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Örtlichkeit VORBEMERKUNG ZUM BAUVORHABEN
Bauort:
Am Fronhof, 97616 Salz
Bauherr:
VR-Bank Main-Rhön eG
Felix-Wankel-Str. 5
97526 Sennfeld
Mit der Baumaßnahme soll im 2 Quartal 2026 begonnen werden. Die anvisierte Fertigstellung ist für 4 Quartal 2028 geplant.
Das ehemalige Betriebsgelände am westlichen Ortsrand der Gemeinde Salz, das vorrangig seit den 1930er Jahren der industriellen Nutzung zugewiesen war, soll durch den Neubau von sechs Wohnungshäusern reaktiviert werden.
Die Mehrfamilienhäuser mit den Ausmaßen von ca. 18,00 x 28,50m verteilen sich dem Straßenverlauf folgend auf dem Gelände und erschaffenen eine offene Komposition zwischen den einzelnen Baukörpern. Dadurch soll eine integrative Platzgestaltung mit klaren und offen Gebäudefluchten erzielt werden. Es entstehen somit Gebäudeensembles zwischen 3 und 4 Geschossen mit jeweils 12-15 Wohneinheiten. Diese werden auf einer gemeinsam nutzbaren Tiefgarage mit ca. 100 Stellplätzen gegründet.
Beabsichtigt ist die Schaffung von zeitgemäßen Wohnungen, wobei die Größen der Wohneinheiten und der vorgesehene Wohnungsmix eine breite Bevölkerungsschicht ansprechen soll und sowohl für ältere als auch jüngere Menschen einen adäquaten bezahlbaren Wohnraum schaffen soll. Im Erdgeschoss entstehen an der Seite zur Frankenstraße in den Häusern E und F Gewerbeeinheiten.
Die EG-Wohnungen verfügen über kleine private Terrassen welche zu den öffentlichen Flächen abgegrenzt werden. Die Wohnungen der Geschosse 1-2 erhalten großzügig geschnittene Balkone, die sich in die Gebäudekubatur integrieren. In den Staffelgeschossen der 4-geschossigen Bauten, sollen große Dachterrassen entstehen werden.
Örtlichkeit
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke bzw. Leistungen:
Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist,
sind in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen
Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit
kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der
beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die
Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc.ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen.
1.4 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch einen Bauleiter oder Polier des AN zu besetzen. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
1.5. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn entsprechend dem beiliegenden BE-Plan abzustimmen.
1.6 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette
fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert
aufgeführt worden ist.
1.7 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt.
1.8 Der Auftragnehmer hat entsprechend der Landesbauordnung einen Bauleiter als Fachbauleiter zu benennen.
1.9 Die in den Ausschreibungsunterlagen benannten Ecktermine des Ausführungszeitraumes
werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot entsprechend zu berücksichtigen.
Besonderer Abrechnungshinweis:
1.10 Beteiligung Bauwasser, Baustrom, etc. Bauleistungsversicherung. Auf der Baustelle vorhandene, vom AG zur Verfügung gestellte Anschluss-Stellen für Baustrom, Bauwasser
kann der AN nutzen. Hierfür und für den Verbrauch von Baustrom, Bauwasser und die Toilettennutzung verpflichtet sich der AN an den AG ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,2 % der Nettoabrechnungssumme zu bezahlen.
Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme. Der AN sichert zu, dass er die vorgenannten Aufwendungen in der Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat.
Besondere Abrechnungshinweis:
- Sicherheitseinbehalt bei Abschlagrechnungen 10 %,
- Sicherheitseinbehalt bei Schlußrechnungbis Vorlage Bankbürgschaft 5 %,
- Abschlagszahlungen nach Baufortschritt oder Zahlungsplan
1.11 Der AN hat ein Bautagebuch zu führen und dieses wöchentlich der Bauüberwachung des AG vorzulegen.
1.12 Der Bauherr behält sich vor, einzelne Leistungen nicht zu vergeben.
Der AN sichert zu, dass er die vorgenannten Aufwändungen in der Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat.
2. Allgemeine Vorbemerkungen zum LV:
Die Arbeiten haben so zu erfolgen, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden und die Belästigung für Nachbarn und die Umgebung so gering wie möglich gehalten werden.
