5.3 Dämmarbeiten Tiefgarage und Kellerräume
Die Decke ü. UG in den überbauten Bereichen ist gemäß
Wärmeschutznachweis zu dämmen inkl. Schleppstreifen.
Die Wände der Treppenhäuser und Schleusen sind
ebenfalls zu dämmen.
Die Wahl des Dämmsto_system obliegt dem AN. Die
geforderten Dämmwerte gemäß Wärmeschutzberechnung und
die brandschutztechnische Au_agen bzw. Anforderungen
sind
einzuhalten.
Die Dämmung ist entsprechend der Zulassung zu
verarbeiten und herzustellen. Alle Dämmsystem erhalten
mindestens eine Armierungsspachtel mit Gewebeeinlage,
welches geglättet hergestellt wird und nach
Durchtrocknung angestrichen wird.
Leistung Dämmung
- Deckendämmsystem gemäß Anforderung
Wärmeschutzberechnung und Brandschutzanforderung.
- Wanddämmsystem im Bereich um die Treppenhäuser,
einschließlich der Armierungsschicht
- Beide System und die übrigen Wand- und Decken_ächen
sind weiß zu streichen bzw. im Airlessverfahren zu
beschichten.
5.3 Dämmarbeiten Tiefgarage und Kellerräume
1 TG-Dämmung Decken
1. 1 Schienensystem (Typ Abakus o. glw.)
Schienensystem (Typ Abakus o. glw.)
1. 2 punktuelle Befestigung (Typ Heraklith
Heratekta/Tektalan A2-smart o. glw.)
punktuelle Befestigung (Typ Heraklith
Heratekta/Tektalan A2-smart o. glw.)
2 TG-Dämmung, Wände, WDVS
2. 1 Wanddämmung, WDVS