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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Deckblatt Projektdaten:
Projektbezeichnung: Neubau von Mehrparteienhäsuer
mit Tiefgarage
Projektname: 22020
PLZ, Ort: 84347 Pfarrkirchen
Straße: Garf-von-Geldern-Straße 2/2a/2b/2c
Vergabedaten:
Art der Ausschreibung: Beschränkte Ausschreibung
Abgabetermin: siehe Anschreiben
Ausführungstermine:
Ausführungsbeginn: Q1 2026
Ausführungsende: Q4 2027
Auftraggeberdaten
Auftraggeber: NOVA Real Estate Management GmbH & Co.KG
Straße: Emil-Schwate-Straße 21
PLZ, Ort: 84364 Bad Birnbach
Planung
Auftraggeber: Ingenieurgesellschaft Klein mbH
Straße: Passauer Straße 101
PLZ, Ort: 84347 Pfarrkirchen
Angebotssumme: .............................. EUR
zuzüglich 19,00% Mehrwertsteuer: .............................. EUR
Angebotssumme brutto: .............................. EUR
Deckblatt
ANLAGENVERZEICHNIS ANLAGENVERZEICHNIS
Die Anlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und Kalkulationsgrundlage. Die Pläne geben einen Überblick über die erfassten Leistungen, stellen aber nicht den endgültigen Planungsstand dar und können unvollständig und unmaßstäblich sein.
Anlagen Ausführungspläne (als Gesamtpakete ZIP-Ordner):
- Pläne Haus 1
- Pläne Haus 2
- Pläne Haus 3
- Pläne Tiefgarage
- Übersichts- und Gesamtpläne
- Detailpläne
- Entwässerungspläne
Statische Unterlagen (als Gesamtpakete ZIP-Ordner):
- Positionspläne Gesamtobjekt
Bauphysikalische Unterlagen (als Gesamtpakete ZIP-Ordner):
- Wärmeschutznachweise
- Schallschutznachweise
- Brandschutznachweis einschl. Planunterlagen
Sonstige Anlagen:
- Geotechnischer Bericht ifb vom 24.03.2022
- QNG Anlage 3.1.3 Schadstoffvermeidung
- Grobterminplan
ANLAGENVERZEICHNIS
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Die Leistungsbeschreibung liegt dem Bieter als digitale Ausfertigung vor.
Das Leistungsverzeichnis ist in allgemeine Bereiche sowie Arbeiten an den einzelnen Bauwerken eingeteilt.
Vertragsgrundlage wird das vorliegende Leistungsverzeichnis. Fehlende Angaben (Freistellen mit Schriftzeilen) zu Bietererklärungen können zum Ausschluss aus dem Wertungsverfahren führen.
Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch deren Lieferung frei Baustelle sowie der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Entsorgung der daraus resultierenden Abfälle (Verschnitt, Bruch, Schutt usw.), als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Bei den mit "angebotenes Produkt" bezeichneten Leistungen kann der Bieter gleichwertige Produkte anbieten. Er hat diese in den Punktfolgen zu bezeichnen. Die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Bei Verwendung des beschriebenen Leitprodukts ist die Bieterergänzung mit "wie oben" auszufüllen.
Der Bieter hat die im LV aufgeführten Baustoffe hinsichtlich ihrer Qualität und Eignung für die ausgeschriebenen Leistungen zu überprüfen und bei Widersprüchlichkeit Bedenken bei der Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen. Falls er dies nicht macht, gelten bei Ausführung die höherwertigen Anforderungen.
Übergeordnet zu den im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkten steht das Anhangdokument 3.1.3 zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für nachhaltiges Bauen QNG. Sollte vermeindlich ein Material ausgeschrieben sein, das nicht dem QNG-Standard entspricht ist das durch den Bieter anzumerken und ein entsprechend konformes Produkt anzubieten. Sämtliche Datenblätter der am Bau verwendeten Produkte werden vor Bauausführung durch eine externe Stelle auf Konformität überprüft. Bei Nicht-Einhaltung hat der Bieter ein gleichwertiges, konformes Produkt ohne Aufschlag auszuführen.