In die Einheitspreise sind folgende Aufwendungen einzurechnen:
- Sicherung und Beleuchtung der Baustelle,
Abdeckung von Fußwegen soweit diese überfahren werden etc,
- Einholung von notwendigen Genehmigungen für Straßensperrungen,
Schachtgenehmigungen, Sondernutzungen öffentlicher Flächen etc., soweit für
die nachfolgend beschriebenen Arbeiten technologisch erforderlich, eigenständig
(ohne Mitwirkung des AG), inkl. Verbrauchskosten bzw. Gebühren.
- Die geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm -
Geräuschemission - ist für den beschriebenen Standort mit den Immissionsrichtwerten
für angrenzende Wohnbebauung einzuhalten.
Eine Ortsbegehung kann, nach vorheriger Anmeldung beim Planungsbüro vereinbart werden.
Mit der Unterschrift unter dem Angebot bestätigt der Bieter, dass er die örtlichen Verhältnisse kennt, die anzubietenden Leistungen sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, die Aufwendungen wegen eventueller Erschwernisse in seinem Angebot entsprechend umfassend berücksichtigt hat.
3. Dokumentation:
Die Dokumentationsunterlagen und Unterlagen für den Brandschutzprüfer sind spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Fälligkeitsvorraussetzung für die Zahlung der Schlussrechnung.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen - Niederspannungsanlagen - Technische Vorbemerkungen - Niederspannungsanlagen -
Kabel, Verlegesysteme
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch
technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:
"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 60669-1; VDE 0632-1
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste
elektrische Installationen - Teil 1: Allgemeine
Anforderungen
DIN EN 60669-2-1; VDE 0632-2-1
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste
elektrische Installationen - Teil 2-1: Besondere
Anforderungen - Elektronische Schalter
DIN EN 60669-2-2; VDE 0632-2-2
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste
elektrische Installationen - Teil 2-2: Besondere
Anforderungen - Fernschalter
DIN EN 60669-2-3; VDE 0632-2-3
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste
elektrische Installationen - Teil 2-3: Besondere
Anforderungen - Zeitschalter
DIN EN 60669-2-4; VDE 0632-2-4
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste
elektrische Installationen - Teil 2-4: Besondere
Anforderungen - Trennschalter
DIN EN 61386-1; VDE 0605-1
Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische
Energie und für Informationen - Teil 1: Allgemeine
Anforderungen
BVF Richtlinie 2
Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in
Flächenheizungen und Flächenkühlungen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 6
Steuerung und Regelung von Elektro-Fußbodenheizungen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
VdS 2005
Leuchten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2007
Informationstechnologie (IT-Anlagen) - Gefahren und
Schutzmaßnahmen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein
umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2023
Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen mit
vorwiegend brennbaren Baustoffen, Richtlinien zur
Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2024
Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und
ähnlichen Einrichtungsgegenständen, Unverbindliche
Richtlinien zur Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2025
Elektrische Leitungsanlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2046
Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis
1000 Volt
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2057
Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt B § 8 AFB 2008
für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen
Betrieben und Intensiv-Tierhaltungen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2067
Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft, Richtlinien
zur Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2311
VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen,
Einbruchmeldeanlagen - Planung und Einbau
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2349-1
Auswahl von Schutzeinrichtungen für den Brandschutz in
elektrischen Anlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2349-2
EMV-gerechte Errichtung von Niederspannungsanlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 3501
Isolationsfehlerschutz in elektrischen Anlagen mit
elektronischen Betriebsmitteln - RCD und FU;
Richtlinien zur Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Die Vorschriften des zuständigen
Stromversorgungsunternehmens. Diese gelten mit Vorrang.
