To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Baubeschreibung AURELIE Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
Baubeschreibung:
Baugrundstück
Bezirk: Altona
Gemarkung: Ottensen
Flurstücke: 266, 267, 3877
Grundstücksgröße: 1.252,5 m2
Auf drei Flurstücken zentral in Ottensen möchte die Geschwister Fick GbR eine neue Gewerbefläche für einen Drogeriemarkt, eine Schankwirtschaft sowie in den Obergeschossen neuen Wohnraum errichten. Die drei Grundstücke befinden sich in Familienbesitz und alle geplanten Wohnungen werden als Mietwohnungen im Familienbestand bleiben. Die drei Grundstücke werden zu einem Grundstück vereinigt.
Neben den Gewerbeflächen werden insgesamt 34 Mietwohnungen geplant.
Bei dem Vorhaben handelt es sich nach §2, Abs. 3 HBauO um Gebäude der Gebäudeklasse 5. Der höchste Aufenthaltsraum liegt bei 15,96 m über der Bezugshöhe.
An der Bahrenfelder Straße befinden sich die Zugänge der beiden Gewerbeflächen im Erdgeschoss.
Die Wohnungen verteilen sich auf vier Gebäudeteile (Haus 1 bis 4), die vom 1. bis zum 5. Obergeschoss auf dem Sockel des Gewerbes liegen.
Sie werden über einen Zugang in der Nöltingstraße barrierefrei erschlossen, hier
befindet sich ein Aufzug. Über dieses Treppenhaus erreicht man die barrierefreien Laubengänge bzw. die Dachfläche auf dem 1.OG.
Über das 1.OG gelangt man zum weiteren Treppenhaus in Haus 4.
Rückseitig im Piependreiherweg ist es möglich den gemeinsam genutzten Innenhof auf dem Dach des Drogeriemarktes über eine Außentreppe zu betreten. Hier und im 5. OG befinden sich Kinderspielflächen und ein intensiv begrünter Dachgarten.
Im Untergeschoss sind die notwendigen Abstellräume, Räume für Kinderwagen, Mobilitätshilfen und Fahrräder, sowie Hausanschluss- und Technikräume untergebracht.
Hier befinden sich auch Lager, Sanitärräume und Technikräume der
Gewerbemieter. Gegenüber dem Aufzug liegt das barrierefreie Gäste- WC der Schankwirtschaft. Das WC ist während der Öffnungszeit der Schankwirtschaft barrierefrei zugänglich.
Konstruktion
Gründung: Stahlbeton aus wasserundurchlässigem Beton (WU- Beton)
Tragwerk: Stahlbetondecken- u. Wände- Teilbereiche KS-Mauerwerk
Außenwände: tragende Schale + Verblendmauerwerk, Teilbereiche mit Putzoberfläche
(Laubengang) oder WDVS mit Putz
Innenwände: Mauerwerk bzw. Leichtbau
Dach: Haus 1: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; extensives Gründach als
Technikdach mit Photovoltaikfläche; oberstes Geschoss mit Stehfalzeindeckung;
Dachterrasse mit Betonsteinplattenbelag
Haus 2: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; intensives Gründach mit
Spielfläche
Haus 3: gedämmtes Holz- Sparrendach mit Stehfalzeindeckung
Haus 4: gedämmtes Holz- Pfettendach mit Stehfalzeindeckung; Gauben
1.OG über Drogeriemarkt: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; intens.
Gründach mit Spielfläche
Baubeschreibung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
2 BESONDERER TEIL - Estricharbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus
ATV DIN 18353 - Estricharbeiten,
Die technische Ausführung ergibt sich aus den geltenen Regelwerken.
sowie der VOB
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von
Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis
über das Herstellungsdatum kann verlangt werden.
Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende
Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um
gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten
Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem von
der Bauleitung in Erfahrung zu bringen, wenn
unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten
Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis
erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar
betroffenen Leistung zu vereinbaren. Die Stellflächen
für Misch- und Fördereinrichtungen sind gemeinsam mit
der Bauleitung vorher festzulegen.
Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante
Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das
gilt ganz besonders für Mindestdicken -, so ist über
die Bauleitung eine Entscheidung zu fordern.
Für den Bodeneinstand von Zargen in den Estrich sind
Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach
Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich
fachgerecht zu schließen.
Aussparungen sind zu schalen.
Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig
abtrocknen.
Für Gefälleestrich muss das Gefälle in einer
Estrich-Unterschicht ausgeführt werden.
Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen,
dass - wenn nicht anders angegeben -, Nutzbeläge
üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc.
aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten
genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die
Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die
Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen
und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume
entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen
und/oder Absauggeräte zu verwenden
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertig gestellten
Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe
abzusperren, einschließlich des benötigten
Absperrmaterials.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur
Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur
Verlegung des Oberbodens den normal üblichen
Handwerkerverkehr ohne Schaden aufnehmen kann.
2.3.2 Dämmungen
Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung
verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung
abgenommen werden.
Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen
sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile
wirksam getrennt sind und ein Überstand über OK-Estrich
gewährleistet ist.
Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger
grundsätzlich nicht abgeschnitten werden.
Ist die Wandbekleidung nicht bis zur Rohdecke geführt
und befindet sich der Absatz noch innerhalb des
Fußbodenaufbaus, so müssen zur Vermeidung von
Schallbrücken Dämmstoffstreifen als Auflage für die
abgewinkelten Randstreifen eingebracht werden.
