite, ziehend mit Gleitschiene oder drückend mit Normalgestänge (Kämpferhöhe bis 100 mm erforderlich).
Inkl. erforderlichem Zubehör und fertiger Montage, der kompletten nicht sichtbaren Verdrahtung innerhalb der Türprofile u. Schloss mit Elektroöffner, der u.g. Impulsgeber, sowie der Inbetriebnahme.
Bezeichnung : DTA-2
Flügelanzahl : 2-flügelige Tür
Türbreiten : bis 1.500 mm
Türflügelgewicht : bis 400 kg je Türflügel
Öffnungswinkel : ≥ 100°
Türverriegelung : Gangflügelverriegelung, 2x E-Öffner-Arbeitsstrom für beide Türflügel (Geh- und Bedarfsflügel), stromlos geschlossen, inkl. Riegelkontakt im Schließblech
Fahrverhalten : Vollautomat mit Sicherheitseinrichtungen zum Personenschutz
Sicherheits-
einrichtung : Infrarot-Sensorleisten mit integriertem, zweiteiligen Gleitschienenprofil zur Absicherung des Drehbereichs n. DIN 18650-1/2 in Verbindung mit EN 16005 sowie DGUV Information 209-070. Mit integrierter Wandausblendung und Energiesparmodus
Impulsgeber : 2 x Edelstahl-Taster mit Unterputzmontage (1 St je Seite, in ges. Pos)
Netzanschluss : 230 V AC, 50/60 Hz
Farbton : nach Wahl des AG
E-Anschluss : Verkabelung ca. 5m bis zum Übergabepunkt, inkl. Anschluss Zusatzkomponenten (z.B. Taster, Radarmelder, etc)
Einsatzbereiche : - ein- und zweiflügelige Türen
- Innen- und Außentüren
- Feuer- und Rauchschutztüren
- Flucht- und Rettungswegtüren
- barrierefreie Türen
Angeb. Fabrikat :
vom Bieter einzutragen
Angeb. Typ :
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M. LEITBESCHREIBUNG TÜRANTRIEBE
09 BODENBELAGSARBEITEN - (PARKETT, PVC UND FLIESEN)
09
BODENBELAGSARBEITEN - (PARKETT, PVC UND FLIESEN)
HINWEIS ZU DEN BODENBELÄGEN (PARKETT, PVC UND FLIESEN) HINWEIS ZU DEN BODENBELÄGEN (PARKETT, PVC UND FLIESEN)
Die Fliesenarbeiten in den Nassräumen (wie WC-Anlagen und Duschbereichen) sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Die nachfolgend ausgeschriebenen Fliesenarbeiten umfassen ausschließlich die Verkehrsflächen.
HINWEIS ZU DEN BODENBELÄGEN (PARKETT, PVC UND FLIESEN)
HINWEIS AUSFÜHRUNG PVC-BODENBELÄGE HINWEIS AUSFÜHRUNG PVC-BODENBELÄGE
Alle PVC-Bodenbeläge sind aus der Produktserie eines Herstellers zu wählen.
Die Schweißschnur ist in Farbe und Ausführung vollständig auf den vorgesehenen Bodenbelag abzustimmen und entsprechend bereitzustellen. Die Farbe der Schweißschnur ist zu Bemustern.
Die Ebenheitstoleranzen der DIN 18202 „erhöhte Anforderungen Zeile 4“ sind unbedingt einzuhalten.
HINWEIS AUSFÜHRUNG PVC-BODENBELÄGE
1.0 ZTV - BODENBELAGSARBEITEN 1.0 ZTV - BODENBELAGSARBEITEN
1.1 GRUNDLAGEN
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., FEB: Fachverband der elastischen Bodenbelagsherst. e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontroll. Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., IVK: Industrieverband Klebstoffe e. V., RAL: Dt. Institut für Gütesicherung und Kennzeich. e. V.,
1.2 VORBEREITUNG UND PLANUNG
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN der Objektüberwachung des AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
1.3. ALLGEMEINE HINWEISE
1.3.1 Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante Fußbodenhöhen (OKFF) nicht eingehalten werden können, so ist dies umgehend und vor der weiteren Ausführung der Bauleitung des AG mitzuteilen.
