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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeines
Das Grundstück Borgfelder Straße 71 / Beim Gesundbrunnen 1 befindet sich
im Eigentum des Bauherrn:
Planpark Achte Projektentwicklungsgesellschaft mbH
c/o Planpark Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Völckersstraße 8 in 22765 Hamburg
Tel.: 040 / 37 87 96 - 60 Fax.: - 69
Für die Baumaßnahme liegt die Planung und Bauleitung (LPH 1-8) beim
Architekturbüro:
Spliethoff Sund GmbH
Planpark Architekten
Völckersstraße 8, 22765 Hamburg
Tel.: 040 / 39 99 76 0 Fax 040 / 39 99 76 20
Die Architekten vertreten den Auftraggeber in allen mit der
Bauausführung zusammenhängenden Fragen.
Es gelten die Allgemeinen Vorbemerkungen zum Angebot und zur Ausführung.
Mit seiner Unterschrift unter dem Angebot erkennt der Auftragnehmer
diese Regelungen als Vertragsbestandteil an.
Auf Wunsch können die Leistungsverzeichnisse auch in digitaler Form als
GAEB-Datei angefordert werden. Virenfreiheit kann nicht gewährleistet
werden und hierauf beruhende Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
Allgemeine Vorbemerkungen
2 Angaben zum Leistungsumfang Auf dem Eckgrundstück Borgfelder Straße 71 / Beim Gesundbrunnen 1,
Flurstück 16 im Stadtteil Hamburg - Borgfelde befindet sich ein 4 -
geschossiges Wohngebäude mit Satteldach und ein daran angebautes
1-geschossiges Gewerbegebäude. Eine Sanierung des Bestands ist durch
einen Brandschaden unwirtschaftlich. Die Gebäude werden zugunsten für
die Errichtung eins Wohnhauses mit 40 Wohnungen abgebrochen. Der Neubau
wurde als 4 - geschossiges Gebäude über Eck mit Satteldach konzipiert.
Die beiden Gebäudeteile werden über zwei Treppenhäuser erschlossen, die
über einen Laubengang miteinander verbunden sind. Somit sind zwei
bauliche Rettungswege für alle Wohneinheiten vorhanden. Ein Aufzug wird
an einem der Treppenräume hergestellt. Das Kellergeschoss wird zur
Unterbringung der Abstell-, Fahrrad- und Technikräume genutzt werden.
Die Kinderspiel- und Freizeitflächen werden im Innenhof errichtet. Die
Außenanlagen werden entsprechend der Gartenarchitektenplanung
hergestellt.
Das Wohngebäude entspricht der Gebäudeklasse 4. Der vorbeugende
Brandschutz wird entsprechend der gesetzlichen Auflagen und den Vorgaben
des anliegenden Brandschutzkonzeptes baulich umgesetzt.
Die Fassaden werden als 2-schaliges Mauerwerk mit einem Verblendklinker
hergestellt.
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von:
ca. 922 qm.
Die Bruttogrundfläche aller Geschosse EG bis Dachgeschoss des Neubaus
beträgt:
ca. 2.790 qm
Kellerfläche umfassen insgesamt:
ca. 558 qm
Die Einzelflächen entnehmen Sie bitte den Architektenplänen.
Zur Ausführung kommen alle bauüblichen Gewerke. Die Außenanlagen sind
ebenfalls Teil der Bauleistung und umfassen die nicht überbaute
Grundstücksfläche vor und hinter dem Gebäude.
2 Angaben zum Leistungsumfang
2.1 Gebäudebestand Das bestehende Gebäude wird vor Erstellung der Baugrube vollständig
zurückgebaut.
2.1 Gebäudebestand
2.2 Geplante Maßnahmen Gründung:
- Tiefgründung mit Bohrpfählen und WU-Betonsohle unterhalb des KG und
der aufgehenden Gebäude
Außenwände:
- Außenwände aus Kalksandstein / Beton, die KG Außenwände aus WU-Beton
Fassade:
- Verblendmauerwerk / WDVS Bereich Laubengang
- Fensterelemente aus Kunststoff
- Haustürelemente aus Aluminium / Kunststoff mit Glasfüllung
Innenwände:
- Tragend: aus Kalksandstein, Stahlbeton (Aufzüge) und Stahlbetonstützen
- Nichttragend: Leichtbauwände mit GK-Beplankung
Decken:
- Die Geschossdecken werden aus Stahlbeton erstellt und erhalten einen
schwimmenden Estrich
Treppen / Podeste:
- Stahlbetontreppen mit Fliesen- oder Werksteinbelag
Dachtragwerk / Dacheindeckung:
- Holzsparrendach mit Betondachstein Eindeckung
Ausbau:
- zur Ausführung kommen alle bauüblichen Gewerke
Ver- / Entsorgung:
- Schmutz- und Regenwasser, Strom, Wasser, EDV über öffentliche Ver- und
Entsorgungsleitungen
- Heizung- und Trinkwassererwärmung über Fernwärme
- Lüftung in den Wohneinheiten über dezentrales, wohnungsweises
Abluftsystem mit Nachströmung über Fensterfalzlüfter und ggf.
