Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation
Neubau Technologiecampus
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01 KG 410-430 - Heizung, Lüftung, Sanitär
01
KG 410-430 - Heizung, Lüftung, Sanitär
Grundlagen, Normen und allgemeine Ausführungsbestimmungen Die Planung und Ausführung in den Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär und Kälte erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und behördlichen Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Normen DIN 18380 (Heizanlagen), DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen), DIN 18381 (Sanitäranlagen), DIN EN 12828 (Heizungsanlagen in Gebäuden – Auslegung), DIN EN 12831 (Heizlast), DIN 1988/DVGW-Reihe (Trinkwasser-Installation), DIN EN 806, DIN EN 1717 (Trinkwasserhygiene, Sicherung), DIN 18017 (Lüftung innenliegender Räume), DIN EN 16798 (Lüftung/Nutzerkomfort), DIN 4109 (Schallschutz), DIN 4102/DIN EN 13501 (Brandschutz), M-LüAR, VDI 2035 (Heizwasser), VDI 6022 (Hygiene RLT), VDI 3803 (RLT-Anlagen), VDI 4645 (Wärmepumpensysteme), VDI 3810 Blatt 4/VDI 6022 Blatt 1 (Betrieb), DIN EN 378 (Kälteanlagen – bei WP/Kälte), F-Gase-VO (bei Kältemitteln), DIN 1986-100 (Entwässerung), DIN EN 12056 (Schwerkraftentwässerung), DIN EN 1610 (Leitungsverlegung), DIN EN 1717 (Systemtrenner), DIN 18012/18013 (Hausanschlüsse). Weiterhin sind die Bayerische Bauordnung (BayBO), die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR, insbesondere ASR A1.3, A2.3, A3.4, A3.4/3), die DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen, öffentlich zugängliche Gebäude), das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die DGUV-Vorschriften (insb. DGUV V3) sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und TAR der Stadtwerke Cham zu beachten. Grundlage der Planung sind die vom AG bzw. Architekten zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen sowie die Nutzeranforderungen des Bauherrn bzw. des Nutzers TH Deggendorf (Raumbuch). Die Planungstiefe entspricht dem Stand der Leistungsphase 3 nach HOAI (Entwurfsplanung); die weiterführende Ausführungsplanung in LP 5 erfolgt unter Berücksichtigung der bis dahin festgelegten Detailvorgaben (insb. Brandschutzkonzept). Vor Ausführungsbeginn sind sämtliche Schnittstellen mit den beteiligten Gewerken abzustimmen, Schlitz- und Durchbruchpläne rechtzeitig einzureichen sowie Massen- und Anschlusswertänderungen dem AG anzuzeigen. Maßgeblich für die Auftragsausführung sind die VOB Teile B und C, die jeweils gültigen ATV-Normen sowie die ergänzenden Vertragsbedingungen des AG. Werkstoffe und Qualitäten Sämtliche eingebauten Werkstoffe, Geräte und Anlagenteile müssen den jeweils einschlägigen Produktnormen, DIN-Vorschriften und DVGW-Anerkennungen entsprechen. Werkstoffzeugnisse, Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnungen sind dem AG auf Anforderung vorzulegen. Es sind ausschließlich fabrikneue Komponenten anerkannter Hersteller mit gesicherter Ersatzteilversorgung zu verwenden. Materialgleiche und herstellergleiche Ausführung innerhalb einer Anlagengruppe (Armaturen, Pumpen, Ventile, Messgeräte) ist anzustreben, um Wartung und Ersatzteilhaltung zu vereinfachen. Alle Rohrleitungen oberhalb der Bodenplatte sind in Guss-Rohren ausgelegt. Dem Bieter steht es frei, auch PP-Rohre oberhalb der Bodenplatte zu verwenden. Es muss jedoch der Brandschutz durch die Geschossdecken für brennbare Rohrleitungen sichergestellt werden. Für die Grundleitungen sind nur Rohre zu verwenden, die für den Einbau in das Erdreich zugelassen sind. Brandschutz Brandabschnittsüberschreitende Leitungsanlagen aller Gewerke sind gemäß der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) bzw. der