1.3.2 Einzellängen sind in ganzer Länge auszuführen, d.h. Kopfnähte im Bahnenbereich sind nicht gestattet.
1.3.3 Flächenabdeckungen in Türlaibungen, Nischen, etc. müssen aus der Bahn kommen. Einsätze von Passstücken sind nicht zulässig.
1.3.4 Alle Beläge sind vor der Verlegung auf Chargengleichheit (Fortlaufende Rollennummer), Farbgleichheit und Maßgenauigkeit zu prüfen.
Es dürfen je Belagskategorie aus einer Produktserie keine gemischten Fabrikate angeboten werden.
1.3.5 Spachtel- und Klebermassen müssen den Anforderungen "stuhlrollenfest" entsprechen.
1.3.6 Soweit nicht anders beschrieben, sind alle Oberflächen planeben, exakt fluchtgerecht und endbehandelt als gebrauchsfertige Leistung herzustellen.
1.3.7 Dem AG ist eine ausführliche Wartungs- und Pflegeanleitung für alle ausgeführten Bodenbeläge und deren Systemkomponenten zu übergeben.
Insbesondere sind geeignete Reinigungs- und Pflegemittel zu nennen u. ungeeignete Reinigungsmittel auszuschließen.
1.4. NEBENLEISTUNGEN
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der jeweils für die ausführenden Arbeiten gültigen DIN-Vorschriften die folgenden Leistungen als mit den EP abgegolten:
1.4.1 Das eigenverantwortliche Übertragen der bauseitigen Meterrisse (min. 1 x je Geschoss) zu den jeweiligen Einbauorten.
1.5. AUSFÜHRUNG UND ABRECHNUNG
1.5.1 Bodenbelagsarbeiten sind nach DIN 18365 auszuführen und abzurechnen.
1.0 ZTV - BODENBELAGSARBEITEN
LEITBESCHREIBUNG - PVC - R9 (PVC 1.1/1.2) LEITBESCHREIBUNG - PVC - R9 (PVC 1.1/1.2)
Homogener PVC-Bodenbelag nach DIN EN ISO 10581/DIN EN 649 mit dezentem Design gem. ZTV liefern und mit lösungsmittelfreiem Dispersionsklebstoff vollflächig gemäß den Herstellerangaben auf gespachtelten Estrichflächen gem. DIN 18299 / DIN 18365 verlegen und mit belagskonformer Schweißschnur im Farbton nach Wahl des AG verschweißen, inkl. aller Fräsarbeiten, aller Materialien und Nebenleistungen.