Außenwandlüfter
Außenanlagen:
- Zuwegung aus Betonsteinpflaster
- Garten mit diversen Pflanzungen und Spielflächen
2.2 Geplante Maßnahmen
3 Angaben zur Baustelle Die Baustelle liegt in 20009 Hamburg Hamm an der Ecke Borgfelder Straße
71 und Beim Gesundbrunnen 1. Das neue Wohngebäude hat keine Tiefgarage
und keine geplanten Stellplätze auf dem Grundstück.
3 Angaben zur Baustelle
3.1 Zuwegung Die Erschließung auf die Baustelle erfolgt über eine öffentliche
Straße. Parkplätze stehen auf dem Grundstück nicht zur Verfügung. Jedem
Bieter wird eine Besichtigung der Örtlichkeiten, insbesondere der
Zufahrts- und Grundstückssituation, angeraten.
3.1 Zuwegung
3.2 Baustelleneinrichtung Flächen für die Baustelleneinrichtung sind auf dem öffentlichem Grund
und auf dem Baugrundstück knapp in ausreichendem Maße vorhanden und
werden durch den Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesen. Eine
Inanspruchnahme der Flächen bedarf der Abstimmung mit der Bauleitung.
Die ggf. erforderliche Baustelleneinrichtungsfläche auf dem öffentlichem
Grund wird mit Genehmigung der zuständigen Ämter hergestellt.
Das Baugrundstück soll während der Bauzeit durch mobile Bauzäune von
der Straße und den Nachbargrundstücken abgegrenzt werden.
3.2 Baustelleneinrichtung
3.3 Arbeitsflächen In Anspruch genommene Lager-, Verkehrs-, Aufgrabungs- und
Arbeitsflächen sind unmittelbar nach Gebrauch wieder in ihren
ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Ingebrauchnahme von Flächen ist
mit der Bauleitung vorher zu vereinbaren.
3.3 Arbeitsflächen
3.4 Umlagen Folgende Kosten werden dem AN von der festgestellten
Schlussrechnungssumme brutto (einschl. der Nachträge) in Rechnung
gestellt:
- Bauwesenversicherung: 0,40 %
- Verbrauch von Baustrom: 0,30 %
- Verbrauch von Bauwasser und Nutzung von sanitären Einrichtungen: 0,30
%
3.4 Umlagen
4 Voraussichtlicher Ausführungszeitraum Der Ausführungsbeginn der hier in diesem LV beschriebenen Leistungen
sowie Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme entnehmen Sie bitte dem
Anschreiben und dem beigefügten Terminplan.
Der Rahmenterminplan wird in den Baubesprechungen gemeinsam
fortgeschrieben und ist immer in seiner jeweils aktuellen Fassung
Vertragsbestandteil.
4 Voraussichtlicher Ausführungszeitraum
5 Art der Vergabe Die Vergabe erfolgt freihändig.
Ort und Termin für die Abgabe des Angebotes entnehmen Sie bitte dem
Anschreiben.
5 Art der Vergabe
6 Zuschlags- und Bindefrist statt § 19 Abs. 2 VOB / A: Die Zuschlagsfrist beträgt 3 Monate nach Eröffnungstermin. Die
Angebotspreise sind für die gesamte Bauzeit bindend. Sie werden
nachträglich nicht durch Umstände wie z.B. unzureichende
Eigeninformation des Auftragnehmers über die Gegebenheiten des
Bauvorhabens, durch Materialpreisänderungen, Tarifänderungen für das
Baugewerbe, Winterbau und sonstige Erschwernisse beeinflusst sowie durch
Änderungen der Preise für Stahl, Holz, Zement und sonstige Baustoffe,
bzw. der Frachtsätze der Bundesbahn und des Güternah- und Fernverkehrs
geändert.