Bei den für die Arbeiten verwendeten Produkten sind neben den einschlägigen DIN - Vorschriften auch die Werksvorschriften der jeweiligen Hersteller zu beachten. Sie werden im Auftragsfalle Vertragsbestandteil.
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "nach besonderer Anordnung des AG" vorgeschrieben ist, bedeutet dies, das auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG zu beginnen ist.
Seitens des AN sind alle eingesetzten Mitarbeiter, auch der Nachunternehmer, in einer Mitarbeiterliste mit Namen, Ausweisnummer und Qualifikation vorab zu benennen. Die Liste ist fortzuschreiben und aktualisiert zu verteilen.
Seitens des AN ist während der Bauzeit sicherzustellen, dass auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten im Notfall Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die bei Ungeplanten Vorkommnissen (Wassereintritte, Schäden durch Wind etc) Notfallmaßnahmen einleiten können. Entsprechende Notfall-Telefonnummern sind mit Baubeginn dem AG mitzuteilen.
Terminplan
Seitens des AN ist ein Terminplan zu erstellen, der Vertragsbestandteil wird. der Terminplan ist auf Grundlage des Baufortschritts wöchentlich fortzuschreiben und zu verteilen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeschreibung PROJEKTBESCHREIBUNG
Die NOVA Real Estate Management GmbH & Co.KG (vertreten durch Hr. Horst Weber jun. und Hr. Alexander Nothdurft) beabsichtigt in den nächsten Jahren den Neubau von 3 Mehrparteienhäusern mit einer gemeinsamer Tiefgarage durchzuführen. Das Bauvorhaben befindet sich im nördlichen Teil von Pfarrkirchen unter der Anschrift Graf-von-Geldern-Straße 2,2a,2b,2c in 84347 Pfarrkirchen.
Bauliche Gegebenheiten
Auf dem vorhandenen Baugrundstück war eine Hofstelle mit Wohnhaus und Nebengebäuden vorhanden. Diese wurde im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen bereits abgebrochen und der Bauschutt wurde vom Grundstück entfernt. Größere Bäume und Bepflanzungen wurden ebenfalls schon im Bereich der neu zu errichtenden Gebäude entfernt. Von den Abbrucharbeiten bis zur Ausführung des Neubaus wurde das Grundstück nicht gepflegt. Daher ist zu Beginn der Erdarbeiten das gesamte Grundstück zu roden und noch vorhandene Bepflanzung und Bäume in Absprache mit dem Landschaftsarchitekten zu entfernen / zu erhalten.
Objektdaten:
Tiefgarage: ca. 1.800m2 Grundfläche, ca. 7.300m3 Kubatur
Haus 1: ca. 550m2 Grundfläche, ca. 7.700m3 Kubatur
Haus 2: ca. 740m2 Grundfläche, ca. 10.800m3 Kubatur,
Haus 3: ca. 370m2 Grundfläche, ca. 3.800m3 Kubatur
Tiefgarage:
Stahlbetonkonstruktion in WU-Bauweise, tragende Bodenplatte im Gefälle 50cm stark, Außenwände Stahlbeton 25cm, Decke Stahlbeton im Gefälle 35cm mit Abdichtung und Vegetationsschicht (Garten). Getrennte Ein- und Ausfahrtsrampe aus Stahlbeton. Spätere Beschichtung Bodenflächen als OS 11 / OS 14 (nicht Teil des Leistungsverzeichnisses). Entwässerung der Tiefgarage durch Verdunstungsrinnen und Pumpenschächte zur Ableitung von Wasser bei Reinigungsarbeiten der TG-Flächen. Deckenseitigte Leitungsführung von ELE- und HLS-Leitungen nach Angabe der Fachplaner. Entrauchung / Belüftung der TG durch FT-Lüftungsschächte auf der Decke, keine seitlichen Lichtschächte vorhanden / geplant. Brandschutztechnische Trennung von Tiefgarage und Wohn- und Kellerbereiche durch Schleusen mit Brandschutztüren. Thermische Trennung von Kalt- und Warmbereiche an den Tiefgaragendecken und Übergangsbereiche von Tiefgarage und Kellerabteilen durch nicht-brennbare mineralische Dämmung nach bauphysikalischen Angaben (Decken- und Flankendämmungen) im Innenbereich und XPS bzw. Perimeterdämmungen im Außenbereich über der TG-Decke.