Bezeichnung : PVC - R9 (PVC 1.1/1.2)
Material : Homogener PVC-Bodenbelag
Materialaufbau : Homogen, einschichtig, richtungsfrei gemustert, matter Oberflächenfinish
Gesamtdicke : min. 2,0 mm gem. DIN EN ISO 24346
Zusammensetzung : hoher Anteil an natürlichen und recycelten Inhaltsstoffen, Verwendung von biologischen Weichmachern
Chemikalien-
beständigkeit : sehr gut (ISO 26987 / EN 423)
Beanspruchungsklasse : 43 (Industrie stark) nach ISO 10874
Brandverhalten : B fl -s1 nach DIN 13501-1
Rutschhemmung : min. R9 nach DIN 51130
Farbe/Dessin : Angabe in Positionen
Flächengewicht : max. 2800 g/m 2
Stuhlrollengeeignung : Typ W (DIN EN 12529)
Format : Bahnenware, Breite mind. 200 cm
Untergrund : Estrich
Einbauort : Angabe in den Positionen
Leitprodukte : Gerflor Symbioz
Tarkett iQ Natural
oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat :
'vom Bieter einzutragen'
Angeb. Typ :
'vom Bieter einzutragen'
LEITBESCHREIBUNG - PVC - R9 (PVC 1.1/1.2)
LEITBESCHREIBUNG - PVC - R9 - leitfähig (PVC 1.3) LEITBESCHREIBUNG - PVC - R9 - leitfähig (PVC 1.3)
Homogener, physikalisch dauerhaft leitfähiger PVC-Bodenbelag nach ISO 10581 / EN 649 (lediglich chemisch leitfähige Beläge sind ausgeschlossen), mit einer PUR-Beschichtung, mit dezenten Design gem. ZTV liefern und mit lösungsmittelfreiem, leitfähigen Dispersionsklebstoff vollflächig gemäß den Herstellerangaben auf Estrichflächen verlegen und mit belagskonformer Schweißschnur Farbton nach Wahl des AG verschweißen, inkl. aller Fräsarbeiten, und aller Materialien und Nebenleistungen, inkl. möglicher Leitschicht nach Herstellerangaben.
Bezeichnung : PVC - R9 - leitfähig (PVC 1.3)
Material : Homogener leitfähiger
PVC-Bodenbelag
Beanspruchungsklasse : 43 (Industrie stark) nach ISO 10874
Gesamtdicke : min. 2,0 mm gem. DIN EN ISO 24346
Flächengewicht : max. 3000 g/m 2
Aufladespannung
im Begehversuch : max. 2 kV (DIN EN 1815)
Stuhlrollenbeanspr. : Typ W (DIN EN 12529)
Durchgangswiderstand R 1 : R ≥ 5x104 Ohm gem. EN 1081
Rutschfestigkeit : min. R 9 DIN 51130
Format : Bahnenware, Breite ca. 200 cm
Brandverhalten : Bfl-s1 nach DIN 13501
Chemikalien-
beständigkeit : sehr gut (ISO 26987 / EN 423)
Oberfläche : werkseitige Oberflächenvergütung
Schweißnaht : belagkonform,
im Farbton nach Wahl des AG
Untergrund : Estrich, vollflächig gespachtelt
(Spachtelung in ges. Pos.)
Farbton : Angabe in den Positionen
Leitprodukte : Gerflor Mipolam EL 5
Tarkett iQ Granit
oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat :
'vom Bieter einzutragen'
Angeb. Typ :
'vom Bieter einzutragen'
LEITBESCHREIBUNG - PVC - R9 - leitfähig (PVC 1.3)
LEITBESCHREIBUNG - PVC - R10 (PVC 1.4) LEITBESCHREIBUNG - PVC - R10 (PVC 1.4)
PVC-Bodenbelag nach DIN EN ISO 10581 mit dauerhaft erhöhter Rutschhemmung gem. ZTV liefern und mit lösungsmittelfreiem Dispersionsklebstoff vollflächig gemäß den Herstellerangaben auf Estrichflächen gem. DIN 18299 / DIN 18365 verlegen und mit Schweißschnur im Farbton nach Wahl des AG verschweißen, inkl. aller Fräsarbeiten, aller Materialien und Nebenleistungen.
Bezeichnung : PVC - R10 (PVC 1.4)
Material : PVC-Bodenbelag
Beanspruchungsklasse : 43 (Industrie stark) nach ISO 10874
Gesamtdicke : min. 2,0 mm gem. DIN EN ISO 24346
Flächengewicht : max. 2800 g/m2
Aufladespannung
im Begehversuch : max. 2 kV (DIN EN 1815)
Stuhlrollenbeanspr. : Typ W (DIN EN 12529)
Rutschfestigkeit : min. R 10 (DIN 51130)
Format : Bahnenware, Breite mind. 200 cm
Brandverhalten : B fl -s1 nach DIN 13501
Oberfläche : werkseitige Oberflächenvergütung
Schweißnaht : belagkonform,
im Farbton nach Wahl des AG
Untergrund : Estrich, vollflächig gespachtelt
(Spachtelung in ges. Pos.)