Kostenbeeinflussende Faktoren der Vorbemerkungen und der zusätzlichen
Vertragsbedingungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Änderungen der Mengen wirken sich entgegen §2 Abs.3 VOB/B nicht auf die
Einheitspreise aus. Auf Verlangen ist wöchentlich ein gemeinsames Aufmaß
vorzunehmen.
6 Zuschlags- und Bindefrist statt § 19 Abs. 2 VOB / A:
7 Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt (ausgenommen für die Gewerke Abbruch,
Baugrube / Verbau, Gerüst) einheitlich 5 Jahre und 6 Monate. Ansonsten
gilt die Gewährleistungsregelung nach §13, Abs. 4 VOB/B.
Die Gefahrtragung für die gesamte Leistung (bzw. Teilleistung) des
Auftragnehmers geht erst mit der Abnahme (bzw. Teilabnahme) auf die
Auftraggeberin über.
7 Gewährleistung
8 Rückfragen Rückfragen zum Leistungsverzeichnis können an folgende Adresse
gerichtet werden:
Spliethoff Sund GmbH
Planpark Architekten
Völckersstraße 8, 22765 Hamburg
Tel.: 040 / 39 99 76 0 Fax 040 / 39 99 76 20
Herr Sund, Frau Cohrs, Herr Heiden
Dem Leistungsverzeichnis liegen Planungsunterlagen zugrunde, die nach
vorheriger telefonischer Anmeldung bei den Architekten eingesehen werden
können. Die wesentlichen Planunterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis
bei.
8 Rückfragen
9 Die Besichtigung des Grundstücks von außen ist jederzeit möglich. Eine
Besichtigung der Baustelle ist nach vorheriger Absprache mit den
Architekten möglich.
9
10.1 Folgende Vorschriften sind zu beachten: - DIN 1054 Baugrund; Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau
- DIN 1055 Lastannahmen für Bauten , Teil 1 - 5, Teil 7 - 9, Teil
100
- DIN 18196 Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke
- DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich
bestehender Gebäude
- DIN 18353 Estricharbeiten
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 18203 Toleranzen im Hochbau, Vorgefertigte Teile aus Beton,
Stahlbeton und Spannbeton, Vorgefertigte Teile aus Stahl, Bauteile aus
Holz und Holzwerkstoffen, Teil 1 - 3
- DIN 18331 Betonarbeiten, Stahlbetonarbeiten
- DIN 18300 Erdarbeiten
- DIN 1045 Beton und Stahlbeton. Bemessung und Ausführung
- DIN 1045-2 Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität
- DIN 206-1 Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung
und Konformität
- DIN 206-1/A1/A2 Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften,
Herstellung und Konformität
- DIN 1084 Güteüberwachung im Beton - und Stahlbetonbau
- DIN 1164-10 Zement mit besonderen Eigenschaften - Teil 10
- DIN EN 197 Zement, Konformitätsbewertung, Festlegung, Eigenschaften,
Teil 1 - 2
- DIN EN 459 Baukalk, Definitionen, Anforderungen und
Konformitätskriterien, Teil 1/3
- DIN EN 12860 Gipskleber für Gips-Wandbauplatten
- DIN 4213 Anwendung von vorgefertigten bewehrten Bauteilen aus
haufwerksporigem Leichtbeton
- DIN EN 1520 Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus haufwerksporigem
Leichtbeton
- DIN 4226-100 Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel - Teil 100:
Rezyklierte Gesteinskörnungen
- DIN 4426 Einrichtung und Instandhaltung baulicher Anlagen
- DIN 18157-1 Ausführung keramischer Bekleidungen im
Dünnbettverfahren
- DIN 18197 Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern
- DIN 18551 Spritzbeton - Anforderungen, Herstellung, Bemessung und
Konformität
- DIN 18558 Kunstharzputze; Begriffe, Anforderungen, Ausführung
- DIN EN 13914-1 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und
Aussenputzen
- DIN 4121 Hängende Drahtputzsysteme, Putzdecken mit
Metallputzträgern, Rabitzdecken
- DIN V 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung
- DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
- DIN 1053 Mauerwerksarbeiten
- DIN V 105-100 Mauerziegel - Teil 100: Mauerziegel mit besonderen
Eigenschaften
- DIN V 106 Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften
- DIN 4166 Porenbeton-Bauplatten und Porenbeton-Planbauplatten
- DIN V 4165-100 Porenbetonsteine
- DIN V 18152-100 Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton, unbewehrt
