Erdarbeiten
Neubau TZ. u. FTZ des LK Celle Scheuen
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ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) DIN ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) DIN 18299 Die laufende Nummerierung der nachfolgenden Punkte bezieht sich auf die Vorgaben der VOB/Teil C, DIN 18299 und ist nicht durchlaufend. Fehlende Punkte haben keine Hinweise bzw. sind hierzu keine besonderen Angaben erforderlich.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) DIN
0.0 Allgemeines 0.0   Allgemeines Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richtlinien der Gemeinde-Unfall-Versicherer. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen/ BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell gültigen Fassung. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, (z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen), Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
0.0 Allgemeines
0.1 Termine / Umfang der Arbeiten 0.1   Termine / Umfang der Arbeiten Information: Vormaßnahme Pumpenprüfstand Beginn: 01.10.2026 Ende: 18.12.2026 0.1.1   Technikzentrum Erdarbeiten und Rohbau Beginn: 02.11.2026 Ende: 10.11.2027 0.1.2   Technikzentrum Verblendmauerwerk Beginn: 16.12.2027 Ende: 22.05.2028 0.1.3   Fahrzeughalle Beginn: 02.11.2026 Ende: 01.12.2027 0.1.4   Übungsturm Beginn: 02.11.2026 Ende: 22.03.2027 0.1.5   UMFANG DER ARBEITEN Rohbauarbeiten Technikzentrum: StB-Sohle: ca. 2800 qm / StB-Aussenwände: ca. 1900 qm / StB-Innenwände: ca. 4200 qm Mauerwerksarbeiten Technikzentrum: Innen-/Aussenwände ca. 400 qm Verblendmauerwerk: ca. 2700 qm Putzarbeiten Technikzentrum: Aussenwände: ca. 3000 qm / Innenwände: ca. 8600 qm Elektrische Arbeiten/ Gebäudeeinführungen Technikzentrum: Bodendurchführungen ca. 27 St. /Kabelgraben ca. 150 Meter Rohbauarbeiten Fahrzeughalle: UG Gründung ca. 215 qm / WU-Aussenwände UG 170       qm / EG ca.    2000 qm Industrieboden / EG:  FT-Außenstützen ca. 44 Stück / FT-Innen         stützen ca. 12 Stück Mauerwerksarbeiten Fahrzeughalle: UG KS-Mauerwerk ca. 125 qm / EG KS-Mauer         werk ca. 300 qm Übungsturm Rohbauarbeiten: Gründung ca. 45 qm / StB-Aussenwände: ca. 130 qm
0.1 Termine / Umfang der Arbeiten
0.2 Angaben zur Baustelle 0.2   Angaben zur Baustelle 0.2.1   Lage der Baustelle Die Baustelle befindet sich in 29229 Celle, Stadtteil Scheuen an der Strasse: Reiherberg und ist von einer öffentlichen Strasse erreichbar. 0.2.2   Besondere Belastungen aus Immisionen Die bei der Durchführung der Arbeiten auftretenden Staub-, Lärm- und Verkehrsemissionen sind gemäß dem geltenden Immissionsschutzgesetz (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) sowie den Vorgaben und Richtlinien der Stadt Celle zu begrenzen. 0.2.3   Lage und Art der baulichen Anlage Das Bauvorhaben umfasst den Neubau eines Technikzentrums für das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) für den Landkreis Celle am Standort Celle-Scheuen. Das Vorhaben dient der Zentralisierung und Modernisierung der technischen Lehre sowie des Werkstattbetriebs zur Revision und Instandhaltung von Feuerwehrausrüstung und Fahrzeugen. Das Grundstück des neuen Technikzentrums grenzt an die Strasse Reiherberg, 29229 Celle und befindet sich auf einem eingezäunten und bewachten Gelände des NLBK. Die Baumaßnahme gliedert sich in drei wesentliche, funktional getrennte Baukörper: Technikzentrum (Gebäude 202): Ein markanter, teilweise zweigeschossiger Kopfbau, der die technische Lehre (Lehrsäle, Seminarräume), Werkstätten (Atemschutz, Schlauchpflege, Funkwerkstatt), Lagerbereiche sowie Verwaltungs- und Sozialräume beherbergt. Die Konstruktion erfolgt überwiegend als massiver Stahlbetonbau in Ortbetonweise mit Spannbeton-Hohldecken in weiten Bereichen, um große Spannweiten und Flexibilität zu gewährleisten. Fahrzeugabstellhalle (Gebäude 203): Eine eingeschossige, stützenfreie Halle mit 30 Stellplätzen für Großfahrzeuge, die primär für Schulungs- und Ausbildungszwecke genutzt werden. Sie wird über 32 Sektionaltore erschlossen und verfügt über ein Untergeschoss