Mess-, Steuer-, Regeleinrichtungen, Gebäudeautomation
DIN EN 12098-1
Energieeffizienz von Gebäuden - Mess-, Steuer- und
Regeleinrichtungen für Heizungen - Teil 1:
Regeleinrichtungen für Warmwasserheizungen - Module
M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 12098-3
Energieeffizienz von Gebäuden - Mess-, Steuer- und
Regeleinrichtungen für Heizungen - Teil 3:
Regeleinrichtungen für Elektroheizungen - Module M3-5,
6, 7, 8
DIN EN 12098-5
Energieeffizienz von Gebäuden - Mess-, Steuer- und
Regeleinrichtungen für Heizungen - Teil 5:
Schalteinrichtungen zur programmierten Ein- und
Ausschaltung von Heizungsanlagen - Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 60848
GRAFCET, Spezifikationssprache für Funktionspläne der
Ablaufsteuerung
VDI 3814 Blatt 1
Gebäudeautomation (GA) - Grundlagen
VDI 3814 Blatt 2.1
Gebäudeautomation (GA) - Planung - Bedarfsplanung,
Betreiberkonzept und Lastenheft
VDI 3814 Blatt 2.2
Gebäudeautomation (GA) - Planung - Planungsinhalte,
Systemintegration und Schnittstellen
VDI 3814 Blatt 3.1
Gebäudeautomation (GA) - GA-Funktionen -
Automationsfunktionen
Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN)
Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen
auszuführen: alle Geschosse
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst.
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu einer Arbeitshöhe
von 3,50m m sind in die Leistungen, für die diese
Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Anschlüsse
Die Anschlussbedingungen sind vom Auftragnehmer beim
EVU zu erfragen.
Die Anschlussbedingungen sind vom Auftragnehmer beim
zuständigen Telekommunikations-Unternehmen zu erfragen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen;
eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber
ist einzuholen.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für
die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und
lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar
sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und
atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und
ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck
dauerhaft entsprechen.
Weitere Angaben: Eine Bemusterung mit dem AG ist
durchzuführen
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende
Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um
gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten
Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat
der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die
erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit
Detailzeichnungen zu übergeben
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden
und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen
zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass
durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen
nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall
Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das
Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen
(i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel
ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-,
Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der
Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze
oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen
anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit
mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für
die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und
Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen,
Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung
zu konsultieren.
Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit
Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit
geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauw
erke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass
Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden,
gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen.
Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige
zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu
beschriften. Beschriftungen müssen dauerhaft
angebracht sein. Eine handschriftliche Ausführung ist
nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen einen
Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten.
Codierte Bezeichnungen sind zu erläutern.
Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B.
Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für
Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem
Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die
erforderliche Bereitstellung von Personal ist
frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der
Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen
Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder
Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein.
Wenn in der Leistungsbeschreibung und den
Ausführungsplänen keine abweichenden Vorgaben gemacht w
erden, sind die allgemeinen Steckdosen 30 cm, Arbeitspl
atzsteckdosen 115 cm und Lichtschalter 105 cm über dem
Fertigfußboden anzubringen. Die Maße sind jeweils Achsm
aße, bei senkrecht angeordneten
Kombinationen für den obersten Schalter.
Für Leistungen anderer Auftragnehmer, wie z.B.
Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Tür-, Fenster- und
Rollladenantriebe, Rauchabzugsanlagen, Fördertechnik,
Verfahrenstechnik usw. sind alle erforderlichen Kabel,
Leitungen und Dosen bis an die jeweilige
Anschlussschnittstelle zu verlegen. Der Anschluss der
betreffenden Anlagen und Geräte sowie deren
Inbetriebnahme gehören zur Leistung des jeweiligen
Auftragnehmers.
Leitungen
Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die
Farbkennzeichnung einer ihm unbekannten Anlage
verlassen.
Bei Installationen bei Umbauten und Sanierungen, die
als Bestand belassen werden, ist sorgfältig zu prüfen,
welche Ader als Schutzleiter verwendet wurde. Nach
Fertigstellung der Installationen sind auch sämtliche
Anschlüsse der alten Anlage zu prüfen, um
Verwechslungen von Außen- und Schutzleiter sowie
unbefugte Eingriffe Dritter auszuschließen. Alte und
neue Systeme dürfen keinesfalls in einem Rohr
gemeinsam verlegt sein.
Alle Kabel, Adern und Klemmen sind deutlich,
unverlierbar, übersichtlich und systematisch in
Klemmkästen, Verbrauchern, Verteilungen und Plänen zu
beschriften. Reservekabel und -adern sind darüber
hinaus auf eigene Klemmen zu führen.
Auch für den Fall, dass Installationsrohre vor dem
Betonieren mit Leitungen versehen werden, müssen die
Rohre die Festigkeitsanforderungen nach DIN VDE
0100-520 erfüllen. Risiko und Beweislast für beim
Betoniervorgang zerdrückte oder eingedrückte Schutz-
oder Installationsrohre liegen beim Auftragnehmer.
Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B.
Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für
Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem
Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die
erforderliche Bereitstellung von Personal ist
frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der
Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen
Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder
Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein.
Die Verlegung der Verteilungsleitungen hat nach den
Installationsplänen zu erfolgen. Abweichungen dürfen
nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
In Bereichen mit mechanischer Beanspruchung für Kabel
und Leitungen sind diese in Panzerrohr zu verlegen.
Leitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder
vertikal verlegt werden, das schräg über Wandflächen
verlaufende Verlegen ist unzulässig. Leitungen unter
Decken müssen rechtwinklig auf Wände zulaufen. Die
Installationszonen nach DIN 18015-3 sind zu beachten.
DIN 18015-3
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 3:
Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel
Leitungen in Böden, auch in Hohl- und Doppelböden,
dürfen nur parallel bzw. senkrecht zu den Wänden
verlegt werden, schräg verlaufende Leitungen sind
unzulässig.
Der Auftragnehmer hat für seine Zwecke installierte
Kabelzugrohre, Wanddurchführungen und dergleichen mit
Verbindung zum Außenbereich während der Bauausführung
gegen eindringendes Wasser, Schmutz und Kleintiere
sicher abzudichten.
Bei der Montage von Installationsrohren für
geschlossene Verlegung ist leichtes Auswechseln bzw.
Einziehen zu gewährleisten. Knicke oder enge Bögen
sind nicht erlaubt. Bei größeren Längen bzw. mehr als
3 Bögen sind Zugkästen vorzusehen. Abweichend von
Abschnitt 3.2.3 ATV DIN 18382 sind alle Leerrohre mit
Zugdraht auszurüsten.
Stegleitungen dürfen nur verwendet werden, wenn eine
andere Leitungsart wegen der vorhandenen Unter- und
Deckkonstruktion nicht möglich ist und der
Auftraggeber seine Einwilligung gegeben hat. Es ist
eine Reserveader zusätzlich zu verlegen. Für
Deckenauslässe sind spezielle Auslässe für
Stegleitungen zu verwenden.
Feuchtraumleitungen auf Putz sollen mit
Greif-Isolierschellen (gleicher Abstand, max. 30 cm)
befestigt werden. Bei mehr als drei parallel
verlaufenden Leitungen sind Registerschienen zu
verwenden. Kabeldurchführungen in Decken und Wänden
sind grundsätzlich durch Schutzrohre (putzbündig,
abgedichtet) herzustellen. Für jede Leitung ist in der
Regel ein eigenes Rohr zu verlegen. Bei senkrechter
Verlegung in Schichten sind Schellen mit Druck- und
Gegenwanne zu verwenden.
In Werkstätten, Lagerräumen und dergleichen sind die
Leitungen bis 2,50 m über OKF durch eine offene
Kunststoff- oder Stahlpanzerrohr-Umhüllung zu schützen.
Kabelträgersysteme (Kabelpritschen) sind mit
Formstücken für horizontale oder vertikale
Richtungsänderungen einzubauen. Gitterträger sind nur
nach Absprache mit dem Auftraggeber zugelassen. Wenn
in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes
vorgegeben wird, sind Kabelträgersysteme mit
Wandkonsolen zu befestigen. Abhängungen von den Decken
bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch die Baulei
tung.
Leitungen in Zwischendecken oder Trockenbauwänden, die
nicht auf Kabelpritschen liegen, sind mit Schellen zu
befestigen oder in Kunststoffrohren zu verlegen.
Bodenkanäle
Bodenkanäle und -verteilungen in Estrich mit
Anforderungen an den Schallschutz dürfen keine starre
Verbindung mit der Rohdecke haben. Es sind nur
Nivellierschrauben mit Dämmelementen zu verwenden.
Bodenkanäle und -verteilungen im Estrich dürfen sich
beim Einbringen des Estrichs nicht verformen und
müssen gegen das Eindringen von Estrichmörtel oder
Fließestrich gesichert sein.
Zu öffnende, mit dem Fußboden abschließende Bauteile
sind während der Montagezeit gegen Verschmutzungen und
Beschädigungen durch Dritte zu schützen und ggf.
provisorisch zu schließen.