landesrechtlich eingeführten LAR Bayern auszuführen. Brandschotts sind in bauaufsichtlich zugelassenen Systemen herzustellen, mit Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ/aBG) oder Europäisch Technischer Bewertung (ETB) zu belegen und vor Verschluss schriftlich abzunehmen. Lüftungsleitungen, die Brandabschnittsgrenzen durchstoßen, sind mit Brandschutzklappen (BSK) oder Deckenschotts gemäß DIN EN 15650 auszuführen. Sämtliche Brandabschottungen sind zu dokumentieren und mit einem Schild zu kennzeichnen. Schallschutz Die Anforderungen an den Schallschutz richten sich nach DIN 4109 sowie nach den schalltechnischen Vorgaben des Schallschutzkonzepts. Maßgeblich für die Auslegung sind die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen (Büros 35 dB(A) etc.). Pumpen, Wärmepumpe, Rohrventilatoren und der Kompressor sind körperschallentkoppelt aufzustellen; rohrgebundene Schallübertragung ist durch Kompensatoren, Gleitlager und elastische Lagerung zu verhindern. Für die Außenaufstellung der Wärmepumpe ist ein schalltechnischer Nachweis nach TA-Lärm zu führen; ggf. sind Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzhaube, Schallschutzwand) vorzusehen. Dämmung gemäß GEG Sämtliche wärmeführende und kaltgehende Leitungen sind nach den Anforderungen des GEG (vormals EnEV) zu dämmen. Heiz- und Trinkwarmwasserleitungen sind je nach Rohrdurchmesser zu 100 % bzw. mind. 50 % des Rohrinnendurchmessers (bei λ = 0,035 W/(m·K)) zu dämmen. Kaltgehende Leitungen (Trinkwasser kalt, Kälteleitungen) sind mit dampfdiffusionsdichter Dämmung gegen Kondensatbildung auszuführen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen (z. B. Flucht- und Rettungswege) sind die Dämmstoffe gemäß Brandschutzkonzept (Teil der Ausschreibung) auszuführen. Die Außendämmung der Wärmepumpenanbindeleitung ist für erdverlegte Leitungen auszuführen (1 m unter GOK) inkl. Begleitheizband der vertikalen Rohrleitungen zur Wärmepumpe. Schnittstellen zu anderen Gewerken Die Anschlussleistungen aller TGA-Geräte sind dem AG bzw. dem Elektroplaner in Form einer Anschlusswertliste mit elektrischen, hydraulischen und steuerungstechnischen Daten zu übergeben. Schnittstellen zur Gebäudeautomation (Datenpunkte, Bussysteme, potentialfreie Kontakte) sind in einer gewerkeübergreifenden Schnittstellenliste zu führen und mit dem GA-Planer abzustimmen. Kennzeichnung und Beschriftung Sämtliche Anlagenteile, Armaturen, Pumpen, Ventile, Verteiler und Leitungen sind dauerhaft und einheitlich zu kennzeichnen. Rohrleitungen sind nach DIN 2403 mit Fließrichtung, Medium und Druckstufe zu beschriften. Verteilerschilder sind in eloxiertem Aluminium oder kratzfestem Kunststoff mit gravierter Beschriftung auszuführen. Die Kennzeichnung erfolgt einheitlich nach einem mit dem AG abgestimmten Beschriftungskonzept.
Grundlagen, Normen und allgemeine Ausführungsbestimmungen
01.01 04.01 Sanitärobjekte und Abwasserinstallation
01.01
04.01 Sanitärobjekte und Abwasserinstallation
01.02 04.02 Trinkwasserinstallation
01.02
04.02 Trinkwasserinstallation
01.03 04.03 Regenwasser
01.03
04.03 Regenwasser
01.04 04.05 Sonstiges KG 410
01.04
04.05 Sonstiges KG 410
01.05 04.06 Wärmeerzeugungsanlagen
01.05
04.06 Wärmeerzeugungsanlagen
01.06 04.07 Wärmeverteilernetze
01.06
04.07 Wärmeverteilernetze
01.07 04.08 Raumheizflächen
01.07
04.08 Raumheizflächen
01.08 04.09 Sonstiges KG 420
01.08
04.09 Sonstiges KG 420
01.09 04.10 Lüftungsanlagen
01.09
04.10 Lüftungsanlagen
01.10 04.11 Kälteanlagen
01.10
04.11 Kälteanlagen
01.11 04.13 Sonstiges KG 430
01.11
04.13 Sonstiges KG 430
01.12 04.00 Grundleitungen und Hauseinführungen (Schnittstelle Erdarbeiten)
01.12
04.00 Grundleitungen und Hauseinführungen (Schnittstelle Erdarbeiten)