für Technikräume. Die Konstruktion besteht aus einem Stahlbetonskelett mit Mauerwerksausfachungen und einem Dachtragwerk aus Brettschichtholz-Bindern. Übungsturm (Gebäude 204): Ein ca. 25,5 m hoher Turm für die Aus- und Weiterbildung zur Höhenrettung. Der Turm fungiert als „Landmark“ und besteht aus einem massiven Stahlbetonsockel (EG/1. OG) sowie einer darüber liegenden offenen Stahl-Fachwerkkonstruktion mit einer auskragenden Besprechungsebene im obersten Geschoss. Standortprägend sind ein zentraler Platz, der die Gebäude erschließt, sowie der markante Höhenrettungsturm, der als Landmarke dient. Das Baufeld wird im Norden durch die Fahrzeughalle begrenzt, während sich südlich die Werkstattbereiche anschließen. 0.2.4   Entwurfskonzept Der Neubau des Technikzentrums wurde unter städtebaulichen und funktionalen Aspekten entwickelt. Die Baukörper gliedern sich in die Fahrzeughalle (203), das Technikzentrum mit Werkstatt und technischer Lehre (202) sowie den Höhenrettungsturm (204). Die Gebäude orientieren sich an den Achsen der Erschließungsstraßen und Grundstücksgrenzen. Ein zentraler Platz dient den internen Abläufen und der Erschließung. Die Baukörper sind max. 2-geschossig und orthogonal angeordnet, basierend auf funktionalen Abläufen. Ein Gebäudeteil beherbergt die technische Lehre, Richtung Nordwesten schließen sich die Werkstätten an. Der Höhenrettungsturm markiert als Landmarke den Eingang. Im hinteren Bereich bildet die Fahrzeughalle den Abschluss. 0.2.5   Grundstück und Erschließung Ein 2-geschossiger Kopfbau beherbergt die technische Lehre. Richtung Nordwesten       schließen sich die    Werkstätten an. Der Höhenrettungsturm markiert als Landmarke den       Eingang. Im hinteren Bereich bildet die Fahrzeughalle den Abschluss. Das Baugrundstück wird im Zuge der Maßnahme von Bewuchs befreit und aufgrund von       Geländeversprüngen auf ein neues Niveau aufgefüllt. Die Gebäude werden über die       Scheuener Heerstraße neu erschlossen. Zur Gründung sind aufgrund des Bodengutachtens teilweise Bodenaustauschmaßnah      men und Baugrundverbesserungen vorgesehen. AG bekommt ein baureifes Grundstück       als Grundlage seines Leistungssolls übergeben. 0.2.6          Wesentliche technische Ausstattung Wärmeversorgung: Der Anschluss erfolgt an das vorhandene Nahwärmenetz der Liegenschaft. Elektrotechnik: Die Stromversorgung erfolgt aus einer zentralen Niederspannungs   hauptverteilung (Gebäude 16); auf den Dächern von Gebäude 202 und 203 werden großflächige Photovoltaikanlagen (ca. 287 kWp bzw. 232 kWp) installiert. Eine mobile Netzersatzanlage kann bei Bedarf eingespeist werden. Gebäudeautomation: Es wird ein System mit dem Automatisierungsgrad B (nach DIN V 18599-11) implementiert. Nutzungsspezifische Anlagen: Die Werkstätten erhalten spezialisierte Ausstattungen wie Kranbahnen (3,2 t Traglast), Abgasabsaugungen, Druckluftversorgungen und eine Atemschutz-Übungsstrecke. 0.2.7          Bauordnungsrechtliche Einordnung Die Gebäude sind als ungeregelte Sonderbauten (Gebäudeklasse 3 bzw. 5)       eingestuft und unterliegen spezifischen Brandschutzanforderungen gemäß den jeweiligen Brandschutzkonzepten. Das Projekt wird als Arbeitsstätte nach den geltenden Richtlinien geführt 0.2.8   Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über das Gelände des Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz - Trainingszentrum Celle-Scheuen, siehe hierzu Baustelleneinrichtungsplan. 0.2.9   Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Öffentliche Verkehrsflächen sowie Parkplätze sind von Baustelleneinrichtungen, Baugeräten usw. ständig freizuhalten, soweit sie nicht durch einen Bauzaun umschlossen sind. 0.2.10   Art, Lage und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen etc. Durch den Auftraggeber (AG) werden keine Transportmittel/-einrichtungen zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer (AN) hat sämtliche Transporte selbst zu veranlassen, zu koordinieren und durchzuführen. 