- DIN V 18153-100 Mauersteine aus Beton - Teil 100: Mauersteine mit
besonderen Eigenschaften
- DIN V 18162 Wandbauplatten aus Leichtbeton, unbewehrt
- DIN V 20000-401/ 404 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken
- DIN EN 771 Festlegungen für Mauersteine , Teil 1 - 4
- DIN 18451 Gerüstarbeiten
- DIN 18350 Putz - und Stuckarbeiten
- DIN 18337 Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser
- DIN 4100 Geschweißte Stahlbaute
- DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
- DIN 18308 Dränarbeiten
- DIN EN 312 Spanplatten - Anforderungen
- DIN 4074-1 Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit - Teil 1:
Nadelschnittholz
- DIN 4074-5 Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit - Teil 5:
Laubschnittholz
- DIN 68121 Holzprofile für Fenster und Fenstertüren, Teil 1 - 2
- DIN 68702 Holzpflaster
- DIN 68706 Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen, Teil 1 - 2
- DIN EN 312 Spanplatten - Anforderungen
- DIN EN 336 Bauholz für tragende Zwecke - Maße, zulässige
Abweichungen
- DIN EN 338 Bauholz für tragende Zwecke - Festigkeitsklassen
- DIN EN 386 Brettschichtholz - Leistungsanforderungen und
Mindestanforderungen
- DIN 1101/1102 Holzwolle-Leichtbauplatten und
Mehrschicht-Leichtbauplatten als Dämmstoffe
- DIN V 4108-10 Wärmeschutz- und Energie-Einsparung in Gebäuden
- DIN 68755 Holzfaserdämmstoffe für das Bauwesen, Teil 1 - 2
- DIN EN 622-1 Faserplatten - Anforderungen
- DIN EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus Holzfasern
- DIN EN 13986 Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen
- DIN 18159 Schaumkunststoffe als Ortschäume im Bauwesen, Teil 1 - 2
- DIN 18164-2 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen
- DIN 18165-2 Faserdämmstoffe für das Bauwesen
- DIN 18174 Schaumglas als Dämmstoff für das Bauwesen
- DIN EN 13172 Wärmedämmstoffe - Konformitätsbewertung
- DIN 18353 Estricharbeiten
- DIN 18560 Estriche im Bauwesen - Teil 1 - 7
- DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche
- DIN EN 14041 Elastische, Textile und Laminat-Bodenbeläge
- DIN 18531 - 18535 Bauwerksabdichtungen
Alle sonstigen technischen und baupolizeilichen Bestimmungen, die
allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die
Unfallverhütungsvorschriften.
10.1 Folgende Vorschriften sind zu beachten:
10.2 Der Personaleinsatz richtet sich nach den speziellen Erfordernissen der
Baustelle. Die mehrfache Besetzung der Baustelle zählt zu den
Nebenleistungen. Bei Auftragsvergabe sind die Nachunternehmer namentlich
zu nennen.
10.2
10.3 Der Auftragnehmer hat sowohl seine Einbauteile als auch die
Vorleistungen anderer rechtzeitig abzurufen.
10.3
10.4 Die Gestellung von Aufenthalts- und Lagerräumen sowie von PKW -
Stellplätzen und Lagerfläche gehört zu den Nebenleistungen. Werden
Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, so können diese jederzeit 24 Std.
nach Abruf in sauberem, einwandfreiem Zustand zurückverlangt werden.
10.4
10.5 Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Lage und
örtlichen Gegebenheiten (Lagermöglichkeiten, Strassenverlauf etc.) zu
informieren, so dass keine Nachforderungen bestehen.
10.5
10.6 Das rechtzeitige Einholen sämtlicher behördlicher Abnahmen und
Genehmigungen (falls erforderlich) obliegt dem Auftragnehmer.
10.6
10.7 Die komplette technische Bearbeitung des Projekts für das Gewerk ist in
den Einheitspreisen enthalten. Sämtliche Ausführungszeichnungen und
sonstigen Anordnungen bedürfen jedoch vor Ausführung der Arbeiten der
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Architekten.
Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten
zulässig.
10.7
10.8 Durchbrüche sind in Lage und lichtem Querschnitt exakt zu kennzeichnen.
Durchbruchpläne sind dem AG rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen.
Kosten für das nachträgliche Herstellen von Durchbrüchen infolge
fehlerhafter oder unzureichender Durchbruchzeichnungen trägt der AN.