Haus 1:
2. Kellergeschoss als Teilunterkellerung mit Treppenhaus / Aufzug / Zugang Tiefgarage als Stahlbetonkonstruktion in WU-Bauweise, tragende Bodenplatte 30cm mit XPS-Dämmung unterseitig, Außenwände Stahlbeton 25cm mit XPS-Dämmung außenseitig.
1. Kellergeschoss als Teilunterkellerung mit Kellerräumen / Technikräumen / Müll- und Fahrräder als Stahlbetonkonstruktion in WU-Bauweise, tragende Bodenplatte 30cm mit XPS-Dämmung unterseitig, Außenwände Stahlbeton 25cm mit XPS-Dämmung außenseitig, Innenwände Stahlbeton bis 25cm mit Dämmung um Treppenhausbereich, Kellertrennwände als Leichtbauwände (nicht Teil des Leistungsverzeichnisses).
Erd- und Obergeschosse in Massivbauweise mit wärmegedämmten Verfüllziegel als Außenwände, tragende und nicht-tragende Ziegelinnenwänden und Stahlbetondecken. Treppenläufe und Treppenpodeste als Stahlbetonfertigteilen. Aufzugschacht in Ortbetonweise. Balkone und Loggien als Stahlbetonfertigteil. Außenwände des obersten Geschosses zurückgesetzt mit umlaufenden Dachterrassenfläche und Attika. Kein Versprung in der Geschossdecke. Dach als Flachdach mit Stahlbetondecke, Abdichtung und Gefälledämmung. Entwässerung außenseitig über Dachterrassenflächen und außenliegenden Fallrohren. Entwässerung Balkone und Dachterrassen ebenso außenseitig als sichtbare Fallrohre.
Haus 2:
Kellergeschoss als Vollunterkellerung mit Kellerräumen / Technikräumen / Müll- und Fahrräder / Zugang Tiefgarage als Stahlbetonkonstruktion in WU-Bauweise, tragende Bodenplatte 30cm mit XPS-Dämmung unterseitig, Außenwände Stahlbeton 25cm mit XPS-Dämmung außenseitig.,Innenwände Stahlbeton bis 25cm mit Dämmung um Treppenhausbereich, Kellertrennwände als Leichtbauwände (nicht Teil des Leistungsverzeichnisses).
Ausführung Obergeschosse baugleich wie in Haus 1.
Haus 3:
Kellergeschoss als Vollunterkellerung mit Kellerräumen / Technikräumen / Zugang Tiefgarage als Stahlbetonkonstruktion in WU-Bauweise, tragende Bodenplatte 30cm mit XPS-Dämmung unterseitig, Außenwände Stahlbeton 25cm mit XPS-Dämmung außenseitig.,Innenwände Stahlbeton bis 25cm mit Dämmung um Treppenhausbereich, Kellertrennwände als Leichtbauwände (nicht Teil des Leistungsverzeichnisses).
Im südlichen Bereich befindet sich eine Wohnung. Ausführung der Wandkonstruktionen wie in den Erd- und Obergeschossen beschrieben
Ausführung Obergeschosse baugleich wie in Haus 1.
Bauablauf
Die gesamte Ausführung des Bauvorhabens wird in 2 Bauabschnitten aufgeteilt (vgl. Baustelleneinrichtungsplan). Vor dem eigentlichen Baubeginn hat der Bieter alle benötigten Genehmigungen und vorbereitenden Maßnahmen nach Notwendigkeit zu erledigen. Auf eine fristgerechte Ausführung der vorbereitenden Maßnahmen zur Einhaltung des Terminplans wird ausdrücklich hingewiesen.