0.2.11   Abgrenzung Baustellenbereich Das Baugelände wird durch Aufstellen eines Bauzauns von dem übrigen Bereich getrennt werden. Das Aufstellen des Bauzauns erfolgt durch das Gewerk Ingenieurtiefbau, dem AN Baulogistik obliegt Unterhalt, Umbaumassnahmen und Abbau und Abtransport zum Einlagerungsort auf der Liegenschaft 0.2.12   Sicherheitsüberprüfung entfällt 0.2.13   Lage, Art, Anschlusswerte für Wasser, Energie und Abwasser Für die vertragsgegenständlichen Leistungen des Auftragnehmers werden vier Stück Überflurhydranten, darüber hinaus keine Wasser-, Abwasser- oder  Stromanschlüsse vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Herstellung und Ausstattung der Baustellen mit Baustrom und Bauwasser mit allen dazugehörigen Unterverteilungen gehört zum Leistungsumfang Baustelleneinrichtung, sh. hierzu separate Titel in der Leistungsbeschreibung. 0.2.14   Überlassene Räume und Flächen Der AG stellt WC- und Dusch- sowie einen Sanitätsraum zur Verfügung. Diese sind Bestandteil der ausgeschriebenen Baustelleneinrichtung Ferner wurde in Vorbereitung der Maßnahme ein Baustellenkonzept entwickelt. Entsprechend dieses Konzepts werden für die Realisierung der Baumaßnahme auf dem Baugelände auf ausgewiesenen Flächen Bereiche für die Baustelleneinrichtung und Containeraufstellung des AN zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gehende Flächen können nicht zur Verfügung gestellt werden. 0.2.15   Bodenverhältnisse gemäß Bodengutachten 0.2.16   Grundwasser gemäß Bodengutachten 0.2.17   Besondere umweltrechtliche Vorschriften Es gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Entsorgung von Schadstoffen und Abbruch- Materialien, siehe auch die Anlagen zur Leistungsbeschreibung. 0.2.18   Schutzgebiete und Schutzzeiten Es sind die Vorgaben und Schutzzeiten gemäß Normung in Bezug auf Emmissionen einzuhalten. 0.2.19   Regelung und Sicherung des Verkehrs Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Leistungen entsprechende Regelung zur Sicherstellung dler Verkehrssicherheit beim Verlassen des Baugeländes zu treffen. Tore und Zutrittsbereiche müssen außerhalb der Arbeitszeiten verschlossen gehalten werden. Dies ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. 0.2.20   Im Baugelände vorhandene Anlage Das Baugelände ist ein geschlossener, eigener Baugrund. 0.2.21   Kampfmittel Kampfmittelfreiheit wird im Zuge der Baufeldfreimachung erfolgen. Ein Gutachten zur Kampfmittelfreiheit wird zu Auftragsbeginn übergeben 0.2.22   Maßnahmen gemäß Baustellenordnung Der Auftraggeber hat einen Koordinator für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (SiGeKo) nach          BaustellV bestellt. Dieser hat Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und eine             Baustellenordnung zu verfassen, die verbindlich zu beachten sind. Der SiGeKo ist mit der Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen auf der Baustelle beauftragt. Sämtliche       Maßnahmen und  formelle Unterlagen sind dem AN vom SIGEKO auf Nachfrage vorzulegen 0.2.23   Schadstoffbelastungen des Baugrundes und des Bauwassers gemäß Bodengutachten 0.2.24   Vorarbeiten Die Baufeldfreimachung wird vorlaufend zu der Ausführung der Baumaßnahme durchgeführt. 0.2.25   Vermessung: Der AN erhält ein eingemessenes Grundstück vom Vermesser mit Hauptachsen       und Höhenpunkten. 0.2.26   Ablauf der Arbeiten Bei allen vorzunehmenden Arbeiten des Auftragnehmers ist davon auszugehen, dass andere Auftragnehmer ebenfalls mit Leistungen beauftragt sind. Die einzelnen Abläufe der Arbeiten werden im Zuge von Koordinierungsterminen abgestimmt. Der AN verpflichtet sich an diesen Koordinierungsbesprechungen teilzunehmen bzw. sicherzustellen, dass ein autorisierter Vertreter teilnimmt. An Besprechungen teilnehmende Vertreter müssen Deutsch in Wort und Schrift sicher beherrschen. Grundsätzlich muss immer mindestens eine verantwortliche Person (z.B. Polier, Vorarbeiter, Schichtführer) mit sicheren Deutschkenntnissen auf der Baustelle anwesend sein, um sicherzustellen, dass Absprachen, Anweisungen mit/durch die Objektüberwachung, den SiGeKo etc. ohne Verzögerungen getroffen und umgesetzt werden können.