10.8
10.9 Die Mitbenutzung der Außengerüste ist allen Firmen gestattet. Für
eventuell erforderliche Gerüstumbauten, Schutz - und Fanggerüste,
Längervorhaltung sowie Innengerüste hat der AN selbst zu sorgen; die
Kosten dafür sind in den Einheitspreisen enthalten.
10.9
10.10 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Terminplan der Abläufe aller in diesem
LV beschriebenen Leistungen vorzulegen.
10.10
10.11 Leistungen werden teilweise auch außerhalb der bauüblichen Reihenfolge
ausgeführt. Dies wird nicht gesondert vergütet.
10.11
10.12 Wird kein alternatives Fabrikat durch den Bieter angegeben, gelten die
in der Ausschreibung vorgeschlagenen Fabrikate und Typen als angeboten
und sind Vertragsbestandteil.
10.12
10.13 Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Positionen auf Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für
den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Nachforderungen aus
Unkenntnis der Sachlage werden grundsätzlich nicht anerkannt.
10.13
10.14 Die Begehung zur Feststellung der Abnahmereife wird 14 Werktage vor dem
Übergabetermin gemeinsam mit dem Auftraggeber durchgeführt. Nach
Protokollierung der Mängel und Restarbeiten findet die erste
Nachbegehung wiederum nach 14 Werktagen statt. Sollten nach der ersten
Nachbegehung noch Mängel / Restarbeiten vorhanden sein, übernimmt der AN
die Kosten für noch folgende Nachbegehungen wie z. B. Entlohnung der
Ingenieure / Architekten.
10.14
10.15 Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Arbeitsbereich
ausreichend sicher gegenüber der öffentlichen Fläche abgegrenzt ist. Das
Aufstellen einer geeigneten Absperrung gehört zu den Nebenleistungen.
10.15
10.16 Der Auftragnehmer hat eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen
Vertreter zu benennen, die nur im Einvernehmen mit der Bauleitung
gewechselt werden sollte. Diese Vertretung muss ständig auf der
Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anordnungen und Anweisungen
berechtigt sein. Im Verhinderungsfalle ist ein geeigneter Stellvertreter
zu benennen.
Baubesprechungen werden in der Regel wöchentlich von der Bauleitung des
AG anberaumt. Hierzu ist der verantwortliche Bauleiter des
Auftragnehmers bzw. dessen Stellvertreter zu entsenden.
10.16
10.17 Bei Durchführung der Bauarbeiten, die zeitlich und örtlich mit Aufträgen
anderer Unternehmer zusammenfallen, hat sich der Auftragnehmer mit den
anderen Unternehmungen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdung
eigenverantwortlich abzustimmen.
10.17
10.18 Baureinigung: Die allgemeine Reinigung der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Die
allgemeine Reinigung der von ihm genutzten Baustellengemeinfläche
versteht sich als Nebenleistung im Sinne der VOB.
Bei selbst verursachten Verschmutzungen der auf dem Gelände befindlichen
Flächen sowie der öffentlichen Straßen gehört die tägliche Reinigung
ebenfalls zum Leistungsumfang und ist mittels geeigneter Geräte/
Maschinen sicherzustellen. Die Kosten sind in den Einheitspreisen mit
einzurechnen.
Bei Nichteinhaltung ist die Bauleitung des Auftraggebers nach einmaliger
Aufforderung berechtigt, die Baureinigung und Schuttabfuhr durch Dritte
zu Lasten des betreffenden Auftragnehmers zu veranlassen. Ist der
reinigungspflichtige Auftragnehmer nicht zu ermitteln, werden die
anfallenden Kosten in einer Umlage auf alle als Verursacher in Betracht
kommenden Auftragnehmer verteilt.
10.18 Baureinigung:
11.1 Das Anlegen der erforderlichen Meterrisse je Geschoss und Treppenhaus
je 1 Stück sowie der dauerhafte Schutz und ggf. die Wiederherstellung
während der gesamten Bauzeit ist Sache des AN und gehört zu den
Nebenleistungen.
11.1
11.2 Der AN erhält bei Baubeginn bauseits pro othogonalem Achssystem eine
Höhe und 2 Stck. Achsen vom Vermesser des Bauherren. Sofern eine
amtliche Einmessung der Gebäude oder eine Höheneinweisung der Gebäude
vom Bauamt zur Auflage gemacht wird, wird diese vom Auftragnehmer
gesondert beauftragt und zum Nachweis mit den Bauherren abgerechnet.
11.2
11.3 Bei mehrschichtigen Aufbauten muss jede Lage vor Fortsetzung der
Arbeiten abgenommen werden.