Erkennbare Mängel am Baukörper sowie in den
Vorleistungen, die sich nachteilig auf die
Schalldämmung auswirken können, sind dem Auftraggeber
mitzuteilen.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen,
Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre
Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit
Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische
Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Bei mehrlagigen Dämmschichten ist eine allseitige
Fugenüberdeckung vorzunehmen. Dämmstoffe dürfen
keinesfalls Hohlstellen im Fußboden
ergeben. Falls die Rohdecke unzulässige Toleranzen
aufweist, ist nach Rücksprache mit der Bauleitung ein
Ausgleichsestrich aufzubringen.
Hohlräume zwischen und unterhalb von Rohren sind ggf.
durch zusätzliche Schüttungen zu dämmen, bei späterem
Fliesen- oder Plattenbelag ist ein gebundener Ausgleich
erforderlich.
Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren,
Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor
Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmmaterial
durch Transportbewegungen etc. auszuschließen.
Dämmschichten auf nicht unterkellerten Fußböden sind
gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen. Beim
Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der
BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu
beachten.
Sofern Fließestrich auf die Dämmung aufgebracht wird,
ist die Abdeckung der Dämmung wasserundurchlässig durch
Kleben oder Schweißen der Überlappungen
wasserundurchlässig auszuführen.
2.3.3 Fugen
Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Risse, die sich
gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln
und auszugießen.
Erforderliche Fugen sind nach einem Fugenplan
anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne
Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei
Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Fugen sind auch dort anzulegen, wo
Körperschallübertragung vermieden werden soll.
Ist bei schwimmenden Estrichen ein Höhenversatz der
Platten nicht auszuschließen, sind sie so zu verdübeln,
dass eine horizontale Bewegung möglich ist.
Scheinfugen sind mit entsprechenden Fugenprofilen
auszuführen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um
eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung
sind geschlossenzellige, nichtsaugende Materialien zu
verwenden.
2.3.4 Heizestrich
Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in
Hülsen zu führen.
Ungebundene Schüttungen dürfen nicht als
Ausgleichsschichten verwendet werden.
Bewegungsfugen sind unabhängig vom Belag auch beim
Zusammentreffen verschiedener Flächen, z.B. in Türen,
anzuordnen.
Bewegungsfugen müssen mindestens 5 mm breit sein.Der
Auftragnehmer hat den Estrich zum Beheizen nach seiner
Maßgabe freizugeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Besondere Hinweise für die Ausführung Besondere Hinweise für die Ausführung
1. Dämmstoffe
Folgende Anforderungen müssen an die Dämmstoffe
hinsichtlich der Entflammbarkeit gestellt werden:
Die Dämmwerte nach DIN 4108 Wärmeschutz DIN 4109
Schallschutz müssen erreicht werden.
2. Besondere Leistungen:
Folgende besondere Leistungen sind nach VOB-Teil A, DIN
1960 - ⌡9, Ziffer 2, letzter Absatz, zu erbringen
(Maßnahmen zum Schutz von Bauwerksteilen, Abdeckungen,
Schutzanstriche und dergleichen):
Art: Prüfen der vorhandenen Untergründe hinsichtlich
Beschaffenheit.
3. Hindernisse
Hindernisse / Besonderheiten nach VOB - Teil C sind
zubeachten:
Art: vorhandene Massivdecken
Vorzusehene Maßnahmen: Sauberes, höhengerechtes
Einbauen des Estrichs
Estricharbeiten DIN 18 350
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne
Erwähnung in der Leistungsbeschreibung zur
vertraglichen Leistung gehören. VOB Teil B, DIN 1961.
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen:
Einrichten und Räumen der Baustelle.
Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte
und dergleichen.
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten
einschließlich des Vorhaltens der Meßgeräte, Lehren,
Absteckzeichen usw., des Erhaltens der Lehren und
Absteckzeichen während der Bauausführung und des
Stellens der Arbeitskräfte, jedoch nicht Leistungen
nach B ⌡ 3 Nr. 2
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den
Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen
Bestimmungen.
Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und
Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers.
Heranbringen von Wasser und Energie von den vom
Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten
Anschlußstellen zu den Verwendungsstellen.
Liefern der Betriebsstoffe.
Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge.
Befördern aller Stoffe und Bauteile, auch wenn sie vom
Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen auf
der Baustelle bzw. von den in der Leistungsbeschreibung
angegebenen Übergabestellen zu den Verwendungsstellen
und etwaiges Rückbefördern.
Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem
normalerweise gerechnet werden muß, und seine etwa
erforderliche Beseitigung.
Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und
Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers
herrühren.
Vorlegen erforderlicher Muster.
Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Öl, Farbreste
u.ä., soweit sie von anderen Unternehmern herrührt und
besonderes Reinigen mittels Staubsauger,u.ä..
Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrundes innerhalb
der Toleranzen nach DIN 18202/05.86, Tabelle 3, Zeilen
2 + 3, jedoch bei Estrichen ausfließfähigen Massen nur
bis 20 % der vorgeschriebenen Nenndicke.
Herstellen der Anschlüsse der Estriche an angrenzende
eingebaute Bauteile wie Wände, Schwellen, Säulen,
Rohrleitungen, Zargen,Bekleidungen, Anschlagschienen,
Vorstoßschienen, Bodenabläufe u.ä.
Entfernen des Überstandes von Randstreifen, vor
Verlegen der Bodenbeläge.
Besondere Hinweise für die Ausführung
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
01.01 Estricharbeiten Treppenhaus Haus 1
01.01
Estricharbeiten Treppenhaus Haus 1
01.02 Estricharbeiten Treppenhaus Haus 4
01.02
Estricharbeiten Treppenhaus Haus 4
01.03 Estricharbeiten Wohnungen
01.03
Estricharbeiten Wohnungen
01.04 Estricharbeiten Gewerbeeinheiten DM+Aurel
01.04
Estricharbeiten Gewerbeeinheiten DM+Aurel
01.05 sonstiges
01.05
sonstiges