Vorbereitende Maßnahmen:
- Beweissicherung Verbauarbeiten am Nachbargrundstück
- Genehmigungen Verkehrssicherung (Gemeinde / LRA)
- Genehmigungen Wasserhaltung Baugrube (Gemeinde / LRA)
- Genehmigung Verbau Baugrube (Prüfstatiker / Nachbar)
Bauabschnitt 1:
- Grundstück roden
- Erdarbeiten einschl. Verbau
- Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
- Kranfundament und Kranstellung
- Bodenplatten Tiefgarage / Haus 1 / Haus 2
- Außenwände Kellergeschosse Haus 1 / Haus 2
- Hinterfüllen Gelände Haus 1
- Stützwände Haus 1
- Erd- und Obergeschosse Haus 1 / Haus 2
- Teilweiser Rückbau Verbau Baugrube
- Rückbau Kran in Tiefgarage
Bauabschnitt 2:
- Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung umstellen
- Decke Tiefgarage West
- Bodenplatte Tiefgarage / Haus 3
- Außenwände Kellergeschosse
- Decke Tiefgarage Ost
- Rückbau Verbau Baugrube Tiefgarage Ost
- Hinterfüllen Gelände Tiefgarage
- Erd- und Obergeschosse Haus 3
- Herstellen Provisorische Zufahrt Haus 1 / Haus 2 für Nachfolgegewerke
- Rückbau Baustelleneinrichtung
Ausführungsfristen
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem vorläufigen Terminplan in der Anlage.
Der Terminplan wird nach Beauftragung abgestimmt, angepasst, detailliert und wird dann mit den enthaltenen Fristen und Zwischenfristen Vertragsbestandteil.
Für die Bauzeit finden die Hauptarbeiten im Zeitraum von März 2026 bis Ende 2027 statt, wobei die Ausführungszeiten des angebotenen Gewerks von diesen abweichen können.
Für die Gewerke der KG300 sind die Hauptarbeitsschritte und Zeiträume der Terminübersicht in der Anlage zu entnehmen.
Die genaue Terminierung der Leistungen ist vorläufig und ohne Gewähr. Entsprechende Betriebs- und baustellenbedingte Änderungen können bis zur Ausführung noch auftreten.
Spätestens 1 Woche nach Auftragserteilung hat der AN dem AG einen detaillierten Bauzeitenplan unter Einhaltung des o.g. Rahmens in Form eines Balkendiagrammes 5-fach vorzulegen. In diesem sind die Fristen der einzelnen Arbeitsvorgänge unter Berücksichtigung der Fremdgewerke verbindlich festzulegen. Der Bauzeitenplan ist in Form eines Balkendiagrammes anzufertigen, aus dem mindestens folgende Angaben
ersichtlich sein müssen:
- Vorgangsname
- Beginn (Datum)
- Ende (Datum)
- Dauer
- Personaleinsatz
Nachdem der AG dem Plan zugestimmt hat (Unterschriftsfeld), wird der
Bauzeitenplan Vertragsbestandteil. Die Kontrolle und Berichterstattung
für den Bauherrn erfolgt dann auf dieser Grundlage.
Baustellensicherheit
Die im Leistungsverzeichnis beschrieben Arbeiten betreffen mehrere Ebenen des Bauwerks.
Folgende Schutzmaßnahmen sind daher mindestens vorzusehen:
Ebene Baugrube / EG
- Schutz gegen Absturz von Personen im Bereich der Baugrube
- Schutz gegen Absturz von Personen im Bereich von horizontalen Öffnungen in Decken
- Schutz gegen Absturz von Personen im Bereich von Treppen
Ebene Obergeschosse
- Schutz gegen Absturz von Personen im Bereich von horizontalen Öffnungen in Decken
- Schutz gegen Absturz von Personen im Bereich von Treppen
- Schutz gegen Absturz von Personen im Bereich von Fenster- und Türöffnungen in Wänden
Baustelleneinrichtung
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem Grundstück sind die Lagerflächen für Baustelleneinrichtung sowie Versorgungscontainer begrenzt.
Die Baustelleneinrichtung für den ersten Bauabschnitt befindet sich auf der Ostseite des Grundstücks.
Für den zweiten Bauabschnitt befindet sich die Lagerfläche für die Baustelleneinrichtung auf dem Decke der westlichen Tiefgarage. Die Tragfähigkeit der Decke einschl. der gelagerten Materialien ist im Vorfeld mit dem ausführenden Statiker abzuklären.
