Elektroinstallation
Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage
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Örtlichkeit VORBEMERKUNG ZUM BAUVORHABEN Bauort: Am Fronhof, 97616 Salz Bauherr: VR-Bank Main-Rhön eG Felix-Wankel-Str. 5 97526 Sennfeld Mit der Baumaßnahme soll im 2 Quartal 2026 begonnen werden. Die anvisierte Fertigstellung ist für 4 Quartal 2028 geplant. Das ehemalige Betriebsgelände am westlichen Ortsrand der Gemeinde Salz, das vorrangig seit den 1930er Jahren der industriellen Nutzung zugewiesen war, soll durch den Neubau von sechs Wohnungshäusern reaktiviert werden. Die Mehrfamilienhäuser mit den Ausmaßen von ca. 18,00 x 28,50m verteilen sich dem Straßenverlauf folgend auf dem Gelände und erschaffenen eine offene Komposition zwischen den einzelnen Baukörpern. Dadurch soll eine integrative Platzgestaltung mit klaren und offen Gebäudefluchten erzielt werden. Es entstehen somit Gebäudeensembles zwischen 3 und 4 Geschossen mit jeweils 12-15 Wohneinheiten. Diese werden auf einer gemeinsam nutzbaren Tiefgarage mit ca. 100 Stellplätzen gegründet. Beabsichtigt ist die Schaffung von zeitgemäßen Wohnungen, wobei die Größen der Wohneinheiten und der vorgesehene Wohnungsmix eine breite Bevölkerungsschicht ansprechen soll und sowohl für ältere als auch jüngere Menschen einen adäquaten bezahlbaren Wohnraum schaffen soll. Im Erdgeschoss entstehen an der Seite zur Frankenstraße in den Häusern E und F Gewerbeeinheiten. Die EG-Wohnungen verfügen über kleine private Terrassen welche zu den öffentlichen Flächen abgegrenzt werden. Die Wohnungen der Geschosse 1-2 erhalten großzügig geschnittene Balkone, die sich in die Gebäudekubatur integrieren. In den Staffelgeschossen der 4-geschossigen Bauten, sollen große Dachterrassen entstehen werden.
Örtlichkeit
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke bzw. Leistungen: Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen. 1. Allgemeines 1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. 1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen. Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN. 1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc.ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen. 1.4 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch einen Bauleiter oder Polier des AN zu besetzen. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. 1.5. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn entsprechend dem beiliegenden BE-Plan abzustimmen. 1.6 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist. 1.7 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt. 1.8 Der Auftragnehmer hat entsprechend der Landesbauordnung einen Bauleiter als Fachbauleiter zu benennen. 1.9 Die in den Ausschreibungsunterlagen benannten Ecktermine des Ausführungszeitraumes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot entsprechend zu berücksichtigen. Besonderer Abrechnungshinweis: 1.10 Beteiligung Bauwasser, Baustrom, etc. Bauleistungsversicherung. Auf der Baustelle vorhandene, vom AG zur Verfügung gestellte Anschluss-Stellen für Baustrom, Bauwasser kann der AN nutzen. Hierfür und für den Verbrauch von Baustrom, Bauwasser und die Toilettennutzung verpflichtet sich der AN an den AG ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,2 % der Nettoabrechnungssumme zu bezahlen. Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme. Der AN sichert zu, dass er die vorgenannten Aufwendungen in der Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat. Besondere Abrechnungshinweis: - Sicherheitseinbehalt bei Abschlagrechnungen 10 %, - Sicherheitseinbehalt bei Schlußrechnungbis Vorlage Bankbürgschaft 5 %, - Abschlagszahlungen nach Baufortschritt oder Zahlungsplan 1.11 Der AN hat ein Bautagebuch zu führen und dieses wöchentlich der Bauüberwachung des AG vorzulegen. 1.12 Der Bauherr behält sich vor, einzelne Leistungen nicht zu vergeben. Der AN sichert zu, dass er die vorgenannten Aufwändungen in der Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat. 2. Allgemeine Vorbemerkungen zum LV: Die Arbeiten haben so zu erfolgen, dass die  öffentliche Ordnung und Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden und die Belästigung für Nachbarn und die Umgebung so gering wie möglich gehalten werden. In die Einheitspreise sind folgende Aufwendungen einzurechnen: - Sicherung und Beleuchtung der Baustelle,   Abdeckung von Fußwegen soweit diese überfahren werden etc, - Einholung von notwendigen Genehmigungen für Straßensperrungen,   Schachtgenehmigungen,   Sondernutzungen öffentlicher Flächen etc., soweit für   die nachfolgend beschriebenen Arbeiten technologisch erforderlich, eigenständig   (ohne     Mitwirkung des AG), inkl. Verbrauchskosten bzw. Gebühren. - Die geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm -   Geräuschemission - ist für den beschriebenen Standort mit den Immissionsrichtwerten   für angrenzende Wohnbebauung einzuhalten. Eine Ortsbegehung kann, nach vorheriger Anmeldung beim Planungsbüro vereinbart werden. Mit der Unterschrift unter dem Angebot bestätigt der Bieter, dass er die örtlichen Verhältnisse kennt, die anzubietenden Leistungen sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, die Aufwendungen wegen eventueller Erschwernisse in seinem Angebot entsprechend umfassend berücksichtigt hat. 3. Dokumentation: Die Dokumentationsunterlagen und Unterlagen für den Brandschutzprüfer sind spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Fälligkeitsvorraussetzung für die Zahlung der Schlussrechnung.