11.3
11.4 Befestigungsmittel in luftführenden Schichten sowie für Fertigteile,
Natursteinplatten und Mauerwerk sind generell aus nichtrostendem Stahl
V4A auszuführen.
11.4
11.5 Es sind ausschließlich lösungsmittelfreie und formaldehydfreie
Baustoffe zu verwenden.
11.5
11.6 Folgende Baustoffe dürfen gem. den aktuellen Förderrichtlinien der IFB
nicht verwendet werden:
- Hölzer und deren Produkte, sofern sie nicht das Siegel des Program for
the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) oder des Forest
Stewardship Council (FSC) tragen, gleichwertig zertifiziert sind oder
die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder
PEFC einzeln erfüllen (Einzelnachweis).
- Baustoffe, die halogenhaltige Treibmittel enthalten.
- Baustoffe, bei denen Isocyanate freigesetzt werden und während dieses
Zeitraumes für Bewohner bzw. Nutzer eine gesundheitsgefährdende
Belastung der Atemluft nicht ausgeschlossen werden kann.
- Biozide (nach Definition der Biozidprodukte-Verordnung BPV (EU) Nr.
528/2012) in Putzen und Beschichtungen von Wärmedämmverbundsystemen
(WDVS). Mittel zur Topfkonservierung sind entsprechend der Anlage 1 zur
Vergabegrundlage RAL-UZ 102 zulässig.
- Harnstoff-Formaldehyd-Ortsschäume (UF-Schäume).
- Bei Maler- und Lackierarbeiten sind umweltfreundliche (blauer Engel)
Materialien zu verwenden.
11.6
11.7 Alternativangebote, die das gleiche Ergebnis auf einem anderen
Lösungsweg erreichen, sind erwünscht und unter detaillierter
Beschreibung als Nebenangebot einzureichen.
11.7
11.8 Baustelleneinrichtung: Der Bieter hat rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten (10 Tage nach
Auftragserteilung)einen Baustelleneinrichtungsplan zu fertigen, mit der
Bauleitung abzusprechen und 2- fach zu übergeben. Dieser Plan hat auch
den Platzbedarf für die Nachfolgegewerke zu berücksichtigen.
Der Baustelleneinrichtungsplan hat zu beinhalten, welche Maschinen,
Kräne (inkl. der erf. Anschlussleistungen) etc. eingesetzt werden sollen
sowie den Standort und die Anordnung der Container, Zufahrten und
Lagerplätze.
Der Baustelleneinrichtungsplan ist ggf. den zuständigen Behörden, wie
z.B. Verkehrspolizei, Tiefbauamt usw., wegen des aufzustellenden
Bauzaunes, der An- , Ab- und Überfahrten, Einrichten der optionalen
Unterkünfte, Lagerung des Materials auf Bürgersteigen und Straßenrand
und sonstigen Freiflächen sowie der Abladezeiten vorzulegen. Die übrige
BE siehe gesonderte Position im LV. Als Leitfaden dient der BE-Plan des
Architekten.
11.8 Baustelleneinrichtung:
11.9 Erforderlich werdende Umbauten der Baustelleneinrichtung gehen in jedem
Fall zu Lasten des Bieters.
Die Kosten für die Einrichtung der Baustelle beinhalten das Herstellen,
Unterhalten und den späteren Abbau der Schutzgeländer und BE-Einrichtung
entsprechend den bauaufsichtlichen Bestimmungen und den
Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
Aufzüge, Kräne, Transportmittel usw. sind seitens des
Rohbauunternehmens allen Handwerkern gegen eine angemessene Vergütung
zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt ohne Mitwirkung des AG.
Die Erstellung der Kranstatik und Herstellung von ggf. notwendigen
Kranfundamenten koordiniert der AN. Die Kosten dafür (Statik,
Erarbeiten, Schalung, Beton) trägt der AN. Der AG trägt die Kosten für
den Bewehrungsstahl und Prüfgebühren der Statik Kranfundament.
Eine Baubewachung wird bauseits nicht gestellt. Der AN übernimmt allein
die Verantwortung für die sichere Lagerung und Verwahrung seiner
Maschinen, Geräte, Hilfsbetriebsstoffe sowie der zum Einbau bestimmten
bzw. eingebauten Stoffe, Bauteile usw. bis zur Abnahme der
Gesamtbauleistungen.