Einbauort : Angabe in den Positionen
Farbton : Angabe in den Positionen
Leitprodukte : Gerflor Symbioz R10
Tarkett iQ Natural R10
oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat :
'vom Bieter einzutragen'
Angeb. Typ :
'vom Bieter einzutragen'
LEITBESCHREIBUNG - PVC - R10 (PVC 1.4)
LEITBESCHREIBUNG - PVC - R10 - leitfähig (PVC 1.5) LEITBESCHREIBUNG - PVC - R10 - leitfähig (PVC 1.5)
Homogener, physikalisch dauerhaft leitfähiger PVC-Bodenbelag nach ISO 10581 / EN 649 (lediglich chemisch leitfähige Beläge sind aus geschlossen), mit einer PUR-Beschichtung und dauerhaft erhöhter Rutschhemmung R10 gem. ZTV liefern und mit lösungsmittelfreiem, leitfähigem Dispersionsklebstoff vollflächig gemäß den Herstel- lerangaben auf Estrichflächen gem. DIN 18299/DIN 18365 verlegen u. mit belagskonformer Schweißschnur im Farbton nach Wahl des AG verschweißen, inkl. aller Fräsarbeiten, Materialien und Neben- leistungen, inkl. möglicher Leitschicht nach Herstellerangaben, sowie inkl. Lieferung und Verlegung erforderlicher Kupferfahnen.
Bezeichnung : PVC – R10 – leitfähig (PVC 1.5)
Material : Homogener leitfähiger PVC-Bodenbelag
Materialaufbau : Homogen, einschichtig, richtungsfrei gemustert, matter Oberflächenfinish
Beanspruchungsklasse : 43 (Industrie stark) nach ISO 10874
Gesamtdicke : min. 2,0 mm gem. DIN EN ISO 24346
Flächengewicht : max. 3.000 g/m²
Aufladespannung im
Begehversuch : max. 2 kV (DIN EN 1815)
Durchgangswiderst. R1 : R ≥ 5×10 4 Ohm gem. EN 1081
Stuhlrolleneignung : Typ W (DIN EN 12529)
Rutschfestigkeit : min. R 10 nach DIN 51130
Format : Bahnenware, Breite mind. 200 cm
Chemikalienbeständigk. : sehr gut (ISO 26987 / EN 423); beständig gegen Desinfektionsmittel
Oberfläche : werkseitige Oberflächenvergütung (PUR-Beschichtung)
Schweißnaht : belagskonform, Farbton n. Wahl d. AG
Untergrund : Estrich, vollflächig gespachtelt (Spachtelung in ges. Pos.)
Farbton : Beige bzw. NCS S 3010-Y30R
oder nach Wahl des AG
Leitprodukte : Gerflor Mipolam EL5 R10
Tarkett IQ Granit SD R10
oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat :
'vom Bieter einzutragen'
Angeb. Typ :
'vom Bieter einzutragen'
LEITBESCHREIBUNG - PVC - R10 - leitfähig (PVC 1.5)
VORBEMERKUNGEN HOLZBÖDEN VORBEMERKUNGEN HOLZBÖDEN
Alle Höhenrisse sind untereinander und mit sonstige durch das Bauwerk gegebenen Höhen zu überprüfen.
Sollten Unstimmigkeiten festgestellt werden, sind diese sofort, spätestens jedoch vor Beginn der Arbeiten der Objektüberwachung mitzuteilen.