Die Andienbarkeit der Baustelle ist mit dem Bauherrn abzustimmen. Die geplante Baustellenzufahrt für die Rohbau- und Baumeisterarbeiten befindet sich im östlichen Bereich des Grundstücks. Über diese kann sowohl der erste als auch der zweite Bauabschnitt bedient werden. Nach Abschluss der Rohbauarbeiten sind provisorische Zufahrten für die Häuser 1 / 2 wie im Außenanlagenplan angedeutet für die nachfolgenden Gewerke zu erstellen. Die noch vorhandene Baustellenzufahrt ist für die Erreichbarkeit des Haus 3 ausreichend.
Anlieferungen
Anlieferungen (Be- und Entladen) sollten bei Möglichkeit auf dem Grundstück selbst durchgeführt werden. Im Rohbau erfolgt die Erschlißeung des Grundstücks über die geplante Baustellenzufahrt. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss die Be- und Entladung von der Straßenverkehrsfläche aus geschehen. Es wird davon ausgegangen, dass trotz stehender Lieferfahrzeuge die öffentliche Staßenverkehrsfläche (Graf-von-Geldern-Straße) zumindest einspurig befahrbar bleibt. Eine mögliche Vollsperrung der Straße für Lieferungen ist im Vorfeld fristgerecht bei der jeweiligen Behörde anzumelden und bescheinigen zu lassen.
Projektbeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
1. Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteil sind:
a) Das Leistungsverzeichnis einschließlich der allgemeinen und technischen Vorbemerkungen sowie die Ausführungs- und etwaige Detailzeichnungen.
b) Die Besonderen Vertragsbedingungen
c) Diese Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen
d) Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und C, in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Die Einhaltung der Bestimmungen über die Verwendung normgerechter Baustoffe, Bauelemente etc.
obliegen ausschließlich dem Auftragnehmer.
2. Preisermittlung
Die Preisermittlung erfolgt anhand der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der allgemeinen und technischen Vorbemerkungen und der aktuellen Ausführungsplanung. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht. Die Unkenntnis der Verhältnisse berechtigt den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen.
3. Angebot
Der vom Auftragnehmer angegebene Preis umfasst alle Arbeiten, die zur Erstellung einer vollständigen, handwerklich und technischen einwandfreien Ausführung seiner Leistungen erforderlich sind. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten beziehen sich immer auf ein fertiges Werk. Sollte der Auftragnehmer festgestellt haben, dass einzelne Positionen dies nicht ausdrücklich ausweisen, so gilt das zuvor Gesagte und wurde im Anschreiben zum Angebot erwähnt. So sie nicht besonders erwähnt sind, sind alle Nebenleistungen, die zur gebrauchsfähigen Fertigstellung der Lieferungen und Leistungen benötigt werden, auch wenn nicht im Sinne der VOB / VOL, mit den Einheitspreisen der Positionen abgegolten. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Kosten für behördliche oder anderweitig begründete Abnahmen sowie das Erstellen der Dokumentationen für die erbrachten Leistungen sowie die Einregulierung der Anlagen und die Einweisung des Auftraggebers sind in die Einheitspreise einzurechnen. Gesonderte Vergütung ist, wenn nicht extra ausgewiesen, hierfür nicht zu erlangen.
Für erforderlich werdende zusätzliche, im Leistungsverzeichnis nicht erfasste Arbeiten, muss vor Beginn ein Nachtragsangebot eingereicht werden. Auch für dieses Angebot gelten die Vorbemerkungen.
Der Kalkulation des Nachtragsangebotes muss die Kalkulation des Hauptangebotes zugrunde liegen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers hierfür die Kalkulationsnachweise vorzulegen.
Wege -, Lauf- und Fahrzeiten, ebenso Fahrgelder, werden nicht vergütet. Polierstunden werden nicht besonders vergütet.
4. Abnahme
Die Abnahme kann jedoch vom Auftragnehmer nur verlangt werden, wenn die erforderlichen behördlichen Abnahmen mängelfrei erfolgt sind.
4.2. Eine Ingebrauchnahme der Leistung des Auftragnehmers oder eine weitere Bearbeitung ersetzt nicht eine Abnahme.
4.3. Teilleistungen können einer Vorabnahme unterzogen werden. Diese Vorabnahmen haben jedoch in keinem Falle die rechtliche Wirkung der Abnahme.