11.9
11.11 Für direkt bewitterte Betonflächen ist eine glatte Oberfläche und eine
konstruktive Vorsorge für die Ableitung des Regenwassers vorzusehen.
11.11
11.12 Die Ausführung der geschalten Flächen mit gebrochenen Kanten (z.B.
durch Einlegen von Dreikantleisten 15 /15 mm in die Schalung) ist in den
Einheitspreisen für die Schalung enthalten.
11.12
11.13 Das Entgraten der Betonflächen und Schließen der Ankerlöcher ist in den
Einheitspreisen enthalten.
11.13
11.14 Alle glatten und Sichtbetonflächen werden in Klasse SB2 erstellt und
gelten als oberflächenfertig im Sinne der DIN 18202. Ausbessern und
Abwaschen von mangelhaften Sichtbetonstellen darf nur auf besondere
Anweisung der Bauleitung erfolgen. Vorversuche über
Ausbesserungsarbeiten sind entweder an besonderen Musterstücken oder an
weniger sichtbaren Stellen, die von der Bauleitung festgelegt werden,
vorzunehmen. Nicht einwandfreie Sichtbetonflächen hat der Unternehmer
ohne Entschädigung abzubrechen und neu zu erstellen.
11.14
11.15 Die statisch und konstruktiv erforderliche Bewehrung für Fertigteile
ist in die Einheitspreise der Fertigteile einzukalkulieren. Aussteifende
Verbindungen für horizontale Windlasten zwischen den Fertigteilen sind
gem. Statik einzurechnen.
11.15
11.16 Betonstahlmassen in Halbfertigteilen z.B. die untere Lage der
Deckenbewehrung werden gem. den ermittelten Stahlmassen für
Ortbetonbauteile vergütet. Auf Verlangen des AG sind die Stahlmassen mit
dem Statiker des AG abzustimmen. Bewehrungspläne werden seitens des AG
nur für die obere Lage der Decken geliefert.
11.16
11.17 Alle Richtlinien zur Herstellung von WU-Beton sind einzuhalten. Das
WU-Konzept ist frühzeitig mit dem AG abzustimmen.
11.17
11.18 Maurerarbeiten: Das nachträgliche Ausmauern sowie die Ausführung einzelner Leistungen
außerhalb der bauüblichen Reihenfolge ist Teil der Bauleistung und wird
nicht gesondert vergütet.
11.18 Maurerarbeiten:
11.19 Der Einbau von Ankern, Bolzen u.a. bauüblichen Einbauteilen gehört zu
den Nebenleistungen.
11.19
11.20 Die Überdeckung von Tür - und Fensteröffnungen im Hinter- und
Verblendmauerwerk mit Fertigstürzen oder gemauerten Stürzen ist in den
Einheitspreisen enthalten, falls im LV nicht gesondert beschrieben.
11.20
11.21 Der Einbau der erforderlichen Dichtungsfolien im Bereich der
Mauerwerksfußpunkte, der Geschossdecken, der Fenster - und Türöffnungen
und sonstiger Anschlüsse ist, falls nicht gesondert angeführt, in den
Einheitspreisen enthalten.
11.21
11.22 Es sind alle Bauhilfsarbeiten für die haustechnischen Gewerke gegen
Entgelt auszuführen wie: Stemmen und Verschließen der
Installationsschächte (ggf. schall- + wärmegedämmt), sowie sonstige
Schlitze und Öffnungen sowie Anlegen und Schließen von Aussparungen.
11.22
11.23 Der Anschluss von Mauerwerk an Beton, Mauerwerk an Leichtwände bzw.
Beton an Leichtwände erfolgt durch Verzahnung, Halfenschienen oder
gedübelte bzw. eingelegte Stahlanker nach Wahl des AN ohne besondere
Vergütung.
11.23
11.24 Putzarbeiten: Sämtliche Putzgrundvorbereitungen, das Ansetzen von Eckschutzschienen,
Trennprofilen, Beiputzen von Wandvorsprüngen, Tür- und Fensterleibungen,
etc., Unterzügen und Stützen ist Teil der Bauleistungen und mit den
Einheitspreisen abgegolten, falls im LV nicht gesondert beschrieben.
11.24 Putzarbeiten:
11.25 Elektrodosen und andere Einbauteile unter dem Putz müssen auch nach dem
Putzen leicht auffindbar sein; das Kenntlichmachen ist Teil der
Bauleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
11.25
11.26 Versottete Flächen müssen vor dem Putzen der Bauleitung angezeigt
werden und werden auf Anweisung isoliert.