VORBEMERKUNGEN HOLZBÖDEN
LEITBESCHREIBUNG PARKETT LEITBESCHREIBUNG PARKETT
Massivholz-Parkett aus Eiche Hell nach DIN EN 13227 / DIN EN 13756 liefern, parallel zur Hauptlichtrichtung verlegen und mit geeignetem Parkettklebstoff gemäß TRGS 610 vollflächig auf fachgerecht vorbereitetem Untergrund (Zementestrich) befestigen. Nach der Verlegung mehrfacher handwerklicher Schliff vor Ort und Versiegelung mit abriebfestem 2-Komponenten-Dispersionslack auf Wasserbasis, einschließlich aller erforderlichen Materialien, Fräs- und Schleifarbeiten sowie Nebenleistungen.
Bezeichnung : Parkett Eiche Hell
Lamellenparkett
Produkttyp : Massivholz-Parkett
als Massivholzdiele.
Holzart/Sortierung : Eiche Hell
Sortierung/Güte : Hell, weitgehend homogen, ohne Splint; festverwachsene Punktäste zulässig; nach DIN 68365Güteklasse 1
Nenndicke : ca. 20 mm (Nennmaß);
Abweichung max. ± 0,3 mm
gem. DIN EN 13227
Lamellenbreite : Mindestbreite 22 mm
gem. DIN EN 13756;
Abweichung max. ± 0,5 mm
Lamellenlänge : 160 bis 200mm
Gesamtaufbauhöhe : ca. 20-22mm
bestehend aus ca. 18mm Parkettstärke
zzgl. Klebstoffschicht bei vollflächiger Verklebung
Holzfeuchte : 9% ± 2 % gem. DIN EN 13227; Lieferschein mit Feuchteangabe ist dem AG vor Einbau zu übergeben
Verlegemuster : leiterartig
Untergrund : Zementestrich
Leistung AN
Oberflächenbehandlung : Mehrfacher handwerklicher Schliff vor Ort nach der Verlegung.
Versiegelung mit abriebfestem 2-Komponenten-Dispersionslack (z. B. auf Wasserbasis), Glanzgrad: Matt oder Seidenmatt nach Wahl des AG
Ebenheitstoleranz : DIN 18202 erhöhte Anforderungen Zeile 4 nach Verlegung und Schliff einzuhalten
Eignung : Zur Verlegung auf Fußbodenheizung geeignet
Einbauorte : Andachtsraum, Shop, Wartezonen, Empfang, Konferenzräume, Speisesäle
Leitprodukt : Stabilette Breitlamelle
Bembé Parkett
oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat :
'vom Bieter einzutragen'
Angeb. Typ :
'vom Bieter einzutragen'
LEITBESCHREIBUNG PARKETT
LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.1 - VERKEHRSFLÄCHEN LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.1 - VERKEHRSFLÄCHEN
Bodenbelag aus Feinsteinzeugfliesen gem. ZTV und Vorbemerkungen, nach DIN EN 14411 Gruppe BIa, auf Heizestrich CT-C35-F5 nach DIN 18560, Untergrund waagerecht, im Dünnbett aus hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel nach DIN EN 12004 und chromatarm verlegen, Verlegung im Buttering-Floating-Verfahren, Fugenschnitt mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag herstellen und verfugen, auf Bodenflächen diverser Einzelgrößen, inklusive der erforderlichen Materialien.
Die herzustellenden Fliesenzuschnitte im Bereich von Wandanschlüssen, Türzargen, Einbauten und Belagsabschlüssen sind ebenso im Einheitspreis einzukalkulieren, wie die Verfugung des Belags in der Fugenfarbe grau mit einem hydraulischen Fertigmörtel.
Die Fugen sind sorgfältig auszukratzen.