5. Allgemein
5.1. Alle von den Bauaufsichtsbehörden oder behördlichen Stellen und dem Auftraggeber geforderten
Nachweise und Bescheinigungen über Messungen, Druckversuche, Probebelastungen am Material und an Konstruktionen usw. hat der Auftragnehmer auf seine Kosten zu veranlassen und in den erforderlichen Ausfertigungen dem Auftraggeber kostenlos zu übergeben.
5.2. Die Genehmigung zur Lagerung von Montage, Aufstellung von Gerüsten und Zäunen außerhalb der Baustelle hat der Auftragnehmer auf seine Kosten selber zu erwirken.
5.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, nach seinem Ermessen Untersuchungen, Messungen usw. vornehmen zu lassen und die hier notwendigen Materialproben kostenlos zu entnehmen, sofern keine anderen Vereinbarungen erfolgen. Die Kosten der Untersuchungen trägt der Auftragnehmer.
5.4. Nach Auftragserteilung erhält der Auftragnehmer unverzüglich die für die Ausführung der Arbeiten
notwendigen Pläne in einer einfachen Ausfertigung. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass bei
Planänderungen die Pläne bei ihm entsprechend der neuesten Fassung ausgetauscht bzw. geändert
werden. Sollten Pläne unter sich oder in Übereinstimmung mit Detailplänen Differenzen aufweisen, so ist unverzüglich die Bauleitung davon zu unterrichten bzw. bei Detailplänen ist deren Fassung maßgebend, wenn diese datumsgemäß später gezeichnet worden sind. Die Montagepläne sind vom Auftragnehmer auf Basis der Werk- und Detailplanung zu erstellen.
5.5. Der Auftragnehmer hat sich mit den Fachfirmen, die als sogenannte Nachfolgegewerke den Ausbau
vornehmen, ins Benehmen zu setzen und genaue Angaben über Art und Umfang der durch ihn für diese
Gewerke auszuführenden Arbeiten einzuholen (Stemmen und Durchbrüche und Schlitzen, Einsetzen von Konsolen, Halte - und Bandeisen, Anschließen von Laschen, Angaben über Größe und Art von Dach und Wandaussparungen usw.). Ebenfalls hat er die Verpflichtung, sich terminlich mit diesen Firmen abzusprechen, um gegenseitige Behinderungen auf der Baustelle zu vermeiden, und sich rechtzeitig darüber zu informieren, an und in welchem Umfang er bauseitige Maurerhilfe zu leisten hat. Insbesondere hat sich der Auftragnehmer vor Beginn der Bauarbeiten in Verbindung mit dem Fachplaner, die für die vorgenannten Arbeiten erforderlichen Aussparungspläne zu beschaffen. Unterlässt er das, hat er sämtliche Kosten für falsche und nicht vorhandene Aussparungen, Schlitze bzw. Nachstemmarbeiten usw. selbst zu tragen.
5.6. Der Auftragnehmer ist ohne jegliche Mehrkosten für den Auftraggeber verpflichtet:
a) Das Abladen, die Beförderung, die Lagerung und Wartung der Baustoffe sowie alle sonstigen
Nebenleistungen und bauseitigen Zulieferungen, welche zur vollständigen Fertigstellung der Arbeiten
erforderlich sind, auf seine eigenen Kosten zu übernehmen.
b) Einrichtungen, die die Arbeiten am Bau behindern, sind in Absprache mit der Bauleitung sofort zu
entfernen.
c) Alle Maße am Bau bzw. nach den Ausführungsplänen zu kontrollieren.
d) Sich vor Beginn seiner Arbeiten zu überzeugen, ob die für die Durchführung seiner Arbeiten
erforderlichen örtlichen Voraussetzungen gegeben sind, insbesondere, ob die seinen Arbeiten
vorangegangenen Arbeiten zweckentsprechend ausgeführt sind.
e) Teilabnahmen für behördlich abnahmepflichtige Bauleistungen (z.B. für verdeckte Installation) zu
beantragen und durchzuführen.