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen - Niederspannungsanlagen - Technische Vorbemerkungen - Niederspannungsanlagen - Kabel, Verlegesysteme Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN EN 60669-1; VDE 0632-1 Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN EN 60669-2-1; VDE 0632-2-1 Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen - Teil 2-1: Besondere Anforderungen - Elektronische Schalter DIN EN 60669-2-2; VDE 0632-2-2 Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen - Teil 2-2: Besondere Anforderungen - Fernschalter DIN EN 60669-2-3; VDE 0632-2-3 Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen - Teil 2-3: Besondere Anforderungen - Zeitschalter DIN EN 60669-2-4; VDE 0632-2-4 Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen - Teil 2-4: Besondere Anforderungen - Trennschalter DIN EN 61386-1; VDE 0605-1 Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische Energie und für Informationen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen BVF Richtlinie 2 Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in Flächenheizungen und Flächenkühlungen Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. BVF Richtlinie 6 Steuerung und Regelung von Elektro-Fußbodenheizungen Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. VdS 2005 Leuchten Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2007 Informationstechnologie (IT-Anlagen) - Gefahren und Schutzmaßnahmen Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2023 Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen mit vorwiegend brennbaren Baustoffen, Richtlinien zur Schadenverhütung Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2024 Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, Unverbindliche Richtlinien zur Schadenverhütung Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2025 Elektrische Leitungsanlagen Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2046 Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2057 Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt B § 8 AFB 2008 für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und Intensiv-Tierhaltungen Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2067 Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft, Richtlinien zur Schadenverhütung Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2311 VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen - Planung und Einbau Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2349-1 Auswahl von Schutzeinrichtungen für den Brandschutz in elektrischen Anlagen Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2349-2 EMV-gerechte Errichtung von Niederspannungsanlagen Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 3501 Isolationsfehlerschutz in elektrischen Anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln - RCD und FU; Richtlinien zur Schadenverhütung Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Die Vorschriften des zuständigen Stromversorgungsunternehmens. Diese gelten mit Vorrang. Mess-, Steuer-, Regeleinrichtungen, Gebäudeautomation DIN EN 12098-1 Energieeffizienz von Gebäuden - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen - Teil 1: Regeleinrichtungen für Warmwasserheizungen - Module M3-5, 6, 7, 8 DIN EN 12098-3 Energieeffizienz von Gebäuden - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen - Teil 3: Regeleinrichtungen für Elektroheizungen - Module M3-5, 6, 7, 8 DIN EN 12098-5 Energieeffizienz von Gebäuden - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen - Teil 5: Schalteinrichtungen zur programmierten Ein- und Ausschaltung von Heizungsanlagen - Module M3-5, 6, 7, 8 DIN EN 60848 GRAFCET, Spezifikationssprache für Funktionspläne der Ablaufsteuerung VDI 3814 Blatt 1 Gebäudeautomation (GA) - Grundlagen VDI 3814 Blatt 2.1 Gebäudeautomation (GA) - Planung - Bedarfsplanung, Betreiberkonzept und Lastenheft VDI 3814 Blatt 2.2 Gebäudeautomation (GA) - Planung - Planungsinhalte, Systemintegration und Schnittstellen VDI 3814 Blatt 3.1 Gebäudeautomation (GA) - GA-Funktionen - Automationsfunktionen Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: alle Geschosse Gerüste Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst. Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50m m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Anschlüsse Die Anschlussbedingungen sind vom Auftragnehmer beim EVU zu erfragen. Die Anschlussbedingungen sind vom Auftragnehmer beim zuständigen Telekommunikations-Unternehmen zu erfragen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein. Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. Weitere Angaben: Eine Bemusterung mit dem AG ist durchzuführen Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen. Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauw erke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen. Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu beschriften. Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein. Eine handschriftliche Ausführung ist nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten. Codierte Bezeichnungen sind zu erläutern. Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein. Wenn in der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsplänen keine abweichenden Vorgaben gemacht w erden, sind die allgemeinen Steckdosen 30 cm, Arbeitspl atzsteckdosen 115 cm und Lichtschalter 105 cm über dem Fertigfußboden anzubringen. Die Maße sind jeweils Achsm aße, bei senkrecht angeordneten Kombinationen für den obersten Schalter. Für Leistungen anderer Auftragnehmer, wie z.B. Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Tür-, Fenster- und Rollladenantriebe, Rauchabzugsanlagen, Fördertechnik, Verfahrenstechnik usw. sind alle erforderlichen Kabel, Leitungen und Dosen bis an die jeweilige Anschlussschnittstelle zu verlegen. Der Anschluss der betreffenden Anlagen und Geräte sowie deren Inbetriebnahme gehören zur Leistung des jeweiligen Auftragnehmers. Leitungen Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die Farbkennzeichnung einer ihm unbekannten Anlage verlassen. Bei Installationen bei Umbauten und Sanierungen, die als Bestand belassen werden, ist sorgfältig zu prüfen, welche Ader als Schutzleiter verwendet wurde. Nach Fertigstellung der Installationen sind auch sämtliche Anschlüsse der alten Anlage zu prüfen, um Verwechslungen von Außen- und Schutzleiter sowie unbefugte Eingriffe Dritter auszuschließen. Alte und neue Systeme dürfen keinesfalls in einem Rohr gemeinsam verlegt sein. Alle Kabel, Adern und Klemmen sind deutlich, unverlierbar, übersichtlich und systematisch in Klemmkästen, Verbrauchern, Verteilungen und Plänen zu beschriften. Reservekabel und -adern sind darüber hinaus auf eigene Klemmen zu führen. Auch für den Fall, dass Installationsrohre vor dem Betonieren mit Leitungen versehen werden, müssen die Rohre die Festigkeitsanforderungen nach DIN VDE 0100-520 erfüllen. Risiko und Beweislast für beim Betoniervorgang zerdrückte oder eingedrückte Schutz- oder Installationsrohre liegen beim Auftragnehmer. Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein. Die Verlegung der Verteilungsleitungen hat nach den Installationsplänen zu erfolgen. Abweichungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen. In Bereichen mit mechanischer Beanspruchung für Kabel und Leitungen sind diese in Panzerrohr zu verlegen. Leitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden, das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist unzulässig. Leitungen unter Decken müssen rechtwinklig auf Wände zulaufen. Die Installationszonen nach DIN 18015-3 sind zu beachten. DIN 18015-3 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel Leitungen in Böden, auch in Hohl- und Doppelböden, dürfen nur parallel bzw. senkrecht zu den Wänden verlegt werden, schräg verlaufende Leitungen sind unzulässig. Der Auftragnehmer hat für seine Zwecke installierte Kabelzugrohre, Wanddurchführungen und dergleichen mit Verbindung zum Außenbereich während der Bauausführung gegen eindringendes Wasser, Schmutz und Kleintiere sicher abzudichten. Bei der Montage von Installationsrohren für geschlossene Verlegung ist leichtes Auswechseln bzw. Einziehen zu gewährleisten. Knicke oder enge Bögen sind nicht erlaubt. Bei größeren Längen bzw. mehr als 3 Bögen sind Zugkästen vorzusehen. Abweichend von Abschnitt 3.2.3 ATV DIN 18382 sind alle Leerrohre mit Zugdraht auszurüsten. Stegleitungen dürfen nur verwendet werden, wenn eine andere Leitungsart wegen der vorhandenen Unter- und Deckkonstruktion nicht möglich ist und der Auftraggeber seine Einwilligung gegeben hat. Es ist eine Reserveader zusätzlich zu verlegen. Für Deckenauslässe sind spezielle Auslässe für Stegleitungen zu verwenden. Feuchtraumleitungen auf Putz sollen mit Greif-Isolierschellen (gleicher Abstand, max. 30 cm) befestigt werden. Bei mehr als drei parallel verlaufenden Leitungen sind Registerschienen zu verwenden. Kabeldurchführungen in Decken und Wänden sind grundsätzlich durch Schutzrohre (putzbündig, abgedichtet) herzustellen. Für jede Leitung ist in der Regel ein eigenes Rohr zu verlegen. Bei senkrechter Verlegung in Schichten sind Schellen mit Druck- und Gegenwanne zu verwenden. In Werkstätten, Lagerräumen und dergleichen sind die Leitungen bis 2,50 m über OKF durch eine offene Kunststoff- oder Stahlpanzerrohr-Umhüllung zu schützen. Kabelträgersysteme (Kabelpritschen) sind mit Formstücken für horizontale oder vertikale Richtungsänderungen einzubauen. Gitterträger sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber zugelassen. Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vorgegeben wird, sind Kabelträgersysteme mit Wandkonsolen zu befestigen. Abhängungen von den Decken bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch die Baulei tung. Leitungen in Zwischendecken oder Trockenbauwänden, die nicht auf Kabelpritschen liegen, sind mit Schellen zu befestigen oder in Kunststoffrohren zu verlegen. Bodenkanäle Bodenkanäle und -verteilungen in Estrich mit Anforderungen an den Schallschutz dürfen keine starre Verbindung mit der Rohdecke haben. Es sind nur Nivellierschrauben mit Dämmelementen zu verwenden. Bodenkanäle und -verteilungen im Estrich dürfen sich beim Einbringen des Estrichs nicht verformen und müssen gegen das Eindringen von Estrichmörtel oder Fließestrich gesichert sein. Zu öffnende, mit dem Fußboden abschließende Bauteile sind während der Montagezeit gegen Verschmutzungen und Beschädigungen durch Dritte zu schützen und ggf. provisorisch zu schließen. Alle Bauteile des Bodenkanalsystems sind auf die Nutzung der Bodenfläche abzustimmen, insbesondere auf zu erwartende Punktlasten. Verteilungen, Dosen, Geräte Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen müssen mit Tragringen ausgerüstet sein und sind mit Schrauben in den Isolierstoff-Unterputzdos en zu befestigen. Spreizklemmenbefestigung als alleinige Halterung ist nicht zugelassen. Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf die Öffnungsrichtung der Türen zu achten. Isolierstoffdosen und -kästen müssen mit eingepressten Metall-Gewindebuchsen für die Deckelbefestigung ausgestattet sein. Dosen und Kästen mit im Kunststoff eingeschnittenem Gewinde sind nicht zugelassen. Im Zuge der Rohrverlegung dürfen Kästen und Dosen nicht festgegipst werden, sondern diese sind - soweit notwendig - nur behelfsmäßig zu befestigen. Erst nach Beendigung der Verputzarbeiten sind Dosen und Kästen genau putzeben zu richten und so im Mauerwerk zu befestigen, dass ein einwandfreier Sitz gewährleistet wird. Bei Unterputzdosen und Auslässen in gefliesten Wänden ist auf den Fliesenschnitt zu achten oder durch entsprechende Verlegung eine Lagekorrektur durch den Fliesenleger im Fliesenraster zu ermöglichen. Alle freien Kabelenden der Deckenauslässe sind mit Lüsterklemmen zu versehen. Alle Deckenauslässe sind mit Deckenhaken zu versehen, wenn in der Leistungsbeschreibung keine andere Befestigung vorgeschrieben ist oder Auslässe nicht ausdrücklich für Unterbauleuchten vorgesehen sind. Alle Leuchten sind mit den entsprechenden Lampen bzw. Leuchtmitteln zu bestücken. Für alle Unterverteilungen und Verteilungen sind einheitliche Schlösser vorzusehen. In Hauptverteilungen sind Schlösser nach Vorschrift des zuständigen EVU einzubauen. Auch bauseits gelieferte Motorschutzgeräte müssen auf die Nennstromstärke des jeweils zu schützenden Motors eingestellt werden. Die Überprüfung der Relais hat nach Vorschrift der Herstellerfirma zu erfolgen. Angaben zur Abrechnung Die Abrechnung gemäß Abschnitt 5.2.1 ATV DIN 18382 bzw. Abschnitt 5.2.1 ATV DIN 18386 bezieht sich auf die tatsächlich nach technischen Erfordernissen verlegten Leitungen, Rohre und Kanäle und dergleichen. Über die technischen Erfordernisse hinausgehende und damit unnötige Längen und dadurch verursachte unwirtschaftliche Verlegung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen, Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Leistungen, die bei Folgeleistungen überdeckt werden, müssen der Bauüberwachung des Auftraggebers vor Ausführung anzuzeigen werden. Zur Abrechnung ist zwingend eine Dokumentation in Plänen zu protokollieren, ohne dies ist keine Vergütung möglich. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen - Niederspannungsanlagen -
50 Elektroarbeiten
50
Elektroarbeiten
50.01 Baustelleneinrichtung
50.01
Baustelleneinrichtung
50.02 KG 443 Niederspannunghauptverteilung
50.02
KG 443 Niederspannunghauptverteilung
50.03 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
50.03
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
50.04 KG 444 Verlegesysteme
50.04
KG 444 Verlegesysteme
50.05 KG 445 Beleuchtungsanlagen
50.05
KG 445 Beleuchtungsanlagen
50.06 KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
50.06
KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
50.07 KG 452 Such- und Signalanlagen
50.07
KG 452 Such- und Signalanlagen
50.08 KG 455 Fernseh- und Antennenanlagen
50.08
KG 455 Fernseh- und Antennenanlagen
50.09 KG 457 Übertragungsnetze
50.09
KG 457 Übertragungsnetze
50.10 KG 449 / KG 459 Sonstige Maßnahmen
50.10
KG 449 / KG 459 Sonstige Maßnahmen
50.11 Dokumentation
50.11
Dokumentation