Bezeichnung : 3.1
Material : Feinsteinzeug unglasiert,
DIN EN 14411-BIa
Rastermaß : Angabe in Position
Materialdicke : mind. 10 mm
Rutschfestigkeit : Angabe in Position
Verlegeart : Halbverband
Oberfläche : eben, matt
Materialbild : Steinoptik, homogen strukturiert
Farbe : Beigeton, Farbauswahl durch den AG nach Mustervorlage aus der Standard-Herstellerpalette des Auftragnehmers
Fugenfarbe : passender Grauton,
Festlegung durch den AG nach
Mustervorlage
Fugengröße : ca. 3 mm, jedoch maximal 3 mm und
minimal 2 mm im fertigen Zustand
Untergrund Boden : Heizestrich in Fluren und
Eingangsbereichen, Untergrund waagerecht
Leitprodukt : Agrob Buchtal - Serie Area Pro oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat :
'vom Bieter einzutragen'
Angeb. Typ :
'vom Bieter einzutragen'
LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.1 - VERKEHRSFLÄCHEN
LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.1a - TREPPENLÄUFE LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.1a - TREPPENLÄUFE
Bodenbelag wie unter 3.1 beschrieben, jedoch Ausführung auf den Treppenläufen
Die herzustellenden Fliesenzuschnitte im Bereich von Wandanschlüssen, Geländer und Belagsabschlüssen sind ebenso im Einheitspreis einzukalkulieren, wie die Verfugung des Belags in der Fugenfarbe grau mit einem hydraulischen Fertigmörtel.
Die Fugen sind sorgfältig auszukratzen.
Bezeichnung : 3.1a
Material : Feinsteinzeug unglasiert,
DIN EN 14411-BIa
Abmessung : Angabe in Position
Materialdicke : mind. 10 mm
Rutschfestigkeit : Angabe in Position
Materialbild : Steinoptik, homogen strukturiert
Farbe : Beigeton, Farbauswahl durch den AG nach Mustervorlage aus der Standard-Herstellerpalette des Auftragnehmers
Fugenfarbe : passender Grauton,
Festlegung durch den AG nach
Mustervorlage
Fugengröße : ca. 3 mm, jedoch maximal 3 mm und
minimal 2 mm im fertigen Zustand
Untergrund Boden : Angabe in Position
Leitprodukt : Agrob Buchtal - Serie Area Pro oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat :
'vom Bieter einzutragen'
Angeb. Typ :
'vom Bieter einzutragen'
LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.1a - TREPPENLÄUFE
LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.2 - KIOSK/FLURE - R10 LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.2 - KIOSK/FLURE - R10
Bodenbelag aus Feinsteinzeugfliesen gem. ZTV und Vorbemerkungen, nach DIN EN 14411 Gruppe BIa, auf Heizestrich CT-C35-F5 nach DIN 18560, Untergrund waagerecht, im Dünnbett aus hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel nach DIN EN 12004 und chromatarm verlegen, Verlegung im Buttering-Floating-Verfahren, Fugenschnitt mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag herstellen und verfugen, auf Bodenflächen diverser Einzelgrößen, inklusive der erforderlichen Materialien.
Die herzustellenden Fliesenzuschnitte im Bereich von Wandanschlüssen, Türzargen, Einbauten und Belagsabschlüssen sind ebenso im Einheitspreis einzukalkulieren, wie die Verfugung des Belags in der Fugenfarbe grau mit einem hydraulischen Fertigmörtel.
Die Fugen sind sorgfältig auszukratzen.
Bezeichnung : 3.2
Material : Feinsteinzeug unglasiert, DIN EN 14411-BIa
Rastermaß : Angabe in Position
Materialdicke : mind. 10 mm
Rutschfestigkeit : Angabe in Position
Verlegeart : Halbverband
Oberfläche : eben, matt
Materialbild : Granitoptik
Farbe : nach Wahl des AG gemäß Herstellerpalette
Fugenfarbe : Grauton oder nach Wahl des AG
Fugengröße : ca. 3 mm
Untergrund Boden : Heizestrich in Fluren und Eingangsbereichen, Untergrund waagerecht
Leitprodukt : Agrob Buchtal - Serie Area Pro
oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat :
'vom Bieter einzutragen'
Angeb. Typ :
'vom Bieter einzutragen'
LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.2 - KIOSK/FLURE - R10
LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.3 - SPEISENAUSGABE - R12 LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.3 - SPEISENAUSGABE - R12
Bodenbelag aus Feinsteinzeugfliesen gem. ZTV und Vorbemerkungen, nach DIN EN 14411 Gruppe BIa, auf Heizestrich, Untergrund waagerecht, im Dünnbett aus hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel nach DIN EN 12004 und chromatarm verlegen, Verlegung im Buttering-Floating-Verfahren, Fugenschnitt mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag herstellen und verfugen, auf Bodenflächen diverser Einzelgrößen, inklusive der erforderlichen Materialien.