Ist in den Einzelpositionen keine andere Ausweisung, so gilt für die Position:
liefern und betriebsfertig installieren einschließlich aller Form- und Verbindungsstücke, Hilfsmaterialien und aller Befestigungen.
6. Terminänderungen
Die Änderung von Vertragsterminen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Verschiebungen von Ausführungsterminen, insbesondere des Beginns der Tätigkeit des Auftragnehmers, die dieser nicht zu vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen. Die Parteien werden in diesem Fall unter Berücksichtigung der ursprünglichen Ausführungsfristen neue Vertragstermine festlegen. Standzeiten oder Unterbrechungen durch vom Auftraggeber nicht zu vertretende Störungen wie z. B. Wasser-, Stromausfall usw. berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen.
7. Abrechnung
7.1 Alle Rechnungen sind unter Angabe der vollständigen Projektbezeichnung beim Bauherrn einzureichen.
7.2 Die Rechnungen sind gleichzeitig in Kopie an die Bauleitung zu senden.
7.3 Alle Rechnungen Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Einzelrechnungen - sind erst dann
einzureichen, nachdem ein gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geprüftes Aufmaß vorliegt und dieses die bis zu dem Zeitpunkt geleistete Leistung beinhaltet.
Die Rechnungen sind kumulierend zu erstellen, d.h. jede Abschlags - bzw. Schlussrechnung muss die
gesamte bis dahin geleistete Leistung beinhalten.
Das Endaufmaß ist vor dem letzten Abnahmetermin (Endabnahme) einzureichen.
- Schlussrechnung in dreifacher Ausfertigung
- Massenaufstellung in zweifacher Ausfertigung
- Abrechnungszeichnungen in dreifacher Ausfertigung
- Lieferscheine nach Zeit geordnet in einfacher Ausfertigung (Originale)
- Leistungszettel (nur mit Unterschrift des Bauherrn oder einer seiner Bevollmächtigten) nach Zeit geordnet in einfacher Ausfertigung (Originale)
- Die Lieferscheine und Leistungszettel sind listenmäßig zu erfassen.
8. Zahlung
Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem Abschlags- und Schlussrechnungsbetrag abgezogen, für den die vereinbarten Zahlungsfristen eingehalten werden und gilt auch für etwaige Nachträge. Die Frist beginnt mit dem Eingang der prüfbaren Rechnungen samt zugehörigen Aufmaßunterlagen beim Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten.
9. Betriebshaftpflichtversicherung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Mindestversicherungssumme je Einzelschaden muss für Personenschäden 10.000.000 €, für Sach- und sonstige Schäden 10.000.000 € betragen.
Durch den Abschluss/Nachweis der Haftpflichtversicherung wird der Haftungsumfang des Auftragnehmers jedoch nicht eingeschränkt.
10. Vertreter des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat über die gesamte Bauzeit hinweg einen bevollmächtigten Vertreter zu stellen, der für den Auftraggeber sowie die Objektüberwachung zu den üblichen Geschäftszeiten verfügbar sein muss. Dieser Vertreter muss fachkundig und als verantwortlicher Bauleiter u.a. berechtigt sein, Weisungen in Empfang zu nehmen und auszuführen. Er hat an den wöchentlichen Baubesprechungen teilzunehmen.
Vorbemerkungen gelesen und akzeptiert:
'....................................................''....................................................'
Ort, Datum Unterschrift / Stempel
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
02 Tiefgarage
02
Tiefgarage
02.04 Bauwerksabdichtung
02.04
Bauwerksabdichtung
02.05 Dämmarbeiten
02.05
Dämmarbeiten
03 Haus I
03
Haus I
03.06 Bauwerksabdichtung
03.06
Bauwerksabdichtung
03.07 Dämmarbeiten
03.07
Dämmarbeiten
04 Haus II
04
Haus II
04.06 Bauwerksabdichtung
04.06
Bauwerksabdichtung
04.07 Dämmarbeiten
04.07
Dämmarbeiten
05 Haus III
05
Haus III
05.06 Bauwerksabdichtung
05.06
Bauwerksabdichtung
05.07 Dämmarbeiten
05.07
Dämmarbeiten