0.2 Angaben zur Baustelle
0.3 Angaben zur Ausführung 0.3   Angaben zur Ausführung 0.3.1   Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen Unter 0.1 sind Beginn und Ende der Arbeiten aufgeführt. Mit Auftragserteilung hat der AN einen Zeitplan für seine eigenen Arbeiten im Rahmen der benannten Termine aufzustellen und spätestens 10 Arbeitstage (Mo-Fr) nach Beauftragung dem AG zur Abstimmung vorzulegen. Die detaillierten nachrichtlichen Arbeitsabläufe entsprechend des Leistungsverzeichnisses und vorgelegtem Bauzeitenplan sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung festzulegen. 0.3.2   Schlechtwetter Eine Unterbrechung aufgrund von Schlechtwetter, muss der AN am gleichen Tag beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Daten des Deutschen Wetterdienstes und bezieht sich auf die gemessenen Daten von 09:00 Uhr des jeweiligen Tages. 0.3.3   Baustellenumstände Es dürfen nur stapelbare Container verwendet werden. Die zur Verfügung stehenden Flächen für Behälter der Entsorgung sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Statische Nachweise für gestapelte Container sind durch den AN zu erbringen. Das vorgelegte Baustelleneinrichtungskonzept ist einzuhalten. Ein Entsorgungskonzept ist vom AN zu erarbeiten und umzusetzen. Leistung ohne Objektüberwachung. Alle sich aus der Bauzeit des Auftragnehmers ergebenden notwendigen Maßnahmen zum Winterdienst wie z.B. Schneeräumen, salzfreiem Splitt streuen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf dem Baugelände und dem Gebäude, hat der Auftragnehmer auszuführen und einzukalkulieren. 0.3.4    Schutz von Bäumen, Pflanzen etc. Sind Bäume oder Pflanzen zu schützen, so wird in den Leistungspositionen darauf eingegangen. Vorhandene Schutzmaßnahmen dürfen nicht entfernt werden. 0.3.5   Besondere Anforderungen an Gerüste Bauseitig werden Fassaden- und Dachdeckerfanggerüste bei allen drei Bauteilen zur Verfügung gestellt (beim Übungsturm bis OK Betonbauteile) und in Abstimmung mit der Objektüberwachung entsprechend der Erfordernisse des Bauablaufs umgebaut. Alle darüber hinaus gehenden zur Durchführung der in dieser Leistungsbeschreibung genannten Leistungen notwendigen Gerüste gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers und sind in die EP einzurechnen. Die Art und Ausführung der Gerüste erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers, wenn nicht anders beschrieben. Sich daraus ergebende besondere Anforderungen obliegen dem Auftragnehmer. 0.3.6   Mitbenutzung von Gerüsten entfällt 0.3.7   Vorhaltung von Gerüsten für andere Unternehmer entfällt 0.3.8   Unfallverhütung und Gesundheitsschutz Der AN ist für die Einhaltung der gültigen Regeln und Anordnungen zur Sicherstellung von Hygiene und Gesundheitsschutz verantwortlich. Die weiterführende Aufstellung eines Hygienekonzeptes für alle Gewerke ist Sache AN Baulogistik. 0.3.9   Recycling-Stoffe / Wiederverwendung von Materialien entfällt 0.3.10   Anforderungen an Recycling-Stoffe entfällt 0.3.11   Besondere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Stoffen und Bauteilen entfällt 0.3.12    Eignungs- und Gütenachweise Der Auftragnehmer hat über alle zur Ausführung bestimmten Baustoffe und ggf. Herstellungsverfahren Eignungs- und Gütenachweise zu führen. Die Art der Nachweise wird einvernehmlich festgelegt. Andere als in der Leistungsbeschreibung benannte Bauteile, Materialien und Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie vom AG vor dem jeweiligen Beginn der Ausführung freigegeben wurden. Erforderliche Nachweise und Zertifizierungen über die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten entsprechend der Bauregelliste erfolgen vom AN und sind bereits auf der Baustelle zur Einsicht bereit zu halten. 