Die herzustellenden Fliesenzuschnitte im Bereich von Wandanschlüssen, Türzargen, Einbauten und Belagsabschlüssen sind ebenso im Einheitspreis einzukalkulieren, genauso wie die Verfugung des Belags mit einem hydraulischen Fertigmörtel. Die Fugen sind sorgfältig auszukratzen.
Bezeichnung : BODENFLIESEN 3.3
Material : Feinsteinzeug unglasiert,
DIN EN 14411-BIa
Rastermaß : Angabe in Position
Materialdicke : mind. 10 mm
Rutschfestigkeit : R12 nach DIN 51130
Verlegeart : Halbverband
Farbe : nach Wahl des AG gemäß
Herstellerpalette
Fugenfarbe : Grauton oder nach Wahl des AG
Fugengröße : max. 3 mm
Untergrund Boden : Heizestriche, Untergrund waagerecht
Leitprodukt : Agrob Buchtal - Serie Area Pro oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat :
'vom Bieter einzutragen'
Angeb. Typ :
'vom Bieter einzutragen'
LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.3 - SPEISENAUSGABE - R12
LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.4 - SPEISENAUSGABE - R11 LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.4 - SPEISENAUSGABE - R11
Bodenbelag aus Feinsteinzeugfliesen gem. ZTV und Vorbemerkungen, nach DIN EN 14411 Gruppe BIa, auf Heizestrich CT-C35-F5 nach DIN 18560, Untergrund waagerecht, im Dünnbett aus hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel nach DIN EN 12004 und chromatarm verlegen, Verlegung im Buttering-Floating-Verfahren, Fugenschnitt mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag herstellen und verfugen, auf Bodenflächen diverser Einzelgrößen, inklusive der erforderlichen Materialien.
Die herzustellenden Fliesenzuschnitte im Bereich von Wandanschlüssen, Türzargen, Einbauten und Belagsabschlüssen sind ebenso im Einheitspreis einzukalkulieren, wie die Verfugung des Belags mit einem hydraulischen Fertigmörtel. Die Fugen sind sorgfältig auszukratzen.
Bezeichnung : 3.4
Material : Feinsteinzeug unglasiert, DIN EN 14411-BIa
Rastermaß : Angabe in Position
Materialdicke : mind. 10 mm
Rutschfestigkeit : R11 nach DIN 51130
Verlegeart : Halbverband
Oberfläche : eben, matt
Materialbild : Granitoptik
Farbe : nach Wahl des AG gemäß Herstellerpalette
Fugenfarbe : Grauton oder nach Wahl des AG
Fugengröße : ca. 3 mm
Untergrund Boden : Heizestrich in Fluren und Eingangsbereichen, Untergrund waagerecht
Leitprodukt : Agrob Buchtal - Serie Area Pro oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat :
'vom Bieter einzutragen'
Angeb. Typ :
'vom Bieter einzutragen'
LEITBESCHREIBUNG BODENFLIESEN 3.4 - SPEISENAUSGABE - R11
09.1 BODENBELÄGE - KLINIKGEBÄUDE
09.1
BODENBELÄGE - KLINIKGEBÄUDE
09.2 BODENBELÄGE - SERVICEGEBÄUDE
09.2
BODENBELÄGE - SERVICEGEBÄUDE