Alle Bauteile des Bodenkanalsystems sind auf die
Nutzung der Bodenfläche abzustimmen, insbesondere auf
zu erwartende Punktlasten.
Verteilungen, Dosen, Geräte
Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für
Kombinationen müssen mit Tragringen ausgerüstet sein
und sind mit Schrauben in den Isolierstoff-Unterputzdos
en zu befestigen.
Spreizklemmenbefestigung als alleinige Halterung ist
nicht zugelassen.
Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf
die Öffnungsrichtung der Türen zu achten.
Isolierstoffdosen und -kästen müssen mit eingepressten
Metall-Gewindebuchsen für die Deckelbefestigung
ausgestattet sein. Dosen und Kästen mit im Kunststoff
eingeschnittenem Gewinde sind nicht zugelassen.
Im Zuge der Rohrverlegung dürfen Kästen und Dosen
nicht festgegipst werden, sondern diese sind - soweit
notwendig - nur behelfsmäßig zu befestigen. Erst nach
Beendigung der Verputzarbeiten sind Dosen und Kästen
genau putzeben zu richten und so im Mauerwerk zu
befestigen, dass ein einwandfreier Sitz gewährleistet
wird.
Bei Unterputzdosen und Auslässen in gefliesten Wänden
ist auf den Fliesenschnitt zu achten oder durch
entsprechende Verlegung eine Lagekorrektur durch den
Fliesenleger im Fliesenraster zu ermöglichen.
Alle freien Kabelenden der Deckenauslässe sind mit
Lüsterklemmen zu versehen. Alle Deckenauslässe sind
mit Deckenhaken zu versehen, wenn in der
Leistungsbeschreibung keine andere Befestigung
vorgeschrieben ist oder Auslässe nicht ausdrücklich
für Unterbauleuchten vorgesehen sind.
Alle Leuchten sind mit den entsprechenden Lampen bzw.
Leuchtmitteln zu bestücken.
Für alle Unterverteilungen und Verteilungen sind
einheitliche Schlösser vorzusehen. In
Hauptverteilungen sind Schlösser nach Vorschrift des
zuständigen EVU einzubauen.
Auch bauseits gelieferte Motorschutzgeräte müssen auf
die Nennstromstärke des jeweils zu schützenden Motors
eingestellt werden. Die Überprüfung der Relais hat
nach Vorschrift der Herstellerfirma zu erfolgen.
Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnung gemäß Abschnitt 5.2.1 ATV DIN 18382
bzw. Abschnitt 5.2.1 ATV DIN 18386 bezieht sich auf
die tatsächlich nach technischen Erfordernissen
verlegten Leitungen, Rohre und Kanäle und dergleichen.
Über die technischen Erfordernisse hinausgehende und
damit unnötige Längen und dadurch verursachte
unwirtschaftliche Verlegung gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299
nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes
und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert
und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch
nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung
vorzulegen.
Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige
Zuordnung der Maße zu den Positionen des
Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen,
Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in
Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so
dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
Leistungen, die bei Folgeleistungen überdeckt werden, müssen der Bauüberwachung des Auftraggebers vor Ausführung anzuzeigen werden. Zur Abrechnung ist zwingend eine Dokumentation in Plänen zu protokollieren, ohne dies ist keine Vergütung möglich.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen - Niederspannungsanlagen -
50 Elektroarbeiten
50
Elektroarbeiten
50.01 Baustelleneinrichtung
50.01
Baustelleneinrichtung
50.02 KG 443 Niederspannunghauptverteilung
50.02
KG 443 Niederspannunghauptverteilung
50.03 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
50.03
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
50.04 KG 444 Verlegesysteme
50.04
KG 444 Verlegesysteme
50.05 KG 445 Beleuchtungsanlagen
50.05
KG 445 Beleuchtungsanlagen
50.06 KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
50.06
KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
50.07 KG 452 Such- und Signalanlagen
50.07
KG 452 Such- und Signalanlagen
50.08 KG 455 Fernseh- und Antennenanlagen
50.08
KG 455 Fernseh- und Antennenanlagen
50.09 KG 457 Übertragungsnetze
50.09
KG 457 Übertragungsnetze
50.10 KG 449 / KG 459 Sonstige Maßnahmen
50.10
KG 449 / KG 459 Sonstige Maßnahmen
50.11 Dokumentation
50.11
Dokumentation