0.3.12    Wiederverwendung von Stoffen entfällt 0.3.13    Abbrucharbeiten und Entsorgung Der jeweils gewerkebezogene Müll ist selbst zu entsorgen. Bei Entsorgung durch den Baustellenlogistiker kommt es ansonsten zu gewerkebezogener Rechnungsstellung / Leistungsabzug beim jeweiligen Gewerk . 0.3.14    Beigestellte Stoffe (vom AG) entfällt 0.3.15    Leistungen für andere Unternehmer Sind Leistungen für andere Unternehmer zu erbringen, wird dies in der Leistungs- beschreibung geregelt. 0.3.16    Benutzung vor der Abnahme entfällt 0.3.17    Abrechnung nach bestimmten Vorgaben Die Abrechnung der vertraglichen Leistungen erfolgt entsprechend den LV-Positionen. Zur Kalkulation und zur Abrechnung dienen das Leistungsverzeichnis sowie alle beigefügten Unterlagen. Die Mengenermittlung ist entsprechend den Ordnungszahlen des Vertrages zu gliedern. Sind Zeichnungen nicht vorhanden, ist die erbrachte Leistung gemeinsam örtlich aufzumessen, zu dokumentieren und chronologisch zu ordnen. Örtliche Aufmaße von nicht zeichnerisch dargestellten Leistungen sind in die Abrechnungszeichnungen zu übertragen oder mit dem Hinweis auf ein separates Aufmaß kenntlich zu machen. Für die Ermittlung von Mengen hat der Auftragnehmer grundsätzlich die Möglichkeiten die EDV zu nutzen. Auf die Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (EDV Verfahrensbeschreibung REB 23.003) und deren Benutzung wird  hingewiesen. Die Verwendung von Tabellen- Kalkulationsprogrammen (z.B. Excel) ist nur gestattet bei gleichzeitiger Übergabe als Datenträger der zu prüfenden Mengen. Genaue Verfahrensregeln der Anwendung der elektronischen Abrechnung und Verwendung der Abrechnungsunterlagen werden nach Auftragserteilung geregelt und vereinbart. Pläne, Abrechnungspläne und sonstige Dokumente sind unter Berücksichtigung projektbezogener Vorgaben vom AN zu erstellen. Sämtliche zur Bauausführung erforderlichen oder sonst wie bedeutsamen Unterlagen des AN sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Sichtung vorzulegen. Dabei ist für die Sichtung ein Zeitraum von mindestens 10 Arbeitstagen (Mo-Fr) einzuräumen. Weiter sind ausreichende Zeiträume für Überarbeitung und evtl. erforderliche Wiedervorlage von Unterlagen vom AN zu berücksichtigen.
0.3 Angaben zur Ausführung
02 Übergeordnete Arbeiten
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Übergeordnete Arbeiten
02.01 Baustelleneinrichung für die eigene Leistung
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Baustelleneinrichung für die eigene Leistung
02.02 Allgemeine Baustelleneinrichtung
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Allgemeine Baustelleneinrichtung
02.07 Straßenreinigung
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Straßenreinigung
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
Hinweis Erdarbeiten Hinweis Erdarbeiten Im Vorlauf der Arbeiten finden eine bauseitige Kampfmitteluntersuchung sowie eine Überarbeitung des Geländes statt. Bei den nachfolgend aufgeführten Erdarbeiten handelt es sich daher überwiegend um Bewegungen der aus dieser Überarbeitung stammenden Auffüllung aus Sand.
Hinweis Erdarbeiten
03.01 Fahrzeughalle - Erdarbeiten
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Fahrzeughalle - Erdarbeiten
03.02 Übungsturm - Erdarbeiten
03.02
Übungsturm - Erdarbeiten
03.03 Technikzentrum - Erdarbeiten
03.03
Technikzentrum - Erdarbeiten
10 Fahrzeughalle - Stahlbeton-, WU-Beton- und Fertigteilarbeiten
10
Fahrzeughalle - Stahlbeton-, WU-Beton- und Fertigteilarbeiten
10.02 Untergeschoss
10.02
Untergeschoss