11.26
11.27 Fenster, Türen, Fensterbänke und sonstige Einbauteile sind sorgfältig
und fachgerecht abzudecken; dies ist Teil der Bauleistungen und mit den
Einheitspreisen abgegolten.
11.27
11.28 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilflächen wie Flächen
hinter den Heizkörpern oder das Einputzen von Fensterbänken wird nicht
gesondert vergütet.
11.28
11.29 Estricharbeiten: Sämtliche Untergrundvorbereitungen, das Ansetzen von Trennprofilen,
etc. ist Teil der Bauleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten,
falls im LV nicht gesondert beschrieben.
11.29 Estricharbeiten:
11.30 Einbauteile sind sorgfältig und fachgerecht abzudecken; dies ist Teil
der Bauleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Einbauteile
müssen auch nach dem Estrich legen leicht auffindbar sein; das
Kenntlichmachen ist Teil der Bauleistungen und mit den Einheitspreisen
abgegolten.
11.30
11.31 Das Abstellen von Estrichflächen im Dusch- und Wannenbereich ist Teil
der Bauleistung und wird nicht gesondert vergütet.
11.31
11.32 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilflächen wie Flächen
um Fußbodeneinläufe wird nicht gesondert vergütet.
11.32
12 Vorliegende Zeichnungen und Unterlagen zum LV: 01_Baugenehmigung
02_BE - Plan, Lageplan
03_Baugrubenstatik
04_Statik Positionspläne Ingenieurbüro Qintus
04a_WU-Strategiekonzept
05_Terminplan
06_Architektenpläne Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details
07_Gründungsbeurteilung
08_Erdungsplan
09_Kampfmittelauswertung
10_Leitungspläne öffentl. Grund
11_Brandschutzkonzept
12_Wärmeschutz
13_Schallschutz
12 Vorliegende Zeichnungen und Unterlagen zum LV:
13 Durch die Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass die
vorliegenden Ausschreibungsunterlagen für ihn keine Unklarheiten
enthalten. _____________________________________________
Ort / Datum Stempel / Unterschrift Bieter
13 Durch die Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass die
vorliegenden Ausschreibungsunterlagen für ihn keine Unklarheiten
enthalten.
06 Wände, Stützen, Decken
06
Wände, Stützen, Decken
06.__.0049 Kernbohrungen in Stahlbeton ø 61-101 mm Kernbohrungen, mit Diamantbohrgeräten in Decken /
Wänden herstellen, Abrechnung per cm Bohrtiefe
Material: Stahlbeton
Durchmesser: 61-101 mm
06.__.0049
Kernbohrungen in Stahlbeton ø 61-101 mm
190,00
cm
06.__.0050 Kernbohrungen wie vor, jedoch ø 102 - 160 mm Kernbohrungen wie vor, jedoch
Durchmesser: 102 - 160 mm
06.__.0050
Kernbohrungen wie vor, jedoch ø 102 - 160 mm
480,00
cm
06.__.0051 Kernbohrungen wie vor, jedoch ø 161 - 181 mm Kernbohrungen wie vor, jedoch
Durchmesser: 161 - 181 mm
06.__.0051
Kernbohrungen wie vor, jedoch ø 161 - 181 mm
220,00
cm
06.__.0052 Kernbohrungen wie vor, jedoch ø 182 - 251 mm Kernbohrungen wie vor, jedoch
Durchmesser: 182 - 251 mm
06.__.0052
Kernbohrungen wie vor, jedoch ø 182 - 251 mm
230,00
cm
06.__.0053 Kernbohrungen in KS / MW ø 61-101 mm Kernbohrungen, mit Diamantbohrgeräten in Decken /
Wänden herstellen, Abrechnung per cm Bohrtiefe
Material: KS / Mauerwerk
Durchmesser: 61-101 mm
06.__.0053
Kernbohrungen in KS / MW ø 61-101 mm
380,00
cm
06.__.0054 Kernbohrungen wie vor, jedoch ø 102 - 160 mm Kernbohrungen wie vor, jedoch
Durchmesser: 102 - 160 mm
06.__.0054
Kernbohrungen wie vor, jedoch ø 102 - 160 mm
410,00
cm
06.__.0055 Kernbohrungen wie vor, jedoch ø 161 - 181 mm Kernbohrungen wie vor, jedoch
Durchmesser: 161 - 181 mm
06.__.0055
Kernbohrungen wie vor, jedoch ø 161 - 181 mm
80,00
cm